HERZLICH WILLKOMMEN 360 - GEMEINSAM ZUKUNFT GESTALTEN

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HERZLICH WILLKOMMEN 360 - GEMEINSAM ZUKUNFT GESTALTEN
NETZWERKFORUM

                              HERZLICH WILLKOMMEN
             360°
GEMEINSAM ZUKUNFT GESTALTEN

                                             23. März 2021
HERZLICH WILLKOMMEN 360 - GEMEINSAM ZUKUNFT GESTALTEN
AGENDA

         1 BEGRÜßUNG
         2 FACHVORTRAG
         3 VERABSCHIEDUNG

                            2
HERZLICH WILLKOMMEN 360 - GEMEINSAM ZUKUNFT GESTALTEN
GENOSSENSCHAFTSIDEE IN REINKULTUR

WISSEN WEITERGEBEN. MENSCHEN ZUSAMMENBRINGEN.

   NETZWERKFORUM

                 360°                   KAPITALMARKT
    GEMEINSAM ZUKUNFT GESTALTEN
                                                   STEUERN

                                               RECHT

                                                   NACHFOLGE

                                                               3
HERZLICH WILLKOMMEN 360 - GEMEINSAM ZUKUNFT GESTALTEN
AUSGEZEICHNETE EXPERTISE FÜR DEN KAPITALMARKT

 TOP VERMÖGENSVERWALTER IN DER DACH-REGION

Im vergangenen Jahr hat das unabhängige Controlling-Institut firstfive erneut Vermögensverwalter unter die Lupe genommen und deren Portfolien
durchleuchtet. Das Resultat dieser Auswertung spiegelt sich in einem Ranking nach Rendite- und Risikokennziffern wider und beinhaltet die Top 5
der gelisteten Vermögensverwalter in Deutschland. Wir freuen uns sehr, Ihnen heute mitteilen zu dürfen, dass wir auch für das Jahr 2020 einen
Platz unter den „firstfive“ erreichen konnten und diesmal neben dem Siegel sogar eine Urkunde als preisgekrönter Vermögensverwalter erhalten.

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HERZLICH WILLKOMMEN 360 - GEMEINSAM ZUKUNFT GESTALTEN
UNSERE EXPERTEN ZUM HEUTIGEN THEMA

„SCHENKEN, VERERBEN ODER LIEBER DOCH NICHT STERBEN?
DAS SCHWIERIGE PLANEN, SOLANGE ES NOCH EINFACH IST!“

Es referieren zum heutigen Thema aus der Kanzlei
                   Corinna Stiehl
                   Partnerin
                   Fachanwältin für
                   Erb- und Familienrecht

                   Büro Mannheim                     VIEL VERGNÜGEN
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                   Rechtsanwalt/Steuerberater

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HERZLICH WILLKOMMEN 360 - GEMEINSAM ZUKUNFT GESTALTEN
Steueroptimale Vermögensstrukturierung
RAin Corinna Stiehl
RA/StB Pawel Blusz, LL.B., LL.M.
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1. Fehlerquellen im Todesfall
HERZLICH WILLKOMMEN 360 - GEMEINSAM ZUKUNFT GESTALTEN
Fallstricke der gesetzlichen Erbfolge

     Beispiel: Ein Ehepaar, 2 Kinder; der Mann stirbt bei einem Autounfall ohne
     Testament

     • Konfliktpotential: Es entsteht eine Erbengemeinschaft zwischen der Mutter
       und den Kindern, die den Nachlass gemeinschaftlich verwaltet.
     • Verfügungen über Nachlassgegenstände grundsätzlich nur einstimmig.
     • Familiengericht oder Ergänzungspfleger mit im Boot: bei minderjährigen
       Kindern ist für zahlreiche Entscheidungen Zustimmung/Genehmigung
       erforderlich
     • Keine ausreichende Absicherung der Wohnsituation: Kinder können als
       Miterben Versteigerungsantrag stellen
     • Keinerlei Absicherung nichtehelicher Lebensgefährten

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Vorsicht vor Berliner Testament

     „Berliner Testament“: Ehegatten setzen sich auf den 1. Todesfall gegenseitig
     als Alleinerben ein, und auf den 2. Todesfall erben die Kinder vom
     Längerlebenden das, was noch übrig ist.

     • Im ersten Todesfall wird das gesamte Vermögen eines Ehegatten auf den
       überlebenden Ehegatten übertragen.
     • Kinder werden im ersten Todesfall enterbt, das provoziert Pflichtteilsansprüche
       und belastet den überlebenden Ehegatten: Problem Bewertung und Problem
       Liquidität
     • „Schwarze Schafe“ werden begünstigt: enterbte Kinder können aus dem
       Vermögen des Erstverstorbenen wertmäßig zweimal ihren Pflichtteil verlangen
     • Verlust der Testierfreiheit: Bindungswirkung nach dem ersten Todesfall

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Vorsicht vor Berliner Testament

     Steuersituation:
     • Im ersten Todesfall Übertragung von 100% des Vermögens eines Ehegatten
       auf den überlebenden Ehegatten. Der überlebende Ehegatte kann ggf. in
       Höhe von (max.) 50% eine Steuerbefreiung bekommen (sog. fiktive
       Zugewinnausgleichsforderung).
     • Darüber hinaus kann er nur den erbschaftsteuerlichen Freibetrag in Anspruch
       nehmen.
     • Für den verbleibenden Erwerb entsteht Erbschaftsteuer in Höhe von (bis zu)
       30%!
     • Verstirbt der Ehegatte und vererbt er dieses Vermögen an die Kinder, entsteht
       erneut Erbschaftsteuer!
     • Erbschaftsteuerfreibeträge der Kinder bleiben im 1. Todesfall völlig ungenutzt
       (400.000 EUR pro Kind)

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Optimale Testamentsgestaltung

     Option 2:
     • Kinder werden Erben.
     • Vermächtnisse zugunsten des überlebenden Ehegatten, z.B.
        - Familienheim,
        - persönliche Gegenstände,
        - Geldvermächtnis im Erbfall,
        - Geldvermächtnis 5 Jahre nach dem Erbfall,
        - ein weiteres Vermächtnis 10 Jahre nach dem Erbfall
     • Ehegatte wird Testamentsvollstrecker und erfüllt sich selbst seine
       Vermächtnisse

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2. Typische Fehler von Ehegatten zu Lebzeiten
Ausgangslage: Ehegatten ohne Ehevertrag

• Gesetzlicher Güterstand: „Zugewinngemeinschaft“

• Jeder Ehegatte behält sein eigenes Vermögen (getrennte
  Vermögensmassen). Bei Beendigung des Güterstands (Scheidung, Tod)
  wird der Zugewinn während der Ehe zwischen beiden ausgeglichen.

• Schenkungen zwischen den Ehegatten sind grundsätzlich nur bis zu
  einem Schenkungsteuerfreibetrag von 500.000 EUR alle 10 Jahre
  möglich.

• Darüber hinausgehende Zuwendungen unterliegen der
  Schenkungsteuer.
• Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt.
• Strafbarkeit bei Überschreiten der Freibeträge und Nichtanzeige.
Vorsicht vor Schenkungen zwischen Ehegatten

• Gemeinschaftliche Konten/Depots?

• Wer ist im Grundbuch eingetragen?
• Wer hat den Eigenkapitalanteil gezahlt?
• Wer hat die Erwerbsnebenkosten gezahlt (Makler, Notar,
  Grunderwerbsteuer)?
• Wer zahlt die Sondertilgungen?
• Wer hat nachträgliche Modernisierungsmaßnahmen bezahlt?
• Über wessen Konto werden Miet-, Zins- und Tilgungszahlungen
  abgewickelt?

•   Über wessen Konto werden Steuer(voraus)zahlungen abgewickelt?
•   Wer hat die Versicherungsprämien gezahlt?
•   Nicht mehr angemessene Gelegenheitsgeschenke?
•   …

                 23.03.2021
Güterstandswechsel

                       Zugewinnausgleich

          23.03.2021
Güterstandswechsel

 1,6 Mio. EUR/10 Jahre     1,6 Mio. EUR/10 Jahre

              23.03.2021
Güterstandswechsel

 Erfüllung mit Immobilien
 aus dem Privatvermögen
 > 10 Jahre
 ✓ grunderwerbsteuerfrei
 ✓ schenkungsteuerfrei
 ✓ einkommensteuerfrei
 ✓ Step-up (=Erhöhung der
    Abschreibungsbasis)

                23.03.2021
3. Gestaltungen mit Immobilien

           23.03.2021
Familienheim

      • Schenkung des Familienheims zwischen Ehegatten steuerfrei
      • Vererbung des Familienheims an Ehegatten steuerfrei, aber 10jährige
        Haltefrist!
      • Ferienhaus ist kein Familienheim
      • Wohnrecht/Nießbrauchsrecht ist nicht steuerfrei
      • Gestaltung: Schenkung des Familienheims über Kreuz

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Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt

                         • Verkehrswert            4,0
                         • Steuerwert              2,7
                         • Jahreskaltmiete         0,17
                         (ca. 4,25% Mietrendite)
                         • Nießbrauchsrecht        ca. 2,36
                         • Schenkungsteuer
                               Steuerwert          2,7
                               Nießbrauch          ./. 2,36
                               Freibetrag          ./. 0,4
                               Zu versteuern       0

          23.03.2021
Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt

                         ABER Nr. 1:
                         • Max. Jahreswert     0,145
                         (Steuerwert/18,6)
                         • Abzugsfähiges NBR   ca. 2,0
                         • Schenkungsteuer
                              Steuerwert       2,7
                              Nießbrauch       ./. 2,0.
                              Freibetrag       ./. 0,4
                              Zu versteuern    0,3

          23.03.2021
Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt

                         ABER Nr. 2:
                         • Jetzt Abzug in Höhe von 2,0
                           Mio. EUR

                         • 0,17 p.a. entstehen aber bei der
                           Mutter und werden im Todesfall
                           zusammen mit dem restlichen
                           Vermögen versteuert.

          23.03.2021
Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt

 •   Nießbrauchsrecht     reduziert  die  Bemessungsgrundlage       für   die
     Schenkungsteuer. Wert hängt von dem Steuerwert, der Höhe der Jahresmiete
     und dem Alter des Nießbrauchers ab.

 •   Bewertung des Grundstücks mit Nießbrauchsrecht nach BewG oder durch
     Gutachten?

 •   Erträge verbleiben beim Nießbraucher – macht der Nießbrauchsvorbehalt
     wirtschaftlich Sinn?

 •   Verlust der Kontrolle durch Schenkung?

                  23.03.2021
Familiengesellschaft

 19        23.03.2021
Familiengesellschaft

 •    Substanz kann in einer Einheit gebündelt und nach und nach an die Kinder
      und Enkelkinder weitergegeben werden.

 •    Vollständige Kontrolle der Eltern möglich, auch wenn diese zu 0% am
      Vermögen beteiligt sind! Eltern können Sonderrecht haben, z.B.
      Mehrstimmrecht, Vetorecht, Geschäftsführung, Kontrolle über Entnahmen der
      Kinder etc.

 •    Eltern können auch Erträge erhalten, entweder als Nießbrauchsvorbehalt
      oder als disquotales Gewinnbezugsrecht.

 20               23.03.2021
Immobiliengesellschaft

                         100   Verbindlichkeiten 100
                               •   beim Neuerwerb
                               •   bei (getilgten)
                                   Bestandsimmobilien

 21        23.03.2021
Immobiliengesellschaft

 •    Keine Schenkungsteuer, da Wert der Immobilien = Verbindlichkeiten. Denkbar
      ist aber auch Schenkung eines Eigenkapitalanteils in Höhe der Freibeträge.

 •    Die Entschuldung der Immobilie sowie künftige Wertsteigerungen werden im
      Vermögen der Kinder realisiert.

 •    Meist keine verbleibenden Erträge, da maximale Tilgung.

 •    Vollständige Kontrolle der Eltern als Komplementäre möglich, auch wenn
      diese zu 0% am Vermögen beteiligt sind!

 22                23.03.2021
Wohnungsunternehmen

         23.03.2021
Wohnungsunternehmen

• Wohnungsunternehmen, wenn
      ✓ GmbH & Co. KG/GmbH
      ✓ Wohnungen gehören zum steuerlichen Betriebsvermögen
      ✓ Hauptzweck besteht in der Vermietung von Wohnungen
      ✓ Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt vor (in der Praxis: >
        150/200 Wohnungen)

 24            23.03.2021
Wohnungsunternehmen

• Folgen:
      ✓ Die zum Betriebsvermögen gehörenden Wohnungen stellen
        erbschaftsteuerlich  begünstigtes   Vermögen dar (d.h.
        schenkungsteuerfreie Übertragung möglich).
      ✓ Sofern      Gewerbeflächen 50%    des     Wertes     des
        Wohnungsunternehmens nicht überschreiten, sind diese mit
        begünstigt.

 25           23.03.2021
Familienstiftung

      Grundtyp                Verbrauchsstiftung   Hybridstiftung

 26              23.03.2021
Immobilienstiftung

           23.03.2021
Immobilienstiftung

 • Mieteinkünfte werden auf der Ebene der Stiftung nur in Höhe von 15%
   versteuert.

 • Stiftung kann nach Ablauf der Spekulationsfrist die Immobilien
   steuerfrei verkaufen (steuerliches Privatvermögen der Stiftung!).

 • Auszahlungen aus der Stiftung unterliegen der Abgeltungsteuer.

               23.03.2021
Immobilienstiftung

                          35 Mio.

              Schenkung

           23.03.2021
Immobilienstiftung

 • Keine Einkommensteuer, keine Grunderwerbsteuer.

 • Schenkungsteuer, es sei denn:
     ➢ Freibeträge (Errichtungsprivileg)
     ➢ Quotennießbrauchsrecht
     ➢ Teilweise Übernahme der Verbindlichkeiten
       (= teilweise Veräußerung)
     ➢ Wohnungsunternehmen

               23.03.2021
Immobilienstiftung

                               35 Mio.
           Zinsen, Tilgungen

          Verkauf + Darlehen

           23.03.2021
Immobilienstiftung

 • Keine Schenkungsteuer.

 • Keine Einkommensteuer auf         Tilgungen,   wenn    steuerliches
   Privatvermögen und > 10 Jahre.

 • Einkommensteuer auf Zinsen.

 • Auf der Ebene der Stiftung Bilanzierung mit dem aktuellen Marktwert
   (= Erhöhung des Abschreibungsaufwandes).

 • Nachteil: Grunderwerbsteuer auf den Verkauf, aber kompensierbar
   durch den erhöhten Abschreibungsaufwand.

               23.03.2021
Immobilien im Ausland

           23.03.2021
Immobilien im Ausland

 • Welchem Erbrecht unterliegt die Immobilie im Ausland?
     • Sofern die EU-ErbVO gilt, kann die Immobilie nach deutschem
       Recht vererbt werden.
     • Sonst: Vererbung in der Regel nach dem ausländischen Recht

 • Testament für die im Ausland belegene Immobiie nach dem
   ausländischen Recht in aller Regel empfehlenswert

               23.03.2021
Immobilien im Ausland

 • Die Vererbung/Schenkung der Immobilie im Ausland unterliegt in
   Deutschland der Erbschaftsteuer, wenn der Erblasser/Schenker
   ODER der Erbe/Beschenkte in Deutschland ihren Wohnsitz haben.

 • Häufig fällt aber auch im Ausland eine Steuer an, z.B. Erbschaftsteuer
   oder im Fall von Kanada capital gains tax.
     ➢ Die kanadische capital gains tax ist auf die deutsche
       Erbschaftsteuer nicht anrechenbar!

                23.03.2021
Ihre Ansprechpartner

    RAin/Mediatorin Corinna Stiehl   RA/StB Pawel Blusz, LL.B., LL.M.
    FA FamR, FA ErbR

    Mannheim                         Frankfurt am Main
    +49 621 4256 - 285               +49 69 274040 - 215
    corinna.stiehl@rittershaus.net   pawel.blusz@rittershaus.net

                     23.03.2021
Unsere Standorte

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                                                                 Fax: +49 89 121405-250
www.rittershaus.net

                       23.03.2021
VIELEN DANK
FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!
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