VERSICHERUNGSVERTRAGSGESETZ: DIE ÄNDERUNGEN AUF EINEN BLICK - Verlingue Versicherungsbroker
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
AUSGABE JUNI 2021 .......................................................KUNDENINFORMATIONEN VON MEEX VERSICHERUNGSBROKER AG........................................ .............VERSICHERUNGSVERTRAGSGESETZ: DIE ÄNDERUNGEN AUF EINEN BLICK....................... ....BERUFLICHE VORSORGE: MITWIRKUNG DER ARBEITNEHMER BEI EINEM WECHSEL DER VORSORGEEINRICHTUNG..... .....................................................MEEX UPDATE – FUSION UND NEUER AUFTRITT ALS VERLINGUE ..................................... Ein Unternehmen von
...............EDITORIAL.......................................................................................... LIEBE LESERINNEN UND LESER Aus MEEX Versicherungsbroker wird Verlingue – aus orange Auch in Zukunft werden wir Sie regelmässig mit News aus der wird blau. Die Fusion mit unseren Schwesterfirmen S&P In- Versicherungswelt versorgen, jedoch auf digitalem Weg– aber surance Group AG in Kriens und Advantis Versicherungsbera- immer einfach, klar und fokussiert. tung AG aus Zürich steht kurz bevor. Mit neuem Namen und neuem Auftritt werden wir in den nächsten Tagen ein neues Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer. Kapitel in unserer 24-jährigen Firmengeschichte aufschlagen. Seien Sie deshalb nicht verblüfft, wenn wir Sie am Telefon bald Jean-Marc Barth & Team mit «Verlingue» begrüssen. Sie sind richtig verbunden und die Menschen hinter dem neuen Logo sind immer noch dieselben – da ändert sich nichts. In dieser MEEX Newsbox fokussieren wir uns neben unserer neuen Marke auf weitere brandaktuelle Themen aus der Versi- cherungswelt: Das überarbeitete Versicherungsvertragsgesetz tritt per 01.01.2022 in Kraft und bringt einige Verbesserungen für Sie als Kundinnen und Kunden. Wir zeigen Ihnen welche. Neuigkeiten gibt es auch im Bereich der Beruflichen Vorsorge: Wer seine Vorsorgeeinrichtung wechseln will, sollte unbedingt seine Mitarbeitenden in den Entscheidungsprozess einbinden. Sonst könnte es kompliziert werden. Lesen Sie mehr dazu auf Seite 3. ............MEILENSTEINE VON MEEX: .................................................................... 1997 Firmengründung, 2021 2015 .................VVG – DIE ÄNDERUNGEN AUF EINEN BLICK........................................................................... Fusion und Eröffnung Eröffnung Büro 2017 neuer Auftritt Büro Langenthal Eröffnung Büro 2012 Zofingen Burgdorf Eröffnung Büro Zollbrück 2005 mehr als 10 Mitarbeitende 2017 2001 2015 Eröffnung Büro Gründung der mehr als 30 Bern 2019 Aktiengesellschaft Anschluss an Mitarbeitende 2011 Verlingue Gruppe mehr als 20 Mitarbeitende
............VVG – DIE ÄNDERUNGEN AUF EINEN BLICK........................................... Die Revision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), das per – Verlängerung der Verjährungsfrist für Ansprüche aus Ver- 01.01.2022 in Kraft tritt, bringt Verbesserungen für Sie als Kun- sicherungsverträgen (Art. 46). Erhöhung von zwei auf fünf dinnen und Kunden und passt Bestimmungen an veränderte Jahre. Ansprüche aus Versicherungsverträgen verjähren neu Gegebenheiten an. So wird beispielsweise neu für Versiche- erst fünf Jahre nach dem Schadenfall. rungsverträge ein Widerrufsrecht von 14 Tagen eingeführt. – Einführung eines allgemeinen direkten Forderungsrechts Auch Verträge mit langer Laufzeit können nach drei Jahren für alle Haftpflichtversicherungen (Art. 60). Ein Geschädigter beendet werden. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Versi- kann damit seine Ansprüche direkt bei der Versicherung des cherungsverträgen wird von zwei auf fünf Jahre erhöht. Zudem Schädigers geltend machen, obwohl der Versicherungsver- wird das Gesetz an die heutigen Anforderungen des elektroni- trag nicht mit ihm, sondern mit dem Haftpflichtigen abge- schen Geschäftsverkehrs angepasst. schlossen wurde. – Digitalisierung (insgesamt 14 Artikel): Elektronischer Schrift- Das sind die wichtigsten Neuerungen: verkehr (E-Mail, WhatsApp, etc.) ist möglich. Ein elektroni- – Einführung eines Widerrufsrechts (Art. 2a und 2b): Versiche- scher Text ohne Unterschrift ist verbindlich. rungsnehmer können innerhalb einer Bedenkfrist von 14 Tagen von ihrem Vertrag zurücktreten. Besonders für die Haftplichtversicherung haben diese Gesetzes- – Ordentliches Kündigungsrecht (Art. 35): Verträge mit langer änderungen enorme Auswirkungen, insbesondere bei der Total- Laufzeit können auf das Ende des dritten Jahres oder jedes überarbeitung der Versicherungsbedingungen. Auch bei der darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Schadenbearbeitung werden die Folgen zu spüren sein – vor Monaten beendet werden. allem bei den höheren Schadenbelastungen. Thomas Marti ...............BERUFLICHE VORSORGE: MITWIRKUNG DER ARBEITNEHMER............... ...............BEI EINEM WECHSEL DER VORSORGEEINRICHTUNG................................ Am 2. Juni 2020 hat das Bundesgericht ein Urteil zum The- – Es muss für alle offen und transparent sein, welcher Einrich- ma «Mitwirkung der Arbeitnehmer» bei einem Wechsel des tung man sich zu welchen Konditionen anschliessen will. Pensionskassen-Anbieters veröffentlicht. Das Bundesgericht – Die Arbeitnehmer müssen dem Pensionskassenwechsel zu- macht klar, dass Arbeitnehmer beim Wechsel der beruflichen stimmen, bevor der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht. Vorsorge ein Mitbestimmungsrecht haben. Will der Arbeitge- – Es ist die Pflicht der abgebenden Pensionskasse zu prüfen, ber den Anschlussvertrag mit der bisherigen Pensionskasse ob obige Kriterien erfüllt sind. kündigen, braucht er dafür die Zustimmung des Personals. Zusammenfassend handelt es sich um nachfolgende Punkte: In den Entscheidungsprozess sind lediglich aktiv Versicherte einzubeziehen. Rentenbezüger fallen nicht darunter. Zudem – Art. 11 Abs. 3bis BVG sieht vor, dass das gesamte Personal betrifft dieses Urteil die weitergehenden Vorsorgeeinrichtun- oder eine nach Mitwirkungsgesetz bestimmte Arbeitneh- gen im Überobligatorium (wie z.B. Kaderstiftungen) nicht. mervertretung in das Verfahren einbezogen werden muss. – Die Arbeitnehmer müssen laufend in den Entscheidungs- Claudia Zbinden prozess involviert werden. Das Bundesgericht geht von einer aktiven Mitbestimmung des Personals aus, also einem mehrmonatigen gemeinsamen Prozess. – Ein Anbieterwechsel ist ein gemeinsamer Entscheid «auf Augenhöhe» von Arbeitnehmern und Arbeitgeber.
...............MEEX UPDATE: FUSION UND NEUER AUFTRITT ALS VERLINGUE............................... Wir schlagen ein neues Kapitel auf: MEEX Versicherungsbro- Mit unseren farbenfrohen neuen Visuals, welche die Lö- ker AG fusioniert mit den Verlingue Schwesterngesellschaf- sungsentwicklung von der Unordnung zum strukturierten ten Advantis Versicherungsberatung AG aus Zürich und S&P Prozess darstellen, symbolisieren wir unseren Vorsatz der Insurance Group in Kriens. Neu treten wir in Zukunft ein- «Einfachheit, Klarheit und Effizienz». Damit werden wir Sie heitlich als Verlingue auf. Hauptsitz der Verlingue AG wird auch künftig begeistern. in Kriens sein. Marco Buholzer Was bedeuten die Änderungen für Sie als Kunden? Eine hohe Kundenzufriedenheit ist weiterhin unser oberstes Ziel und dies wollen wir mit umfassender, kompetenter und persönlicher Beratung erreichen. In Bezug auf die Betreuung und Servicebereitschaft gibt es somit keine Änderungen. Ihre Ansprechpartner bleiben gleich. Neu profitieren Sie von einer noch breiteren fachlichen Aufstellung mit ausge- wiesenen Spezialisten, der stärkeren Position im Versiche- rungsmarkt und einer beschleunigten digitalen Unterstüt- zung unserer Leistungserbringung. Verlingue – Versicherung leicht gemacht Die richtige Lösung beim Versicherungs- und Vorsorge- schutz mit dem bestmöglichen Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden ist anspruchsvoll. Wir vereinen fundiertes Fach- wissen mit ausgeprägter Servicebereitschaft und vereinfa- chen für Sie das Thema Versicherung. Beatrix Adam Sandra Aebi-Marbach Ivan Aračić Jean-Marc Barth Markus Bertschi Marcel Bigler Nicole Blaser Michael Bögli Ursula Briggen Marco Buholzer Thomas Christen Sylvia Gerber Sandra Hasler Ursula Herrmann Markus Hug Sandra Liechti Christina Maibach- Thomas Marti Doppmann Elma Murtezani Fabienne Pulver Fabian Ramseier Andrea Riedener Lars Rickli Mirco Rindlisbacher Andrea Schär Urs Schär Claudia Siegenthaler Dunja Spicher Ivana Staub Dominik Stuber Marcel Studer Nikola Vidovic Rolf Widmer Claudia Zbinden MEEX Versicherungsbroker AG Langenthal Bern Burgdorf Zofingen Bahnhofstrasse 13 Wankdorffeldstrasse 70 Technikumstrasse 2 Klösterligasse 3 info@meex.ch 4900 Langenthal 3014 Bern 3400 Burgdorf 4800 Zofingen, www.meex.ch +41 62 919 24 24 +41 31 320 00 90 +41 34 402 84 28 +41 62 919 24 24
Sie können auch lesen