Verfahren vor dem BAG Praxisbezogenes Vertiefungsseminar - Rain FAArbR Susanne Schröder RAin Katja Fleschütz
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Verfahren vor dem BAG Praxisbezogenes Vertiefungsseminar Rain FAArbR Susanne Schröder RAin Katja Fleschütz
Grundsätzliches • Zulassungsrevision • Ausdrückliche Erklärung durch das LAG • Prüfung von Amts wegen • Antrag schadet aber nicht • Sonderfall: Sprungrevision • Nichtzulassungsbeschwerde • Wenn Revision nicht zugelassen • Erfolgsquote unter 10% • Enge Fristen, ggf. Beschwerde nach § 72b ArbGG 4
Grundsätzliches • Rechtsinstanz, kein Tatsachengericht • Grds. kein neuer Tatsachenvortrag • Ggf. Tatbestandsberichtigungsverfahren • Beschlussverfahren gegen alle Beschlüsse der Vorinstanz • Urteilsverfahren gegen Urteile der Vorinstanz • Keine Revision bei Anordnung, Abänderung oder Aufhebung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung 5
Das BAG • Sitz in Erfurt • Aktuell 10 Senate nach Geschäftsverteilungsplan • Besetzung Senat: • 1 Vorsitzender Richter • 2 Berufsrichter • 2 Ehrenamtliche Richter aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkreisen • Großer Senat • 1 Richter aus jedem Senat • Präsidentin des BAG • Je 3 Ehrenamtliche Richter aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkreisen 6
BAG-Statistik • 3.421 Verfahren in 2011 • Zuwachs von 38,4% • Erfolgsquote • Revision 27,5% • Nichtzulassungsbeschwerde 8,8% • Verfahrensdauer • Durchschnittlich 7 Monate 7
Grundsätzliches zum Verfahren • Revisible Entscheidungen • Endurteile der LAG (§ 72 Abs. 1 ArbGG) • Teil- und Schlussurteile, §§ 300, 301 ZPO • Ergänzungsurteile, § 321 ZPO • Zwischenurteile, § 280 Abs. 2 ZPO • Vorbehaltsurteile, § 302 ZPO • Unechte und Zweite Versäumnisurteile • Zwischenurteile 8
Grundsätzliches zum Verfahren • Nicht revisible Entscheidungen • Grundurteile § 304 ZPO, § 61 Abs. 2 ArbGG (also Zwischenurteile, durch die über den Grund des Anspruchs vorab entschieden worden ist) • Grundurteile nach § 304 Abs. 1, Abs. 2 ZPO i.V.m. § 61 Abs. 2 ArbGG • Urteile, die über Anordnung, Abwendung oder Aufhebung eines Arrestes oder einer einstw. Verfügung entscheiden, § 72 Abs. 4 ArbGG • Urteile, die mit sofortiger Beschwerde anfechtbar sind, §§ 99 Abs. 2, 387 Abs. 3 ZPO 9
Grundsätzliches zum Verfahren • Statthaftigkeit der Revision • Zulassungsgrund nach § 72 ArbGG • Zulassung durch LAG (grds. Bindungswirkung) • Sonderfall Sprungrevision • „Sonderfall“ Nichtzulassungsbeschwerde • Formales • Abschriften sind beizufügen (derzeit 10) • Unterschrift • Übermittlung 10
Beschwerde 11
Grundlagen • Rechtsnatur: Rechtsbehelf, kein Rechtsmittel • Frist: Einlegung: Notfrist von 1 Monat Begründung: Notfrist von 2 Monaten • Form und Inhalt der Beschwerdeschrift: schriftlich, unterschrieben, vollständig • Wirkung: Aufschiebende Wirkung 12
Inhalt • Gegen Nichtzulassung der Revision trotz Zulassungsgrund: • Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache • Divergenzbeschwerde • Verfahrensfehler (insbes. Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör) • Gegen das angegriffene Urteil 13
Inhalt • Darlegungslast • Beschwerde muss aus sich und dem Berufungsurteil heraus für BAG wegen der Zulassungsvoraussetzungen nachvollziehbar sein - • Umfassende Darlegungspflicht (kaum Nachbessern möglich) • Sonderfall: Mehrere Streitgegenstände • Sonderfall: Mehrere Begründungen 14
Checkliste Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage u. Entscheidungserheblichkeit Bezeichnung der Entscheidung, von der das Urteil des Landesarbeitsgerichts abweicht Darlegung eines absoluten Revisionsgrundes gem. den §§ 547 Nr. 1 bis 5 ZPO Darlegung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör u. Entscheidungserheblichkeit 15
Grundsätzliche Bedeutung • Streit über eine Rechtsfrage • Klärungsfähig- und Bedürftigkeit der Rechtsfrage • Allgemeine Bedeutung der Klärung der Rechtsfrage • Entscheidungserheblichkeit der Rechtsfrage In der Beschwerdeschrift muss die Rechtsfrage so klar ausformuliert sein, dass deren Beantwortung mit einem „ja“ oder „nein“ möglich ist. (BAG 23.01.2007 BAGE 121,52) 16
Grundsätzliche Bedeutung Das LAG-Urteil muss sich mit folgenden Punkten befasst haben: • die Gültigkeit • den Geltungsbereich • die Anwendbarkeit oder • den Inhalt einer Norm (Auslegung) Rechtsfragen können sich ergeben aus • Verfahrensrecht • Vorfragen aus anderen Rechtsgebieten • Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes 17
Grundsätzliche Bedeutung Grundsätzliche Bedeutung im engeren Sinne liegt vor, wegen • allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung, • tatsächlicher Auswirkungen (z.B. wirtschaftliche), die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit berühren (BAG vom 16.09.2000; BAGE 1995, 372), • und nicht nur Interessen der Parteien betroffen sind (BAG vom 23.01.2002, ZMV 2002, 87), • Rspr.: Abkehr von der bisher geltenden Kennzahl von mehr als 20 betroffenen Arbeitnehmern: BAG Beschluss vom 28.06.2011 – 3 AZN 146/11 18
Grundsätzliche Bedeutung Die angegriffene Entscheidung muss genau auf der aufgeworfenen Rechtsfrage beruhen (Entscheidungserheblichkeit). Die Darlegungslast wird zum Problem bei • mehreren Begründungen • Bestreiten der Gegenseite • Behaupteter Nichtbeachtung von Beweisangeboten 19
Divergenz Divergenz = Widersprüchlichkeit allgemeinverbindlich formulierter Rechtssätze • Voraussetzungen • Divergenz • Sonderfall: verdeckt abstrakter Rechtssatz • (-) bei bloßer Erwähnung im laufenden Verfahren • (-) bei fehlerhafter Rechtsanwendung • (-) bei bloßen Zitaten • Divergenzfähiger Spruchkörper (§ 72 II) • Entscheidungserheblichkeit 20
Divergenz Voraussetzung, dass die Divergenz maßgebende Grundlage der Entscheidung des LAG ist. • Ist die Entscheidung auch aus anderen Gründen richtig, ist die Revision nicht zuzulassen; etwa bei Doppel- oder Alternativbegründungen • Übereinstimmung der konkret zu bezeichnenden Vergleichsrechtsätze (bloße Vergleichbarkeit genügt nicht) • Fallbezogene Darlegung 21
Divergenz Checkliste für Beschwerdeschrift • Genaue Bezeichnung der herangezogenen Entscheidung • Zitat des behaupteten Rechtssatzes • Ggf. eigene Formulierung des verdeckt abstrakten Rechtssatzes • Uneingeschränkte Relevanz für alle prozessualen Ansprüche • Entscheidungserheblichkeit für das angegriffene Urteil 22
Verfahrensmängel v.a. Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör; z.B. wegen • Übergehen eines Beweisantrages; • Ggf. unterlassene Parteivernehmung; • Verstoß gegen richterliche Hinweispflicht; • Versäumnis gesetzl. Ladungsfristen oder gesetzter Schriftsatzfristen; • unzutreffende Zurückweisung eines Vortrages als verspätet; • Beteiligung eines abgelehnten Richters oder unzuständigen Richters an der Entscheidung; • Übergehen eines Antrages oder Hilfsantrages 23
Verfahrensmängel • Darlegungslast „stand alone “ ohne weiteres Aktenstudium (BAG 20.01.2005 AP Nr. 1 zu § 72a ArbGG 1979) • Entscheidungserheblichkeit Glaubhaftmachung, das bei Gewährung rechtlichen Gehörs andere Entscheidung nicht auszuschließen • Sonderfall: Parteieinvernahme • Sonderfall: Stuhlurteil Schlüssigkeitsprüfung durch das BAG 24
Absolute Revisionsgründe • Darlegungslast Vortrag konkreter Tatsachen (Einzeltatsachen), die entsprechenden Verfahrensverstoß belegen • Aufklärungspflicht ggf. eigene Einsichtnahme in Gerichtsakten und Protokolle, Geschäftsverteilungspläne etc. • Beispiel: Verstoß gegen Gebot der Öffentlichkeit 25
Weiteres Verfahren • Bindung des Gerichts Prüfung nur im Rahmen der Beschwerdeanträge • Beschluss nach mündlicher Verhandlung oder im schriftlichen Verfahren • Zustellung • Prozesskostenhilfe • Rücknahme des Rechtsmittels • Kosten 26
Sonstige Beschwerden 27
Sonstige Beschwerden • Kassationsbeschwerde • Rechtsbeschwerde im Beschlussverfahren (§ 92 ArbGG) • Beschwerdeverfahren • Zulässigkeit und Zulassung • Voraussetzungen • Form und Frist • Begründung 28
Revision 29
Revision • Formales Verfahren • reine Rechtsinstanz • kein Tatsachenvortrag • kein eigenes Ermessen • Anträge • Revisionsantrag • Sachantrag (bei Unterliegen im Instanzenzug) • Bei Unterliegen in beiden Rechtszügen • Bei Unterliegen in der Berufung 30
Revision • Begründung • Rechtsverletzung von innerdeutschem oder zwingend anzuwendendem ausländischen Recht (IPR) • Entscheidungserheblichkeit • Auslegungsfragen • Ermessensausfall/Ermessensfehlgebrauch • Unbestimmte Rechtsbegriffe • Anforderungen • Keine Pauschal- o. Formalbegründungen • Anerkannte Rechtsgrundsätze • Richterliche Rechtsfortbildung 31
Revision • Umgang mit Tatbestandskorrekturen • Form des Berichtigungsantrags • Frist • Ausnahmsweise Zulässigkeit im Rahmen der Revision • Beschwer • als Revisionskläger • als Revisionsbeklagter • Sonderfall: Anschlussrevision 32
Sonderfall: Sprungrevision • Zulassung • Im Urteil • Auf Antrag • Rechtzeitige Einlegung • Form • Frist • Fristgerechte Zustimmung • Verzicht auf Berufung (= Verzicht auf eine Instanz) • Verzicht innerhalb Frist 33
Praxisteil 34
Praxisteil • LAG Hamm Urteil vom 09.05.2006 • Protokoll der mdl. Verhandlung vor dem LAG Hamm • Revisionseinlegung Schriftsatz vom 24.07.2006 • Revisionsbegründung Schriftsatz vom 25.09.2006 • Revisionserwiderung Schriftsatz vom 17.10.2006 • Revisionsduplik Schriftsatz vom 09.11.2006 • BAG Urteil vom 13.07.2007 35
Relevante Rechtsprechung 1 • Kein Zulassungsgrund bei mangelhaften Aufklärungsbemühungen der Partei; BAG 20.05.08, 9 AZN 1258/07 • Anspruch auf faires Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde und Gehörsrüge; BAG 11.04.06, 9 AZN 892/05 • Anforderungen an Revisionsbegründung nach erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde – Bezugnahme; BAG 13.10. 09, 9 AZR 875/08, BeckRS 09, 74079 • Risiko der unzulässigen Berufung in der 3. Instanz; BAG 18.05.11, 4 AZR 552/09; 27.07.11, 10 AZR 454/10 36
Relevante Rechtsprechung 2 • Verletzung des rechtlichen Gehörs – Entscheidungsrelevanz von Äußerungen oder Verhalten von Prozessbeteiligten; BAG 12.12.06, 3 AZN 625/06 • Rechtliches Gehör nach Schluss der mündlichen Verhandlung; BAG 14.12.10, 6 AZN 986/10, BeckRS 11, 66998 • Muss das Gericht Entscheidungen sorgfältig lesen – Rechtsfehler beachtlich; BAG 17.01.12, 5 AZN 1358/11 • Berufungsbegründung – Notwendigkeit inhaltlicher Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung; BAG 19.10.10, 6 AZR 118/10, BeckRS 10, 75735 37
Relevante Rechtsprechung 3 • Die Verantwortung des Anwalts für das von ihm eingelegte Rechtsmittel – eine Gratwanderung? BAG 20.09.11, 9 AZN 582/11 • Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde bei fehlender Zustellung des Berufungsurteils; BAG 08.06.10, 6 AZN 163/10 • Divergenzrevision – ältere oder jüngere Entscheidung; BAG 15.11.94, 5 AZN 617/94, NZA 95, 286 • Nichtzulassungsbeschwerde – konkrete Auseinandersetzung – Widergabe von Schriftsätzen der Vorinstanz nicht ausreichend; BAG 01.09.10, 5 AZN 599/10, BeckRA 10, 73422 38
Relevante Rechtsprechung 4 • Entscheidungserheblichkeit – Darlegungsanforderungen bei der Nichtzulassungsbeschwerde; BAG 15.03.11, 9 AZN 1232/10 • Gesetzlicher Richter – Darlegung; BAG 05.12.11, 5 AZN 1036/11. 39
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