Umsetzung der CSM-RA bei der Deutschen Bahn - Sachstand & aktuelle Diskussion im Sektor

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Umsetzung der CSM-RA bei der Deutschen Bahn
Sachstand & aktuelle Diskussion im Sektor

                                      Deutsche Bahn AG
                                      Niko Holst
                                      Safety in Transportation 6
                                      Braunschweig, 05.11.2013
Inhalt

  1.       Umsetzung der CSM-RA bei der Deutschen Bahn

  2.       Änderungen im Sinne der CSM-RA

  3.       (Weiter-) Entwicklung von RAC-TS

  4.       Unabhängige Bewertungsstelle (AsBo)

Deutsche Bahn AG | Niko Holst | Safety in Transportation 6 | Braunschweig, 05.11.2013   2
Die Herausforderung besteht darin, risikobasierte Methoden mit
regelungsbasierten Vorgehensweisen zu verbinden

                               Erfahrung

                                                Gefährdungen,                                             Gefährdungen und die damit
                                                   Risiken                                                verbundenen Risiken sind im aktuellen
                                                                                                          Regelwerk nicht beschrieben
                           Anforderungen
                                                                                                              Keine direkte Verbindung zwischen
    Integration

                                                                                            Integration
                                                                                                              Regeln und Gefährdungen möglich
                                         Sicherheitsmaßnahmen
                                                                                                              Risikobasierter Vergleich mit
                                                                                                              Regelwerk fast nicht möglich
                               Vorgaben
                                                                                                              Risikobasierter Vergleich mit
                                         Gefährdungs-                                                         Referenzsystem problematisch, da
                                         management                                                           die meisten Referenzsysteme nicht
                          Sicherer Betrieb                                                                    risikobasiert beschrieben sind
                          Sicheres System

Deutsche Bahn AG | Niko Holst | Safety in Transportation 6 | Braunschweig, 05.11.2013   3
Grober Ablauf zur Risikoevaluierung und -bewertung
nach CSM-RA

                                               Änderung des Systems beschreiben
                                                                                             nicht sicherheitsrelevant
                                                     Sicherheitsrelevanz prüfen                                            Prozessende
                                                                                                 nicht signifikant
                                                           Signifikanz prüfen

         formelles Risiko-                                                                                                  „eigene
                                                           System definieren                                              Sicherheits-
           management-
          verfahren nach                                                                                                   methode“
                                                              Gefährdungen
             CSM-RA                                             ermitteln
                                                                                                                          Systemdefinition
        „anerkannte Regeln der                            mit Referenzsystem                explizite Risikoabschätzung   Gefährdungs-
          Technik“ anwenden                                   vergleichen                           durchführen           ermittlung
                                                                                                                          Gefährdungs-
                                                                                                                          beherrschung
                                                        Risiken evaluieren und
                                                        abschließend bewerten

                                                       unabhängige Bewertung
                                                         durchführen lassen

                                                       Gefährdungen managen

Deutsche Bahn AG | Niko Holst | Safety in Transportation 6 | Braunschweig, 05.11.2013   4
Vorgehensweise und Methoden zur Umsetzung der CSM-RA
sind im Handbuch Riskomanagement beschrieben (Ril451)

                                                                                                         Änderung des Systems
 Definition von „Sicherheitsrelevanz“                                                                        beschreiben
                                                                                                                                  nicht sicherheitsrelevant
                                                                                                           Sicherheitsrelevanz
                                                                                                                                                              Prozessende
                                                                                                                 prüfen
                                                                                                                                      nicht signifikant
 Template „Signifikanzbewertung“                                                                           Signifikanz prüfen

                                                                                  formelles Risiko-                                                             „eigene
                                                                                    management-                                                               Sicherheits-
                                                                                                           System definieren                                   methode“
                                                                                   verfahren nach
 Ergebnisse                                                                           CSM-RA
  − Handbuch Risikomanagement                                                                                Gefährdungen
  − Moderationshilfe Risikoanalyse- und                                                                        ermitteln

    bewertung                                                                                                                                                  System-
                                                                                                                                                               definition
  − Schulungsunterlagen                                                        „anerkannte Regeln der      mit Referenzsystem
                                                                                                                                          explizite
                                                                                                                                    Risikoabschätzung          Gefährdungs-
                                                                                 Technik“ anwenden             vergleichen                                     ermittlung
                                                                                                                                       durchführen
                                                                                                                                                               Gefährdungs-
 Rahmenbedingungen Bewertungsstellen :                                                                                                                         beherrschung
                                                                                                         Risiken evaluieren und
  − Selbstverständniserklärung                                                                           abschließend bewerten
  − Vorlage Sicherheitsbewertungsbericht
  − Bewertungsschema                                                                                     unabhängige Bewertung
                                                                                                           durchführen lassen

                                                                                                         Gefährdungen managen
 Vorschlag Hazard record

                                                                                                      Schulungen für DB Personal

Deutsche Bahn AG | Niko Holst | Safety in Transportation 6 | Braunschweig, 05.11.2013     5
Grober Ablauf zur Risikoevaluierung und -bewertung
nach CSM-RA

                                               Änderung des Systems beschreiben
                                                                                             nicht sicherheitsrelevant
                                                     Sicherheitsrelevanz prüfen                                           Prozessende
                                                                                                 nicht signifikant
                                                           Signifikanz prüfen

         formelles Risiko-                                                                                                  „eigene
                                                           System definieren                                              Sicherheits-
           management-
          verfahren nach                                                                                                   methode“
                                                              Gefährdungen
             CSM-RA                                             ermitteln
                                                                                                                          Systemdefinition
        „anerkannte Regeln der                            mit Referenzsystem                explizite Risikoabschätzung    Gefährdungs-
          Technik“ anwenden                                   vergleichen                           durchführen             ermittlung
                                                                                                                           Gefährdungs-
                                                                                                                           beherrschung
                                                        Risiken evaluieren und
                                                        abschließend bewerten

                                                       unabhängige Bewertung
                                                         durchführen lassen

                                                       Gefährdungen managen

Deutsche Bahn AG | Niko Holst | Safety in Transportation 6 | Braunschweig, 05.11.2013   6
Die Prüfung, ob eine Änderung vorliegt, erlaubt dem
Vorschlagenden eine Fokussierung auf neue Risiken

       Die CSM-RA ist anzuwenden, wenn sich „aus geänderten Betriebsbedingungen oder Materialien
       neue Risiken für den Betrieb oder die Infrastruktur ergeben“.
       Bei vielen Vorgängen im dynamischen System Eisenbahn wurde der Sicherheitsnachweis bereits
       erbracht. Er ist z.B. in Form von Sollzuständen im Regelwerk festgeschrieben.
       Das umfassende sicherheitsrelevante Regelwerk wurde entwickelt, um Gefährdungen und aus
       ihnen entstehende Risiken implizit zu beherrschen
       Durch die Anwendung des Regelwerks entstehen keine neuen Risiken. Es liegt somit auch keine
       Änderung vor.
       Eine ständige Neubewertung gleicher Sachverhalte generiert nur Aufwand, keinen Mehrwert

                Das Ausschließen von bereits bewerteten Vorgängen aus den
       Sicherheitsbetrachtungen ermöglicht einen Fokus auf die wesentlichen Risiken.
                           Viele Vorgänge stellen keine Änderung im Sinne CSM-RA dar

Deutsche Bahn AG | Niko Holst | Safety in Transportation 6 | Braunschweig, 05.11.2013   7
Was ist eine Änderung im Sinne der CSM-RA?

        Definierte Sollzustände und Bedingungen für Zustandswechsel sind wesentlicher und fester
        Bestandteil des Systems Eisenbahn
        Sie sind im Regelwerk zur Gefährdungsbeherrschung detailliert beschrieben
        Das System Eisenbahn wird planmäßig angepasst: z.B. Fahrplanerstellung,
        Schichtplanerstellung, Einrichtung von Langsamfahrstellen, ad hoc Verlagerung von
        Zugkreuzungspunkten durch FDL etc.
        Ziel der CSM-RA ist es nicht, bereits bewertete Situationen neu zu bewerten

        Ob eine Änderung vorliegt, hängt demnach maßgeblich damit zusammen, wie detailliert ein
        Vorgang im Regelwerk beschrieben ist.
        Eine Änderung ist zum Beispiel eine Abweichung vom Regelwerk, eine Anpassung des
        Regelwerks, eine Anpassung eines Prozesses oder eine Innovation
        Das Regelwerk ist bei EVU/ EIU Bestandteil des Sicherheitsmanagementsystems. Ob
        Änderungen vorliegen, hängt somit von der Reife und dem Detaillierungsgrad des SMS ab

Deutsche Bahn AG | Niko Holst | Safety in Transportation 6 | Braunschweig, 05.11.2013   8
Im Bereich Bahnbetrieb ist der Begriff der Änderung im
Regelwerk des VDV beschrieben

Eine Änderung im Sinne der Verordnung, die im weiteren Verfahren auf die Frage „signifikant“ oder
„nicht signifikant“ zu prüfen ist, liegt vor, wenn ein Verfahren oder ein Prozess
  – neugestaltet wird,
  – weiterentwickelt wird oder
  – entfällt.
Werden vorhandene, bereits bewertete[1] Verfahren oder Prozesse erstmals
  – unter anderen Systembedingungen
  – oder in einer neuen Kombination
eingesetzt, liegt ebenfalls eine Änderung im Sinne der Verordnung vor.
Zu berücksichtigen ist, dass das Eisenbahnsystem ein dynamisches System ist, das im Rahmen
vorhandener Regelwerke angepasst wird. Daher gelten nicht als Änderung im Sinne der Verordnung
(EG) Nr. 352/2009, wenn im täglichen Betrieb im Rahmen des vorhandenen Regelwerks Änderungen im
betrieblichen Ablauf auftreten, z. B. Verlegung einer Zugkreuzung oder Ersatz eines
Triebfahrzeugführers durch einen anderen Triebfahrzeugführer.

[1] Unter „bewertet“ wird unter anderem alles eingeführte, betriebliche Regelwerk verstanden. Dazu zählt
auch alles am 30.06.2012 in Kraft befindliche Regelwerk.

 Quelle: VDV-Mitteilung Nr. 7507: Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 352/2009 . . . Bei der Änderung betrieblicher Prozesse und
        Verfahren , 07.06.2012

Deutsche Bahn AG | Niko Holst | Safety in Transportation 6 | Braunschweig, 05.11.2013   9
Eine Vielzahl von Vorgängen stellen keine Änderung des
Systems Eisenbahn dar

 z.B.                                                                                                      Keine Änderung
   Anpassen/ neu schreiben von Regelwerk
   (Verändern der Sollzustände)
                                                                                             z.B.
     Abweichungen vom Regelwerk                                                                Instandhaltungsmaßnahmen gemäß Regelwerk
     Anpassen von Prozessen des SMS                                                           Entstörung (Herstellung des Sollzustandes)
     Neu erstellen von Prozessen des SMS                                                      Systempflege von Hard- und Software
     Innovationen                                                                             (Herstellen des Sollzustandes, Erhaltung der
     Veränderung des Funktionsumfangs einer                                                   Funktionsfähigkeit, Fehlerbeseitigung)
     Anlage (Erweiterung oder Reduzierung)                                                    1:1-Austausch von Komponenten
     Erstmalige Verwendung von neuen                                                          Anpassungen im Rahmen standardisierter
     Komponenten                                                                              Verfahren (z.B. Ril 892.0101), Einführung eines
                                                                                              neuen Fahrplans
                                                                                              Beseitigen von Tippfehlern in Regelwerk

                                  Änderung

Deutsche Bahn AG | Niko Holst | Safety in Transportation 6 | Braunschweig, 05.11.2013   10
Grober Ablauf zur Risikoevaluierung und -bewertung
nach CSM-RA

                                               Änderung des Systems beschreiben
                                                                                              nicht sicherheitsrelevant
                                                     Sicherheitsrelevanz prüfen                                            Prozessende
                                                                                                  nicht signifikant
                                                           Signifikanz prüfen

         formelles Risiko-                                                                                                   „eigene
                                                           System definieren                                               Sicherheits-
           management-
          verfahren nach                                                                                                    methode“
                                                              Gefährdungen
             CSM-RA                                             ermitteln
                                                                                                                           Systemdefinition
        „anerkannte Regeln der                            mit Referenzsystem                 explizite Risikoabschätzung    Gefährdungs-
          Technik“ anwenden                                   vergleichen                            durchführen             ermittlung
                                                                                                                            Gefährdungs-
                                                                                                                            beherrschung
                                                        Risiken evaluieren und
                                                        abschließend bewerten

                                                       unabhängige Bewertung
                                                         durchführen lassen

                                                       Gefährdungen managen

Deutsche Bahn AG | Niko Holst | Safety in Transportation 6 | Braunschweig, 05.11.2013   11
Die Auswahl der Risikoakzeptanzprinzipien
trifft der Vorschlagende

           „Anerkannte Regeln                                            Referenzsystem                          Explizite Risikoabschätzung
              der Technik“

                                                                         Quelle Bilder: Microsoft Cliparts

   Bei Erfüllung der Anforderungen der                       Bei analoger Vorgehensweise wie im              Durch Vergleich mit einem festgelegtem
   „anerkannten Regeln der Technik“ wird                     bewährten Referenzsystem wird ein               („explizitem“) Risikoakzeptanzkriterium wird
   ein akzeptiertes Sicherheitsniveau                        akzeptiertes Sicherheitsniveau erreicht:           ein toleriertes Sicherheitsniveau ermittelt:
   erreicht:                                                   Vergleich „erwartetes Risiko gegen               Explizite Gefährdungsbeherrschung
      Implizite Gefährdungsbeherrschung                        Sicherheitsleistung“                             Scharfe Grenze der Risikoakzeptanz

Deutsche Bahn AG | Niko Holst | Safety in Transportation 6 | Braunschweig, 05.11.2013     12
Bei der (Weiter-) Entwicklung von RAC-TS sind bisher viele
methodische Fragen nicht geklärt

                                                                              Externe Barrieren
                    Akzeptable                                                                                                     Auswirkung des          Akzeptable
                   Häufigkeit des                                                                                                   abgeschätzten          Häufigkeit
                  Funktionsausalls                                                                                                    Szenarios        Der unerwünschten
                     (Zielwert)                                                                                                    (Kritischer Pfad)      Konsequenz

                  Funktionsfehler 1           Gefährdung 1.1

 Funktion                                                                                                                         Auswirkung 1.1.1.1
                                              Gefährdung 1.2                                               Unfallszenario 1.1.1
                                                                                                                                    (typischer Fall)
                  Funktionsfehler 2                              Barriere 1     Barriere 2    Barriere 3
                                                                                                           Unfallszenario 1.1.2
                                                                                                                                  Auswirkung 1.1.1.2
                                                                                                           Unfallszenario 1.1.3
                  Funktionsfehler 3

                                           Es sind eine Vielzahl von Annahmen notwendig:
Technisches                                    Für welche Funktionsebene wird der Zielwert definiert?
  System
                                               Wie ist die Betriebsstunde dieser Funktion definiert?
                                               Wie werden Systeme betrachtet, die auf Anforderung funktionieren?
                                               Wird eine Vorgabe für die Fehlerrate oder die Gefährdungsrate gemacht?
                                               Welche Arten von Barrieren können angesetzt werden?
                                               Wie wirksam sind diese Barrieren, wie werden sie bewertet?
                                               Was ist der glaubwürdig schlimmste Fall?
                                               Wie erfolgt der Nachweis, dass der Zielwert erreicht wird?

                      In Abhängigkeit von den getroffenen Annahmen ergeben sich unterschiedliche
                                  Sicherheitsanforderungen für das technische System
Deutsche Bahn AG | Niko Holst | Safety in Transportation 6 | Braunschweig, 05.11.2013        13
Grober Ablauf zur Risikoevaluierung und -bewertung
nach CSM-RA

                                               Änderung des Systems beschreiben
                                                                                              nicht sicherheitsrelevant
                                                     Sicherheitsrelevanz prüfen                                            Prozessende
                                                                                                  nicht signifikant
                                                           Signifikanz prüfen

         formelles Risiko-                                                                                                   „eigene
                                                           System definieren                                               Sicherheits-
           management-
          verfahren nach                                                                                                    methode“
                                                              Gefährdungen
             CSM-RA                                             ermitteln
                                                                                                                           Systemdefinition
        „anerkannte Regeln der                            mit Referenzsystem                 explizite Risikoabschätzung    Gefährdungs-
          Technik“ anwenden                                   vergleichen                            durchführen             ermittlung
                                                                                                                            Gefährdungs-
                                                                                                                            beherrschung
                                                        Risiken evaluieren und
                                                        abschließend bewerten

                                                       unabhängige Bewertung
                                                         durchführen lassen

                                                       Gefährdungen managen

Deutsche Bahn AG | Niko Holst | Safety in Transportation 6 | Braunschweig, 05.11.2013   14
Signifikante Änderungen sind einer unabhängigen Bewertung
zu unterziehen

        AsBo führt unabhängige Bewertung der Eignung und Anwendung des
        Risikomanagementverfahrens und seiner Ergebnisse durch

        Bewertungsstellen werden anerkannt durch Mitgliedsstaat (direkt) oder NSA (über SMS) oder
        akkreditiert

        Vorgaben für Sicherheitsbewertungsbericht nach
        Anhang III

        Die Anforderungen der ISO/IEC 17020
        (Inspektionsstellen) müssen erfüllt werden

        Zusätzlich fordert der Anhang II der CSM-RA:
            Kompetenz auf dem Gebiet des
            Risikomanagements
            Einschlägige Fähigkeiten zur Bewertung der
            betroffenen Teile des Eisenbahnsystems
            Kompetenz bei Anwendung von Sicherheits- und
            Qualitätsmanagementsystemen

Deutsche Bahn AG | Niko Holst | Safety in Transportation 6 | Braunschweig, 05.11.2013   15
Die Bewertungsstelle muss unabhängig vom Vorschlagenden sein.
Die Anforderungen ergeben sich aus der ISO/IEC 17020

   Inspektionen müssen unparteiisch durchgeführt werden. Die Inspektionsstelle muss unabhängig sein,
        gegenüber Entwicklung, Herstellung, Vertrieb, Errichtung, Benutzung oder Instandhaltung
                                    von inspizierten Gegenständen

                  Typ A:                                                                                              Typ C:
                                                                                   TYP B:
            unabhängiger Dritter                                                                        rechtl. Teil von Hersteller/Betreiber,
                                                               rechtl. Teil von Hersteller/Betreiber,
        eigenständige jurist. Person,                                                                      organisatorisch Identifizierbar,
                                                                   organisatorisch abgetrennt
            tätig auf dem Markt                                                                              nicht notwendig abgetrennt,
                                                                        und identifizierbar,
              als Dienstleister                                                                         tätig für Mutterorganisation u. Dritte
                                                                 tätig nur für Mutterorganisation

                                                                Aktualität der Fachkenntnisse und Systemkompetenz

     Akkreditierung, Anerkennung                                          Anerkennung durch Bewertung und Überwachung des
         durch Mitgliedsstaat                                                       SMS/Instandhaltungssystems

    laufende Überwachung durch die                                                          laufende Überwachung
            Akkreditierungs-/                                                                     durch NSA
          Anerkennungsstelle
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