Verkammerung in der Physiotherapie - Dr. rer. physiol. Michael Uebele

 
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Verkammerung in der Physiotherapie - Dr. rer. physiol. Michael Uebele
Verkammerung in der Physiotherapie

                  Dr. rer. physiol. Michael Uebele
Quellen:
Clade, H. (1998): Pflegeberufe. SPD-Gesundheitsarbeiter: Verkammerung pro/kontra.Deutsches
Ärzteblatt,989 (45)

Bandelow, N.C. (1998): Gesundheitspolitik. Der Staat in der Hand einzelner Interessengruppen? Opladen:
Leske u. Budrich

Stöver, K. (2008): Eine Berufskammer für Physiotherapeuten? Physiopraxis, 6 (1), S. 8-12

Stober, R., Eisenmenger, S (2005): Interessenvertretung und Beratung. In: Kluth, W. (Hrsg): Handbuch des
Kammerrechts. S. 273-279, Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft

Witzel, K. (2010) Bachelor-Arbeit zur Erlangung des Akademischen Grades, Wie kann die politische
Mitbestimmung der Heilmittelerbringer wirksamer gestaltet werden? Analyse einer Verkammerung,

Verkammerung – Pro und Kontra, Stellungnahme des VDB-Physiotherapieverbandes in Therapie + Praxis, in.
Therapie +Praxis, Sonderausgabe Messeherbst 2012, 25. Jahrgang, S. 13 – 14

http://www.g-ba.de/institution/themenschwerpunkte/ (Stand 16.08.13)

BpB (Bundeszentrale für politische Bildung) (o.J.a): Institutionen und Akteure im Gesundheitswesen.
Allgemeine Charakteristika. Online: http://www.bpb.de/themen/WZDR71,0,G, S. 17-
18.esundheitspolitik%20_Lernobjekt.html.?lt=AAB683&guid=AAB785 (Stand:

IHK – Zwangsinstrument: http://www.gavagai.de/kfw/hhd0501.htm (Stand 15.08.2013
Verkammerung als
 Problemlösungsansatz??
                         Demographischer Wandel
 Ausbildung                                                                                  Leistungsvergütung
                                                                                             „Grundlohnsummenbindung“

                              Physiotherapeutenkammer
                                  auf Länderebene
Fort- und
Weiterbildung   „Niemand wird ernsthaft behaupten wollen, dass unsere jungen Kollegen, die soeben ihre
                Ausbildung beendet haben, bereits vollumfänglich qualifiziert sind, um komplizierte      Akademisierung
                Behandlungstechniken z.B. in den Bereichen Bobath, Manuelle Therapie, Manuelle
                Lymphdrainage, PNF, Vojta usw. anzuwenden“.

                „Von daher ist unser System der Zertifikatsbehandlungen als Maßnahme der
                Qualitätssicherung immer wieder vom Bundessozialgericht als sinnvoll und notwendig
Identität des   bestätigt worden“.

Berufsstandes   Andrea Rädlein, stv. Vorsitzende von Physio Deutschland
                                                                                              „Direktzugang“

                          Einflussnahme auf den Gemeinsamen
                                Bundesausschuss (G-BA)
                        Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Kranken-
                                            häuser und Krankenkassen
Was ist eine Kammer?

                Berufsständige Körperschaft (juristische Person)

öffentlich-rechtliche Organisation                              privatrechtliche Organisation
RO: öffentliche Gerichtsbarkeit (Regelung des Verhältnisses     RO: Privatrecht (rechtliche Beziehungen zwischen
zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt und Privatsubjekten)   Privatrechtssubjekten)

Kammer der Heilmittelberufe:                                    Beispiele:
•  Apothekerkammer                                              Grundtyp ist der eingetragene Verein
•  Ärztekammern                                                 Kapitalgesellschaften
•  Zahnärztekammer                                              Aktiengesellschaften
•  Psychologische Psychotherapeuten                             Gewerkschaften
•  Kinder- und Jugendpsychotherapeuten                          Genossenschaften

             Steuerungsform durch                                 Marktwirtschaftliche Steuerung
               Selbstverwaltung
Berufsständige Körperschaft des
öffentlichen Rechts (Kammer)

Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben

  Autonomiegewinn durch:
      Selbstverwaltung
      Selbstbestimmung
      Selbstkontrolle (Standesrecht)

  Mitgliedschaft aller Berufsangehörigen = Interessensvertretung aller
  Berufsangehörigen
Kammer versus Verband

Kammer                                    Verband
„Zwangsmitgliedschaft“                    „Freiwillige Mitgliedschaft“
Anhörungsrecht (z.B. gBA)                 Kein Anhörungsrecht
Berufsordnung                             Empfehlungen
Berufsaufsicht                            Empfehlungen
Berufsgerichtbarkeit                      Keine Berufsgerichtsbarkeit
Vergütung – „kein Einfluss“               Vergütung - Verhandlungen mit KV
Bindende Qualitätsstandards im Fort- u.   Qualitätsstandards sind nicht bindend
Weiterbildungsbereich
Bindende berufsethische Normen            Empfehlungen bzgl. berufsethischer
                                          Normen
Kammer als Spiegelbild des
 demokratischen Selbstverständnisses eines
 Berufsstandes

                 Berufsständische Kammer

Staatliche                        „Macht“
Kontrolle    (Abtretung hoheitlicher Rechte vom „Staat“ an die „Kammer“)

             +                                                         -
Mitgestaltungsmöglichkeit der
Mitglieder

Mitgestaltungsmöglichkeiten der Mitglieder:

     Satzung

     Vollversammlung der Mitglieder
Berufspolitischer Willensbildungsprozess
- innerhalb eines Dachverbandes der Physiotherapie??

      Berufsordnung

      •   Grundsätze zu den Aufgaben eines PT
      •   Physiotherapeutischer Prozess
      •   Qualitätsmanagement
      •   Fort- und Weiterbildung (Ausbildung)
      •   Berufliche Verhaltensregeln
      •   Interdisziplinäre Zusammenarbeit
      •   Aufbau einer physiotherapeutischen Forschung

      Berufsaufsicht

      Berufsgerichtbarkeit

      Berufsethische Standards
Einfluss von Körperschaften auf berufspolitische
Fragestellungen

                                      Kammer       Verband
Vertretung von Mitgliedern

Regelung der Fort- u. Weiterbildung

Regelung der Ausbildung

Akademisierungsprozess

Berufsidentität

Direktzugang

Berufliche Selbstverwaltung

Berufsethische Standards

Qualitätsmanagement

Vergütung

Politische Einflussnahme

Fremdbestimmtheit
Noch Fragen ??
Einflussnahme der Kammer

    Fort- und Weiterbildung

    Anerkennung von Ausbildungsinhalten
    (Fachschulische Ausbildung, Akademische Ausbildung)

    Identität des Berufsstandes

    Politische Einflussnahme („Auf Augenhöhe diskutieren“)
Kammer versus Verband

  Kammervertreter besitzen eine Anhörungspflicht gegenüber dem
  Gesetzgeber (Verbandsvertreter beisitzen eine Anhörungsrecht)

  Die Kammer vertritt alle Mitglieder einer Berufsgruppe im Unterschied zu
  einem Berufsverband

  Die Mitgliedschaft in einer Kammer beruht auf einer
  „Zwangsmitgliedschaft“, die in einem Verband auf „Freiwilligkeit“.

  Die formale Legalisierung einer Kammer erfolgt per Gesetz

  Die berufsständige Selbstverwaltung wirkt auf alle Mitglieder des
  Berufsstandes
Fort- und Weiterbildungsbereich

„Niemand wird ernsthaft behaupten wollen, dass unsere jungen Kollegen, die soeben ihre
Ausbildung beendet haben, bereits vollumfänglich qualifiziert sind, um komplizierte
Behandlungstechniken z.B. in den Bereichen Bobath, Manuelle Therapie, Manuelle
Lymphdrainage, PNF, Vojta usw. anzuwenden“.

„Von daher ist unser System der Zertifikatsbehandlungen als Maßnahme der Qualitätssicherung
immer wieder vom Bundessozialgericht als sinnvoll und notwendig bestätigt worden“.

Andrea Rädlein, stv. Vorsitzende von Physio Deutschland
Warum Neuorganisation?

              Forderung der Verbände                     Impulse durch Ergebnisse
              nach qualifizierterer                      wissenschaftlicher Studien aus
              Ausbildung                                 dem Ausland

Akademisierungsprozess in                                   zunehmende Forderung nach
Deutschland                            Ausbildung MPhG      Evidenzbasierung (Verbände,
                                                            Krankenkassen etc.)

                                                             DQR 6
                                                DQR 5

                                DQR 4

             DQR 3
   17
Probleme in der Physiotherapie

Ausbildung                                                               6
                                                                   5
• Unterschiede in der Ausbildungsfinanzierung                  4
                                                           3       DQR
• veraltetes MPhG
• Qualitätsgefälle in den Schulen (de jure und de facto)
• horizontale Durchlässigkeit i.d.R. nicht gewährleistet
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