VEREINBARUNG ZUR AUFTRAGSVERARBEITUNG (AVV) - GEMÄSS ART. 28 DSGVO
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Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO | Seite 1 von 6 VEREINBARUNG ZUR AUFTRAGSVERARBEITUNG (AVV) GEMÄSS ART. 28 DSGVO BITTE DAS DOKUMENT AUSGEFÜLLT AN FOLGENDE ADRESSE SENDEN: CGM TURBOMED-Anwender: CGM MEDISTAR-Anwender: CompuGroup Medical Deutschland AG CompuGroup Medical Deutschland AG Geschäftsbereich TURBOMED Geschäftsbereich MEDISTAR Maria Trost 21| 56070 Koblenz Karl-Wiechert-Allee 64 | 30625 Hannover F +49 (0) 261 8000-3365 F +49 (0) 261 8000-3986 E-Mail: info@turbomed.de E-Mail: medistar.impftermin.clickdoc.de@cgm.com CGM ALBIS-, CGM M1.PRO- oder CLICKDOC Videosprechstunden-Anwender Noch kein CGM-Kunde: CompuGroup Medical Deutschland AG CompuGroup Medical Deutschland AG Administration Arztsysteme CLICKDOC IMPFTERMIN Maria Trost 21 | 56070 Koblenz Maria Trost 21 | 56070 Koblenz F +49 (0) 261 8000-1650 F +49 (0) 261 8000-3365 E-Mail: bestellung.clickdocde.de@cgm.com E-Mail: impftermin@clickdoc.de
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO | Seite 2 von 6 zwischen Auftraggeber: Vorname: und Nachname: CompuGroup Medical Straße: Deutschland AG Maria Trost 21 PLZ/Ort: 56070 Koblenz Telefon: E-Mail: – Verantwortlicher nachstehend Auftraggeber genannt – – Auftragsverarbeiter nachstehend Auftragnehmer genannt – 1. GEGENSTAND DES AUFTRAGS troffenen Patienten wie zum Arzt, Zeitpunkt Dauer, Behandlungsna- me, Raum, Anmerkungen. Zusammengehörende Gruppentermine Gegenstand des Auftrags zum Datenumgang ist die Durchführung werden als solche gekennzeichnet. Die Termine eines Patienten folgender Aufgaben durch den Auftragnehmer: sind ein Hilfsmittel für den Arzt, um die Kranken- bzw. Heilungsge- Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Software CLICK- schichte der Patienten zu dokumentieren. Die Historie der Termine DOCpro (im Folgenden CLICKDOCpro) bereit. Sie umfasst einen eines Patienten unterstützt den Arzt zudem dabei, zukünftige Ter- Praxiskalender, der online als Webanwendung geführt wird und mine und/oder Terminserien für den Patienten zu planen. Die Wahl neben der Terminverwaltung der Praxis auch für die Online-Termin- der Aufbewahrungsdauer der Termindaten obliegt hierbei dem buchungen durch Patienten konfiguriert werden kann. Arzt: Er hat die Möglichkeit, eine maximale Aufbewahrungsdauer festzulegen, nach deren Ablauf das System die Daten zur Löschung Die Aufgaben von CLICKDOCpro umfassen im Einzelnen: vormerkt und nach Bestätigung durch den Arzt vollständig löscht. Praxisverwaltung Zum Zwecke der Implementierung einer Terminsuche: Aufgrund Patientenstammverwaltung verschiedener Rahmenbedingungen (Zeit, Ort, Behandlung, be- Mitarbeiterverwaltung vorzugter Behandler, Anwesenheitszeiten, Schichtpläne, Öffnungs- Kalenderverwaltung zeiten der Praxis) wird eine Menge von Terminvorschlägen berech- Terminsuche net und unterbreitet. Synchronisierung der Termindaten mit dem CGM CLICKDOC-Portal Facharztüberweisung im CLICKDOC-Portal Zum Zwecke der Synchronisierung der Termindaten mit dem CGM Datenimport CLICKDOC-Portal: Praxis- und Behandlerprofil werden auf dem Fernwartung CLICKDOC-Portal publiziert. Terminanfragen von Patienten wer- den entgegengenommen und bearbeitet. Ausgewählte Termine Vergütungs- und Haftungsregelungen zu den einzelnen Leistungen werden in die CLICKDOC-Terminsuche zurückgespielt und dort in des Auftragnehmers sind im Hauptvertrag zu vereinbaren. einem Suchindex gespeichert. Zum Zwecke der Durchführung einer Facharztüberweisung im 2. DAUER DES AUFTRAGS CLICKDOC-Portal: Durchführung einer Arztsuche im CGM CLICK- Die Dauer dieses Auftrags (Laufzeit) entspricht der Laufzeit der DOC-Portal, Stellen einer Terminanfrage für den gefundenen Arzt Leistungsvereinbarung. mit Übermittlung von personenbezogenen Daten der anfragenden Patienten, Speichern der stattgefundenen Terminanfrage. Zum Zwecke der Durchführbarkeit eines Datenimports im Falle ei- 3. KONKRETISIERUNG DES AUFTRAGSINHALTS ner Migration von einem anderen System zu CLICKDOCpro: Im- (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten port von Patientenstammdaten sowie zugehörigen Termindaten aus einem anderen System. Nähere Beschreibung des Auftragsgegenstandes im Hinblick auf Zum Zwecke der Fernwartung: AVV MPFTERMIN | Stand: Mai 2021 | CGMCOM-12789_CLI_0721_RRH_SWI Art und Zweck der Aufgaben des Auftragnehmers: Eröffnung einer Sitzung mit einem Videokonferenz-Tool (Any- Zum Zwecke der Implementierung einer Praxisverwaltung: Desk) zwischen einem Repräsentanten des Kunden sowie einem Verwaltung und Speicherung von Name, Anschrift, Kontaktdaten, Repräsentanten der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA oder Öffnungszeiten und Schließtagen der Praxis. einer ihrer Tochterfirmen um ein bestehendes Problem des Kun- Zum Zwecke der Implementierung einer Patientenstammverwal- den mit dem Produkt CLICKDOCpro zu beheben. Parallel dazu tung: Verwaltung und Speicherung von Patientendaten: Stamm- können die verschlüsselten Daten auf der Serverseite zur Verifi- daten, Beziehungen unter Patienten (z. B. Mutter-Kind-Beziehung), kation hinzugezogen werden. assoziierte Kontaktpersonen (d. h., mitbehandelnde Ärzte). Die Sitzung kann nur bei Vorliegen einer aktiven Bestätigung Zum Zwecke der Implementierung einer Mitarbeiterverwaltung: des Kunden eröffnet werden. Verwaltung und Speicherung von Mitarbeiterdaten: Stammdaten, Schließen der Sitzung, wenn das Problem behoben ist oder des- Schichtpläne, Abwesenheitszeiten, Behandlungsdauern für unter- sen Lösung vertagt wird. schiedliche Typen von Behandlungen. Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung Zum Zwecke der Implementierung einer Kalenderverwaltung: findet ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Uni- Verwaltung und Speicherung von Terminen der Patienten bei Ärz- on oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den ten der Praxis. Dabei beinhaltet ein Termin Referenzen zu dem be- Europäischen Wirtschaftsraum statt.
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO | Seite 3 von 6 5. BERICHTIGUNG, EINSCHRÄNKUNG UND LÖ- (2) Art der Daten SCHUNG VON DATEN Gegenstand der Verarbeitung personenbezogener Daten sind (1) Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet wer- folgende Datenarten/-kategorien (Aufzählung/Beschreibung der den, nicht eigenmächtig, sondern nur nach dokumentierter Weisung Datenkategorien) des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung ein- Personenstammdaten schränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmit- Kommunikationsdaten (z. B. Telefon, E-Mail) telbar an den Auftragnehmer wendet, wird der Auftragnehmer dieses Vertragsstammdaten (Vertragsbeziehung, Produkt- bzw. Vertrags- Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. interesse) (2) Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht Kundenhistorie auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft Vertragsabrechnungs- und Zahlungsdaten nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch Planungs- und Steuerungsdaten den Auftragnehmer sicherzustellen. Auskunftsangaben (von Dritten, z.B. Auskunfteien, oder aus öffent- lichen Verzeichnissen) Gesundheitsdaten 6. QUALITÄTSSICHERUNG UND SONSTIGE Soziale Daten PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS Termindaten: Der Datensatz eines Termins beinhaltet neben dem zugehörigen Patienten und dem zugehörigen Arzt die folgenden Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen Eigenschaften des Termins: Art, Titel, Zeitpunkt, Ort, Dauer, Zu- dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Artt. 28 bis 33 DS-GVO; stand, Anmerkung(en) insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vor- gaben: (3) Kategorien betroffener Personen a) Als Datenschutzbeauftragter ist beim Auftragnehmer Herr Hans Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen Gerlitz, CompuGroup Medical SE & Co. KGaA, Tel.: 0261 8000 1667, umfassen: E-Mail: hansjosef.gerlitz@cgm.com bestellt. Ein Wechsel des Daten- Kunden schutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Patienten und/oder Kunden des Kunden Interessenten b) Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Artt. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, Lieferanten 29, 32 Abs. 4 DS-GVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchfüh- Mitarbeiter des Kunden rung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit Kontaktpersonen der Patienten des Kunden (mitbehandelnde verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Ärzte der Patienten) Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbe- zogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend 4. TECHNISCH-ORGANISATORISCHE der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in die- sem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetz- MASSNAHMEN lich zur Verarbeitung verpflichtet sind. (1) Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftrags- Bei der Durchführung der Arbeiten, die Gesundheitsdaten betreffen, vergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisato- setzt der Auftragnehmer nur Beschäftigte ein, die auf die ärztliche rischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hin- Schweigepflicht gemäß §203 StGB belehrt und verpflichtet wurden. sichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch c) Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag erforderli- den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundla- chen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artt. 28 ge des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers ei- Abs. 3 S. 2 lit. c, 32 DS-GVO. Einzelheiten sind den Anlagen (1), (2) nen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen. und (3) zu entnehmen. (2) Der Auftragnehmer hat die Sicherheit gem. Artt. 28 Abs. 3 lit. c, d) Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage 32 DS-GVO insbesondere in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 DS- mit der Aufsichtsbehörde bei der im Rahmen eines Ordnungswidrig- GVO herzustellen. Insgesamt handelt es sich bei den zu treffenden keits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personen- Maßnahmen um Maßnahmen der Datensicherheit und zur Gewähr- bezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer leistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus hinsichtlich ermittelt. der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Be- AVV IMPFTERMIN | Stand: Mai 2021 | CGMCOM-12789_CLI_0721_RRH_SWI e) Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichts- lastbarkeit der Systeme. Dabei sind der Stand der Technik, die Im- behörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem plementierungskosten und die Art, der Umfang und die Zwecke der Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverar- und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher beitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragneh- Personen im Sinne von Art. 32 Abs. 1 DS-GVO zu berücksichtigen. mer nach besten Kräften zu unterstützen. Einzelheiten sind den Anlagen (1), (2) und (3) zu entnehmen. f) Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse (3) Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu ge- dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist währleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich es dem Auftragnehmer gestattet, alternative adäquate Maßnahmen im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutz- umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maß- rechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person ge- nahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen sind währleistet wird. zu dokumentieren. g) Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatori- schen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse nach Ziffer 7 dieses Vertrages.
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO | Seite 4 von 6 7. UNTERAUFTRAGSVERHÄLTNISSE 8. KONTROLLRECHTE DES AUFTRAGGEBERS (1) Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftrag- solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die nehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu Erbringung der Hauptleistung beziehen. benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumel- (2) Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer (weitere Auftrags- den sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftrag- verarbeiter) nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. nehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen. dokumentierter Zustimmung des Auftraggebers beauftragen. (2) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sich der Auftraggeber von a) Eine Unterbeauftragung ist unzulässig. der Einhaltung der Pflichten des Auftragnehmers nach Art. 28 DS- b) Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung der nachfolgenden GVO überzeugen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Unterauftragnehmer zu unter der Bedingung einer vertraglichen Ver- Auftraggeber auf Anforderung die erforderlichen Auskünfte zu ertei- einbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DS-GVO: len und insbesondere die Umsetzung der technischen und organisa- torischen Maßnahmen nachzuweisen. Firma Unterauf- Anschrift/Land Leistung (3) Der Nachweis solcher Maßnahmen, die nicht nur den konkreten tragnehmer Auftrag betreffen, kann erfolgen durch CompuGroup Medi- Maria Trost 21 Hosting der Cloud die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln gemäß Art. 40 DS-GVO; cal SE & Co. KGaA 56070 Koblenz Infrastruktur die Zertifizierung nach einem genehmigten Zertifizierungsverfah- Deutschland ren gemäß Art. 42 DS-GVO; SHE IT AG Donnersbergweg 3 Operations aktuelle Testate, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger In- 67059 Ludwigshafen management, stanzen (z. B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, Deutschland Sicherstellung des IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren, Qualitätsauditoren); Betriebs der Server- eine geeignete Zertifizierung durch IT-Sicherheits- oder Daten- infrastruktur schutzaudit (z. B. nach BSI-Grundschutz). CompuGroup Medi- Maria Trost 21 Durchführung von cal Software GmbH 56070 Koblenz Fernwartungs- 9. MITTEILUNG BEI VERSTÖSSEN DES Deutschland dienst-leistungen, AUFTRAGNEHMERS die vom regulären Support des Auf- (1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhal- tragnehmers nicht tung der in den Artikeln 32 bis 36 der DS-GVO genannten Pflichten erbracht werden zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Daten- können (3rd level pannen, Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultati- support) onen. Hierzu gehören u.a. Ihr CGM-Vertriebs- Service- & Support- a) die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch tech- und Servicepartner: leistungen nische und organisatorische Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlich- c) Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder keit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicher- der Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers heitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von re- sind zulässig, soweit: levanten Verletzungsereignissen ermöglichen - der Auftragnehmer eine solche Auslagerung auf Unterauf- tragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Zeit vorab b) die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unver- schriftlich oder in Textform anzeigt und züglich an den Auftraggeber zu melden - der Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der c) die Verpflichtung, den Auftraggeber im Rahmen seiner Informati- Daten gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich oder in Text- onspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in form Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und diesem Zusammenhang sämtliche relevanten Informationen unver- - eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 züglich zur Verfügung zu stellen Abs. 2-4 DS-GVO zugrunde gelegt wird. d) die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutz-Fol- (3) Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftragge- genabschätzung bers an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwer- AVV IMPFTERMIN | Stand: Mai 2021 | CGMCOM-12789_CLI_0721_RRH_SWI den sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbe- e) die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Kon- auftragung gestattet. sultationen mit der Aufsichtsbehörde (4) Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außer- halb der EU/des EWR stellt der Auftragnehmer die datenschutzrecht- 10. WEISUNGSBEFUGNIS DES AUFTRAGGEBERS liche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 1 Satz 2 eingesetzt werden (1) Mündliche Weisungen bestätigt der Auftraggeber unverzüglich sollen. (mind. Textform). (5) Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer (2) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu in- ist nicht gestattet; formieren, wenn er der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftraggebers Datenschutzvorschriften. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die (mind. Textform); Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftragnehmers sie durch den Auftraggeber bestätigt oder geändert wird. (mind. Textform); sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind auch dem weiteren Unterauftragnehmer aufzuerlegen.
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO | Seite 5 von 6 11. LÖSCHUNG UND RÜCKGABE VON PERSONENBEZOGENEN DATEN (1) Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auf- traggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitsko- pien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Daten- verarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. (2) Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber – spätestens mit Beendi- gung der Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändi- gen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu ver- nichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. (3) Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ord- nungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftrag- nehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben. 12. INFORMATIONSPFLICHTEN, SCHRIFTFORM- KLAUSEL (1) Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichs- verfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber un- verzüglich darüber zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber infor- mieren, dass die Hoheit an den Daten beim Auftraggeber liegt. (2) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung und aller ihrer Bestandteile – einschließlich etwaiger Zusicherungen des Auftrag- nehmers – bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und des aus- drücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Bedingungen handelt. Dies gilt auch für den Ver- zicht auf dieses Formerfordernis. 13. SALVATORISCHE KLAUSEL Sollten einzelne Bestimmungen dieser Zusatzvereinbarung unwirk- sam oder undurchführbar sein oder nach Unterzeichnung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren AVV IMPFTERMIN | Stand: Mai 2021 | CGMCOM-12789_CLI_0721_RRH_SWI Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gel- ten entsprechend für den Fall, dass sich die Vereinbarung als lücken- haft erweist. Ort, Datum Unterschrift / Stempel Auftraggeber CompuGroup Medical Deutschland AG · Maria Trost 21 · 56070 Koblenz Vorstand: Dr. Ralph Körfgen, Dr. Eckart Pech, Aufsichtsratsvorsitzender: Michael Rauch Sitz der Gesellschaft: Koblenz · HRB 22901 · USt-IdNr. DE 175763043
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