Voranschlag 2021 Aufgaben- und Finanzplan 2022 2024 - (AFP 2022 - 2024) - Aufgaben- und Finanzplan 2022 2024
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Gemeinde Gais Gemeindekanzlei Voranschlag 2021 Aufgaben- und Finanzplan 2022 – 2024 (AFP 2022 – 2024) Gemeinde Gais Gemeindekanzlei Schulhausstrasse 1 9056 Gais +41 71 791 80 81 www.gais.ch
Inhaltsverzeichnis 1 Finanzielle Ausgangslage ............................................................................................................................................ 4 2 Zusammenfassung ....................................................................................................................................................... 6 3 Allgemeine Erläuterungen zum Voranschlag und zum AFP .................................................................................. 7 3.1 Voranschlag ................................................................................................................ 7 3.1.1 Kommentar zum Voranschlag 2021 (Art. 11 Abs. 3 lit. a FHG) ........................................ 7 3.1.2 Antrag des Gemeinderates zum Voranschlag 2021.................................................... 9 3.1.2.1 Antrag ............................................................................................................ 9 3.1.2.2 Abstimmungsfrage .......................................................................................... 10 3.1.3 Grundlagen des Voranschlages 2021 (Art. 11 Abs. 3 lit. c FHG) ..................................... 10 3.2 Aufgaben- und Finanzplan ............................................................................................ 12 3.2.1 Einleitung/Ausgangslage................................................................................... 12 3.2.2 Legislaturziele ................................................................................................ 12 3.2.3 Finanzpolitische Ziele ....................................................................................... 12 3.2.4 Wirtschaftliche und gemeindespezifische Planungsannahmen .................................... 12 3.3 Ergebnis .................................................................................................................. 14 3.3.1 Erfolgsrechnung / Gestufter Erfolgsausweis (in Tausend CHF) ........................................ 14 3.3.2 Erläuterungen zur Erfolgsrechnung ..................................................................... 15 3.3.2.1 Fiskalertrag und Steuerfuss ............................................................................... 15 3.3.2.2 Transferertrag ................................................................................................ 16 3.3.2.3 Personalaufwand ............................................................................................ 17 3.3.2.4 Sachaufwand ................................................................................................... 18 3.3.2.5 Transferaufwand............................................................................................... 19 3.3.2.6 Weitere neue Positionen im Voranschlag ................................................................ 20 31 Sach- und übriger Betriebsaufwand ...................................................................................... 20 314 Baulicher Unterhalt ................................................................................................ 20 33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen ................................................................................ 20 343 Liegenschaftenaufwand Finanzvermögen ................................................................... 21 361 Entschädigung an Gemeinden und Gemeindezweckverbände ........................................... 21 363 Beiträge an Gemeinwesen und Dritte ......................................................................... 21 422 Spital- und Heimtaxen, Kostgelder ............................................................................ 22 426 Rückerstattungen Dritter........................................................................................ 22 44 Finanzertrag ......................................................................................................... 22 48 Ausserordentlicher Ertrag ................................................................................................. 22 49 Interne Verrechnungen ..................................................................................................... 22 Seite 02 | 77
3.4 Investitionen .................................................................................................................. 23 3.4.1 Investitionsrechnung...................................................................................................... 23 3.4.2 Erläuterung zur Investitionsrechnung....................................................................... 24 3.5 Geldflussrechnungen/Informationen zur Finanzierung ............................................................. 25 3.6 Vermögen und Verschuldungen/Erläuterung ......................................................................... 26 3.7 Finanzkennzahlen/Erläuterung ........................................................................................... 27 3.8 Verwendung der laufenden Verpflichtungskredite .................................................................. 27 3.9 Risiken im Aufgaben- und Finanzplan ................................................................................... 27 3.9.1 Nicht durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken......................................................... 27 3.9.2 Kaum durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken (z.B. Gesetzesänderung) ....................... 28 3.9.3 Durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken ............................................................... 28 4 Planung der Hauptaufgaben ........................................................................................................................................... 29 4.0 Allgemeine Verwaltung .................................................................................................... 30 0 - ALLGEMEINE VERWALTUNG (in Tausend CHF) ....................................................................... 30 4.1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung ................................................................... 34 1 - ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SICHERHEIT, VERTEIDIGUNG ...................................................... 34 4.2 Bildung ................................................................................................................... 38 2 - BILDUNG ................................................................................................................... 38 4.3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche ........................................................................................ 44 3 - KULTUR, SPORT UND FREIZEIT, KIRCHE ............................................................................... 44 4.4 Gesundheit ................................................................................................................... 48 4 - GESUNDHEIT .................................................................................................................. 48 4.5 Soziale Sicherheit ........................................................................................................... 53 5 - SOZIALE SICHERHEIT ....................................................................................................... 53 4.6 Verkehr ................................................................................................................... 56 6 - VERKEHR ................................................................................................................... 56 4.7 Umweltschutz und Raumordnung ....................................................................................... 60 7 - UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG ................................................................................ 60 4.8 Volkswirtschaft .............................................................................................................. 65 8 - VOLKSWIRTSCHAFT ........................................................................................................ 65 4.9 Finanzen und Steuern ...................................................................................................... 70 9 - FINANZEN UND STEUERN.................................................................................................. 70 5 Stellenspiegel.................................................................................................................................................................... 74 6 Investitionsliste ............................................................................................................................................................... 74 Seite 03 | 77
Artikel 10 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG, bGS 612.0) sieht vor, den Bericht zum Voranschlag und zum Finanzplan neu in einem sogenannten Aufgaben- und Finanzplan (AFP) zusammenzufassen. Dabei wird der AFP im Sinne einer rollenden Planung jährlich in verschiedenen Schritten überarbeitet. Das Ziel des AFP's ist es, die Gemeindeaufgaben mit ihren rechtlichen Grundlagen, die zum Erfüllen der Aufgaben notwendigen Leistungen sowie die aus den Leistungen angestrebten Wirkungen in einem Gesamtzusammenhang mit den Finanzen und den personellen Ressourcen zu stellen. Der AFP wird der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht. Artikel 11 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) regelt den Voranschlag. Mit dem Voranschlag werden die Leistungen des Gemeinwesens und deren Finanzierung für ein Kalenderjahr festgelegt. Gemäss Artikel 15 Abs. 3 lit. e des Gemeindegesetzes (GG) beschliessen die Stimmbürger über Voranschlag und Steuerfuss. Im vorliegenden Bericht sind sowohl Aufgaben- und Finanzplan (AFP) wie auch der Voranschlag dargestellt. 1 Finanzielle Ausgangslage Im Folgenden werden die Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung sowie die Geldflussrechnung dargestellt. Erfolgsrechnung (in Tausend CHF) RE VA VA FP FP FP 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Ordentlicher Aufwand 21'799 22'886 23'349 23'451 23'654 23'615 Ordentlicher Ertrag 24'049 22'463 21'932 22'437 22'852 23'138 Ordentliches Ergebnis 2'249 -423 -1'417 -1'014 -802 -478 Ausserordentlicher Aufwand 1'030 -- -- -- -- -- Ausserordentlicher Ertrag -- -- 500 -- -- -- Entnahme Spezialfinanzierungen und Fonds -335 -152 53 11 21 42 Legate / Stiftungen Aufwand- 15 18 16 -- -- -- Ertragsüberschuss Gesamtergebnis 900 -557 -848 -1'003 -781 -436 Im Jahr 2021 ist ein Gesamtergebnis in der Höhe von CHF -847'500.- geplant. Dies entspricht gegenüber dem Jahr 2020 in der Höhe von CHF -556'900.- einer Veränderung in der Höhe von CHF -290'600.-. Mit dem Voranschlag 2021 kann jedoch das Haushaltsgleichgewicht bei weitem nicht mehr hergestellt werden. Einerseits wird mit einem Einbruch der Steuereinnahmen gerechnet und auf der anderen Seite stehen verschiedene grössere Unterhalte an, welche die Jahresrechnung relativ stark belasten, beispielsweise: Gemeindehaus Umgebung CHF 150'000.- Oberstufenzentrum OSZ, Dachsanierung CHF 180'000.- Haus Blume, Treppenhaussanierung CHF 100'000.- Unterhaltsarbeiten bestehender Gemeindepark CHF 228'800.- Seite 04 | 77
Bei den Steuererträgen muss bereits im laufenden Jahr festgestellt werden, dass die Steuereinnahmen rückläufig sind. Die Hochrechnung bis Ende Jahr zeigt Mindereinnahmen von CHF 500'000.-. Mit rückläufigen Einnahmen und steigenden Aufwendungen kann das Haushaltsgleichgewicht nicht eingehalten werden. Aus diesem Grund wird im Voranschlag 2021 eine in den vergangenen Jahren gebildete zusätzliche Abschreibung im Betrag von CHF 500'000.- aufgelöst. Entwicklung Nettoergebnisse 1'500'000 980'171 982'656 1'000'000 899'698 500'000 CHF 0 -500'000 -435'600 -556'900 -781'300 -1'000'000 -847'500 -1'002'900 -1'500'000 Nettoergebnis RE 2017 RE 2018 RE 2019 BU 2020 BU 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024 Im Jahr 2021 sind Nettoinvestitionen in der Höhe von CHF -1'680'000.- geplant. Das ist etwas mehr als die geplanten Investitionen im Vorjahr (2020) in der Höhe von CHF -1'340'000. Die Veränderung beträgt CHF -340'000.-. Das Investitionsprogramm sieht für die nächsten Jahre weitere Investitionen vor. Der Bedarf liegt im Jahr 2021 deutlich über der Selbstfinanzierung. Die Baukosten eines allfälligen Neubaus des Alterszentrums sind in diesen Zahlen noch nicht enthalten. Da Ende November 2020 erst über den Projektierungskredit abgestimmt wird und noch kein Projekt vorliegt, sind im Investitionsprogramm bewusst noch keine Baukosten aufge- nommen worden. Wenn die Stimmberechtigten dem Kredit an der Urnenabstimmung vom 29. November 2020 zustimmen und die Projektphase optimal verläuft, würden jedoch die ersten Baukosten in dieser Planungs- phase anfallen. Nach dem Neubau sollte der Selbstfinanzierungsgrad bei 100% angestrebt werden. Seite 05 | 77
Investitionsrechnung (in Tausend CHF) VA VA FP FP FP RE 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Investitionsausgaben 1'951 1'340 1'680 1'530 1'240 1'030 Investitionseinnahmen 4 -- -- -- -- -- Nettoinvestitionen -1'947 -1'340 -1'680 -1'530 -1'240 -1'030 Kennzahlen VA VA FP FP FP RE 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Nettoverschuldungsquotient -82.36 -61.14 -69.14 -52.78 -42.33 -38.01 Selbstfinanzierungsgrad 156.22 27.72 -6.48 -10.14 12.00 48.91 Zinsbelastungsanteil 0.13 -0.01 0.00 0.00 0.00 0.00 2 Zusammenfassung Die Finanzlage der Gemeinde Gais darf nach wie vor als gut bezeichnet werden. Die Steuereinnahmen haben sich in den letzten Jahren sehr gut entwickelt, erleiden aber aktuell einen Einbruch. Wie sich das Ganze mittelfristig entwickeln wird, ist schwierig vorherzusagen. Die Planungen gehen aber davon aus, dass der Zuwachs auf einer etwas tieferen Basis wieder leicht steigt. Ebenso wurde immer wieder in die Infrastruktur der Gemeinde investiert. Der Stand der Gemeinde-Infrastruktur kann sicher als gut bezeichnet werden. Nebst vielen kleineren Vorhaben ist aber der Neubau eines Alterszentrums ein sehr grosses Projekt. Da der Betrieb des Alterszentrums mit dem Mietzins die Amortisation und Verzinsung bezahlt, wird dieses Vorhaben den laufenden Betrieb der Gemeinderechnung nicht zusätzlich belasten. Die Ausgaben in der Investitionsrechnung und natürlich in der Bilanz das Verwaltungsvermögen werden entsprechend ansteigen. Bei den Kennzahlen wiederspiegeln sich diese Aussagen. Der Nettoverschuldungsquotient sinkt langsam, da Aufwandüberschüsse vorgesehen sind. Die Gemeinde Gais weist aber in der gesamten Planungsperiode ein Nettovermögen aus. Der Selbst-finanzierungsgrad ist natürlich wegen dem recht hohen Investitionsbedarf und dem negativen Ergebnis der Erfolgsrechnung deutlich unter 100%, sogar teilweise im negativen Bereich. Diese Kennzahl sollte sich aber nach dem Neubau eines Pflegezentrums bei 100% einpendeln. In den vergangenen Jahren lag diese Kennzahl immer deutlich über 100%. Seite 06 | 77
3 Allgemeine Erläuterungen zum Voranschlag und zum AFP 3.1 Voranschlag 3.1.1 Kommentar zum Voranschlag 2021 (Art. 11 Abs. 3 lit. a FHG) Überblick Die Finanzlage hat sich in den vergangenen Jahren stetig verbessert und stabilisiert. Mit dem Voranschlag 2021 kann jedoch das Haushaltsgleichgewicht bei weitem nicht mehr hergestellt werden. Einerseits wird mit einem Einbruch der Steuereinnahmen gerechnet und auf der anderen Seite stehen verschiedene grössere Unterhalte an, welche die Jahresrechnung relativ stark belasten, beispielsweise: Gemeindehaus Umgebung CHF 150'000.- OSZ Dachsanierung CHF 180'000.- Haus Blume, Treppenhaussanierung CHF 100'000.- Unterhaltsarbeiten best. Gemeindepark CHF 228'800.- Bei den Steuererträgen muss bereits im laufenden Jahr festgestellt werden, dass die Steuereinnahmen rückläufig sind. Die Hochrechnung bis Ende Jahr zeigt Mindereinnahmen von CHF 500'000.-. Mit rückläufigen Einnahmen und steigenden Aufwendungen kann das Haushaltsgleichgewicht nicht eingehalten werden. Aus diesem Grund wird im Voranschlag 2021 eine in den vergangenen Jahren gebildete zusätzliche Abschreibung im Betrag von CHF 500'000.- aufgelöst. Zielsetzungen Der Gemeinderat hat vor Jahren mit zwei Steuerfuss-Senkungen die Strategie für die nächsten Jahre festgelegt. Er will das Eigenkapital nicht mehr weiter äufnen. Der Gemeinderat hat bereits im Jahr 2014 in Kauf genommen, dass das relativ hohe Eigenkapital mit Aufwandüberschüssen in den kommenden Jahren auch zwischendurch etwas beansprucht werden könnte. Er ging bereits damals in den Finanzplanungen davon aus, dass verschiedene Mehrbelastungen sowie die hohen Unterhaltskosten bei den Gebäuden und Strassen nur schwer mit den Mehrerträgen bei den Steuereinnahmen zu kompensieren sind. Der Finanzplan 2021 zeigte letztes Jahr bereits für den Voranschlag 2021 ein Defizit von über CHF 500'000. Allerdings war in der Finanzplanung keine Auflösung einer zusätzlichen Abschreibung vorgesehen, sondern es wurde eine Steuersenkung eingerechnet. Es gab damals keine Anzeichen, dass die Steuererträge derart einbrechen würden. Ob der Einbruch nur vorübergehend, wegen speziellen Entwicklungen, hingenommen werden muss oder ob er längerfristig anhält, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Seit der letzten Steuergesetzrevision erhalten die Gemeinden von der kantonalen Steuerverwaltung keine Detail- informationen mehr über die Steuereingänge. So ist es unmöglich, solche Entwicklungen zu analysieren. Das Investitionsprogramm sieht für die nächsten Jahre weitere Investitionen vor. Der Bedarf liegt im Jahr 2021 deutlich über der Selbstfinanzierung. Die Baukosten eines allfälligen Neubaus des Alterszentrums sind in diesen Zahlen noch nicht enthalten. Seite 07 | 77
Da Ende November 2020 erst über den Projektierungskredit abgestimmt wird und noch kein Projekt vorliegt, sind im Investitionsprogramm bewusst noch keine Baukosten aufgenommen worden. Wenn die Stimmberechtigten dem Kredit an der Urnenabstimmung vom 29. November 2020 zustimmen und die Projektphase optimal läuft, würden jedoch die ersten Baukosten in dieser Planungs-phase anfallen. Nach dem Neubau sollte der Selbstfinanzierungsgrad bei 100% angestrebt werden. Steuer-Entwicklung Die Entwicklung der Steuereinnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise ist sehr schwierig zu beurteilen. Die kantonale Steuerverwaltung rechnet für das nächste Jahr bei den natürlichen Personen mit einem Rückgang von 1.2% und in den kommenden Jahren wieder mit positiven Zuwachsraten. Die bereits rückläufige Entwicklung im Jahr 2020 in der Gemeinde Gais macht die Prognose für die Zukunft nicht einfacher. Grundsätzlich schätzt der Gemeinderat die Entwicklung aber positiv ein. Er rechnet mit einer tieferen Basis im Jahr 2021 und in den kommenden Jahren wieder mit einem moderaten Wachstum. Auf den noch wenig vorhandenen Baulandreserven sind in den nächsten drei bis fünf Jahren verschiedene Neubau-Projekte für Wohn- und Gewerbebau in Planung. Mit Projekten für verdichtetes Bauen kann ebenso noch zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Daher geht der Gemeinderat davon aus, dass in den nächsten fünf Jahren mit einer Zunahme an neuen Einwohnern zu rechnen ist, was sich auch auf die Steuereinnahmen positiv auswirken dürfte. Besondere Einflüsse Die Corona-Krise hat im Jahr 2020 punktuelle Aufwendungen verursacht. Diese bewegen sich aber in einem kleinen Rahmen. Wie sich die ganze COVID-19 Pandemie in den nächsten Jahren auswirken wird, ist äussert schwierig zu beziffern. Ergebnis Erfolgsrechnung Der Voranschlag 2021 rechnet bei einem Ertrag von CHF 22'809'900.- und einem Aufwand von CHF 23'657'400.- mit einem Aufwandüberschuss von CHF 847'500.-. Investitionsrechnung Die Investitionsrechnung weist Nettoinvestitionen von CHF 1'680'000.- aus. Sie gliedern sich wie folgt: für den Gemeindepark CHF 60'000.- für die Wasserversorgung CHF 420'000.- für den Gewässerschutz CHF 270'000.- für Anschaffungen von Fahrzeugen CHF 280'000.- für den Projektierungskredit Zukunft Alter CHF 550'000.- und für die Sanierung der Bahnübergänge CHF 100'000.- Seite 08 | 77
Finanzierungsrechnung und Verschuldung Die geplanten Investitionen 2021 können mit den vorhandenen liquiden Mitteln finanziert werden. Die gute Entwicklung der finanziellen Lage in den letzten Jahren hat wesentlich dazu beigetragen. Das abzuschreibende Verwaltungsvermögen betrug per 31. Dezember 2019 CHF 11'321'628.16. (inkl. zusätzlichen Abschreibungen von CHF 3'100'000.-). Haushaltsgleichgewicht Das Haushaltsgleichgewicht kann im Jahr 2021 voraussichtlich nicht eingehalten werden. Auch in den nächsten Jahren wird der vollständige Ausgleich nur schwer zu realisieren sein. Die von der Finanzkommission und dem Gemeinderat geplante Steuerfusssenkung kann derzeit nicht umgesetzt werden. Der Hauptgrund liegt natürlich im Einbruch der Steuereinnahmen. Sollten sich die Steuer-erträge in Zukunft besser entwickeln als geplant, muss der Gemeinderat die Lage neu beurteilen. Der hohe Bilanzüberschuss von knapp CHF 13 Mio. wird aber die Fehlbeträge in den kommenden Jahren auffangen können und gehört, wie bereits eingangs erwähnt, zur Strategie des Gemeinderates. Zudem sind in den vergangenen Jahren zusätzliche Abschreibungen in der 2. Stufe der Erfolgsrechnung im Betrag von insgesamt CHF 3.1 Mio. getätigt worden. Diese zusätzlichen Abschreibungen müssen in den kommenden Jahren in der 2. Stufe ebenfalls auch wieder aufgelöst werden. Im Voranschlag 2021 ist nun geplant, eine erste Rate von CHF 500'000.- bei den Gemeindestrassen und beim Gemeindehaus aufzulösen. Entwicklung Ausgaben nach Aufgabengebieten (Funktionen) Im AFP ist die Erfolgsrechnung nach der funktionalen Gliederung aufgeführt. Dort sind die Ausgaben und die Einnahmen der einzelnen Funktionen ersichtlich. Die Abweichungen gegenüber dem Vorjahr sind im Rahmen und begründbar. Die Finanzkommission hat auch dieses Jahr wiederum strikte Anweisungen an die Ressorts erlassen. Danach dürfen die grundsätzlich die Ausgaben nur im Rahmen der Teuerung wachsen. Ausnahmen sind zu begründen. 3.1.2 Antrag des Gemeinderates zum Voranschlag 2021 3.1.2.1 Antrag Der Gemeinderat hat den Voranschlag 2021 genehmigt und zuhanden der Stimmbürger verabschiedet. Der Voranschlag wird in gekürzter Form Ende Oktober allen Haushaltungen zugestellt. Die detaillierten Unterlagen zum Voranschlag können ab diesem Zeitpunkt auf der Homepage der Gemeinde abgerufen oder kostenlos bei der Finanzverwaltung bestellt werden. Der Gemeinderat unterbreitet den Voranschlag für das Jahr 2021 mit folgendem Bericht und Antrag: Der Voranschlag der Erfolgsrechnung mit einem unveränderten Steuerfuss von 3.5 Einheiten für natürliche Personen für das Jahr 2021 weist einen Aufwandüberschuss von CHF 847'500.- aus. Dieses Ergebnis resultiert aus einem Ertrag von CHF 22'809'900.- und einem Aufwand von CHF 23'657'400.-. Im Voranschlag betragen die Nettoinvestitionen der Investitionsrechnung CHF 1'680'000.-. Seite 09 | 77
3.1.2.2 Abstimmungsfrage Der Voranschlag 2021 wird den Stimmberechtigten mit folgender Abstimmungsfrage zum Entscheid vorgelegt: Wollen Sie dem Voranschlag 2021 mit einem unveränderten Steuerfuss von 3.5 Einheiten für natürliche Personen zustimmen? 3.1.3 Grundlagen des Voranschlages 2021 (Art. 11 Abs. 3 lit. c FHG) Der Voranschlag beruht auf den Grundsätzen des Finanzhaushaltsgesetzes des Kantons Appenzell Ausserrhoden. Die wesentlichen Grundsätze wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Elemente des Voranschlages Die folgenden Elemente bilden integrierende Teile des Voranschlages: Erfolgsrechnung Investitionsrechnung Anhang. Die Erfolgsrechnung weist die Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres aus. Sie wird zweistufig erstellt. In der ersten Stufe sind die mit der ordentlichen Tätigkeit zusammenhängenden Erträge und Aufwendungen im Vergleich mit den budgetierten Beträgen dargestellt; der Saldo dieser Stufe gibt das effektive Ergebnis wieder. Die zweite Stufe enthält die ausserordentlichen Erfolge sowie Bildungen und Auflösungen von Reservepositionen. In der Investitionsrechnung werden die kreditpflichtigen Ausgaben für Investitionen in das Verwaltungs- vermögen und die mit solchen Investitionen zusammenhängenden Einnahmen ausgewiesen und den im Voranschlag dafür gesprochenen Krediten gegenübergestellt. Im Anhang sind diejenigen zusätzlichen Informationen offengelegt, die für das grundsätzliche Verständnis des Voranschlags und den verlässlichen Überblick über die finanzielle Lage und Entwicklung notwendig sind. Die Angaben des Anhanges sind in den folgenden Kapiteln 3.2 bis 3.8 enthalten. Allgemeine Bilanzierungsgrundsätze Als Ertrag gilt der gesamte Wertzuwachs innerhalb einer bestimmten Periode. Alle Erträge werden in der Periode ihrer Verursachung erfasst. Ein Ertrag gilt als realisiert, wenn in der betreffenden Periode ein Zufluss an wirtschaftlichem oder öffentlichem Nutzen stattgefunden hat, der verlässlich ermittelt werden kann. Als Aufwand gilt der gesamte Wertverzehr innerhalb einer bestimmten Periode. Alle Aufwände werden in der Periode ihrer Verursachung erfasst. Ein Aufwand gilt als eingetreten, wenn in der betreffenden Periode ein Abfluss an wirtschaftlichem oder öffentlichem Nutzen stattgefunden hat, der verlässlich ermittelt werden kann. Seite 10 | 77
Allgemeine Bewertungsgrundsätze Es gilt für alle Positionen der Grundsatz der Einzelbewertung. Die Bewertung des Verwaltungsvermögens erfolgt zu Anschaffungswerten. Die Entwertung durch die ordentliche Nutzung wird durch planmässige Abschreibungen über die angenommene Nutzungsdauer berücksichtigt. Nachhaltigen Wertverminderungen bzw. Wertaufholungen wird durch entsprechende Wertkorrekturen auf die jeweilige Nutzwert-Rechnung getragen, sobald eine solche Wertminderung absehbar ist. Für nicht budgetierte notwendige Wertkorrekturen sind Kreditüberschreitungen möglich; sie werden mit der Abnahme der Rechnung genehmigt. Die Aktivierungsgrenze beträgt CHF 100'000.-; Anschaffungen unter diesem Betrag werden im Anschaffungs- jahr der Erfolgsrechnung belastet. Die Anlagen werden ab Nutzungsbeginn über die geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Es gelten folgende Nutzungsdauern: Anlageklasse Nutzungsdauer in Jahren Unüberbaute Grundstücke Keine Abschreibung Gebäude, Hochbauten 25 Jahre Tiefbauten Strassen 40 Jahre Kanalbauten 40 Jahre Brücken 40 Jahre Abwasseranlagen 15 Jahre Abfallanlagen 40 Jahre Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge Mobilien 4 Jahre Maschinen 8 Jahre Fahrzeuge 4 Jahre Informatik Hardware 3 Jahre Software 5 Jahre Die Anlagen des Finanzvermögens werden zu Verkehrswerten bewertet. Die Verkehrswerte werden nicht planmässig abgeschrieben, sondern periodisch an neue Gegebenheiten angepasst. Eine Neuermittlung der Verkehrswerte wird insbesondere vorgenommen, wenn sich die Marktverhältnisse massgebend verändern. Finanzielle Forderungen und Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bilanziert. Seite 11 | 77
3.2 Aufgaben- und Finanzplan 3.2.1 Einleitung/Ausgangslage Nach Art. 10 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG; bGS 612.0) ist der Aufgaben- und Finanzplan (AFP) ein zentrales Element für die mittelfristige Steuerung der Gemeinde. Der bisherige Finanzplan wird ergänzt, um die inhaltliche Darstellung der Aufgaben. Ziel des AFP ist es somit, Finanzen und Leistungen mittelfristig zu steuern. Dies bedeutet eine intensive Auseinandersetzung mit den Hauptaufgaben und den Zielen der Gemeinde. 3.2.2 Legislaturziele Für die Amtsdauer 2019 - 2022 hat sich der Gemeinderat anfangs Juni 2019 neu konstituiert. Auf diese Amtszeit sind zwei neue Ratsmitglieder gewählt worden. An der konstituierenden Sitzung hat der Gemeinderat die Strukturen der verschiedenen Funktionen hinterfragt und nach eingehender Aufarbeitung durch die Kanzleikommission die Ressorts neu in sieben Ebenen gegliedert. Der Trend - und dies nicht nur in der Ostschweiz, sondern in der ganzen Schweiz - liegt eindeutig in der vermehrten Trennung von strategischer und operativer Führung. Operativ wird erwartet, dass die Abläufe rational und genau vollzogen und termingerecht umgesetzt werden. Für dies hat die Gemeinde ein gutes Verwaltungsteam inklusive eine guten Schul- sowie Alterszentrumsleitung. Strategisch hingegen sollen die vom Volk gewählten Gemeinderäte das Dorf in allen Belangen weiterbringen. Als Ziel ist die Bildung einer attraktiven Dorfgemeinschaft anzustreben. Der Gemeinderat hat auf die Verabschiedung konkreter Legislaturziele pro Ressort verzichtet. Einzelne Ressorts haben jedoch Entwicklungsziele formuliert. 3.2.3 Finanzpolitische Ziele Gemäss Artikel 22 des Finanzhaushaltsgesetzes legt der Gemeinderat finanzpolitische Zielgrössen für die Beurteilung der Finanzlage und eine gesunde Entwicklung des Haushaltes fest. Für die Legislaturperiode 2019 bis 2023 wurden folgende finanzpolitischen Zielsetzungen festgelegt: Steuerfuss in der Höhe von 3.5 Einheiten für natürliche Personen beibehalten oder nach Möglichkeit weiter senken. das operative Ergebnis der Erfolgsrechnungen ist möglichst ausgeglichen zu gestalten. Der Bilanzüberschuss soll tendenziell gesenkt und nicht mehr weiter geäufnet werden. 3.2.4 Wirtschaftliche und gemeindespezifische Planungsannahmen Die folgenden Planungsannahmen wurden in dem weiteren Bericht zur Planung herangezogen. Seite 12 | 77
Volkswirtschaftliche Referenzgrößen RE VA VA FP FP FP 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Wachstum reales Bruttoinlandprodukt (AR) -- 1.70 3.30 1.90 1.70 1.70 Gemeindespezifische Referenzgrößen RE VA VA FP FP FP 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Entwicklung Personalteuerung -- 2.00 1.00 1.00 1.00 1.00 Entwicklung Einwohnerzahl 3'067 3'090 3'080 3'090 3'100 3'110 Steuerfuss 3.50 3.50 3.50 3.50 3.50 3.50 Seite 13 | 77
3.3 Ergebnis 3.3.1 Erfolgsrechnung / Gestufter Erfolgsausweis (in Tausend CHF) VA VA FP FP FP RE 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Betrieblicher Aufwand 21'406 22'356 23'099 23'170 23'470 23'519 30 - Personalaufwand 9'942 10'177 10'627 10'836 11'059 11'149 31 - Sach- und übriger Betriebsaufwand 4'952 5'422 5'335 5'004 4'917 4'759 33 - Abschreibungen 664 637 668 710 802 832 Verwaltungsvermögen 35 - Einlagen in Fonds und 53 15 15 15 15 15 Spezialfinanzierungen 36 - Transferaufwand 5'795 6'105 6'455 6'606 6'678 6'765 Betrieblicher Ertrag 23'523 22'258 21'678 22'180 22'592 22'875 40 - Fiskalertrag 11'694 10'932 10'408 10'717 10'980 11'250 42 - Entgelte 8'323 7'695 7'603 7'680 7'757 7'834 43 - Verschiedene Erträge 39 25 27 27 28 28 46 - Transferertrag 3'466 3'606 3'639 3'756 3'828 3'764 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 2'117 -98 -1'422 -990 -878 -644 34 - Finanzaufwand 394 530 250 281 184 96 44 - Finanzertrag 526 205 255 257 260 262 Ergebnis aus Finanzierung 133 -325 5 -24 76 166 Operatives Ergebnis 2'249 -423 -1'417 -1'014 -802 -478 38 - Ausserordentliches Aufwand 1'030 -- -- -- -- -- 48 - Ausserordentlicher Ertrag -- -- 500 -- -- -- 90 - Spezialfinanzierungen, Fonds, -320 -134 69 11 21 42 Legate & Stiftungen Ausserordentliches Ergebnis und -1'350 -134 569 11 21 42 Reserveveränderung Gesamtergebnis Erfolgsrechnung 900 -557 -848 -1'003 -781 -436 Seite 14 | 77
3.3.2 Erläuterungen zur Erfolgsrechnung 3.3.2.1 Fiskalertrag und Steuerfuss Fiskalertrag (in Tausend CHF) VA VA FP FP FP RE 2019 2020 2021 2022 2023 2024 40 - Fiskalertrag 11'694 10'932 10'408 10'717 10'980 11'250 400 - Direkte Steuern natürliche 9'472 9'522 8'977 9'255 9'486 9'723 Personen 401 - Direkte Steuern juristische 680 588 610 633 656 681 Personen 402 - übrige Direkte Steuern 1'522 800 800 808 816 824 4022 - davon Vermögensgewinnsteuern 982 300 300 303 306 309 4023 - davon Handänderungssteuern 427 380 380 384 388 392 4024 - davon Erbschaftssteuern 113 120 120 121 122 124 403 - Besitz und Aufwandsteuern 20 21 21 21 21 22 Kennzahlen Steuerertrag VA VA FP FP FP RE 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Wachstum Steuern NP in % 4.64 0.53 -5.73 3.10 2.50 2.50 Wachstum Steuern JP in % 11.44 -13.45 3.74 3.70 3.70 3.70 Erläuterungen zum Voranschlag Im Jahr 2021 ist ein Fiskalertrag in der Höhe von CHF 10'407'900.- geplant. Dies entspricht gegenüber dem Jahr 2020 in Höhe von CHF 10'931'600.- einer Veränderung in der Höhe von CHF -523'700.-. Der im Jahr 2020 budgetierte Fiskalertrag enthält Steuern aus Vorjahren von CHF 660'200.- davon entfallen CHF 590'000.- auf Steuern natürlicher Personen und CHF 70'200.- auf Steuern juristischer Personen. Der Ertrag der laufenden Steuern der natürlichen Personen wurde wie folgt berechnet: Effektiver Stand per Ende August 2020 Hochrechnung auf Ende Jahr 2020 Zuwachs 0% Steuerfuss 3.5 Einheiten Die Steuererträge 2021 werden somit deutlich tiefer budgetiert, als im Vorjahr. Grund dafür ist einerseits, dass die Steuererträge 2020 nicht so fliessen, wie im Voranschlag vorgesehen. Die Hochrechnung zeigt ein Seite 15 | 77
Minderertrag von rund CHF 500'000.-. Die kantonale Steuerverwaltung geht wegen der Corona-Krise für nächstes Jahr zudem mit einem Rückgang bei den Steuererträgen der natürlichen Personen von 1.2% aus. Da in der Gemeinde Gais nächstes Jahr wieder neuer Wohnraum zur Verfügung steht, wird mit einem Nullwachstum gerechnet. Bei den juristischen Personen wird von einem leichten Zuwachs ausgegangen, dies aber nach einem Rückgang im Jahr 2020. Erläuterungen zum AFP Im Finanzplan wird ab 2022 wird mit einem leichten Zuwachs gerechnet. 3.3.2.2 Transferertrag Transferertrag (in Tausend CHF) VA VA FP FP FP RE 2019 2020 2021 2022 2023 2024 46 - Transferertrag 3'466 3'606 3'639 3'756 3'828 3'764 460 - Ertragsanteile 465 420 440 444 449 453 461 - Entschädigungen von öffentlichen 2'089 2'249 2'392 2'503 2'569 2'499 Gemeinwesen 463 - Beträge von öffentlichen 905 932 801 802 803 804 Gemeinwesen und Dritten 469 - Verschiedener Transferertrag 7 5 7 7 7 7 Kennzahlen Transferertrag VA VA FP FP FP RE 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Effektives Wachstum Transferertrag 0.34 4.03 0.93 3.20 1.92 -1.67 Erläuterungen zum Voranschlag Im Jahr 2021 ist ein Transferertrag in der Höhe von CHF 3'639'300.- geplant. Dies entspricht gegenüber dem Jahr 2020 in Höhe von CHF 3'605'800.-einer Veränderung in der Höhe von CHF 33'500.-. Die weitaus wichtigste Position in dieser Kontengruppe sind die Gemeindebeiträge von Gais und Bühler an die gemeinsame Oberstufe Bühler-Gais. Zudem gehören auch die Kantonsbeiträge an die Schüler sowie an die Gemeindestrassen in diese Kontengruppe. Seite 16 | 77
Erläuterungen zum AFP In den nächsten Jahren steigen die Schülerzahlen an der Oberstufe. Aus diesem Grund wird auch der Faktor Pensum pro Lernende zunehmen. 3.3.2.3 Personalaufwand Personalaufwand (in Tausend CHF) VA VA FP FP FP RE 2019 2020 2021 2022 2023 2024 30 - Personalaufwand 9'942 10'177 10'627 10'836 11'059 11'149 300 - Behörden, Kommissionen 186 185 192 193 195 197 und Richter 301 - Löhne des Verwaltungs- und 5'041 5'024 5'097 5'148 5'200 5'252 Betriebspersonals 302 - Löhne der Lehrpersonen 3'196 3'296 3'572 3'697 3'838 3'864 304 - Zulagen 3 3 3 3 3 3 305 - Arbeitgeberbeiträge 1'388 1'480 1'572 1'600 1'627 1'636 309 - Übriger Personalaufwand 130 190 192 194 196 198 Kennzahlen Personalaufwand VA VA FP FP FP RE 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Effektives Wachstum Personalaufwand 1.03 2.36 4.42 1.96 2.06 0.82 davon für Lohnmassnahmen und -- -- -- -- -- -- Anerkennungsprämien Erläuterungen zum Voranschlag Für allfällige Lohnmassnahmen wurde ein Zuwachs von 1% aufgenommen. Der Personalaufwand (Löhne, Sozialleistungen, Weiterbildungen usw.) der Gemeinde Gais inkl. Alterszentrum beläuft sich auf rund CHF 10.6 Mio. Dies ist rund CHF 450'100.- höher als im Voranschlag 2020. Die Zunahme ist nebst dem Zuwachs vor allem auf die Löhne bei der Schule zurückzuführen. Dort sind es vor allem die steigenden Schülerzahlen, welche Erhöhungen der Pensen notwendig machen. In der Primarschule sind aber auch verstärkte Massnahmen im Sinne von integrativer Sonderschulung (IVM), welche vom Kanton angeordnet, aber nur zu 50% mitgetragen werden, mitverantwortlich für die Erhöhung. Seite 17 | 77
Erläuterungen zum AFP Im Finanzplan sind bei den Personalkosten insbesondere bei der Schule höhere Kosten vorgesehen. Aufgrund der Schülerzahlen werden beim Stellenplan Aufstockungen unumgänglich sein. 3.3.2.4 Sachaufwand Sachaufwand (in Tausend CHF) VA VA FP FP FP RE 2019 2020 2021 2022 2023 2024 31 - Sach- und übriger Betriebsaufwand 4'952 5'422 5'335 5'004 4'917 4'759 310 - Material und Warenaufwand 761 790 787 795 803 810 311 - Nicht aktivierbare Anlagen 235 279 385 294 297 299 312 - Ver- und Entsorgung 345 338 343 347 350 354 Liegenschaften VV 313 - Dienstleistungen und Honorare 1'468 1'352 1'400 1'633 1'397 1'410 314 - Baulicher und betrieblicher 1'357 2'079 1'806 1'316 1'445 1'253 Unterhalt 315 - Unterhalt Mobilien und 283 240 263 265 268 271 immaterielle Anlagen 316 - Mieten, Leasing, Pachten, 23 23 23 23 24 24 Benützungsgebühren 317 - Spesenentschädigung 166 205 216 218 220 222 318 - Wertberichtigungen auf 253 50 50 51 51 52 Forderungen 319 - Verschiedener Betriebsaufwand 60 67 63 63 64 64 Kennzahlen Sachaufwand VA VA FP FP FP RE 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Effektives Wachstum Sachaufwand 18.84 9.49 -1.60 -6.20 -1.74 -3.22 davon Teuerung Informatikkosten -- -- -- -- -- -- Seite 18 | 77
Erläuterungen zum Voranschlag Im Jahr 2021 sind die Kosten für den baulichen Unterhalt sehr hoch. Wie bereits weiter vorne dokumentiert, fallen Kosten bei der bei der Dachsanierung beim Oberstufenzentrum OSZ, Unterhaltskosten beim Gemeindepark sowie auch die Treppenhaussanierung beim Haus Blume an. Erläuterungen zum AFP Im Finanzplan werden in den Jahren 2022 – 2024 deutlich tiefere Kosten für den baulichen Unterhalt erwartet. Aber auch in diesen Jahren wird die eine oder andere grössere Sanierung ins Auge gefasst (Umbau Kindergarten Gaiserau, Wohnung Dorfschulhaus, Wohnungen Blume usw.). 3.3.2.5 Transferaufwand Transferaufwand (in Tausend CHF) VA VA FP FP FP RE 2019 2020 2021 2022 2023 2024 36 - Transferaufwand 5'795 6'105 6'455 6'606 6'678 6'765 361 - Entschädigungen an öffentliche 1'809 2'028 2'167 2'240 2'213 2'259 Gemeinwesen 362 - Finanz- und Lastenausgleich 115 120 96 97 98 99 363 - Beiträge an öffentliche 3'765 3'814 4'066 4'134 4'233 4'272 Gemeinwesen und Dritte 366 - Abschreibungen 106 143 126 135 135 135 Investitionsbeiträge Kennzahlen Transferaufwand VA VA FP FP FP RE 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Effektives Wachstum Transferaufwand 3.70 5.36 5.73 2.34 1.08 1.30 Erläuterungen zum Voranschlag Hier spielen wiederum die Beiträge der Gemeinden Bühler und Gais an die gemeinsame Oberstufe Bühler-Gais eine wichtige Rolle (vgl. Transferertrag). Seite 19 | 77
Erläuterungen zum AFP Im Finanzplan wurden der Finanz- und Lastenausgleich im selben Rahmen wie im aktuellen Jahr eingesetzt. Der kantonale Finanzausgleich wird jedoch in den nächsten Jahren überarbeitet und neugestaltet. Wann dieser in Kraft gesetzt wird und wie die Auswirkungen für die Gemeinde Gais aussehen, ist im Moment noch nicht bekannt. 3.3.2.6 Weitere neue Positionen im Voranschlag 31 Sach- und übriger Betriebsaufwand Bei dieser Sachgruppe sind im Voranschlag 2021 rund CHF 5'335'000.- ausgewiesen. Erwähnenswert sind sicher die Aufwendungen für den baulichen Unterhalt; dieser ist auch im Jahr 2021 sehr hoch. 314 Baulicher Unterhalt In dieser Kontengruppe werden auch Investitionen verbucht, welche werterhaltend sind und somit keine Wertvermehrung bringen. Die Kosten für das Jahr 2021 gliedern sich in folgende Rubriken: Unterhalt an Grundstücken CHF 322'500.- Unterhalt Strassen CHF 460‘000.- Unterhalt Wasserbau CHF 10‘000.- Unterhalt übrige Tiefbauten CHF 313‘000.- Unterhalt Hochbauten, Gebäude CHF 675‘000.- Unterhalt Wald CHF 5‘000.- Unterhalt übrige Sachanlagen CHF 20‘000.- Die höheren Beträge betreffen insbesondere die Positionen Unterhalt an Grundstücken sowie Unterhalt Hochbauten und Gebäude. Die unterhaltsbedingten Kosten beim Gemeindepark belasten den Voranschlag 2021. Bei den Hochbauten sind es verschiedene Unterhaltsarbeiten beim Oberstufenzentrum OSZ (defektes Flachdach, Ersatz defekte Liftsteuerung, Lüftungsreinigung) usw. 33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen Die Abschreibungen werden linear, nach der Nutzungsdauer vorgenommen. Die Ansätze sind in den Rechnungslegungsgrundsätzen aufgeführt. Gegenüber der früheren Abschreibungspraxis (bis Ende 2013) werden mit diesem neuen System weniger Abschreibungen getätigt. Mit der Investitionstätigkeit steigen jedoch die Abschreibungen kontinuierlich an. Seite 20 | 77
Nachstehender Vergleich soll dies aufzeigen: Ordentliche Abschreibungen 2013 CHF 795‘000.- Ordentliche Abschreibungen 2014 CHF 494‘300.- Ordentliche Abschreibungen 2015 CHF 482‘000.- Ordentliche Abschreibungen 2016 CHF 574‘000.- Ordentliche Abschreibungen 2017 CHF 587‘790.- Ordentliche Abschreibungen 2018 CHF 660‘800.- Ordentliche Abschreibungen 2019 CHF 642‘900.- Ordentliche Abschreibungen 2020 CHF 637‘000.- Ordentliche Abschreibungen 2021 CHF 667'500.- Die Abschreibungen werden nach der Anlagebuchhaltung und den festgelegten Abschreibungsnutzungsdauern vorgenommen. Dies kann je nach Investitionsstand per Ende Jahr zu Veränderungen gegenüber dem Voranschlag führen. Zudem darf erst mit den Abschreibungen begonnen werden, wenn die Inbetriebnahme der Anlage erfolgt ist. Zusätzliche Abschreibungen dürfen nach HRM2 nur noch in der 2. Stufe der Erfolgsrechnung erfolgen. Die so geschaffenen Reserven sind in den Folgejahren dann wieder aufzulösen. Im Voranschlag 2021 sind keine zusätzlichen Abschreibungen vorgesehen. Wie bereits in den Erläuterungen erwähnt, ist aber die Auflösung einer ausserordentlichen Abschreibung von CHF 500'000.- geplant. Die Abschreibungen der Investitionsbeiträge werden in den Kontengruppe 366 ausgewiesen. 343 Liegenschaftenaufwand Finanzvermögen Der Liegenschaftsaufwand beim Finanzvermögen wird im kommenden Jahr deutlich tiefer liegen als im Jahr 2020. Die Sanierung der Gäbrisstrasse 33 konnte in diesem Jahr abgeschlossen werden. Hingegen ist beim Haus Blume die Sanierung des Treppenhauses vorgesehen. 361 Entschädigung an Gemeinden und Gemeindezweckverbände Bei der gemeinsamen Oberstufe Bühler-Gais konnten die Kosten pro Schüler seit Beginn weg in der gleichen Bandbreite von rund CHF 16'000.- gehalten werden. Da jedoch mehr Schüler beschult werden müssen, als in den letzten Jahren, steigen die Kosten gesamthaft an. In der 3. Oberstufe müssen ab dem Schuljahr 2021/2022 voraussichtlich 2 E-Klassen gebildet werden. 363 Beiträge an Gemeinwesen und Dritte Die Kosten für Sonderschüler tragen die Gemeinden und der Kanton gemeinsam. Der Gemeindeanteil pro Schüler beträgt CHF 41'000.-. Im Jahr 2021 werden in unserer Gemeinde sieben Sonderschüler wohnen. Das sind zwei mehr als im Vorjahr, bzw. CHF 82'000.- Mehraufwand. Auch beim Kostenanteil für die Flüchtlingsbetreuung werden Mehrkosten von CHF 20'000.- erwartet. Seite 21 | 77
422 Spital- und Heimtaxen, Kostgelder Die Grundtaxen für die Betreuung und die Pflegetaxen im Alterszentrum Rotenwies sind rund CHF 200'000.- höher vorgesehen als im Voranschlag 2020. 426 Rückerstattungen Dritter Die Rückerstattungen sind deutlich tiefer voranschlagt, als im Vorjahr. Dies ist insbesondere auf die Innensanierung der Evang. Kirche zurückzuführen, da im Voranschlag 2020 in dieser Kontengruppe die Rückerstattung der Kirchgemeinde von 50% enthalten ist. 44 Finanzertrag Die Einnahmen aus Pacht- und Mietzinseinnahmen sind im Voranschlag 2021 angestiegen und betragen CHF 254'800.- Die Erhöhung steht im Zusammenhang mit der Vermietung der neu renovierten Wohnungen an der Gäbrisstrasse 33. 48 Ausserordentlicher Ertrag Das Haushaltsgleichgewicht kann beim Voranschlag 2021 bei weitem nicht hergestellt werden. Die höheren Unterhalte und die tieferen Steuereinnahmen führen zu diesem Ergebnis. Damit das Missverhältnis nicht zu hoch ist, wird im Voranschlag 2021 vorgesehen, eine in den Vorjahren gebildete zusätzliche Abschreibung im Betrag von CHF 500'000.- aufzulösen. 49 Interne Verrechnungen Die internen Verrechnungen sind im selben Rahmen wie im Rechnungsjahr 2019. Die Kontengruppe 49 im Ertrag ist identisch mit der Kontengruppe 39 im Aufwand. Übersicht Abschreibungen Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklungen der ordentlichen Abschreibungen des Verwaltungsvermögens, der Abschreibungen der Investitionsbeiträge sowie die zusätzlichen Abschreibungen. Seite 22 | 77
Abschreibungen 900'000 800'000 700'000 600'000 500'000 CHF 400'000 300'000 200'000 100'000 0 Abschreibungen Abschreibungen Zusätzliche Abschreibungen Verwaltungsvermögen Investitionsbeiträge RE 2017 RE 2018 RE 2019 BU 2020 BU 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024 3.4 Investitionen 3.4.1 Investitionsrechnung (in Tausend CHF) VA VA FP FP FP RE 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Investitionsausgaben 1'951 1'340 1'680 1'530 1'240 1'030 50 - Sachanlagen 1'836 1'240 1'580 1'280 1'240 1'030 56 - Eigene Investitionsbeiträge 115 100 100 250 -- -- Investitionseinnahmen 4 -- -- -- -- -- 63 - Investitionsbeiträge für 4 -- -- -- -- -- eigene Rechnung Saldo Investitionsrechnung -1'947 -1'340 -1'680 -1'530 -1'240 -1'030 Seite 23 | 77
Entwicklung Nettoinvestitionen 0 -500'000 -1'000'000 -1'030'000 CHF -1'240'000 -1'340'000 -1'500'000 -1'530'000 -1'620'004 -1'680'000 -1'824'182 -2'000'000 -1'947'324 -2'500'000 Nettoinvestitionen RE 2017 RE 2018 RE 2019 BU 2020 BU 2021 FP 2022 FP 2023 FP 2024 3.4.2 Erläuterung zur Investitionsrechnung Im Jahr 2020 ist der Investitionsbedarf recht hoch. Für das Bauamt muss ein Ersatzfahrzeug für die Aebi KT angeschafft werden. Das bisherige Fahrzeug ist in die Jahre gekommen und muss dringend ersetzt werden. Zudem sind noch bei der Wasserversorgung verschiedene Sanierungen und Netzerneuerungen im Betrag von CHF 420'000.- geplant. Diese werden aber über die Spezialfinanzierung Wasserversorgung finanziert und amortisiert. Schlussendlich schlägt auch der 1. Teil des Projektierungskredits für die Zukunft «Alterszentrum Rotenwies» zu Buche. Über diesen Kredit müssen die Stimmberechtigten aber noch abstimmen. Diese Investition ist deshalb auch mit einem * gekennzeichnet. Dieser Stern bedeutet einen Sperrvermerk gemäss Art. 13b FHG. Dies bedeutet, dass der entsprechende Kreditbeschluss noch nicht vorliegt. Die Baukosten eines allfälligen Neubaus des Alterszentrums Rotenwies sind in diesen Zahlen noch nicht enthalten. Da im November 2020 erst über den Projektierungskredit abgestimmt wird und noch kein Projekt vorliegt, sind im Investitionsprogramm bewusst noch keine Baukosten aufgenommen worden. Wenn die Bürgerschaft dem Kredit an der Urnenabstimmung vom 29. November 2020 zustimmt und die Projektphase optimal läuft, würden jedoch die ersten Baukosten in dieser Planungsphase anfallen. Seite 24 | 77
3.5 Geldflussrechnungen/Informationen zur Finanzierung (in Tausend CHF) VA VA FP FP FP RE 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung (+) 900 -557 -848 -1'003 -781 -436 Gewinn / (-) Reinverlust Geldfluss aus operativer Tätigkeit (+) Cash 2953 900 1'000 850 900 1'000 Flow / (-) Cash Drain Liquiditätswirksame Einnahmen der 4 -- -- -- -- -- Investitionsrechnung Liquiditätswirksame Ausgaben der -1'800 -1'340 -1'680 -1'530 -1'240 -1'030 Investitionsrechnung Geldfluss aus Investitionstätigkeit -1'796 -1'340 -1'680 -1'530 -1'240 -1'030 ins Verwaltungsvermögen Geldfluss aus Anlagentätigkeit ins -74 0 0 0 0 0 Finanzvermögen Geldfluss aus Investitions- und -1'870 -1'340 -1'680 -1'530 -1'240 -1'030 Anlagentätigkeit Finanzierungs-Überschuss (+) / 1'083 -440 -680 -680 -340 -30 -Fehlbetrag (-) Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit -1'500 Veränderung der flüssigen Mittel -417 -440 -680 -680 -340 -30 Die Geldflussrechnung zeigt die Herkunft und die Verwendung der Geldmittel auf und wird unterteilt in Geldflüsse aus betrieblicher Tätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit. Die Geldflussrechnung ist wichtig, damit die Finanzierungstätigkeit und der Finanzierungsbedarf einzeln analysiert und kommuniziert werden können. Mit einer gestuft dargestellten Geldflussrechnung können sie zusätzlich über die betrieblichen, die investitionsbedingten und die finanzierungsbezogenen Vorgänge detailliert orientiert werden. Die Zahlen bei der Rechnung 2019 entsprechen den tatsächlichen Sachverhalten. Bei den Voranschlags- und Finanzplanzahlen handelt es sich um approximative Schätzungen. Die Ergebnisse und die Netto- Investitionen wurden aus den entsprechenden Planrechnungen entnommen. Seite 25 | 77
3.6 Vermögen und Verschuldungen/Erläuterung Nettoschulden I + II (in Tausend CHF) VA VA FP FP FP RE 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Nettoschuld I -9'631 -6'684 -7'196 -5'656 -4'647 -4'276 Fremdkapital 6'366 10'000 8'801 10'341 11'350 11'721 Finanzvermögen 15'997 16'684 15'997 15'997 15'997 15'997 Passivierte Investitionsbeiträge 0 0 0 0 0 0 Nettoschuld II -9'669 -6'722 -7'234 -5'693 -4'685 -4'314 Verwaltungsvermögen 11'322 12'505 12'527 13'053 13'234 13'153 Darlehen und Beteiligungen 38 38 38 38 38 38 Passivierte Investitionsbeiträge (2068) - Untergliederung Langfristige 0 0 0 0 0 0 Finanzverbindlichkeiten Eigenkapital 20'953 19'189 19'723 18'709 17'881 17'429 davon Bilanzüberschuss/-fehlbetrag 12'921 11'220 11'542 10'539 9'732 9'322 Die «Nettoschulden I» zeigen, welcher Teil des Fremdkapitals nicht durch das Finanzvermögen gedeckt ist. In unserer Gemeinde besteht ein Nettovermögen. Somit ist das Finanzvermögen grösser, als das Fremdkapital. Die «Nettoschulden II» zeigen denjenigen Teil des abzuschreibenden Verwaltungsvermögens, der nicht durch das Eigenkapital gedeckt ist. Auch hier besteht ein Vermögen. Seite 26 | 77
3.7 Finanzkennzahlen/Erläuterung Kennzahlen erster Priorität VA VA FP FP FP RE 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Nettoverschuldungsquotient -82.36 -61.14 -69.14 -52.78 -42.33 -38.01 Selbstfinanzierungsgrad 156.22 27.72 -6.48 -10.14 12.00 48.91 Zinsbelastungsanteil 0.13 -0.01 0.00 0.00 0.00 0.00 Bei den Kennzahlen erster Priorität fällt die Entwicklung des Selbstfinanzierungsgrades negativ auf. Dabei gilt aber zu berücksichtigen, dass in den vergangenen Jahren diese Kennzahl deutlich über 100% lag. Da in dieser Planperiode relativ hohe Investitionen anstehen und die Erfolgsrechnung nicht ganz ausgeglichen sein wird, ist natürlich auch der Selbstfinanzierungsgrad entsprechend tief. Mittelfristig sollte dieser aber bei 100% einpendeln. Die restlichen Kennzahlen liegen im Rahmen der vom Gemeinderat festgelegten finanzpolitischen Zielen und geben deshalb zu keine besonderen Bemerkungen Anlass. 3.8 Verwendung der laufenden Verpflichtungskredite Kredit Kredit Verzeichnis der Abstimmung Restkredit Aufgabe bewilligt beansprucht Verpflichtungskredite vom (TCHF) (TCHF) (TCHF) Aktuell sind keine Verpflichtungskredite pendent. Gebundene Ausgaben fallen gemäss Art. 88 Kantonsverfassung und Art. 19 Gemeindegesetz immer in die Kompetenz der Exekutive. Ein Verpflichtungskredit kann nur für neue Ausgaben gesprochen werden. 3.9 Risiken im Aufgaben- und Finanzplan 3.9.1 Nicht durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken Wahrschein- Nr. Risiko Beschreibung Auswirkung Fristigkeit lichkeit Auswirkungen können 1 Wirtschaftskrise/Corona derzeit nicht Mittel 1 1 abgeschätzt werden. Seite 27 | 77
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