Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 19. April 2018 Hotel Bären, Marktstrasse 9, Lachen - Gemeinde Lachen

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Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 19. April 2018 Hotel Bären, Marktstrasse 9, Lachen - Gemeinde Lachen
Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung
vom 19. April 2018
Hotel Bären, Marktstrasse 9, Lachen

Vorsitz       Gemeindepräsident Peter Marty
Protokoll     Gemeindeschreiberin Petra Keller
Anwesend      ca. 140 Stimmberechtigte

Gemeindepräsident Peter Marty begrüsst die Anwesenden zur heutigen ordentlichen Ge-
meindeversammlung. Zuerst gibt Peter Marty einige allgemeine Informationen ab.

KURZVERSION DER RECHNUNG
Erstmals wurde den Lachnerinnen und Lachner eine Kurzfassung der Rechnung zugestellt.
Die Reduktion der Anzahl Seiten gegenüber der Detailfassung beträgt genau 50%. Die Detail-
fassung wurde in einer geringen Anzahl gedruckt und konnte auf der Gemeinde bezogen wer-
den. Aber sie steht auch online für alle Interessierten zum Download zur Verfügung. Mit dem
Entscheid, nur noch eine Kurzversion in die Haushaltungen zu verteilen, konnten fast 160‘000
Blatt Papier eingespart werden.

RESULTATE DER URNENABSTIMMUNG VOM 4. MÄRZ 2018
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Lachen haben am 4. März 2018 allen drei Sachvorlagen
des Gemeinderates zugestimmt. Dies waren namentlich das Abwasserreglement, einen Kredit
für den Umbau und die Erweiterung des Clubhaus Peterswinkel sowie die Abstimmung über
den Studienauftrag für Schul- und Sportinfrastrukturen. Diese erwies sich für den Lachner als
besonders spannend, konnte er doch zu der gleichen Vorlage zwei Mal abstimmen – einmal
auf Bezirks- und einmal auf Gemeindeebene. Das Resultat aus Lachner Sicht war um ein Ja
besser als dasjenige des Bezirkes.

Gegen den Studienauftrag gab es praktisch nur in der Gemeinde Lachen eine Gegnerschaft,
welche sich öffentlich gegen das Vorhaben äusserte. In den übrigen Gemeinden gab es kaum
Opposition oder Leserbriefe. Umso mehr erstaunt das knappe Ergebnis; für den Untermärch-
ler und vor allem den Lachner ist es unverständlich, dass nur vier Gemeinden aus der March
dem Anliegen zustimmten. Dies waren Galgenen mit 28 mehr Ja- als Nein-Stimmen, Wangen
mit 52 mehr Ja- als Nein-Stimmen, Altendorf mit 228 mehr Ja- als Nein-Stimmen und schluss-
endlich Lachen mit 165 mehr Ja- als Nein-Stimmen. Die Obermarch und auch das Wägital
haben die Vorlage deutlich abgelehnt. Von Solidarität sei wenig zu spüren.

Als Gebergemeinden beteiligen sich Altendorf und Lachen bereits via interkantonalem Finanz-
ausgleich für eine bessere Lastenverteilung bei ärmeren Gemeinden. Zugegebenermassen
sei dies aber in einem sehr viel kleineren Aufwand als dies die Höfner Gemeinden machen
dürfen, müssen oder aber auch können.

Neben dem kantonalen Finanzausgleich würden aber auch die Ausgaben des Bezirkes teil-
weise erheblich von Altendorf und Lachen mittels Bezirkssteuern finanziert.
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Ordentliche Gemeindeversammlung vom 19. April 2018

Mehr als die Hälfte der Gesamteinnahmen des Bezirkes March stammten von den Steuerzah-
lerinnen und Steuerzahler der Gemeinden Altendorf und Lachen, nämlich gut 55%. Lachen
liege dabei mit 29% klar an der Spitze.

Die Lachnerinnen und Lachner generieren via Bezirkssteuern CHF 8.5 Mio. Steuereinnahmen
für den Bezirk March. Leider gäbe es keine statistischen Werte über die Ausgaben des Bezir-
kes, welche die Ausgaben auf die einzelnen Gemeinden aufteile. Denn der Lachner zahle
nicht nur am meisten, sondern sei auch auf der Ausgabenseite eher bei den Bescheidenen. Im
Gegensatz zu anderen Gemeinden gibt es in Lachen nur eine einzige Bezirksstrasse, nämlich
die Bachtelstrasse, welche zudem auch nur wenige hundert Meter lang ist.
Lachen hat in der Vergangenheit freiwillig mit finanziellen Beiträgen an Projekte in der Ober-
march beteiligt und habe diese auch immer positiv unterstützt. Zurecht dürfe der Lachner auch
auf Solidarität für seine Anliegen erwarten.

KERNERNEUERUNG LACHEN – ETAPPE 2 ZENTRUM UND PLÄTZE
Gemeinderat Emil Woodtli informiert kurz über den aktuellen Stand der Etappe 2 „Zentrum
und Plätze“ der Kernerneuerung. Die Etappe 2 umfasse vorallem den Bau der drei Plätze im
Dorfkern, namentlich dem Kirchplatz, Rathausplatz sowie dem Kreuzplatz. Das Bauprojekt,
welches zur Zeit zur Einsicht aufliege, orientiere sich am Vorprojekt und habe marginale Ände-
rungen erfahren. So musste beispielsweise der Brunnen beim Rathausplatz verschoben wer-
den, damit Blauchlichtfahrzeuge die Durchfahrt gewährt werden kann.

Oft werde der Gemeinderat von der Bevölkerung gefragt, ob die roten Blumentöpfe in der
Fahrbahn bestehen blieben. Dem sei nicht so. Die Reduktion der Höchstgeschwindigkeit von
vorher Tempo 50 auf neu Tempo 30 benötigt eine Verengung der Strasse. Diese Verengung
wurde mit den Blumentöpfen provisorisch geschaffen. Sobald die flankierenden Massnahmen
definitiv umgesetzt seien, fallen die Blumentöpfe wieder weg, dafür sei dann aber der Stras-
senquerschnitt enger.

Das weitere Vorgehen sehe vor, dass am 21. Juni 2018 ein öffentlicher Informationsanlass zur
Kernerneuerung stattfindet. Im Sommer erfolge die Submission des Baumeisters, damit im

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Herbst die Ausarbeitung des Ausführungsprojektes starten und die Arbeitsvergabe an den
Baumeister erfolgen könne. Im Bau wird die Etappe 2 von Februar – November 2019 sein.

Gemeindepräsident Peter Marty macht zudem darauf aufmerksam, dass auf den Strassen
nach wie vor zu schnell gefahren werde. In der Anfangsphase wurde die Kantonspolizei darum
gebeten, noch keine Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Mittlerweile sollte das neue
Geschwindigkeitsregime jedoch bekannt sein und Lachnerinnen und Lachner müssen inskünf-
tig damit rechnen, dass Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt würden.

RICHTLINIEN FÜR GARTENWIRTSCHAFTEN
Damit Restaurationsbetriebe in der Kernzone die Möglichkeit erhalten, inskünftig öffentlichen
Grund als Gartenwirtschaft zu nutzen, hat der Gemeinderat eine Richtlinie für Gartenwirtschaf-
ten in der Fussgänger- und Begegnungszone erarbeitet. Ziel sei klar eine Attraktivitätssteige-
rung des Dorfes, die optimale Einbindung der Gartenwirtschaften in das Ortsbild, das Aufwer-
ten von Plätzen und Gassen und eine vielseitige und lebendige Gastronomie. Aber auch dem
Schutz der Wohnbevölkerung vor übermässigen Emissionen sei genügend Rechnung zu tra-
gen.

Die Inhaber einer Betriebsbewilligung innerhalb der Fussgänger- und Begegnungszone hätte
den Entwurf der Richtlinie zur Vernehmlassung erhalten. Ebenso sei der Entwurf auf der
Homepage einsehbar gewesen, so dass auch die Bevölkerung Anregungen einbringen konn-
te. Die Rückmeldungen würden seitens Gemeinderat geprüft und soweit es geht berücksich-
tigt. Der Gemeinderat wird die Richtlinie an seiner Sitzung vom 23. April 2018 verabschieden.
Am Anfang würden noch Übergangsregelungen gelten; die definitive Einführung sei nach Be-
endigung der Bau der Plätze ab 2020 geplant.

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Eröffnung der Versammlung

Nach den allgemeinen Informationen eröffnet Gemeindepräsident Peter Marty die ordentli-
che Gemeindeversammlung. Er stellt fest, dass die Gemeindeversammlung ordnungsgemäss
einberufen wurde und die dazu gehörenden Unterlagen rechtzeitig zugestellt wurden. Sämtli-
che Geschäfte seien ordnungsgemäss traktandiert, womit die Gemeindeversammlung grund-
sätzlich stattfinden könne.

Gemeindepräsident Peter Marty macht die Anwesenden Bürgerinnen und Bürger darauf auf-
merksam, dass lediglich Schweizer Bürgerinnen und Bürger, sofern sie mindestens 18 Jahre
alt und in Lachen angemeldet und wohnhaft sind, stimmberechtigt seien. Er fordert alle Nicht-
Stimmberechtigten auf, sich an den Diskussionen nicht zu beteiligen und die Stimmabgabe zu
unterlassen. Gleichzeitigt macht er diese Personen darauf aufmerksam, dass eine Nichtbefol-
gung eine Straftat bedeutet.

Bei Abstimmungen werde das Mehr zuerst geschätzt und in einem zweiten Schritt ausgezählt;
dabei werde das Mehr aufgrund der Zahl der Stimmenden und nicht der Anwesenden berech-
net. Auf das Prozedere der geheimen Abstimmung gehe er ein, sofern dies beantragt werde.
Alle Gemeinderäte und Stimmenzähler seien stimmberechtigt; der Gemeindepräsident ist bei
offenen Abstimmungen nicht stimmberechtigt, habe aber den Stichentscheid bei Stimmen-
gleichheit.

Aus dem Versammlungskreis gibt es zu den von Gemeindepräsident Peter Marty gemachten
Voten keine Beanstandungen. Gemeindepräsident Peter Marty macht die Stimmberechtigten
darauf aufmerksam, dass er durch die Kurzversion der Rechnung führt und die angegebenen
Seitenzahlen sich jeweils auf die Seitenzahl in der Kurzversion beziehen.

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Geschäftsverzeichnis

Zur Behandlung gelangen die nachstehenden Traktanden:

Traktanden, die nicht der Urnenabstimmung unterliegen:
   1. Wahl der Stimmenzählerinnen/Stimmenzähler
   2. Gesuch von Ana Bella Maric um Erteilung des Gemeindebürgerrechtes von Lachen
   3. Gesuch von Anthony Maric um Erteilung des Gemeindebürgerrechtes von Lachen
   4. Gesuch von Sarujan Ravendran um Erteilung des Gemeindebürgerrechtes von Lachen
   5. Gesuch von Saranda Salihu um Erteilung des Gemeindebürgerrechtes von Lachen
   6. Vorlage der Gemeinde-Rechnung pro 2017

Traktanden, die der Urnenabstimmung unterliegen:
   7. Beschlussfassung über die Ermächtigung an den Gemeinderat Lachen für die Be-
       schaffung von Grundeigentum im Sinne der Wirtschaftsförderung sowie Erteilung eines
       befristeten Rahmenkredits für die Beschaffung von Grundeigentum auf dem Gemein-
       degebiet von Lachen
   8. Beschlussfassung über das Reglement zur Benützung des kommunalen Untergrundes
       der Gemeinde Lachen vom 19. April 2018

Die Gemeindeschreiberin verliest das Geschäftsverzeichnis. Eine Änderung des Geschäfts-
verzeichnisses wird durch die Versammlungsteilnehmer/innen nicht verlangt.

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Traktandum 1

Wahl der Stimmenzählerinnen/Stimmenzähler

Als Stimmenzählerinnen/Stimmenzähler werden von Gemeindevizepräsident Antonio Prioli
vorgeschlagen:

      Edwina Cahenzli, Lindenstrasse 3, 8853 Lachen
      Hans Bütikofer, Alpenstrasse 16, 8853 Lachen
      Catherine Held, St. Gallerstrasse 64, 8853 Lachen
      Gabriel Schwyter, Schlössliweg 1, 8853 Lachen

Von den Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmern werden keine weite-
ren Vorschläge gemacht, sodass die von Antonio Prioli vorgeschlagenen Stimmenzählerinnen
/ Stimmenzähler vom Gemeindepräsidenten als gewählt erklärt werden.

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Traktandum 2

Gesuch von Ana Bella Maric um Erteilung des Gemeindebürge r-
rechts von Lachen

Ana Bella Maric
Aastrasse 12, Lachen

Geburtsdatum:                   5. Oktober 2002

Staatsangehörigkeit:            Kroatien

Zivilstand:                     ledig

Wohnhaft in der Schweiz seit:   Geburt

Wohnhaft in Lachen seit:        Geburt

Berufliche Tätigkeit:           Schülerin der Sek 1 March, Lachen

                                Die Anhörung vor der Einbürgerungskommission hat am 30.
                                Oktober 2017 stattgefunden. Es sind alle erforderlichen Vo-
                                raussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt. Der Gemeinde-
                                rat beantragt, das Gesuch gutzuheissen.

Antrag
Die Gemeindeversammlung beschliesst:

1. Ana Bella Maric wird in das Bürgerrecht der Gemeinde Lachen aufgenommen.

2. Die Gesuchstellerin hat gemäss Art. 35 des Bürgerrechtsgesetzes eine Einbürgerungsge-
   bühr sowie Verfahrenskosten zu entrichten.

3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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Traktandum 3

Gesuch von Anthony Maric um Erteilung des Gemeindebürge r-
rechts von Lachen

Anthony Maric
Aastrasse 12, Lachen

Geburtsdatum:                   3. Juni 2005

Staatsangehörigkeit:            Kroatien

Zivilstand:                     ledig

Wohnhaft in der Schweiz seit:   Geburt

Wohnhaft in Lachen seit:        Geburt

Berufliche Tätigkeit:           Schüler der Sek 1 March, Lachen

                                Die Anhörung vor der Einbürgerungskommission hat am 30.
                                Oktober 2017 stattgefunden. Es sind alle erforderlichen Vo-
                                raussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt. Der Gemeinde-
                                rat beantragt, das Gesuch gutzuheissen.

Antrag
Die Gemeindeversammlung beschliesst:

1. Anthony Maric wird in das Bürgerrecht der Gemeinde Lachen aufgenommen.

2. Der Gesuchsteller hat gemäss Art. 35 des Bürgerrechtsgesetzes eine Einbürgerungsge-
   bühr sowie Verfahrenskosten zu entrichten.

3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.

                                                                               Seite 8 von 26
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Traktandum 4

Gesuch von Sarujan Ravendran um Erteilung des Gemeindebü r-
gerrechts von Lachen

Sarujan Ravendran
Adlerstrasse 1b, Oberurnen

Geburtsdatum:                   20. September 2000

Staatsangehörigkeit:            Sri Lanka

Zivilstand:                     ledig

Wohnhaft in der Schweiz seit:   Geburt

Wohnhaft in Lachen seit:        Geburt, bis 31. August 2007

Berufliche Tätigkeit:           Ausbildung als Kältemontagepraktiker

                                Die Anhörung vor der Einbürgerungskommission hat am 26.
                                September 2006 sowie am 11. Dezember 2017 stattgefun-
                                den. Es sind alle erforderlichen Voraussetzungen für eine
                                Einbürgerung erfüllt. Der Gemeinderat beantragt, das Ge-
                                such gutzuheissen.

Antrag
Die Gemeindeversammlung beschliesst:

1. Sarujan Ravendran wird in das Bürgerrecht der Gemeinde Lachen aufgenommen.

2. Der Gesuchsteller hat gemäss Art. 35 des Bürgerrechtsgesetzes eine Einbürgerungsge-
   bühr sowie Verfahrenskosten zu entrichten.

3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.

                                                                              Seite 9 von 26
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Traktandum 5

Gesuch von Saranda Salihu um Erteilung des Gemeindebürge r-
rechts von Lachen

Saranda Salihu
St. Gallerstrasse 19, Lachen

Geburtsdatum:                   21. Juli 1997

Staatsangehörigkeit:            Kosovo

Zivilstand:                     ledig

Wohnhaft in der Schweiz seit:   Geburt

Wohnhaft in Lachen seit:        Geburt

Berufliche Tätigkeit:           Mitarbeiterin E-Banking

                                Die Anhörung vor der Einbürgerungskommission hat am 29.
                                Mai 2017 sowie am 30. Oktober 2017 stattgefunden. Es sind
                                alle erforderlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung
                                erfüllt. Der Gemeinderat beantragt, das Gesuch gutzuheis-
                                sen.

Antrag
Die Gemeindeversammlung beschliesst:

1. Saranda Salihu wird in das Bürgerrecht der Gemeinde Lachen aufgenommen.

2. Die Gesuchstellerin hat gemäss Art. 35 des Bürgerrechtsgesetzes eine Einbürgerungsge-
   bühr sowie Verfahrenskosten zu entrichten.

3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.

                                                                            Seite 10 von 26
Ordentliche Gemeindeversammlung vom 19. April 2018

Gemeindepräsident Peter Marty vertritt die Anträge zu den vier vorstehenden Einbürge-
rungsgesuchen (Traktanden 2 bis 5).

Die Einbürgerungskommission setzt sich zum einen aus vier Gemeinderäten sowie vier Ver-
tretern aus den Lachner Ortsparteien zusammen. Im Jahr 2017 haben insgesamt 17 Anhörun-
gen stattgefunden, deren 11 wurden befürwortet, davon 2 nach einer zweiten Anhörung. Ein
Gesuch wurde abgelehnt. Zur Zeit warten 10 Personen auf eine Anhörung.

Gemeindepräsident Peter Marty teilt mit, dass er beabsichtige, die Behandlung der vier vorlie-
genden Gesuche zusammenzufassen. Es bestehe aber die Gelegenheit, zu jedem einzelnen
Gesuch das Wort zu ergreifen und im Rahmen der bestehenden Vorschriften Anträge zu stel-
len. Gegen dieses Ansinnen werden durch die Anwesenden keine Einwände erhoben. An-
schliessend stellt Gemeindepräsident Peter Marty die Bürgerrechtsbewerber nochmals kurz
vor. Die Gesuchsteller erfüllen alle Anforderungen für die Einbürgerung in der Gemeinde La-
chen.

Auf entsprechende Aufforderung des Vorsitzenden hin, verlassen die Bürgerrechtsbewerber
das Versammlungslokal. Gemeindepräsident Peter Marty teilt mit, dass die Bürgerrechtsbe-
werber in den letzten Tagen nochmals eingehend bei den diversen Ämtern (Betreibungsamt,
Polizei, Sozialamt usw.) überprüft wurden. Es sei aber nichts Nachteiliges bekannt.

Gemeindepräsident Peter Marty fragt die Versammlung an, ob jemand einen Einwand gegen
das Vorgehen hat, dass alle vier Gesuche miteinander behandelt werden. Es erfolgen keine
Wortmeldungen.

Anschliessend werden die Traktanden 2 bis 5 beraten und das Wort zu diesen Gesuchen frei-
gegeben. Wortmeldungen zu den Traktanden 2 bis 5 erfolgen nicht, womit die Anträge des
Gemeinderates zu den Einbürgerungsgesuchen gutgeheissen sind. Die Bürgerrechtsbewerber
werden wieder in das Versammlungslokal geführt und von den Anwesenden mit Beifall emp-
fangen.

Gemeindepräsident Peter Marty informiert die Bürgerrechtsbewerber darüber, dass die Gesu-
che gutgeheissen wurden. Da aber noch das Kantonsüberrecht fehle, sei eine aktive Teilnah-
me an der heutigen Versammlung nicht statthaft.

                                                                               Seite 11 von 26
Ordentliche Gemeindeversammlung vom 19. April 2018

Traktandum 6

Vorlage der Gemeinde-Rechnung pro 2017

Antrag
Die Gemeindeversammlung beschliesst:

1. Rechnungsergebnis
   Die Laufende Rechnung 2017 schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 47‘291.17
   ab. Der Voranschlag 2017 rechnete mit einem Defizit von CHF 1‘818‘080.00. Das Rech-
   nungsergebnis ist somit um CHF 1‘770‘785.83 besser als budgetiert ausgefallen.

2. Nachkredite
   Die Abweichungen der Rechnungsergebnisse gegenüber dem Voranschlag 2017 sind aus
   der Rechnung 2017 ersichtlich und auf den Seiten 7 bis 11 der Erläuterungen zur Jahres-
   rechnung 2017 begründet. Soweit für die Abweichungen (gemäss § 36 des Finanzhaus-
   haltsgesetzes für die Bezirke und Gemeinden vom 27. Januar 1994 (FHG-BG, SRSZ
   153.100) Nachkredite erforderlich sind, werden diese durch die Gemeindeversammlung
   bewilligt.

3. Verlustverbuchung
   Das Rechnungsdefizit 2017 von CHF 47‘294.17 wird vollumfänglich dem Konto Eigenkapi-
   tal belastet. Unter Berücksichtigung dieser Belastung weist das Konto Eigenkapital per
   31. Dezember 2017 einen Bestand von CHF 17‘231‘898.88 auf.

4. Genehmigung Jahresrechnung 2017
   Die Jahresrechnung 2017 (Laufende Rechnung und Investitionsrechnung) sowie die Bilanz
   per 31. Dezember 2017 mit den Ausweisen über die Vermögensveränderung und die Spe-
   zialfinanzierungen werden, wie sie im Drucke vorliegen, genehmigt.

Gemeindesäckelmeister Mike Schlotterbeck präsentiert im Namen des Gemeinderates die
Jahresrechnung 2017. Die Laufende Rechnung 2017 schliesst mit einem Aufwandüberschuss
von CHF 47‘291.17 ab; budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 1‘818‘080.00. Somit
schliesst die Rechnung der Gemeinde Lachen um CHF 1‘770‘785.83 besser ab als budgetiert.
Insgesamt wurden weniger Kosten generiert als budgetiert; dies zeige sich insbesondere im
Bereich Sachaufwand, welcher knapp CHF 900‘000.00 oder 12.9% geringere Kosten als bud-
getiert verursachte. Dies sei hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass gewisser baulicher
Unterhalt nicht angefallen ist. Aber auch bei den Entschädigungen an Gemeinwesen (- CHF
128‘622.82 / -11.8%) oder den Abschreibungen (- CHF 335‘644.88 / - 9.2%), welche sich nach
den getätigten Investitionen richtet, zeigt sich ein ähnliches Bild. Die Einsparungen von CHF
123‘859.51 im Bereich Personalaufwand seien vorallem auf einen weniger geführten Klassen-
zug und Pensionierungen zurückzuführen.

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Ordentliche Gemeindeversammlung vom 19. April 2018

Bei den natürlichen wie auch bei den juristischen Personen zeigt sich eine solide Steuerent-
wicklung. Die Einnahmen bewegen sich hier im Bereich der Vorjahre und zeigen über drei
Jahre eine gute Tendenz, was auch in Zukunft eine gute Entwicklung verspricht.

Die Nach- und Strafsteuern seien verständlicherweise schwierig zu budgetieren, weshalb die-
se im Jahr 2017 etwas höher ausgefallen sind als budgetiert.

Interessant seien die nachfolgenden Zahlen:
5‘491 (natürliche) Personen würden gemeinsam einen Steuerertrag von CHF 25‘400‘696 er-
zielen; 262 Personen würden gemeinsam einen Steuerertrag von CHF 16‘156‘996 erzielen.
Dies bedeutet, dass 4.5% der natürlichen Personen einen Steuerertrag von 38.9% erzielen.

Noch krasser zeige sich dieses Bild bei den juristischen Personen: 1‘028 (juristische) Perso-
nen erzielen gemeinsam einen Steuerertrag von CHF 3‘200‘807; 5 Personen erzielen gemein-
sam einen Steuerertrag von CHF 10‘456‘458. Dies bedeutet, dass 0.5% der juristischen Per-
sonen einen Steuerertrag von 76.5% erzielen, was ein Klumpenrisiko bedeute.

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Ordentliche Gemeindeversammlung vom 19. April 2018

Erfreulich zeige sich auch das Ergebnis aus den Spezialfinanzierungen:

Bei der Investitionsrechnung zeige sich ein um CHF 2.0 Mio. besseres Resultat als budgetiert.
Hauptgrund sei, dass ganz einfach weniger umgesetzt wurde als geplant. Zudem hat die Ge-
meinde Lachen den Kantonsbeitrag für die Kernentlastungsstrasse in Höhe von CHF 3.0 be-
reits erhalten; mit diesen Geldern sei erst im Jahre 2018 gerechnet gewesen. Etwas höher
seien die Ausgaben für die Erweiterung der Schulanlage Seefeld gewesen; dort wurden be-
reits mehr Gelder benötigt als gedacht. Insgesamt seien die Finanzen für dieses Sachgeschäft
aber nach wie vor im Rahmen.

Das Rechnungsdefizit 2017 in Höhe von CHF 47‘294.17 soll dem Eigenkapital entnommen
werden. Dies weise somit neu per 31. Dezember 2017 einen Bestand von CHF 17‘231‘898.88
auf. Das vorhandene Eigenkapital sowie die stabile finanzielle Lage erlaube es, zukünftige
Aufgaben zu bewältigen und die Attraktivität der Gemeinde Lachen nachhaltig sicherzustellen.
Die Senkung des Steuerfusses auf 95% per 1. Januar 2018, zeige sich als richtige Entschei-
dung. Säckelmeister Mike Schlotterbeck fügt zudem an, dass, als er zum ersten Mal eine
Steuersenkung beantragt habe, sein Vorgänger Angst um das Eigenkapital habe. Dannzumal,
im Jahre 2010, betrugt das Eigenkapital CHF 19.0 Mio.; die Angst sei also unbegründet gewe-
sen.

Gisela Hauser, Präsidentin der Rechnungsprüfungskommission der Gemeinde Lachen, bean-
tragt im Namen der Rechnungsprüfungskommission, den vorliegenden Antrag des Gemeinde-
rates zu genehmigen. Sie bestätigt, dass die Rechnungsprüfungskommission die Buchführung
und die Rechnung der Gemeinde Lachen für das Jahr 2017 (Bilanz, Laufende Rechnung, In-
vestitionsrechnung und Nachkredite) gemäss § 41 des kantonalen Finanzhaushaltsgesetzes
für die Bezirke und Gemeinden vom 27. Januar 1994 (FHG-BG, SRSZ 153.100) geprüft habe.
Gemäss dieser Prüfung entsprechen die Buchführung und die Rechnung den gesetzlichen
Bestimmungen.

Anschliessend wird über die Gemeinderechnung 2017 beraten und das Wort dazu freigege-
ben.

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Ordentliche Gemeindeversammlung vom 19. April 2018

Wortmeldungen aus der Versammlung zu vorstehendem Traktandum erfolgen nicht.

In der nachfolgenden Abstimmung wird der gemeinderätliche Antrag von den Versammlungs-
teilnehmern einstimmig gutgeheissen.

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Ordentliche Gemeindeversammlung vom 19. April 2018

Traktandum 7

Beschlussfassung über die Ermächtigung an den Gemeinderat
Lachen für die Beschaffung von Grundeigentum im Sinne der
Wirtschaftsförderung sowie Erteilung eines befristeten Rahmen k-
redits für die Beschaffung von Grundeigentum auf dem Gemei n-
degebiet von Lachen

Antrag
Die Gemeindeversammlung beschliesst:

 1. Dem Gemeinderat Lachen wird die generelle Befugnis übertragen, unbebaute oder über-
    baute Grundstücke zu Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungszwecken im Sinne der
    Wirtschaftsförderung zu beschaffen. Dazu und für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe
    soll dem Gemeinderat einen bis 31. Dezember 2023 befristeten Rahmenkredit von jährlich
    CHF 4.8 Mio. eingeräumt. Zu überbautem Grundeigentum zählen ausdrücklich auch
    Stockwerkseigentumsanteile.

 2. Die Gemeindeversammlung ist im Nachhinein eingehend über den getätigten Kauf zu in-
    formieren. Der Gemeinderat Lachen ist ermächtigt, entsprechende Bankgarantien und
    Kredite einzuholen.

 3. Die aus einem Kauf resultierenden Investitionskosten werden aktiviert. Kapitalkosten und
    Abschreibungen auf Gebäuden werden der Laufenden Rechnung als Aufwand angelastet.

 4. Eine allfällige durch Kapitalkosten und Abschreibungen entstehende Gewinnschmälerung
    oder Verlusterhöhung wird der Laufenden Rechnung angelastet.

 5. Die Kaufentscheide müssen vom Gemeinderat einstimmig gefällt werden.

Gemeindepräsident Peter Marty vertritt die gemeinderätliche Vorlage. Bis anhin hätten
Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über Liegenschaftskäufe, sei dies bebautes oder unbe-
bautes Land, an der Urne befinden müssen. Selbst im besten Falle würden bei einem Kaufin-
teresse der Gemeinde mehr als sechs Monate verstreichen, bis die Zustimmung der Stimm-
bürger an der Urne eingeholt werden kann. Diese Zeit wird benötigt, um das Geschäft vorzu-
bereiten, die Botschaft zu erstellen, das Geschäft an der Gemeindeversammlung zu beraten
und schlussendlich mittels Urnenabstimmung genehmigen zu lassen. Dass während dieser
Zeit andere Kaufinteressenten auf das Objekt aufmerksam gemacht werden, ist klar und allen-
falls kann eine leichte Erhöhung des Kaufangebotes bereits dazu führen, dass das Angebot
zurückgezogen wird. Daher sei es nicht sehr verwunderlich, dass mit diesen Voraussetzungen
in den letzten Jahren kaum Käufe getätigt worden sind.

Der Gemeinderat Lachen haben in den letzten Jahren ein paar wenige Male versucht, sinnvol-
le Käufe abzuschliessen, leider erfolglos. Hindernisgrund sei aber nicht der Kaufpreis gewe-
sen, sondern immer der Umstand, dass ein anderer Käufer, im Gegensatz zur Gemeinde, so-
fort handlungsfähig war. Der Gemeinderat sei daher klar der Meinung, dass dieser nachteilige
Marktzugang für die Öffentlichkeit angepasst werden soll. Dem Gemeinderat soll ein Hand-
lungsspielraum geschaffen werden, welcher es ihm ermöglicht, sinnvolle und nützliche Käufe

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Ordentliche Gemeindeversammlung vom 19. April 2018

tätigen zu können. Der Gesetzgeber hat den Gemeinden mit dem bestehenden Wirtschafts-
förderungsgesetz eine solche Kompetenz grundsätzlich ermöglicht respektive die Vorausset-
zungen dafür geschaffen.

Der Gemeinderat habe jedoch keine Absicht, Liegenschaften im Sinne der reinen Wirtschafts-
förderung zu kaufen, er will jedoch für die Erfüllung von öffentlichen Aufgaben wie Schulzwe-
cke, Sportinfrastrukturen, Verwaltungsaufgaben, aber auch für Erschliessungszwecke von
dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Um solche Käufe tätigen zu können, hat sich der Ge-
meinderat zwei Auflagen gegeben. Einerseits bedürfen solche Käufe innerhalb des Gemeinde-
rates Einstimmigkeit über den Kauf, andererseits verpflichtet sich der Gemeinderat, die Ge-
meindeversammlung eingehend über den getätigten Kauf zu informieren. Dazu gehöre zumin-
dest die Information, was von wem zu welchen Konditionen gekauft wurde. Eine Zustimmung
werde aber nicht mehr benötigt, da der Kauf nicht mehr rückgängig gemacht werden könne.

Die jährliche finanzielle Maximallimite betrage CHF 4.8 Mio., welche dem Gemeinderat zur
Verfügung steht. Gelinge es dem Gemeinderat eine Liegenschaft für CHF 2.0 Mio. zu kaufen,
reduziere sich der vorhandene Kredit für dasselbe Jahr um diesen Betrag. Gemeindepräsident
Peter Marty versichert, dass dem Gemeinderat zur Zeit kein Kaufangebot vorliegt und auch
keine entsprechende Liegenschaft ins Visier genommen wurde. Der Gemeinderat sehe es
auch nicht als seine Pflicht, nun überaus aktiv zu werden sondern werde das Recht nur dann
ausüben, wenn dies wirklich sinn mache und die Öffentlichkeit davon profitiert. Dieses Ver-
trauen werde vom Gemeinderat nicht missbraucht.

Felix Minder, Gartenstrasse 21, 8853 Lachen, hat eine Verständnisfrage und möchte wissen,
weshalb der Gemeinderat den jährlichen Betrag auf CHF 4.8 Mio. festgelegt habe.

Gemeindepräsident Peter Marty informiert, dass er mit dieser Frage gerechnet habe. Er
habe vorhin explizit gesagt, dass kein Kaufangebot vorliege. Dem sei wirklich so. Anstelle von
CHF 4.8 Mio. hätte man genauso gut CHF 5.0 Mio oder CHF 4.0 Mio. nehmen können, dies
sei genauso falsch wie richtig. Die Zahl habe also keine Bedeutung.

Weitere Fragen aus der Versammlung werden keine gestellt, womit das Sachgeschäft an die
Urne überwiesen wurde.

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Traktandum 8

Beschlussfassung über das Reglement zur Benützung des ko m-
munalen Untergrundes der Gemeinde Lachen vom 19. April 2018

Antrag
Die Gemeindeversammlung beschliesst:

1.   Das Reglement zur Benützung des kommunalen Untergrundes der Gemeinde Lachen
     vom 19. April 2018 wird genehmigt

2.   Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt

Gemeindepräsident Peter Marty vertritt die gemeinderätliche Vorlage. In letzter Zeit sei die
Gemeinde Lachen vermehrt mit Anfragen für die Nutzung des kommunalen Untergrundes an-
gegangen worden. Die in diesem Zusammenhang stehenden Fragestellungen sind zumindest
im Kanton Schwyz auf gesetzlicher Basis sehr stiefmütterlich abgehandelt. Im Sinne gleicher
Marktbedingungen ist der Gemeinderat der Ansicht, dass alle Nutzer im öffentlichen Unter-
grund konzessionspflichtig sein, und ein angemessenes Entgelt für die gewährte Sondernut-
zung an die öffentliche Hand leisten sollen. Mit der Erteilung einer Konzession würden sehr
vielschichtige und komplexe Fragen auftauchen, für die es Antworten geben müsse. Allein das
Kapitel Sicherheit beinhalte viele Aspekte.

Versorgungssicherheit für die Konsumenten
Bei einem Ausfall der Infrastruktur muss die Energielieferung für die Konsumenten sicherge-
sellt werden. Ein Ausfall könne eine Betriebsstörung oder auch finanzielle Schwierigkeiten der
Betreiberin betreffen. Die Sicherstellung der Versorgung muss insofern gewährleistet werden
können, ohne dass der Staat beziehungsweise wie hier die Gemeinde, dafür einzustehen hat.

Rückbaupflicht
Je nach Art der Leitungen und des verwendeten Materials und Durchleitungsmaterie sei es
möglich, dass diese beim Ablauf der Konzession entsorgt werden müsse, da diese als Altlas-
ten taxiert würden. Dannzumal dürfe es nicht Aufgabe der Steuerpflichtigen sein, am Schluss
für die Kosten des Rückbaus aufzukommen. Demzufolge sei bereits beim Abschluss des Kon-
zessionsvertrages dafür zu sorgen, dass entsprechende Garantieverpflichtungen vorhanden
seien, oder dass nur Materialien verwendet werden, welche nicht zu einem Altlastenproblem
führen.

Einräumung des Sonderrechts gegenüber anderen Leistungserbringern
Die Konzession räume der Konzessionärin während der Vertragsdauer ein Sonderrecht für die
Erstellung und den Betrieb eines Fernwärmeleitungssystems auf dem öffentlichen Boden der
ganzen Gemeinde Lachen ein. Das Sonderrecht berechtige ausschliesslich die Konzessionä-
rin zum Betrieb eines Fernwärmeleitungssystems. Somit erhalte auch die Betreiberin solcher
Anlagen die Sicherheit, dass sie das Gebiet versorgen könne, ohne ständig weitere Konkur-
renz zu erhalten. Für Konkurrenz würden ja die verschiedenen Anbieter mit unterschiedlichen
Energiequellen sorgen.

Als rechtliche Basis gelte das Gesetz über das Bergregal und die Nutzung des Untergrundes
aus dem Jahre 1999. Zwischenzeitlich habe sich jedoch auch vieles verändert. Das kantonale

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Ordentliche Gemeindeversammlung vom 19. April 2018

Gesetz bezwecke die wirtschaftliche und umweltschonende Nutzung der Bodenschätze und
des Untergrundes.

Das Gesetz regle vorallem die Gewinnung der vorhandenen Bodenschätze wie Metalle, Erze
und Mineralien; Salze und Salzquellen; fossile Brenn- und Leuchtstoffe wie Anthrazit, Stein-
kohle, Braunkohle, Schieferkohle sowie Schwefel; mineralische Öle, Erdgas, Asphalt, Bitumen
und andere feste, halbfeste, flüssige oder gasförmige Kohlenwasserstoffe. Dieses Recht stehe
ausschliesslich dem Kanton zu.

Der kantonale Untergrund und damit die Verfügungsmacht fände jedoch seine Grenze im pri-
vatrechtlichen Eigentumsbegriff, wonach sich das Eigentum am Grund und Boden sich auf
den Luftraum und das Erdreich erstreckt, soweit für die Ausübung des Eigentums kein Inte-
resse bestünde. Es gilt als unbestritten, dass die Gemeinde ein offenkundiges Interesse an
ebendiesem Untergrund für die Verlegung von Anlagen hat. Somit qualifiziere sich dieses Erd-
reich unter den Gemeindegrundstücken als Interessensraum der Gemeinde. Die Verfügung
über die Benützung dieses Untergrundes liege in der Kompetenz der Gemeinde, folglich ent-
scheide der Gemeinderat über die Bewilligung bzw. über die Konzession für eine Sondernut-
zung. Kurz gesagt: wo eine Leitung im Boden drin ist, sei die Gemeinde zuständig.

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Die Gemeinde könne nun verschiedene Leitungsrechte verfügen. Eine der drei möglichen Lei-
tungsrechte beziehe sich auf ein reines Durchleitungsrecht. In diesem Falle werde der kom-
munale Untergrund genutzt, aber keine Konsumenten auf dem Gemeindegebiet bedient. Die-
se Art werde in Lachen eher nicht auftreten, da die Kosten für einen Leitungsbau in einem
bebauten Dorf enorm hoch sind und solche Pipelineprojekte möglichst in unüberbauten Land-
parzellen sehr viel günstiger umgesetzt werden könnten. Dennoch sei eine solche Möglichkeit
im Reglement abgehandelt.

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Eher wahrscheinlicher sei die vorliegende Form der Energiespeisung. Sie beinhalte einerseits
die Versorgung der Lachner Grundeigentümer auf freiwilliger Basis, schliesse aber auch ein,
dass die bestehenden Leitungen für die Energielieferung auch dazu dienen, weitere Gemein-
den respektive Kunden dieser Gemeinden zu versorgen. Bei dieser Form werde nur die Aus-
speisung der Energie innerhalb des Gemeindegebietes für die Erhebung der Konzessionsge-
bühren herangezogen. Die Lieferung zu anderen Gemeinden sei kostenfrei und verteuere da-
her den Preis nicht.

Gemeindesäckelmeister Mike Schlotterbeck erläutert weiter, dass der Gemeinderat den
Bürger in den entsprechenden Entscheid miteinbeziehen wolle und daher ein Reglement vor-
liegt, welcher den Gemeinderat zur Erhebung einer Konzessionsgebühr ermächtige. Das Ver-
legen von solchen Leitungen verursache enorme Kosten, daher sei es auch wichtig, den Be-
treibern diese Rechte für die nächsten 30 – 50 Jahre zu sichern. Eine Konzession gewährt
zudem ein exklusives Recht und bedeute einen Marktvorteil.

Die Gemeinde Lachen habe nicht vor, ein interessantes Vorhaben in seiner Umsetzung mit
dem Erlass eines Reglementes zu erschweren. Vielmehr verlangen die gesetzlichen Grundla-
gen eine entsprechende Aktivität. So sei die Gemeinde Lachen aufgrund der im Finanzhaus-
haltsgesetz geregelten Vorteilsabgeltung darüber verpflichtet, einen Beitrag zu erheben, wenn
jemand einen besonderen wirtschaftlichen Vorteil aus öffentlichen Einrichtungen und Anord-
nungen gewinnt. Dies sei im vorliegenden Fall gegeben.

Bereits jetzt erhebe die Gemeinde Lachen bei der EW Lachen AG Konzessionen für die Ab-
gabe von Strom, Wasser, Signal- und Daten; dies bereits seit der Gründung der EW Lachen
AG. Diese betrage ca. 1% des Geschäftsvolumens. Inskünftig sei gedacht, auch für Gaslei-
tungen (Erdgas Obersee Linth Transport AG) sowie Wärmeverbundleitungen (Agro Energie
Ausserschwyz) eine Konzession zu erheben. Dies habe auch dazu geführt, schnell aktiv zu
werden.

Zusammenfassend würde das Reglement die Grundlage für faire Bedingungen zur Nutzung
des öffentlichen Untergrundes sorgen, legitimiert durch den Stimmbürger. Alle Energieträger
sollen gleich behandelt werden. Die dafür anfallenden einmaligen Kosten betragen im Mini-
mum CHF 10‘000 und im Maximum CHF 100‘000 sowie eine wiederkehrende Abgabe, welche
sich nach dem Nutzen des Sonderrechtes bemisst. Dies entspricht maximal 3% der in Rech-
nung gestellten Energiekosten.

Gemeindepräsident Peter Marty gibt bekannt, dass die Gemeinde mit dem Reglement Neu-
land betritt und sich an kein bestehendes Reglement im Kanton Schwyz halten konnten. Je-
doch fehle es auch an klaren und eindeutigen rechtlichen Vorgaben im Kanton Schwyz. Der
Gemeinderat sei jedoch überzeugt, dass das Beispiel Lachen in vielen anderen Gemeinden
auch zur Anwendung kommen werde. Man warte nun aber vielerorts zuerst einmal ab, was in
Lachen in dieser Angelegenheit entschieden werde.

Im Februar 2018 wurde das Reglement dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Das Volks-
wirtschaftsdepartement, namentlich das Amt für Raumentwicklung, sowie der Rechts- und
Beschwerdedienst haben daraufhin eine Vorprüfung am Reglement vorgenommen. Die Er-
gebnisse dieser Vorprüfung seien der Gemeinde am 12. April 2018 zugestellt worden und es
zeige sich, dass der Grossteil des Reglementes als gut befunden wurde, jedoch bei einigen
Punkten Anpassungen vorgenommen werden müssen. Die Anregungen aus Schwyz wurden
innerhalb des Gemeinderates besprochen. Dieser habe entschieden, heute Abend drei Abän-
derungsvorschläge zu unterbreiten. Es handle sich hierbei um Präzisierungen zu den einmali-

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gen Abgaben, zu den Basis- und Betriebskosten sowie die korrekte Benennung der Entschei-
dungsinstanz bei Klageerhebung. Der Gemeinderat sei berechtigt, seinen Antrag in begründe-
ter Weise anzupassen. Im vorliegenden Fall handelt es sich auch um Vorbehalte aus dem
Vorprüfungsprozess; dies verpflichte den Gemeinderat sogar, diese Anpassungen vorzuneh-
men.

Die Anpassungen werden mit allfälligen weiteren Anpassungen aus der heutigen Gemeinde-
versammlung auf der Homepage publiziert, bei den Abstimmungsunterlagen erwähnt und die
abgeänderte Version an die Urnenabstimmung bringen.

Gemeindepräsident Peter Marty verliest den ersten Abänderungsantrages des Gemeindera-
tes. Mit dieser Regelung wolle man verhindern, dass die Gemeinde zu hohe Abgaben verlan-
gen kann. Grundsätzlich soll die Abgabe die Aufwendungen der Gemeinde decken, aber nicht
zu einem Gewinn führen.

Zum Abänderungsantrag des Gemeinderates wird das Wort nicht verlangt.

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Ordentliche Gemeindeversammlung vom 19. April 2018

Der zweite Abänderungsantrag wird ebenfalls verlesen. Mit dieser Ergänzung sei sicherge-
stellt, dass die maximale Abgabe nicht mehr als 3% betragen dürfe.

Zum Abänderungsantrag des Gemeinderates wird das Wort nicht verlangt.

Der letzte Abänderungsantrag des Gemeinderates wird ebenfalls vorgelesen. Hierbei handle
es sich lediglich um eine Richtigstellung, welche durch den Gemeinderat falsch beurteilt wur-
de. Die Beschwerdeinstanz sei in diesem Falle beim Verwaltungsgericht angesiedelt.

Zum Abänderungsantrag des Gemeinderates wird das Wort nicht verlangt.

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Gustav Lorenz, Zürcherstrasse 22, 8853 Lachen, möchte vom Gemeinderat wissen wie si-
chergestellt werde, dass Leitungen nicht erst nach Fertigstellung der Kernerneuerung verlegt
werden und somit die neuen Plätze wieder aufgerissen werden.

Gemeindepräsident Peter Marty erklärt, dass jede Leitung ein entsprechendes Baugesuch
benötigt und die Leitungsverlegung koordiniert werde. Nun sei mit der Kernerneuerung die
Möglichkeit da, entsprechende Leitungen zu verlegen; Platz sei genug vorhanden. In den
nächsten 10 Jahren würde der Boden aber nicht mehr geöffnet.

Weitere Fragen zum Sachgeschäft aus der Versammlung wurden keine gestellt, womit das
Sachgeschäft mit den genannten Änderungen an die Urne überwiesen wurde.

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Ordentliche Gemeindeversammlung vom 19. April 2018

Weitere Wortmeldungen aus der Versammlung sind keine erfolgt. Peter Marty macht darauf
aufmerksam, dass heute Nacht durch die Polizei nicht gerundet wird und kommt zum letzten
Thema dieser Gemeindeversammlung, nämlich der Verabschiedung von Gemeinderätin Betti-
na Stählin. Er hält nachfolgende Laudatio:

Bettina Stählin ist im Jahr 2010 in den Schulrat eingetreten und wurde am 29. April 2012 als
Ersatz von Susanne Summermatter für zwei Jahre in den Gemeinderat gewählt (Resultat: 981
Stimmen). Zwei Jahre später, am 18. Mai 2014, wurde Bettina mit dem besten Resultat aller
Kandidaten (1‘874 Stimmen) für vier Jahre in ihrem Amt bestätigt.

Bettina Stählin darf heute auf 8 Jahre Erfahrung im Zusammenhang der Gemeindeschule La-
chen zurück blicken. Viele meinen, das sei eine kurze Zeit, ich darf Ihnen aber versichern,
dass 8 Jahre Gemeindeschule weit mehr als nur 8 Jahre sind. Zählt doch dieses Amt zu den
anspruchsvollsten Ressorst im Gemeinderat und benötigt vom Behördenmitglied viel Enga-
gement und auch Fachwissen.

Vieles hat sich in der Zeit als Bettina Stählin im Schulrat war, sei es als Mitglied oder deren
Präsidentin, verändert. Somit darf ich zurecht festhalten, dass Bettina grosse Erfahrungen im
Bereich „Reformen“ ausweisen kann – ja ich kann sogar behaupten, dass sie sehr viel „beübt“
worden ist.

Die Gemeindeschule in Lachen hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt

Bettina
 in deiner Zeit ist die Anzahl Schüler von 539 auf 635 gestiegen – also eine Zunahme von
     96 Schüler – wenn das nicht für dich spricht – denn generell haben sich die Schülerzahlen
     im Kanton Schwyz eher rückläufig entwickelt
 aus damals 7 KG wurden es bis heute deren 9
 damals gab es 23 Klassenzüge - heute sind es 26
 Die Anspruchshaltung Einzelner ist gestiegen – individuelle Sonderregelungen zum Alltag
     geworden
 Aber auch für die Lehrerinnen und Lehrer wurde der Schulalltag komplexer – die Anforde-
     rungen haben auch hier stetig zugenommen
 Aber auch die anfängliche Skepsis an die geleitenden Schule ist gewichen, die Akzep-
     tanz hat deutlich zugenommen, was auch für eine klare und faire Führung spricht

Ich habe Bettina während all den Jahren im Gemeinderat als Person schätzen lernen dürfen.
Ich bewundere dabei ihre gezeigten Eigenschaften wie Zielstrebigkeit, Zukunftsgerichtet, In-
novativ, Schlauheit, Ehrlichkeit, Führungsstark, aber auch ihre sehr ausserordentliche Kon-
sens- und Teamfähigkeit

Bettina verfügt aber auch über ein ausgeprägtes analytisches und vernetztes Denken – diese
Fähigkeiten haben bewirkt, dass du sowohl innerhalb des Gemeinderates und auch bei der
Gemeindeschule eine grosse Wertschätzung deiner Person gegenüber, erfahren durftest.

Es haben dich während deiner Amtszeit viele spannende Projekte und grosse Herausforde-
rungen begleitet.

Als Schulpräsidentin steht man im Spannungsfeld zwischen Eltern, Schulleitung, Lehrerschaft,
Schulkindern und auch gegenüber dem Gemeinderat. Eine schwere Aufgabe mit grossem
Konfliktpotential und unterschiedlichen Spannungsfeldern – man steht zwischen Ansprüchen
der Einzelnen die diametral zu den Gesamtinteressen stehen können.

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Ordentliche Gemeindeversammlung vom 19. April 2018

Der krankheitsbedingte Ausfall des Schulleiters Stefan Kälin haben dich gefordert, unverhofft
kamen weitere Aufgaben auf dich zu, du musstest zusammen mit Schulleiterin Maggie Lit-
scher auch operative Aufgaben übernehmen. Unbeirrt und bravourös hast du auch diese Auf-
gabe bewältigt.

Grosse Genugtuung hast du bei der Realisierung von Infrastrukturbauten erfahren dürfen.

Die Zustimmung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zur Erweiterung der Schulinfrastruk-
tur Seefeldschulhaus haben dich sehr gefreut – sie ist auch die Basis und der Grundstein ei-
ner modernen und zeitgerechten Schulinfrastruktur in unserer Gemeinde. Aber auch der Neu-
bau des Kindergartens Oberdorf war ein Meilenstein in deiner Karriere.

Bettina – du hast viel geleistet – wir sind stolz auf dich und deine Leistungen.

Bettina – ich und auch der übrige Gemeinderat bedauern deinen Rücktritt sehr – deine freund-
liche Art, deine kritischen Fragen, deine klaren Aussagen und deine überaus vielseitigen Fä-
higkeiten werden wir vermissen. Wir verstehen aber, dass du nun nach 8 Jahren intensivem
Tun dich um andere Themen und Prioritäten kümmern willst. Wir wünschen dir dabei viel Er-
folg, viel Gfreuts, interessante Begegnungen und vor allem Zeit für dich und Deine Familie.
Herzlichen Dank!

Im Anschluss bedankt sich Gemeinderätin Bettina Stählin bei den Stimmbürgerinnen und
Stimmbürgern für das jahrelange Vertrauen in ihre Arbeit sowie auch ihren Kollegen aus dem
Gemeinderat für die Jahre der intensiven Zusammenarbeit, in welcher sie ein grosses Mitei-
nander wahrnehmen durfte.

Die Gemeindeversammlung wird um 21.35 Uhr als geschlossen erklärt.

Lachen, 30. April 2018

Die Protokollführerin:

Petra Keller
Gemeindeschreiberin

Genehmigt an der Sitzung des Gemeinderates Lachen vom 15. Mai 2018 (GRB Nr. 127).

GEMEINDERAT LACHEN

Peter Marty
Gemeindepräsident

Petra Keller
Gemeindeschreiberin

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