Urnenabstimmung - Burgergemeinde Bern

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Urnenabstimmung - Burgergemeinde Bern
botschaft

Urnenabstimmung
  Mittwoch, 20. Juni 2018
        11 – 13 Uhr
       Burgerspital
Urnenabstimmung - Burgergemeinde Bern
Urnenabstimmung - Burgergemeinde Bern
Inhalt

Übersicht                                                 Seite 4

1. Wahl eines Mitglieds des Grossen Burgerrats            Seite 8

2. Burgerrechtserwerb; GenehmigungSeite 9

3. Satzungsrevision; GenehmigungSeite 12

4. Lutertalstrasse 49  –  55, Bolligen: Gesamtsanierung;Seite 18
   Verpflichtungskredit für die Realisierung; Bewilligung

5. Überbauung «Wohnen im Breitenacker», Kehrsatz;Seite 25
   Verpflichtungskredit für die Realisierung; Bewilligung

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In Kürze

                                 Übersicht

Das Burgerliche Stimmvolk wählt im Juni ein neues Mitglied in den Grossen
Burger­rat. Für den freigewordenen Sitz von Andreas Glättli wird der 40-jährige
Ökonom Lukas Frösch vorgeschlagen. Zudem entscheiden die Burgerinnen und
Burger über die Aufnahme von 28 Personen in das Burgerrecht sowie über drei
Vorlagen: die Satzungsrevision, die Sanierung der Liegenschaften an der Luter­
talstrasse 49 – 55 (Bolligen) und die Realisierung der Überbauung Breitenacker
(Kehrsatz). Der Grosse Burgerrat empfiehlt den Stimmberechtigten die Annahme
der Vorlagen.

Vorlage 1: Satzungsrevision
Die Burgergemeinde Bern ist eine Personengemeinde, die als öffentlich-rechtliche
Körperschaft in der Berner Kantonsverfassung verankert und dem Gemeindegesetz
unterstellt ist. Die Satzungen bilden die Verfassung der Burgergemeinde. Die aktuell
gültigen Satzungen stammen aus dem Jahr 1998 und werden den heutigen Bedürf-
nissen nicht mehr vollumfänglich gerecht. Den burgerlichen Stimmberechtigten
wird deshalb eine Totalrevision beantragt. Mit der Revision sollen zum einen die
Satzungen an die heutige Zeit angepasst und zum anderen die Grundlagen für
eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Burgergemeinde geschaffen werden.
     Die revidierten Satzungen enthalten zwar einige Neuerungen und Änderungen,
bewirken jedoch keinen grundlegenden «Umbau» der Burgergemeinde. Anpassun-
gen werden dort vorgeschlagen, wo sie angesichts veränderter Verhältnisse und
im Sinne von zukunftsgerichteten Regelungen angezeigt sind. Bewährte Regelun-
gen werden beibehalten.

Vorlage 2: Lutertalstrasse 49 – 55, Bolligen: Gesamtsanierung
Die Burgergemeinde Bern ist Eigentümerin der Liegenschaften Lutertalstrasse 49–55
in Bolligen, welche Teil einer Wohnüberbauung aus dem Jahr 1982 sind. Die Häuser
weisen altersbedingte Mängel auf, welche dringend behoben werden müssen.
Die Gebäudehülle soll komplett saniert und im Bereich der Flachdächer energie-
technisch verbessert werden. Im Gebäudeinnern werden sämtliche Wohnungen
umfassend erneuert. Es ist geplant, die Gesamtsanierung zwischen April 2019
und Juli 2020 in drei Etappen zu je fünf Monaten auszuführen. Während der Bauzeit
müssen die von der jeweiligen Etappe betroffenen Mieter ihre Wohnungen verlas-

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In Kürze

sen. Nach Abschluss der Sanierung besteht für die aktuellen Mieter ein Vormietrecht,
jedoch nicht zwingend für ihre bisherige Wohnung. Die Kosten für die Realisierung
der Gesamtsanierung belaufen sich auf CHF 9 800 000 inkl. MWST (Genauigkeit
+ /− 10 %). Dieser Kredit wird den burgerlichen Stimmberechtigten zur Bewilligung
beantragt. Im September 2016 hat der Grosse Burgerrat einen Verpflichtungskredit
für die Projektierung in der Höhe von CHF 370 000 inkl. MWST bewilligt; dieser
Betrag ist nicht Teil des beantragten Kredits.

Vorlage 3: Überbauung «Wohnen im Breitenacker», Kehrsatz
Im oberen Breitenacker in Kehrsatz, bei der BLS-Haltestelle Kehrsatz Nord, besitzt
die Burgergemeinde Bern 17 500 m2 Bauland. Auf der einen Hälfte des Baulands
wurden im Mai respektive Oktober 2017 eine Avia-Tankstelle und eine Filiale des
Detailhändlers Lidl eröffnet. Auf der anderen Hälfte soll nun die Überbauung
«Wohnen im Breitenacker» entstehen. Die Überbauung beinhaltet in drei Gebäuden
gesamthaft 56 grosszügige Mietwohnungen im mittleren Preissegment. Zudem ist
ein kleiner Anteil an stillem Gewerbe vorgesehen. Die Überbauung überzeugt durch
stilvolle Architektur und Nachhaltigkeit.
Für die Realisierung der Überbauung «Wohnen im Breitenacker» wird den burger-
lichen Stimmberechtigten ein Kredit in der Höhe von CHF 25 080 000 (inkl. MWST)
beantragt. Vorbehältlich der Genehmigung des Kredits werden die Bauarbeiten
nach heutigem Stand von Januar 2019 bis Ende 2020 ausgeführt. Dem burgerlichen
Stimmvolk wird weiter beantragt, die Baukommission, welche die Projektierung
begleitet hat, für die Phase Realisierung zu bestätigen.

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en bref

                                  Synthèse

Le corps électoral bourgeoisial élit en juin un nouveau membre du Grand Conseil
de la Bourgeoisie. Lukas Frösch, 40 ans, économiste, est proposé pour reprendre
le siège devenu vacant d'Andreas Glättli. Les bourgeoises et bourgeois se pronon-
ceront par ailleurs sur l'admission de 28 personnes au droit de cité ainsi que sur
trois objets : la révision des Statuts, la rénovation des immeubles de la Lutertal­
strasse 49 – 55 (Bolligen) et la réalisation du complexe d'immeubles Breitenacker
(Kehrsatz). Le Grand Conseil de la Bourgeoisie recommande aux votants d'accep-
ter les objets.

Objet 1 : révision des Statuts
La Bourgeoise de Berne est une commune de personnes qui est ancrée dans la
Constitution du canton de Berne en tant que corporation de droit public et qui est
soumise à la loi sur les communes. Les Statuts sont la constitution de la Bourgeoise.
Les Statuts actuellement en vigueur datent de 1998, et ils ne sont plus pleinement
à la hauteur des besoins actuels. Une révision totale est par conséquent soumise
aux votants. Cette révision est destinée d'une part à adapter les Statuts à notre
époque et d'autre part à créer les bases d'un développement fructueux de la Bour-
geoise.
     Les Statuts révisés contiennent certes quelques nouveautés et modifications,
mais ils ne procèdent cela dit pas à une « transformation » fondamentale de la
Bourgeoisie. Des adaptations sont proposées là où, compte tenu du changement
des circonstances et dans un souci de disposer d'une réglementation tournée vers
l'avenir, cela s'avère indiqué. Les règles qui ont fait leurs preuves sont conservées.

Objet 2 : Lutertalstrasse 49 – 55, Bolligen : rénovation complète
La Bourgeoise de Berne est propriétaire des immeubles de la Lutertalstrasse 49 à
55 à Bolligen, qui font partie d'un complexe résidentiel datant de 1982. Ces im-
meubles présentent des dégâts dus à l'âge auxquels il faut remédier d'urgence.
L'enveloppe du bâtiment doit être entièrement assainie, et les toits plats doivent
faire l'objet d'une amélioration au niveau énergétique. À l'intérieur du bâtiment,
tous les appartements doivent être entièrement rénovés. Il est prévu de réaliser
cette rénovation complète en trois étapes de cinq mois chacune entre avril 2019 et
juillet 2020. Pendant les travaux, les locataires concernés par l'étape en cours

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en bref

devront quitter leurs logements. À l'issue de la rénovation, les locataires actuels
disposeront d'un droit de prélocation, mais pas obligatoirement pour l'apparte-
ment qu'ils occupent actuellement. Les coûts de la réalisation de la rénovation
complète s'élèvent à CHF 9 800 000.–, TVA comprise (exactitude +/− 10 %). Ce crédit
est soumis à l'approbation des votants. En septembre 2016, le Grand Conseil de la
Bourgeoisie avait approuvé un crédit d'engagement pour l'étude du projet à
hauteur de CHF 370 000.–, TVA comprise ; ce montant ne fait pas partie du crédit
demandé.

Objet 3 : complexe d'immeubles « Wohnen im Breitenacker », Kehrsatz
Au lieu-dit « Oberer Breitenacker », à Kehrsatz, près de l'arrêt du BLS Kehrsatz Nord,
la Bourgeoise de Berne possède un terrain à bâtir de 17 500 m2. Sur l'une des
moitiés de ce terrain à bâtir, il a été ouvert en mai, respectivement en octobre 2017
une station-service Avia et une filiale du détaillant Lidl. Sur l'autre moitié, il est
prévu de réaliser le complexe d'immeubles « Wohnen im Breitenacker ». Ce com-
plexe d'immeubles est composé de trois bâtiments d'au total 56 appartements
locatifs aux dimensions généreuses qui occupent un segment de prix moyen. Il est
par ailleurs prévu de consacrer une petite partie du complexe à des activités
commerciales générant peu de nuisances. Ce complexe d'immeuble convainc par
son architecture élégante et sa durabilité.
     Pour la réalisation du complexe d'immeubles « Wohnen im Breitenacker », un
crédit de CHF 25 080 000.– (TVA comprise) est demandé aux votants. Sous réserve
d'approbation du crédit, les travaux se dérouleront en l'état actuel des choses
entre janvier 2019 et fin 2020. Il est également demandé aux votants de confirmer
qu'après avoir accompagné l'étude du projet, la Commission des constructions
sera également chargée de la phase réalisation.

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1. Antrag

   Wahl eines Mitglieds des Grossen Burgerrats
                  Demission per 31. Dezember 2017

Andreas Glättli,
1956, Dr. med., Facharzt,
Zunftgesellschaft zu Schmieden, wohnhaft in Ostermundigen

                       Neuwahl per 1. Juli 2018
                     mit Amtsdauer bis Ende 2018

Lukas Frösch,
1978, lic .rer. pol., Ökonom,
Gesellschaft zu Kaufleuten, wohnhaft in Schliern b. Köniz

Zuständigkeit
Gemäss Art. 18 Abs. 1 lit. C der Satzungen der Burgergemeinde Bern vom 17. Juni 1998
(BRS 11.11) wählen die Stimmberechtigten die Mitglieder des Grossen Burger­rats.

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2. Antrag

                        Burgerrechtserwerb

Sämtliche Gesuchstellende erfüllen die Voraussetzungen, welche die eidgenössi­
sche und kantonale Gesetzgebung und das Burgerrechtsreglement für den Erwerb
des Burgerrechts vorgeben. Insbesondere weisen die Gesuchstellenden eine enge
Beziehung zu Bern aus, stimmen mit den Zielen der Burgergemeinde überein, ver-
fügen über einen guten Leumund und weisen sich über geordnete wirtschaftliche
Verhältnisse aus.

Der Grosse Burgerrat empfiehlt den Stimmberechtigten folgende Beschlüsse:

Erteilung des Burgerrechts an:
Personen, welche bereits über das bernische Kantonsbürgerrecht verfügen, wird
das Burgerrecht direkt mit dem Entscheid des Stimmvolks erteilt.

Graber, Sacha Alexander, geb. 1973, von Sigriswil BE, dipl. Ing. FH Landschaftsarchi-
tektur, Immobilienbewerter, Inhaber Graber Immobilien, und Graber geb. Vogt,
Ursula, geb. 1978, von Schüpfen BE, Sigriswil BE, Drogistin, Sachbearbeiterin Immo-
bilienbewirtschaftung, mit den Töchtern Graber, Lia Sara, geb. 2006, und Graber, Jaël
Leni, geb. 2008, alle wohnhaft in Bern BE (Anmeldung bei der Zunft zum Mohren)

Haldimann, Matthias Bernhard, geb. 1984, von Walkringen BE, Le Locle NE, Konfe-
renzdolmetscher, Übersetzer, selbständig, Ehemann der Haldimann geb. Kläger,
Sandra Marina, von Bern BE, Wattwil SG (Angehörige der Zunftgesellschaft zum
Affen), beide wohnhaft in Mannheim, Deutschland (Anmeldung bei der Zunftge-
sellschaft zum Affen)

Schwab, Daniel Christian, geb. 1973, von Zürich ZH, Siselen BE, Polizist, Kriminal-
abteilung Stadtpolizei Zürich, Ehemann der Frick, Caroline Alexandra, von Bern BE,
Kronau ZH, und Vater des Frick, Maximilian Robert und der Frick, Liliane Sophie
(Angehörige der Zunftgesellschaft zum Affen), alle wohnhaft in Zürich ZH (Anmel-
dung bei der Zunftgesellschaft zum Affen)

von Wattenwyl geb. Berger, Stefanie Vanessa, geb. 1982, von Langnau i. E. BE,
Toffen BE, Sekundarlehrerin, Lehrerin Real- und Sekundarschule Riggisberg, Ehefrau

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2. Antrag

des von Wattenwyl, Stephan Manfred, von Bern BE und Mutter des von Wattenwyl,
Basil Hugo (Angehörige der Gesellschaft zu Pfistern), alle wohnhaft in Köniz BE
(Anmeldung bei der Gesellschaft zu Pfistern)

Zusicherungen des Burgerrechts an:
Personen, welche das bernische Kantonsbürgerrecht nicht besitzen, wird das
Burger­recht zugesichert. Der Erwerb wird erst mit der Erteilung des Kantons­
bürger­rechts durch die Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern wirksam. Die
Zu­sicherung verfällt, wenn die Erteilung des Kantonsbürgerrechts rechtskräftig
verweigert wird.

Diebold, Nicolas Fabian, geb. 1978, von Kreuzlingen TG, Rechtsanwalt, Rechtspro-
fessor Universität Luzern, Ehemann der Diebold geb. Lauterburg, Valerie Andrea,
von Bern BE, Kreuzlingen TG (Angehörige der Gesellschaft zu Kaufleuten), mit
den Kindern Diebold, Laurin Fynn, geb. 2008, Diebold, Leandra Elin, geb. 2010,
Diebold, Livia Aylin, geb. 2012, und Diebold, Andrin Nicolas, geb. 2014, alle
wohnhaft in Bremgarten BE (Anmeldung bei der Gesellschaft zu Kaufleuten)

Holenstein, David Martin Niklaus, geb. 1977, von Kirchberg SG, Executive Master of
Business Administration EMBA, FH, Leiter Portfoliomanagement, Domänenverwal-
tung, wohnhaft in Bern BE (Anmeldung bei der Gesellschaft zu Pfistern) [Lebens­
partner der Zaugg Tanja, geb. 1981, von Wyssachen BE, und Vater der Söhne Zaugg,
Rafael Alexander, geb. 2008, Zaugg, Damian Maximilian, geb. 2009 und Zaugg,
Mattia Sebastian, geb. 2013]

Kalbermatter, Noemi Anna, geb. 1994, ledig, von Steg-Hohtenn VS, Niederges-
teln VS (Mutter: Angehörige der Gesellschaft zu Zimmerleuten), Studentin der
Medizin, wohnhaft in Bern BE (Anmeldung bei der Gesellschaft zu Zimmerleuten)

Kalbermatter, Tabea Nicole, geb. 1999, ledig, von Steg-Hohtenn VS, Niedergesteln VS
(Mutter: Angehörige der Gesellschaft zu Zimmerleuten), Studentin, wohnhaft in
Luzern LU (Anmeldung bei der Gesellschaft zu Zimmerleuten)

Muther, Marcel, geb. 1985, von Wassen UR, MAS Designingenieur, Medela AG,
Baar, und Muther geb. Waidelich, Michelle Simone, geb. 1986, von Zürich ZH,
Primarlehrerin, Gisikon, mit dem Sohn Muther, Nils, geb. 2017, alle wohnhaft in
Ebikon LU (Anmeldung bei der Zunftgesellschaft zu Metzgern)

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2. Antrag

Tenger, Christian Erich, geb. 1980, von Schleitheim SH, Maschineningenieur FH,
Business Project Manager, Ypsomed AG, Ehemann der Tenger geb. Michel, Manuela
Eva, Unterseen BE, Bern BE, Schleitheim SH (Angehörige der Zunftgesellschaft zu
Metzgern), mit den Töchtern Tenger, Livia Sina, geb. 2008, Tenger, Tabea Elena,
geb. 2010, und Tenger, Sonja Mona, geb. 2012, alle wohnhaft in Urtenen-Schönbühl
(Anmeldung bei der Zunftgesellschaft zu Metzgern)

Zusicherung oder Erteilung des Burgerrechts:
Bläuenstein, Christian Michael, geb. 1978, von Strengelbach AG (Zusicherung),
Betriebsökonom FH, CEO Data World Consulting AG, und Bläuenstein geb. Werren,
Claudia, geb. 1974, von Diemtigen BE (Erteilung), Betriebswirtschafterin HF,
HFW Bern, Leiterin Investment Development, PostFinance AG, mit den Kindern
Bläuenstein, Raphael Max, geb. 2013 (Zusicherung), und Bläuenstein, Gabriel
Andrin, geb. 2015 (Zusicherung), alle wohnhaft in Muri bei Bern BE und die Kinder
von Bläuenstein, Christian Michael aus erster Ehe, Bläuenstein, Oliver, geb. 2005
(Zusicherung), und Bläuenstein, Lynn, geb. 2007 (Zusicherung), beide wohnhaft in
Wohlen BE (Anmeldung bei der Gesellschaft zu Pfistern)

Zuständigkeit
Gemäss Art. 18 Abs. 2 lit. C der Satzung der Burgergemeinde Bern vom 17. Juni
1998 (BRS 11.11) beschliessen die Stimmberechtigten über Erteilung und Zusiche-
rung des Burgerrechts

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3. Antrag

                           Satzungsrevision
                                 Genehmigung

Das Wichtigste in Kürze
Die Burgergemeinde Bern ist eine Personengemeinde, die als öffentlich-rechtliche
Körperschaft in der Berner Kantonsverfassung verankert und dem Gemeinde-
gesetz unterstellt ist. Die Satzungen bilden die Verfassung der Burgergemeinde
(im gemeinderechtlichen Sinn das Organisationsreglement). Die aktuell gültigen
Satzungen stammen aus dem Jahr 1998 und werden den heutigen Bedürfnissen
nicht mehr vollumfänglich gerecht. Den burgerlichen Stimmberechtigten wird des-
halb eine Totalrevision beantragt. Mit der Revision sollen zum einen die Satzungen
an die heutige Zeit angepasst und zum anderen die Grundlagen für eine erfolg-
reiche Weiterentwicklung der Burgergemeinde geschaffen werden.
    Die revidierten Satzungen enthalten zwar einige Neuerungen und Änderungen,
bewirken jedoch keinen grundlegenden «Umbau» der Burgergemeinde. Anpas-
sungen werden dort vorgeschlagen, wo sie angesichts veränderter Verhältnisse
und im Sinne von zukunftsgerichteten Regelungen angezeigt sind. Bewährte
Regelungen werden beibehalten.

L'essentiel en bref
La Bourgeoise de Berne est une commune de personnes qui est ancrée dans la
Constitution du canton de Berne en tant que corporation de droit public et qui est
soumise à la loi sur les communes. Les Statuts sont la constitution de la Bour-
geoise. Les Statuts actuellement en vigueur datent de 1998, et ils ne sont plus
pleinement à la hauteur des besoins actuels. Une révision totale est par consé-
quent soumise aux votants. Cette révision est destinée d'une part à adapter les
Statuts à notre époque et d'autre part à créer les bases d'un développement fruc-
tueux de la Bourgeoise.
    Les Statuts révisés contiennent certes quelques nouveautés et modifications,
mais ils ne procèdent cela dit pas à une « transformation » fondamentale de la
Bourgeoisie. Des adaptations sont proposées là où, compte tenu du changement
des circonstances et dans un souci de disposer d'une réglementation tournée vers
l'avenir, cela s'avère indiqué. Les règles qui ont fait leurs preuves sont conservées.

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3. Antrag

Ausgangslage
Die geltenden Satzungen der Burgergemeinde Bern werden den aktuellen Bedürf-
nissen nicht mehr vollumfänglich gerecht. Sie stammen aus dem Jahr 1998 und
haben bereits einige Teilrevisionen erlebt. Ziel der vorgeschlagenen Revision ist es
einerseits, die Satzungen an die heutige Zeit anzupassen, und andererseits, die
Grundlagen für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Burgergemeinde für min-
destens die nächsten 15 bis 20 Jahre zu schaffen.
     Der Vorschlag enthält einige neue Regelungen und systematische Änderungen.
Eine entsprechende Anpassung der bestehenden Satzungen im Rahmen einer
Teilrevision führte zu einem unübersichtlichen, schwer lesbaren «Flickwerk». Im Inte-
resse der Lesbarkeit wird deshalb eine Totalrevision beantragt.
     Der Kleine Burgerrat hat bezüglich der neuen Satzungen im Herbst 2017 eine
breite Vernehmlassung innerhalb der Burgergemeinde und bei den Gesellschaften
und Zünften durchgeführt und die Rückmeldungen — wo angezeigt — bei seiner
Vorlage an den Grossen Burgerrat integriert. Dieser hat die vorgeschlagene Total-
revision der Satzungen am 12. März 2018 an einer Sondersitzung behandelt und
zuhanden der Urnenabstimmung verabschiedet.

Grundideen der Revision
Die neuen Satzungen sollen eine verlässliche rechtliche Grundlage der Burgerge-
meinde Bern bilden und die Aufgaben und die Organisation der Gemeinde mög-
lichst vollständig, präzis, zeitgemäss und in verständlicher Sprache beschreiben.
     Die vorgeschlagenen neuen Satzungen sind deshalb, wie die geltenden Satzun-
gen, mehr als ein blosses «Organisationsstatut», das sich auf die gesetzlich vorge-
schriebene Regelung der Grundzüge der Organisation beschränkt. Sie enthalten
— als «Verfassung» der Burgergemeinde — über organisatorische Bestimmungen
hinaus inhaltliche Aussagen zu den Aufgaben der Burgergemeinde und zur Art
und Weise, wie sie diese Aufgaben erfüllt. Die burgerlichen Institutionen (bisher:
Einrichtungen) und die Kommissionen werden nach wie vor in den Satzungen
selbst geregelt, obwohl die entsprechenden Regelungen rein rechtlich betrachtet
auch in einem untergeordneten Erlass stehen könnten.
     Der möglichst umfassenden Information dienen überdies verschiedene Bestim-
mungen, die geltendes übergeordnetes Recht wiedergeben. Dies gilt beispiels-
weise für die Bestimmungen über den Verwandtenausschluss (Art. 21), die Aus-
standspflicht (Art. 31), die Information der Bevölkerung (Art. 16) und Petitionen
(Art. 17). Die Satzungen geben damit Auskunft darüber, was rechtlich gilt, ohne
dass immer auch noch das übergeordnete Recht konsultiert werden muss.

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3. Antrag

    In inhaltlicher Hinsicht enthalten die vorgeschlagenen neuen Satzungen zwar
einige Neuerungen und Änderungen (vgl. Ziffer 4), aber keinen grundlegenden
«Umbau» der Burgergemeinde. Bewährte Regelungen werden beibehalten. An-
passungen werden vorgeschlagen, wo dies angesichts veränderter Verhältnisse
und im Interesse einer zukunftsgerichteten Regelung angezeigt erscheint.

Systematik und Sprache: möglichst übersichtlich und prägnant
Die Systematik entspricht in den Grundzügen den geltenden Satzungen. Im ersten
Kapitel werden die Burgergemeinde und ihre Aufgaben umschrieben, anschliessend
folgen Bestimmungen über die Organisation (Kapitel 2) und über den Finanzhaus-
halt (Kapitel 3).
     Die burgerlichen Institutionen werden nicht mehr wie heute in einem einzi-
gen Artikel aufgelistet, sondern deutlich «prominenter» in einem separaten Ab-
schnitt geregelt und je in einem eigenen Artikel beschrieben (Art. 8 –15). Damit
soll die Bedeutung der Institutionen gewürdigt werden, die der Burgergemein-
de zu einem guten Teil ein «Gesicht» verleihen. Demgegenüber werden die Ab-
teilungen der burgerlichen Verwaltung, die in erster Linie interne Bedeutung
haben, im Kapitel über die Organisation nach den einzelnen Organen aufge-
führt (Art. 90).
     Die einzelnen Kapitel weisen teilweise eine neue Gliederung auf. Das Kapitel
über die Organisation beginnt mit allgemeinen Bestimmungen (1. Abschnitt)
und allgemeinen Vorschriften über das Verfahren und die Mitwirkung in Behörden
(2. Abschnitt), bevor die einzelnen Organe beschrieben werden. Alle Bestimmungen
über die Kommissionen inkl. der Geschäftsprüfungs- sowie der Fach- und Spezi-
alkommissionen finden sich konzentriert und neu gegliedert in einem Abschnitt
(Art. 59– 83).
     Die Reihenfolge der Kommissionen (Art. 62 und 66 ff.) weicht von der heuti-
gen Regelung ab. Sie orientiert sich in erster Linie an der Bedeutung, die dem be-
treffenden Aufgabenbereich zugemessen wird. An erster Stelle steht das soziale
Engagement der Burgergemeinde, gefolgt von den Aufgaben im Bereich Wissen-
schaft, Kultur und Gesellschaft und den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ver-
waltung des burgerlichen Vermögens.
     Die Kapitel und Abschnitte sind möglichst übersichtlich gegliedert, die einzel-
nen Artikel knapp und prägnant formuliert. Beispielsweise werden die Zuständig-
keiten des Grossen Burgerrats je nach Sach- oder Aufgabenbereich (Wahlen,
Rechtsetzung, Aufsicht, Finanzgeschäfte etc.) je in einem besonderen Artikel gere-
gelt (vgl. Art. 40 ff.).

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3. Antrag

     In verschiedenen Punkten werden die heutigen Regelungen präzisiert. Dies
gilt etwa für die Stellung und die Aufgaben der Burgerkanzlei und der Burger-
gemeindeschreiberin oder des Burgergemeindeschreibers (Art. 56 – 58). Auf den
etwas missverständlichen Begriff «Präsidialabteilung» (vgl. Art. 36 der heutigen
Satzungen) wird verzichtet.

Wichtigste Neuerungen
Die Satzungen werden mit einer neu formulierten Präambel eingeleitet, die das
Selbstverständnis der Burgerinnen und Burger konzentriert und zeitgemäss um-
reisst und erklärt, welchem Ziel die Satzungen dienen sollen.
     Zu den Aufgaben der Burgergemeinde enthält der Entwurf keine grundlegen-
den Neuerungen. Neu erwähnt wird das Engagement in Kultur und Gesellschaft
als angestammte Aufgabe.
     Neu sind die Bestimmungen über das Verhältnis der Burgergemeinde zu den
Gesellschaften und Zünften. Die Satzungen enthalten dazu eine Grundsatzbe-
stimmung (Art. 2) und sehen eine Burgerkonferenz als Plattform für den Informa-
tions- und Meinungsaustausch vor (Art. 84–87). Ausdrücklich erwähnt wird überdies,
dass die Burgergemeinde Aufgaben von Gesellschaften und Zünften übernehmen
kann, wenn diese darum ersuchen (vgl. Art. 5 Abs. 2 und Art. 44 Abs. 2 Bst. b).
     Unter den burgerlichen Institutionen wird neu das Berner Generationenhaus
erwähnt (Art. 11). Neu sind ebenso einzelne Kommissionen, nämlich die Kommis-
sion des Berner Generationenhauses (Art. 71) und, im Sinne einer Umsetzung des
Kulturleitbilds, die Kommission Engagements in Kultur und Gesellschaft und die
Förderkommission Künste (Art. 75 und 76).
     Teilweise neu sind die Bestimmungen über die Zuständigkeiten und das Zusam-
menwirken des Kleinen Burgerrats und der Kommissionen. Deutlicher als heute
wird festgehalten, dass die Kommissionen die ihnen zugewiesenen Institutionen
und Abteilungen strategisch führen (Art. 65 ff.). Die Gesamtverantwortung für die
Burgergemeinde und damit auch für die Institutionen und die übrige Verwaltung
liegt aber beim Kleinen Burgerrat als dem Führungsorgan im gemeinderechtlichen
Sinn (Art. 49). Der Kleine Burgerrat beaufsichtigt die Führung der Institutionen und
Abteilungen durch die Kommissionen und kann den Kommissionen bei Bedarf Wei-
sungen erteilen (Art. 51).
     Neu sind die Bestimmungen über die Vertretung des Präsidiums in einzelnen
Kommissionen, nämlich in der Kommission des Berner Generationenhauses (Art.
71 Abs. 2) und in den Fachkommissionen (Art. 80 Abs. 3 und 81 Abs. 3). Diese nun
bewusst vorgeschriebene enge Verbindung rechtfertigt sich aufgrund der räumli-

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3. Antrag

chen Nähe des Generationenhauses zum Präsidium und der Tatsache, dass die
Aufgaben der Fachkommissionen für die Zuständigkeiten des Präsidiums (Art. 55,
insbesondere Bst. e und f) von grosser Bedeutung sind.
     Die Bestimmungen über das Verhältnis der Burgergemeinde zur Öffentlichkeit
(Art. 16 und 17) sind zwar neu, geben aber mehr oder weniger nur übergeordne-
tes Recht wieder.
     Auf der anderen Seite sind einzelne überholte Bestimmungen gestrichen wor-
den, so der heutige Artikel 38 über das Finanzinspektorat.
     Inhaltlich neu geregelt wird die Zuständigkeit zur Zusicherung des Burger-
rechts. Das Bundesgericht hat in seiner neueren Rechtsprechung Einbürgerungen
an der Urne als grundsätzlich unzulässig erklärt, weil ein solcher Beschluss recht-
lich betrachtet eine begründungspflichtige Verfügung darstellt, die aber in einer
«anonymen» Urnenabstimmung naturgemäss gar nicht begründet werden kann.
Die neuen Satzungen sehen deshalb vor, dass an Stelle der Stimmberechtigten
neu der Grosse Burgerrat über die Zusicherung des Burgerrechts entscheidet (Art.
44 Abs. 2 Bst. a). In politischen Gemeinden ist für die Zusicherung des Bürgerrechts
zwingend der Gemeinderat zuständig. Mit der neuen kanntonalen Bürgerrechts-
verordnung entfällt zudem die bisherige Unterscheidung zwischen Zusicherung
und Erteilung des Gemeindeburgerrechts. Sind die Voraussetzungen erfüllt, ge-
nehmigt der Kanton den kommunalen Entscheid und erteilt das Kantonsbürger-
recht, sofern die Schweizerin oder der Schweizer dieses noch nicht besitzt.
     Vorgesehen ist im Weiteren eine Erhöhung der Mitgliederzahl des Kleinen
Burger­rats von 12 auf 14. Grund dafür ist in erster Linie der Umstand, dass neue
Kommissionen geschaffen werden, die grundsätzlich je durch ein Mitglied des
Kleinen Burgerrats präsidiert werden sollen (Art. 63 Abs. 3). Eine Exekutive mit
14 Mitgliedern ist zwar tatsächlich verhältnismässig gross und liegt nicht im allge-
meinen Trend, entspricht aber den Besonderheiten der Burgergemeinde mit ihrer
«förderalistischen» Ausgestaltung (Kommissionen und burgerlichen Institutionen
mit weit gehender Autonomie, vgl. Art. 8 Abs. 2). Die Burgergemeinde als Ganzes
kann effizienter geführt werden, wenn alle Kommissionspräsidien in die Exekutive
eingebunden sind.
     Eine weitere Änderung betrifft die Wählbarkeit in Kommissionen. Neu sollen
neben Burgerinnen und Burgern in Ausnahmefällen, insbesondere zur Gewinnung
von Personen mit besonderem Fachwissen, bis zu zwei weitere Personen Einsitz
nehmen können (Art. 19 Abs. 2).

                                        16
3. Antrag

So geht es weiter
Stimmen die burgerlichen Stimmberechtigten der Totalrevision zu, treten die neu-
en Satzungen unter Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständige kantonale
Stelle am 1. Januar 2019 in Kraft.

Hinweis
Die detaillierte Gegenüberstellung (Synopse) der heute geltenden Satzungen und
der beantragten totalrevidierten Satzungen befindet sich im separaten Heft, welches
den Stimmberechtigten als Beilage zu dieser Botschaft zugestellt wird.

Remarque
La comparaison détaillée (présentation synoptique) entre les Statuts actuellement
en vigueur et la proposition de révision totale des Statuts se trouve dans un cahier
séparé qui est adressé aux votants en annexe au présent message.

Der Grosse Burgerrat empfiehlt den Stimmberechtigten einstimmig
den folgenden Beschluss:
Die Revision der Satzungen wird genehmigt.

Bern, 12. März 2018

Namens des Grossen Burgerrats

Bernhard Ludwig                              Henriette von Wattenwyl
Burgergemeindepräsident                      Burgergemeindeschreiberin

                                        17
4. Antrag

             Lutertalstrasse 49  – 55, Bolligen:
                    Gesamtsanierung
     Verpflichtungskredit für die Realisierung; Bewilligung

Das Wichtigste in Kürze
Die Burgergemeinde Bern ist Eigentümerin der Liegenschaften Lutertalstrasse
49 – 55 in Bolligen, welche Teil einer Wohnüberbauung aus dem Jahr 1982 sind.
Die Häuser weisen altersbedingte Mängel auf, welche dringend behoben werden
müssen. Die Gebäudehülle soll komplett saniert und im Bereich der Flachdächer
energietechnisch verbessert werden. Im Gebäudeinnern werden sämtliche Woh-
nungen umfassend erneuert. Es ist geplant, die Gesamtsanierung zwischen April
2019 und Juli 2020 in drei Etappen zu je fünf Monaten auszuführen. Während der
Bauzeit müssen die von der jeweiligen Etappe betroffenen Mieter ihre Wohnungen
verlassen. Nach Abschluss der Sanierung besteht für die aktuellen Mieter ein Vor-
mietrecht, jedoch nicht zwingend für ihre bisherige Wohnung. Die Kosten für die
Realisierung der Gesamtsanierung belaufen sich auf CHF 9 800 000 inkl. MWST
(Genauigkeit + /− 10 %). Dieser Kredit wird den burgerlichen Stimmberechtigten
zur Bewilligung beantragt. Im September 2016 hat der Grosse Burgerrat einen
Verpflichtungskredit für die Projektierung in der Höhe von CHF 370 000 inkl. MWST
bewilligt; dieser Betrag ist nicht Teil des beantragten Kredits.

                                       18
4. Antrag

L'essentiel en bref
La Bourgeoise de Berne est propriétaire des immeubles de la Lutertalstrasse 49 à
55 à Bolligen, qui font partie d'un complexe résidentiel datant de 1982. Ces im-
meubles présentent des dégâts dus à l'âge auxquels il faut remédier d'urgence.
L'enveloppe du bâtiment doit être entièrement assainie, et les toits plats doivent
faire l'objet d'une amélioration au niveau énergétique. À l'intérieur du bâtiment,
tous les appartements doivent être entièrement rénovés. Il est prévu de réaliser
cette rénovation complète en trois étapes de cinq mois chacune entre avril 2019
et juillet 2020. Pendant les travaux, les locataires concernés par l'étape en cours
devront quitter leurs logements. À l'issue de la rénovation, les locataires actuels
disposeront d'un droit de prélocation, mais pas obligatoirement pour l'appartement
qu'ils occupent actuellement. Les coûts de la réalisation de la rénovation complète
s'élèvent à CHF 9 800 000.–, TVA comprise (exactitude + /− 10 %). Ce crédit est
soumis à l'approbation des votants. En septembre 2016, le Grand Conseil de la
Bourgeoisie avait approuvé un crédit d'engagement pour l'étude du projet à
hauteur de CHF 370 000.–, TVA comprise ; ce montant ne fait pas partie du crédit
demandé.

                                        19
4. Antrag

                                     Fassade

Ausgangslage
An bester Südwesthanglage an der Lutertalstrasse in Bolligen liegt eine Wohn-
überbauung aus dem Jahr 1982. Die Burgergemeinde Bern ist Eigentümerin der
Wohnhäuser Lutertalstrasse 49 – 55, welche L-förmig zusammengebaut sind. Die
Wohnhäuser beinhalten total 29 Wohnungen und bieten den Bewohnerinnen und
Bewohnern, insbesondere den Familien, eine hohe Wohnqualität. Die Wohnungen
weisen grosszügige Grundrisse auf, die vielfältigen Dachterrassenlandschaften
werden als Aussenräume genutzt.

Zustand der Liegenschaften
Die Gebäudehülle und die Gebäudetechnik stammen aus dem Erstellungsjahr.
Bisher wurden keine grösseren Sanierungen, sondern lediglich die notwendigen
Reparaturarbeiten im Rahmen des Gebäudeunterhalts vorgenommen. Küchen
und Bäder haben ihre Lebensdauer erreicht, die Geländer im Treppenhaus und
auf den Balkonen erfüllen die heutigen Anforderungen bezüglich Absturzsicher-
heit nicht. Die geltenden Brandschutzvorschriften erfordern bauliche und techni-
sche Massnahmen, für die Liftanlagen sind kaum mehr Ersatzteile verfügbar. Aus
wirtschaftlichen und betrieblichen Gründen ist es sinnvoll, die haustechnischen In-
stallationen zu erneuern, obwohl sie teilweise das Ende ihrer Nutzungsdauer noch
nicht erreicht haben. Insbesondere die Heizverteiler in den Wohnungen sind nicht
mehr funktionstüchtig und müssen dringend ersetzt werden. Die Fassade muss un-
terhalten werden, der Dachbereich muss nach bereits aufgetretenen Wasserschä-
den neu abgedichtet werden.

                                        20
4. Antrag

Projektbeschrieb
Im Rahmen der geplanten Gesamtsanierung wird die Gebäudehülle komplett sa-
niert, die Wohnungen werden umfassend erneuert. Im Zuge der Dachabdichtung
wird auch die Wärmedämmung verbessert, die Flachdächer werden dadurch ener-
gietechnisch optimiert. Die heutigen Qualitäten und Grundrisse der Liegenschaf-
ten werden erhalten, kleinere Veränderungen ergeben sich lediglich aufgrund der
Sanierung der vertikalen Installationsschächte in den Bereichen Bad und Küche.
Die Tragstruktur der Gebäude ist in gutem Zustand; die Überprüfung der Erdbe-
bensicherheit ergab, dass keine Ertüchtigung notwendig ist.

 Die wesentlichen Projektelemente:
·· Die Eingangssituation wird aufgewertet, damit die einzelnen
    Eingänge besser auffindbar sind und sich die Aufenthaltsqualität
    unter dem Vordachbereich verbessert;
·· Altlasten werden zurückgebaut;
·· die Elektroanlagen und die Beleuchtung samt Steuerung werden modernisiert;
·· die Kalt- und Warmwasserleitungen werden ersetzt;
·· die Abwasserleitungen werden bis zu den Grundleitungen ersetzt,
    letztere werden teilweise saniert;
·· die Heizverteiler werden ersetzt, die Fussbodenheizleitungen saniert,
    die Wärme­verteilung in den vertikalen Installationsschächten wird erneuert;
·· die Belüftung der Nasszellen erfolgt neu mit einem zentralen Lüftungsgerät
    auf dem Dach mit Wärmerückgewinnung;
·· die Nasszellen und Küchen inklusive Apparate werden ersetzt;
·· die Hauseingangs- und Wohnungstüren werden ersetzt;
·· die Oberflächen und Bodenbeläge in den Wohnräumen werden
    aufgefrischt oder ersetzt;
·· die Geländer und Brüstungen werden an die heutigen
   S­icherheitsanforderungen angepasst;
·· die vier Liftanlagen werden ersetzt;
·· die Liegenschaften werden baulich und technisch den geltenden
   ­Brandschutznormen angepasst;
·· die Flachdächer werden saniert, die Wärmedämmung der Dächer wird verbessert;
·· die Fenster und Storen werden ersetzt;
·· der Fassadenanstrich wird erneuert, die Kittfugen werden ersetzt.

                                       21
4. Antrag

Projektablauf
Die Sanierung wird zwischen September 2019 und November 2020 in drei Etap-
pen zu je fünf Monaten ausgeführt. Weil sich die vertikalen Installationsschächte
zwischen den einzelnen Häusern befinden, ist je nach Etappe nur die Hälfte eines
Gebäudes vom Umbau betroffen. Die massiven baulichen Eingriffe führen dazu,
dass die von der jeweiligen Bauetappe betroffenen Mieter ihre Wohnungen ver-
lassen müssen. Es wird deshalb mit Leerstandskosten sowie Inkonvenienzentschä-
digungen an die Mieter und Nachbarn gerechnet. Im Januar 2016 wurden die
betroffenen Mieter schriftlich über das Bauvorhaben informiert. Die Mieter erhal-
ten nach der Sanierung ein Vormietrecht, welches sich jedoch nicht zwingend auf
ihre bisherige Wohnung bezieht. So können beispielsweise Mieter der zweiten
und dritten Bauetappe direkt in die bereits sanierten Wohnungen der ersten Etappe
umziehen. Nach Verabschiedung dieses Geschäfts durch den Grossen Burgerrat
wurden die Mietverträge gekündigt.

Projektkosten
Die Generalplanerleistungen wurden im selektiven Verfahren nach dem Gesetz
zum öffentlichen Beschaffungswesen ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt das
Architekturbüro W2H Architekten AG, Bern. Dieses wurde mit der Durchführung
der Sanierung beauftragt. Die W2H Architekten AG erarbeitete das Bauprojekt mit
einer Kostengenauigkeit von + /− 10 %.

                                       22
4. Antrag

Aufwände im Detail:
BKP     Leistungen                          Kosten CHF inkl. MWST                      Bemerkungen
1       Vorbereitungsarbeiten                               80 000                        gemäss KV
2       Gebäude                                          8 777 000                        gemäss KV
4       Umgebung                                            87 000                        gemäss KV
51      Baunebenkosten                                    276 000                         gemäss KV
56      Leerstand, Inkonvenienzentschädi-                 360 000                          Schätzung
        gungen an Mieter und Nachbarn

6       Reserve                                           570 000                         gemäss KV
9      Ausstattung                                          20 000                        gemäss KV
       Anlagekosten total inkl. MWST                    10 170 000          inkl. Projektierungskredit
        abzüglich Projektierungskredit                   −370 000    bewilligt vom Grossen Burgerrat
        Realisierungskredit inkl. MWST                   9 800 000                            Antrag

Der Grosse Burgerrat hat am 7. September 2016 einen Kredit in der Höhe von
CHF 370 000 (inkl. MWST) für die Projektierung der Gesamtsanierung Lutertal­
strasse 49 – 55, Bolligen, bewilligt. Dieser Betrag ist im beantragten Verpflichtungs-
kredit nicht enthalten, wird aber den Stimmberechtigten zur Kenntnis gebracht.

Wirtschaftlichkeit / Rentabilität der Investitionen
Die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit ist gewährleistet. Es werden Mietzinsein-
nahmen in der Höhe von jährlich CHF 785 010 erwartet, das entspricht einer Ertrags-
steigerung von CHF 209 310. Die Wohnungen Lutertalstrasse 49–55 liegen in einem
Familienquartier mit vielen langjährigen Mietern. Die Mieten sind heute im Niedrig-
preissegment angesiedelt (Ø CHF 144 / m2) und entsprechen nach der Gesamt­
sanierung mit CHF 204 / m2 der Marktmiete. Die Rentabilität der Investitionen
beträgt 2,33 %, jene der wertvermehrenden Investitionen 3,88 %. Die Nettorendite
auf dem Ertragswert liegt nach der Sanierung bei 5,38 %, heute sind es 4,86 %.

Finanzierung
Die vorliegenden Sanierungskosten sind im Finanzplan für die Jahre 2018 – 2021
eingerechnet. Die Kosten werden dem Konto «Spezialfinanzierung ausserordentli-
cher Liegenschaftsunterhalt» belastet.

Zuständigkeit
Gemäss Art. 65 der Satzungen der Burgergemeinde Bern sind für die Bewilligung
von Verpflichtungskrediten ab CHF 2 000 000 die Stimmberechtigten zuständig.

                                                23
4. Antrag

Der Grosse Burgerrat empfiehlt den Stimmberechtigten einstimmig
folgende Beschlüsse:
1. Der Verpflichtungskredit in der Höhe von brutto CHF 9 800 000 inkl. MWST für
   die Gesamtsanierung der Liegenschaften Lutertalstrasse 49 – 55, Bolligen, wird
   bewilligt.

2. Der bereits bewilligte Verpflichtungskredit für die Projektierung in der Höhe von
   CHF 370 000 inkl. MWST, der im beantragten Kredit nicht enthalten ist, wird zur
   Kenntnis genommen.

Bern, 12. Februar 2018

Namens des Grossen Burgerrats

Bernhard Ludwig                              Henriette von Wattenwyl
Burgergemeindepräsident                      Burgergemeindeschreiberin

                                        24
5. Antrag

Überbauung «Wohnen im Breitenacker», Kehrsatz
     Verpflichtungskredit für die Realisierung; Bewilligung

Das Wichtigste in Kürze
Im oberen Breitenacker in Kehrsatz, bei der BLS-Haltestelle Kehrsatz Nord, besitzt
die Burgergemeinde Bern 17 500 m2 Bauland. Auf der einen Hälfte des Baulands
wurden im Mai respektive Oktober 2017 eine Avia-Tankstelle und eine Filiale
des Detailhändlers Lidl eröffnet. Auf der anderen Hälfte soll nun die Überbauung
«Wohnen im Breitenacker» entstehen. Die Überbauung beinhaltet in drei Gebäu-
den gesamthaft 56 grosszügige Mietwohnungen im mittleren Preissegment. Zudem
ist ein kleiner Anteil an stillem Gewerbe vorgesehen. Die Überbauung überzeugt
durch stilvolle Architektur und Nachhaltigkeit.
     Für die Realisierung der Überbauung «Wohnen im Breitenacker» wird den
burgerlichen Stimmberechtigten ein Kredit in der Höhe von CHF 25 080 000 (inkl.
MWST) beantragt. Vorbehältlich der Genehmigung des Kredits werden die Bau-
arbeiten nach heutigem Stand von Januar 2019 bis Ende 2020 ausgeführt. Dem
burgerlichen Stimmvolk wird weiter beantragt, die Baukommission, welche die
Projektierung begleitet hat, für die Phase Realisierung zu bestätigen.

                                       25
5. Antrag

L'essentiel en bref
Au lieu-dit « Oberer Breitenacker », à Kehrsatz, près de l'arrêt du BLS Kehrsatz
Nord, la Bourgeoise de Berne possède un terrain à bâtir de 17 500 m2. Sur l'une
des moitiés de ce terrain à bâtir, il a été ouvert en mai, respectivement en octobre
2017 une station-service Avia et une filiale du détaillant Lidl. Sur l'autre moitié, il
est prévu de réaliser le complexe d'immeubles « Wohnen im Breitenacker ». Ce
complexe d'immeubles est composé de trois bâtiments d'au total 56 appartements
locatifs aux dimensions généreuses qui occupent un segment de prix moyen. Il
est par ailleurs prévu de consacrer une petite partie du complexe à des activités
commerciales générant peu de nuisances. Ce complexe d'immeuble convainc par
son architecture élégante et sa durabilité.
    Pour la réalisation du complexe d'immeubles « Wohnen im Breitenacker », un
crédit de CHF 25 080 000.– (TVA comprise) est demandé aux votants. Sous réserve
d'approbation du crédit, les travaux se dérouleront en l'état actuel des choses entre
janvier 2019 et fin 2020. Il est également demandé aux votants de confirmer
qu'après avoir accompagné l'étude du projet, la Commission des constructions
sera également chargée de la phase réalisation.

                                          26
5. Antrag

Ausgangslage
Die Burgergemeinde Bern besitzt im oberen Breitenacker 17 500 m2 Bauland in
einer Zone mit Planungspflicht (ZPP2). Diese Fläche wird in zwei Etappen baulich
entwickelt. Ende 2016 wurde die Erschliessung des oberen Breitenackers mit dem
Bau eines neuen Kreisels auf der Kantonsstrasse, einer Zufahrtsstrasse und der
Werkleitungen abgeschlossen. Für dieses Erschliessungsprojekt hatten die bur-
gerlichen Stimmberechtigten am 18. Juni 2014 einen Kredit in der Höhe von
CHF 6,0 Mio. bewilligt.
    Im Rahmen der ersten Bauetappe realisierten die beiden Baurechtsnehmer
Avia (Tankstelle mit Shop) und Lidl (Verkaufsmarkt) ihre neuen Filialen und eröffne-
ten diese im Mai respektive Oktober 2017. Im Rahmen der zweiten Bauetappe soll
nun die Überbauung «Wohnen im Breitenacker» mit 56 Mietwohnungen und ei-
nem kleinen Anteil an stillem Gewerbe realisiert werden.

Die Überbauung «Wohnen im Breitenacker»
Die Überbauung besteht aus drei dreigeschossigen Gebäuden, welche parallel zur
Kantonsstrasse angeordnet und durch ein ausgedehntes Vordach miteinander ver-
bunden sind. Das Gebäude entlang der Kantonsstrasse schirmt mit seiner Überlänge
die beiden anderen Gebäude vom Strassenlärm ab. Gesamthaft werden in der
Überbauung 56 Mietwohnungen angeboten, davon zwölf 5½-, achtzehn 4½-, sieb-
zehn 3½- und neun 2½-Zimmer-Wohnungen. Die Wohnungen werden im mittleren
Preissegment angeboten und zeichnen sich durch grosszügige Grundrisse aus. Sie
verfügen über eine Terrasse oder einen grossen Balkon, einen Abstellraum und
einen grossen Eingangsbereich mit Einbauschränken. Zehn Wohnungen werden
behindertengerecht ausgestattet.
     Im Kopfbereich der drei Gebäude entlang der Erschliessungsstrasse werden je-
weils im Erdgeschoss total 320 m2 Fläche für stilles Gewerbe angeboten. Die Gebäu-
de verfügen über gestrichene Holzfassaden und begrünte Flachdächer, die Wär-
meerzeugung erfolgt voraussichtlich mit Holz. Die Einstellhalle mit 70 Parkplätzen ist
mit allen drei Gebäuden direkt verbunden. Es werden spezielle Parkplätze für E-Bikes
und Elektroautos angeboten. Die Überbauung weist einen eigenständigen Charakter
und einen starken Erkennungswert auf. Bei der Planung der Überbauung wurde stark
auf nachhaltige Baumaterialien und energieschonende Infrastruktur geachtet.

Archäologie
Das Gebiet Breitenacker ist archäologisch sehr bedeutsam. Die Gegend ist seit dem
4. Jahrtausend vor Christus ein beliebter Siedlungsplatz mit reicher Geschichte. Ein

                                         27
5. Antrag

erstes grossflächiges Dorf entstand in der Mittelbronzezeit, also vor rund 3500 Jah-
ren. Spuren im Boden zeigen, wo einst Häuser und Speicher standen. Seit Juni 2015
nimmt der Archäologische Dienst des Kantons Bern vor Ort so genannte Rettungs-
grabungen vor. Diese erlauben, das Wissen um die Geschichte dieser Region zu er-
weitern. Die Feld-Untersuchungen werden im Jahr 2018 abgeschlossen.
     Auch auf dem Land der künftigen Überbauung «Wohnen im Breitenacker»
finden Rettungsgrabungen statt. Die Burgergemeinde Bern beteiligt sich an den
archäologischen Massnahmen mit maximal CHF 2,25 Mio. Diesen Betrag haben die
burgerlichen Stimmberechtigten am 18. Juni 2014 im Rahmen des Kredits für die
Erschliessung des oberen Breitenackers bereits bewilligt.

Kosten
Das beauftragte Generalplanerteam hat ein Bauprojekt mit Kostenvoranschlag (KV;
Genauigkeit + /− 10 %) erarbeitet:

BKP   Leistungen                                 Kosten CHF inkl. MWST                   Bemerkungen
1     Vorbereitungsarbeiten                                      48 000                     gemäss KV
2     Gebäude                                                22 166 000                     gemäss KV
4     Umgebung                                                 800 000                      gemäss KV
5     Baunebenkosten                                           706 000                      gemäss KV
6     Unvorhergesehenes, Reserve                               650 000                      gemäss KV
A     Projektkosten Realisierung                             24 370 000              Kompetenz Planer
5     Bauherrenvertretung                                      150 000                      Schätzung
5     Baukommission                                              30 000                     Schätzung
5     Vermarktung / Erstvermietung                             180 000                      Schätzung
5     Planungsphase, Begleitung BG Bern                        160 000                    abgerechnet
5     Finanzierung / Teuerung                                  460 000                      Schätzung
6     Unvorhergesehenes, Reserve Bauherr                       650 000                      Schätzung
B     Projektkosten Bauherrenvertreter                        1 630 000   Kompetenz Bauherrenvertreter
      Total Finanzmittelbedarf                               26 000 000                          A+B
      Abzüglich Planungs- / Projektierungskre-                −920 000
      dit
      Realisierungskredit inkl. MWST                         25 080 000     Antrag an Stimmberechtigte

Die Feld- und Forstkommission hat am 22. Juni 2015 einen Planungskredit in der
Höhe von CHF 170 000 (inkl. MWST), der Grosse Burgerrat am 13. Februar 2017
einen Projektierungskredit in der Höhe von CHF 750 000 (inkl. MWST) bewilligt.

                                                    28
5. Antrag

    Visualisierung der Überbauung «Wohnen im Breitenacker»

Übersicht über den Stand der Entwicklung im oberen Breitenacker.

                               29
5. Antrag

Visualisierungen

      30
5. Antrag

Diese Kredite von gesamthaft CHF 920 000 (inkl. MWST) sind im beantragten
Verpflichtungskredit nicht enthalten, werden den Stimmberechtigten aber zur
Kenntnis gebracht.

Nachfragebeurteilung und Wirtschaftlichkeit
Dem Standort oberer Breitenacker wird eine hohe und langfristige Attraktivität
attestiert. Das Areal ist an den öffentlichen Verkehr angeschlossen und für den
Velo- und den Privatverkehr bestens erreichbar. Die Schule und das Dorf können
über verkehrsarme Wege erreicht werden. Der BLS-Anschluss Kehrsatz Nord ge-
winnt künftig noch an Attraktivität: Bis Ende 2020 wird der einspurige Streckenab-
schnitt von Wabern (Höhe Frischingweg) bis Kehrsatz Nord auf Doppelspur aus-
gebaut. Das Projekt erhöht die Pünktlichkeit der S-Bahn-Züge, welche in beiden
Richtungen im Viertelstundentakt verkehren. Die Haltestelle Kehrsatz Nord erhält
einen neuen Zugang und verlängerte Perrons. Zudem plant die Standortgemein-
de Kehrsatz in der Nähe des Bahnhofs Kehrsatz Nord einen attraktiven Vorplatz
mit Veloabstellplätzen. Die Burgergemeinde Bern wird das Land im Baurecht zur
Verfügung stellen.
    Die erwarteten jährlichen Mieterträge belaufen sich auf CHF 1,4 Mio., die Brut-
torendite (ohne Land) beträgt 4,8 %.

Finanzierung
Die vorliegenden Realisierungskosten sind im Finanzplan für die Jahre 2018 – 2021
eingerechnet. Die Kosten werden dem Konto «Spezialfinanzierung ausserordentli-
cher Liegenschaftsunterhalt» belastet.

Baukommission
In der Projektierungsphase nahm eine Baukommission die Funktion als Bauher-
renvertreterin der Burgergemeinde Bern wahr. Den burgerlichen Stimmberech-
tigten wird beantragt, diese Baukommission für die Phase Realisierung in folgen-
der Zusammensetzung zu bestätigen:

Hans-Rudolf Michel        Präsident                  Feld- und Forstkommission
Thomas Büchi              Vizepräsident              Feld- und Forstkommission
David Nick                Mitglied                   Domänenverwaltung
                                                     (Leiter Immobilienbewirtschaftung)
Andreas Stähli            Mitglied                   Domänenverwaltung
                                                     (Projektleiter Bauherr)
Markus Burkhalter         Mitglied ohne Stimmrecht   Generalplaner Burkhalter AG, Ittigen

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5. Antrag

So geht es weiter
Bewilligen die burgerlichen Stimmberechtigten den vorliegend beantragten Ver-
pflichtungskredit, wird die Baukommission die Realisierung des Projekts auslösen.
Nach heutigem Kenntnisstand beginnen die Bauarbeiten im Januar 2019 und
dauern bis Ende 2020.

Zuständigkeit
Gemäss Art. 65 Abs. 1 lit. a der Satzungen der Burgergemeinde Bern (BRS 11.11)
sind die Stimmberechtigten für die Bewilligung von Verpflichtungskrediten über
CHF 2 Mio. zuständig. Für die Wahl von Spezialkommissionen (z.B. Baukommission)
ist gemäss Art. 58 der Satzungen jenes Organ verantwortlich, welches für das Ge-
schäft zuständig ist.

Der Grosse Burgerrat empfiehlt den Stimmberechtigten einstimmig
folgende Beschlüsse:
1. Der Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 25 080 000 (inkl. MWST) für die
   Realisierung der Überbauung «Wohnen im Breitenacker» wird bewilligt.

2. Die bereits bewilligten Verpflichtungskredite für die Planung und Projektierung
   in der Höhe von gesamthaft CHF 920 000 (inkl. MWST), welche im beantragten
   Kredit nicht enthalten sind, werden zur Kenntnis genommen.

3. Die Baukommission, welche die Phase Projektierung begleitet hat, wird für die
   Phase Realisierung bestätigt.

Bern, 16. April 2018

Namens des Grossen Burgerrats

Bernhard Ludwig                             Henriette von Wattenwyl
Burgergemeindepräsident                     Burgergemeindeschreiberin

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Kontakt

                        Wichtige Adressen

Burgergemeinde Bern, Bahnhofplatz 2, Postfach, 3001 Bern
Telefon 031 328 86 00, info@bgbern.ch

    Burgerkanzlei, Telefon 031 328 86 00, info@bgbern.ch

    Burgerliches Sozialzentrum, Telefon 031 313 25 25, bsz@bgbern.ch

    Finanzverwaltung, Telefon 031 328 86 20, info@bgbern.ch

    Domänenverwaltung, Telefon 031 328 86 86, domaenen@bgbern.ch

Forstbetrieb, Halenstrasse 10, 3012 Bern
Telefon 031 328 86 40, forstbetrieb@bgbern.ch

DC Bank, Schauplatzgasse 21, Postfach 279, 3000 Bern 7
Telefon 031 328 85 85, info@dcbank.ch

Casino Bern, Casinoplatz 1, 3011 Bern
Telefon 031 328 02 00, info@casinobern.ch

Burgerbibliothek, Münstergasse 63, Postfach 626, 3000 Bern 8
Telefon 031 320 33 33, bbb@burgerbib.ch

Naturhistorisches Museum, Bernastrasse 15, 3005 Bern
Telefon 031 350 71 11, contact@nmbe.ch

Burgerliches Jugendwohnheim, Verwaltung, Effingerstrasse 14, 3011 Bern
Telefon 031 939 15 15, bjw-adm@bgbern.ch

Der Burgerspittel, Viererfeldweg 7, 3012 Bern, und Bahnhofplatz 2, 3011 Bern
Telefon 031 307 66 66, burgerspittel@bgbern.ch

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Kontakt

                     Weitere Informationen

Für detailliertere Informationen zu den einzelnen Abstimmungsgeschäften
­wenden Sie sich bitte an die Burgergemeindeschreiberin, Henriette von Wattenwyl,
 Bahnhofplatz 2, Postfach, 3001 Bern, Telefon 031 328 86 00, oder an eine der
 folgenden burgerlichen Vereinigungen:

Stadtbernischer Burgerverband
Marcel Gerber, Dr. phil.
Villettengässli 47b
3074 Muri b. Bern
Telefon G 058 465 81 45
Telefon P 031 351 03 87
gerber.marcel@bluewin.ch
www.burgerverband.ch

Vereinigung Burgerliches Bern
Reto Tschirren, Systemspezialist Informatik
Worbstrasse 204
3073 Gümligen
Telefon P 079 745 67 11
reto.tschirren@vtg.admin.ch
www.vbbern.ch

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