Vorhabenbezogener Bebauungsplan "EDEKA-Markt Promenadenring/Hartmannstraße"
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Stadt Löbau Vorhabenbezogener Bebauungsplan "EDEKA-Markt Promenadenring/Hartmannstraße" Begründung Entwurf vom 26.02.2021 für die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB Begründung: 26.02.2021 Plan: 26.02.2021 Bearbeitung: Basler & Hofmann Deutschland GmbH
Stadt Löbau Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "EDEKA-Markt Promenadenring/Hartmannstraße" ENTWURF - Fassung vom 26.02.2021 Inhalt 1. GELTUNGSBEREICH UND ÖRTLICHE VERHÄLTNISSE .................................................. 4 1.1 Bisherige Nutzung .......................................................................................................... 4 1.2 Geplante Nutzung ........................................................................................................... 4 1.3 Lage ............................................................................................................................... 4 1.4 Geltungsbereich ............................................................................................................. 4 2. ZIELE DER PLANUNG, STÄDTEBAULICHES ERFORDERNIS .......................................... 5 2.1 Rechtslage ..................................................................................................................... 5 2.2 Planungserfordernis........................................................................................................ 5 2.3 Planungsziele ................................................................................................................. 6 2.4 Städtebauliches und bauliches Konzept ......................................................................... 6 3. VERFAHREN ....................................................................................................................... 8 4. DURCHFÜHRUNGSVERTRAG ........................................................................................... 8 5. ÜBERGEORDNETE PLANUNG .......................................................................................... 9 5.1 Raumordnung und Landesplanung ................................................................................. 9 5.2 Einzelhandelskonzept ..................................................................................................... 9 5.3 Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien ................................................................... 10 5.4 Darstellung des Flächennutzungsplanes ...................................................................... 10 5.5 Gender Mainstreaming ................................................................................................. 11 6. UMWELTBELANGE ........................................................................................................... 11 6.1 Umweltprüfung und Eingriffsregelung ........................................................................... 11 6.2 Artenschutzrechtliche Vorschriften................................................................................ 11 6.3 Umweltverträglichkeitsprüfung ...................................................................................... 12 7. ERSCHLIESSUNG ............................................................................................................ 12 7.1 Verkehrserschließung ................................................................................................... 12 7.1.1 Beschreibung und Einordnung in das regionale Verkehrsnetz................................ 13 7.1.2 Anbindung für ÖPNV, Fuß- und Radverkehr .......................................................... 13 7.1.3 Beschreibung der Erschließungsvariante ............................................................... 14 7.2 Stellplatznachweis ........................................................................................................ 15 7.3 Ver- und Entsorgung..................................................................................................... 16 7.4 Löschwasserversorgung ............................................................................................... 16 8. BEGRÜNDUNG DER FESTSETZUNGEN ......................................................................... 16 8.1 Planungsrechtliche Feststetzungen .............................................................................. 16 8.1.1 Art der baulichen Nutzung ...................................................................................... 16 8.1.2 Maß der baulichen Nutzung ................................................................................... 17 8.1.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche Bauweise ........................................... 17 2
Stadt Löbau Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "EDEKA-Markt Promenadenring/Hartmannstraße" ENTWURF - Fassung vom 26.02.2021 8.1.4 Flächen für Stellplätze ............................................................................................ 18 8.1.5 Verkehrsflächen ..................................................................................................... 18 8.1.6 Grünordnerische Festsetzungen ............................................................................ 18 8.2 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen ......................................................................... 19 8.2.1 Äußere Gestaltung baulicher Anlagen .................................................................... 19 8.2.2 Werbeanlagen ........................................................................................................ 20 8.3 Nachrichtliche Übernahmen.......................................................................................... 20 8.4 Hinweise ....................................................................................................................... 20 8.4.1 Denkmalschutz und Denkmalpflege ....................................................................... 20 8.4.2 Bodenschutz .......................................................................................................... 20 8.4.3 Altlasten ................................................................................................................. 21 8.4.4 Archäologie ............................................................................................................ 21 8.4.5 Kampfmittel ............................................................................................................ 21 9. AUSWIRKUNGEN ............................................................................................................. 21 9.1 Auswirkungen auf Natur und Landschaft ...................................................................... 21 9.1.1 Beschreibung des Bestandes ................................................................................. 21 9.1.2 Änderungen gegenüber dem Bestand .................................................................... 22 9.1.3 Schutzgut Arten und Biotope .................................................................................. 23 9.1.4 Schutzgut Boden .................................................................................................... 23 9.2 Auswirkungen auf den bestehenden Einzelhandel ........................................................ 24 9.3 Schalltechnische Auswirkungen durch den Verkehr...................................................... 25 9.4 Schalltechnische Auswirkungen durch den Handel ....................................................... 25 10. FLÄCHENBILANZ ............................................................................................................ 25 3
Stadt Löbau Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "EDEKA-Markt Promenadenring/Hartmannstraße" ENTWURF - Fassung vom 26.02.2021 1. GELTUNGSBEREICH UND ÖRTLICHE VERHÄLTNISSE 1.1 Bisherige Nutzung Das Plangebiet wurde bereits größtenteils gewerblich genutzt und ist weitüberwiegend versiegelt. Derzeit befinden sich im nördlichen Bereich des Areals zwei leerstehende Gebäude im südlichen Bereich der zum Teil ruinöse Gebäudekomplex des ehemaligen Gasthofes "Zum Schwarzen Lamm", in welchem sich zu DDR-Zeiten bis zum Jahr 2006 ein Möbelhaus befand. Auf dem restlichen Teil des Areals befindet sich eine Stellplatzanlage mit dazugehörigen Freiflächen. 1.2 Geplante Nutzung Die Planung umfasst einen Lebensmittelmarkt samt Backshop mit einer Verkaufsfläche von rd. 2020 qm, zzgl. Lager und Nebenräumen und zugehöriger Stellplatzanlage. Der ruinöse Ballsaal des ehemaligen Gasthofes "Zum Schwarzen Lamm", welcher nicht unter Denkmalschutz steht, soll zurückgebaut werden. Das denkmalgeschützte Hauptgebäude des Gasthofes "Zum Schwarzen Lamm" an der Äußeren Bautzener Straße soll denkmalgeschützt erhalten und in die Planung eingebunden werden. In dem denkmalgeschützten Bestandsgebäude sind neben Büro- und Lageflächen auch Nebenräume des Lebensmittelmarktes angedacht. Die beiden leerstehenden Gebäude am nördlichen Rand des Geltungsbereiches werden zurückgebaut. An deren Stelle ist die Herstellung einer Ein- und Ausfahrt auf den Parkplatz des Marktes sowie die Errichtung von Stellplätzen angedacht. Erschlossen wird die Stellplatzanlage von August-Bebel-Straße, sowie von der Hartmannstraße. Die Hartmannstraße soll im Zuge des Vorhabens in ihrem Bestand verbreitert werden, um sowohl eine Ein- und Ausfahrt für Kunden des EDEKA-Marktes zu platzieren, als auch um eine Ein- und Ausfahrt für den LKW-Lieferverkehr zu gewährleisten. Die Planung sieht vor, die LKW-Ein-/Ausfahrt an der Hartmannstraße, auch als PKW-Ausfahrt zu nutzen. Nördlich des EDEKA-Marktes soll der bestehende Durchgang für Fußgänger zur Pestalozzi-Straße erneuert werden. Durch die Neuanordnung der Freiflächen wird eine ausreichend große Anzahl an Stellplätzen und Flächen zur Strukturierung und Durchgrünung des Plangebietes geschaffen. 1.3 Lage Das Plangebiet befindet sich in der Innenstadt von Löbau und grenzt an den nordwestlichen Altstadtbereich an. Im Norden wird es durch die August-Bebel-Straße, im Süden durch die Äußere Bautzener Straße, im Südosten durch den Promenadenring und im Osten durch die Hartmannstraße begrenzt. Westlich befindet sich die Pestalozzistraße, an welcher die Heinrich-Pestalozzi-Oberschule anschließt. Nördlich der August-Bebel-Straße befindet sich ein Lebensmitteldiscounter sowie eine Fleischereifiliale. Die Umgebung des Plangebietes besteht sowohl aus Mehrfamilienhäusern, teils geschlossene, teils offene Bauweise, als auch aus kleineren Gewerbeansiedlungen. 1.4 Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "EDEKA-Markt Promenadenring / Hartmannstraße" umfasst die Flurstücke 234/1, 234/2, 244/1, 244/2, 243/2 und 248 welche sich im Eigentum der "EDEKA Nordbayern Bau- und Objektgesellschaft mbH" befinden sowie die Flurstücke 243/4 (Teilfläche) sowie 712 (Teilfläche) auf denen öffentlich gewidmete Straßen liegen. Das Flurstück 712 befindet sich im Eigentum der Stadt Löbau. Eine Teilfläche des Flurstücks 234/4 befindet sich im öffentlichen Verkehrsraum ist aber nicht im Eigentum der Stadt Löbau, ein entsprechendes Verfahren zur Aufnahme dieser Teilfläche in das Bestandsverzeichnis der Stadt Löbau läuft gerade und ist mit Satzungsbeschluss vollzogen. Das Plangebiet umfasst insgesamt eine Größe von rund 11.700 m². 4
Stadt Löbau Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "EDEKA-Markt Promenadenring/Hartmannstraße" ENTWURF - Fassung vom 26.02.2021 Lage des Plangebietes Quelle Luftbild: Geoportal Sachsenatlas 2. ZIELE DER PLANUNG, STÄDTEBAULICHES ERFORDERNIS 2.1 Rechtslage Der Vorhabenträger, die EDEKA Nordbayern Bau- und Objektgesellschaft mbH, hat am 09.07.2020 mit der Stadt Löbau einen städtebaulichen Vertrag zur Umsetzung des Vorhabens geschlossen. Der Stadtrat von Löbau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.11.2018 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans "EDEKA-Markt Promenadenring/Hartmannstraße" zur Etablierung eines modernen Lebensmittelmarktes mit Backshop, gefasst. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Einkaufsmarktes sowie die denkmalgerechte Umnutzung und Einbindung des Gasthofes "Zum Schwarzen Lamm" geschaffen werden. 2.2 Planungserfordernis Der Standort ist bauplanungsrechtlich als Teil eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils zu betrachten, gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Geplant wird unter anderem ein großflächiger Einzelhandel im Sinne des § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Der Vorhabenträger hat sich in Übereinstimmung mit der Stadt entschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen, um rechtssicher die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung seines Bauvorhabens zu schaffen. Mit der Planung soll gleichzeitig die Voraussetzung für eine geordnete städtebauliche Entwicklung der derzeit brachliegenden Fläche geschaffen werden. Die Fläche ist aufgrund der besonderen städtebaulichen Lage für eine Bebauung geeignet. 5
Stadt Löbau Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "EDEKA-Markt Promenadenring/Hartmannstraße" ENTWURF - Fassung vom 26.02.2021 Da, das Plangebiet bauplanungsrechtlich nach § 34 BauGB beurteilt wird, ergibt sich, dass die Eingriffsregelung gem. § 21 Abs. 2 Bundes Naturschutzgesetz (BNatschG) i. V. m. § 1a Abs. 3 BauGB ausgesetzt ist. 2.3 Planungsziele Derzeit befindet sich in der Löbauer Innenstadt kein Lebensmittelmarkt mit dem Angebot eines Vollsortiments, welcher fußläufig vom Zentrum aus erreichbar ist. Der nächste Vollsortimenter befindet sich, mit dem Kaufland, ca. 3 km südlich vom Stadtzentrum entfernt. In Zentrumsnähe befinden sich ausschließlich die Discount-Lebensmittelmärkte, Aldi, Diska, Lidl und Norma. Mit der Ansiedlung eines Verbrauchermarkts auf dem gegenständlichen Areal soll die Löbauer Innenstadt einen sogkräftigen und frequenzbringenden Magnetbetrieb hinzugewinnen. Durch eine Ertüchtigung der vorhandenen Laufwegebeziehungen (Pestalozzischule zur Hartmannstraße) kann das Vorhabenareal zudem stärker an die Löbauer Altstadt angegliedert werden. Von dieser neu entstehenden Laufachse und den Frequenzerhöhungen können weite Teile der Löbauer Innenstadt (z.B. der Neumarkt) profitieren. So kann von Kopplungseffekten ausgegangen werden, die Verbraucher (insbesondere auch aus dem Umland), welche ursächlich den Verbrauchermarkt aufsuchen, aufgrund der Zeit-und Wegekosteneinsparung zu einem Besuch und dem weiteren Einkauf in der Innenstadt animieren. Im Zuge der Vorhabenrealisierung werden zudem bestehende, großflächige Leerstände abgetragen und damit städtebauliche Missstände im Innenstadtbereich beseitigt. Somit trägt das Vorhaben zu einer städtebaulichen baulichen Aufwertung der Löbauer Innenstadt bei. Derzeit besteht das Areal überwiegend aus öffentlich genutzten Parkflächen. Die Ausnahme hierzu bildet der südliche Bereich des Plangebiets, der mit dem ehemaligen Gasthaus "Zum Schwarzen Lamm" und seiner Nebenanlagen bebaut ist. Das zur Äußeren Bautzener Straße straßenfluchtende Gebäude des ehemaligen Gasthofes besitzt eine städtebaulich raumbildende Funktion, die erhalten werden soll. Das historische Gebäude ist somit in die räumliche Planung des EDEKA-Verbrauchermarktes einzubeziehen. Planungsziele: Das geplante Vorhaben soll zur Verbesserung der städtebaulichen Situation im Umfeld des Innenstadtkerns führen. Die städtebauliche Einordnung des EDEKA -Verbrauchermarkt in Zentrumsnähe soll die Löbauer Innenstadt attraktiver machen, "Frequenzbringer" für die Innenstadt. Aufwertung der discountlastigen Nahversorgungssituation. Beseitigung städtebauliche Missstände im Innenstadtbereich durch Wiedereingliederung des Ruinösen alten Gasthofes "Zum Schwarzen Lamm" in das Stadtgefüge. Erhalt des Denkmals "Zum Schwarzen Lamm". Erhalt der fuß- und radläufigen Verbindung von der Pestalozzischule bis zum Promenadenring. Verbesserung der verkehrlichen Erschließung durch eine optimierte Straßenplanung. 2.4 Städtebauliches und bauliches Konzept Der geplante Lebensmittelmarkt soll sich städtebaulich in die Umgebung einfügen. Die räumliche Umgebung des Baufeldes wird geprägt von quartiersbildenden Bebauung an den Straßenabschnitten Äußere Bautzener Straße – Promenadenring – Poststraße – August-Bebel-Straße – Pestalozzistraße. 6
Stadt Löbau Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "EDEKA-Markt Promenadenring/Hartmannstraße" ENTWURF - Fassung vom 26.02.2021 Die Blockrandbebauung des Quartiers ist baulich stark inhomogen und wird sowohl von geschlossener als auch teilweise offener Bebauung geprägt. Während die geschlossen bebauten Blockränder an der Äußeren Bautzener Straße und an der Poststraße erhalten sind, haben offene bebaute Abschnitte in der Vergangenheit weitere Öffnungen erhalten, wie z.B. durch den Abbruch des Gebäudes Promenaden- ring 14. Das Stadtquartier bildet einen großräumigen Quartiersinnenbereich, der historisch bebaut ist mit selbstständigen und von den Blockrandbebauungen unabhängigen Gebäuden wie Kindergarten, ehemaliges Feuerwehrgebäude und diverse gewerbliche Bauten. Die quartiersquerende Hartmannstraße dient der Erschließung dieser Gebäude im Quartiersinnenraum. Die städtebauliche Struktur des Quartiers ist mit der erfolgten Aufwertung der Verkehrsfunktion der Hartmannstraße für einen innerstädtischen Parkraum und der weiteren Quartiersöffnung am Promenadenring wesentlich verändert worden. Das bauhistorisch große Stadtquartier hat sich mit den bereits vollzogenen Veränderungen in zwei räumlich wahrnehmbare kleinere Quartiere geteilt. Die geplante Bebauung des EDEKA-Marktes mit seinem Parkraum stellt sich stadträumlich nun nicht mehr als Quartiersinnenbebauung dar, sondern bildet die Raumfassung des entstandenen Quartiers Hartmannstraße – August-Bebel-Straße – Pestalozzistraße – Äußere Bautzener Straße. Sie erfüllt somit auch das bauliche Gegenüber der vorhandenen und zu erhaltenden Bebauungen an der Pestalozzistraße und der Äußeren Bautzener Straße. Mit der geplanten Blockrandstellung des Marktes an der Pestalozzistraße wird die Straßenflucht räumlich homogen geschlossen. Die derzeit fehlende, fluchtbildende Bebauung wird durch den Neubau wiederhergestellt. Der geplante Baukörper nimmt die vorhandene Bauflucht entlang der Pestalozzistraße auf und fügt sich mit seiner schmalen Seite in den Straßenzug der Pestalozzistraße ein. Die Integration des historischen Gebäudes "Zum Schwarzen Lamm" in die Raumkonzeption des neuen Marktes erhält die geschlossene Blockrandbebauung an der Äußeren Bautzener Straße. Der wichtige Straßenraum wird dadurch nicht nur erhalten, sondern mit der funktionalen Belebung des historischen Gebäudes wesentlich aufgewertet. Die stadtbildprägende Stellung des solitären Baumes an der Ecke Äußere Bautzener Straße/Pestalozzistraße bleibt einschließlich der kleinen Platzausbildung erhalten. Der denkmalgeschützte, ehemalige Gasthof "Zum Schwarzen Lamm" an der Äußeren Bautzener Straße ist prägend für das Einfügungserfordernis des geplanten EDEKA-Marktes. Von denkmalpflegerischer und städtebauliche Bedeutung ist hierbei eine Unterordnung des geplanten Baukörpers. Das historische Erscheinungsbild des Straßenzugs der Äußeren Bautzener Straße und des denkmalgeschützten Bestands soll nicht beeinträchtigt werden. Die Höhenentwicklung des geplanten Neubaus bleibt unter der Höhe des ehemaligen Gasthof "Zum Schwarzen Lamm". Das denkmalgeschützte Gebäude wurde im Jahr 1822 durch Joh. Frd. Moeßner neu erbaut, nachdem es 1803 bei einem Brand in der Bautzener Vorstadt vollständig abbrannte. Die Existenz des Gasthofes führt bis in das Jahr 1707 zurück und ist eines der ältesten Gasthöfe in Löbau. Der Gasthof wurde zu DDR- Zeiten in ein Möbelhaus umfunktioniert. Bis in das Jahr 2006 wurden hier Möbel ausgestellt, verkauft und gelagert. Seit 2006 bis heute steht das Gebäude leer, die Bausubstanz ist stark beschädigt. Der hintere Teil, des ehemaligen Ballsaals ist weitüberwiegend eingestürzt und es droht weitere Einsturzgefahr für die restliche Bausubstanz. Zur Gesamtheit des ehemaligen Gasthofes und Hotels "Zum Schwarzen Lamm" gehören das zweigeschossige Hauptgebäude, ein hofseitig angebauter Ballsaal und eingeschossiges 7
Stadt Löbau Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "EDEKA-Markt Promenadenring/Hartmannstraße" ENTWURF - Fassung vom 26.02.2021 Wirtschaftsgebäude straßenfluchtend an der Pestalozzistraße. Die Wirtschaftsgebäude und der Ballsaalbefinden sich ein einem ruinösen baulichen Zustand und sollen ersatzlos abgebrochen werden. Das Hauptgebäude wird in seinem äußeren Erscheinungsbild mit Dachform sowie Fassadengliederung erhalten. Die Gebäudekubatur wird hofseitig durch einen eingeschossigen Einschub als Neubau für die räumliche Verbindung mit dem geplanten Markt ergänzt. Die inneren Erschließungen des Hauptgebäudes werden aufgrund des baulich desolaten Zustandes ebenso ersetzt wie die Tragkonstruktion der Innenwände einschließlich der Geschossdecken. Im Zuge des erforderlichen Baugenehmigungs- verfahrens nach SächsBO werden für die Erhaltung des Gebäudes denkmalpflegerische Maßnahmen im Detail erstellt. 3. VERFAHREN Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB aufgestellt. Im Vorfeld fand die frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung statt. Auf Grund seiner Größe und Lage im Stadtgebiet erfüllt das Planvorhaben die Anforderungsvor- aussetzungen für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB: Das bereits anthropogen überformte Plangebiet liegt inmitten der Siedlungsflächen der Stadt Löbau und wird in Teilen bereits als Stellplatzanlage genutzt. Es soll auf der Grundlage des Bebauungsplans geringfügig erweitert werden können, um zeitgemäß zu bleiben und eine städtebauliche Ordnung zu gewährleisten. Damit dient der Bebauungsplan einer Maßnahme der Innenentwicklung. Die durch den Bebauungsplan festzusetzende zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO beträgt deutlich weniger als 20.000 m²; das im Plan enthaltene Baugebiet hat insgesamt lediglich eine Größe von rund 11.700 m². Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB benannten Schutzgüter – also für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzwecks von Natura 2000-Gebieten. Das Plangebiet liegt außerhalb von Schutzgebieten im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, Beeinträchtigungen von Schutzgebieten sind nicht zu erwarten. Nach § 13a Abs. 1 S. 4 BauGB ist das beschleunigte Verfahren bei der Aufstellung eines Bebauungsplans allerdings dann ausgeschlossen, wenn durch den Bebauungsplan die Zulässigkeit eines Vorhabens begründet wird, das der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unterliegt. Dazu muss das geplante Vorhaben in der Anlage 1 "UVP-pflichtige Vorhaben" des UVPG aufgelistet sein. Vorliegend kommt die Nr. 18.6 i.V.m. Nummer 18.8 der Anlage 1 "UVP-pflichtige Vorhaben" in Betracht. Demzufolge ist eine "Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls" durchzuführen. Diese liegt der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan bei. 4. DURCHFÜHRUNGSVERTRAG Da das Vorhaben konkret bestimmt ist und das zu schaffende Planungsrecht einem Vorhaben und einem Vorhabenträger dient, wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Der Vorhabenträger hat mit der Stadt Löbau bereits einen städtebaulichen Vertrag geschlossen, indem sich die Parteien verpflichten einen Durchführungsvertrag abzuschließen. In dem Vertrag sind die Verpflichtungen des Vorhabenträgers konkret zu beschreiben. Geregelt werden die Realisierung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist sowie die Kostenübernahem durch den Vorhabeträger. Der Vertragsabschluss ist Voraussetzung für den Satzungsbeschluss. 8
Stadt Löbau Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "EDEKA-Markt Promenadenring/Hartmannstraße" ENTWURF - Fassung vom 26.02.2021 5. ÜBERGEORDNETE PLANUNG 5.1 Raumordnung und Landesplanung Der Landesentwicklungsplan (LEP) und der Regionalplan (RP) enthalten Grundsätze sowie konkrete Ziele der Raumordnung und Landesplanung, die auf der Grundlage des Landesplanungsgesetzes des Freistaats Sachsen (SächsLPlG) erstellt wurden. Diese sind von den Behörden und Planungsträgern bei allen raumbedeutsamen Maßnahmen zu berücksichtigen bzw. zu beachten und müssen mit der jeweiligen Zweckbestimmung vereinbar sein. Im Regionalplan, der aus dem LEP zu entwickeln ist, wird die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung der regionalen Planungsräume dargestellt. Die Bauleitpläne (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) haben sich diesen Zielen gemäß § 1 (4) BauGB anzupassen. 5.2 Einzelhandelskonzept Die Stadt Löbau verfügt über ein Einzelhandelskonzept, in welchem zentrale Versorgungsbereiche planerisch abgegrenzt und politisch im Januar 2020 im Stadtrat beschlossen wurden. Das Einzelhandelskonzept wurde durch Dr. Lademann & Partner – Gesellschaft für Unternehmens. und Kommunalberatung mbH aufgestellt. Dieses baut auf das Kapitel 2.3.2 (Handel) des Landesentwicklungsplanes Sachsen von 2013 auf: Gemäß LEP 2013 (Z 2.3.2.1) ist die Ansiedlung, Erweiterung oder wesentliche Änderung von großflächigen Einzelhandelseinrichtungen nur in Ober- und Mittelzentren zulässig (Konzentrationsgebot). Die Stadt Löbau als Mittelzentrum eingestuft. Gleichzeitig sind gemäß LEP 2013 (Z 2.3.2.3) Verkaufsflächen für innenstadtrelevante Sortimente oder bei einer Verkaufsfläche von mehr als 800 m² nur in städtebaulich integrierter Lage zulässig (Integrationsgebot). Entsprechend dem (Kongruenzgebot Z 2.3.2.4) soll die Ansiedlung, Erweiterung oder wesentliche Änderung von großflächigen Einzelhandelseinrichtungen soll nicht dazu führen, dass der Einzugsbereich den Verflechtungsbereich des zentralen Orts wesentlich überschreitet. Die Funktionsfähigkeit des zentralörtlichen Versorgungszentrums oder die verbrauchernahe Versorgung des zentralen Orts sowie der benachbarten zentralen Orte darf durch die Ansiedlung, Erweiterung oder wesentliche Änderung von großflächigen Einzelhandelseinrichtungen weder durch Lage, Größe des Vorhabens oder Folgewirkungen das städtebauliche Gefüge substanziell beeinträchtigt werden (Beeinträchtigungsverbot Z. 2.3.2.5). Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes "EDEKA-Markt Promenadenring / Hartmannstraße" ist im Einzelhandelskonzept der Stadt Löbau als Potentialfläche innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt Löbau ausgewiesen. Nach Dr. Lademann & Partner (2019) bietet das Plangebiet ausreichend Flächenpotential für die Ansiedlung eines sogkräftigen Magnetbetriebes. Hinzu kommt, dass die Fläche für eine Entwicklung zur Verfügung steht. Das Einzelhandelskonzept verweist auf Bestrebungen, auf diesem Standort einen Lebensmittelmarkt anzusiedeln. Synergien entstehen bei der Nutzung der in diesem Zusammenhang entstehenden Stellplätze, als Parkplatz für Besucher der Innenstadt. Die Ansiedlung eines großflächigen Magnetbetriebes ist folglich ein wesentliches Handlungsziel für den zentralen Versorgungsbereich der Innenstadt von Löbau. 9
Stadt Löbau Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "EDEKA-Markt Promenadenring/Hartmannstraße" ENTWURF - Fassung vom 26.02.2021 Für die Prüfung dieser Belange wurde ein Verträglichkeitsgutachten für das Vorhaben erstellt und als Bewertungsgrundlage herangezogen (Anlage 1). 5.3 Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien Die Ziele der Landesplanung werden durch die Planungen des Regionalen Planungsverbandes „Oberlausitz-Niederschlesien“ konkretisiert. Für den Geltungsbereich des Vorhabens existieren nach der derzeit gültigen 1. Gesamtfortschreibung des Regionalplanes von 2010 keine regionalplanerischen Ausweisungen. Die Stadt Löbau ist als "Mittelzentrum als Ergänzungsstandort im ländlichen Raum" ausgewiesen. Vordergründig dabei ist die Sicherung der wahrgenommenen Versorgungs- und Dienstleistungsfunktionen. Es sprechen somit keine Belange des Bebauungsplanes gegen die Ausweisungen des Regionalplan 2010. 5.4 Darstellung des Flächennutzungsplanes Getreu dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Die Stadt Löbau verfügt bereits seit 1999 über einen genehmigten, jedoch nicht in Kraft gesetzten Flächennutzungsplan für das Stadtgebiet. Ein Aufstellungsverfahren wurde bisher nicht eingeleitet. Nach § 8 Abs. 4 BauGB kann die Gemeinde jedoch einen Bebauungsplan aufstellen, bevor der Flächennutzungsplan erstellt ist. Hierfür müssen jedoch dringende Gründe vorliegen. Zudem darf der Bebauungsplan der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebietes nicht entgegenstehen. Dringende Gründe bestehen für die Stadt Löbau in der Ansiedlung und Erweiterung von Gewerbebetrieben mit der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Damit verbunden ist die Schadensabwendung von der Kommune durch ausbleibende Steuereinnahmen. Das INSEK der Stadt Löbau, 2008 stellt in seinem Fachkonzept Wirtschaft und Arbeitsmarkt fest, dass die Stärkung der Wirtschaftskraft der Kommune und der Region sowie die Schaffung von attraktiven Bedingungen zur Ansiedlung von Investoren wesentliche städtische Entwicklungsaufgaben darstellen. Als Gründe werden u. a. der erhebliche Arbeitsplatzrückgang durch den Wegbruch der strukturgebenden Industrien benannt, der Verlust der Kreissitze 1994 und der Wegfall des Hoch- und Fachschulstandortes. Das prekäre Arbeitsplatzangebot in der Stadt und der Region ist Ausdruck der Strukturschwäche und der schwierigen wirtschaftlichen Situation. Damit einher geht eine geringe Kaufkraft der Bevölkerung in der Region sowie eine unzureichende Finanzkraft der Kommune. Die Lage an der regionalen Entwicklungsachse Bautzen-Löbau-Zittau und der inzwischen erfolgte Neubau der Bundesstraße 178 mit der Anschlussstelle Löbau-West sowie der in Planung befindlichen Anbindemöglichkeit an die überregionale Achse Dresden-Görlitz-Polen eröffnen Entwicklungspotentiale für die Stadt und die Region. Die Erforderlichkeit des vorzeitigen Bebauungsplanes besteht in der Vermeidung schwerwiegender Nachteile für die städtebauliche Entwicklung. Das Abwarten auf den Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet, in diesem Fall der Verwaltungsgemeinschaft Löbau, würde die geordnete städtebauliche Entwicklung eher gefährden als eine vorzeitige verbindliche Teilplanung. Bezüglich der Aufstellung eines Flächennutzungsplanes ist die Stadt Löbau rechtlich an die Beschlüsse der Verwaltungsgemeinschaft gebunden. Der Beschlussantrag der Stadt Löbau zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes wurde 2015 durch den Gemeinschaftsausschuss abgelehnt. Gründe hierfür dürften u. a. die nicht unerheblichen finanziellen Aufwendungen für die Mitgliedsgemeinden sein. Ein Abwarten auf die Rechtswirksamkeit des Flächennutzungsplanes würde die geordnete städtebauliche Entwicklung in dem Plangebiet und die Schaffung neuer Arbeitsplätze verhindern. Ebenfalls würde die gewünschte (im Einzelhandels- und Zentrenkonzept beschriebene) Magnetwirkung des geplanten Vorhabens ausbleiben. Da der Bebauungsplan der städtebaulichen Entwicklung nicht entgegensteht und Arbeitsplätze geschaffen werden liegen dringende Gründe für die Aufstellung des Bebauungsplanes, auch ohne den Rechtswirksamen Flächennutzungsplan, vor. 10
Stadt Löbau Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "EDEKA-Markt Promenadenring/Hartmannstraße" ENTWURF - Fassung vom 26.02.2021 5.5 Gender Mainstreaming Gender Mainstreaming oder Geschlechtergerechtigkeit in der Stadtplanung bedeutet, das Augenmerk auf die Beziehungen zwischen Gleichberechtigung und Entwicklung menschlicher Siedlungen zu richten. Ziel der Planung soll sein, für gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen jeden Geschlechts Sorge zu tragen. Für die Bauleitplanung können Handlungsansätze beispielsweise in der Einordnung von Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen, auch und vor allem in der Nähe der Wohnungen oder Arbeitsplätze, der Sicherung der Nahversorgung oder von kurzen Wegen zu Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs liegen. Die vorliegende Planung berücksichtigt diese Forderungen wie folgt: Das Bauvorhaben ist hervorragend an den ÖPNV angebunden und ist auch zu Fuß bzw. per Rad sehr gut zu erreichen. Der Lebensmittelmarkt ist Bestandteil der Nahversorgung für die Bevölkerung. Die Fahrradstellplätze liegen direkt am Objekt und sind ausreichend beleuchtet; ein Teil der Fahrradstellplätze wird für Fahrräder mit Hänger ausgelegt, welche insbesondere für Mütter bzw. Väter mit Kindern geeignet sind. Es werden separate Frauen- und Behindertenparkplätze sowie Stellplätze mit E-Ladestationen angeboten. Mit dem Vorhaben werden Arbeitsplätzen geschaffen, welche sich in unmittelbarer Nähe zur Löbauer Innenstadt befinden. Mit dem vorliegenden Bebauungsplan wird ein integrierter Standort weiterentwickelt. Mit der Weiterentwicklung dieses Standortes, der aufgrund der geplanten Gebietsausweisungen die Zulässigkeit vielfältiger Nutzungen in Verbindung mit einer guten ÖPNV-Erschließung in sich vereint, kann den Belangen der Bürgerinnen und Bürger im Sinne des Gender Mainstreaming in besonderer Weise Rechnung getragen werden. 6. UMWELTBELANGE 6.1 Umweltprüfung und Eingriffsregelung Gemäß § 1a BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen umweltschützende Belange in der Abwägung zu berücksichtigen. Da es sich bei dem Planverfahren um ein beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB mit einer Grundfläche unter 20.000 m² handelt, erübrigt sich in entsprechender Anwendung von § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB die Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes. Durch Bebauungspläne der Innenentwicklung, welcher entweder der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder sonstiger Maßnahmen der Innenentwicklung dienen, werden Eingriffe in Natur und Landschaft vermieden, in dem von einer zusätzlichen Flächeninanspruchnahme abgesehen wird. Demnach ist die Eingriffsregelung nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 i.V.m. § 1a Absatz 3 Satz 6 BauGB nicht anzuwenden, da Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind. 6.2 Artenschutzrechtliche Vorschriften Innerhalb des § 44 BNatSchG sind die Vorschriften für besonders geschützter Tierarten geregelt. Besonders geschützte Arten sind: alle streng geschützten Arten Arten, die in den Anhängen A oder B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgeführt sind Arte, die in Anhang IV der FFH-RL aufgeführt sind und nicht unter vorigem Punkt fallen europäische Vogelarten Arten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 1 BNatSchG aufgeführt sind 11
Stadt Löbau Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "EDEKA-Markt Promenadenring/Hartmannstraße" ENTWURF - Fassung vom 26.02.2021 Gemäß § 44 Absatz 1 BNatSchG gelten für besonders geschützte Arten folgende Verbotstatbestände: Tötungsverbot Störungsverbot Schädigungsverbot Es ist daher auch bei Bebauungsplänen, welche im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, zu überprüfen, ob die o.g. Verbotstatbestände eintreffen. Gegebenenfalls ist die Erarbeitung geeigneter Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen notwendig, um das Eintreten von Verbotstatbeständen zu verhindern bzw. zu kompensieren. Im Zuge der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes wurde keine separate artenschutzrechtliche Prüfung erarbeitet. Die Belange des Artenschutzes sind daher während des Baugenehmigungsverfahrens abzuhandeln. 6.3 Umweltverträglichkeitsprüfung Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan "EDEKA-Markt Promenadenring/Hartmannstraße" sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung mit der zulässigen Grundflächenzahl von 0,8 auf einer bestehenden innerstädtischen Brachfläche geschaffen werden. Entsprechend § 13 a BauGB handelt es sich hierbei um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, da durch ihn Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Flächen entsprechend § 34 BauGB wieder nutzbar gemacht und nachverdichtet werden sollen. Zudem wird dem Bedarf an Investitionen zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Versorgung der Bevölkerung Rechnung getragen. In Anwendung des § 3 Abs. 1 UVPG handelt es sich hierbei um ein Vorhaben nach Anlage 1, Nr. 18.6.2 i.V.m. Nr. 18.8 des UVPG. Somit ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 1 UVPG erforderlich. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls führte zu dem Ergebnis, dass durch das Vorhaben keine erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter des UVPG zu erwarten sind. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist daher nicht erforderlich. Somit werden durch das Vorhaben auch die Kriterien der Umweltbelange bei der Einordnung als Verfahren nach § 13 a BauGB erfüllt. 7. ERSCHLIESSUNG 7.1 Verkehrserschließung Der neue Standort ist mit der Hartmannstraße an das öffentliche Straßennetz angebunden. Über diese erfolgt derzeit die Erschließung des öffentlichen Parkplatzes (ca. 130 Stellplätze). Mit dem Bau des Verbrauchermarktes und den zugehörigen Anforderungen des Lieferverkehrs ergeben sich neue Randbedingungen. Hierbei stellt sich die Frage, welche infrastrukturellen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, um den zu erwartenden Kunden- und Lieferverkehr (mit Sattel- oder Lastzügen) optimal abwickeln zu können. Durch das Vorhaben ist mit einer grundsätzlichen Zunahme des Verkehrs zu rechnen. Um die verkehrstechnische Machbarkeit bzw. die Gewährleistung der Leistungsfähigkeit der Anbindung zu prüfen, ist eine Verkehrsuntersuchung vorgenommen worden. Die Untersuchung überprüft drei mögliche Varianten der Erschließung. Die Planung folgt dabei der optimalsten Variante, hier der Variante 1 der Verkehrsuntersuchung. Diese Variante greift am wenigsten in den Bestand ein und ermöglicht dennoch eine sichere Erschließung des Edeka-Marktes. Das Verkehrs- und Erschließungskonzept vom 02.02.2021 des Ingenieurbüros K. 12
Stadt Löbau Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "EDEKA-Markt Promenadenring/Hartmannstraße" ENTWURF - Fassung vom 26.02.2021 Langenbach Dresden GmbH dient als planerische Grundlage für den gegenständlichen Bebauungsplan und wird der Begründung als Anlage beigefügt. 7.1.1 Beschreibung und Einordnung in das regionale Verkehrsnetz Die überörtliche verkehrliche Anbindung des Vorhabenstandortes erfolgt über den Promenadenring. Der Promenadenring ist Teil des städtischen Hauptverkehrsstraßennetzes und als Staatsstraße 115 (S 115) klassifiziert. Die Straße wurde in ihrer gegenwärtigen Ausbauform Ende 2018 dem Verkehr übergeben. Über den Promenadenring erreicht man fußläufig den Hauptbahnhof. Die innerörtliche verkehrliche Anbindung erfolgt über die August-Bebel-Straße, welche Teil des städtischen Hauptstraßennetzes und ebenfalls als S 115 klassifiziert ist. Die Hartmannstraße verbindet als Einbahnstraße (freigegebene Fahrtrichtung nach Süden) die August- Bebel-Straße mit dem Promenadenring. Mit Ausnahme von vier markierten Längsstellplätzen ist Halteverbot ausgewiesen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist auf 30 km/h beschränkt. Die Pestalozzistraße ist eine Nebenstraße und kann von der August-Bebel-Straße her nur durch den Busverkehr eingefahren werden. Für die Erschließung des Plangebietes kann die Straße nicht genutzt werden (unter anderem Vermeidung Konflikt mit Schulweg Pestalozzischule). Äußere Bautzener Straße war früher eine Hauptstraße und ist heute Teil des Nebenstraßennetzes. Durchgangsverkehr ist durch gegenläufige Einbahnstraßenregelungen ausgeschlossen. Für die Erschließung des Plangebietes ist die Straße ebenfalls nicht vorzusehen, um die in jüngere Vergangenheit erreichte Verkehrsberuhigung nicht zu gefährden. Über die Bautzener Straße kann fußläufig die Altstadt erreicht werden. 7.1.2 Anbindung für ÖPNV, Fuß- und Radverkehr ÖPNV: Der geplante Verbrauchermarkt kann durch die Linie 5 des Löbauer Stadtverkehrs und zahlreiche Regionalbuslinien bedient werden. Fahrgäste in südliche Fahrtrichtung nutzen die Haltestelle Pestalozzischule. Fahrgäste in nördliche Fahrtrichtung nutzen die Haltestelle Poststraße (vgl. Abb. 1). Die Haltestellen liegen in einer Entfernung von maximal 200 m, weshalb eine ausreichende ÖPNV- Erschließung gewährleistet ist. Fußgängerverkehr: Mit Beibehaltung des Durchganges von der Pestalozzistraße wird eine gute Erreichbarkeit aus Richtung Westen gewährleistet. Der Durchgang dient zur Attraktivitätssteigerung der städtebaulichen Gesamtsituation, eine fußläufige Verbindung vom Stellplatzbereich in Richtung Neumarkt / Innenstadt zieht Kaufkraft in den Innenstadtkern. Zu Fuß gehende Kunden aus Norden, Osten und Süden erreichen die Hartmannstraße auf ausreichend dimensionierten Wegen. Der Gehweg auf der Hartmannstraße weist teilweise nur eine Breite von 1,00 m auf. Hier wäre eine Verbreiterung als wünschenswert zu erachten und wird daher entsprechend berücksichtigt. Radverkehr: Im weiteren Straßenumfeld verkehrt der Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn. Auf dem Promenadenring sind Schutzstreifen markiert. Um zum Gelände des Verbrauchermarktes zu gelangen, müssen Radfahrer gegenwärtig von Norden über die Hartmannstraße fahren. Im Rahmen des vorliegenden Konzeptes ist zu prüfen, ob eine Radfreigabe der Hartmannstraße aus Richtung Süden 13
Stadt Löbau Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "EDEKA-Markt Promenadenring/Hartmannstraße" ENTWURF - Fassung vom 26.02.2021 erfolgen könnte. Außerdem ist zu untersuchten, ob der Durchgang in Richtung Pestalozzistraße für den Radverkehr freigegeben werden kann. 7.1.3 Beschreibung der Erschließungsvariante In der Plangrundlage Variante 1 bleibt die Einbahnstraßenregelung der Hartmannstraße erhalten, diese Lösung wird in Anlage 3.1 des Verkehrs- und Erschließungskonzept explizit dargestellt. Für die gewählte Variante ist in Teilbereichen der Querschnitt der Hartmannstraße anzupassen. Die Anpassung der Fahrbahnbreite ist nur im Bereich nördlich der bestehenden Parkplatzzufahrt zwingend erforderlich. Südlich davon ist die befestigte Breite der Fahrbahn ausreichend groß bemessen. Es wird jedoch empfohlen, die Breite des Gehweges auch in dem südlichen Bereich entsprechend zu vergrößern und auch dort einen Bord anzuordnen. Dies dient sowohl der Qualität und Sicherheit des Fußgängerverkehrs als auch einem einheitlichen Erscheinungsbild der Straße. Abbildung 1: vorgesehener Einbahnquerschnitt Hartmannstraße PKW-Verkehr Der zuführende Pkw-Verkehr wird über die August-Bebel-Straße geführt. Von dort kann via Hartmannstraße oder die nördliche Parkplatzzufahrt das Gelände erreicht werden. Der abfahrende Pkw- Verkehr kann die nördliche Ausfahrt an der August-Bebel-Straße nutzen oder via Hartmannstraße in Richtung Promenadenring ausfahren. Zuführender LKW-Verkehr Der zuführender LKW-Verkehr wird über die Hartmannstraße zur südlichen Parkplatzzufahrt geführt. Um die Laderampe des Marktes zu erreichen wenden LKW, Last- und Sattelzüge auf einer Wendeanlage innerhalb des Marktgeländes und stoßen dann in Richtung Laderampe zurück. Die Befahrbarkeit der Wendeanlage ist sowohl für Sattel- als auch Lastzüge gegeben. LKW können die Hartmannstraße nur durch Linksabbiegen von der August-Bebel-Straße erreichen. Was aufgrund der überörtlichen Anbindung als unproblematisch einzustufen ist. Die Herstellung einer Befahrbarkeit für Rechtsabbieger würde zu einer sehr großen Eckausrundung führen (siehe gestrichelte rote Linie in Anlage 3.1). Da sich die Einmündung dann sehr unübersichtlich darstellen würde und für Fußgänger längs der August-Bebel-Straße schwer zu queren wäre, wird eine entsprechende Gestaltung nicht ausgeführt. Die ungenügende Befahrbarkeit wird durch entsprechende Beschilderung kenntlich gemacht. Es wird eingeschätzt, dass es dem zuliefernden Verkehr leicht zu vermitteln ist, aus Richtung Weißenberg/Bautzen grundsätzlich über Weißenberger und Poststraße anzufahren, da die anliefernden Fahrzeuge aus dem Zentrallager kommend von der Autobahn die Stadt 14
Stadt Löbau Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "EDEKA-Markt Promenadenring/Hartmannstraße" ENTWURF - Fassung vom 26.02.2021 Löbau anfahren werden. Notfalls kann auch am nördlichen Kreisverkehr Promenadenring gewendet werden. Im Einmündungsbereich zur August-Bebel-Straße wird die Hartmannstraße zur Sicherstellung der Befahrbarkeit auf ein Maß von 5,00 m aufgeweitet. Die Eckausrundungen werden baulich angepasst. Die nordöstliche Eckausrundung wird so gestaltet, dass sowohl die dortige Hausecke als auch der dortige Stromkasten wirksam vor einem Anfahren geschützt werden. (Abstand Bord - Stromkasten/Hausecke: ≥ 0,50 m). Abfahrender LKW-Verkehr Der abfahrende LKW-Verkehr biegt an der südlichen Parkplatzzufahrt in die Hartmannstraße ein. Der Zufahrtbereich wird zur Sicherstellung der Befahrbarkeit entsprechend großzügig ausgestaltet. Die Markierung der südlichen Hartmannstraße, welche derzeit den nutzbaren Verkehrsraum einengt, soll entfernt werden, da die ausfahrenden LKW die befestigte Fahrbahnbreite voll ausschöpfen müssen. Die Einfahrt in den Promenadenring ist für rechts einbiegende Sattel- und Lastzüge nur unter Nutzung des Gegenfahrstreifens möglich. Auch hier wird eine entsprechende Anweisung an den Lieferverkehr, links auf den Promenadenring zu fahren, vorgenommen. 7.2 Stellplatznachweis Über die Bushaltestelle „Pestalozzi-Schule“, die sich in unmittelbar Nähe westlich des Vorhabenstandortes befindet, besteht eine leistungsfähige Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Der geplante Verbrauchermarkt kann durch die Linie 5 des Löbauer Stadtverkehrs und zahlreiche Regionalbuslinien bedient werden. Somit ist der Vorhabenstandort aus nahezu allen Bereichen des Stadtgebiets von Löbau sowie den umliegenden Städten und Gemeinden auch mit dem ÖPVN gut zu erreichen. Der geplante Lebensmittelmarkt wird mit einer maximalen Verkaufsfläche von 2020 m² festgesetzt. Gemäß Richtzahlentabelle Satzung der Stadt Löbau über die Erhebung von Ablösegebühren für notwendige Einstellplätze von Kraftfahrzeugen (Stellplatzsatzung) ist je 10 - 20 m² Verkaufsfläche 1 KFZ- Stellplatz nachzuweisen. Bei der Berechnung wird ein Mittelwert von 15 m² gebildet. Nach Richtzahlentabelle der VwVSächsBO ist je 150 m² Verkaufsnutzfläche 1 Fahrradstellplatz zu schaffen. Für den ruhenden Verkehr sind im Plangebiet 105 PKW-Stellplätze vorgesehen. Erforderlich sind 94 KFZ Stellplätze und 14 Fahrradabstellplätze. Es besteht eine Anbindung an den ÖPNV über den unmittelbar angrenzenden Bushaltepunkt „Pestalozzi- Schule". Demnach wird eine Reduzierung der Stellplätze um 30 % vorgenommen. Erforderlich sind: - 94 Stellplätze KFZ gesamt nach 30% Abzug für den ÖPNV - 14 Stellplätze für Fahrräder Die Verkehrsflächen innerhalb des Plangebietes werden so dimensioniert, dass die Erreichbarkeit für die Feuerwehr gewährleistet ist. 15
Stadt Löbau Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "EDEKA-Markt Promenadenring/Hartmannstraße" ENTWURF - Fassung vom 26.02.2021 7.3 Ver- und Entsorgung Versorgungsträger für Trinkwasser sind die Stadtwerke Löbau. Die Trinkwasserversorgung ist durch bestehende Leitungen im Plangebiet gesichert. Des Weiteren sind Anlagen der Gas- und Elektroenergieversorgung sowie der Telekommunikation vorhanden. Die Entsorgung von Schmutz- und Oberflächenwasser erfolgt im Mischsystem über die vorhandenen Kanäle. Die Entsorgungsgesellschaft Görlitz-Löbau-Zittau mbH ist im Auftrag des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im Planungsgebiet für die öffentliche Abfallentsorgung zuständig. 7.4 Löschwasserversorgung Die Erfüllung der brandschutzrechtlichen Anforderungen für bauliche Anlagen gilt als Teil der gesicherten Erschließung eines Bauvorhabens und ist somit Genehmigungsvoraussetzung. Die Löschwasserversorgung hat nach dem Arbeitsblatt W 405 des DVGW-Regelwerkes (DVGW = Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu erfolgen. Demnach sollte sich in einem Radius von 300 m eine nutzbare Löschwasserentnahmestelle befinden. Vorliegend befindet sich am Promenadenring der Unterflurhydrant Nr.3106. Diesem können im Brandfall 96m³/h Wasser über einen Zeitraum von maximal 2 Stunden entnommen werden. Die Leistungsfähigkeit der Entnahmestelle entspricht somit den Anforderungen des gegenständlichen Vorhabens. 8. BEGRÜNDUNG DER FESTSETZUNGEN 8.1 Planungsrechtliche Feststetzungen Mit den bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die planerischen Voraussetzungen für die Umsetzung des Bauvorhabens "EDEKA-Markt Promenadenring/Hartmannstraße" geschaffen werden. Gemäß § 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB können im vorhabenbezogenen Bebauungsplan von § 9 BauGB und der BauNVO abweichende Regelungen getroffen werden. Die hier getroffenen Festsetzungen beschreiben das o. g. konkrete Vorhaben. 8.1.1 Art der baulichen Nutzung Das Plangebiet wird als „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel" festgesetzt, um einen entsprechenden Einzelhandel an dem innerstädtischen Standort zu ermöglichen. Mit der Festsetzung der maximalen Gesamtverkaufsfläche von 2020 m² soll dem Trend zu einer großzügigeren Gestaltung des Verkaufsraums Rechnung getragen werden, um mit einer Optimierung der Warenpräsentation die Kundenfreundlichkeit des Marktes zu erhöhen sowie die warenlogistischen Abläufe zu erleichtern. In die Gesamtverkaufsfläche sind die Verkaufsflächen des Lebensmittelmarktes, des Backshops sowie die Fläche des Eingangsbereiches einzurechnen. Bei der Definition der Verkaufsflächen wird an der gängigen Rechtsprechung orientiert. Zur Verkaufsfläche gehören demnach alle Bereiche, die von Kunden betreten werden können und in denen 16
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