VON DER BIERIDEE ZUM ETABLIERTEN ARCHITEKTURBÜRO - Kanton Nidwalden

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VON DER BIERIDEE ZUM ETABLIERTEN ARCHITEKTURBÜRO - Kanton Nidwalden
Amtlicher Teil                                                     Nr. 48 · 1. Dezember 2021
    Herausgeber Kanton Nidwalden
    Verlag, Druck und Abonnementsverwaltung Engelberger Druck AG, Oberstmühle 3, 6370 Stans
    Kontakt Tel. 041 619 15 70, Fax 041 619 15 60, amtlich@amtsblatt-nw.ch, www.amtsblatt-nw.ch

VON DER BIERIDEE ZUM ETABLIERTEN ARCHITEKTURBÜRO.
Im Jahr 2001 haben sich die zwei Freunde Iwan Scherer und Claudio Clavadetscher
zu einer Reise mit unbekanntem Ziel aufgemacht. Unterwegs haben sie unzählige
einzigartige Menschen kennen und schätzen gelernt, die den Weg von Archbau ent-
scheidend geprägt haben.
                                                                                               uf
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Darauf stossen wir heute an. Danke für 20 unvergessliche Jahre!                          Lu
                                                                                                         ch
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                                                                                                           bier
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                                                                                                               ?•

Architektur &
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Baumanagement AG           www.archbau.ch                                          m
                                                                                                        ss

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INHALTSVERZEICHNIS

Informationen aus dem Regierungsgebäude                                       2147

Eidgenössische Abstimmungen                                                   2151

Landrat                                                                       2154

Direktionen und Amtsstellen                                                   2156
Medieninformation                                                             2156
Justiz– und Sicherheitsdirektion                                              2165
Landwirtschafts- und Umweltdirektion                                          2171
Gesundheits- und Sozialdirektion                                              2172

Handelsregister2180

Schuldbetreibung und Konkurs                                                  2185

Gerichte2188

Gemeinden2191
Baugesuche2191
Beckenried2193
Dallenwil2194
Emmetten  2200
Oberdorf2203

Selbständige Anstalten                                                        2204

                                           Die nächste Ausgabe Nr. 49 erscheint am
                                           Donnerstag, den 9. Dezember 2021

2146                                                         Nr. 48 · 1. Dezember 2021
INFORMATIONEN AUS DEM REGIERUNGSGEBÄUDE
Förderung von Kindern und Jugendlichen besser verankern

Die Kinder- und Jugendförderung soll in Nidwalden auf neue gesetzliche Grundlagen gestellt werden.
Dies fordert eine Motion. Dadurch könnte die Planungssicherheit bei der Entwicklung, Umsetzung sowie
Finanzierung von entsprechenden Angeboten erhöht werden. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat
die Prüfung dieses Anliegens.

Drei Landräte haben im Mai 2021 eine Motion zu einer Gesetzesgrundlage zur Förderung der
Kinder und Jugendlichen eingereicht. Im Vorstoss wird angeregt, die Aufgabenverteilung der
Kinder- und Jugendförderung zwischen Kanton und Gemeinden auf neue gesetzliche Grund-
lagen zu stellen. Da sich diese Aufgaben nicht allein auf ein spezifisches Gemeindegebiet
­konzentrieren, sollen sie gemäss den Motionären regional beziehungsweise kantonal organi-
 siert werden.

Die schweizerische Kinder- und Jugendpolitik wird durch die föderale Aufgabenteilung
­zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden geprägt. Sie ist aber auch eng mit der Tätigkeit
 nichtstaatlicher Organisationen und privater Initiativen verbunden. In mehreren Gesetzen des
 Kantons Nidwalden sind Elemente zur Förderung der Kinder und Jugendlichen zu finden. Sie
 sind Teil von übergeordneten Aufgaben in den Bereichen Soziales und Bildung. Erwähnt seien
 das Sozialhilfegesetz, das Bildungsgesetz, das Kulturförderungsgesetz, das Volksschulgesetz,
 das Sportgesetz, das Gesundheitsgesetz und das Kinderbetreuungsgesetz.

Planungssicherheit schaffen
Die Notwendigkeit einer kantonalen Verankerung der Kinder- und Jugendförderung zeigen
die Motionäre beispielhaft am «Senkel» in Stans auf. Das Jugendkulturhaus hat eine wichtige,
­gemeindeübergreifende Funktion als sozialer und kultureller Begegnungsort junger Erwach­
 sener. Die mittels Vereinbarung durch die Gemeinden getragene Institution ist aber dem
 ­Risiko ausgesetzt, dass bestehende finanzielle Unterstützungen jederzeit gekürzt werden kön-
  nen. Auch verfügen die Gemeinden über die Möglichkeit, alle fünf Jahre aus der gemeinsam
  ­beschlossenen Vereinbarung auszutreten. Beides kann die Weiterführung des «Senkels» als
   Begegnungs- und Gestaltungsort jugendgerechter Aktivitäten gefährden. Es fehlt an Planungs-
   sicherheit.

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Motion gutzuheissen. Die Wichtigkeit solcher
Angebote zeigt gerade die Pandemie, in welcher viele Aktivitäten eingestellt werden mussten
und den Jugendlichen zahlreiche Bezugspunkte fehlten. Die organisatorische Zuweisung der
Zuständigkeiten, Aufgaben und finanziellen Abgeltungen der ausserschulischen Kinder- und
Jugendförderung bedarf einer höheren Transparenz sowie vereinheitlichter Regelungen. Eine
gesetzliche Verankerung würde unterstützend auf Gemeinden, Kanton und private Akteure bei
der Entwicklung, Umsetzung sowie Finanzierung von entsprechenden Angeboten und Mass-
nahmen wirken. Zudem könnte das Recht aller Kinder und Jugendlichen auf Teilhabe in allen sie
betreffenden Angelegenheiten gewährleistet werden.

Nr. 48 · 1. Dezember 2021                                                                      2147
Die Gesundheits- und Sozialdirektion soll den Auftrag erhalten, diese Abklärungen zusammen
mit der Bildungsdirektion und den Gemeinden an die Hand zu nehmen. Der Regierungsrat wird
anschliessend dem Landrat eine Vorlage mit den erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen
unterbreiten.

Stans, 25. November 2021

2148                                                                 Nr. 48 · 1. Dezember 2021
Kantonsregierungen von Luzern und Nidwalden nehmen auf
Einladung am World Economic Forum 2022 teil

Auf Einladung des World Economic Forum werden die Regierungen der Kantone Luzern und Nidwalden
am Jahrestreffen 2022 in Davos teilnehmen. Die Einladung hat sich aus den Vorbereitungen für das
Jahrestreffen 2021 ergeben. Dieses war in reduzierter Form im Raum Luzern-Bürgenstock geplant und
wurde wegen der Pandemie abgesagt.

Die intensiven Vorarbeiten für das World Economic Forum 2021, das in reduzierter Form im
Raum Luzern-Bürgenstock hätte durchgeführt werden sollen, haben zu einer Einladung der
Luzerner und Nidwaldner Regierung an das World Economic Forum 2022 in Davos geführt.

Die Ankündigung, dass das World Economic Forum sein Jahrestreffen 2021 im Raum Luzern-
Bürgenstock plante, hat der Region im Herbst 2020 weltweit viel Aufmerksamkeit gebracht.
Obwohl das World Economic Forum letztlich wegen der Corona-Pandemie nicht in der Zen-
tralschweiz stattfinden konnte, wurden zahlreiche positive Impulse für die Wirtschaft und die
Region als Veranstaltungsort für bedeutende internationale Konferenzen verzeichnet.

Mit der Einladung der Kantonsregierungen von Nidwalden und Luzern ans Jahrestreffen 2022,
das gemäss aktuellem Planungsstand vom 17. bis zum 21. Januar 2022 in Davos stattfindet,
bietet sich nun die einmalige Chance, diese Inputs wiederaufzunehmen und weitere Kontakte
zu knüpfen. Die Regierungsvertreter werden für einzelne, ausgewählte Anlässe nach Davos
reisen. Zudem planen Luzern und Nidwalden, gemeinsam mit den Kantonen Graubünden und
Zürich als Co-Veranstalter, einen Unternehmensabend. Dabei werden sich die Regierungen und
hochrangige Wirtschaftsvertreter im kleinen Rahmen miteinander austauschen. Die Luzerner
und Nidwaldner Delegation umfasst je neun Mitglieder des Regierungsrates und der Wirtschaft.

Der Luzerner Wirtschaftsdirektor Fabian Peter ist erfreut: «Das World Economic Forum ist eine
weltweit beachtete Bühne, auf der Problemstellungen in Lösungsansätze überführt werden. Es
ist sinnvoll und erfreulich, dass der Kanton Luzern mit seiner international orientierten Export-
und Tourismuswirtschaft dabei einen aktiven Part wahrnehmen kann.» Auch der Nidwaldner
Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger betont die Chancen: «Indem wir den Kontakt zum
World Economic Forum weiterhin aktiv pflegen, können wir beste Werbung für unsere Region
machen. Diese Gelegenheit wollen wir nutzen.»

Das Engagement für den Wirtschaftsstandort und die Tourismusdestination Luzern-Vier-
waldstättersee zählt zu den wichtigen Aufgaben der Politik beider Kantone. Alleine aus dem
­Kanton Luzern werden jährlich Waren für 4 bis 5 Milliarden Franken ins Ausland exportiert; im
 ­Coronajahr 2020 sind die Ausfuhren stark zurückgegangen. Im Tourismus wird eine qualitative
  Weiterentwicklung angestrebt. Das Ziel ist eine verstärkte Ausrichtung auf einen hochwertigen
  und nachhaltigen Tourismus. Diese Neuausrichtung hat mit der Coronakrise noch an Bedeu-
  tung gewonnen.

Luzern/Stans, 26. November 2021

Nr. 48 · 1. Dezember 2021                                                                   2149
Bericht soll Wirksamkeit des integrativen Schulsystems aufzeigen

Der Regierungsrat erachtet die in einem Postulat aufgeworfenen Fragen zum integrativen Schulsystem
im Kanton Nidwalden als relevant. In einem Bericht sollen die Ist-Situation analysiert und der Mass­
nahmenbedarf eruiert werden. Der Bericht soll im kommenden Jahr erarbeitet und Anfang 2023 vor-
gestellt werden.

In einem Postulat der Landräte Christof Keller, Urs Amstad und Mitunterzeichnenden wird der
Regierungsrat aufgefordert, «das 2010 eingeführte integrative Schulsystem zu überprüfen»
­sowie aufzuzeigen, «wie man die im Volksschulgesetz vorgesehenen Klein- und Förderklassen
 zur individuellen Betreuung ausserhalb der Regelklassen wieder besser verankern und für die
 Gemeindeschulen attraktiver ausgestalten kann». Das integrative Schulsystem ist zuletzt im
 Jahr 2015 mittels einer Fokusevaluation untersucht worden. Es zeigte sich damals, dass das
 System bei Schulleitungen, Lehrpersonen und Erziehungsberechtigten auf grossmehrheitliche
 Zustimmung stösst, jedoch auch Vorbehalte etwa hinsichtlich Förderung und Verhaltens­
 auffälligkeiten vorhanden sind.

Die Kantone sind gemäss Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet, für eine den beson-
deren Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen angepasste Grundschulung zu sorgen. Sie
sollen «soweit dies möglich ist und dem Wohl des behinderten Kindes oder Jugendliche dient,
mit entsprechenden Schulungsformen die Integration in die Regelschule» fördern. Die Anfän-
ge der integrativen Förderung reichen in Nidwalden ins Jahr 1983 zurück. Damals engagier-
te Her­giswil als erste Gemeinde schulische Heilpädagogen zur Förderung von Kindern mit
­be­­sonderem Bildungsbedarf anstelle der Führung von separaten Kleinklassen, die aufgrund zu
 geringer Schülerzahlen suboptimale Voraussetzungen aufwiesen. In der Folge schwenkten wei-
 tere Gemeinden auf diesen Weg um. Ziel war es, die Regellehrpersonen zu unterstützen und
 so die Beschulung der Lernenden der vormaligen Kleinklassen in den Regelklassen zu ermögli-
 chen. Dadurch konnten lange Schulwege zu den Standortgemeinden der Kleinklassen und die
 soziale Ausgrenzung von Lernenden vermieden werden. Die letzte Kleinklasse in Nidwalden
 wurde 2005 aufgehoben. In der heutigen Zeit wird die Integration sowohl von der Gesellschaft
 als auch der Politik gefordert. Die Volksschule Nidwalden ist bemüht, diesen Anspruch gesell-
 schaftsfähig umzusetzen.

Die im Postulat aufgeworfenen Fragen stuft der Regierungsrat als relevant ein. Die Erstellung
eines Berichts, der die aktuelle Situation erörtert und die Perspektiven sowie Massnahmen im
Umgang mit den anstehenden Herausforderungen im Rahmen des integrativen Schulsystems
aufzeigt, wird als sinnvoll erachtet.

Stans, 29. November 2021

2150                                                                        Nr. 48 · 1. Dezember 2021
EIDGENÖSSISCHE ABSTIMMUNGEN
                     Eidgenössische Abstimmung 28.11.2021                                                       Seite:        1
                              Abstimmungstag: 28.11.2021
Eidgenössische Abstimmung – Abstimmungstag:  28.11.2021

Abstimmungsgegenstand:                «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»
                                      Volksinitiative vom 7. November 2017
                                                                   Stimmzettel
                                        Stimm-                                         in Betracht                       Stimm-
Gemeinde                            berechtigte      eingelegte    leere   ungültige      fallende       Ja     Nein        bet.

Kanton Nidwalden

Beckenried                                   2'706         2'084     24           13       2'047      1'081      966     77.01%
Buochs                                       3'872         2'871     26           29       2'816      1'539    1'277     74.15%
Dallenwil                                    1'486         1'130      8            4       1'118        651      467     76.04%
Emmetten                                     1'140           801      5            4         792        432      360     70.26%
Ennetbürgen                                  3'642         2'738     23           18       2'697      1'348    1'349     75.18%
Ennetmoos                                    1'682         1'286     12           15       1'259        720      539     76.46%
Hergiswil                                    3'991         2'901     27           19       2'855      1'302    1'553     72.69%
Oberdorf                                     2'308         1'822     25           13       1'784        911      873     78.94%
Stans                                        5'966         4'430     54           32       4'344      2'564    1'780     74.25%
Stansstad                                    3'382         2'494     20           16       2'458      1'281    1'177     73.74%
Wolfenschiessen                              1'614         1'157      7           10       1'140        616      524     71.69%
Total: Kanton Nidwalden                     31'789        23'714    231          173      23'310     12'445   10'865     74.60%

In Prozenten                                                                                  100     53.39    46.61

Anzahl erfasster (definitiver) Gemeinden:     11 von 11

Nr. 48 · 1. Dezember 2021                                                                                                  2151
Eidgenössische Abstimmung 28.11.2021                                         Seite:        2
                                                     Abstimmungstag: 28.11.2021

Abstimmungsgegenstand:                «Justiz-Initiative»
                                      Volksinitiative vom 26. August 2019 «Bestimmung der Bundesrichterinnen
                                      und Bundesrichter im Losverfahren»
                                                                   Stimmzettel
                                        Stimm-                                         in Betracht                       Stimm-
Gemeinde                            berechtigte      eingelegte    leere   ungültige      fallende     Ja      Nein         bet.

Kanton Nidwalden

Beckenried                                   2'706         2'054     64           13       1'977       522    1'455      75.91%
Buochs                                       3'872         2'833     66           29       2'738       792    1'946      73.17%
Dallenwil                                    1'486         1'115     36            4       1'075       306      769      75.03%
Emmetten                                     1'140           782     24            4         754       252      502      68.60%
Ennetbürgen                                  3'642         2'705     58           18       2'629       768    1'861      74.27%
Ennetmoos                                    1'682         1'250     44           13       1'193       328      865      74.32%
Hergiswil                                    3'991         2'875     84           20       2'771       798    1'973      72.04%
Oberdorf                                     2'308         1'791     54           13       1'724       492    1'232      77.60%
Stans                                        5'966         4'352    143           32       4'177     1'363    2'814      72.95%
Stansstad                                    3'382         2'465     59           16       2'390       772    1'618      72.89%
Wolfenschiessen                              1'614         1'135     45           10       1'080       257      823      70.32%
Total: Kanton Nidwalden                     31'789        23'357    677          172      22'508     6'650   15'858      73.48%

In Prozenten                                                                                  100    29.55    70.45

Anzahl erfasster (definitiver) Gemeinden:     11 von 11

2152                                                                                                  Nr. 48 · 1. Dezember 2021
Eidgenössische Abstimmung 28.11.2021                                        Seite:        3
                                                     Abstimmungstag: 28.11.2021

Abstimmungsgegenstand:                Änderung vom 19. März 2021 des Covid-19-Gesetzes

                                                                   Stimmzettel
                                        Stimm-                                         in Betracht                      Stimm-
Gemeinde                            berechtigte      eingelegte    leere   ungültige      fallende      Ja     Nein        bet.

Kanton Nidwalden

Beckenried                                   2'706         2'103      7           13       2'083      1'182     901     77.72%
Buochs                                       3'872         2'878     23           29       2'826      1'667   1'159     74.33%
Dallenwil                                    1'486         1'143      9            4       1'130        565     565     76.92%
Emmetten                                     1'140           808      6            4         798        370     428     70.88%
Ennetbürgen                                  3'642         2'762     13           18       2'731      1'683   1'048     75.84%
Ennetmoos                                    1'682         1'293      7           16       1'270        576     694     76.87%
Hergiswil                                    3'991         2'931     14           21       2'896      1'842   1'054     73.44%
Oberdorf                                     2'308         1'833     21           13       1'799        976     823     79.42%
Stans                                        5'966         4'454     35           32       4'387      2'893   1'494     74.66%
Stansstad                                    3'382         2'513     14           17       2'482      1'564     918     74.31%
Wolfenschiessen                              1'614         1'171      6           10       1'155        603     552     72.55%
Total: Kanton Nidwalden                     31'789        23'889    155          177      23'557     13'921   9'636     75.15%

In Prozenten                                                                                  100     59.09   40.91

Anzahl erfasster (definitiver) Gemeinden:     11 von 11

Auslandschweizer:                             661

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen die vorstehend festgestellten Ergebnisse der eidgenössischen Volksabstimmung vom
28. November 2021 kann innert 3 Tagen seit der Publikation beim Regierungsrat Beschwerde
geführt werden.
 Rechtsmittelbelehrung:
Stans, 28. November 2021
 Gegen die vorstehend festgestellten Ergebnisse der eidgenössischen Volksabstimmung vom 28. November 2021
 kann innert 3 Tagen seit der Publikation beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden.
KANTONALES ABSTIMMUNGSBÜRO
 Stans, 28. November 2021                                                                KANTONALES ABSTIMMUNGSBÜRO

Nr. 48 · 1. Dezember 2021                                                                                                2153
LANDRAT
Protokoll

Auszug aus dem Protokoll des Landrates
vom 24. November 2021

Vorsitz: 		         Landratspräsident Stefan Bosshard, Oberdorf
Anwesend:           Vormittagssitzung 58 Ratsmitglieder,
					               ab 10.00 Uhr: 57 Ratsmitglieder
					               Nachmittagssitzung 56 Ratsmitglieder
Hergiswil, Loppersaal, Grossmatt 5
08.30 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 15.40 Uhr

1.		 Die Tagesordnung wird genehmigt.
2.		 Das Protokoll der Landratssitzung vom 27. Oktober 2021 wird genehmigt.
3.		Die Notverordnung über die Sicherstellung der politischen Rechte während der Covid-19-Pan-
     demie (Notverordnung zu den politischen Rechten) wird genehmigt.
4.		 Budget und Finanzpläne des Kantons:
4.1 Das Budget für das Jahr 2022 wird festgelegt.
		 In der Erfolgsrechnung werden budgetiert:
		 Betrieblicher Aufwand                  Fr. 402’996’700
		 Betrieblicher Ertrag                   Fr. 388’241’000
		 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Fr. -14’755’700

		 Ergebnis aus Finanzierung           Fr. 19’498’500
		 Operatives Ergebnis                 Fr.    4’742’800
		 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung      Fr.    4’742’800
		 In der Investitionsrechnung werden budgetiert:
		 Investitionsausgaben                Fr. -55’696’000
		 Investitionseinnahmen               Fr. 17’701’100
		 Nettoinvestition                    Fr. -37’994’900

2154                                                                    Nr. 48 · 1. Dezember 2021
4.2 Der Finanz- und Investitionsplan für die Jahre 2023 und 2024 wird genehmigt.
4.3 Der Investitionsplan für die Jahre 2025 und 2026 wird zur Kenntnis genommen.
5.		 Die Jahresziele 2022 des Regierungsrates werden zur Kenntnis genommen.
6.		Die dringliche Interpellation von Landrat Josef Bucher, Buochs, betreffend die Integration der
     Fachstelle für Denkmalpflege bei der Baudirektion wurde durch den Regierungsrat beant­
     wortet. Nach erfolgter Diskussion wird das Geschäft als erledigt abgeschrieben.
7.		Das Postulat von Landrat Alexander Huser, Ennetbürgen, und Mitunterzeichnenden betreffend
     Einführung der Nachhaltigkeitsbeurteilung (NHB) in der öffentlichen Verwaltung wird gut­
     geheissen.
8.		Der Bericht der Interparlamentarischen Fachhochschulkommission (IFHK FHZ) zum Tätigkeits-
     bericht und zur Jahresrechnung 2020 der Hochschule Luzern wird zur Kenntnis genommen.

Stans, 25. November 2021

LANDRAT NIDWALDEN

Landratssekretär
lic. iur. Emanuel Brügger

Nr. 48 · 1. Dezember 2021                                                                     2155
DIREKTIONEN UND AMTSSTELLEN
Medieninformation

Die Werkbeiträge 2021 gehen an zwei bildende Künstler

Die Kantone Obwalden und Nidwalden schreiben seit 2014 gemeinsam Werkbeiträge für Kultur-
schaffende aus. Die fünfköpfige Fachjury vergibt den grossen Werkpreis 2021 in der Höhe von
20’000 Franken an den Street-Art-Künstler Adrian Gander. Der kleine Werkpreis in der Höhe von
10’000 Franken geht an den bildenden Künstler Christian Kathriner.

Mit der gemeinsamen Ausschreibung von Werkbeiträgen verfolgen die beiden Kantone
­Obwalden und Nidwalden das Ziel, Kulturschaffende aus ihrer Region unmittelbar und
 personen­bezogen zu fördern. 2021 bezog die Ausschreibung alle Kultursparten mit ein. Die
 Bewertung der eingegangenen Gesuche nahm eine eigens zusammengestellte Fachjury vor.
 Ihr gehörten Tobias Künzli (Musiker), Laura Livers (Komponistin), Elinor Wyser (Vertreterin der
 Kulturkommission Obwalden) und Tide Zihlmann (Vertreter der Kulturkommission Nidwalden)
 an. Das Präsidium hatte Barbara Schlumpf (Theaterregisseurin und Dramaturgin) inne.

Der grosse, mit 20’000 Franken dotierte Werkbeitrag geht an den 30-jährigen Buochser Adrian
Gander. Bekannt geworden als Graffiti-Künstler, strebt er mit seinem eingereichten Projekt
«Disparities» an, sich neue Themen und Arbeitstechniken zu erschliessen. Im Mittelpunkt steht
dabei das Erforschen und Visualisieren des nicht sichtbaren «Dritten Raums» (beispielsweise
das Innere von Hausmauern, Computern oder Smartphones). Dies geschieht mittels Installa­
tionen und Objekten aus dem 3D-Drucker.

Der kleine Werkbeitrag in der Höhe von 10’000 Franken wird dem 47-jährigen Sarner
­Christian Kathriner zugesprochen. Er nimmt sich im Rahmen des Projekts «KI – nstler» vor,
 die ­Auswirkungen der Künstlichen Intelligenz (KI) auf die Kunst zu untersuchen und für sein
 eigenes Schaffen fruchtbar zu machen. Kathriner geht unter anderem der Frage nach, wie eine
 zeitgenössische mediale Malerei des digitalenZufallsprinzips aussehen könnte.

Preisträgerinnen und Preisträger der letzten Jahre
2020: Olivia Abächerli (bildende Künstlerin); Brigitta Würsch (bildende Künstlerin)
2019: Sitara Abuzar Ghaznawi (bildende Künstlerin)
2018: Anita Zumbühl (bildende Künstlerin); Christof Wolfisberg (Wortakrobat)
2017: Roland von Flüe (Musiker); Andreas Gabriel und Severin Barmettler (Musiker)

Stans/Sarnen, 23. November 2021

2156                                                                     Nr. 48 · 1. Dezember 2021
Medieninformation

Nidwalden weist viele Fälle auf – testet aber auch viel mehr als andere

Der Kanton Nidwalden verzeichnet aktuell übermässig viele Covid-19-Fälle. Die Statistik zeigt, dass
rund 85 Prozent der Betroffenen ungeimpft sind. Bisher wirkt sich der Anstieg nicht auf die Hospitali­
sationen aus. Mit einer höheren Impfquote und der Auffrischimpfung kann die Bevölkerung einen
entscheidenden Beitrag leisten, dass die Lage in den Spitälern stabil bleibt.

Die Covid-19-Fallzahlen sind in den vergangenen Wochen vor allem im schulischen Umfeld
stark angestiegen, worauf der Regierungsrat mit der Einführung der Maskenpflicht für alle Lehr-
personen und Lernende ab der Sekundarstufe I reagiert hat. Die Quote der Erkrankungen pro
100’000 Einwohnerinnen und Einwohner ist derzeit in Nidwalden am höchsten. Dabei gilt aber
zu berücksichtigen, dass Nidwalden seit Wochen am zweitmeisten Tests hinter Uri aufweist. Je
mehr getestet wird, desto wahrscheinlicher ist es, auch am Coronavirus erkrankte Personen,
die keine oder nur milde Symptome aufweisen, zu eruieren. «Die grosse Testbereitschaft der
Bevölkerung begrüssen wir sehr. Nur so gelingt es, rechtzeitig Infektionsketten zu erkennen
und zu unterbrechen», hält Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger fest. So
­konnten jüngst mutmasslich auch Übertragungen von Schulkindern auf ältere Generationen
 verhindert werden. Hierfür sprechen die aktuell stabilen Zahlen von Covid-19-Patienten, die im
 Spital behandelt werden müssen. Zumeist verzeichnen ältere Personen schwere Verläufe und
 benötigen Intensivpflege. Die Kapazitäten in den Spitälern hängen dabei nicht alleine von der
 Infrastruktur, sondern vor allem vom Fachpersonal ab, das nicht im Überfluss vorhanden ist und
 nach fast zwei Jahren seit Ausbruch der Pandemie zusehends am Limit läuft.

Das Gesundheitsamt legt daher allen geimpften Personen über 65 Jahren nahe, der Empfehlung
des Bundes für eine Boosterimpfung nachzukommen. Diese soll frühestens sechs Monate nach
der letzten Impfung erfolgen und trägt dazu bei, den nachlassenden Schutz vor einer Infektion­
und schweren Krankheitsverläufen aufzufrischen. Nachdem die Schweizerische Heilmittel­
behörde Swissmedic heute Morgen die Zulassung der Boosterimpfung auf alle Personen ab 16
Jahren ausgeweitet hat, dürfte nächstens auch die Eidgenössische Kommission für Impffragen
(EKIF) ihre Impfempfehlungen dahingehend anpassen. Bis es soweit ist, können sich aktuell
Personen ab 65 Jahren für eine Auffrischimpfung anmelden. Entgegen ersten Ankündigungen
ist hierfür nicht nur in Arztpraxen und Apotheken, sondern auch im alten Zeughaus eine vor-
gängige Anmeldung zwingend. Diese kann online unter nw.impfung-covid.ch vorgenommen
werden. Wichtig zu wissen ist, dass im alten Zeughaus inzwischen am Dienstag ausschliesslich
der Impfstoff von Pfizer/BioNTech und am Freitag ausschliesslich der Impfstoff von Moderna
verwendet wird. Dies gilt zudem auch für Erst- und Zweitimpfungen im Walk-in am selben
Standort. Weitere Informationen sind unter www.nw.ch/coronaimpfung ersichtlich.

Nr. 48 · 1. Dezember 2021                                                                        2157
Der Weg aus der Pandemie führt weiterhin über eine hohe Impfquote. Der Kanton Nidwalden
steht derzeit bei über 68 Prozent der Bevölkerung, die sich theoretisch impfen lassen kann. «Es
ist von zentraler Bedeutung, dass wir diese Quote weiter steigern, wenn wir die Gefahr von
schweren Verläufen senken und eine Überlastung des Gesundheitswesens verhindern wollen»,
gibt Michèle Blöchliger zu bedenken. Ein niederschwelliges Angebot, sich über die Wirksam-
keit einer Covid-19-Impfung informieren zu lassen, besteht weiterhin mit dem Beratungs- und
Impfmobil, das diese Woche noch in Emmetten, Stans, Hergiswil, Dallenwil und Ennetbürgen
Halt macht (mehr Infos: www.nw.ch/impfwoche). Wer vom Nutzen einer Impfung überzeugt
ist, kann sich direkt vor Ort impfen lassen. Auch in Arztpraxen, Apotheken und im Walk-in kann
man sich weiterhin beraten und impfen lassen. Zudem gibt eine Gratis-Hotline unter Tel. 041
618 40 80 von Montag bis Freitag zu Bürozeiten zu allen Fragen rund um die Impfung Auskunft.

Grundregeln werden zusehends vernachlässigt
Neben einer hohen Impfquote ist es essentiell, dass die Verhaltensmassnahmen wie regel­
mässiges Lüften von Innenräumen oder Händewaschen nach wie vor eingehalten und – wo
­vorgeschrieben oder aufgrund der Situation angebracht – Schutzmasken getragen werden.
 Es ist feststellbar, dass diese Grundregeln zusehends vernachlässigt werden, was den beun­
 ruhigenden Verlauf der Pandemie zusätzlich befeuert. «Das Covid-Zertifikat wird von vielen als
 unein­geschränkter Freipass verstanden. Doch auch wer geimpft oder genesen ist, sollte vor-
 sichtig unterwegs sein und vor allem in geschlossenen Innenräumen möglichst Abstand halten,
 sofern nicht eine Maskenpflicht gilt», so Michèle Blöchliger. Es ist erwiesen, dass die inzwi-
 schen vorherrschende Delta-Variante des Coronavirus eine höhere Virenlast und ein stärkeres
 Übertragungsrisiko mit sich bringt. «Sollte ein kontinuierlicher Anstieg an spitalbedürftigen
 Covid-19-Patienten eintreffen, werden wieder strengere Einschränkungen notwendig. Wichtig
 erscheint uns für diesen Fall, dass es keinen Flickenteppich unter den Kantonen geben wird,
 ­sondern der Bund einheitliche Massnahmen ergreift», betont die Gesundheits- und Sozial­
  direktorin.

Stans, 23. November 2021

2158                                                                    Nr. 48 · 1. Dezember 2021
Medieninformation

Die Baudirektion erlässt in Emmetten eine Planungszone

Die Gemeinde Emmetten muss ihre Wohnbauzone verkleinern. An der Gemeindeversammlung vom
Mai 2021 wurde ein erstes, aber nicht ausreichendes Auszonungspaket beschlossen. Nun erlässt
die Baudirektion eine neue Planungszone über vierzehn Grundstücke, bis die Revision der Nutzungs­
planung abgeschlossen ist und wieder der Gemeindeversammlung vorgelegt wird.

Wie alle Nidwaldner Gemeinden revidiert zurzeit auch die Gemeinde Emmetten den Zonenplan
und passt die Bau- und Zonenordnung dem kantonalen Planungsund Baugesetz (PBG) an. Weil
die Bauzone für Wohnen nicht den bundesrechtlichen und kantonalen Vorgaben entsprechen,
muss die Gemeinde Rückzonungen vornehmen. Eine Planungszone soll Vorkehrungen verhin-
dern, welche die zweckdienliche Umsetzung der Pläne und Vorschriften erschweren würden.

Bereits 2015 hat der Gemeinderat eine erste Planungszone erlassen, welche mittlerweile von
Gesetzes wegen erloschen ist. Aus der Planungszone 2015 resultierte ein Paket von Aus- und
Umzonungen, welches der Gemeindeversammlung im Mai 2021 zur Beschlussfassung vor­
gelegt wurde. Dabei hat die Gemeindeversammlung nur einen Teil im Umfang von 2.2 Hektaren
beschlossen, weitere 3.5 Hektaren Bauland müssen noch ausgezont werden.

Der Gemeinderat kann in gleicher Sache nur einmal eine Planungszone erlassen. Daher stellt
nun die kantonale Baudirektion mit dem Erlass einer neuen Planungszone sicher, dass ein Teil
der unbebauten Bauzonenflächen in der laufenden Nutzungsplanrevision weiterhin für die
­notwendige Bauzonenreduktion zur Disposition steht. Sie hat der Planungszone insgesamt
 vierzehn Grundstücke mit einer Fläche von 3.2 Hektaren zugewiesen. Es sind allesamt Grund-
 stücke oder Grundstücksteile, welche bereits 2015 mit einer Planungszone belegt wurden und
 an der Gemeindeversammlung vom Mai 2021 nicht ausgezont worden sind. Aus verschiedenen
 Gründen wie der peripheren Lage, der nicht hinreichenden Erschliessung oder der Gefähr-
 dung durch Naturgefahren sind sie zur Bebauung nur beschränkt geeignet. Zudem sind die
 betroffenen Grundstücke bereits seit Jahrzehnten der Bauzone zugewiesen, ohne dass darauf
 ­Projekte verwirklicht worden sind. Auf den mit der Planungszone belegten Grundstücken wer-
  den für die Dauer der Planungszone keine Baubewilligungen erteilt. Die Planungszone hat eine
  Gültigkeit von drei Jahren und kann maximal zwei Jahre verlängert werden. Der Erlass der Pla-
  nungszone kommt nun zur öffentlichen Auflage.

Stans, 25. November 2021

Nr. 48 · 1. Dezember 2021                                                                   2159
Medieninformation

Für Spital, Heime und weitere Institutionen wird die 3G-Regel eingeführt

Ab Montag, 29. November, gilt in Alters- und Pflegeheimen, in Spitälern, für die Spitex Nidwalden
und in Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung eine Zertifikatspflicht. Sowohl Mitarbei-
tende als auch Besuchende müssen den Nachweis erbringen, dass sie die 3G-Regel einhalten. Diese
Massnahme ist zentral, um den Schutz der besonders gefährdeten Bevölkerung zu erhöhen.

Die ungünstige Entwicklung der epidemiologischen Lage veranlasst die Gesundheits- und So-
zialdirektion dazu, die 3G-Regel für Alters- und Pflegeheime, für Spitäler, das Geburtshaus, für
die Spitex Nidwalden sowie weitere soziale Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung
einzuführen. Das Vorgehen ist mit den Verantwortlichen der Institutionen abgesprochen und
wird von diesen unterstützt. Ziel dieser Massnahme ist es, ältere und vulnerable Bevölkerungs-
gruppen, die besonders gefährdet sind für schwere Krankheitsverläufe infolge einer Covid-
19-Infektion, besser zu schützen. Dadurch soll eine Überlastung des Gesundheitswesens ab-
gewendet werden.

Die von der Gesundheits- und Sozialdirektion erlassene Weisung gilt ab Montag, 29. November
2021, und ist vorerst unbefristet. Die Entwicklung der Lage und die Verhältnismässigkeit der
Weisung werden laufend geprüft. Die Zertifikatspflicht ab 16 Jahren in den Institutionen gilt
sowohl für das Personal, für Bewohnende wie auch für Besucherinnen und Besucher. Sie alle
müssen entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Dasselbe gilt auch für externe Personen
wie Handwerker, die zum Beispiel in einem Heim oder im Spital einen Auftrag auszuführen
haben.

«Setzen wir die Massnahmen zu spät um, erschwert das die Kontrolle der Pandemie. Mit der
erneuten Welle und dem Risiko eines exponentiellen Wachstums steigt auch wieder die Gefahr
einer Überlastung des Gesundheitswesens und von weitreichenden Einschränkungen für die
Gesellschaft und Wirtschaft», erklärt Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger und
fügt an: «Es dürfte im Interesse von allen sein, dies möglichst zu verhindern, weshalb mit allen
Mitteln das Risiko von vielen Covid-19- Fällen, die gleichzeitig intensive Spitalpflege benötigen,
gesenkt werden muss. Das Tempo der gegenwärtigen Entwicklung ist zu drosseln.» Für die
korrekte Umsetzung und Kontrolle der 3G-Regel sind die Betriebe verantwortlich. Für nicht ge-
impfte oder nicht genesene Personen soll eine regelmässige Testpflicht eingeführt werden. Die
Betriebe haben die Möglichkeit, beim repetitiven Testen mitzumachen oder vor Ort Schnell-
tests für das eigene Personal anzubieten. Weitere Testmöglichkeiten werden in den beiden
kantonalen Testcentern beim Spital und im alten Zeughaus in Oberdorf geboten. In dringenden
Fällen können die Institutionen Ausnahmen von der 3G-Regel vorsehen.

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Neben der Zertifikatspflicht sollen weitere Schutzmassnahmen wie das Maskentragen bei en-
gem Kontakt zwischen Mitarbeitenden und Klientinnen und Klienten aufrechterhalten werden.
Es liegt im Ermessen der Institutionen zu entscheiden, welche Regeln neben 3G sowohl für zu
betreuende Personen wie auch für Mitarbeitende und Besuchende einen in allen Situationen
ausreichenden Schutz vor einer Übertragung bieten. Die Betriebe sind angehalten, ihr Schutz-
konzept laufend zu überprüfen und an der epidemiologischen Lage auszurichten. Ein Zertifikat
garantiert keine absolute Sicherheit, daher sind die Grundregeln wie Maskentragen, Abstand
halten, Lüften von Innenräumen und Händewaschen weiterhin wichtig.

Hospitalisationen: rund 85 Prozent sind ungeimpft
Es ist bekannt, dass die Schutzwirkung der Impfung gegen Covid-19 vor allem bei älteren Per-
sonen im Lauf der Zeit nachlässt und eine Auffrischimpfung notwendig wird. Bisher haben in
Nidwalden 2’300 Personen eine Auffrischimpfung erhalten. Arztpraxen, Apotheken und die
kantonale Fachstelle Corona im alten Zeughaus in Oberdorf sind laufend daran, weiteren Per-
sonen eine dritte Impfdosis zu verabreichen. Vollständig geimpfte Personen über 65 Jahren, de-
ren letzte Impfung mehr als 6 Monate zurückliegt, können sich online oder telefonisch für eine
Auffrischimpfung anmelden. Weitere Informationen sind unter www.nw.ch/coronaimpfung­
ersichtlich.

Daneben ist es wichtig, dass auch die Quote von Erstimpfungen weiter gesteigert wird, um die
Immunisierung in der ganzen Bevölkerung voranzubringen. Derzeit steht Nidwalden bei knapp
69 Prozent der Bevölkerung, die sich theoretisch impfen lassen kann. Je höher diese Quote,
desto besser ist der Schutz von allen Bürgerinnen und Bürger vor einer Infektion, schweren
Krankheitsverläufen oder Long-Covid-Folgen. Auch hilft eine hohe Impfrate besonders in der
kalten Jahreszeit, um die Zirkulation und Aktivitäten des Virus einzudämmen. Selbst wenn
Impfdurchbrüche vorkommen, zeigt die jüngste Statistik, dass in Nidwalden in rund 85 Prozent
der neu registrierten Covid-19-Fälle ungeimpfte Personen betroffen sind. Ähnlich hoch ist die
Quote bei den Hospitalisationen in der ganzen Schweiz.

Stans, 26. November 2021

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Auffrischimpfung wird auf weitere Bevölkerungskreise ausgedehnt

Die ältere Bevölkerung geniesst bei Auffrischimpfungen Priorität, weil sie besonders gefährdet ist
und die Schutzwirkung nachlassen kann. Ab Anfang nächster Woche können sich in Nidwalden auch
Personen unter 65 Jahren für die sogenannte Boosterimpfung anmelden. Voraussetzung ist, dass die
vollständige Impfung mindestens sechs Monate oder länger zurückliegt.

Die Heilmittelbehörde Swissmedic hat nach dem Impfstoff von Pfizer/BioNTech (für alle ab 16
Jahren) am Freitagabend auch dem Impfstoff von Moderna die Zulassung für Auffrisch­impfungen
für Personen ab 18 Jahren erteilt, worauf die Eidgenössische Kommission für ­Impffragen ihre
Empfehlung dahingehend angepasst hat. Somit gilt die Empfehlung, den Impfschutz gegen eine
Covid-19-Infektion und schwere Verläufe aufzufrischen, nun auch für ­Personen unter 65 Jah-
ren. Massgebliche Voraussetzung ist, dass die letzte Impfung mindestens sechs Monate zurück-
liegt. Eine Online-Anmeldung für Personen ab 16 Jahren ist im Kanton Nidwalden ab Anfang
der kommenden Woche möglich.

Der Kanton Nidwalden unterstützt die Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für
Impffragen. In den vergangenen zwei Wochen sind bisher rund 2’500 Auffrischimpfungen
durchgeführt worden. Bewohnende von Alters- und Pflegeheimen und weiteren sozialen
­Einrichtungen sind vor Ort in Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten ein drittes Mal geimpft
 worden. Daneben sind Arztpraxen, Apotheken und die kantonale Impfstelle im alten Zeughaus
 in Oberdorf laufend daran, Auffrischimpfungen zu verabreichen. Die Bevölkerungsgruppe der
 über 65-Jährigen erhält nach wie vor priorisiert einen Impftermin. «In der aktuellen Phase ist
 es wichtig, dass die ältere und vulnerable Bevölkerung eine Auffrischimpfung erhält. Sie ist
 besonders gefährdet für schwere Verläufe und Hospitalisationen», erklärt Gesundheits- und
 Sozialdirektorin Michèle Blöchliger.

Da die Boosterimpfung frühestens ein halbes Jahr nach der letzten Impfung empfangen ­werden
kann, ist mit einer gestaffelten Nachfrage zu rechnen, da die breite Bevölkerung sich erst ab April
2021 hat impfen lassen können. Dennoch bereitet sich das Gesundheitsamt auf ein ­erhöhtes
Interesse spätestens ab Jahresende vor und plant für diese Zeit den Ausbau der Impfkapazi-
täten. Eine Online-Voranmeldung für Personen über 16 Jahren, bei welchen die vollständige
Impfung noch nicht länger her ist als sechs Monate, ist derzeit nicht möglich. Wird die Anmel-
demaske dennoch ausgefüllt, kann am Ende ein Benachrichtigungsdienst eingestellt werden.
Sobald die Person sich für die Boosterimpfung anmelden kann, erhält sie ein SMS zugestellt.
Weitere Informationen zur Auffrischimpfung und zur Vorgehensweise für eine ­Anmeldung sind
unter www.nw.ch/coronaimpfung ersichtlich.

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Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen weiterhin auf, dass die Impfung sehr gut vor Infektionen
und schweren Verläufen schützt. Nach einer Zeitspanne von rund einem halben Jahr ist jedoch
ein gewisser Rückgang der Immunität feststellbar, weshalb es mittlerweile auch etwas vermehrt
zu Ansteckungen von bereits geimpften Personen kommt. Die Boosterimpfung trägt massgeb­
lich dazu bei, solche Ansteckungen zu minimieren und die Virusaktivität einzuschränken. «Mit
einer Auffrischimpfung können alle bereits Geimpften einen weiteren Beitrag zur Pandemie­
bekämpfung leisten. Auch für alle, die sich bisher noch gar nicht geimpft haben, ist es nicht zu
spät, sich noch dazu zu entschliessen – aus Eigenschutz und zum Schutz der Gemeinschaft»,
so Michèle Blöchliger.

Stans, 27. November 2021

Nr. 48 · 1. Dezember 2021                                                                  2163
Medieninformation

Sozialhilfequote steigt auf 1,0 Prozent

Im Jahr 2020 wurden 435 Nidwaldnerinnen und Nidwaldner mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unter-
stützt. Das entspricht 1,0 Prozent der Wohnbevölkerung. Die Sozialhilfequote ist damit im Vergleich
zum Vorjahr um 0,1 Prozentpunkte gestiegen, nachdem sie langjährig konstant geblieben war. Die
Auswirkungen der Corona-Pandemie schlugen sich 2020 noch nicht zwangsläufig in den Sozialhilfe-
zahlen nieder, wie LUSTAT Statistik Luzern im neuen Webartikel mitteilt.

2020 wurden 435 Nidwaldner/innen mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt. Das sind 9,3
Prozent mehr als im Vorjahr. Die Nidwaldner Sozialhilfequote hatte seit 2011 annähernd durch-
gehend bei 0,9 Prozent gelegen (Ausnahme 2016: 1,0%). 2020 stieg sie nun auf 1,0 Prozent.
Trotz des Anstiegs weist Nidwalden zusammen mit Obwalden die tiefste Sozialhilfequote ­aller
Zentralschweizer Kantone aus (ZCH insgesamt: 1,9%) und liegt auch im gesamtschweizerischen
Vergleich tief (CH 2019: 3,2%).

2020 war als erstes Jahr von der Corona-Pandemie geprägt. Die pandemiebedingten
­En­twicklungen im ersten Corona-Jahr wirkten sich jedoch noch nicht zwangsläufig auf die Sozi­
 al­­­hilfezahlen aus, zumal vorgelagert diverse pandemiespezifische Leistungen des Bundes und
 des Kantons in Form von Sozialversicherungs- und bedarfsabhängigen Sozialleistungen zur An-
 wendung kamen.

Risiko bei Personen ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss am höchsten
Personen ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss tragen ein besonders hohes Sozial­
hilferisiko. Im Kanton Nidwalden lag die Sozialhilfequote entsprechender Personen 2020 bei
2,0 Prozent. Ein tieferes Bildungsniveau vermindert die Chancen für den Zugang zum Arbeits-
markt und ist auch im Kanton Nidwalden mit ein Grund für die höhere Sozialhilfequote der
ausländischen Wohnbevölkerung (2020: 3,9%) gegenüber jener von Schweizer/innen (0,5%).
Kinder in Einelternfamilien leben ebenfalls mit einem erhöhten Sozialhilferisiko.

Gut jede fünfte unterstützte erwerbstätige Person arbeitet Vollzeit
2020 waren von den Nidwaldner Sozialhilfebeziehenden im erwerbsfähigen Alter 37,1 Prozent
erwerbstätig. Sie arbeiteten überwiegend in Form einer Teilzeitanstellung. 45,0 Prozent ­hatten
ein Pensum unter 50 Prozent inne. Mehr als jede fünfte Person arbeitete Vollzeit (21,3%).
Männer­­waren unter den sozialhilfebeziehenden Vollzeitbeschäftigten häufiger als Frauen.

Weniger Fälle aufgrund verbesserter Erwerbssituation abgeschlossen
Die Sozialhilfe dient in erster Linie der Überbrückung temporärer Notlagen. 2020 wurden im
Kanton Nidwalden 62,1 Prozent der Fälle innerhalb eines Jahres wieder abgeschlossen. Jedoch
konnten weniger Dossiers aufgrund einer verbesserten Erwerbssituation geschlossen werden
als im Vorjahr (–5,9%). Hingegen wurden mehr Dossiers von einer anderen Sozialversicherungs-
leistung abgelöst (+3,8%).

Luzern/Stans, 29. November 2021

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Justiz– und Sicherheitsdirektion
Grundbuchamt

Eigentumsübertragungen
(Art. 970a ZGB, Art. 9b GB-Gesetz)

Stans
1.	Grundstück GB-Nr. 8293, Rotzhalde 2b, Grundbuch Stans, Stockwerkeigentum: 115/1000
    ­Miteigentum an Parzelle 808 mit Sonderrecht an der 3 1/2-Zimmer-Wohnung süd im Dach-
     geschoss und Nebenräumen
2.	Grundstück GB-Nr. 8304, Rotzhalde 2a, 2b, Grundbuch Stans, 75/1000 Miteigentum an GB
     8287 (Platz 11)
3.	Grundstück GB-Nr. 8305, Rotzhalde 2a, 2b, Grundbuch Stans, 75/1000 Miteigentum an GB
     8287 (Platz 12)
Veräusserer: Franz Murer-Odermatt Verwaltungs AG, Buochserstrasse 48, 6375 Beckenried
Erwerber: Ronnie Rast, Rotzhalde 2b, 6370 Stans

Ennetmoos
1.	Grundstück GB-Nr. 5680, Löwengrube 3, Grundbuch Ennetmoos, Stockwerkeigentum:
    54/1000 Miteigentum an Parzelle 243 mit Sonderrecht an der 2 1/2-Zimmer-Wohnung C im
    1. Obergeschoss und Nebenraum (Haus 2)
2.	Grundstück GB-Nr. 5648, Löwengrube, Grundbuch Ennetmoos, 16.637/1000 Miteigentum an
    Parzelle 852 (Platz 47)
3.	Grundstück GB-Nr. 5649, Löwengrube, Grundbuch Ennetmoos, 16.637/1000 Miteigentum an
    Parzelle 852 (Platz 48)
Veräusserer: Beatrice Jordi, Müliboden 11, 6064 Kerns
Erwerber: Leutrim Osmani, Veronika-Gut-Weg 10, 6370 Stans

1.	Parzelle Nr. 187, Blättli, Grundbuch Ennetmoos, 67’652 m² Acker/Wiese/Weide, übrige
    befestigte Flächen, geschlossener Wald, Gartenanlage, Strasse/Weg, Gebäude
2.	Parzelle Nr. 166, Drachenried, Grundbuch Ennetmoos, 3’731 m² Acker/Wiese/Weide,
    ­übrige humusierte Flächen, Strasse/Weg
3.	Parzelle Nr. 205, Blättliwald, Grundbuch Ennetmoos, 21’352 m² geschlossener Wald
Veräusserer: Alfred Odermatt-Muff, Blättli, 6372 Ennetmoos
Erwerber: Christian Odermatt, Blättli, 6372 Ennetmoos

Stansstad
Grundstück GB-Nr. 6963, Widenrain 1, Grundbuch Stansstad, Stockwerkeigentum: 141/1000
­Miteigentum an Parzelle 1015 mit Sonderrecht an der 4 1/2-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss
 und Nebenraum
 Veräusserer: Gebr. Amberg Generalunternehmung AG, Obergrundstrasse 108, 6005 Luzern
 Erwerber: Miteigentümer zu je 1/2:
 a) Christian Blumer, Chilerai 42, 8602 Wangen b. Dübendorf
 b) Martina Küng-Piller, Chilerai 42, 8602 Wangen b. Dübendorf

Nr. 48 · 1. Dezember 2021                                                           2165
Grundstück GB-Nr. 6969, Widenrain 1, Grundbuch Stansstad, Stockwerkeigentum: 83/1000
­Miteigentum an Parzelle 1015 mit Sonderrecht an der 2 1/2-Zimmer-Wohnung Nord im 2. Ober-
 geschoss und Nebenraum
 Veräusserer: Gebr. Amberg Generalunternehmung AG, Obergrundstrasse 108, 6005 Luzern
 Erwerber: Tanya Laumen-van Doorne, Bürgenstock Resort, Panorama Residence Suite B401,
 6363 Obbürgen

1.	Grundstück GB-Nr. 6549, Seebuchtstrasse 27, Grundbuch Buochs, Stockwerkeigentum:­
    495/1000 Miteigentum an Parzelle 500 mit Sonderrecht an der 6-Zimmer-Wohnung im
    2. Obergeschoss und Nebenraum
2.	Grundstück GB-Nr. 6547, Seebuchtstrasse 27, Grundbuch Buochs, Stockwerkeigentum:
    81/1000 Miteigentum an Parzelle 500 mit Sonderrecht an Gewerberäumen im Erdgeschoss
Veräusserer: Oskar Frank, Seebuchtstrasse 27, 6374 Buochs
Erwerber: Cornelia Frank, Seebuchtstrasse 27, 6374 Buochs

Ennetbürgen
Grundstück GB-Nr. 7790, Stadelstrasse 1, 3, 5, Grundbuch Ennetbürgen, 2/110 Miteigentum an
GB 7787 (Platz 3)
Veräusserer: WEITBLICK Immobilien AG, Nähseydi 6, 6374 Buochs
Erwerber: Josef Arnold Lussi, Stadelstrasse 11, 6373 Ennetbürgen

Parzelle Nr. 709, Hofurlistrasse 36, Schlegelmattli, Grundbuch Ennetbürgen, 704 m² Garten­
anlage, übrige befestigte Flächen, Gebäude
Veräusserer: Ruth Steiner-Fluri, Hirsacher 7, 6373 Ennetbürgen
Erwerber: siegwart immobilien ag, Kirchenrain 14, 6374 Buochs

1.	Grundstück GB-Nr. 7473, Hirsacher 4, Grundbuch Ennetbürgen, Stockwerkeigentum:
    125/1000 Miteigentum an Parzelle 1410 mit Sonderrecht an der 3 1/2-Zimmer-Wohnung in der
    Ebene 2 (Haus D) und Nebenraum
2.	Grundstück GB-Nr. 7497, Hirsacher 8, Grundbuch Ennetbürgen, Stockwerkeigentum:
    119/1000 Miteigentum an Parzelle 1413 mit Sonderrecht an der 3 1/2-Zimmer-Wohnung Ost in
    der Ebene 2 (Haus G) und Nebenraum
3.	Grundstück GB-Nr. 7287, Hirsacher, Grundbuch Ennetbürgen,1/157 Miteigentum an Parzelle
    1407 (Platz 50)
4.	Grundstück GB-Nr. 7288, Hirsacher, Grundbuch Ennetbürgen,1/157 Miteigentum an Parzelle
    1407 (Platz 51)
5.	Grundstück GB-Nr. 7397, Hirsacher, Grundbuch Ennetbürgen,1/157 Miteigentum an Parzelle
    1407 (Platz 197)
6.	Grundstück GB-Nr. 7398, Hirsacher, Grundbuch Ennetbürgen,1/157 Miteigentum an Parzelle
    1407 (Platz 198)
Veräusserer: HIRSACHER AG, Kirchenrain 14, 6374 Buochs
Erwerber: Miteigentümer zu je 1/2:
a) Eduard Steiner, Hirsacher 7, 6373 Ennetbürgen
b) Ruth Steiner-Fluri, Hirsacher 7, 6373 Ennetbürgen

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Grundstück GB-Nr. 6657, Seestrasse 34, Grundbuch Ennetbürgen, Stockwerkeigentum: 333/1000
Miteigentum an Parzelle 531 mit Sonderrecht an der 3 1/2-Zimmer-Wohnung «Buochserhorn»
im Dachgeschoss und Nebenräumen
Veräusserer: Miteigentümer zu je 1/2:
a) Michael Christen, St. Josef 17, 6370 Stans
b) Therese Christen-Egeter, St. Josef 17, 6370 Stans
Erwerber: Raphael Ritter, Seestrasse 34, 6373 Ennetbürgen

1.	Grundstück GB-Nr. 7768, Stadelstrasse 1, Grundbuch Ennetbürgen, Stockwerkeigentum:
    136/1000 Miteigentum an Parzelle 1208 mit Sonderrecht an der 4 1/2-Zimmer-Wohnung im
    Dachgeschoss Nordost und Nebenraum
2.	Grundstück GB-Nr. 7810, Stadelstrasse 1, 3, 5, Grundbuch Ennetbürgen, 2/110 Miteigentum
    an GB 7787 (Platz 23)
3.	Grundstück GB-Nr. 7811, Stadelstrasse 1, 3, 5, Grundbuch Ennetbürgen, 2/110 Miteigentum
    an GB 7787 (Platz 24)
4.	Grundstück GB-Nr. 7842, Stadelstrasse 1, 3, 5, Grundbuch Ennetbürgen, 1/110 Miteigentum
    an GB 7787 (Platz 1, Motorrad)

Veräusserer: WEITBLICK Immobilien AG, Nähseydi 6, 6374 Buochs
Erwerber: Miteigentümer zu je 1/2:
a) Christoph Althaus, Kirchbühl 9b, 6204 Sempach
b) Andrea Hofstetter, Kirchbühl 9b, 6204 Sempach

1.	Grundstück GB-Nr. 7763, Stadelstrasse 1, Grundbuch Ennetbürgen, Stockwerkeigentum:
    120/1000 Miteigentum an Parzelle 1208 mit Sonderrecht an der 4 1/2-Zimmer-Wohnung im
    1. Obergeschoss
2.	Grundstück GB-Nr. 7794, Stadelstrasse 1, 3, 5, Grundbuch Ennetbürgen, 2/110 Miteigentum
    an GB 7787 (Platz 7)
3.	Grundstück GB-Nr. 7795, Stadelstrasse 1, 3, 5, Grundbuch Ennetbürgen, 2/110 Miteigentum
    an GB 7787 (Platz 8)
Veräusserer: WEITBLICK Immobilien AG, Nähseydi 6, 6374 Buochs
Erwerber: Kronenberger Revimo GmbH, Seeburgstrasse 20, 6006 Luzern

Nr. 48 · 1. Dezember 2021                                                             2167
1.	Grundstück GB-Nr. 5700, Bürgenstockstrasse 9, Grundbuch Ennetbürgen, Stockwerk­
    eigentum: 119/1000 Miteigentum an Parzelle 910 mit Sonderrecht an der 5 1/2-Zimmer-Woh-
    nung im Erdgeschoss Ost und Nebenraum
2.	Grundstück GB-Nr. 5689, Bürgenstockstrasse 9, Grundbuch Ennetbürgen, Stockwerk­
    eigentum: 5/1000 Miteigentum an Parzelle 910 mit Sonderrecht an der Doppelgarage Nr. 7 im
    Garagengeschoss
3.	Grundstück GB-Nr. 5694, Bürgenstockstrasse 9, Grundbuch Ennetbürgen, Stockwerk­
    eigentum: 4/1000 Miteigentum an Parzelle 910 mit Sonderrecht am Hobbyraum Nr. 3 im Kel-
    lergeschoss
Erblasser/Veräusserer: Miteigentümer zu je 1/2:
a) Otto Kümin-Haller, 6373 Ennetbürgen
b) Margrit Kümin-Haller, Bürgenstockstrasse 9, 6373 Ennetbürgen
Erwerber: Miteigentümer zu je 1/2:
a) Kathrin Bieri-Kümin, Waldegg 8, 6210 Sursee
b) Christine Kümin, Allmendweg 11, 6122 Menznau

Wolfenschiessen
1.	Grundstück GB-Nr. 5102, Oelberg, Grundbuch Wolfenschiessen, Stockwerkeigentum:
    35/1000 Miteigentum an Parzelle 854 mit Sonderrecht an der 3 1/2-Zimmer-Wohnung im
    1. Ober­geschoss
2.	Grundstück GB-Nr. 5126, Oelberg, Grundbuch Wolfenschiessen, 1/26 Miteigentum an GB
    5097 (Platz 13)
3.	Grundstück GB-Nr. 5127, Oelberg, Grundbuch Wolfenschiessen, 1/26 Miteigentum an GB
    5097 (Platz 14)
Veräusserer: Josef Schleiss-Lingg, Alterswohnheim Buochs, Bürgerheimstrasse 10a,
6374 ­Buochs
Erwerber: Konrad Gut, Schwybogenstrasse 5, 6386 Wolfenschiessen

Parzelle Nr. 507, Hauptstrasse 24, Dorf, Grundbuch Wolfenschiessen Nr. 635, 1’005 m² übrige
befestigte Flächen, Gartenanlage, Gebäude
Veräusserer: Adolf Christen, Alters- und Pflegeheim St. Theodul, Fieschertalstrasse 24,
3984 Fiesch
Erwerber: Nidwaldner Kantonalbank, Stansstaderstrasse 54, 6370 Stans

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Beckenried
1.	Grundstück GB-Nr. 5193, Seestrasse 6 / Hotel Sonne, Grundbuch Beckenried, Stock­
    werkeigentum: 85/1000 Miteigentum an Parzelle 197 mit Sonderrecht am Geschäftslokal und
    Lagerraum im Erdgeschoss und Kellergeschoss
2.	Grundstück GB-Nr. 5212, Seestrasse 6 / Hotel Sonne, Grundbuch Beckenried,1/11 Miteigen-
    tum an GB 5205 (Platz 7)
3.	Grundstück GB-Nr. 5213, Seestrasse 6 / Hotel Sonne, Grundbuch Beckenried,1/11 Miteigen-
    tum an GB 5205 (Platz 8)
Veräusserer: Anton Egger-Gruntz, Untergasse 4B, 6064 Kerns
Erwerber: Fabian Egger, Feldweg 18a, 6072 Sachseln

Grundstück GB-Nr. 6317, Oberdorfstrasse 27c, Grundbuch Beckenried, Stockwerkeigentum:
148/1000 Miteigentum an Parzelle 1507 mit Sonderrecht an der 3 1/2-Zimmer-Wohnung im Dach-
geschoss west und Nebenräumen
Veräusserer: Christine Nöthiger, Oberdorfstrasse 27c, 6375 Beckenried
Erwerber: ws extend ag, Allmendstrasse 18, 6210 Sursee

Hergiswil
Parzelle Nr. 25, Seestrasse 10, Dorf, Grundbuch Hergiswil, 409 m² übrige befestigte Flächen,
Gartenanlage, Gebäude
Veräusserer: Markus Amstutz, Seestrasse 10, 6052 Hergiswil
Erwerber: Walter Grosche, Wenkenstrasse 18, 4125 Riehen

Grundstück GB-Nr. 6121, Nussbäumen, Grundbuch Hergiswil, Stockwerkeigentum: 59/1000
­Miteigentum an Parzelle 865 mit Sonderrecht an der 4 1/2-Zimmer-Wohnung west im 1. Ober-
geschoss und Nebenraum, Haus A
Veräusserer: Graziano Vogel, Pilatusstrasse 20, 6052 Hergiswil
Erwerber: Miteigentümer zu je 1/2:
a) Emmerich Eggler, Brandschenkestrasse 78, 8002 Zürich
b) Elena Eggler, Brandschenkestrasse 78, 8002 Zürich

Parzelle Nr. 794, Bürgenweg 3, Nussbäumen, Grundbuch Hergiswil, 1’093 m² Gartenanlage,
übrige befestigte Flächen, Strasse/Weg, Gebäude
Veräusserer: Karl Omlin-Sigrist, Ennetriederweg 15, 6060 Sarnen
Erwerber: Miteigentümer zu je 1/2:
a) Christa Omlin, Loretostrasse 7, 6300 Zug
b) Esther Omlin, Rank 124, 6300 Zug

Nr. 48 · 1. Dezember 2021                                                              2169
1.	Grundstück GB-Nr. 7630, Wylstrasse 2, Grundbuch Hergiswil, Stockwerkeigentum: 85/1000
    Miteigentum an Parzelle 426 mit Sonderrecht an der 4 1/2-Zimmer-Wohnung im 3. Ober­
    geschoss und Nebenraum
2.	Grundstück GB-Nr. 7466, Käppelimattstrasse, Grundbuch Hergiswil, 1/137 Miteigentum an
    Parzelle 337 (Platz 14)
Veräusserer: Angelo Poli-Kumschick, Seestrasse 49, 6052 Hergiswil
Erwerber: Miteigentümer zu je 1/2:
a) Roland Mathys, Laupenstrasse 53, 3008 Bern
b) Andrea Mathys-König, Laupenstrasse 53, 3008 Bern

Emmetten
Parzelle Nr. 621, Stärten, Grundbuch Emmetten, 450 m² Acker/Wiese/Weide
Veräusserer: Hans Flückiger-Börlin, Staatsstrasse 27b, 3653 Oberhofen am Thunersee
Erwerber: Konrad Näpflin, St. Annaweg 25, 6376 Emmetten

Parzelle Nr. 735, Rinderbüel 109, Rinderbüel, Grundbuch Emmetten, 416 m² Gartenanlage,
Strasse/Weg, übrige befestigte Flächen, Gebäude
Veräusserer: Miteigentümer zu je 1/2:
a) Henner Brueren-Overbeck, Buchenweg 4, 50765 Köln, Deutschland
b) Mechthildis Brueren-Overbeck, Buchenweg 4, 50765 Köln, Deutschland
Erwerber: Arne Brueren, Dhünnstrasse 22, 50259 Puhlheim, Deutschland

1.	Parzelle Nr. 534, Rinderbüel 81, Rinderbüel, Grundbuch Emmetten, 506 m² Gartenanlage,
    übrige befestigte Flächen, Strasse/Weg, Gebäude
2.	Grundstück GB-Nr. 5181, Zentrum, Grundbuch Emmetten,1/92 Miteigentum an Parzelle 831
    (Autoeinstellplatz)
Veräusserer: Miteigentümer zu je 1/2:
a) Giancarlo Seiti-Suter, Josefstrasse 18, 4658 Däniken
b) Iris Seiti-Suter, Josefstrasse 18, 4658 Däniken
Erwerber: Sandra Seiti, Hubel 1, 5015 Erlinsbach

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Landwirtschafts- und Umweltdirektion

Gesuch um Konzession zur Nutzung eines öffentlichen Gewässers
Öffentliche Bekanntmachung

Gemäss Art. 112 des Gesetzes über die Gewässer (Gewässergesetz, GewG; NG 631.1) liegen
die Unterlagen des nachfolgenden Konzessionsgesuchs während 20 Tagen auf der jeweiligen
Gemeindekanzlei auf. Einwendungen gegen das Konzessionsgesuch sind gestützt auf Art. 113
GewG binnen der Auflagefrist schriftlich und begründet im Doppel der Landwirtschafts- und
Umweltdirektion, Stansstaderstrasse 59, Postfach 1251, 6371 Stans, einzureichen.

Stansstad

Standort:                           Parzelle Nr. 74, Riedstrasse 5
Gesuchstellerin:                    Achermann AG Sanitär Heizung Solar,
                                    Aawasserstrasse 2, 6370 Oberdorf
Vorgesehener Konzessionsinhaber:    Theodor Praloran, Riedstrasse 5a, 6362 Stansstad
Grundeigentümer:                    Theodor Praloran, Riedstrasse 5a, 6362 Stansstad
Betroffenes Gewässer:               Grundwasser
Art und Umfang der Nutzung:         Betrieb einer bestehenden Wärmepumpenanlage.
                                    Die Wärmepumpe musste ersetzt werden.
                                    Entnahme und Rückgabe von Grundwasser, maximal
                                    6’300 m³/Jahr bzw. 70 l/min

Stans, 1. Dezember 2021

Nr. 48 · 1. Dezember 2021                                                           2171
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