Verfahren vor dem BAG Praxisbezogenes Vertiefungsseminar - Rain FAArbR Susanne Schröder RAin Katja Fleschütz

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Verfahren vor dem BAG Praxisbezogenes Vertiefungsseminar - Rain FAArbR Susanne Schröder RAin Katja Fleschütz
Verfahren vor dem BAG
     Praxisbezogenes
    Vertiefungsseminar
Rain FAArbR Susanne Schröder
     RAin Katja Fleschütz
Verfahren vor dem BAG Praxisbezogenes Vertiefungsseminar - Rain FAArbR Susanne Schröder RAin Katja Fleschütz
Gliederung

Einführung     Beschwerde

                 Revision   Fallbeispiel
                                      2
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Einführung

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Grundsätzliches
• Zulassungsrevision
  •   Ausdrückliche Erklärung durch das LAG
  •   Prüfung von Amts wegen
  •   Antrag schadet aber nicht
• Sonderfall: Sprungrevision
• Nichtzulassungsbeschwerde
  •   Wenn Revision nicht zugelassen
  •   Erfolgsquote unter 10%
  •   Enge Fristen, ggf. Beschwerde nach
      § 72b ArbGG
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Grundsätzliches
• Rechtsinstanz, kein Tatsachengericht
   •   Grds. kein neuer Tatsachenvortrag
   •   Ggf. Tatbestandsberichtigungsverfahren
• Beschlussverfahren
   gegen alle Beschlüsse der Vorinstanz
• Urteilsverfahren
   gegen Urteile der Vorinstanz
• Keine Revision
   bei Anordnung, Abänderung oder Aufhebung
   eines Arrestes oder einer einstweiligen
   Verfügung                               5
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Das BAG
•   Sitz in Erfurt
•   Aktuell 10 Senate nach
    Geschäftsverteilungsplan
•   Besetzung Senat:
    •   1 Vorsitzender Richter
    •   2 Berufsrichter
    •   2 Ehrenamtliche Richter
        aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkreisen
•   Großer Senat
    •   1 Richter aus jedem Senat
    •   Präsidentin des BAG
    •   Je 3 Ehrenamtliche Richter
        aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkreisen   6
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BAG-Statistik
•   3.421 Verfahren in 2011
•   Zuwachs von 38,4%
•   Erfolgsquote
    •   Revision 27,5%
    •   Nichtzulassungsbeschwerde 8,8%
•   Verfahrensdauer
    •   Durchschnittlich 7 Monate

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Grundsätzliches
             zum Verfahren
• Revisible Entscheidungen
•   Endurteile der LAG (§ 72 Abs. 1 ArbGG)
     • Teil- und Schlussurteile, §§ 300, 301 ZPO
     • Ergänzungsurteile, § 321 ZPO
     • Zwischenurteile, § 280 Abs. 2 ZPO
     • Vorbehaltsurteile, § 302 ZPO
•   Unechte und Zweite Versäumnisurteile
•   Zwischenurteile

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Grundsätzliches
             zum Verfahren
• Nicht revisible Entscheidungen
•   Grundurteile
    § 304 ZPO, § 61 Abs. 2 ArbGG
    (also Zwischenurteile, durch die über den Grund
    des Anspruchs vorab entschieden worden ist)
•   Grundurteile nach § 304 Abs. 1, Abs. 2 ZPO
    i.V.m. § 61 Abs. 2 ArbGG
•   Urteile, die über Anordnung, Abwendung oder
    Aufhebung eines Arrestes oder einer einstw.
    Verfügung entscheiden, § 72 Abs. 4 ArbGG
•   Urteile, die mit sofortiger Beschwerde anfechtbar
    sind, §§ 99 Abs. 2, 387 Abs. 3 ZPO            9
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Grundsätzliches
             zum Verfahren
• Statthaftigkeit der Revision
•   Zulassungsgrund nach § 72 ArbGG
•   Zulassung durch LAG
    (grds. Bindungswirkung)
•   Sonderfall Sprungrevision
•   „Sonderfall“ Nichtzulassungsbeschwerde
• Formales
•   Abschriften sind beizufügen (derzeit 10)
•   Unterschrift
•   Übermittlung                               10
Beschwerde
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Grundlagen
•   Rechtsnatur:
         Rechtsbehelf, kein Rechtsmittel
•   Frist:
         Einlegung:        Notfrist von 1 Monat
         Begründung: Notfrist von 2 Monaten
•   Form und Inhalt der Beschwerdeschrift:
         schriftlich, unterschrieben, vollständig
•   Wirkung:
         Aufschiebende Wirkung

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Inhalt
•   Gegen Nichtzulassung der Revision trotz
    Zulassungsgrund:
     • Grundsätzliche Bedeutung der
        Rechtssache
     • Divergenzbeschwerde
     • Verfahrensfehler
        (insbes. Verletzung des Anspruchs auf
        rechtliches Gehör)
•   Gegen das angegriffene Urteil

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Inhalt
•   Darlegungslast
     • Beschwerde muss aus sich und dem
       Berufungsurteil heraus für BAG wegen der
       Zulassungsvoraussetzungen
       nachvollziehbar sein -
     • Umfassende Darlegungspflicht
       (kaum Nachbessern möglich)
•   Sonderfall: Mehrere Streitgegenstände
•   Sonderfall: Mehrere Begründungen

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Checkliste
 Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der
  Rechtsfrage u. Entscheidungserheblichkeit
 Bezeichnung der Entscheidung, von der das
  Urteil des Landesarbeitsgerichts abweicht
 Darlegung eines absoluten Revisionsgrundes
  gem. den §§ 547 Nr. 1 bis 5 ZPO
 Darlegung der Verletzung des Anspruchs auf
  rechtliches Gehör u. Entscheidungserheblichkeit

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Grundsätzliche Bedeutung
•   Streit über eine Rechtsfrage
•   Klärungsfähig- und Bedürftigkeit der
    Rechtsfrage
•   Allgemeine Bedeutung der Klärung der
    Rechtsfrage
•   Entscheidungserheblichkeit der Rechtsfrage

In der Beschwerdeschrift muss die Rechtsfrage
so klar ausformuliert sein, dass deren
Beantwortung mit einem „ja“ oder „nein“
möglich ist. (BAG 23.01.2007 BAGE 121,52)

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Grundsätzliche Bedeutung
Das LAG-Urteil muss sich mit folgenden Punkten
befasst haben:
• die Gültigkeit
• den Geltungsbereich
• die Anwendbarkeit oder
• den Inhalt einer Norm (Auslegung)

Rechtsfragen können sich ergeben aus
• Verfahrensrecht
• Vorfragen aus anderen Rechtsgebieten
• Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes
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Grundsätzliche Bedeutung
Grundsätzliche Bedeutung im engeren Sinne liegt
vor, wegen
• allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung,
• tatsächlicher Auswirkungen (z.B. wirtschaftliche),
   die Interessen der Allgemeinheit oder eines
   größeren Teils der Allgemeinheit berühren (BAG
   vom 16.09.2000; BAGE 1995, 372),
• und nicht nur Interessen der Parteien betroffen
   sind (BAG vom 23.01.2002, ZMV 2002, 87),
• Rspr.:
   Abkehr von der bisher geltenden Kennzahl von
   mehr als 20 betroffenen Arbeitnehmern: BAG
   Beschluss vom 28.06.2011 – 3 AZN 146/11
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Grundsätzliche Bedeutung
Die angegriffene Entscheidung muss genau auf
der aufgeworfenen Rechtsfrage beruhen
(Entscheidungserheblichkeit).

Die Darlegungslast wird zum Problem bei
• mehreren Begründungen
• Bestreiten der Gegenseite
• Behaupteter Nichtbeachtung von
   Beweisangeboten

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Divergenz
Divergenz = Widersprüchlichkeit
allgemeinverbindlich formulierter Rechtssätze

•   Voraussetzungen
•   Divergenz
     • Sonderfall: verdeckt abstrakter Rechtssatz
     • (-) bei bloßer Erwähnung im laufenden
        Verfahren
     • (-) bei fehlerhafter Rechtsanwendung
     • (-) bei bloßen Zitaten
•   Divergenzfähiger Spruchkörper (§ 72 II)
•   Entscheidungserheblichkeit
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Divergenz
Voraussetzung, dass die Divergenz maßgebende
Grundlage der Entscheidung des LAG ist.
• Ist die Entscheidung auch aus anderen Gründen
   richtig, ist die Revision nicht zuzulassen; etwa
   bei Doppel- oder Alternativbegründungen
• Übereinstimmung der konkret zu bezeichnenden
   Vergleichsrechtsätze (bloße Vergleichbarkeit
   genügt nicht)
• Fallbezogene Darlegung

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Divergenz
Checkliste für Beschwerdeschrift
• Genaue Bezeichnung der herangezogenen
  Entscheidung
• Zitat des behaupteten Rechtssatzes
• Ggf. eigene Formulierung des verdeckt
  abstrakten Rechtssatzes
• Uneingeschränkte Relevanz für alle
  prozessualen Ansprüche
• Entscheidungserheblichkeit für das angegriffene
  Urteil

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Verfahrensmängel
v.a. Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör;
z.B. wegen
• Übergehen eines Beweisantrages;
• Ggf. unterlassene Parteivernehmung;
• Verstoß gegen richterliche Hinweispflicht;
• Versäumnis gesetzl. Ladungsfristen oder
   gesetzter Schriftsatzfristen;
• unzutreffende Zurückweisung eines Vortrages
   als verspätet;
• Beteiligung eines abgelehnten Richters oder
   unzuständigen Richters an der Entscheidung;
• Übergehen eines Antrages oder Hilfsantrages
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Verfahrensmängel
•   Darlegungslast
    „stand alone “ ohne weiteres Aktenstudium
    (BAG 20.01.2005 AP Nr. 1 zu § 72a ArbGG 1979)

•   Entscheidungserheblichkeit
    Glaubhaftmachung, das bei Gewährung
    rechtlichen Gehörs andere Entscheidung nicht
    auszuschließen
     • Sonderfall: Parteieinvernahme
     • Sonderfall: Stuhlurteil

Schlüssigkeitsprüfung durch das BAG

                                                    24
Absolute Revisionsgründe
•   Darlegungslast
    Vortrag konkreter Tatsachen (Einzeltatsachen),
    die entsprechenden Verfahrensverstoß belegen
•   Aufklärungspflicht
    ggf. eigene Einsichtnahme in Gerichtsakten und
    Protokolle, Geschäftsverteilungspläne etc.

•   Beispiel:
    Verstoß gegen Gebot der Öffentlichkeit

                                              25
Weiteres Verfahren
•   Bindung des Gerichts
    Prüfung nur im Rahmen der Beschwerdeanträge
•   Beschluss
    nach mündlicher Verhandlung oder im
    schriftlichen Verfahren
•   Zustellung

•   Prozesskostenhilfe
•   Rücknahme des Rechtsmittels
•   Kosten

                                           26
Sonstige Beschwerden   27
Sonstige Beschwerden
•   Kassationsbeschwerde
•   Rechtsbeschwerde im Beschlussverfahren
    (§ 92 ArbGG)

•   Beschwerdeverfahren
     • Zulässigkeit und Zulassung
     • Voraussetzungen
     • Form und Frist
     • Begründung

                                        28
Revision   29
Revision
•   Formales Verfahren
     • reine Rechtsinstanz
     • kein Tatsachenvortrag
     • kein eigenes Ermessen

•   Anträge
     • Revisionsantrag
     • Sachantrag (bei Unterliegen im
        Instanzenzug)
        •   Bei Unterliegen in beiden Rechtszügen
        •   Bei Unterliegen in der Berufung

                                                    30
Revision
•   Begründung
     • Rechtsverletzung von innerdeutschem
       oder zwingend anzuwendendem
       ausländischen Recht (IPR)
     • Entscheidungserheblichkeit
     • Auslegungsfragen
        •   Ermessensausfall/Ermessensfehlgebrauch
        •   Unbestimmte Rechtsbegriffe
•   Anforderungen
     • Keine Pauschal- o. Formalbegründungen
     • Anerkannte Rechtsgrundsätze
     • Richterliche Rechtsfortbildung
                                               31
Revision
•   Umgang mit Tatbestandskorrekturen
     • Form des Berichtigungsantrags
     • Frist
     • Ausnahmsweise Zulässigkeit im Rahmen
       der Revision
•   Beschwer
     • als Revisionskläger
     • als Revisionsbeklagter
•   Sonderfall:
    Anschlussrevision

                                          32
Sonderfall: Sprungrevision
•    Zulassung
      • Im Urteil
      • Auf Antrag
•    Rechtzeitige Einlegung
      • Form
      • Frist
•    Fristgerechte Zustimmung
      • Verzicht auf Berufung
         (= Verzicht auf eine Instanz)
      • Verzicht innerhalb Frist

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Praxisteil   34
Praxisteil
•   LAG Hamm
    Urteil vom 09.05.2006
•   Protokoll der mdl. Verhandlung vor dem
    LAG Hamm
•   Revisionseinlegung
    Schriftsatz vom 24.07.2006
•   Revisionsbegründung
    Schriftsatz vom 25.09.2006
•   Revisionserwiderung
    Schriftsatz vom 17.10.2006
•   Revisionsduplik
    Schriftsatz vom 09.11.2006
•   BAG
    Urteil vom 13.07.2007                 35
Relevante Rechtsprechung 1
•   Kein Zulassungsgrund bei mangelhaften
    Aufklärungsbemühungen der Partei;
    BAG 20.05.08, 9 AZN 1258/07
•   Anspruch auf faires Verfahren –
    Nichtzulassungsbeschwerde und Gehörsrüge;
    BAG 11.04.06, 9 AZN 892/05
•   Anforderungen an Revisionsbegründung nach
    erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde –
    Bezugnahme;
    BAG 13.10. 09, 9 AZR 875/08, BeckRS 09, 74079
•   Risiko der unzulässigen Berufung in der 3. Instanz;
    BAG 18.05.11, 4 AZR 552/09; 27.07.11, 10 AZR
    454/10

                                                 36
Relevante Rechtsprechung 2
•   Verletzung des rechtlichen Gehörs –
    Entscheidungsrelevanz von Äußerungen oder
    Verhalten von Prozessbeteiligten;
    BAG 12.12.06, 3 AZN 625/06
•   Rechtliches Gehör nach Schluss der mündlichen
    Verhandlung;
    BAG 14.12.10, 6 AZN 986/10, BeckRS 11, 66998
•   Muss das Gericht Entscheidungen sorgfältig lesen
    – Rechtsfehler beachtlich;
    BAG 17.01.12, 5 AZN 1358/11
•   Berufungsbegründung – Notwendigkeit inhaltlicher
    Auseinandersetzung mit der angefochtenen
    Entscheidung;
    BAG 19.10.10, 6 AZR 118/10, BeckRS 10, 75735
                                               37
Relevante Rechtsprechung 3
•   Die Verantwortung des Anwalts für das von ihm
    eingelegte Rechtsmittel – eine Gratwanderung?
    BAG 20.09.11, 9 AZN 582/11
•   Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde bei
    fehlender Zustellung des Berufungsurteils;
    BAG 08.06.10, 6 AZN 163/10
•   Divergenzrevision – ältere oder jüngere
    Entscheidung;
    BAG 15.11.94, 5 AZN 617/94, NZA 95, 286
•   Nichtzulassungsbeschwerde – konkrete
    Auseinandersetzung – Widergabe von
    Schriftsätzen der Vorinstanz nicht ausreichend;
    BAG 01.09.10, 5 AZN 599/10, BeckRA 10, 73422

                                               38
Relevante Rechtsprechung 4
•   Entscheidungserheblichkeit –
    Darlegungsanforderungen bei der
    Nichtzulassungsbeschwerde;
    BAG 15.03.11, 9 AZN 1232/10
•   Gesetzlicher Richter – Darlegung;
    BAG 05.12.11, 5 AZN 1036/11.

                                        39
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                                                           BTUSIMON
                                                                RAe StB WP
                                                         Maffeistraße 3
                                                       80333 München
                                                     Tel: 089 – 290817 - 0
                                                    Fax: 089 - 290817 - 11

Bildnachweis: Räderwerk – rectech; Abbruch I – Zeppelin; Ein Blick !!! – hannes_m; guten Appetit – floe13; some rights reserved; www.piqs.de   40
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