VERSICHERUNGSVERTRAGSGESETZ: DIE ÄNDERUNGEN AUF EINEN BLICK - Verlingue Versicherungsbroker

Die Seite wird erstellt Michelle Dörr
 
WEITER LESEN
VERSICHERUNGSVERTRAGSGESETZ: DIE ÄNDERUNGEN AUF EINEN BLICK - Verlingue Versicherungsbroker
AUSGABE JUNI 2021

.......................................................KUNDENINFORMATIONEN VON MEEX VERSICHERUNGSBROKER AG........................................
.............VERSICHERUNGSVERTRAGSGESETZ: DIE ÄNDERUNGEN AUF EINEN BLICK.......................
....BERUFLICHE VORSORGE: MITWIRKUNG DER ARBEITNEHMER BEI EINEM WECHSEL DER VORSORGEEINRICHTUNG.....
.....................................................MEEX UPDATE – FUSION UND NEUER AUFTRITT ALS VERLINGUE .....................................

                                                                                         Ein Unternehmen von
VERSICHERUNGSVERTRAGSGESETZ: DIE ÄNDERUNGEN AUF EINEN BLICK - Verlingue Versicherungsbroker
...............EDITORIAL..........................................................................................
               LIEBE LESERINNEN UND LESER

               Aus MEEX Versicherungsbroker wird Verlingue – aus orange          Auch in Zukunft werden wir Sie regelmässig mit News aus der
               wird blau. Die Fusion mit unseren Schwesterfirmen S&P In-         Versicherungswelt versorgen, jedoch auf digitalem Weg– aber
               surance Group AG in Kriens und Advantis Versicherungsbera-        immer einfach, klar und fokussiert.
               tung AG aus Zürich steht kurz bevor. Mit neuem Namen und
               neuem Auftritt werden wir in den nächsten Tagen ein neues         Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer.
               Kapitel in unserer 24-jährigen Firmengeschichte aufschlagen.
               Seien Sie deshalb nicht verblüfft, wenn wir Sie am Telefon bald   Jean-Marc Barth & Team
               mit «Verlingue» begrüssen. Sie sind richtig verbunden und die
               Menschen hinter dem neuen Logo sind immer noch dieselben
               – da ändert sich nichts.

               In dieser MEEX Newsbox fokussieren wir uns neben unserer
               neuen Marke auf weitere brandaktuelle Themen aus der Versi-
               cherungswelt: Das überarbeitete Versicherungsvertragsgesetz
               tritt per 01.01.2022 in Kraft und bringt einige Verbesserungen
               für Sie als Kundinnen und Kunden. Wir zeigen Ihnen welche.
               Neuigkeiten gibt es auch im Bereich der Beruflichen Vorsorge:
               Wer seine Vorsorgeeinrichtung wechseln will, sollte unbedingt
               seine Mitarbeitenden in den Entscheidungsprozess einbinden.
               Sonst könnte es kompliziert werden. Lesen Sie mehr dazu auf
               Seite 3.

  ............MEILENSTEINE VON MEEX: ....................................................................
           1997
           Firmengründung,                                                                                      2021
                                                         2015
  .................VVG – DIE ÄNDERUNGEN AUF EINEN BLICK...........................................................................
                                                                                                                Fusion und
           Eröffnung
                                                         Eröffnung Büro
                                                                                    2017                        neuer Auftritt
           Büro Langenthal                                                          Eröffnung Büro
                                          2012           Zofingen
                                                                                                                 Burgdorf
                                                              Eröffnung Büro
                                                              Zollbrück
                                    2005
                                    mehr als 10
                                    Mitarbeitende

                                                                                                    2017
                       2001                                                2015
                                                                                                    Eröffnung Büro
                       Gründung der                                        mehr als 30
                                                                                                    Bern                      2019
                       Aktiengesellschaft                                                                                     Anschluss an
                                                                           Mitarbeitende
                                                 2011                                                                         Verlingue Gruppe
                                                 mehr als 20
                                                 Mitarbeitende
VERSICHERUNGSVERTRAGSGESETZ: DIE ÄNDERUNGEN AUF EINEN BLICK - Verlingue Versicherungsbroker
............VVG – DIE ÄNDERUNGEN AUF EINEN BLICK...........................................
         Die Revision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), das per       –	Verlängerung der Verjährungsfrist für Ansprüche aus Ver-
         01.01.2022 in Kraft tritt, bringt Verbesserungen für Sie als Kun-      sicherungsverträgen (Art. 46). Erhöhung von zwei auf fünf
         dinnen und Kunden und passt Bestimmungen an veränderte                 Jahre. Ansprüche aus Versicherungsverträgen verjähren neu
         Gegebenheiten an. So wird beispielsweise neu für Versiche-             erst fünf Jahre nach dem Schadenfall.
         rungsverträge ein Widerrufsrecht von 14 Tagen eingeführt.           –	Einführung eines allgemeinen direkten Forderungsrechts
         Auch Verträge mit langer Laufzeit können nach drei Jahren              für alle Haftpflichtversicherungen (Art. 60). Ein Geschädigter
         beendet werden. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Versi-          kann damit seine Ansprüche direkt bei der Versicherung des
         cherungsverträgen wird von zwei auf fünf Jahre erhöht. Zudem           Schädigers geltend machen, obwohl der Versicherungsver-
         wird das Gesetz an die heutigen Anforderungen des elektroni-           trag nicht mit ihm, sondern mit dem Haftpflichtigen abge-
         schen Geschäftsverkehrs angepasst.                                     schlossen wurde.
                                                                             –	Digitalisierung (insgesamt 14 Artikel): Elektronischer Schrift-
         Das sind die wichtigsten Neuerungen:                                   verkehr (E-Mail, WhatsApp, etc.) ist möglich. Ein elektroni-
         –	Einführung eines Widerrufsrechts (Art. 2a und 2b): Versiche-        scher Text ohne Unterschrift ist verbindlich.
            rungsnehmer können innerhalb einer Bedenkfrist von 14 Tagen
            von ihrem Vertrag zurücktreten.                                  Besonders für die Haftplichtversicherung haben diese Gesetzes-
         –	Ordentliches Kündigungsrecht (Art. 35): Verträge mit langer      änderungen enorme Auswirkungen, insbesondere bei der Total-
            Laufzeit können auf das Ende des dritten Jahres oder jedes       überarbeitung der Versicherungsbedingungen. Auch bei der
            darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei     Schadenbearbeitung werden die Folgen zu spüren sein – vor
            Monaten beendet werden.                                          allem bei den höheren Schadenbelastungen.

                                                                             Thomas Marti

...............BERUFLICHE VORSORGE: MITWIRKUNG DER ARBEITNEHMER...............
...............BEI EINEM WECHSEL DER VORSORGEEINRICHTUNG................................
         Am 2. Juni 2020 hat das Bundesgericht ein Urteil zum The-           –	Es muss für alle offen und transparent sein, welcher Einrich-
         ma «Mitwirkung der Arbeitnehmer» bei einem Wechsel des                 tung man sich zu welchen Konditionen anschliessen will.
         Pen­sionskassen-Anbieters veröffentlicht. Das Bundesgericht         –	Die Arbeitnehmer müssen dem Pensionskassenwechsel zu-
         macht klar, dass Arbeitnehmer beim Wechsel der beruflichen             stimmen, bevor der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht.
         Vorsorge ein Mitbestimmungsrecht haben. Will der Arbeitge-          –	Es ist die Pflicht der abgebenden Pensionskasse zu prüfen,
         ber den Anschlussvertrag mit der bisherigen Pensionskasse              ob obige Kriterien erfüllt sind.
         kündigen, braucht er dafür die Zustimmung des Personals.
         Zusammenfassend handelt es sich um nachfolgende Punkte:             In den Entscheidungsprozess sind lediglich aktiv Versicherte
                                                                             einzubeziehen. Rentenbezüger fallen nicht darunter. Zudem
         –	Art. 11 Abs. 3bis BVG sieht vor, dass das gesamte Personal       betrifft dieses Urteil die weitergehenden Vorsorgeeinrichtun-
           oder eine nach Mitwirkungsgesetz bestimmte Arbeitneh-             gen im Überobligatorium (wie z.B. Kaderstiftungen) nicht.
           mervertretung in das Verfahren einbezogen werden muss.
         –	Die Arbeitnehmer müssen laufend in den Entscheidungs-            Claudia Zbinden
           prozess involviert werden. Das Bundesgericht geht von
           einer aktiven Mitbestimmung des Personals aus, also einem
           mehrmonatigen gemeinsamen Prozess.
         –	Ein Anbieterwechsel ist ein gemeinsamer Entscheid «auf
           Augenhöhe» von Arbeitnehmern und Arbeitgeber.
VERSICHERUNGSVERTRAGSGESETZ: DIE ÄNDERUNGEN AUF EINEN BLICK - Verlingue Versicherungsbroker
...............MEEX UPDATE: FUSION UND NEUER AUFTRITT ALS VERLINGUE...............................
                   Wir schlagen ein neues Kapitel auf: MEEX Versicherungsbro-           Mit unseren farbenfrohen neuen Visuals, welche die Lö-
                   ker AG fusioniert mit den Verlingue Schwesterngesellschaf-           sungsentwicklung von der Unordnung zum strukturierten
                   ten Advantis Versicherungsberatung AG aus Zürich und S&P             Prozess darstellen, symbolisieren wir unseren Vorsatz der
                   Insurance Group in Kriens. Neu treten wir in Zukunft ein-            «Einfachheit, Klarheit und Effizienz». Damit werden wir Sie
                   heitlich als Verlingue auf. Hauptsitz der Verlingue AG wird          auch künftig begeistern.
                   in Kriens sein.
                                                                                        Marco Buholzer
                   Was bedeuten die Änderungen für Sie als Kunden?
                   Eine hohe Kundenzufriedenheit ist weiterhin unser oberstes
                   Ziel und dies wollen wir mit umfassender, kompetenter und
                   persönlicher Beratung erreichen. In Bezug auf die Betreuung
                   und Servicebereitschaft gibt es somit keine Änderungen.
                   Ihre Ansprechpartner bleiben gleich. Neu profitieren Sie
                   von einer noch breiteren fachlichen Aufstellung mit ausge-
                   wiesenen Spezialisten, der stärkeren Position im Versiche-
                   rungsmarkt und einer beschleunigten digitalen Unterstüt-
                   zung unserer Leistungserbringung.

                   Verlingue – Versicherung leicht gemacht
                   Die richtige Lösung beim Versicherungs- und Vorsorge-
                   schutz mit dem bestmöglichen Preis-Leistungs-Verhältnis
                   zu finden ist anspruchsvoll. Wir vereinen fundiertes Fach-
                   wissen mit ausgeprägter Servicebereitschaft und vereinfa-
                   chen für Sie das Thema Versicherung.

   Beatrix Adam                  Sandra Aebi-Marbach       Ivan Aračić                  Jean-Marc Barth         Markus Bertschi         Marcel Bigler

   Nicole Blaser                 Michael Bögli             Ursula Briggen               Marco Buholzer          Thomas Christen         Sylvia Gerber

   Sandra Hasler                 Ursula Herrmann           Markus Hug                   Sandra Liechti          Christina Maibach-      Thomas Marti
                                                                                                                Doppmann

   Elma Murtezani                Fabienne Pulver           Fabian Ramseier              Andrea Riedener         Lars Rickli             Mirco Rindlisbacher

   Andrea Schär                  Urs Schär                 Claudia Siegenthaler         Dunja Spicher           Ivana Staub             Dominik Stuber

   Marcel Studer                 Nikola Vidovic            Rolf Widmer                  Claudia Zbinden

  MEEX
  Versicherungsbroker AG               Langenthal                           Bern                          Burgdorf                      Zofingen
                                       Bahnhofstrasse 13                    Wankdorffeldstrasse 70        Technikumstrasse 2            Klösterligasse 3
  info@meex.ch                         4900 Langenthal                      3014 Bern                     3400 Burgdorf                 4800 Zofingen,
  www.meex.ch                          +41 62 919 24 24                     +41 31 320 00 90              +41 34 402 84 28              +41 62 919 24 24
Sie können auch lesen