BEBAUUNGSPLAN - Gemeinde Ahrensfelde
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trias Planungsgruppe UMWELTPLANUNG BAUBEGLEITUNG GEHÖLZSACHVERSTÄNDIGE BEBAUUNGSPLAN „WOHNEN AM MÜHLENBERG“ GEMEINDE AHRENSFELDE, OT EICHE LK BARNIM ARTENSCHUTZGUTACHTEN STAND 04.03.2021 AUFTRAGGEBER a.r.s. Planungsbüro August Bebel Str. 16 16321 Bernau AUFTRAGNEHMER trias Planungsgruppe Schönfließer Straße 83 16548 Glienicke/Nordbahn Fon: 033056 / 76 501 Fax: 033056 / 76 581 info@trias-planungsgruppe.com www.trias-planungsgruppe.com BEARBEITER Dipl. Geogr. Ella Hölzer
trias Planungsgruppe Inhalt 1 Anlass und Aufgabenstellung ...................................................................................... 3 2 Grundlagen und Methodik .......................................................................................... 3 2.1 Rechtliche Grundlagen ............................................................................................................... 3 2.2 Methodische Grundlagen........................................................................................................... 4 2.3 Untersuchungsgebiet .................................................................................................................. 4 2.4 Datengrundlagen und methodische Umsetzung ........................................................................ 7 3 Beschreibung und Wirkungen des Vorhabens........................................................... 7 3.1 Vorhabensbeschreibung............................................................................................................. 7 3.2 Wirkungen des Vorhabens ......................................................................................................... 9 4 Relevanzprüfung/ Potenzialanalyse ......................................................................... 10 5 Maßnahmen für die europarechtlich geschützten Arten ......................................... 19 5.1 Maßnahmen zur Vermeidung .................................................................................................. 19 5.2 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) ....................................................... 19 5.3 Kompensationsmaßnahmen (FCS-Maßnahmen) ..................................................................... 20 6 Konfliktanalyse / Prüfung der Verbotstatbestände ................................................. 20 7 Ausnahmeprüfung ...................................................................................................... 20 8 Zusammenfassung ..................................................................................................... 20 9 Quellen ........................................................................................................................ 21 9.1 Literatur .................................................................................................................................... 21 9.2 Gesetze, Richtlinien und Verordnungen .................................................................................... 22 9.3 Internet ..................................................................................................................................... 22 9.4 Sonstige Quellen ...................................................................................................................... 22 10 Fotodokumentation .................................................................................................... 23 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage des Untersuchungsgebiets mit Umfeld (Kartengrundlage: DOP 20) ........................................................ 5 Abbildung 2: Geltungsbereich B-Plan (rot markiert) (Kartengrundlage: DOP 20) .................................................................. 6 Abbildung 3: Darstellung der Flurstücke im Untersuchungsgebiet (LGB 2020) ...................................................................... 6 Abbildung 4: B-Plan „Wohnen am Mühlenberg“ - VORENTWURF – Stand 30.10.2020 (A.R.S. PLANUNGSBÜRO 2020).. 8 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Relevanzprüfung/ Potenzialanalyse ................................................................................................................. 11 Artenschutzgutachten zum B-Plan „Wohnen am Mühlenberg“, Stand 04.03.2021 2
trias Planungsgruppe 1 Anlass und Aufgabenstellung Im Ortsteil Eiche der Gemeinde Ahrensfelde (LK Barnim, Brandenburg) ist der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Wohnen am Mühlenberg“ gefasst worden. Die Umsetzung des Bebauungsplans kann mit Auswirkungen auf Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie auf europäische Vogelarten verbunden sein. Im Rahmen eines Artenschutzbeitrages ist zu prüfen, ob durch das Bauvorhaben Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG verletzt werden. Im Vorfeld der Erstellung des Artenschutzgutachtens erfolgten faunistische Untersuchungen. Zur Vermeidung von Ver- botstatbeständen nach § 44 BNatSchG sind entsprechende Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichs- maßnahmen (CEF) vorzusehen. Der ASB dient als fachliche Grundlage zur Erteilung von Ausnahmege- nehmigungen gem. § 45 BNatSchG und der Voraussetzung für eine artenschutzrechtliche Befreiung nach § 67 BNatSchG. Die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44 BNatSchG sind bereits auf der Ebene der Bebauungspla- nung zu beachten, denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gilt, dass ein Bebau- ungsplan nach § 1 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich und daher unwirksam ist, wenn er aus rechtlichen Gründen vollzugsunfähig ist. Vorliegendes Gutachten basiert auf Potenzialabschätzungen zum Vorkommen relevanter Arten auf der Grundlage von Ortsbegehungen im März, Mai und Juli 2020. 2 Grundlagen und Methodik Die rechtlichen und methodischen Grundlagen werden nachfolgend aufgeführt und beschrieben. 2.1 Rechtliche Grundlagen Der Artenschutzbeitrag basiert auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten: wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fort- pflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine er- hebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG sind im Zusammenhang mit § 44 Abs. 5 BNatSchG zu betrachten: „Für nach § 15 Absatz 1 unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Eingriffe in Natur und Landschaft, die nach § 17 Absatz 1 oder Absatz 3 zugelassen oder von einer Behörde durchgeführt werden, sowie für Vorhaben im Sinne des § 18 Absatz 2 Satz 1 gelten die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nach Maßgabe der Sätze 2 bis 5. Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen das Tötungs- und Verletzungsverbot nach Absatz 1 Nummer 1 nicht vor, wenn die Beeinträchtigung durch den Eingriff oder das Vorhaben auch unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten nicht signifikant erhöht und diese Beeinträchtigung unvermeidbar ist, Artenschutzgutachten zum B-Plan „Wohnen am Mühlenberg“, Stand 04.03.2021 3
trias Planungsgruppe das Verbot des Nachstellens und Fangens wild lebender Tiere und der Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen nach Absatz 1 Nummer 1 nicht vor, wenn die Tiere oder ihre Entwicklungsformen im Rahmen einer erforderlichen Maßnahme, die auf den Schutz der Tiere vor Tö- tung oder Verletzung oder ihrer Entwicklungsformen vor Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung und die Erhaltung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusam- menhang gerichtet ist, beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigungen unvermeidbar sind, das Verbot nach Absatz 1 Nummer 3 nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird.“ Werden diese Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschafts- rechtlich geschützten Arten erfüllt, müssen die Ausnahmevoraussetzungen des § 45 Abs. 7 BNatSchG erfüllt sein. Es muss nachgewiesen werden, dass zumutbare Alternativen [die zu keinen oder geringeren Beeinträchtigungen der relevanten Arten füh- ren] nicht gegeben sind, zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art vorliegen oder im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicher- heit, einschließlich der Landesverteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder der maßgeb- lich günstigen Auswirkungen auf die Umwelt, sich der Erhaltungszustand der Populationen der betroffenen Arten nicht verschlechtert und bezüglich der Arten des Anhangs IV FFH-RL der günstige Erhaltungszustand der Populationen der Art gewahrt bleibt. 2.2 Methodische Grundlagen Die Vorgehensweise im vorliegenden Gutachten lehnt sich an methodische Hinweise veröffentlichter Lite- ratur zur Erstellung artenschutzrechtlicher Fachbeiträge an: - Guidance Document on the strict protection of animal species of community interest provided by the ‘Habitats’ Directive 92/43/EEC (EU-KOMMISSION 2007) - Runderlass 09/2016 - Hinweise zur Erstellung des Artenschutzbeitrags (ASB) für Straßenbauvorhaben im Land Brandenburg (Hinweise ASB), Stand 03/2015 (BOSCH & PARTNER GMBH) 2.3 Untersuchungsgebiet Das Plangebiet bzw. Untersuchungsgebiet (UG) befindet sich innerhalb der Gemeinde Ahrensfelde am nördlichen Rand des Ortsteils Eiche. Es umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wohnen am Mühlenberg“ und hat eine Größe von 9.405 m². Das UG wird im Westen von der Landesstraße L311 (Ahrensfelder Chaussee) und im Süden von der Mühlenstraße begrenzt. Nördlich befinden sich intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen. Östlich, süd- lich und westlich des UG schließt großflächig Wohnbebauung in Form von Einfamilienhäusern (EFH) mit Gärten an. Das Plangebiet ist zu einem großen Teil bereits bebaut. Die bebauten Flächen befinden sich im Osten und Süden des Geltungsbereichs des B-Plans (GB) und werden überwiegend gewerblich genutzt. Die Gewerbeflächen sind großflächig versiegelt (Gebäude, Rangierflächen, Parkbereiche). Kleinflächig exis- tieren auch intensiv gepflegte Gartenbereiche mit einigen Bäumen, Zierhecken und Rasen. Innerhalb der Artenschutzgutachten zum B-Plan „Wohnen am Mühlenberg“, Stand 04.03.2021 4
trias Planungsgruppe östlichen Gewerbefläche befindet sich auch ein kleiner künstlich angelegter Teich1. Diese Gewerbefläche bildet eine Einheit mit einem Einfamilienhaus (Nordosten des GB), welches von einem ebenfalls intensiv gepflegten Garten umgeben ist. Gewerbefläche und Einfamilienhaus sind vollständig eingezäunt und zusätzlich von einer Zierhecke umgeben. Ein Sockel bildet den Bodenabschluss des Zauns. Zwei Metall- tore beschränken die Zufahrten zu Gewerbefläche und Einfamilienhaus. Die südliche Gewerbefläche ist vollständig versiegelt. Hier gibt es keine Grünflächen. Im Nordwesten des GB befindet sich eine ca. 0,4 ha große Brachfläche, die zum Zeitpunkt der Begehung im März kurz gemäht war (Flurstück 146/3; vgl. Abbildung 3). Auf dieser etwas kuppigen Fläche befan- den sich zum Zeitpunkt der Begehungen (März bis Juli 2020) weder Baum noch Strauch. Vereinzelte ehemals offensichtlich vorhandene Bäume und Sträucher (Stubben noch sichtbar) wurden entfernt. Ein schmaler Streifen an der nördlichen Grenze des GB ist krautig bewachsen (nicht gemäht). Er bildet ent- lang eines kurzen Trampelpfades den Übergangsbereich zwischen Plangebiet und Intensivacker im Nor- den und befindet sich nur geringfügig innerhalb des Plangebietes. Zwei alte Linden stehen als Teil einer lückigen Allee entlang der L311 zwischen Straße und Plangebiet. Abbildung 1: Lage des Untersuchungsgebiets mit Umfeld (Kartengrundlage: DOP 20) 1 Innenbereiche der privaten Gewerbeflächen konnten nur von außen eingesehen werden. Artenschutzgutachten zum B-Plan „Wohnen am Mühlenberg“, Stand 04.03.2021 5
trias Planungsgruppe Abbildung 2: Geltungsbereich B-Plan (rot markiert) (Kartengrundlage: DOP 20) Abbildung 3: Darstellung der Flurstücke im Untersuchungsgebiet (Quelle: LGB 2020) Artenschutzgutachten zum B-Plan „Wohnen am Mühlenberg“, Stand 04.03.2021 6
trias Planungsgruppe 2.4 Datengrundlagen und methodische Umsetzung Die Basis für die artenschutzrechtliche Prüfung bildet die Artenliste des MLUL Brandenburg (Stand 04/2009), in der alle in Brandenburg verbreiteten besonders und streng geschützten Arten aufgeführt sind. Aufgrund der bei den Ortsbegehungen (März bis Juli 2020) vorgefundenen Biotopstrukturen im Bereich der geplanten Bebauung (Flurstück 146/3) und angrenzend, die keine besondere Eignung für ein Vor- kommen von Arten aufweisen, wurde auf faunistische Erfassungen verzichtet Die Bewertung erfolgt auf Basis von Potenzialeinschätzungen und folgenden vorhandenen Datenquellen: Die Tagfalter von Brandenburg und Berlin (GELBRECHT et al. 2016) Verbreitungskarten von Arten der FFH-Richtlinie (BFN 2019) aktuelle Rote Listen Deutschlands und des Landes Brandenburg Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschland (FLADE 1994) Verbreitungskarten der Amphibien und Reptilien Brandenburgs (AGENA E.V. 2020) Verbreitungskarten der Fledermäuse Brandenburgs (TEUBNER et al. 2008) Verbreitungskarte Wolfsnachweise in Brandenburg (LFU 2020) Die Libellenfauna des Landes Brandenburg (MAUERSBERGER 2013) 3 Beschreibung und Wirkungen des Vorhabens 3.1 Vorhabensbeschreibung Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Entwicklung eines besonderen Wohngebietes als Ergänzung der Siedlungsfläche von Eiche durch die Aktivierung einer potenziellen Baufläche (vgl. A.R.S. PLANUNGS- BÜRO 2020). Auf den bereits bebauten Teilflächen des Geltungsbereichs für den B-Plan ist kein Eingriff vorgesehen. Hier erfolgt eine Bestandssicherung und die partielle Wohnnutzung soll durch die Festsetzung von besonderen Wohngebieten erhalten und fortentwickelt werden. Gemäß dem städtebaulichen Planungskonzept für das Flurstück 146/3 (BOLCK 2018) wird für die Frei- fläche eine lockere Einfamilienhausbebauung mit 5-6 Grundstücken von 530 m² bis 970 m² empfohlen. Artenschutzgutachten zum B-Plan „Wohnen am Mühlenberg“, Stand 04.03.2021 7
trias Planungsgruppe Abbildung 4: B-Plan „Wohnen am Mühlenberg“ - VORENTWURF – Stand 30.10.2020 (A.R.S. PLANUNGSBÜRO 2020) Artenschutzgutachten zum B-Plan „Wohnen am Mühlenberg“, Stand 04.03.2021 8
trias Planungsgruppe 3.2 Wirkungen des Vorhabens Im Folgenden werden bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren beschrieben, die durch das Vor- haben relevante Beeinträchtigungen europäisch geschützter Arten verursachen können. Baubedingte Wirkfaktoren Baubedingte Wirkfaktoren sind im Allgemeinen: - Flächeninanspruchnahme (temporäre Baueinrichtungsflächen, Aufstell- und Bewegungsflächen von Baumaschinen) - Mechanische Wirkungen auf den Boden - Lärmemission und optische Störungen (Bewegungsunruhe) - Erschütterungen (durch den Baubetrieb) - Nähr- und Schadstoffimmissionen (durch Baufahrzeuge) - Barrierewirkungen/Zerschneidung (z. B. durch temporäre Baustraßen) - Kollisionen und Fallenwirkung Baubedingte Wirkungen sind stets temporär; es gehen keine dauerhaften Beeinträchtigungen durch den Baubetrieb aus. Mögliche baubedingte Wirkfaktoren durch das BV: Temporär werden Flächen für die Lagerung von Baumaterialien sowie Baustelleneinrichtungsflächen und Aufstell- und Bewegungsflächen von Baumaschinen in Anspruch genommen. Da dafür jedoch nur Bio- topstrukturen beansprucht werden, die keinen Lebensraum für streng geschützte Arten und europäische Vogelarten darstellen, ist durch diese Wirkung keine relevante Beeinträchtigung von Arten zu erwarten. Durch den Betrieb von Baumaschinen ist mit einer temporären, jedoch ungleichmäßig intensiven Bewe- gungsunruhe zu rechnen. Bewegungsunruhe kann bei empfindlichen Tierarten Auswirkungen in Form von Stressreaktionen, Flucht und Meidung hervorrufen. Der Wirkraum dieser Wirkung umfasst die an das geplante Baufeld angrenzenden Flächen (Gärten). Befinden sich im Bereich des Vorhabens Lebensräume von Kriechtieren, so sind Kollisionen und die Ent- stehung von Bodenfallen durch Baugruben bei Umsetzung der Baumaßnahmen möglich. Anlagebedingte Wirkfaktoren Anlagenbedingte Wirkfaktoren sind im Allgemeinen: - Flächeninanspruchnahme - Barrierewirkungen/Zerschneidung Mögliche anlagebedingte Wirkfaktoren durch das BV: Durch die geplante Bebauung der bisher unbebauten Teilfläche des B-Plangebietes werden keine (Teil- )Lebensräume von streng geschützten Arten und europäischen Vogelarten in Anspruch genommen, da die gemähte Grünlandbrache keinen Lebensraum für Arten bietet. Diese Wirkung ist somit nicht zu er- warten. Artenschutzgutachten zum B-Plan „Wohnen am Mühlenberg“, Stand 04.03.2021 9
trias Planungsgruppe Barrierewirkungen bzw. Zerschneidungen von Wanderkorridoren sind bei Umsetzung des B-Plans nicht zu erwarten. Es ist durch die 5-6 geplanten Einfamilienhäuser mit keinem bedeutend höheren Verkehrs- aufkommen innerhalb des bereits zum Teil bebauten Plangebietes zu rechnen. Betriebsbedingte Wirkfaktoren Betriebsbedingte Wirkfaktoren sind im Allgemeinen: - Lärm und optische Störungen (Bewegungsunruhe) - Nähr-/Schadstoffimmissionen (durch höheres Verkehrsaufkommen, Betrieb von Maschinen u.a.) - Erschütterungen (durch höheres Verkehrsaufkommen, Betrieb von Maschinen u.a.) - Kollisionsrisiko (durch höheres Verkehrsaufkommen) - Barrierewirkungen/Zerschneidung (durch neue Straßen, Bebauung) Mögliche betriebsbedingte Wirkfaktoren durch das BV: Da die Fläche bereits zu einem Großteil bebaut und gewerblich genutzt wird und unmittelbar angrenzend die befahrene Landesstraße L311 vorbeiführt, sind betriebsbedingte Wirkungen durch einige Einfamili- enhäuser kaum zu erwarten. Durch die Nutzungsintensivierung ist hier allenfalls mit etwas mehr Bewe- gungsunruhe zu rechnen. Eine besondere Auswirkung auf z.B. besonders störungssensible Brutvögel lässt sich jedoch aufgrund des Umfeldes nicht ableiten. Befinden sich im Bereich des Vorhabens Lebensräume von Kriechtieren, so sind allenfalls Kollisionen durch das geringfügig erhöhte Verkehrsaufkommen möglich. 4 Relevanzprüfung/ Potenzialanalyse In diesem Kapitel erfolgt die Beurteilung einer möglichen Betroffenheit vorkommender europäisch ge- schützter Arten. Grundlagen dafür bilden die Einschätzung zum Vorkommen europäisch geschützter Ar- ten auf Basis der erfolgten Ortsbegehungen und der Auswertung vorliegender Datengrundlagen. Im Rahmen der Relevanzprüfung werden die potenziell vorkommenden Arten herausgefiltert, für die ar- tenschutzrechtliche Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG zu erwarten sind. Alle Arten, für die ein Vorkom- men aufgrund ihrer Verbreitung bzw. ihrer Ansprüche an den Lebensraum auszuschließen ist, werden nicht weiter geprüft. Grundlage der Prüfung bilden die in Brandenburg vorkommenden Arten nach Anhang IV der FFH-Richt- linie und europäische Vogelarten2. Eine Beurteilung der Verbotstatbestände gem. § 44 (1) BNatSchG erfolgt im Anschluss an die Darstellung von Vermeidungsmaßnahmen. Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Messtischblattquadranten (6x6 km) MTBQ 3447-NO. 2 ermittelt aus der Liste der im Land Brandenburg vorkommenden besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten (LUGV 2008) und den Verbreitungskarten des Bundesamtes für Naturschutz mit Stand 2019 (BFN 2019) Artenschutzgutachten zum B-Plan „Wohnen am Mühlenberg“, Stand 04.03.2021 10
trias Planungsgruppe Tabelle 1: Relevanzprüfung/ Potenzialanalyse pot. Vorkommen Nachweis im UG EHZ BB 20203 Beeinträch- tigung durch Name deutsch Name wiss. Ausschlussgründe für die Art Vorhaben im UG möglich 19 BB RL D Europäische Vogelarten nach Art. 1 der VSch-RL Brutvögel - ja keine Ein Vorkommen von Brutvögeln im Plangebiet ist nur innerhalb der bereits bebauten Teilflä- nein Erfas- chen möglich, innerhalb der kein Eingriff geplant ist. Hier bieten ggf. die Gebäude und die sung er- wenigen Bäume und Zierhecken (nur sehr eingeschränkt, da schmal) Nistmöglichkeiten für folgt typische Gartenvögel. Auch die Alleebäume an der L311 (außerhalb GB) können von Vögeln zum Nisten genutzt werden. Das Flurstück 146/3 hingegen bietet in der derzeitigen Ausprä- gung keinerlei Nistmöglichkeiten für Vögel: Die sehr offene, kurz gemähte Grünlandbrache ohne Sträucher und Bäume und der sehr schmale ruderal bewachsene Streifen zwischen Acker und Brache bieten keine geeigneten Lebensraumstrukturen für Bodenbrüter, da diese eine sehr gute Deckung benötigen. Zudem ist die Fläche zwischen Straße und Gewerbe sehr klein und bei der angrenzenden Nutzung für eine ungestörte Brut nicht geeignet. Eine Störung ggf. in angrenzenden Bereichen an das Flurstück 146/3 brütender Vogelarten durch Bebauung der Freifläche im GB ist nicht zu erwarten, da die in den Gärten und nahe der Landesstraße brütenden Brutvogelarten an stete Bewegungsunruhe gewöhnt sind. Inner- halb von Siedlungsbereichen brütende Vogelarten haben überwiegend geringe Fluchtdistan- zen. Ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach §44 (1) BNatSchG) kann ausge- schlossen werden. 3 Quelle: SCHOKNECHT, F., ZIMMERMANN, F. (2020). Artenschutzgutachten zum B-Plan „Wohnen am Mühlenberg“, Stand 04.03.2021 11
trias Planungsgruppe pot. Vorkommen Nachweis im UG EHZ BB 20203 Beeinträch- tigung durch Name deutsch Name wiss. Ausschlussgründe für die Art Vorhaben im UG möglich 19 BB RL D Arten nach Anhang IV der FFH-RL Säugetiere Fledermäuse ja keine In Brandenburg sind insgesamt 19 Fledermausarten heimisch. nein Erfas- Ein Vorkommen von Quartieren von Fledermausarten im Plangebiet ist nur innerhalb der sung er- bereits bebauten Teilflächen möglich, innerhalb der kein Eingriff geplant ist. Das Flurstück folgt 146/3 bietet keine Quartiersmöglichkeiten (Baumhöhlen oder Quartiersmöglichkeiten an Gebäuden) und ist allenfalls als Jagdgebiet für Fledermäuse geeignet. Ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach §44 (1) BNatSchG) kann ausge- schlossen werden. Biber Castor fiber V 1 fv nein keine Der Biber ist ein Charaktertier der großen Flussauen. Daneben nutzt er auch Seen und klei- nein Erfas- nere Fließgewässer sowie Sekundärlebensräume wie Meliorationsgräben, Teichanlagen und sung er- Restlöcher in Tagebaulandschaften. Voraussetzung für die Ansiedlung sind gute Äsungsbe- folgt dingungen, besonders ein Vorrat an Winteräsung in Form von Seerosen, submersen Pflan- zen und Weichhölzern, ferner eine ausreichende Wasserführung sowie grabbare und damit für die Bauanlage geeignete Ufer. Die Hauptaktivitätszeit des Bibers liegt in den Abend-, Nacht- und Morgenstunden. Im Herbst und Frühjahr ist er auch vermehrt tagaktiv. (PETER- SEN et al. 2004) Der Biber bewegt sich an Land vorwiegend bis zu maximal 20 m Entfer- nung vom Gewässerufer. Der für Störungen besonders sensible Bereich beschränkt sich auf einen 100 m-Radius um den Biberbau. Aufgrund des Fehlens geeigneter Lebensräume im oder nahe des Plangebietes keine arten- schutzrechtliche Relevanz für die Art. Artenschutzgutachten zum B-Plan „Wohnen am Mühlenberg“, Stand 04.03.2021 12
trias Planungsgruppe pot. Vorkommen Nachweis im UG EHZ BB 20203 Beeinträch- tigung durch Name deutsch Name wiss. Ausschlussgründe für die Art Vorhaben im UG möglich 19 BB RL D Fischotter Lutra lutra 3 1 fv nein keine Der Fischotter ist ein semiaquatisches ufergebundenes Säugetier. Die Art hat ihren Lebens- nein Erfas- raum überwiegend unmittelbar an Gewässern und deren Uferbereichen, wo sie sämtliche sung er- benötigte Lebensraumstrukturen und Nahrung vorfindet. Die Gewässer sind im Optimalfall folgt besonders strukturreich und weisen kleinräumige Wechsel in der Uferbeschaffenheit auf (Flach- und Steilufer, Uferunterspülungen, Bereiche unterschiedlicher Durchströmungen, Sandbänke, Röhrichtzonen, Baum- und Strauchsäume u.a.) (MUNR 1999). Es werden na- turnahe und natürliche Ufer von Seen und mäandrierende Flüsse mit langen Uferlinien be- vorzugt, da diese mehr Nahrung und Versteckmöglichkeiten bieten als begradigte, schnell abfließende Flüsse. Der Fischotter bewegt sich i.d.R. nicht oder nur in Ausnahmefällen über offene Flächen ohne Deckung durch Gehölze und ist vorwiegend dämmerungs- bzw. nachtaktiv. Die Art ist im Gelände nur schwer nachzuweisen. Aufgrund des Fehlens geeigneter Lebensräume im oder nahe des Plangebietes keine arten- schutzrechtliche Relevanz für die Art. Wolf Canis lupus 1 0 k.A nein keine In der Umgebung des Plangebietes sind keine Wolfsvorkommen bekannt. (LFU 2020). nein . Erfas- Zudem ist das Plangebiet als Teil des bestehenden Siedlungskörpers ungeeignet als Wolfsle- sung er- bensraum. Ein Vorkommen kann somit ausgeschlossen werden. folgt Reptilien Zauneidechse Lacerta agilis V 3 uf1 nein keine Die Zauneidechse benötigt wärmebegünstigte Habitate innerhalb derer sie auf geringer Flä- nein Erfas- che verschiedenste Strukturen vorfindet. Grundlegend ist ein kleinräumiger Wechsel von kur- sung er- zer und höherer Vegetation und offenen Bereichen. Besonders wichtig sind sonnenexpo- folgt nierte grabbare und gut drainierte Rohbodenbereiche zur Eiablage (vorzugsweise an son- nenexponierten Böschungen), sowie Sonnenplätze zur Thermoregulation, zahlreiche Ver- steckmöglichkeiten und geeignete Winterquartiere (gut isolierte frostfreie Verstecke im Bo- den, z.B. Kleinsäugerbaue oder natürliche Hohlräume). Da Zauneidechsen zumeist nur kurze Strecken zurücklegen, liegen die genannten Strukturen i.d.R. nicht weit voneinander entfernt (zumeist nur wenige Meter). Es ergibt sich ein mosaikartiger Lebensraum für den strukturelle Diversität kennzeichnend ist. Das Flurstück 146/3 bietet in der derzeitigen Ausprägung (sehr offene, kurz gemähte Grün- landbrache ohne Deckung) keinerlei geeignete Lebensraumstrukturen für die Art. Auch die Artenschutzgutachten zum B-Plan „Wohnen am Mühlenberg“, Stand 04.03.2021 13
trias Planungsgruppe pot. Vorkommen Nachweis im UG EHZ BB 20203 Beeinträch- tigung durch Name deutsch Name wiss. Ausschlussgründe für die Art Vorhaben im UG möglich 19 BB RL D angrenzenden intensiv gepflegten Gartenstrukturen, die kurz gemähte Straßenböschung und der Intensivacker sind nicht als Habitat geeignet. Ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach §44 (1) BNatSchG) kann aus- geschlossen werden. Schlingnatter Coronella aus- 3 2 uf2 nein keine Die Schlingnatter lebt in offenen bzw. halboffenen Lebensräumen mit heterogener Vegetati- nein triaca Erfas- onsstruktur, Heidegebiete, Moorrandbereiche (Günther 1996). Sie bewohnt zum Teil ähnliche sung er- Lebensräume wie die Zauneidechse, hat jedoch i.d.R. einen größeren Aktionsradius. In Bran- folgt denburg gibt es nur noch wenige isolierte individuenarme Schwerpunkte (SCHNEEWEIß et al. 2004). Das Plangebiet gehört nicht zum Verbreitungsgebiet der Art (LFU 2019, AGENA E.V. 2020). Ein Vorkommen wird aufgrund der Verbreitung der Art und der Struktur des Plangebietes ausge- schlossen. Östliche Smarag- Lacerta viridis 1 1 uf2 nein keine In Brandenburg nur in der Niederlausitz als isolierte Reliktvorkommen dokumentiert (SCHNEE- nein deidechse Erfas- WEIß et al. 2004). sung er- folgt Europäische Sumpf- Emys orbicula- 1 1 uf2 nein keine In Brandenburg gibt es nur noch wenige Reliktvorkommen der Art im Nordosten innerhalb nein schildkröte ris Erfas- von NSG und FFH-Gebieten (SCHNEEWEIß et al. 2004). sung er- Ein Vorkommen wird aufgrund der Struktur des Plangebietes und der Verbreitung der Art folgt ausgeschlossen. Artenschutzgutachten zum B-Plan „Wohnen am Mühlenberg“, Stand 04.03.2021 14
trias Planungsgruppe pot. Vorkommen Nachweis im UG EHZ BB 20203 Beeinträch- tigung durch Name deutsch Name wiss. Ausschlussgründe für die Art Vorhaben im UG möglich 19 BB RL D Amphibien un- keine 9 der 15 in Brandenburg heimischen Amphibienarten sind im Anhang IV der FFH-Richtlinie nein wahr Erfas- aufgeführt: Rotbauchunke (Bombina bombina), Kreuzkröte (Bufo calamita), Wechselkröte schei sung er- (Bufo viridis), Laubfrosch (Hyla arborea), Knoblauchkröte (Pelobates fuscus), Moorfrosch nlich folgt (Rana arvalis), Springfrosch (Rana dalmatina), Kleiner Wasserfrosch (Pelophylax lessonae) und Kammmolch (Triturus cristatus). Im Geltungsbereich des B-Plans gibt es innerhalb der östlich gelegenen Gewerbefläche einen künstlich angelegten kleinen Teich. Da sich der Teich auf Privatgelände befindet, konnte er nicht näher untersucht werden. Eine Nutzung des Teichs als Laichgewässer von Amphibien wird jedoch auch ohne nähere Kenntnis der strukturellen Ausstattung und eventuellem Besatz mit Fischen (Ausschlusskriterium für die meisten Arten) als unwahrscheinlich eingeschätzt, da das Grundstück bis auf zwei Tore vollständig mit Bodenschluss (Zaunsockel) eingezäunt und somit der Teich generell für Amphibien nur sehr schlecht zugänglich ist. Das Gewerbegrund- stück selbst bietet aufgrund der überwiegenden Versiegelung und der intensiv gepflegten Grünbereiche keine günstigen Landlebensraumstrukturen. Eine Nutzung des Flurstücks 146/3 als Landlebensraum oder Winterquartier kann ebenfalls ausgeschlossen werden: die gemähte Grünfläche bietet weder Deckung für die Kriechtiere noch geeignete Winterquar- tiersmöglichkeiten (frostfreie Verstecke oder grabbare Böden). Ein Wanderkorridor zwischen potenziellen Teillebensräumen, der das Flurstück 146/3 queren und auf dem Amphibien ei- nem Kollisionsrisiko ausgesetzt sein könnten, kann anhand der vorhandenen Strukturen nicht abgeleitet werden. Ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach §44 (1) BNatSchG) kann ausge- schlossen werden. Käfer keine In Brandenburg kommen vier europäisch geschützte Käferarten (FFH-RL, Anhang IV) vor: nein Erfas- Eremit (Osmoderma eremita), Heldbock (Cerambyx cerdo), Breitrand (Dytiscus latissimus), sung er- und Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer (Graphoderus bilineatus). Der Goldstreifige folgt Prachtkäfer (Buprestis splendens) gilt schon seit mindestens 100 Jahren als ausgestorben. Eine Betroffenheit der an bestimmte Bäume (Eremit, Heldbock) bzw. an Gewässer gebunde- nen Arten kann ausgeschlossen werden, da die für eine Neubebauung vorgesehene Teilflä- che des Geltungsbereichs weder mit Bäumen bestanden ist, noch Gewässer vorhanden sind. Artenschutzgutachten zum B-Plan „Wohnen am Mühlenberg“, Stand 04.03.2021 15
trias Planungsgruppe pot. Vorkommen Nachweis im UG EHZ BB 20203 Beeinträch- tigung durch Name deutsch Name wiss. Ausschlussgründe für die Art Vorhaben im UG möglich 19 BB RL D Libellen nein keine Insgesamt kommen in Berlin/Brandenburg 7 FFH-RL Anhang IV-Arten vor: Asiatische Keil- nein Erfas- jungfer (Gomphus flavipes), Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis), Grüne Keiljungfer sung er- (Ophiogomphus cecilia), Grüne Mosaikjungfer (Aeshena viridis), Östliche Moosjungfer (Leu- folgt corrhinia albifrons), Sibirische Winterlibelle (Sympecma paedisca) und Zierliche Moosjungfer (Leucorrhinia caudalis). Aufgrund des Fehlens von geeigneten Gewässern keine artenschutzrechtliche Relevanz für die Artengruppe. Schmetterlinge Insgesamt kommen in Berlin/Brandenburg vier FFH-RL Anhang IV-Arten vor. Nachtkerzen- Proserpinus * V XX nein keine Ist vor allem an Weidenröschen-Bestände und somit an feuchte Lebensräume gebunden, nein schwärmer proserpina Erfas- kommt aber auch an Sekundärstandorten in trockenen Ruderalfluren mit Weidenröschen- sung er- Beständen und an flächenhaften Beständen von Nachtkerzen vor. folgt Aufgrund des Fehlens geeigneter Futterpflanzen im Geltungsbereich, wird ein Vorkommen der Art ausgeschlossen. Zudem liegt das PG außerhalb des Verbreitungsgebietes der Art (BfN 2019). Großer Feuerfalter Lycaena dispar 3 2 fv nein keine Der Großer Feuerfalter kommt vor allem auf ampferreichen Feuchtwiesen (Binsen-, Kohldis- nein Erfas- tel-, Pfeifengras- und Flachmoorwiesen) und deren Brachestadien, an ungemähten Graben- sung er- rändern, See- und Flussufern mit Seggen- und Röhrichtbeständen, in Niedermooren, an folgt feuchten Gebüsch- und Wegrändern sowie an Störstellen in Auenwäldern vor. (PETERSEN et al. 2003) Ein Vorkommen der Art wird im Plangebiet aufgrund des Mangels an Futterpflanzen (nicht sauren Ampferarten) ausgeschlossen. Dunkler Wiesen- Maculinea V 1 uf1 nein keine Benötigt als Lebensraum nährstoffarme, frische bis feuchte Wiesen (häufig junge Brachen) nein knopf-Ameisenbläu- nausithous Erfas- mit einem Vorkommen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorbe officinalis), der als Nah- ling sung er- rungsquelle, Schlaf- und Ruheplatz und zur Fortpflanzung und Eiablage dient. Ein später folgt Mahdzeitpunkt der Wiesen ist erforderlich, damit sich die Raupen in den Blütenköpfen des Großen Wiesenknopfs fertig entwickeln können. Zudem ist die Art an das Vorkommen be- stimmter Knotenameisen gebunden, in deren Nestern sich die Raupen entwickeln. (BfN 2020, online) Artenschutzgutachten zum B-Plan „Wohnen am Mühlenberg“, Stand 04.03.2021 16
trias Planungsgruppe pot. Vorkommen Nachweis im UG EHZ BB 20203 Beeinträch- tigung durch Name deutsch Name wiss. Ausschlussgründe für die Art Vorhaben im UG möglich 19 BB RL D Die in Brandenburg vorkommende, jedoch zumeist sehr seltene Art kann aufgrund der der Biotopausstattung im Plangebiet ausgeschlossen werden (kein Vorkommen des Großen Wie- senknopfs). Heller Wiesenknopf- Maculinea te- 2 1 uf1 nein keine wie Maculinea nausithous nein Ameisenbläuling leius Erfas- sung er- folgt Fische In Berlin/Brandenburg kommt eine FFH-RL Anhang IV-Art vor: Baltischer Stör (Acipenser stu- rio). Baltischer Stör Acipenser stu- 0 0 k.A nein keine Der Baltische Stör gilt in Deutschland als verschollen / ausgestorben. Seit 2006 werden nein rio Erfas- adulte Störe aus Kanada im Einzugsgebiet von Oder und Weichsel ausgesetzt. Die Jungtiere sung er- halten sich vor allem im Unteren Odertal und Stettiner Haff auf und wandern später durch folgt die westliche Ostsee (BfN 2020) Ein Vorkommen kann aufgrund der Verbreitung und des Fehlens von Gewässern im Plange- biet ausgeschlossen werden. Mollusken nein keine Insgesamt kommen in Berlin/Brandenburg zwei FFH-RL Anhang IV-Arten vor: Zierliche Tel- nein Erfas- lerschnecke (Anisus vorticulus) und Gemeine Flussmuschel (Unio crassus). sung er- Aufgrund des Fehlens von geeigneten Gewässern im Geltungsbereich keine artenschutzrecht- folgt liche Relevanz für die Artengruppe. Artenschutzgutachten zum B-Plan „Wohnen am Mühlenberg“, Stand 04.03.2021 17
trias Planungsgruppe pot. Vorkommen Nachweis im UG EHZ BB 20203 Beeinträch- tigung durch Name deutsch Name wiss. Ausschlussgründe für die Art Vorhaben im UG möglich 19 BB RL D Farn- und Blüten- nein keine Insgesamt kommen in Berlin/Brandenburg 7 (zumeist sehr seltene) FFH-RL Anhang IV-Arten nein pflanzen Erfas- vor: Frauenschuh (Cyprepedium calceolus), Kriechender Scheiberich (Apium repans), Sand- sung er- Silberscharte (Jurinea cyanoides), Schwimmendes Froschkraut (Luronium natans), Sumpf-En- folgt gelwurz (Angelica palustris), Sumpf-Glanzkraut (Liparis loeselii), Vorblattloses Leinblatt (The- sium ebracteatum). Die Wasserfalle (Aldrovanda vesiculosa) gilt seit 2013 als ausgestorben in BB (SCHOKNECHT & ZIMMERMANN 2015). Aufgrund der Verbreitungskarten (BfN 2019) und der Biotopausstattung im Plangebiet kann ein Vorkommen sämtlicher Arten ausgeschlossen werden. Im Ergebnis der Relevanzprüfung/ Potenzialanalyse verbleiben keine Arten /Artengruppen, für die bei Umsetzung der beabsichtigten Planung eine Betroffenheit gem. § 44 BNatSchG zu erwarten ist. Artenschutzgutachten zum B-Plan „Wohnen am Mühlenberg“, Stand 04.03.2021 18
trias Planungsgruppe 5 Maßnahmen für die europarechtlich geschützten Arten In die Beurteilung, ob gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG ein Verbotstatbestand vorliegt, müssen Maßnahmen zur Vermeidung sowie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF -Maßnahmen) einbezo- gen werden, soweit diese erforderlich sind. Die Erforderlichkeit dieser Maßnahmen richtet sich nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen bzw. zur Schadensbegrenzung (mitigation mea- sures) setzen am Projekt an. Sie führen dazu, dass Projektwirkungen entweder vollständig unterbleiben oder soweit abgemildert werden, dass keine erhebliche Einwirkung auf geschützte Arten erfolgt (z.B. Bau- werksdimensionierung, Bauschutzmaßnahmen). CEF-Maßnahmen, die hier synonym zu „vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen“ entsprechend § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG zu verstehen sind, setzen unmittelbar am betroffenen Bestand der geschützten Arten an. Sie dienen dazu, die Funktion der konkret betroffenen Lebensstätte für den lokal betroffenen Bestand in qualitativer Hinsicht zu erhalten. Dabei muss die ökologisch-funktionale Kontinuität der Lebensstätte gesichert sein. CEF-Maßnahmen müssen den Charakter von Vermeidungsmaßnahmen besitzen und ei- nen unmittelbaren räumlichen Bezug zum betroffenen Habitat erkennen lassen, z.B. in Form einer Ver- größerung eines Habitats oder der Neuschaffung von Habitaten in direkter funktioneller Beziehung zu diesem. Wenn möglich sollten sich die CEF-Maßnahmen inhaltlich und räumlich an übergeordneten Artenschutz- konzepten orientieren. Verbleiben trotz Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen dennoch Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG, so werden eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 45 BNatSchG bzw. Befreiungen nach § 67 BNatSchG erforderlich. Dabei sind Maßnahmen zur Sicherung des günstigen Erhaltungszu- standes einer Population (FCS -Maßnahmen) vorzusehen, um zu gewährleisten, dass trotz Beeinträchti- gung einer Population diese in einem günstigen Erhaltungszustand verbleibt. Die Erforderlichkeit von Kompensationsmaßnahmen ergibt sich aus der Schwere der Beeinträchtigung sowie den spezifischen Empfindlichkeiten und ökologischen Erfordernissen der jeweiligen betroffenen Art bzw. Population. Hin- sichtlich der zeitlichen Komponente ist zu beachten, dass keine derartige Zeitlücke (time-lag) entsteht, in der eine irreversible Schwächung der Population (Engpass-Situation) auftreten kann. Kompensatorische Maßnahmen dienen im ASB zum Nachweis, dass die naturschutzfachlichen Voraussetzungen (Nachweis des Verweilens im derzeitigen [günstigen] Erhaltungszustand) vorliegen, und sind somit eine Zulassungs- voraussetzung gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG. Im Folgenden werden die für das Vorhaben notwendigen artenschutzrechtlichen Maßnahmen im Einzel- nen erläutert. 5.1 Maßnahmen zur Vermeidung Da im Ergebnis der Relevanzprüfung/ Potenzialanalyse keine Arten verbleiben, für die bei Umsetzung des Bebauungsplans eine Betroffenheit gem. § 44 BNatSchG zu erwarten ist, sind keine artenschutzrecht- lichen Vermeidungsmaßnahmen erforderlich. 5.2 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) Da im Ergebnis der Relevanzprüfung/ Potenzialanalyse keine Arten verbleiben, für die bei Umsetzung des Bebauungsplans eine Betroffenheit gem. § 44 BNatSchG zu erwarten ist, sind keine CEF-Maßnahmen erforderlich. Artenschutzgutachten zum B-Plan „Wohnen am Mühlenberg“, Stand 04.03.2021 19
trias Planungsgruppe 5.3 Kompensationsmaßnahmen (FCS-Maßnahmen) Da im Ergebnis der Relevanzprüfung/ Potenzialanalyse keine Arten verbleiben, für die bei Umsetzung des Bebauungsplans eine Betroffenheit gem. § 44 BNatSchG zu erwarten ist, sind keine kompensatori- schen Maßnahmen erforderlich. 6 Konfliktanalyse / Prüfung der Verbotstatbestände In der Konfliktanalyse werden für die in der Relevanzprüfung ermittelten Arten/ Artengruppen (vgl. Kap. 4) die Wirkungen des Vorhabens dargestellt und es folgt eine Beurteilung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs.1 BNatSchG. Vorgesehene Maßnahmen gem. Kapitel 5 werden bei der Bewertung berücksich- tigt. Da im Ergebnis der Relevanzprüfung/ Potenzialanalyse keine Arten verbleiben, für die bei Umsetzung des Bebauungsplans eine Betroffenheit gem. § 44 BNatSchG zu erwarten ist, ist eine Konfliktanalyse und Prüfung der Verbotstatbestände nicht erforderlich. 7 Ausnahmeprüfung Die Durchführung einer Ausnahmeprüfung ist nicht erforderlich. 8 Zusammenfassung Für den Bebauungsplan „Wohnen am Mühlenberg“ in der Gemeinde Ahrensfelde, Ortsteil Eiche waren die Auswirkungen auf den besonderen Artenschutz gem. § 44 BNatSchG zu prüfen. Um mögliche Auswirkungen auf die Artengruppen beurteilen zu können, wurde auf Grundlage von Be- standsdaten sowie einiger Ortsbegehungen und der Bewertung der vorhandenen Biotopstrukturen eine Potenzialabschätzung durchgeführt. Insbesondere aufgrund der strukturellen Ausstattung und der geringen Größe der Teilfläche des Gel- tungsbereichs, für die eine Neubebauung geplant ist (Flurstück 146/3), wurden Beeinträchtigungen po- tenziell vorkommender artenschutzrechtlich relevanter Arten ausgeschlossen. Es sind keine artenschutz- rechtlichen Maßnahmen umzusetzen. Das Eintreten von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen gem. §44 Abs. 1 BNatSchG bei Umsetzung des Bebauungsplans kann somit ausgeschlossen werden. Artenschutzgutachten zum B-Plan „Wohnen am Mühlenberg“, Stand 04.03.2021 20
trias Planungsgruppe 9 Quellen 9.1 Literatur A.R.S. PLANUNGSBÜRO (2020): B-Plan „Wohnen am Mühlenberg“ - VORENTWURF – Stand 30.10.2020. Bernau. BAUER, H.-G.; BERTHOLD, P. (2002): Die Brutvögel Mitteleuropas. AULA Verlag, Wiesbaden. BAUER, H.-G.; BEZZEL, E.; FIEDLER, W. (2012): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. AULA Verlag, Wiebels- heim. BFN (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ) (2009) : Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 1: Wirbeltiere., Bonn-Bad Godesberg. BFN (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ) (2011) : Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 3: Wirbellose Tiere (Teil 1)., Bonn-Bad Godesberg. BFN (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ) (2019): Kombinierte Vorkommen- und Verbreitungskarte der Pflanzen- und Tierarten der FFH-Richtlinie. Stand August 2019, Berichtsjahr: 2019. BOLCK; S. (2018): Städtebauliche Voruntersuchung zur Vorbereitung einer Bauleitplanung für Flurstück 146/3 in Flur 1 der Gemarkung Eiche. Gemeinde Ahrensfelde, Ortsteil Eiche. DOLCH, D.; DÜRR, T.; HAENSEL, J.; HEISE, G.; PODANY, M.; SCHMIDT, A.; TEUBNER, J.; THIELE, K. (1992): Rote Liste Der Säugetiere (Mammalia). 13-20. In: Ministerium für Umwelt und Raumordnung des Landes Bran- denburg (Hrsg.): Gefährdete Tiere im Land Brandenburg. Rote Liste. Potsdam (Unze-Verlag). FLADE, M. (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschland. IHW Verlag, Eding 1994. GRÜNEBERG et al. (2015): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 5. Fassung, 30. November 2015. In Berichte zum Vogelschutz, Heft 52. GÜNTHER, R. (1996): Die Amphibien und Reptilien Deutschlands. Jena [u.a.]: Fischer. In Brandenburg und Berlin, Band 19 - 2011, Sonderheft, Halle/ Saale. LFU (LANDESAMT FÜR UMWELT BRANDENBURG) (2020): Wolfsnachweise in Brandenburg. Stand Dezember 2020. MAUERSBERGER, R. et al. (2013): Die Libellenfauna des Landes Brandenburg. In: Naturschutz und Landschafts- pflege in Brandenburg 22 (3,4). Potsdam. MEINIG, H. et al. (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands. Naturschutz und Biologische Vielfalt. 70 (1). MUNR (Hg.)(1999): Artenschutzprogramm Elbebiber und Fischotter, Potsdam. NÖLLERT, A.; NÖLLERT, C (1992): Die Amphibien Europas. Bestimmung, Gefährdung, Schutz. Stuttgart. PETERSEN et al. (2003): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung der Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 1: Pflanzen und Wirbellose. Münster-Hiltrup, Bonn – Bad Godes- berg 2003. PETERSEN et al. (2004): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung der Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 2: Wirbeltiere, Münster-Hiltrup, Bonn – Bad Godesberg 2004. RYSLAVY et al. (2012): Die Brutvögel in Brandenburg und Berlin – Ergebnisse der ADEBAR-Kartierung 2005 – 2009. Arbeitsgemeinschaft Berlin-Brandenburgischer Ornithologen (ABBO) im NABU (Landesverbände Berlin und Brandenburg) (Hg.). Otis-Zeitschrift für Ornithologie und Avifaunistik Artenschutzgutachten zum B-Plan „Wohnen am Mühlenberg“, Stand 04.03.2021 21
trias Planungsgruppe RYSLAVY, T.; MÄDLOW, W. (2008): Rote Liste und Liste der Brutvögel des Landes Brandenburg 2008, Potsdam. SCHNEEWEISS N. et al. (2004): Rote Listen und Artenlisten der Lurche (Amphibia) und Kriechtiere (Reptilia) des Landes Brandenburg. Natursch. Landschaftspfl. Bbg. 13(4) Beilage. SCHOKNECHT, F., ZIMMERMANN, F. 2020: "Der Erhaltungszustand von Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie in Brandenburg in der Berichtsperiode 2013-2018"; Natur- sch. Landschaftspfl. Bbg. 29(3) 2020. SÜDBECK, P. et al. (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands, Radolfzell. TEUBNER, J. et al. (2008): Säugetierfauna des Landes Brandenburg, Teil 1. Fledermäuse. Naturschutz und Land- schaftspflege, Jg. 17, Heft 03. Velten. 9.2 Gesetze, Richtlinien und Verordnungen BartSchV: Verordnung zum Schutz wild lebender Tiere und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung) vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, 896), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) geändert worden ist. BbgNatSchAG: Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz vom 21. Januar 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 03]) geändert durch Artikel 2 Absatz 5 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 5]). BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 290 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist. FFH-RL: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 206, 35. Jahrgang, 22. Juli 1992. Vogelschutz-RL: Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. 9.3 Internet AGENA E.V. (ARBEITSGEMEINSCHAFT NATUR- UND ARTENSCHUTZ E.V.) (2020): Verbreitungskarten Amphibien und Reptilien in Brandenburg Herpetofauna XXL: http://www.herpetopia.de/, abgerufen am 07.08.2020) BFN (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ) (2020): Steckbriefe zu FFH-Anhang IV Arten: http://ffh-an- hang4.bfn.de/arten-anhang-iv-ffh-richtlinie.html, abgerufen am 07.08.2020. LGB (LANDESVERMESSUNG UND GEOBASISINFORMATION BRANDENBURG) (2020): Brandenburgviewer: https://bb-viewer.geobasis-bb.de/, zuletzt abgerufen am 06.08.2020. 9.4 Sonstige Quellen DOP 20: Digitales Orthophoto, Ausschnitt Untersuchungsgebiet, © GeoBasis-DE/LGB 2020. Artenschutzgutachten zum B-Plan „Wohnen am Mühlenberg“, Stand 04.03.2021 22
trias Planungsgruppe 10 Fotodokumentation Flurstück 146/3 im März 2020 Blick von Landesstraße Richtung Ost auf Norden des GB (rechts) und Acker (links). Im Vordergrund Linde der lückigen Allee (außerhalb GB) im März 2020 Blick über Flurstück 146/3 Richtung Südost auf Gewerbeflä- Blick von der Landesstraße über Flurstück 146/3 Richtung chen im März 2020 Südost auf Gewerbeflächen im März 2020 Zaun mit Sockel – nicht überwindbar für Amphibien Trampelpfad nördlich des EFH – rechts wieder Zaun mit So- ckel Artenschutzgutachten zum B-Plan „Wohnen am Mühlenberg“, Stand 04.03.2021 23
trias Planungsgruppe Zufahrt zu EFH mit intensiv gepflegtem Ziergarten im Norden Zufahrt benachbarte EFH – auch intensiv gepflegte Ziergär- des GB ten und Hecken Flurstück 146/3 im Mai 2020 Blick auf Trampelpfad im Norden des UG nach Osten (rechts Flurstück 146/3, links schmale Ruderalflur, dann Intensiv- acker) Artenschutzgutachten zum B-Plan „Wohnen am Mühlenberg“, Stand 04.03.2021 24
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