Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) zum Bebauungsplan 1250, Nächstebrecker Str./Bramdelle der Stadt Wuppertal

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Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) zum Bebauungsplan 1250, Nächstebrecker Str./Bramdelle der Stadt Wuppertal
Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II)
zum Bebauungsplan 1250, Nächstebrecker Str./Bramdelle
                                  der Stadt Wuppertal
Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) zum Bebauungsplan 1250, Nächstebrecker Str./Bramdelle der Stadt Wuppertal
AUFTRAGGEBER:

vombaur GmbH & Co KG
Marktstraße 34

42369 Wuppertal

AUFTRAGNEHMER:

D. Liebert
Büro für Freiraumplanung
Dorfstr. 79

52477 Alsdorf

Projektleitung:                       D. Liebert
Projektbearbeitung: M. Oligschläger

BILDMATERIAL:

Bilddokumentation: M. Oligschläger 2020
Plangrundlagen:                       AG
Luftbilder:                  geoserver NRW

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Version      Datum             Bearbeiter              Status/Bemerkung
1.0          16.03.2021        Oligschläger / Lie.     Textteil ASP

1.1          29.03.2021        Oligschläger / Lie.     Redaktionelle Ergänzung gem Vorprüfung UNB
Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) zum Bebauungsplan 1250, Nächstebrecker Str./Bramdelle der Stadt Wuppertal
Gliederung
1.     Anlass ................................................................................................................5
2.     Planung und Wirkfaktoren................................................................................6
3.     Charakteristika des Untersuchungsgebietes .................................................8
4.     Artenschutzrechtliche Grundlagen .................................................................9
5.     Ablauf einer ASP ............................................................................................. 10
6.     Methodik der durchgeführten Kartierungen ................................................. 11
       6.1     Baumhöhlenkartierung ....................................................................................... 11
       6.2     Vogelkartierung .................................................................................................. 15
       6.3     Fledermauskartierung ........................................................................................ 17
       6.4     Reptilien- und Amphibienkartierung.................................................................... 19

7.     Angetroffenes Artenspektrum ....................................................................... 20
       7.1     Vögel .................................................................................................................. 20
       7.2     Fledermäuse ...................................................................................................... 22
       7.3     Reptilien und Amphibien .................................................................................... 23
8.     Auswirkungen und Maßnahmenkonzept....................................................... 24
       8.1     Auswirkungen auf Brutvogelvorkommen ............................................................ 24
               8.1.1        Planungsrelevante Arten - Mäusebussard und Turmfalke..................... 24
               8.1.2        Regional gefährdete Arten - Haussperling ............................................ 24
               8.1.3        Übrige Arten ......................................................................................... 24
       8.2     Auswirkungen auf Fledermausvorkommen......................................................... 25
       8.3     Vermeidungsmaßnahmen .................................................................................. 26

9.     Verortung der Maßnahmen............................................................................. 27
10. Fazit .................................................................................................................. 28
11. Quellenverzeichnis ......................................................................................... 29
       10.1 Gutachten .......................................................................................................... 29
       10.2 Literatur / sonstige Quellen................................................................................. 29

12. Rechtsgrundlagen ........................................................................................... 31
13. Anhang ............................................................................................................. 31
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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Blick auf das Eingriffsgebiet (Blickrichtung Südwest nach Nordost) Foto:
             eigene Aufnahme vom 04.03.2020 .................................................................. 5
Abbildung 2: Geltungsbereich des B-Plans 1250 (Schwarze sowie rot gestrichelte
             Linie Abgrenzung) sowie Eingriffsgebiet (blauer Kreis) .................................... 6
Abbildung 3: Lageplan Gewerbeansiedlung Nächstebrecker Str./Bramdelle .......................... 7
Abbildung 4: Untersuchungsgebiet (rote Umrandung) .......................................................... 8
Abbildung 5: Standort Esche mit Baumhöhlen und Bildnachweis ....................................... 11
Abbildung 6: Lage der kartierten Baumhöhlen im NSG „Dolinengelände im Hölken“
             (südlicher Teilabschnitt) ................................................................................. 14
Abbildung 7: EOAC-Brutvogelstatus Kriterien (Südbeck et al. 2005) .................................. 16
Abbildung 8: Fledermaus-Transekte (schwarz gestrichelte Linie) ....................................... 17
Abbildung 9: Lage der bekannten Reptilienvorkommen sowie der Künstlichen
             Verstecke (gelbe Kreise) ............................................................................... 19
Abbildung 10: Lage der Einzelmaßnahmen .......................................................................... 27

Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:         Baumhöhlenkartierung NSG „Dolinengelände im Hölken“ (südlicher
                   Teilabschnitt) ................................................................................................. 12
Tabelle 2:         Begehungsdaten der Brutvogelkartierung ...................................................... 15
Tabelle 3:         Begehungsdaten der Fledermauskartierung .................................................. 18
Tabelle 4:         Begehungsdaten der Reptilienkartierung ....................................................... 20
Tabelle 5:         planungsrelevante und wertgebende Vogelarten im UG ................................ 21
Tabelle 6:         halbquantitative Erfassung der sonstigen Brutvögel in
                   Häufigkeitsklassen ......................................................................................... 21
Tabelle 7:         planungsrelevante Fledermausarten.............................................................. 22
Tabelle 8:         Fledermauskontakte innerhalb des Untersuchungsgebietes .......................... 23

Anlagen
Karte 1 - Brutvogelkartierung 2020, BP 1250 – Südteil Bramdelle, Stadt Wuppertal
Karte.2 - Fledermauskartierung 2020, BP 1250 – Südteil Bramdelle, Stadt Wuppertal
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1.    Anlass
Seitens des Auftraggebers (AG’s) besteht ein Interesse daran, ein Grundstück zwischen der
Nächstebrecker Straße und dem Parkplatz an der Bramdelle, das derzeit als Grünlandfläche
genutzt wird, zu bebauen. Seitens der Stadt Wuppertal wurde ein Bebauungsplanverfahren (BP
1250 - Nächstebrecker Straße/Bramdelle. S Abb. 2) eingeleitet.
Da durch die Bebauung des Grundstückes geschützte Arten betroffen sein könnten, wurde in Ab-
stimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde seitens des AG’s die vorliegende Artenschutz-
prüfung (ASP) in Auftrag gegeben.

Abbildung 1: Blick auf das Eingriffsgebiet (Blickrichtung Südwest nach Nordost)
               Foto: eigene Aufnahme vom 04.03.2020
Aufgrund der zum Planungsbeginn bereits vorliegenden, vertiefenden Erkenntnisse der UNB zu
den Artvorkommen im Planungsraum bzw. der dortigen Lebensraumeignung, konnte das
Untersuchungsdesign der ASP Stufe II unmittelbar zielgerichtet und artspezifisch festgelegt
werden. Eine Abschichtung der Arten gem. Messtischblatt, wie sie üblicherweise im Rahmen der
ASP Stufe I erfolgt, lässt keine ergänzenden Erkenntnisse erwarten. Umfang und Art der
festgelegten und durchgeführten Untersuchungen gewährleisten jedoch den sicheren Nachweis
aller im Messtischblatt abgebildeten Arten und Artengruppen.

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Abbildung 2: Geltungsbereich des B-Plans 1250 (Schwarze sowie rot gestrichelte Linie
             Abgrenzung) sowie Eingriffsgebiet (blauer Kreis)

2.    Planung und Wirkfaktoren
Dem Lageplan zufolge ist im Eingriffsgebiet (EG) ein Hallenkomplex mit Parkplätzen, sowie einer
angrenzenden Asphalt/Betonfläche vorgesehen. Es wird von einer max. Flächenversiegelung von
80% ausgegangen. Auf der unbefestigten Fläche ist eine Raseneinsaat vorgesehen. Die Feuer-
wehrumfahrung soll mit Rasengittersteinen befestigt werden.

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Abbildung 3: Lageplan Gewerbeansiedlung Nächstebrecker Str./Bramdelle
Im Grundsatzbeschluss der Stadt Wuppertal vom 30.08.2017 zur Aufstellung des B-Plan’s 1250
wurde beschlossen lediglich 50% der Gesamtfläche mit Gewerbe zu bebauen. U.A. wurde dort
auch festgelegt, dass die Gebäudehöhe max. 8 bis 10 m betragen darf, um den freien Blick, ins-
besondere von der Nordbahntrasse in die Landschaft, weiterhin zu gewährleisten. Zudem sollen
die Dächer begrünt werden. Ferner ist beabsichtigt, einen großen Teil der vorhandenen Gehölz-
bestände zu erhalten und zum Naturschutzgebiet „Im Hölken“ ist ein Abstand von 30 m vor-
gesehen. Für die Biotopverbundfläche „Pufferflächen für das NSG 'Im Hölken'“ (VB-D-4709-025)
ist zudem die Erhaltung der extensiven Grünlandbereiche als Puffer für das NSG, sowie die
Entwicklung einer extensiv genutzten Grünland-Kleingehölz-Landschaft vorgesehen.
Durch die geplante Bebauung ist mit folgenden Wirkfaktoren zu rechnen:
• Überbauung und Fragmentierung von Lebensräumen durch Neuerrichtung von Gebäuden und
    Zuwegungen
• Veränderung der Bodenoberfläche (Verdichtung, Versiegelung, Geländemodellierung)
• Rückschnitt/Beseitigung von Vegetation
• Bepflanzung offener Flächen
• Temporäre sowie dauerhafte Beeinträchtigungen durch Lärm, Beleuchtung, Bewegung,
    Schadstoffe etc.
• Verkehrszunahme
• Entstehung von Tierfallen (Schächte, Gullys, Rückhaltebecken, Regenfallrohre, Glas-
    scheiben).

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3.    Charakteristika des Untersuchungsgebietes

Abbildung 4:   Untersuchungsgebiet (rote Umrandung)

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Gemäß Leitfaden Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in NRW (MKUNLV 2017) kann sich
das Untersuchungsgebiet (UG) bis zu 500 m über das eigentliche EG hinaus erstrecken. In Ab-
stimmung mit der UNB wurde dazu ein insgesamt 31,4 ha großes UG abgesteckt, das neben dem
Geltungsbereich des B-Plans den südwestlichen Teil des NSG „Dolinengelände im Hölken“ sowie
die südlich angrenzenden Grünlandbereiche, einen Friedhof sowie ein Rückhaltebecken (RHB)
umfasst.
Die Grünlandfläche (innerhalb des EG's) wird westlich von der Nächstebreckerstraße durch eine
mit Gehölzen bewachsene Böschung begrenzt. Nördlich schließt eine Streuobstwiese sowie ein
kleines Wäldchen an. Im nördlichen Teil des UG wechseln sich Gründlandbereiche mit Feldge-
hölzen ab. Die nordöstliche Grenze des UG bildet die stark durch Radfahrer, Jogger und Spazier-
gänger frequentierte Nordbahntrasse. Der Kalkbuchenwald weist viele Altbäume mit Höhlen und
Totholz auf. Neben den Dolinen fallen hier der verdichtete Boden sowie die viele illegalen Pfade
und Mountainbike-Trails auf. Der Naherholungsdruck auf das NSG ist groß. Hunde werden meist
unangeleint geführt. Negativ fällt auch das direkt angrenzende Busunternehmen aus, das mit einer
nicht heimischen Kirschlorbeerhecke eingegrenzt ist. Der Heckenschnitt wurde unsachgemäß
entsorgt und in den Wald geworfen. Nachts ist das Gelände zudem stark beleuchtet. Das UG ist
nachts ansonsten eher wenig beleuchtet. Auffällig ist ansonsten nur die Beleuchtung von zwei
Mehrfamilienhäusern an der Straße „Zu den Dolinen“, die weit auf das tiefer liegende UG scheint.
Biotopstrukturen siehe auch Anhang „Karte Biotopbestand“

4.      Artenschutzrechtliche Grundlagen
Die Notwendigkeit zur Durchführung einer ASP im Rahmen der Bauleitplanung und bei der
Genehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des Bundes-
naturschutzgesetzes (BNatSchG). Bebauungspläne selbst können zwar noch nicht die arten-
schutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllen. Möglich ist dies jedoch später durch
die Realisierung der konkreten Bauvorhaben. Deshalb ist bereits bei der Änderung oder Auf-
stellung eines Bebauungsplanes eine ASP durchzuführen. Andernfalls könnte der Bebauungsplan
aufgrund eines rechtlichen Hindernisses nicht vollzugsfähig sein (MUNLV NW 2010).
Im Rahmen der ASP sind für europäisch geschützten FFH-Anhang-IV-Arten 1 und europäische
Vogelarten2 folgende Zugriffsverbote zu beachten:
Es ist verboten,
     1. wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu
        verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu
        beschädigen oder zu zerstören,
     2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten,
        während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten
        erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der
        Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
     3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschützten
        Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

1
     streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse des Anhangs IV der Richtlinie
     92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
2
     in Europa natürlich vorkommende Vogelarten im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 2009/147/EG

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4. wildlebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen
        aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
Sonderregelungen
Gemäß § 44 Absatz 5 gelten für nach § 15 Absatz 1 unvermeidbare Beeinträchtigungen durch
Eingriffe in Natur und Landschaft, die nach § 17 Absatz 1 oder Absatz 3 zugelassen oder von einer
Behörde durchgeführt werden, sowie für Vorhaben im Sinne des § 18 Absatz 2 Satz 1 die Zugriffs-,
Besitz- und Vermarktungsverbote nach Maßgabe der Sätze 2 bis 5. Sind in Anhang IV Buchstabe
a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten
betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein
Verstoß gegen
    1. das Tötungs- und Verletzungsverbot nach Absatz 1 Nummer 1 nicht vor, wenn die
         Beeinträchtigung durch den Eingriff oder das Vorhaben das Tötungs- und
         Verletzungsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten nicht signifikant erhöht und diese
         Beeinträchtigung bei Anwendung der gebotenen, fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen
         nicht vermieden werden kann,
    2. das Verbot des Nachstellens und Fangens wild lebender Tiere und der Entnahme,
         Beschädigung oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen nach Absatz 1 Nummer 1 nicht
         vor, wenn die Tiere oder ihre Entwicklungsformen im Rahmen einer erforderlichen
         Maßnahme, die auf den Schutz der Tiere vor Tötung oder Verletzung oder ihrer
         Entwicklungsformen vor Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung und die Erhaltung der
         ökologischen Funktion der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen
         Zusammenhang gerichtet ist, beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigungen
         unvermeidbar sind,
    3. das Verbot nach Absatz 1 Nummer 3 nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von
         dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen
         Zusammenhang weiterhin erfüllt wird (BNatSchGÄndG 2017).

5.    Ablauf einer ASP
Die Methodik und Untersuchungstiefe der Prüfung, die bis zu drei Stufen umfassen kann,
unterliegen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und hängen maßgeblich von den
naturräumlichen Gegebenheiten und den zu erwartenden Beeinträchtigungen ab.
In der artenschutzrechtlichen Vorprüfung (Stufe I) wird durch eine überschlägige Prognose
geklärt,
•    ob Vorkommen von europäisch geschützten FFH-Anhang-IV-Arten und europäischen
     Vogelarten aktuell bekannt oder zu erwarten sind und
•    bei welchen Arten aufgrund der Wirkungen des Vorhabens ggf. Konflikte mit den
     artenschutzrechtlichen Vorschriften möglich sind.
Um dies beurteilen zu können, werden im Zuge der Vorprüfung
•    verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum recherchiert und ausgewertet.
•    relevante Wirkfaktoren vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit des
     Vorhabens betrachtet und mögliche Auswirkungen auf relevante Arten abgeschätzt und
•    ggf. Empfehlungen für Maßnahmen zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Konflikten
     bzw. zu einem vertieften Untersuchungsbedarf formuliert.
In der vertiefenden Prüfung der Verbotstatbestände (Stufe II) werden die Zugriffsverbote
artspezifisch im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung geprüft sowie ggf. erforderliche Vermeidungs-
maßnahmen inkl. vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement
konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die arten-
schutzrechtlichen Verbote verstoßen wird.

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In seltenen Fällen ist ein Ausnahmeverfahren (Stufe III) erforderlich. Darin wird geprüft, ob die
drei Ausnahmevoraussetzungen des § 45 Abs. 7 BNatSchG (zwingende Gründe, Alternativlosig-
keit, keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes) vorliegen und insofern eine Ausnahme von
den Verboten zugelassen werden kann.
Planungsrelevante Arten
Gemäß VV-Artenschutz 'beschränkt sich der Prüfumfang der ASP in Nordrhein-Westfalen auf die
sog. 'planungsrelevanten Arten'. Das ist eine fachlich begründete Auswahl von europäisch
geschützten Vogelarten sowie FFH-Anhang-IV-Arten des Landesamtes für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen, die als besonders empfindlich eingestuft
werden. Die übrigen FFH-Anhang IV-Arten und europäischen Vogelarten sind entweder in Nord-
rhein-Westfalen ausgestorbene Arten, Irrgäste, sporadische Zuwanderer oder Allerweltsarten, bei
denen im Regelfall davon ausgegangen werden kann, dass bei vorhabenbedingten Be-
Beeinträchtigungen wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und ihres landesweit günstigen Erhaltungs-
zustandes nicht gegen die Zugriffsverbote verstoßen wird.

6.    Methodik der durchgeführten Kartierungen
Die faunistischen Kartierungen wurden auf Grundlage des „Leitfaden Methodenhandbuch zur
Artenschutzprüfung in Nordrhein-Westfalen Bestandserfassung und Monitoring“ (MKUNLV 2017)
sowie den Anforderungen der UNB durchgeführt.

6.1    Baumhöhlenkartierung
Am 15.03.2020 (während der belaubungsfreien Zeit) wurde eine Kartierung der Baumhöhlen im
EG sowie dem südlichen Teilabschnitt des NSG „Dolinengelände im Hölken“ durchgeführt, um das
Potenzial für Höhlenbrüter oder baumhöhlenbewohnende Fledermäuse zu ermitteln (s. Abbildung
5 und Tabelle 1). Die Kartierung erfolgte bei guten Sichtverhältnissen vom Boden aus mit einem
Fernglas und einem GPS-fähigen Smartphone. Bei diesen Geräten ist allerdings zu beachten,
dass es bei der Erfassung teilweise zu Lageungenauigkeiten von mehreren Metern kommen kann.
                                                                 Im EG wurden lediglich in der
                                                                  stattlichen Esche im Bereich des
                                                                  geplanten Wendehammers Baum-
                                                                  höhlen gefunden.

                                                                 Abbildung 5: Standort Esche mit
                                                                 Baumhöhlen und Bildnachweis

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Im zentralen Bereich des EG‘s befinden sich keine Gehölzstrukturen und die randlich gelegenen
Gehölze scheiden aufgrund ihres geringen Alters aus.
Die erfassten Baumhöhlen innerhalb des NSG sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Dabei
wurde nicht jedes „Loch“ in der Rinde erfasst, sondern nur „Höhlen“, die sich aufgrund ihrer
Struktur und Tiefe erfahrungsgemäß als Bruthöhle für Vögel oder als Quartier für Fledermäuse
eignen. Bei manchen „Löchern“ war nicht einsehbar, ob es auch eine Aushöhlung gibt, daher
erfolgte in der Spalte „Höhlenart“ nur die Bezeichnung „Loch“. Bei Bäumen, die bereits
abgestorben waren, erfolgte noch eine Unterteilung zwischen „stehendem“ und „liegendem“
Totholz, also Bäumen, die bereits umgefallen waren.
Bei der Eignung als Fledermausquartier wurde in der Spalte „Höhlenart“ noch die Angabe ergänzt,
ob die vorgefundene Baumhöhle nur eine Sommer (SQ)- oder auch eine Winterquartierseignung
(WQ) aufweist. Als WQ eignen sind i.d.R. eher größere Höhlen in Baumstämmen mit starkem
Brusthöhendurchmesser, die somit auch eher frostsicher sind, was für Fledermäuse bei der Aus-
wahl des Quartiers eine wesentliche Rolle spielt.
Tabelle 1:        Baumhöhlenkartierung NSG „Dolinengelände im Hölken“ (südlicher Teilabschnitt)
                                                                                 Koordinaten
                                                                                  (WGS 84)
 Bezeichnung   Höhlenart                                  Quartiereignung

                                                                             x                  y

 B01           Fäulnishöhle                                                 7.2495188          51.2869301

 B02           Fäulnishöhle                                                 7.2498188          51.2868659

 B03           Höhle unter Zwiesel                                          7.2497808          51.2869342

 B04           Astabbrüche, hoch                                            7.2500505          51.2868752

 B05           Fäulnishöhle, überwallt                                      7.2501113          51.2869661

 B06           Fäulnishöhle                                                 7.2501609          51.2870300

 B07           Astabriss                                                    7.2502784          51.2870238

 B08           Stehendes Totholz, Spechtloch                                7.2504678          51.2868360

 B09           Stammriss mit Höhle                                          7.2504415          51.2868151

 B10           Astabbruch, Astloch                                          7.2503938          51.2870066

 B11           Zwieselabbruch                                               7.2504904          51.2871248

 B12           Astabbruch                                                   7.2500560          51.2875234

 B13           Astabbruch                                                   7.2515161          51.2891438

 B13           Astabbruch mit Spechthöhle                                   7.2501487          51.2874861

 B14           Loch Innenseite Zwiesel                                      7.2498184          51.2872245

 B15           Astabbrüche                                      SQ          7.2496051          51.2872236

 B16           Hoe Seitenast                                                7.2495955          51.2873982

 B17           Liegendes Totholz, Höhle in Wurzelteller                     7.2495809          51.2875583

 B18           Fäulnishöhle, WQ                                WQ           7.2503361          51.2877216

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Koordinaten
                                                                                 (WGS 84)
 Bezeichnung    Höhlenart                                Quartiereignung

                                                                            x                  y

 B19            Fäulnishöhle Seitenast/Stamm                               7.2504732          51.2878261

 B20            2 große Astabbrüche                                        7.2505144          51.2878224

 B21            Liegendes Totholz                                          7.2505684          51.2878707

 B22            Stehendes Totholz                                          7.2505279          51.2878909

 B23            2 kleine Spechtlöcher, Astabbrüche                         7.2503873          51.2877955

 B25            Spechtloch, Fäulnishöhle u. Astabbruch        WQ           7.2505046          51.2877087

 B26            Stehendes Totholz                                          7.2508190          51.2875218

 B27            Liegendes Totholz                                          7.2510724          51.2876698

 B28            Astabbrüche                                                7.2516928          51.2887624

 B29            Stammriss mit Höhle                                        7.2516466          51.2891339

 B31            Zwieselabriss mit Buntspecht                               7.2512212          51.2888504

 B32            Liegendes Totholz                                          7.2509423          51.2890001

 B33            Stehendes Totholz                                          7.2506529          51.2888411

 B33            Stehendes Totholz                                          7.2508617          51.2890031

 B34            Stammfußhöhle                                              7.2506165          51.2889619

 B35            Stammfußhöhle                                              7.2506062          51.2890487

 B36            Stammfußhöhle                                              7.2506140          51.2890851

 B37            Astabbrüche                                                7.2504043          51.2890769

 B38            Astriss                                                    7.2499585          51.2891084

 B39            Zwieselhöhle? Astabbruch                                   7.2498599          51.2890818

 B40            Totast mit Spechtloch                                      7.2497933          51.2889978

 B41            Astabbrüche                                                7.2498251          51.2887615

 B42            Liegendes Totholz                                          7.2494402          51.2868345

SQ= Sommerquartiereignung, WQ= Winterquartiereignung

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Abbildung 6:      Lage der kartierten Baumhöhlen im NSG „Dolinengelände im Hölken“ (südlicher
                  Teilabschnitt)

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6.2    Vogelkartierung
Planungsrelevante und wertgebende Brutvögel innerhalb des UG wurden nach der flächendecken-
den Revierkartierungsmethode nach Südbeck et al. (2005) erfasst. Die übrigen Arten wurden halb-
quantitativ in Häufigkeitsklassen erfasst.
Die Abfrage der betreffenden Messtischblattquadranten 47091 und 47092 aus dem Naturschutz-
informationssystems „Geschützte Arten“ des LANUV NRW ergab folgende planungsrelevante
Arten: Habicht, Sperber, Eisvogel, Waldohreule, Mäusebussard, Bluthänfling, Schwarzstorch,
Mehlschwalbe, Kleinspecht, Schwarzspecht, Turmfalke, Rauchschwalbe, Neuntöter, Rotmilan,
Feldsperling, Waldlaubsänger, Waldschnepfe, Girlitz, Waldkauz, Star, Schleiereule, Kiebitz
(LANUV NRW 2020b). Entsprechend der im UG zu erwartenden Arten sowie der Hinweise der
UNB zu bekannten Vorkommen von Spechten im NSG sowie des Neuntöters östlich der Nord-
bahntrasse im Bereich Jesinghausen und einem Brutbaum des Mäusebussardes in der Straße „Im
Hölken“, westlich der Nächstebrecker Straße, wurden zwischen März und Ende Mai 2020 sechs
morgendliche Brutvogelkartierungen sowie drei abendliche Eulenkartierungen durchgeführt (s.
Tabelle 2). Die Ergebnisse werden in Kapitel 7.1 erläutert und sind in Karte 1 im Anhang darge-
stellt.
Tabelle 2:         Begehungsdaten der Brutvogelkartierung
                                                                          Bewölk-   Nieder-   Wind-
                                                Sonnenauf-/   Temper-
 Nr.   Artgruppe      Datum        Uhrzeit                                 ung      schlag    stärke
                                                 untergang    atur [°C]
                                                                            [%]       [%]      [Bft]

  1    Brutvögel    04.03.2020    10:30-12:00     07:09          10        40         0          1

  2    Brutvögel    15.03.2020    07:45-10:00     06:45          6         95         0          1

  3    Eulen        21.03.2020    20:15-21:00     18:47          6         0          0          0

  4    Eulen        27.03.2020    20:00-20:45     18:57          15        0          0          1

  5    Brutvögel    07.04.2020    08:00-10:00     06:53          10       100         0          0

  6    Brutvögel    03.05.2020    09:10-10:40     06:00          10        90         10         0

  7    Brutvögel    14.05.2020    08:00-09:30     05:43          6         0          0          1

  8    Brutvögel    30.05.2020    09:30-10:30     05:10          19        0          0         2-3

  9    Eulen        01.06.2020    21:40-23:00     21:37        22-17       70         0        3-0

Bei der anschließenden Wertung wurden die EOAC-Brutvogelstatus-Kriterien gemäß Südbeck et
al. 2005 verwendet (s. Abbildung 7).

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Abbildung 7:      EOAC-Brutvogelstatus Kriterien (Südbeck et al. 2005)

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6.3    Fledermauskartierung
Die Erfassung der Fledermäuse erfolgte durch insgesamt 5 Detektorbegehungen entlang von vor-
her festgelegten Transekten (s. Abbildung 6) zwischen Juni und September 2020. Dabei lag der
Schwerpunkt der Erfassung auf dem EG sowie dem angrenzenden Teil des NSG’s. Die letzte
Begehung erfolgte in der Stunde vor Sonnenaufgang, um evtl. einfliegende Fledermäuse zu
erfassen.

Abbildung 8:      Fledermaus-Transekte (schwarz gestrichelte Linie)
Für die Begehungen wurden entweder der Ultraschalldetektor D 240x der Firma Pettersson Elek-
tronik AB oder der Batlogger M der Firma elekon verwendet, der in der Lage ist neben der Auf-
nahme der Fledermausrufe im wav.-Format auch die dazugehörigen GPS-Koordinaten abzuspei-

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chern. Nach den Begehungen wurden die Rufe, die nicht direkt im Feld zugeordnet werden kon-
nten, mit der Software Batexplorer ausgewertet. Um die Fledermäuse auch in der Nacht zu sehen
und ihre Flugwege nachzuverfolgen wurde eine Nachtsichtkamera der Firma Armasight verwendet.
Die Begehungsdaten sind in Tabelle 3 aufgeführt. Die Ergebnisse sind tabellarisch in Kapitel 7.2
aufgeführt und kartographisch in der Karte 2 im Anhang. Um die Übersichtlichkeit zu wahren,
wurden nicht alle Aufnahmen dargestellt (sich überlagernde Punkte wurden gelöscht oder leicht
verschoben).

Tabelle 3:        Begehungsdaten der Fledermauskartierung
                                       Sonnenauf-/   Temper-      Bewölk-    Nieder-          Wind-
 Nr.      Datum          Uhrzeit
                                        untergang    atur [°C]    ung [%]   schlag [%]      stärke [Bft]

 1      01.06.2020     21:00-23:00       21:37        22-17          70         0               3-0

 2      27.06.2020     21:50-22:50       21:51        21-18          0          0               2-3

 3      27.07.2020     21:00-22:30       21:25        25-20          80        0                0

 4      02.09.2020    20:15-22:20        20:15        18-15          10        0                0

 5      18.09.2020    06:10-07:10        07:10         9-11          0         0                0

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6.4    Reptilien- und Amphibienkartierung
Im Jahre 2008 wurden auf der Nordbahntrasse am Rande des UG zwei Vorkommen der
Waldeidechse sowie eines der Blindschleiche nachgewiesen (beide nicht planungsrelevant, aber

Abbildung 9:      Lage der bekannten Reptilienvorkommen sowie der Künstlichen Verstecke (gelbe
                  Kreise)
auf der Vorwarnliste der Roten Liste NRW). Daher wurden in diesem Bereich Künstliche Verstecke
(KV) in Form von Holzlatten und -brettern ausgelegt (s. gelbe Kreise in Abbildung 6), die von den
Tieren im Allgemeinen gerne zur Thermoregulation aufgesucht werden.
Laut LANUV NRW 2020b sind im MTBQ 47092 zudem Vorkommen der planungsrelevanten
Schlingnatter bekannt.
Zwischen Mai und September 2020 wurde das UG insgesamt fünfmal begangen, wobei schwer-
punktmäßig sonnenexponierte Orte, die KV’s sowie Komposthaufen u.ä. aufgesucht wurden, da
hier die Wahrscheinlichkeit am höchsten war Reptilien zu finden (Begehungsdaten s. Tabelle 4).
Abstimmungsgemäß wurden Amphibien nur bei Zufallsfunden dokumentiert.

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Tabelle 4:          Begehungsdaten der Reptilienkartierung
                                      Sonnenauf-/    Temper-      Bewölk-    Nieder-          Wind-
 Nr.        Datum         Uhrzeit
                                       untergang     atur [°C]    ung [%]   schlag [%]      stärke [Bft]

     1    03.05.2020    12:30-13:30     06:00           15           90        10                0

     2    30.05.2020    10:30-11:30     05:20           19           0          0               2-3

     3    07.08.2020    08:30-09:30     06:06         22-24          0         0                0

     4    16.08.2020    13:00-14:00     06:20           23           10        0               0-1

     5    18.09.2020    09:30-10:30     07:10           15           0          0                1

7.       Angetroffenes Artenspektrum

7.1       Vögel
Bei den Brutvogelkartierungen konnten insgesamt 24 Vogelarten erfasst werden, davon vier
planungsrelevante, drei regional gefährdete bzw. Zeigerarten sowie 17 Arten, die aufgrund ihrer
Häufigkeit nicht im Rahmen einer ASP behandelt werden müssen.
Von den planungsrelevanten Arten konnten die Greifvögel Mäusebussard und Turmfalke
regelmäßig im UG beobachtet werden. Der Mäusebussard nutz zudem einen ca. 70 cm großen
Horst in einer Buche im Wäldchen nördlich der Streuobstwiese als Fortpflanzungs- und Ruhestätte
s. Titelbild). Der Horst ist ca. 100m vom EG entfernt. Der Rotmilan konnte nur einmalig im UG
beobachtet werden und nutzt es wie der Turmfalke auch zur Nahrungssuche. Südlich des
baufälligen Wohnhauses, an dem sich auch ein im Betrieb befindlicher Kuhstall befindet, wurden
einmalig in der Luft jagende Rauschwalben gesichtet. Der Kuhstall wird aber offenbar nicht als
Brutplatz genutzt, da kein reger Ein-/Ausflug beobachtet werden konnte. Eulen und
planungsrelevante Spechte konnten während der gesamten Kartiersaison nicht festgestellt
werden.

Bei den regional gefährdeten Arten/Zeigerarten besteht ein „Brutnachweis“ für den Haussperling,
der an einem baufälligen Wohnhaus an der Bramdelle beobachtet werden konnte. Ferner wurde
einmalig ein Fitis (singendes Männchen) im Wäldchen nördlich der Streuobstwiese sowie eine
Bachstelze nördlich des Wohnhaues kartiert („Brutzeitfeststellung“).

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Tabelle 5:           planungsrelevante und wertgebende Vogelarten im UG
 Art                 EHZ atl.                  Rote Liste NRW   Rote Liste       Status                  Anzahl Tiere/
                                               Stand 2016       BRD 2020                                 Beobachtungen
                                                                                                         / Begehung

 Bachstelze          -                         Vorwarnliste     ungefährdet      Brutzeitfeststellung    1

 Fitis               -                         Vorwarnliste     ungefährdet      Brutzeitfeststellung    1

 Haussperling        -                         Vorwarnliste     Vorwarnliste     Brutnachweis            1/1

 Mäusebussard        günstig                   ungefährdet      ungefährdet      Brutnachweis            3/1/2/3

 Rauchschwalbe       ungünstig,     sich       gefährdet        gefährdet        Brutzeitfeststellung    3
                     verschlechternd

 Rotmilan            ungünstig                 ungefährdet      Vorwarnliste     Brutzeitfeststellung    1

 Turmfalke           günstig                   Vorwarnliste     ungefährdet      Brutzeitfeststellung    2/1/2

Text [grau] = nicht „planungsrelevant“, aber regional gefährdet oder Zeigerart
3/1/2/3 = ob es sich bei den beobachteten Individuen um Mehrfachsichtungen handelt, kann nicht mit letzter Sicherheit
beurteilt werden. Die weitere Betrachtung der artenschutzrechtlichen Aspekte erfolgt jeweils auf Basis der höchsten
Anzahl der Beobachtungen einer Art im Zuge der Begehungen – Mäusebussard 3 – Turmfalke 2

Die übrigen Arten wurden halbquantitativ in Häufigkeitsklassen erfasst:
Tabelle 6:           halbquantitative Erfassung der sonstigen Brutvögel in Häufigkeitsklassen
 Art                                       Menge                                 Status

 Amsel                                     C                                     Brutnachweis

 Blaumeise                                 A                                     Brutzeitfeststellung

 Buntspecht                                B                                     Brutnachweis

 Eichelhäher                               A                                     Brutzeitfeststellung

 Elster                                    A                                     Brutzeitfeststellung

 Gimpel                                    A                                     Brutzeitfeststellung

 Grünspecht                                A                                     Brutzeitfeststellung

 Hausrotschwanz                            A                                     Brutzeitfeststellung

 Heckenbraunelle                           A                                     Brutzeitfeststellung

 Kleiber                                   A                                     Brutzeitfeststellung

 Kohlmeise                                 C                                     Brutzeitfeststellung

 Ringeltaube                               B                                     Brutzeitfeststellung

 Rotkehlchen                               C                                     Brutnachweis

 Saatkrähe                                 E                                     Ruheplatz und Nahrungshabitat

 Singdrossel                               A                                     Brutzeitfeststellung

 Zaunkönig                                 A                                     Brutzeitfeststellung

 Zilpzalp                                  B                                     Brutzeitfeststellung

Klassen: A=1 Individuum; B=2-3, C=4-7, D=8-20; E=21-50

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7.2       Fledermäuse
Bei den fünf nächtlichen Fledermauserfassungen konnten zwei Arten sowie eine weitere Art (die
allerdings nur auf Gattungsniveau bestimmt werden konnte) nachgewiesen werden (s. Tabelle 7).
Die Angaben der Roten Liste NRW entstammen dem LANUV NRW (2020) und die für Deutschland
dem Rote-Liste Zentrum (2020). Die Anzahl der Kontakte ist in Tabelle 8 gelistet. Die Verortung
der Rufe sowie die Flugrouten sind in Karte 2 im Anhang zu finden.

Tabelle 7:             planungsrelevante Fledermausarten
 Art/Gattung                   EHZ kont.              Rote Liste NRW 2010   Rote Liste BRD 2020

 Mausohrfledermaus             -                      -                     -
 (Myotis spec.)

 Rauhautfledermaus             günstig                R                     ungefährdet
 (Pipistrellus nathusii)

 Zwergfledermaus               günstig                ungefährdet           ungefährdet
 (Pipistrellus pipistrellus)

R = durch extreme Seltenheit (potentiell) gefährdet

      •   Die während des gesamten Untersuchungszeitraumes mit Abstand am häufigsten erfasste
          Fledermaus war die Zwergfledermaus, die das UG zu Jagdzwecken aufsuchte. Die Tiere
          kamen dabei aus dem Bereich der Wohnbebauung westlich der Nächstebrecker Straße
          und flogen entlang der Straßen „Bramdelle“ sowie „Im Hölken“, die beide das EG
          flankieren. Direkte Ausflüge aus den Häusern an der Bramdelle konnten nicht beobachtet
          werden. Die Zwergfledermäuse jagten anschließend im NSG, insgesamt war die Aktivität
          aber vergleichsweise gering.

Weitere Nachweise:

      •   Aufgrund der Vielzahl an Baumhöhlen war zudem mit dem Vorkommen von Mausohrfleder-
          mäusen zu rechnen. Es konnte aber lediglich an einem Termin ein vorbeifliegendes Tier
          detektiert werden, welches sich nur auf Gattungsniveau bestimmen ließ. Vermutlich
          handelte es sich dabei um eine Wasserfledermaus (diese kommt zumindest im MTBQ
          47091 vor). Auch im Bereich der Dolinen konnten keine schwärmenden Tiere beobachtet
          werden, die auf ein Quartier hingewiesen hätten.

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Tabelle 8:          Fledermauskontakte innerhalb des Untersuchungsgebietes
                                   Anzahl Kontakte je Art
                       Zwergfleder-     Rauhautfleder-                     Mausohrflede    Unbekannt     Ge-
 Nr.     Datum            maus              maus            Pipistrellus     r-maus        Chiroptera   samt
                       (Pipistrellus      (Pipistrellus        spec.        Myotis spec.     spec.
                       pipistrellus)        nathusii)

  1    01.06.2020           77                 9                 1               0             0          87

  2    27.06.2020           53                 0                 0               0             0          53

  3    27.07.2020           65                 0                 0               0             2          67

  4    02.09.2020           36                 0                 0               1             1          37

  5    18.09.2020           5                  0                 0               0             0          5

Im Eingriffsgebiet selbst konnten keine direkten Überflüge oder Jagdverhalten nachgewiesen
werden. Der Grund für die ausbleibenden Nachweise ist vermutlich in der mangelhaften
Strukturierung des Eingriffsgebietes zu suchen. Fledermausarten sind auf ihren Transferwegen
stark strukturgebunden. Auffällig war hingegen die hohe Anzahl an Kontakten entlang der
'Bramdelle' kurz nach Sonnenuntergang. Weitere Flugrouten wurden im Bereich des NSG ermittelt,
wobei die dortigen Fläche eher zur Jagd als zum Transfer genutzt wurden. Die höchste Aktivität
lies sich auf der Lichtung westlich des Busunternehmens feststellen.

Im Wäldchen nördlich der Streuobstwiesen ließen sich einmalig zwei Zwergfledermäuse kurz nach
Sonnenuntergang beobachten.

Weitere Transferflüge erfolgten entlang des Weges 'Im Hölken' im Bereich der Unterführung sowie
hinter der Weggabelung 'Bramdelle'.

7.3    Reptilien und Amphibien
Während der gesamten Kartiersaison konnten weder Reptilien noch Amphibien nachgewiesen
werden. Auch die im Jahre 2008 kartierten Vorkommen konnten nicht bestätigt werden wurden
aber nachrichtlich in der Karte 1 im Anhang übernommen.

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8.      Auswirkungen und Maßnahmenkonzept

8.1      Auswirkungen auf Brutvogelvorkommen

8.1.1    Planungsrelevante Arten - Mäusebussard und Turmfalke
Durch die Überbauung der Grünlandfläche geht ein Teil der Jagdgebiete von Mäusebussard und
Turmfalke verloren. Da beide Arten über große Aktionsradien verfügen und genügend weitere
Nahrungsflächen im räumlichen Zusammenhang zur Verfügung stehen, kann dieser Verlust durch
das Umland kompensiert werden.
Der Mäusebussardhorst, der sich in dem an das EG angrenzenden Wäldchen befindet, wird nicht
direkt tangiert (keine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten). Auch werden durch das
geplante Vorhaben keine Tiere getötet. Während der Bau-, Anlage- und Betriebsphase des
Gewerbebetriebes ist allerdings mit Störungen zu rechnen. Es ist bekannt, dass der Mäusebussard
auf     Menschen,      die   sich    seinem    Horst    nähern,    empfindlich   reagiert   (z.B.
https://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe/voegel/schutzziel
e/103010). Dies konnte auch während der Kartiersaison festgestellt werden, weshalb der Horst-
bereich, soweit wie möglich, gemieden wurde. Das Eintreten des Störungsverbotes ist daraus nicht
herzuleiten, da sich durch die Störung nicht der Erhaltungszustand der lokalen Population (50-70
Brutpaare in Wuppertal) verschlechtern würde.

8.1.2    Regional gefährdete Arten - Haussperling
Negative Auswirkungen (kein Eintreten des Tötungsverbotes, des Verbotes der Zerstörung von
Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie des Störungsverbotes) sind auch auf den Haussperling
nicht zu erwarten, da das Gebäude, in dem er brütet, nicht durch die Planung tangiert wird. Der
Aspekt ist ggfs. bei einer Anzeige zum Abbruch der dortigen Bausubstanz zu beachten.

8.1.3    Übrige Arten
Nachweise zu weiteren teils planungsrelevanten (meist nahrungssuchenden) Arten wie Rotmilan,
Rauschwalbe und Fitis erfüllen aufgrund der gegebenen Strukturen im Umland sowie der
geringen Nachweisdichte keines der Zugriffsverbote des §44 BNatSchG. Um im Betrieb Vogel-
schlag an der Außenverglasung zu vermeiden sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen (s.
Maßnahme M4 in Kapitel 8.3).
Es wird hier der allgemeinen Rechtsprechung bzw. MUNLV Vorgaben gefolgt.
Urteil des VGH Kassel vom 21.2.2008: bei häufig vorkommenden Arten mit einer breiten
Lebensraumamplitude wie z. B. Kohlmeise, Blaumeise, Wacholderdrossel, Amsel, Zaunkönig ist
davon auszugehen, dass sie geeignete Brutstätten in räumlicher Nähe finden. Auch für seltenere
Arten, die jedes Jahr einen neuen Brutplatz beziehen, können entsprechende Strukturen im
Umland die ökologische Funktionalität aufrechterhalten (s. auch Maßnahme M1- Erhalt/Neuanlage
von Heckenstrukturen sowie M2 - Bauzeitenregelung).

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Es wird darauf hingewiesen, dass prinzipiell alle europäischen Vogelarten unter die Schutzbe-
 stimmungen des § 44 BNatSchG fallen und im Zuge der artenschutzrechtlichen Einschätzung
 berücksichtigt werden müssen. Die Auswahl einiger, meist gefährdeter Arten (planungsrelevanter
 Arten), erfolgt lediglich aus Gründen der Praktikabilität. Für die häufigen und ubiquitären
 Spezies, wie Amsel, Rotkehlchen oder Zaunkönig („Allerweltsarten“) mit relativ unspezifischen
 Habitatansprüchen, ist das Eintreten von Verbotstatbeständen, unter Berücksichtigung gewisser
 Vermeidungsmaßnahmen (Baufeldräumung im Winter), im Voraus meist auszuschließen. Bei
 diesen Arten ist von sehr großen Populationen sowie ausreichenden Ersatzlebensstätten im
 räumlichen Zusammenhang auszugehen.

8.2    Auswirkungen auf Fledermausvorkommen
Vorkommen (Quartiere) von Fledermäusen im UG konnten nicht nachgewiesen werden. Eine
Tötung von Tieren oder eine Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch den Bau, die
Anlage und den Betrieb ist somit nicht zu erwarten. Die Außenverglasung der Gebäude ist so zu
gestalten, dass Fledermausschlag weitestgehend vermieden wird (s. Maßnahme M4).
Im Rahmen der durchgeführten Kartierungen konnten Transferflüge von Fledermäusen aus ihren
Quartieren zu den Jagdgebieten nachgewiesen werden (s. Karte 2 im Anhang). Dabei handelte es
sich überwiegend um Zwergfledermäuse, die vermutlich Gebäudequartiere im angrenzenden
Siedlungsbereich westlich der Nächstebrecker Straße bewohnen. Durch die mögliche Rodung von
Gehölzen an der „Bramdelle“ könnten Leitstrukturen verloren gehen, diese werden aber durch die
Maßnahme M1 (s. Kapitel 8.3) gesichert. Auch hier konnten keine Baumhöhlen nachgewiesen
werden konnten, die auf besetzte Quartiere schließen lassen.
Durch die dauerhafte Außenbeleuchtung des EG ist zu befürchten, dass Tiere vergrämt werden
und sich so andere Routen suchen müssten. Diese Wirkung kann durch eine fledermaus-
verträgliche Außenbeleuchtung gemindert werden (s. Maßnahme M3). Eine populationsrelevante
Störung durch das geplante Vorhaben ist unter Berücksichtigung der genannten Maßnahmen nicht
zu erwarten.

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8.3    Vermeidungsmaßnahmen

 V1 – Erhalt/Neuanlage von Heckenstrukturen

 Die bestehenden Bäume und Hecken an der „Bramdelle“ sind nach Möglichkeit zu erhalten. Falls Sie nicht
 erhalten werden können, sind sie zu ersetzen, so dass die Leitstruktur für die Fledermäuse erhalten bleibt.

 V2 –Bauzeitenregelung

 Die Rodung von Gehölzen bzw. die Baufeldfreimachung ist gemäß § 39 BNatSchG zwischen Anfang
 Oktober und Ende Februar des Folgejahres durchzuführen und damit außerhalb der Vogelbrutzeit.

 V3 – Insekten- und Fledermausverträgliche Außenbeleuchtung

 Bei der Außenbeleuchtung der Gebäude sollten nur LED-Strahler mit einer Abstrahlung nach unten und
 einer Kelvin-Zahl < 2700 (Voigt, C.C.+ et al. 2019) Verwendung finden. Die Beleuchtung ist auf die
 Betriebszeiten zu beschränken. Eine Beleuchtung in der Ausflugsphase der Fledermäuse in der Abend-
 dämmerung und kurz nach Sonnenuntergang sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Insbesondere für
 die Parkplatzflächen im Westen ist der Einsatz von Bewegungsmeldern vorzusehen. Eine nächtliche
 Beleuchtung zu Werbezwecken ist zu unterlassen. Siehe auch Verortung der Maßnahmen

 V4 – Fledermaus- und Vogelverträgliche Außenverglasung

 Bei der Wahl der Außenverglasung sind insbesondere in unmittelbarer Nähe zu Gehölzen sowie im
 Bereich der festgestellten Flugrouten satiniertes oder durch andere Verfahren sichtbar gemachtes Glas
 (Streifen, Punkte o.a. für das menschliche Auge unsichtbare Muster) zu verwenden (s. LANUV NRW 2016
 sowie Schmid, H. et al. 2012).

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9.    Verortung der Maßnahmen
Abbildung 10: Lage der Einzelmaßnahmen

                             V3 – Insekten- und
                           Fledermausverträgliche
                          Außenbeleuchtung durch
                             Bewegungsmelder

                                            V4 – Fledermaus- und
                                              Vogelverträgliche
                                              Außenverglasung

             V3 – Insekten- und
           Fledermausverträgliche
        Außenbeleuchtung durch LED-
        Strahler mit einer Abstrahlung
         nach unten und einer Kelvin-
                 Zahl < 2700

                                                                    V1 – Erhalt/Neuanlage von
                                                                        Heckenstrukturen

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10. Fazit
 Unter Beachtung der in Kapitel 8 aufgeführten Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen ist das Eintreten
 von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen durch die Umsetzung der geplanten Bebauung nicht zu
 erwarten.

Das vorliegende Gutachten wurde nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft sowie nach bestem
Wissen und Gewissen angefertigt.

D. Liebert

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11. Quellenverzeichnis

10.1     Gutachten
Henf, M. (2008): Faunistische Kartierung für die Artenschutzrechtliche Prüfung Umwandlung der
Nordbahntrasse Wuppertal in einen Radweg (Entwurf), Manfred Henf – Büro für Ökologie,
Kartierungen und Flächenbewertungen
Stadt Wuppertal (2020): Online B-Plan Auskunft Stadt Wuppertal, https://wunda-
geoportal.cismet.de/#/docs/bplaene/1250/4/1?lat=-109.75&lng=77.625&zoom=2, abgerufen am
25.02.2020

10.2    Literatur / sonstige Quellen
Hachtel, M. et al. (2011): Handbuch der Amphibien und Reptilien Nordrhein-Westfalens Band 1
und 2, Hachtel, M., Schlüpmann, M, Weddeling, K., Thiesmeier, B, Geiger, A. und Willigalla,
CArbeitskreis Amphibien und Reptilien Nordrhein-Westfalens in der Akademie für ökologische
Landesforschung Münster e.V. (Hrsg.), Laurenti Verlag, Bielefeld 2011
BfN – Bundesamt für Naturschutz (2013): Schutz der Nacht – Lichtverschmutzung, Biodiversität
und Nachtlandschaft, https://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/service/Skript_336.pdf, zuletzt
abgerufen am 12.02.2018
Dietz, C., Helversen, O., von, Nill, D. (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und
Nordwestafrika – Biologie, Kennzeichen, Gefährdung, Franckh-Kosmos Verlag GmbH, Stuttgart,
2007
Geobasis NRW (2020): WMS NW DOP 20 und DTK Sammeldienst NW, Geobasisdaten der
Kommunen und des Landes NRW ©, http://www.wms.nrw.de, abgerufen am 31.08.2020
Grüneberg, C., S. R. Sudmann, F. Herhaus, P. Herkenrath, M. M. Jöbges, H. König, K.
Nottmeyer, K. Schidelko, M. Schmitz, W. Schubert, D. Stiels & J. Weiss (2016): Rote Liste der
Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens, 6. Fassung, Stand: Juni 2016. Aus Charadrius Heft 52 S. 1 -
66.
LANUV NRW– LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-
WESTFALEN (2016): Natur in NRW – Kreuzotterschutz – Erfolgreiche Umsiedlung am Dortmund-
Ems-Kanal, 21/2016, S. 28-31, https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web
&cd=&cad =rja
&uact=8&ved=2ahUKEwi8p9T1yq7vAhWPPewKHVXYDeEQFjABegQIAhAD&url=https%3A%2F%
2Fwww.lanuv.nrw.de%2Ffileadmin%2Flanuvpubl%2F5_natur_in_nrw%2F50038_Natur_in_NRW_
2_2016.pdf&usg=AOvVaw0gCsgclkqoKuA5Kq0VqkJ4; abgerufen am 14.03.2021
LANUV – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (2020a):
Erhaltungszustand und Populationsgrößen der planungsrelevanten Arten in NRW, Stand
30.04.2020, https://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/web/babel/media/
ampelbewertung_planungsrelevante_arten.pdf, abgerufen am 09.08.2020
LANUV – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (2020b): Geschützte
Arten in NRW –http://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/, abgerufen am 26.02.2020
MKULNV - Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, und Natur- und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (2017): Leitfaden „Methodenhandbuch
zur Artenschutzprüfung in Nordrhein-Westfalen – Bestandserfassung und Monitoring“,

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https://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/web/babel/media/20170309_meth
odenhandbuch%20asp%20einfuehrung.pdf, abgerufen am 09.08.2020
MKUNLV - Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-
schutz (2013): Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen für die Berücksichtigung
artenschutzrechtlich erforderlicher Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen“, http://artenschutz.
Naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/web/babel/media/20130205_nrw_leitfaden_massnah
men.pdf, abgerufen am 18.07.2018
MUNLV NW (jetzt MKUNLV) und MWEBWV– Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz und Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen,
Wohnen und Verkehr des Landes NRW (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der
baurechtlichen Zulassung von Vorhaben - Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums
für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz,
Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010
NWO und LANUV NRW (2013): Die Brutvögel Nordrhein-Westfalens, Nordrhein-Westfälische
Ornithologengesellschaft e.V. und Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW,
2013
Rote-Liste-Zentrum (2020): Rote Liste der Vögel und Säugetiere in Deutschland,
https://www.rote-liste-zentrum.de/de/Saugetiere-Mammalia-1730.html, abgerufen am 31.08.2020
Schweizerische Vogelwarte Sempach (2012): Vogelfreundliches Bauen mit Licht und Glas,
https://vogelglas.vogelwarte.ch/assets/files/broschueren/voegel_glas_licht_2012.pdf, abgerufen
am 24.08.2020
Südbeck, P.; Andretzke, H.; Fischer, S.; Gedeon, K.; Schikore, T.; Schröder, K. und Sudfeldt,
C. (Hrsg.) (2005): Methodenstandard zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands, im Auftrag der
Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten und des Dachverbades Deutscher Avifaunisten
e.V. (DDA), Radolfzell
Voigt, C.C., Azam, C., Dekker, J., Ferguson, J, Fritze, M. Gazaryan, S., Hölker, F., Jones, G.,
Leader, N., Lewanzik, D., Limpens, H.J.G.A., Mathews, F., Rydell, J., Schofield, H., Spoelstra,
K., Zagmajster, M. (2019): Leitfaden zur Berücksichtigung von Fledermäusen bei
Beleuchtungsprojekten, EUROBATS Publication Series No. 8, UNEP/EUROBATS 2019 (Hrsg.)

ASP II - zum BP 1250, Nächstebrecker Str./Bramdelle der Stadt Wuppertal         Seite 30 von 31
12. Rechtsgrundlagen
BauGB – Baugesetzbuch
in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das durch Artikel 2
des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist
BNatSchG - Bundesnaturschutzgesetz
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege; vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt
geändert durch Gesetz vom 04.03.2020 (BGBl. I S. 440) m.W.v. 13.03.2020
BNatSchGÄndG – Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
G. v. 15.09.2017 BGBl. I S. 3434 (Nr. 64); Geltung ab 01.04.2018
LNatSchG NRW - Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen; In der Fassung vom 15. November 2016,
Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GV. NRW. S. 193, 214)
FFH-RL - FFH-Richtlinie
Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der
wildlebenden Tiere und Pflanzen, zuletzt geändert durch ABl. L363 S. 368 vom 20.12.2006
VS-RL - Vogelschutzrichtlinie
Richtlinie 2009/147/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009
über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (kodifizierte Fassung) ABl. L 20/9 vom
26.01.2010, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2019/1010 des Europäischen
Parlamentes und des Rates vom 5. Juni 2019, ABl. L170 S. 115 vom 25.06.2019
VV-Artenschutz
Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien
92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder
Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz) Rd.Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 06.06.2016

13. Anhang
Karte 1 – Brutvogel- und Reptilienkartierung 2020 zum BP 1250, Nächstebrecker Str./Bramdelle
der Stadt Wuppertal
Karte 2 - Fledermauskartierung 2020 zum BP 1250, Nächstebrecker Str./Bramdelle der Stadt
Wuppertal

ASP II - zum BP 1250, Nächstebrecker Str./Bramdelle der Stadt Wuppertal         Seite 31 von 31
Brutvogel- und Reptilienkartierung 2020 zum

Bebauungsplan 1250 – Nächstebrecker Straße / Bramdelle

Stadt Wuppertal

                       Turmfalke (Tf)
                       Rotmilan (Rm)

                                               H
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