4x4 Reise Marokko Im Land der Farben - Motorpresse
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
4x4 Reise Marokko Im Land der Farben Spektakuläre Offroad Reise vom Mittelmeer über die Atlas-Gebirge bis hin zur Königsstadt Fes. Selbst Weitgereiste sind sich einig: Marokko gehört zu den schönsten Ländern Afrikas. Bei dieser Reise überqueren wir zwei spektakuläre Hochgebirgszüge. Im nadelbewaldeten Mittleren Atlas kommen Freunde der sanften Kurven auf ihre Kosten. Der Hohe Atlas mit seinen über 4000 Meter hohen Gipfeln wartet mit unzähligen Pässen auf, die atemberaubende Blicke in tiefe Canyons versprechen. So wechseln sich anspruchsvolle Gebirgspisten mit genüsslich zu fahrenden kleinen Straßen ab. Doch dann geht es voll zur Sache, wenn wir die tief verspurten Sandpisten entlang der Algerischen Grenze befahren und uns die sensationellen Ausblicke auf die Palmen bewachsenen Oasen den Atem rauben. Das Land beeindruckt auch durch sein buntes Farbenspiel: Rötliche Lehmhäuser, ockerfarbene Berge, grüne Oasen und der tiefblauen Himmel. Kulturelles Highlight dieser Reise ist eine Stadtführung durch die Königsstadt Fes, die mit der größten noch bewohnten Altstadt der Welt aufwarten kann. Dass die gastfreundlichen Marokkaner über eine vielfältige und leckere Küche verfügen, dürfte sich inzwischen auch in Europa herumgesprochen haben. Dies ist eine Reise für alle Sinne - ein Traum aus 1001 Nacht! Donnerstag, 16.4.2020: Abfahrt der Fähre um 20 Uhr in Sète (Frankreich). Freitag, 17.4.2020 Auf der Fähre Samstag, 18.4.2020: Ankunft in Nador (Marokko) ca. 14 Uhr. Nachdem wir die 1-2 stündige Einreiseprozedur hinter uns gebracht haben, freuen wir uns auf das erste Hotel… Sonntag, 19.4.2020: Die erste Strecke ist eine lange Überbrückungsetappe. Nach dem Frühstück geht es auf Hauptstraßen immer weiter gen Südwesten. Die Landschaft wird immer kahler. Nach unserer Mittagspause in einem netten Restaurant bahnen wir uns den Weg gen Süden. Am späten Nachmittag erreichen wir schon bald Midelt und sogleich auch unser schönes Hotel ganz im marokkanischen Stil. Tageskilometer ca. 400 Montag, 20.4.2020: Zunächst geht es auf der Hauptstraße erstmals über den Hohen Atlas. Bereits von der ersten Passstrecke sind wir beeindruckt. Nach der Kaffeepause in Rich biegen wir rechts auf eine Nebenstraße ab. Bald schon fahren wir auf ersten Schotterpisten durch die Canyons des Hohen Atlas. Nach unserem Mittagessen durchfahren wir das Gebirge in beeindruckenden Tälern und zweigen alsbald ab, um eine fantastische Gebirgspiste unter die Räder zu nehmen. Als wir den Canyon von Amellagou erreichen, sind wir vollends sprachlos. Denn das Grau und Braun des Gebirges wird hier durch das satte Grün der Oasen durchbrochen. Wenig später erreichen wir unsere geschmackvoll eingerichtete Herberge inmitten der Oase. Hier können wir bei einem marokkanischen Minztee die Seele baumeln lassen.
Streckenlänge ca. 200 km Dienstag, 21.4.2020: Nachdem wir das typisch marokkanische Frühstück ausgiebig ausgekostet haben, geht es wieder auf eine Canyon-Strecke. In Goulmima genehmigen wir uns eine Kaffee-Pause und bald danach geht es auf steinigen und sandigen Pisten durch die Ebene. In Erfoud genießen wir unser Mittagessen und danach wird es spannend. Bald schon kann man sie sehen, die goldgelben Dünen des Erg Chebbie. Über erste sandige Pisten umfahren wir die hohen Dünen. Wir checken in unserem prachtvollen Hotel inmitten der Oase von Merzouga ein und genießen den atemberaubenden Blick auf die Oase und die Dünen. Streckenlänge ca. 250 km Mittwoch, 22.4.2020 Heute freuen wir uns auf eine 100% ige offroad Strecke. Feinschotterige und sandige Abschnitte wechseln sich ab. In Taouz genehmigen wir uns eine Kaffeepause. Mal durchfahren wir ockerbraune Hügellandschaften, dann wieder Berge aus Basalt. Bald wird es anspruchvoll, denn tief verspurte Sandpisten erschweren uns das vorankommen. Jetzt heißt es aus den Reifen Luft ablassen. Inzwischen befinden uns nur etwa 20 km von der Algerischen Grenze entfernt. Doch dann ist es soweit, wir erblicken ein Hotel- und das inmitten der Wüste. Jetzt freuen wir uns auf die kühlen Getränke und das leckere Abendessen. Streckenlänge ca. 150 km Donnerstag, 23.4.2020 Nach dem Frühstück verlassen wir das beeindruckende Tal von Mharech und fahren weiter auf der Piste gen Südwesten. Tiefsandige Passagen weichen immer mehr steinigen Abschnitten. Die Wüstenlandschaft bleibt grandios. In einem sehr einfachen Cafe nehmen wir unseren Mittagssnack zu uns. In Tagounite erreichen wir dann erstmals wieder Asphalt und nutzen die Gelegenheit zum Auftanken der Fahrzeuge. Nach wenigen Kilometern erreichen wir Mhamid und sind begeistert von unserem Hotel. Es ist wunderschön im typisch marokkanischen Stil erreichtet und hat sogar einen Swimming-Pool. Streckenlänge ca. 150 km Freitag, 24.4.2020 Die Lage unseres Hotels inmitten der Oase ist geradezu prädestiniert, um hier einen Pausentag einzulegen. Wer möchte, kann sich auf einem Kamel durch die Dünen schaukeln lassen oder eine Wanderung zu Fuß durch die fantastische Wüstenlandschaft unternehmen. In einem traditionellen Wohnhaus kann man wie in einem Museum in die Lebensweise der Einheimischen eintauchen. Wer sich ausruhen möchte, legt sich einfach am Pool im Innenhof in die Sonne. Samstag, 25.4.2020 Auch heute erwartet uns eine faszinierende Wüstenetappe. Nur wenige Kilometer nach Mhamid erreichen wir wieder eine anspruchsvolle Piste. Zunächst geht es recht zügig voran, doch dann wird es wieder tiefsandig. Wir befinden uns jetzt in Sandwüste des Erg Chegaga. Es ist ein Genuss, die kurvigen Streckenabschnitte im tiefen Sand mit möglichst viel Gas unter die Räder zu nehmen. Bloß nicht vom Gas gehen, denn dann besteht die Gefahr, dass wir uns eingraben. Nun folgt die weit ausgedehnte Ebene des ausgetrockneten Iriqui Sees. Inmitten dieser öden Landschaft gibt es tatsächlich eine Herberge, in der wir etwas zum Mittag zu essen bekommen. Am Nachmittag prägen dann wieder dunkle Schotterpisten die Reise. Wenig später erreichen wir in Foum Zguid wieder Asphalt und genießen unsere
Kaffeepause. Nach weiteren 130 Asphaltkilometern erreichen wir unser beeindruckendes Hotel in Zagora. Streckenlänge ca. 280 km Sonntag, 26.4.2020 Morgens geht es zunächst durch das wunderschöne palmenumsäumte Draa Tal entlang. Auch die weitere Pistenfahrt führt uns durch flaches Gebiet. Nach unserem Mittagessen bei N-Kob erwartet uns der nächste spektakuläre Abschnitt, der phänomenale Tazzazert Pass. Kurvenreiche schmale Gebirgspisten wechseln sich mit schnellen Schotterabschnitten ab. Bald schon haben wir es erreicht: Das Dadestal. Die restliche Strecke bis ins Hotel kommen wir ob der fantastischen marokkanischen Architektur nicht mehr aus dem Staunen heraus. Die festungsartig gebauten Wohn- und Lagergebäude sind In den verschiedensten rötlichen und bräunlichen Pastellfarben gehalten und fügen sich ungemein ästhetisch in die Landschaft ein. Auch unser Hotel ist fantastisch gelegen - wir genießen einen atemberaubenden Blick auf das grüne Tal. Streckenlänge ca. 180 km Montag, 27.4.2020 Wir können es kaum erwarten baldmöglichst nach dem Frühstück loszufahren. Denn ein weiteres Highlight erwartet uns. Wir fahren am sensationellen Dades-Tal immer tiefer in den Hohen Atlas hinein. Nach einer atemberaubenden Fahrt über Serpentinen immer weiter nach oben, freuen wir uns darauf, dass wir nun auf einer grandiosen Schotterpiste fantastische Ausblicke genießen dürfen. Bei über 2900 Höhenmetern überqueren wir den Pass. Nach dem Mittagessen in einem netten Restaurant geht es weiter auf spektakulären Gebirgsstraßen in Richtung Djebel Ayachi. Nachdem wir auch den Cirque de Jaffar bewältigt haben führt uns eine flotte Piste bis nach Midelt in unser schönes Hotel. Streckenlänge ca. 300 km Dienstag, 28.4.2020 Die heutige Etappe führt uns nach Norden. Mal auf Pisten, mal auf Asphalt bahnen wir uns den Weg Richtung Norden. Jetzt geht es durch den Mittleren Atlas. Wir befinden uns auf über 1500 Metern Höhe. Faszinierenden sind die hier endlos erscheinenden Zedernwälder. Mit etwas Glück können wir sogar den einen oder anderen Berberaffen zu Gesicht bekommen. Am Nachmittag erreichen wir endlich die faszinierende Stadt Fes. Unser Abendmenü in einem der wunderschönen Riads, also einem orientalischen Herrenhaus mit großzügigem Innenhof, ist dann der kulinarische Höhepunkt dieses Tages. Streckenlänge ca. 300 km Mittwoch, 29.4.2020 Nach dem Frühstück führt uns ein Einheimischer durch die engen Gassen der Medina. Fes kann mit der größten noch bewohnten Altstadt der Welt aufwarten. Während wir durch die engen Straßen der Stadt schlendern, wähnen wir uns wie in einem Märchen aus 1001 Nacht. In einem netten Straßenlokal genießen wir unser Mittagessen. Der Nachmittag steht dann zur freien Verfügung. Wer will kann nochmals auf eigene Faust durch die Medina losgehen und Souvenirs einkaufen. Am Abend genießen wir ein weiteres Mal unser schmackhaftes Abendessen in wunderbarer Atmosphäre. Donnerstag, 30.4.2020: Nach dem köstlichen Frühstück geht es schon bald gen Norden. Mal auf Hauptstraßen, mal auf Nebenstraßen fahren wir über die Ausläufer des Rif- Gebirges. Nach dem Mittagessen im malerischen Chefchauen, erreichen wir schon bald Tétouan. Gegen 17 Uhr erreichen wir Tanger med. und checken ein. Um 20:30
startet unsere Fährfahrt. Jetzt heißt es "Auf Weidersehen Marokko" - wir kommen wieder. Streckenlänge ca. 310 km Freitag, 1.5.2020 Auf der Fähre Samstag, 2.5.2020: Ankunft um 17 Uhr in Sète und individuelle Heimfahrt. (Änderungen vorbehalten) Weitere Infos: Gesamtstrecke: zirka 2600 km in Marokko Tagesetappen: 150 – 400 km Straßenzustand und Verkehr: Neben gut asphaltierten Straßen fahren wir viele anspruchsvolle Gebirgsstrecken mit Spitzkehren. Offroad gilt es leichtere bis mittlere Schotterpassagen bis hin zu anspruchsvollen Gebirgspisten zu bewältigen. Im Süden fahren wir viele Sandpisten entlang, die teilweise tief verspurt sind. Auch ein paar querfeldein Sanddünenfelder sind zu bewältigen. Offroad-Anteil ca. 800 km. In Marokko gelten zu meist dieselben Straßenverkehrsregeln wie in Deutschland, inklusive Rechtsverkehr. Achten muss man immer wieder auf Tiere wie Ziegen, Schafe, Esel, Rinder und Kamele Fahrkönnen: Die Tour ist für ungeübte Fahrer nicht geeignet. Viel Straßenerfahrung und gute Kondition sind wichtige Voraussetzungen. Der Geländewagen sollte auf kurvigen Strecken, in Spitzkehren und auf schwierigsten Bergstrecken sicher beherrscht werden. Dasselbe gilt für Sandpisten. Offroad Erfahrung ist Bedingung. Fahrzeuge: Diese Reise ist nur für Geländewagen geeignet. Der Geländewagen sollte über einen Allradantrieb verfügen, mindestens 20 cm Bodenfreiheit aufweisen (besser mehr), AT-Bereifung vorweisen, über ein Untersetzungsgetriebe verfügen (bei Automatik auch ohne möglich) und möglichst auch einen Unterbodenschutz aufweisen. Tagesablauf: Normalerweise beginnt ein Reisetag um 7:30 Uhr mit dem Frühstück. Um 8:30 Uhr geht es im Konvoi los. Mittags- und Zwischenpausen werden regelmäßig eingelegt. Bis spätestens 18 Uhr erreichen wir in der Regel das Hotel. Sollte es Ausnahmen geben, gibt es sicher einen guten Grund dafür. Unterkunft: In sauberen landestypischen Hotels und Pensionen. Jedes Zimmer hat ein eigenes Bad und WC. Die meisten Hotels sind im typischen Kasbah Stil, also mit Innenhof und meist mit Swimmingpool ausgestattet. Nach marokkanischer Kategorie handelt es sich dabei um 3 Sterne Häuser, wenngleich die Häuser nicht immer dem europäischen Standard entsprechen. Oftmals sind die Zimmer einfacher, als es der erste Eindruck und das Ambiente vermuten lassen. Jedoch zeichnet sich jede Unterkunft entweder durch die unverwechselbare Lage, Historie, Küche oder Atmosphäre aus. In zwei Fällen sind wir gezwungen, ein einfacheres Hotel zu nehmen, da es keine bessere Alternative gibt.
Verpflegung: Zum Frühstück gibt es typisch Marokkanisches, also Tee (süß und mit Pfefferminze) oder Café au lait, Weißbrot oder Fladenbrot, Oliven, Käse, Honig und Marmelade, manchmal auch Ei. Das Frühstück ist in der Regel vegetarisch. Mittags gibt es unterschiedliche marokkanische Spezialitäten. Die marokkanische Küche ist sehr vielseitig. Wir werden versuchen, den Speiseplan im Verlauf der Tour so zu gestalten, dass jede Spezialität wenigstens einmal probiert werden kann. Immer wieder gibt es unterschiedliche Vorspeisen, viel frisches Gemüse und frischen Salat, verschiedene Fleischsorten vom Rind oder Lamm (Schweinefleisch ist aus religiösen Gründen nicht erhältlich) und manchmal auch Fisch. Sehr beliebt sind Tajine und Cous Cous. Als Beilagen gibt es neben Brot meist Kartoffeln. Zu Trinken gibt es neben Wasser und den üblichen Softdrinks auch marokkanisches Bier. Diverse marokkanische Rot- und Weißweine (meist trocken) runden ein Abend-Dinner genussvoll ab. Klima: Im November haben wir es mit frühlingshaften Temperaturen zu tun. Allerdings gibt es große Unterschiede zwischen dem Meersklima, dem Wüstenklima im Süden und dem Gebirgsklima im Landesinneren. Während am Meer Temperaturen von 20 - 25 Grad normal sind, kann es im Gebirge auch mal bis unter 10 Grad runtergehen. In den Sandwüsten entlang der algerischen Grenze kann es auch mal über 30 Grad heiß werden. Hin und wieder kann es auch mal regnen - allerdings haben wir dann nur einen kurzen Schauer, und es hellt bald danach schon wieder auf. Papiere/Dokumente: Ein mindestens noch sechs Monate gültiger Reisepass ist unabdingbar. Denken Sie unbedingt daran, die grüne Versicherungskarte, die natürlich für Marokko gültig sein muss, mitzunehmen. Sollte das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen sein, so ist unbedingt eine Vollmacht des Besitzers nötig. Deutsche Staatsbürger benötigen für Marokko kein Visum, andere Staatsbürger sollten sich bei den jeweiligen Vertretungen informieren. Bitte denken Sie auch an eine Auslandskrankenversicherung. Sinnvoll ist auch eine Mitgliedschaft in einem Automobilclub. Ausrüstung / Gesundheit: Abschlepp- oder Bergeseil, vollständiges Ersatzrad (Pannenset reicht nicht aus), mobiles Telefon, Fotoapparat, Notizblock. Bitte auch Badesachen nicht vergessen. Denken Sie bitte auch an Medikamente gegen die gängigsten Reisekrankheiten. Durchfall- und Erkältungsmittel sowie Vitamine können unterwegs sehr hilfreich sein. Denken Sie bitte auch an Ohr-Stöpsel – es ist nicht jedermanns Sache, den Muezzin beim Ruf vom Minarett auch frühmorgens hören zu müssen. Nebenkosten/Währung: Die Treibstoffe in Marokko sind günstiger, als in Deutschland. 1 Liter Diesel kosten umgerechnet etwa 1 Euro. Das Benzin können Sie entweder bar in marokkanischen Dirham (1 € = 11 MAD) bezahlen oder sporadisch mit Kreditkarte. Für die Kreditkarte benötigen Sie an manchen Tankstellen die PIN. Bitte wechseln Sie kein Geld in Deutschland, da der Wechselkurs dabei sehr schlecht ist. Am besten Sie heben an Bankautomaten das Geld in Marokko ab oder wechseln das Geld in Wechselstuben. Die nichtalkoholischen Getränke in Restaurants und Cafés sind sehr günstig. Ganz anders verhält es sich mit Bier und Wein. Hier liegen die Preise mindestens auf
deutschem Niveau. Also ca. 3 bis 4 Euro für eine kleine Flasche Bier und für eine Flasche Rotwein zahlt man ca. 15 - 20 Euro. Je nach Trinkgenuss muss man für die 13 Tage in Marokko mit etwa 200,- Euro rechnen. Für das Mittagessen sollte man ca. 6 Euro am Tag rechnen. So kommt man für Mittagessen und die Getränke auf ca. 3000 marokkanische Dirham. Da es in Restaurants und Cafés völlig unüblich ist, einzeln zu zahlen, ist es sinnvoll, eine Gemeinschaftskasse für Mittagessen und Getränke einzurichten, die, falls gewünscht, Ihr Reiseleiter für die Gruppe verwalten kann. So haben Sie eigentlich gar nichts mehr mit Geld zu tun und können sich auf die Reise und die vielfältigen Eindrücke konzentrieren – und Fahrspaß pur genießen. Sport: Ihr Reiseleiter ist ein passionierter Langstreckenläufer. Wenn Sie hin und wieder mitlaufen möchten, denken Sie bitte an Ihre Laufschuhe. Unsere Leistungen: - Fährüberfahrt in einer Doppelkabine von Sete bis Nador oder Tanger und zurück, inkl. je 2 Übernachtungen auf der Fähre - 13 Übernachtungen im Doppelzimmer in Marokko (Bad/WC) - Halbpension in Marokko - Eintrittsgelder, Mautgebühren - deutschsprachige Reiseleitung im 4x4 - Reisesicherungsschein Nicht eingeschlossen: - Verpflegung auf der Fähre - Getränke, auch Kaffeepausen - Mittagessen - Treibstoffe - persönliche Ausgaben - als fakultativ gekennzeichnete Ausflüge - Unfall- und Reiserücktrittskostenversicherung Reisepreise Fahrer: 3 290,- Euro Beifahrer: 3 290,- Euro EZ-Zuschlag: 540,- Euro Reiseveranstalter: Die Reisen werden in Zusammenarbeit mit Alper´s Adventure Tours organisiert und durchgeführt. Wenn Sie gerne mitfahren möchten, aber z.B. Ihren Urlaub noch nicht definitiv abklären können, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich für kurze Zeit einen Platz. Wir freuen uns auf Ihren Anruf: Tel. 0711/182-1845 Fax: 0711/182-2017, Mail: reisen@motorpresse.de
Reiseanmeldung Marokko 4x4 Termin: 16.04. - 02.05.2020 Fahrer/in Name: Vorname: Straße/Haus-Nr.: PLZ/Ort: Telefon: Mobil: Telefax: Mail: Geburtsdatum: Nationalität: T-Shirt-Größe: S M L XL XXL XXXL Fahrzeug-Typ: KFZ-Kennzeichen: Leistung in PS: Baujahr: Mitfahrer/in: Name: Vorname: Straße/Haus-Nr.: PLZ/Ort: Geburtsdatum: Nationalität: T-Shirt-Größe: S M L XL XXL XXXL Ich buche die Übernachtung im EZ ½ DZ DZ mit Nach erfolgter Anmeldung erhalte ich eine Buchungsbestätigung. Die Anzahlung von 20% des Teilnahmepreises leiste ich innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung per Überweisung auf das Konto 787 151 2122; BLZ 600 501 01 bei der Baden-Württembergischen Bank Für EU-Überweisungen: BIC/Swift Code SOLADEST600, IBAN DE92 600501017871512122 (Zahlungen aus dem Ausland bitte spesenfrei) per Lastschrift Bitte dazu das nachfolgende SEPA-Lastschriftformular ausfüllen und mitsenden. Ich bin nicht damit einverstanden, dass meine Telefonnummer zum Zweck der gemeinsamen Anreise weitergegeben wird: Ich bin einverstanden, dass Fotos von der Veranstaltung, auf denen ich abgebildet bin, im Veranstaltungsprogramm der Motor Presse sowie in der Zeitschrift auto motor und sport veröffentlicht werden. Einen Anspruch auf Honorar erhebe ich nicht. Ich versichere mit meiner Unterschrift, die beiliegenden Veranstaltungsbedingungen gelesen zu haben und akzeptiere deren Inhalt. Ich mache dem Veranstalter die darin enthaltenen Zusicherungen, insbesondere in Bezug auf die Risiken. ____________________________ _______________________________________ Ort, Datum Unterschrift
Zahlung per Bankeinzug ANMELDUNG Bitte das Formular senden an: Internet: www.actionteam.de Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Leuschnerstraße 1, 70174 Stuttgart Bitte ausfüllen bei gewünschter Zahlung per Bankeinzug. zur Buchung der Veranstaltung: ______________________________ von ______________ bis ______________ des Teilnehmers/der Teilnehmer: _________________________________________________________________ E-Mail: info@actionteam.de SEPA-Lastschriftmandat (wiederkehrend) Gläubiger-Identifikationsnummer: DE48ZZZ00000026750 Ich ermächtige die Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG auf mein Konto gezogenen Fax: 07 11/1 82-20 17 Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vor- und Nachname: ______________________________________________________________________________________ Telefon: 07 11/1 82-19 77 Angaben zum Kontoinhaber Name Kontoinhaber: ______________________________________________________________________________________ Angabe nur relevant bei abweichendem Kontoinhaber Straße/Hausnummer: ___________________________________________________________________ / _________________ 70174 Stuttgart Postleitzahl/Ort: _________________ / _______________________________________________________________________ Kreditinstitut/BIC: ___________________________________________________________ / __ __ __ __ __ __ __ __ Ι __ __ __ Leuschnerstraße 1 IBAN: DE __ __ Ι __ __ __ __ Ι __ __ __ __ Ι __ __ __ __ Ι __ __ __ __ Ι __ __ Datum/Ort: _____________________ / _______________________________________________________________________ Vor- und Nachname: ______________________________________________________________________________________ MOTORRAD action team Unterzeichner Unterschrift des Kontoinhabers: _____________________________________________________________________________ Die Mandatsreferenz wird später mit Rechnungsstellung/Buchungsbestätigung im Rahmen der Vorabankündigung (Pre-Notification) mitgeteilt.
Veranstaltungsbedingungen 1. REISELEISTUNGEN, ANMELDUNG Anspruch des Reisenden gegenüber der tourVers im Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenste- Der Umfang der vertraglichen Leistungen der Reisen ist in Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des hen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Rei- den entsprechenden Ausschreibungen beschrieben. Wei- Veranstalters. Die Motor Presse Stuttgart ist berechtigt, seteilnehmer und der Dritte der Motor Presse Stuttgart als tere Leistungen schuldet die Motor Presse Stuttgart nicht. die Leistung endgültig zu verweigern und Schadensersatz Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Die Motor Presse Stuttgart ist als Reiseveranstalter für die wegen Nichterfüllung des Reisevertrags vom Reiseteil- Mehrkosten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ordnungsgemäße Erbringung aller vom Vertrag umfassten nehmer zu verlangen, wenn sich der Reiseteilnehmer mit ist – auch bei telefonischem Rücktritt – jeweils der Eingang Reiseleistungen verantwortlich. Mit der schriftlichen oder der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die der Erklärung bei der Motor Presse Stuttgart. Online-Anmeldung bietet der Teilnehmer der Motor Presse Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück, so verliert der Stuttgart den Abschluss eines Vertrags verbindlich an. Die Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen Reiseveranstalter den Anspruch auf Bezahlung des Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der vorher von der Motor Presse Stuttgart schriftlich angedroht Reisepreises. Dem Reiseveranstalter steht jedoch eine Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsver- wurde. Den Teilnahmepreis entnehmen Sie der jeweiligen angemessene Entschädigung zu, soweit der Rücktritt nicht pflichtung der Anmelder, wie für seine eigenen Verpflichtun- Reisebeschreibung. von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder gen, einsteht, wenn er eine entsprechende gesonderte Ver- in dessen unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlichen pflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung 3. MINDESTTEILNEHMERZAHL Umstände auftreten, die die Durchführung der übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Wir behalten uns 28 Tage vor Reisebeginn den Rücktritt Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestätigung Ihrer Anmeldung durch die Motor Presse Stutt- vom Vertrag vor, wenn bis dahin die in der jeweiligen Reise- Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. gart zustande. Bei Online-Buchungen erfolgt die beschreibung angegebene und vertraglich vereinbarte Min- Bestätigung per E-Mail an die bei der Anmeldung destteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Bis dahin bereits Die dem Reiseveranstalter zustehenden Rücktrittsgebühren angegebene E-Mail-Adresse. Weicht der Inhalt der entrichtete Beträge bekommt der Teilnehmer in diesem Fall sind wie folgt pauschaliert Bestätigung vom Inhaltder Anmeldung ab, so liegt ein binnen 14 Tagen nach erklärtem Rücktritt zurück. bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn neues Angebot der MotorPresse Stuttgart vor, an das sie 10 % des Teilnahmepreises, für die Dauer von zehnTagen gebunden ist. Der Vertrag 4. ÄNDERUNGEN BESCHRIEBENER bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn kommt auf der Grundlagedieses neuen Angebots zustande, VERANSTALTUNGSABLÄUFE, PREIS- 25 % des Teilnahmepreises, wenn der Teilnehmerinnerhalb der Bindungsfrist der Motor ERHÖHUNGEN bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn Presse Stuttgart dieAnnahme erklärt. Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen 50 % des Teilnahmepreises, Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reise- ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 2. PREIS, ZAHLUNGSWEISE, FÄLLIGKEIT, vertrages, die nach Vertragsschluss und vor 90 % des Teilnahmepreises, REISEUNTERLAGEN Reisebeginn notwendig werden, und die nicht wider am Tag der Veranstaltung oder bei Nichter- Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, scheinen den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich zur Veranstaltung 95 % des Teilnahmepreises. Reiseleistungen durch die Motor Presse Stuttgart. Nach sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht Abschluss des Reisevertrags erhält der Teilnehmer die beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche Diese Zahlungen sind die pauschale Entschädigung, soweit Buchungsbestätigung und einen Reisesicherungs- bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit die Motor Presse Stuttgart nicht nachweist, dass der nach schein im Sinne § 651 k Abs. 3 BGB. Mit dessen Erhalt Mängeln behaftet sind. Die Motor Presse Stuttgart ist Abzug ersparter Aufwendungen sowie Abzug dessen, was wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Kenntnis über der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Der restliche Reisepreis ist bis spätestens 26 Tage vor Leistungsänderungen auf einem dauerhaften Datenträger Reiseleistungen erwirbt, verbleibende Vergütungsanspruch Reisebeginn zu zahlen. Bei Buchungen, die weniger als zu informieren. Die Motor Presse Stuttgart ist berechtigt, höher gewesen wäre. Die vorstehenden Pauschalen 26 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reise- den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für berücksichtigen ferner den Zeitraum der zwischen der preis bei Übernahme des Sicherungsscheines sofort fällig. die Motor Presse Stuttgart und nach Vertragsschluss die Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn liegt. Sie sind Zahlungen im Lastschriftverfahren erfolgen über nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von auf Verlangen des Kunden zu begründen. Das Recht des SEPA Direct Debit SDD. Hierfür benötigt der Veranstalter Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von der Motor Reiseteilnehmers, der Motor Presse Stuttgart nachzuwei- ein sogenanntes „Mandat“, das die Belastung des Giro- Presse Stuttgart nicht zu vertreten sind: Devisen-Wech- sen, dass ein Schaden in geringerer Höhe oder gar kein kontos mit dem zu zahlenden Preis (An- und Restzahlung) selkurse für die betreffende Reise; Beförderungstarife und Schaden entstanden ist, bleibt ihm unbenommen. Erscheint im Wege der Lastschrift erlaubt. Das Mandat ist Teil der -preise aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer der Reiseteilnehmer verspätet zum Beginn der Veranstal- Anmeldung. Die Vorabankündigung über die Einzugstermi- Energieträger; Steuern und Abgaben oder sonstige Abga- tung bzw. zu Abfahrt oder Abflug, kündigt er nach Reise- ne im SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt mit Rechnungsstel- ben für vereinbarte Reiseleistungen wie Touristenabgaben beginn oder aus Gründen, die nicht von der Motor Presse lung/Buchungsbestätigung oder Hafen-und Flughafengebühren. Ebenso kann der Stuttgart zu vertreten sind, oder muss er nach Reisebeginn - bei Online-Rechnungsstellung mindestens eine Woche Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn von der Fortsetzung der Reise ausgeschlossen werden, so vor der Abbuchung vom Konto des Teilnehmers; sich die gennannten Preise, Abgaben und Wechselkurs behält die Motor Presse Stuttgart den Vergütungsanspruch. - bei postalischer Rechnungsstellung (unter Einrechnung nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn gesenkt haben Evtl. der Motor Presse Stuttgart entstehende Mehrkosten der Postlaufzeit) mindestens 4 Tage vor der Abbuchung und dies zu niedrigeren Kosten für den Reiseveranstalter aufgrund der Bemühungen, den Reiseteilnehmer an vom Konto des Teilnehmers. führt. Die Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn die Motor dessen Reiseziel zu bringen oder weiterzubefördern, gehen Bei kurzfristigen Buchungen gilt dies entsprechend für den Presse Stuttgart den Kunden spätestens 20 Tage vor zu Lasten des Reiseteilnehmers. Eine Erstattung erfolgt nur gesamten Reisepreis. Reiseantritt auf einem dauerhaften Datenträger davon in insoweit, als der Motor Presse Stuttgart von den Leistungs- Für Zahlungen mit Kreditkarte werden die von Ih- Kenntnis setzt und ihm die Berechnung der Preiserhöhung trägern nicht in Anspruch genommene Leistungen vergütet nen bei der Zahlung angegebenen Daten direkt an unseren mitteilt. Bei einer Preiserhöhung von über 8 % des werden. Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die Abrechnungsdienstleister Saferpay (SIX Payment Services Reisepreises wird der Reiseveranstalter dem Kunden nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern GmbH, Langenhorner Chaussee 92–94, 22415 Hamburg) spätestens 20Tage vor Reisebeginn anbieten, der ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt weitergeleitet. Es werden folgende Kreditkartenanbieter Preiserhöhung binnen einer vom Reiseveranstalter vom Reisevertrag durch Neuanmeldung des Reiseteilneh- akzeptiert: VISA, MasterCard. bestimmten, angemessenerFrist zuzustimmen oder den mers erfüllt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswün- Die Zusendung bzw. Aushändigung der Reiseunterlagen Rücktritt vom Vertrag zu erklä-ren. Tritt der Kunde zurück, schen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Ist der erfolgt nach Eingang der Zahlung. Geht die Zahlung jedoch gilt Ziff.5. entsprechend. Reiseveranstalter zur Rückerstattung des Reisepreises erst kurzfristig vor Reisebeginn ein, trägt der Kunde die Der Reiseveranstalter kann dem Reisenden auch die verpflichtet, so erfolgt die Erstattung innerhalb von 14 Mehrkosten einer Eilauslieferung der Reiseunterla- Teilnahme an einer gleichwertigen Reise anbieten, wenn Tagen nach Eingang der Rücktrittserklärung. gen, sofern er die Verzögerung des Zahlungseingangs die Motor Presse Stuttgart in der Lage ist, eine solche ohne zu vertreten hat. Die Motor Presse Stuttgart darf den Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. 6. VERSPÄTUNG, AUSSERGEWÖHNLICHE restlichen Reisepreis, abgesehen von der Anzahlung von UMSTÄNDE 20 % vor Reiseantritt verlangen, wenn feststeht, dass die 5. RÜCKTRITT, ERSATZPERSONEN, UM- Ist der Reiseveranstalter aufgrund unvermeidbarer, au- Reise – wie gebucht – durchgeführt und veranstaltet wird BUCHUNG, NICHTANTRITT UND NICHT- ßergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags und wenn sie sichergestellt hat, dass dem Reisenden bei INANSPRUCHNAHME VON LEISTUNGEN gehindert, so kann er vor Reisebeginn vom Vertrag zurück- Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von treten. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, so oder Konkurses des Veranstalters der gezahlte Reisepreis der Reise zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum verliert er den Anspruch auf Bezahlung des Reisepreises. und notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden für die Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an Ist eine Beförderung des Reisenden an den Ort der Abreise Rückreise infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des der Reise teilnimmt. Die Motor Presse Stuttgart kann der oder an einen anderen , auf den sich die Parteien geeinigt Reiseveranstalters entstehen, ersetzt werden. Dementspre- Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den haben vom Vertrag umfasst und aufgrund unvermeidba- chend hat die Motor Presse Stuttgart dieses Insolvenzrisiko besonderen Erfordernissen der Veranstaltung nicht genügt rer außergewöhnlicher Umstände nicht möglich, hat der bei der tourVers Touristik-Versicherungs-Service GmbH oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des abgesichert. Der Sicherungsschein verbrieft den direkten
Veranstaltungsbedingungen Reiseveranstalter die Kosten für eine notwendige Beher- gefährdet oder verletzt oder geschädigt, haben die Vertreter Abhandenkommen oder Beschlagnahme). bergung des Reisenden für einen höchstens drei Nächte der Motor Presse Stuttgart das Recht, den Teilnehmer ohne umfassenden Zeitraum zu tragen, und zwar möglichst in Erstattung seiner Teilnahmegebühren und ihm entstande- 14. REISEVERSICHERUNGEN, einer Unterkunft, die der im Vertrag vereinbarten Unterkunft ner Kosten von der weiteren Veranstaltung auszuschließen. SCHUTZBRIEF gleichwertig ist. Befindet sich der Reisende in diesem Fall Bitte beachten Sie, dass im Reisepreis keine Reiserück- oder aus anderen Gründen in Schwierigkeiten, so hat der 11. REISELEITER (INSTRUKTOREN) trittskostenversicherung bzw. Reiseabbruchversicherung Reiseveranstalter ihn insbesondere mit Informationen Die Reiseleiter (Instruktoren) sind nicht berechtigt, für die enthalten ist. zu medizinischer Versorgung, örtlichen Behörden und Motor Presse Stuttgart rechtsverbindliche Erklärungen Des Weiteren empfiehlt sich der Abschluss eines zuständigen Konsularen sowie bei der Herstellung von abzugeben. Sie dürfen den Teilnehmern auch keine Fahr- Schutzbriefs sowie bei Auslandsreisen der Abschluss einer Fernkommunikation und der Suche nach anderen Reise- zeuge oder Ausrüstungsgegenstände aushändigen, die Auslandskrankenversicherung, die auch den Krankenrück- möglichkeiten angemessen zu unterstützen. Ansprüche der Motor Presse Stuttgart gehören oder anvertraut sind. transport beinhaltet. des Reisenden auf Minderung im Falle eines rechtmäßig abgelehnten Abhilfeverlangens nach § 651 k Abs. 3 bleiben 12. HAFTUNG Die Motor Presse Stuttgart vermittelt Reiseversicherungen hiervon unberührt. Der Teilnehmer hat die straßenverkehrsrechtlichen Rege- im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittlers gemäß § lungen in den jeweiligen Reiseländern einzuhalten und sein 34 d Abs. 8 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO) 7. DOKUMENTE, PASS, DEVISEN, ZOLL- Fahrverhalten, insbesondere die Fahrgeschwindigkeit, den UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN Verhältnissen der Fahrstrecke, der Gruppe und des Ver- Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsver- Die Motor Presse Stuttgart informiert den Reiseteilnehmer kehrs eigenverantwortlich anzupassen. Er wird ausdrücklich mittlern: über die Bestimmungen von Pass-, Visa-, Zoll- und darauf hingewiesen, dass er für sein Fahrverhalten selbst Versicherungsombudsmann e.V. Gesundheitsvorschriften seines Urlaubslandes. Der verantwortlich ist und für hierdurch verursachte Unfälle und/ Postfach 08 06 32 Reiseteilnehmer ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner oder Schäden auch gegenüber anderen Teilnehmern oder 10006 Berlin Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusam- sonstigen Dritten zivil- und strafrechtlich verantwortlich ist. Tel.: 0800 3696000 menhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu Der Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift, dass er Fax: 0800 3699000 offenbaren. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung diesen Haftungshinweis zur E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de der entsprechenden wichtigen Vorschriften in den von ihm Kenntnis genommen und selbst für ausreichenden Versi- www.versicherungsombudsmann.de bereisten Ländern selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die cherungsschutz gesorgt hat. Die Haftung für vorsätzliche aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, ge- und grob fahrlässige Pflichtverletzungen der Motor Presse 15. DATENSCHUTZHINWEIS - INFORMATION hen zu Lasten des Reiseteilnehmers, ausgenommen, wenn Stuttgart und ihrer Mitarbeiter sowie für Körperschäden, ZUR ADRESSNUTZUNG sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation die durch fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen Wir speichern und verarbeiten Ihre per- seitens der Motor Presse Stuttgart bedingt sind. der Motor Presse Stuttgart und ihrer Mitarbeiter verursacht sonenbezogenen Daten, die Sie uns im werden, bleibt davon unberührt. Die Haftung gegenüber Rahmen des Vertragsschlusses zur Verfü- 8. GEWÄHRLEISTUNG, MITWIRKUNGS- dem Reiseteilnehmer für Schadensersatz aus vertraglichen gung stellen zur vertraglichen Erfüllung. PFLICHT, ABHILFEVERLANGEN Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist außer für Körper- Rechtsgrundlage ist Art. 6 I b DSGVO. Der Reiseteilnehmer kann unbeschadet der Minderungoder schäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit Wir behalten uns vor, Ihre Postanschrift zu nutzen, um der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahr- Ihnen interessante Angebote des Verlags und ausgewählter verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf lässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder Geschäftspartner zukommen zu lassen. Soweit Sie dem einem Umstand, den die Motor Presse Stuttgart nicht zu b) die Motor Presse Stuttgart für einen dem Reiseteil- ausdrücklich zugestimmt haben, nutzen wir Ihre Telefon- vertreten hat. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. nehmer entstandenen Schaden allein wegen des nummer oder E-Mail-Adresse auch für Ihre geschäftlichen auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Informationen durch uns und namentlich bekannte Unter- tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und Die Motor Presse Stuttgart haftet nicht für Leistungs- nehmen. Rechtsgrundlage sind Art. 6 I a und f DSGVO evtl. Schäden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen störungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als sind unverzüglich bei der zuständigen Reiseleitung anzu- Fremdleistungen lediglich vermittelt oder empfohlen werden Sie können der werblichen Nutzung Ihrer Daten jederzeit zeigen. Ist eine Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen (Sportveranstaltungen, Hubschrauberflüge, Theaterbesu- widersprechen oder eine erteilte Einwilligung widerrufen Beanstandungen unverzüglich gegenüber der Motor Presse che, Ausstellungen usw.), wenn diese Leistungen in der unter: Stuttgart direkt erhoben werden. Vor einer Kündigung (§ Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung aus- Motor Presse Stuttgart GmbH & Co.KG 651l BGB) ist der Motor Presse Stuttgart eine angemesse- drücklich unter Angabe des vermittelten Vertragspartners MOTORRAD action team ne Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht Abhilfe als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, Stichwort „Datenschutz“ unmöglich ist oder von der Motor Presse Stuttgart verwei- dass sie erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen Leuschnerstraße 1 gert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags der Motor Presse Stuttgart sind. Ein Schadensersatzan- 70174 Stuttgart durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt spruch gegen die Motor Presse Stuttgart ist insoweit be- oder elektronisch unter wird. Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz schränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler datenschutz@motorpresse.de. hat der Kunde bei der Motor Presse Stuttgart geltend zu Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen machen. Die Ansprüche verjähren gem. § 651 j BGB in 2 Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch Sie in unserer Datenschutzerklärung. Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Kunde An- auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter sprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen gel- 16. INFORMATION ZUM VERBRAUCHER- Tag gehemmt, an dem die Motor Presse Stuttgart die tend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraus- STREITBEILEGUNGSGESETZ Ansprüche schriftlich zurückweist. setzungen ausgeschlossen ist. Kommt der Motor Presse Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa. Stuttgart die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen 9. TEILNEHMER-ZUSICHERUNGEN zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Die Motor Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrer- Luftverkehrsgesetzes in Verbindung Presse Stuttgart ist zur Teilnahme an einem Streitbeile- laubnis zu sein, sofern die Veranstaltung nicht auf einer mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den gungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle privaten Rennstrecke stattfindet. Er nimmt mit seinem Haag, Guadalajara oder der Montrealer Vereinbarung (nur weder bereit noch verpflichtet. Fahrzeug (ausgenommen Reisen mit Mietfahrzeug) an für Flüge in die USA und nach Kanada). Das Warschauer der Veranstaltung teil, das für den öffentlichen Straßen- Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des VERANSTALTER: verkehr zugelassen und in fahrsicherem Zustand sein Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, muss. Es gelten die Regeln der StVO und StVZO (bzw. die Verlust oder Beschädigung von Gepäck. Sofern die Motor Action Team, Leuschnerstraße 1, 70174 Stuttgart Straßenverkehrsordnungen der jeweiligen Reiseländer) Presse Stuttgart in anderen Fällen Leistungsträger ist, Geschäftsführer: Dr. Andreas Geiger, Jörg Mannsperger sowie die gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht- und haftet die Motor Presse Stuttgart nach den für diese Fälle Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Fahrzeugversicherungen. Es besteht seitens der Motor geltenden Bestimmungen. Registernummer: HRA 9302 Presse Stuttgart keine zusätzliche Versicherung. Telefon: +49 (711) 182-1845 13. MIETFAHRZEUGE E-Mail: reisen@motorpresse.de 10. BEACHTUNG VON ANWEISUNGEN Für die Benutzung von Mietfahrzeugen haftet der Teilneh- Stand: 09. Oktober 2019 Verstößt ein Teilnehmer gegen Schutzvorschriften oder mer vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe des werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Fahrzeugs für jeden von ihm oder einem berechtigten Fah- Durchführung der Veranstaltung durch sein Verhalten rer verursachten Schaden am Fahrzeug (auch Untergang, Stand: 13. Dezember 2018
Veranstaltungsbedingungen Datenschutzerklärung zur Nutzung die Buchung von gespeicherten Daten zu verlangen und können hierzu eine Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung Reisen der Motor Presse Stuttgart Kopie einfordern. Außerdem können Sie die Löschung, setzen können. Nachfolgend möchten wir Sie über die über Ihre Person Berichtigung oder in bestimmten Fällen die Einschrän- - Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb verarbeiteten Daten im Rahmen der DSGVO informieren: kung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einer angemessenen Frist und unter Umständen unter beanspruchen. zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. Ihre bei Vertragsschluss angegebenen personenbezogenen Verlangen Sie die Löschung Ihrer Daten, so werden wir - Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn Daten, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Ihrer Aufforderung schnellstmöglich nachkommen, sofern bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich er- Telefonnummer, Zahlungsdaten, erheben, speichern und nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen oder unsere be- höhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen nutzen wir zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur rechtigten Interessen an einer Speicherung einer Löschung ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn Abrechnung. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 I lin.b) entgegenstehen. Im Übrigen löschen wir Ihre Daten, wenn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des DSGVO. entweder die angegebenen Zwecke erfüllt oder weggefallen Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Des Weiteren fragen wir Ihre Mobilfunknummer und Ihre sind und nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen oder ande- Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Fahrzeugdaten ab und speichern diese Daten. Dies hilft re rechtliche Erfordernisse einer Löschung entgegenstehen. Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende uns, Sie wieder zu finden, wenn Sie sich unbeabsichtigt von Wenn Sie zur Buchung einer Reise unsere Online-Dienste das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechen- der Gruppe entfernt haben oder wenn wir bei verspäteter in Anspruch nehmen, lesen Sie bitte auch die Daten- den Kosten sich verringern. Anreise an Treffpunkten mit vielen Menschen nach Ihnen schutzerklärung auf unserer Website unter https://www. - Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktritts- Ausschau halten müssen. auto-motor-und-sport.de/datenschutzerklaerung/ gebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Jeder Reiseteilnehmer erhält von uns ein T-Shirt. Zu Der Veranstalter behält sich ferner vor, Fotos von der Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen diesem Zweck benötigen wir Ihre Konfektionsgröße, die wir Veranstaltung in den Print-und Onlinemedien der Auto- Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises zur Bestellung und Auslieferung des T-Shirt speichern. Zeitschriftengruppe der Motor Presse Stuttgart einschließ- erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise Außerdem fragen wir Sie nach einem Kontakt eines An- lich des Veranstaltungskatalogs des action teams und den verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn gehörigen, den wir im Notfall benachrichtigen können und dazugehörigen Facebook- Auftritten zu veröffentlichen. Sie der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch speichern diese Daten ebenfalls. haben das Recht, der Fotografie und Veröffentlichung Ihrer auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Für Rückfragen zur Buchung oder Informationen zur Person zu widersprechen. Wenn Sie keine Veröffentlichung Entschädigung. Abwicklung der gebuchten Veranstaltungen nutzen wir für wünschen, teilen Sie uns dies bitte unter reisen@motor- - Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Um- die Kontaktaufnahme gegebenenfalls Ihre E-Mail-Adresse presse.de gerne mit. stände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer oder auch Ihre Telefonnummer. Unseren Betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise Im Rahmen der Veranstaltungsdurchführung setzen wir Sie unter datenschutz@motorpresse.de wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheits- auch externe Dienstleister ein, an die wir, soweit zur Tel.: 0711-182-01. probleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich Vertragserfüllung erforderlich, auch personenbezogene beeinträchtigen. Daten über Sie weitergeben. Wir benötigen Ihre Daten für Aufsichtsbehörde - Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der die Organisation der Reise wie Buchungen von Unter- Außerdem können Sie sich auch an den Landesbeauftrag- Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und kunft, Flug, Fähre oder ähnlichem, an die wir Ihre Daten ten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Würt- vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. weitergeben, soweit dies erforderlich ist. Sofern hierfür temberg , Königstraße 10 a, 70173 Stuttgart, als zuständige - Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche oder zur Einholung von Visa, Flugbuchungen oder lokalen Datenschutz-Aufsichtsbehörde wenden. Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß Führerscheinen Daten aus Ihrem Pass benötigt werden, durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemesse- (z.B. Passnummer), fragen wir auch diese ab und geben Verantwortlicher für die Datenverarbeitung i.S.d. DSGVO ne andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der sie an die entsprechenden Unternehmen weiter. ist: Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Da bei unseren Reisen regelmäßig in der Gruppe gefahren Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland wird, holen wir Ihr Einverständnis zur Weitergabe Ihres Leuschnerstr. 1 heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht Vor- und Nachnamens und Ihrer Mobilfunknummer an die 70174 Stuttgart gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebli- anderen in Ihrer Gruppe befindlichen Reiseteilnehmer ein. che Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Dies dient der gemeinsamen Anreise oder auch um im Geschäftsführer: Dr. Andreas Geiger, Jörg Mannsperger Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es Notfall eine Kontaktaufnahme der Teilnehmer untereinander versäumt, Abhilfe zu schaffen. zu ermöglichen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 I lin. f) DSGVO. DSE Stand: 09.10.2019 - Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/ Ihre Einwilligung hierzu erteilen Sie freiwillig. Ohne Ihr oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder Einverständnis werden wir Ihren Namen nicht auf die Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden nicht ordnungsgemäß erbracht werden. Namensliste für die Gruppenteilnehmer aufnehmen und an bei einer Pauschalreise nach § 651a des - Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, die anderen Teilnehmer weitergeben. Bürgerlichen Gesetzbuchs wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. Für alle Veranstaltungen gilt: - Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in Wir behalten uns vor, Ihre E-Mail-Adresse, die wir im Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleis- einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zusammenhang mit Ihrer Buchung erlangt haben, gem. § tungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseve- 7 III UWG zu nutzen, um Sie über ähnliche und Folgever- der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU- ranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers anstaltungen der Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung einzuladen. Sie können der Speicherung und Nutzung Ihrer Das Unternehmen Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung E-Mail- Adresse zu diesem Zweck jederzeit mit Wirkung für KG trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße der Reisenden gewährleistet. Motor Presse Stuttgart GmbH die Zukunft widersprechen unter reisen@motorpresse.de. Durchführung der gesamten Pauschalreise. & Co. KG hat eine Insolvenzabsicherung mit tourVERS Beim Widerspruch entstehen Ihnen außer den Übermitt- Touristik-Versicherungs-Service lungskosten nach Basistarifen keine Kosten. Zudem verfügt das Unternehmen Motor Presse Stuttgart GmbH abgeschlossen. Die Reisenden können diese Ein- Sie können der Zusendung weiterer E-Mails und der GmbH & Co. KG über die gesetzlich vorgeschriebene richtung tourVERS, Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Speicherung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, Borsteler Chaussee 51,22453 Hamburg Daten zu Werbezwecken jederzeit widersprechen und Ihre falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, Telefon: +49-40-244 288-0 Telefax: +49-40-244 288-99 Einwilligung zum Erhalt von E-Mails jederzeit widerrufen zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner E-Mail: service@tourvers.de unter reisen@motorpresse.de. Insolvenz. kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Wenn Sie mit Kreditkarte bezahlen möchten, wird die Insolvenz von Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG Zahlung über den von uns beauftragten Kreditkartenab- Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 verweigert werden. rechnungsunternehmen Saferpay abgewickelt. Die von Ihnen eingegebenen Kreditkartendaten werden nicht von - Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen Website, auf der die Richtlinie (EU)2015/2302 in der in das uns gespeichert, sondern direkt in ein Formular bei Safer- über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreise- nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: pay eingegeben, das auf unserer Seite eingebunden ist vertrags. www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de und von Saferpay abgerufen wird. Die Zahlung erfolgt bei - Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die Saferpay ohne dass Sie sich erneut einloggen oder dort ein ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Kundenkonto eröffnen müssen. Die Datenschutzerklärung Reiseleistungen. von Saferpay finden Sie unter https://www.six-payment- - Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder services.com/de/services/legal/privacy-statement.html Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Sie haben das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person
Sie können auch lesen