Urnenabstimmung - Burgergemeinde Bern
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Inhalt Übersicht Seite 4 1. Wahl eines Mitglieds des Grossen Burgerrats Seite 8 2. Burgerrechtserwerb; GenehmigungSeite 9 3. Satzungsrevision; GenehmigungSeite 12 4. Lutertalstrasse 49 – 55, Bolligen: Gesamtsanierung;Seite 18 Verpflichtungskredit für die Realisierung; Bewilligung 5. Überbauung «Wohnen im Breitenacker», Kehrsatz;Seite 25 Verpflichtungskredit für die Realisierung; Bewilligung 3
In Kürze Übersicht Das Burgerliche Stimmvolk wählt im Juni ein neues Mitglied in den Grossen Burgerrat. Für den freigewordenen Sitz von Andreas Glättli wird der 40-jährige Ökonom Lukas Frösch vorgeschlagen. Zudem entscheiden die Burgerinnen und Burger über die Aufnahme von 28 Personen in das Burgerrecht sowie über drei Vorlagen: die Satzungsrevision, die Sanierung der Liegenschaften an der Luter talstrasse 49 – 55 (Bolligen) und die Realisierung der Überbauung Breitenacker (Kehrsatz). Der Grosse Burgerrat empfiehlt den Stimmberechtigten die Annahme der Vorlagen. Vorlage 1: Satzungsrevision Die Burgergemeinde Bern ist eine Personengemeinde, die als öffentlich-rechtliche Körperschaft in der Berner Kantonsverfassung verankert und dem Gemeindegesetz unterstellt ist. Die Satzungen bilden die Verfassung der Burgergemeinde. Die aktuell gültigen Satzungen stammen aus dem Jahr 1998 und werden den heutigen Bedürf- nissen nicht mehr vollumfänglich gerecht. Den burgerlichen Stimmberechtigten wird deshalb eine Totalrevision beantragt. Mit der Revision sollen zum einen die Satzungen an die heutige Zeit angepasst und zum anderen die Grundlagen für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Burgergemeinde geschaffen werden. Die revidierten Satzungen enthalten zwar einige Neuerungen und Änderungen, bewirken jedoch keinen grundlegenden «Umbau» der Burgergemeinde. Anpassun- gen werden dort vorgeschlagen, wo sie angesichts veränderter Verhältnisse und im Sinne von zukunftsgerichteten Regelungen angezeigt sind. Bewährte Regelun- gen werden beibehalten. Vorlage 2: Lutertalstrasse 49 – 55, Bolligen: Gesamtsanierung Die Burgergemeinde Bern ist Eigentümerin der Liegenschaften Lutertalstrasse 49–55 in Bolligen, welche Teil einer Wohnüberbauung aus dem Jahr 1982 sind. Die Häuser weisen altersbedingte Mängel auf, welche dringend behoben werden müssen. Die Gebäudehülle soll komplett saniert und im Bereich der Flachdächer energie- technisch verbessert werden. Im Gebäudeinnern werden sämtliche Wohnungen umfassend erneuert. Es ist geplant, die Gesamtsanierung zwischen April 2019 und Juli 2020 in drei Etappen zu je fünf Monaten auszuführen. Während der Bauzeit müssen die von der jeweiligen Etappe betroffenen Mieter ihre Wohnungen verlas- 4
In Kürze sen. Nach Abschluss der Sanierung besteht für die aktuellen Mieter ein Vormietrecht, jedoch nicht zwingend für ihre bisherige Wohnung. Die Kosten für die Realisierung der Gesamtsanierung belaufen sich auf CHF 9 800 000 inkl. MWST (Genauigkeit + /− 10 %). Dieser Kredit wird den burgerlichen Stimmberechtigten zur Bewilligung beantragt. Im September 2016 hat der Grosse Burgerrat einen Verpflichtungskredit für die Projektierung in der Höhe von CHF 370 000 inkl. MWST bewilligt; dieser Betrag ist nicht Teil des beantragten Kredits. Vorlage 3: Überbauung «Wohnen im Breitenacker», Kehrsatz Im oberen Breitenacker in Kehrsatz, bei der BLS-Haltestelle Kehrsatz Nord, besitzt die Burgergemeinde Bern 17 500 m2 Bauland. Auf der einen Hälfte des Baulands wurden im Mai respektive Oktober 2017 eine Avia-Tankstelle und eine Filiale des Detailhändlers Lidl eröffnet. Auf der anderen Hälfte soll nun die Überbauung «Wohnen im Breitenacker» entstehen. Die Überbauung beinhaltet in drei Gebäuden gesamthaft 56 grosszügige Mietwohnungen im mittleren Preissegment. Zudem ist ein kleiner Anteil an stillem Gewerbe vorgesehen. Die Überbauung überzeugt durch stilvolle Architektur und Nachhaltigkeit. Für die Realisierung der Überbauung «Wohnen im Breitenacker» wird den burger- lichen Stimmberechtigten ein Kredit in der Höhe von CHF 25 080 000 (inkl. MWST) beantragt. Vorbehältlich der Genehmigung des Kredits werden die Bauarbeiten nach heutigem Stand von Januar 2019 bis Ende 2020 ausgeführt. Dem burgerlichen Stimmvolk wird weiter beantragt, die Baukommission, welche die Projektierung begleitet hat, für die Phase Realisierung zu bestätigen. 5
en bref Synthèse Le corps électoral bourgeoisial élit en juin un nouveau membre du Grand Conseil de la Bourgeoisie. Lukas Frösch, 40 ans, économiste, est proposé pour reprendre le siège devenu vacant d'Andreas Glättli. Les bourgeoises et bourgeois se pronon- ceront par ailleurs sur l'admission de 28 personnes au droit de cité ainsi que sur trois objets : la révision des Statuts, la rénovation des immeubles de la Lutertal strasse 49 – 55 (Bolligen) et la réalisation du complexe d'immeubles Breitenacker (Kehrsatz). Le Grand Conseil de la Bourgeoisie recommande aux votants d'accep- ter les objets. Objet 1 : révision des Statuts La Bourgeoise de Berne est une commune de personnes qui est ancrée dans la Constitution du canton de Berne en tant que corporation de droit public et qui est soumise à la loi sur les communes. Les Statuts sont la constitution de la Bourgeoise. Les Statuts actuellement en vigueur datent de 1998, et ils ne sont plus pleinement à la hauteur des besoins actuels. Une révision totale est par conséquent soumise aux votants. Cette révision est destinée d'une part à adapter les Statuts à notre époque et d'autre part à créer les bases d'un développement fructueux de la Bour- geoise. Les Statuts révisés contiennent certes quelques nouveautés et modifications, mais ils ne procèdent cela dit pas à une « transformation » fondamentale de la Bourgeoisie. Des adaptations sont proposées là où, compte tenu du changement des circonstances et dans un souci de disposer d'une réglementation tournée vers l'avenir, cela s'avère indiqué. Les règles qui ont fait leurs preuves sont conservées. Objet 2 : Lutertalstrasse 49 – 55, Bolligen : rénovation complète La Bourgeoise de Berne est propriétaire des immeubles de la Lutertalstrasse 49 à 55 à Bolligen, qui font partie d'un complexe résidentiel datant de 1982. Ces im- meubles présentent des dégâts dus à l'âge auxquels il faut remédier d'urgence. L'enveloppe du bâtiment doit être entièrement assainie, et les toits plats doivent faire l'objet d'une amélioration au niveau énergétique. À l'intérieur du bâtiment, tous les appartements doivent être entièrement rénovés. Il est prévu de réaliser cette rénovation complète en trois étapes de cinq mois chacune entre avril 2019 et juillet 2020. Pendant les travaux, les locataires concernés par l'étape en cours 6
en bref devront quitter leurs logements. À l'issue de la rénovation, les locataires actuels disposeront d'un droit de prélocation, mais pas obligatoirement pour l'apparte- ment qu'ils occupent actuellement. Les coûts de la réalisation de la rénovation complète s'élèvent à CHF 9 800 000.–, TVA comprise (exactitude +/− 10 %). Ce crédit est soumis à l'approbation des votants. En septembre 2016, le Grand Conseil de la Bourgeoisie avait approuvé un crédit d'engagement pour l'étude du projet à hauteur de CHF 370 000.–, TVA comprise ; ce montant ne fait pas partie du crédit demandé. Objet 3 : complexe d'immeubles « Wohnen im Breitenacker », Kehrsatz Au lieu-dit « Oberer Breitenacker », à Kehrsatz, près de l'arrêt du BLS Kehrsatz Nord, la Bourgeoise de Berne possède un terrain à bâtir de 17 500 m2. Sur l'une des moitiés de ce terrain à bâtir, il a été ouvert en mai, respectivement en octobre 2017 une station-service Avia et une filiale du détaillant Lidl. Sur l'autre moitié, il est prévu de réaliser le complexe d'immeubles « Wohnen im Breitenacker ». Ce com- plexe d'immeubles est composé de trois bâtiments d'au total 56 appartements locatifs aux dimensions généreuses qui occupent un segment de prix moyen. Il est par ailleurs prévu de consacrer une petite partie du complexe à des activités commerciales générant peu de nuisances. Ce complexe d'immeuble convainc par son architecture élégante et sa durabilité. Pour la réalisation du complexe d'immeubles « Wohnen im Breitenacker », un crédit de CHF 25 080 000.– (TVA comprise) est demandé aux votants. Sous réserve d'approbation du crédit, les travaux se dérouleront en l'état actuel des choses entre janvier 2019 et fin 2020. Il est également demandé aux votants de confirmer qu'après avoir accompagné l'étude du projet, la Commission des constructions sera également chargée de la phase réalisation. 7
1. Antrag Wahl eines Mitglieds des Grossen Burgerrats Demission per 31. Dezember 2017 Andreas Glättli, 1956, Dr. med., Facharzt, Zunftgesellschaft zu Schmieden, wohnhaft in Ostermundigen Neuwahl per 1. Juli 2018 mit Amtsdauer bis Ende 2018 Lukas Frösch, 1978, lic .rer. pol., Ökonom, Gesellschaft zu Kaufleuten, wohnhaft in Schliern b. Köniz Zuständigkeit Gemäss Art. 18 Abs. 1 lit. C der Satzungen der Burgergemeinde Bern vom 17. Juni 1998 (BRS 11.11) wählen die Stimmberechtigten die Mitglieder des Grossen Burgerrats. 8
2. Antrag Burgerrechtserwerb Sämtliche Gesuchstellende erfüllen die Voraussetzungen, welche die eidgenössi sche und kantonale Gesetzgebung und das Burgerrechtsreglement für den Erwerb des Burgerrechts vorgeben. Insbesondere weisen die Gesuchstellenden eine enge Beziehung zu Bern aus, stimmen mit den Zielen der Burgergemeinde überein, ver- fügen über einen guten Leumund und weisen sich über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aus. Der Grosse Burgerrat empfiehlt den Stimmberechtigten folgende Beschlüsse: Erteilung des Burgerrechts an: Personen, welche bereits über das bernische Kantonsbürgerrecht verfügen, wird das Burgerrecht direkt mit dem Entscheid des Stimmvolks erteilt. Graber, Sacha Alexander, geb. 1973, von Sigriswil BE, dipl. Ing. FH Landschaftsarchi- tektur, Immobilienbewerter, Inhaber Graber Immobilien, und Graber geb. Vogt, Ursula, geb. 1978, von Schüpfen BE, Sigriswil BE, Drogistin, Sachbearbeiterin Immo- bilienbewirtschaftung, mit den Töchtern Graber, Lia Sara, geb. 2006, und Graber, Jaël Leni, geb. 2008, alle wohnhaft in Bern BE (Anmeldung bei der Zunft zum Mohren) Haldimann, Matthias Bernhard, geb. 1984, von Walkringen BE, Le Locle NE, Konfe- renzdolmetscher, Übersetzer, selbständig, Ehemann der Haldimann geb. Kläger, Sandra Marina, von Bern BE, Wattwil SG (Angehörige der Zunftgesellschaft zum Affen), beide wohnhaft in Mannheim, Deutschland (Anmeldung bei der Zunftge- sellschaft zum Affen) Schwab, Daniel Christian, geb. 1973, von Zürich ZH, Siselen BE, Polizist, Kriminal- abteilung Stadtpolizei Zürich, Ehemann der Frick, Caroline Alexandra, von Bern BE, Kronau ZH, und Vater des Frick, Maximilian Robert und der Frick, Liliane Sophie (Angehörige der Zunftgesellschaft zum Affen), alle wohnhaft in Zürich ZH (Anmel- dung bei der Zunftgesellschaft zum Affen) von Wattenwyl geb. Berger, Stefanie Vanessa, geb. 1982, von Langnau i. E. BE, Toffen BE, Sekundarlehrerin, Lehrerin Real- und Sekundarschule Riggisberg, Ehefrau 9
2. Antrag des von Wattenwyl, Stephan Manfred, von Bern BE und Mutter des von Wattenwyl, Basil Hugo (Angehörige der Gesellschaft zu Pfistern), alle wohnhaft in Köniz BE (Anmeldung bei der Gesellschaft zu Pfistern) Zusicherungen des Burgerrechts an: Personen, welche das bernische Kantonsbürgerrecht nicht besitzen, wird das Burgerrecht zugesichert. Der Erwerb wird erst mit der Erteilung des Kantons bürgerrechts durch die Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern wirksam. Die Zusicherung verfällt, wenn die Erteilung des Kantonsbürgerrechts rechtskräftig verweigert wird. Diebold, Nicolas Fabian, geb. 1978, von Kreuzlingen TG, Rechtsanwalt, Rechtspro- fessor Universität Luzern, Ehemann der Diebold geb. Lauterburg, Valerie Andrea, von Bern BE, Kreuzlingen TG (Angehörige der Gesellschaft zu Kaufleuten), mit den Kindern Diebold, Laurin Fynn, geb. 2008, Diebold, Leandra Elin, geb. 2010, Diebold, Livia Aylin, geb. 2012, und Diebold, Andrin Nicolas, geb. 2014, alle wohnhaft in Bremgarten BE (Anmeldung bei der Gesellschaft zu Kaufleuten) Holenstein, David Martin Niklaus, geb. 1977, von Kirchberg SG, Executive Master of Business Administration EMBA, FH, Leiter Portfoliomanagement, Domänenverwal- tung, wohnhaft in Bern BE (Anmeldung bei der Gesellschaft zu Pfistern) [Lebens partner der Zaugg Tanja, geb. 1981, von Wyssachen BE, und Vater der Söhne Zaugg, Rafael Alexander, geb. 2008, Zaugg, Damian Maximilian, geb. 2009 und Zaugg, Mattia Sebastian, geb. 2013] Kalbermatter, Noemi Anna, geb. 1994, ledig, von Steg-Hohtenn VS, Niederges- teln VS (Mutter: Angehörige der Gesellschaft zu Zimmerleuten), Studentin der Medizin, wohnhaft in Bern BE (Anmeldung bei der Gesellschaft zu Zimmerleuten) Kalbermatter, Tabea Nicole, geb. 1999, ledig, von Steg-Hohtenn VS, Niedergesteln VS (Mutter: Angehörige der Gesellschaft zu Zimmerleuten), Studentin, wohnhaft in Luzern LU (Anmeldung bei der Gesellschaft zu Zimmerleuten) Muther, Marcel, geb. 1985, von Wassen UR, MAS Designingenieur, Medela AG, Baar, und Muther geb. Waidelich, Michelle Simone, geb. 1986, von Zürich ZH, Primarlehrerin, Gisikon, mit dem Sohn Muther, Nils, geb. 2017, alle wohnhaft in Ebikon LU (Anmeldung bei der Zunftgesellschaft zu Metzgern) 10
2. Antrag Tenger, Christian Erich, geb. 1980, von Schleitheim SH, Maschineningenieur FH, Business Project Manager, Ypsomed AG, Ehemann der Tenger geb. Michel, Manuela Eva, Unterseen BE, Bern BE, Schleitheim SH (Angehörige der Zunftgesellschaft zu Metzgern), mit den Töchtern Tenger, Livia Sina, geb. 2008, Tenger, Tabea Elena, geb. 2010, und Tenger, Sonja Mona, geb. 2012, alle wohnhaft in Urtenen-Schönbühl (Anmeldung bei der Zunftgesellschaft zu Metzgern) Zusicherung oder Erteilung des Burgerrechts: Bläuenstein, Christian Michael, geb. 1978, von Strengelbach AG (Zusicherung), Betriebsökonom FH, CEO Data World Consulting AG, und Bläuenstein geb. Werren, Claudia, geb. 1974, von Diemtigen BE (Erteilung), Betriebswirtschafterin HF, HFW Bern, Leiterin Investment Development, PostFinance AG, mit den Kindern Bläuenstein, Raphael Max, geb. 2013 (Zusicherung), und Bläuenstein, Gabriel Andrin, geb. 2015 (Zusicherung), alle wohnhaft in Muri bei Bern BE und die Kinder von Bläuenstein, Christian Michael aus erster Ehe, Bläuenstein, Oliver, geb. 2005 (Zusicherung), und Bläuenstein, Lynn, geb. 2007 (Zusicherung), beide wohnhaft in Wohlen BE (Anmeldung bei der Gesellschaft zu Pfistern) Zuständigkeit Gemäss Art. 18 Abs. 2 lit. C der Satzung der Burgergemeinde Bern vom 17. Juni 1998 (BRS 11.11) beschliessen die Stimmberechtigten über Erteilung und Zusiche- rung des Burgerrechts 11
3. Antrag Satzungsrevision Genehmigung Das Wichtigste in Kürze Die Burgergemeinde Bern ist eine Personengemeinde, die als öffentlich-rechtliche Körperschaft in der Berner Kantonsverfassung verankert und dem Gemeinde- gesetz unterstellt ist. Die Satzungen bilden die Verfassung der Burgergemeinde (im gemeinderechtlichen Sinn das Organisationsreglement). Die aktuell gültigen Satzungen stammen aus dem Jahr 1998 und werden den heutigen Bedürfnissen nicht mehr vollumfänglich gerecht. Den burgerlichen Stimmberechtigten wird des- halb eine Totalrevision beantragt. Mit der Revision sollen zum einen die Satzungen an die heutige Zeit angepasst und zum anderen die Grundlagen für eine erfolg- reiche Weiterentwicklung der Burgergemeinde geschaffen werden. Die revidierten Satzungen enthalten zwar einige Neuerungen und Änderungen, bewirken jedoch keinen grundlegenden «Umbau» der Burgergemeinde. Anpas- sungen werden dort vorgeschlagen, wo sie angesichts veränderter Verhältnisse und im Sinne von zukunftsgerichteten Regelungen angezeigt sind. Bewährte Regelungen werden beibehalten. L'essentiel en bref La Bourgeoise de Berne est une commune de personnes qui est ancrée dans la Constitution du canton de Berne en tant que corporation de droit public et qui est soumise à la loi sur les communes. Les Statuts sont la constitution de la Bour- geoise. Les Statuts actuellement en vigueur datent de 1998, et ils ne sont plus pleinement à la hauteur des besoins actuels. Une révision totale est par consé- quent soumise aux votants. Cette révision est destinée d'une part à adapter les Statuts à notre époque et d'autre part à créer les bases d'un développement fruc- tueux de la Bourgeoise. Les Statuts révisés contiennent certes quelques nouveautés et modifications, mais ils ne procèdent cela dit pas à une « transformation » fondamentale de la Bourgeoisie. Des adaptations sont proposées là où, compte tenu du changement des circonstances et dans un souci de disposer d'une réglementation tournée vers l'avenir, cela s'avère indiqué. Les règles qui ont fait leurs preuves sont conservées. 12
3. Antrag Ausgangslage Die geltenden Satzungen der Burgergemeinde Bern werden den aktuellen Bedürf- nissen nicht mehr vollumfänglich gerecht. Sie stammen aus dem Jahr 1998 und haben bereits einige Teilrevisionen erlebt. Ziel der vorgeschlagenen Revision ist es einerseits, die Satzungen an die heutige Zeit anzupassen, und andererseits, die Grundlagen für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Burgergemeinde für min- destens die nächsten 15 bis 20 Jahre zu schaffen. Der Vorschlag enthält einige neue Regelungen und systematische Änderungen. Eine entsprechende Anpassung der bestehenden Satzungen im Rahmen einer Teilrevision führte zu einem unübersichtlichen, schwer lesbaren «Flickwerk». Im Inte- resse der Lesbarkeit wird deshalb eine Totalrevision beantragt. Der Kleine Burgerrat hat bezüglich der neuen Satzungen im Herbst 2017 eine breite Vernehmlassung innerhalb der Burgergemeinde und bei den Gesellschaften und Zünften durchgeführt und die Rückmeldungen — wo angezeigt — bei seiner Vorlage an den Grossen Burgerrat integriert. Dieser hat die vorgeschlagene Total- revision der Satzungen am 12. März 2018 an einer Sondersitzung behandelt und zuhanden der Urnenabstimmung verabschiedet. Grundideen der Revision Die neuen Satzungen sollen eine verlässliche rechtliche Grundlage der Burgerge- meinde Bern bilden und die Aufgaben und die Organisation der Gemeinde mög- lichst vollständig, präzis, zeitgemäss und in verständlicher Sprache beschreiben. Die vorgeschlagenen neuen Satzungen sind deshalb, wie die geltenden Satzun- gen, mehr als ein blosses «Organisationsstatut», das sich auf die gesetzlich vorge- schriebene Regelung der Grundzüge der Organisation beschränkt. Sie enthalten — als «Verfassung» der Burgergemeinde — über organisatorische Bestimmungen hinaus inhaltliche Aussagen zu den Aufgaben der Burgergemeinde und zur Art und Weise, wie sie diese Aufgaben erfüllt. Die burgerlichen Institutionen (bisher: Einrichtungen) und die Kommissionen werden nach wie vor in den Satzungen selbst geregelt, obwohl die entsprechenden Regelungen rein rechtlich betrachtet auch in einem untergeordneten Erlass stehen könnten. Der möglichst umfassenden Information dienen überdies verschiedene Bestim- mungen, die geltendes übergeordnetes Recht wiedergeben. Dies gilt beispiels- weise für die Bestimmungen über den Verwandtenausschluss (Art. 21), die Aus- standspflicht (Art. 31), die Information der Bevölkerung (Art. 16) und Petitionen (Art. 17). Die Satzungen geben damit Auskunft darüber, was rechtlich gilt, ohne dass immer auch noch das übergeordnete Recht konsultiert werden muss. 13
3. Antrag In inhaltlicher Hinsicht enthalten die vorgeschlagenen neuen Satzungen zwar einige Neuerungen und Änderungen (vgl. Ziffer 4), aber keinen grundlegenden «Umbau» der Burgergemeinde. Bewährte Regelungen werden beibehalten. An- passungen werden vorgeschlagen, wo dies angesichts veränderter Verhältnisse und im Interesse einer zukunftsgerichteten Regelung angezeigt erscheint. Systematik und Sprache: möglichst übersichtlich und prägnant Die Systematik entspricht in den Grundzügen den geltenden Satzungen. Im ersten Kapitel werden die Burgergemeinde und ihre Aufgaben umschrieben, anschliessend folgen Bestimmungen über die Organisation (Kapitel 2) und über den Finanzhaus- halt (Kapitel 3). Die burgerlichen Institutionen werden nicht mehr wie heute in einem einzi- gen Artikel aufgelistet, sondern deutlich «prominenter» in einem separaten Ab- schnitt geregelt und je in einem eigenen Artikel beschrieben (Art. 8 –15). Damit soll die Bedeutung der Institutionen gewürdigt werden, die der Burgergemein- de zu einem guten Teil ein «Gesicht» verleihen. Demgegenüber werden die Ab- teilungen der burgerlichen Verwaltung, die in erster Linie interne Bedeutung haben, im Kapitel über die Organisation nach den einzelnen Organen aufge- führt (Art. 90). Die einzelnen Kapitel weisen teilweise eine neue Gliederung auf. Das Kapitel über die Organisation beginnt mit allgemeinen Bestimmungen (1. Abschnitt) und allgemeinen Vorschriften über das Verfahren und die Mitwirkung in Behörden (2. Abschnitt), bevor die einzelnen Organe beschrieben werden. Alle Bestimmungen über die Kommissionen inkl. der Geschäftsprüfungs- sowie der Fach- und Spezi- alkommissionen finden sich konzentriert und neu gegliedert in einem Abschnitt (Art. 59– 83). Die Reihenfolge der Kommissionen (Art. 62 und 66 ff.) weicht von der heuti- gen Regelung ab. Sie orientiert sich in erster Linie an der Bedeutung, die dem be- treffenden Aufgabenbereich zugemessen wird. An erster Stelle steht das soziale Engagement der Burgergemeinde, gefolgt von den Aufgaben im Bereich Wissen- schaft, Kultur und Gesellschaft und den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ver- waltung des burgerlichen Vermögens. Die Kapitel und Abschnitte sind möglichst übersichtlich gegliedert, die einzel- nen Artikel knapp und prägnant formuliert. Beispielsweise werden die Zuständig- keiten des Grossen Burgerrats je nach Sach- oder Aufgabenbereich (Wahlen, Rechtsetzung, Aufsicht, Finanzgeschäfte etc.) je in einem besonderen Artikel gere- gelt (vgl. Art. 40 ff.). 14
3. Antrag In verschiedenen Punkten werden die heutigen Regelungen präzisiert. Dies gilt etwa für die Stellung und die Aufgaben der Burgerkanzlei und der Burger- gemeindeschreiberin oder des Burgergemeindeschreibers (Art. 56 – 58). Auf den etwas missverständlichen Begriff «Präsidialabteilung» (vgl. Art. 36 der heutigen Satzungen) wird verzichtet. Wichtigste Neuerungen Die Satzungen werden mit einer neu formulierten Präambel eingeleitet, die das Selbstverständnis der Burgerinnen und Burger konzentriert und zeitgemäss um- reisst und erklärt, welchem Ziel die Satzungen dienen sollen. Zu den Aufgaben der Burgergemeinde enthält der Entwurf keine grundlegen- den Neuerungen. Neu erwähnt wird das Engagement in Kultur und Gesellschaft als angestammte Aufgabe. Neu sind die Bestimmungen über das Verhältnis der Burgergemeinde zu den Gesellschaften und Zünften. Die Satzungen enthalten dazu eine Grundsatzbe- stimmung (Art. 2) und sehen eine Burgerkonferenz als Plattform für den Informa- tions- und Meinungsaustausch vor (Art. 84–87). Ausdrücklich erwähnt wird überdies, dass die Burgergemeinde Aufgaben von Gesellschaften und Zünften übernehmen kann, wenn diese darum ersuchen (vgl. Art. 5 Abs. 2 und Art. 44 Abs. 2 Bst. b). Unter den burgerlichen Institutionen wird neu das Berner Generationenhaus erwähnt (Art. 11). Neu sind ebenso einzelne Kommissionen, nämlich die Kommis- sion des Berner Generationenhauses (Art. 71) und, im Sinne einer Umsetzung des Kulturleitbilds, die Kommission Engagements in Kultur und Gesellschaft und die Förderkommission Künste (Art. 75 und 76). Teilweise neu sind die Bestimmungen über die Zuständigkeiten und das Zusam- menwirken des Kleinen Burgerrats und der Kommissionen. Deutlicher als heute wird festgehalten, dass die Kommissionen die ihnen zugewiesenen Institutionen und Abteilungen strategisch führen (Art. 65 ff.). Die Gesamtverantwortung für die Burgergemeinde und damit auch für die Institutionen und die übrige Verwaltung liegt aber beim Kleinen Burgerrat als dem Führungsorgan im gemeinderechtlichen Sinn (Art. 49). Der Kleine Burgerrat beaufsichtigt die Führung der Institutionen und Abteilungen durch die Kommissionen und kann den Kommissionen bei Bedarf Wei- sungen erteilen (Art. 51). Neu sind die Bestimmungen über die Vertretung des Präsidiums in einzelnen Kommissionen, nämlich in der Kommission des Berner Generationenhauses (Art. 71 Abs. 2) und in den Fachkommissionen (Art. 80 Abs. 3 und 81 Abs. 3). Diese nun bewusst vorgeschriebene enge Verbindung rechtfertigt sich aufgrund der räumli- 15
3. Antrag chen Nähe des Generationenhauses zum Präsidium und der Tatsache, dass die Aufgaben der Fachkommissionen für die Zuständigkeiten des Präsidiums (Art. 55, insbesondere Bst. e und f) von grosser Bedeutung sind. Die Bestimmungen über das Verhältnis der Burgergemeinde zur Öffentlichkeit (Art. 16 und 17) sind zwar neu, geben aber mehr oder weniger nur übergeordne- tes Recht wieder. Auf der anderen Seite sind einzelne überholte Bestimmungen gestrichen wor- den, so der heutige Artikel 38 über das Finanzinspektorat. Inhaltlich neu geregelt wird die Zuständigkeit zur Zusicherung des Burger- rechts. Das Bundesgericht hat in seiner neueren Rechtsprechung Einbürgerungen an der Urne als grundsätzlich unzulässig erklärt, weil ein solcher Beschluss recht- lich betrachtet eine begründungspflichtige Verfügung darstellt, die aber in einer «anonymen» Urnenabstimmung naturgemäss gar nicht begründet werden kann. Die neuen Satzungen sehen deshalb vor, dass an Stelle der Stimmberechtigten neu der Grosse Burgerrat über die Zusicherung des Burgerrechts entscheidet (Art. 44 Abs. 2 Bst. a). In politischen Gemeinden ist für die Zusicherung des Bürgerrechts zwingend der Gemeinderat zuständig. Mit der neuen kanntonalen Bürgerrechts- verordnung entfällt zudem die bisherige Unterscheidung zwischen Zusicherung und Erteilung des Gemeindeburgerrechts. Sind die Voraussetzungen erfüllt, ge- nehmigt der Kanton den kommunalen Entscheid und erteilt das Kantonsbürger- recht, sofern die Schweizerin oder der Schweizer dieses noch nicht besitzt. Vorgesehen ist im Weiteren eine Erhöhung der Mitgliederzahl des Kleinen Burgerrats von 12 auf 14. Grund dafür ist in erster Linie der Umstand, dass neue Kommissionen geschaffen werden, die grundsätzlich je durch ein Mitglied des Kleinen Burgerrats präsidiert werden sollen (Art. 63 Abs. 3). Eine Exekutive mit 14 Mitgliedern ist zwar tatsächlich verhältnismässig gross und liegt nicht im allge- meinen Trend, entspricht aber den Besonderheiten der Burgergemeinde mit ihrer «förderalistischen» Ausgestaltung (Kommissionen und burgerlichen Institutionen mit weit gehender Autonomie, vgl. Art. 8 Abs. 2). Die Burgergemeinde als Ganzes kann effizienter geführt werden, wenn alle Kommissionspräsidien in die Exekutive eingebunden sind. Eine weitere Änderung betrifft die Wählbarkeit in Kommissionen. Neu sollen neben Burgerinnen und Burgern in Ausnahmefällen, insbesondere zur Gewinnung von Personen mit besonderem Fachwissen, bis zu zwei weitere Personen Einsitz nehmen können (Art. 19 Abs. 2). 16
3. Antrag So geht es weiter Stimmen die burgerlichen Stimmberechtigten der Totalrevision zu, treten die neu- en Satzungen unter Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständige kantonale Stelle am 1. Januar 2019 in Kraft. Hinweis Die detaillierte Gegenüberstellung (Synopse) der heute geltenden Satzungen und der beantragten totalrevidierten Satzungen befindet sich im separaten Heft, welches den Stimmberechtigten als Beilage zu dieser Botschaft zugestellt wird. Remarque La comparaison détaillée (présentation synoptique) entre les Statuts actuellement en vigueur et la proposition de révision totale des Statuts se trouve dans un cahier séparé qui est adressé aux votants en annexe au présent message. Der Grosse Burgerrat empfiehlt den Stimmberechtigten einstimmig den folgenden Beschluss: Die Revision der Satzungen wird genehmigt. Bern, 12. März 2018 Namens des Grossen Burgerrats Bernhard Ludwig Henriette von Wattenwyl Burgergemeindepräsident Burgergemeindeschreiberin 17
4. Antrag Lutertalstrasse 49 – 55, Bolligen: Gesamtsanierung Verpflichtungskredit für die Realisierung; Bewilligung Das Wichtigste in Kürze Die Burgergemeinde Bern ist Eigentümerin der Liegenschaften Lutertalstrasse 49 – 55 in Bolligen, welche Teil einer Wohnüberbauung aus dem Jahr 1982 sind. Die Häuser weisen altersbedingte Mängel auf, welche dringend behoben werden müssen. Die Gebäudehülle soll komplett saniert und im Bereich der Flachdächer energietechnisch verbessert werden. Im Gebäudeinnern werden sämtliche Woh- nungen umfassend erneuert. Es ist geplant, die Gesamtsanierung zwischen April 2019 und Juli 2020 in drei Etappen zu je fünf Monaten auszuführen. Während der Bauzeit müssen die von der jeweiligen Etappe betroffenen Mieter ihre Wohnungen verlassen. Nach Abschluss der Sanierung besteht für die aktuellen Mieter ein Vor- mietrecht, jedoch nicht zwingend für ihre bisherige Wohnung. Die Kosten für die Realisierung der Gesamtsanierung belaufen sich auf CHF 9 800 000 inkl. MWST (Genauigkeit + /− 10 %). Dieser Kredit wird den burgerlichen Stimmberechtigten zur Bewilligung beantragt. Im September 2016 hat der Grosse Burgerrat einen Verpflichtungskredit für die Projektierung in der Höhe von CHF 370 000 inkl. MWST bewilligt; dieser Betrag ist nicht Teil des beantragten Kredits. 18
4. Antrag L'essentiel en bref La Bourgeoise de Berne est propriétaire des immeubles de la Lutertalstrasse 49 à 55 à Bolligen, qui font partie d'un complexe résidentiel datant de 1982. Ces im- meubles présentent des dégâts dus à l'âge auxquels il faut remédier d'urgence. L'enveloppe du bâtiment doit être entièrement assainie, et les toits plats doivent faire l'objet d'une amélioration au niveau énergétique. À l'intérieur du bâtiment, tous les appartements doivent être entièrement rénovés. Il est prévu de réaliser cette rénovation complète en trois étapes de cinq mois chacune entre avril 2019 et juillet 2020. Pendant les travaux, les locataires concernés par l'étape en cours devront quitter leurs logements. À l'issue de la rénovation, les locataires actuels disposeront d'un droit de prélocation, mais pas obligatoirement pour l'appartement qu'ils occupent actuellement. Les coûts de la réalisation de la rénovation complète s'élèvent à CHF 9 800 000.–, TVA comprise (exactitude + /− 10 %). Ce crédit est soumis à l'approbation des votants. En septembre 2016, le Grand Conseil de la Bourgeoisie avait approuvé un crédit d'engagement pour l'étude du projet à hauteur de CHF 370 000.–, TVA comprise ; ce montant ne fait pas partie du crédit demandé. 19
4. Antrag Fassade Ausgangslage An bester Südwesthanglage an der Lutertalstrasse in Bolligen liegt eine Wohn- überbauung aus dem Jahr 1982. Die Burgergemeinde Bern ist Eigentümerin der Wohnhäuser Lutertalstrasse 49 – 55, welche L-förmig zusammengebaut sind. Die Wohnhäuser beinhalten total 29 Wohnungen und bieten den Bewohnerinnen und Bewohnern, insbesondere den Familien, eine hohe Wohnqualität. Die Wohnungen weisen grosszügige Grundrisse auf, die vielfältigen Dachterrassenlandschaften werden als Aussenräume genutzt. Zustand der Liegenschaften Die Gebäudehülle und die Gebäudetechnik stammen aus dem Erstellungsjahr. Bisher wurden keine grösseren Sanierungen, sondern lediglich die notwendigen Reparaturarbeiten im Rahmen des Gebäudeunterhalts vorgenommen. Küchen und Bäder haben ihre Lebensdauer erreicht, die Geländer im Treppenhaus und auf den Balkonen erfüllen die heutigen Anforderungen bezüglich Absturzsicher- heit nicht. Die geltenden Brandschutzvorschriften erfordern bauliche und techni- sche Massnahmen, für die Liftanlagen sind kaum mehr Ersatzteile verfügbar. Aus wirtschaftlichen und betrieblichen Gründen ist es sinnvoll, die haustechnischen In- stallationen zu erneuern, obwohl sie teilweise das Ende ihrer Nutzungsdauer noch nicht erreicht haben. Insbesondere die Heizverteiler in den Wohnungen sind nicht mehr funktionstüchtig und müssen dringend ersetzt werden. Die Fassade muss un- terhalten werden, der Dachbereich muss nach bereits aufgetretenen Wasserschä- den neu abgedichtet werden. 20
4. Antrag Projektbeschrieb Im Rahmen der geplanten Gesamtsanierung wird die Gebäudehülle komplett sa- niert, die Wohnungen werden umfassend erneuert. Im Zuge der Dachabdichtung wird auch die Wärmedämmung verbessert, die Flachdächer werden dadurch ener- gietechnisch optimiert. Die heutigen Qualitäten und Grundrisse der Liegenschaf- ten werden erhalten, kleinere Veränderungen ergeben sich lediglich aufgrund der Sanierung der vertikalen Installationsschächte in den Bereichen Bad und Küche. Die Tragstruktur der Gebäude ist in gutem Zustand; die Überprüfung der Erdbe- bensicherheit ergab, dass keine Ertüchtigung notwendig ist. Die wesentlichen Projektelemente: ·· Die Eingangssituation wird aufgewertet, damit die einzelnen Eingänge besser auffindbar sind und sich die Aufenthaltsqualität unter dem Vordachbereich verbessert; ·· Altlasten werden zurückgebaut; ·· die Elektroanlagen und die Beleuchtung samt Steuerung werden modernisiert; ·· die Kalt- und Warmwasserleitungen werden ersetzt; ·· die Abwasserleitungen werden bis zu den Grundleitungen ersetzt, letztere werden teilweise saniert; ·· die Heizverteiler werden ersetzt, die Fussbodenheizleitungen saniert, die Wärmeverteilung in den vertikalen Installationsschächten wird erneuert; ·· die Belüftung der Nasszellen erfolgt neu mit einem zentralen Lüftungsgerät auf dem Dach mit Wärmerückgewinnung; ·· die Nasszellen und Küchen inklusive Apparate werden ersetzt; ·· die Hauseingangs- und Wohnungstüren werden ersetzt; ·· die Oberflächen und Bodenbeläge in den Wohnräumen werden aufgefrischt oder ersetzt; ·· die Geländer und Brüstungen werden an die heutigen Sicherheitsanforderungen angepasst; ·· die vier Liftanlagen werden ersetzt; ·· die Liegenschaften werden baulich und technisch den geltenden Brandschutznormen angepasst; ·· die Flachdächer werden saniert, die Wärmedämmung der Dächer wird verbessert; ·· die Fenster und Storen werden ersetzt; ·· der Fassadenanstrich wird erneuert, die Kittfugen werden ersetzt. 21
4. Antrag Projektablauf Die Sanierung wird zwischen September 2019 und November 2020 in drei Etap- pen zu je fünf Monaten ausgeführt. Weil sich die vertikalen Installationsschächte zwischen den einzelnen Häusern befinden, ist je nach Etappe nur die Hälfte eines Gebäudes vom Umbau betroffen. Die massiven baulichen Eingriffe führen dazu, dass die von der jeweiligen Bauetappe betroffenen Mieter ihre Wohnungen ver- lassen müssen. Es wird deshalb mit Leerstandskosten sowie Inkonvenienzentschä- digungen an die Mieter und Nachbarn gerechnet. Im Januar 2016 wurden die betroffenen Mieter schriftlich über das Bauvorhaben informiert. Die Mieter erhal- ten nach der Sanierung ein Vormietrecht, welches sich jedoch nicht zwingend auf ihre bisherige Wohnung bezieht. So können beispielsweise Mieter der zweiten und dritten Bauetappe direkt in die bereits sanierten Wohnungen der ersten Etappe umziehen. Nach Verabschiedung dieses Geschäfts durch den Grossen Burgerrat wurden die Mietverträge gekündigt. Projektkosten Die Generalplanerleistungen wurden im selektiven Verfahren nach dem Gesetz zum öffentlichen Beschaffungswesen ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt das Architekturbüro W2H Architekten AG, Bern. Dieses wurde mit der Durchführung der Sanierung beauftragt. Die W2H Architekten AG erarbeitete das Bauprojekt mit einer Kostengenauigkeit von + /− 10 %. 22
4. Antrag Aufwände im Detail: BKP Leistungen Kosten CHF inkl. MWST Bemerkungen 1 Vorbereitungsarbeiten 80 000 gemäss KV 2 Gebäude 8 777 000 gemäss KV 4 Umgebung 87 000 gemäss KV 51 Baunebenkosten 276 000 gemäss KV 56 Leerstand, Inkonvenienzentschädi- 360 000 Schätzung gungen an Mieter und Nachbarn 6 Reserve 570 000 gemäss KV 9 Ausstattung 20 000 gemäss KV Anlagekosten total inkl. MWST 10 170 000 inkl. Projektierungskredit abzüglich Projektierungskredit −370 000 bewilligt vom Grossen Burgerrat Realisierungskredit inkl. MWST 9 800 000 Antrag Der Grosse Burgerrat hat am 7. September 2016 einen Kredit in der Höhe von CHF 370 000 (inkl. MWST) für die Projektierung der Gesamtsanierung Lutertal strasse 49 – 55, Bolligen, bewilligt. Dieser Betrag ist im beantragten Verpflichtungs- kredit nicht enthalten, wird aber den Stimmberechtigten zur Kenntnis gebracht. Wirtschaftlichkeit / Rentabilität der Investitionen Die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit ist gewährleistet. Es werden Mietzinsein- nahmen in der Höhe von jährlich CHF 785 010 erwartet, das entspricht einer Ertrags- steigerung von CHF 209 310. Die Wohnungen Lutertalstrasse 49–55 liegen in einem Familienquartier mit vielen langjährigen Mietern. Die Mieten sind heute im Niedrig- preissegment angesiedelt (Ø CHF 144 / m2) und entsprechen nach der Gesamt sanierung mit CHF 204 / m2 der Marktmiete. Die Rentabilität der Investitionen beträgt 2,33 %, jene der wertvermehrenden Investitionen 3,88 %. Die Nettorendite auf dem Ertragswert liegt nach der Sanierung bei 5,38 %, heute sind es 4,86 %. Finanzierung Die vorliegenden Sanierungskosten sind im Finanzplan für die Jahre 2018 – 2021 eingerechnet. Die Kosten werden dem Konto «Spezialfinanzierung ausserordentli- cher Liegenschaftsunterhalt» belastet. Zuständigkeit Gemäss Art. 65 der Satzungen der Burgergemeinde Bern sind für die Bewilligung von Verpflichtungskrediten ab CHF 2 000 000 die Stimmberechtigten zuständig. 23
4. Antrag Der Grosse Burgerrat empfiehlt den Stimmberechtigten einstimmig folgende Beschlüsse: 1. Der Verpflichtungskredit in der Höhe von brutto CHF 9 800 000 inkl. MWST für die Gesamtsanierung der Liegenschaften Lutertalstrasse 49 – 55, Bolligen, wird bewilligt. 2. Der bereits bewilligte Verpflichtungskredit für die Projektierung in der Höhe von CHF 370 000 inkl. MWST, der im beantragten Kredit nicht enthalten ist, wird zur Kenntnis genommen. Bern, 12. Februar 2018 Namens des Grossen Burgerrats Bernhard Ludwig Henriette von Wattenwyl Burgergemeindepräsident Burgergemeindeschreiberin 24
5. Antrag Überbauung «Wohnen im Breitenacker», Kehrsatz Verpflichtungskredit für die Realisierung; Bewilligung Das Wichtigste in Kürze Im oberen Breitenacker in Kehrsatz, bei der BLS-Haltestelle Kehrsatz Nord, besitzt die Burgergemeinde Bern 17 500 m2 Bauland. Auf der einen Hälfte des Baulands wurden im Mai respektive Oktober 2017 eine Avia-Tankstelle und eine Filiale des Detailhändlers Lidl eröffnet. Auf der anderen Hälfte soll nun die Überbauung «Wohnen im Breitenacker» entstehen. Die Überbauung beinhaltet in drei Gebäu- den gesamthaft 56 grosszügige Mietwohnungen im mittleren Preissegment. Zudem ist ein kleiner Anteil an stillem Gewerbe vorgesehen. Die Überbauung überzeugt durch stilvolle Architektur und Nachhaltigkeit. Für die Realisierung der Überbauung «Wohnen im Breitenacker» wird den burgerlichen Stimmberechtigten ein Kredit in der Höhe von CHF 25 080 000 (inkl. MWST) beantragt. Vorbehältlich der Genehmigung des Kredits werden die Bau- arbeiten nach heutigem Stand von Januar 2019 bis Ende 2020 ausgeführt. Dem burgerlichen Stimmvolk wird weiter beantragt, die Baukommission, welche die Projektierung begleitet hat, für die Phase Realisierung zu bestätigen. 25
5. Antrag L'essentiel en bref Au lieu-dit « Oberer Breitenacker », à Kehrsatz, près de l'arrêt du BLS Kehrsatz Nord, la Bourgeoise de Berne possède un terrain à bâtir de 17 500 m2. Sur l'une des moitiés de ce terrain à bâtir, il a été ouvert en mai, respectivement en octobre 2017 une station-service Avia et une filiale du détaillant Lidl. Sur l'autre moitié, il est prévu de réaliser le complexe d'immeubles « Wohnen im Breitenacker ». Ce complexe d'immeubles est composé de trois bâtiments d'au total 56 appartements locatifs aux dimensions généreuses qui occupent un segment de prix moyen. Il est par ailleurs prévu de consacrer une petite partie du complexe à des activités commerciales générant peu de nuisances. Ce complexe d'immeuble convainc par son architecture élégante et sa durabilité. Pour la réalisation du complexe d'immeubles « Wohnen im Breitenacker », un crédit de CHF 25 080 000.– (TVA comprise) est demandé aux votants. Sous réserve d'approbation du crédit, les travaux se dérouleront en l'état actuel des choses entre janvier 2019 et fin 2020. Il est également demandé aux votants de confirmer qu'après avoir accompagné l'étude du projet, la Commission des constructions sera également chargée de la phase réalisation. 26
5. Antrag Ausgangslage Die Burgergemeinde Bern besitzt im oberen Breitenacker 17 500 m2 Bauland in einer Zone mit Planungspflicht (ZPP2). Diese Fläche wird in zwei Etappen baulich entwickelt. Ende 2016 wurde die Erschliessung des oberen Breitenackers mit dem Bau eines neuen Kreisels auf der Kantonsstrasse, einer Zufahrtsstrasse und der Werkleitungen abgeschlossen. Für dieses Erschliessungsprojekt hatten die bur- gerlichen Stimmberechtigten am 18. Juni 2014 einen Kredit in der Höhe von CHF 6,0 Mio. bewilligt. Im Rahmen der ersten Bauetappe realisierten die beiden Baurechtsnehmer Avia (Tankstelle mit Shop) und Lidl (Verkaufsmarkt) ihre neuen Filialen und eröffne- ten diese im Mai respektive Oktober 2017. Im Rahmen der zweiten Bauetappe soll nun die Überbauung «Wohnen im Breitenacker» mit 56 Mietwohnungen und ei- nem kleinen Anteil an stillem Gewerbe realisiert werden. Die Überbauung «Wohnen im Breitenacker» Die Überbauung besteht aus drei dreigeschossigen Gebäuden, welche parallel zur Kantonsstrasse angeordnet und durch ein ausgedehntes Vordach miteinander ver- bunden sind. Das Gebäude entlang der Kantonsstrasse schirmt mit seiner Überlänge die beiden anderen Gebäude vom Strassenlärm ab. Gesamthaft werden in der Überbauung 56 Mietwohnungen angeboten, davon zwölf 5½-, achtzehn 4½-, sieb- zehn 3½- und neun 2½-Zimmer-Wohnungen. Die Wohnungen werden im mittleren Preissegment angeboten und zeichnen sich durch grosszügige Grundrisse aus. Sie verfügen über eine Terrasse oder einen grossen Balkon, einen Abstellraum und einen grossen Eingangsbereich mit Einbauschränken. Zehn Wohnungen werden behindertengerecht ausgestattet. Im Kopfbereich der drei Gebäude entlang der Erschliessungsstrasse werden je- weils im Erdgeschoss total 320 m2 Fläche für stilles Gewerbe angeboten. Die Gebäu- de verfügen über gestrichene Holzfassaden und begrünte Flachdächer, die Wär- meerzeugung erfolgt voraussichtlich mit Holz. Die Einstellhalle mit 70 Parkplätzen ist mit allen drei Gebäuden direkt verbunden. Es werden spezielle Parkplätze für E-Bikes und Elektroautos angeboten. Die Überbauung weist einen eigenständigen Charakter und einen starken Erkennungswert auf. Bei der Planung der Überbauung wurde stark auf nachhaltige Baumaterialien und energieschonende Infrastruktur geachtet. Archäologie Das Gebiet Breitenacker ist archäologisch sehr bedeutsam. Die Gegend ist seit dem 4. Jahrtausend vor Christus ein beliebter Siedlungsplatz mit reicher Geschichte. Ein 27
5. Antrag erstes grossflächiges Dorf entstand in der Mittelbronzezeit, also vor rund 3500 Jah- ren. Spuren im Boden zeigen, wo einst Häuser und Speicher standen. Seit Juni 2015 nimmt der Archäologische Dienst des Kantons Bern vor Ort so genannte Rettungs- grabungen vor. Diese erlauben, das Wissen um die Geschichte dieser Region zu er- weitern. Die Feld-Untersuchungen werden im Jahr 2018 abgeschlossen. Auch auf dem Land der künftigen Überbauung «Wohnen im Breitenacker» finden Rettungsgrabungen statt. Die Burgergemeinde Bern beteiligt sich an den archäologischen Massnahmen mit maximal CHF 2,25 Mio. Diesen Betrag haben die burgerlichen Stimmberechtigten am 18. Juni 2014 im Rahmen des Kredits für die Erschliessung des oberen Breitenackers bereits bewilligt. Kosten Das beauftragte Generalplanerteam hat ein Bauprojekt mit Kostenvoranschlag (KV; Genauigkeit + /− 10 %) erarbeitet: BKP Leistungen Kosten CHF inkl. MWST Bemerkungen 1 Vorbereitungsarbeiten 48 000 gemäss KV 2 Gebäude 22 166 000 gemäss KV 4 Umgebung 800 000 gemäss KV 5 Baunebenkosten 706 000 gemäss KV 6 Unvorhergesehenes, Reserve 650 000 gemäss KV A Projektkosten Realisierung 24 370 000 Kompetenz Planer 5 Bauherrenvertretung 150 000 Schätzung 5 Baukommission 30 000 Schätzung 5 Vermarktung / Erstvermietung 180 000 Schätzung 5 Planungsphase, Begleitung BG Bern 160 000 abgerechnet 5 Finanzierung / Teuerung 460 000 Schätzung 6 Unvorhergesehenes, Reserve Bauherr 650 000 Schätzung B Projektkosten Bauherrenvertreter 1 630 000 Kompetenz Bauherrenvertreter Total Finanzmittelbedarf 26 000 000 A+B Abzüglich Planungs- / Projektierungskre- −920 000 dit Realisierungskredit inkl. MWST 25 080 000 Antrag an Stimmberechtigte Die Feld- und Forstkommission hat am 22. Juni 2015 einen Planungskredit in der Höhe von CHF 170 000 (inkl. MWST), der Grosse Burgerrat am 13. Februar 2017 einen Projektierungskredit in der Höhe von CHF 750 000 (inkl. MWST) bewilligt. 28
5. Antrag Visualisierung der Überbauung «Wohnen im Breitenacker» Übersicht über den Stand der Entwicklung im oberen Breitenacker. 29
5. Antrag Visualisierungen 30
5. Antrag Diese Kredite von gesamthaft CHF 920 000 (inkl. MWST) sind im beantragten Verpflichtungskredit nicht enthalten, werden den Stimmberechtigten aber zur Kenntnis gebracht. Nachfragebeurteilung und Wirtschaftlichkeit Dem Standort oberer Breitenacker wird eine hohe und langfristige Attraktivität attestiert. Das Areal ist an den öffentlichen Verkehr angeschlossen und für den Velo- und den Privatverkehr bestens erreichbar. Die Schule und das Dorf können über verkehrsarme Wege erreicht werden. Der BLS-Anschluss Kehrsatz Nord ge- winnt künftig noch an Attraktivität: Bis Ende 2020 wird der einspurige Streckenab- schnitt von Wabern (Höhe Frischingweg) bis Kehrsatz Nord auf Doppelspur aus- gebaut. Das Projekt erhöht die Pünktlichkeit der S-Bahn-Züge, welche in beiden Richtungen im Viertelstundentakt verkehren. Die Haltestelle Kehrsatz Nord erhält einen neuen Zugang und verlängerte Perrons. Zudem plant die Standortgemein- de Kehrsatz in der Nähe des Bahnhofs Kehrsatz Nord einen attraktiven Vorplatz mit Veloabstellplätzen. Die Burgergemeinde Bern wird das Land im Baurecht zur Verfügung stellen. Die erwarteten jährlichen Mieterträge belaufen sich auf CHF 1,4 Mio., die Brut- torendite (ohne Land) beträgt 4,8 %. Finanzierung Die vorliegenden Realisierungskosten sind im Finanzplan für die Jahre 2018 – 2021 eingerechnet. Die Kosten werden dem Konto «Spezialfinanzierung ausserordentli- cher Liegenschaftsunterhalt» belastet. Baukommission In der Projektierungsphase nahm eine Baukommission die Funktion als Bauher- renvertreterin der Burgergemeinde Bern wahr. Den burgerlichen Stimmberech- tigten wird beantragt, diese Baukommission für die Phase Realisierung in folgen- der Zusammensetzung zu bestätigen: Hans-Rudolf Michel Präsident Feld- und Forstkommission Thomas Büchi Vizepräsident Feld- und Forstkommission David Nick Mitglied Domänenverwaltung (Leiter Immobilienbewirtschaftung) Andreas Stähli Mitglied Domänenverwaltung (Projektleiter Bauherr) Markus Burkhalter Mitglied ohne Stimmrecht Generalplaner Burkhalter AG, Ittigen 31
5. Antrag So geht es weiter Bewilligen die burgerlichen Stimmberechtigten den vorliegend beantragten Ver- pflichtungskredit, wird die Baukommission die Realisierung des Projekts auslösen. Nach heutigem Kenntnisstand beginnen die Bauarbeiten im Januar 2019 und dauern bis Ende 2020. Zuständigkeit Gemäss Art. 65 Abs. 1 lit. a der Satzungen der Burgergemeinde Bern (BRS 11.11) sind die Stimmberechtigten für die Bewilligung von Verpflichtungskrediten über CHF 2 Mio. zuständig. Für die Wahl von Spezialkommissionen (z.B. Baukommission) ist gemäss Art. 58 der Satzungen jenes Organ verantwortlich, welches für das Ge- schäft zuständig ist. Der Grosse Burgerrat empfiehlt den Stimmberechtigten einstimmig folgende Beschlüsse: 1. Der Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 25 080 000 (inkl. MWST) für die Realisierung der Überbauung «Wohnen im Breitenacker» wird bewilligt. 2. Die bereits bewilligten Verpflichtungskredite für die Planung und Projektierung in der Höhe von gesamthaft CHF 920 000 (inkl. MWST), welche im beantragten Kredit nicht enthalten sind, werden zur Kenntnis genommen. 3. Die Baukommission, welche die Phase Projektierung begleitet hat, wird für die Phase Realisierung bestätigt. Bern, 16. April 2018 Namens des Grossen Burgerrats Bernhard Ludwig Henriette von Wattenwyl Burgergemeindepräsident Burgergemeindeschreiberin 32
Kontakt Wichtige Adressen Burgergemeinde Bern, Bahnhofplatz 2, Postfach, 3001 Bern Telefon 031 328 86 00, info@bgbern.ch Burgerkanzlei, Telefon 031 328 86 00, info@bgbern.ch Burgerliches Sozialzentrum, Telefon 031 313 25 25, bsz@bgbern.ch Finanzverwaltung, Telefon 031 328 86 20, info@bgbern.ch Domänenverwaltung, Telefon 031 328 86 86, domaenen@bgbern.ch Forstbetrieb, Halenstrasse 10, 3012 Bern Telefon 031 328 86 40, forstbetrieb@bgbern.ch DC Bank, Schauplatzgasse 21, Postfach 279, 3000 Bern 7 Telefon 031 328 85 85, info@dcbank.ch Casino Bern, Casinoplatz 1, 3011 Bern Telefon 031 328 02 00, info@casinobern.ch Burgerbibliothek, Münstergasse 63, Postfach 626, 3000 Bern 8 Telefon 031 320 33 33, bbb@burgerbib.ch Naturhistorisches Museum, Bernastrasse 15, 3005 Bern Telefon 031 350 71 11, contact@nmbe.ch Burgerliches Jugendwohnheim, Verwaltung, Effingerstrasse 14, 3011 Bern Telefon 031 939 15 15, bjw-adm@bgbern.ch Der Burgerspittel, Viererfeldweg 7, 3012 Bern, und Bahnhofplatz 2, 3011 Bern Telefon 031 307 66 66, burgerspittel@bgbern.ch 33
Kontakt Weitere Informationen Für detailliertere Informationen zu den einzelnen Abstimmungsgeschäften wenden Sie sich bitte an die Burgergemeindeschreiberin, Henriette von Wattenwyl, Bahnhofplatz 2, Postfach, 3001 Bern, Telefon 031 328 86 00, oder an eine der folgenden burgerlichen Vereinigungen: Stadtbernischer Burgerverband Marcel Gerber, Dr. phil. Villettengässli 47b 3074 Muri b. Bern Telefon G 058 465 81 45 Telefon P 031 351 03 87 gerber.marcel@bluewin.ch www.burgerverband.ch Vereinigung Burgerliches Bern Reto Tschirren, Systemspezialist Informatik Worbstrasse 204 3073 Gümligen Telefon P 079 745 67 11 reto.tschirren@vtg.admin.ch www.vbbern.ch 34
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