Blitzlichter aus dem Neuen Lehrerdienstrecht "Pädagogischer Dienst" - v. Dominikus Plaschg

Die Seite wird erstellt Maximilian Lindner
 
WEITER LESEN
Blitzlichter aus dem Neuen Lehrerdienstrecht "Pädagogischer Dienst" - v. Dominikus Plaschg
Blitzlichter aus dem Neuen Lehrerdienstrecht
             „Pädagogischer Dienst“

                            v. Dominikus Plaschg
Blitzlichter aus dem Neuen Lehrerdienstrecht "Pädagogischer Dienst" - v. Dominikus Plaschg
   Zuordnungskriterien (§ 38 VBG, § 3 LLVG)
   „Klassischer Weg“ - nach der Reife- und
    Diplomprüfung (u. Mindestfachpraxis) LA-Studium
   Oder eine den Unterrichtsgegenständen
    entsprechende Lehrbefähigung
   Lehramts-Bachelor im Ausmaß v. 240 ECTS
   Ein darauf aufbauendes Masterstudium im Ausmaß
    von 60 ECTS
Blitzlichter aus dem Neuen Lehrerdienstrecht "Pädagogischer Dienst" - v. Dominikus Plaschg
   Modell „Quereinsteiger“
   Für Fachpraxis:
   Meisterausbildung + mehrjähre Berufspraxis
   oder Matura + Berufsabschluss+ Praxis
   Berufsbegleitendes Lehramtsstudium im Ausmaß v.
    240 ECTS (ECTS-Anrechnung für Fachtheorie)
   Für Fachtheorie:
   BEd (240 ECTS) oder abgeschlossenes
    Hochschulstudium (z.B. BOKU)
   Berufspraxis
   Lehramtsstudium mind. 60 ECTS
Blitzlichter aus dem Neuen Lehrerdienstrecht "Pädagogischer Dienst" - v. Dominikus Plaschg
   22 Wochenstunden Unterrichtsverpflichtung
   Jede Unterrichtsstunde = Wertigkeit 1
   Ausnahme: Stunden der LVG 1 haben Wertigkeit 1,1

   + 2 Stunden (= 72 Std./Jahr) Lehrverpflichtung für
    ◦   - Klassenvorstand
    ◦   - Mentoren-Tätigkeit
    ◦   - Aufgaben im Sinne der Anlage (z.B. Lehrwerkstätte,
          Qualitätsmanagement)
    ◦   - Schüler- und Eltern-Beratungstätigkeit

   Erzieherdienst = 0,6 WE/Stunde (0,3 WE/Std./Nacht)
Blitzlichter aus dem Neuen Lehrerdienstrecht "Pädagogischer Dienst" - v. Dominikus Plaschg
   Klassenvorstand/-ständin (= 1 WoSt oder 36 WoSt für
    ein ganzes Schuljahr), keine Zulage
   Funktion einer Mentorin/eines Mentors (ab
    01.09.2019, = 1 WoSt oder 36 WoSt/Schuljahr), Zulage
   Aufgaben lt. Anlage LLVG bzw. VBG:
    Das sind alle Kustodiate, Lehrwerkstätten
    gem. § 61e GehG (= Gehaltsgesetz)
    (1 Kusto = 1 Wost oder 36 WoSt/Schuljahr)
    Achtung: Nicht IT-Kustodiat
   Aufgaben im Sinne des Qualitätsmanagements (QIBB)
   LLVG = Landwirtschaftliches Landesvertragslehrpersonengesetz   VBG = Vertragsbedienstengesetz (für Bundeslehrer)
Blitzlichter aus dem Neuen Lehrerdienstrecht "Pädagogischer Dienst" - v. Dominikus Plaschg
   Beratung von Schüler/-innen in Hinblick auf
    Lernprobleme oder die Entwicklung von
    Begabungen
   Lernbegleitung
   Vertiefende Beratung der Eltern oder Koordination
    der Beratung zwischen Lehrkräften und Eltern bzw.
    Erziehungsberechtigten
   Vertrauenslehrertätigkeit
   Tätigkeit ist in der Lehrfächerverteilung
    auszuweisen
   Angebot ist Schülern (und Eltern) in geeigneter
    Weise bekannt zu machen.
   Kann je nach Anordnung in regelmäßiger oder
    geblockter Form erbracht werden.
   1 WoSt= 50 Minuten
   Kein (Förder-)Unterricht, kein Erzieherdienst, keine
    Lehrbetriebstätigkeit, keine administrative
    Unterstützung
   Aufzeichnungen, Nachweise!
   24 Stunden pro Jahr gratis (Vertretung)
    Bei Teilbeschäftigung aliquotiert

   Leistung Erzieherdienst (max. 50% der LV)
   Tätigkeiten im Lehrbetrieb (0,6 WE/Std.)
   Standortbezogene Tätigkeiten (Mitarbeit bei
    Schul- und Qualitätsentwicklung, Konferenzen,
    Teambesprechungen etc.)
   Beginn: Ab Dienstantritt, Dauer 12 Monate
   Mentor/in wird von der Dienstbehörde zugewiesen
   Pflichten: Zusammenarbeit mit Mentor/in,
    Hospitationen, Lehrveranstaltungen besuchen
   Mentor/in erstellt spätestens 2 Monate vor Ende der
    Induktionsphase ein Gutachten
   Schulleitung berichtet der Personalstelle auf Grund
    des Gutachtens und eigener Wahrnehmungen über
    den Verwendungserfolg
   Junglehrkraft hat Einsicht- und Stellungnahme-Recht
   Personalstelle hat mitzuteilen, ob Verwendungserfolg
    positiv (3 Stufen)
   Ausschließlich vertragliches DV
   Während der Induktionsphase zwingend
    befristet
   Befristung insgesamt 5 Jahre möglich, danach
    zwingend unbefristet
   Dienstzeiten in anderen Bundesländern
    zählen zum Besoldungsdienstalter
   Unbefristung auch früher möglich
   BVA versichert, Arbeitslosenversicherung
   Keine Anrechnung von Schul- und
    Ausbildungszeiten (gilt jetzt auch im Altrecht!)
   Aber Vordienstzeiten – Anrechnung:
      Dienstverhältnisse zu Bund, Land, Gemeinde, EU;
      Grundwehrdienst
      Zivildienst
   Darüber hinaus Zeiten einer einschlägigen
    Berufstätigkeit
   Belehrungspflicht des Dienstgebers
   Vorbildungsausgleich, wenn Ausbildung
    während der Dienstzeit abgeschlossen wird
PÄDAGOGISCHER DIENST
Stufe   Schema pd    Verweildauer in Jahren

                                 Master = 3,5;
 1      2.781,1       BEd: 240 ECTS = 4,5 / 180 ECTS = 5,5
                            Ohne Abschluss 8,5 Jahre

 2      3.165,6                       5
 3      3.551,1                       5
 4      3.936,7                       6
 5      4.322,5                       6
 6      4.708,2                       6
 7      4.946,5                        -

    Fächervergütungen in Fachschulen

    Vergütung LVG 1= € 35,30

    Vergütung LVG 2= € 14,40


    Fächervergütung in Berufsschulen Für alle
    Theoriestunden = € 14,40


    (Vergütung immer pro Stunde und Monat)
Dienstrecht ALT              Dienstrecht NEU
Beispiel:              WE       Std.            Fächervergütung

4 Std. E               4,420    4,400           141,20
4 Std. NTH             4,420    4,400           141,20
2 Std. BSP             1,910    2,000           -
5 Std. PU NTH          4,125    5,000           -
1 Std. ÖK              1,050    1,000            14,40
5 Std. Erz.-D.         2,500    3,000           -
9 Std. Erz.-D.-Nacht   2,250    2,700           -

                       20,675   22,500          296,80
Dienstrecht ALT           Dienstrecht NEU
Beispiel:       WE        Std.            Fächervergütung

6 Std. E        6,630     6,600           211,80
6 Std. M        6,630     6,600           211,80
6 Std. BW       6,630     6,600           211,80

                19,890    19,800          635,40
   Mehrdienstleistungen (regelmäßige Überstunden)
   1,3% v. Vollgehalt je Wochen-MDL
   Einstellung, Entfall – wie im Altrecht (§ 61 GehG)
   Einzelne Vertretungsstunden 38,7 €/Std.
   Block-Supplierung nicht privilegiert!
   Klassenvorstand + Kustodiate +
    Lehrwerkstätten werden in die
    Lehrverpflichtung eingerechnet – keine
    gesonderte Abgeltung
   MentorInnen      (Zulage)
    Hochschullehrgang Mentoring mit 60 ECTS erforderlich
    Bis 2029/30 genügen 30 ECTS

   Abteilungsvorstand/-ständin            (Zulage + LV-
    Minderung)

   Administrator/in        (Zulage + LV-Minderung)

   Schulleiter/in    (Hochschullehrgang erforderlich)
    Zulage + LV-Minderung
   Fortbildung - Auf Anordnung bis zu 15
    Stunden in der unterrichtsfreien Zeit

  Ferien
  Beginn: nach Abwicklung der
  Schlussgeschäfte

  Ende: Am Montag vor Beginn des neuen
  Schuljahres


    Verwendungsbezeichnung: Professor/in
   Landesvertretung 27 - Burgenland:
   Vorsitzender: Ing. Josef Pfeiffer
   Dienststelle Tel.: 03322-42288
   E-Mail: pepipfeiffer@aon.at


   Landesvertretung 27 - Kärnten:
   Vorsitzende: Ing. Mag. Anna Setz
   ZA Klagenfurt Tel.: 050-536-16025
   E-Mail: anna.setz@ktn.gv.at


   Landesvertretung 27 - Niederösterreich:
   Vorsitzende: Dipl.-Päd. Regina Pribitzer
   Dienststelle Tel.: 02286-2202
   E-Mail: regina.pribitzer@lfs-obersiebenbrunn.ac.at
   Landesvertretung 27 - Oberösterreich:
   Vorsitzender: Ing. Alfons Burtscher ZA: Ing. Gerald Kaiblinger
   Dienststelle Tel.: 0664/3919953     Tel.: 0664-600 723 49 01
   E-Mail: alfons.burtscher@ooe.gv.at


   Landesvertretung 27 - Salzburg:
   Vorsitzender: Dipl.-Ing. Reinhard Huber
   ZA LWL Sbg. Tel.: 0664-611 66 65
   E-Mail: reinhard.huber@lfs-klessheim.at


   Landesvertretung 27 - Steiermark:
   Vorsitzender: Ing. Dominikus Plaschg
   Dienststelle Tel.: 03463-2364-23
   E-Mail: dominikus.plaschg@stmk.gv.at
   Landesvertretung 27 - Tirol:
   Vorsitzender: Ing. Stefan Frischmann
   Dienststelle Tel.: 05244-61161-138
   E-Mail: pv.landwirtschaftslehrer@tsn.at


   Landesvertretung 27 - Vorarlberg:
   Vorsitzender: Dipl. Ing. Monika Schelling
   Dienststelle Tel.: 05576-73316
   E-Mail: monika.schelling@bsbz.at
Kontakt: dominikus.plaschg@stmk.gv.at
                   0664-441 92 08
Sie können auch lesen