"Planungsbericht Chance Bypass" - Stadt Kriens
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Stadt Kriens Stadtrat Stadtplatz 1 CH-6010 Kriens kriens.ch «Planungsbericht Chance Bypass» Bericht an den Einwohnerrat Kriens Nr. 035/2021 vom 17. März 2021 Seite 1/15
Stadt Kriens Stadtrat Stadtplatz 1 CH-6010 Kriens kriens.ch Inhaltsverzeichnis 1 Das Wichtigste in Kürze ....................................................................................... 3 1.1 Bedeutung Gesamtsystem Bypass Luzern für Kriens .......................................... 3 1.2 Kriens kämpft für Optimierung am Bypass .......................................................... 4 1.3 Komitee „Bypass - so nicht!“ ............................................................................... 5 2 Bisherige Beschlüsse und Prozesse ................................................................... 6 2.1 Städtebauliche Potentialanalyse ......................................................................... 6 2.2 Krienser Einwohnerrat ........................................................................................ 7 2.2.1. Postulat Burkhardt: Potentialanalyse beim Bypass – Verbindlichkeiten schaffen! (2018, beantwortet) ................................................................................... 7 2.2.2. Postulat Lammer: Reallokation der frei werdenden Mittel aus Spange Nord (2019, erledigt) ......................................................................................................... 8 2.2.3. Postulat Camenisch: Vorbereitung möglicher Rechtsweg betr. Bypass (2019, erledigt) .................................................................................................................... 8 2.3 Kantonsrat Luzern .............................................................................................. 8 2.3.1. Petition «Bypass – so nicht» (2017) ................................................................ 8 2.3.2. Motion Budmiger Marcel und Mit. über flankierende Massnahmen zum Bypass – Kanton muss mitfinanzieren (2019)........................................................................ 9 2.4 Ständerat............................................................................................................ 9 2.4.1. Petition «Ein Herz für Kriens, Bypass – so nicht» (2016) ................................. 9 2.4.2. Postulat Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates KVF- S «Berücksichtigung von städtebaulichen und landschaftsverträglichen Zielsetzungen beim Bypass Luzern und bei anderen Nationalstrassen -Bauprojekten» (2019) .................................................................................................................... 10 2.5 Einsetzung einer Kerngruppe ............................................................................ 11 2.5.1. Vision «Chance Bypass» .............................................................................. 11 2.5.2. Rechtsweg – Einsprache Planauflage ........................................................... 12 3 Würdigung des Stadtrates .................................................................................. 13 4 Antrag .................................................................................................................. 14 Seite 2/15
Stadt Kriens Stadtrat Stadtplatz 1 CH-6010 Kriens kriens.ch 1 Das Wichtigste in Kürze 1.1 Bedeutung Gesamtsystem Bypass Luzern für Kriens «Bypass» ist der Planungsname für ein Autobahnprojekt im Grossraum Luzern. Verschie- dene Massnahmen sollen der drohenden Gefahr begegnen, da das Verkehrssystem im Grossraum Luzern regelmässig überlastet ist und damit zum Hindernis auf einer der wichtigs- ten europäischen Autobahn-Transitrouten der Nord-Süd-Achse wird. Am Ursprung des Projektes stand die Idee, den Transitverkehr auf der Nord-Süd-Achse vom quasi «innerstädtischen» Verkehr Luzerns zu entflechten. Die Projektverantwortlichen des Bundesamts für Strassen (ASTRA) haben zusammen mit Vertretern des Kantons Luzern und der Gemeinden, die in städtebaulichen Begleitgruppen ihre Meinungen einbringen konnten, das Gesamtprojekt Bypass Luzern entwickelt. Das Projekt besteht im Wesentlichen aus folgenden Teilmassnahmen: - Autobahntunnel «Bypass»: Der Sonnenbergtunnel wird ergänzt, indem eine zweite Röhre erstellt wird, die vom Grosshof bis in die Region Ibach (Verzweigung Rotsee) geführt wird. Die vierspurige Tunnelröhre soll den Transitverkehr auf der Nord-Süd-Achse aufnehmen und den heutigen Sonnenberg-Tunnel so entlasten, dass dieser dem mutmasslichen Wachstum des innerstädtischen Verkehrs gewachsen ist. - «Stadttunnel»: Der heutige Sonnenbergtunnel wird zur eigentlichen Stadtautobahn, die mit verbesserten Anschlüssen (Spange Nord, Autobahnanschluss Luzern-Lochhof) insbe- sondere die Seebrücke und damit das Stadtzentrum entlasten soll. Teilweise neue Linien- führung vor dem Portal Kriens zur Verbesserung der Verkehrsflüsse beim Zusammentref- fen mit den Spuren des Bypass-Tunnels. Die für Kriens wichtige «Spange Nord» wurde aus dem aktuellen Projekt gestrichen und wird nicht gebaut. Auch flankierende ÖV-Massnahmen wie die durchgehende Busspur von Kup- ferhammer bis Luzernerhof werden aus Kapazitätsgründen zugunsten des motorisierten Indi- vidualverkehrs (MIV) nicht realisiert. Dazu sollen umfassende flankierende Massnahmen die über 10 Jahre dauernde Bauzeit überbrücken und deren Auswirkungen auf den Verkehr in der Region mildern. Der Bypass Luzern hat für die Stadt Kriens einschneidende Konsequenzen. Nach einer über 10-jährigen intensiven Bauzeit am Eingangsbereich von Kriens sieht das aktuelle Projekt eine vier- bis achtspurige Autobahn in einem dicht besiedelten oder sich in Ent- wicklung begriffenen Stadtteils von Kriens vor. Die Autobahn ist so konzipiert, dass sie eine Zunahme der schon heute sehr hohen Tagesfrequenzen auf 110'000 Autos (Prog- nose für das Jahr 2030) zu bewältigen vermag. Auf über 1'000 Metern soll diese Autobahn offen durch das Stadtgebie t von Kriens ge- führt werden. Aus diesem Grund hat sich der Stadtrat Kriens seit den ersten Projektphasen des Bypas- ses für Optimierungen eingesetzt. Dazu hat sich 2014 das Komitee „Bypass - so nicht!“ gebildet, das aus dem Stadtparlament heraus mit viel Vehemenz und einer historischen Einigkeit über alle Parteigrenzen hinweg Verbesserungen am aktuellen Projekt verlangte. Von Mitte 2010 bis September 2016 hat das Bundesamt für Strassen ASTRA das gene- relle Projekt Gesamtsystem Bypass Luzern erarbeitet. Parallel dazu hat der Kanton Lu- zern das Vorprojekt zur Spange Nord ausgearbeitet. Zu beiden Projekten wurde im Jahre 2014 eine Vernehmlassung durchgeführt. Das Bundesamt für Strassen ASTRA hat auf- Seite 3/15
Stadt Kriens Stadtrat Stadtplatz 1 CH-6010 Kriens kriens.ch grund der Vernehmlassung diverse Machbarkeitsstudien und Projektmodifikationen aus- arbeiten und teilweise ins definitive generelle Projekt Gesamtsystem Bypass Luzern in- tegrieren lassen. Abbildung 1 Gesamtsystem Bypass Luzern (Quelle: ASTRA) 1.2 Kriens kämpft für Optimierung am Bypass Das Gesamtprojekt «Bypass» entlastet die Verkehrssituation im Grossraum Luzern und verbessert damit die Mobilitätsangebote für über 250’000 Menschen, die hier leben, woh- nen und arbeiten. Als erste Autobahn der Schweiz wurde die A2 einst «auf der grünen Wiese» gebaut. Inzwischen sind die sich ausbreitenden Quartiere von allen Seiten her näher zur Autobahn gerückt. Die Autobahn führt auf einer Strecke von rund 1‘000 Metern offen durch das mittlerweile dicht besiedelte Gebiet des Entwicklungsschwerpunkt es «Lu- zernSüd». Sie trennt im südlichen Raum der Agglomeration die zwei Nachbarstädte Lu- zern und Kriens. Auf der Nord-/Süd-Achse hat die Autobahn eine wichtige Verbindungs- funktion. In der West-/Ost-Verbindung aber zerschneidet sie gewachsene Quartier- strukturen. Von einer Überführung und zwei Unterführungen abgesehen sind alle Verbin- dungen gekappt. Das hohe Verkehrsaufkommen schränkt städtebauliche Entwicklungs- ideen massiv ein, weil sich alle Bauprojekte auf beiden Seiten gezwungenermassen von der Autobahn abwenden. Seite 4/15
Stadt Kriens Stadtrat Stadtplatz 1 CH-6010 Kriens kriens.ch Aufgerissene Quartierstrukturen sowie hohe Lärm- und Abgasimmissionen von Wohnge- bieten dürfen auf keinen Fall der Preis sein, den die Region für die Sicherstellung des eu- ropäischen Transitverkehrs bezahlt. Dermassen eingeschränkte Möglichkeiten s ind der falsche Nährboden für einen kantonalen Entwicklungsschwerpunkt. Aufgrund der Opposition in Kriens hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) einem städ- tebaulichen Wettbewerb für das neu zu erstellende Südportal am Sonnenberg (acht Auto- bahnspuren sowie Anschlussanlage Grosshof) in Auftrag gegeben. Das Portal sollte stadtverträglicher ausgestaltet und mit einem begrünten, nutzbaren Dach versehen wer- den. Die Überdachung wurde im Vergleich zum ursprünglichen Projekt um ca. 100 Meter verlängert. Damit wurde das Projekt in einem ersten wesentlichen Schritt in die richtige Richtung weiterentwickelt. Dem Stadtrat sowie dem Komitee „Bypass - so nicht!“ reichte diese Massnahme aber nicht. Trotz dieser Anpassung zerschneidet die Autobahn weiterhin das wichtigste Ent- wicklungsgebiet der Stadt Kriens sowie des kantonalen Entwicklungsschwerpunkts Lu- zernSüd über die Länge von mehr als einem Kilometer. Der Stadtrat hat daher weiterhin an einer Einhausung der Autobahn auf Krienser Gemeindegebiet zwischen Sonnenberg- portal und Tunnel Schlund festgehalten. Das ASTRA seinerseits hält fest, dass d ie voll- ständige Einhausung dieses Abschnitts mit Kosten von rund Fr. 700 Mio. verbunden sei. Dafür bestehe kein Rechtstitel, weil der verbleibende Rest bis zum Tunnel Schlund mehr- heitlich nicht im eigentlichen Bypass-Perimeter sei und an diesem Teilstück keine bauli- chen Veränderungen stattfinden würden. Bund, Kanton Luzern, der regionale Entwick- lungsträger LuzernPlus und die Stadt Kriens haben sich in der Folge bereit erklärt, gemeinsam nach weiteren Optimierungen zu suchen. Dazu wurde eine gemeinsame Ar- beitsgruppe unter dem Arbeitstitel „N02/N14, Gesamtsystem Bypass Luzern, Phase AP. Städtebauliche Potentialanalyse. Abschnitt Schlund – Anschluss Kriens“ gebildet. In der Arbeitsgruppe waren Vertreter des ASTRA, des Kantons (Verkehr und Raumplanung), des Gebietsmanagements LuzernSüd sowie der Stadt Kriens vertreten. 1.3 Komitee „Bypass - so nicht!“ Bereits 2014 hat sich in Kriens das überparteiliche Komitee „Bypass - so nicht!“ gebildet. Im Komitee haben sich alle im Krienser Einwohnerrat vertretenen politischen Parteien zu- sammengeschlossen (CVP, FDP, Grüne, Grünliberale, JCVP, SP und SVP). Sie wollen mit geeinter Stimme und über die Parteigrenzen hinweg auf politischer Ebene für Projekt- verbesserungen kämpfen. Dieser Zusammenschluss über alle Parteigrenzen ist ein No- vum in Kriens und zeigt, dass die stadtverträgliche Optimierung des Bypass Luzern für die Krienser Politik ein sehr zentrales Anliegen ist. Insbesondere fürchtet das Komitee durch eine spürbare Mehrbelastung negative Auswir- kungen für die Stadt Kriens, die eine Reduktion der Lebensqualität mit sich bringen würde. Ein weiterer Kritikpunkt des Komitees ist zudem die zu wenig verträgliche ge- plante Bauzeit von 10 Jahren, während der Kriens mit Baustellenimmissionen und Ver- kehrsbehinderungen zusätzlich massiv belastet würde. Das Komitee fordert: - Ein kantonales Verkehrskonzept für Kriens. - Diverse Projektverbesserungen wie beispielsweise eine Ausdehnung der Überdach- ungen mit zusätzlichen Grünflächen und Nutzungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit. - Die definitiven Planungsergebnisse müssen in einen verbindlichen Richtplan einflies- sen mit einer umfassenden gesetzlichen Regelung zwischen Bund, Kanton und Ge- meinde, insbesondere auch über eine verbindliche Verwendung der Mehr- wertabschöpfungen für das Projekt. Am besten könnten diese erreicht werden durch Seite 5/15
Stadt Kriens Stadtrat Stadtplatz 1 CH-6010 Kriens kriens.ch die Schaffung eines Fonds. Mit einer Grundausstattung durch das ASTRA könnten schon in der Bauphase gleichzeitig wichtige Elemente angegangen werden. - Ein Konzept zur Minimierung der Immissionen während der rund 10-jährigen Bau- phase. - Zeitgleich zu den fortschreitenden Bypass-Ausführungen seitens ASTRA sind im Rahmen des Gesamtverkehrskonzeptes Kriens die Anschlussplanungen, wie vom Kantonsrat beschlossen, umgehend an die Hand zu nehmen und realistische Ver- wirklichungshorizonte festzulegen. - Eine laufende Orientierung des Komitees über den Fortschritt der Planungen und der rechtlichen Entwicklung hin zu einer gesicherten Verbindlichkeit und Finanzierung. 2 Bisherige Beschlüsse und Prozesse 2.1 Städtebauliche Potentialanalyse Die Auftraggebenden, die Stadt Kriens, das Bundesamt für Strassen ASTRA und der Kanton Luzern, haben zusammen mit dem Gebietsmanagement LuzernSüd gemeinsam die Potenziale einer stadträumlichen Aufwertung ausgelotet. Resultat dieser Analyse ist eine Verlängerung des Sonnenbergtunnel-Portals auf einer Länge von 240 Metern. Da- nach führt die Autobahn rund ein Kilometer offen durch dicht besiedeltes Siedlungsge- biet. Das ASTRA führte aus, dass weitere Überdachungen zwar möglich sind - diese sind aber aus Sicht des ASTRA nicht Teil des Projekts Bypass. Seite 6/15
Stadt Kriens Stadtrat Stadtplatz 1 CH-6010 Kriens kriens.ch Abbildung 2 Strategieplan, 2.5 Städtebauliche Potentialanalyse 2.2 Krienser Einwohnerrat Zahlreiche und häufig aus dem Kreis der Mitglieder des Komitees „Bypass, so nicht!“ überparteilich eingereichte Vorstösse bekräftigen und unterstützen direkt oder indirekt das Ziel, dass sich der Stadtrat vehement für die Überdachung des gesamten Bypass- Abschnittes auf Krienser Boden einsetzt. Das Parlament stützt damit den vom Stadtrat eingeschlagenen Weg und setzt basierend auf einer einhelligen Einschätzung der Krien- ser Bevölkerung starke Impulse, die immer wieder zu historischer Geschlossenheit im Einwohnerrat führt. Nachfolgend eine Auswahl der Vorstösse: 2.2.1. Postulat Burkhardt: Potentialanalyse beim Bypass – Verbindlichkeiten schaffen! (2018, beantwortet) Der Stadtrat teilte mit der Postulantin die Auffassung, dass im Rahmen des weiteren Pro- zesses ein Höchstmass an Verbindlichkeiten betreffend der effektiven Überdachung er- reicht werden soll. Allerdings handelt es sich um einen laufenden Prozess, dessen Resul- tate zum damaligen Zeitpunkt noch nicht abschliessend definiert waren und deshalb einige Aussagen noch vage blieben. Seite 7/15
Stadt Kriens Stadtrat Stadtplatz 1 CH-6010 Kriens kriens.ch 2.2.2. Postulat Lammer: Reallokation der frei werdenden Mittel aus Spange Nord (2019, beantwortet) Das von nahezu allen Einwohnerratsmitgliedern mitunterzeichnete Postulat wurde als Reaktion auf Aussagen des ASTRA an einer Veranstaltung vom 31. Januar 2019 einge- reicht. Auf die Frage bezüglich der Auswirkungen eines Wegfalls der Spange Nord auf das Gebiet von Kriens erklärten die Verantwortlichen des ASTRA, dass ein Verzicht auf die Spange Nord den Druck auf die Verkehrssituation im ESP LuzernS üd und somit ins- besondere auf Kriens und Horw erhöhen wird. Das Postulat forderte vom Stadtrat, sich in den entsprechenden Gremien dafür einzusetzen, falls die Spange Nord und zugehörige Massnahmen nicht realisiert werden, die freiwerdenden kantonalen Mittel für flankierende Massnahmen des Bypasses einzusetzen. Der Stadtrat erklärte sich bereit, das Postulat entgegenzunehmen und die Idee in den zuständigen Gremien zu vertreten. 2.2.3. Postulat Camenisch: Vorbereitung möglicher Rechtsweg betr. Bypass (2019, be- antwortet) Am 27. Juni 2019 hat der Einwohnerrat das Postulat Camenisch: „Vorbereitung möglicher Rechtsweg betr. Bypass“ (Nr. 194/2019) überwiesen. Mit der Überweisung hat der Stadt- rat den Auftrag erhalten, einen allfälligen Rechtsweg vorzubereiten und die dazu notwen- digen Abklärungen zu treffen. 2.3 Kantonsrat Luzern 2.3.1. Petition «Bypass – so nicht» (2017) Am 30. Januar 2017 reichte das Krienser Allparteien-Komitee «Bypass – so nicht!» eine Petition mit rund 2'800 Unterschriften beim Kanton Luzern ein. Mit der Petition werden zwei Forderungen gestellt: 1. Die Erarbeitung und Umsetzung eines Verkehrskonzepts, damit die Verkehrsprobleme von Kriens unter Einbezug des Zusatzverkehres (Kantonsstrasse K4), die durch den Bypass verursacht werden, nachhaltig gelöst werden können. 2. Eine Einhausung des Bypasses, die bis in den Bereich der Arsenalbrücke geht und die gleichzeitig mit dem Bau des Bypasses realisiert wird. Im Bericht zur Petition an den Kantonsrat hält der Regierungsrat fest, dass die Realisie- rung des Bypasses als Teil des Nationalstrassennetzes im Zuständigkeitsbereich des Bundes und die Federführung dabei beim ASTRA liegt. Gemäss Projektleitung würden mit dem genehmigten, generellen Projekt der Engpass auf der Nationalstrasse N2/N14 beseitigt, die gewünschte Netzredundanz im Ereignisfall und im geplanten Unterhaltsfall der Tunnelsysteme im Raum Luzern gewährleistet sowie die Funktionalität der An- schlüsse an die Nationalstrasse sichergestellt. Der Bypass bildet auch die zentrale Vo- raussetzung für die Verbesserung der Erreichbarkeit der Agglomeration Luzern sowie die Entlastung des untergeordneten Netzes auf den ÖV-Zulaufachsen. Es ist ein prioritäres Ziel des Kantons Luzern, den Bypass möglichst schnell zu realisie- ren. Um dieses Ziel zu erreichen, soll mit den zur Hauptsache betroffenen Gemeinden Luzern und Kriens eine möglichst einvernehmliche Lösung gefunden werden. Regierung und Verwaltung werden deshalb aufgefordert, den Dialog weiter zu intensivieren. Das von den Petitionären verlangte Verkehrskonzept für Kriens im Zusammenhang mit dem Projekt Bypass soll ein Element des kantonalen Verkehrskonzepts sein. Es ist deshalb parallel zur Planung des Projekts Bypass zu realisieren. Dieses Konzept soll von der Re- gierung forciert werden. Der Luzerner Kantonsrat stimmte der Kenntnisnahme mit 107 zu 0 Stimmen zu. Seite 8/15
Stadt Kriens Stadtrat Stadtplatz 1 CH-6010 Kriens kriens.ch 2.3.2. Motion Budmiger Marcel und Mit. über flankierende Massnahmen zum Bypass – Kanton muss mitfinanzieren (2019) Anlässlich der Session vom 18. Mai 2020 hat der Kantonsrat die «Motion Budmiger Marcel und Mit. über flankierende Massnahmen zum Bypass – Kanton muss mitfinanzie- ren» (M 700) angenommen. Der Regierungsrat wird damit beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit der Kanton flankierende Massnahmen zum Bypass Lu- zern aus der Strassenrechnung mitfinanzieren kann. Es bestehe Einigkeit darüber, dass die negativen Konsequenzen des Bypasses, insbesondere für die Stadt Kriens, minimiert werden müssen. Die Finanzierung ist jedoch ungeklärt und eine Mitfinanzierung des Kan- tons Luzern wird als Gelingensbedingung erachtet. Dem Kanton Luzern fehlt jedoch bis- lang die gesetzliche Grundlage, um eine verbindliche Zusicherung einer Mitfinanzierung abgeben zu können. Um die Planung der flankierenden Massnahmen zum Bypass weiter- führen und um verbindliche Zusagen machen zu können, soll die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, dass der Kanton Mittel aus der Strassenrechnung (Lärmschutz usw.) auch flankierend zu Bundesprojekten einsetzen kann. Dies ermöglicht eine gemein- same Finanzierung der flankierenden Massnahmen, wobei der genaue Kostenteiler noch festgelegt werden muss. In seiner Stellungnahme zum Vorstoss hält der Regierungsrat fest, dass Mitfinanzierung städtebaulicher Massnahmen in Kriens durch den Kanton an enge Bedingungen geknüpft werden sollen, um ein Präjudiz zu vermeiden. Erforderlich sei aus seiner Sicht zudem eine finanzielle Mitbeteiligung des ASTRA, der Stadt Kriens, der Grundeigentümer und weiterer Interessierten. Parallel dazu sagt der Regierungsrat seine Unterstützung bei der kommunalen Nutzungsplanänderung zur Umsetzung der städtebaulichen Strategie (im Rahmen des RPG, PBG, Richtplan, Agglomerationsprogramm) zu. Zudem setzt sich der Regierungsrat aktiv für die Aufnahme der Massnahmen ins Agglomerationsprogramm ein, verbunden mit dem Ziel, auch auf diesem Weg eine Mitfinanzierung durch den Bund zu erreichen. Auch unterstützt er die Finanzierung der Massnahmen und Bauwerke durch Mittel aus dem Mehrwertausgleich, die der Stadt Kriens zufliessen. 2.4 Ständerat 2.4.1. Petition «Ein Herz für Kriens, Bypass – so nicht» (2016) Das Krienser Allparteien-Komitee «Bypass – so nicht!» reichte am 8. Dezember 2016 die gleichlautende Petition wie jene an den Kanton Luzern (vgl. Kap. 2.3.1.) auch beim Eid- genössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ein. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF -S) hat die Peti- tion an ihren Sitzungen vom 3. April 2017, 9. April 2018 und 30. April 2019 vorberaten. In den Beratungen des Ausbauschrittes 2019 für die Nationalstrassen, welche den Bypass Luzern beinhalten, wurden die Anliegen der Krienser Bevölkerung in der Kommission wiederholt diskutiert. In diesem Zusammenhang verabschiedete die KVF-S das Kommis- sionspostulat «Berücksichtigung von städtebaulichen und landschaftsverträglichen Ziel- setzungen beim Bypass Luzern und anderen Nationalstrassenbauprojekten ». Mit der in- zwischen erfolgten Annahme des Postulats sah weder die KVF-S noch die KVF-N weiteren Handlungsbedarf und beantragten ihren jeweiligen Räten, der Petition keine Folge zu geben. Der Ständerat folgte diesem Antrag am 20. Juni 2019 und der National- rat am 27. September 2019. Seite 9/15
Stadt Kriens Stadtrat Stadtplatz 1 CH-6010 Kriens kriens.ch 2.4.2. Postulat Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates KVF-S «Berücksichtigung von städtebaulichen und landschaftsverträglichen Zielsetzungen beim Bypass Luzern und bei anderen Nationalstrassen-Bauprojekten» (2019) Das Postulat «Berücksichtigung von städtebaulichen und landschaftsverträglichen Ziel- setzungen beim Bypass Luzern und bei anderen Nationalstrassen-Bauprojekten» der KVF-S vom 30. April 2019 (Po 19.3422) ersuchte den Bundesrat, im Zusammenhang mit dem Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen beim By- pass Luzern und bei ähnlich gelagerten Projekten Folgendes vorzusehen: - Fachliche und begleitende Unterstützung, falls Kantone, Gemeinden, Städte oder Dritte, allenfalls unter Einbezug von privaten Investoren, ein städtebau lich integrieren- des Projekt mit ganzer oder teilweiser Überdeckung vorantreiben . - Unterstützung der Region bei den Abklärungen, ob im Rahmen einer Public Private Partnership die Überdeckung der Nationalstrasse nutzbringend eingesetzt werden kann. - Finanzierung durch Mehrwertausgleich, private Beiträge, Beiträge Kanton und Bund gemäss den gesetzlichen Rahmenbedingungen. - Unterstützung der offensichtlich bereits bestehenden Praxis, falls sich im Schweizer Nationalstrassennetz ähnliche Problemstellungen ergeben. Dabei ist den städtebauli- chen und landschaftsverträglichen Zielsetzungen sowie dem Lärmschutz ein beson- ders grosser Stellenwert beizumessen. Die gesetzlichen Möglichkeiten der Mitfinan- zierung durch den Bund sind voll auszuschöpfen. Falls erforderlich, ist eine Anpassung der Standards, Verordnungen und der Gesetzesgrundlagen zu prüfen. In der Debatte wurde festgehalten, dass das ASTRA das Projekt bereits massgeblich ver- bessert hat. Es wurde auf die Petition «Bypass – so nicht!» hingewiesen, welche alle Par- teien in Kriens unterstützt haben. Der Bundesrat wurde eingeladen, dafür zu sorgen, dass eine grosszügige Praxis erfolgt. Nur so werden Projekte wie der Bypass Luzern und ähnliche realisierbar werden. Es wurde festgehalten, dass der Ball bei der Umsetzung des Postulates vor allem bei der Luzerner Regierung und der Stadt Kriens liegt. So könnte das als Musterbeispiel zu bezeichnende Projekt Schwamendingen Schule ma- chen. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulates. Der Ständerat hat das Postulat am 6. Juni 2019 angenommen. Seite 10/15
Stadt Kriens Stadtrat Stadtplatz 1 CH-6010 Kriens kriens.ch 2.5 Einsetzung einer Kerngruppe Im Frühjahr 2020 wurde unter der Leitung der Stadt Kriens eine Kerngruppe eingesetzt, welche im Rahmen eines Workshops am 30. März 2020 ein Vorgehenskonzept verab- schiedet hat. Dieses beruht auf einem überzeugenden städtebaulichen und raumplaneri- schen Gesamtkonzept, das in Form einer Vision erarbeitet wurde. Flankierend soll der Rechtsweg durch politisches Lobbying und entsprechende Kommunikationsmassnahmen begleitet werden. Für die Massnahmenplanung und -umsetzung zeichnet sich die Kern- gruppe verantwortlich. 2.5.1. Vision «Chance Bypass» Ein grüner Park heilt eine alte städtebauliche «Wunde» im Landschaftsbild, die mit der Realisierung des vorliegenden Bypass-Projektes neu aufgerissen und sogar vergrössert würde. Mit einer kompletten Überdachung («Einhausung») der Autobahn A2 zwischen Sonnenberg-Südportal im Grosshof und dem Tunnel Schlund soll der Lebensraum zwi- schen Kriens, Luzern und Horw massiv aufgewertet werden. So schafft die Aut obahn neuen Lebensraum und neue Perspektiven für den Städtebau, statt Wohnquartiere noch mehr zu entzweien. Das verkehrstechnisch notwendige Projekt «Bypass» wird zu einem Projekt, das die Region Luzern lebenswerter macht. Es schafft in vielfältiger Hinsic ht Mehrwert für die Bevölkerung und das Gewerbe. Zudem ermöglicht es Verbesserungen für alle – für Fussgänger, Velos und den ÖV bis zum motorisierten Individualverkehr aus nah und fern. Die Vision hat Vorbilder: Das aktuellste Beispiel ist die Einhausung der bestehenden Au- tobahn durch den Bund in Schwamendingen. Realisiert wird dort ein Projekt, bei dem es fast nur Gewinner gibt, weil nicht nur eine Autobahn gebaut, sondern mittels einer Über- dachung auch neuer Lebensraum geschaffen wird. Fachleute und Poli tiker sind sich des- halb einig: Dieses Beispiel soll Schule machen. Noch ist «Chance Bypass» eine Vision. Aber eine, für die es sich einzustehen lohnt. Denn «Chance Bypass» macht aus dem not- wendigen Projekt «Bypass» ein Projekt, das Kriens, Luzern und Horw – und damit den kantonalen Entwicklungsschwerpunkt LuzernSüd in der Luzerner Agglomeration – noch lebenswerter macht. «Chance Bypass» setzt sich für die Realisierung des «Bypass» -Pro- jektes ein – und fordert gleichzeitig die Weiterentwicklung und Umsetzung der städtebau- lichen Vision «Chance Bypass». Gefordert ist ein Verkehrsprojekt, dass dank geschickter Konzeption für alle Beteiligten Mehrwert schafft. Hier setzt das Herzstück der Vision «Chance Bypass» an: Die neue Autobahn soll zwi- schen dem Sonnenbergportal und dem Beginn des Tunnels Schlund komplett überdacht werden. Eine solche sogenannte «Einhausung» entlastet die umliegenden Quartiere von Lärmemissionen. Und sie führt die Agglomeration Luzern links und rechts der Autobahn wieder zusammen, indem gekappte Verbindungen wiederhergestellt und damit Querun- gen über die Autobahn wieder möglich sind. Fachleute sprechen deshalb von «Stadtre- paratur» und meinen im Fall von LuzernSüd das Schliessen einer alten Wunde, welche die Autobahn einst aufgerissen hatte. Dies entspricht auch dem Richtplan 2015. Dieser bezeichnete das betroffene Gebiet von LuzernSüd als eines von insgesamt vier Zentren des Grossraums Luzern. Im aktuell gel- tenden Richtplan ist die Rede von «Kristallisationspunkten mit vielfältigen Nutzungen und grosser Dichte sowie guter Gestaltung und hoher Aufenthaltsqualität». Seit über 40 Jah- ren gibt es in diesem Gebiet Bestrebungen, die Lärm- und Abgasimmissionen für die Menschen zu reduzieren. In einzelnen Bereichen wurden bereits Verbesserungen erzielt , indem die Autobahn abschnittweise gedeckt oder das Tunnelportal lärmtechnisch saniert wurde. Eine Einhausung auf der ganzen Strecke bietet nun die Chance, diese Aufgabe ganzheitlich anzupacken. Es geht also um ein Verkehrsprojekt, das dank geschickter Konzeption zusätzlichen Mehrwert für alle Beteiligten und qualitätssteigernden sowie nutzbaren städtebaulichen Lebensraum für die Agglomeration Luzern schafft. Seite 11/15
Stadt Kriens Stadtrat Stadtplatz 1 CH-6010 Kriens kriens.ch 2.5.2. Rechtsweg – Einsprache Planauflage Die Planauflage des ASTRA war ursprünglich vom 20. April bis 20. Mai 2020 geplant. Wegen COVID 19 wurde die Auflage auf den 7. Juni bis zum 7. Juli verschoben. Kriens setzt sich für eine bessere Lösung bei der Realisierung des «Bypass» -Autobahnprojektes ein. Rechtzeitig zum Abschluss des Plangenehmigungsverfahrens hat die Stadt Kriens eine formelle Einsprache eingereicht und fordert darin die Einhausung der Autobahn auf dem Stadtgebiet. Die Stadt Kriens wehrt sich damit gegen die negativen Auswirkungen des «Bypass»-Baus – während der Bauzeit durch Immissionen und Lärm, nach dem Bau durch zusätzlichen Verkehr, den eine Verdoppelung der Fahrbahn unweigerlich mit sich bringt. Mit der Einsprache nimmt der Stadtrat seine demokratischen Rechte wahr. Er beruft sich dabei auf die geltende Umwelt- und Lärmschutz-Gesetzgebung. Zusätzlich führt Kriens städtebauliche Aspekte an, die es zu berücksichtigen gibt. Die Stadt Kriens pocht als Standortgemeinde auch auf bessere Lösungen und mehr Mitsprache in Sachen Lärm- schutz und Verkehrsführung während der Bauzeit. Der Stadtrat hofft, dass im Dialog mit allen Beteiligten ein guter Weg ausserhalb der Ge- richte gefunden werden kann. So wurde zugleich ein Schreiben an Bundespräsidentin Sommaruga gerichtet und um eine Anhörung im Verlauf des weiteren Prozesses gebe- ten. Gegenüber dem ASTRA wurde Gesprächsbereitschaft signalisiert. Mit der Einsprache soll nicht das Bypass-Projekt verhindert werden, sondern es werden konkrete Lösungsansätze aufgezeigt, wie aus einem Autobahnprojekt e ine städtebauli- che Aufwertung erfolgen kann. Die Nachteile, die Kriens als Standortgemeinde zu tragen hätte , sind im wahrsten Sinne des Wortes «einschneidend». Im Grosshof wird die Autobahn gemäss dem aufgelegten Projekt von 30 auf 70 Meter verbreitert. Zwar ist der Bund bereit, die Grosshofbrücken noch zu decken, danach aber führt die wichtigste Autobahnverbindung auf der Nord -/ Südachse mitten durch das dicht besiedelte Gebiet des kantonalen Entwicklungsschwer- punktes zwischen Kriens und Luzern. Dieser historische «Einschnitt» kann jetzt während dem Bau des Bypasses mit einer Ein- hausung beseitigt werden. Eine solche Stadtreparatur macht aus dem Jahrhundertprojekt Bypass eine Jahrhundertchance für die ganze Region. Zusammen mit der Stabilisierung des Verkehrssystems könnte der Bypass so zusätzlich auch neuen Lebensraum schaffen und nicht zuletzt auch finanziellen Mehrwert generieren. Seite 12/15
Stadt Kriens Stadtrat Stadtplatz 1 CH-6010 Kriens kriens.ch 3 Würdigung des Stadtrates Die seit Jahren starke und über ein Jahrzehnt konstante Unterstützung der Krienser Be- völkerung ist eindrücklich und für die Geschichte der Stadt Kriens einmalig. Mit dem im Jahr 2014 gegründeten Allparteienkomitee «Bypass – so nicht!» hat sich zudem eine po- litische Allianz für das Anliegen der Einhausung des Bypasses auf Krienser Boden for- miert. In historischer Geschlossenheit haben sich die CVP, FDP, Grüne, Grünliberale, JCVP, SP und SVP verbündet, um dieser Vision zum Durchbruch zu verhelfen. Dank dem starken, aktiven und auch öffentlich auftretenden Komitee «Bypass - so nicht!» so- wie der im Frühjahr 2020 eingesetzten Kerngruppe konnte die Vision «Chance Bypass» erarbeitet und als konstruktiver Vorschlag am 17. Juni 2020 der Öffentlichkeit präsentiert werden. Aus der Bevölkerung, dem Gewerbe, den Verbänden oder auch der Politik sind zur Einhausung aus der Stadt Kriens und dem Kanton Luzern nur positive Rückmeldun- gen zu vernehmen. Auch die meisten Luzerner Mitglieder des Bundesparlaments stehen hinter dem Anliegen. Selbst jene unterstützen das Anliegen, die Strassenbauprojekten im Generellen oder auch im Speziellen bezüglich Bypass grundsätzlich kritisch eingestellt sind. Der Leidensdruck und der Schaden für den Kanton Luzern und insbesondere für die Agglomeration Luzern und dem darüber hinaus zusammengewachsenen, angrenzenden Lebensraum mit seinen rund 250'000 Einwohnern ist ganz offensichtlich gross. An einem Zerschneiden der Agglomeration Luzern durch die erweiterte Autobahn hat nie- mand Interesse. Gleichzeitig wird im Kapazitätsausbau für den Transitverkehr eine Chance gesehen für die Stabilisierung des gesamten Verkehrssystems im Grossraum Lu- zern. Wird das Projekt aber als reines Strassenbauprojekt umgesetzt, droht i hm Widerstand. Weil damit bereits bestehende Narben im raumplanerischen Kontext auf inakzeptable Weise weiter massiv vergrössert und für die nächsten Jahrzehnte als städtebaulicher Irr- tum zementiert würden. Mehr noch: Auf diesem Weg würde die Chance vergeben zu ei- ner Stadtreparatur an einem Stück Stadt mitten in einem kantonalen Entwicklungs- schwerpunkt. Dies umso mehr, als inzwischen wesentliche Teile des ursprünglichen Gesamtprojektes (Spange Nord, Anschluss Grosshof, flankierende Massnahmen) stark gefährdet sind. An vorderster Stelle hat sich in all den Jahren auch der Einwohnerrat immer wieder pro- aktiv und konstruktiv eingebracht und den Druck hochgehalten. Der Stadtrat konnte sich zu jeder Zeit der uneingeschränkten Unterstützung seiner Bemüh ungen für eine für Kri- ens verträgliche Lösung und in seinem Engagement für die Verwirklichung des Ziels ei- ner kompletten Einhausung sicher sein. Darüber hinaus hat die Präsentation der Vision Chance Bypass und auch die Erklärungen zum eingeschlagenen Rechtsweg mit der Ein- sprache gegen das vom ASTRA im Plangenehmigungsverfahren vorgelegte Ausfüh- rungsprojekt sowie die entsprechende Reaktion darauf gezeigt, dass die Unterstützung der Akteure und der politischen Exponenten in Luzern breit und tief ist. So ist die Einhausung des Bypass-Abschnitts auf Krienser Stadtgebiet bis heute die ein- zige Lösung, welche die Heilung einer seit den Siebzigerjahren bestehenden, alten raum- planerischen und städtebaulichen Wunde im Kanton Luzern ermöglicht. Mit Blick in die Zukunft ist es aus Krienser Sicht wichtig, gemeinsam mit den weiteren Gemeinden und der Stadt Luzern, mit dem Kanton sowie dem Bund und allen weiteren Akteuren eine ent- sprechende Lösung zu finden, die finanzierbar und realisierbar ist. Der Stadtrat wird alles daransetzen, sich mit Nachdruck und einer konstruktiven und lösungsorientierten Haltung für eine akzeptable Ausgestaltung des Jahrhundert-Verkehrsprojektes Bypass einzuset- zen. Dazu wird künftig insbesondere auch gehören, dass sich Kriens intensiv mit ihren Möglichkeiten der Mitfinanzierung zu befassen hat. Nach rund 10 Jahren des Engagements wird es weiter einen langen Atem und Hartnä- ckigkeit des Kantons Luzern – und allen voran der Stadt Kriens – brauchen, damit andere Seite 13/15
Stadt Kriens Stadtrat Stadtplatz 1 CH-6010 Kriens kriens.ch vergleichbare und sich bereits im Bau befindende Beispiele wie Schwamendingen tat- sächlich auch in Luzern Schule machen, wie dies Bundesrätin Simonetta Sommaruga einmal zum Ausdruck brachte. 4 Antrag Der Stadtrat beantragt, den vorliegenden Planungsgericht zur Kenntnis zu nehmen. Im Legislaturprogramm ist das folgende Ziel festgehalten: «Die Verkehrspolitik von Kriens will wirtschaftliche Prosperität fördern bei Wahrung der Wohn- und Lebensqualität. Dabei gelten die Prinzipien «Verkehr vermeiden» (Zusam- menführung von Wohnen, Arbeiten, Versorgung), «Verkehr verlagern» (auf möglichst alle Verkehrsträger) und «Verkehr verträglich gestalten» (Aufenthaltsqualität, Sicherheit, Lärmschutz).» Berichterstattung durch Stadtpräsidentin Christine Kaufmann-Wolf. Stadtrat Kriens Christine Kaufmann-Wolf Guido Solari Stadtpräsidentin Stadtschreiber Seite 14/15
Stadt Kriens Einwohnerrat Stadtrat Stadtplatz 1 CH-6010 Kriens kriens.ch Kenntnisnahme zu Bericht Nr. 035/2021 Der Einwohnerrat der Stadt Kriens nimmt in Anwendung von § 29 Abs. 1 lit. d) der Gemeindeordnung der Stadt Kriens vom 13. September 2007 den Bericht Nr. 035/2021 des Stadtrates Kriens vom 17. März 2021 betreffend «Planungsbericht Chance Bypass» zur Kenntnis. Kriens, 29. April 2021 Einwohnerrat Kriens Tomas Kobi Guido Solari Präsident Stadtschreiber Seite 15/15
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