DIE BANK AUSTRIA FIX-FLOATER-ANLEIHE MIT FÜNF JAHREN LAUFZEIT

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die bAnk AustriA
   Fix-FloAter-Anleihe
   Mit FÜnF jAhren
   lAuFzeit

Die „Fix-Floater-Anleihe 2012–2017 Serie 46“ der UniCredit Bank Austria AG | Seite 1 von 12
  Anleger brauchen jetzt
              keinen Mut, sondern
              kapitalsicherheit  

die bank austria Fix-floater-anleihe                                             Verfügbarkeit des Kapitals
ATTRAKTIVE STARTZINSEN VON 4,00 % p. A.1) IM ERSTEN JAHR                         Die Rückzahlung Ihres Kapitals erfolgt zu 100 % des Nominalwertes am
Sie wollen Ihr Geld ohne Nervosität für eine überschaubare Laufzeit veran-       Ende der Laufzeit. Sollten Sie Ihr Kapital jedoch vorzeitig benötigen, können
lagen? Dann brauchen Sie jetzt keinen Mut, sondern Sicherheit für Ihr Kapi-      Sie Ihre Fix-Floater-Anleihe zum jeweils gültigen Marktpreis verkaufen, wo-
tal. Mit der neuen Fix-Floater-Anleihe der Bank Austria sichern Sie sich         bei dieser vom Markt, den Zinssätzen, der Liquidität und Bonität der Emit-
im ersten Jahr Startzinsen von 4,00 % p. a.1) Danach arbeitet Ihr Geld mit       tentin sowie den Grundsätzen von Angebot und Nachfrage beeinflusst wird
Zinsen, die sich regelmäßig anpassen, bei einer Gesamtlaufzeit von fünf          und daher auch nach unten schwanken kann.
Jahren.
                                                                                 Sicherheit für Kapital und Zinsen
Ab dem 2. Jahr werden die Zinsen bei der Fix-Floater-Anleihe vierteljährlich     Damit Ihr Geld so sicher wie möglich angelegt ist, haftet die Bank Austria mit
an den Interbank-Zinssatz 3-Monats-EURIBOR ohne Abschlag angepasst,              ihrem gesamten Vermögen für die Zahlung von Zinsen und Kapital.
wobei die Mindestverzinsung 3,00 % p. a.1) beträgt. So können Sie für die
Restlaufzeit von vier Jahren einerseits an einem möglichen Anstieg des           Lassen Sie sich beraten
Zinsniveaus teilnehmen und andererseits in jedem Fall mit einer Verzinsung       Ihre Betreuerin bzw. Ihr Betreuer informiert Sie gerne über alle Details der
von mindestens 3,00 % p. a.1) rechnen.                                           neuen Fix-Floater-Anleihe.

Vierteljährliche Zinsengutschrift
Die Zinsen der Fix-Floater-Anleihe werden Ihnen vierteljährlich zu einem
­fixen Termin ausbezahlt.

Beispiele, wie sich der Zinssatz der Fix-Floater-Anleihe errechnet

                                 Stand des 3-Monats-EURIBOR (2 Geschäftstage                  Verzinsung der Fix-Floater-Anleihe
                                 vor Beginn der betreffenden Zinsperiode)
Fixzinsperiode 1. Jahr:          unabhängig vom Zinsniveau des 3-Monats-EURIBOR               garantierte 4 % p. a.1) Zinsen fürs erste Jahr
Variable Zinsperioden ab         Szenario 1: Das Zinsniveau des 3-Monats-EURIBOR beträgt      3,50 % p. a.1) Zinsen für die nächste vierteljährige Zinsperiode
dem 2. Jahr:                     am Zinsfestsetzungstag 3,50 % p. a.
                                 Szenario 2: Das Zinsniveau des 3-Monats-EURIBOR beträgt      4 % p. a.1) Zinsen für die nächste vierteljährige Zinsperiode
                                 am Zinsfestsetzungstag 4 % p. a.
                                 Szenario 3: Das Zinsniveau des 3-Monats-EURIBOR beträgt      durch festgelegte 3,00 % Mindestverzinsung: 3,00 % p. a.1)
                                 am Zinsfestsetzungstag 1 % p. a.                             Zinsen für die nächste vierteljährige Zinsperiode

1) Bezogen auf den Nominalwert von 100 %. Steuern: Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen im Privatvermögen und bestimmten
    beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften werden 25 % KESt vom Ertrag (endbesteuert) seitens der Bank einbehalten. Für Anschaffungen ab dem
    1. 4. 2012: zusätzlich 25 % KESt auf realisierte Wertsteigerungen. Bei Anschaffungen vor dem 1. 4. 2012 sind realisierte Wertsteigerungen von privaten
    Anlegerinnen bzw. Anlegern im Rahmen der persönlichen Steuererklärung zu versteuern. Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften
    unterliegen der Zinsertrag und die Veräußerungsgewinne der 25%igen Körperschaftsteuer. Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung von den
    persönlichen Verhältnissen der Anlegerin bzw. des Anlegers abhängt und die Angaben auf Basis der geltenden Rechtslage gemacht werden, die künftigen
    Änderungen unterworfen sein kann. Wir verweisen insbesondere auf das Budgetbegleitgesetz 2011.

Bitte lesen Sie vor Zeichnung der „Fix-Floater-Anleihe 2012–2017 Serie 46“ den Absatz „Das sollten Sie als Anlegerin bzw. Anleger beachten/
wichtige Risikohinweise“ auf Seite 3 bzw. die Bedingungen ab Seite 5.

Seite 2 von 12 | Die „Fix-Floater-Anleihe 2012–2017 Serie 46“ der UniCredit Bank Austria AG
Die neue FIX-Floater-Anleihe auf einen Blick:                                     Das sollten Sie als Anlegerin bzw. Anleger beachten/
■■ 4,00 % p. a.1) Startzinsen (vor KESt) im ersten Jahr.                          wichtige Risikohinweise:
■■ Ab dem zweiten Jahr variable Zinsen (Interbank-Zinssatz 3-Monats-­             ■■ Der Wert der Anleihe kann während der Laufzeit schwanken.
   EURIBOR ohne Abschlag), die sich vierteljährlich anpassen, mindestens          ■■ Ein vorzeitiger Verkauf ist zum jeweils gültigen Marktpreis der
   3,00 % p. a.1) (vor KESt).                                                        ­Anleihe möglich, der vom Marktzinsniveau, der Liquidität, der Bonität
■■ Vierteljährliche Gutschrift der Zinsen.                                            der Emittentin und den Grundsätzen von Angebot und Nachfrage be­
■■ Kapitalsicherheit durch Rückzahlung zu 100 % des Nominalwertes am                  einflusst wird. Es besteht die Möglichkeit, dass die Anlegerin bzw. der
   Laufzeitende.                                                                      Anleger auch nach kurzer Behaltedauer weniger als das ver­
■■ Überschaubare Laufzeit von fünf Jahren.                                             anlagte Kapital erhält.
■■ Zum jeweils gültigen Marktpreis verfügbar.                                     ■■ Diese Anleihe ist eine Inhaberschuldverschreibung, d. h. die Anlegerin
■■ Erfüllt die Voraussetzung für die Inanspruchnahme des investitionsbe-              bzw. der Anleger trägt mit dem Kauf der Anleihe ein Emittentenrisiko.
   dingten Gewinnfreibetrages gemäß Steuerreform 2009.                                Bei einem Ausfall der Emittentin kann es daher zu Verlusten kommen. Als
■■ Sollte der 3-Monats-EURIBOR während der variablen Zinsperiode der                  Inhaberschuldverschreibung unterliegt die Anleihe nicht der Einlagen­
   Anleihe weiterhin auf einem sehr niedrigen Zinsniveau bleiben, so erhält           sicherung.
   die Anlegerin bzw. der Anleger den garantierten Mindestzinssatz in             ■■ Die Rückzahlung zu 100 % des Nominalwertes ist nur am Ende der
   der Höhe von 3,00 % p. a.1) (vor KESt).                                           Laufzeit gewährleistet.
                                                                                  ■■ Anfallende Kosten, wie in der Tabelle auf Seite 4 unter „Spesen und
                                                                                      Gebühren“ angeführt, wirken sich ertragsmindernd aus. Diese
                                                                                      ­Kosten reduzieren die Bemessungsgrundlage für die KESt nicht.
                                                                                  ■■ Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen im
                                                                                       Privatvermögen und bestimmten beschränkt steuerpflichtigen Körper-
                                                                                       schaften werden 25 % KESt vom Ertrag (endbesteuert) seitens der
                                                                                     Bank einbehalten. Für Anschaffungen ab dem 1. 4. 2012: zusätzlich
                                                                                     25 % KESt auf realisierte Wertsteigerungen. Bei Anschaffungen vor
                                                                                     dem 1. 4. 2012 sind realisierte Wertsteigerungen von privaten Anlegerin-
                                                                                     nen bzw. Anlegern im Rahmen der persönlichen Steuererklärung zu ver-
                                                                                     steuern. Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften
                                                                                     unterliegen der Zinsertrag und die Veräußerungsgewinne der 25%igen
                                                                                     Körperschaftsteuer. Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung
                                                                                     von den persönlichen Verhältnissen der Anlegerin bzw. des Anlegers ab-
                                                                                     hängt und die Angaben auf Basis der geltenden Rechtslage gemacht
                                                                                     werden, die künftigen Änderungen unterworfen sein kann.

1) Bezogen auf den Nominalwert von 100 %.

                                                               Die „Fix-Floater-Anleihe 2012–2017 Serie 46“ der UniCredit Bank Austria AG | Seite 3 von 12
  hohe mindestzinsen
               und kapitalsicherheit:
               die neue FIX-floater-anleihe  

Fix-FLOATER-ANLEIHE 2012–2017 Serie 46

Emittentin                      UniCredit Bank Austria AG
                                Alle Informationen zum Rating der UniCredit Bank Austria AG finden Sie unter www.bankaustria.at (Investor Relations)
ISIN:                           AT000B042569
Laufzeit:                       5 Jahre
                                10. 4. 2012–10. 4. 2017
Verzinsung:1)                   1. Jahr (Kuponperiode 1–4): 4,00 % p. a.
                                2.–5. Jahr (Kuponperiode 5–20): 3-Monats-EURIBOR (lt. Reuters-Seite EURIBOR01) ohne Abschlag, mindestens jedoch
                                3,00 % p. a.; vierteljährliche Anpassung zwei Geschäftstage vor der neuen Zinsperiode
Zinsauszahlung:                 jeweils am 10. 1., 10. 4., 10. 7., 10. 10. eines jeden Jahres, erstmals am 10. 7. 2012
Stückelung:                     EUR 1.000,–
                                (Mindestvolumen EUR 3.000,–)
Rückzahlung:                    10. 4. 2017 zum Nominalwert (= Kapitalsicherheit)
Ordentliche Kündigung:          Seitens der UniCredit Bank Austria AG und der Gläubiger ausgeschlossen
Vorzeitiger Ausstieg:           Zum jeweils gültigen Marktpreis
Ausgabepreis:                   Den aktuellen Ausgabepreis erfahren Sie von Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer.
Agio (Entgelt für den Kauf): 1,50 % vom Nominalwert
Spesen und Gebühren:2)          Depotgebühr 0,22 % p. a. plus 20 % USt. (Minimum pro Wertpapierposition EUR 3,66 p. a. plus 20 % USt.),
                                Verkaufsspesen 0,7 % (Minimum EUR 22,–)
Börsennotierung:                4. 5. 2012, „Dritter Markt“ an der Wiener Börse
Verkaufsbeschränkungen:         Ein Angebot dieser Anleihe darf ausschließlich in Österreich erfolgen. Staatsangehörigen der USA sowie Personen mit
                                Wohnsitz, steuerlicher Veranlagung und/oder Firmen mit Sitz in diesem Land darf diese Anleihe auch in Österreich nicht
                                angeboten werden bzw. dürfen sie diese Anleihe nicht erwerben.
Art der Emission:               Dieses Wertpapier ist eine Daueremission im Rahmen des Basisprospektes zum Angebotsprogramm der UniCredit
                                ­Bank A­ ustria AG über die Begebung von Nichtdividendenwerten gemäß § 1 Abs. 1 Ziff. 4b KMG.

1) Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen im Privatvermögen und bestimmten beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften wer-
   den 25 % KESt vom Ertrag (endbesteuert) seitens der Bank einbehalten. Für Anschaffungen ab dem 1. 4. 2012: zusätzlich 25 % KESt auf realisier-
    te Wertsteigerungen. Bei Anschaffungen vor dem 1. 4. 2012 sind realisierte Wertsteigerungen von privaten Anlegerinnen bzw. Anlegern im Rahmen der
    persönlichen Steuererklärung zu versteuern. Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften unterliegen der Zinsertrag und die Veräuße-
    rungsgewinne der 25%igen Körperschaftsteuer. Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen der Anlegerin bzw.
    des Anlegers abhängt und die Angaben auf Basis der geltenden Rechtslage gemacht werden, die künftigen Änderungen unterworfen sein kann. Wir verweisen
    insbesondere auf das Budgetbegleitgesetz 2011.
2) Bank Austria Standardspesen und Gebühren.

Bitte lesen Sie vor Zeichnung der „Fix-Floater-Anleihe 2012–2017 Serie 46“ den Absatz „Das sollten Sie als Anlegerin bzw. Anleger beachten/
wichtige Risikohinweise“ auf Seite 3 bzw. die Bedingungen ab Seite 5.

Seite 4 von 12 | Die „Fix-Floater-Anleihe 2012–2017 Serie 46“ der UniCredit Bank Austria AG
Endgültige Bedingungen vom 8. 3. 2012

UniCredit Bank Austria AG

Ausgabe von bis zu EUR 50.000.000,- Schuldverschreibungen mit festverzinslichen und variabel verzinslichen Zinszahlungen und ausgestattet mit einer
­Mindestverzinsung von 2012 bis 2017 (Fix-Floater-Anleihe 2012–2017 Serie 46)

im Rahmen des

Basisprospektes zum Angebotsprogramm der UniCredit Bank Austria AG über die Begebung von Nichtdividendenwerten gemäß § 1 Abs. 1 Ziff. 4b KMG.

Teil A Vertragsbestimmungen
Die in diesem Dokument verwendeten Begriffe beziehen sich auf die Bedingungen, die im Prospekt vom 10. Februar 2012 samt allfälligen Nachträgen festgelegt wurden. Dieser
Prospekt samt seiner allfälligen Nachträge ist gemäß den Bestimmungen der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG) als Basisprospekt erstellt. Das vorliegende Dokument stellt
die Endgültigen Bedingungen für die darin beschriebenen Schuldverschreibungen gemäß § 7 Abs. 4 KMG bzw. Art. 5 Abs. 4 der Prospektrichtlinie dar und ist in Verbindung mit dem
Basisprospekt und allfälligen Nachträgen zu diesem zu lesen. Vollständige und wesentlich aktualisierte Informationen über die Emittentin und das Angebot der Schuldverschreibun-
gen können ausschließlich durch die Kombination dieser Endgültigen Bedingungen mit dem Basisprospekt, insbesondere den Emissionsbedingungen (Annex 1 zum Basisprospekt),
gewonnen werden. Diese Endgültigen Bedingungen bilden gemeinsam mit den Emissionsbedingungen einen einheitlichen Vertrag; im Fall von Widersprüchen gehen die Regelungen
der Endgültigen Bedingungen vor (siehe Punkt 1.5 der Emissionsbedingungen). Werden die in diesem Dokument beschriebenen Schuldverschreibungen nach Ablauf der Gültigkeit
des Basisprospektes vom 10. Februar 2012 weiterhin oder neuerlich öffentlich angeboten oder zur Zulassung zum Börsenhandel beantragt, werden die genannten Informationen
einem Folgeprospekt zu entnehmen sein und die auf die Schuldverschreibungen weiterhin zur Anwendung gelangenden Emissionsbedingungen des Basisprospektes vom 10. Feb-
ruar 2012 durch Verweis in den Folgeprospekt inkorporiert werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Endgültigen Bedingungen ist kein Nachtrag zum Basisprospekt veröffent-
licht.
Die relevanten Dokumente sind bei den Bankfilialen der Emittentin und über die jeweiligen in den Vertrieb der Wertpapiere eingebundenen Vertriebspartner der Emittentin während
der üblichen Geschäftszeiten auf Anfrage erhältlich und können während der Zeichnungsfrist bzw. der Dauer des Angebots unter www.bankaustria.at (Navigationspfad: Investor
­Relations/Anleihe-Informationen/Emissionen unter Basisprospekten/Emissionsbedingungen & Bekanntmachungen oder Basisprospekte) eingesehen werden.

1.   Emittentin:                                                  UniCredit Bank Austria AG
2.   (1) Seriennummer:                                            46
     (2) Tranchennummer:                                          1
     (3) Art und Status der Schuldverschreibungen:                nicht nachrangige Inhaberschuldverschreibungen
     (4) Sprache:                                                 Deutsch
     (5) Art der Emission:                                        □ Einmalemission
                                                                  H Daueremission

3.   Festgelegte Währung:                                         Euro („EUR“)
4.   Emissions-/Angebotsvolumen/Aufstockung:                      □[]
                                                                  H maximal EUR 50.000.000,–
                                                                  □ mindestens [ ]
                                                                  □ sonstige Angaben
                                                                  □ Aufstockungsmöglichkeit

     (1) Serie:                                                   bis zu EUR 50.000.000,–
     (2) Tranche:                                                 bis zu EUR 50.000.000,–
5.   (1) Ausgabepreis:                                            □ 100 Prozent des Nennwertes
                                                                  □ [ ] Prozent des Nennwertes
                                                                  H im Ausgabepreis enthaltenes Agio: 1,50 Prozent des Nennwertes
                                                                  □ andere Berechnungsmethode
                                                                  H Erstausgabepreis: anfänglich 101,50 Prozent des Nennwertes inkl. 1,50 Prozent Ausgabeaufschlag, danach
                                                                       wie er von der Emittentin gemäß jeweils herrschenden Marktbedingungen angeboten wird.
                                                                  □[]
                                                                  □ anwendbar
                                                                  □ nicht anwendbar

     (2) Mindest-/Höchstzeichnungsbetrag:                         H Ein Mindestzeichnungsbetrag ergibt sich nur aufgrund der unter Punkt 6 genannten festgelegten S
                                                                                                                                                                   ­ tückelung.
6.   Festgelegte Stückelung (in Nominale):                        EUR 1.000,–
7.   (1) Angebotsbeginn/Zeichnungsfrist:                          H Angebot in Österreich ab dem 12. März 2012
                                                                  [ ] Zeichnungsfrist
     (2) Ausgabetag:                                              erster Ausgabetag: 10. April 2012
     (3) Verzinsungsbeginn:                                       10. April 2012
8.   Fälligkeitstag:                                              10. April 2017

                                                                        Die „Fix-Floater-Anleihe 2012–2017 Serie 46“ der UniCredit Bank Austria AG | Seite 5 von 12
9.   Zinsbasis:                                         H 4,00 % per annum (Fixzinssatz),
                                                           anwendbar vom 10. April 2012 (einschließlich) bis zum 10. April 2013 (ausschließlich) (= 1. Jahr); weitere ­Angaben
                                                           hierzu siehe unter Punkt 15,
                                                        Zur Verzinsung ab dem 2. Jahr siehe den folgenden Absatz:
                                                        H 3-Monats-EURIBOR per annum (ohne Aufschlag oder Abschlag) begrenzt mit einem Mindestzinssatz (variabler Zinssatz),
                                                        anwendbar vom 10. April 2013 (einschließlich) bis zum 10. April 2017 (ausschließlich) (= Jahre 2-5); weitere Angaben
                                                        hierzu siehe unter Punkt 16
                                                        □ Nullkupon
                                                        □ indexgebundene oder an andere Basis-/Referenzwerte und/oder Formel und/oder andere Variable gebundene Zinsen
                                                        □ Sonstiges

10. Rückzahlungs-/Zahlungsbasis:                        H 100 % des Nennwertes
                                                        □ teileingezahlt
                                                        □ Rate
                                                        □ Sonstiges

11. Änderung der Zins- und/oder der Rückzahlungs-/­     im 1. Jahr 4,00 % per annum Fixzinssatz,
    Zahlungsbasis:                                      ab dem 2. bis zum 5. Jahr variabler Zinssatz in Höhe des 3-Monats-EURIBOR per annum (ohne Aufschlag oder
                                                        Abschlag), jedoch begrenzt mit einem Mindestzinssatz,
                                                        weitere Angaben siehe unter Punkte 15 und 16
12. Rückzahlung nach Wahl der Anleger und/oder der      □ anwendbar [ ]
    ­Emittentin (Kündigungsrecht):                      H nicht anwendbar

13. Datum der Erteilung der Genehmigung der Ausgabe     gemäß Rahmenbeschlüssen genehmigt vom Vorstand am 5. Dezember 2011 und 19. Dezember 2011, vom
    der Schuldverschreibungen:                          Aufsichtsrat am 14. Dezember 2011
14. Vertriebsmethode:                                   H Emittentin
                                                        □ syndiziert bzw. weitere Vertriebspartner
                                                        H nicht syndiziert bzw. keine weiteren Vertriebspartner

Bestimmungen zu (gegebenenfalls zu zahlenden) Zinsen im Sinne der Punkte 7 und 10 der Emissionsbedingungen
15. Bestimmungen für fixverzinsliche                    H anwendbar
    ­Schuldverschreibungen im Sinne der Punkte 6.2          vom 10. April 2012 (einschließlich) bis zum 10. April 2013 (ausschließlich) (= Jahr 1), angepasst
    und 7.4 der Emissionsbedingungen:                   □ nicht anwendbar

     (1) Zinssatz/Zinssätze:                            4,00 Prozent per annum,
                                                        zahlbar im Nachhinein
                                                        □ jährlich
                                                        □ halbjährlich
                                                        H vierteljährlich
                                                        □ monatlich

     (2) Zinszahlungstag/-e (Kupontermine):             10. Juli 2012, 10. Oktober 2012, 10. Jänner 2013 und 10. April 2013; siehe Punkt 7.1 der Emissionsbedingungen
                                                        □ nicht angepasst
                                                        H angepasst wie folgt:

     Geschäftstag-Konvention(siehe Punkt 7.3 der        □ Folgender-Geschäftstag-Konvention
     ­Emissionsbedingungen):                            H modifizierte Folgender-Geschäftstag-Konvention
                                                        □ Floating-Rate-Note-Konvention
                                                        □ Vorangegangener-Geschäftstag-Konvention

     Geschäftstag:                                      H TARGET2; siehe Punkt 7.1 der Emissionsbedingungen
                                                        □ zusätzlicher Geschäftstag [ ]

     (3) Festgelegte/-r Kuponbetrag/-beträge:           H anwendbar im Jahr 1:
                                                          EUR 10,11 pro Festgelegter Stückelung EUR 1.000,–, zahlbar zum 10. Juli 2012
                                                          EUR 10,22 pro Festgelegter Stückelung EUR 1.000,–, zahlbar zum 10. Oktober 2012
                                                          EUR 10,22 pro Festgelegter Stückelung EUR 1.000,–, zahlbar zum 10. Jänner 2013
                                                          EUR 10,00 pro Festgelegter Stückelung EUR 1.000,–, zahlbar zum 10. April 2013
                                                        □ nicht anwendbar

     (4) Bruchteilzinsbetrag/-beträge:                  □ anwendbar [ ] pro Stückelung [ ] zahlbar zum Zinszahlungstag am [ ]
                                                        H nicht anwendbar

     (5) Zinstagequotient (siehe Punkt 7.2.2 der       □ Actual/Actual (ISDA)
          ­Emissionsbedingungen):                       □ Actual/365 (fixed)
                                                        H   Actual/360
                                                        □ 30/360
                                                        □ 30E/360
                                                        [ ] sonstige Berechnungsmethode
     (6) Sonstige Bestimmungen betreffend die          H   nicht anwendbar
         ­Zinsberechnungsmethode für fixverzinsliche
          Schuldverschreibungen:

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16. Bestimmungen für variabel verzinsliche                     H anwendbar
    ­Schuldverschreibungen im Sinne der Punkte 6.3                vom 10. April 2013 (einschließlich) bis zum 10. April 2017 (ausschließlich) (= Jahr 2–5), angepasst
    und 7.5 der Emissionsbedingungen:                          □ nicht anwendbar

    (1) Zinsperiode/-n:                                        vierteljährlich, jeweils von einem Zinszahlungstag (einschließlich) bis zum nächstfolgenden Zinszahlungstag
                                                               (ausschließlich­); weitere Angaben hierzu siehe unter Punkt 16 (2)
    (2) Festgelegte Zinszahlungstage:                          □ nicht anwendbar
                                                               H 10. Jänner, 10. April, 10. Juli und 10. Oktober eines jeden Jahres; letzter Zinszahlungstag am 10. April 2017;
                                                                  angepasst gemäß Punkt 16 (4) und Punkt 16 (5); siehe Punkt 7.1 der Emissions­bedingungen
    (3) Erster Zinszahlungstag:                                10. Juli 2013; siehe Punkt 7.1 der Emissionsbedingungen
    (4) Geschäftstag-Konvention (siehe Punkt 7.3 der          □ Folgender-Geschäftstag-Konvention
         ­Emissionsbedingungen):                               H modifizierte Folgender-Geschäftstag-Konvention
                                                               □ Floating-Rate-Note-Konvention
                                                               □ Vorangegangener-Geschäftstag-Konvention

    (5) Geschäftstag:                                          H TARGET2; siehe Punkt 7.1 der Emissionsbedingungen
                                                               □ zusätzlicher Geschäftstag [ ]

    (6) Art der Feststellung des/der Zinssatzes/-sätze:        H Bildschirmfeststellung, siehe Punkt 7.5.3 der Emissionsbedingungen
                                                               □ andere

    (7) Verantwortlicher für die Berechnung des/der     Berechnungsstelle laut Teil B Punkt 9
        Zinssatzes/-sätze und/oder des/der Zinsbetrages/
        -beträge:
    (8) Bildschirmfeststellung:                                anwendbar
    Referenzsatz:                                              H 3-Monats-EURIBOR
                                                               □ andere

    Zinsfestsetzungstag/-e:                                    H zwei TARGET2-Geschäftstage vor dem Beginn der jeweiligen Zinsperiode; siehe Punkt 7.1 der Emissions­
                                                                  bedingungen
                                                               □[]

    Maßgebliche Bildschirmseite:                               Reutersseite EURIBOR01
    (9) Marge/-n:                                              H nicht anwendbar
                                                               □ [+/-][ ] % p. a.

    (10) Mindestzinssatz:                                      □ nicht anwendbar
                                                               H 3,00 % p. a.

    (11) Höchstzinssatz:                                       H nicht anwendbar

    (12) Zinstagequotient (siehe Punkt 7.2.2 der              □ Actual/Actual (ISDA)
          ­Emissionsbedingungen):                              □ Actual/365 (fixed)
                                                               H Actual/360
                                                               □ 30/360
                                                               □ 30E/360
                                                               [ ] sonstige Berechnungsmethode
    (13) Ausweichbestimmungen, Rundungsbestimmun- H nicht anwendbar
         gen, Nenner und sonstige Bestimmungen betref-
         fend die Zinsberechnungsmethode für variabel
         ­verzinsliche Schuldverschreibungen, sofern sich
          diese von den in den Emissionsbedingungen fest-
          gelegten Modalitäten unterscheiden:
    Sonstige Bestimmungen betreffend die Zinsberechnungs­      H nicht anwendbar
    methode für variabel verzinsliche Schuldverschreibungen:
17. Bestimmungen für Nullkupon- Schuldverschreibungen □ anwendbar
    im Sinne der Punkte 6.1, 7.10 und 9.4 der Emissions­ H nicht anwendbar
    bedingungen:
18. Bestimmungen für Schuldverschreibungen mit einer □ anwendbar
    an einen Index oder anderen Basis-/Referenzwert ge- H nicht anwendbar
    bundenen Verzinsung im Sinne der Punkte 6.5, 7.6 und
    9.3 der Emissionsbedingungen:
19. Bestimmungen für Doppelwährungs- Schuldver­                □ anwendbar
    schreibungen im Sinne des Punktes 7.7 der                  H nicht anwendbar
    ­Emissionsbedingungen:
20. Bestimmungen für Stufenzinsschuldverschreibungen: □ anwendbar
                                                      H nicht anwendbar

21. Sonstige Schuldverschreibungen im Sinne des                □ anwendbar
    ­Punktes 6.4 der Emissionsbedingungen:                     H nicht anwendbar

                                                                   Die „Fix-Floater-Anleihe 2012–2017 Serie 46“ der UniCredit Bank Austria AG | Seite 7 von 12
Bestimmungen zur Rückzahlung im Sinne der Punkte 9 und 10 der Emissionsbedingungen
22. (i) Vorzeitige/-r Rückzahlungsbetrag/-beträge und/          □ anwendbar
    oder die Methode zur Berechnung dieses Betrages/            H nicht anwendbar
    dieser ­Beträge:
    (1) Zahlungstag/-e für vorzeitige Rückzahlung/-en:          []
    (2) Geschäftstag-Konvention (siehe die Punkte 10.4         □ Folgender-Geschäftstag-Konvention
         und 7.3 der Emissionsbedingungen):                     □ modifizierte Folgender-Geschäftstag-Konvention
                                                                □ Floating-Rate-Note-Konvention
                                                                □ Vorangegangener-Geschäftstag-Konvention

    (3) Geschäftstag:                                           □[]
                                                                □ zusätzlicher Geschäftstag [ ]

    (ii) Rückerstattung/Rückbuchung:                            □[]
                                                                H anwendbar gemäß Abschnitt F Punkt 5.1.4 des Basisprospektes
                                                                □ nicht anwendbar

23. Endgültiger Rückzahlungsbetrag der einzelnen                EUR 1.000,– pro festgelegter Stückelung, siehe unter Punkt 6: EUR 1.000,–
    ­Schuldverschreibungen:
    In Fällen, in denen der endgültige Rückzahlungsbetrag an    H nicht anwendbar
    ­einen Index und/oder andere/-n Basis-/Referenzwert/-e
     und/oder Formel und/oder sonstige Variable gebunden ist:
    (1) Index/andere/-r Basis-/Referenzwert/-e und/oder
    ­Formel und/oder sonstige Variable:
    (2) Berechnungsstelle für die Berechnung des               Berechnungsstelle laut Teil B Punkt 9
        ­endgültigen Rückzahlungsbetrages:
    (3) Bestimmungen für die Festlegung des endgültigen [ ]
        Rückzahlungsbetrages und/oder Rückzahlungs-
        (Tilgungs-)Kurses, sofern dieser durch Bezugnahme
        auf einen Index und/oder andere/-n Basis-/
        Referenz­wert/-e und/oder Formel und/oder sonstige
        Variable berechnet wird:
    (4) Wertbestimmungstag/-e:                                  □ [ ] Geschäftstage vor dem Fälligkeitstag
                                                                □[]

    (5) Bestimmungen für die Berechnung des endgültigen □ siehe Punkt 8 der Emissionsbedingungen
        Rückzahlungsbetrages/-kurses, sofern die Berech- □ u./od. sonstige Marktstörungs- und Anpassungsregeln
        nung durch Bezugnahme auf einen Index und/oder      []
        andere/-n Basis-/Referenzwert/-e und/oder Formel
        und/oder sonstige Variable unmöglich oder un-
        durchführbar ist oder auf sonstige Weise gestört
        wird (Anpassung von Basiswerten/Marktstörungen):
    (6) Zahlungstag für den endgültigen Rückzahlungs­           []
    betrag:
    (7) Geschäftstag-Konvention (siehe die Punkte 10.4          □ Folgender-Geschäftstag-Konvention
    und 7.3 der Emissionsbedingungen) :                         □ modifizierte Folgender-Geschäftstag-Konvention
                                                                □ Floating-Rate-Note-Konvention
                                                                □ Vorangegangener-Geschäftstag-Konvention

    (8) Geschäftstag:                                           □[]
                                                                □ zusätzlicher Geschäftstag [ ]

    (9) Endgültiger Mindestrückzahlungsbetrag/-kurs:            □ nicht anwendbar
                                                                □[]

    (10) Endgültiger Höchstzahlungsbetrag/-kurs:                □ nicht anwendbar
                                                                □[]

24. Bei Raten-Schuldverschreibungen:                            H nicht anwendbar

    (1) Tilgungstermine:                                        []
    (2) Ratenbeträge:                                           []

Allgemeine Bestimmungen zu den Schuldverschreibungen
25. Angaben für teileingezahlte Schuldverschreibungen:          □ anwendbar
    Betrag der einzelnen Zahlungen, aus denen sich der          H nicht anwendbar
    ­Ausgabepreis zusammensetzt, Fälligkeitstag der einzelnen
     Zahlungen und (allfällige) Konsequenzen eines Zahlungs­
     verzuges, darunter das Recht der Emittentin, die Schuld­
     verschreibungen zu kaduzieren, sowie Verzugszinsen:
26. Angaben für Raten-Schuldverschreibungen:                    □ anwendbar
    Betrag der einzelnen Raten, Fälligkeitstag der einzelnen    H nicht anwendbar
    ­Zahlungen:

Seite 8 von 12 | Die „Fix-Floater-Anleihe 2012–2017 Serie 46“ der UniCredit Bank Austria AG
27. Stückelungsumstellung, Nennwertumstellung und                □ anwendbar
    ­Umstellungsbestimmungen:                                    H nicht anwendbar

28. Sonstige anwendbare Bestimmungen:
     Konsolidierungsbestimmungen:                                □ anwendbar
                                                                 H nicht anwendbar

     Sonstige Endgültige Bedingungen:                            □ anwendbar
                                                                 H nicht anwendbar

Vertrieb
29. (1) Wenn syndiziert bzw. weitere Vertriebspartner      H nicht anwendbar
        ­vorhanden, Namen und Adressen der Syndikatsmit­ □ [ ]
         glieder bzw. Vertriebspartner und Art der Übernah-
         mezusagen (sofern vorhanden):
     (2) Datum der Übernahmevereinbarung:                        []
                                                                 H nicht anwendbar

     (3) Kursstabilisierende Stelle/-n:                          H nicht anwendbar
                                                                 □[]

30. (1) Platzierung durch Emittentin:                            H anwendbar
                                                                 □ nicht anwendbar
                                                                 [Sonstiges]
     (2) Wenn nicht syndiziert oder nur ein Platzeur            □ nicht anwendbar
         ­vorhanden:                                             H UniCredit Bank Austria AG

     Name und Adresse des Platzeurs:                             UniCredit Bank Austria AG
                                                                 Schottengasse 6–8
                                                                 1010 Wien
     Datum und Art der Vereinbarung zur Platzierung:             H nicht anwendbar
                                                                 □ [Datum]
                                                                 □ [fest/bestmöglich]
                                                                 □ [Sonstiges]

31. Gesamtprovision:                                             H nicht anwendbar
                                                                 □ [ ] Prozent des Gesamtnennbetrages

32. USA-Verkaufsbeschränkungen:                                  H Regulation S.
                                                                 H TEFRA C
                                                                 □ TEFRA D
                                                                 □ TEFRA nicht anwendbar
                                                                 □ [Sonstige]
                                                                 Hinweis: Die jeweils angegebenen Verkaufsbeschränkungen müssen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur
                                                                 direkten oder indirekten Veräußerung der Wertpapiere in den USA oder an US-Bürger beachtet werden. In die-
                                                                 sem Falle ist zuvor erforderlichenfalls geeignete Rechtsauskunft einzuholen.
33. Nicht befreites Angebot im EWR (prospektpflichtiges          □ nicht anwendbar (prospektbefreites Angebot)
    ­Angebot):                                                   H Österreich: ab dem 12. März 2012

34. Verwendungszweck der Endgültigen Bedingungen:                H Börsennotierung
                                                                      Wien, ungeregelter Dritter Markt
                                                                 H öffentliches Angebot
                                                                 □ nicht öffentliches Angebot

Die Emittentin übernimmt die Verantwortung für die in diesen Endgültigen Bedingungen enthaltenen Informationen.

UniCredit Bank Austria AG

Teil B Sonstige Informationen

Börsennotierung und Zulassung zum Handel

1.   (1) Börsennotierung:                                                   H ja
                                                                            □ keine

     (2) Zulassung zum Handel:                                              □ Es wurde ein Antrag auf Zulassung der Schuldverschreibungen zum Handel an [ ] beginnend mit [ ]
                                                                               von der Emittentin (oder in deren Namen) gestellt.
                                                                            H Der Antrag auf Zulassung der Schuldverschreibungen zum Handel am ungeregelten Dritten Markt
                                                                              der Wiener Börse AG wird voraussichtlich mit Wirkung vom 4. Mai 2012 von der Emittentin (oder in
                                                                              ihrem Namen) gestellt werden.
                                                                            □ nicht anwendbar

     (3) Schätzung der Gesamtkosten der Zulassung zum ­Handel:             bei Erreichen des maximalen Angebotsvolumens ca. EUR 1.970,– (inkl. Notierungsgebühren)

                                                                       Die „Fix-Floater-Anleihe 2012–2017 Serie 46“ der UniCredit Bank Austria AG | Seite 9 von 12
2.   Ratings:                                                        Die auszugebenden Schuldverschreibungen haben keine Einstufung durch eine Ratingagentur e­ rhalten:
                                                                     [S & P: [ ] ]
                                                                     [Moody’s: [ ] ]
                                                                     [[Sonstige]: [ ] ]
3.   Interessen natürlicher und juristischer Personen, die [an der   H siehe Basisprospekt Abschnitt F Punkt 3
     Emission/am Angebot] beteiligt sind:                            □ Sonstige [ ]

4.   Gründe für das Angebot, geschätzte Nettoerlöse und
     ­Gesamtkosten:
     (1) Gründe für das Angebot:                                     siehe Basisprospekt Abschnitt F Punkt 3
                                                                     [ ] Sonstiges
     (2) Geschätzte Nettoerlöse:                                     Angebotsvolumen abzüglich Gesamtkosten
     (3) Geschätzte Gesamtkosten:                                    EUR 2.155,–
5.   Rendite (für fixverzinsliche Schuldverschreibungen):
     Angabe der Rendite:                                             []
                                                                     H nicht anwendbar
                                                                     Renditeangabe bei teilvariabler Verzinsung ex ante nicht möglich
     Methode:                                                        □ ICMA
                                                                     □ [Sonstige]
                                                                     Berechnet als [ ] am Ausgabetag.
                                                                     Wie oben beschrieben, wird die Rendite am Ausgabetag auf Basis des Ausgabepreises berechnet. Sie
                                                                     lässt nicht auf zukünftige Renditen schließen.
6.   Historische Zinssätze (für variabel verzinsliche                Angaben zu historischen EURIBOR-Zinssätzen werden bei Reuters/Bloomberg oder über das Datencen-
     ­Schuldverschreibungen):                                        ter der Emittentin unter www.bankaustria.at zur Verfügung gestellt.
                                                                     Historische Entwicklung des 3-Monats-EURIBOR (als Periodendurchschnitt) siehe Anhang 1.
7.   Entwicklung des Index/der Formel/des anderen Basis-/­           Die Schuldverschreibungen werden ab dem 10. April 2013 (einschließlich) bis zum 10. April 2017
     Referenzwertes/der sonstigen Variablen, Darstellung             (ausschließlich) (= Jahre 2 bis 5) variabel mit dem 3-Monats-EURIBOR (ohne Aufschlag und Abschlag)
     der ­Auswirkungen auf den Wert der Anlage und der da-           p. a.,
     mit ­verbundenen Risiken sowie sonstige Informationen           mindestens jedoch mit 3,00 % p. a. (Mindestzinssatz)
     in ­Bezug auf den zugrunde liegenden Wert:                      verzinst.
                                                                     Bleibt der jeweils anwendbare 3-Monats-EURIBOR während der Laufzeit der Schuldverschreibungen
                                                                     weiterhin auf einem niedrigeren Niveau (siehe Anlage 1) und damit unter der vereinbarten Mindestver-
                                                                     zinsung, erhält der Gläubiger den Mindestzinssatz in Höhe von 3,00 % p. a.
                                                                     Neben der Bonität der Emittentin haben unter anderem die Wertentwicklung des 3-Monats-EURIBOR
                                                                     sowie die vereinbarte Mindestverzinsung Einfluss auf die Kursentwicklung der Schuldverschreibungen.
8.   Entwicklung des/der Wechselkurse/-s und Darstellung             nicht anwendbar
     der ­Auswirkungen auf den Wert der Anlage:
9.   Angaben zur Abwicklung:
     ISIN-Code:                                                      AT000B042569
     Abwicklungssystem:                                              H CCP.Austria
                                                                     □[]

     Lieferung:                                                      H gegen Zahlung/Timing
                                                                     □ ohne Zahlung/Timing

     Name und Adresse der Zahlstelle:                                U niCredit Bank Austria AG
                                                                      Schottengasse 6–8
                                                                      1010 Wien
     Berechnungsstelle:                                              H UniCredit Bank Austria AG
                                                                     □[]

     Verwahrstelle:                                                  H CSD.Austria (OeKB)
                                                                     □[]

     Vertretung Schuldverschreibungsgläubiger:                       H    nicht bedingungsgemäß vorgesehen
                                                                     □ bedingungsgemäß vorgesehen
                                                                     □ [weitere Angaben]

     Soll in EZB-fähiger Weise gehalten werden:                      H anwendbar
                                                                     □ nicht anwendbar
                                                                     Bitte beachten Sie, dass die Angabe „anwendbar” nur bedeutet, dass beabsichtigt ist, die Schuldver-
                                                                     schreibungen bei einem Zentralverwahrer zu hinterlegen, der die von der EZB festgelegten Mindestan-
                                                                     forderungen erfüllt, und nicht notwendigerweise bedeutet, dass die Schuldverschreibungen bei ihrer
                                                                     Ausgabe oder zu irgendeinem Zeitpunkt ihrer Laufzeit oder während ihrer gesamten Laufzeit als noten-
                                                                     bankfähige Sicherheiten für die geldpolitischen Operationen und Innertageskreditgeschäfte des Euro-
                                                                     systems anerkannt sind. Eine solche Anerkennung hängt davon ab, ob die Schuldverschreibungen die
                                                                     Auswahlkriterien des Eurosystems erfüllen.

Seite 10 von 12 | Die „Fix-Floater-Anleihe 2012–2017 Serie 46“ der UniCredit Bank Austria AG
10. Bedingungen und Voraussetzungen zum Angebot:
     Bedingungen, denen das Angebot unterliegt, und aktuelle Prospekt­     Die Schuldverschreibungen unterliegen den Emissionsbedingungen gemäß Annex 1 zum Basis­prospekt
     informationen:                                                        vom 10. Februar 2012 und den vorliegenden Endgültigen Bedingungen. Die Bedingungen sollten im
                                                                           Zusammenhang mit der jeweils veröffentlichten aktuellen Prospektinformation (allfällige Prospektnach-
                                                                           träge oder Folgeprospekt) gelesen werden.
     Beschreibung des Antragsverfahrens:                                   □ anwendbar
                                                                           H nicht anwendbar

     Beschreibung der Möglichkeit, die Zeichnungen zu ­reduzieren, sowie □ anwendbar
     der Art und Weise der Rückerstattung des von den Antragstellern über- H nicht anwendbar
     bezahlten Betrages:
     Beschreibung der Zahlungs- und Lieferbedingungen der Schuldver-       □ anwendbar
     schreibungen:                                                         H nicht anwendbar

     Tranche/-n, die für bestimmte Länder reserviert wurde/-n:             □ anwendbar
                                                                           H nicht anwendbar

     Besteuerung:                                                          H siehe Abschnitt G des Basisprospektes in der jeweils geltenden Fassung
                                                                           □ weitere Hinweise

Anhang

3-Monats-EURIBOR1)-Geldmarktsätze

Periodendurchschnitt in % p. a.
1999                                         2,96                                       Februar 2011                                1,087
2000                                         4,39                                       März 2011                                   1,176
2001                                         4,26                                       April 2011                                  1,321
2002                                         3,32                                       Mai 2011                                    1,425
2003                                         2,33                                       Juni 2011                                   1,489
2004                                         2,11                                       Juli 2011                                   1,598
2005                                         2,18                                       August 2011                                 1,552
2006                                         3,08                                       September 2011                              1,536
2007                                         4,28                                       Oktober 2011                                1,576
2008                                         4,64                                       November 2011                               1,485
2009                                         1,218                                      Dezember 2011                               1,426
2010                                         0,814                                      Jänner 2012                                 1,222
2011                                         1,393                                      Februar 2012                                1,048

1) Euro Interbank Offered Rate; ungewichteter Durchschnitt.
Dargestellter Zeitraum: Jahr 1999 bis Jahr 2008
Quelle: Oesterreichische Nationalbank
Dargestellter Zeitraum: Jahr 2009 bis Jahr 2011 und Monat Februar 2011 bis Februar 2012.
Quelle: Euribor-EBF

Hinweis:
In der obigen Tabelle werden jeweils Periodendurchschnitte dargestellt, welche entweder auf ein Jahr oder einen Monat bezogen sind, während es sich gemäß Teil A unter Punkt 16
(8) der Endgültigen Bedingungen um den Wert am jeweiligen Zinsfestsetzungstag handelt, der vom jeweiligen Periodendurchschnitt selbstverständlich abweichen kann.

Historische Betrachtungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Entwicklungen.

                                                                    Die „Fix-Floater-Anleihe 2012–2017 Serie 46“ der UniCredit Bank Austria AG | Seite 11 von 12
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Die vorliegenden Informationen dienen ausschließlich werbezwecken und stellen keine anlageberatung oder anlageempfehlung, keine produkt-
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nur der Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse und Kenntnisse der Anlegerin bzw. des Anlegers bezogene Beratung nicht ersetzen.
Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko verbunden. Weitere Informationen zur Fix-Floater-Anleihe 2012–2017 Serie 46 erhalten Sie von Ihrer persönlichen
Betreuerin bzw. Ihrem persönlichen Betreuer. Diese Marketinginformation stellt keinen Prospekt im Sinne des Kapitalmarktgesetzes (KMG) dar. Rechtsverbindlich
und maßgeblich sind allein die Angaben der veröffentlichten Endgültigen Bedingungen des Basisprospektes vom 10. 2. 2012 samt allfälligen Änderungen oder
Ergänzungen. Die Endgültigen Bedingungen und der Basisprospekt sowie Prospektnachträge wurden veröffentlicht und sind abrufbar auf www.bankaustria.at
unter Investor Relations/Anleihe-Informationen/Emissionen unter Basisprospekten und erhältlich bei der UniCredit Bank Austria AG, Schottengasse 6–8,
1010 Wien, sowie in den Filialen der UniCredit Bank Austria AG.

Stand: März 2012
Irrtum und Druckfehler vorbehalten.

Diese Marketingmitteilung wurde von der UniCredit Bank Austria AG,
Schottengasse 6–8, 1010 Wien, erstellt.
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