Verfahrensabstimmung zur Fortschreibung des Spielflächenbedarfsplanes der Stadt Voerde - Arbeitskreis "Spielflächen und Kinderferientage" am ...

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Verfahrensabstimmung zur Fortschreibung des Spielflächenbedarfsplanes der Stadt Voerde - Arbeitskreis "Spielflächen und Kinderferientage" am ...
Verfahrensabstimmung zur
         Fortschreibung des
Spielflächenbedarfsplanes der Stadt
               Voerde
        Arbeitskreis „Spielflächen und
      Kinderferientage“ am 24.03.2016

            Stadt Voerde (Ndrrh.) – Fachdienst 2.3
Verfahrensabstimmung zur Fortschreibung des Spielflächenbedarfsplanes der Stadt Voerde - Arbeitskreis "Spielflächen und Kinderferientage" am ...
Inhalte

1. Festlegung von Qualitätskriterien für die
   Gestaltung und Ausstattung von städtischen
   Spielflächen

2. Mehrgenerationenplätze: Präsentation von
   Planungs- und Ausstattungsbeispielen

                 Stadt Voerde (Ndrrh.) – Fachdienst 2.3   1
Verfahrensabstimmung zur Fortschreibung des Spielflächenbedarfsplanes der Stadt Voerde - Arbeitskreis "Spielflächen und Kinderferientage" am ...
1. Festlegung von Qualitätskriterien für die Gestaltung und Ausstattung
                    von städtischen Spielflächen

 Standort
 Anforderungen nach DIN 18034: 2012-09
      Erreichbarkeit: Anzustreben ist die Erreichbarkeit ausreichender und altersgerechter
       Spielflächen und Spielorte in Wohnungsnähe.
          Spielflächen im Gemeinde- und Ortsteilbereich* für Kinder und Jugendliche ab 12
          Jahre sollten sich in einer Entfernung bis 1.000 m Fußweg befinden.
          Spielflächen im Quartiersbereich** für Kinder von 6 bis 12 Jahren sollten sich in
          einer Entfernung bis 400 m Fußweg befinden.
          Spielflächen im Nachbarschaftsbereich*** für Kinder unter 6 Jahren sollten sich in
          Sicht- und Rufweite der Wohnung in einer Entfernung bis 200 m Fußweg befinden.
          Kinder sollten ihre Spielflächen selbständig erreichen können. Es ist anzustreben,
          alle Spielflächen in ein Grünflächen- sowie Fuß- und Radwegesystem einzubeziehen
          (Vernetzung), um eine Verkehrsgefährdung der Nutzer nach Möglichkeiten zu
          vermeiden.
 *Gemeinde-; Ortsteilbereich: Bereich, der Spielflächen mit begrenzter Versorgungsfunktion für eine Gemeinde oder einen Ortsteil und alle
 Altersstufen umfasst.
 **Quartiersbereich: Bereich, der Spielflächen mit begrenzter Versorgungsfunktion für einen Wohnbereich, vorzugsweise für schulpflichtige
 Kinder umfasst.
 ***Nachbarschaftsbereich: Bereich, der Spielflächen im Nahbereich mit Versorgungsfunktion für einen Wohnblock oder eine Hausgruppe,
 vorzugsweise für Vorschulkinder, umfasst.

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1. Festlegung von Qualitätskriterien für die Gestaltung und Ausstattung
                    von städtischen Spielflächen

 Sicherheit und Wartung
 Anforderungen nach DIN 18034: 2012-09
     Allgemeines: Sicherheitsmaßnahmen sind zusammen mit der Anforderung zu
      sehen, dass zum Spielen ausgewiesene Flächen, abgestuft nach Altersgruppen, vor
      allem auch eine erzieherische Funktion ausüben. Freude am Abenteuer und
      Bestehen eines Risikos als Bestandteil des Spielwertes sind im Rahmen kalkulierter
      spielerisch-sportlicher Betätigung erwünscht. Für Kinder nicht erkennbare
      Gefahrensituationen sind zu vermeiden.
     Einfriedungen: Zum Spielen ausgewiesene Flächen sind gegenüber Straßen,
      Kraftfahrzeugstellplätzen, Gleiskörpern, tiefen Wasserläufen, Abgründen und
      ähnlichen Gefahrenquellen mit einer wirksamen Einfriedung (dichte Hecken, Zäune
      u.ä.) zu versehen.
       Ballspielbereiche sind gegebenenfalls mit Schutzgittern von mindestens 4 m Höhe
       gegen Verkehrsflächen und Nachbargrundstücke abzuschirmen. Bei Ausmuldung
       des Geländes kann die Höhe entsprechend geringer sein.
     Zugänge: Der Eingang bei zum Spielen ausgewiesenen Flächen sollte abseits vom
      Durchgangsverkehr liegen; zum Verkehrsbereich hin sollte eine ausreichende
      Abstandszone vorhanden sein.

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1. Festlegung von Qualitätskriterien für die Gestaltung und Ausstattung
                    von städtischen Spielflächen

      Ein- und Ausgänge sind so zu sichern, dass den Kindern das Verlassen des Platzes
      bewusst wird. Die Barrierefreiheit ist sicherzustellen.
      Für Pflege- und Hilfsfahrzeuge sind Zufahrten vorzusehen. Die hierfür notwendigen
      Flächen sind mit einem tragfähigen Aufbau (Unterkonstruktion) auszustatten.
    Spielplatzgeräte und Ausstattungselemente: Für Einbau, Sicherheitsbereiche und
     Bodenarten für bzw. unter Spielplatzgeräten gelten DIN EN 1176-1 bis DIN EN
     1176-6, DIN EN 1177 sowie DIN 33942.
      Dies gilt sinngemäß auch für bauliche Anlagen, deren Einbeziehung in das Spiel
      vorgesehen ist.
      Ausstattungselemente für Ballspiele müssen die Sicherheitsanforderungen der
      geltenden Gerätenorm erfüllen (z.B. DIN 7900 für Fußballtore).
      Für nicht zum Spielen hergerichtete oder bestimmte Ausstattungselemente (z.B.
      Hütten, Bänke, Überdachungen u.ä.) gelten die allgemeinen Grundsätze für die
      Verkehrssicherungspflicht.
    Wasser: Die Wasserqualität sollte mindestens der Qualität von Badewasser
     entsprechen; bei Brunnen und Wasserzapfstellen wird Trinkwasserqualität
     empfohlen.
      Im übrigen sind für die Wasserqualitäten die gesetzlichen bzw. behördlichen
      Bestimmungen zu beachten.

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1. Festlegung von Qualitätskriterien für die Gestaltung und Ausstattung
                    von städtischen Spielflächen

    Giftpflanzen: Im Bereich von zum Spielen ausgewiesenen Flächen dürfen folgende
     Pflanzenarten nicht gepflanzt werden oder vorhanden sein:
           Euonymus europaea (Pfaffenhütchen),
           Daphne mezereum (Seidelbast),
           Ilex aquifolium (Stechpalme),
           Laburnum anagyroides (Goldregen).
     Wartung: Zum Spielen ausgewiesene Flächen bedürfen einer regelmäßigen Wartung
      und Kontrolle. Einzelheiten regelt DIN EN 1176-7.
       Bei naturnaher Gestaltung sind Einrichtungen und Pflanzen in die
       Sicherheitsvorsorge mit einzubeziehen.

 Verwaltungsinterne Anforderungen:
    Beteiligung von Jugendlichen: Für Jugendliche sollten separate, altersentsprechende
     Flächen vorgehalten werden, um ihre Identifikation mit der Spielfläche zu stärken
     und so übermütiger Zerstörung vorzubeugen.

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1. Festlegung von Qualitätskriterien für die Gestaltung und Ausstattung
                    von städtischen Spielflächen

 Kindgerechte Gestaltung
 Anforderungen nach DIN 18034: 2012-09
    Allgemeines: Um die körperliche, geistige und seelische Entwicklung von Kindern
     und Jugendlichen in ganzheitlicher Hinsicht zu fördern, sollten Spielflächen und
     Freiräume zum Spielen in vielfältiger Hinsicht vorhanden sein und gestaltet werden.
     Vielfalt in der Nutzung und im Erleben setzt entsprechend große Freiräume voraus,
     die durch Elemente wie Modellierung, Raumbildung, Ausstattung mit Spielgeräten,
     Vegetation usw. erreicht werden.
    Sinnes- und Bewegungsförderung: Die Sinne zur Wahrnehmung der Außenwelt –
     Riechen, Schmecken, Fühlen, Hören, Sehen – werden gefördert durch verschiedene,
     naturnahe Gestaltungselemente wie Sand, Steine, Erde, Rinde, Holz, Kies sowie
     Pflanzen in jahreszeitlichen Erscheinungs- und Entwicklungsformen.
     Maßstäblichkeit, Proportionalität, Oberflächenbeschaffenheit und Farbgebung sind
     zu bedenken.
      Die Sinne der Selbstwahrnehmung – Gleichgewicht, Motorik, Koordination – werden
      durch Möglichkeiten zum Laufen, Klettern, Rutschen, Balancieren, Schaukeln,
      Springen u.ä. gefördert.

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1. Festlegung von Qualitätskriterien für die Gestaltung und Ausstattung
                    von städtischen Spielflächen

    Bewegungsangebote für Jugendliche: Für Jugendliche sind spezielle
     Bewegungsangebote anzubieten, wie z.B. Flächen zum Skateboard fahren, Streetball
     oder Tischtennis spielen, sowie die dazugehörigen Flächen mit Aufenthaltsqualität.
    Gestaltbarkeit: Vielfältige Erfahrungen, Kreativität und entdeckendes Lernen werden
     durch Gestaltungsangebote mit Sand, Wasser, Lehm, Steinen und Pflanzen
     ermöglicht. Die Möglichkeit, sich den Raum zu gestalten, zu verändern und sich
     anzueignen sollte neben den üblichen Spielgeräten eröffnet werden.
    Modellierung: Erdmodellierungen, z.B. die Anlage von Hügeln, Mulden, Nischen,
     Höhlen und Pfützen, bieten natürliche Bewegungsanreize und
     Rückzugsmöglichkeiten. Spielflächen für Kleinkinder müssen einsehbar sein.
    Raumbildung: Die Gliederung, z.B. durch Bäume, Sträucher, Stauden und Gräser,
     ermöglicht unterschiedliche Spielaktivitäten und gibt Kindern Geborgenheit. Auch
     Mauern oder andere bauliche Freiraumelemente dienen der Raumgliederung. Große,
     zusammenhängende Flächen ermöglichen großräumiges und bestimmtes Bewegen
     und Austoben.
    Nutzungsvielfalt: Die Anpassung von Spielflächen in Folge sich ändernder
     Spielwünsche oder Alters- und Gruppenstrukturen muss möglich sein.

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1. Festlegung von Qualitätskriterien für die Gestaltung und Ausstattung
                    von städtischen Spielflächen

     Rückzugsbereiche: Durch differenzierte Gestaltung (z.B. durch Nischen, Hecken,
      Bodenmodellierungen) sind für ruhiges, ungestörtes Spielen Rückzugsmöglichkeiten
      sowohl für einzelne als auch für Gruppen von Kindern zu schaffen.
 Verwaltungsinterne Anforderungen:
     Aktualität der Angebote: Die Spielfläche verfügt über aktuelle und zeitgemäße
      Spielangebote.
     Aufenthalts- und Bewegungsbereiche für Jugendliche: Um Jugendliche nicht von der
      Nutzung von Spielflächen auszuschließen und parallel dazu eine Umnutzung von
      Spielgeräten für Kinder durch diese Gruppe zu verhindern, sollen auf geeigneten
      Flächen besonders gestaltete Aufenthalts- und Bewegungsbereiche für die
      Zielgruppe angelegt werden.

Erlebniswert
 Anforderungen nach DIN 18034: 2012-09
     Förderung von Sozialkontakten: Zur Pflege von Sozialkontakten sollten Treffpunkte
      für alle Altersgruppen auf Spielflächen und an Spielorten vorhanden sein. Diese
      können z.B. auch an Freizeiteinrichtungen, Sportanlagen, Jugendheime,
      Kleingartenanlagen angebunden sein.

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1. Festlegung von Qualitätskriterien für die Gestaltung und Ausstattung
                    von städtischen Spielflächen

    Spielplatzgeräte: Spielplatzgeräte und natürliche Spielelemente sollten so
     angeordnet werden, dass vielfältige, z.B. Gruppen- und Einzelspiele, sowie sinnvolle
     Spielabläufe möglich sind.
    Ballspiele: Flächen für Ballspiele erfordern eine funktionsgerechte Größe.
     Wettkampfregelgerechte oder normgerechte Spielfeldmaße sind nicht
     Voraussetzung. Es ist eine möglichst große Nutzungsvariabilität anzustreben, z.B.
     durch Maße der Spielfläche, Ausführung des Bodens und Ausstattung mit Geräten
     (z.B. Tore, Netze, Körbe und Ballwände).

 Verwaltungsinterne Anforderungen:
    Kreativspiele: Offene Situationen, Freiflächen ohne Spielgeräte und verschiedene
     Spielmaterialien ermöglichen und fördern das kreative Spielen, z.B. Rollenspiele.
    Abenteuer/Spannung: Die Spielfläche bietet vielfältige Anreize für den Umgang mit
     kalkulierbaren Gefahren.
    Geschicklichkeitsspiele: Die Spielflächen bieten ausreichende Möglichkeiten zum
     trainieren der Geschicklichkeit, z.B. Balancieren, Klettern u.ä.

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1. Festlegung von Qualitätskriterien für die Gestaltung und Ausstattung
                    von städtischen Spielflächen

 Aufenthaltswert:
 Anforderungen nach DIN 18034: 2012-09
     Nutzungsvielfalt: Die Spielflächen sollten sowohl im Sommer als auch im Winter
      nutzbar sein und besonnte, beschattete, windgeschützte sowie regengeschützte
      Bereiche umfassen.
 Verwaltungsinterne Anforderungen:
     Gestaltung: Durch eine naturnahe Gestaltung wird der Aufenthaltswert erhöht.
     Kommunikation: Die Spielfläche verfügt über ausreichende Kommunikations-
      bereiche. Bänke und Sitzgelegenheiten sind kommunikationsfreundlich angeordnet.
      Die Spielbereiche für Kleinkinder sind vom Aufenthaltsbereich aus gut einsehbar.

 Multifunktionalität:
 Verwaltungsinterne Anforderungen:
     Spielangebote: Sowohl durch die allgemeine Gestaltung der Spielfläche sowie durch
      die Positionierung von Spielgeräten als auch durch ein differenziertes Angebot von
      multifunktionalen Spielangeboten wird ein hoher Spielwert sichergestellt.

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1. Festlegung von Qualitätskriterien für die Gestaltung und Ausstattung
                    von städtischen Spielflächen

 Barrierefreiheit:
 Anforderungen nach DIN 18034: 2012-09
     Bereiche für Kommunikation: Bereiche für Kommunikation sind so zu gestalten,
      dass sie für unterschiedliche Nutzergruppen erreichbar sind (z.B. mit Rollstühlen,
      Kinderwagen) und zur Kommunikation sowie zum Aufenthalt auffordern.

 Anforderungen nach DIN 18024
     Die Spielflächen sind so gestaltet, dass sie gemäß DIN 18024 barrierefrei sind.

 Wirtschaftlichkeit:
 Verwaltungsinterne Anforderungen:
     Bepflanzung: Auf den Spielflächen sollen bevorzugt langlebige und standort-
      gerechte Pflanzen eingesetzt werden.
     Material/Geräte: Auf den Spielflächen sollen möglichst anforderungsgerechte und
      langlebige Materialien und Gegenständen verwendet werden und ein sparsamer
      Einsatz von wartungsintensiven Ausstattungselementen erfolgen.

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2. Mehrgenerationenplätze: Präsentation von Planungs- und
                 Ausstattungsbeispielen

               MEHRGENERATIONENPLÄTZE

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2. Mehrgenerationenplätze: Präsentation von Planungs- und
                 Ausstattungsbeispielen

               MEHRGENERATIONENPLÄTZE

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2. Mehrgenerationenplätze: Präsentation von Planungs- und
                 Ausstattungsbeispielen

                BEISPIELHAFTE SPIELGERÄTE

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2. Mehrgenerationenplätze: Präsentation von Planungs- und
                 Ausstattungsbeispielen

                BEISPIELHAFTE SPIELGERÄTE

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2. Mehrgenerationenplätze: Präsentation von Planungs- und
                  Ausstattungsbeispielen

                                PLANUNGSBEISPIEL

Wesel . Ein Park für alle Generationen

Wesel. Für 60 000 Euro wird der Dorotheenpark in der Feldmark zu einem
Mehrgenerationenplatz umgebaut. Mit den Arbeiten wird jetzt begonnen. Neu: Rundweg,
Boule-Anlage und eine Kletterskulptur für Jugendliche. Gemütliche Sitzecken, einige
Sport-Spiel-Geräte, an denen sich die etwas reifere Generation ertüchtigen kann, eine
attraktive Boule-Anlage sowie eine dreidimensionale Kletterskulptur für Jugendliche: Der
Dorotheenpark in der Feldmark, gelegen zwischen Marktplatz und Betuwelinie, wird in den
nächsten Wochen zum Mehrgenerationenplatz umgebaut, auf dem Alt und Jung
miteinander ins Gespräch kommen sollen. 60 000 Euro für die Realisierung des
ehrgeizigen Projekts stehen dafür in diesem Jahr zur Verfügung. Eine Arbeitsgemeinschaft
(AG) – zusammengesetzt aus Vertretern des Weseler Seniorenbeirats, des Jugend-, des
Sozial- und des Planungsamtes sowie des städtischen Betriebes ASG – hat im Rahmen
mehrerer Bürgerforen die Wünsche der Anwohner abgefragt. Die Anregungen und
Vorschläge sind letztlich in das Park-Konzept des Dortmunder Planungsbüros Basta
geflossen. Mittlerweile hat ASG die Aufträge verteilt, steht praktisch in den Startlöchern,
um mit den Arbeiten beginnen zu können.

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2. Mehrgenerationenplätze: Präsentation von Planungs- und
                  Ausstattungsbeispielen

Die Eckpfeiler des Konzeptes

Bislang liegt der Park im Bereich Dorotheen- und Holzweg offen. "Man hat kein
geschlossenes Parkgefühl", sagt Ursula Fricke, Vorsitzende des Seniorenbeirats. Deshalb
werden die Lücken mit jungen Linden gefüllt. Wer aktuell durch den Dorotheenpark
spaziert, muss zum Teil über Autostellflächen laufen. "Das wird sich ändern, weil die
Wegeführung neu gemacht wird", erklärt Fricke. Der Rundweg ist natürlich barrierefrei und
somit auch für Menschen mit Rollatoren und in Rollstühlen geeignet. Im Bereich des
Dorotheenweges wird eine nagelneue Boule-Anlage errichtet, die auch für Wettbewerbe
geeignet sein wird, wie Uwe Heinrich vom Weseler Jugendamt erklärt.

Schwerpunkt Bewegung

Die zum Teil erst wenige Jahre alten Spielgeräte für Kinder werden neu angeordnet und
aufgemöbelt. Neu: Für Erwachsene wird ein Bewegungsparcours mit Spezialgeräten
angelegt. Für Jugendliche ist ein Klettergerät geordert, "das in anderen Städten sehr gut
angenommen wird", betont Heinrich.

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2. Mehrgenerationenplätze: Präsentation von Planungs- und
                 Ausstattungsbeispielen

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2. Mehrgenerationenplätze: Präsentation von Planungs- und
                       Ausstattungsbeispielen

1.   Seniorenspielgeräte sind kaum für Kinder geeignet, da sie für kindliches Spiel nicht funktionsgerecht sind. Insofern werden sie von Kindern umgenutzt
     verwendet. Durch diese Umnutzungen entstehen neue Gefahrensituationen, die zu einem erhöhten Unfallrisiko führen können.

2.   Senioren begleiten ihre Enkel in der Regel auf Spielflächen, um sie dort zu beaufsichtigen. Inwieweit eine solche Beaufsichtigung erfolgen kann, wenn
     die Senioren Geräte nutzen, ist zweifelhaft.
3.   Primäre Funktion von Spielflächen ist die Vermittlung von Bewegungsanreizen an Kinder und die Förderung des Erwerbs sozialer Kompetenzen von
     Kindern durch spielerische Interaktionsangebote für ein gemeinsames Spiel unter Kindern, d. h. die wesentlichen Ziele beziehen sich auf den Kontakt
     zwischen Kindern und nicht auf den Kontakt zwischen Kindern und Senioren.

4.   In Zeiten sich stetig verknappender Finanzressourcen sind die Jugendämter immer mehr bemüht, ihren gesetzlichen Auftrag zur Umsetzung von
     Spielangeboten für Kinder bedarfsgerecht zu erfüllen und betrachten insofern die Verwendung solcher Ressourcen für andere Zielgruppen als kritisch,
     zumal Seniorenspielgeräte häufig - siehe oben - monofunktional ausgerichtet sind und den variablen Spielbedürfnissen von Kindern nicht entsprechen.
     Darüber hinaus verfügen Kommunen in der Regel über andere Bewegungsangebote für Senioren, z. B. in der Angebotsstruktur von Volkshochschulen
     und Sport- und Fitnesszentren.

5.   Herkömmliche Spielgeräte bieten in der Regel auch Bewegungsangebote für rüstige Senioren zur gemeinsamen Bewegungsinteraktion mit ihren Enkeln.

6.   Befragungen von kommunalen Senioreninteressenvertretungen in einigen Kommunen haben diese Thesen bestätigt. Darüber hinaus haben diese
     InteressenvertreterInnen darauf hingewiesen, dass viele Senioren in Abhängigkeit von ihren körperlichen Einschränkungen einen intensiven Spielbetrieb
     auf Spielflächen eher als störend bzw. unfallgefährlich - Senior kollidiert mit spielenden Kindern, etc. - für eigene Bewegungsinteressen empfinden und
     insofern Angebote anderer professioneller Anbieter, die ausschließlich auf die Bedürfnisse von Senioren zugeschnitten sind, bevorzugen würden.

7.   Vor diesem Hintergrund greift zumindest bei finanzstarken Kommunen immer mehr die Auffassung, Bewegungsangebote für Senioren und andere
     Nutzergruppen losgelöst von Spielflächen, z. B. in Form der in den 70er Jahren beliebten "Trimm-Dich-Pfade" zu realisieren.

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2. Mehrgenerationenplätze:
       Empfehlung des Arbeitskreises Spielflächen und
                     Kinderferientage

Das Konzept der Mehrgenerationenplätze wird grundsätzlich
positiv bewertet.

Es wurde jedoch empfohlen, ein solches Vorhaben zunächst
modellhaft an einem Standort zu erproben, um im Rahmen eines
Monitorings Erkenntnisse zu gewinnen, inwieweit solche
Angebote von der Zielgruppe auch tatsächlich angenommen
werden.

Für die Umsetzung eines solchen Modellprojektes würde sich
die Sanierung der Sportanlage "Am Tannenbusch" eignen, zumal
in dem entsprechenden Planungskonzept die Neukonzipierung
der angrenzenden städtischen Spielfläche vorgesehen ist.

                    Stadt Voerde (Ndrrh.) – Fachdienst 2.3   19
Darstellung der weiteren Prozessplanung

                         Inhalt                                      Zeitplan
 Festlegung des Richtwertes zur Flächenbemessung                 Bereits erfolgt
 Quantitativer Soll-Ist-Abgleich
 Festlegung der räumlichen Gliederung
  (Sozialräume/Bezirke)
 Sozial- und lebensraumbezogene Versorgungssituation             Bereits erfolgt
  mit städt. Spielflächen innerhalb der Kindergartenbe-
  zirke
 Möglichkeiten der Gegensteuerung bei Über- bzw.
  Unterversorgung
 Prioritätenfestlegung bzgl. der erhaltenswerten städt.
  Spielflächen im Stadtgebiet
 Festlegung von Qualitätskriterien für die Gestaltung              AK 24.03.
  und Ausstattung von städtischen Spielflächen
 Mehrgenerationenplätze: Präsentation von Planungs-
  und Ausstattungsbeispielen

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Darstellung der weiteren Prozessplanung

                        Inhalt                                      Zeitplan
 Erarbeitung von Vorschlägen und Handlungsoptionen                AK geplant
  bzgl. Mehrgenerationenplätzen
 Präsentation der Zwischenergebnisse bzw. Empfehlun-            JHA 15.06.2016
  gen des AK im JHA und entsprechende
  Beschlussfassung
 Ermittlung und Darstellung des Neu- und Umgestal-                 AK n. n.
  tungs- bzw. Ergänzungsbedarfes und des damit
  einhergehenden Investitionsbedarfes
 Aufstellung eines Maßnahmekataloges zur Umsetzung                 AK n. n.
  des Spielflächenbedarfsplanes
 Präsentation der diesbezüglichen Empfehlungen des AK              JHA n. n.
  im JHA und entsprechende Beschlussfassung des
  Spielflächenbedarfsplanes
 Weitere Beschlussfassung im HFA und Stadtrat                    HFA/Stadtrat
                                                                     n. n.

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Darstellung der weiteren Prozessplanung

                           Inhalt                                     Zeitplan
                                                                    AK/JHA/HFA/
 Erstellung und Veröffentlichung eines Spielplatzplanes
                                                                      Stadtrat
  gem. Antrag der SPD-Fraktion vom 17.09.2014
                                                                        n. n.
                                                                    AK/JHA/HFA/
   Spielplatzpaten in Voerde – Aufbau eines bürgerschaft-
                                                                      Stadtrat
    lichen Unterstützungssystems gem. Antrag der WGV-
                                                                        n. n.
    Fraktion vom 09.09.2014

                           Stadt Voerde (Ndrrh.) – Fachdienst 2.3                 19
Vielen Dank für Ihre
  Aufmerksamkeit

     Stadt Voerde (Ndrrh.) – Fachdienst 2.3
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