Vom Symptom zu System Umsetzung der LV 54 "Systemkontrolle" durch die bayerische Gewerbeaufsicht - Günter Tschech
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Vom Symptom zu System Umsetzung der LV 54 „Systemkontrolle“ durch die bayerische Gewerbeaufsicht Bereich (Behörde) Arial Regular 16pt Günter Tschech
• Dipl. Chem. Günter Tschech • Regierung von Oberfranken • Leiter Gewerbeaufsichtsamt • Oberer Bürglaß 34-36 • D-96450 Coburg • Guenter.Tschech@reg-ofr.bayern.de • +49 (09561) 7419-126 22.07.2014 Sonderseminar Kunststoffindustrie Bayreuth 2
Übersicht Die Schwerpunkte des heutigen Vortrags • Der Mindestprüfumfang der Systemkontrolle – Die sechs Kernelemente • Die Kür in der Systemkontrolle – Die neun Zusatzelemente • Der Prüfansatz der bayerischen Gewerbeaufsicht • Die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Element der Systemkontrolle 22.07.2014 Sonderseminar Kunststoffindustrie Bayreuth 3
Ergebnis der Länderbefragung 2008 Zweck und Ziele der behördlichen Systemkontrolle Grafik 1: Einführung LV54, Pemp 22.07.2014 Sonderseminar Kunststoffindustrie Bayreuth 4
Pflichten des Arbeitgebers nach §3 ArbSchG Eine geeignete Organisation muss sicherstellen, dass: die Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden, Mängel im Arbeitsschutz festgestellt und beseitigt werden, Schwachstellen in der Arbeitsschutzorganisation einschließlich der organisatorischen Ursachen konkreter Arbeitsschutzdefizite analysiert sowie Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen durchgeführt werden, die innerbetriebliche Kommunikation und die Zusammenarbeit sowie der innerbetriebliche Erfahrungsaustausch im Arbeitsschutz unter Einbeziehung aller Hierarchieebenen erfolgt, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten nachhaltig verbessert werden, sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten dauerhaft ermöglicht und gefördert wird. 22.07.2014 Sonderseminar Kunststoffindustrie Bayreuth 5
Vorgehensweise Erfassen und Prüfen des Vorhandenseins organisatorischer Regelungen durch Interviews, Befragung von betrieblichen Funktionsträgern Verifizieren Analysieren Erfassen und Prüfen des Vorhandenseins organisatorischer Regelungen durch Einsichtnahme in „regelnde“ Dokumente Erfassen und Prüfen, ob und wie organisatorische Regelungen umgesetzt sind Erfassen und Prüfen des Arbeitsschutzniveaus bei Tätigkeiten, an Arbeitsplätzen (Complianceprüfung) 22.07.2014 Sonderseminar Kunststoffindustrie Bayreuth 6
• 15 Organisationselemente 9 Zusatzelemente • 6 Kernelemente 7. Auflagenmanagement 1. Verantwortung, Aufgabenübertragung 8. Arbeitsmedizinische Vorsorge und Kompetenzregelung 9. Erste Hilfe und Sofortmaßnahmen 2. Überwachung der Einhaltung von übertragenen Pflichten 10. Regelwerksmanagement 3. Organisationspflichten aus dem ASiG 11. Kommunikation des Arbeitsschutzes 4. Qualifikation für den Arbeitsschutz 12. Planungs- und Beschaffungswesen 5. Qualität der Gefährdungsbeurteilung 13. Sonstige Funktionsträger 6. Organisation der Unterweisung 14. Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber 15. Besondere Beschäftigungsverhältnisse Pflichtteil ggf. zusätzlich – betriebsspezifische Auswahl 22.07.2014 Sonderseminar Kunststoffindustrie Bayreuth 7
Elemente und Prüfgegenstände Elemente Prüfgegenstände 22.07.2014 Sonderseminar Kunststoffindustrie Bayreuth 8
Elemente und Prüfgegenstände Elemente Prüfgegenstände 22.07.2014 Sonderseminar Kunststoffindustrie Bayreuth 9
(vgl. Folie Hr. Schmid) Gesamtbewertung ≤ Bewertung des Kernelements 5 ( "Organisation der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung" ) Systemkontrolle Systemprüfung Complianceprüfung 22.07.2014 Sonderseminar Kunststoffindustrie Bayreuth 10
Beispiel: Element 5 Kriterien zu den Prüfgegenständen sollen die Prüfgegenstände untersetzen und bewertbar machen und damit eine Beurteilung der jeweiligen Elemente erleichtern es steht den Anwendern frei welche Kriterien zur Bewertung eines Elementes herangezogen werden stellen keine zwingenden Prüfkriterien dar, die alle abgeprüft/abgefragt werden müssten 22.07.2014 Sonderseminar Kunststoffindustrie Bayreuth 11
Bewertung der Arbeitsschutzorganisation Prüfgegenstand 22.07.2014 Sonderseminar Kunststoffindustrie Bayreuth 12
Beispiel Bewertung am Kernelement 5 Organisation der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (GB) Prüfgegenstand zum Kernelement 5 Die Zuständigkeit und Vorgehensweise für die Durchführung und Auswertung der GB und die Weiterleitung der aus der GB resultierenden Informationen sind geregelt. 22.07.2014 Sonderseminar Kunststoffindustrie Bayreuth 13
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Beispiel Bewertung am Kernelement 5 Organisation der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (GB) Kriterien des Prüfgegenstands zum Kernelement 5 Arbeitsbereiche und Tätigkeiten einbezogen Gefährdungen ermittelt Besondere Tätigkeiten und/ oder besondere Personengruppen berücksichtigt Gefährdungen beurteilt Maßnahmen nach TOP ermittelt Regelungen zur Wirksamkeitskontrolle O 22.07.2014 Sonderseminar Kunststoffindustrie Bayreuth 15
Beispiel Bewertung am Kernelement 5 Organisation der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (GB) Bewertungsmaßstab: GB wird auf Basis von Nur Teilbereiche der GB Es werden keine oder betrieblichen Vorgaben werden auf Basis von nur vereinzelte GB durchgeführt betrieblichen Vorgaben durchgeführt durchgeführt Zuständigkeiten und Eine systematische systematische Zuständigkeiten und Vorgehensweise ist Vorgehensweise sind systematische nicht erkennbar geregelt Vorgehensweisen sind nur Zuständigkeiten sind zum Teil geregelt Auswertung der GB, unklar oder nicht Festlegung der Auswertung, Festlegung geregelt Schutzmaßnahmen, der Schutzmaßnahmen, Umsetzungsverantwort Umsetzungsverantwortung ung und und Wirksamkeitskontrolle Wirksamkeitskontrolle ist nicht vollständig/ korrekt sind geregelt geregelt 22.07.2014 Sonderseminar Kunststoffindustrie Bayreuth 16
Bewertung der Arbeitsschutzorganisation • Bewertung der Elemente nach vorgegebenen Kriterien und Bewertungsmaßstab • Gemeinsame Bewertung der Elemente anhand der jeweils durchgeführten Systemprüfung und Complianceprüfung • Besonderer Stellenwert wird der Organisation der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (GB) eingeräumt Das Gesamtergebnis kann nicht besser sein als die Bewertung dieses Kernelements Nr. 5 • Handlungsbedarf für Behörde bei: • Einzelelement – gelb oder rot • Arbeitsschutzorganisation – „teilweise geeignet“ oder „ungeeignet“ 22.07.2014 Sonderseminar Kunststoffindustrie Bayreuth 17
Kriterien: Gefährdungsbeurteilung angemessen durchgeführt • alle wesentlichen Gefährdungen wurden berücksichtigt; • konkrete Maßnahmen festgelegt (statt „bei Umfüllarbeiten PSA benutzen!" genaue Festlegung: Schürze, Handschuhtyp, Schutzbrille usw.) • Umsetzung geregelt;(die festgelegte PSA beschaffen und zur Verfügung stellen) • organisatorische Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung vorhanden • Arbeitsschutzverantwortliche kennen die Regelungen in der GB und achten auf die Einhaltung 22.07.2014 Sonderseminar Kunststoffindustrie Bayreuth 18
Beispiel: Gefährdungsbeurteilung angemessen durchgeführt: Großbetrieb Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung enthielt die wesentlichen in dem Betrieb vorkommenden Gefährdungen. Einige, wenige Gefährdungen im Betrieb wurden zwar in der Gefährdungsbeurteilung nicht betrachtet, jedoch wurden Maßnahmen welche die Arbeitnehmer schützen mittels Arbeitsanweisungen im Betrieb geregelt. Lediglich der Verweis auf die Gefährdungsbeurteilung hat gefehlt. 22.07.2014 Sonderseminar Kunststoffindustrie Bayreuth 19
Kriterien: Gefährdungsbeurteilung nicht angemessen durchgeführt • die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung enthält die meisten im Betrieb vorkommenden Gefährdungen, aber (wesentliche) Gefährdungen wurden nicht betrachtet jedoch Maßnahmen zumindest teilweise wenn auch nicht in dokumentierter Form durchgeführt (Beispiel siehe Fall 1: Kläranlage), oder • es werden Maßnahmen getroffen, aber z. T. nicht an den Betrieb angepasst bzw. zu allgemein gehalten (z.B. Ankreuzen von Gefährdungskatalogen, in denen Maßnahmen zur Reduzierung/Verhinderung der Gefährdungen beschrieben sind, aber keine Festlegung welche spezielle, betriebsangepasste Maßnahme umgesetzt wird), oder • Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung enthält "alle" (soweit überprüfbar) Gefährdungen und Maßnahmen sind getroffen, aber in der Complianceprüfung stellt sich heraus, dass die Maßnahmen nicht / nur teilweise umgesetzt werden, oder • die Gefährdungsbeurteilung wurde in der Vergangenheit gemacht, aber eine Fortschreibung bzw. Aktualisierung hat nicht stattgefunden, so dass die Gefährdungsbeurteilung "nicht aktuell" ist 22.07.2014 Sonderseminar Kunststoffindustrie Bayreuth 20
Beispiel: Gefährdungsbeurteilung nicht angemessen durchgeführt: Kläranlage Die vorgelegte Gefährdungsbeurteilung enthielt viele "typische" Gefährdungen des Unternehmens. Es wurde auf Gefährdungen durch Absturz, elektrische Betriebsmittel, explosionsfähige Atmosphäre etc. eingegangen. Eine wesentliche Gefährdung in diesem Betrieb, nämlich die durch biologische Arbeitsstoffe wurde in der Dokumentation nicht betrachtet. In der Praxis wurden jedoch einige Vorgaben aus der BioStoffV erfüllt. 22.07.2014 Sonderseminar Kunststoffindustrie Bayreuth 21
Beispiel: Gefährdungsbeurteilung nicht angemessen durchgeführt: Mittelständisches Unternehmen Die vorgelegte Gefährdungsbeurteilung enthielt alle wesentlichen Gefährdungen des Betriebs (soweit dies durch Stichprobenkontrolle zu beurteilen ist). In der Dokumentation wurden Maßnahmen festgelegt und geregelt wer diese umsetzt. Bei der Betriebs- besichtigung (Complianceteil) wurde jedoch fest- gestellt, dass viele der Maßnahmen nicht umgesetzt wurden. 22.07.2014 Sonderseminar Kunststoffindustrie Bayreuth 22
Kriterien: Gefährdungsbeurteilung nicht angemessen durchgeführt • Prinzip der Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen gar nicht bekannt (wir haben keine Gefährdung, wir haben nur Büroarbeitsplätze / Anlass: GDA Büro) • keinerlei Dokumentation der GB; • Dokumentation besteht aus einem Katalog (z.B. BG), der nicht an die tatsächlichen Betriebsverhältnisse angepasst ist; Meist wird in diesen Fällen auch die Umsetzung der Maßnahmen nicht festgelegt; • GB wurde vor vielen Jahren von internen oder externen Fachleuten erstellt. Seither aber nicht mehr angepasst, die Personen sind nicht mehr im Betrieb bzw. für den Betrieb tätig und niemand kümmert sich um die GB (wenn sie überhaupt noch gefunden wird) 22.07.2014 Sonderseminar Kunststoffindustrie Bayreuth 23
Beispiel: Gefährdungsbeurteilung nicht durchgeführt: KMU mehr als 10 MA GB für Bildschirmarbeitsplätze auf ca. 40 Seiten, weil jeder (nahezu identische ) Bildschirmarbeitsplatz gesondert beurteilt wurde; für den Rest des Betriebes mit Metallwerkstatt; Lager; Montagearbeitsplätzen usw. existieren 4 Seiten GB (nur Überschriften);Maßnahmen sind weder festgelegt noch umgesetzt. 22.07.2014 Sonderseminar Kunststoffindustrie Bayreuth 24
Danke für ihre Aufmerksamkeit Bereich (Behörde) Arial Regular 16pt Günter Tschech
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