Vertrag über den Zusammenschluss der Einwohnergemeinden - Bad Zurzach, Baldingen, Böbikon, Kaiserstuhl, Rekingen, Rietheim, Rümikon und Wislikofen ...

 
WEITER LESEN
Vertrag über den Zusammenschluss der Einwohnergemeinden - Bad Zurzach, Baldingen, Böbikon, Kaiserstuhl, Rekingen, Rietheim, Rümikon und Wislikofen ...
Zusammenschlussvertrag

Vertrag über den
Zusammenschluss der
Einwohnergemeinden

Bad Zurzach, Baldingen, Böbikon,
Kaiserstuhl, Rekingen, Rietheim,
Rümikon und Wislikofen

zur Einwohnergemeinde Zurzach

Definitive Fassung vom 09. September 2019

                                                            1
Vertrag über den Zusammenschluss der Einwohnergemeinden - Bad Zurzach, Baldingen, Böbikon, Kaiserstuhl, Rekingen, Rietheim, Rümikon und Wislikofen ...
Inhalt

    Werte und Leitsätze                                          4–5

    Vertragszweck                                                  6

    Grundlagen                                                     6

    Verfahren                                                      6

    Name, Wappen, Siegel                                           7

    Wirkungen                                                      8

    Gesamterneuerungswahlen für das Jahr 2022                    8–9

    Ortsbürgergemeinde, Bürgerrechte                               9

    Vereine und Kultur                                             9

    Organisation                                             11–13

    Übergangsbestimmungen bis zum Start der neuen Gemeinde   13–14

    Übergangsbestimmungen bis zur rechtskräftigen
    Genehmigung der neuen Gemeindeordnung                         15

    Schlussbestimmungen                                           16

    Vertragsparteien                                         18–19

2                                                            3
Vertrag über den Zusammenschluss der Einwohnergemeinden - Bad Zurzach, Baldingen, Böbikon, Kaiserstuhl, Rekingen, Rietheim, Rümikon und Wislikofen ...
Werte und Leitsätze
                                                                                                                                                                                              Werte und Leitsätze

Die Gemeinderäte, der acht Gemeinden, bekennen sich im Rahmen ihrer Zusammenarbeit und Gestaltung
der Zukunft zu nachfolgenden Werten und Leitsätzen:

Unsere Werte                                      Unsere Leitsätze

Respektvoll                                       Bevölkerung                                           Gesundheit                                          Grenzen als Chance
Wir begegnen uns respektvoll und                  Wir schaffen Rahmenbedingungen für eine               Wir setzen uns für den Erhalt der regionalen        Wir überwinden Grenzen und sehen die Nähe zu
akzeptieren andere Meinungen.                     ausgewogene Gesellschaftsstruktur. Die demografi-     Gesundheitsversorgung ein und schaffen optimale     Deutschland und zum Kanton Zürich als Chance.
                                                  sche und soziale Durchmischung ist uns wichtig.       Rahmenbedingungen für einen Ausbau in               Wir suchen eine aktive Zusammenarbeit und den
Ehrlich                                           Soziale Begegnungen, Ehrenamtlichkeit und Eigen-      diesem Bereich.                                     Austausch mit den Nachbarn.
Wir schaffen Vertrauen durch ehrliches            initiative sollen erhalten und gefördert bzw.
Verhalten.                                        gute Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden.       Wirtschaft/Arbeit                                   Finanzen
                                                                                                        Wir schaffen attraktive Rahmenbedingungen           Wir streben einen langfristig gesunden Finanz-
Mutig                                             Wohnen / Lebensqualität                               für bestehende und neue Arbeitsplätze. Wir struk-   haushalt an. Wir investieren gezielt in nachhaltige
Wir gehen mutig neue Wege und                     Wir strukturieren die Region in urbane und            turieren die Arbeitszonen. Gesundheit, Tourismus    und innovative Projekte.
gestalten unsere Zukunft.                         dörfliche Zonen. Angebote sollen für das Wohnen       und Landwirtschaft sind Schwerpunkte unserer
                                                  aller Generationen zur Verfügung stehen. Wir          Region; wir tragen Sorge zu diesen Branchen und     Behörden / Verwaltung
Konsequent                                        bemühen uns Arbeitnehmer in unserer Gegend            fördern sie.                                        Der Gemeinderat arbeitet strategisch, kompetent
Wir entscheiden und verfolgen unsere              einzubinden und sie von Ihrem Arbeitsort als                                                              und transparent. Gemeindeverwaltung und
Ziele konsequent.                                 attraktiver Wohn-, Einkaufs-, und Erholungsort zu     Verkehr                                             -betriebe erfüllen ihre Aufgaben bürgernah und
                                                  überzeugen.                                           Wir engagieren uns für einen ½-Stundentakt          effizient. Wir beteiligen die Bevölkerung bei
Nachhaltig                                                                                              Basel-Winterthur. Ein kleinräumiges Verkehrskon-    wichtigen Planungs- und Entscheidungsprozessen.
Wir stehen für nachhaltige Lösungen               Erneuerbare Energien / E-Mobility                     zept soll erarbeitet und umgesetzt werden.          Wir stehen der Zusammenarbeit im Zurzibiet
ein.                                              Wir fördern erneuerbare Energien indem wir gute                                                           positiv gegenüber.
                                                  Rahmenbedingungen für Investoren anbieten.            Natur / Landschaft
Fair                                              Wir setzen uns für die Verbreitung von alternativen   Wir betrachten Natur und Landschaft als zentrale
Wir pflegen einen fairen und toleranten           Mobilitätskonzepten ein.                              Bestandteile der Lebensqualität. Als Schwerpunkt
Umgang.                                                                                                 sollen Rhein und Auen für Biker und Wanderer mit
                                                  Bildung                                               ausgebauten Wegen und Angeboten attraktiv
Offen                                             Wir engagieren uns für den Erhalt und die Förderung   gestaltet werden.
Wir verhalten uns offen, verständlich             des gesamten Schulangebotes. Dazu gehören auch
und transparent.                                  altersgerechte Schulwege.

4                                                                                                                                                                                                         5
Zusammenschlussvertrag
                                                                                                                                                                                         Zusammenschlussvertrag

1.    Vertragszweck                                       •	die Finanzpläne 2017 der beteiligten       4.    Name, Wappen, Siegel                          4.3	Postleitzahlen und Strassennamen
                                                             Gemeinden.                                                                                     	Die heutigen Postleitzahlen der acht
1.1	Rechtssubjekte dieses Vertrags                       •	die Regionalen Schulabkommen und           4.1   Name der neuen Gemeinde                         Gemeinden bleiben bestehen. Ebenso werden
	Die acht Gemeinden Bad Zurzach, Baldingen,                 Anschlussverträge RSA der Stadt Kaiser-    	Als Name der zusammengeschlossenen                  die Adressen mit Strasse und Nummer
  Böbikon, Kaiserstuhl, Rekingen, Rietheim,                  stuhl mit der Primarschulgemeinde            Gemeinde wird Zurzach gewählt.                      übernommen.
  Rümikon und Wislikofen schliessen sich auf                 Weiach ZH sowie der Oberstufenkreis-
  den 1. Januar 2022 zur Einwohnergemeinde                   schule Stadel ZH vom 14. Juni 2017.        4.2	Namen der Ortschaften                          4.4	Wappen und Siegel
  Zurzach zusammen.                                       •	die «Sozialen Grundsätze» für den          	Die heutigen Gemeinden werden                     	Als Wappen bzw. Siegel dient in Absprache
                                                             Zusammenschluss der Gemeinden.               zu Ortschaften der neuen Gemeinde und               mit dem Staatsarchiv das folgende:
1.2   Gegenstand dieses Vertrags                          • die Vision Zurzibiet vom September 2011.      behalten ihren Namen. Die Ortstafeln
	Dieser Vertrag regelt die Rechtsverhältnisse                                                            werden nach den kantonalen Vorgaben
  sowie die Organisation der Vertragspartner                                                              beschriftet.
  während der Übergangszeit und auf                 3.    Verfahren
  den Zeitpunkt des Zusammenschlusses am
  1. Januar 2022. Alle acht Gemeinden behalten      3.1	Gültigkeit des Zusammenschlusses
  bis zu diesem Zeitpunkt ihre Eigenständigkeit.    	Gemäss § 6 in Verbindung mit § 33 Abs. 2 lit. b
  Vorbehalten bleiben die Regelungen unter            des Gemeindegesetzes wird der Zusammen-
  Ziffer 10 bzw. unter den Übergangsbestim-           schluss rechtskräftig,
  mungen dieses Vertrags.                             •	wenn – nach vorgängigem Entscheid an
                                                         den Gemeindeversammlungen – mindes-
                                                         tens vier Gemeinden sowie die Gemeinde
2.    Grundlagen                                         Bad Zurzach diesem Vorhaben an der
                                                         Urne zustimmen.
2.1   Grundlagen des Vertrags                         •	wenn er durch den Grossen Rat des
	Die Grundlagen für diesen Vertrag bilden               Kantons Aargau genehmigt wird.
  •	die § 5 bis 8 sowie 12 des Gesetzes über die
     Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz
     GG) vom 19. Dezember 1978.
  •	der Schlussbericht der Facharbeitsgruppen
     «Vertiefte Prüfung eines Zusammen-
     schlusses» vom 21. Dezember 2018.
  •	die Unterlagen, Ergebnisse und Zusatz-                                                                   Die blauen Wellenlinien stehen je für eine Gründergemeinde und symbolisieren
     berichte der Facharbeitsgruppen.                                                                         gemeinsam den Rhein. Die heraldische Beschreibung des Wappens lautet: «In weiss ein
  •	der Finanzbericht der OBT AG                                                                             mit weissen Wellenfäden belegter blauer Wellenbalken».
     vom 6. März 2018, basierend auf den
     Abschlüssen 2016.

6                                                                                                                                                                                                        7
Zusammenschlussvertrag

5.    Wirkungen                                    6.	Gesamterneuerungswahlen für                    6.4	Wahl des Gemeindeammanns                      7.2   Bestehende Bürgerrechte
                                                       das Jahr 2022                                       und Vizeammanns                               	Gemäss § 8 Abs. 2 des Gemeindegesetzes
5.1   Übernahme der Rechtsverhältnisse                                                                                                                     werden die bisherigen Bürgerrechte durch
	Mit dem Zusammenschluss der acht                 6.1   Wahlen 2022                                  	Die Wahl des Gemeindeammanns und                   dasjenige der aus dem Zusammenschluss
  Gemeinden auf den 1. Januar 2022 tritt die       	Die Wahlen für die Behörden der neuen              des Vizeammanns erfolgt in einem separaten         hervorgehenden Gemeinde ersetzt.
  neu gebildete Gemeinde Zurzach in alle             Gemeinde Zurzach für die Jahre 2022 bis 2025       Wahlgang mit einem Wahlkreis, sobald
  Rechtsverhältnisse öffentlich-rechtlicher          werden gemeinsam vorbereitet und durch-            der Gemeinderat vollständig bestimmt ist.        7.3   Neues Ortsbürgerrecht
  und privatrechtlicher Art der bisherigen           geführt.                                                                                            	Die Inhaberinnen und Inhaber des Orts-
  Gemeinden ein. Sie übernimmt deren Ver-                                                             6.5   Ersatzwahlen                                   bürgerrechts einer der sich zusammen-
  mögen und Verbindlichkeiten.                     6.2   Wahlen an der Urne                           	Allfällige Ersatzwahlen für den Gemeinderat        schliessenden Gemeinden, erhalten das
                                                   	Die Zahl der von der Stimmbevölkerung an           in der 1. Amtsperiode finden im Wahlkreis des      Ortsbürgerrecht der Gemeinde Zurzach
5.2	Gültigkeit der rechtlichen                      der Urne zu wählenden Behördenmitglieder           austretenden Gemeinderates statt.                  automatisch.
     Erlasse und Verträge                            wird wie folgt festgelegt:
                                                                                                      6.6   Bestellung von Kommissionen                  7.4   Ortsbürgerkommission
	Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes          Gemeinderat                 7 Mitglieder           	Bei der Bestellung von gemeinderätlichen         	Der Gemeinderat Zurzach wählt jeweils
  vereinbart wird, behalten die bisherigen                                                              Kommissionen achtet der Gemeinderat                für eine Amtsperiode eine Ortsbürger-
  rechtlichen Erlasse und Verträge der acht                                                             auf eine angemessene und ausgewogene               kommission.
                                                   Schulpflege                 5 Mitglieder
  Gemeinden bis zur Ausarbeitung neuer                                                                  Vertretung der Ortschaften und der orts-
  Reglemente und Verträge unverändert ihre                                                              spezifischen Gegebenheiten.
  Gültigkeit. Allerdings sind soweit notwendig     Finanzkommission            5 Mitglieder                                                              8.    Vereine und Kultur
  für alle Bereiche bis spätestens am                                                                 6.7   Begleitkommission
  31. Dezember 2025 neue rechtliche Erlasse                                    3 Mitglieder und       	Der neue Gemeinderat wählt zum Einbringen        8.1   Förderung der Vereine
                                                   Steuerkommission
  bzw. Verträge zu erarbeiten und zu                                           1 Ersatzmitglied         von spezifischen Anliegen der einzelnen          	Die Förderung der Vereine erfolgt unter
  verabschieden.                                                                                        Ortschaften eine Begleitkommission, in der         Wahrung der Usanzen nach Möglichkeit
                                                                               6 Mitglieder und
                                                   Wahlbüro/Stimmenzähler                               jede Ortschaft vertreten ist. Diese Kommis-        mindestens im bisherigen Rahmen.
                                                                               2 Ersatzmitglieder
5.2.1 Ausnahmen                                                                                         sion soll für mindestens vier Jahre gewählt        Dabei sorgt ein Reglement für eine faire
	Von diesen Regelungen ausgenommen sind                                                                werden und sich mindestens zweimal pro Jahr        Unterstützung nach einheitlichen Kriterien.
  folgende vertraglichen Bindungen, die            6.3   Wahlkreise                                     mit dem Gemeinderat treffen.                       Der Gemeinderat setzt für die Koordina-
  auch bei einem Zusammenschluss aufrecht          	Für den von der Stimmbevölkerung zu wählen-                                                           tion der Aktivitäten der Vereine eine Koor-
  erhalten bleiben müssen, da diese erst-            den Gemeinderat werden für die Jahre 2022                                                             dinationskommission ein.
  mals per Schuljahr 2026/2027 kündbar sind:         bis 2025 Wahlkreise gebildet. Dabei bilden die
                                                                                                      7.	Ortsbürgergemeinde,
  a) 	Anschlussvertrag über die Schulung der        Ortschaft Bad Zurzach sowie die übrigen              Bürgerrechte                                   8.2   Förderung der Kultur
       Kinder von Kaiserstuhl AG im Kindergarten     Ortschaften je einen Wahlkreis. Die Sitze für                                                       	Die Förderung der Kultur erfolgt unter
       und in der Primarschule Weiach ZH,            den Gemeinderat werden wie folgt verteilt:       7.1   Vereinigung der Ortsbürgergemeinden            Wahrung der Usanzen nach Möglichkeit
       genehmigt am 2. Februar 2016, Abteilung                                                        	Gemäss § 7 Abs. 1 des Gemeindegesetzes             mindestens im bisherigen Rahmen. Dabei
       VS BKS Aargau.                              Ortschaft Bad Zurzach       3                        werden durch Beschluss des Grossen Rates           sorgt ein Reglement für eine faire Unter-
  b) 	Anschlussvertrag über die Schulung                                                               des Kantons Aargau, die acht Gemeinden             stützung nach einheitlichen Kriterien.
     der Sekundarschüler und -schülerinnen         übrige Ortschaften          4                        zu vereinen, gleichzeitig auch die Ortsbürger-     Der Gemeinderat setzt für die Förderung
     von Kaiserstuhl AG an der Oberstufe                                                                gemeinden zusammengeschlossen.                     der Kultur eine Kulturkommission ein.
     Stadel ZH, genehmigt am 2. Februar 2016,      	Die Wahlkreise werden ab der Amtsperiode
     Abteilung VS BKS Aargau.                        2026 bis 2029 aufgelöst.

8                                                                                                                                                                                                  9
Zusammenschlussvertrag

     9.    Organisation                                       waltungen und -betriebe erstellt. Die in
                                                              den acht Gemeinden geleisteten Dienstjahre
     9.1   Sitz des Gemeinderates                             werden angerechnet.
     	Der Sitz des Gemeinderates Zurzach befindet
       sich in der Ortschaft Bad Zurzach.               	Es wird für alle Mitarbeitenden eine einheitli-
                                                          che Lösung in der Pensionskasse eingerichtet.
     9.2   Gemeindeversammlungen
     	Die Gemeindeversammlungen finden in der          9.7   Kindergarten und Schule
       Regel in der Ortschaft Bad Zurzach statt.        	Unter Vorbehalt der kantonalen Richtlinien
       Der Gemeinderat kann die Versammlungen             und Bedingungen werden der Kindergarten,
       aber auch in einer anderen Ortschaft inner-        die Unter- und Mittelstufe sowie die Oberstufe
       halb der Gemeinde durchführen.                     an folgenden Standorten geführt:
                                                          •	Kindergarten und Unterstufe in
     9.3   Abstimmungslokal                                   Bad Zurzach, Rekingen und Rietheim
     	Das Abstimmungslokal befindet sich in der          • Mittelstufe in Bad Zurzach und Rekingen
       neuen Gemeinde am Standort der Gemeinde-           • Oberstufe in Bad Zurzach
       kanzlei.                                         	Die Schulkinder der Stadt Kaiserstuhl
                                                          besuchen im Rahmen des regionalen Schulab-
     9.4   Standort der Verwaltung                        kommens RSA und der Anschlussverträge
     	Die Gemeindeverwaltung Zurzach wird mit            mit der Primarschulgemeinde Weiach ZH und
       ihren verschiedenen Abteilungen soweit             der Oberstufenkreisgemeinde Stadel ZH
       möglich in der Ortschaft Bad Zurzach ansäs-        den Kindergarten, die Unter- und Mittelstufe
       sig sein.                                          in Weiach sowie die Oberstufe in Stadel
                                                          resp. das Lang- und Kurzzeitgymnasium in
     9.5   Gemeindearchive                                Bülach. Die bestehenden Verträge sind
     	Die Gemeindearchive sowie die historischen         seit dem Schuljahr 2016/17 in Kraft. Sie gelten
       Archive der acht Gemeinden werden bis              unbefristet und können mit einer Kündi-
       zum 31. Dezember 2025 in Ordnung gebracht          gungsfrist von 3 Jahren jeweils auf Ende eines
       und fachmännisch an dafür geeigneten               Schuljahres gekündigt werden. Erstmalig
       Orten gesichert.                                   ist eine Kündigung nach 10 Jahren möglich.

     9.6   Personal und Pensionskasse                         Die Kündigung der oben genannten Verträge
     	Das Personal der heutigen Gemeindever-                 durch die Gemeinde Zurzach, welche die
       waltungen und -betriebe wird, wenn möglich,            Schülerinnen und Schüler der Ortschaft
       von der neuen Gemeinde Zurzach übernom-                Kaiserstuhl betreffen, kann nur mit Zustim-
       men. Dem Personal werden ein fairer                    mung der Stimmberechtigen der Ortschaft
       Anstellungsprozess sowie faire Anstellungs-            Kaiserstuhl erfolgen.
       bedingungen in Aussicht gestellt. Härtefälle
       sollen dabei vermieden werden. Bei allfälligen   9.8   Friedhofanlagen
       negativen Veränderungen des Lohnes oder          	Die bestehenden Friedhofanlagen werden
       von dessen Bestandteilen gilt für mindestens       auch in der neuen Gemeinde im bisherigen
       die ersten beiden Jahre nach dem Zusam-            Umfang genutzt und gepflegt.
       menschluss eine Lohnbesitzstandsgarantie.
       Des Weiteren wird ein fairer Sozialplan für
       das bestehende Personal der Gemeindever-

10                                                                                                 11
Zusammenschlussvertrag

9.9	Spezialfinanzierungen Wasser                  9.14 Schiessanlagen                                 9.22 Fonds der Gemeinden                           10.3 Personalmutationen
     und Abwasser                                  	Der Schiessbetrieb in den bisherigen Schüt-       	Die aktuellen Fonds werden weiterhin für ihre    	Die acht Gemeinden nehmen nach Abschluss
                                                     zenhäusern bleibt weiterhin aufrecht erhal-         spezifischen Zwecke verwendet.                     dieses Vertrags Neuanstellungen von Ver-
	Die Reglemente der Wasserversorgungen              ten. Werden grössere Investitionen fällig,                                                             waltungsangestellten oder ausserordentliche
  und der Abwasserentsorgungen werden                ist über die Zukunft der betreffenden Schiess-                                                         Beförderungen nur noch nach Absprache
  vereinheitlicht. Die Gebühren werden bis am        anlage zu entscheiden.
                                                                                                       10.	Übergangsbestimmungen bis                       und im Einverständnis mit der Umsetzungs-
  1. Januar 2022 vereinheitlicht.                                                                           zum Start der neuen Gemeinde                    kommission vor.
                                                   9.15 Schwimmbäder
9.10 Abfallwesen                                   	Die öffentlichen Schwimmbäder bleiben             10.1 Grundsatz                                     	Die Schulpflegen resp. die Kreisprimarschul-
	Das Abfallwesen ist in den Gemeinden unter-        weiterhin in Betrieb. Werden grössere Investi-    	Die acht Gemeinden behalten bis zum Inkraft-       pflege von Bad Zurzach, Rekingen und Riet-
  schiedlich organisiert. Die einen kennen           tionen fällig, ist über die Zukunft des betref-     treten dieses Vertrags ihre Eigenständigkeit.      heim nehmen nach Abschluss dieses Vertrags
  die Sackgebühr, die anderen die Verrechnung        fenden Schwimmbades zu entscheiden.                                                                    Neuanstellungen von Schulleitungen und
  nach Gewicht. Beide Abfallsysteme werden                                                             10.2 Umsetzungskommission                            Lehrpersonen nur noch nach Absprache und
  auch bei einem allfälligen Zusammenschluss       9.16 Belastete Standorte                            	Die Gemeinderäte wählen für ihre Entlastung        im Einverständnis mit den jeweils anderen
  weiter gepflegt. Die Gebühren der jeweiligen     	Die Verdachtsflächen bzw. belasteten Stand-         eine Umsetzungskommission, in der die              Schulpflegen vor.
  Systeme werden bis am 1. Januar 2022 verein-       orte der acht Gemeinden wurden identifiziert        Ortschaften durch Delegierte vertreten sind.
  heitlicht.                                         und im Schlussbericht festgehalten.                 Die Ortschaft Bad Zurzach delegiert zwei         10.4 Neue Aufgaben und Investitionen
                                                                                                         Personen, die weiteren sieben Ortschaften je     	Investitionsanträge zwischen dem Abschluss
9.11 Werkhöfe                                      9.17 Öffentlicher Verkehr                             eine Person. Die Stimmrechte werden so             dieses Vertrags und dessen Inkrafttreten,
	Der Werkhof wird in der Ortschaft Bad            	Das Angebot des öffentlichen Verkehrs               verteilt, dass die übrigen Ortschaften jeweils     welche eine Abstimmung durch die Gemeinde-
  Zurzach zentralisiert und von festangestell-       wird vornehmlich durch den Richtplan des            eine Stimme mehr haben als die Ortschaft           versammlung benötigen, müssen vorgängig
  ten Mitarbeitenden betrieben. Diesen               Kantons bestimmt. Es wird für alle Ortschaf-        Bad Zurzach. Diese Kommission wird für den         von der Umsetzungskommission bewilligt
  stehen Depots in anderen Ortschaften zur           ten unter Berücksichtigung von wirtschaft-          Aufbau der neuen Gemeinde gewählt und              werden. Ausgenommen davon sind Investitio-
  Verfügung. In diesen kommen wie heute              lichen Kriterien eine gute Erschliessung mit        ist bis zum 31. Dezember 2021 in Kraft.            nen, welche im Finanzplan 2017 (welcher als
  Teilzeitangestellte z.B. Landwirte, die über       dem öffentlichen Verkehr und dem heutigen           Die Pflicht der Umsetzungskommission ist           Grundlage für den Zusammenschlussvertrag
  besondere Ortskenntnisse verfügen, zum             Angebot angestrebt.                                 jedoch erst mit der Übergabe der einzelnen         dient) festgehalten sind.
  Einsatz.                                                                                               Geschäfte an den neuen Gemeinderat erfüllt.
                                                   9.18 Fischereirecht der Ortschaft Rümikon                                                              10.5 Budget, Steuerfuss, Gebühren
9.12 Forstbetrieb                                  	Das Fischereirecht der Ortschaft Rümikon          	Das Stimmenverhältnis gestaltet sich wie         	Die jeweiligen Budgets, die vom Finanzplan
	Derzeit wird der Wald der Gemeinden von            bleibt vom Zusammenschluss unberührt.               folgt:                                             2017 (welcher als Grundlage für den Zusam-
  fünf verschiedenen Forstbetrieben bewirt-                                                                                                                 menschlussvertrag dient) abweichenden
  schaftet.                                        9.19 Stadtrecht der Ortschaft Kaiserstuhl           Anzahl Gemeinden: 8                                  Investitionen, sowie die Höhe der Steuerfüsse
  Es wird geprüft, ob dieser Wald in Zukunft von   	Das Stadtrecht der Ortschaft Kaiserstuhl                                                               und Gebühren, werden zwischen dem
  einem Forstbetrieb gepflegt werden soll.           bleibt vom Zusammenschluss unberührt.             Bad Zurzach           Delegierte   Stimmen           Abschluss dieses Vertrags und dessen Inkraft-
                                                                                                                                                            treten am 1. Januar 2022 mit der Umsetzungs-
9.13 Feuerwehr                                     9.20 Fleckenrecht Bad Zurzach                                             2            je 3              kommission abgesprochen.
	Derzeit werden die Gemeinden von vier            	Das Fleckenrecht der Ortschaft Bad Zurzach        übrige Gemeinden      Delegierte   Stimmen
  verschiedenen Feuerwehren geschützt. Diese         bleibt vom Zusammenschluss unberührt.                                                                10.6 Gemeindeverträge und Versicherungen
  Feuerwehren sollen in einer «Stützpunkt-                                                                                   7            je 1            	Die Gemeinderäte der acht Gemeinden prüfen
  Feuerwehr Zurzach» vereint werden. Der           9.21 Bezirkshauptort Zurzach                                                                             die bestehenden Gemeinde-, Bank- und Versi-
  Hauptstandort dieser Feuerwehr soll in der       	Alle Rechte und Pflichten der bisherigen                                                               cherungsverträge und passen diese in Abspra-
  Ortschaft Bad Zurzach angesiedelt sein. Zur        Gemeinden gehen auf die neue Gemeinde                                                                  che mit der Umsetzungskommission auf den
  Einhaltung der Leistungsnorm der Gebäude-          Zurzach über. Dabei übernimmt Zurzach                                                                  Zeitpunkt der Inkraftsetzung dieses Vertrages
  versicherungsanstalt sind Aussenstandorte          auch die Funktion des Bezirkshauptorts                                                                 entsprechend an. Dabei sind die Verträge bei
  nötig.                                             von Bad Zurzach.                                                                                       Bedarf auf den 31. Dezember 2021 zu künden.

12                                                                                                                                                                                                 13
Zusammenschlussvertrag

10.7 Budget und Steuerfuss 2022                     10.10 Finanzplanung und Investitionen           11.	Übergangsbestimmungen                             11.2	Einberufung a.o. Gemeindeversammlung
	Das Budget und der Steuerfuss von 115%            	Aufbauend auf den Finanzplänen 2017 der            bis zur rechtskräftigen                                 bzw. schriftliches Begehren für die
  für das Jahr 2022 für die Einwohnergemeinde         Gemeinden wird für die Gemeinde Zurzach                                                                    Behandlung eines Gegenstandes an der
                                                                                                         Genehmigung der neuen
  Zurzach werden im 4. Quartal 2021 an einer          eine konsolidierte Finanzplanung erstellt.                                                                 Gemeindeversammlung
  gemeinsamen a.o. Gemeindeversammlung                                                                   Gemeindeordnung
                                                                                                                                                                Bis zur rechtskräftigen Genehmigung der
  vom Gemeinderat den Stimmberechtigten der         	Investitionsvorhaben, welche in den Finanz-                                                               neuen Gemeindeordnung der Gemeinde
  acht Gemeinden vorgelegt.                           plänen 2017 der Gemeinden aufgeführt          11.1	Erwerb, Veräusserung und Tausch von                   Zurzach gilt folgende Bestimmung: Durch ein
                                                      sind, sollen von der neuen Gemeinde weiter          Liegenschaften und Grundstücken                       begründetes schriftliches Begehren kann 1/10
	Das Budget für die Ortsbürgergemeinde               entwickelt und zur Abstimmung gebracht             Bis zur rechtskräftigen Genehmigung                    der Stimmberechtigten die Behandlung eines
  Zurzach wird ebenfalls im 4. Quartal 2021 an        werden. Geplante Entwicklungen der einzel-         der neuen Gemeindeordnung der Gemeinde                 Gegenstandes an der Gemeindeversammlung
  einer gemeinsamen a.o. Gemeindever-                 nen Ortschaften werden respektiert und             Zurzach werden dem neuen Gemeinderat                   verlangen. Gleichzeitig kann die Einberufung
  sammlung durch die Stimmberechtigten der            wenn sinnvoll weiterverfolgt.                      der Gemeinde Zurzach folgende Befugnisse               einer ausserordentlichen Gemeindeversamm-
  Ortsbürgergemeinden der acht Gemeinden                                                                 erteilt:                                               lung verlangt werden.
  festgelegt.
                                                                                                         a)	Erwerb, Veräusserung und Tausch von           11.3 Fakultatives Referendum
	Die formelle und inhaltliche Prüfung des                                                                    Liegenschaften und Grundstücken bis zu       	Bis zur rechtskräftigen Genehmigung der
  Budgets 2022 der Einwohnergemeinde sowie                                                                    einem Betrag von Fr. 1 000 000.– pro           neuen Gemeindeordnung der Gemeinde
  der Ortsbürgergemeinde soll durch eine                                                                      Rechnungsjahr (unter Berücksichtigung          Zurzach gilt folgende Bestimmung: Nicht
  externe Revisionsstelle erfolgen. Diese wird                                                                der Teuerung gemäss Landesindex der            abschliessend gefasste positive und negative
  durch die Umsetzungskommission gewählt.                                                                     Konsumentenpreise, Indexstand 1. Januar        Beschlüsse der Gemeindeversammlung
                                                                                                              2012).                                         unterliegen dem fakultativen Referendum.
10.8 Jahresrechnungen 2021                                                                               b)	Abschluss von Landkaufverträgen,
	Die Jahresrechnungen 2021 der acht Einwoh-                                                                  Landverkaufsverträgen und Landtausch-        	Dieses kann von 1/10 der Stimmberechtigten
  nergemeinden werden im ordentlichen                                                                         verträgen zum Zwecke der Durchführung          innert 30 Tagen seit Veröffentlichung ergriffen
  Verfahren im Jahre 2022 durch die neue                                                                      von Strassen- und Wegkorrektionen sowie        werden.
  Einwohnergemeinde Zurzach genehmigt.                                                                        von Grenzbereinigungen, ohne Anrechnung
                                                                                                              an die Kompetenzsumme von lit. a).           11.4 Kur- und Ortstaxen
	Die Jahresrechnungen 2021 der acht Orts-                                                               c)	Abschluss von Dienstbarkeitsverträgen         	Die Gemeinde Zurzach erhebt gestützt auf
  bürgergemeinden werden im ordentlichen                                                                      aller Art, mit Ausnahme von Baurechts- und     das kantonale Steuergesetz eine Kur- und
  Verfahren im Jahre 2022 durch die neue                                                                      Kiesausbeutungsverträgen gemäss § 37           Ortstaxe. Taxpflicht, Höhe, Erhebungsverfah-
  Ortsbürgergemeinde Zurzach genehmigt.                                                                       Abs. 2 lit. h) des Gemeindegesetzes.           ren und Verwendung der Abgabe werden
                                                                                                         d)	Abschluss von Kaufrechtsverträgen,             in einem separaten Kur- und Ortstaxenregle-
10.9 Übernahmebilanz                                                                                          Vorkaufsverträgen und Rückkaufsver-            ment festgelegt.
	Per 31. Dezember 2021 ist eine Übernahme-                                                                   trägen.
  bilanz zu erstellen, die nach Prüfung durch die                                                                                                          	Bis ein neues Reglement durch die Gemeinde-
  Finanzkommission der Gemeinde Zurzach                                                             	Der Abschluss von Baurechts- und Kiesaus-              versammlung der Gemeinde Zurzach geneh-
  sowie durch eine externe Revisionsstelle                                                            beutungsverträgen gemäss § 37 Abs. 2 lit. h)           migt ist, gilt das bestehende Kur- und Orts-
  alsdann durch den Gemeinderat Zurzach bis                                                           des Gemeindegesetzes fällt in die Zuständig-           taxenreglement der ehemaligen Gemeinde
  am 30. Juni 2022 zu genehmigen ist.                                                                 keit der Gemeindeversammlung. Davon aus-               Bad Zurzach.
                                                                                                      genommen sind kleinere Baurechtsverträge
                                                                                                      für Transformatorenstationen, Pumpstatio-
                                                                                                      nen etc., für die der Gemeinderat zuständig
                                                                                                      ist.

14                                                                                                                                                                                                   15
Zusammenschlussvertrag

12. Schlussbestimmungen

12.1 Verfahren bei Uneinigkeit
	Zur Beseitigung von Uneinigkeiten sowie für
  die Interpretation von Regelungen aus diesem
  Vertrag wird für den Zeitraum vom 1. Januar
  2022 bis zum 31. Dezember 2025 die Leiterin
  bzw. der Leiter der Gemeindeabteilung des
  Departements Volkswirtschaft und Inneres
  des Kantons Aargau (DV) als Vermittlerin
  bzw. Vermittler eingesetzt. Vorbehalten
  bleiben immer die ordentlichen Rechtsmittel.
	
	Nach dem 31. Dezember 2025 gelten nur noch
  die Rechtsmittel gemäss dem Gesetz über die
  Verwaltungsrechtspflege.

12.2 Vertragsabweichungen
	Soll von Bestimmungen dieses Vertrags nach
  dem Zusammenschluss abgewichen werden,
  bedürfen die Abweichungen der Zustimmung
  der Gemeindeversammlung Zurzach. Ausnah-
  me bildet das Vetorecht der Ortschaft Kaiser-
  stuhl in Ziffer 9.7.

12.3 Vertragsexemplare
	Dieser Vertrag wird mehrfach ausgefertigt: Je
  ein Exemplar für die Vertragsparteien sowie
  ein Exemplar für den Grossen Rat des Kantons
  Aargau.

12.4 Inkrafttreten
	Der Vertrag wird in seiner Gesamtheit mit
  der Zustimmung durch den Grossen Rat
  des Kantons Aargau rechtskräftig und tritt
  auf den 1. Januar 2022 in Kraft.

16                                                               17
Die Vertragsparteien
                                                                                                                        Vertragsparteien

Bad Zurzach, 20. November 2019                              Rekingen, 20. November 2019

Namens des Gemeinderates Bad Zurzach                        Namens des Gemeinderates Rekingen

Reto S. Fuchs                          Daniel Baumgartner   Werner Schumacher                     Marion Marty
Gemeindeammann                         Gemeindeschreiber    Gemeindeammann                        Gemeindeschreiberin

Baldingen, 20. November 2019                                Rietheim, 20. November 2019

Namens des Gemeinderates Baldingen                          Namens des Gemeinderates Rietheim

René Meier                             Frank Reinhardt      Beat Rudolf                           Anita Ekert
Gemeindeammann                         Gemeindeschreiber    Gemeindeammann                        Gemeindeschreiberin

Böbikon, 20. November 2019                                  Rümikon, 20. November 2019

Namens des Gemeinderates Böbikon                            Namens des Gemeinderates Rümikon

Adrian Thoma                           Frank Reinhardt      Urs Habegger                          Karin Engel
Gemeindeammann                         Gemeindeschreiber    Gemeindeammann                        Gemeindeschreiberin

Kaiserstuhl, 20. November 2019                              Wislikofen, 20. November 2019

Namens des Stadtrates Kaiserstuhl                           Namens des Gemeinderates Wislikofen

Ruedi Weiss                            Margarete Horath     Heiri Rohner                          Andi Meier
Stadtammann                            Stadtschreiberin     Gemeindeammann                        Gemeindeschreiber

18                                                                                                                               19
20
Sie können auch lesen