Versorgungssicherheit in Deutschland - Barbie Haller, Referatsleiterin Wirtschaftliche Grundsatzfragen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
www.bundesnetzagentur.de Versorgungssicherheit in Deutschland Barbie Haller, Referatsleiterin Wirtschaftliche Grundsatzfragen Energie Speicher Symposium Stuttgart, 13. März 2013
I. Ausgangslage Entwicklung des deutschen Kraftwerkparks Auswirkungen auf die Leistungsbilanz Netzausbau 2
Ausstieg aus der Kernenergie Wind offshore 2021 Wind onshore Zubauziel bis 2022: 12.900 MW 2022 Szenario B 2021 Photovoltaik Zubauziel bis 2022: 20.400 MW Szenario B Zubauziel bis 2022: 36.000 MW 2015 Szenario B 2019 Atomkraftwerke 2022 geplante Abschaltung 2022 2017 2021 abgeschaltet Barbie Haller | EnergieSpeicherSymposium Stuttgart | © Bundesnetzagentur 3
Entwicklung des Kraftwerkparks Barbie Haller | EnergieSpeicherSymposium Stuttgart | © Bundesnetzagentur 4
Kraftwerkspark in Süddeutschland Barbie Haller | EnergieSpeicherSymposium Stuttgart | © Bundesnetzagentur 5
Entwicklung der Leistungsbilanz Quelle:50Hertz, Amprion, Tennet, TransnetBW Barbie Haller | EnergieSpeicherSymposium Stuttgart | © Bundesnetzagentur 6
Aktueller Stand des Netzausbaus Verzögerter Netzausbau: EnLAG: 1.855 km Leitungen notwendig bis 2015 Bisher 268 km realisiert in 2012 gebaut: 47 km Bisher kein Vorhaben mit Pilotstrecken für Erdkabel planfestgestellt oder gar in Betrieb ÜNB rechnen mit Fertigstellung von über 50 Prozent der Vorhaben (rd. 960 Kilometer) bis 2016. Barbie Haller | EnergieSpeicherSymposium Stuttgart | © Bundesnetzagentur 7
Bestätigung NEP 2012 51 von 74 vorgeschlagene Maßnahmen bestätigt 3 von 4 HGÜ-Korridoren bestätigt ~2.800 km komplette Neubautrassen ~2.900 km Optimierungs- und Verstärkungsmaßnahmen Barbie Haller | EnergieSpeicherSymposium Stuttgart | © Bundesnetzagentur 8
Erste Einschätzung des NEP 2013 Alle Maßnahmen im „bestätigten NEP 2012“ sind weiterhin notwendig Entwurf NEP 2013: 22 neue Maßnahmen 4 HGÜ Korridore werden erneut empfohlen Die Übertragungsleistung des HGÜ-Korridors D soll von 2 GW auf 4 GW erhöht werden Ausbauvolumen 5% erhöht gegenüber Entwurf NEP 2012 und betrifft nur Netzverstärkung/Optimierung 4.400 km (4.100 km 2012) Neubau weiterhin 1.700 km Drehstrom und 2.100 km HGÜ Barbie Haller | EnergieSpeicherSymposium Stuttgart | © Bundesnetzagentur 9
II. Maßnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit Herausforderungen des „Starkwindszenarios“ Konsequenzen Winter 2011/12 und Fazit Winter 2012/13 „Reservekraftwerks-Verordnung“ für 2013/14 Langfristige Marktdesign 10
Starkwindszenario sehr hohe Windenergieeinspeisung von ca. 27.000 MW, vornehmlich in Norddeutschland hohe Stromnachfrage in Deutschland (Verbrauchslast ca. 81 GW) große Nachfrage aus dem benachbarten Ausland in Höhe von 9.500 MW aufgrund des niedrigen Börsenpreises Barbie Haller | EnergieSpeicherSymposium Stuttgart | © Bundesnetzagentur 11
Analyse der Szenarien 1. Analyse der Transportfähigkeit des Netzes, Aktualisierung des Modells um im Jahr 2012 realisierte Netzertüchtigungen 2. Analyse des zur Verfügung stehenden Kraftwerksparks, Aktualisierung der Neubauten und Außerbetreibnahmen 3. bekannte Nichtverfügbarkeiten von Kraftwerken z.B. wegen unaufschiebbarer Revisionen in Höhe von 2.500 MW 4. Nichtverfügbarkeit der belgischen Kernkraftwerke Doel 3 und Tihange 2 mit 2.000 MW 5. auf Grund statistischer Betrachtungen: Ungeplante Kraftwerksausfälle in Höhe von 3.700 MW 6. Keine Photovoltaik-Einspeisung in der Abendlastspitze Barbie Haller | EnergieSpeicherSymposium Stuttgart | © Bundesnetzagentur 12
Ergebnisse Starkwindszenario Nach Eingriffen mit einem Volumen von 9.500 MW können die Leitungsüberlastungen behoben werden Alle Kraftwerke im Süden hierfür benötigt, trotzdem grenzwertige Leitungsauslastung Reserveleistung i.H.v. rund 2,5 GW aktiviert Situation insbesondere in Niederbayern, Franken und der Oberpfalz kritisch Verschärfung der Situation nach Abschaltung KKW Grafenrheinfeld zu erwarten Fertigstellung der SWKL dringend notwendig Barbie Haller | EnergieSpeicherSymposium Stuttgart | © Bundesnetzagentur 13
Fazit Wintervorsorge 2012/13 max. Kaltreservebedarf: ~2,5 GW („Starkwindfall“) Verfügbare Reserveleistung für ÜNB aus deutschen und österreichischen (rd. 950 MW) ReserveKW: ~2,6 GW Vergleich zum letzten Winter 2011/2012: Spannungshaltung durch Inbetriebnahme Phasenschieber im KKW Biblis A verbessert Leitungsbelastung durch Außerbetriebnahmen von Kraftwerken in Süddeutschland und Zubau von Windenergieanlagen verschlechtert Versorgungssicherheitslage im Winter 2012/2013 (wie schon 2011/12): „angespannt, aber beherrschbar“ Barbie Haller | EnergieSpeicherSymposium Stuttgart | © Bundesnetzagentur 14
Herausforderungen (1) Kurze Frist: Netzstabilität durch lokalen Mangel an Erzeugungsleistung gefährdet (z.B. bei Abschaltung eines Großkraftwerks in einer Region) Insgesamt zur Nachfragedeckung aber genug Erzeugungsleistung vorhanden Lösung: Pflicht zur frühzeitigen Anzeige von Stilllegungen mögliche Verpflichtung zum Weiterbetrieb bei nachgewiesenem Bedarf Aufbau einer technischen Netzreserve (falls unumgänglich im Ausnahmefall auch durch neue Kraftwerke) Barbie Haller | EnergieSpeicherSymposium Stuttgart | © Bundesnetzagentur 15
Rechtliche Konsequenzen (1) EnWG-Novelle vom Dezember 2012: neue Vorsorge-Instrumente bez. Versorgungssicherheit Verpflichtung KW-Betreiber: frühzeitige Anzeige von vorläufiger oder endgültiger Kraftwerksstilllegung „gesetzliches Stilllegungsverbot“ für 12 Monate ab Anzeige BNetzA kann auf Antrag ÜNB endgültige Stilllegung von „systemrelevanten“ Kraftwerken für max. 24 Monate untersagen (Verlängerung möglich) BNetzA kann verlangen, dass unterbrechbar versorgte Gaskraftwerke (bei technischer Eignung) auf bivalente Befeuerung (Ölbefeuerung) umzurüsten sind Anweisungsrecht ÜNB gegenüber Gas-FNB über vorrangige Belieferung von „systemrelevanten“ Gaskraftwerken im Falle von Gasversorgungsengpässen Barbie Haller | EnergieSpeicherSymposium Stuttgart | © Bundesnetzagentur 16
Rechtliche Konsequenzen (2) „Reservekraftwerks-Verordnung“ soll zügig erlassen werden (für Winter 2013/14) Normierung bisheriger Praxis der Beschaffung von (Bestands-) Reservekraftwerken ( Erhöhung Transparenz) keine Anreize für KW-Betreiber für ein „Überwintern“ in der „Kaltreserve“ Möglichkeit vertraglicher Vereinbarungen zwischen KW- Betreiber und ÜNB über Bereitstellung und Vergütung von ReserveKW „Endgültige Stilllegung“: Kraftwerk ist so zu erhalten, dass Herstellung der Betriebsbereitschaft möglich daher „nur“ Ersatz der Erhaltungsauslagen keine Rückkehr in Markt zulässig Verfahren zur Beschaffung einer „Netzreserve“ aus bestehenden Anlagen und in Ausnahmefällen aus Neuanlagen Barbie Haller | EnergieSpeicherSymposium Stuttgart | © Bundesnetzagentur 17
Bewertung Ja. Die Regelungen für Kraftwerke aus dem „Winterpaket“ haben den Charakter von Zwangsmaßnahmen. Ja. Die Regelungen entsprechen nicht dem Ideal einer marktnahen Lösung. Ja. Die Reservekraftwerksverordnung ist kein Kapazitätsmechanismus. Und dennoch begrüßt die Bundesnetzagentur die Regelungen aus dem Winterpaket ausdrücklich, … denn für die Erhaltung der Systemstabilität in den kommenden Wintern müssen Maßnahmen zwingend unmittelbar und effektiv wirken. denn für die Beschaffung der Kraftwerke gibt es kein marktliches Umfeld. (Angebotsmonopol und starre Nachfrage) denn das Winterpaket ist ein provisorisches Instrument zur Behebung kurz- bis mittelfristiger Netzprobleme. Barbie Haller | EnergieSpeicherSymposium Stuttgart | © Bundesnetzagentur 18
Herausforderungen (2) Langfristig: „wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint“ wird auch in Zukunft ausreichend gesicherte Leistung als „Back-up“ benötigt werden Netzstabilität ist bei einem Mangel an Leistung ebenfalls gefährdet Lösung: nachhaltige Anpassung des Strommarktdesigns erforderlich Als Konzepte zur Vorhaltung von gesicherter Leistung (Kapazität) werden aktuell im Wesentlichen zwei Grundansätze diskutiert: Strategische Reserve (SR) (-) Kapazitätsmarkt (offen, selektiv, fokusiert, o.ä.) (+) Barbie Haller | EnergieSpeicherSymposium Stuttgart | © Bundesnetzagentur 19
Langfristiges Marktdesign Anforderungen an ein Strommarktdesign: Langfristige Versorgungssicherheit hat einen Wert, wird im derzeitigen Markt aber nicht vergütet. Versorgungssicherheit soll so kostengünstig wie möglich erreicht werden. Hierfür bedarf es der Berücksichtigung des Europäischen Binnenmarktes und einer technologieoffenen Ausgestaltung. Der Netzausbau, der Zubau an Erneuerbaren Energien und die Regeln für den Energy-Only Markt können nicht getrennt voneinander betrachtet werden. Es bedarf einer Verzahnung der Fördermechanismen für Erneuerbarer Energien, sowohl mit dem Netzausbau, als auch mit dem zukünftigen Strommarktdesign. Barbie Haller | EnergieSpeicherSymposium Stuttgart | © Bundesnetzagentur 20
Langfristiges Marktdesign Anforderungen an ein Strommarktdesign: Flankierung nicht Ersetzung des energy-only-Marktes Am Markt für Kapazitäten sollten sich alle Marktteilnehmer beteiligen können (auch Speicher!) Vorstellbar wäre eine Markttrenunng: kurzfristiger Markt für Altkraftwerke, DSM, virtuelle Kraftwerke und ein zusätzlicher Markt für neu zu bauende Kapazitäten Bei der Einführung eines Kapazitätsmechanismus muss ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden eine Leistungsvergütung kann eine sinnvolle Ergänzung des Strommarktes darstellen Barbie Haller | EnergieSpeicherSymposium Stuttgart | © Bundesnetzagentur 21
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Barbie Haller | EnergieSpeicherSymposium Stuttgart | © Bundesnetzagentur 22 22
Sie können auch lesen