VERWALTUNGS WISSENSCHAFTLICHE BLÄTTER - ÖSTERREICHISCHE - verwaltungs wissenschaftliche blätter
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ÖSTERREICHISCHE VERWALTUNGS WISSENSCHAFTLICHE BLÄTTER Zeitschrift für Verwaltungswissenschaften – Ausgabe 01/2008 Herausgeber: Dr. Gerhart Holzinger – Dr. Theodor Thanner – Dr. Mathias Vogl – Mag. Gregor Wenda Sehr geehrte Leserinnen und Leser der Österreichischen Verwaltungswissen- schaftlichen Blätter! Die erste Ausgabe der Verwaltungswissen- schaftlichen Blätter im Jahr 2008 ist der Be- richterstattung über die im Oktober 2007 in Salzburg durchgeführte Drei-Länder-Tagung gewidmet. Die verwaltungswissenschaftlichen Gesell- schaften Deutschlands, Österreichs und der Schweiz haben die Drei-Länder-Tagung unter das Generalthema „Der öffentliche Dienst im dritten Jahrtausend“ gestellt. Die Erfahrungs- berichte aus den drei Ländern sowie die intensiven Diskussionen waren für alle Teil- nehmer sehr aufschlussreich, der Rahmen, in dem die Veranstaltung stattfand, besonders feierlich. Univ.-Prof. Dr. Gerhart Holzinger Ich darf diese Gelegenheit benutzen, all denjenigen, die an der Vorbereitung dieser Drei-Länder-Tagung beteiligt waren, ins- besondere aber unserem Generalsekretär Mag. Gregor Wenda, für ihr Engagement sehr Verständigung unter der E-Mail-Adresse: herzlich danken. oevg@gmx.at. Die Publikation der Referate und Diskussio- nen der Dreiländertagung ist in Vorbereitung. Sollten Sie Interesse an einer Zusendung Univ.-Prof. Dr. Gerhart Holzinger e.h., der Österreichischen Verwaltungswissen- Mitglied des Verfassungsgerichtshofes schaftlichen Blätter haben, bitten wir um eine Präsident der ÖVG 1
ÖSTERREICHISCHE VERWALTUNGS WISSENSCHAFTLICHE BLÄTTER AUSGABE 1/2008 Tagungsbericht zur Drei-Länder-Tagung 2007 in Salzburg von Mag. Gregor Wenda Seit 1990 pflegen die deutsche, die österrei- Die Tagung wurde am 18. Oktober 2007 chische und die schweizerische Sektion von SC Univ.-Prof. Dr. Gerhart Holzinger, beim Internationalen Institut für Verwaltungs- dem Präsidenten der gastgebenden Öster- wissenschaften (IIAS) die Tradition, in einem reichischen Verwaltungswissenschaftlichen etwa zweijährigen Rhythmus eine verwal- Gesellschaft, eröffnet. Holzinger verwies auf tungswissenschaftliche „Drei-Länder-Tagung“ die wertvolle Einrichtung der Drei-Länder- abzuhalten. Ziel ist die noch engere Vernet- Tagungen: „Es ist dies die 10. Drei-Länder- zung der drei deutschsprachigen Gesell- Tagung und dabei schließt sich der Kreis, da schaften und die vergleichende Diskussion auch die erste solche Tagung – im Jahr 1990 – eines für Deutschland, Österreich und die in der Salzburger Residenz stattgefunden Schweiz gleichermaßen aktuell bedeutenden hat.“ Staatssekretär Dr. Hans Bernhard Beus, Themas. Das diesjährige gemeinsame Sym- Präsident der Deutschen Sektion des Inter- posium fand von 18. bis 19. Oktober 2007 in nationalen Instituts für Verwaltungswissen- der Stadt Salzburg statt und konnte mit schaften, betonte in seiner Begrüßungsrede Unterstützung des Landes Salzburg in den unter anderem, dass der Öffentliche Dienst prunkvollen Räumen der Alten Residenz der Zukunft auch demografische Entwicklun- abgehalten werden. Im Zentrum stand dies- gen berücksichtigen müsse. Bundeskanz- mal der Öffentliche Dienst in Deutschland, lerin Dr. h.c. Annemarie Huber-Hotz, Präsi- Österreich und der Schweiz, der unter drei dentin der Schweizerischen Gesellschaft für Gesichtspunkten – aktueller Stand, Refor- Verwaltungswissenschaften (SGVW), machte men und Zukunftsperspektiven – beleuchtet klar, dass die Reform des öffentlichen Dien- wurde. stes keine punktuelle Bemühung sein könne, 2
ÖSTERREICHISCHE VERWALTUNGS WISSENSCHAFTLICHE AUSGABE 1/2008 BLÄTTER Die Präsidenten der drei Verwaltungswissenschaftlichen Gesellschaften Staatssekretär Beus, Bundeskanzlerin Huber- Hotz, Univ.-Prof. Holzinger sondern eine „Daueraufgabe“ sein müsse. des österreichischen Verfassungsgerichts- Univ.-Prof. Dr. Franz Strehl, der Präsident des hofes und Vizepräsidenten der Österrei- Internationalen Instituts für Verwaltungswis- chischen Verwaltungswissenschaftliche Ge- senschaften (IIAS), skizzierte die Bedeutung sellschaft, drei Experten die (verfassungs-) des internationalen verwaltungswissen- rechtliche Situation des öffentlichen Diens- schaftlichen Diskurses in diesem Zusam- tes. Univ.-Prof. Dr. Theo Öhlinger von der menhang; der Salzburger Landtagsdirektor Universität Wien fungiert auch als Mitglied HR Dr. Karl Edtstadler überbrachte die Wün- der Expertengruppe zur derzeitigen österrei- sche der Salzburger Landeshauptfrau Mag. chischen Staatsreform. Er beschrieb den Gabi Burgstaller. Dualismus von Berufsbeamtentum und Ver- tragsbediensteten in Österreich und stellte fest, dass – zum Teil als Reaktion auf die Judi- Erster Themenblock katur – seit mehreren Jahren eine Tendenz zu Verfassungsrechtliche Grundlagen beobachten sei, das Beamtentum im öffent- lichen Dienst zu Gunsten der Vertragsbediens- Im 1. Block der Tagung präsentierten unter teten zurückzudrängen, bis hin zur Forderung der Moderation von Univ.-Prof. Dr. Ludwig nach Schaffung eines einheitlichen „Bundes- Adamovich, dem ehemaligen Präsidenten mitarbeitergesetzes“ auf privatrechtlicher 3
ÖSTERREICHISCHE VERWALTUNGS WISSENSCHAFTLICHE BLÄTTER AUSGABE 1/2008 Der Vizepräsident des Verwaltungsgerichtshofes Dr. Rudolf Thienel im Gespräch mit dem Leiter des Bundesvergabeamtes, Dr. Michael Sachs und Redakteurin Stephanie Dirnbacher Grundlage. Für Öhlinger sprechen dennoch Bundesregierung habe im Jänner 2007 den gewichtige verfassungsrechtliche wie rechts- Entwurf eines neuen Beamtenstatusgesetzes politische Gründe für ein öffentlich-rechtli- beschlossen und dem Gesetzgeber zur Ver- ches Dienstverhältnis, zumindest in Kernbe- abschiedung zugeleitet. Univ.-Prof. Dr. Felix reichen der staatlichen Verwaltung. Dr. Hafner, Universität Basel, strich heraus, dass Anna-Bettina Kaiser erläuterte in Vertretung sich die Schweizer Bundesverfassung – im von Univ.-Prof. Dr. Andreas Voßkuhle von der Gegensatz zur Situation in Österreich und Albert-Ludwigs-Universität Freiburg die Deutschland – über das öffentliche Personal- Situation des Öffentlichen Dienstes in recht „ausschweige“. Eine Bundeskompe- Deutschland nach der Föderalismusreform tenz für die Schaffung eines einheitlichen, für vom September 2006. Die Rahmenkompe- alle Ebenen des schweizerischen Bundes- tenz des Bundes in Dienstrechtsangelegen- staates geltenden öffentlichen Personal- heiten wurde abgeschafft und in die konkurrie- rechts fehle bislang. Bund, Kantone und rende Gesetzgebungskompetenz überführt. Gemeinden haben in der Schweiz für das Die Regelung der Besoldung, Versorgung Staatspersonal jeweils unterschiedliche und des Dienstrechts der Landesbeamten öffentliche Personalrechte geschaffen, die falle nun in die ausschließliche Gesetzge- sich an das Privatrecht anlehnen. Für das bungskompetenz der Länder. Die deutsche Personal im öffentlichen Dienst gelte aber 4
ÖSTERREICHISCHE VERWALTUNGS WISSENSCHAFTLICHE AUSGABE 1/2008 BLÄTTER jedenfalls ein öffentlich-rechtlicher Rechts- Die Referenten der einzelnen Themenblöcke schutz. Hafner warf die Frage auf, ob in der Bundesverfassung nicht eine Kompetenz zur Schaffung eines einheitlichen, für Bund, Kan- tone und Gemeinden gleichermaßen gelten- den öffentlichen Personalrechts vorgesehen werden sollte. Zweiter Themenblock – Status quo und Praxisprobleme Am Nachmittag wurden in Block 2 der Drei-Länder-Tagung 2007 neben einer Standortbestimmung auch Problemstellun- gen der Praxis erörtert. Unter der Moderation von Prof. Dr. Dieter Schimanke, Vizepräsident der Deutschen Sektion des Internationalen Instituts für Verwaltungswissenschaften, prä- sentierten Landesamtsdirektor Dr. Eduard Pesendorfer, Land Oberösterreich, Senats- direktor Dr. Volker Bonorden, Senat der Freien und Hansestadt Hamburg, und Univ.- Prof. Dr. Felix Uhlmann, Universität Zürich, ihre Referate. Landesamtsdirektor Dr. Pesen- dorfer beschrieb das „Auseinanderdriften des Dienst- und Besoldungsrechts“ auf „unteren Vollzugsebenen“ in Österreich seit 2001. Alle Länder besäßen inhaltlich unter- schiedliche Regelungen für Beamte und Ver- tragsbedienstete; Pragmatisierungen seien überall rückläufig, wobei das Land Vorarlberg gar nicht mehr pragmatisiere. Dafür bestehe die Tendenz, Beamte und Vertragsbedien- stete besoldungsrechtlich gleichzustellen. Einige Länder seien zu verwendungsorien- tierter Besoldung übergegangen. Im Rahmen der aktuellen Diskussion über die Statusdis- kussion sei für Pesendorfer die Rechtsform nicht von entscheidender Bedeutung, wenn die Regelungen – hoheitlich oder privatrecht- lich – „das Schutzziel der Sicherung einer unparteilichen und gesetzestreuen Verwal- tung erreichen“. Senatsdirektor Dr. Bonorden aus Hamburg strich heraus, dass die „Zwei- spurigkeit des öffentlichen Dienstrechts“ (Statusgruppen der Arbeitnehmer und Beam- ten nebeneinander) eine „unveränderte Rah- 5
ÖSTERREICHISCHE VERWALTUNGS WISSENSCHAFTLICHE BLÄTTER AUSGABE 1/2008 Das Organisationsteam unter der Leitung von Generalsekretär Mag. Wenda (2.v.r.) menbedingung“ in Deutschland bleibe. Die markantesten Ausprägungen seien dabei der Föderalismusreform werde aus seiner Sicht Übergang zu unbefristeten Dienstverhältnis- zu Divergenzen in den Bereichen Besoldung, sen, Erleichterungen im Kündigungsrecht, Versorgung und Laufbahnrecht führen. Im die Einführung von Elementen eines Leis- Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahn- tungslohnes und die Entstehung eines kol- recht müssten daher „wesentliche Struktur- lektiven Arbeitsrechts im öffentlichen Dienst. elemente des Dienstrechts erhalten bzw. Die Annäherung des öffentlichen Dienst- gemeinsam gestaltet werden“. Die Föderalis- rechts an das Privatrecht sei seiner Ansicht musreform biete, so Bonorden, dabei aber nach „noch unbewältigt“. Unsicherheiten die Chance, „passgenaue“ Regelwerke für bestünden etwa bei der Frage, nach welchen die Länder zu schaffen. Ein neues „ganzheit- Kriterien Privatrecht analog angewendet wer- liches Personalmanagement“ müsse auch den solle, ob das Privatrecht für öffentlich- die Auswirkungen der demografischen Ent- rechtlich Beschäftigte Minimalgarantien ent- wicklung in Deutschland berücksichtigen. halte und ob eine vollständige Verlagerung Prof. Uhlmann aus Zürich bilanzierte, dass in des öffentlichen Dienstes ins Privatrecht der Schweiz eine Annäherung des öffent- zulässig wäre. Zudem werfe die Flexibilisie- lichen Dienstrechts an das private Arbeits- rung und Annäherung an das Privatrecht recht stattgefunden habe, die Bund, Kantone zahlreiche noch ungelöste Fragen, wie den und Gemeinden gleichermaßen betreffe. Die Umgang mit Mobbing, auf. 6
ÖSTERREICHISCHE VERWALTUNGS WISSENSCHAFTLICHE AUSGABE 1/2008 BLÄTTER Ein festliches Kammerkonzert in den Resi- Bürger und der Wirtschaft und den fortschrei- denzräumlichkeiten, das auch die obligate tenden technologischen Wandel. Die Bun- „Kleine Nachtmusik“ von Wolfgang Amadeus desverwaltung von morgen müsse sich bür- Mozart zu bieten hatte, und ein Abendemp- gerorientiert präsentieren und könne sich fang im legendären Sternbräu mit einem kur- einer weiteren Binnenmodernisierung (Kon- zen geschichtlichen Vortrag von Univ.-Prof. zentration auf Kernaufgaben, strategische Dr. Stefan Fisch, Deutsche Hochschule für Steuerung, Informations- und Wissensma- Verwaltungswissenschaften Speyer, zum nagement, Personalmanagement, Tarifreform Thema „Deutschland, Österreich, die und Dienstrechtsreform) nicht verschließen. Schweiz und das IIAS“ beschlossen den In einem fiktiven Ausblick auf die „Bundes- ersten Veranstaltungstag. verwaltung 2020“ sagte Timmer, dass aus seiner Sicht das Dienstrecht in Deutschland Dritter Themenblock – Zukunftsperspektiven bis dahin entsprechend fortentwickelt wor- den sei, es aber „noch immer kein einheit- Der 3. Block der Drei-Länder-Tagung am liches Vertragsrecht im Sinne der so ge- Vormittag des 19. Oktober 2007 widmete nannten ‚Bull-Kommission‘ geben“ werde. sich den Zukunftsperspektiven des öffentli- Dozent Ritz aus der Schweiz analysierte Pro- chen Dienstes, die aus den bisherigen Schil- blemfelder und Veränderungen im Personal- derungen der Situation in Deutschland, bereich öffentlicher Institutionen und vertiefte Österreich und der Schweiz resultierten. den Themenkomplex „eines leistungsorien- Moderiert von Dr. Albert Hofmeister, Ehren- tierten öffentlichen Dienstes vor dem Hinter- mitglied der Schweizerischen Gesellschaft grund der managerialistischen Reformkon- für Verwaltungswissenschaften, legten Univ.- zepte und ihrer theoretischen Grundlagen“. Prof. Dr. Heinz Fassmann, Universität Wien, An Hand einer in der Schweizerischen Bun- Ministerialdirektor Dr. Reinhard Timmer vom desverwaltung durchgeführten Studie iden- deutschen Bundesministerium des Innern tifizierte Ritz in der Folge ausgewählte und Dr. Adrian Ritz vom Kompetenzzentrum Einflussfaktoren auf die Leistung von Mitar- für Public Management der Universität Bern beitenden („Public Service Motivation“) und ihre Präsentationen dar. Der Demograf Prof. deren Organisation und erörterte, inwieweit Fassmann arbeitete – unterstützt von reich- die erzielten Ergebnisse das Personalma- haltigem statistischem Material – heraus, nagement der Zukunft verändern könnten. dass „die Gesellschaft von morgen nur wenig Ähnlichkeit mit der des Jahres 2000 haben“ werde, da Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Österreich des 21. Jahrhun- derts deutlich in der Minderheit sein würden. Junge Zuwanderer und die wachsende Zahl in Österreich geborener ausländischer Kinder führten zu Veränderungen am Arbeitsmarkt, die – so Fassmann – „Anpassungsleistungen von Politik und Gesellschaft fordern“ würden. Dr. Timmer aus Berlin unterstrich Fassmanns These, dass die demografische Entwicklung eine der Rahmenbedingungen des Dienst- rechts der Zukunft bilden müsse. Als weitere Herausforderungen nannte er unter anderem die stete Globalisierung bzw. Internatio- nalisierung, die steigenden Erwartungen der 7
ÖSTERREICHISCHE VERWALTUNGS WISSENSCHAFTLICHE BLÄTTER AUSGABE 1/2008 Österreichische Verwaltungswissenschaftliche Gesellschaft Bundesministerium für Inneres Rechtssektion A-1014 Wien, Herrengasse 7 Telefon: 01 – 53126 – 2220 http://www.oevg.info E-Mail: oevg@gmx.at Werden Sie Mitglied der Österreichischen Verwaltungswissenschaftlichen Gesellschaft – ÖVG. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 21 Euro pro Jahr. Beitrittserklärung: Ich erkäre meinen Beitritt zur Österreichischen Verwaltungswissenschaftlichen Gesellschaft – ÖVG Name: Adresse: Email: Unterschrift: Bitte senden Sie die Beitrittserklärung entweder mit E-Mail an oevg@gmx.at oder an Monika Lang, Bundesministerium für Inneres, Herrengasse 7, 1014 Wien. Impressum: Die Österreichischen Verwaltungswissenschaftlichen Blätter (ÖVwBl) sind ein Informationsmedium der Österreichischen Verwaltungswissenschaftlichen Gesellschaft (ÖVG) für ihre Mitglieder – ZVR: 164880580 Im Sinne der Meinungsvielfalt stellt das .SIAK-Journal diese Seiten der ÖVG zur Formulierung ihrer Standpunkte zur Ver- fügung. Der Inhalt dieser Seiten muss sich daher nicht unbedingt mit den Ansichten der Redaktion des .SIAK-Journals decken. Redaktion und Zusammenstellung: Dr. Theodor Thanner, E-Mail: oevg@gmx.at 8
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