TORTOUR Gravel Dübendorf 2020 Reglement - Stand: November 2019 Cycling Unlimited AG Sportstrasse 44 2504 Grenchen www.tortour.com
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TORTOUR Gravel Dübendorf 2020 Reglement Stand: November 2019 Cycling Unlimited AG Sportstrasse 44 2504 Grenchen info@tortour.ch www.tortour.com
Reglement / AGB Inhaltsverzeichnis Einleitung ................................................................................................................................................ 3 1 Allgemeine Informationen ................................................................................................................ 3 1.1 Haftung – Rechtsweg ................................................................................................................. 3 1.2 Eventualitäten ........................................................................................................................... 3 1.3 Voraussetzungen für die Teilnahme .......................................................................................... 3 1.4 Beendigung der AUSFAHRT ....................................................................................................... 3 2 Allgemeine Regeln während des Events ........................................................................................... 4 2.1 Allgemeines ............................................................................................................................... 4 2.2 strecke ....................................................................................................................................... 4 2.3 Vorschriften für Teilnehmende ................................................................................................. 4 2.4 Verpflegungsposten................................................................................................................... 4 2.5 Betreuer und Support von Dritten............................................................................................. 4 2.6 Suspendierung ........................................................................................................................... 4 3 Verkehrsregeln / Verhaltensregeln .................................................................................................. 4 4 Fahrrad und Ausrüstung ................................................................................................................... 5 4.1 Fahrrad ...................................................................................................................................... 5 5 Medical Partner ................................................................................................................................ 5 6 Datenschutz ...................................................................................................................................... 5 7 Absage / Abbruch ............................................................................................................................. 5 8 Anwendbares Recht ......................................................................................................................... 6 2
Reglement / AGB Einleitung Veranstalterin der TORTOUR Gravel ist die Cycling Unlimited AG. Die offizielle Sprache der TORTOUR Gravel ist Deutsch. Allfällige Änderungen des Reglements müssen vom Veranstalter genehmigt werden und werden auf www.tortour.com publiziert. Es obliegt den Teilnehmenden dieses Reglement vor dem Event zu lesen und allfällige Fragen mit dem OK der TORTOUR Gravel unter info@tortour.ch zu klären. Strafen und Sanktionen werden je- weils den entsprechenden Teilnehmenden auferlegt. Diese Regeln stellen ein Minimum an Einschränkungen für die Teilnehmenden dar. Anhand dieser Regeln werden ein Maximum an Sicherheit und gleichzeitig die sportliche Fairness sichergestellt. Die Teilnehmenden sind letztendlich für ihre Sicherheit selbst verantwortlich. Fairplay den anderen Teil- nehmenden und dem Staff gegenüber haben nach der Sicherheit oberste Priorität. 1 Allgemeine Informationen 1.1 HAFTUNG – RECHTSWEG Die Teilnahme an der TORTOUR Gravel erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Veranstalter schliesst jegliche Haftung für Personen- und Sachschäden aus. Gegenüber dem Veranstalter können keine Haftungsansprüche geltend gemacht werden. Mit der Anmeldung zur TORTOUR Gravel akzeptiert jeder Teilnehmende die TORTOUR Gravel-Haftungsausschlusserklärung und befreit den Veranstalter und dessen Hilfspersonen (Staff, Officials) soweit dies gesetzlich zulässig ist, von sämtlichen Haf- tungsansprüchen. Diese Haftungsausschlusserklärung muss jeder Teilnehmer beim Check-In mit sei- ner persönlichen Unterschrift abgeben. 1.2 EVENTUALITÄTEN Bei einer Konfrontation der Teilnehmenden mit unvorhersehbaren Ereignissen, kann die Eventleitung nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Solche Eventualitäten umfassen Verkehr (Baustellen, Stau, Verkehrsampeln, usw.), Wetter oder andere durch höhere Gewalt erzeugte Vorkommnisse. 1.3 VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME Zur TORTOUR Gravel zugelassen sind grundsätzlich alle. Jeder Teilnehmende muss sich mental und physisch in einwandfreiem Gesundheitszustand befinden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine ärztliche Bescheinigung zu verlangen. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, eine in der Schweiz gültige Versicherung gegen Unfall, Krankheit und Diebstahl sowie für die eigene Haftpflicht zu haben. Transportkosten bei einem Unfall gehen zu Lasten des Transportierten. Der Veranstalter empfiehlt eine REGA Gönnerschaft. Ausländische Teil- nehmer haben einen Nachweis der Unfallversicherung zu erbringen. 1.4 BEENDIGUNG DER AUSFAHRT Die Teilnehmenden sind jederzeit berechtigt, die Ausfahrt frühzeitig zu beenden. Eine frühzeitige Beendigung ist der Eventleitung unmittelbar mitzuteilen. 3
Reglement / AGB 2 Allgemeine Regeln während des Events 2.1 ALLGEMEINES TORTOUR Gravel Officials sind alle Mitglieder der TORTOUR Gravel Organisation inkl. des Staffs am Verpflegungsposten. 2.2 STRECKE Jeder Teilnehmende muss den Wegweisern der TORTOUR Gravel folgen. Diese gelten als die einzige offizielle Dokumentation der Route. 2.3 VORSCHRIFTEN FÜR TEILNEHMENDE 1. Die Teilnehmenden müssen jederzeit einen korrekt befestigten und geprüften Helm tragen. 2. Ein Fahrrad mit einem Plattfuss oder einem anderen mechanischen Problem darf weiter ge- fahren werden. 3. Teilnehmende dürfen zu Fuss auf der Strecke unterwegs sein. 4. Auf Teilstrecken, wo das Fahren durch die Eventleitung untersagt wurde, muss das Fahrrad getragen oder gestossen werden. 5. Littering (Abfallentsorgung in der Natur) ist strikte verboten. 6. Urinieren in der Natur ist generell nicht erwünscht und in unmittelbarer Nähe oder Sichtwei- te von Strassen oder Gebäuden verboten. 2.4 VERPFLEGUNGSPOSTEN Es wird ein Verpflegungsposten zur Verfügung stehen. Dieser bietet Verpflegung und eventuell einen technischen Support für das Fahrrad. 2.5 BETREUER UND SUPPORT VON DRITTEN Begleitpersonen, dürfen entlang der Strecke die Fahrer anfeuern und moralisch unterstützen. 2.6 SUSPENDIERUNG Die TORTOUR Gravel Eventleitung behält sich das Recht vor, jemanden vom Anlass auszuschliessen, wenn sie feststellt, dass dieser ein Problem oder einen Schaden für die Organisation darstellt. Diese Bestimmung soll nur im Extremfall zum Zug kommen. 3 Verkehrsregeln / Verhaltensregeln Die TORTOUR Gravel findet auf öffentlichen Strassen, Wegen und Pfaden sowie auf privaten Grund- stücken statt und unterliegt somit den lokalen Vorschriften und Gesetzen. Der Veranstalter hat vor dem Event alle Vollzugsbehörden kontaktiert. Es gilt Folgendes zu beachten: 1. Das schweizerische Strassenverkehrsgesetz hat immer oberste Priorität! Die Eventleitung be- hält sich vor, bei groben Verstössen gegen die SVO, eine Anzeige zu erstatten. 2. Ausnahmen sind möglich für das Radfahren auf Strassen, Wegen oder Pfaden, wo dies sonst nicht gestattet ist. Teilnehmende, welche sich an die Streckenausschilderung halten, können da- von ausgehen, dass die Behörden informiert wurden, und dass sämtliche Anliegen vor dem Event besprochen wurden. 3. Es kann trotzdem vorkommen, dass ein Polizist oder Grundeigentümer nicht über die TORTOUR Gravel informiert ist und einen Teilnehmenden anhält. Sollten Unstimmigkeiten mit den Be- troffenen auftauchen, ist die Eventleitung zu informieren. 4
Reglement / AGB Höflichkeit und Zuvorkommenheit anderen Fahrern und Fahrzeuglenkern sowie allen Verkehrsteil- nehmern gegenüber ist eine Selbstverständlichkeit. 4 Fahrrad und Ausrüstung 4.1 FAHRRAD 1. Als Alternative zum Gravel-/Radquer-Rad sind auch andere passende Bikes zugelassen. 2. Jeder Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass sein Rad beim Start in einwandfreiem Zu- stand ist. 3. Das Rad muss über eine Verkehrszulassung des Landes verfügen, in welchem dessen Eigen- tümer wohnhaft ist. 4. Die Eventleitung behält sich das Recht vor, ein Rad vor dem Event, wenn es als unzulässig für die TORTOUR Gravel eingestuft wird, zu verbieten. 5. In der Dunkelheit müssen die Räder mit einem weissen Licht vorne, welches auf 100 m er- kennbar ist und mit einem roten Licht hinten, welches auf 150 m erkennbar ist, ausgestattet sein. 5 Medical Partner Der Veranstalter setzt ein Medical Konzept um, welches die Abdeckung von medizinischer Hilfestel- lung während dem gesamten Event gewährleistet. Jeder Teilnehmer ist selber für seine Gesundheit verantwortlich und kann den Veranstalter sowie deren definierte Partner, insbesondere auch die medizinischen Partner, nicht für allfällige gesund- heitliche Beschwerden haftbar machen, welche sich durch die Teilnahme an der TORTOUR Gravel ergeben haben. 6 Datenschutz Mit der Anmeldung erklärt sich jeder Teilnehmende damit einverstanden, dass seine Adressdaten an die offiziell aufgeführten Sponsoren, den offiziellen Fotoservice und Verbänden oder Dritten für Dienstleistungen weitergegeben werden dürfen. Teilnehmende stimmen der Verwendung von Foto- und Videomaterial aus dem Event für die Illustrierung von Ranglisten, Internetseiten und für andere PR-Zwecke des Organisators oder Dritter zu. Diese Zustimmung ist Voraussetzung für die Teilnahme. Die Bildrechte gehören der Cycling Unlimited AG. 7 Absage / Abbruch Eine Absage oder ein Abbruch der Veranstaltung aus Gründen der Sicherheit, höherer Gewalt oder sonstigen, wichtigen Ursachen löst keine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags oder Schadener- satzansprüche zu Gunsten der Teilnehmenden aus. Auch für Hotelkosten oder mögliche Stornierungsgebühren im Falle einer kurzfristigen Absage der Veranstaltung können keine Schadenersatzansprüche an die Cycling Unlimited AG geltend gemacht werden. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich das Recht vor, Anmeldungen abzuweisen. 5
Reglement / AGB Bei einer Absage der Teilnahme bis 6 Wochen vor dem Event ist eine Umschreibung auf einen Folgeevent möglich. Startgelder werden allerdings keine zurückerstattet. Auch nicht bei einer Absage mit ärztlicher Bescheinigung. 8 Anwendbares Recht Für allfällige Rechtsfragen kommt das Schweizerische Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist der rechtliche Sitz der Cycling Unlimited AG. *** 6
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