Vertrag über den Zusammenschluss der Einwohnergemeinden - Bad Zurzach, Baldingen, Böbikon, Kaiserstuhl, Rekingen, Rietheim, Rümikon und Wislikofen ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Zusammenschlussvertrag Vertrag über den Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Bad Zurzach, Baldingen, Böbikon, Kaiserstuhl, Rekingen, Rietheim, Rümikon und Wislikofen zur Einwohnergemeinde Zurzach Definitive Fassung vom 09. September 2019 1
Inhalt Werte und Leitsätze 4–5 Vertragszweck 6 Grundlagen 6 Verfahren 6 Name, Wappen, Siegel 7 Wirkungen 8 Gesamterneuerungswahlen für das Jahr 2022 8–9 Ortsbürgergemeinde, Bürgerrechte 9 Vereine und Kultur 9 Organisation 11–13 Übergangsbestimmungen bis zum Start der neuen Gemeinde 13–14 Übergangsbestimmungen bis zur rechtskräftigen Genehmigung der neuen Gemeindeordnung 15 Schlussbestimmungen 16 Vertragsparteien 18–19 2 3
Werte und Leitsätze Werte und Leitsätze Die Gemeinderäte, der acht Gemeinden, bekennen sich im Rahmen ihrer Zusammenarbeit und Gestaltung der Zukunft zu nachfolgenden Werten und Leitsätzen: Unsere Werte Unsere Leitsätze Respektvoll Bevölkerung Gesundheit Grenzen als Chance Wir begegnen uns respektvoll und Wir schaffen Rahmenbedingungen für eine Wir setzen uns für den Erhalt der regionalen Wir überwinden Grenzen und sehen die Nähe zu akzeptieren andere Meinungen. ausgewogene Gesellschaftsstruktur. Die demografi- Gesundheitsversorgung ein und schaffen optimale Deutschland und zum Kanton Zürich als Chance. sche und soziale Durchmischung ist uns wichtig. Rahmenbedingungen für einen Ausbau in Wir suchen eine aktive Zusammenarbeit und den Ehrlich Soziale Begegnungen, Ehrenamtlichkeit und Eigen- diesem Bereich. Austausch mit den Nachbarn. Wir schaffen Vertrauen durch ehrliches initiative sollen erhalten und gefördert bzw. Verhalten. gute Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden. Wirtschaft/Arbeit Finanzen Wir schaffen attraktive Rahmenbedingungen Wir streben einen langfristig gesunden Finanz- Mutig Wohnen / Lebensqualität für bestehende und neue Arbeitsplätze. Wir struk- haushalt an. Wir investieren gezielt in nachhaltige Wir gehen mutig neue Wege und Wir strukturieren die Region in urbane und turieren die Arbeitszonen. Gesundheit, Tourismus und innovative Projekte. gestalten unsere Zukunft. dörfliche Zonen. Angebote sollen für das Wohnen und Landwirtschaft sind Schwerpunkte unserer aller Generationen zur Verfügung stehen. Wir Region; wir tragen Sorge zu diesen Branchen und Behörden / Verwaltung Konsequent bemühen uns Arbeitnehmer in unserer Gegend fördern sie. Der Gemeinderat arbeitet strategisch, kompetent Wir entscheiden und verfolgen unsere einzubinden und sie von Ihrem Arbeitsort als und transparent. Gemeindeverwaltung und Ziele konsequent. attraktiver Wohn-, Einkaufs-, und Erholungsort zu Verkehr -betriebe erfüllen ihre Aufgaben bürgernah und überzeugen. Wir engagieren uns für einen ½-Stundentakt effizient. Wir beteiligen die Bevölkerung bei Nachhaltig Basel-Winterthur. Ein kleinräumiges Verkehrskon- wichtigen Planungs- und Entscheidungsprozessen. Wir stehen für nachhaltige Lösungen Erneuerbare Energien / E-Mobility zept soll erarbeitet und umgesetzt werden. Wir stehen der Zusammenarbeit im Zurzibiet ein. Wir fördern erneuerbare Energien indem wir gute positiv gegenüber. Rahmenbedingungen für Investoren anbieten. Natur / Landschaft Fair Wir setzen uns für die Verbreitung von alternativen Wir betrachten Natur und Landschaft als zentrale Wir pflegen einen fairen und toleranten Mobilitätskonzepten ein. Bestandteile der Lebensqualität. Als Schwerpunkt Umgang. sollen Rhein und Auen für Biker und Wanderer mit Bildung ausgebauten Wegen und Angeboten attraktiv Offen Wir engagieren uns für den Erhalt und die Förderung gestaltet werden. Wir verhalten uns offen, verständlich des gesamten Schulangebotes. Dazu gehören auch und transparent. altersgerechte Schulwege. 4 5
Zusammenschlussvertrag Zusammenschlussvertrag 1. Vertragszweck • die Finanzpläne 2017 der beteiligten 4. Name, Wappen, Siegel 4.3 Postleitzahlen und Strassennamen Gemeinden. Die heutigen Postleitzahlen der acht 1.1 Rechtssubjekte dieses Vertrags • die Regionalen Schulabkommen und 4.1 Name der neuen Gemeinde Gemeinden bleiben bestehen. Ebenso werden Die acht Gemeinden Bad Zurzach, Baldingen, Anschlussverträge RSA der Stadt Kaiser- Als Name der zusammengeschlossenen die Adressen mit Strasse und Nummer Böbikon, Kaiserstuhl, Rekingen, Rietheim, stuhl mit der Primarschulgemeinde Gemeinde wird Zurzach gewählt. übernommen. Rümikon und Wislikofen schliessen sich auf Weiach ZH sowie der Oberstufenkreis- den 1. Januar 2022 zur Einwohnergemeinde schule Stadel ZH vom 14. Juni 2017. 4.2 Namen der Ortschaften 4.4 Wappen und Siegel Zurzach zusammen. • die «Sozialen Grundsätze» für den Die heutigen Gemeinden werden Als Wappen bzw. Siegel dient in Absprache Zusammenschluss der Gemeinden. zu Ortschaften der neuen Gemeinde und mit dem Staatsarchiv das folgende: 1.2 Gegenstand dieses Vertrags • die Vision Zurzibiet vom September 2011. behalten ihren Namen. Die Ortstafeln Dieser Vertrag regelt die Rechtsverhältnisse werden nach den kantonalen Vorgaben sowie die Organisation der Vertragspartner beschriftet. während der Übergangszeit und auf 3. Verfahren den Zeitpunkt des Zusammenschlusses am 1. Januar 2022. Alle acht Gemeinden behalten 3.1 Gültigkeit des Zusammenschlusses bis zu diesem Zeitpunkt ihre Eigenständigkeit. Gemäss § 6 in Verbindung mit § 33 Abs. 2 lit. b Vorbehalten bleiben die Regelungen unter des Gemeindegesetzes wird der Zusammen- Ziffer 10 bzw. unter den Übergangsbestim- schluss rechtskräftig, mungen dieses Vertrags. • wenn – nach vorgängigem Entscheid an den Gemeindeversammlungen – mindes- tens vier Gemeinden sowie die Gemeinde 2. Grundlagen Bad Zurzach diesem Vorhaben an der Urne zustimmen. 2.1 Grundlagen des Vertrags • wenn er durch den Grossen Rat des Die Grundlagen für diesen Vertrag bilden Kantons Aargau genehmigt wird. • die § 5 bis 8 sowie 12 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz GG) vom 19. Dezember 1978. • der Schlussbericht der Facharbeitsgruppen «Vertiefte Prüfung eines Zusammen- schlusses» vom 21. Dezember 2018. • die Unterlagen, Ergebnisse und Zusatz- Die blauen Wellenlinien stehen je für eine Gründergemeinde und symbolisieren berichte der Facharbeitsgruppen. gemeinsam den Rhein. Die heraldische Beschreibung des Wappens lautet: «In weiss ein • der Finanzbericht der OBT AG mit weissen Wellenfäden belegter blauer Wellenbalken». vom 6. März 2018, basierend auf den Abschlüssen 2016. 6 7
Zusammenschlussvertrag 5. Wirkungen 6. Gesamterneuerungswahlen für 6.4 Wahl des Gemeindeammanns 7.2 Bestehende Bürgerrechte das Jahr 2022 und Vizeammanns Gemäss § 8 Abs. 2 des Gemeindegesetzes 5.1 Übernahme der Rechtsverhältnisse werden die bisherigen Bürgerrechte durch Mit dem Zusammenschluss der acht 6.1 Wahlen 2022 Die Wahl des Gemeindeammanns und dasjenige der aus dem Zusammenschluss Gemeinden auf den 1. Januar 2022 tritt die Die Wahlen für die Behörden der neuen des Vizeammanns erfolgt in einem separaten hervorgehenden Gemeinde ersetzt. neu gebildete Gemeinde Zurzach in alle Gemeinde Zurzach für die Jahre 2022 bis 2025 Wahlgang mit einem Wahlkreis, sobald Rechtsverhältnisse öffentlich-rechtlicher werden gemeinsam vorbereitet und durch- der Gemeinderat vollständig bestimmt ist. 7.3 Neues Ortsbürgerrecht und privatrechtlicher Art der bisherigen geführt. Die Inhaberinnen und Inhaber des Orts- Gemeinden ein. Sie übernimmt deren Ver- 6.5 Ersatzwahlen bürgerrechts einer der sich zusammen- mögen und Verbindlichkeiten. 6.2 Wahlen an der Urne Allfällige Ersatzwahlen für den Gemeinderat schliessenden Gemeinden, erhalten das Die Zahl der von der Stimmbevölkerung an in der 1. Amtsperiode finden im Wahlkreis des Ortsbürgerrecht der Gemeinde Zurzach 5.2 Gültigkeit der rechtlichen der Urne zu wählenden Behördenmitglieder austretenden Gemeinderates statt. automatisch. Erlasse und Verträge wird wie folgt festgelegt: 6.6 Bestellung von Kommissionen 7.4 Ortsbürgerkommission Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes Gemeinderat 7 Mitglieder Bei der Bestellung von gemeinderätlichen Der Gemeinderat Zurzach wählt jeweils vereinbart wird, behalten die bisherigen Kommissionen achtet der Gemeinderat für eine Amtsperiode eine Ortsbürger- rechtlichen Erlasse und Verträge der acht auf eine angemessene und ausgewogene kommission. Schulpflege 5 Mitglieder Gemeinden bis zur Ausarbeitung neuer Vertretung der Ortschaften und der orts- Reglemente und Verträge unverändert ihre spezifischen Gegebenheiten. Gültigkeit. Allerdings sind soweit notwendig Finanzkommission 5 Mitglieder 8. Vereine und Kultur für alle Bereiche bis spätestens am 6.7 Begleitkommission 31. Dezember 2025 neue rechtliche Erlasse 3 Mitglieder und Der neue Gemeinderat wählt zum Einbringen 8.1 Förderung der Vereine Steuerkommission bzw. Verträge zu erarbeiten und zu 1 Ersatzmitglied von spezifischen Anliegen der einzelnen Die Förderung der Vereine erfolgt unter verabschieden. Ortschaften eine Begleitkommission, in der Wahrung der Usanzen nach Möglichkeit 6 Mitglieder und Wahlbüro/Stimmenzähler jede Ortschaft vertreten ist. Diese Kommis- mindestens im bisherigen Rahmen. 2 Ersatzmitglieder 5.2.1 Ausnahmen sion soll für mindestens vier Jahre gewählt Dabei sorgt ein Reglement für eine faire Von diesen Regelungen ausgenommen sind werden und sich mindestens zweimal pro Jahr Unterstützung nach einheitlichen Kriterien. folgende vertraglichen Bindungen, die 6.3 Wahlkreise mit dem Gemeinderat treffen. Der Gemeinderat setzt für die Koordina- auch bei einem Zusammenschluss aufrecht Für den von der Stimmbevölkerung zu wählen- tion der Aktivitäten der Vereine eine Koor- erhalten bleiben müssen, da diese erst- den Gemeinderat werden für die Jahre 2022 dinationskommission ein. mals per Schuljahr 2026/2027 kündbar sind: bis 2025 Wahlkreise gebildet. Dabei bilden die 7. Ortsbürgergemeinde, a) Anschlussvertrag über die Schulung der Ortschaft Bad Zurzach sowie die übrigen Bürgerrechte 8.2 Förderung der Kultur Kinder von Kaiserstuhl AG im Kindergarten Ortschaften je einen Wahlkreis. Die Sitze für Die Förderung der Kultur erfolgt unter und in der Primarschule Weiach ZH, den Gemeinderat werden wie folgt verteilt: 7.1 Vereinigung der Ortsbürgergemeinden Wahrung der Usanzen nach Möglichkeit genehmigt am 2. Februar 2016, Abteilung Gemäss § 7 Abs. 1 des Gemeindegesetzes mindestens im bisherigen Rahmen. Dabei VS BKS Aargau. Ortschaft Bad Zurzach 3 werden durch Beschluss des Grossen Rates sorgt ein Reglement für eine faire Unter- b) Anschlussvertrag über die Schulung des Kantons Aargau, die acht Gemeinden stützung nach einheitlichen Kriterien. der Sekundarschüler und -schülerinnen übrige Ortschaften 4 zu vereinen, gleichzeitig auch die Ortsbürger- Der Gemeinderat setzt für die Förderung von Kaiserstuhl AG an der Oberstufe gemeinden zusammengeschlossen. der Kultur eine Kulturkommission ein. Stadel ZH, genehmigt am 2. Februar 2016, Die Wahlkreise werden ab der Amtsperiode Abteilung VS BKS Aargau. 2026 bis 2029 aufgelöst. 8 9
Zusammenschlussvertrag 9. Organisation waltungen und -betriebe erstellt. Die in den acht Gemeinden geleisteten Dienstjahre 9.1 Sitz des Gemeinderates werden angerechnet. Der Sitz des Gemeinderates Zurzach befindet sich in der Ortschaft Bad Zurzach. Es wird für alle Mitarbeitenden eine einheitli- che Lösung in der Pensionskasse eingerichtet. 9.2 Gemeindeversammlungen Die Gemeindeversammlungen finden in der 9.7 Kindergarten und Schule Regel in der Ortschaft Bad Zurzach statt. Unter Vorbehalt der kantonalen Richtlinien Der Gemeinderat kann die Versammlungen und Bedingungen werden der Kindergarten, aber auch in einer anderen Ortschaft inner- die Unter- und Mittelstufe sowie die Oberstufe halb der Gemeinde durchführen. an folgenden Standorten geführt: • Kindergarten und Unterstufe in 9.3 Abstimmungslokal Bad Zurzach, Rekingen und Rietheim Das Abstimmungslokal befindet sich in der • Mittelstufe in Bad Zurzach und Rekingen neuen Gemeinde am Standort der Gemeinde- • Oberstufe in Bad Zurzach kanzlei. Die Schulkinder der Stadt Kaiserstuhl besuchen im Rahmen des regionalen Schulab- 9.4 Standort der Verwaltung kommens RSA und der Anschlussverträge Die Gemeindeverwaltung Zurzach wird mit mit der Primarschulgemeinde Weiach ZH und ihren verschiedenen Abteilungen soweit der Oberstufenkreisgemeinde Stadel ZH möglich in der Ortschaft Bad Zurzach ansäs- den Kindergarten, die Unter- und Mittelstufe sig sein. in Weiach sowie die Oberstufe in Stadel resp. das Lang- und Kurzzeitgymnasium in 9.5 Gemeindearchive Bülach. Die bestehenden Verträge sind Die Gemeindearchive sowie die historischen seit dem Schuljahr 2016/17 in Kraft. Sie gelten Archive der acht Gemeinden werden bis unbefristet und können mit einer Kündi- zum 31. Dezember 2025 in Ordnung gebracht gungsfrist von 3 Jahren jeweils auf Ende eines und fachmännisch an dafür geeigneten Schuljahres gekündigt werden. Erstmalig Orten gesichert. ist eine Kündigung nach 10 Jahren möglich. 9.6 Personal und Pensionskasse Die Kündigung der oben genannten Verträge Das Personal der heutigen Gemeindever- durch die Gemeinde Zurzach, welche die waltungen und -betriebe wird, wenn möglich, Schülerinnen und Schüler der Ortschaft von der neuen Gemeinde Zurzach übernom- Kaiserstuhl betreffen, kann nur mit Zustim- men. Dem Personal werden ein fairer mung der Stimmberechtigen der Ortschaft Anstellungsprozess sowie faire Anstellungs- Kaiserstuhl erfolgen. bedingungen in Aussicht gestellt. Härtefälle sollen dabei vermieden werden. Bei allfälligen 9.8 Friedhofanlagen negativen Veränderungen des Lohnes oder Die bestehenden Friedhofanlagen werden von dessen Bestandteilen gilt für mindestens auch in der neuen Gemeinde im bisherigen die ersten beiden Jahre nach dem Zusam- Umfang genutzt und gepflegt. menschluss eine Lohnbesitzstandsgarantie. Des Weiteren wird ein fairer Sozialplan für das bestehende Personal der Gemeindever- 10 11
Zusammenschlussvertrag 9.9 Spezialfinanzierungen Wasser 9.14 Schiessanlagen 9.22 Fonds der Gemeinden 10.3 Personalmutationen und Abwasser Der Schiessbetrieb in den bisherigen Schüt- Die aktuellen Fonds werden weiterhin für ihre Die acht Gemeinden nehmen nach Abschluss zenhäusern bleibt weiterhin aufrecht erhal- spezifischen Zwecke verwendet. dieses Vertrags Neuanstellungen von Ver- Die Reglemente der Wasserversorgungen ten. Werden grössere Investitionen fällig, waltungsangestellten oder ausserordentliche und der Abwasserentsorgungen werden ist über die Zukunft der betreffenden Schiess- Beförderungen nur noch nach Absprache vereinheitlicht. Die Gebühren werden bis am anlage zu entscheiden. 10. Übergangsbestimmungen bis und im Einverständnis mit der Umsetzungs- 1. Januar 2022 vereinheitlicht. zum Start der neuen Gemeinde kommission vor. 9.15 Schwimmbäder 9.10 Abfallwesen Die öffentlichen Schwimmbäder bleiben 10.1 Grundsatz Die Schulpflegen resp. die Kreisprimarschul- Das Abfallwesen ist in den Gemeinden unter- weiterhin in Betrieb. Werden grössere Investi- Die acht Gemeinden behalten bis zum Inkraft- pflege von Bad Zurzach, Rekingen und Riet- schiedlich organisiert. Die einen kennen tionen fällig, ist über die Zukunft des betref- treten dieses Vertrags ihre Eigenständigkeit. heim nehmen nach Abschluss dieses Vertrags die Sackgebühr, die anderen die Verrechnung fenden Schwimmbades zu entscheiden. Neuanstellungen von Schulleitungen und nach Gewicht. Beide Abfallsysteme werden 10.2 Umsetzungskommission Lehrpersonen nur noch nach Absprache und auch bei einem allfälligen Zusammenschluss 9.16 Belastete Standorte Die Gemeinderäte wählen für ihre Entlastung im Einverständnis mit den jeweils anderen weiter gepflegt. Die Gebühren der jeweiligen Die Verdachtsflächen bzw. belasteten Stand- eine Umsetzungskommission, in der die Schulpflegen vor. Systeme werden bis am 1. Januar 2022 verein- orte der acht Gemeinden wurden identifiziert Ortschaften durch Delegierte vertreten sind. heitlicht. und im Schlussbericht festgehalten. Die Ortschaft Bad Zurzach delegiert zwei 10.4 Neue Aufgaben und Investitionen Personen, die weiteren sieben Ortschaften je Investitionsanträge zwischen dem Abschluss 9.11 Werkhöfe 9.17 Öffentlicher Verkehr eine Person. Die Stimmrechte werden so dieses Vertrags und dessen Inkrafttreten, Der Werkhof wird in der Ortschaft Bad Das Angebot des öffentlichen Verkehrs verteilt, dass die übrigen Ortschaften jeweils welche eine Abstimmung durch die Gemeinde- Zurzach zentralisiert und von festangestell- wird vornehmlich durch den Richtplan des eine Stimme mehr haben als die Ortschaft versammlung benötigen, müssen vorgängig ten Mitarbeitenden betrieben. Diesen Kantons bestimmt. Es wird für alle Ortschaf- Bad Zurzach. Diese Kommission wird für den von der Umsetzungskommission bewilligt stehen Depots in anderen Ortschaften zur ten unter Berücksichtigung von wirtschaft- Aufbau der neuen Gemeinde gewählt und werden. Ausgenommen davon sind Investitio- Verfügung. In diesen kommen wie heute lichen Kriterien eine gute Erschliessung mit ist bis zum 31. Dezember 2021 in Kraft. nen, welche im Finanzplan 2017 (welcher als Teilzeitangestellte z.B. Landwirte, die über dem öffentlichen Verkehr und dem heutigen Die Pflicht der Umsetzungskommission ist Grundlage für den Zusammenschlussvertrag besondere Ortskenntnisse verfügen, zum Angebot angestrebt. jedoch erst mit der Übergabe der einzelnen dient) festgehalten sind. Einsatz. Geschäfte an den neuen Gemeinderat erfüllt. 9.18 Fischereirecht der Ortschaft Rümikon 10.5 Budget, Steuerfuss, Gebühren 9.12 Forstbetrieb Das Fischereirecht der Ortschaft Rümikon Das Stimmenverhältnis gestaltet sich wie Die jeweiligen Budgets, die vom Finanzplan Derzeit wird der Wald der Gemeinden von bleibt vom Zusammenschluss unberührt. folgt: 2017 (welcher als Grundlage für den Zusam- fünf verschiedenen Forstbetrieben bewirt- menschlussvertrag dient) abweichenden schaftet. 9.19 Stadtrecht der Ortschaft Kaiserstuhl Anzahl Gemeinden: 8 Investitionen, sowie die Höhe der Steuerfüsse Es wird geprüft, ob dieser Wald in Zukunft von Das Stadtrecht der Ortschaft Kaiserstuhl und Gebühren, werden zwischen dem einem Forstbetrieb gepflegt werden soll. bleibt vom Zusammenschluss unberührt. Bad Zurzach Delegierte Stimmen Abschluss dieses Vertrags und dessen Inkraft- treten am 1. Januar 2022 mit der Umsetzungs- 9.13 Feuerwehr 9.20 Fleckenrecht Bad Zurzach 2 je 3 kommission abgesprochen. Derzeit werden die Gemeinden von vier Das Fleckenrecht der Ortschaft Bad Zurzach übrige Gemeinden Delegierte Stimmen verschiedenen Feuerwehren geschützt. Diese bleibt vom Zusammenschluss unberührt. 10.6 Gemeindeverträge und Versicherungen Feuerwehren sollen in einer «Stützpunkt- 7 je 1 Die Gemeinderäte der acht Gemeinden prüfen Feuerwehr Zurzach» vereint werden. Der 9.21 Bezirkshauptort Zurzach die bestehenden Gemeinde-, Bank- und Versi- Hauptstandort dieser Feuerwehr soll in der Alle Rechte und Pflichten der bisherigen cherungsverträge und passen diese in Abspra- Ortschaft Bad Zurzach angesiedelt sein. Zur Gemeinden gehen auf die neue Gemeinde che mit der Umsetzungskommission auf den Einhaltung der Leistungsnorm der Gebäude- Zurzach über. Dabei übernimmt Zurzach Zeitpunkt der Inkraftsetzung dieses Vertrages versicherungsanstalt sind Aussenstandorte auch die Funktion des Bezirkshauptorts entsprechend an. Dabei sind die Verträge bei nötig. von Bad Zurzach. Bedarf auf den 31. Dezember 2021 zu künden. 12 13
Zusammenschlussvertrag 10.7 Budget und Steuerfuss 2022 10.10 Finanzplanung und Investitionen 11. Übergangsbestimmungen 11.2 Einberufung a.o. Gemeindeversammlung Das Budget und der Steuerfuss von 115% Aufbauend auf den Finanzplänen 2017 der bis zur rechtskräftigen bzw. schriftliches Begehren für die für das Jahr 2022 für die Einwohnergemeinde Gemeinden wird für die Gemeinde Zurzach Behandlung eines Gegenstandes an der Genehmigung der neuen Zurzach werden im 4. Quartal 2021 an einer eine konsolidierte Finanzplanung erstellt. Gemeindeversammlung gemeinsamen a.o. Gemeindeversammlung Gemeindeordnung Bis zur rechtskräftigen Genehmigung der vom Gemeinderat den Stimmberechtigten der Investitionsvorhaben, welche in den Finanz- neuen Gemeindeordnung der Gemeinde acht Gemeinden vorgelegt. plänen 2017 der Gemeinden aufgeführt 11.1 Erwerb, Veräusserung und Tausch von Zurzach gilt folgende Bestimmung: Durch ein sind, sollen von der neuen Gemeinde weiter Liegenschaften und Grundstücken begründetes schriftliches Begehren kann 1/10 Das Budget für die Ortsbürgergemeinde entwickelt und zur Abstimmung gebracht Bis zur rechtskräftigen Genehmigung der Stimmberechtigten die Behandlung eines Zurzach wird ebenfalls im 4. Quartal 2021 an werden. Geplante Entwicklungen der einzel- der neuen Gemeindeordnung der Gemeinde Gegenstandes an der Gemeindeversammlung einer gemeinsamen a.o. Gemeindever- nen Ortschaften werden respektiert und Zurzach werden dem neuen Gemeinderat verlangen. Gleichzeitig kann die Einberufung sammlung durch die Stimmberechtigten der wenn sinnvoll weiterverfolgt. der Gemeinde Zurzach folgende Befugnisse einer ausserordentlichen Gemeindeversamm- Ortsbürgergemeinden der acht Gemeinden erteilt: lung verlangt werden. festgelegt. a) Erwerb, Veräusserung und Tausch von 11.3 Fakultatives Referendum Die formelle und inhaltliche Prüfung des Liegenschaften und Grundstücken bis zu Bis zur rechtskräftigen Genehmigung der Budgets 2022 der Einwohnergemeinde sowie einem Betrag von Fr. 1 000 000.– pro neuen Gemeindeordnung der Gemeinde der Ortsbürgergemeinde soll durch eine Rechnungsjahr (unter Berücksichtigung Zurzach gilt folgende Bestimmung: Nicht externe Revisionsstelle erfolgen. Diese wird der Teuerung gemäss Landesindex der abschliessend gefasste positive und negative durch die Umsetzungskommission gewählt. Konsumentenpreise, Indexstand 1. Januar Beschlüsse der Gemeindeversammlung 2012). unterliegen dem fakultativen Referendum. 10.8 Jahresrechnungen 2021 b) Abschluss von Landkaufverträgen, Die Jahresrechnungen 2021 der acht Einwoh- Landverkaufsverträgen und Landtausch- Dieses kann von 1/10 der Stimmberechtigten nergemeinden werden im ordentlichen verträgen zum Zwecke der Durchführung innert 30 Tagen seit Veröffentlichung ergriffen Verfahren im Jahre 2022 durch die neue von Strassen- und Wegkorrektionen sowie werden. Einwohnergemeinde Zurzach genehmigt. von Grenzbereinigungen, ohne Anrechnung an die Kompetenzsumme von lit. a). 11.4 Kur- und Ortstaxen Die Jahresrechnungen 2021 der acht Orts- c) Abschluss von Dienstbarkeitsverträgen Die Gemeinde Zurzach erhebt gestützt auf bürgergemeinden werden im ordentlichen aller Art, mit Ausnahme von Baurechts- und das kantonale Steuergesetz eine Kur- und Verfahren im Jahre 2022 durch die neue Kiesausbeutungsverträgen gemäss § 37 Ortstaxe. Taxpflicht, Höhe, Erhebungsverfah- Ortsbürgergemeinde Zurzach genehmigt. Abs. 2 lit. h) des Gemeindegesetzes. ren und Verwendung der Abgabe werden d) Abschluss von Kaufrechtsverträgen, in einem separaten Kur- und Ortstaxenregle- 10.9 Übernahmebilanz Vorkaufsverträgen und Rückkaufsver- ment festgelegt. Per 31. Dezember 2021 ist eine Übernahme- trägen. bilanz zu erstellen, die nach Prüfung durch die Bis ein neues Reglement durch die Gemeinde- Finanzkommission der Gemeinde Zurzach Der Abschluss von Baurechts- und Kiesaus- versammlung der Gemeinde Zurzach geneh- sowie durch eine externe Revisionsstelle beutungsverträgen gemäss § 37 Abs. 2 lit. h) migt ist, gilt das bestehende Kur- und Orts- alsdann durch den Gemeinderat Zurzach bis des Gemeindegesetzes fällt in die Zuständig- taxenreglement der ehemaligen Gemeinde am 30. Juni 2022 zu genehmigen ist. keit der Gemeindeversammlung. Davon aus- Bad Zurzach. genommen sind kleinere Baurechtsverträge für Transformatorenstationen, Pumpstatio- nen etc., für die der Gemeinderat zuständig ist. 14 15
Zusammenschlussvertrag 12. Schlussbestimmungen 12.1 Verfahren bei Uneinigkeit Zur Beseitigung von Uneinigkeiten sowie für die Interpretation von Regelungen aus diesem Vertrag wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2025 die Leiterin bzw. der Leiter der Gemeindeabteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau (DV) als Vermittlerin bzw. Vermittler eingesetzt. Vorbehalten bleiben immer die ordentlichen Rechtsmittel. Nach dem 31. Dezember 2025 gelten nur noch die Rechtsmittel gemäss dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege. 12.2 Vertragsabweichungen Soll von Bestimmungen dieses Vertrags nach dem Zusammenschluss abgewichen werden, bedürfen die Abweichungen der Zustimmung der Gemeindeversammlung Zurzach. Ausnah- me bildet das Vetorecht der Ortschaft Kaiser- stuhl in Ziffer 9.7. 12.3 Vertragsexemplare Dieser Vertrag wird mehrfach ausgefertigt: Je ein Exemplar für die Vertragsparteien sowie ein Exemplar für den Grossen Rat des Kantons Aargau. 12.4 Inkrafttreten Der Vertrag wird in seiner Gesamtheit mit der Zustimmung durch den Grossen Rat des Kantons Aargau rechtskräftig und tritt auf den 1. Januar 2022 in Kraft. 16 17
Die Vertragsparteien Vertragsparteien Bad Zurzach, 20. November 2019 Rekingen, 20. November 2019 Namens des Gemeinderates Bad Zurzach Namens des Gemeinderates Rekingen Reto S. Fuchs Daniel Baumgartner Werner Schumacher Marion Marty Gemeindeammann Gemeindeschreiber Gemeindeammann Gemeindeschreiberin Baldingen, 20. November 2019 Rietheim, 20. November 2019 Namens des Gemeinderates Baldingen Namens des Gemeinderates Rietheim René Meier Frank Reinhardt Beat Rudolf Anita Ekert Gemeindeammann Gemeindeschreiber Gemeindeammann Gemeindeschreiberin Böbikon, 20. November 2019 Rümikon, 20. November 2019 Namens des Gemeinderates Böbikon Namens des Gemeinderates Rümikon Adrian Thoma Frank Reinhardt Urs Habegger Karin Engel Gemeindeammann Gemeindeschreiber Gemeindeammann Gemeindeschreiberin Kaiserstuhl, 20. November 2019 Wislikofen, 20. November 2019 Namens des Stadtrates Kaiserstuhl Namens des Gemeinderates Wislikofen Ruedi Weiss Margarete Horath Heiri Rohner Andi Meier Stadtammann Stadtschreiberin Gemeindeammann Gemeindeschreiber 18 19
20
Sie können auch lesen