VON DER BIERIDEE ZUM ETABLIERTEN ARCHITEKTURBÜRO - Kanton Nidwalden
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Amtlicher Teil Nr. 48 · 1. Dezember 2021 Herausgeber Kanton Nidwalden Verlag, Druck und Abonnementsverwaltung Engelberger Druck AG, Oberstmühle 3, 6370 Stans Kontakt Tel. 041 619 15 70, Fax 041 619 15 60, amtlich@amtsblatt-nw.ch, www.amtsblatt-nw.ch VON DER BIERIDEE ZUM ETABLIERTEN ARCHITEKTURBÜRO. Im Jahr 2001 haben sich die zwei Freunde Iwan Scherer und Claudio Clavadetscher zu einer Reise mit unbekanntem Ziel aufgemacht. Unterwegs haben sie unzählige einzigartige Menschen kennen und schätzen gelernt, die den Weg von Archbau ent- scheidend geprägt haben. uf st a ein Ar Darauf stossen wir heute an. Danke für 20 unvergessliche Jahre! Lu ch • bier V o r b eik o m ?• Architektur & en Baumanagement AG www.archbau.ch m ss en o u n d a n st
INHALTSVERZEICHNIS Informationen aus dem Regierungsgebäude 2147 Eidgenössische Abstimmungen 2151 Landrat 2154 Direktionen und Amtsstellen 2156 Medieninformation 2156 Justiz– und Sicherheitsdirektion 2165 Landwirtschafts- und Umweltdirektion 2171 Gesundheits- und Sozialdirektion 2172 Handelsregister2180 Schuldbetreibung und Konkurs 2185 Gerichte2188 Gemeinden2191 Baugesuche2191 Beckenried2193 Dallenwil2194 Emmetten 2200 Oberdorf2203 Selbständige Anstalten 2204 Die nächste Ausgabe Nr. 49 erscheint am Donnerstag, den 9. Dezember 2021 2146 Nr. 48 · 1. Dezember 2021
INFORMATIONEN AUS DEM REGIERUNGSGEBÄUDE Förderung von Kindern und Jugendlichen besser verankern Die Kinder- und Jugendförderung soll in Nidwalden auf neue gesetzliche Grundlagen gestellt werden. Dies fordert eine Motion. Dadurch könnte die Planungssicherheit bei der Entwicklung, Umsetzung sowie Finanzierung von entsprechenden Angeboten erhöht werden. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Prüfung dieses Anliegens. Drei Landräte haben im Mai 2021 eine Motion zu einer Gesetzesgrundlage zur Förderung der Kinder und Jugendlichen eingereicht. Im Vorstoss wird angeregt, die Aufgabenverteilung der Kinder- und Jugendförderung zwischen Kanton und Gemeinden auf neue gesetzliche Grund- lagen zu stellen. Da sich diese Aufgaben nicht allein auf ein spezifisches Gemeindegebiet konzentrieren, sollen sie gemäss den Motionären regional beziehungsweise kantonal organi- siert werden. Die schweizerische Kinder- und Jugendpolitik wird durch die föderale Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden geprägt. Sie ist aber auch eng mit der Tätigkeit nichtstaatlicher Organisationen und privater Initiativen verbunden. In mehreren Gesetzen des Kantons Nidwalden sind Elemente zur Förderung der Kinder und Jugendlichen zu finden. Sie sind Teil von übergeordneten Aufgaben in den Bereichen Soziales und Bildung. Erwähnt seien das Sozialhilfegesetz, das Bildungsgesetz, das Kulturförderungsgesetz, das Volksschulgesetz, das Sportgesetz, das Gesundheitsgesetz und das Kinderbetreuungsgesetz. Planungssicherheit schaffen Die Notwendigkeit einer kantonalen Verankerung der Kinder- und Jugendförderung zeigen die Motionäre beispielhaft am «Senkel» in Stans auf. Das Jugendkulturhaus hat eine wichtige, gemeindeübergreifende Funktion als sozialer und kultureller Begegnungsort junger Erwach sener. Die mittels Vereinbarung durch die Gemeinden getragene Institution ist aber dem Risiko ausgesetzt, dass bestehende finanzielle Unterstützungen jederzeit gekürzt werden kön- nen. Auch verfügen die Gemeinden über die Möglichkeit, alle fünf Jahre aus der gemeinsam beschlossenen Vereinbarung auszutreten. Beides kann die Weiterführung des «Senkels» als Begegnungs- und Gestaltungsort jugendgerechter Aktivitäten gefährden. Es fehlt an Planungs- sicherheit. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Motion gutzuheissen. Die Wichtigkeit solcher Angebote zeigt gerade die Pandemie, in welcher viele Aktivitäten eingestellt werden mussten und den Jugendlichen zahlreiche Bezugspunkte fehlten. Die organisatorische Zuweisung der Zuständigkeiten, Aufgaben und finanziellen Abgeltungen der ausserschulischen Kinder- und Jugendförderung bedarf einer höheren Transparenz sowie vereinheitlichter Regelungen. Eine gesetzliche Verankerung würde unterstützend auf Gemeinden, Kanton und private Akteure bei der Entwicklung, Umsetzung sowie Finanzierung von entsprechenden Angeboten und Mass- nahmen wirken. Zudem könnte das Recht aller Kinder und Jugendlichen auf Teilhabe in allen sie betreffenden Angelegenheiten gewährleistet werden. Nr. 48 · 1. Dezember 2021 2147
Die Gesundheits- und Sozialdirektion soll den Auftrag erhalten, diese Abklärungen zusammen mit der Bildungsdirektion und den Gemeinden an die Hand zu nehmen. Der Regierungsrat wird anschliessend dem Landrat eine Vorlage mit den erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen unterbreiten. Stans, 25. November 2021 2148 Nr. 48 · 1. Dezember 2021
Kantonsregierungen von Luzern und Nidwalden nehmen auf Einladung am World Economic Forum 2022 teil Auf Einladung des World Economic Forum werden die Regierungen der Kantone Luzern und Nidwalden am Jahrestreffen 2022 in Davos teilnehmen. Die Einladung hat sich aus den Vorbereitungen für das Jahrestreffen 2021 ergeben. Dieses war in reduzierter Form im Raum Luzern-Bürgenstock geplant und wurde wegen der Pandemie abgesagt. Die intensiven Vorarbeiten für das World Economic Forum 2021, das in reduzierter Form im Raum Luzern-Bürgenstock hätte durchgeführt werden sollen, haben zu einer Einladung der Luzerner und Nidwaldner Regierung an das World Economic Forum 2022 in Davos geführt. Die Ankündigung, dass das World Economic Forum sein Jahrestreffen 2021 im Raum Luzern- Bürgenstock plante, hat der Region im Herbst 2020 weltweit viel Aufmerksamkeit gebracht. Obwohl das World Economic Forum letztlich wegen der Corona-Pandemie nicht in der Zen- tralschweiz stattfinden konnte, wurden zahlreiche positive Impulse für die Wirtschaft und die Region als Veranstaltungsort für bedeutende internationale Konferenzen verzeichnet. Mit der Einladung der Kantonsregierungen von Nidwalden und Luzern ans Jahrestreffen 2022, das gemäss aktuellem Planungsstand vom 17. bis zum 21. Januar 2022 in Davos stattfindet, bietet sich nun die einmalige Chance, diese Inputs wiederaufzunehmen und weitere Kontakte zu knüpfen. Die Regierungsvertreter werden für einzelne, ausgewählte Anlässe nach Davos reisen. Zudem planen Luzern und Nidwalden, gemeinsam mit den Kantonen Graubünden und Zürich als Co-Veranstalter, einen Unternehmensabend. Dabei werden sich die Regierungen und hochrangige Wirtschaftsvertreter im kleinen Rahmen miteinander austauschen. Die Luzerner und Nidwaldner Delegation umfasst je neun Mitglieder des Regierungsrates und der Wirtschaft. Der Luzerner Wirtschaftsdirektor Fabian Peter ist erfreut: «Das World Economic Forum ist eine weltweit beachtete Bühne, auf der Problemstellungen in Lösungsansätze überführt werden. Es ist sinnvoll und erfreulich, dass der Kanton Luzern mit seiner international orientierten Export- und Tourismuswirtschaft dabei einen aktiven Part wahrnehmen kann.» Auch der Nidwaldner Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger betont die Chancen: «Indem wir den Kontakt zum World Economic Forum weiterhin aktiv pflegen, können wir beste Werbung für unsere Region machen. Diese Gelegenheit wollen wir nutzen.» Das Engagement für den Wirtschaftsstandort und die Tourismusdestination Luzern-Vier- waldstättersee zählt zu den wichtigen Aufgaben der Politik beider Kantone. Alleine aus dem Kanton Luzern werden jährlich Waren für 4 bis 5 Milliarden Franken ins Ausland exportiert; im Coronajahr 2020 sind die Ausfuhren stark zurückgegangen. Im Tourismus wird eine qualitative Weiterentwicklung angestrebt. Das Ziel ist eine verstärkte Ausrichtung auf einen hochwertigen und nachhaltigen Tourismus. Diese Neuausrichtung hat mit der Coronakrise noch an Bedeu- tung gewonnen. Luzern/Stans, 26. November 2021 Nr. 48 · 1. Dezember 2021 2149
Bericht soll Wirksamkeit des integrativen Schulsystems aufzeigen Der Regierungsrat erachtet die in einem Postulat aufgeworfenen Fragen zum integrativen Schulsystem im Kanton Nidwalden als relevant. In einem Bericht sollen die Ist-Situation analysiert und der Mass nahmenbedarf eruiert werden. Der Bericht soll im kommenden Jahr erarbeitet und Anfang 2023 vor- gestellt werden. In einem Postulat der Landräte Christof Keller, Urs Amstad und Mitunterzeichnenden wird der Regierungsrat aufgefordert, «das 2010 eingeführte integrative Schulsystem zu überprüfen» sowie aufzuzeigen, «wie man die im Volksschulgesetz vorgesehenen Klein- und Förderklassen zur individuellen Betreuung ausserhalb der Regelklassen wieder besser verankern und für die Gemeindeschulen attraktiver ausgestalten kann». Das integrative Schulsystem ist zuletzt im Jahr 2015 mittels einer Fokusevaluation untersucht worden. Es zeigte sich damals, dass das System bei Schulleitungen, Lehrpersonen und Erziehungsberechtigten auf grossmehrheitliche Zustimmung stösst, jedoch auch Vorbehalte etwa hinsichtlich Förderung und Verhaltens auffälligkeiten vorhanden sind. Die Kantone sind gemäss Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet, für eine den beson- deren Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen angepasste Grundschulung zu sorgen. Sie sollen «soweit dies möglich ist und dem Wohl des behinderten Kindes oder Jugendliche dient, mit entsprechenden Schulungsformen die Integration in die Regelschule» fördern. Die Anfän- ge der integrativen Förderung reichen in Nidwalden ins Jahr 1983 zurück. Damals engagier- te Hergiswil als erste Gemeinde schulische Heilpädagogen zur Förderung von Kindern mit besonderem Bildungsbedarf anstelle der Führung von separaten Kleinklassen, die aufgrund zu geringer Schülerzahlen suboptimale Voraussetzungen aufwiesen. In der Folge schwenkten wei- tere Gemeinden auf diesen Weg um. Ziel war es, die Regellehrpersonen zu unterstützen und so die Beschulung der Lernenden der vormaligen Kleinklassen in den Regelklassen zu ermögli- chen. Dadurch konnten lange Schulwege zu den Standortgemeinden der Kleinklassen und die soziale Ausgrenzung von Lernenden vermieden werden. Die letzte Kleinklasse in Nidwalden wurde 2005 aufgehoben. In der heutigen Zeit wird die Integration sowohl von der Gesellschaft als auch der Politik gefordert. Die Volksschule Nidwalden ist bemüht, diesen Anspruch gesell- schaftsfähig umzusetzen. Die im Postulat aufgeworfenen Fragen stuft der Regierungsrat als relevant ein. Die Erstellung eines Berichts, der die aktuelle Situation erörtert und die Perspektiven sowie Massnahmen im Umgang mit den anstehenden Herausforderungen im Rahmen des integrativen Schulsystems aufzeigt, wird als sinnvoll erachtet. Stans, 29. November 2021 2150 Nr. 48 · 1. Dezember 2021
EIDGENÖSSISCHE ABSTIMMUNGEN Eidgenössische Abstimmung 28.11.2021 Seite: 1 Abstimmungstag: 28.11.2021 Eidgenössische Abstimmung – Abstimmungstag: 28.11.2021 Abstimmungsgegenstand: «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» Volksinitiative vom 7. November 2017 Stimmzettel Stimm- in Betracht Stimm- Gemeinde berechtigte eingelegte leere ungültige fallende Ja Nein bet. Kanton Nidwalden Beckenried 2'706 2'084 24 13 2'047 1'081 966 77.01% Buochs 3'872 2'871 26 29 2'816 1'539 1'277 74.15% Dallenwil 1'486 1'130 8 4 1'118 651 467 76.04% Emmetten 1'140 801 5 4 792 432 360 70.26% Ennetbürgen 3'642 2'738 23 18 2'697 1'348 1'349 75.18% Ennetmoos 1'682 1'286 12 15 1'259 720 539 76.46% Hergiswil 3'991 2'901 27 19 2'855 1'302 1'553 72.69% Oberdorf 2'308 1'822 25 13 1'784 911 873 78.94% Stans 5'966 4'430 54 32 4'344 2'564 1'780 74.25% Stansstad 3'382 2'494 20 16 2'458 1'281 1'177 73.74% Wolfenschiessen 1'614 1'157 7 10 1'140 616 524 71.69% Total: Kanton Nidwalden 31'789 23'714 231 173 23'310 12'445 10'865 74.60% In Prozenten 100 53.39 46.61 Anzahl erfasster (definitiver) Gemeinden: 11 von 11 Nr. 48 · 1. Dezember 2021 2151
Eidgenössische Abstimmung 28.11.2021 Seite: 2 Abstimmungstag: 28.11.2021 Abstimmungsgegenstand: «Justiz-Initiative» Volksinitiative vom 26. August 2019 «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren» Stimmzettel Stimm- in Betracht Stimm- Gemeinde berechtigte eingelegte leere ungültige fallende Ja Nein bet. Kanton Nidwalden Beckenried 2'706 2'054 64 13 1'977 522 1'455 75.91% Buochs 3'872 2'833 66 29 2'738 792 1'946 73.17% Dallenwil 1'486 1'115 36 4 1'075 306 769 75.03% Emmetten 1'140 782 24 4 754 252 502 68.60% Ennetbürgen 3'642 2'705 58 18 2'629 768 1'861 74.27% Ennetmoos 1'682 1'250 44 13 1'193 328 865 74.32% Hergiswil 3'991 2'875 84 20 2'771 798 1'973 72.04% Oberdorf 2'308 1'791 54 13 1'724 492 1'232 77.60% Stans 5'966 4'352 143 32 4'177 1'363 2'814 72.95% Stansstad 3'382 2'465 59 16 2'390 772 1'618 72.89% Wolfenschiessen 1'614 1'135 45 10 1'080 257 823 70.32% Total: Kanton Nidwalden 31'789 23'357 677 172 22'508 6'650 15'858 73.48% In Prozenten 100 29.55 70.45 Anzahl erfasster (definitiver) Gemeinden: 11 von 11 2152 Nr. 48 · 1. Dezember 2021
Eidgenössische Abstimmung 28.11.2021 Seite: 3 Abstimmungstag: 28.11.2021 Abstimmungsgegenstand: Änderung vom 19. März 2021 des Covid-19-Gesetzes Stimmzettel Stimm- in Betracht Stimm- Gemeinde berechtigte eingelegte leere ungültige fallende Ja Nein bet. Kanton Nidwalden Beckenried 2'706 2'103 7 13 2'083 1'182 901 77.72% Buochs 3'872 2'878 23 29 2'826 1'667 1'159 74.33% Dallenwil 1'486 1'143 9 4 1'130 565 565 76.92% Emmetten 1'140 808 6 4 798 370 428 70.88% Ennetbürgen 3'642 2'762 13 18 2'731 1'683 1'048 75.84% Ennetmoos 1'682 1'293 7 16 1'270 576 694 76.87% Hergiswil 3'991 2'931 14 21 2'896 1'842 1'054 73.44% Oberdorf 2'308 1'833 21 13 1'799 976 823 79.42% Stans 5'966 4'454 35 32 4'387 2'893 1'494 74.66% Stansstad 3'382 2'513 14 17 2'482 1'564 918 74.31% Wolfenschiessen 1'614 1'171 6 10 1'155 603 552 72.55% Total: Kanton Nidwalden 31'789 23'889 155 177 23'557 13'921 9'636 75.15% In Prozenten 100 59.09 40.91 Anzahl erfasster (definitiver) Gemeinden: 11 von 11 Auslandschweizer: 661 Rechtsmittelbelehrung: Gegen die vorstehend festgestellten Ergebnisse der eidgenössischen Volksabstimmung vom 28. November 2021 kann innert 3 Tagen seit der Publikation beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden. Rechtsmittelbelehrung: Stans, 28. November 2021 Gegen die vorstehend festgestellten Ergebnisse der eidgenössischen Volksabstimmung vom 28. November 2021 kann innert 3 Tagen seit der Publikation beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden. KANTONALES ABSTIMMUNGSBÜRO Stans, 28. November 2021 KANTONALES ABSTIMMUNGSBÜRO Nr. 48 · 1. Dezember 2021 2153
LANDRAT Protokoll Auszug aus dem Protokoll des Landrates vom 24. November 2021 Vorsitz: Landratspräsident Stefan Bosshard, Oberdorf Anwesend: Vormittagssitzung 58 Ratsmitglieder, ab 10.00 Uhr: 57 Ratsmitglieder Nachmittagssitzung 56 Ratsmitglieder Hergiswil, Loppersaal, Grossmatt 5 08.30 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 15.40 Uhr 1. Die Tagesordnung wird genehmigt. 2. Das Protokoll der Landratssitzung vom 27. Oktober 2021 wird genehmigt. 3. Die Notverordnung über die Sicherstellung der politischen Rechte während der Covid-19-Pan- demie (Notverordnung zu den politischen Rechten) wird genehmigt. 4. Budget und Finanzpläne des Kantons: 4.1 Das Budget für das Jahr 2022 wird festgelegt. In der Erfolgsrechnung werden budgetiert: Betrieblicher Aufwand Fr. 402’996’700 Betrieblicher Ertrag Fr. 388’241’000 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Fr. -14’755’700 Ergebnis aus Finanzierung Fr. 19’498’500 Operatives Ergebnis Fr. 4’742’800 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung Fr. 4’742’800 In der Investitionsrechnung werden budgetiert: Investitionsausgaben Fr. -55’696’000 Investitionseinnahmen Fr. 17’701’100 Nettoinvestition Fr. -37’994’900 2154 Nr. 48 · 1. Dezember 2021
4.2 Der Finanz- und Investitionsplan für die Jahre 2023 und 2024 wird genehmigt. 4.3 Der Investitionsplan für die Jahre 2025 und 2026 wird zur Kenntnis genommen. 5. Die Jahresziele 2022 des Regierungsrates werden zur Kenntnis genommen. 6. Die dringliche Interpellation von Landrat Josef Bucher, Buochs, betreffend die Integration der Fachstelle für Denkmalpflege bei der Baudirektion wurde durch den Regierungsrat beant wortet. Nach erfolgter Diskussion wird das Geschäft als erledigt abgeschrieben. 7. Das Postulat von Landrat Alexander Huser, Ennetbürgen, und Mitunterzeichnenden betreffend Einführung der Nachhaltigkeitsbeurteilung (NHB) in der öffentlichen Verwaltung wird gut geheissen. 8. Der Bericht der Interparlamentarischen Fachhochschulkommission (IFHK FHZ) zum Tätigkeits- bericht und zur Jahresrechnung 2020 der Hochschule Luzern wird zur Kenntnis genommen. Stans, 25. November 2021 LANDRAT NIDWALDEN Landratssekretär lic. iur. Emanuel Brügger Nr. 48 · 1. Dezember 2021 2155
DIREKTIONEN UND AMTSSTELLEN Medieninformation Die Werkbeiträge 2021 gehen an zwei bildende Künstler Die Kantone Obwalden und Nidwalden schreiben seit 2014 gemeinsam Werkbeiträge für Kultur- schaffende aus. Die fünfköpfige Fachjury vergibt den grossen Werkpreis 2021 in der Höhe von 20’000 Franken an den Street-Art-Künstler Adrian Gander. Der kleine Werkpreis in der Höhe von 10’000 Franken geht an den bildenden Künstler Christian Kathriner. Mit der gemeinsamen Ausschreibung von Werkbeiträgen verfolgen die beiden Kantone Obwalden und Nidwalden das Ziel, Kulturschaffende aus ihrer Region unmittelbar und personenbezogen zu fördern. 2021 bezog die Ausschreibung alle Kultursparten mit ein. Die Bewertung der eingegangenen Gesuche nahm eine eigens zusammengestellte Fachjury vor. Ihr gehörten Tobias Künzli (Musiker), Laura Livers (Komponistin), Elinor Wyser (Vertreterin der Kulturkommission Obwalden) und Tide Zihlmann (Vertreter der Kulturkommission Nidwalden) an. Das Präsidium hatte Barbara Schlumpf (Theaterregisseurin und Dramaturgin) inne. Der grosse, mit 20’000 Franken dotierte Werkbeitrag geht an den 30-jährigen Buochser Adrian Gander. Bekannt geworden als Graffiti-Künstler, strebt er mit seinem eingereichten Projekt «Disparities» an, sich neue Themen und Arbeitstechniken zu erschliessen. Im Mittelpunkt steht dabei das Erforschen und Visualisieren des nicht sichtbaren «Dritten Raums» (beispielsweise das Innere von Hausmauern, Computern oder Smartphones). Dies geschieht mittels Installa tionen und Objekten aus dem 3D-Drucker. Der kleine Werkbeitrag in der Höhe von 10’000 Franken wird dem 47-jährigen Sarner Christian Kathriner zugesprochen. Er nimmt sich im Rahmen des Projekts «KI – nstler» vor, die Auswirkungen der Künstlichen Intelligenz (KI) auf die Kunst zu untersuchen und für sein eigenes Schaffen fruchtbar zu machen. Kathriner geht unter anderem der Frage nach, wie eine zeitgenössische mediale Malerei des digitalenZufallsprinzips aussehen könnte. Preisträgerinnen und Preisträger der letzten Jahre 2020: Olivia Abächerli (bildende Künstlerin); Brigitta Würsch (bildende Künstlerin) 2019: Sitara Abuzar Ghaznawi (bildende Künstlerin) 2018: Anita Zumbühl (bildende Künstlerin); Christof Wolfisberg (Wortakrobat) 2017: Roland von Flüe (Musiker); Andreas Gabriel und Severin Barmettler (Musiker) Stans/Sarnen, 23. November 2021 2156 Nr. 48 · 1. Dezember 2021
Medieninformation Nidwalden weist viele Fälle auf – testet aber auch viel mehr als andere Der Kanton Nidwalden verzeichnet aktuell übermässig viele Covid-19-Fälle. Die Statistik zeigt, dass rund 85 Prozent der Betroffenen ungeimpft sind. Bisher wirkt sich der Anstieg nicht auf die Hospitali sationen aus. Mit einer höheren Impfquote und der Auffrischimpfung kann die Bevölkerung einen entscheidenden Beitrag leisten, dass die Lage in den Spitälern stabil bleibt. Die Covid-19-Fallzahlen sind in den vergangenen Wochen vor allem im schulischen Umfeld stark angestiegen, worauf der Regierungsrat mit der Einführung der Maskenpflicht für alle Lehr- personen und Lernende ab der Sekundarstufe I reagiert hat. Die Quote der Erkrankungen pro 100’000 Einwohnerinnen und Einwohner ist derzeit in Nidwalden am höchsten. Dabei gilt aber zu berücksichtigen, dass Nidwalden seit Wochen am zweitmeisten Tests hinter Uri aufweist. Je mehr getestet wird, desto wahrscheinlicher ist es, auch am Coronavirus erkrankte Personen, die keine oder nur milde Symptome aufweisen, zu eruieren. «Die grosse Testbereitschaft der Bevölkerung begrüssen wir sehr. Nur so gelingt es, rechtzeitig Infektionsketten zu erkennen und zu unterbrechen», hält Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger fest. So konnten jüngst mutmasslich auch Übertragungen von Schulkindern auf ältere Generationen verhindert werden. Hierfür sprechen die aktuell stabilen Zahlen von Covid-19-Patienten, die im Spital behandelt werden müssen. Zumeist verzeichnen ältere Personen schwere Verläufe und benötigen Intensivpflege. Die Kapazitäten in den Spitälern hängen dabei nicht alleine von der Infrastruktur, sondern vor allem vom Fachpersonal ab, das nicht im Überfluss vorhanden ist und nach fast zwei Jahren seit Ausbruch der Pandemie zusehends am Limit läuft. Das Gesundheitsamt legt daher allen geimpften Personen über 65 Jahren nahe, der Empfehlung des Bundes für eine Boosterimpfung nachzukommen. Diese soll frühestens sechs Monate nach der letzten Impfung erfolgen und trägt dazu bei, den nachlassenden Schutz vor einer Infektion und schweren Krankheitsverläufen aufzufrischen. Nachdem die Schweizerische Heilmittel behörde Swissmedic heute Morgen die Zulassung der Boosterimpfung auf alle Personen ab 16 Jahren ausgeweitet hat, dürfte nächstens auch die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) ihre Impfempfehlungen dahingehend anpassen. Bis es soweit ist, können sich aktuell Personen ab 65 Jahren für eine Auffrischimpfung anmelden. Entgegen ersten Ankündigungen ist hierfür nicht nur in Arztpraxen und Apotheken, sondern auch im alten Zeughaus eine vor- gängige Anmeldung zwingend. Diese kann online unter nw.impfung-covid.ch vorgenommen werden. Wichtig zu wissen ist, dass im alten Zeughaus inzwischen am Dienstag ausschliesslich der Impfstoff von Pfizer/BioNTech und am Freitag ausschliesslich der Impfstoff von Moderna verwendet wird. Dies gilt zudem auch für Erst- und Zweitimpfungen im Walk-in am selben Standort. Weitere Informationen sind unter www.nw.ch/coronaimpfung ersichtlich. Nr. 48 · 1. Dezember 2021 2157
Der Weg aus der Pandemie führt weiterhin über eine hohe Impfquote. Der Kanton Nidwalden steht derzeit bei über 68 Prozent der Bevölkerung, die sich theoretisch impfen lassen kann. «Es ist von zentraler Bedeutung, dass wir diese Quote weiter steigern, wenn wir die Gefahr von schweren Verläufen senken und eine Überlastung des Gesundheitswesens verhindern wollen», gibt Michèle Blöchliger zu bedenken. Ein niederschwelliges Angebot, sich über die Wirksam- keit einer Covid-19-Impfung informieren zu lassen, besteht weiterhin mit dem Beratungs- und Impfmobil, das diese Woche noch in Emmetten, Stans, Hergiswil, Dallenwil und Ennetbürgen Halt macht (mehr Infos: www.nw.ch/impfwoche). Wer vom Nutzen einer Impfung überzeugt ist, kann sich direkt vor Ort impfen lassen. Auch in Arztpraxen, Apotheken und im Walk-in kann man sich weiterhin beraten und impfen lassen. Zudem gibt eine Gratis-Hotline unter Tel. 041 618 40 80 von Montag bis Freitag zu Bürozeiten zu allen Fragen rund um die Impfung Auskunft. Grundregeln werden zusehends vernachlässigt Neben einer hohen Impfquote ist es essentiell, dass die Verhaltensmassnahmen wie regel mässiges Lüften von Innenräumen oder Händewaschen nach wie vor eingehalten und – wo vorgeschrieben oder aufgrund der Situation angebracht – Schutzmasken getragen werden. Es ist feststellbar, dass diese Grundregeln zusehends vernachlässigt werden, was den beun ruhigenden Verlauf der Pandemie zusätzlich befeuert. «Das Covid-Zertifikat wird von vielen als uneingeschränkter Freipass verstanden. Doch auch wer geimpft oder genesen ist, sollte vor- sichtig unterwegs sein und vor allem in geschlossenen Innenräumen möglichst Abstand halten, sofern nicht eine Maskenpflicht gilt», so Michèle Blöchliger. Es ist erwiesen, dass die inzwi- schen vorherrschende Delta-Variante des Coronavirus eine höhere Virenlast und ein stärkeres Übertragungsrisiko mit sich bringt. «Sollte ein kontinuierlicher Anstieg an spitalbedürftigen Covid-19-Patienten eintreffen, werden wieder strengere Einschränkungen notwendig. Wichtig erscheint uns für diesen Fall, dass es keinen Flickenteppich unter den Kantonen geben wird, sondern der Bund einheitliche Massnahmen ergreift», betont die Gesundheits- und Sozial direktorin. Stans, 23. November 2021 2158 Nr. 48 · 1. Dezember 2021
Medieninformation Die Baudirektion erlässt in Emmetten eine Planungszone Die Gemeinde Emmetten muss ihre Wohnbauzone verkleinern. An der Gemeindeversammlung vom Mai 2021 wurde ein erstes, aber nicht ausreichendes Auszonungspaket beschlossen. Nun erlässt die Baudirektion eine neue Planungszone über vierzehn Grundstücke, bis die Revision der Nutzungs planung abgeschlossen ist und wieder der Gemeindeversammlung vorgelegt wird. Wie alle Nidwaldner Gemeinden revidiert zurzeit auch die Gemeinde Emmetten den Zonenplan und passt die Bau- und Zonenordnung dem kantonalen Planungsund Baugesetz (PBG) an. Weil die Bauzone für Wohnen nicht den bundesrechtlichen und kantonalen Vorgaben entsprechen, muss die Gemeinde Rückzonungen vornehmen. Eine Planungszone soll Vorkehrungen verhin- dern, welche die zweckdienliche Umsetzung der Pläne und Vorschriften erschweren würden. Bereits 2015 hat der Gemeinderat eine erste Planungszone erlassen, welche mittlerweile von Gesetzes wegen erloschen ist. Aus der Planungszone 2015 resultierte ein Paket von Aus- und Umzonungen, welches der Gemeindeversammlung im Mai 2021 zur Beschlussfassung vor gelegt wurde. Dabei hat die Gemeindeversammlung nur einen Teil im Umfang von 2.2 Hektaren beschlossen, weitere 3.5 Hektaren Bauland müssen noch ausgezont werden. Der Gemeinderat kann in gleicher Sache nur einmal eine Planungszone erlassen. Daher stellt nun die kantonale Baudirektion mit dem Erlass einer neuen Planungszone sicher, dass ein Teil der unbebauten Bauzonenflächen in der laufenden Nutzungsplanrevision weiterhin für die notwendige Bauzonenreduktion zur Disposition steht. Sie hat der Planungszone insgesamt vierzehn Grundstücke mit einer Fläche von 3.2 Hektaren zugewiesen. Es sind allesamt Grund- stücke oder Grundstücksteile, welche bereits 2015 mit einer Planungszone belegt wurden und an der Gemeindeversammlung vom Mai 2021 nicht ausgezont worden sind. Aus verschiedenen Gründen wie der peripheren Lage, der nicht hinreichenden Erschliessung oder der Gefähr- dung durch Naturgefahren sind sie zur Bebauung nur beschränkt geeignet. Zudem sind die betroffenen Grundstücke bereits seit Jahrzehnten der Bauzone zugewiesen, ohne dass darauf Projekte verwirklicht worden sind. Auf den mit der Planungszone belegten Grundstücken wer- den für die Dauer der Planungszone keine Baubewilligungen erteilt. Die Planungszone hat eine Gültigkeit von drei Jahren und kann maximal zwei Jahre verlängert werden. Der Erlass der Pla- nungszone kommt nun zur öffentlichen Auflage. Stans, 25. November 2021 Nr. 48 · 1. Dezember 2021 2159
Medieninformation Für Spital, Heime und weitere Institutionen wird die 3G-Regel eingeführt Ab Montag, 29. November, gilt in Alters- und Pflegeheimen, in Spitälern, für die Spitex Nidwalden und in Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung eine Zertifikatspflicht. Sowohl Mitarbei- tende als auch Besuchende müssen den Nachweis erbringen, dass sie die 3G-Regel einhalten. Diese Massnahme ist zentral, um den Schutz der besonders gefährdeten Bevölkerung zu erhöhen. Die ungünstige Entwicklung der epidemiologischen Lage veranlasst die Gesundheits- und So- zialdirektion dazu, die 3G-Regel für Alters- und Pflegeheime, für Spitäler, das Geburtshaus, für die Spitex Nidwalden sowie weitere soziale Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung einzuführen. Das Vorgehen ist mit den Verantwortlichen der Institutionen abgesprochen und wird von diesen unterstützt. Ziel dieser Massnahme ist es, ältere und vulnerable Bevölkerungs- gruppen, die besonders gefährdet sind für schwere Krankheitsverläufe infolge einer Covid- 19-Infektion, besser zu schützen. Dadurch soll eine Überlastung des Gesundheitswesens ab- gewendet werden. Die von der Gesundheits- und Sozialdirektion erlassene Weisung gilt ab Montag, 29. November 2021, und ist vorerst unbefristet. Die Entwicklung der Lage und die Verhältnismässigkeit der Weisung werden laufend geprüft. Die Zertifikatspflicht ab 16 Jahren in den Institutionen gilt sowohl für das Personal, für Bewohnende wie auch für Besucherinnen und Besucher. Sie alle müssen entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Dasselbe gilt auch für externe Personen wie Handwerker, die zum Beispiel in einem Heim oder im Spital einen Auftrag auszuführen haben. «Setzen wir die Massnahmen zu spät um, erschwert das die Kontrolle der Pandemie. Mit der erneuten Welle und dem Risiko eines exponentiellen Wachstums steigt auch wieder die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitswesens und von weitreichenden Einschränkungen für die Gesellschaft und Wirtschaft», erklärt Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger und fügt an: «Es dürfte im Interesse von allen sein, dies möglichst zu verhindern, weshalb mit allen Mitteln das Risiko von vielen Covid-19- Fällen, die gleichzeitig intensive Spitalpflege benötigen, gesenkt werden muss. Das Tempo der gegenwärtigen Entwicklung ist zu drosseln.» Für die korrekte Umsetzung und Kontrolle der 3G-Regel sind die Betriebe verantwortlich. Für nicht ge- impfte oder nicht genesene Personen soll eine regelmässige Testpflicht eingeführt werden. Die Betriebe haben die Möglichkeit, beim repetitiven Testen mitzumachen oder vor Ort Schnell- tests für das eigene Personal anzubieten. Weitere Testmöglichkeiten werden in den beiden kantonalen Testcentern beim Spital und im alten Zeughaus in Oberdorf geboten. In dringenden Fällen können die Institutionen Ausnahmen von der 3G-Regel vorsehen. 2160 Nr. 48 · 1. Dezember 2021
Neben der Zertifikatspflicht sollen weitere Schutzmassnahmen wie das Maskentragen bei en- gem Kontakt zwischen Mitarbeitenden und Klientinnen und Klienten aufrechterhalten werden. Es liegt im Ermessen der Institutionen zu entscheiden, welche Regeln neben 3G sowohl für zu betreuende Personen wie auch für Mitarbeitende und Besuchende einen in allen Situationen ausreichenden Schutz vor einer Übertragung bieten. Die Betriebe sind angehalten, ihr Schutz- konzept laufend zu überprüfen und an der epidemiologischen Lage auszurichten. Ein Zertifikat garantiert keine absolute Sicherheit, daher sind die Grundregeln wie Maskentragen, Abstand halten, Lüften von Innenräumen und Händewaschen weiterhin wichtig. Hospitalisationen: rund 85 Prozent sind ungeimpft Es ist bekannt, dass die Schutzwirkung der Impfung gegen Covid-19 vor allem bei älteren Per- sonen im Lauf der Zeit nachlässt und eine Auffrischimpfung notwendig wird. Bisher haben in Nidwalden 2’300 Personen eine Auffrischimpfung erhalten. Arztpraxen, Apotheken und die kantonale Fachstelle Corona im alten Zeughaus in Oberdorf sind laufend daran, weiteren Per- sonen eine dritte Impfdosis zu verabreichen. Vollständig geimpfte Personen über 65 Jahren, de- ren letzte Impfung mehr als 6 Monate zurückliegt, können sich online oder telefonisch für eine Auffrischimpfung anmelden. Weitere Informationen sind unter www.nw.ch/coronaimpfung ersichtlich. Daneben ist es wichtig, dass auch die Quote von Erstimpfungen weiter gesteigert wird, um die Immunisierung in der ganzen Bevölkerung voranzubringen. Derzeit steht Nidwalden bei knapp 69 Prozent der Bevölkerung, die sich theoretisch impfen lassen kann. Je höher diese Quote, desto besser ist der Schutz von allen Bürgerinnen und Bürger vor einer Infektion, schweren Krankheitsverläufen oder Long-Covid-Folgen. Auch hilft eine hohe Impfrate besonders in der kalten Jahreszeit, um die Zirkulation und Aktivitäten des Virus einzudämmen. Selbst wenn Impfdurchbrüche vorkommen, zeigt die jüngste Statistik, dass in Nidwalden in rund 85 Prozent der neu registrierten Covid-19-Fälle ungeimpfte Personen betroffen sind. Ähnlich hoch ist die Quote bei den Hospitalisationen in der ganzen Schweiz. Stans, 26. November 2021 Nr. 48 · 1. Dezember 2021 2161
Medieninformation Auffrischimpfung wird auf weitere Bevölkerungskreise ausgedehnt Die ältere Bevölkerung geniesst bei Auffrischimpfungen Priorität, weil sie besonders gefährdet ist und die Schutzwirkung nachlassen kann. Ab Anfang nächster Woche können sich in Nidwalden auch Personen unter 65 Jahren für die sogenannte Boosterimpfung anmelden. Voraussetzung ist, dass die vollständige Impfung mindestens sechs Monate oder länger zurückliegt. Die Heilmittelbehörde Swissmedic hat nach dem Impfstoff von Pfizer/BioNTech (für alle ab 16 Jahren) am Freitagabend auch dem Impfstoff von Moderna die Zulassung für Auffrischimpfungen für Personen ab 18 Jahren erteilt, worauf die Eidgenössische Kommission für Impffragen ihre Empfehlung dahingehend angepasst hat. Somit gilt die Empfehlung, den Impfschutz gegen eine Covid-19-Infektion und schwere Verläufe aufzufrischen, nun auch für Personen unter 65 Jah- ren. Massgebliche Voraussetzung ist, dass die letzte Impfung mindestens sechs Monate zurück- liegt. Eine Online-Anmeldung für Personen ab 16 Jahren ist im Kanton Nidwalden ab Anfang der kommenden Woche möglich. Der Kanton Nidwalden unterstützt die Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Impffragen. In den vergangenen zwei Wochen sind bisher rund 2’500 Auffrischimpfungen durchgeführt worden. Bewohnende von Alters- und Pflegeheimen und weiteren sozialen Einrichtungen sind vor Ort in Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten ein drittes Mal geimpft worden. Daneben sind Arztpraxen, Apotheken und die kantonale Impfstelle im alten Zeughaus in Oberdorf laufend daran, Auffrischimpfungen zu verabreichen. Die Bevölkerungsgruppe der über 65-Jährigen erhält nach wie vor priorisiert einen Impftermin. «In der aktuellen Phase ist es wichtig, dass die ältere und vulnerable Bevölkerung eine Auffrischimpfung erhält. Sie ist besonders gefährdet für schwere Verläufe und Hospitalisationen», erklärt Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger. Da die Boosterimpfung frühestens ein halbes Jahr nach der letzten Impfung empfangen werden kann, ist mit einer gestaffelten Nachfrage zu rechnen, da die breite Bevölkerung sich erst ab April 2021 hat impfen lassen können. Dennoch bereitet sich das Gesundheitsamt auf ein erhöhtes Interesse spätestens ab Jahresende vor und plant für diese Zeit den Ausbau der Impfkapazi- täten. Eine Online-Voranmeldung für Personen über 16 Jahren, bei welchen die vollständige Impfung noch nicht länger her ist als sechs Monate, ist derzeit nicht möglich. Wird die Anmel- demaske dennoch ausgefüllt, kann am Ende ein Benachrichtigungsdienst eingestellt werden. Sobald die Person sich für die Boosterimpfung anmelden kann, erhält sie ein SMS zugestellt. Weitere Informationen zur Auffrischimpfung und zur Vorgehensweise für eine Anmeldung sind unter www.nw.ch/coronaimpfung ersichtlich. 2162 Nr. 48 · 1. Dezember 2021
Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen weiterhin auf, dass die Impfung sehr gut vor Infektionen und schweren Verläufen schützt. Nach einer Zeitspanne von rund einem halben Jahr ist jedoch ein gewisser Rückgang der Immunität feststellbar, weshalb es mittlerweile auch etwas vermehrt zu Ansteckungen von bereits geimpften Personen kommt. Die Boosterimpfung trägt massgeb lich dazu bei, solche Ansteckungen zu minimieren und die Virusaktivität einzuschränken. «Mit einer Auffrischimpfung können alle bereits Geimpften einen weiteren Beitrag zur Pandemie bekämpfung leisten. Auch für alle, die sich bisher noch gar nicht geimpft haben, ist es nicht zu spät, sich noch dazu zu entschliessen – aus Eigenschutz und zum Schutz der Gemeinschaft», so Michèle Blöchliger. Stans, 27. November 2021 Nr. 48 · 1. Dezember 2021 2163
Medieninformation Sozialhilfequote steigt auf 1,0 Prozent Im Jahr 2020 wurden 435 Nidwaldnerinnen und Nidwaldner mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unter- stützt. Das entspricht 1,0 Prozent der Wohnbevölkerung. Die Sozialhilfequote ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Prozentpunkte gestiegen, nachdem sie langjährig konstant geblieben war. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie schlugen sich 2020 noch nicht zwangsläufig in den Sozialhilfe- zahlen nieder, wie LUSTAT Statistik Luzern im neuen Webartikel mitteilt. 2020 wurden 435 Nidwaldner/innen mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt. Das sind 9,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Nidwaldner Sozialhilfequote hatte seit 2011 annähernd durch- gehend bei 0,9 Prozent gelegen (Ausnahme 2016: 1,0%). 2020 stieg sie nun auf 1,0 Prozent. Trotz des Anstiegs weist Nidwalden zusammen mit Obwalden die tiefste Sozialhilfequote aller Zentralschweizer Kantone aus (ZCH insgesamt: 1,9%) und liegt auch im gesamtschweizerischen Vergleich tief (CH 2019: 3,2%). 2020 war als erstes Jahr von der Corona-Pandemie geprägt. Die pandemiebedingten Entwicklungen im ersten Corona-Jahr wirkten sich jedoch noch nicht zwangsläufig auf die Sozi alhilfezahlen aus, zumal vorgelagert diverse pandemiespezifische Leistungen des Bundes und des Kantons in Form von Sozialversicherungs- und bedarfsabhängigen Sozialleistungen zur An- wendung kamen. Risiko bei Personen ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss am höchsten Personen ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss tragen ein besonders hohes Sozial hilferisiko. Im Kanton Nidwalden lag die Sozialhilfequote entsprechender Personen 2020 bei 2,0 Prozent. Ein tieferes Bildungsniveau vermindert die Chancen für den Zugang zum Arbeits- markt und ist auch im Kanton Nidwalden mit ein Grund für die höhere Sozialhilfequote der ausländischen Wohnbevölkerung (2020: 3,9%) gegenüber jener von Schweizer/innen (0,5%). Kinder in Einelternfamilien leben ebenfalls mit einem erhöhten Sozialhilferisiko. Gut jede fünfte unterstützte erwerbstätige Person arbeitet Vollzeit 2020 waren von den Nidwaldner Sozialhilfebeziehenden im erwerbsfähigen Alter 37,1 Prozent erwerbstätig. Sie arbeiteten überwiegend in Form einer Teilzeitanstellung. 45,0 Prozent hatten ein Pensum unter 50 Prozent inne. Mehr als jede fünfte Person arbeitete Vollzeit (21,3%). Männerwaren unter den sozialhilfebeziehenden Vollzeitbeschäftigten häufiger als Frauen. Weniger Fälle aufgrund verbesserter Erwerbssituation abgeschlossen Die Sozialhilfe dient in erster Linie der Überbrückung temporärer Notlagen. 2020 wurden im Kanton Nidwalden 62,1 Prozent der Fälle innerhalb eines Jahres wieder abgeschlossen. Jedoch konnten weniger Dossiers aufgrund einer verbesserten Erwerbssituation geschlossen werden als im Vorjahr (–5,9%). Hingegen wurden mehr Dossiers von einer anderen Sozialversicherungs- leistung abgelöst (+3,8%). Luzern/Stans, 29. November 2021 2164 Nr. 48 · 1. Dezember 2021
Justiz– und Sicherheitsdirektion Grundbuchamt Eigentumsübertragungen (Art. 970a ZGB, Art. 9b GB-Gesetz) Stans 1. Grundstück GB-Nr. 8293, Rotzhalde 2b, Grundbuch Stans, Stockwerkeigentum: 115/1000 Miteigentum an Parzelle 808 mit Sonderrecht an der 3 1/2-Zimmer-Wohnung süd im Dach- geschoss und Nebenräumen 2. Grundstück GB-Nr. 8304, Rotzhalde 2a, 2b, Grundbuch Stans, 75/1000 Miteigentum an GB 8287 (Platz 11) 3. Grundstück GB-Nr. 8305, Rotzhalde 2a, 2b, Grundbuch Stans, 75/1000 Miteigentum an GB 8287 (Platz 12) Veräusserer: Franz Murer-Odermatt Verwaltungs AG, Buochserstrasse 48, 6375 Beckenried Erwerber: Ronnie Rast, Rotzhalde 2b, 6370 Stans Ennetmoos 1. Grundstück GB-Nr. 5680, Löwengrube 3, Grundbuch Ennetmoos, Stockwerkeigentum: 54/1000 Miteigentum an Parzelle 243 mit Sonderrecht an der 2 1/2-Zimmer-Wohnung C im 1. Obergeschoss und Nebenraum (Haus 2) 2. Grundstück GB-Nr. 5648, Löwengrube, Grundbuch Ennetmoos, 16.637/1000 Miteigentum an Parzelle 852 (Platz 47) 3. Grundstück GB-Nr. 5649, Löwengrube, Grundbuch Ennetmoos, 16.637/1000 Miteigentum an Parzelle 852 (Platz 48) Veräusserer: Beatrice Jordi, Müliboden 11, 6064 Kerns Erwerber: Leutrim Osmani, Veronika-Gut-Weg 10, 6370 Stans 1. Parzelle Nr. 187, Blättli, Grundbuch Ennetmoos, 67’652 m² Acker/Wiese/Weide, übrige befestigte Flächen, geschlossener Wald, Gartenanlage, Strasse/Weg, Gebäude 2. Parzelle Nr. 166, Drachenried, Grundbuch Ennetmoos, 3’731 m² Acker/Wiese/Weide, übrige humusierte Flächen, Strasse/Weg 3. Parzelle Nr. 205, Blättliwald, Grundbuch Ennetmoos, 21’352 m² geschlossener Wald Veräusserer: Alfred Odermatt-Muff, Blättli, 6372 Ennetmoos Erwerber: Christian Odermatt, Blättli, 6372 Ennetmoos Stansstad Grundstück GB-Nr. 6963, Widenrain 1, Grundbuch Stansstad, Stockwerkeigentum: 141/1000 Miteigentum an Parzelle 1015 mit Sonderrecht an der 4 1/2-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss und Nebenraum Veräusserer: Gebr. Amberg Generalunternehmung AG, Obergrundstrasse 108, 6005 Luzern Erwerber: Miteigentümer zu je 1/2: a) Christian Blumer, Chilerai 42, 8602 Wangen b. Dübendorf b) Martina Küng-Piller, Chilerai 42, 8602 Wangen b. Dübendorf Nr. 48 · 1. Dezember 2021 2165
Grundstück GB-Nr. 6969, Widenrain 1, Grundbuch Stansstad, Stockwerkeigentum: 83/1000 Miteigentum an Parzelle 1015 mit Sonderrecht an der 2 1/2-Zimmer-Wohnung Nord im 2. Ober- geschoss und Nebenraum Veräusserer: Gebr. Amberg Generalunternehmung AG, Obergrundstrasse 108, 6005 Luzern Erwerber: Tanya Laumen-van Doorne, Bürgenstock Resort, Panorama Residence Suite B401, 6363 Obbürgen 1. Grundstück GB-Nr. 6549, Seebuchtstrasse 27, Grundbuch Buochs, Stockwerkeigentum: 495/1000 Miteigentum an Parzelle 500 mit Sonderrecht an der 6-Zimmer-Wohnung im 2. Obergeschoss und Nebenraum 2. Grundstück GB-Nr. 6547, Seebuchtstrasse 27, Grundbuch Buochs, Stockwerkeigentum: 81/1000 Miteigentum an Parzelle 500 mit Sonderrecht an Gewerberäumen im Erdgeschoss Veräusserer: Oskar Frank, Seebuchtstrasse 27, 6374 Buochs Erwerber: Cornelia Frank, Seebuchtstrasse 27, 6374 Buochs Ennetbürgen Grundstück GB-Nr. 7790, Stadelstrasse 1, 3, 5, Grundbuch Ennetbürgen, 2/110 Miteigentum an GB 7787 (Platz 3) Veräusserer: WEITBLICK Immobilien AG, Nähseydi 6, 6374 Buochs Erwerber: Josef Arnold Lussi, Stadelstrasse 11, 6373 Ennetbürgen Parzelle Nr. 709, Hofurlistrasse 36, Schlegelmattli, Grundbuch Ennetbürgen, 704 m² Garten anlage, übrige befestigte Flächen, Gebäude Veräusserer: Ruth Steiner-Fluri, Hirsacher 7, 6373 Ennetbürgen Erwerber: siegwart immobilien ag, Kirchenrain 14, 6374 Buochs 1. Grundstück GB-Nr. 7473, Hirsacher 4, Grundbuch Ennetbürgen, Stockwerkeigentum: 125/1000 Miteigentum an Parzelle 1410 mit Sonderrecht an der 3 1/2-Zimmer-Wohnung in der Ebene 2 (Haus D) und Nebenraum 2. Grundstück GB-Nr. 7497, Hirsacher 8, Grundbuch Ennetbürgen, Stockwerkeigentum: 119/1000 Miteigentum an Parzelle 1413 mit Sonderrecht an der 3 1/2-Zimmer-Wohnung Ost in der Ebene 2 (Haus G) und Nebenraum 3. Grundstück GB-Nr. 7287, Hirsacher, Grundbuch Ennetbürgen,1/157 Miteigentum an Parzelle 1407 (Platz 50) 4. Grundstück GB-Nr. 7288, Hirsacher, Grundbuch Ennetbürgen,1/157 Miteigentum an Parzelle 1407 (Platz 51) 5. Grundstück GB-Nr. 7397, Hirsacher, Grundbuch Ennetbürgen,1/157 Miteigentum an Parzelle 1407 (Platz 197) 6. Grundstück GB-Nr. 7398, Hirsacher, Grundbuch Ennetbürgen,1/157 Miteigentum an Parzelle 1407 (Platz 198) Veräusserer: HIRSACHER AG, Kirchenrain 14, 6374 Buochs Erwerber: Miteigentümer zu je 1/2: a) Eduard Steiner, Hirsacher 7, 6373 Ennetbürgen b) Ruth Steiner-Fluri, Hirsacher 7, 6373 Ennetbürgen 2166 Nr. 48 · 1. Dezember 2021
Grundstück GB-Nr. 6657, Seestrasse 34, Grundbuch Ennetbürgen, Stockwerkeigentum: 333/1000 Miteigentum an Parzelle 531 mit Sonderrecht an der 3 1/2-Zimmer-Wohnung «Buochserhorn» im Dachgeschoss und Nebenräumen Veräusserer: Miteigentümer zu je 1/2: a) Michael Christen, St. Josef 17, 6370 Stans b) Therese Christen-Egeter, St. Josef 17, 6370 Stans Erwerber: Raphael Ritter, Seestrasse 34, 6373 Ennetbürgen 1. Grundstück GB-Nr. 7768, Stadelstrasse 1, Grundbuch Ennetbürgen, Stockwerkeigentum: 136/1000 Miteigentum an Parzelle 1208 mit Sonderrecht an der 4 1/2-Zimmer-Wohnung im Dachgeschoss Nordost und Nebenraum 2. Grundstück GB-Nr. 7810, Stadelstrasse 1, 3, 5, Grundbuch Ennetbürgen, 2/110 Miteigentum an GB 7787 (Platz 23) 3. Grundstück GB-Nr. 7811, Stadelstrasse 1, 3, 5, Grundbuch Ennetbürgen, 2/110 Miteigentum an GB 7787 (Platz 24) 4. Grundstück GB-Nr. 7842, Stadelstrasse 1, 3, 5, Grundbuch Ennetbürgen, 1/110 Miteigentum an GB 7787 (Platz 1, Motorrad) Veräusserer: WEITBLICK Immobilien AG, Nähseydi 6, 6374 Buochs Erwerber: Miteigentümer zu je 1/2: a) Christoph Althaus, Kirchbühl 9b, 6204 Sempach b) Andrea Hofstetter, Kirchbühl 9b, 6204 Sempach 1. Grundstück GB-Nr. 7763, Stadelstrasse 1, Grundbuch Ennetbürgen, Stockwerkeigentum: 120/1000 Miteigentum an Parzelle 1208 mit Sonderrecht an der 4 1/2-Zimmer-Wohnung im 1. Obergeschoss 2. Grundstück GB-Nr. 7794, Stadelstrasse 1, 3, 5, Grundbuch Ennetbürgen, 2/110 Miteigentum an GB 7787 (Platz 7) 3. Grundstück GB-Nr. 7795, Stadelstrasse 1, 3, 5, Grundbuch Ennetbürgen, 2/110 Miteigentum an GB 7787 (Platz 8) Veräusserer: WEITBLICK Immobilien AG, Nähseydi 6, 6374 Buochs Erwerber: Kronenberger Revimo GmbH, Seeburgstrasse 20, 6006 Luzern Nr. 48 · 1. Dezember 2021 2167
1. Grundstück GB-Nr. 5700, Bürgenstockstrasse 9, Grundbuch Ennetbürgen, Stockwerk eigentum: 119/1000 Miteigentum an Parzelle 910 mit Sonderrecht an der 5 1/2-Zimmer-Woh- nung im Erdgeschoss Ost und Nebenraum 2. Grundstück GB-Nr. 5689, Bürgenstockstrasse 9, Grundbuch Ennetbürgen, Stockwerk eigentum: 5/1000 Miteigentum an Parzelle 910 mit Sonderrecht an der Doppelgarage Nr. 7 im Garagengeschoss 3. Grundstück GB-Nr. 5694, Bürgenstockstrasse 9, Grundbuch Ennetbürgen, Stockwerk eigentum: 4/1000 Miteigentum an Parzelle 910 mit Sonderrecht am Hobbyraum Nr. 3 im Kel- lergeschoss Erblasser/Veräusserer: Miteigentümer zu je 1/2: a) Otto Kümin-Haller, 6373 Ennetbürgen b) Margrit Kümin-Haller, Bürgenstockstrasse 9, 6373 Ennetbürgen Erwerber: Miteigentümer zu je 1/2: a) Kathrin Bieri-Kümin, Waldegg 8, 6210 Sursee b) Christine Kümin, Allmendweg 11, 6122 Menznau Wolfenschiessen 1. Grundstück GB-Nr. 5102, Oelberg, Grundbuch Wolfenschiessen, Stockwerkeigentum: 35/1000 Miteigentum an Parzelle 854 mit Sonderrecht an der 3 1/2-Zimmer-Wohnung im 1. Obergeschoss 2. Grundstück GB-Nr. 5126, Oelberg, Grundbuch Wolfenschiessen, 1/26 Miteigentum an GB 5097 (Platz 13) 3. Grundstück GB-Nr. 5127, Oelberg, Grundbuch Wolfenschiessen, 1/26 Miteigentum an GB 5097 (Platz 14) Veräusserer: Josef Schleiss-Lingg, Alterswohnheim Buochs, Bürgerheimstrasse 10a, 6374 Buochs Erwerber: Konrad Gut, Schwybogenstrasse 5, 6386 Wolfenschiessen Parzelle Nr. 507, Hauptstrasse 24, Dorf, Grundbuch Wolfenschiessen Nr. 635, 1’005 m² übrige befestigte Flächen, Gartenanlage, Gebäude Veräusserer: Adolf Christen, Alters- und Pflegeheim St. Theodul, Fieschertalstrasse 24, 3984 Fiesch Erwerber: Nidwaldner Kantonalbank, Stansstaderstrasse 54, 6370 Stans 2168 Nr. 48 · 1. Dezember 2021
Beckenried 1. Grundstück GB-Nr. 5193, Seestrasse 6 / Hotel Sonne, Grundbuch Beckenried, Stock werkeigentum: 85/1000 Miteigentum an Parzelle 197 mit Sonderrecht am Geschäftslokal und Lagerraum im Erdgeschoss und Kellergeschoss 2. Grundstück GB-Nr. 5212, Seestrasse 6 / Hotel Sonne, Grundbuch Beckenried,1/11 Miteigen- tum an GB 5205 (Platz 7) 3. Grundstück GB-Nr. 5213, Seestrasse 6 / Hotel Sonne, Grundbuch Beckenried,1/11 Miteigen- tum an GB 5205 (Platz 8) Veräusserer: Anton Egger-Gruntz, Untergasse 4B, 6064 Kerns Erwerber: Fabian Egger, Feldweg 18a, 6072 Sachseln Grundstück GB-Nr. 6317, Oberdorfstrasse 27c, Grundbuch Beckenried, Stockwerkeigentum: 148/1000 Miteigentum an Parzelle 1507 mit Sonderrecht an der 3 1/2-Zimmer-Wohnung im Dach- geschoss west und Nebenräumen Veräusserer: Christine Nöthiger, Oberdorfstrasse 27c, 6375 Beckenried Erwerber: ws extend ag, Allmendstrasse 18, 6210 Sursee Hergiswil Parzelle Nr. 25, Seestrasse 10, Dorf, Grundbuch Hergiswil, 409 m² übrige befestigte Flächen, Gartenanlage, Gebäude Veräusserer: Markus Amstutz, Seestrasse 10, 6052 Hergiswil Erwerber: Walter Grosche, Wenkenstrasse 18, 4125 Riehen Grundstück GB-Nr. 6121, Nussbäumen, Grundbuch Hergiswil, Stockwerkeigentum: 59/1000 Miteigentum an Parzelle 865 mit Sonderrecht an der 4 1/2-Zimmer-Wohnung west im 1. Ober- geschoss und Nebenraum, Haus A Veräusserer: Graziano Vogel, Pilatusstrasse 20, 6052 Hergiswil Erwerber: Miteigentümer zu je 1/2: a) Emmerich Eggler, Brandschenkestrasse 78, 8002 Zürich b) Elena Eggler, Brandschenkestrasse 78, 8002 Zürich Parzelle Nr. 794, Bürgenweg 3, Nussbäumen, Grundbuch Hergiswil, 1’093 m² Gartenanlage, übrige befestigte Flächen, Strasse/Weg, Gebäude Veräusserer: Karl Omlin-Sigrist, Ennetriederweg 15, 6060 Sarnen Erwerber: Miteigentümer zu je 1/2: a) Christa Omlin, Loretostrasse 7, 6300 Zug b) Esther Omlin, Rank 124, 6300 Zug Nr. 48 · 1. Dezember 2021 2169
1. Grundstück GB-Nr. 7630, Wylstrasse 2, Grundbuch Hergiswil, Stockwerkeigentum: 85/1000 Miteigentum an Parzelle 426 mit Sonderrecht an der 4 1/2-Zimmer-Wohnung im 3. Ober geschoss und Nebenraum 2. Grundstück GB-Nr. 7466, Käppelimattstrasse, Grundbuch Hergiswil, 1/137 Miteigentum an Parzelle 337 (Platz 14) Veräusserer: Angelo Poli-Kumschick, Seestrasse 49, 6052 Hergiswil Erwerber: Miteigentümer zu je 1/2: a) Roland Mathys, Laupenstrasse 53, 3008 Bern b) Andrea Mathys-König, Laupenstrasse 53, 3008 Bern Emmetten Parzelle Nr. 621, Stärten, Grundbuch Emmetten, 450 m² Acker/Wiese/Weide Veräusserer: Hans Flückiger-Börlin, Staatsstrasse 27b, 3653 Oberhofen am Thunersee Erwerber: Konrad Näpflin, St. Annaweg 25, 6376 Emmetten Parzelle Nr. 735, Rinderbüel 109, Rinderbüel, Grundbuch Emmetten, 416 m² Gartenanlage, Strasse/Weg, übrige befestigte Flächen, Gebäude Veräusserer: Miteigentümer zu je 1/2: a) Henner Brueren-Overbeck, Buchenweg 4, 50765 Köln, Deutschland b) Mechthildis Brueren-Overbeck, Buchenweg 4, 50765 Köln, Deutschland Erwerber: Arne Brueren, Dhünnstrasse 22, 50259 Puhlheim, Deutschland 1. Parzelle Nr. 534, Rinderbüel 81, Rinderbüel, Grundbuch Emmetten, 506 m² Gartenanlage, übrige befestigte Flächen, Strasse/Weg, Gebäude 2. Grundstück GB-Nr. 5181, Zentrum, Grundbuch Emmetten,1/92 Miteigentum an Parzelle 831 (Autoeinstellplatz) Veräusserer: Miteigentümer zu je 1/2: a) Giancarlo Seiti-Suter, Josefstrasse 18, 4658 Däniken b) Iris Seiti-Suter, Josefstrasse 18, 4658 Däniken Erwerber: Sandra Seiti, Hubel 1, 5015 Erlinsbach 2170 Nr. 48 · 1. Dezember 2021
Landwirtschafts- und Umweltdirektion Gesuch um Konzession zur Nutzung eines öffentlichen Gewässers Öffentliche Bekanntmachung Gemäss Art. 112 des Gesetzes über die Gewässer (Gewässergesetz, GewG; NG 631.1) liegen die Unterlagen des nachfolgenden Konzessionsgesuchs während 20 Tagen auf der jeweiligen Gemeindekanzlei auf. Einwendungen gegen das Konzessionsgesuch sind gestützt auf Art. 113 GewG binnen der Auflagefrist schriftlich und begründet im Doppel der Landwirtschafts- und Umweltdirektion, Stansstaderstrasse 59, Postfach 1251, 6371 Stans, einzureichen. Stansstad Standort: Parzelle Nr. 74, Riedstrasse 5 Gesuchstellerin: Achermann AG Sanitär Heizung Solar, Aawasserstrasse 2, 6370 Oberdorf Vorgesehener Konzessionsinhaber: Theodor Praloran, Riedstrasse 5a, 6362 Stansstad Grundeigentümer: Theodor Praloran, Riedstrasse 5a, 6362 Stansstad Betroffenes Gewässer: Grundwasser Art und Umfang der Nutzung: Betrieb einer bestehenden Wärmepumpenanlage. Die Wärmepumpe musste ersetzt werden. Entnahme und Rückgabe von Grundwasser, maximal 6’300 m³/Jahr bzw. 70 l/min Stans, 1. Dezember 2021 Nr. 48 · 1. Dezember 2021 2171
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