Voranschlag 2021 Aufgaben- und Finanzplan 2022 2024 - (AFP 2022 - 2024) - Aufgaben- und Finanzplan 2022 2024
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Gemeinde Gais
Gemeindekanzlei
Voranschlag 2021
Aufgaben- und Finanzplan
2022 – 2024
(AFP 2022 – 2024)
Gemeinde Gais
Gemeindekanzlei
Schulhausstrasse 1
9056 Gais
+41 71 791 80 81
www.gais.chInhaltsverzeichnis
1 Finanzielle Ausgangslage ............................................................................................................................................ 4
2 Zusammenfassung ....................................................................................................................................................... 6
3 Allgemeine Erläuterungen zum Voranschlag und zum AFP .................................................................................. 7
3.1 Voranschlag ................................................................................................................ 7
3.1.1 Kommentar zum Voranschlag 2021 (Art. 11 Abs. 3 lit. a FHG) ........................................ 7
3.1.2 Antrag des Gemeinderates zum Voranschlag 2021.................................................... 9
3.1.2.1 Antrag ............................................................................................................ 9
3.1.2.2 Abstimmungsfrage .......................................................................................... 10
3.1.3 Grundlagen des Voranschlages 2021 (Art. 11 Abs. 3 lit. c FHG) ..................................... 10
3.2 Aufgaben- und Finanzplan ............................................................................................ 12
3.2.1 Einleitung/Ausgangslage................................................................................... 12
3.2.2 Legislaturziele ................................................................................................ 12
3.2.3 Finanzpolitische Ziele ....................................................................................... 12
3.2.4 Wirtschaftliche und gemeindespezifische Planungsannahmen .................................... 12
3.3 Ergebnis .................................................................................................................. 14
3.3.1 Erfolgsrechnung / Gestufter Erfolgsausweis (in Tausend CHF) ........................................ 14
3.3.2 Erläuterungen zur Erfolgsrechnung ..................................................................... 15
3.3.2.1 Fiskalertrag und Steuerfuss ............................................................................... 15
3.3.2.2 Transferertrag ................................................................................................ 16
3.3.2.3 Personalaufwand ............................................................................................ 17
3.3.2.4 Sachaufwand ................................................................................................... 18
3.3.2.5 Transferaufwand............................................................................................... 19
3.3.2.6 Weitere neue Positionen im Voranschlag ................................................................ 20
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand ...................................................................................... 20
314 Baulicher Unterhalt ................................................................................................ 20
33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen ................................................................................ 20
343 Liegenschaftenaufwand Finanzvermögen ................................................................... 21
361 Entschädigung an Gemeinden und Gemeindezweckverbände ........................................... 21
363 Beiträge an Gemeinwesen und Dritte ......................................................................... 21
422 Spital- und Heimtaxen, Kostgelder ............................................................................ 22
426 Rückerstattungen Dritter........................................................................................ 22
44 Finanzertrag ......................................................................................................... 22
48 Ausserordentlicher Ertrag ................................................................................................. 22
49 Interne Verrechnungen ..................................................................................................... 22
Seite 02 | 773.4 Investitionen .................................................................................................................. 23
3.4.1 Investitionsrechnung...................................................................................................... 23
3.4.2 Erläuterung zur Investitionsrechnung....................................................................... 24
3.5 Geldflussrechnungen/Informationen zur Finanzierung ............................................................. 25
3.6 Vermögen und Verschuldungen/Erläuterung ......................................................................... 26
3.7 Finanzkennzahlen/Erläuterung ........................................................................................... 27
3.8 Verwendung der laufenden Verpflichtungskredite .................................................................. 27
3.9 Risiken im Aufgaben- und Finanzplan ................................................................................... 27
3.9.1 Nicht durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken......................................................... 27
3.9.2 Kaum durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken (z.B. Gesetzesänderung) ....................... 28
3.9.3 Durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken ............................................................... 28
4 Planung der Hauptaufgaben ........................................................................................................................................... 29
4.0 Allgemeine Verwaltung .................................................................................................... 30
0 - ALLGEMEINE VERWALTUNG (in Tausend CHF) ....................................................................... 30
4.1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung ................................................................... 34
1 - ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SICHERHEIT, VERTEIDIGUNG ...................................................... 34
4.2 Bildung ................................................................................................................... 38
2 - BILDUNG ................................................................................................................... 38
4.3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche ........................................................................................ 44
3 - KULTUR, SPORT UND FREIZEIT, KIRCHE ............................................................................... 44
4.4 Gesundheit ................................................................................................................... 48
4 - GESUNDHEIT .................................................................................................................. 48
4.5 Soziale Sicherheit ........................................................................................................... 53
5 - SOZIALE SICHERHEIT ....................................................................................................... 53
4.6 Verkehr ................................................................................................................... 56
6 - VERKEHR ................................................................................................................... 56
4.7 Umweltschutz und Raumordnung ....................................................................................... 60
7 - UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG ................................................................................ 60
4.8 Volkswirtschaft .............................................................................................................. 65
8 - VOLKSWIRTSCHAFT ........................................................................................................ 65
4.9 Finanzen und Steuern ...................................................................................................... 70
9 - FINANZEN UND STEUERN.................................................................................................. 70
5 Stellenspiegel.................................................................................................................................................................... 74
6 Investitionsliste ............................................................................................................................................................... 74
Seite 03 | 77Artikel 10 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG, bGS 612.0) sieht vor, den Bericht zum Voranschlag und zum
Finanzplan neu in einem sogenannten Aufgaben- und Finanzplan (AFP) zusammenzufassen. Dabei wird der
AFP im Sinne einer rollenden Planung jährlich in verschiedenen Schritten überarbeitet. Das Ziel des AFP's ist
es, die Gemeindeaufgaben mit ihren rechtlichen Grundlagen, die zum Erfüllen der Aufgaben notwendigen
Leistungen sowie die aus den Leistungen angestrebten Wirkungen in einem Gesamtzusammenhang mit den
Finanzen und den personellen Ressourcen zu stellen. Der AFP wird der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht.
Artikel 11 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) regelt den Voranschlag. Mit dem Voranschlag werden die
Leistungen des Gemeinwesens und deren Finanzierung für ein Kalenderjahr festgelegt. Gemäss Artikel 15 Abs.
3 lit. e des Gemeindegesetzes (GG) beschliessen die Stimmbürger über Voranschlag und Steuerfuss.
Im vorliegenden Bericht sind sowohl Aufgaben- und Finanzplan (AFP) wie auch der Voranschlag dargestellt.
1 Finanzielle Ausgangslage
Im Folgenden werden die Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung sowie die Geldflussrechnung dargestellt.
Erfolgsrechnung (in Tausend CHF)
RE VA VA FP FP FP
2019 2020 2021 2022 2023 2024
Ordentlicher Aufwand 21'799 22'886 23'349 23'451 23'654 23'615
Ordentlicher Ertrag 24'049 22'463 21'932 22'437 22'852 23'138
Ordentliches Ergebnis 2'249 -423 -1'417 -1'014 -802 -478
Ausserordentlicher Aufwand 1'030 -- -- -- -- --
Ausserordentlicher Ertrag -- -- 500 -- -- --
Entnahme Spezialfinanzierungen und Fonds -335 -152 53 11 21 42
Legate / Stiftungen Aufwand-
15 18 16 -- -- --
Ertragsüberschuss
Gesamtergebnis 900 -557 -848 -1'003 -781 -436
Im Jahr 2021 ist ein Gesamtergebnis in der Höhe von CHF -847'500.- geplant. Dies entspricht gegenüber dem
Jahr 2020 in der Höhe von CHF -556'900.- einer Veränderung in der Höhe von CHF -290'600.-.
Mit dem Voranschlag 2021 kann jedoch das Haushaltsgleichgewicht bei weitem nicht mehr hergestellt werden.
Einerseits wird mit einem Einbruch der Steuereinnahmen gerechnet und auf der anderen Seite stehen
verschiedene grössere Unterhalte an, welche die Jahresrechnung relativ stark belasten, beispielsweise:
Gemeindehaus Umgebung CHF 150'000.-
Oberstufenzentrum OSZ, Dachsanierung CHF 180'000.-
Haus Blume, Treppenhaussanierung CHF 100'000.-
Unterhaltsarbeiten bestehender Gemeindepark CHF 228'800.-
Seite 04 | 77Bei den Steuererträgen muss bereits im laufenden Jahr festgestellt werden, dass die Steuereinnahmen
rückläufig sind. Die Hochrechnung bis Ende Jahr zeigt Mindereinnahmen von CHF 500'000.-.
Mit rückläufigen Einnahmen und steigenden Aufwendungen kann das Haushaltsgleichgewicht nicht
eingehalten werden. Aus diesem Grund wird im Voranschlag 2021 eine in den vergangenen Jahren gebildete
zusätzliche Abschreibung im Betrag von CHF 500'000.- aufgelöst.
Entwicklung Nettoergebnisse
1'500'000
980'171 982'656
1'000'000 899'698
500'000
CHF
0
-500'000 -435'600
-556'900
-781'300
-1'000'000 -847'500
-1'002'900
-1'500'000
Nettoergebnis
RE 2017 RE 2018 RE 2019 BU 2020 BU 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024
Im Jahr 2021 sind Nettoinvestitionen in der Höhe von CHF -1'680'000.- geplant. Das ist etwas mehr als die
geplanten Investitionen im Vorjahr (2020) in der Höhe von CHF -1'340'000. Die Veränderung beträgt
CHF -340'000.-.
Das Investitionsprogramm sieht für die nächsten Jahre weitere Investitionen vor. Der Bedarf liegt im Jahr 2021
deutlich über der Selbstfinanzierung. Die Baukosten eines allfälligen Neubaus des Alterszentrums sind in
diesen Zahlen noch nicht enthalten. Da Ende November 2020 erst über den Projektierungskredit abgestimmt
wird und noch kein Projekt vorliegt, sind im Investitionsprogramm bewusst noch keine Baukosten aufge-
nommen worden. Wenn die Stimmberechtigten dem Kredit an der Urnenabstimmung vom 29. November 2020
zustimmen und die Projektphase optimal verläuft, würden jedoch die ersten Baukosten in dieser Planungs-
phase anfallen. Nach dem Neubau sollte der Selbstfinanzierungsgrad bei 100% angestrebt werden.
Seite 05 | 77Investitionsrechnung (in Tausend CHF)
VA VA FP FP FP
RE 2019
2020 2021 2022 2023 2024
Investitionsausgaben 1'951 1'340 1'680 1'530 1'240 1'030
Investitionseinnahmen 4 -- -- -- -- --
Nettoinvestitionen -1'947 -1'340 -1'680 -1'530 -1'240 -1'030
Kennzahlen
VA VA FP FP FP
RE 2019
2020 2021 2022 2023 2024
Nettoverschuldungsquotient -82.36 -61.14 -69.14 -52.78 -42.33 -38.01
Selbstfinanzierungsgrad 156.22 27.72 -6.48 -10.14 12.00 48.91
Zinsbelastungsanteil 0.13 -0.01 0.00 0.00 0.00 0.00
2 Zusammenfassung
Die Finanzlage der Gemeinde Gais darf nach wie vor als gut bezeichnet werden. Die Steuereinnahmen haben
sich in den letzten Jahren sehr gut entwickelt, erleiden aber aktuell einen Einbruch. Wie sich das Ganze
mittelfristig entwickeln wird, ist schwierig vorherzusagen. Die Planungen gehen aber davon aus, dass der
Zuwachs auf einer etwas tieferen Basis wieder leicht steigt. Ebenso wurde immer wieder in die Infrastruktur
der Gemeinde investiert. Der Stand der Gemeinde-Infrastruktur kann sicher als gut bezeichnet werden. Nebst
vielen kleineren Vorhaben ist aber der Neubau eines Alterszentrums ein sehr grosses Projekt. Da der Betrieb
des Alterszentrums mit dem Mietzins die Amortisation und Verzinsung bezahlt, wird dieses Vorhaben den
laufenden Betrieb der Gemeinderechnung nicht zusätzlich belasten. Die Ausgaben in der Investitionsrechnung
und natürlich in der Bilanz das Verwaltungsvermögen werden entsprechend ansteigen.
Bei den Kennzahlen wiederspiegeln sich diese Aussagen. Der Nettoverschuldungsquotient sinkt langsam, da
Aufwandüberschüsse vorgesehen sind. Die Gemeinde Gais weist aber in der gesamten Planungsperiode ein
Nettovermögen aus. Der Selbst-finanzierungsgrad ist natürlich wegen dem recht hohen Investitionsbedarf und
dem negativen Ergebnis der Erfolgsrechnung deutlich unter 100%, sogar teilweise im negativen Bereich. Diese
Kennzahl sollte sich aber nach dem Neubau eines Pflegezentrums bei 100% einpendeln. In den vergangenen
Jahren lag diese Kennzahl immer deutlich über 100%.
Seite 06 | 773 Allgemeine Erläuterungen zum Voranschlag und zum AFP
3.1 Voranschlag
3.1.1 Kommentar zum Voranschlag 2021 (Art. 11 Abs. 3 lit. a FHG)
Überblick
Die Finanzlage hat sich in den vergangenen Jahren stetig verbessert und stabilisiert. Mit dem Voranschlag
2021 kann jedoch das Haushaltsgleichgewicht bei weitem nicht mehr hergestellt werden. Einerseits wird mit
einem Einbruch der Steuereinnahmen gerechnet und auf der anderen Seite stehen verschiedene grössere
Unterhalte an, welche die Jahresrechnung relativ stark belasten, beispielsweise:
Gemeindehaus Umgebung CHF 150'000.-
OSZ Dachsanierung CHF 180'000.-
Haus Blume, Treppenhaussanierung CHF 100'000.-
Unterhaltsarbeiten best. Gemeindepark CHF 228'800.-
Bei den Steuererträgen muss bereits im laufenden Jahr festgestellt werden, dass die Steuereinnahmen
rückläufig sind. Die Hochrechnung bis Ende Jahr zeigt Mindereinnahmen von CHF 500'000.-.
Mit rückläufigen Einnahmen und steigenden Aufwendungen kann das Haushaltsgleichgewicht nicht
eingehalten werden. Aus diesem Grund wird im Voranschlag 2021 eine in den vergangenen Jahren gebildete
zusätzliche Abschreibung im Betrag von CHF 500'000.- aufgelöst.
Zielsetzungen
Der Gemeinderat hat vor Jahren mit zwei Steuerfuss-Senkungen die Strategie für die nächsten Jahre
festgelegt. Er will das Eigenkapital nicht mehr weiter äufnen. Der Gemeinderat hat bereits im Jahr 2014 in
Kauf genommen, dass das relativ hohe Eigenkapital mit Aufwandüberschüssen in den kommenden Jahren
auch zwischendurch etwas beansprucht werden könnte. Er ging bereits damals in den Finanzplanungen davon
aus, dass verschiedene Mehrbelastungen sowie die hohen Unterhaltskosten bei den Gebäuden und Strassen
nur schwer mit den Mehrerträgen bei den Steuereinnahmen zu kompensieren sind.
Der Finanzplan 2021 zeigte letztes Jahr bereits für den Voranschlag 2021 ein Defizit von über CHF 500'000.
Allerdings war in der Finanzplanung keine Auflösung einer zusätzlichen Abschreibung vorgesehen, sondern
es wurde eine Steuersenkung eingerechnet. Es gab damals keine Anzeichen, dass die Steuererträge derart
einbrechen würden. Ob der Einbruch nur vorübergehend, wegen speziellen Entwicklungen, hingenommen
werden muss oder ob er längerfristig anhält, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Seit der
letzten Steuergesetzrevision erhalten die Gemeinden von der kantonalen Steuerverwaltung keine Detail-
informationen mehr über die Steuereingänge. So ist es unmöglich, solche Entwicklungen zu analysieren.
Das Investitionsprogramm sieht für die nächsten Jahre weitere Investitionen vor. Der Bedarf liegt im Jahr 2021
deutlich über der Selbstfinanzierung. Die Baukosten eines allfälligen Neubaus des Alterszentrums sind in
diesen Zahlen noch nicht enthalten.
Seite 07 | 77Da Ende November 2020 erst über den Projektierungskredit abgestimmt wird und noch kein Projekt
vorliegt, sind im Investitionsprogramm bewusst noch keine Baukosten aufgenommen worden. Wenn die
Stimmberechtigten dem Kredit an der Urnenabstimmung vom 29. November 2020 zustimmen und die
Projektphase optimal läuft, würden jedoch die ersten Baukosten in dieser Planungs-phase anfallen. Nach
dem Neubau sollte der Selbstfinanzierungsgrad bei 100% angestrebt werden.
Steuer-Entwicklung
Die Entwicklung der Steuereinnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise ist sehr schwierig zu
beurteilen. Die kantonale Steuerverwaltung rechnet für das nächste Jahr bei den natürlichen Personen mit
einem Rückgang von 1.2% und in den kommenden Jahren wieder mit positiven Zuwachsraten. Die bereits
rückläufige Entwicklung im Jahr 2020 in der Gemeinde Gais macht die Prognose für die Zukunft nicht
einfacher. Grundsätzlich schätzt der Gemeinderat die Entwicklung aber positiv ein. Er rechnet mit einer
tieferen Basis im Jahr 2021 und in den kommenden Jahren wieder mit einem moderaten Wachstum.
Auf den noch wenig vorhandenen Baulandreserven sind in den nächsten drei bis fünf Jahren verschiedene
Neubau-Projekte für Wohn- und Gewerbebau in Planung. Mit Projekten für verdichtetes Bauen kann ebenso
noch zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Daher geht der Gemeinderat davon aus, dass in den
nächsten fünf Jahren mit einer Zunahme an neuen Einwohnern zu rechnen ist, was sich auch auf die
Steuereinnahmen positiv auswirken dürfte.
Besondere Einflüsse
Die Corona-Krise hat im Jahr 2020 punktuelle Aufwendungen verursacht. Diese bewegen sich aber in einem
kleinen Rahmen. Wie sich die ganze COVID-19 Pandemie in den nächsten Jahren auswirken wird, ist äussert
schwierig zu beziffern.
Ergebnis Erfolgsrechnung
Der Voranschlag 2021 rechnet bei einem Ertrag von CHF 22'809'900.- und einem Aufwand von
CHF 23'657'400.- mit einem Aufwandüberschuss von CHF 847'500.-.
Investitionsrechnung
Die Investitionsrechnung weist Nettoinvestitionen von CHF 1'680'000.- aus. Sie gliedern sich wie folgt:
für den Gemeindepark CHF 60'000.-
für die Wasserversorgung CHF 420'000.-
für den Gewässerschutz CHF 270'000.-
für Anschaffungen von Fahrzeugen CHF 280'000.-
für den Projektierungskredit Zukunft Alter CHF 550'000.-
und für die Sanierung der Bahnübergänge CHF 100'000.-
Seite 08 | 77Finanzierungsrechnung und Verschuldung
Die geplanten Investitionen 2021 können mit den vorhandenen liquiden Mitteln finanziert werden. Die gute
Entwicklung der finanziellen Lage in den letzten Jahren hat wesentlich dazu beigetragen. Das abzuschreibende
Verwaltungsvermögen betrug per 31. Dezember 2019 CHF 11'321'628.16. (inkl. zusätzlichen Abschreibungen von
CHF 3'100'000.-).
Haushaltsgleichgewicht
Das Haushaltsgleichgewicht kann im Jahr 2021 voraussichtlich nicht eingehalten werden. Auch in den nächsten
Jahren wird der vollständige Ausgleich nur schwer zu realisieren sein. Die von der Finanzkommission und dem
Gemeinderat geplante Steuerfusssenkung kann derzeit nicht umgesetzt werden. Der Hauptgrund liegt
natürlich im Einbruch der Steuereinnahmen. Sollten sich die Steuer-erträge in Zukunft besser entwickeln als
geplant, muss der Gemeinderat die Lage neu beurteilen. Der hohe Bilanzüberschuss von knapp CHF 13 Mio.
wird aber die Fehlbeträge in den kommenden Jahren auffangen können und gehört, wie bereits eingangs
erwähnt, zur Strategie des Gemeinderates.
Zudem sind in den vergangenen Jahren zusätzliche Abschreibungen in der 2. Stufe der Erfolgsrechnung im
Betrag von insgesamt CHF 3.1 Mio. getätigt worden. Diese zusätzlichen Abschreibungen müssen in den
kommenden Jahren in der 2. Stufe ebenfalls auch wieder aufgelöst werden. Im Voranschlag 2021 ist nun
geplant, eine erste Rate von CHF 500'000.- bei den Gemeindestrassen und beim Gemeindehaus aufzulösen.
Entwicklung Ausgaben nach Aufgabengebieten (Funktionen)
Im AFP ist die Erfolgsrechnung nach der funktionalen Gliederung aufgeführt. Dort sind die Ausgaben und die
Einnahmen der einzelnen Funktionen ersichtlich. Die Abweichungen gegenüber dem Vorjahr sind im Rahmen
und begründbar. Die Finanzkommission hat auch dieses Jahr wiederum strikte Anweisungen an die Ressorts
erlassen. Danach dürfen die grundsätzlich die Ausgaben nur im Rahmen der Teuerung wachsen. Ausnahmen
sind zu begründen.
3.1.2 Antrag des Gemeinderates zum Voranschlag 2021
3.1.2.1 Antrag
Der Gemeinderat hat den Voranschlag 2021 genehmigt und zuhanden der Stimmbürger verabschiedet. Der
Voranschlag wird in gekürzter Form Ende Oktober allen Haushaltungen zugestellt. Die detaillierten Unterlagen
zum Voranschlag können ab diesem Zeitpunkt auf der Homepage der Gemeinde abgerufen oder kostenlos bei
der Finanzverwaltung bestellt werden.
Der Gemeinderat unterbreitet den Voranschlag für das Jahr 2021 mit folgendem Bericht und Antrag:
Der Voranschlag der Erfolgsrechnung mit einem unveränderten Steuerfuss von 3.5 Einheiten für natürliche
Personen für das Jahr 2021 weist einen Aufwandüberschuss von CHF 847'500.- aus. Dieses Ergebnis resultiert
aus einem Ertrag von CHF 22'809'900.- und einem Aufwand von CHF 23'657'400.-.
Im Voranschlag betragen die Nettoinvestitionen der Investitionsrechnung CHF 1'680'000.-.
Seite 09 | 773.1.2.2 Abstimmungsfrage
Der Voranschlag 2021 wird den Stimmberechtigten mit folgender Abstimmungsfrage zum Entscheid vorgelegt:
Wollen Sie dem Voranschlag 2021 mit einem unveränderten Steuerfuss von 3.5 Einheiten für natürliche
Personen zustimmen?
3.1.3 Grundlagen des Voranschlages 2021 (Art. 11 Abs. 3 lit. c FHG)
Der Voranschlag beruht auf den Grundsätzen des Finanzhaushaltsgesetzes des Kantons Appenzell
Ausserrhoden. Die wesentlichen Grundsätze wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.
Elemente des Voranschlages
Die folgenden Elemente bilden integrierende Teile des Voranschlages:
Erfolgsrechnung
Investitionsrechnung
Anhang.
Die Erfolgsrechnung weist die Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres aus. Sie wird zweistufig erstellt.
In der ersten Stufe sind die mit der ordentlichen Tätigkeit zusammenhängenden Erträge und Aufwendungen
im Vergleich mit den budgetierten Beträgen dargestellt; der Saldo dieser Stufe gibt das effektive Ergebnis
wieder. Die zweite Stufe enthält die ausserordentlichen Erfolge sowie Bildungen und Auflösungen von
Reservepositionen.
In der Investitionsrechnung werden die kreditpflichtigen Ausgaben für Investitionen in das Verwaltungs-
vermögen und die mit solchen Investitionen zusammenhängenden Einnahmen ausgewiesen und den im
Voranschlag dafür gesprochenen Krediten gegenübergestellt.
Im Anhang sind diejenigen zusätzlichen Informationen offengelegt, die für das grundsätzliche Verständnis des
Voranschlags und den verlässlichen Überblick über die finanzielle Lage und Entwicklung notwendig sind. Die
Angaben des Anhanges sind in den folgenden Kapiteln 3.2 bis 3.8 enthalten.
Allgemeine Bilanzierungsgrundsätze
Als Ertrag gilt der gesamte Wertzuwachs innerhalb einer bestimmten Periode. Alle Erträge werden in der
Periode ihrer Verursachung erfasst. Ein Ertrag gilt als realisiert, wenn in der betreffenden Periode ein Zufluss
an wirtschaftlichem oder öffentlichem Nutzen stattgefunden hat, der verlässlich ermittelt werden kann.
Als Aufwand gilt der gesamte Wertverzehr innerhalb einer bestimmten Periode. Alle Aufwände werden in der
Periode ihrer Verursachung erfasst. Ein Aufwand gilt als eingetreten, wenn in der betreffenden Periode ein
Abfluss an wirtschaftlichem oder öffentlichem Nutzen stattgefunden hat, der verlässlich ermittelt werden
kann.
Seite 10 | 77Allgemeine Bewertungsgrundsätze
Es gilt für alle Positionen der Grundsatz der Einzelbewertung. Die Bewertung des Verwaltungsvermögens
erfolgt zu Anschaffungswerten. Die Entwertung durch die ordentliche Nutzung wird durch planmässige
Abschreibungen über die angenommene Nutzungsdauer berücksichtigt. Nachhaltigen Wertverminderungen
bzw. Wertaufholungen wird durch entsprechende Wertkorrekturen auf die jeweilige Nutzwert-Rechnung
getragen, sobald eine solche Wertminderung absehbar ist. Für nicht budgetierte notwendige Wertkorrekturen
sind Kreditüberschreitungen möglich; sie werden mit der Abnahme der Rechnung genehmigt.
Die Aktivierungsgrenze beträgt CHF 100'000.-; Anschaffungen unter diesem Betrag werden im Anschaffungs-
jahr der Erfolgsrechnung belastet. Die Anlagen werden ab Nutzungsbeginn über die geschätzte Nutzungsdauer
linear abgeschrieben. Es gelten folgende Nutzungsdauern:
Anlageklasse Nutzungsdauer in Jahren
Unüberbaute Grundstücke Keine Abschreibung
Gebäude, Hochbauten 25 Jahre
Tiefbauten
Strassen 40 Jahre
Kanalbauten 40 Jahre
Brücken 40 Jahre
Abwasseranlagen 15 Jahre
Abfallanlagen 40 Jahre
Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge
Mobilien 4 Jahre
Maschinen 8 Jahre
Fahrzeuge 4 Jahre
Informatik
Hardware 3 Jahre
Software 5 Jahre
Die Anlagen des Finanzvermögens werden zu Verkehrswerten bewertet. Die Verkehrswerte werden nicht
planmässig abgeschrieben, sondern periodisch an neue Gegebenheiten angepasst. Eine Neuermittlung der
Verkehrswerte wird insbesondere vorgenommen, wenn sich die Marktverhältnisse massgebend verändern.
Finanzielle Forderungen und Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bilanziert.
Seite 11 | 773.2 Aufgaben- und Finanzplan
3.2.1 Einleitung/Ausgangslage
Nach Art. 10 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG; bGS 612.0) ist der Aufgaben- und Finanzplan (AFP) ein
zentrales Element für die mittelfristige Steuerung der Gemeinde. Der bisherige Finanzplan wird ergänzt, um
die inhaltliche Darstellung der Aufgaben. Ziel des AFP ist es somit, Finanzen und Leistungen mittelfristig zu
steuern. Dies bedeutet eine intensive Auseinandersetzung mit den Hauptaufgaben und den Zielen der
Gemeinde.
3.2.2 Legislaturziele
Für die Amtsdauer 2019 - 2022 hat sich der Gemeinderat anfangs Juni 2019 neu konstituiert. Auf diese
Amtszeit sind zwei neue Ratsmitglieder gewählt worden.
An der konstituierenden Sitzung hat der Gemeinderat die Strukturen der verschiedenen Funktionen
hinterfragt und nach eingehender Aufarbeitung durch die Kanzleikommission die Ressorts neu in sieben
Ebenen gegliedert. Der Trend - und dies nicht nur in der Ostschweiz, sondern in der ganzen Schweiz - liegt
eindeutig in der vermehrten Trennung von strategischer und operativer Führung. Operativ wird erwartet, dass
die Abläufe rational und genau vollzogen und termingerecht umgesetzt werden. Für dies hat die Gemeinde ein
gutes Verwaltungsteam inklusive eine guten Schul- sowie Alterszentrumsleitung. Strategisch hingegen sollen
die vom Volk gewählten Gemeinderäte das Dorf in allen Belangen weiterbringen. Als Ziel ist die Bildung einer
attraktiven Dorfgemeinschaft anzustreben.
Der Gemeinderat hat auf die Verabschiedung konkreter Legislaturziele pro Ressort verzichtet. Einzelne
Ressorts haben jedoch Entwicklungsziele formuliert.
3.2.3 Finanzpolitische Ziele
Gemäss Artikel 22 des Finanzhaushaltsgesetzes legt der Gemeinderat finanzpolitische Zielgrössen für
die Beurteilung der Finanzlage und eine gesunde Entwicklung des Haushaltes fest.
Für die Legislaturperiode 2019 bis 2023 wurden folgende finanzpolitischen Zielsetzungen festgelegt:
Steuerfuss in der Höhe von 3.5 Einheiten für natürliche Personen beibehalten oder nach
Möglichkeit weiter senken.
das operative Ergebnis der Erfolgsrechnungen ist möglichst ausgeglichen zu gestalten.
Der Bilanzüberschuss soll tendenziell gesenkt und nicht mehr weiter geäufnet werden.
3.2.4 Wirtschaftliche und gemeindespezifische Planungsannahmen
Die folgenden Planungsannahmen wurden in dem weiteren Bericht zur Planung herangezogen.
Seite 12 | 77Volkswirtschaftliche Referenzgrößen
RE VA VA FP FP FP
2019 2020 2021 2022 2023 2024
Wachstum reales Bruttoinlandprodukt (AR) -- 1.70 3.30 1.90 1.70 1.70
Gemeindespezifische Referenzgrößen
RE VA VA FP FP FP
2019 2020 2021 2022 2023 2024
Entwicklung Personalteuerung -- 2.00 1.00 1.00 1.00 1.00
Entwicklung Einwohnerzahl 3'067 3'090 3'080 3'090 3'100 3'110
Steuerfuss 3.50 3.50 3.50 3.50 3.50 3.50
Seite 13 | 773.3 Ergebnis
3.3.1 Erfolgsrechnung / Gestufter Erfolgsausweis (in Tausend CHF)
VA VA FP FP FP
RE 2019
2020 2021 2022 2023 2024
Betrieblicher Aufwand 21'406 22'356 23'099 23'170 23'470 23'519
30 - Personalaufwand 9'942 10'177 10'627 10'836 11'059 11'149
31 - Sach- und übriger Betriebsaufwand 4'952 5'422 5'335 5'004 4'917 4'759
33 - Abschreibungen
664 637 668 710 802 832
Verwaltungsvermögen
35 - Einlagen in Fonds und
53 15 15 15 15 15
Spezialfinanzierungen
36 - Transferaufwand 5'795 6'105 6'455 6'606 6'678 6'765
Betrieblicher Ertrag 23'523 22'258 21'678 22'180 22'592 22'875
40 - Fiskalertrag 11'694 10'932 10'408 10'717 10'980 11'250
42 - Entgelte 8'323 7'695 7'603 7'680 7'757 7'834
43 - Verschiedene Erträge 39 25 27 27 28 28
46 - Transferertrag 3'466 3'606 3'639 3'756 3'828 3'764
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 2'117 -98 -1'422 -990 -878 -644
34 - Finanzaufwand 394 530 250 281 184 96
44 - Finanzertrag 526 205 255 257 260 262
Ergebnis aus Finanzierung 133 -325 5 -24 76 166
Operatives Ergebnis 2'249 -423 -1'417 -1'014 -802 -478
38 - Ausserordentliches Aufwand 1'030 -- -- -- -- --
48 - Ausserordentlicher Ertrag -- -- 500 -- -- --
90 - Spezialfinanzierungen, Fonds,
-320 -134 69 11 21 42
Legate & Stiftungen
Ausserordentliches Ergebnis und
-1'350 -134 569 11 21 42
Reserveveränderung
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung 900 -557 -848 -1'003 -781 -436
Seite 14 | 773.3.2 Erläuterungen zur Erfolgsrechnung
3.3.2.1 Fiskalertrag und Steuerfuss
Fiskalertrag (in Tausend CHF)
VA VA FP FP FP
RE 2019
2020 2021 2022 2023 2024
40 - Fiskalertrag 11'694 10'932 10'408 10'717 10'980 11'250
400 - Direkte Steuern natürliche
9'472 9'522 8'977 9'255 9'486 9'723
Personen
401 - Direkte Steuern juristische
680 588 610 633 656 681
Personen
402 - übrige Direkte Steuern 1'522 800 800 808 816 824
4022 - davon Vermögensgewinnsteuern 982 300 300 303 306 309
4023 - davon Handänderungssteuern 427 380 380 384 388 392
4024 - davon Erbschaftssteuern 113 120 120 121 122 124
403 - Besitz und Aufwandsteuern 20 21 21 21 21 22
Kennzahlen Steuerertrag
VA VA FP FP FP
RE 2019
2020 2021 2022 2023 2024
Wachstum Steuern NP in % 4.64 0.53 -5.73 3.10 2.50 2.50
Wachstum Steuern JP in % 11.44 -13.45 3.74 3.70 3.70 3.70
Erläuterungen zum Voranschlag
Im Jahr 2021 ist ein Fiskalertrag in der Höhe von CHF 10'407'900.- geplant. Dies entspricht gegenüber dem
Jahr 2020 in Höhe von CHF 10'931'600.- einer Veränderung in der Höhe von CHF -523'700.-. Der im Jahr 2020
budgetierte Fiskalertrag enthält Steuern aus Vorjahren von CHF 660'200.- davon entfallen CHF 590'000.- auf
Steuern natürlicher Personen und CHF 70'200.- auf Steuern juristischer Personen.
Der Ertrag der laufenden Steuern der natürlichen Personen wurde wie folgt berechnet:
Effektiver Stand per Ende August 2020
Hochrechnung auf Ende Jahr 2020
Zuwachs 0%
Steuerfuss 3.5 Einheiten
Die Steuererträge 2021 werden somit deutlich tiefer budgetiert, als im Vorjahr. Grund dafür ist einerseits, dass
die Steuererträge 2020 nicht so fliessen, wie im Voranschlag vorgesehen. Die Hochrechnung zeigt ein
Seite 15 | 77Minderertrag von rund CHF 500'000.-. Die kantonale Steuerverwaltung geht wegen der Corona-Krise für
nächstes Jahr zudem mit einem Rückgang bei den Steuererträgen der natürlichen Personen von 1.2% aus. Da
in der Gemeinde Gais nächstes Jahr wieder neuer Wohnraum zur Verfügung steht, wird mit einem
Nullwachstum gerechnet. Bei den juristischen Personen wird von einem leichten Zuwachs ausgegangen, dies
aber nach einem Rückgang im Jahr 2020.
Erläuterungen zum AFP
Im Finanzplan wird ab 2022 wird mit einem leichten Zuwachs gerechnet.
3.3.2.2 Transferertrag
Transferertrag (in Tausend CHF)
VA VA FP FP FP
RE 2019
2020 2021 2022 2023 2024
46 - Transferertrag 3'466 3'606 3'639 3'756 3'828 3'764
460 - Ertragsanteile 465 420 440 444 449 453
461 - Entschädigungen von öffentlichen
2'089 2'249 2'392 2'503 2'569 2'499
Gemeinwesen
463 - Beträge von öffentlichen
905 932 801 802 803 804
Gemeinwesen und Dritten
469 - Verschiedener Transferertrag 7 5 7 7 7 7
Kennzahlen Transferertrag
VA VA FP FP FP
RE 2019
2020 2021 2022 2023 2024
Effektives Wachstum Transferertrag 0.34 4.03 0.93 3.20 1.92 -1.67
Erläuterungen zum Voranschlag
Im Jahr 2021 ist ein Transferertrag in der Höhe von CHF 3'639'300.- geplant. Dies entspricht gegenüber dem
Jahr 2020 in Höhe von CHF 3'605'800.-einer Veränderung in der Höhe von CHF 33'500.-.
Die weitaus wichtigste Position in dieser Kontengruppe sind die Gemeindebeiträge von Gais und Bühler an die
gemeinsame Oberstufe Bühler-Gais. Zudem gehören auch die Kantonsbeiträge an die Schüler sowie an die
Gemeindestrassen in diese Kontengruppe.
Seite 16 | 77Erläuterungen zum AFP
In den nächsten Jahren steigen die Schülerzahlen an der Oberstufe. Aus diesem Grund wird auch der Faktor
Pensum pro Lernende zunehmen.
3.3.2.3 Personalaufwand
Personalaufwand (in Tausend CHF)
VA VA FP FP FP
RE 2019
2020 2021 2022 2023 2024
30 - Personalaufwand 9'942 10'177 10'627 10'836 11'059 11'149
300 - Behörden, Kommissionen
186 185 192 193 195 197
und Richter
301 - Löhne des Verwaltungs- und
5'041 5'024 5'097 5'148 5'200 5'252
Betriebspersonals
302 - Löhne der Lehrpersonen 3'196 3'296 3'572 3'697 3'838 3'864
304 - Zulagen 3 3 3 3 3 3
305 - Arbeitgeberbeiträge 1'388 1'480 1'572 1'600 1'627 1'636
309 - Übriger Personalaufwand 130 190 192 194 196 198
Kennzahlen Personalaufwand
VA VA FP FP FP
RE 2019
2020 2021 2022 2023 2024
Effektives Wachstum Personalaufwand 1.03 2.36 4.42 1.96 2.06 0.82
davon für Lohnmassnahmen und
-- -- -- -- -- --
Anerkennungsprämien
Erläuterungen zum Voranschlag
Für allfällige Lohnmassnahmen wurde ein Zuwachs von 1% aufgenommen. Der Personalaufwand (Löhne,
Sozialleistungen, Weiterbildungen usw.) der Gemeinde Gais inkl. Alterszentrum beläuft sich auf rund
CHF 10.6 Mio. Dies ist rund CHF 450'100.- höher als im Voranschlag 2020. Die Zunahme ist nebst dem
Zuwachs vor allem auf die Löhne bei der Schule zurückzuführen. Dort sind es vor allem die steigenden
Schülerzahlen, welche Erhöhungen der Pensen notwendig machen. In der Primarschule sind aber auch
verstärkte Massnahmen im Sinne von integrativer Sonderschulung (IVM), welche vom Kanton angeordnet,
aber nur zu 50% mitgetragen werden, mitverantwortlich für die Erhöhung.
Seite 17 | 77Erläuterungen zum AFP
Im Finanzplan sind bei den Personalkosten insbesondere bei der Schule höhere Kosten vorgesehen.
Aufgrund der Schülerzahlen werden beim Stellenplan Aufstockungen unumgänglich sein.
3.3.2.4 Sachaufwand
Sachaufwand (in Tausend CHF)
VA VA FP FP FP
RE 2019
2020 2021 2022 2023 2024
31 - Sach- und übriger Betriebsaufwand 4'952 5'422 5'335 5'004 4'917 4'759
310 - Material und Warenaufwand 761 790 787 795 803 810
311 - Nicht aktivierbare Anlagen 235 279 385 294 297 299
312 - Ver- und Entsorgung
345 338 343 347 350 354
Liegenschaften VV
313 - Dienstleistungen und Honorare 1'468 1'352 1'400 1'633 1'397 1'410
314 - Baulicher und betrieblicher
1'357 2'079 1'806 1'316 1'445 1'253
Unterhalt
315 - Unterhalt Mobilien und
283 240 263 265 268 271
immaterielle Anlagen
316 - Mieten, Leasing, Pachten,
23 23 23 23 24 24
Benützungsgebühren
317 - Spesenentschädigung 166 205 216 218 220 222
318 - Wertberichtigungen auf
253 50 50 51 51 52
Forderungen
319 - Verschiedener Betriebsaufwand 60 67 63 63 64 64
Kennzahlen Sachaufwand
VA VA FP FP FP
RE 2019
2020 2021 2022 2023 2024
Effektives Wachstum Sachaufwand 18.84 9.49 -1.60 -6.20 -1.74 -3.22
davon Teuerung Informatikkosten -- -- -- -- -- --
Seite 18 | 77Erläuterungen zum Voranschlag
Im Jahr 2021 sind die Kosten für den baulichen Unterhalt sehr hoch. Wie bereits weiter vorne dokumentiert,
fallen Kosten bei der bei der Dachsanierung beim Oberstufenzentrum OSZ, Unterhaltskosten beim
Gemeindepark sowie auch die Treppenhaussanierung beim Haus Blume an.
Erläuterungen zum AFP
Im Finanzplan werden in den Jahren 2022 – 2024 deutlich tiefere Kosten für den baulichen Unterhalt erwartet.
Aber auch in diesen Jahren wird die eine oder andere grössere Sanierung ins Auge gefasst (Umbau
Kindergarten Gaiserau, Wohnung Dorfschulhaus, Wohnungen Blume usw.).
3.3.2.5 Transferaufwand
Transferaufwand (in Tausend CHF)
VA VA FP FP FP
RE 2019
2020 2021 2022 2023 2024
36 - Transferaufwand 5'795 6'105 6'455 6'606 6'678 6'765
361 - Entschädigungen an öffentliche
1'809 2'028 2'167 2'240 2'213 2'259
Gemeinwesen
362 - Finanz- und Lastenausgleich 115 120 96 97 98 99
363 - Beiträge an öffentliche
3'765 3'814 4'066 4'134 4'233 4'272
Gemeinwesen und Dritte
366 - Abschreibungen
106 143 126 135 135 135
Investitionsbeiträge
Kennzahlen Transferaufwand
VA VA FP FP FP
RE 2019
2020 2021 2022 2023 2024
Effektives Wachstum Transferaufwand 3.70 5.36 5.73 2.34 1.08 1.30
Erläuterungen zum Voranschlag
Hier spielen wiederum die Beiträge der Gemeinden Bühler und Gais an die gemeinsame Oberstufe
Bühler-Gais eine wichtige Rolle (vgl. Transferertrag).
Seite 19 | 77Erläuterungen zum AFP
Im Finanzplan wurden der Finanz- und Lastenausgleich im selben Rahmen wie im aktuellen Jahr eingesetzt.
Der kantonale Finanzausgleich wird jedoch in den nächsten Jahren überarbeitet und neugestaltet. Wann dieser
in Kraft gesetzt wird und wie die Auswirkungen für die Gemeinde Gais aussehen, ist im Moment noch nicht
bekannt.
3.3.2.6 Weitere neue Positionen im Voranschlag
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand
Bei dieser Sachgruppe sind im Voranschlag 2021 rund CHF 5'335'000.- ausgewiesen. Erwähnenswert sind
sicher die Aufwendungen für den baulichen Unterhalt; dieser ist auch im Jahr 2021 sehr hoch.
314 Baulicher Unterhalt
In dieser Kontengruppe werden auch Investitionen verbucht, welche werterhaltend sind und somit keine
Wertvermehrung bringen. Die Kosten für das Jahr 2021 gliedern sich in folgende Rubriken:
Unterhalt an Grundstücken CHF 322'500.-
Unterhalt Strassen CHF 460‘000.-
Unterhalt Wasserbau CHF 10‘000.-
Unterhalt übrige Tiefbauten CHF 313‘000.-
Unterhalt Hochbauten, Gebäude CHF 675‘000.-
Unterhalt Wald CHF 5‘000.-
Unterhalt übrige Sachanlagen CHF 20‘000.-
Die höheren Beträge betreffen insbesondere die Positionen Unterhalt an Grundstücken sowie Unterhalt
Hochbauten und Gebäude. Die unterhaltsbedingten Kosten beim Gemeindepark belasten den Voranschlag
2021. Bei den Hochbauten sind es verschiedene Unterhaltsarbeiten beim Oberstufenzentrum OSZ
(defektes Flachdach, Ersatz defekte Liftsteuerung, Lüftungsreinigung) usw.
33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen
Die Abschreibungen werden linear, nach der Nutzungsdauer vorgenommen. Die Ansätze sind in den
Rechnungslegungsgrundsätzen aufgeführt. Gegenüber der früheren Abschreibungspraxis (bis Ende 2013)
werden mit diesem neuen System weniger Abschreibungen getätigt. Mit der Investitionstätigkeit steigen
jedoch die Abschreibungen kontinuierlich an.
Seite 20 | 77Nachstehender Vergleich soll dies aufzeigen:
Ordentliche Abschreibungen 2013 CHF 795‘000.-
Ordentliche Abschreibungen 2014 CHF 494‘300.-
Ordentliche Abschreibungen 2015 CHF 482‘000.-
Ordentliche Abschreibungen 2016 CHF 574‘000.-
Ordentliche Abschreibungen 2017 CHF 587‘790.-
Ordentliche Abschreibungen 2018 CHF 660‘800.-
Ordentliche Abschreibungen 2019 CHF 642‘900.-
Ordentliche Abschreibungen 2020 CHF 637‘000.-
Ordentliche Abschreibungen 2021 CHF 667'500.-
Die Abschreibungen werden nach der Anlagebuchhaltung und den festgelegten Abschreibungsnutzungsdauern
vorgenommen. Dies kann je nach Investitionsstand per Ende Jahr zu Veränderungen gegenüber dem
Voranschlag führen. Zudem darf erst mit den Abschreibungen begonnen werden, wenn die Inbetriebnahme der
Anlage erfolgt ist.
Zusätzliche Abschreibungen dürfen nach HRM2 nur noch in der 2. Stufe der Erfolgsrechnung erfolgen. Die so
geschaffenen Reserven sind in den Folgejahren dann wieder aufzulösen. Im Voranschlag 2021 sind keine
zusätzlichen Abschreibungen vorgesehen. Wie bereits in den Erläuterungen erwähnt, ist aber die Auflösung
einer ausserordentlichen Abschreibung von CHF 500'000.- geplant.
Die Abschreibungen der Investitionsbeiträge werden in den Kontengruppe 366 ausgewiesen.
343 Liegenschaftenaufwand Finanzvermögen
Der Liegenschaftsaufwand beim Finanzvermögen wird im kommenden Jahr deutlich tiefer liegen als im Jahr
2020. Die Sanierung der Gäbrisstrasse 33 konnte in diesem Jahr abgeschlossen werden. Hingegen ist beim
Haus Blume die Sanierung des Treppenhauses vorgesehen.
361 Entschädigung an Gemeinden und Gemeindezweckverbände
Bei der gemeinsamen Oberstufe Bühler-Gais konnten die Kosten pro Schüler seit Beginn weg in der
gleichen Bandbreite von rund CHF 16'000.- gehalten werden. Da jedoch mehr Schüler beschult werden
müssen, als in den letzten Jahren, steigen die Kosten gesamthaft an. In der 3. Oberstufe müssen ab dem
Schuljahr 2021/2022 voraussichtlich 2 E-Klassen gebildet werden.
363 Beiträge an Gemeinwesen und Dritte
Die Kosten für Sonderschüler tragen die Gemeinden und der Kanton gemeinsam. Der Gemeindeanteil pro
Schüler beträgt CHF 41'000.-. Im Jahr 2021 werden in unserer Gemeinde sieben Sonderschüler wohnen. Das
sind zwei mehr als im Vorjahr, bzw. CHF 82'000.- Mehraufwand. Auch beim Kostenanteil für die
Flüchtlingsbetreuung werden Mehrkosten von CHF 20'000.- erwartet.
Seite 21 | 77422 Spital- und Heimtaxen, Kostgelder
Die Grundtaxen für die Betreuung und die Pflegetaxen im Alterszentrum Rotenwies sind rund
CHF 200'000.- höher vorgesehen als im Voranschlag 2020.
426 Rückerstattungen Dritter
Die Rückerstattungen sind deutlich tiefer voranschlagt, als im Vorjahr. Dies ist insbesondere auf die
Innensanierung der Evang. Kirche zurückzuführen, da im Voranschlag 2020 in dieser Kontengruppe die
Rückerstattung der Kirchgemeinde von 50% enthalten ist.
44 Finanzertrag
Die Einnahmen aus Pacht- und Mietzinseinnahmen sind im Voranschlag 2021 angestiegen und betragen CHF
254'800.- Die Erhöhung steht im Zusammenhang mit der Vermietung der neu renovierten Wohnungen an der
Gäbrisstrasse 33.
48 Ausserordentlicher Ertrag
Das Haushaltsgleichgewicht kann beim Voranschlag 2021 bei weitem nicht hergestellt werden. Die
höheren Unterhalte und die tieferen Steuereinnahmen führen zu diesem Ergebnis. Damit das Missverhältnis
nicht zu hoch ist, wird im Voranschlag 2021 vorgesehen, eine in den Vorjahren gebildete zusätzliche
Abschreibung im Betrag von CHF 500'000.- aufzulösen.
49 Interne Verrechnungen
Die internen Verrechnungen sind im selben Rahmen wie im Rechnungsjahr 2019. Die Kontengruppe 49 im
Ertrag ist identisch mit der Kontengruppe 39 im Aufwand.
Übersicht Abschreibungen
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklungen der ordentlichen Abschreibungen des
Verwaltungsvermögens, der Abschreibungen der Investitionsbeiträge sowie die zusätzlichen Abschreibungen.
Seite 22 | 77Abschreibungen
900'000
800'000
700'000
600'000
500'000
CHF
400'000
300'000
200'000
100'000
0
Abschreibungen Abschreibungen Zusätzliche Abschreibungen
Verwaltungsvermögen Investitionsbeiträge
RE 2017 RE 2018 RE 2019 BU 2020 BU 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024
3.4 Investitionen
3.4.1 Investitionsrechnung (in Tausend CHF)
VA VA FP FP FP
RE 2019
2020 2021 2022 2023 2024
Investitionsausgaben 1'951 1'340 1'680 1'530 1'240 1'030
50 - Sachanlagen 1'836 1'240 1'580 1'280 1'240 1'030
56 - Eigene Investitionsbeiträge 115 100 100 250 -- --
Investitionseinnahmen 4 -- -- -- -- --
63 - Investitionsbeiträge für
4 -- -- -- -- --
eigene Rechnung
Saldo Investitionsrechnung -1'947 -1'340 -1'680 -1'530 -1'240 -1'030
Seite 23 | 77Entwicklung Nettoinvestitionen
0
-500'000
-1'000'000
-1'030'000
CHF
-1'240'000
-1'340'000
-1'500'000
-1'530'000
-1'620'004
-1'680'000
-1'824'182
-2'000'000 -1'947'324
-2'500'000
Nettoinvestitionen
RE 2017 RE 2018 RE 2019 BU 2020 BU 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024
3.4.2 Erläuterung zur Investitionsrechnung
Im Jahr 2020 ist der Investitionsbedarf recht hoch. Für das Bauamt muss ein Ersatzfahrzeug für die Aebi KT
angeschafft werden. Das bisherige Fahrzeug ist in die Jahre gekommen und muss dringend ersetzt werden.
Zudem sind noch bei der Wasserversorgung verschiedene Sanierungen und Netzerneuerungen im Betrag von
CHF 420'000.- geplant. Diese werden aber über die Spezialfinanzierung Wasserversorgung finanziert und
amortisiert.
Schlussendlich schlägt auch der 1. Teil des Projektierungskredits für die Zukunft «Alterszentrum
Rotenwies» zu Buche. Über diesen Kredit müssen die Stimmberechtigten aber noch abstimmen. Diese
Investition ist deshalb auch mit einem * gekennzeichnet. Dieser Stern bedeutet einen Sperrvermerk
gemäss Art. 13b FHG. Dies bedeutet, dass der entsprechende Kreditbeschluss noch nicht vorliegt.
Die Baukosten eines allfälligen Neubaus des Alterszentrums Rotenwies sind in diesen Zahlen noch nicht
enthalten. Da im November 2020 erst über den Projektierungskredit abgestimmt wird und noch kein
Projekt vorliegt, sind im Investitionsprogramm bewusst noch keine Baukosten aufgenommen worden. Wenn
die Bürgerschaft dem Kredit an der Urnenabstimmung vom 29. November 2020 zustimmt und die
Projektphase optimal läuft, würden jedoch die ersten Baukosten in dieser Planungsphase anfallen.
Seite 24 | 773.5 Geldflussrechnungen/Informationen zur Finanzierung
(in Tausend CHF)
VA VA FP FP FP
RE 2019
2020 2021 2022 2023 2024
Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung (+)
900 -557 -848 -1'003 -781 -436
Gewinn / (-) Reinverlust
Geldfluss aus operativer Tätigkeit (+) Cash
2953 900 1'000 850 900 1'000
Flow / (-) Cash Drain
Liquiditätswirksame Einnahmen der
4 -- -- -- -- --
Investitionsrechnung
Liquiditätswirksame Ausgaben der
-1'800 -1'340 -1'680 -1'530 -1'240 -1'030
Investitionsrechnung
Geldfluss aus Investitionstätigkeit
-1'796 -1'340 -1'680 -1'530 -1'240 -1'030
ins Verwaltungsvermögen
Geldfluss aus Anlagentätigkeit ins
-74 0 0 0 0 0
Finanzvermögen
Geldfluss aus Investitions- und
-1'870 -1'340 -1'680 -1'530 -1'240 -1'030
Anlagentätigkeit
Finanzierungs-Überschuss (+) /
1'083 -440 -680 -680 -340 -30
-Fehlbetrag (-)
Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit -1'500
Veränderung der flüssigen Mittel -417 -440 -680 -680 -340 -30
Die Geldflussrechnung zeigt die Herkunft und die Verwendung der Geldmittel auf und wird unterteilt in
Geldflüsse aus betrieblicher Tätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit.
Die Geldflussrechnung ist wichtig, damit die Finanzierungstätigkeit und der Finanzierungsbedarf einzeln
analysiert und kommuniziert werden können. Mit einer gestuft dargestellten Geldflussrechnung können
sie zusätzlich über die betrieblichen, die investitionsbedingten und die finanzierungsbezogenen Vorgänge
detailliert orientiert werden.
Die Zahlen bei der Rechnung 2019 entsprechen den tatsächlichen Sachverhalten. Bei den Voranschlags- und
Finanzplanzahlen handelt es sich um approximative Schätzungen. Die Ergebnisse und die Netto-
Investitionen wurden aus den entsprechenden Planrechnungen entnommen.
Seite 25 | 773.6 Vermögen und Verschuldungen/Erläuterung
Nettoschulden I + II (in Tausend CHF)
VA VA FP FP FP
RE 2019
2020 2021 2022 2023 2024
Nettoschuld I -9'631 -6'684 -7'196 -5'656 -4'647 -4'276
Fremdkapital 6'366 10'000 8'801 10'341 11'350 11'721
Finanzvermögen 15'997 16'684 15'997 15'997 15'997 15'997
Passivierte Investitionsbeiträge 0 0 0 0 0 0
Nettoschuld II -9'669 -6'722 -7'234 -5'693 -4'685 -4'314
Verwaltungsvermögen 11'322 12'505 12'527 13'053 13'234 13'153
Darlehen und Beteiligungen 38 38 38 38 38 38
Passivierte Investitionsbeiträge (2068) -
Untergliederung Langfristige 0 0 0 0 0 0
Finanzverbindlichkeiten
Eigenkapital 20'953 19'189 19'723 18'709 17'881 17'429
davon Bilanzüberschuss/-fehlbetrag 12'921 11'220 11'542 10'539 9'732 9'322
Die «Nettoschulden I» zeigen, welcher Teil des Fremdkapitals nicht durch das Finanzvermögen gedeckt ist. In
unserer Gemeinde besteht ein Nettovermögen. Somit ist das Finanzvermögen grösser, als das Fremdkapital.
Die «Nettoschulden II» zeigen denjenigen Teil des abzuschreibenden Verwaltungsvermögens, der nicht durch
das Eigenkapital gedeckt ist. Auch hier besteht ein Vermögen.
Seite 26 | 773.7 Finanzkennzahlen/Erläuterung
Kennzahlen erster Priorität
VA VA FP FP FP
RE 2019
2020 2021 2022 2023 2024
Nettoverschuldungsquotient -82.36 -61.14 -69.14 -52.78 -42.33 -38.01
Selbstfinanzierungsgrad 156.22 27.72 -6.48 -10.14 12.00 48.91
Zinsbelastungsanteil 0.13 -0.01 0.00 0.00 0.00 0.00
Bei den Kennzahlen erster Priorität fällt die Entwicklung des Selbstfinanzierungsgrades negativ auf. Dabei gilt
aber zu berücksichtigen, dass in den vergangenen Jahren diese Kennzahl deutlich über 100% lag. Da in dieser
Planperiode relativ hohe Investitionen anstehen und die Erfolgsrechnung nicht ganz ausgeglichen sein wird, ist
natürlich auch der Selbstfinanzierungsgrad entsprechend tief. Mittelfristig sollte dieser aber bei 100%
einpendeln.
Die restlichen Kennzahlen liegen im Rahmen der vom Gemeinderat festgelegten finanzpolitischen
Zielen und geben deshalb zu keine besonderen Bemerkungen Anlass.
3.8 Verwendung der laufenden Verpflichtungskredite
Kredit Kredit
Verzeichnis der Abstimmung Restkredit
Aufgabe bewilligt beansprucht
Verpflichtungskredite vom (TCHF)
(TCHF) (TCHF)
Aktuell sind keine
Verpflichtungskredite pendent.
Gebundene Ausgaben fallen gemäss Art. 88 Kantonsverfassung und Art. 19 Gemeindegesetz immer in die
Kompetenz der Exekutive. Ein Verpflichtungskredit kann nur für neue Ausgaben gesprochen werden.
3.9 Risiken im Aufgaben- und Finanzplan
3.9.1 Nicht durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken
Wahrschein-
Nr. Risiko Beschreibung Auswirkung Fristigkeit
lichkeit
Auswirkungen
können
1 Wirtschaftskrise/Corona derzeit nicht Mittel 1 1
abgeschätzt
werden.
Seite 27 | 77Sie können auch lesen