Voranschlag 2021 Aufgaben- und Finanzplan 2022 2024 - (AFP 2022 - 2024) - Aufgaben- und Finanzplan 2022 2024

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Gemeinde Gais
Gemeindekanzlei

                     Voranschlag 2021
               Aufgaben- und Finanzplan
                        2022 – 2024

                       (AFP 2022 – 2024)

Gemeinde Gais
Gemeindekanzlei
Schulhausstrasse 1
9056 Gais
+41 71 791 80 81
www.gais.ch
Inhaltsverzeichnis

1   Finanzielle Ausgangslage ............................................................................................................................................ 4
2   Zusammenfassung ....................................................................................................................................................... 6
3   Allgemeine Erläuterungen zum Voranschlag und zum AFP .................................................................................. 7
         3.1       Voranschlag ................................................................................................................ 7
                   3.1.1         Kommentar zum Voranschlag 2021 (Art. 11 Abs. 3 lit. a FHG) ........................................ 7
                   3.1.2         Antrag des Gemeinderates zum Voranschlag 2021.................................................... 9
                   3.1.2.1       Antrag ............................................................................................................ 9
                   3.1.2.2       Abstimmungsfrage .......................................................................................... 10
                   3.1.3         Grundlagen des Voranschlages 2021 (Art. 11 Abs. 3 lit. c FHG) ..................................... 10
         3.2       Aufgaben- und Finanzplan ............................................................................................ 12
                   3.2.1         Einleitung/Ausgangslage................................................................................... 12
                   3.2.2         Legislaturziele ................................................................................................ 12
                   3.2.3         Finanzpolitische Ziele ....................................................................................... 12
                   3.2.4         Wirtschaftliche und gemeindespezifische Planungsannahmen .................................... 12
         3.3        Ergebnis .................................................................................................................. 14
                   3.3.1 Erfolgsrechnung / Gestufter Erfolgsausweis (in Tausend CHF) ........................................ 14
                   3.3.2         Erläuterungen zur Erfolgsrechnung ..................................................................... 15
                   3.3.2.1       Fiskalertrag und Steuerfuss ............................................................................... 15
                   3.3.2.2 Transferertrag ................................................................................................ 16
                   3.3.2.3 Personalaufwand                  ............................................................................................ 17
                   3.3.2.4 Sachaufwand ................................................................................................... 18
                   3.3.2.5 Transferaufwand............................................................................................... 19
                   3.3.2.6 Weitere neue Positionen im Voranschlag ................................................................ 20
         31 Sach- und übriger Betriebsaufwand ...................................................................................... 20
                   314 Baulicher Unterhalt ................................................................................................ 20
         33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen ................................................................................ 20
                   343 Liegenschaftenaufwand Finanzvermögen ................................................................... 21
                   361 Entschädigung an Gemeinden und Gemeindezweckverbände ........................................... 21
                   363 Beiträge an Gemeinwesen und Dritte ......................................................................... 21
                   422 Spital- und Heimtaxen, Kostgelder ............................................................................ 22
                   426 Rückerstattungen Dritter........................................................................................ 22
                   44 Finanzertrag ......................................................................................................... 22
         48 Ausserordentlicher Ertrag ................................................................................................. 22
         49 Interne Verrechnungen ..................................................................................................... 22

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3.4 Investitionen .................................................................................................................. 23
             3.4.1 Investitionsrechnung...................................................................................................... 23
                        3.4.2 Erläuterung zur Investitionsrechnung....................................................................... 24
             3.5 Geldflussrechnungen/Informationen zur Finanzierung ............................................................. 25
             3.6 Vermögen und Verschuldungen/Erläuterung ......................................................................... 26
             3.7 Finanzkennzahlen/Erläuterung ........................................................................................... 27
             3.8 Verwendung der laufenden Verpflichtungskredite .................................................................. 27
             3.9 Risiken im Aufgaben- und Finanzplan ................................................................................... 27
                        3.9.1 Nicht durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken......................................................... 27
                        3.9.2 Kaum durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken (z.B. Gesetzesänderung) ....................... 28
                        3.9.3 Durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken ............................................................... 28
4 Planung der Hauptaufgaben ........................................................................................................................................... 29
             4.0 Allgemeine Verwaltung .................................................................................................... 30
             0 - ALLGEMEINE VERWALTUNG (in Tausend CHF) ....................................................................... 30
             4.1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung ................................................................... 34
             1 - ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SICHERHEIT, VERTEIDIGUNG ...................................................... 34
             4.2 Bildung              ................................................................................................................... 38
             2 - BILDUNG              ................................................................................................................... 38
             4.3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche ........................................................................................ 44
             3 - KULTUR, SPORT UND FREIZEIT, KIRCHE ............................................................................... 44
             4.4 Gesundheit           ................................................................................................................... 48
             4 - GESUNDHEIT .................................................................................................................. 48
             4.5 Soziale Sicherheit ........................................................................................................... 53
             5 - SOZIALE SICHERHEIT ....................................................................................................... 53
             4.6 Verkehr              ................................................................................................................... 56
             6 - VERKEHR              ................................................................................................................... 56
             4.7 Umweltschutz und Raumordnung ....................................................................................... 60
             7 - UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG ................................................................................ 60
             4.8 Volkswirtschaft .............................................................................................................. 65
             8 - VOLKSWIRTSCHAFT                    ........................................................................................................ 65
             4.9 Finanzen und Steuern ...................................................................................................... 70
             9 - FINANZEN UND STEUERN.................................................................................................. 70
5 Stellenspiegel.................................................................................................................................................................... 74
6 Investitionsliste ............................................................................................................................................................... 74

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Artikel 10 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG, bGS 612.0) sieht vor, den Bericht zum Voranschlag und zum
Finanzplan neu in einem sogenannten Aufgaben- und Finanzplan (AFP) zusammenzufassen. Dabei wird der
AFP im Sinne einer rollenden Planung jährlich in verschiedenen Schritten überarbeitet. Das Ziel des AFP's ist
es, die Gemeindeaufgaben mit ihren rechtlichen Grundlagen, die zum Erfüllen der Aufgaben notwendigen
Leistungen sowie die aus den Leistungen angestrebten Wirkungen in einem Gesamtzusammenhang mit den
Finanzen und den personellen Ressourcen zu stellen. Der AFP wird der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht.

Artikel 11 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) regelt den Voranschlag. Mit dem Voranschlag werden die
Leistungen des Gemeinwesens und deren Finanzierung für ein Kalenderjahr festgelegt. Gemäss Artikel 15 Abs.
3 lit. e des Gemeindegesetzes (GG) beschliessen die Stimmbürger über Voranschlag und Steuerfuss.

Im vorliegenden Bericht sind sowohl Aufgaben- und Finanzplan (AFP) wie auch der Voranschlag dargestellt.

1 Finanzielle Ausgangslage
Im Folgenden werden die Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung sowie die Geldflussrechnung dargestellt.

Erfolgsrechnung (in Tausend CHF)

                                                    RE         VA           VA          FP       FP          FP
                                                   2019       2020         2021        2022     2023        2024
 Ordentlicher Aufwand                              21'799    22'886    23'349          23'451   23'654     23'615
 Ordentlicher Ertrag                              24'049     22'463    21'932         22'437    22'852     23'138
 Ordentliches Ergebnis                             2'249      -423         -1'417      -1'014   -802        -478
 Ausserordentlicher Aufwand                        1'030       --            --          --       --          --
 Ausserordentlicher Ertrag                           --        --          500           --       --          --
 Entnahme Spezialfinanzierungen und Fonds           -335      -152          53           11       21          42
 Legate / Stiftungen Aufwand-
                                                     15        18           16           --       --          --
 Ertragsüberschuss
 Gesamtergebnis                                     900       -557         -848        -1'003    -781       -436

Im Jahr 2021 ist ein Gesamtergebnis in der Höhe von CHF -847'500.- geplant. Dies entspricht gegenüber dem
Jahr 2020 in der Höhe von CHF -556'900.- einer Veränderung in der Höhe von CHF -290'600.-.

Mit dem Voranschlag 2021 kann jedoch das Haushaltsgleichgewicht bei weitem nicht mehr hergestellt werden.
Einerseits wird mit einem Einbruch der Steuereinnahmen gerechnet und auf der anderen Seite stehen
verschiedene grössere Unterhalte an, welche die Jahresrechnung relativ stark belasten, beispielsweise:

       Gemeindehaus Umgebung                                        CHF          150'000.-
       Oberstufenzentrum OSZ, Dachsanierung                         CHF          180'000.-
       Haus Blume, Treppenhaussanierung                             CHF          100'000.-
       Unterhaltsarbeiten bestehender Gemeindepark                  CHF          228'800.-

                                                                                                   Seite 04 | 77
Bei den Steuererträgen muss bereits im laufenden Jahr festgestellt werden, dass die Steuereinnahmen
rückläufig sind. Die Hochrechnung bis Ende Jahr zeigt Mindereinnahmen von CHF 500'000.-.

Mit rückläufigen Einnahmen und steigenden Aufwendungen kann das Haushaltsgleichgewicht nicht
eingehalten werden. Aus diesem Grund wird im Voranschlag 2021 eine in den vergangenen Jahren gebildete
zusätzliche Abschreibung im Betrag von CHF 500'000.- aufgelöst.

                                       Entwicklung Nettoergebnisse
         1'500'000

                          980'171    982'656
         1'000'000                             899'698

           500'000
   CHF

                 0

          -500'000                                                                                       -435'600
                                                         -556'900

                                                                                              -781'300
         -1'000'000                                                 -847'500
                                                                                 -1'002'900

         -1'500'000
                                                          Nettoergebnis

            RE 2017   RE 2018       RE 2019    BU 2020        BU 2021          FP 2022        FP 2023      FP 2024

Im Jahr 2021 sind Nettoinvestitionen in der Höhe von CHF -1'680'000.- geplant. Das ist etwas mehr als die
geplanten Investitionen im Vorjahr (2020) in der Höhe von CHF -1'340'000. Die Veränderung beträgt
CHF -340'000.-.

Das Investitionsprogramm sieht für die nächsten Jahre weitere Investitionen vor. Der Bedarf liegt im Jahr 2021
deutlich über der Selbstfinanzierung. Die Baukosten eines allfälligen Neubaus des Alterszentrums sind in
diesen Zahlen noch nicht enthalten. Da Ende November 2020 erst über den Projektierungskredit abgestimmt
wird und noch kein Projekt vorliegt, sind im Investitionsprogramm bewusst noch keine Baukosten aufge-
nommen worden. Wenn die Stimmberechtigten dem Kredit an der Urnenabstimmung vom 29. November 2020
zustimmen und die Projektphase optimal verläuft, würden jedoch die ersten Baukosten in dieser Planungs-
phase anfallen. Nach dem Neubau sollte der Selbstfinanzierungsgrad bei 100% angestrebt werden.

                                                                                                              Seite 05 | 77
Investitionsrechnung (in Tausend CHF)

                                                           VA        VA        FP         FP           FP
                                             RE 2019
                                                          2020      2021      2022       2023         2024
  Investitionsausgaben                         1'951      1'340     1'680     1'530      1'240        1'030

  Investitionseinnahmen                         4           --        --        --        --             --

  Nettoinvestitionen                          -1'947     -1'340     -1'680    -1'530    -1'240        -1'030

Kennzahlen

                                                           VA        VA        FP         FP           FP
                                             RE 2019
                                                          2020      2021      2022       2023         2024
  Nettoverschuldungsquotient                  -82.36      -61.14    -69.14    -52.78    -42.33        -38.01

  Selbstfinanzierungsgrad                     156.22      27.72     -6.48     -10.14     12.00        48.91

  Zinsbelastungsanteil                         0.13       -0.01     0.00       0.00      0.00          0.00

2 Zusammenfassung
Die Finanzlage der Gemeinde Gais darf nach wie vor als gut bezeichnet werden. Die Steuereinnahmen haben
sich in den letzten Jahren sehr gut entwickelt, erleiden aber aktuell einen Einbruch. Wie sich das Ganze
mittelfristig entwickeln wird, ist schwierig vorherzusagen. Die Planungen gehen aber davon aus, dass der
Zuwachs auf einer etwas tieferen Basis wieder leicht steigt. Ebenso wurde immer wieder in die Infrastruktur
der Gemeinde investiert. Der Stand der Gemeinde-Infrastruktur kann sicher als gut bezeichnet werden. Nebst
vielen kleineren Vorhaben ist aber der Neubau eines Alterszentrums ein sehr grosses Projekt. Da der Betrieb
des Alterszentrums mit dem Mietzins die Amortisation und Verzinsung bezahlt, wird dieses Vorhaben den
laufenden Betrieb der Gemeinderechnung nicht zusätzlich belasten. Die Ausgaben in der Investitionsrechnung
und natürlich in der Bilanz das Verwaltungsvermögen werden entsprechend ansteigen.

Bei den Kennzahlen wiederspiegeln sich diese Aussagen. Der Nettoverschuldungsquotient sinkt langsam, da
Aufwandüberschüsse vorgesehen sind. Die Gemeinde Gais weist aber in der gesamten Planungsperiode ein
Nettovermögen aus. Der Selbst-finanzierungsgrad ist natürlich wegen dem recht hohen Investitionsbedarf und
dem negativen Ergebnis der Erfolgsrechnung deutlich unter 100%, sogar teilweise im negativen Bereich. Diese
Kennzahl sollte sich aber nach dem Neubau eines Pflegezentrums bei 100% einpendeln. In den vergangenen
Jahren lag diese Kennzahl immer deutlich über 100%.

                                                                                               Seite 06 | 77
3 Allgemeine Erläuterungen zum Voranschlag und zum AFP
3.1 Voranschlag
3.1.1 Kommentar zum Voranschlag 2021 (Art. 11 Abs. 3 lit. a FHG)

Überblick
Die Finanzlage hat sich in den vergangenen Jahren stetig verbessert und stabilisiert. Mit dem Voranschlag
2021 kann jedoch das Haushaltsgleichgewicht bei weitem nicht mehr hergestellt werden. Einerseits wird mit
einem Einbruch der Steuereinnahmen gerechnet und auf der anderen Seite stehen verschiedene grössere
Unterhalte an, welche die Jahresrechnung relativ stark belasten, beispielsweise:

       Gemeindehaus Umgebung                                      CHF     150'000.-
       OSZ Dachsanierung                                          CHF     180'000.-
       Haus Blume, Treppenhaussanierung                           CHF     100'000.-
       Unterhaltsarbeiten best. Gemeindepark                      CHF     228'800.-

Bei den Steuererträgen muss bereits im laufenden Jahr festgestellt werden, dass die Steuereinnahmen
rückläufig sind. Die Hochrechnung bis Ende Jahr zeigt Mindereinnahmen von CHF 500'000.-.

Mit rückläufigen Einnahmen und steigenden Aufwendungen kann das Haushaltsgleichgewicht nicht
eingehalten werden. Aus diesem Grund wird im Voranschlag 2021 eine in den vergangenen Jahren gebildete
zusätzliche Abschreibung im Betrag von CHF 500'000.- aufgelöst.

Zielsetzungen
Der Gemeinderat hat vor Jahren mit zwei Steuerfuss-Senkungen die Strategie für die nächsten Jahre
festgelegt. Er will das Eigenkapital nicht mehr weiter äufnen. Der Gemeinderat hat bereits im Jahr 2014 in
Kauf genommen, dass das relativ hohe Eigenkapital mit Aufwandüberschüssen in den kommenden Jahren
auch zwischendurch etwas beansprucht werden könnte. Er ging bereits damals in den Finanzplanungen davon
aus, dass verschiedene Mehrbelastungen sowie die hohen Unterhaltskosten bei den Gebäuden und Strassen
nur schwer mit den Mehrerträgen bei den Steuereinnahmen zu kompensieren sind.

Der Finanzplan 2021 zeigte letztes Jahr bereits für den Voranschlag 2021 ein Defizit von über CHF 500'000.
Allerdings war in der Finanzplanung keine Auflösung einer zusätzlichen Abschreibung vorgesehen, sondern
es wurde eine Steuersenkung eingerechnet. Es gab damals keine Anzeichen, dass die Steuererträge derart
einbrechen würden. Ob der Einbruch nur vorübergehend, wegen speziellen Entwicklungen, hingenommen
werden muss oder ob er längerfristig anhält, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Seit der
letzten Steuergesetzrevision erhalten die Gemeinden von der kantonalen Steuerverwaltung keine Detail-
informationen mehr über die Steuereingänge. So ist es unmöglich, solche Entwicklungen zu analysieren.

Das Investitionsprogramm sieht für die nächsten Jahre weitere Investitionen vor. Der Bedarf liegt im Jahr 2021
deutlich über der Selbstfinanzierung. Die Baukosten eines allfälligen Neubaus des Alterszentrums sind in
diesen Zahlen noch nicht enthalten.

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Da Ende November 2020 erst über den Projektierungskredit abgestimmt wird und noch kein Projekt
vorliegt, sind im Investitionsprogramm bewusst noch keine Baukosten aufgenommen worden. Wenn die
Stimmberechtigten dem Kredit an der Urnenabstimmung vom 29. November 2020 zustimmen und die
Projektphase optimal läuft, würden jedoch die ersten Baukosten in dieser Planungs-phase anfallen. Nach
dem Neubau sollte der Selbstfinanzierungsgrad bei 100% angestrebt werden.

Steuer-Entwicklung
Die Entwicklung der Steuereinnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise ist sehr schwierig zu
beurteilen. Die kantonale Steuerverwaltung rechnet für das nächste Jahr bei den natürlichen Personen mit
einem Rückgang von 1.2% und in den kommenden Jahren wieder mit positiven Zuwachsraten. Die bereits
rückläufige Entwicklung im Jahr 2020 in der Gemeinde Gais macht die Prognose für die Zukunft nicht
einfacher. Grundsätzlich schätzt der Gemeinderat die Entwicklung aber positiv ein. Er rechnet mit einer
tieferen Basis im Jahr 2021 und in den kommenden Jahren wieder mit einem moderaten Wachstum.

Auf den noch wenig vorhandenen Baulandreserven sind in den nächsten drei bis fünf Jahren verschiedene
Neubau-Projekte für Wohn- und Gewerbebau in Planung. Mit Projekten für verdichtetes Bauen kann ebenso
noch zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Daher geht der Gemeinderat davon aus, dass in den
nächsten fünf Jahren mit einer Zunahme an neuen Einwohnern zu rechnen ist, was sich auch auf die
Steuereinnahmen positiv auswirken dürfte.

Besondere Einflüsse
Die Corona-Krise hat im Jahr 2020 punktuelle Aufwendungen verursacht. Diese bewegen sich aber in einem
kleinen Rahmen. Wie sich die ganze COVID-19 Pandemie in den nächsten Jahren auswirken wird, ist äussert
schwierig zu beziffern.

Ergebnis Erfolgsrechnung
Der Voranschlag 2021 rechnet bei einem Ertrag von CHF 22'809'900.- und einem Aufwand von
CHF 23'657'400.- mit einem Aufwandüberschuss von CHF 847'500.-.

Investitionsrechnung
Die Investitionsrechnung weist Nettoinvestitionen von CHF 1'680'000.- aus. Sie gliedern sich wie folgt:

       für den Gemeindepark                                        CHF      60'000.-
       für die Wasserversorgung                                    CHF     420'000.-
       für den Gewässerschutz                                      CHF     270'000.-
       für Anschaffungen von Fahrzeugen                            CHF     280'000.-
       für den Projektierungskredit Zukunft Alter                  CHF     550'000.-
       und für die Sanierung der Bahnübergänge                     CHF     100'000.-

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Finanzierungsrechnung und Verschuldung
Die geplanten Investitionen 2021 können mit den vorhandenen liquiden Mitteln finanziert werden. Die gute
Entwicklung der finanziellen Lage in den letzten Jahren hat wesentlich dazu beigetragen. Das abzuschreibende
Verwaltungsvermögen betrug per 31. Dezember 2019 CHF 11'321'628.16. (inkl. zusätzlichen Abschreibungen von
CHF 3'100'000.-).

Haushaltsgleichgewicht
Das Haushaltsgleichgewicht kann im Jahr 2021 voraussichtlich nicht eingehalten werden. Auch in den nächsten
Jahren wird der vollständige Ausgleich nur schwer zu realisieren sein. Die von der Finanzkommission und dem
Gemeinderat geplante Steuerfusssenkung kann derzeit nicht umgesetzt werden. Der Hauptgrund liegt
natürlich im Einbruch der Steuereinnahmen. Sollten sich die Steuer-erträge in Zukunft besser entwickeln als
geplant, muss der Gemeinderat die Lage neu beurteilen. Der hohe Bilanzüberschuss von knapp CHF 13 Mio.
wird aber die Fehlbeträge in den kommenden Jahren auffangen können und gehört, wie bereits eingangs
erwähnt, zur Strategie des Gemeinderates.

Zudem sind in den vergangenen Jahren zusätzliche Abschreibungen in der 2. Stufe der Erfolgsrechnung im
Betrag von insgesamt CHF 3.1 Mio. getätigt worden. Diese zusätzlichen Abschreibungen müssen in den
kommenden Jahren in der 2. Stufe ebenfalls auch wieder aufgelöst werden. Im Voranschlag 2021 ist nun
geplant, eine erste Rate von CHF 500'000.- bei den Gemeindestrassen und beim Gemeindehaus aufzulösen.

Entwicklung Ausgaben nach Aufgabengebieten (Funktionen)
Im AFP ist die Erfolgsrechnung nach der funktionalen Gliederung aufgeführt. Dort sind die Ausgaben und die
Einnahmen der einzelnen Funktionen ersichtlich. Die Abweichungen gegenüber dem Vorjahr sind im Rahmen
und begründbar. Die Finanzkommission hat auch dieses Jahr wiederum strikte Anweisungen an die Ressorts
erlassen. Danach dürfen die grundsätzlich die Ausgaben nur im Rahmen der Teuerung wachsen. Ausnahmen
sind zu begründen.

3.1.2 Antrag des Gemeinderates zum Voranschlag 2021
3.1.2.1 Antrag
Der Gemeinderat hat den Voranschlag 2021 genehmigt und zuhanden der Stimmbürger verabschiedet. Der
Voranschlag wird in gekürzter Form Ende Oktober allen Haushaltungen zugestellt. Die detaillierten Unterlagen
zum Voranschlag können ab diesem Zeitpunkt auf der Homepage der Gemeinde abgerufen oder kostenlos bei
der Finanzverwaltung bestellt werden.

Der Gemeinderat unterbreitet den Voranschlag für das Jahr 2021 mit folgendem Bericht und Antrag:

Der Voranschlag der Erfolgsrechnung mit einem unveränderten Steuerfuss von 3.5 Einheiten für natürliche
Personen für das Jahr 2021 weist einen Aufwandüberschuss von CHF 847'500.- aus. Dieses Ergebnis resultiert
aus einem Ertrag von CHF 22'809'900.- und einem Aufwand von CHF 23'657'400.-.

Im Voranschlag betragen die Nettoinvestitionen der Investitionsrechnung CHF 1'680'000.-.

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3.1.2.2 Abstimmungsfrage
Der Voranschlag 2021 wird den Stimmberechtigten mit folgender Abstimmungsfrage zum Entscheid vorgelegt:

Wollen Sie dem Voranschlag 2021 mit einem unveränderten Steuerfuss von 3.5 Einheiten für natürliche
Personen zustimmen?

3.1.3 Grundlagen des Voranschlages 2021 (Art. 11 Abs. 3 lit. c FHG)
Der Voranschlag beruht auf den Grundsätzen des Finanzhaushaltsgesetzes des Kantons Appenzell
Ausserrhoden. Die wesentlichen Grundsätze wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

Elemente des Voranschlages
Die folgenden Elemente bilden integrierende Teile des Voranschlages:

       Erfolgsrechnung
       Investitionsrechnung
       Anhang.

Die Erfolgsrechnung weist die Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres aus. Sie wird zweistufig erstellt.
In der ersten Stufe sind die mit der ordentlichen Tätigkeit zusammenhängenden Erträge und Aufwendungen
im Vergleich mit den budgetierten Beträgen dargestellt; der Saldo dieser Stufe gibt das effektive Ergebnis
wieder. Die zweite Stufe enthält die ausserordentlichen Erfolge sowie Bildungen und Auflösungen von
Reservepositionen.

In der Investitionsrechnung werden die kreditpflichtigen Ausgaben für Investitionen in das Verwaltungs-
vermögen und die mit solchen Investitionen zusammenhängenden Einnahmen ausgewiesen und den im
Voranschlag dafür gesprochenen Krediten gegenübergestellt.

Im Anhang sind diejenigen zusätzlichen Informationen offengelegt, die für das grundsätzliche Verständnis des
Voranschlags und den verlässlichen Überblick über die finanzielle Lage und Entwicklung notwendig sind. Die
Angaben des Anhanges sind in den folgenden Kapiteln 3.2 bis 3.8 enthalten.

Allgemeine Bilanzierungsgrundsätze
Als Ertrag gilt der gesamte Wertzuwachs innerhalb einer bestimmten Periode. Alle Erträge werden in der
Periode ihrer Verursachung erfasst. Ein Ertrag gilt als realisiert, wenn in der betreffenden Periode ein Zufluss
an wirtschaftlichem oder öffentlichem Nutzen stattgefunden hat, der verlässlich ermittelt werden kann.

Als Aufwand gilt der gesamte Wertverzehr innerhalb einer bestimmten Periode. Alle Aufwände werden in der
Periode ihrer Verursachung erfasst. Ein Aufwand gilt als eingetreten, wenn in der betreffenden Periode ein
Abfluss an wirtschaftlichem oder öffentlichem Nutzen stattgefunden hat, der verlässlich ermittelt werden
kann.

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Allgemeine Bewertungsgrundsätze
Es gilt für alle Positionen der Grundsatz der Einzelbewertung. Die Bewertung des Verwaltungsvermögens
erfolgt zu Anschaffungswerten. Die Entwertung durch die ordentliche Nutzung wird durch planmässige
Abschreibungen über die angenommene Nutzungsdauer berücksichtigt. Nachhaltigen Wertverminderungen
bzw. Wertaufholungen wird durch entsprechende Wertkorrekturen auf die jeweilige Nutzwert-Rechnung
getragen, sobald eine solche Wertminderung absehbar ist. Für nicht budgetierte notwendige Wertkorrekturen
sind Kreditüberschreitungen möglich; sie werden mit der Abnahme der Rechnung genehmigt.

Die Aktivierungsgrenze beträgt CHF 100'000.-; Anschaffungen unter diesem Betrag werden im Anschaffungs-
jahr der Erfolgsrechnung belastet. Die Anlagen werden ab Nutzungsbeginn über die geschätzte Nutzungsdauer
linear abgeschrieben. Es gelten folgende Nutzungsdauern:

    Anlageklasse                                                       Nutzungsdauer in Jahren

         Unüberbaute Grundstücke                                       Keine Abschreibung

         Gebäude, Hochbauten                                                 25 Jahre

         Tiefbauten
                  Strassen                                                  40 Jahre
                  Kanalbauten                                               40 Jahre
                  Brücken                                                   40 Jahre

         Abwasseranlagen                                                      15 Jahre

         Abfallanlagen                                                       40 Jahre

         Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge
                  Mobilien                                                   4 Jahre
                  Maschinen                                                  8 Jahre
                  Fahrzeuge                                                  4 Jahre

         Informatik

                  Hardware                                                   3 Jahre
                  Software                                                   5 Jahre

Die Anlagen des Finanzvermögens werden zu Verkehrswerten bewertet. Die Verkehrswerte werden nicht
planmässig abgeschrieben, sondern periodisch an neue Gegebenheiten angepasst. Eine Neuermittlung der
Verkehrswerte wird insbesondere vorgenommen, wenn sich die Marktverhältnisse massgebend verändern.

Finanzielle Forderungen und Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bilanziert.

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3.2 Aufgaben- und Finanzplan
3.2.1 Einleitung/Ausgangslage
Nach Art. 10 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG; bGS 612.0) ist der Aufgaben- und Finanzplan (AFP) ein
zentrales Element für die mittelfristige Steuerung der Gemeinde. Der bisherige Finanzplan wird ergänzt, um
die inhaltliche Darstellung der Aufgaben. Ziel des AFP ist es somit, Finanzen und Leistungen mittelfristig zu
steuern. Dies bedeutet eine intensive Auseinandersetzung mit den Hauptaufgaben und den Zielen der
Gemeinde.

3.2.2 Legislaturziele
Für die Amtsdauer 2019 - 2022 hat sich der Gemeinderat anfangs Juni 2019 neu konstituiert. Auf diese
Amtszeit sind zwei neue Ratsmitglieder gewählt worden.

An der konstituierenden Sitzung hat der Gemeinderat die Strukturen der verschiedenen Funktionen
hinterfragt und nach eingehender Aufarbeitung durch die Kanzleikommission die Ressorts neu in sieben
Ebenen gegliedert. Der Trend - und dies nicht nur in der Ostschweiz, sondern in der ganzen Schweiz - liegt
eindeutig in der vermehrten Trennung von strategischer und operativer Führung. Operativ wird erwartet, dass
die Abläufe rational und genau vollzogen und termingerecht umgesetzt werden. Für dies hat die Gemeinde ein
gutes Verwaltungsteam inklusive eine guten Schul- sowie Alterszentrumsleitung. Strategisch hingegen sollen
die vom Volk gewählten Gemeinderäte das Dorf in allen Belangen weiterbringen. Als Ziel ist die Bildung einer
attraktiven Dorfgemeinschaft anzustreben.

Der Gemeinderat hat auf die Verabschiedung konkreter Legislaturziele pro Ressort verzichtet. Einzelne
Ressorts haben jedoch Entwicklungsziele formuliert.

3.2.3 Finanzpolitische Ziele
Gemäss Artikel 22 des Finanzhaushaltsgesetzes legt der Gemeinderat finanzpolitische Zielgrössen für
die Beurteilung der Finanzlage und eine gesunde Entwicklung des Haushaltes fest.

Für die Legislaturperiode 2019 bis 2023 wurden folgende finanzpolitischen Zielsetzungen festgelegt:

     Steuerfuss in der Höhe von 3.5 Einheiten für natürliche Personen beibehalten oder nach
      Möglichkeit weiter senken.
     das operative Ergebnis der Erfolgsrechnungen ist möglichst ausgeglichen zu gestalten.
     Der Bilanzüberschuss soll tendenziell gesenkt und nicht mehr weiter geäufnet werden.

3.2.4 Wirtschaftliche und gemeindespezifische Planungsannahmen
Die folgenden Planungsannahmen wurden in dem weiteren Bericht zur Planung herangezogen.

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Volkswirtschaftliche Referenzgrößen
                                             RE      VA      VA      FP      FP          FP
                                            2019    2020    2021    2022    2023        2024
 Wachstum reales Bruttoinlandprodukt (AR)     --     1.70   3.30    1.90    1.70         1.70

Gemeindespezifische Referenzgrößen
                                             RE      VA      VA      FP      FP          FP
                                            2019    2020    2021    2022    2023        2024
 Entwicklung Personalteuerung                --     2.00    1.00    1.00    1.00        1.00
 Entwicklung Einwohnerzahl                  3'067   3'090   3'080   3'090   3'100       3'110
 Steuerfuss                                 3.50    3.50    3.50    3.50    3.50        3.50

                                                                               Seite 13 | 77
3.3 Ergebnis
3.3.1 Erfolgsrechnung / Gestufter Erfolgsausweis (in Tausend CHF)
                                                       VA        VA          FP          FP         FP
                                          RE 2019
                                                      2020      2021        2022        2023       2024
 Betrieblicher Aufwand                      21'406    22'356    23'099      23'170      23'470      23'519

 30 - Personalaufwand                       9'942      10'177   10'627      10'836      11'059       11'149

 31 - Sach- und übriger Betriebsaufwand     4'952      5'422     5'335      5'004        4'917      4'759

 33 - Abschreibungen
                                              664        637      668          710        802          832
       Verwaltungsvermögen

 35 - Einlagen in Fonds und
                                                53        15        15          15          15              15
      Spezialfinanzierungen

 36 - Transferaufwand                       5'795      6'105     6'455      6'606       6'678       6'765

 Betrieblicher Ertrag                      23'523     22'258    21'678      22'180      22'592     22'875

 40 - Fiskalertrag                          11'694    10'932    10'408      10'717      10'980      11'250

 42 - Entgelte                              8'323      7'695     7'603      7'680        7'757      7'834

 43 - Verschiedene Erträge                      39        25        27          27         28              28

 46 - Transferertrag                        3'466     3'606      3'639      3'756        3'828      3'764

 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit         2'117      -98     -1'422      -990        -878         -644

 34 - Finanzaufwand                           394       530       250          281         184             96

 44 - Finanzertrag                            526       205       255         257         260          262

 Ergebnis aus Finanzierung                     133      -325           5       -24         76              166

 Operatives Ergebnis                        2'249       -423     -1'417      -1'014      -802         -478

 38 - Ausserordentliches Aufwand             1'030         --          --        --         --              --

 48 - Ausserordentlicher Ertrag                  --        --     500            --         --              --

 90 - Spezialfinanzierungen, Fonds,
                                             -320       -134        69             11       21             42
      Legate & Stiftungen

 Ausserordentliches Ergebnis und
                                            -1'350      -134      569              11       21             42
 Reserveveränderung

 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung               900       -557     -848       -1'003        -781        -436

                                                                                           Seite 14 | 77
3.3.2 Erläuterungen zur Erfolgsrechnung
3.3.2.1 Fiskalertrag und Steuerfuss
Fiskalertrag (in Tausend CHF)
                                                                 VA        VA       FP          FP         FP
                                                RE 2019
                                                                2020      2021     2022        2023       2024
 40 - Fiskalertrag                                 11'694       10'932    10'408   10'717      10'980      11'250

 400 - Direkte Steuern natürliche
                                                   9'472         9'522    8'977    9'255       9'486        9'723
      Personen

 401 - Direkte Steuern juristische
                                                     680          588        610     633         656              681
       Personen

 402 - übrige Direkte Steuern                       1'522         800       800      808         816          824

 4022 - davon Vermögensgewinnsteuern                 982          300       300      303         306          309

 4023 - davon Handänderungssteuern                   427          380       380      384         388          392

 4024 - davon Erbschaftssteuern                           113      120       120       121        122             124

 403 - Besitz und Aufwandsteuern                          20         21       21          21       21             22

Kennzahlen Steuerertrag
                                                                 VA        VA       FP          FP         FP
                                                RE 2019
                                                                2020      2021     2022        2023       2024
 Wachstum Steuern NP in %                         4.64          0.53      -5.73    3.10        2.50        2.50
 Wachstum Steuern JP in %                         11.44         -13.45    3.74     3.70        3.70        3.70

Erläuterungen zum Voranschlag
Im Jahr 2021 ist ein Fiskalertrag in der Höhe von CHF 10'407'900.- geplant. Dies entspricht gegenüber dem
Jahr 2020 in Höhe von CHF 10'931'600.- einer Veränderung in der Höhe von CHF -523'700.-. Der im Jahr 2020
budgetierte Fiskalertrag enthält Steuern aus Vorjahren von CHF 660'200.- davon entfallen CHF 590'000.- auf
Steuern natürlicher Personen und CHF 70'200.- auf Steuern juristischer Personen.

Der Ertrag der laufenden Steuern der natürlichen Personen wurde wie folgt berechnet:

       Effektiver Stand per Ende August 2020
       Hochrechnung auf Ende Jahr 2020
       Zuwachs 0%
       Steuerfuss 3.5 Einheiten

Die Steuererträge 2021 werden somit deutlich tiefer budgetiert, als im Vorjahr. Grund dafür ist einerseits, dass
die Steuererträge 2020 nicht so fliessen, wie im Voranschlag vorgesehen. Die Hochrechnung zeigt ein

                                                                                                  Seite 15 | 77
Minderertrag von rund CHF 500'000.-. Die kantonale Steuerverwaltung geht wegen der Corona-Krise für
nächstes Jahr zudem mit einem Rückgang bei den Steuererträgen der natürlichen Personen von 1.2% aus. Da
in der Gemeinde Gais nächstes Jahr wieder neuer Wohnraum zur Verfügung steht, wird mit einem
Nullwachstum gerechnet. Bei den juristischen Personen wird von einem leichten Zuwachs ausgegangen, dies
aber nach einem Rückgang im Jahr 2020.

Erläuterungen zum AFP
Im Finanzplan wird ab 2022 wird mit einem leichten Zuwachs gerechnet.

3.3.2.2 Transferertrag
Transferertrag (in Tausend CHF)
                                                            VA         VA         FP         FP         FP
                                              RE 2019
                                                           2020       2021       2022       2023       2024
 46 - Transferertrag                             3'466     3'606      3'639      3'756      3'828       3'764

 460 - Ertragsanteile                              465       420        440       444        449           453

 461 - Entschädigungen von öffentlichen
                                                 2'089      2'249     2'392      2'503      2'569       2'499
       Gemeinwesen

 463 - Beträge von öffentlichen
                                                   905        932       801       802        803           804
       Gemeinwesen und Dritten

 469 - Verschiedener Transferertrag                    7          5          7          7          7            7

Kennzahlen Transferertrag
                                                            VA         VA         FP         FP         FP
                                              RE 2019
                                                           2020       2021       2022       2023       2024
 Effektives Wachstum Transferertrag             0.34       4.03       0.93       3.20       1.92        -1.67

Erläuterungen zum Voranschlag
Im Jahr 2021 ist ein Transferertrag in der Höhe von CHF 3'639'300.- geplant. Dies entspricht gegenüber dem
Jahr 2020 in Höhe von CHF 3'605'800.-einer Veränderung in der Höhe von CHF 33'500.-.

Die weitaus wichtigste Position in dieser Kontengruppe sind die Gemeindebeiträge von Gais und Bühler an die
gemeinsame Oberstufe Bühler-Gais. Zudem gehören auch die Kantonsbeiträge an die Schüler sowie an die
Gemeindestrassen in diese Kontengruppe.

                                                                                               Seite 16 | 77
Erläuterungen zum AFP
In den nächsten Jahren steigen die Schülerzahlen an der Oberstufe. Aus diesem Grund wird auch der Faktor
Pensum pro Lernende zunehmen.

3.3.2.3 Personalaufwand
Personalaufwand (in Tausend CHF)
                                                             VA         VA         FP         FP            FP
                                             RE 2019
                                                            2020       2021       2022       2023          2024
 30 - Personalaufwand                           9'942       10'177     10'627     10'836     11'059          11'149

 300 - Behörden, Kommissionen
                                                      186     185        192         193       195                 197
       und Richter

 301 - Löhne des Verwaltungs- und
                                                 5'041      5'024      5'097       5'148     5'200          5'252
       Betriebspersonals

 302 - Löhne der Lehrpersonen                    3'196      3'296      3'572      3'697      3'838          3'864

 304 - Zulagen                                         3           3          3          3          3               3

 305 - Arbeitgeberbeiträge                       1'388      1'480       1'572      1'600      1'627          1'636

 309 - Übriger Personalaufwand                        130     190        192        194        196                 198

Kennzahlen Personalaufwand
                                                             VA         VA         FP         FP            FP
                                             RE 2019
                                                            2020       2021       2022       2023          2024
 Effektives Wachstum Personalaufwand           1.03         2.36       4.42       1.96       2.06           0.82

 davon für Lohnmassnahmen und
                                                 --          --         --         --         --              --
 Anerkennungsprämien

Erläuterungen zum Voranschlag
Für allfällige Lohnmassnahmen wurde ein Zuwachs von 1% aufgenommen. Der Personalaufwand (Löhne,
Sozialleistungen, Weiterbildungen usw.) der Gemeinde Gais inkl. Alterszentrum beläuft sich auf rund
CHF 10.6 Mio. Dies ist rund CHF 450'100.- höher als im Voranschlag 2020. Die Zunahme ist nebst dem
Zuwachs vor allem auf die Löhne bei der Schule zurückzuführen. Dort sind es vor allem die steigenden
Schülerzahlen, welche Erhöhungen der Pensen notwendig machen. In der Primarschule sind aber auch
verstärkte Massnahmen im Sinne von integrativer Sonderschulung (IVM), welche vom Kanton angeordnet,
aber nur zu 50% mitgetragen werden, mitverantwortlich für die Erhöhung.

                                                                                                   Seite 17 | 77
Erläuterungen zum AFP
Im Finanzplan sind bei den Personalkosten insbesondere bei der Schule höhere Kosten vorgesehen.
Aufgrund der Schülerzahlen werden beim Stellenplan Aufstockungen unumgänglich sein.

3.3.2.4 Sachaufwand
Sachaufwand (in Tausend CHF)
                                                            VA         VA          FP         FP            FP
                                             RE 2019
                                                           2020       2021        2022       2023          2024
 31 - Sach- und übriger Betriebsaufwand         4'952      5'422      5'335       5'004       4'917         4'759

 310 - Material und Warenaufwand                     761     790        787         795        803             810

 311 - Nicht aktivierbare Anlagen                    235     279        385         294        297             299

 312 - Ver- und Entsorgung
                                                     345     338        343         347        350             354
       Liegenschaften VV

 313 - Dienstleistungen und Honorare             1'468      1'352     1'400        1'633      1'397           1'410

 314 - Baulicher und betrieblicher
                                                 1'357     2'079      1'806        1'316      1'445          1'253
       Unterhalt

 315 - Unterhalt Mobilien und
                                                     283     240        263         265        268                 271
       immaterielle Anlagen

 316 - Mieten, Leasing, Pachten,
                                                      23         23         23          23         24              24
       Benützungsgebühren

 317 - Spesenentschädigung                           166     205            216      218       220             222

 318 - Wertberichtigungen auf
                                                     253         50         50          51         51              52
       Forderungen

 319 - Verschiedener Betriebsaufwand                 60          67         63          63         64              64

Kennzahlen Sachaufwand
                                                            VA         VA          FP         FP            FP
                                             RE 2019
                                                           2020       2021        2022       2023          2024
 Effektives Wachstum Sachaufwand              18.84        9.49       -1.60       -6.20      -1.74         -3.22

 davon Teuerung Informatikkosten                --          --         --          --         --              --

                                                                                                   Seite 18 | 77
Erläuterungen zum Voranschlag
Im Jahr 2021 sind die Kosten für den baulichen Unterhalt sehr hoch. Wie bereits weiter vorne dokumentiert,
fallen Kosten bei der bei der Dachsanierung beim Oberstufenzentrum OSZ, Unterhaltskosten beim
Gemeindepark sowie auch die Treppenhaussanierung beim Haus Blume an.

Erläuterungen zum AFP
Im Finanzplan werden in den Jahren 2022 – 2024 deutlich tiefere Kosten für den baulichen Unterhalt erwartet.
Aber auch in diesen Jahren wird die eine oder andere grössere Sanierung ins Auge gefasst (Umbau
Kindergarten Gaiserau, Wohnung Dorfschulhaus, Wohnungen Blume usw.).

3.3.2.5 Transferaufwand
Transferaufwand (in Tausend CHF)
                                                              VA       VA        FP         FP          FP
                                              RE 2019
                                                             2020     2021      2022       2023        2024
 36 - Transferaufwand                             5'795      6'105    6'455      6'606     6'678        6'765

 361 - Entschädigungen an öffentliche
                                                  1'809      2'028     2'167     2'240      2'213       2'259
       Gemeinwesen

 362 - Finanz- und Lastenausgleich                     115     120        96        97        98               99

 363 - Beiträge an öffentliche
                                                  3'765       3'814   4'066      4'134     4'233         4'272
       Gemeinwesen und Dritte

 366 - Abschreibungen
                                                    106        143       126       135        135              135
       Investitionsbeiträge

Kennzahlen Transferaufwand
                                                              VA       VA        FP         FP          FP
                                              RE 2019
                                                             2020     2021      2022       2023        2024
 Effektives Wachstum Transferaufwand            3.70         5.36     5.73       2.34      1.08         1.30

Erläuterungen zum Voranschlag
Hier spielen wiederum die Beiträge der Gemeinden Bühler und Gais an die gemeinsame Oberstufe
Bühler-Gais eine wichtige Rolle (vgl. Transferertrag).

                                                                                               Seite 19 | 77
Erläuterungen zum AFP
Im Finanzplan wurden der Finanz- und Lastenausgleich im selben Rahmen wie im aktuellen Jahr eingesetzt.
Der kantonale Finanzausgleich wird jedoch in den nächsten Jahren überarbeitet und neugestaltet. Wann dieser
in Kraft gesetzt wird und wie die Auswirkungen für die Gemeinde Gais aussehen, ist im Moment noch nicht
bekannt.

3.3.2.6 Weitere neue Positionen im Voranschlag
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand
Bei dieser Sachgruppe sind im Voranschlag 2021 rund CHF 5'335'000.- ausgewiesen. Erwähnenswert sind
sicher die Aufwendungen für den baulichen Unterhalt; dieser ist auch im Jahr 2021 sehr hoch.

314 Baulicher Unterhalt
In dieser Kontengruppe werden auch Investitionen verbucht, welche werterhaltend sind und somit keine
Wertvermehrung bringen. Die Kosten für das Jahr 2021 gliedern sich in folgende Rubriken:

       Unterhalt an Grundstücken                        CHF     322'500.-
       Unterhalt Strassen                               CHF     460‘000.-
       Unterhalt Wasserbau                              CHF       10‘000.-
       Unterhalt übrige Tiefbauten                      CHF      313‘000.-
       Unterhalt Hochbauten, Gebäude                    CHF     675‘000.-
       Unterhalt Wald                                   CHF       5‘000.-
       Unterhalt übrige Sachanlagen                     CHF      20‘000.-

Die höheren Beträge betreffen insbesondere die Positionen Unterhalt an Grundstücken sowie Unterhalt
Hochbauten und Gebäude. Die unterhaltsbedingten Kosten beim Gemeindepark belasten den Voranschlag
2021. Bei den Hochbauten sind es verschiedene Unterhaltsarbeiten beim Oberstufenzentrum OSZ
(defektes Flachdach, Ersatz defekte Liftsteuerung, Lüftungsreinigung) usw.

33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen
Die Abschreibungen werden linear, nach der Nutzungsdauer vorgenommen. Die Ansätze sind in den
Rechnungslegungsgrundsätzen aufgeführt. Gegenüber der früheren Abschreibungspraxis (bis Ende 2013)
werden mit diesem neuen System weniger Abschreibungen getätigt. Mit der Investitionstätigkeit steigen
jedoch die Abschreibungen kontinuierlich an.

                                                                                            Seite 20 | 77
Nachstehender Vergleich soll dies aufzeigen:

       Ordentliche Abschreibungen 2013                   CHF     795‘000.-
       Ordentliche Abschreibungen 2014                   CHF     494‘300.-
       Ordentliche Abschreibungen 2015                   CHF     482‘000.-
       Ordentliche Abschreibungen 2016                   CHF     574‘000.-
       Ordentliche Abschreibungen 2017                   CHF     587‘790.-
       Ordentliche Abschreibungen 2018                   CHF     660‘800.-
       Ordentliche Abschreibungen 2019                   CHF     642‘900.-
       Ordentliche Abschreibungen 2020                   CHF     637‘000.-
       Ordentliche Abschreibungen 2021                   CHF     667'500.-

Die Abschreibungen werden nach der Anlagebuchhaltung und den festgelegten Abschreibungsnutzungsdauern
vorgenommen. Dies kann je nach Investitionsstand per Ende Jahr zu Veränderungen gegenüber dem
Voranschlag führen. Zudem darf erst mit den Abschreibungen begonnen werden, wenn die Inbetriebnahme der
Anlage erfolgt ist.

Zusätzliche Abschreibungen dürfen nach HRM2 nur noch in der 2. Stufe der Erfolgsrechnung erfolgen. Die so
geschaffenen Reserven sind in den Folgejahren dann wieder aufzulösen. Im Voranschlag 2021 sind keine
zusätzlichen Abschreibungen vorgesehen. Wie bereits in den Erläuterungen erwähnt, ist aber die Auflösung
einer ausserordentlichen Abschreibung von CHF 500'000.- geplant.

Die Abschreibungen der Investitionsbeiträge werden in den Kontengruppe 366 ausgewiesen.

343 Liegenschaftenaufwand Finanzvermögen
Der Liegenschaftsaufwand beim Finanzvermögen wird im kommenden Jahr deutlich tiefer liegen als im Jahr
2020. Die Sanierung der Gäbrisstrasse 33 konnte in diesem Jahr abgeschlossen werden. Hingegen ist beim
Haus Blume die Sanierung des Treppenhauses vorgesehen.

361 Entschädigung an Gemeinden und Gemeindezweckverbände
Bei der gemeinsamen Oberstufe Bühler-Gais konnten die Kosten pro Schüler seit Beginn weg in der
gleichen Bandbreite von rund CHF 16'000.- gehalten werden. Da jedoch mehr Schüler beschult werden
müssen, als in den letzten Jahren, steigen die Kosten gesamthaft an. In der 3. Oberstufe müssen ab dem
Schuljahr 2021/2022 voraussichtlich 2 E-Klassen gebildet werden.

363 Beiträge an Gemeinwesen und Dritte
Die Kosten für Sonderschüler tragen die Gemeinden und der Kanton gemeinsam. Der Gemeindeanteil pro
Schüler beträgt CHF 41'000.-. Im Jahr 2021 werden in unserer Gemeinde sieben Sonderschüler wohnen. Das
sind zwei mehr als im Vorjahr, bzw. CHF 82'000.- Mehraufwand. Auch beim Kostenanteil für die
Flüchtlingsbetreuung werden Mehrkosten von CHF 20'000.- erwartet.

                                                                                              Seite 21 | 77
422 Spital- und Heimtaxen, Kostgelder
Die Grundtaxen für die Betreuung und die Pflegetaxen im Alterszentrum Rotenwies sind rund
CHF 200'000.- höher vorgesehen als im Voranschlag 2020.

426 Rückerstattungen Dritter
Die Rückerstattungen sind deutlich tiefer voranschlagt, als im Vorjahr. Dies ist insbesondere auf die
Innensanierung der Evang. Kirche zurückzuführen, da im Voranschlag 2020 in dieser Kontengruppe die
Rückerstattung der Kirchgemeinde von 50% enthalten ist.

44 Finanzertrag
Die Einnahmen aus Pacht- und Mietzinseinnahmen sind im Voranschlag 2021 angestiegen und betragen CHF
254'800.- Die Erhöhung steht im Zusammenhang mit der Vermietung der neu renovierten Wohnungen an der
Gäbrisstrasse 33.

48 Ausserordentlicher Ertrag
Das Haushaltsgleichgewicht kann beim Voranschlag 2021 bei weitem nicht hergestellt werden. Die
höheren Unterhalte und die tieferen Steuereinnahmen führen zu diesem Ergebnis. Damit das Missverhältnis
nicht zu hoch ist, wird im Voranschlag 2021 vorgesehen, eine in den Vorjahren gebildete zusätzliche
Abschreibung im Betrag von CHF 500'000.- aufzulösen.

49 Interne Verrechnungen
Die internen Verrechnungen sind im selben Rahmen wie im Rechnungsjahr 2019. Die Kontengruppe 49 im
Ertrag ist identisch mit der Kontengruppe 39 im Aufwand.

Übersicht Abschreibungen
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklungen der ordentlichen Abschreibungen des
Verwaltungsvermögens, der Abschreibungen der Investitionsbeiträge sowie die zusätzlichen Abschreibungen.

                                                                                              Seite 22 | 77
Abschreibungen
        900'000

        800'000

        700'000

        600'000

        500'000
  CHF

        400'000

        300'000

        200'000

        100'000

             0
                        Abschreibungen               Abschreibungen                   Zusätzliche Abschreibungen
                      Verwaltungsvermögen          Investitionsbeiträge

            RE 2017     RE 2018     RE 2019   BU 2020       BU 2021       FP 2022        FP 2023     FP 2024

3.4 Investitionen
3.4.1 Investitionsrechnung (in Tausend CHF)
                                                              VA           VA           FP          FP         FP
                                              RE 2019
                                                             2020         2021         2022        2023       2024
 Investitionsausgaben                             1'951       1'340        1'680         1'530     1'240        1'030

 50 - Sachanlagen                                1'836        1'240        1'580         1'280     1'240        1'030

 56 - Eigene Investitionsbeiträge                   115        100          100           250          --             --

 Investitionseinnahmen                                  4        --              --         --         --             --

 63 - Investitionsbeiträge für
                                                        4        --              --         --         --             --
     eigene Rechnung

 Saldo Investitionsrechnung                      -1'947      -1'340       -1'680        -1'530     -1'240      -1'030

                                                                                                      Seite 23 | 77
Entwicklung Nettoinvestitionen
                 0

          -500'000

         -1'000'000
                                                                                                                       -1'030'000
   CHF

                                                                                                          -1'240'000
                                                                 -1'340'000
         -1'500'000
                                                                                             -1'530'000
                                       -1'620'004
                                                                              -1'680'000
                          -1'824'182
         -2'000'000                                 -1'947'324

         -2'500'000
                                                                 Nettoinvestitionen

             RE 2017   RE 2018         RE 2019        BU 2020          BU 2021             FP 2022        FP 2023        FP 2024

3.4.2 Erläuterung zur Investitionsrechnung
Im Jahr 2020 ist der Investitionsbedarf recht hoch. Für das Bauamt muss ein Ersatzfahrzeug für die Aebi KT
angeschafft werden. Das bisherige Fahrzeug ist in die Jahre gekommen und muss dringend ersetzt werden.
Zudem sind noch bei der Wasserversorgung verschiedene Sanierungen und Netzerneuerungen im Betrag von
CHF 420'000.- geplant. Diese werden aber über die Spezialfinanzierung Wasserversorgung finanziert und
amortisiert.

Schlussendlich schlägt auch der 1. Teil des Projektierungskredits für die Zukunft «Alterszentrum
Rotenwies» zu Buche. Über diesen Kredit müssen die Stimmberechtigten aber noch abstimmen. Diese
Investition ist deshalb auch mit einem * gekennzeichnet. Dieser Stern bedeutet einen Sperrvermerk
gemäss Art. 13b FHG. Dies bedeutet, dass der entsprechende Kreditbeschluss noch nicht vorliegt.

Die Baukosten eines allfälligen Neubaus des Alterszentrums Rotenwies sind in diesen Zahlen noch nicht
enthalten. Da im November 2020 erst über den Projektierungskredit abgestimmt wird und noch kein
Projekt vorliegt, sind im Investitionsprogramm bewusst noch keine Baukosten aufgenommen worden. Wenn
die Bürgerschaft dem Kredit an der Urnenabstimmung vom 29. November 2020 zustimmt und die
Projektphase optimal läuft, würden jedoch die ersten Baukosten in dieser Planungsphase anfallen.

                                                                                                                          Seite 24 | 77
3.5 Geldflussrechnungen/Informationen zur Finanzierung
(in Tausend CHF)

                                                            VA         VA          FP       FP           FP
                                               RE 2019
                                                           2020       2021        2022     2023         2024
 Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung (+)
                                                   900       -557      -848       -1'003     -781        -436
 Gewinn / (-) Reinverlust

 Geldfluss aus operativer Tätigkeit (+) Cash
                                                  2953        900      1'000       850       900        1'000
 Flow / (-) Cash Drain

 Liquiditätswirksame Einnahmen der
                                                      4         --           --       --        --             --
 Investitionsrechnung

 Liquiditätswirksame Ausgaben der
                                                 -1'800     -1'340    -1'680      -1'530   -1'240       -1'030
 Investitionsrechnung

 Geldfluss aus Investitionstätigkeit
                                                  -1'796    -1'340    -1'680      -1'530   -1'240       -1'030
 ins Verwaltungsvermögen

 Geldfluss aus Anlagentätigkeit ins
                                                    -74         0            0        0         0              0
 Finanzvermögen

 Geldfluss aus Investitions- und
                                                 -1'870     -1'340    -1'680      -1'530   -1'240       -1'030
 Anlagentätigkeit

 Finanzierungs-Überschuss (+) /
                                                  1'083      -440      -680        -680     -340              -30
 -Fehlbetrag (-)

 Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit            -1'500

 Veränderung der flüssigen Mittel                  -417      -440      -680        -680     -340              -30

Die Geldflussrechnung zeigt die Herkunft und die Verwendung der Geldmittel auf und wird unterteilt in
Geldflüsse aus betrieblicher Tätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit.

Die Geldflussrechnung ist wichtig, damit die Finanzierungstätigkeit und der Finanzierungsbedarf einzeln
analysiert und kommuniziert werden können. Mit einer gestuft dargestellten Geldflussrechnung können
sie zusätzlich über die betrieblichen, die investitionsbedingten und die finanzierungsbezogenen Vorgänge
detailliert orientiert werden.

Die Zahlen bei der Rechnung 2019 entsprechen den tatsächlichen Sachverhalten. Bei den Voranschlags- und
Finanzplanzahlen handelt es sich um approximative Schätzungen. Die Ergebnisse und die Netto-
Investitionen wurden aus den entsprechenden Planrechnungen entnommen.

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3.6 Vermögen und Verschuldungen/Erläuterung
Nettoschulden I + II (in Tausend CHF)
                                                            VA         VA         FP       FP          FP
                                              RE 2019
                                                           2020       2021       2022     2023        2024
 Nettoschuld I                                   -9'631    -6'684     -7'196     -5'656   -4'647       -4'276

 Fremdkapital                                    6'366     10'000      8'801     10'341    11'350       11'721

 Finanzvermögen                                  15'997    16'684     15'997     15'997   15'997       15'997

 Passivierte Investitionsbeiträge                     0         0            0       0         0              0

 Nettoschuld II                                  -9'669    -6'722     -7'234     -5'693   -4'685       -4'314

 Verwaltungsvermögen                              11'322   12'505     12'527     13'053   13'234        13'153

 Darlehen und Beteiligungen                          38        38        38         38        38              38

 Passivierte Investitionsbeiträge (2068) -
 Untergliederung Langfristige                         0         0            0       0         0              0
 Finanzverbindlichkeiten

 Eigenkapital                                   20'953      19'189    19'723     18'709    17'881      17'429

 davon Bilanzüberschuss/-fehlbetrag               12'921    11'220    11'542     10'539    9'732        9'322

Die «Nettoschulden I» zeigen, welcher Teil des Fremdkapitals nicht durch das Finanzvermögen gedeckt ist. In
unserer Gemeinde besteht ein Nettovermögen. Somit ist das Finanzvermögen grösser, als das Fremdkapital.

Die «Nettoschulden II» zeigen denjenigen Teil des abzuschreibenden Verwaltungsvermögens, der nicht durch
das Eigenkapital gedeckt ist. Auch hier besteht ein Vermögen.

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3.7 Finanzkennzahlen/Erläuterung
Kennzahlen erster Priorität
                                                              VA           VA       FP           FP           FP
                                               RE 2019
                                                             2020         2021     2022         2023         2024
 Nettoverschuldungsquotient                      -82.36      -61.14       -69.14   -52.78       -42.33       -38.01

 Selbstfinanzierungsgrad                         156.22      27.72        -6.48    -10.14       12.00        48.91

 Zinsbelastungsanteil                             0.13       -0.01        0.00     0.00         0.00          0.00

Bei den Kennzahlen erster Priorität fällt die Entwicklung des Selbstfinanzierungsgrades negativ auf. Dabei gilt
aber zu berücksichtigen, dass in den vergangenen Jahren diese Kennzahl deutlich über 100% lag. Da in dieser
Planperiode relativ hohe Investitionen anstehen und die Erfolgsrechnung nicht ganz ausgeglichen sein wird, ist
natürlich auch der Selbstfinanzierungsgrad entsprechend tief. Mittelfristig sollte dieser aber bei 100%
einpendeln.

Die restlichen Kennzahlen liegen im Rahmen der vom Gemeinderat festgelegten finanzpolitischen
Zielen und geben deshalb zu keine besonderen Bemerkungen Anlass.

3.8 Verwendung der laufenden Verpflichtungskredite
                                                                         Kredit       Kredit
 Verzeichnis der                                   Abstimmung                                            Restkredit
                                       Aufgabe                         bewilligt   beansprucht
 Verpflichtungskredite                                vom                                                 (TCHF)
                                                                        (TCHF)       (TCHF)
 Aktuell sind keine
 Verpflichtungskredite pendent.

Gebundene Ausgaben fallen gemäss Art. 88 Kantonsverfassung und Art. 19 Gemeindegesetz immer in die
Kompetenz der Exekutive. Ein Verpflichtungskredit kann nur für neue Ausgaben gesprochen werden.

3.9 Risiken im Aufgaben- und Finanzplan
3.9.1 Nicht durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken
                                                                                   Wahrschein-
      Nr.                Risiko               Beschreibung            Auswirkung                         Fristigkeit
                                                                                     lichkeit
                                           Auswirkungen
                                           können
       1        Wirtschaftskrise/Corona    derzeit nicht                Mittel              1                 1
                                           abgeschätzt
                                           werden.

                                                                                                    Seite 27 | 77
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