"Planungsbericht Chance Bypass" - Stadt Kriens

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"Planungsbericht Chance Bypass" - Stadt Kriens
Stadt Kriens   Stadtrat   Stadtplatz 1
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«Planungsbericht Chance Bypass»

Bericht an den Einwohnerrat Kriens
Nr. 035/2021

vom 17. März 2021

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"Planungsbericht Chance Bypass" - Stadt Kriens
Stadt Kriens        Stadtrat                                   Stadtplatz 1
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Inhaltsverzeichnis

1 Das Wichtigste in Kürze ....................................................................................... 3
      1.1 Bedeutung Gesamtsystem Bypass Luzern für Kriens .......................................... 3
      1.2 Kriens kämpft für Optimierung am Bypass .......................................................... 4
      1.3 Komitee „Bypass - so nicht!“ ............................................................................... 5

2 Bisherige Beschlüsse und Prozesse ................................................................... 6
      2.1 Städtebauliche Potentialanalyse ......................................................................... 6
      2.2 Krienser Einwohnerrat ........................................................................................ 7
      2.2.1. Postulat Burkhardt: Potentialanalyse beim Bypass – Verbindlichkeiten
      schaffen! (2018, beantwortet) ................................................................................... 7
      2.2.2. Postulat Lammer: Reallokation der frei werdenden Mittel aus Spange Nord
      (2019, erledigt) ......................................................................................................... 8
      2.2.3. Postulat Camenisch: Vorbereitung möglicher Rechtsweg betr. Bypass (2019,
      erledigt) .................................................................................................................... 8
      2.3 Kantonsrat Luzern .............................................................................................. 8
      2.3.1. Petition «Bypass – so nicht» (2017) ................................................................ 8
      2.3.2. Motion Budmiger Marcel und Mit. über flankierende Massnahmen zum Bypass
      – Kanton muss mitfinanzieren (2019)........................................................................ 9
      2.4 Ständerat............................................................................................................ 9
      2.4.1. Petition «Ein Herz für Kriens, Bypass – so nicht» (2016) ................................. 9
      2.4.2. Postulat Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates KVF-
      S «Berücksichtigung von städtebaulichen und landschaftsverträglichen
      Zielsetzungen beim Bypass Luzern und bei anderen Nationalstrassen -Bauprojekten»
      (2019) .................................................................................................................... 10
      2.5 Einsetzung einer Kerngruppe ............................................................................ 11
      2.5.1. Vision «Chance Bypass» .............................................................................. 11
      2.5.2. Rechtsweg – Einsprache Planauflage ........................................................... 12

3 Würdigung des Stadtrates .................................................................................. 13

4 Antrag .................................................................................................................. 14

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"Planungsbericht Chance Bypass" - Stadt Kriens
Stadt Kriens   Stadtrat                     Stadtplatz 1
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1 Das Wichtigste in Kürze

   1.1 Bedeutung Gesamtsystem Bypass Luzern für Kriens
«Bypass» ist der Planungsname für ein Autobahnprojekt im Grossraum Luzern. Verschie-
dene Massnahmen sollen der drohenden Gefahr begegnen, da das Verkehrssystem im
Grossraum Luzern regelmässig überlastet ist und damit zum Hindernis auf einer der wichtigs-
ten europäischen Autobahn-Transitrouten der Nord-Süd-Achse wird.

Am Ursprung des Projektes stand die Idee, den Transitverkehr auf der Nord-Süd-Achse vom
quasi «innerstädtischen» Verkehr Luzerns zu entflechten. Die Projektverantwortlichen des
Bundesamts für Strassen (ASTRA) haben zusammen mit Vertretern des Kantons Luzern und
der Gemeinden, die in städtebaulichen Begleitgruppen ihre Meinungen einbringen konnten,
das Gesamtprojekt Bypass Luzern entwickelt.

Das Projekt besteht im Wesentlichen aus folgenden Teilmassnahmen:

- Autobahntunnel «Bypass»: Der Sonnenbergtunnel wird ergänzt, indem eine zweite Röhre
  erstellt wird, die vom Grosshof bis in die Region Ibach (Verzweigung Rotsee) geführt wird.
  Die vierspurige Tunnelröhre soll den Transitverkehr auf der Nord-Süd-Achse aufnehmen
  und den heutigen Sonnenberg-Tunnel so entlasten, dass dieser dem mutmasslichen
  Wachstum des innerstädtischen Verkehrs gewachsen ist.

- «Stadttunnel»: Der heutige Sonnenbergtunnel wird zur eigentlichen Stadtautobahn, die
  mit verbesserten Anschlüssen (Spange Nord, Autobahnanschluss Luzern-Lochhof) insbe-
  sondere die Seebrücke und damit das Stadtzentrum entlasten soll. Teilweise neue Linien-
  führung vor dem Portal Kriens zur Verbesserung der Verkehrsflüsse beim Zusammentref-
  fen mit den Spuren des Bypass-Tunnels.

Die für Kriens wichtige «Spange Nord» wurde aus dem aktuellen Projekt gestrichen und wird
nicht gebaut. Auch flankierende ÖV-Massnahmen wie die durchgehende Busspur von Kup-
ferhammer bis Luzernerhof werden aus Kapazitätsgründen zugunsten des motorisierten Indi-
vidualverkehrs (MIV) nicht realisiert.

Dazu sollen umfassende flankierende Massnahmen die über 10 Jahre dauernde Bauzeit
überbrücken und deren Auswirkungen auf den Verkehr in der Region mildern.

Der Bypass Luzern hat für die Stadt Kriens einschneidende Konsequenzen. Nach einer
über 10-jährigen intensiven Bauzeit am Eingangsbereich von Kriens sieht das aktuelle
Projekt eine vier- bis achtspurige Autobahn in einem dicht besiedelten oder sich in Ent-
wicklung begriffenen Stadtteils von Kriens vor. Die Autobahn ist so konzipiert, dass sie
eine Zunahme der schon heute sehr hohen Tagesfrequenzen auf 110'000 Autos (Prog-
nose für das Jahr 2030) zu bewältigen vermag.

Auf über 1'000 Metern soll diese Autobahn offen durch das Stadtgebie t von Kriens ge-
führt werden.

Aus diesem Grund hat sich der Stadtrat Kriens seit den ersten Projektphasen des Bypas-
ses für Optimierungen eingesetzt. Dazu hat sich 2014 das Komitee „Bypass - so nicht!“
gebildet, das aus dem Stadtparlament heraus mit viel Vehemenz und einer historischen
Einigkeit über alle Parteigrenzen hinweg Verbesserungen am aktuellen Projekt verlangte.

Von Mitte 2010 bis September 2016 hat das Bundesamt für Strassen ASTRA das gene-
relle Projekt Gesamtsystem Bypass Luzern erarbeitet. Parallel dazu hat der Kanton Lu-
zern das Vorprojekt zur Spange Nord ausgearbeitet. Zu beiden Projekten wurde im Jahre
2014 eine Vernehmlassung durchgeführt. Das Bundesamt für Strassen ASTRA hat auf-

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grund der Vernehmlassung diverse Machbarkeitsstudien und Projektmodifikationen aus-
arbeiten und teilweise ins definitive generelle Projekt Gesamtsystem Bypass Luzern in-
tegrieren lassen.

Abbildung 1 Gesamtsystem Bypass Luzern (Quelle: ASTRA)

   1.2 Kriens kämpft für Optimierung am Bypass
Das Gesamtprojekt «Bypass» entlastet die Verkehrssituation im Grossraum Luzern und
verbessert damit die Mobilitätsangebote für über 250’000 Menschen, die hier leben, woh-
nen und arbeiten. Als erste Autobahn der Schweiz wurde die A2 einst «auf der grünen
Wiese» gebaut. Inzwischen sind die sich ausbreitenden Quartiere von allen Seiten her
näher zur Autobahn gerückt. Die Autobahn führt auf einer Strecke von rund 1‘000 Metern
offen durch das mittlerweile dicht besiedelte Gebiet des Entwicklungsschwerpunkt es «Lu-
zernSüd». Sie trennt im südlichen Raum der Agglomeration die zwei Nachbarstädte Lu-
zern und Kriens. Auf der Nord-/Süd-Achse hat die Autobahn eine wichtige Verbindungs-
funktion. In der West-/Ost-Verbindung aber zerschneidet sie gewachsene Quartier-
strukturen. Von einer Überführung und zwei Unterführungen abgesehen sind alle Verbin-
dungen gekappt. Das hohe Verkehrsaufkommen schränkt städtebauliche Entwicklungs-
ideen massiv ein, weil sich alle Bauprojekte auf beiden Seiten gezwungenermassen von
der Autobahn abwenden.
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Aufgerissene Quartierstrukturen sowie hohe Lärm- und Abgasimmissionen von Wohnge-
bieten dürfen auf keinen Fall der Preis sein, den die Region für die Sicherstellung des eu-
ropäischen Transitverkehrs bezahlt. Dermassen eingeschränkte Möglichkeiten s ind der
falsche Nährboden für einen kantonalen Entwicklungsschwerpunkt.

Aufgrund der Opposition in Kriens hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) einem städ-
tebaulichen Wettbewerb für das neu zu erstellende Südportal am Sonnenberg (acht Auto-
bahnspuren sowie Anschlussanlage Grosshof) in Auftrag gegeben. Das Portal sollte
stadtverträglicher ausgestaltet und mit einem begrünten, nutzbaren Dach versehen wer-
den. Die Überdachung wurde im Vergleich zum ursprünglichen Projekt um ca. 100 Meter
verlängert. Damit wurde das Projekt in einem ersten wesentlichen Schritt in die richtige
Richtung weiterentwickelt.

Dem Stadtrat sowie dem Komitee „Bypass - so nicht!“ reichte diese Massnahme aber
nicht. Trotz dieser Anpassung zerschneidet die Autobahn weiterhin das wichtigste Ent-
wicklungsgebiet der Stadt Kriens sowie des kantonalen Entwicklungsschwerpunkts Lu-
zernSüd über die Länge von mehr als einem Kilometer. Der Stadtrat hat daher weiterhin
an einer Einhausung der Autobahn auf Krienser Gemeindegebiet zwischen Sonnenberg-
portal und Tunnel Schlund festgehalten. Das ASTRA seinerseits hält fest, dass d ie voll-
ständige Einhausung dieses Abschnitts mit Kosten von rund Fr. 700 Mio. verbunden sei.
Dafür bestehe kein Rechtstitel, weil der verbleibende Rest bis zum Tunnel Schlund mehr-
heitlich nicht im eigentlichen Bypass-Perimeter sei und an diesem Teilstück keine bauli-
chen Veränderungen stattfinden würden. Bund, Kanton Luzern, der regionale Entwick-
lungsträger LuzernPlus und die Stadt Kriens haben sich in der Folge bereit erklärt,
gemeinsam nach weiteren Optimierungen zu suchen. Dazu wurde eine gemeinsame Ar-
beitsgruppe unter dem Arbeitstitel „N02/N14, Gesamtsystem Bypass Luzern, Phase AP.
Städtebauliche Potentialanalyse. Abschnitt Schlund – Anschluss Kriens“ gebildet. In der
Arbeitsgruppe waren Vertreter des ASTRA, des Kantons (Verkehr und Raumplanung),
des Gebietsmanagements LuzernSüd sowie der Stadt Kriens vertreten.

   1.3 Komitee „Bypass - so nicht!“
Bereits 2014 hat sich in Kriens das überparteiliche Komitee „Bypass - so nicht!“ gebildet.
Im Komitee haben sich alle im Krienser Einwohnerrat vertretenen politischen Parteien zu-
sammengeschlossen (CVP, FDP, Grüne, Grünliberale, JCVP, SP und SVP). Sie wollen
mit geeinter Stimme und über die Parteigrenzen hinweg auf politischer Ebene für Projekt-
verbesserungen kämpfen. Dieser Zusammenschluss über alle Parteigrenzen ist ein No-
vum in Kriens und zeigt, dass die stadtverträgliche Optimierung des Bypass Luzern für
die Krienser Politik ein sehr zentrales Anliegen ist.

Insbesondere fürchtet das Komitee durch eine spürbare Mehrbelastung negative Auswir-
kungen für die Stadt Kriens, die eine Reduktion der Lebensqualität mit sich bringen
würde. Ein weiterer Kritikpunkt des Komitees ist zudem die zu wenig verträgliche ge-
plante Bauzeit von 10 Jahren, während der Kriens mit Baustellenimmissionen und Ver-
kehrsbehinderungen zusätzlich massiv belastet würde.

Das Komitee fordert:

-   Ein kantonales Verkehrskonzept für Kriens.

-   Diverse Projektverbesserungen wie beispielsweise eine Ausdehnung der Überdach-
    ungen mit zusätzlichen Grünflächen und Nutzungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit.

-   Die definitiven Planungsergebnisse müssen in einen verbindlichen Richtplan einflies-
    sen mit einer umfassenden gesetzlichen Regelung zwischen Bund, Kanton und Ge-
    meinde, insbesondere auch über eine verbindliche Verwendung der Mehr-
    wertabschöpfungen für das Projekt. Am besten könnten diese erreicht werden durch
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    die Schaffung eines Fonds. Mit einer Grundausstattung durch das ASTRA könnten
    schon in der Bauphase gleichzeitig wichtige Elemente angegangen werden.

-   Ein Konzept zur Minimierung der Immissionen während der rund 10-jährigen Bau-
    phase.

-   Zeitgleich zu den fortschreitenden Bypass-Ausführungen seitens ASTRA sind im
    Rahmen des Gesamtverkehrskonzeptes Kriens die Anschlussplanungen, wie vom
    Kantonsrat beschlossen, umgehend an die Hand zu nehmen und realistische Ver-
    wirklichungshorizonte festzulegen.

-   Eine laufende Orientierung des Komitees über den Fortschritt der Planungen und der
    rechtlichen Entwicklung hin zu einer gesicherten Verbindlichkeit und Finanzierung.

2 Bisherige Beschlüsse und Prozesse

   2.1 Städtebauliche Potentialanalyse
Die Auftraggebenden, die Stadt Kriens, das Bundesamt für Strassen ASTRA und der
Kanton Luzern, haben zusammen mit dem Gebietsmanagement LuzernSüd gemeinsam
die Potenziale einer stadträumlichen Aufwertung ausgelotet. Resultat dieser Analyse ist
eine Verlängerung des Sonnenbergtunnel-Portals auf einer Länge von 240 Metern. Da-
nach führt die Autobahn rund ein Kilometer offen durch dicht besiedeltes Siedlungsge-
biet. Das ASTRA führte aus, dass weitere Überdachungen zwar möglich sind - diese sind
aber aus Sicht des ASTRA nicht Teil des Projekts Bypass.

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Abbildung 2 Strategieplan, 2.5 Städtebauliche Potentialanalyse

   2.2 Krienser Einwohnerrat
Zahlreiche und häufig aus dem Kreis der Mitglieder des Komitees „Bypass, so nicht!“
überparteilich eingereichte Vorstösse bekräftigen und unterstützen direkt oder indirekt
das Ziel, dass sich der Stadtrat vehement für die Überdachung des gesamten Bypass-
Abschnittes auf Krienser Boden einsetzt. Das Parlament stützt damit den vom Stadtrat
eingeschlagenen Weg und setzt basierend auf einer einhelligen Einschätzung der Krien-
ser Bevölkerung starke Impulse, die immer wieder zu historischer Geschlossenheit im
Einwohnerrat führt.

Nachfolgend eine Auswahl der Vorstösse:

  2.2.1. Postulat Burkhardt: Potentialanalyse beim Bypass – Verbindlichkeiten schaffen!
  (2018, beantwortet)

Der Stadtrat teilte mit der Postulantin die Auffassung, dass im Rahmen des weiteren Pro-
zesses ein Höchstmass an Verbindlichkeiten betreffend der effektiven Überdachung er-
reicht werden soll. Allerdings handelt es sich um einen laufenden Prozess, dessen Resul-
tate zum damaligen Zeitpunkt noch nicht abschliessend definiert waren und deshalb
einige Aussagen noch vage blieben.

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  2.2.2. Postulat Lammer: Reallokation der frei werdenden Mittel aus Spange Nord
  (2019, beantwortet)

Das von nahezu allen Einwohnerratsmitgliedern mitunterzeichnete Postulat wurde als
Reaktion auf Aussagen des ASTRA an einer Veranstaltung vom 31. Januar 2019 einge-
reicht. Auf die Frage bezüglich der Auswirkungen eines Wegfalls der Spange Nord auf
das Gebiet von Kriens erklärten die Verantwortlichen des ASTRA, dass ein Verzicht auf
die Spange Nord den Druck auf die Verkehrssituation im ESP LuzernS üd und somit ins-
besondere auf Kriens und Horw erhöhen wird. Das Postulat forderte vom Stadtrat, sich in
den entsprechenden Gremien dafür einzusetzen, falls die Spange Nord und zugehörige
Massnahmen nicht realisiert werden, die freiwerdenden kantonalen Mittel für flankierende
Massnahmen des Bypasses einzusetzen. Der Stadtrat erklärte sich bereit, das Postulat
entgegenzunehmen und die Idee in den zuständigen Gremien zu vertreten.

  2.2.3. Postulat Camenisch: Vorbereitung möglicher Rechtsweg betr. Bypass (2019, be-
  antwortet)

Am 27. Juni 2019 hat der Einwohnerrat das Postulat Camenisch: „Vorbereitung möglicher
Rechtsweg betr. Bypass“ (Nr. 194/2019) überwiesen. Mit der Überweisung hat der Stadt-
rat den Auftrag erhalten, einen allfälligen Rechtsweg vorzubereiten und die dazu notwen-
digen Abklärungen zu treffen.

   2.3 Kantonsrat Luzern

  2.3.1. Petition «Bypass – so nicht» (2017)

Am 30. Januar 2017 reichte das Krienser Allparteien-Komitee «Bypass – so nicht!» eine
Petition mit rund 2'800 Unterschriften beim Kanton Luzern ein. Mit der Petition werden
zwei Forderungen gestellt:

1. Die Erarbeitung und Umsetzung eines Verkehrskonzepts, damit die Verkehrsprobleme
   von Kriens unter Einbezug des Zusatzverkehres (Kantonsstrasse K4), die durch den
   Bypass verursacht werden, nachhaltig gelöst werden können.
2. Eine Einhausung des Bypasses, die bis in den Bereich der Arsenalbrücke geht und
   die gleichzeitig mit dem Bau des Bypasses realisiert wird.

Im Bericht zur Petition an den Kantonsrat hält der Regierungsrat fest, dass die Realisie-
rung des Bypasses als Teil des Nationalstrassennetzes im Zuständigkeitsbereich des
Bundes und die Federführung dabei beim ASTRA liegt. Gemäss Projektleitung würden
mit dem genehmigten, generellen Projekt der Engpass auf der Nationalstrasse N2/N14
beseitigt, die gewünschte Netzredundanz im Ereignisfall und im geplanten Unterhaltsfall
der Tunnelsysteme im Raum Luzern gewährleistet sowie die Funktionalität der An-
schlüsse an die Nationalstrasse sichergestellt. Der Bypass bildet auch die zentrale Vo-
raussetzung für die Verbesserung der Erreichbarkeit der Agglomeration Luzern sowie die
Entlastung des untergeordneten Netzes auf den ÖV-Zulaufachsen.

Es ist ein prioritäres Ziel des Kantons Luzern, den Bypass möglichst schnell zu realisie-
ren. Um dieses Ziel zu erreichen, soll mit den zur Hauptsache betroffenen Gemeinden
Luzern und Kriens eine möglichst einvernehmliche Lösung gefunden werden. Regierung
und Verwaltung werden deshalb aufgefordert, den Dialog weiter zu intensivieren. Das
von den Petitionären verlangte Verkehrskonzept für Kriens im Zusammenhang mit dem
Projekt Bypass soll ein Element des kantonalen Verkehrskonzepts sein. Es ist deshalb
parallel zur Planung des Projekts Bypass zu realisieren. Dieses Konzept soll von der Re-
gierung forciert werden. Der Luzerner Kantonsrat stimmte der Kenntnisnahme mit 107 zu
0 Stimmen zu.
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  2.3.2. Motion Budmiger Marcel und Mit. über flankierende Massnahmen zum Bypass –
  Kanton muss mitfinanzieren (2019)

Anlässlich der Session vom 18. Mai 2020 hat der Kantonsrat die «Motion Budmiger
Marcel und Mit. über flankierende Massnahmen zum Bypass – Kanton muss mitfinanzie-
ren» (M 700) angenommen. Der Regierungsrat wird damit beauftragt, die gesetzlichen
Grundlagen zu schaffen, damit der Kanton flankierende Massnahmen zum Bypass Lu-
zern aus der Strassenrechnung mitfinanzieren kann. Es bestehe Einigkeit darüber, dass
die negativen Konsequenzen des Bypasses, insbesondere für die Stadt Kriens, minimiert
werden müssen. Die Finanzierung ist jedoch ungeklärt und eine Mitfinanzierung des Kan-
tons Luzern wird als Gelingensbedingung erachtet. Dem Kanton Luzern fehlt jedoch bis-
lang die gesetzliche Grundlage, um eine verbindliche Zusicherung einer Mitfinanzierung
abgeben zu können. Um die Planung der flankierenden Massnahmen zum Bypass weiter-
führen und um verbindliche Zusagen machen zu können, soll die gesetzliche Grundlage
dafür geschaffen werden, dass der Kanton Mittel aus der Strassenrechnung (Lärmschutz
usw.) auch flankierend zu Bundesprojekten einsetzen kann. Dies ermöglicht eine gemein-
same Finanzierung der flankierenden Massnahmen, wobei der genaue Kostenteiler noch
festgelegt werden muss.

In seiner Stellungnahme zum Vorstoss hält der Regierungsrat fest, dass Mitfinanzierung
städtebaulicher Massnahmen in Kriens durch den Kanton an enge Bedingungen geknüpft
werden sollen, um ein Präjudiz zu vermeiden. Erforderlich sei aus seiner Sicht zudem
eine finanzielle Mitbeteiligung des ASTRA, der Stadt Kriens, der Grundeigentümer und
weiterer Interessierten. Parallel dazu sagt der Regierungsrat seine Unterstützung bei der
kommunalen Nutzungsplanänderung zur Umsetzung der städtebaulichen Strategie (im
Rahmen des RPG, PBG, Richtplan, Agglomerationsprogramm) zu. Zudem setzt sich der
Regierungsrat aktiv für die Aufnahme der Massnahmen ins Agglomerationsprogramm
ein, verbunden mit dem Ziel, auch auf diesem Weg eine Mitfinanzierung durch den Bund
zu erreichen. Auch unterstützt er die Finanzierung der Massnahmen und Bauwerke durch
Mittel aus dem Mehrwertausgleich, die der Stadt Kriens zufliessen.

   2.4 Ständerat

  2.4.1. Petition «Ein Herz für Kriens, Bypass – so nicht» (2016)

Das Krienser Allparteien-Komitee «Bypass – so nicht!» reichte am 8. Dezember 2016 die
gleichlautende Petition wie jene an den Kanton Luzern (vgl. Kap. 2.3.1.) auch beim Eid-
genössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
ein.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF -S) hat die Peti-
tion an ihren Sitzungen vom 3. April 2017, 9. April 2018 und 30. April 2019 vorberaten. In
den Beratungen des Ausbauschrittes 2019 für die Nationalstrassen, welche den Bypass
Luzern beinhalten, wurden die Anliegen der Krienser Bevölkerung in der Kommission
wiederholt diskutiert. In diesem Zusammenhang verabschiedete die KVF-S das Kommis-
sionspostulat «Berücksichtigung von städtebaulichen und landschaftsverträglichen Ziel-
setzungen beim Bypass Luzern und anderen Nationalstrassenbauprojekten ». Mit der in-
zwischen erfolgten Annahme des Postulats sah weder die KVF-S noch die KVF-N
weiteren Handlungsbedarf und beantragten ihren jeweiligen Räten, der Petition keine
Folge zu geben. Der Ständerat folgte diesem Antrag am 20. Juni 2019 und der National-
rat am 27. September 2019.

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    2.4.2. Postulat Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates KVF-S
    «Berücksichtigung von städtebaulichen und landschaftsverträglichen Zielsetzungen
    beim Bypass Luzern und bei anderen Nationalstrassen-Bauprojekten» (2019)

Das Postulat «Berücksichtigung von städtebaulichen und landschaftsverträglichen Ziel-
setzungen beim Bypass Luzern und bei anderen Nationalstrassen-Bauprojekten» der
KVF-S vom 30. April 2019 (Po 19.3422) ersuchte den Bundesrat, im Zusammenhang mit
dem Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen beim By-
pass Luzern und bei ähnlich gelagerten Projekten Folgendes vorzusehen:

-   Fachliche und begleitende Unterstützung, falls Kantone, Gemeinden, Städte oder
    Dritte, allenfalls unter Einbezug von privaten Investoren, ein städtebau lich integrieren-
    des Projekt mit ganzer oder teilweiser Überdeckung vorantreiben .

-   Unterstützung der Region bei den Abklärungen, ob im Rahmen einer Public Private
    Partnership die Überdeckung der Nationalstrasse nutzbringend eingesetzt werden
    kann.

-   Finanzierung durch Mehrwertausgleich, private Beiträge, Beiträge Kanton und Bund
    gemäss den gesetzlichen Rahmenbedingungen.

-   Unterstützung der offensichtlich bereits bestehenden Praxis, falls sich im Schweizer
    Nationalstrassennetz ähnliche Problemstellungen ergeben. Dabei ist den städtebauli-
    chen und landschaftsverträglichen Zielsetzungen sowie dem Lärmschutz ein beson-
    ders grosser Stellenwert beizumessen. Die gesetzlichen Möglichkeiten der Mitfinan-
    zierung durch den Bund sind voll auszuschöpfen. Falls erforderlich, ist eine
    Anpassung der Standards, Verordnungen und der Gesetzesgrundlagen zu prüfen.

In der Debatte wurde festgehalten, dass das ASTRA das Projekt bereits massgeblich ver-
bessert hat. Es wurde auf die Petition «Bypass – so nicht!» hingewiesen, welche alle Par-
teien in Kriens unterstützt haben. Der Bundesrat wurde eingeladen, dafür zu sorgen,
dass eine grosszügige Praxis erfolgt. Nur so werden Projekte wie der Bypass Luzern und
ähnliche realisierbar werden. Es wurde festgehalten, dass der Ball bei der Umsetzung
des Postulates vor allem bei der Luzerner Regierung und der Stadt Kriens liegt. So
könnte das als Musterbeispiel zu bezeichnende Projekt Schwamendingen Schule ma-
chen. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulates. Der Ständerat hat das
Postulat am 6. Juni 2019 angenommen.

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   2.5 Einsetzung einer Kerngruppe
Im Frühjahr 2020 wurde unter der Leitung der Stadt Kriens eine Kerngruppe eingesetzt,
welche im Rahmen eines Workshops am 30. März 2020 ein Vorgehenskonzept verab-
schiedet hat. Dieses beruht auf einem überzeugenden städtebaulichen und raumplaneri-
schen Gesamtkonzept, das in Form einer Vision erarbeitet wurde. Flankierend soll der
Rechtsweg durch politisches Lobbying und entsprechende Kommunikationsmassnahmen
begleitet werden. Für die Massnahmenplanung und -umsetzung zeichnet sich die Kern-
gruppe verantwortlich.

   2.5.1. Vision «Chance Bypass»
Ein grüner Park heilt eine alte städtebauliche «Wunde» im Landschaftsbild, die mit der
Realisierung des vorliegenden Bypass-Projektes neu aufgerissen und sogar vergrössert
würde. Mit einer kompletten Überdachung («Einhausung») der Autobahn A2 zwischen
Sonnenberg-Südportal im Grosshof und dem Tunnel Schlund soll der Lebensraum zwi-
schen Kriens, Luzern und Horw massiv aufgewertet werden. So schafft die Aut obahn
neuen Lebensraum und neue Perspektiven für den Städtebau, statt Wohnquartiere noch
mehr zu entzweien. Das verkehrstechnisch notwendige Projekt «Bypass» wird zu einem
Projekt, das die Region Luzern lebenswerter macht. Es schafft in vielfältiger Hinsic ht
Mehrwert für die Bevölkerung und das Gewerbe. Zudem ermöglicht es Verbesserungen
für alle – für Fussgänger, Velos und den ÖV bis zum motorisierten Individualverkehr aus
nah und fern.

Die Vision hat Vorbilder: Das aktuellste Beispiel ist die Einhausung der bestehenden Au-
tobahn durch den Bund in Schwamendingen. Realisiert wird dort ein Projekt, bei dem es
fast nur Gewinner gibt, weil nicht nur eine Autobahn gebaut, sondern mittels einer Über-
dachung auch neuer Lebensraum geschaffen wird. Fachleute und Poli tiker sind sich des-
halb einig: Dieses Beispiel soll Schule machen. Noch ist «Chance Bypass» eine Vision.
Aber eine, für die es sich einzustehen lohnt. Denn «Chance Bypass» macht aus dem not-
wendigen Projekt «Bypass» ein Projekt, das Kriens, Luzern und Horw – und damit den
kantonalen Entwicklungsschwerpunkt LuzernSüd in der Luzerner Agglomeration – noch
lebenswerter macht. «Chance Bypass» setzt sich für die Realisierung des «Bypass» -Pro-
jektes ein – und fordert gleichzeitig die Weiterentwicklung und Umsetzung der städtebau-
lichen Vision «Chance Bypass». Gefordert ist ein Verkehrsprojekt, dass dank geschickter
Konzeption für alle Beteiligten Mehrwert schafft.

Hier setzt das Herzstück der Vision «Chance Bypass» an: Die neue Autobahn soll zwi-
schen dem Sonnenbergportal und dem Beginn des Tunnels Schlund komplett überdacht
werden. Eine solche sogenannte «Einhausung» entlastet die umliegenden Quartiere von
Lärmemissionen. Und sie führt die Agglomeration Luzern links und rechts der Autobahn
wieder zusammen, indem gekappte Verbindungen wiederhergestellt und damit Querun-
gen über die Autobahn wieder möglich sind. Fachleute sprechen deshalb von «Stadtre-
paratur» und meinen im Fall von LuzernSüd das Schliessen einer alten Wunde, welche
die Autobahn einst aufgerissen hatte.

Dies entspricht auch dem Richtplan 2015. Dieser bezeichnete das betroffene Gebiet von
LuzernSüd als eines von insgesamt vier Zentren des Grossraums Luzern. Im aktuell gel-
tenden Richtplan ist die Rede von «Kristallisationspunkten mit vielfältigen Nutzungen und
grosser Dichte sowie guter Gestaltung und hoher Aufenthaltsqualität». Seit über 40 Jah-
ren gibt es in diesem Gebiet Bestrebungen, die Lärm- und Abgasimmissionen für die
Menschen zu reduzieren. In einzelnen Bereichen wurden bereits Verbesserungen erzielt ,
indem die Autobahn abschnittweise gedeckt oder das Tunnelportal lärmtechnisch saniert
wurde. Eine Einhausung auf der ganzen Strecke bietet nun die Chance, diese Aufgabe
ganzheitlich anzupacken. Es geht also um ein Verkehrsprojekt, das dank geschickter
Konzeption zusätzlichen Mehrwert für alle Beteiligten und qualitätssteigernden sowie
nutzbaren städtebaulichen Lebensraum für die Agglomeration Luzern schafft.

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   2.5.2. Rechtsweg – Einsprache Planauflage
Die Planauflage des ASTRA war ursprünglich vom 20. April bis 20. Mai 2020 geplant.
Wegen COVID 19 wurde die Auflage auf den 7. Juni bis zum 7. Juli verschoben. Kriens
setzt sich für eine bessere Lösung bei der Realisierung des «Bypass» -Autobahnprojektes
ein. Rechtzeitig zum Abschluss des Plangenehmigungsverfahrens hat die Stadt Kriens
eine formelle Einsprache eingereicht und fordert darin die Einhausung der Autobahn auf
dem Stadtgebiet. Die Stadt Kriens wehrt sich damit gegen die negativen Auswirkungen
des «Bypass»-Baus – während der Bauzeit durch Immissionen und Lärm, nach dem Bau
durch zusätzlichen Verkehr, den eine Verdoppelung der Fahrbahn unweigerlich mit sich
bringt.

Mit der Einsprache nimmt der Stadtrat seine demokratischen Rechte wahr. Er beruft sich
dabei auf die geltende Umwelt- und Lärmschutz-Gesetzgebung. Zusätzlich führt Kriens
städtebauliche Aspekte an, die es zu berücksichtigen gibt. Die Stadt Kriens pocht als
Standortgemeinde auch auf bessere Lösungen und mehr Mitsprache in Sachen Lärm-
schutz und Verkehrsführung während der Bauzeit.

Der Stadtrat hofft, dass im Dialog mit allen Beteiligten ein guter Weg ausserhalb der Ge-
richte gefunden werden kann. So wurde zugleich ein Schreiben an Bundespräsidentin
Sommaruga gerichtet und um eine Anhörung im Verlauf des weiteren Prozesses gebe-
ten. Gegenüber dem ASTRA wurde Gesprächsbereitschaft signalisiert.

Mit der Einsprache soll nicht das Bypass-Projekt verhindert werden, sondern es werden
konkrete Lösungsansätze aufgezeigt, wie aus einem Autobahnprojekt e ine städtebauli-
che Aufwertung erfolgen kann.

Die Nachteile, die Kriens als Standortgemeinde zu tragen hätte , sind im wahrsten Sinne
des Wortes «einschneidend». Im Grosshof wird die Autobahn gemäss dem aufgelegten
Projekt von 30 auf 70 Meter verbreitert. Zwar ist der Bund bereit, die Grosshofbrücken
noch zu decken, danach aber führt die wichtigste Autobahnverbindung auf der Nord -/
Südachse mitten durch das dicht besiedelte Gebiet des kantonalen Entwicklungsschwer-
punktes zwischen Kriens und Luzern.

Dieser historische «Einschnitt» kann jetzt während dem Bau des Bypasses mit einer Ein-
hausung beseitigt werden. Eine solche Stadtreparatur macht aus dem Jahrhundertprojekt
Bypass eine Jahrhundertchance für die ganze Region. Zusammen mit der Stabilisierung
des Verkehrssystems könnte der Bypass so zusätzlich auch neuen Lebensraum schaffen
und nicht zuletzt auch finanziellen Mehrwert generieren.

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3 Würdigung des Stadtrates

Die seit Jahren starke und über ein Jahrzehnt konstante Unterstützung der Krienser Be-
völkerung ist eindrücklich und für die Geschichte der Stadt Kriens einmalig. Mit dem im
Jahr 2014 gegründeten Allparteienkomitee «Bypass – so nicht!» hat sich zudem eine po-
litische Allianz für das Anliegen der Einhausung des Bypasses auf Krienser Boden for-
miert. In historischer Geschlossenheit haben sich die CVP, FDP, Grüne, Grünliberale,
JCVP, SP und SVP verbündet, um dieser Vision zum Durchbruch zu verhelfen. Dank
dem starken, aktiven und auch öffentlich auftretenden Komitee «Bypass - so nicht!» so-
wie der im Frühjahr 2020 eingesetzten Kerngruppe konnte die Vision «Chance Bypass»
erarbeitet und als konstruktiver Vorschlag am 17. Juni 2020 der Öffentlichkeit präsentiert
werden. Aus der Bevölkerung, dem Gewerbe, den Verbänden oder auch der Politik sind
zur Einhausung aus der Stadt Kriens und dem Kanton Luzern nur positive Rückmeldun-
gen zu vernehmen. Auch die meisten Luzerner Mitglieder des Bundesparlaments stehen
hinter dem Anliegen. Selbst jene unterstützen das Anliegen, die Strassenbauprojekten im
Generellen oder auch im Speziellen bezüglich Bypass grundsätzlich kritisch eingestellt
sind. Der Leidensdruck und der Schaden für den Kanton Luzern und insbesondere für die
Agglomeration Luzern und dem darüber hinaus zusammengewachsenen, angrenzenden
Lebensraum mit seinen rund 250'000 Einwohnern ist ganz offensichtlich gross.

An einem Zerschneiden der Agglomeration Luzern durch die erweiterte Autobahn hat nie-
mand Interesse. Gleichzeitig wird im Kapazitätsausbau für den Transitverkehr eine
Chance gesehen für die Stabilisierung des gesamten Verkehrssystems im Grossraum Lu-
zern.

Wird das Projekt aber als reines Strassenbauprojekt umgesetzt, droht i hm Widerstand.
Weil damit bereits bestehende Narben im raumplanerischen Kontext auf inakzeptable
Weise weiter massiv vergrössert und für die nächsten Jahrzehnte als städtebaulicher Irr-
tum zementiert würden. Mehr noch: Auf diesem Weg würde die Chance vergeben zu ei-
ner Stadtreparatur an einem Stück Stadt mitten in einem kantonalen Entwicklungs-
schwerpunkt. Dies umso mehr, als inzwischen wesentliche Teile des ursprünglichen
Gesamtprojektes (Spange Nord, Anschluss Grosshof, flankierende Massnahmen) stark
gefährdet sind.

An vorderster Stelle hat sich in all den Jahren auch der Einwohnerrat immer wieder pro-
aktiv und konstruktiv eingebracht und den Druck hochgehalten. Der Stadtrat konnte sich
zu jeder Zeit der uneingeschränkten Unterstützung seiner Bemüh ungen für eine für Kri-
ens verträgliche Lösung und in seinem Engagement für die Verwirklichung des Ziels ei-
ner kompletten Einhausung sicher sein. Darüber hinaus hat die Präsentation der Vision
Chance Bypass und auch die Erklärungen zum eingeschlagenen Rechtsweg mit der Ein-
sprache gegen das vom ASTRA im Plangenehmigungsverfahren vorgelegte Ausfüh-
rungsprojekt sowie die entsprechende Reaktion darauf gezeigt, dass die Unterstützung
der Akteure und der politischen Exponenten in Luzern breit und tief ist.

So ist die Einhausung des Bypass-Abschnitts auf Krienser Stadtgebiet bis heute die ein-
zige Lösung, welche die Heilung einer seit den Siebzigerjahren bestehenden, alten raum-
planerischen und städtebaulichen Wunde im Kanton Luzern ermöglicht. Mit Blick in die
Zukunft ist es aus Krienser Sicht wichtig, gemeinsam mit den weiteren Gemeinden und
der Stadt Luzern, mit dem Kanton sowie dem Bund und allen weiteren Akteuren eine ent-
sprechende Lösung zu finden, die finanzierbar und realisierbar ist. Der Stadtrat wird alles
daransetzen, sich mit Nachdruck und einer konstruktiven und lösungsorientierten Haltung
für eine akzeptable Ausgestaltung des Jahrhundert-Verkehrsprojektes Bypass einzuset-
zen. Dazu wird künftig insbesondere auch gehören, dass sich Kriens intensiv mit ihren
Möglichkeiten der Mitfinanzierung zu befassen hat.

Nach rund 10 Jahren des Engagements wird es weiter einen langen Atem und Hartnä-
ckigkeit des Kantons Luzern – und allen voran der Stadt Kriens – brauchen, damit andere
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vergleichbare und sich bereits im Bau befindende Beispiele wie Schwamendingen tat-
sächlich auch in Luzern Schule machen, wie dies Bundesrätin Simonetta Sommaruga
einmal zum Ausdruck brachte.

4 Antrag

Der Stadtrat beantragt, den vorliegenden Planungsgericht zur Kenntnis zu nehmen.

Im Legislaturprogramm ist das folgende Ziel festgehalten:

«Die Verkehrspolitik von Kriens will wirtschaftliche Prosperität fördern bei Wahrung der
Wohn- und Lebensqualität. Dabei gelten die Prinzipien «Verkehr vermeiden» (Zusam-
menführung von Wohnen, Arbeiten, Versorgung), «Verkehr verlagern» (auf möglichst alle
Verkehrsträger) und «Verkehr verträglich gestalten» (Aufenthaltsqualität, Sicherheit,
Lärmschutz).»

Berichterstattung durch Stadtpräsidentin Christine Kaufmann-Wolf.

Stadtrat Kriens

Christine Kaufmann-Wolf                           Guido Solari
Stadtpräsidentin                                  Stadtschreiber

                                                                                              Seite 14/15
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                                                                         kriens.ch

Kenntnisnahme zu Bericht
Nr. 035/2021

Der Einwohnerrat der Stadt Kriens

nimmt in Anwendung von § 29 Abs. 1 lit. d) der Gemeindeordnung der Stadt Kriens vom
13. September 2007

den Bericht Nr. 035/2021 des Stadtrates Kriens vom 17. März 2021

betreffend

«Planungsbericht Chance Bypass»
zur Kenntnis.

Kriens, 29. April 2021

Einwohnerrat Kriens

Tomas Kobi                                         Guido Solari
Präsident                                          Stadtschreiber

                                                                                          Seite 15/15
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