Vorbericht zum Haushaltsplan 2019 - 2 Abs. 2 Nr. 1, 3 KommHV - Benediktbeuern

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Vorbericht zum Haushaltsplan 2019 - 2 Abs. 2 Nr. 1, 3 KommHV - Benediktbeuern
Vorbericht
                      zum
                  Haushaltsplan
                      2019
               § 2 Abs. 2 Nr. 1, § 3 KommHV

Die Gemeinde Benediktbeuern, Mitgliedsgemeinde der Verwaltungs-
gemeinschaft Benediktbeuern, im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, mit
3.599 Einwohnern (Stand 30.06.2018) umfasst eine Fläche von 3.788 Hektar.

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Vorbericht zum Haushaltsplan 2019 - 2 Abs. 2 Nr. 1, 3 KommHV - Benediktbeuern
A) Allgemeiner Überblick

  Der Haushaltsplan 2019 weist in Einnahmen und Ausgaben ein

        Gesamtvolumen in Höhe von 11.489.500 € (im Vorjahr 12.584.500 €) auf.

  Dies entspricht einer Reduzierung des Volumens um 1.095.000 € bzw. 8,70 %

  Davon entfallen auf den

                 Verwaltungshaushalt 7.544.000 € (im Vorjahr 7.440.000 €)

  und auf den

                  Vermögenshaushalt 3.945.500 € (im Vorjahr 5.144.500 €)

  Der Ausgleich ist im Haushaltsplan 2018 und in den Finanzplanungsjahren 2020 – 2022
  gegeben.

  Die Mindestzuführung gem. § 22 KommHV wird im Planjahr und in den
  Finanzplanungsjahren erreicht und es kann eine sog. freie Spanne ausgewiesen werden.

                                   Haushalt 2019
                 Gesamthaushalt: 11.489.500 €

                                        3.945.500,00€
                                             34%

                7.544.000,00€
                     66%
                                                       Vermögenshaushalt
                                                       Verwaltungshaushalt

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B) Verwaltungshaushalt

  Der Verwaltungshaushalt, wie oben aufgeführt, beläuft sich auf 7.544.000 €. Dies bedeutet
  einen Anstieg des Volumens um 104.000 € oder 1,40 %.

  In der Folge werden die Veränderungen zu den Vorjahresansätzen der Einnahmen und
  Ausgaben (größer 5.000 €) im Detail erläutert. Die Änderungen im Steuer- und
  Umlagebereich werden auf den dann folgenden Seiten näher betrachtet.

  Einnahmen:

      Gastkindbeiträge Kindergarten                                       - 7.000,00 €
  Die Gemeinde erhält für die Betreuung von Kindern, die ihren Wohnsitz in auswärtigen
  Gemeinden haben, Gastkinderbeiträge nach dem BayKiBiG. Diese fallen im Haushaltsjahr
  2019 geringer aus, da weniger auswärtige Kinder die Einrichtung in Benediktbeuern
  besuchen.

      Badegebühren Alpenwarmbad                                         + 30.000,00 €
  In diesem Jahr werden die Schwimmbadeintritte erstmals seit 2014 wieder angepasst.
  Dadurch erhöht sich der Ansatz für die Gebühreneinnahmen entsprechend.

      Umsatzsteuer aus steuerpflichtigen Entgelten Alpenwarmbad    + 8.000,00 €
  Durch die höheren Einnahmen im Schwimmbadbereich steigt auch die dafür an das
  Finanzamt zu entrichtende Umsatzsteuer.

      Einnahmen Einspeisung Strom, Rückerstattung durch Zoll                  + 6.500,00 €
  Überschüssige Energie des neuen BHKW´s im Alpenwarmbad, welche den Eigenverbrauch
  übersteigt, wird in das Stromnetz eingespeist. Gleichzeitig können über den Zoll Teile der
  Steuer auf das Flüssiggas zurückgeholt werden.

      Getränkerückvergütung Restaurant Alpenwarmbad                       - 5.000,00 €
  Die Rückvergütung für die von der Brauerei eingebaute neue Theke im Restaurant erfolgt
  über die Verrechnung der Getränkeabnahmen. Daher findet in diesem Jahr keine
  Getränkerückvergütung an die Gemeinde statt.

       Umsatzsteuererstattung vom Finanzamt für das Alpenwarmbad          - 6.000,00 €
  Der Ansatz wurde an das Rechnungsergebnis des Vorjahres angepasst, dadurch verringert
  sich dieser entsprechend.

      Kanalbenutzungsgebühren                                                  - 55.000,00 €
  Zum 01.01.2019 wurden die Kanalgebühren von 2,55 € auf 2,25 € verringert. Bei gleicher
  Einleitung ergibt sich daher folgerichtig ein deutlich geringeres Gebührenaufkommen.

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   Straßenentwässerungsgebühren Kanal                                 + 35.800,00 €
Für den neuen Kalkulationszeitraum ergibt sich ein deutlich höherer
Straßenentwässerungsanteil, wodurch sich der Ansatz entsprechend erhöht. Dieser wird bei
den Ausgaben für Straßen gegengebucht.

     Sonstige Einnahmen Kanalkataster                                   + 20.000,00 €
Für die eingehende Sichtprüfung des Kanals und der Kanalschächte, sowie der erstmaligen
Erstellung eines Kanalkatasters erhält die Gemeinde durch eine Förderung des
Wasserwirtschaftsamtes Weilheim den genannten Betrag.

    Mieteinnahmen bebauter Grundbesitz                                    + 25.000,00 €
Durch den Rückkauf eines Gewerbegrundstücks und den sich daraus ergebenden
Mieteinnahmen steigt dieser Ansatz entsprechend an. Ein Mietverhältnis in einem anderen
gemeindlichen Gebäude endete andererseits zum Ende des Vorjahres.

Ausgaben:

    Personalkosten                                                      + 43.400,00 €
Für das Haushaltsjahr 2019 wird mit einer Lohnsteigerung von durchschnittlich 3,09 %
zum 01.04. gerechnet (Tarifabschluss). Daneben werden sich unter dem Jahr einige
Stufenaufstiege ergeben, wodurch sich eine Personalkostensteigerung von schlussendlich
3,22 % zum Vorjahresansatz ergibt.

     Erstattung an Verwaltungsgemeinschaft                                  + 8.600,00 €
Für    die    vergangenen      Jahre    wurde    eine     Personalkostenerstattung    der
Verwaltungsgemeinschaft an die Gemeinde Benediktbeuern geleistet. Nach Rücksprache
mit der Rechtsaufsicht wurde diese rückwirkend aufgehoben. Sodass die
Personalkostenerstattung für 2015 und 2016 zurückerstattet werden müssen.

     Gebühren für überörtliche Rechnungsprüfung                           + 5.500,00 €
Die letzte überörtliche Rechnungsprüfung fand im Haushaltsjahr 2017 statt, die nächste
voraussichtlich in diesem Haushaltsjahr. Daher wird der Ansatz entsprechend der Gebühr
der letzten Prüfung festgesetzt.

     Unterhaltsreinigung Kindergarten                                       + 7.000,00 €
Trotz eines guten Ausschreibungsergebnisses muss der Ansatz angehoben werden. Der
Grund liegt hierfür darin, dass über das ganze Jahr der zusätzliche Raum im Keller für die
Zusatzgruppe gereinigt werden muss. Dieser Posten war im Vorjahresansatz nicht
enthalten.

    Zuschüsse an auswärtige Kindergärten, Gastkindbeiträge          + 56.000,00 €
Die Gemeinde muss für alle Kinder aus Benediktbeuern, die nicht die gemeindlichen
Einrichtungen besuchen, Gastkindbeiträge begleichen. Hinzu kommen die
Defizitvereinbarungen mit dem Don-Bosco Kindergarten und dem im Herbst 2018

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geöffneten Waldkindergarten Bad Heilbrunn/Benediktbeuern. Letzterer schlägt erstmal im
Haushaltsjahr 2019 vollständig durch.

    Betriebskostenumlage Turnhalle                                       - 5.000,00 €
Aufgrund des Rechnungsergebnisses des Vorjahres kann der Ansatz entsprechend reduziert
werden. Auch im Haushaltsjahr 2019 sind keine größeren Unterhaltsmaßnahmen geplant.

     Unterhalt der baulichen Anlagen Alpenwarmbad                       + 10.000,00 €
Durch die neue Technik im Bereich der neuen Heizung ist auch der Unterhaltsaufwand in
diesem Bereich gestiegen. Dadurch musste der Ansatz entsprechend angepasst werden.

     Stromverbrauch Alpenwarmbad                                         - 7.000,00 €
Gleichzeitig konnte aufgrund der Ergebnisse der Vorjahre der Ansatz für den
Stromverbrauch weiter gesenkt werden, auch diese Entwicklung hat ihren Ursprung in der
neuen Technik der Heizungsanlage.

    Umsatzsteuer aus steuerpflichtigen Entgelten Alpenwarmbad           + 8.000,00 €
Wie bereits bei den Einnahmen beschrieben, steigt durch höhere Einnahmen im
Schwimmbadbereich auch die dafür an das Finanzamt zu entrichtende Umsatzsteuer an.

    Umsatzsteuer an Lieferanten (Vorsteuer) Alpenwarmbad                 - 6.000,00 €
Auch hier wurde der Ansatz, wie bei den Einnahmen beschrieben, an das
Vorjahresergebnis angepasst, wodurch sich dieser entsprechend verringert.

    Kosten für Bebauungspläne                                          - 20.000,00 €
Die Gemeinde hält ihren Planungsaufwand auch 2019 auf einem sehr hohen Niveau,
wodurch die Fortführung und der Abschluss einiger Bebauungspläne vorangetrieben
werden kann. Trotzdem kann der Ansatz auf ein Normalmaß gesenkt werden.

     Unterhalt Gemeindestraßen                                       + 40.000,00 €
Durch den starken Winter, Anfang des Jahres, musste der Ansatz im Vergleich zum
Vorjahr nochmals erhöht werden. Die ausschlaggebenden Kosten sind hier der Einsatz
externer Firmen beim Winterdienst, sowie die Beschaffung von Streusalz. Gleichzeitig
werden in diesem Jahr einige Aushübe von früheren Baumaßnahmen im Gemeindegebiet
weggefahren. Diese sind zum Teil leicht belastet.

      Straßenentwässerungsgebühren Kanal                                 + 35.800,00 €
Für den neuen Kalkulationszeitraum ergibt sich ein deutlich höherer
Straßenentwässerungsanteil, wodurch sich der Ansatz entsprechend erhöht. Dieser wird bei
den Gebühreneinnahmen für den Kanal gegengebucht.

    Unterhalt Kanalnetz                                                  - 155.000,00 €
Die eingehende Sichtprüfung des Kanals und der Kanalschächte wurde zum Großteil im
Jahr 2018 abgeschlossen. Trotz der Reduzierung sieht der Ansatz noch genügend Mittel für
gegeben falls anfallende Kanalreparaturen vor.

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 Laufender Unterhalt der Wasserleitungen                           + 5.000,00 €
Im Haushaltsjahr 2018 wurden wieder einige Rohrbruchreparaturen durchgeführt. Auch
2019 ist mit mehreren Reparaturen am Wasserleitungsnetz der Gemeinde zu rechnen. Die
ordnungsgemäße Instandhaltung der gemeindlichen Wasserversorgung ist eine
Pflichtaufgabe der Gemeinde Benediktbeuern.

Steuern, allg. Zuweisungen und Umlagen:

Die Ansätze für die Beteiligung am Einkommenssteueraufkommen, der
Einkommenssteuerersatzleistung vom Land, der Umsatzsteuer und der Schlüsselzuweisung
sind aufgrund der Mitteilung des Bay. Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung
veranschlagt.

                                        6
   Gemeindeanteil Lohn- und Einkommenssteueraufkommen           + 164.000,00 €
Mit     einem    kräftigen   Plus   beim    Gemeindeanteil    am     Lohn-    und
Einkommenssteueraufkommen kann die Gemeinde Benediktbeuern 2019 rechnen. Durch
diese Steigerung von 6,50 % zum Vorjahr wird der Finanzspielraum der Gemeinde
gestärkt. Der Gemeindeanteil am Lohn- und Einkommenssteueraufkommen ist für die
Gemeinde zur wichtigsten und größten Einnahmequelle geworden. Für die Finanzplan -
Jahre 2020 – 2022 wurde mit einer weiteren Steigerung gerechnet, jedoch in
abgeschwächter Form.

                      Einkommenssteueraufkommen
  €3.000.000,00

  €2.500.000,00

  €2.000.000,00

  €1.500.000,00

  €1.000.000,00

    €500.000,00

            €-
                  2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022

    Realsteuereinnahmen                                                  - 90.000,00 €
Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert:

                                                  2019
Grundsteuer A                                     320 %
Grundsteuer B                                     320 %
Gewerbesteuer                                     330 %

Die voraussichtlichen Realsteuereinnahmen wurden aufgrund der Rechnungsergebnisse in
den vergangenen Jahren und den zu erwartenden Vorauszahlungen geschätzt.

Die Einnahmen aus der Veranlagung der Gewerbesteuer wurden mit 900.000,00 € (Vorjahr
1.000.000,00 €) auf Grund des Vorjahresergebnisses und des Vorauszahlungssolls für 2019
veranschlagt. Seit 2015 konnten bei der Gewerbesteuer immer mindestens 1.000.000 €
erreicht werden (inkl. Rekordjahr 2017). Dies wird nach derzeitigem Stand 2019 nicht
möglich sein, da in diesem Jahr bereits geringere Vorauszahlungen und einige
Rückerstattungen festgesetzt werden mussten. Die Gewerbesteuer ist neben der
Einkommenssteuerbeteiligung die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinde.

                                          7
Gewerbesteuer

   €1.400.000,00

   €1.200.000,00

   €1.000.000,00

    €800.000,00

    €600.000,00

    €400.000,00

    €200.000,00

             €-
                   2010   2011   2012   2013   2014   2015   2016   2017   2018   2019

Die Grundsteuer B ist eine beständige Einnahmengröße und wird daher auf Grund des
Vorjahresergebnisses mit 325.000,- € veranschlagt.

     Schlüsselzuweisung                                                      - 35.000,00 €
Mit der Schlüsselzuweisung sollen im Rahmen des Finanzausgleichs die Unterschiede in
der Höhe der Steuereinnahmen zwischen den Gemeinden ausgeglichen und die finanzielle
Leistungsfähigkeit der schwächeren Kommunen verbessert werden.
Für die Berechnung der Höhe der Schlüsselzuweisung sind die Ausgangsmesszahlen und
die Steuerkraftmesszahl maßgebend. Durch diese beiden Messzahlen wird fiktiv ermittelt,
wie hoch der Finanzbedarf der betreffenden Gemeinden ist und welchen Anteil sie davon
selbst durch ihre Steuerkraft erwirtschaften kann. Mehr als die Hälfte des
Unterschiedsbetrags wird als allgemeine Schlüsselzuweisung gewährt. Kommunen deren
Steuerkraftmesszahl unter der landesdurchschnittlichen Steuerkraftmesszahl liegt, erhalten
als Ausgleich noch eine Sonderschlüsselzuweisung.
Im Jahr 2019 erhöhte sich die Steuerkraftzahl der Gemeinde Benediktbeuern von
3.285.051 € auf 3.585.515 €, eine Steigerung von 9,15 %. Die Ausgangsmesszahl erhöhte
sich von 4.125.494 € auf 4.396.008 €. Dies entspricht einer Steigerung von 6,56 %.

Die    Schlüsselzuweisung     für    die   Gemeinde     Benediktbeuern      (Allgemeine
Schlüsselzuweisung und Sonderschlüsselzuweisung) wurde vom Bayerischen Landesamt
für Statistik und Datenverarbeitung für das Jahr 2019 auf 468.876 € festgesetzt. Im
Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Rückgang um ca. 35.000,00 € (entspricht 6,84 %). Des
Weiteren muss berücksichtigt werden, dass die Personen mit Nebenwohnsitzen ab dem
Jahr 2015 in gleichmäßigen Schritten bis zum Jahre 2025 nicht mehr in der Berechnung
der Schlüsselzuweisung berücksichtigt werden.

                                           8
Schlüsselzuweisung

     €700.000,00

     €600.000,00

     €500.000,00

     €400.000,00

     €300.000,00

     €200.000,00

     €100.000,00

             €-
                    2010   2011   2012   2013       2014   2015   2016   2017   2018   2019

      Zuführung zum Vermögenshaushalt                                      - 78.300,00 €
  Gemäß § 22 Abs. 1 Sätze 1 und 2 KommHV sind die im Verwaltungshaushalt zur
  Deckung der Ausgaben nicht benötigten Einnahmen dem Vermögenshaushalt zuzuführen.
  Die Zuführung zum Vermögenshaushalt muss mindestens so hoch sein, dass damit die
  ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden kann, soweit dafür nicht Erlöse aus der
  Veränderung des Anlagevermögens, Entnahme aus Rücklagen, und Zuweisungen und
  Zuschüsse für Investitionen zur Verfügung stehen.

  Im Planjahr 2019 stehen sich Einnahmen in Höhe von 7.544.000,00 € (Vorjahr 7.440.000
  €) und Ausgaben in Höhe von 6.725.900,00 € (Vorjahr 6.543.600 €) gegenüber. Damit
  ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 818.100,00 € (Vorjahr 896.400 €)

Die Entwicklung der Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt (VWH) an den Vermögenshaushalt

   HH-Jahr         Zuführungsrate        in % des VWH                Mindestzuführung
                                                                  gem. § 22 Abs. 1 KommHV
     2010            234.000,--   €                  5,2                  161.700,-- €
     2011            495.000,--   €                 10,5                 172.500,--    €
     2012            284.000,--   €                  5,7                 174.300,--    €
     2013            507.000,--   €                  8,8                 153.400,--    €
     2014            550.000,--   €                  8,9                 170.400,--    €
     2015            718.700,--   €                 11,7                 191.200,--    €
     2016           1.040.000,-- €                  15,7                 191.900,--    €
     2017             825.000,-- €                  11,8                 258.500,--    €
     2018             896.400,-- €                  12,0                 248.100,--    €
     2019             818.100,-- €                  10,8                 248.000,--    €

                                                9
Freie Finanzspanne für Investitionen
 €1.800.000,00
 €1.700.000,00
 €1.600.000,00
 €1.500.000,00
 €1.400.000,00
 €1.300.000,00
 €1.200.000,00
 €1.100.000,00
 €1.000.000,00
   €900.000,00
   €800.000,00
   €700.000,00
   €600.000,00
   €500.000,00
   €400.000,00
   €300.000,00
   €200.000,00
   €100.000,00
           €-
                   2010   2011    2012      2013     2014     2015     2016    2017      2018       2019

              Zuführung Vermögenshaushalt            Freie Finanzspanne            Schuldendienst

     Kreisumlage                                                          + 141.000,00 €
Der Landkreis erhebt zur Finanzierung seines ungedeckten Bedarfs von den
kreisangehörigen Gemeinden eine Kreisumlage. Bemessungsgrundlage für die
Kreisumlage ist die Umlagekraft der Gemeinden. Die Umlagekraft einer Gemeinde ergibt
sich aus der jeweils gültigen Steuerkraftzahl aus dem Jahr 2017 zzgl. 80 % der im Vorjahr
an die Gemeinde geflossenen Schlüsselzuweisung.
Im Verwaltungshaushalt bleibt die Kreisumlage mit 1.895.000,00 € bzw. 25,20 % nach wie
vor der größte Einzelposten. Die Umlage steigt aufgrund der starken Steuerkraftsteigerung
der Gemeinde Benediktbeuern, sowie dem höheren Umlagesoll. Der Kreisumlagehebesatz
verbleibt bei 47,5 %.

                                         Kreisumlage

   €2.000.000,00
   €1.800.000,00
   €1.600.000,00
   €1.400.000,00
   €1.200.000,00
   €1.000.000,00
    €800.000,00
    €600.000,00
    €400.000,00
    €200.000,00
             €-
                   2010   2011   2012       2013    2014    2015     2016   2017    2018    2019

                                               10
    Gewerbesteuerumlage                                              - 35.000,00 €
Die Gemeinden müssen seit 1970 an Bund und Länder einen Anteil des
Gewerbesteueraufkommens als Umlage abführen. Diese sog. Gewerbesteuerumlage wurde
eingeführt, weil den Gemeinden ein Anteil an der Einkommenssteuer zugesprochen wurde.
Ausschlaggebend für die Berechnung der Gewerbesteuerumlage sind das Ist-Aufkommen
der Gewerbesteuer, der von der Gemeinde festgesetzte Hebesatz und der gesetzlich
festgelegte Vervielfältiger.

Die Gewerbesteuerumlage wird vom Zentralfinanzamt München erhoben und mit dem
Einkommensteueranteil verrechnet. Die Endabrechnung erfolgt immer nach Ablauf des
Haushaltsjahres. Der Vervielfältiger beträgt 2019 64,0 %.

Die Gewerbesteuerumlage wurde anhand der zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen
mit 175.000,00 € berechnet.

                               Gewerbesteuerumlage

   €300.000,00

   €250.000,00

   €200.000,00

   €150.000,00

   €100.000,00

    €50.000,00

           €-
                 2010   2011    2012   2013        2014   2015   2016   2017   2018   2019

     Verwaltungskostenumlage an VG Benediktbeuern                        +/- 0,00 €
Für das Haushaltsjahr 2019 wird mit einer Umlage in Höhe von 459.000 € (Vorjahr
459.000,00 €) geplant. Durch die niedrigere Einwohnerzahl im Vergleich zum Vorjahr
bleibt die Verwaltungskostenumlage für die Gemeinde Benediktbeuern auf dem
Vorjahressatz.

    Schulverbandsumlage                                                    + 38.500,00 €
Im Haushaltsjahr 2019 steigt der Umlagebedarf des Schulverbandes um 12.000,00 € auf
680.000,00 €. Allgemein erhöht sich durch die Umlagen Steigerung anhand der geringeren
Schülerzahl im Vergleich zu 2018 auch die pro Kopf Umlage dementsprechend nach oben.
Somit steigt die Umlage pro Schüler auf 2.437,28 € (Vorjahr: 2.113,92 €) im Haushaltsjahr
2019. Waren an der Grund- und Mittelschule Benediktbeuern im Haushaltsjahr 2018 noch
101 Schüler, sind in 2019, 104 Schüler aus der Gemeinde Benediktbeuern angemeldet. Die
Gemeinde Benediktbeuern stellt im Jahr 2019 nun wieder die meisten Schüler und ist
dementsprechend der größte Umlagezahler.

                                              11
Bezeichnung                          Erg. 2017 Ansatz 2018 Erg. 2018 Ansatz 2019
                                       in €       in €       in €       in €
Einnahmen:
Grundsteuer A                           17.053,69    17.000,00    17.023,60    17.000,00
Grundsteuer B                          314.646,66   315.000,00 330.669,08     325.000,00
Gewerbesteuer                        1.347.752,36 1.000.000,00 1.085.341,39   900.000,00
Gemeindeanteil Einkommenssteuer      2.410.572,00 2.523.000,00 2.552.154,00 2.687.000,00
Gemeindeanteil Umsatzsteuer             89.926,00   120.000,00 121.339,00     118.000,00
Hundesteuer                              9.653,50     9.500,00    10.427,70    10.000,00
Zweitwohnungsteuer                      34.927,50    32.000,00    32.496,25    32.000,00
Schlüsselzuweisung vom Land            508.036,00   503.000,00 503.284,00     468.000,00
Einkommensteuerersatzleistung v. Land 174.854,00    186.000,00 191.787,00     195.000,00
Grunderwerbssteuer                      34.843,83    40.000,00    52.820,48    55.000,00
Investitionspauschale (Art. 12 FAG)    126.500,00   126.500,00 126.500,00     126.500,00
Summe Einnahmen                      5.068.765,54 4.872.000,00 5.023.842,50 4.933.500,00

Ausgaben:
Gewerbesteuerumlage                    278.291,00   210.000,00 217.724,00     175.000,00
Kreisumlage                          1.766.599,50 1.754.000,00 1.753.453,00 1.895.000,00
SV Umlage                              221.666,67   215.000,00 213.506,33     253.500,00
VG Umlage                              472.526,26   459.000,00 458.552,42     459.000,00
Summe Umlagen                        2.739.083,43 2.638.000,00 2.643.235,75 2.782.500,00

                                          12
C. Vermögenshaushalt
  Im Vermögenshaushalt sollen 2019 Investitionen in Höhe von 2.606.000,00 € (Vj.
  4.323.000,00 €) verwirklicht werden. Im Mittelpunkt stehen in erster Linie der Kauf eines
  neuen Feuerwehrautos, der Wasserleitungsbau und verschiedene Straßenbaumaßnahmen.
  Daneben fallen noch Kanalbaumaßnahmen, die Investitionsumlagen des Schulverbands und
  der Verwaltungsgemeinschaft ins Gewicht.
  Die Investitionssumme wird ergänzt durch ordentliche Tilgungen in Höhe von 248.000,-- €,
  außerordentliche Tilgungen in Höhe von 155.000,-- €, Sondertilgung BayernGrund in Höhe
  von 890.000,-- € sowie einer Rücklagenzuführung an Bausparverträge mit 46.500.-- € zur
  Zinssicherung für Kreditanpassungen. Dies ergibt somit ein Gesamtvolumen von

                                        3.945.500,-- € .

  Im Einzelnen sind 2019 folgende Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
  geplant:
    1    0200.9830   allgemeine Investitionsumlage VG                             222.000,00 €

    2    0600.9400   barrierefreier / energetischer Rathausumbau                   75.000,00 €
                     Außenanlagen Rathaus                                          75.000,00 €

    3                Feuerwehr
         1300.9350   bewegl. Anlagevermögen                                       364.000,00 €
                     neues Feuerwehrauto, Teil 1+2                 360.000,00 €
                     23 Spinde                                       4.000,00 €
         1300.9500   Einbau von Hydranten                                           9.000,00 €

    4    2150.9830   Investitionsumlage SV (Teil von 200.000)                      74.500,00 €

    5    3600.9500   Umbau Gemeindepark, Anteil Gemeinde                          125.000,00 €

    6    4600.9400   Don-Bosco-Club Außenanlagen, Malerarbeiten                    10.000,00 €

    7                Kindergarten
         4640.9350   bewegl. Anlagevermögen                                         2.000,00 €
                     Reserve                                        2.000,00 €

    8    5600.9870   Investitionszuweisung Flutlichtanlage                         35.000,00 €

    9                Alpenwarmbad
         5700.9350   bewegl. Anlagevermögen                                         7.000,00 €
                     5 Sonnenschirme, 2 Bodenhülsen                 5.000,00 €
                     Reserve                                        2.000,00 €

   10    5700.9400   Hochbaumaßnahmen Alpenwarmbad                                 31.000,00 €
                     Beleuchtung Umkleidebereich                     9.000,00 €
                     Leuchtanzeigen Eingang                          2.000,00 €
                     Drehkreuze am Eingang                          20.000,00 €

   11    5700.9410   Restaurante                                                    2.000,00 €

                                            13
12               Gemeindliche Straßen
     6300.9320   Straßengrunderwerb                                            20.000,00 €
     6300.9350   bewegli. Anlagevermögen                                      210.000,00 €
                 Reserve                                       2.500,00 €
                 Kommunalfahrzeuge                           200.000,00 €
                 Reparatur Kommunalfahrzeug (Motorhaube)       5.000,00 €
                 Alu Leitern                                   1.500,00 €
                 Teleskop Heckenschere                         1.000,00 €

13   6300.9400   Hochbaumaßnahmen Bauhof                                         4.500,00 €
                 Steine f. Silos (Entsorgung Aushub)            4.500,00 €

14   6300.9500   Straßenbaumaßnahme                                            190.000,00 €
                 Straße Oberjägerweg (Schreiner)              20.000,00 €
                 Tobias-Öttl-Straße Rest                      30.000,00 €
                 Planung Asamstraße/Dorfplatz/Dorfstraße      80.000,00 €
                 Erneuerung Alexander Thalhuber Straße        60.000,00 €

15   6700.9400   Straßenbeleuchtung                                            50.000,00 €

16   7000.9500   Ablösung Kanal Westl. neues Feuerwehrhaus                     72.000,00 €
                 Kanalsanierung Pater-Rupert-Mayer-Weg                         22.000,00 €
                 Erneuerung Alexander Thalhuber Straße                         46.000,00 €

17   7000.9830   Investitionszuweisung an VG Kläranlage                        98.000,00 €

18               Gästeinformation
     7900.9350   bewegl Anlagevermögen                                         10.000,00 €
                 neue Panoramatafeln                           1.000,00 €
                 Wanderwegekonzept Lenggries/Tölzer Land       6.500,00 €
                 Anteil Benediktusweg                          2.500,00 €

19   7900.9400   Öffentliche Sanitäranlage                                    120.000,00 €
20   7900.9870   Investitionszuweisung Sanitärwagen                            15.000,00 €

21   7920.9500   Breitband Ausbau 1.Verfahren                                 325.000,00 €
                 Breitband Ausbau 2.Verfahren (2020)                                 - €

22               Wasserversorgung
     8150.9350   bewegl. Anlagevermögen                                          2.000,00 €
                 Reserve                                       2.000,00 €

23   8150.9500   Wasserleitungsbau/Hochbehälter
                 Hochbehälter, Austausch Rohre/Malern         20.000,00 €
                 Restkosten Schwimmbadstr./Verbund Tiefbr.    20.000,00 €
                 Wettersteinstraße                           143.000,00 €
                 Erneuerung Alexander Thalhuber Straße        37.000,00 €
                 Ablösung Wasserleitung Westl. Feuerwehrh.    70.000,00 €
                                                                              290.000,00 €

24               Allg. Grundvermögen
     8800.9320   allgemeiner Grunderwerb                                      100.000,00 €
                 Reserve                                     100.000,00 €

     Ausgaben                                                                2.606.000,00 €

                                       14
25               Tilgungen
                        Sondertilgung                                                  155.000,00 €
                        Sondertilgung BayernGrund                                      890.000,00 €
                        ordentliche Tilgung                                            248.000,00 €
                        Rücklagenzuführung gesamt                                             - €
                        Bausparkasse LBS                                                46.500,00 €

             Gesamtausgaben                                                        3.945.500,00 €

  Die Finanzierung erfolgt

      zu   68,31 % (Vj. 72,83 %) aus eigener Kraft des Vermögenshaushalt
      zu   31,69 % (Vj. 27,17 %) aus Rücklagemitteln
      zu    0,00 % (Vj. 0,00 %) aus Fremdkapital,

   in der Hauptsache über:

  Zuwendung Feuerwehrauto/Tragkraftspritze                               92.500,-- €
  Straßengrundverkauf BayernGrund                                        90.000,-- €
  Beteiligung ALE Planung Straßen                                        48.000,-- €
  Pauschale Straßenausbaupauschale                                       10.000,-- €
  Zuwendung Kommunalfahrzeuge                                           150.000,-- €
  Zuwendung öffentliche Sanitäranlagen                                   50.000,-- €
  Zuwendung Breitbandausbau                                             450.000,-- €
  Kanalanschlussbeiträge                                                 30.000,-- €
  Wasseranschlussbeiträge                                                30.000,-- €
  Investitionspauschale                                                 126.500,-- €
  Grundstücksverkäufe                                                   800.000,-- €
  Überschuss aus dem Verwaltungshaushalt                                818.100,-- €
  Entnahme aus der Rücklage                                           1.250.400,-- €

Bei Abwicklung des Haushaltes 2019 in der vorliegenden Fassung hat die Gemeinde zum
Jahresende eine Rücklage in Höhe von rd. 2.619.000,00 €, die zum Teil in Form von
Kündigungsgeldern für die veranschlagten Zinsen sorgen, zum Teil in Bausparern für die
Zinssicherung der Kredite vorliegen und zum Teil die Betriebsmittel der Kasse verstärken wird.

In Anbetracht dessen und der sorgfältigen Kassenführung, die im letzten Jahr nur eine
einmalige Kontoüberschreitung zuließ, ist zur Sicherung der Kassenlage der Eintrag des
Höchstbetrages für Kassenkredite in die Haushaltssatzung notwendig. Der Höchstbetrag ist im
Haushaltsjahr 2018 weiterhin auf 300.000,- € zu belassen. Die Negativzinspolitik und die
Schwierigkeit kurzfristige Gelder anzulegen, führen zu dieser Höhe.

D. Die Entwicklung der IST-Rücklage

   Stand zum 31.12. des Jahres          2015        2016      2017         2018          2019
   in Tausend €                         3.440       3.292     3.616        3.823         2.619

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Den Rücklagen steht eine Verschuldung entsprechend nachstehender Übersicht gegenüber.

Im Haushaltsjahr 2019 ist keine Neuverschuldung vorgesehen. In den Finanzplanjahren 2020 –
2022 ist ebenfalls keine Neuverschuldung festgesetzt.

E) Die Entwicklung der Schulden
    Tilgung/Aufnahme          im HH-Jahr           31.12. des Jahres      je Einwohner
                                                                        (Landesdurchschn.)
   A       657.476,--   €         2010
   T       139.090,--   €                           2.691.886,-- €          754 €    (663)
   A        91.367,--   €         2011
   T       369.531,--   €                           2.413.722,-- €          676 €    (689)
   A        42.192,--   €         2012
   T       434.399,--   €                           2.021.515,-- €          564 €    (703)
   A       851.362,-- €           2013
   T       261.792,-- €                             2.611.086,-- €          729 €    (717)
   A     2.050.231,-- €           2014
   T       227.991,-- €                             4.430.426,-- €         1.259     (665)
   A      667.465,-- €            2015
   T      242.907,-- €                              4.854.984,-- €         1.364 €   (653)
   A        4.968,-- €            2016
   T      682.980,-- €                              4.177.022,-- €         1.154 €   (603)
   A       79.215,-- €            2017
   T      434.454,-- €                              3.821.783,-- €         1.054 €   (574)
   A            0,-- €            2018
   T      675.083,-- €                              3.146.700,-- €          874 €
   A            0,-- €           2019
   T      401.159,-- €      (voraussichtlich)       2.745.541,-- €          763 €

Zu den Schulden zum Ende des Jahres kommen noch die fiktiven voraussicht. Schuldenanteile
der Verwaltungsgemeinschaft mit             150.761,-- € ( = 41,-- €/E, Vj. 408.624,-- €)
und des Schulverbandes mit                  315.125,-- € ( = 88,-- €/E, Vj. 341.931,-- €)
hinzu.

Weiter kommen die voraussichtlichen Verbindlichkeiten der Flächenbevorratung zum Ende des
Jahres bei der Firma Bayerngrund mit          362.877,-- € ( = 101,-- €/E, Vj. 1.244.877,-- €)
hinzu.

Dies ergibt somit einen voraussichtlichen Gesamtschuldenstand zum 31.12.2019 von

                                 3.574.304,-- € (993,-- € /E)

Der Verschuldung steht ein um ein Vielfaches höheres Vermögen gegenüber.

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Entwicklung der Schulden
 €8.000.000,00

 €7.000.000,00

 €6.000.000,00

 €5.000.000,00

 €4.000.000,00

 €3.000.000,00

 €2.000.000,00

 €1.000.000,00

             €-
                     2010   2011     2012    2013     2014       2015    2016    2017     2018   2019   2020   2021   2022

                                   Benediktbeuern          Schulverband         VG      Bayerngrund

                                Entwicklung der pro Kopf Verschuldung
 €1.600,00

 €1.400,00

 €1.200,00

 €1.000,00

   €800,00

   €600,00

   €400,00

   €200,00

       €-
                  2010   2011   2012     2013       2014     2015       2016    2017     2018    2019   2020   2021   2022

                                        Pro Kopf BN               Pro Kopf Landesdurchschnitt

F) Finanzplan und Investitionsprogramm bis 2022

Obwohl es schwierig ist, auf Grund der allgemeinen Situation Aussagen für die Haushalte
2020, 2021 und 2022 zu treffen, Entwicklungen vorauszuplanen und Einnahmen verlässlich zu
schätzen, ist es unumgänglich (und einer seriösen Haushaltsplanung geschuldet) sich ernsthaft
mit den folgenden Jahren zu beschäftigen.

Der Finanzplan gibt einen Überblick über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des
Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der nächsten Jahre. Folgende Maßnahmen können
nach Jahren aufgelistet zur Ausführung kommen, sofern ausreichende Mittel zur Verfügung
stehen.

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Im Jahr 2020:
   - Ersatzbeschaffung Bauhof
   - verschiedene Straßenbaumaßnahmen
   - Kanalleitungsbau
   - Wasserleitungsbau
   - Erweiterung Breitbandversorgung
   - Investitionszuweisung an die Verwaltungsgemeinschaft
   - Investitionszuweisung an den Schulverband

Im Jahr 2021:
   - verschiedene Straßenbaumaßnahmen
   - Wasserleitungsbau
   - Kanalleitungsbau
   - Investitionszuweisung an die Verwaltungsgemeinschaft

Im Jahr 2022:
   - verschiedene Straßenbaumaßnahmen
   - Wasserleitungsbau
   - Kanalleitungsbau
   - Investitionszuweisung an die Verwaltungsgemeinschaft
Unter Berücksichtigung der vorstehend genannten Maßnahmen des Vermögenshaushaltes
sowie der im Verwaltungshaushalt zum allergrößten Teil wenig variablen Einnahmen und
Ausgaben werden sich die Jahre 2020 bis 2022 „aus heutiger Sicht“ wie folgt entwickeln:

                                 2019          2020         2021                2022
                                 in €          in €          in €               in €
Verwaltungshaushalt           7.544.000,00 7.575.700,00 7.723.300,00         7.756.400,00
Vermögenshaushalt             3.945.500,00 2.648.200,00 1.403.800,00         1.316.600,00
Gesamthaushalt               11.489.500,00 10.223.900,00 9.127.100,00        9.073.000,00

Zufühung Vermögenshh.           818.100,00       911.700,00     962.300,00     880.100,00

Entnahme Rücklage             1.250.400,00             0,00           0,00            0,00

Zuführung Rücklage                46.500,00      230.200,00      40.800,00     173.600,00

Kreditaufnahmen                        0,00            0,00           0,00            0,00

Einkommenssteuer              2.687.000,00     2.725.000,00 2.775.000,00     2.800.000,00

Gewerbesteuer                   900.000,00       900.000,00 1.000.000,00     1.000.000,00

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Schlussbewertung:

Die Einnahmen und Ausgaben wurden sorgfältig berechnet bzw. geschätzt und wurden in der
Höhe der im Haushaltsjahr voraussichtlich zu leistenden Beträgen veranschlagt.

Die Ausgaben im Verwaltungshaushalt sind gekennzeichnet von den notwendigen
Personalausgaben, Unterhalts- und Bewirtschaftungskosten, Verwaltungskostenumlage und
Schulverbandsumlage, sowie der hohen Kreisumlage. Trotzdem kann mit den Einnahmen im
Verwaltungshaushalt eine Zuführung zum Vermögenshaushalt von 818.100 Euro veranschlagt
werden. Dies spiegelt die vierthöchste Zuführung in den letzten zehn Jahren wieder. Auch in
den nächsten Jahren sollte die Zuführung in diesem Maße beibehalten werden.

Heuer ist der Haushalt neben Beschaffungen und Baumaßnahmen auch von außerordentlichen
Tilgungen geprägt. So werden neben dem Kauf des neuen Feuerwehrautos, verschiedenste
Straßenbaumaßnahmen, Wasserleitungsmaßahmen und Kanalmaßnahmen vorangetrieben.
Aber auch die Tilgungen kommen nicht zu kurz. So werden neben den ordentlichen Tilgungen,
zwei Kredite der Gemeinde außerordentlich getilgt. Zusätzlich hierzu werden auch über die
Investitionsumlage    der    Verwaltungsgemeinschaft      zwei    weitere      Kredite    der
Verwaltungsgemeinschaft außerordentlich getilgt. Und abschließend fließen alle in diesem Jahr
zu erwartenden Einnahmen aus dem Einheimischenmodell direkt in die Tilgung des
kreditähnlichen Rechtsgeschäfts bei der Firma BayernGrund. Ein Ende dieses kreditähnlichen
Rechtsgeschäfts wird spätestens im Jahr 2020 erwartet. In der Gemeinde Benediktbeuern
werden keine Haushaltsreste gebildet. Somit werden nicht verbrauchte Mittel der allgemeinen
Rücklage zugeführt, welche durch eine Entnahme im nächsten Haushaltsjahr wieder zur
Verfügung stehen.

Ein wichtiger Bestandteil für die Planungen der nächsten Jahre, sollte die weitere
Haushaltskonsolidierung sein. Hierbei werden die Haushaltsjahre 2023-2025 eine erhebliche
Rolle spielen. In diesen Jahren laufen bei einem Großteil des Kreditvolumens die
Zinsbindungen aus. Durch entsprechende außerordentliche Tilgungen könnte der
Schuldenstand in diesem Zeitraum deutlich reduziert werden. Dies würde dann wiederrum der
freien Finanzspanne zu Gute kommen und der Finanzierung zukünftiger Investitionen.

Die Investitionsplanung bis ins Jahr 2022 ist sehr stark auf die Pflicht- und Kernaufgaben der
Gemeinde Benediktbeuern ausgelegt und sollte auch in diese Richtung konsequent
weiterverfolgt werden. Größere Straßen- und Wasserleitungsbaumaßnahmen sind die
bedeutendsten Posten.

Zusätzlich muss beachtet werden, dass die gesamte Haushalts- und Finanzplanung lediglich als
Ausgabeermächtigung und nicht als Ausgabeverpflichtung zu sehen ist. Alle Ausgaben sind zu
gegebener Zeit nochmals zu überprüfen.

Benediktbeuern, 02.04.2019

Hlawatsch
Kämmerer

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