HERZLICH WILLKOMMEN 360 - GEMEINSAM ZUKUNFT GESTALTEN
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GENOSSENSCHAFTSIDEE IN REINKULTUR WISSEN WEITERGEBEN. MENSCHEN ZUSAMMENBRINGEN. NETZWERKFORUM 360° KAPITALMARKT GEMEINSAM ZUKUNFT GESTALTEN STEUERN RECHT NACHFOLGE 3
AUSGEZEICHNETE EXPERTISE FÜR DEN KAPITALMARKT TOP VERMÖGENSVERWALTER IN DER DACH-REGION Im vergangenen Jahr hat das unabhängige Controlling-Institut firstfive erneut Vermögensverwalter unter die Lupe genommen und deren Portfolien durchleuchtet. Das Resultat dieser Auswertung spiegelt sich in einem Ranking nach Rendite- und Risikokennziffern wider und beinhaltet die Top 5 der gelisteten Vermögensverwalter in Deutschland. Wir freuen uns sehr, Ihnen heute mitteilen zu dürfen, dass wir auch für das Jahr 2020 einen Platz unter den „firstfive“ erreichen konnten und diesmal neben dem Siegel sogar eine Urkunde als preisgekrönter Vermögensverwalter erhalten. 4
UNSERE EXPERTEN ZUM HEUTIGEN THEMA „SCHENKEN, VERERBEN ODER LIEBER DOCH NICHT STERBEN? DAS SCHWIERIGE PLANEN, SOLANGE ES NOCH EINFACH IST!“ Es referieren zum heutigen Thema aus der Kanzlei Corinna Stiehl Partnerin Fachanwältin für Erb- und Familienrecht Büro Mannheim VIEL VERGNÜGEN +49 621 4256 – 285 Corinna.stiehl@rittershaus.net UND Pawel Blusz, LL.B., LL.M. WERTVOLLE IMPULSE! Partner Rechtsanwalt/Steuerberater Büro Frankfurt am Main +49 69 274040 – 215 pawel.blusz@rittershaus.net 5
Fallstricke der gesetzlichen Erbfolge Beispiel: Ein Ehepaar, 2 Kinder; der Mann stirbt bei einem Autounfall ohne Testament • Konfliktpotential: Es entsteht eine Erbengemeinschaft zwischen der Mutter und den Kindern, die den Nachlass gemeinschaftlich verwaltet. • Verfügungen über Nachlassgegenstände grundsätzlich nur einstimmig. • Familiengericht oder Ergänzungspfleger mit im Boot: bei minderjährigen Kindern ist für zahlreiche Entscheidungen Zustimmung/Genehmigung erforderlich • Keine ausreichende Absicherung der Wohnsituation: Kinder können als Miterben Versteigerungsantrag stellen • Keinerlei Absicherung nichtehelicher Lebensgefährten 2
Vorsicht vor Berliner Testament „Berliner Testament“: Ehegatten setzen sich auf den 1. Todesfall gegenseitig als Alleinerben ein, und auf den 2. Todesfall erben die Kinder vom Längerlebenden das, was noch übrig ist. • Im ersten Todesfall wird das gesamte Vermögen eines Ehegatten auf den überlebenden Ehegatten übertragen. • Kinder werden im ersten Todesfall enterbt, das provoziert Pflichtteilsansprüche und belastet den überlebenden Ehegatten: Problem Bewertung und Problem Liquidität • „Schwarze Schafe“ werden begünstigt: enterbte Kinder können aus dem Vermögen des Erstverstorbenen wertmäßig zweimal ihren Pflichtteil verlangen • Verlust der Testierfreiheit: Bindungswirkung nach dem ersten Todesfall 3
Vorsicht vor Berliner Testament Steuersituation: • Im ersten Todesfall Übertragung von 100% des Vermögens eines Ehegatten auf den überlebenden Ehegatten. Der überlebende Ehegatte kann ggf. in Höhe von (max.) 50% eine Steuerbefreiung bekommen (sog. fiktive Zugewinnausgleichsforderung). • Darüber hinaus kann er nur den erbschaftsteuerlichen Freibetrag in Anspruch nehmen. • Für den verbleibenden Erwerb entsteht Erbschaftsteuer in Höhe von (bis zu) 30%! • Verstirbt der Ehegatte und vererbt er dieses Vermögen an die Kinder, entsteht erneut Erbschaftsteuer! • Erbschaftsteuerfreibeträge der Kinder bleiben im 1. Todesfall völlig ungenutzt (400.000 EUR pro Kind) 4
Optimale Testamentsgestaltung Option 2: • Kinder werden Erben. • Vermächtnisse zugunsten des überlebenden Ehegatten, z.B. - Familienheim, - persönliche Gegenstände, - Geldvermächtnis im Erbfall, - Geldvermächtnis 5 Jahre nach dem Erbfall, - ein weiteres Vermächtnis 10 Jahre nach dem Erbfall • Ehegatte wird Testamentsvollstrecker und erfüllt sich selbst seine Vermächtnisse 6
2. Typische Fehler von Ehegatten zu Lebzeiten
Ausgangslage: Ehegatten ohne Ehevertrag • Gesetzlicher Güterstand: „Zugewinngemeinschaft“ • Jeder Ehegatte behält sein eigenes Vermögen (getrennte Vermögensmassen). Bei Beendigung des Güterstands (Scheidung, Tod) wird der Zugewinn während der Ehe zwischen beiden ausgeglichen. • Schenkungen zwischen den Ehegatten sind grundsätzlich nur bis zu einem Schenkungsteuerfreibetrag von 500.000 EUR alle 10 Jahre möglich. • Darüber hinausgehende Zuwendungen unterliegen der Schenkungsteuer. • Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt. • Strafbarkeit bei Überschreiten der Freibeträge und Nichtanzeige.
Vorsicht vor Schenkungen zwischen Ehegatten • Gemeinschaftliche Konten/Depots? • Wer ist im Grundbuch eingetragen? • Wer hat den Eigenkapitalanteil gezahlt? • Wer hat die Erwerbsnebenkosten gezahlt (Makler, Notar, Grunderwerbsteuer)? • Wer zahlt die Sondertilgungen? • Wer hat nachträgliche Modernisierungsmaßnahmen bezahlt? • Über wessen Konto werden Miet-, Zins- und Tilgungszahlungen abgewickelt? • Über wessen Konto werden Steuer(voraus)zahlungen abgewickelt? • Wer hat die Versicherungsprämien gezahlt? • Nicht mehr angemessene Gelegenheitsgeschenke? • … 23.03.2021
Güterstandswechsel Zugewinnausgleich 23.03.2021
Güterstandswechsel 1,6 Mio. EUR/10 Jahre 1,6 Mio. EUR/10 Jahre 23.03.2021
Güterstandswechsel Erfüllung mit Immobilien aus dem Privatvermögen > 10 Jahre ✓ grunderwerbsteuerfrei ✓ schenkungsteuerfrei ✓ einkommensteuerfrei ✓ Step-up (=Erhöhung der Abschreibungsbasis) 23.03.2021
3. Gestaltungen mit Immobilien 23.03.2021
Familienheim • Schenkung des Familienheims zwischen Ehegatten steuerfrei • Vererbung des Familienheims an Ehegatten steuerfrei, aber 10jährige Haltefrist! • Ferienhaus ist kein Familienheim • Wohnrecht/Nießbrauchsrecht ist nicht steuerfrei • Gestaltung: Schenkung des Familienheims über Kreuz 14
Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt • Verkehrswert 4,0 • Steuerwert 2,7 • Jahreskaltmiete 0,17 (ca. 4,25% Mietrendite) • Nießbrauchsrecht ca. 2,36 • Schenkungsteuer Steuerwert 2,7 Nießbrauch ./. 2,36 Freibetrag ./. 0,4 Zu versteuern 0 23.03.2021
Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt ABER Nr. 1: • Max. Jahreswert 0,145 (Steuerwert/18,6) • Abzugsfähiges NBR ca. 2,0 • Schenkungsteuer Steuerwert 2,7 Nießbrauch ./. 2,0. Freibetrag ./. 0,4 Zu versteuern 0,3 23.03.2021
Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt ABER Nr. 2: • Jetzt Abzug in Höhe von 2,0 Mio. EUR • 0,17 p.a. entstehen aber bei der Mutter und werden im Todesfall zusammen mit dem restlichen Vermögen versteuert. 23.03.2021
Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt • Nießbrauchsrecht reduziert die Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer. Wert hängt von dem Steuerwert, der Höhe der Jahresmiete und dem Alter des Nießbrauchers ab. • Bewertung des Grundstücks mit Nießbrauchsrecht nach BewG oder durch Gutachten? • Erträge verbleiben beim Nießbraucher – macht der Nießbrauchsvorbehalt wirtschaftlich Sinn? • Verlust der Kontrolle durch Schenkung? 23.03.2021
Familiengesellschaft 19 23.03.2021
Familiengesellschaft • Substanz kann in einer Einheit gebündelt und nach und nach an die Kinder und Enkelkinder weitergegeben werden. • Vollständige Kontrolle der Eltern möglich, auch wenn diese zu 0% am Vermögen beteiligt sind! Eltern können Sonderrecht haben, z.B. Mehrstimmrecht, Vetorecht, Geschäftsführung, Kontrolle über Entnahmen der Kinder etc. • Eltern können auch Erträge erhalten, entweder als Nießbrauchsvorbehalt oder als disquotales Gewinnbezugsrecht. 20 23.03.2021
Immobiliengesellschaft 100 Verbindlichkeiten 100 • beim Neuerwerb • bei (getilgten) Bestandsimmobilien 21 23.03.2021
Immobiliengesellschaft • Keine Schenkungsteuer, da Wert der Immobilien = Verbindlichkeiten. Denkbar ist aber auch Schenkung eines Eigenkapitalanteils in Höhe der Freibeträge. • Die Entschuldung der Immobilie sowie künftige Wertsteigerungen werden im Vermögen der Kinder realisiert. • Meist keine verbleibenden Erträge, da maximale Tilgung. • Vollständige Kontrolle der Eltern als Komplementäre möglich, auch wenn diese zu 0% am Vermögen beteiligt sind! 22 23.03.2021
Wohnungsunternehmen 23.03.2021
Wohnungsunternehmen • Wohnungsunternehmen, wenn ✓ GmbH & Co. KG/GmbH ✓ Wohnungen gehören zum steuerlichen Betriebsvermögen ✓ Hauptzweck besteht in der Vermietung von Wohnungen ✓ Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt vor (in der Praxis: > 150/200 Wohnungen) 24 23.03.2021
Wohnungsunternehmen • Folgen: ✓ Die zum Betriebsvermögen gehörenden Wohnungen stellen erbschaftsteuerlich begünstigtes Vermögen dar (d.h. schenkungsteuerfreie Übertragung möglich). ✓ Sofern Gewerbeflächen 50% des Wertes des Wohnungsunternehmens nicht überschreiten, sind diese mit begünstigt. 25 23.03.2021
Familienstiftung Grundtyp Verbrauchsstiftung Hybridstiftung 26 23.03.2021
Immobilienstiftung 23.03.2021
Immobilienstiftung • Mieteinkünfte werden auf der Ebene der Stiftung nur in Höhe von 15% versteuert. • Stiftung kann nach Ablauf der Spekulationsfrist die Immobilien steuerfrei verkaufen (steuerliches Privatvermögen der Stiftung!). • Auszahlungen aus der Stiftung unterliegen der Abgeltungsteuer. 23.03.2021
Immobilienstiftung 35 Mio. Schenkung 23.03.2021
Immobilienstiftung • Keine Einkommensteuer, keine Grunderwerbsteuer. • Schenkungsteuer, es sei denn: ➢ Freibeträge (Errichtungsprivileg) ➢ Quotennießbrauchsrecht ➢ Teilweise Übernahme der Verbindlichkeiten (= teilweise Veräußerung) ➢ Wohnungsunternehmen 23.03.2021
Immobilienstiftung 35 Mio. Zinsen, Tilgungen Verkauf + Darlehen 23.03.2021
Immobilienstiftung • Keine Schenkungsteuer. • Keine Einkommensteuer auf Tilgungen, wenn steuerliches Privatvermögen und > 10 Jahre. • Einkommensteuer auf Zinsen. • Auf der Ebene der Stiftung Bilanzierung mit dem aktuellen Marktwert (= Erhöhung des Abschreibungsaufwandes). • Nachteil: Grunderwerbsteuer auf den Verkauf, aber kompensierbar durch den erhöhten Abschreibungsaufwand. 23.03.2021
Immobilien im Ausland 23.03.2021
Immobilien im Ausland • Welchem Erbrecht unterliegt die Immobilie im Ausland? • Sofern die EU-ErbVO gilt, kann die Immobilie nach deutschem Recht vererbt werden. • Sonst: Vererbung in der Regel nach dem ausländischen Recht • Testament für die im Ausland belegene Immobiie nach dem ausländischen Recht in aller Regel empfehlenswert 23.03.2021
Immobilien im Ausland • Die Vererbung/Schenkung der Immobilie im Ausland unterliegt in Deutschland der Erbschaftsteuer, wenn der Erblasser/Schenker ODER der Erbe/Beschenkte in Deutschland ihren Wohnsitz haben. • Häufig fällt aber auch im Ausland eine Steuer an, z.B. Erbschaftsteuer oder im Fall von Kanada capital gains tax. ➢ Die kanadische capital gains tax ist auf die deutsche Erbschaftsteuer nicht anrechenbar! 23.03.2021
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VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!
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