Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) zum Bebauungsplan 1250, Nächstebrecker Str./Bramdelle der Stadt Wuppertal
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Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) zum Bebauungsplan 1250, Nächstebrecker Str./Bramdelle der Stadt Wuppertal
AUFTRAGGEBER: vombaur GmbH & Co KG Marktstraße 34 42369 Wuppertal AUFTRAGNEHMER: D. Liebert Büro für Freiraumplanung Dorfstr. 79 52477 Alsdorf Projektleitung: D. Liebert Projektbearbeitung: M. Oligschläger BILDMATERIAL: Bilddokumentation: M. Oligschläger 2020 Plangrundlagen: AG Luftbilder: geoserver NRW ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Version Datum Bearbeiter Status/Bemerkung 1.0 16.03.2021 Oligschläger / Lie. Textteil ASP 1.1 29.03.2021 Oligschläger / Lie. Redaktionelle Ergänzung gem Vorprüfung UNB
Gliederung 1. Anlass ................................................................................................................5 2. Planung und Wirkfaktoren................................................................................6 3. Charakteristika des Untersuchungsgebietes .................................................8 4. Artenschutzrechtliche Grundlagen .................................................................9 5. Ablauf einer ASP ............................................................................................. 10 6. Methodik der durchgeführten Kartierungen ................................................. 11 6.1 Baumhöhlenkartierung ....................................................................................... 11 6.2 Vogelkartierung .................................................................................................. 15 6.3 Fledermauskartierung ........................................................................................ 17 6.4 Reptilien- und Amphibienkartierung.................................................................... 19 7. Angetroffenes Artenspektrum ....................................................................... 20 7.1 Vögel .................................................................................................................. 20 7.2 Fledermäuse ...................................................................................................... 22 7.3 Reptilien und Amphibien .................................................................................... 23 8. Auswirkungen und Maßnahmenkonzept....................................................... 24 8.1 Auswirkungen auf Brutvogelvorkommen ............................................................ 24 8.1.1 Planungsrelevante Arten - Mäusebussard und Turmfalke..................... 24 8.1.2 Regional gefährdete Arten - Haussperling ............................................ 24 8.1.3 Übrige Arten ......................................................................................... 24 8.2 Auswirkungen auf Fledermausvorkommen......................................................... 25 8.3 Vermeidungsmaßnahmen .................................................................................. 26 9. Verortung der Maßnahmen............................................................................. 27 10. Fazit .................................................................................................................. 28 11. Quellenverzeichnis ......................................................................................... 29 10.1 Gutachten .......................................................................................................... 29 10.2 Literatur / sonstige Quellen................................................................................. 29 12. Rechtsgrundlagen ........................................................................................... 31 13. Anhang ............................................................................................................. 31
Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Blick auf das Eingriffsgebiet (Blickrichtung Südwest nach Nordost) Foto: eigene Aufnahme vom 04.03.2020 .................................................................. 5 Abbildung 2: Geltungsbereich des B-Plans 1250 (Schwarze sowie rot gestrichelte Linie Abgrenzung) sowie Eingriffsgebiet (blauer Kreis) .................................... 6 Abbildung 3: Lageplan Gewerbeansiedlung Nächstebrecker Str./Bramdelle .......................... 7 Abbildung 4: Untersuchungsgebiet (rote Umrandung) .......................................................... 8 Abbildung 5: Standort Esche mit Baumhöhlen und Bildnachweis ....................................... 11 Abbildung 6: Lage der kartierten Baumhöhlen im NSG „Dolinengelände im Hölken“ (südlicher Teilabschnitt) ................................................................................. 14 Abbildung 7: EOAC-Brutvogelstatus Kriterien (Südbeck et al. 2005) .................................. 16 Abbildung 8: Fledermaus-Transekte (schwarz gestrichelte Linie) ....................................... 17 Abbildung 9: Lage der bekannten Reptilienvorkommen sowie der Künstlichen Verstecke (gelbe Kreise) ............................................................................... 19 Abbildung 10: Lage der Einzelmaßnahmen .......................................................................... 27 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Baumhöhlenkartierung NSG „Dolinengelände im Hölken“ (südlicher Teilabschnitt) ................................................................................................. 12 Tabelle 2: Begehungsdaten der Brutvogelkartierung ...................................................... 15 Tabelle 3: Begehungsdaten der Fledermauskartierung .................................................. 18 Tabelle 4: Begehungsdaten der Reptilienkartierung ....................................................... 20 Tabelle 5: planungsrelevante und wertgebende Vogelarten im UG ................................ 21 Tabelle 6: halbquantitative Erfassung der sonstigen Brutvögel in Häufigkeitsklassen ......................................................................................... 21 Tabelle 7: planungsrelevante Fledermausarten.............................................................. 22 Tabelle 8: Fledermauskontakte innerhalb des Untersuchungsgebietes .......................... 23 Anlagen Karte 1 - Brutvogelkartierung 2020, BP 1250 – Südteil Bramdelle, Stadt Wuppertal Karte.2 - Fledermauskartierung 2020, BP 1250 – Südteil Bramdelle, Stadt Wuppertal
1. Anlass Seitens des Auftraggebers (AG’s) besteht ein Interesse daran, ein Grundstück zwischen der Nächstebrecker Straße und dem Parkplatz an der Bramdelle, das derzeit als Grünlandfläche genutzt wird, zu bebauen. Seitens der Stadt Wuppertal wurde ein Bebauungsplanverfahren (BP 1250 - Nächstebrecker Straße/Bramdelle. S Abb. 2) eingeleitet. Da durch die Bebauung des Grundstückes geschützte Arten betroffen sein könnten, wurde in Ab- stimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde seitens des AG’s die vorliegende Artenschutz- prüfung (ASP) in Auftrag gegeben. Abbildung 1: Blick auf das Eingriffsgebiet (Blickrichtung Südwest nach Nordost) Foto: eigene Aufnahme vom 04.03.2020 Aufgrund der zum Planungsbeginn bereits vorliegenden, vertiefenden Erkenntnisse der UNB zu den Artvorkommen im Planungsraum bzw. der dortigen Lebensraumeignung, konnte das Untersuchungsdesign der ASP Stufe II unmittelbar zielgerichtet und artspezifisch festgelegt werden. Eine Abschichtung der Arten gem. Messtischblatt, wie sie üblicherweise im Rahmen der ASP Stufe I erfolgt, lässt keine ergänzenden Erkenntnisse erwarten. Umfang und Art der festgelegten und durchgeführten Untersuchungen gewährleisten jedoch den sicheren Nachweis aller im Messtischblatt abgebildeten Arten und Artengruppen. ASP II - zum BP 1250, Nächstebrecker Str./Bramdelle der Stadt Wuppertal Seite 5 von 31
Abbildung 2: Geltungsbereich des B-Plans 1250 (Schwarze sowie rot gestrichelte Linie Abgrenzung) sowie Eingriffsgebiet (blauer Kreis) 2. Planung und Wirkfaktoren Dem Lageplan zufolge ist im Eingriffsgebiet (EG) ein Hallenkomplex mit Parkplätzen, sowie einer angrenzenden Asphalt/Betonfläche vorgesehen. Es wird von einer max. Flächenversiegelung von 80% ausgegangen. Auf der unbefestigten Fläche ist eine Raseneinsaat vorgesehen. Die Feuer- wehrumfahrung soll mit Rasengittersteinen befestigt werden. ASP II - zum BP 1250, Nächstebrecker Str./Bramdelle der Stadt Wuppertal Seite 6 von 31
Abbildung 3: Lageplan Gewerbeansiedlung Nächstebrecker Str./Bramdelle Im Grundsatzbeschluss der Stadt Wuppertal vom 30.08.2017 zur Aufstellung des B-Plan’s 1250 wurde beschlossen lediglich 50% der Gesamtfläche mit Gewerbe zu bebauen. U.A. wurde dort auch festgelegt, dass die Gebäudehöhe max. 8 bis 10 m betragen darf, um den freien Blick, ins- besondere von der Nordbahntrasse in die Landschaft, weiterhin zu gewährleisten. Zudem sollen die Dächer begrünt werden. Ferner ist beabsichtigt, einen großen Teil der vorhandenen Gehölz- bestände zu erhalten und zum Naturschutzgebiet „Im Hölken“ ist ein Abstand von 30 m vor- gesehen. Für die Biotopverbundfläche „Pufferflächen für das NSG 'Im Hölken'“ (VB-D-4709-025) ist zudem die Erhaltung der extensiven Grünlandbereiche als Puffer für das NSG, sowie die Entwicklung einer extensiv genutzten Grünland-Kleingehölz-Landschaft vorgesehen. Durch die geplante Bebauung ist mit folgenden Wirkfaktoren zu rechnen: • Überbauung und Fragmentierung von Lebensräumen durch Neuerrichtung von Gebäuden und Zuwegungen • Veränderung der Bodenoberfläche (Verdichtung, Versiegelung, Geländemodellierung) • Rückschnitt/Beseitigung von Vegetation • Bepflanzung offener Flächen • Temporäre sowie dauerhafte Beeinträchtigungen durch Lärm, Beleuchtung, Bewegung, Schadstoffe etc. • Verkehrszunahme • Entstehung von Tierfallen (Schächte, Gullys, Rückhaltebecken, Regenfallrohre, Glas- scheiben). ASP II - zum BP 1250, Nächstebrecker Str./Bramdelle der Stadt Wuppertal Seite 7 von 31
3. Charakteristika des Untersuchungsgebietes Abbildung 4: Untersuchungsgebiet (rote Umrandung) ASP II - zum BP 1250, Nächstebrecker Str./Bramdelle der Stadt Wuppertal Seite 8 von 31
Gemäß Leitfaden Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in NRW (MKUNLV 2017) kann sich das Untersuchungsgebiet (UG) bis zu 500 m über das eigentliche EG hinaus erstrecken. In Ab- stimmung mit der UNB wurde dazu ein insgesamt 31,4 ha großes UG abgesteckt, das neben dem Geltungsbereich des B-Plans den südwestlichen Teil des NSG „Dolinengelände im Hölken“ sowie die südlich angrenzenden Grünlandbereiche, einen Friedhof sowie ein Rückhaltebecken (RHB) umfasst. Die Grünlandfläche (innerhalb des EG's) wird westlich von der Nächstebreckerstraße durch eine mit Gehölzen bewachsene Böschung begrenzt. Nördlich schließt eine Streuobstwiese sowie ein kleines Wäldchen an. Im nördlichen Teil des UG wechseln sich Gründlandbereiche mit Feldge- hölzen ab. Die nordöstliche Grenze des UG bildet die stark durch Radfahrer, Jogger und Spazier- gänger frequentierte Nordbahntrasse. Der Kalkbuchenwald weist viele Altbäume mit Höhlen und Totholz auf. Neben den Dolinen fallen hier der verdichtete Boden sowie die viele illegalen Pfade und Mountainbike-Trails auf. Der Naherholungsdruck auf das NSG ist groß. Hunde werden meist unangeleint geführt. Negativ fällt auch das direkt angrenzende Busunternehmen aus, das mit einer nicht heimischen Kirschlorbeerhecke eingegrenzt ist. Der Heckenschnitt wurde unsachgemäß entsorgt und in den Wald geworfen. Nachts ist das Gelände zudem stark beleuchtet. Das UG ist nachts ansonsten eher wenig beleuchtet. Auffällig ist ansonsten nur die Beleuchtung von zwei Mehrfamilienhäusern an der Straße „Zu den Dolinen“, die weit auf das tiefer liegende UG scheint. Biotopstrukturen siehe auch Anhang „Karte Biotopbestand“ 4. Artenschutzrechtliche Grundlagen Die Notwendigkeit zur Durchführung einer ASP im Rahmen der Bauleitplanung und bei der Genehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des Bundes- naturschutzgesetzes (BNatSchG). Bebauungspläne selbst können zwar noch nicht die arten- schutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllen. Möglich ist dies jedoch später durch die Realisierung der konkreten Bauvorhaben. Deshalb ist bereits bei der Änderung oder Auf- stellung eines Bebauungsplanes eine ASP durchzuführen. Andernfalls könnte der Bebauungsplan aufgrund eines rechtlichen Hindernisses nicht vollzugsfähig sein (MUNLV NW 2010). Im Rahmen der ASP sind für europäisch geschützten FFH-Anhang-IV-Arten 1 und europäische Vogelarten2 folgende Zugriffsverbote zu beachten: Es ist verboten, 1. wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten, während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 1 streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse des Anhangs IV der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen 2 in Europa natürlich vorkommende Vogelarten im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 2009/147/EG ASP II - zum BP 1250, Nächstebrecker Str./Bramdelle der Stadt Wuppertal Seite 9 von 31
4. wildlebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Sonderregelungen Gemäß § 44 Absatz 5 gelten für nach § 15 Absatz 1 unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Eingriffe in Natur und Landschaft, die nach § 17 Absatz 1 oder Absatz 3 zugelassen oder von einer Behörde durchgeführt werden, sowie für Vorhaben im Sinne des § 18 Absatz 2 Satz 1 die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nach Maßgabe der Sätze 2 bis 5. Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen 1. das Tötungs- und Verletzungsverbot nach Absatz 1 Nummer 1 nicht vor, wenn die Beeinträchtigung durch den Eingriff oder das Vorhaben das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten nicht signifikant erhöht und diese Beeinträchtigung bei Anwendung der gebotenen, fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen nicht vermieden werden kann, 2. das Verbot des Nachstellens und Fangens wild lebender Tiere und der Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen nach Absatz 1 Nummer 1 nicht vor, wenn die Tiere oder ihre Entwicklungsformen im Rahmen einer erforderlichen Maßnahme, die auf den Schutz der Tiere vor Tötung oder Verletzung oder ihrer Entwicklungsformen vor Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung und die Erhaltung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gerichtet ist, beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigungen unvermeidbar sind, 3. das Verbot nach Absatz 1 Nummer 3 nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird (BNatSchGÄndG 2017). 5. Ablauf einer ASP Die Methodik und Untersuchungstiefe der Prüfung, die bis zu drei Stufen umfassen kann, unterliegen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und hängen maßgeblich von den naturräumlichen Gegebenheiten und den zu erwartenden Beeinträchtigungen ab. In der artenschutzrechtlichen Vorprüfung (Stufe I) wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, • ob Vorkommen von europäisch geschützten FFH-Anhang-IV-Arten und europäischen Vogelarten aktuell bekannt oder zu erwarten sind und • bei welchen Arten aufgrund der Wirkungen des Vorhabens ggf. Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Vorschriften möglich sind. Um dies beurteilen zu können, werden im Zuge der Vorprüfung • verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum recherchiert und ausgewertet. • relevante Wirkfaktoren vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit des Vorhabens betrachtet und mögliche Auswirkungen auf relevante Arten abgeschätzt und • ggf. Empfehlungen für Maßnahmen zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Konflikten bzw. zu einem vertieften Untersuchungsbedarf formuliert. In der vertiefenden Prüfung der Verbotstatbestände (Stufe II) werden die Zugriffsverbote artspezifisch im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung geprüft sowie ggf. erforderliche Vermeidungs- maßnahmen inkl. vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die arten- schutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. ASP II - zum BP 1250, Nächstebrecker Str./Bramdelle der Stadt Wuppertal Seite 10 von 31
In seltenen Fällen ist ein Ausnahmeverfahren (Stufe III) erforderlich. Darin wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen des § 45 Abs. 7 BNatSchG (zwingende Gründe, Alternativlosig- keit, keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. Planungsrelevante Arten Gemäß VV-Artenschutz 'beschränkt sich der Prüfumfang der ASP in Nordrhein-Westfalen auf die sog. 'planungsrelevanten Arten'. Das ist eine fachlich begründete Auswahl von europäisch geschützten Vogelarten sowie FFH-Anhang-IV-Arten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen, die als besonders empfindlich eingestuft werden. Die übrigen FFH-Anhang IV-Arten und europäischen Vogelarten sind entweder in Nord- rhein-Westfalen ausgestorbene Arten, Irrgäste, sporadische Zuwanderer oder Allerweltsarten, bei denen im Regelfall davon ausgegangen werden kann, dass bei vorhabenbedingten Be- Beeinträchtigungen wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und ihres landesweit günstigen Erhaltungs- zustandes nicht gegen die Zugriffsverbote verstoßen wird. 6. Methodik der durchgeführten Kartierungen Die faunistischen Kartierungen wurden auf Grundlage des „Leitfaden Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in Nordrhein-Westfalen Bestandserfassung und Monitoring“ (MKUNLV 2017) sowie den Anforderungen der UNB durchgeführt. 6.1 Baumhöhlenkartierung Am 15.03.2020 (während der belaubungsfreien Zeit) wurde eine Kartierung der Baumhöhlen im EG sowie dem südlichen Teilabschnitt des NSG „Dolinengelände im Hölken“ durchgeführt, um das Potenzial für Höhlenbrüter oder baumhöhlenbewohnende Fledermäuse zu ermitteln (s. Abbildung 5 und Tabelle 1). Die Kartierung erfolgte bei guten Sichtverhältnissen vom Boden aus mit einem Fernglas und einem GPS-fähigen Smartphone. Bei diesen Geräten ist allerdings zu beachten, dass es bei der Erfassung teilweise zu Lageungenauigkeiten von mehreren Metern kommen kann. Im EG wurden lediglich in der stattlichen Esche im Bereich des geplanten Wendehammers Baum- höhlen gefunden. Abbildung 5: Standort Esche mit Baumhöhlen und Bildnachweis ASP II - zum BP 1250, Nächstebrecker Str./Bramdelle der Stadt Wuppertal Seite 11 von 31
Im zentralen Bereich des EG‘s befinden sich keine Gehölzstrukturen und die randlich gelegenen Gehölze scheiden aufgrund ihres geringen Alters aus. Die erfassten Baumhöhlen innerhalb des NSG sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Dabei wurde nicht jedes „Loch“ in der Rinde erfasst, sondern nur „Höhlen“, die sich aufgrund ihrer Struktur und Tiefe erfahrungsgemäß als Bruthöhle für Vögel oder als Quartier für Fledermäuse eignen. Bei manchen „Löchern“ war nicht einsehbar, ob es auch eine Aushöhlung gibt, daher erfolgte in der Spalte „Höhlenart“ nur die Bezeichnung „Loch“. Bei Bäumen, die bereits abgestorben waren, erfolgte noch eine Unterteilung zwischen „stehendem“ und „liegendem“ Totholz, also Bäumen, die bereits umgefallen waren. Bei der Eignung als Fledermausquartier wurde in der Spalte „Höhlenart“ noch die Angabe ergänzt, ob die vorgefundene Baumhöhle nur eine Sommer (SQ)- oder auch eine Winterquartierseignung (WQ) aufweist. Als WQ eignen sind i.d.R. eher größere Höhlen in Baumstämmen mit starkem Brusthöhendurchmesser, die somit auch eher frostsicher sind, was für Fledermäuse bei der Aus- wahl des Quartiers eine wesentliche Rolle spielt. Tabelle 1: Baumhöhlenkartierung NSG „Dolinengelände im Hölken“ (südlicher Teilabschnitt) Koordinaten (WGS 84) Bezeichnung Höhlenart Quartiereignung x y B01 Fäulnishöhle 7.2495188 51.2869301 B02 Fäulnishöhle 7.2498188 51.2868659 B03 Höhle unter Zwiesel 7.2497808 51.2869342 B04 Astabbrüche, hoch 7.2500505 51.2868752 B05 Fäulnishöhle, überwallt 7.2501113 51.2869661 B06 Fäulnishöhle 7.2501609 51.2870300 B07 Astabriss 7.2502784 51.2870238 B08 Stehendes Totholz, Spechtloch 7.2504678 51.2868360 B09 Stammriss mit Höhle 7.2504415 51.2868151 B10 Astabbruch, Astloch 7.2503938 51.2870066 B11 Zwieselabbruch 7.2504904 51.2871248 B12 Astabbruch 7.2500560 51.2875234 B13 Astabbruch 7.2515161 51.2891438 B13 Astabbruch mit Spechthöhle 7.2501487 51.2874861 B14 Loch Innenseite Zwiesel 7.2498184 51.2872245 B15 Astabbrüche SQ 7.2496051 51.2872236 B16 Hoe Seitenast 7.2495955 51.2873982 B17 Liegendes Totholz, Höhle in Wurzelteller 7.2495809 51.2875583 B18 Fäulnishöhle, WQ WQ 7.2503361 51.2877216 ASP II - zum BP 1250, Nächstebrecker Str./Bramdelle der Stadt Wuppertal Seite 12 von 31
Koordinaten (WGS 84) Bezeichnung Höhlenart Quartiereignung x y B19 Fäulnishöhle Seitenast/Stamm 7.2504732 51.2878261 B20 2 große Astabbrüche 7.2505144 51.2878224 B21 Liegendes Totholz 7.2505684 51.2878707 B22 Stehendes Totholz 7.2505279 51.2878909 B23 2 kleine Spechtlöcher, Astabbrüche 7.2503873 51.2877955 B25 Spechtloch, Fäulnishöhle u. Astabbruch WQ 7.2505046 51.2877087 B26 Stehendes Totholz 7.2508190 51.2875218 B27 Liegendes Totholz 7.2510724 51.2876698 B28 Astabbrüche 7.2516928 51.2887624 B29 Stammriss mit Höhle 7.2516466 51.2891339 B31 Zwieselabriss mit Buntspecht 7.2512212 51.2888504 B32 Liegendes Totholz 7.2509423 51.2890001 B33 Stehendes Totholz 7.2506529 51.2888411 B33 Stehendes Totholz 7.2508617 51.2890031 B34 Stammfußhöhle 7.2506165 51.2889619 B35 Stammfußhöhle 7.2506062 51.2890487 B36 Stammfußhöhle 7.2506140 51.2890851 B37 Astabbrüche 7.2504043 51.2890769 B38 Astriss 7.2499585 51.2891084 B39 Zwieselhöhle? Astabbruch 7.2498599 51.2890818 B40 Totast mit Spechtloch 7.2497933 51.2889978 B41 Astabbrüche 7.2498251 51.2887615 B42 Liegendes Totholz 7.2494402 51.2868345 SQ= Sommerquartiereignung, WQ= Winterquartiereignung ASP II - zum BP 1250, Nächstebrecker Str./Bramdelle der Stadt Wuppertal Seite 13 von 31
Abbildung 6: Lage der kartierten Baumhöhlen im NSG „Dolinengelände im Hölken“ (südlicher Teilabschnitt) ASP II - zum BP 1250, Nächstebrecker Str./Bramdelle der Stadt Wuppertal Seite 14 von 31
6.2 Vogelkartierung Planungsrelevante und wertgebende Brutvögel innerhalb des UG wurden nach der flächendecken- den Revierkartierungsmethode nach Südbeck et al. (2005) erfasst. Die übrigen Arten wurden halb- quantitativ in Häufigkeitsklassen erfasst. Die Abfrage der betreffenden Messtischblattquadranten 47091 und 47092 aus dem Naturschutz- informationssystems „Geschützte Arten“ des LANUV NRW ergab folgende planungsrelevante Arten: Habicht, Sperber, Eisvogel, Waldohreule, Mäusebussard, Bluthänfling, Schwarzstorch, Mehlschwalbe, Kleinspecht, Schwarzspecht, Turmfalke, Rauchschwalbe, Neuntöter, Rotmilan, Feldsperling, Waldlaubsänger, Waldschnepfe, Girlitz, Waldkauz, Star, Schleiereule, Kiebitz (LANUV NRW 2020b). Entsprechend der im UG zu erwartenden Arten sowie der Hinweise der UNB zu bekannten Vorkommen von Spechten im NSG sowie des Neuntöters östlich der Nord- bahntrasse im Bereich Jesinghausen und einem Brutbaum des Mäusebussardes in der Straße „Im Hölken“, westlich der Nächstebrecker Straße, wurden zwischen März und Ende Mai 2020 sechs morgendliche Brutvogelkartierungen sowie drei abendliche Eulenkartierungen durchgeführt (s. Tabelle 2). Die Ergebnisse werden in Kapitel 7.1 erläutert und sind in Karte 1 im Anhang darge- stellt. Tabelle 2: Begehungsdaten der Brutvogelkartierung Bewölk- Nieder- Wind- Sonnenauf-/ Temper- Nr. Artgruppe Datum Uhrzeit ung schlag stärke untergang atur [°C] [%] [%] [Bft] 1 Brutvögel 04.03.2020 10:30-12:00 07:09 10 40 0 1 2 Brutvögel 15.03.2020 07:45-10:00 06:45 6 95 0 1 3 Eulen 21.03.2020 20:15-21:00 18:47 6 0 0 0 4 Eulen 27.03.2020 20:00-20:45 18:57 15 0 0 1 5 Brutvögel 07.04.2020 08:00-10:00 06:53 10 100 0 0 6 Brutvögel 03.05.2020 09:10-10:40 06:00 10 90 10 0 7 Brutvögel 14.05.2020 08:00-09:30 05:43 6 0 0 1 8 Brutvögel 30.05.2020 09:30-10:30 05:10 19 0 0 2-3 9 Eulen 01.06.2020 21:40-23:00 21:37 22-17 70 0 3-0 Bei der anschließenden Wertung wurden die EOAC-Brutvogelstatus-Kriterien gemäß Südbeck et al. 2005 verwendet (s. Abbildung 7). ASP II - zum BP 1250, Nächstebrecker Str./Bramdelle der Stadt Wuppertal Seite 15 von 31
Abbildung 7: EOAC-Brutvogelstatus Kriterien (Südbeck et al. 2005) ASP II - zum BP 1250, Nächstebrecker Str./Bramdelle der Stadt Wuppertal Seite 16 von 31
6.3 Fledermauskartierung Die Erfassung der Fledermäuse erfolgte durch insgesamt 5 Detektorbegehungen entlang von vor- her festgelegten Transekten (s. Abbildung 6) zwischen Juni und September 2020. Dabei lag der Schwerpunkt der Erfassung auf dem EG sowie dem angrenzenden Teil des NSG’s. Die letzte Begehung erfolgte in der Stunde vor Sonnenaufgang, um evtl. einfliegende Fledermäuse zu erfassen. Abbildung 8: Fledermaus-Transekte (schwarz gestrichelte Linie) Für die Begehungen wurden entweder der Ultraschalldetektor D 240x der Firma Pettersson Elek- tronik AB oder der Batlogger M der Firma elekon verwendet, der in der Lage ist neben der Auf- nahme der Fledermausrufe im wav.-Format auch die dazugehörigen GPS-Koordinaten abzuspei- ASP II - zum BP 1250, Nächstebrecker Str./Bramdelle der Stadt Wuppertal Seite 17 von 31
chern. Nach den Begehungen wurden die Rufe, die nicht direkt im Feld zugeordnet werden kon- nten, mit der Software Batexplorer ausgewertet. Um die Fledermäuse auch in der Nacht zu sehen und ihre Flugwege nachzuverfolgen wurde eine Nachtsichtkamera der Firma Armasight verwendet. Die Begehungsdaten sind in Tabelle 3 aufgeführt. Die Ergebnisse sind tabellarisch in Kapitel 7.2 aufgeführt und kartographisch in der Karte 2 im Anhang. Um die Übersichtlichkeit zu wahren, wurden nicht alle Aufnahmen dargestellt (sich überlagernde Punkte wurden gelöscht oder leicht verschoben). Tabelle 3: Begehungsdaten der Fledermauskartierung Sonnenauf-/ Temper- Bewölk- Nieder- Wind- Nr. Datum Uhrzeit untergang atur [°C] ung [%] schlag [%] stärke [Bft] 1 01.06.2020 21:00-23:00 21:37 22-17 70 0 3-0 2 27.06.2020 21:50-22:50 21:51 21-18 0 0 2-3 3 27.07.2020 21:00-22:30 21:25 25-20 80 0 0 4 02.09.2020 20:15-22:20 20:15 18-15 10 0 0 5 18.09.2020 06:10-07:10 07:10 9-11 0 0 0 ASP II - zum BP 1250, Nächstebrecker Str./Bramdelle der Stadt Wuppertal Seite 18 von 31
6.4 Reptilien- und Amphibienkartierung Im Jahre 2008 wurden auf der Nordbahntrasse am Rande des UG zwei Vorkommen der Waldeidechse sowie eines der Blindschleiche nachgewiesen (beide nicht planungsrelevant, aber Abbildung 9: Lage der bekannten Reptilienvorkommen sowie der Künstlichen Verstecke (gelbe Kreise) auf der Vorwarnliste der Roten Liste NRW). Daher wurden in diesem Bereich Künstliche Verstecke (KV) in Form von Holzlatten und -brettern ausgelegt (s. gelbe Kreise in Abbildung 6), die von den Tieren im Allgemeinen gerne zur Thermoregulation aufgesucht werden. Laut LANUV NRW 2020b sind im MTBQ 47092 zudem Vorkommen der planungsrelevanten Schlingnatter bekannt. Zwischen Mai und September 2020 wurde das UG insgesamt fünfmal begangen, wobei schwer- punktmäßig sonnenexponierte Orte, die KV’s sowie Komposthaufen u.ä. aufgesucht wurden, da hier die Wahrscheinlichkeit am höchsten war Reptilien zu finden (Begehungsdaten s. Tabelle 4). Abstimmungsgemäß wurden Amphibien nur bei Zufallsfunden dokumentiert. ASP II - zum BP 1250, Nächstebrecker Str./Bramdelle der Stadt Wuppertal Seite 19 von 31
Tabelle 4: Begehungsdaten der Reptilienkartierung Sonnenauf-/ Temper- Bewölk- Nieder- Wind- Nr. Datum Uhrzeit untergang atur [°C] ung [%] schlag [%] stärke [Bft] 1 03.05.2020 12:30-13:30 06:00 15 90 10 0 2 30.05.2020 10:30-11:30 05:20 19 0 0 2-3 3 07.08.2020 08:30-09:30 06:06 22-24 0 0 0 4 16.08.2020 13:00-14:00 06:20 23 10 0 0-1 5 18.09.2020 09:30-10:30 07:10 15 0 0 1 7. Angetroffenes Artenspektrum 7.1 Vögel Bei den Brutvogelkartierungen konnten insgesamt 24 Vogelarten erfasst werden, davon vier planungsrelevante, drei regional gefährdete bzw. Zeigerarten sowie 17 Arten, die aufgrund ihrer Häufigkeit nicht im Rahmen einer ASP behandelt werden müssen. Von den planungsrelevanten Arten konnten die Greifvögel Mäusebussard und Turmfalke regelmäßig im UG beobachtet werden. Der Mäusebussard nutz zudem einen ca. 70 cm großen Horst in einer Buche im Wäldchen nördlich der Streuobstwiese als Fortpflanzungs- und Ruhestätte s. Titelbild). Der Horst ist ca. 100m vom EG entfernt. Der Rotmilan konnte nur einmalig im UG beobachtet werden und nutzt es wie der Turmfalke auch zur Nahrungssuche. Südlich des baufälligen Wohnhauses, an dem sich auch ein im Betrieb befindlicher Kuhstall befindet, wurden einmalig in der Luft jagende Rauschwalben gesichtet. Der Kuhstall wird aber offenbar nicht als Brutplatz genutzt, da kein reger Ein-/Ausflug beobachtet werden konnte. Eulen und planungsrelevante Spechte konnten während der gesamten Kartiersaison nicht festgestellt werden. Bei den regional gefährdeten Arten/Zeigerarten besteht ein „Brutnachweis“ für den Haussperling, der an einem baufälligen Wohnhaus an der Bramdelle beobachtet werden konnte. Ferner wurde einmalig ein Fitis (singendes Männchen) im Wäldchen nördlich der Streuobstwiese sowie eine Bachstelze nördlich des Wohnhaues kartiert („Brutzeitfeststellung“). ASP II - zum BP 1250, Nächstebrecker Str./Bramdelle der Stadt Wuppertal Seite 20 von 31
Tabelle 5: planungsrelevante und wertgebende Vogelarten im UG Art EHZ atl. Rote Liste NRW Rote Liste Status Anzahl Tiere/ Stand 2016 BRD 2020 Beobachtungen / Begehung Bachstelze - Vorwarnliste ungefährdet Brutzeitfeststellung 1 Fitis - Vorwarnliste ungefährdet Brutzeitfeststellung 1 Haussperling - Vorwarnliste Vorwarnliste Brutnachweis 1/1 Mäusebussard günstig ungefährdet ungefährdet Brutnachweis 3/1/2/3 Rauchschwalbe ungünstig, sich gefährdet gefährdet Brutzeitfeststellung 3 verschlechternd Rotmilan ungünstig ungefährdet Vorwarnliste Brutzeitfeststellung 1 Turmfalke günstig Vorwarnliste ungefährdet Brutzeitfeststellung 2/1/2 Text [grau] = nicht „planungsrelevant“, aber regional gefährdet oder Zeigerart 3/1/2/3 = ob es sich bei den beobachteten Individuen um Mehrfachsichtungen handelt, kann nicht mit letzter Sicherheit beurteilt werden. Die weitere Betrachtung der artenschutzrechtlichen Aspekte erfolgt jeweils auf Basis der höchsten Anzahl der Beobachtungen einer Art im Zuge der Begehungen – Mäusebussard 3 – Turmfalke 2 Die übrigen Arten wurden halbquantitativ in Häufigkeitsklassen erfasst: Tabelle 6: halbquantitative Erfassung der sonstigen Brutvögel in Häufigkeitsklassen Art Menge Status Amsel C Brutnachweis Blaumeise A Brutzeitfeststellung Buntspecht B Brutnachweis Eichelhäher A Brutzeitfeststellung Elster A Brutzeitfeststellung Gimpel A Brutzeitfeststellung Grünspecht A Brutzeitfeststellung Hausrotschwanz A Brutzeitfeststellung Heckenbraunelle A Brutzeitfeststellung Kleiber A Brutzeitfeststellung Kohlmeise C Brutzeitfeststellung Ringeltaube B Brutzeitfeststellung Rotkehlchen C Brutnachweis Saatkrähe E Ruheplatz und Nahrungshabitat Singdrossel A Brutzeitfeststellung Zaunkönig A Brutzeitfeststellung Zilpzalp B Brutzeitfeststellung Klassen: A=1 Individuum; B=2-3, C=4-7, D=8-20; E=21-50 ASP II - zum BP 1250, Nächstebrecker Str./Bramdelle der Stadt Wuppertal Seite 21 von 31
7.2 Fledermäuse Bei den fünf nächtlichen Fledermauserfassungen konnten zwei Arten sowie eine weitere Art (die allerdings nur auf Gattungsniveau bestimmt werden konnte) nachgewiesen werden (s. Tabelle 7). Die Angaben der Roten Liste NRW entstammen dem LANUV NRW (2020) und die für Deutschland dem Rote-Liste Zentrum (2020). Die Anzahl der Kontakte ist in Tabelle 8 gelistet. Die Verortung der Rufe sowie die Flugrouten sind in Karte 2 im Anhang zu finden. Tabelle 7: planungsrelevante Fledermausarten Art/Gattung EHZ kont. Rote Liste NRW 2010 Rote Liste BRD 2020 Mausohrfledermaus - - - (Myotis spec.) Rauhautfledermaus günstig R ungefährdet (Pipistrellus nathusii) Zwergfledermaus günstig ungefährdet ungefährdet (Pipistrellus pipistrellus) R = durch extreme Seltenheit (potentiell) gefährdet • Die während des gesamten Untersuchungszeitraumes mit Abstand am häufigsten erfasste Fledermaus war die Zwergfledermaus, die das UG zu Jagdzwecken aufsuchte. Die Tiere kamen dabei aus dem Bereich der Wohnbebauung westlich der Nächstebrecker Straße und flogen entlang der Straßen „Bramdelle“ sowie „Im Hölken“, die beide das EG flankieren. Direkte Ausflüge aus den Häusern an der Bramdelle konnten nicht beobachtet werden. Die Zwergfledermäuse jagten anschließend im NSG, insgesamt war die Aktivität aber vergleichsweise gering. Weitere Nachweise: • Aufgrund der Vielzahl an Baumhöhlen war zudem mit dem Vorkommen von Mausohrfleder- mäusen zu rechnen. Es konnte aber lediglich an einem Termin ein vorbeifliegendes Tier detektiert werden, welches sich nur auf Gattungsniveau bestimmen ließ. Vermutlich handelte es sich dabei um eine Wasserfledermaus (diese kommt zumindest im MTBQ 47091 vor). Auch im Bereich der Dolinen konnten keine schwärmenden Tiere beobachtet werden, die auf ein Quartier hingewiesen hätten. ASP II - zum BP 1250, Nächstebrecker Str./Bramdelle der Stadt Wuppertal Seite 22 von 31
Tabelle 8: Fledermauskontakte innerhalb des Untersuchungsgebietes Anzahl Kontakte je Art Zwergfleder- Rauhautfleder- Mausohrflede Unbekannt Ge- Nr. Datum maus maus Pipistrellus r-maus Chiroptera samt (Pipistrellus (Pipistrellus spec. Myotis spec. spec. pipistrellus) nathusii) 1 01.06.2020 77 9 1 0 0 87 2 27.06.2020 53 0 0 0 0 53 3 27.07.2020 65 0 0 0 2 67 4 02.09.2020 36 0 0 1 1 37 5 18.09.2020 5 0 0 0 0 5 Im Eingriffsgebiet selbst konnten keine direkten Überflüge oder Jagdverhalten nachgewiesen werden. Der Grund für die ausbleibenden Nachweise ist vermutlich in der mangelhaften Strukturierung des Eingriffsgebietes zu suchen. Fledermausarten sind auf ihren Transferwegen stark strukturgebunden. Auffällig war hingegen die hohe Anzahl an Kontakten entlang der 'Bramdelle' kurz nach Sonnenuntergang. Weitere Flugrouten wurden im Bereich des NSG ermittelt, wobei die dortigen Fläche eher zur Jagd als zum Transfer genutzt wurden. Die höchste Aktivität lies sich auf der Lichtung westlich des Busunternehmens feststellen. Im Wäldchen nördlich der Streuobstwiesen ließen sich einmalig zwei Zwergfledermäuse kurz nach Sonnenuntergang beobachten. Weitere Transferflüge erfolgten entlang des Weges 'Im Hölken' im Bereich der Unterführung sowie hinter der Weggabelung 'Bramdelle'. 7.3 Reptilien und Amphibien Während der gesamten Kartiersaison konnten weder Reptilien noch Amphibien nachgewiesen werden. Auch die im Jahre 2008 kartierten Vorkommen konnten nicht bestätigt werden wurden aber nachrichtlich in der Karte 1 im Anhang übernommen. ASP II - zum BP 1250, Nächstebrecker Str./Bramdelle der Stadt Wuppertal Seite 23 von 31
8. Auswirkungen und Maßnahmenkonzept 8.1 Auswirkungen auf Brutvogelvorkommen 8.1.1 Planungsrelevante Arten - Mäusebussard und Turmfalke Durch die Überbauung der Grünlandfläche geht ein Teil der Jagdgebiete von Mäusebussard und Turmfalke verloren. Da beide Arten über große Aktionsradien verfügen und genügend weitere Nahrungsflächen im räumlichen Zusammenhang zur Verfügung stehen, kann dieser Verlust durch das Umland kompensiert werden. Der Mäusebussardhorst, der sich in dem an das EG angrenzenden Wäldchen befindet, wird nicht direkt tangiert (keine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten). Auch werden durch das geplante Vorhaben keine Tiere getötet. Während der Bau-, Anlage- und Betriebsphase des Gewerbebetriebes ist allerdings mit Störungen zu rechnen. Es ist bekannt, dass der Mäusebussard auf Menschen, die sich seinem Horst nähern, empfindlich reagiert (z.B. https://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe/voegel/schutzziel e/103010). Dies konnte auch während der Kartiersaison festgestellt werden, weshalb der Horst- bereich, soweit wie möglich, gemieden wurde. Das Eintreten des Störungsverbotes ist daraus nicht herzuleiten, da sich durch die Störung nicht der Erhaltungszustand der lokalen Population (50-70 Brutpaare in Wuppertal) verschlechtern würde. 8.1.2 Regional gefährdete Arten - Haussperling Negative Auswirkungen (kein Eintreten des Tötungsverbotes, des Verbotes der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie des Störungsverbotes) sind auch auf den Haussperling nicht zu erwarten, da das Gebäude, in dem er brütet, nicht durch die Planung tangiert wird. Der Aspekt ist ggfs. bei einer Anzeige zum Abbruch der dortigen Bausubstanz zu beachten. 8.1.3 Übrige Arten Nachweise zu weiteren teils planungsrelevanten (meist nahrungssuchenden) Arten wie Rotmilan, Rauschwalbe und Fitis erfüllen aufgrund der gegebenen Strukturen im Umland sowie der geringen Nachweisdichte keines der Zugriffsverbote des §44 BNatSchG. Um im Betrieb Vogel- schlag an der Außenverglasung zu vermeiden sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen (s. Maßnahme M4 in Kapitel 8.3). Es wird hier der allgemeinen Rechtsprechung bzw. MUNLV Vorgaben gefolgt. Urteil des VGH Kassel vom 21.2.2008: bei häufig vorkommenden Arten mit einer breiten Lebensraumamplitude wie z. B. Kohlmeise, Blaumeise, Wacholderdrossel, Amsel, Zaunkönig ist davon auszugehen, dass sie geeignete Brutstätten in räumlicher Nähe finden. Auch für seltenere Arten, die jedes Jahr einen neuen Brutplatz beziehen, können entsprechende Strukturen im Umland die ökologische Funktionalität aufrechterhalten (s. auch Maßnahme M1- Erhalt/Neuanlage von Heckenstrukturen sowie M2 - Bauzeitenregelung). ASP II - zum BP 1250, Nächstebrecker Str./Bramdelle der Stadt Wuppertal Seite 24 von 31
Es wird darauf hingewiesen, dass prinzipiell alle europäischen Vogelarten unter die Schutzbe- stimmungen des § 44 BNatSchG fallen und im Zuge der artenschutzrechtlichen Einschätzung berücksichtigt werden müssen. Die Auswahl einiger, meist gefährdeter Arten (planungsrelevanter Arten), erfolgt lediglich aus Gründen der Praktikabilität. Für die häufigen und ubiquitären Spezies, wie Amsel, Rotkehlchen oder Zaunkönig („Allerweltsarten“) mit relativ unspezifischen Habitatansprüchen, ist das Eintreten von Verbotstatbeständen, unter Berücksichtigung gewisser Vermeidungsmaßnahmen (Baufeldräumung im Winter), im Voraus meist auszuschließen. Bei diesen Arten ist von sehr großen Populationen sowie ausreichenden Ersatzlebensstätten im räumlichen Zusammenhang auszugehen. 8.2 Auswirkungen auf Fledermausvorkommen Vorkommen (Quartiere) von Fledermäusen im UG konnten nicht nachgewiesen werden. Eine Tötung von Tieren oder eine Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch den Bau, die Anlage und den Betrieb ist somit nicht zu erwarten. Die Außenverglasung der Gebäude ist so zu gestalten, dass Fledermausschlag weitestgehend vermieden wird (s. Maßnahme M4). Im Rahmen der durchgeführten Kartierungen konnten Transferflüge von Fledermäusen aus ihren Quartieren zu den Jagdgebieten nachgewiesen werden (s. Karte 2 im Anhang). Dabei handelte es sich überwiegend um Zwergfledermäuse, die vermutlich Gebäudequartiere im angrenzenden Siedlungsbereich westlich der Nächstebrecker Straße bewohnen. Durch die mögliche Rodung von Gehölzen an der „Bramdelle“ könnten Leitstrukturen verloren gehen, diese werden aber durch die Maßnahme M1 (s. Kapitel 8.3) gesichert. Auch hier konnten keine Baumhöhlen nachgewiesen werden konnten, die auf besetzte Quartiere schließen lassen. Durch die dauerhafte Außenbeleuchtung des EG ist zu befürchten, dass Tiere vergrämt werden und sich so andere Routen suchen müssten. Diese Wirkung kann durch eine fledermaus- verträgliche Außenbeleuchtung gemindert werden (s. Maßnahme M3). Eine populationsrelevante Störung durch das geplante Vorhaben ist unter Berücksichtigung der genannten Maßnahmen nicht zu erwarten. ASP II - zum BP 1250, Nächstebrecker Str./Bramdelle der Stadt Wuppertal Seite 25 von 31
8.3 Vermeidungsmaßnahmen V1 – Erhalt/Neuanlage von Heckenstrukturen Die bestehenden Bäume und Hecken an der „Bramdelle“ sind nach Möglichkeit zu erhalten. Falls Sie nicht erhalten werden können, sind sie zu ersetzen, so dass die Leitstruktur für die Fledermäuse erhalten bleibt. V2 –Bauzeitenregelung Die Rodung von Gehölzen bzw. die Baufeldfreimachung ist gemäß § 39 BNatSchG zwischen Anfang Oktober und Ende Februar des Folgejahres durchzuführen und damit außerhalb der Vogelbrutzeit. V3 – Insekten- und Fledermausverträgliche Außenbeleuchtung Bei der Außenbeleuchtung der Gebäude sollten nur LED-Strahler mit einer Abstrahlung nach unten und einer Kelvin-Zahl < 2700 (Voigt, C.C.+ et al. 2019) Verwendung finden. Die Beleuchtung ist auf die Betriebszeiten zu beschränken. Eine Beleuchtung in der Ausflugsphase der Fledermäuse in der Abend- dämmerung und kurz nach Sonnenuntergang sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Insbesondere für die Parkplatzflächen im Westen ist der Einsatz von Bewegungsmeldern vorzusehen. Eine nächtliche Beleuchtung zu Werbezwecken ist zu unterlassen. Siehe auch Verortung der Maßnahmen V4 – Fledermaus- und Vogelverträgliche Außenverglasung Bei der Wahl der Außenverglasung sind insbesondere in unmittelbarer Nähe zu Gehölzen sowie im Bereich der festgestellten Flugrouten satiniertes oder durch andere Verfahren sichtbar gemachtes Glas (Streifen, Punkte o.a. für das menschliche Auge unsichtbare Muster) zu verwenden (s. LANUV NRW 2016 sowie Schmid, H. et al. 2012). ASP II - zum BP 1250, Nächstebrecker Str./Bramdelle der Stadt Wuppertal Seite 26 von 31
9. Verortung der Maßnahmen Abbildung 10: Lage der Einzelmaßnahmen V3 – Insekten- und Fledermausverträgliche Außenbeleuchtung durch Bewegungsmelder V4 – Fledermaus- und Vogelverträgliche Außenverglasung V3 – Insekten- und Fledermausverträgliche Außenbeleuchtung durch LED- Strahler mit einer Abstrahlung nach unten und einer Kelvin- Zahl < 2700 V1 – Erhalt/Neuanlage von Heckenstrukturen ASP II - zum BP 1250, Nächstebrecker Str./Bramdelle der Stadt Wuppertal Seite 27 von 31
10. Fazit Unter Beachtung der in Kapitel 8 aufgeführten Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen ist das Eintreten von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen durch die Umsetzung der geplanten Bebauung nicht zu erwarten. Das vorliegende Gutachten wurde nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft sowie nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt. D. Liebert ASP II - zum BP 1250, Nächstebrecker Str./Bramdelle der Stadt Wuppertal Seite 28 von 31
11. Quellenverzeichnis 10.1 Gutachten Henf, M. (2008): Faunistische Kartierung für die Artenschutzrechtliche Prüfung Umwandlung der Nordbahntrasse Wuppertal in einen Radweg (Entwurf), Manfred Henf – Büro für Ökologie, Kartierungen und Flächenbewertungen Stadt Wuppertal (2020): Online B-Plan Auskunft Stadt Wuppertal, https://wunda- geoportal.cismet.de/#/docs/bplaene/1250/4/1?lat=-109.75&lng=77.625&zoom=2, abgerufen am 25.02.2020 10.2 Literatur / sonstige Quellen Hachtel, M. et al. (2011): Handbuch der Amphibien und Reptilien Nordrhein-Westfalens Band 1 und 2, Hachtel, M., Schlüpmann, M, Weddeling, K., Thiesmeier, B, Geiger, A. und Willigalla, CArbeitskreis Amphibien und Reptilien Nordrhein-Westfalens in der Akademie für ökologische Landesforschung Münster e.V. (Hrsg.), Laurenti Verlag, Bielefeld 2011 BfN – Bundesamt für Naturschutz (2013): Schutz der Nacht – Lichtverschmutzung, Biodiversität und Nachtlandschaft, https://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/service/Skript_336.pdf, zuletzt abgerufen am 12.02.2018 Dietz, C., Helversen, O., von, Nill, D. (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrika – Biologie, Kennzeichen, Gefährdung, Franckh-Kosmos Verlag GmbH, Stuttgart, 2007 Geobasis NRW (2020): WMS NW DOP 20 und DTK Sammeldienst NW, Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW ©, http://www.wms.nrw.de, abgerufen am 31.08.2020 Grüneberg, C., S. R. Sudmann, F. Herhaus, P. Herkenrath, M. M. Jöbges, H. König, K. Nottmeyer, K. Schidelko, M. Schmitz, W. Schubert, D. Stiels & J. Weiss (2016): Rote Liste der Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens, 6. Fassung, Stand: Juni 2016. Aus Charadrius Heft 52 S. 1 - 66. LANUV NRW– LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN- WESTFALEN (2016): Natur in NRW – Kreuzotterschutz – Erfolgreiche Umsiedlung am Dortmund- Ems-Kanal, 21/2016, S. 28-31, https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web &cd=&cad =rja &uact=8&ved=2ahUKEwi8p9T1yq7vAhWPPewKHVXYDeEQFjABegQIAhAD&url=https%3A%2F% 2Fwww.lanuv.nrw.de%2Ffileadmin%2Flanuvpubl%2F5_natur_in_nrw%2F50038_Natur_in_NRW_ 2_2016.pdf&usg=AOvVaw0gCsgclkqoKuA5Kq0VqkJ4; abgerufen am 14.03.2021 LANUV – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (2020a): Erhaltungszustand und Populationsgrößen der planungsrelevanten Arten in NRW, Stand 30.04.2020, https://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/web/babel/media/ ampelbewertung_planungsrelevante_arten.pdf, abgerufen am 09.08.2020 LANUV – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (2020b): Geschützte Arten in NRW –http://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/, abgerufen am 26.02.2020 MKULNV - Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, und Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (2017): Leitfaden „Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in Nordrhein-Westfalen – Bestandserfassung und Monitoring“, ASP II - zum BP 1250, Nächstebrecker Str./Bramdelle der Stadt Wuppertal Seite 29 von 31
https://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/web/babel/media/20170309_meth odenhandbuch%20asp%20einfuehrung.pdf, abgerufen am 09.08.2020 MKUNLV - Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher- schutz (2013): Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen für die Berücksichtigung artenschutzrechtlich erforderlicher Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen“, http://artenschutz. Naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/web/babel/media/20130205_nrw_leitfaden_massnah men.pdf, abgerufen am 18.07.2018 MUNLV NW (jetzt MKUNLV) und MWEBWV– Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben - Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010 NWO und LANUV NRW (2013): Die Brutvögel Nordrhein-Westfalens, Nordrhein-Westfälische Ornithologengesellschaft e.V. und Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, 2013 Rote-Liste-Zentrum (2020): Rote Liste der Vögel und Säugetiere in Deutschland, https://www.rote-liste-zentrum.de/de/Saugetiere-Mammalia-1730.html, abgerufen am 31.08.2020 Schweizerische Vogelwarte Sempach (2012): Vogelfreundliches Bauen mit Licht und Glas, https://vogelglas.vogelwarte.ch/assets/files/broschueren/voegel_glas_licht_2012.pdf, abgerufen am 24.08.2020 Südbeck, P.; Andretzke, H.; Fischer, S.; Gedeon, K.; Schikore, T.; Schröder, K. und Sudfeldt, C. (Hrsg.) (2005): Methodenstandard zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands, im Auftrag der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten und des Dachverbades Deutscher Avifaunisten e.V. (DDA), Radolfzell Voigt, C.C., Azam, C., Dekker, J., Ferguson, J, Fritze, M. Gazaryan, S., Hölker, F., Jones, G., Leader, N., Lewanzik, D., Limpens, H.J.G.A., Mathews, F., Rydell, J., Schofield, H., Spoelstra, K., Zagmajster, M. (2019): Leitfaden zur Berücksichtigung von Fledermäusen bei Beleuchtungsprojekten, EUROBATS Publication Series No. 8, UNEP/EUROBATS 2019 (Hrsg.) ASP II - zum BP 1250, Nächstebrecker Str./Bramdelle der Stadt Wuppertal Seite 30 von 31
12. Rechtsgrundlagen BauGB – Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist BNatSchG - Bundesnaturschutzgesetz Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege; vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.03.2020 (BGBl. I S. 440) m.W.v. 13.03.2020 BNatSchGÄndG – Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes G. v. 15.09.2017 BGBl. I S. 3434 (Nr. 64); Geltung ab 01.04.2018 LNatSchG NRW - Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen; In der Fassung vom 15. November 2016, Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GV. NRW. S. 193, 214) FFH-RL - FFH-Richtlinie Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, zuletzt geändert durch ABl. L363 S. 368 vom 20.12.2006 VS-RL - Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 2009/147/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (kodifizierte Fassung) ABl. L 20/9 vom 26.01.2010, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2019/1010 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 5. Juni 2019, ABl. L170 S. 115 vom 25.06.2019 VV-Artenschutz Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz) Rd.Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 06.06.2016 13. Anhang Karte 1 – Brutvogel- und Reptilienkartierung 2020 zum BP 1250, Nächstebrecker Str./Bramdelle der Stadt Wuppertal Karte 2 - Fledermauskartierung 2020 zum BP 1250, Nächstebrecker Str./Bramdelle der Stadt Wuppertal ASP II - zum BP 1250, Nächstebrecker Str./Bramdelle der Stadt Wuppertal Seite 31 von 31
Brutvogel- und Reptilienkartierung 2020 zum Bebauungsplan 1250 – Nächstebrecker Straße / Bramdelle Stadt Wuppertal Turmfalke (Tf) Rotmilan (Rm) H
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