Auswirkungsanalyse zur geplanten Erweiterung eines Aldi-Lebensmitteldiscounters in der Gemeinde Leutenbach
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Auswirkungsanalyse Erweiterung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Leutenbach Auswirkungsanalyse zur geplanten Erweiterung eines Aldi-Lebensmitteldiscounters in der Gemeinde Leutenbach Auftraggeber: Aldi GmbH & Co. KG, Murr Projektleitung: Dipl.-Geogr. Gerhard Beck Dipl.-Geogr. Julia Wunder Ludwigsburg, am 06.05.2020 Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH 1
Auswirkungsanalyse Erweiterung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Leutenbach Urheberrecht Das vorliegende Dokument unterliegt dem Urheberrecht gemäß § 2 Abs. 2 sowie § 31 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutze der Urheberrechte. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder (auch auszugs- weise) Veröffentlichung ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der GMA und des Auf- traggebers unter Angabe der Quelle zulässig. Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH Ludwigsburg | Dresden, Hamburg, Köln, München Hohenzollernstraße 14 71638 Ludwigsburg Geschäftsführer: Dr. Stefan Holl Telefon: 07141 / 9360-0 Telefax: 07141 / 9360-10 E-Mail: info@gma.biz Internet: www.gma.biz 2
Auswirkungsanalyse Erweiterung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Leutenbach Vorbemerkung Im Februar 2020 erteilte die Aldi GmbH & Co. KG, Murr, der GMA, Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Ludwigsburg, den Auftrag zur Erstellung einer Auswirkungsanalyse zur Be- wertung der Erweiterung eines bestehenden Aldi-Marktes am Standort „Winnender Straße 36“ in Leutenbach. Für die Bearbeitung dieser Untersuchung standen der GMA Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes, des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg sowie der Auftraggeberin zur Verfügung. Zudem wurden im Februar 2020 eine Standortbesichtigung sowie eine Erhebung der relevanten Einzelhandelsbetriebe im Gemeindegebiet von Leutenbach und im Umland vorge- nommen. Die vorliegende Untersuchung dient der Entscheidungsvorbereitung und -findung für die zustän- dige Genehmigungsbehörde. Alle Informationen im vorliegenden Dokument sind sorgfältig re- cherchiert; der Bericht wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Für die Richtigkeit, Voll- ständigkeit und Aktualität aller Inhalte kann die GMA keine Gewähr übernehmen. GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH Ludwigsburg, den 06.05.2020 WRJ wym 3
Auswirkungsanalyse Erweiterung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Leutenbach Inhaltsverzeichnis Seite I. Grundlagen 5 1. Aufgabenstellung und Vorhabenbeschreibung 5 2. Rechts- und Planungsrahmen 6 3. Marktentwicklung im Lebensmitteleinzelhandel 7 II. Raumordnerische Kernregelung / Konzentrationsgebot 11 1. Makrostandort Leutenbach 11 2. Aktuelle Versorgungssituation im Lebensmitteleinzelhandel 13 2.1 Angebotssituation in Leutenbach 13 2.2 Versorgungsstrukturen im Umland 15 3. Konzentrationsgebot – landesplanerische Vorgaben 16 III. Integrationsgebot 19 1. Mikrostandort „Winnender Straße“ 19 2. Integrationsgebot – landes- und regionalplanerische Vorgaben 22 3. Bewertung des Integrationsgebotes 22 IV. Kongruenzgebot 24 1. Abgrenzung des Einzugsgebietes und Bevölkerungspotenzial 24 2. Vorhabenrelevantes Kaufkraftpotenzial 26 3. Umsatzprognose des Gesamtvorhabens 27 4. Kongruenzgebot – landesplanerische Vorgaben 28 5. Bewertung des Kongruenzgebotes 28 V. Beeinträchtigungsverbot 30 1. Umsatzumlenkungen und wettbewerbliche Wirkungen 30 1.1 Methodik der Umsatzumverteilungsberechnung 30 1.2 Umsatzzuwachs durch die Erweiterung 30 1.3 Umsatzumverteilungen durch die Erweiterung von Aldi 31 1.4 Wettbewerbliche und städtebauliche Wirkungen 32 2. Beeinträchtigungsverbot - landesplanerische Vorgaben und städtebauliche Bewertung 34 3. Bewertung des Beeinträchtigungsverbotes 35 VI. Agglomerationsregelung 37 1. Agglomerationsregelung - regionalplanerische Vorgaben und städtebauliche Bewertung 37 2. Bewertung der Agglomerationsregelung 38 VII. Abschließende Bewertung des Vorhabens 39 4
Auswirkungsanalyse Erweiterung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Leutenbach I. Grundlagen 1. Aufgabenstellung und Vorhabenbeschreibung In der Gemeinde Leutenbach (Rems-Murr-Kreis) ist die Erweiterung eines Lebensmittelmarktes am Standort „Winnender Straße 36“ geplant. Der Aldi-Discounter belegt derzeit ca. 981 m² Ver- kaufsfläche (VK). Im Rahmen eines Abrisses und Neubaus ist eine Erweiterung des Marktes um 390 m² auf künftig ca. 1.371 m² VK vorgesehen. Im Obergeschoss des Marktes soll eine Kinderta- gesstätte untergebracht werden1. Für den Neubau sind die Aufstellung eines Bebauungsplans und die Ausweisung eines Sonderge- bietes vorgesehen. In diesem Zusammenhang sind die städtebaulichen und raumordnerischen Auswirkungen des Vorhabens im Rahmen einer Auswirkungsanalyse darzustellen und zu bewer- ten. Dabei sind insbesondere die landesplanerischen Bewertungskriterien gemäß LEP bzw. Ein- zelhandelserlass Baden-Württemberg sowie die Vorgaben des Regionalplans Stuttgart zu berück- sichtigen. Im Einzelnen werden in dieser Analyse folgende Untersuchungsschritte bearbeitet: Darlegung des Prüfungsrahmens Angaben zum Vorhaben Wesentliche Strukturdaten zum Makro- und Mikrostandort, einschließlich der gegen- wärtigen Versorgungsstrukturen in der Gemeinde Leutenbach Darstellung der Angebots- und Wettbewerbssituation in u. a. Leutenbach und Winnen- den Abgrenzung des voraussichtlichen Einzugsgebietes des Vorhabens und Ermittlung der dort vorhandenen projektrelevanten Kaufkraft Berechnung der Umsatzerwartung Darlegung der ausgelösten Kaufkraftbewegungen und Umsatzumverteilungen raumordnerische Bewertung auf Basis der Prüfkriterien des Regionalplans Stuttgart (Konzentrationsgebot, Integrationsgebot, Kongruenzgebot, Beeinträchtigungsverbot, Agglomerationsregelung). 1 Der Zugang zur Kindertagesstätte soll auf der Rückseite des Aldi-Marktes erfolgen. Die Zufahrt zur Kita ist über den Tonweg vorgesehen. Beide Einrichtungen werden zeitlich und räumlich unabhängig voneinander betrieben. 5
Auswirkungsanalyse Erweiterung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Leutenbach Zur Bearbeitung der vorliegenden Auswirkungsanalyse wurde im Februar 2020 eine intensive Be- gehung des Standortes sowie der relevanten Einzelhandelslagen im Untersuchungsraum vorge- nommen. Weiterhin wurde auf Informationen von MB Research (Kaufkraftkennziffer), auf aktu- elle Bevölkerungsdaten aus der amtlichen Statistik sowie auf EHI Handelsdaten zurückgegriffen. Zudem hat die Fa. Aldi Mitte April 2020 eine Postleitzahlenabfrage durchgeführt und der GMA zur Verfügung gestellt. 2. Rechts- und Planungsrahmen Für die Beurteilung der Zulässigkeit von großflächigen Einzelhandelsbetrieben ist § 11 Abs. 3 BauNVO zu beachten. Die Regelung führt in ihrer aktuellen Fassung aus: 2 „1. Einkaufszentren, 2. großflächige Einzelhandelsbetriebe, die sich nach Art, Lage oder Umfang auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung oder auf die städ- tebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken können, 3. sonstige großflächige Handelsbetriebe, die im Hinblick auf den Verkauf an letzte Verbraucher und auf die Auswirkungen den in Nummer 2 bezeichneten Einzel- handelsbetrieben vergleichbar sind, sind außer in Kerngebieten nur in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig. Auswirkungen im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 und 3 sind insbesondere schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes so- wie Auswirkungen auf die infrastrukturelle Ausstattung, auf den Verkehr, auf die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich der in Satz 1 bezeichneten Be- triebe, auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden, auf das Orts- und Landschaftsbild und auf den Naturhaus- halt. Auswirkungen im Sinne des Satzes 2 sind bei Betrieben nach Satz 1 Nr. 2 und 3 in der Regel anzunehmen, wenn die Geschossfläche 1.200 m² überschreitet. Die Re- gel des Satzes 3 gilt nicht, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Auswirkun- gen bereits bei weniger als 1.200 m² Geschossfläche vorliegen oder bei mehr als 1.200 m² nicht vorliegen; dabei sind in Bezug auf die in Satz 2 bezeichneten Aus- wirkungen insbesondere die Gliederung und die Größe der Gemeinde und ihrer Ortsteile, die Sicherung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und das Warenangebot des Betriebs zu berücksichtigen.“ Ob ein Vorhaben als Einzelhandelsgroßprojekt einzustufen ist, hat in einer zweistufigen Prüfung getrennt voneinander zu erfolgen: 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017. 6
Auswirkungsanalyse Erweiterung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Leutenbach 1. Handelt es sich bei dem Vorhaben um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb bzw. wird die Großflächigkeit des Vorhabens erfüllt, was i. d. R. bei einer Überschreitung der Ver- kaufsfläche von 800 m² der Fall sein wird.3 2. Die im § 11 Abs. 3 BauNVO beschriebenen Auswirkungen müssen zu erwarten sein, was regelmäßig ab einer Geschossfläche von 1.200 m² anzunehmen ist (= Regelvermutung). 3. Marktentwicklung im Lebensmitteleinzelhandel Die Dynamik in der Branche ist nach wie vor ungebrochen. So optimieren derzeit nahezu alle we- sentlichen Betreiber des Lebensmitteleinzelhandels ihre Standortnetze. Hiermit verbunden ist häufig auch eine Flächenausweitung der einzelnen Betriebe bzw. Standorte, da die Flächeninan- spruchnahme aufgrund der steigenden Anforderung an die Warenpräsentation, die interne Lo- gistik sowie den demografischen Wandel zunimmt. Die einzelnen Betriebstypen des Lebensmitteleinzelhandels weisen eine unterschiedliche Ent- wicklung auf. Während Lebensmitteldiscounter und Große Supermärkte ihre Marktposition aus- bauen konnten, waren die Marktanteile der SB-Warenhäuser und kleinen Lebensmittelgeschäfte rückläufig. Abbildung 1: Entwicklung der Marktanteile im deutschen Lebensmitteleinzelhandel 2008 - 2018 Quelle: EHI Europäisches Handelsinstitut: Handelsdaten aktuell 2019 3 Vgl. BVerwG Urteil vom 24. November 2005, 4 C 10.04. In diesem Urteil hat das BVerwG die Grenze der Großflächigkeit von 700 auf 800 m² erhöht. Großflächig im Sinne des § 11 Abs. 3, Satz 1, Nr. 2 BauNVO sind demnach diejenigen Betriebe, die eine Verkaufsfläche von 800 m² überschreiten. Zur Verkaufsfläche zählen, der Kassenvorraum (einschließlich eines Bereichs zum Einpacken der Waren und zur Entsorgung von Verpackungsmaterialien) und ein evtl. vorhandener Windfang. Ebenfalls der Verkaufsfläche zuzurech- nen sind die Bedienbereiche (z. B. Fleisch- / Wursttheke). 7
Auswirkungsanalyse Erweiterung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Leutenbach Im Einzelhandel werden verschiedene Betriebstypen unterschieden. Die Ausdifferenzierung ist dabei für den Lebensmitteleinzelhandel verfeinert worden. Als Kriterien für die Differenzierung nach Betriebstypen wird dabei neben der Verkaufsfläche v. a. auch die Sortimentsstruktur und hier insbesondere der Anteil an sog. Nonfood-Waren herangezogen. Die Definitionen für Betriebstypen liegen seitens mehrerer Institutionen und Institute vor. Die Definition, auf die in vorliegender Untersuchung zurückgegriffen wird, ist die des EHI Retail Insti- tute, welche im Einzelnen folgende Definitionen beinhaltet:4 Kleines Lebensmittelgeschäft Ein kleines Lebensmittelgeschäft ist ein Einzelhandelsgeschäft mit weniger als 400 m² Verkaufsfläche, das ein begrenztes Lebensmittel- und Nonfood I-Sortiment5 anbietet. Discounter Ein Lebensmitteldiscounter ist ein Einzelhandelsgeschäft mit einer üblichen Verkaufs- fläche unter 1.000 m², das ausschließlich in Selbstbedienung ein begrenztes, auf um- schlagstarke Artikel konzentriertes Lebensmittelangebot und Nonfood I-Sortiment so- wie ein regelmäßig wechselndes Aktionsangebot mit Schwerpunkt Nonfood II6 führt. Supermarkt Ein Supermarkt ist ein Einzelhandelsgeschäft mit einer Verkaufsfläche zwischen 400 und 2.500 m², das ein Lebensmittelvollsortiment und Nonfood I-Artikel führt und einen geringen Verkaufsflächen-Anteil an Nonfood II aufweist. Großer Supermarkt Ein großer Supermarkt ist ein Einzelhandelsgeschäft mit einer Verkaufsfläche zwischen 2.500 und 5.000 m², das ein Lebensmittelvollsortiment sowie Nonfood I und Nonfood II-Artikel führt. SB-Warenhaus Ein SB-Warenhaus ist ein Einzelhandelsgeschäft mit einer Verkaufsfläche von mindes- tens 5.000 m², das ein Lebensmittelvollsortiment und Nonfood I-Artikel sowie ein um- fangreiches Nonfood II-Angebot führt. Die verschiedenen Betriebstypen des Lebensmitteleinzelhandels unterscheiden sich in erster Li- nie hinsichtlich ihrer Sortimentsstruktur. Dies wird v. a. quantitativ durch die Zahl der geführten Artikel deutlich. Während ein Supermarkt im Mittel ca. 11.830 Artikel offeriert, bieten Große Su- permärkte im Durchschnitt gut das Doppelte an Artikeln an. Lebensmitteldiscounter halten da- gegen im Schnitt lediglich ca. 2.300 Artikel vor (vgl. Tabelle 1). Bei allen Betriebstypen liegt der Schwerpunkt auf Waren des kurzfristigen Bedarfs. 4 Vgl. EHI handelsdaten aktuell 2018, S. 381 ff. 5 Drogerieartikel, Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel sowie Tiernahrung. 6 Ge- und Verbrauchsgüter des kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfs wie Textilien, Schuhe, Gartenbedarf, Unterhaltungselektronik, Elektrogroßgeräte, Bücher und Presseartikel usw. 8
Auswirkungsanalyse Erweiterung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Leutenbach Tabelle 1: Sortimentsangebot von Lebensmitteldiscountern und Supermärkten Hauptwaren- Lebensmitteldiscounter Supermarkt Großer Supermarkt gruppen ( 788 m² VK) ( 1.031 m² VK) ( 3.381 m² VK) Durchschnittliche Artikelzahl absolut in % absolut in % absolut in % Food 1.755 76 8.995 76 15.730 63 Nonfood I 265 12 2.030 17 4.825 19 Nonfood II 275 12 805 7 4.450 18 Nonfood insgesamt 540 24 2.835 24 9.275 37 Insgesamt 2.295 100 11.830 100 25.005 100 Quelle: EHI Köln, Sortimentsbreitenerhebung. In: EHI Retail Institute: handelsdaten aktuell 2019 Unter den im deutschen Lebensmitteleinzelhandel vertretenen Betriebstypen haben sich Disco- unter am dynamischsten entwickelt. Mittlerweile weisen Discounter den größten Umsatzanteil (ca. 46 % im Jahr 2018) auf; Supermärkte kommen auf knapp 30 %, Große Supermärkte auf ca. 10 %, SB-Warenhäuser auf ca. 11 % und sonstige Lebensmittelgeschäfte auf ca. 3 % des Umsatz- volumens in Deutschland.7 Discounter sind wegen des Preisvorteils und ihres übersichtlichen Sor- timents bei den deutschen Verbrauchern sehr beliebt. Vollsortimenter (Supermärkte und Große Supermärkte) profilieren sich v. a. durch Sortimentsbreite, Frische, Convenience, Service und eine besondere Ladenatmosphäre. Für die Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs kommt modernen Lebensmittelmärkten eine besondere Bedeutung zu, da sie nicht nur ein qualifiziertes Kernsortiment an Lebensmitteln, Getränken und Drogeriewaren bieten, sondern auch die wichtigsten weiteren Sortimente des kurzfristigen Bedarfs (z. B. Zeitschriften, Schnittblumen, Schreibwaren, Heimtierbedarf) zumin- dest ausschnittweise vorhalten. Moderne Lebensmittelvollsortimenter und -discounter sind da- her als Eckpfeiler der Grundversorgung anzusehen. Ergänzende Funktionen für die Nahversor- gung übernehmen Biosupermärkte, kleinere Lebensmittelfachgeschäfte, Betriebe des Lebens- mittelhandwerks, Getränkemärkte, Convenience-Shops (Kioske, Tankstellen), Naturkostläden, Wochenmärkte und Hofläden. Zunehmende Nachfrage erfahren derzeit Anbieter von Biolebens- mitteln (Hofläden, Reformhäuser, Biosupermärkte, Naturkostläden mit Käse- und Fleischtheke und integrierter Bio-Bäckerei) sowie Unverpacktläden. Wegen der gestiegenen Anforderungen der Kunden an die Sortimentszusammensetzung und La- dengestaltung sind in den letzten Jahren die Verkaufsflächen von Lebensmittelvollsortimentern und -discountern tendenziell immer größer geworden. Ursachen für die wachsende Flächenin- anspruchnahme sind steigende Anforderungen an die kundengerechte Warenpräsentation, Op- timierungsvorgaben der internen Logistik sowie eine Anpassung an den demografischen Wandel durch breitere Gänge, niedrigere Regale und einen zunehmenden Anteil an Kleinverpackungen 7 Quelle: EHI Retail Institute: handelsdaten aktuell 2019; Köln 2018, S. 78; GMA-Berechnungen. 9
Auswirkungsanalyse Erweiterung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Leutenbach (aufgrund des Trends zu kleineren Familien- und Versorgungseinheiten). Die größer werdenden Märkte bedingen allerdings zur wirtschaftlichen Auslastung eine hohe Einwohnerzahl im Einzugs- gebiet und eine verkehrsgünstige Lage des Marktes. Alle in Deutschland vertretenen Lebensmitteldiscounter sind Filialbetriebe, deren Ursachen für den wirtschaftlichen Erfolg und die hohe Kundenakzeptanz in ihrem standardisierten Sortiment und in ihrer kundenorientierten Ladeneinrichtung liegen. Alle Filialen einer Unternehmenskette bieten dabei deutschlandweit dasselbe standardisierte Sortimentsspektrum an, sowohl im stän- digen Sortiment als auch bei den Aktionswaren. Bei der Sortimentszusammensetzung wird nicht auf spezielle wettbewerbliche oder städtebauliche Rahmenbedingungen vor Ort Bezug genom- men. Für die Kundenherkunft bedeutet dies, dass der Vorhabenstandort nur dann aufgesucht werden wird, wenn er von Kunden näher oder bequemer zu erreichen ist als andere Märkte. Außerdem werden bei Discountern wöchentlich wechselnde Aktionswaren angeboten, die zum einen aus dem Foodbereich stammen (z. B. Lebensmittelspezialitäten) und zum anderen aus dem Nonfood II-Segment (z. B Textilien, Schuhe, Heimwerker- und Gartenbedarf, Haushaltswaren, Elektrokleingeräte). Auch bei Discountern liegt der Umsatzschwerpunkt jedoch klar bei Nah- rungs- und Genussmitteln (Umsatzanteil bei Aldi ca. 80 %). Weitere 10 % entfallen auf sonstige Nahversorgungssortimente (Drogeriewaren etc.). Da Lebensmitteldiscounter standardisierte, auch im Vergleich zwischen den Unternehmen prak- tisch austauschbare Sortimente aus wenigen, schnelldrehenden Produkten des Grundbedarfs ha- ben und die Produkte generell einen niedrigen Warenwert (= Preis je Artikel) aufweisen, entwi- ckeln diese Märkte nur kurze räumliche Absatzreichweiten. Hierbei ist auch die in Deutschland sehr hohe Dichte an Lebensmitteldiscountern zu berücksichtigen. Die Absatzradien, insbeson- dere von kleineren Märkten, bewegen sich daher nur im Bereich weniger Kilometer bzw. inner- halb von höchstens 5 – 8 Minuten Pkw-Fahrzeit. Bereits seit vielen Jahren stellen Discounter bei den deutschen Verbrauchern den beliebtesten Betriebstyp unter den Lebensmittelmärkten dar. Aktuell liegt ihr Marktanteil im Lebensmitte- leinzelhandel (ohne Drogeriemärkte) bei ca. 45 – 46 %. Damit konnten Discounter ihre Marktpo- sition im Zehn-Jahres-Vergleich nicht nur behaupten sondern sogar noch leicht ausbauen (2007: 43 – 44 %)8. Für Neubauten und Modernisierungen von Discountern werden seitens der Betrei- ber mittlerweile Verkaufsflächen zwischen ca. 1.000 und 1.500 m² als marktgerecht angesehen. 8 Quelle: EHI handel aktuell 2018, 2008. 10
Auswirkungsanalyse Erweiterung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Leutenbach II. Raumordnerische Kernregelung / Konzentrationsgebot 1. Makrostandort Leutenbach Der Gemeinde Leutenbach (Rems-Murr-Kreis) mit ca. 11.604 Einwohnern9 ist im Regionalplan des Verbandes Region Stuttgart keine zentralörtliche Funktion zugewiesen. Damit übernimmt die Gemeinde die Aufgabe, die örtliche Grundversorgung zu sichern. Die Gemeinde ist zusammen mit den Kommunen Berglen und Schwaikheim dem Verflechtungsbereich des Unterzentrums Winnenden zugeordnet. Die Siedlungsstruktur von Leutenbach ist durch die drei siedlungsräumlich voneinander getrenn- ten Wohnbezirke Leutenbach, Nellmersbach und Weiler zum Stein geprägt, wobei der Wohnbe- zirk Leutenbach im Süden mit der Stadt Winnenden zusammengewachsen ist. Mit rd. 45 % um- fasst der Kernort Leutenbach den Hauptanteil der Wohnbevölkerung. Die beiden anderen Wohn- bezirke stellen mit jeweils ca. 25 – 30 % der Wohnbevölkerung ebenfalls einen nicht unerhebli- chen Wohnschwerpunkt dar. In den letzten zwei Dekaden kann für Leutenbach eine deutlich po- sitive Bevölkerungsentwicklung festgehalten werden. Zwischen 2000 und 2010 lag das Bevölke- rungswachstum10 bei ca. 1,7 %. Seit 2011 erhöhte sich der Zuwachs deutlich um 8,7 %. Dies ist insgesamt auf Wohnbauaktivitäten im Gemeindegebiet (u. a. Schafäcker in Weiler zum Stein) zu- rückzuführen. Bis 2035 werden weitere Zuwächse von ca. 3 % prognostiziert. Die verkehrliche Erreichbarkeit der Gemeinde Leutenbach wird im Wesentlichen durch die Bun- desstraße B 14 (Stuttgart – Backnang) sichergestellt, die östlich der Wohnbezirke Nellmersbach und Leutenbach am Gemeindegebiet vorbeiführt (mit jeweils Anschluss an die B 14). Die Wohn- bezirke Nellmersbach und Weiler zum Stein sind mit dem Kernort Leutenbach durch Kreis- und Landesstraßen (K 1845/47 bzw. L 1127) verbunden. Der Wohnbezirk Nellmersbach verfügt über einen eigenen Bahnhof, der Teile der Gemeinde an das S-Bahn-Netz der Region Stuttgart (S 3 Stuttgart – Backnang) anschließt. Ein weiterer Anschluss erfolgt über den S-Bahnhof in Winnen- den. Des Weiteren sorgen Buslinien des VVS für eine Anbindung der Wohnbezirke an den Kernort Leutenbach sowie an die größeren Städte Winnenden und Backnang. In der Wirtschaftsstruktur Leutenbachs nimmt das produzierende Gewerbe eine wichtige Stel- lung ein. So waren im Juni 201811 in Leutenbach ca. 58 % der sozialversicherungspflichtig Beschäf- tigten im produzierenden Gewerbe tätig. Der Bereich „Handel, Gastgewerbe und Verkehr“ fiel mit 9 % im Vergleich relativ unterdurchschnittlich aus. Der Bereich der „sonstigen Dienstleistun- gen“ nimmt rd. ein Drittel der Beschäftigten ein. 9 Quelle: Gemeinde Leutenbach, Stand Juni 2019 10 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Bevölkerung, Gebiet und Bevölkerungsdichte sowie Bevölkerungsvorausrechnung bis 2035 11 Bundesagentur für Arbeit: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Wohn- und Arbeitsort am 30.06.2018. 11
Auswirkungsanalyse Erweiterung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Leutenbach Karte 1: Lage der Gemeinde Leutenbach und zentralörtliche Struktur Legende Oberzentrum Mittelzentrum Unterzentrum Kleinzentrum kooperierende Zentren Kartengrundlage GfK GeoMarketing, GMA-Bearbeitung 2020 12
Auswirkungsanalyse Erweiterung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Leutenbach Der negative Pendlersaldo (- 2.907 Personen) verdeutlicht die hohe Bedeutung Leutenbachs als Wohnstandort, u. a. für Pendler in die umliegenden Städte Winnenden, Waiblingen / Fellbach und Backnang, aber auch in Richtung Stuttgart (Hinweis auf S-Bahn-Anschluss). Leutenbach ver- fügt über ein hohes Kaufkraftniveau12. Mit einem Wert von 110,2 liegt die Gemeinde deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 100. Alle drei Wohnbezirke sind überwiegend durch Wohnnutzung dominiert, wobei in Leutenbach der höchste Anteil weiterer Nutzungen, wie z. B. Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastrono- mie, vorzufinden ist. Im Wohnbezirk Leutenbach ist neben der Konzentration kleinerer Anbieter in der Ortsmitte auf die Lebensmittelmärkte Aldi und Netto an der südlichen Gemarkungsgrenze Richtung Winnenden hinzuweisen. Die beiden Wohnbezirke Weiler zum Stein sowie Nellmers- bach verfügen jeweils über einen größeren Versorgungsstandort (Netto in Weiler zum Stein, Rewe in Nellmersbach) sowie über vereinzelt verstreute Einzelhandelsbetriebe unterschiedlicher Branchen. So findet sich z. B. in Weiler zum Stein der Raiffeisenmarkt oder in Nellmersbach das Blumencenter Rieger. Damit ist jeweils eine Grundversorgung in den Wohnbezirken gegeben. 2. Aktuelle Versorgungssituation im Lebensmitteleinzelhandel Zur Bewertung der Angebotssituation in Leutenbach und im Umland wurde von der GMA im Feb- ruar 2020 eine Erhebung der projektrelevanten Einzelhandelsbetriebe durchgeführt. 2.1 Angebotssituation in Leutenbach In Leutenbach ist neben dem Aldi-Markt im Lebensmittelbereich auf folgende strukturprägende Anbieter hinzuweisen: Netto (Discounter), Winnender Straße 37, ca. 850 – 900 m² VK Lage im unmittelbaren Standortumfeld von Aldi Rich- tung Winnenden. Durchschnittlich leistungsfähiger An- bieter mit gewissem Verbesserungspotenzial, mit Bä- ckerei in der Vorkassenzone. Lage außerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches; übernimmt aber Nahversorgungsfunktion. Netto (Discounter), Wohnbezirk Weiler zum Stein ca. 750 – 800 m² VK Lage am Ortsrand von Weiler zum Stein mit direktem baulichem Zusammenhang zum Wohngebiet „Schafä- cker“; moderner, leistungsfähiger Anbieter mit Bäcke- rei in der Vorkassenzone. Lage außerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches; übernimmt Grund- und Nahversorgung für den gesam- ten Wohnbezirk Weiler zum Stein. 12 MB Research (MBR), Nürnberg, Stand 2018. 13
Auswirkungsanalyse Erweiterung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Leutenbach Rewe (Supermarkt), Wohnbezirk Nellmersbach ca. 1.200 m² VK Lage im Gewerbegebiet „Halde“ mit Anbindung an die B 14; moderner, leistungsfähiger Anbieter mit Bäckerei in der Vorkassenzone und angeschlossenem Getränke- markt. Lage außerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches; übernimmt Grund- und Nahversorgung für den gesam- ten Wohnbezirk Nellmersbach. Neben den aufgeführten strukturprägenden Wettbewerbern sind in der Gemeinde Leutenbach zudem mehrere Betriebe des Lebensmittelhandwerks und Spezialanbieter (u. a. Tee, Getränke im Raiffeisenmarkt etc.) ansässig. Im Lebensmittelbereich ist insgesamt eine Gesamtverkaufsflä- che von rd. 4.100 – 4.200 m² vorhanden. Damit wird in Leutenbach ein Umsatz im Nahrungs- und Genussmittelsektor in einer Größenordnung von rd. 19 – 20 Mio. € erzielt (inkl. Aldi Bestand). Insgesamt stehen den Einwohnern quantitativ, bezogen auf die Hauptanbieter13, ca. 327 m² VK / 1.000 EW zur Verfügung. Ordnet man diesen Wert im Vergleich zum Bundesdurchschnitt von ca. 436 m² VK / 1.000 EW ein, zeigt sich, bezogen auf die Gesamtgemeinde, noch ein gewisses Ent- wicklungspotenzial. Eine Erweiterung von Aldi um rd. 390 m² VK würde eine Erhöhung des Wer- tes auf 360 m² VK / 1.000 EW bedeuten. Damit bewegt sich der Wert auch nach Umsetzung des Vorhabens weiterhin signifikant unterhalb des Bundesdurchschnitts. Die Versorgung durch mind. einen Lebensmittelmarkt ist in jedem der Leutenbacher Wohnbe- zirke gegeben. Qualitativ betrachtet verfügen der Rewe-Markt im Wohnbezirk Nellmersbach und der Netto-Markt im Wohnbezirk Weiler zum Stein, bezogen auf das jeweilige Einwohnerpoten- zial, über eine ausreichende Verkaufsflächengröße und weisen ein modernes und leistungsfähi- ges Erscheinungsbild auf. Für den Aldi-Markt und den Netto-Markt im Wohnbezirk Leutenbach ist jeweils ein gewisser Modernisierungsbedarf (u. a. äußeres Erscheinungsbild, Warenpräsenta- tion) festzuhalten. Als weiterer Referenzwert kann die Zentralität der bestehenden Handelsbetriebe einer Kom- mune herangezogen werden. Stellt man den Umsatz der bestehenden Betriebe im Nahrungs- und Genussmittelbereich in Leutenbach von ca. 19,5 Mio. € der Kaufkraft der Leutenbacher Wohnbevölkerung von ca. 28,3 Mio. € gegenüber, ergibt sich eine Zentralität von ca. 69 % bzw. im Umkehrschluss ein Kaufkraftabfluss von ca. 8,8 Mio. €. Dieser resultiert aus der dichten Wettbewerbssituation, u. a. im benachbarten Winnenden (vgl. folgende Tabelle) bzw. den Großflächenstandorten von z. B. Kaufland im nördlich angrenzenden 13 Für einen Vergleich des Verkaufsflächenbestandes werden die Verkaufsflächenerhebungen des Europäi- schenHandelsInstitutes (EHI) herangezogen. Dieses ermittelt jährlich den Verkaufsflächenbestand des Le- bensmitteleinzelhandels in Deutschland. Dabei werden Spezialgeschäfte (z. B. Biomärkte) und nicht orga- nisierter Lebensmitteleinzelhandel (u. a. Hofläden) sowie Lebensmittelhandwerksbetriebe (Bäckereien, Metzgereien) und Getränkemärkte nicht berücksichtigt. Die Verkaufsfläche der Betriebe wird dabei inkl. Nonfood-Verkaufsfläche erfasst. 14
Auswirkungsanalyse Erweiterung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Leutenbach Backnang und real im Rems-Park in Waiblingen. Beide Großflächenstandorte sind abhängig vom Wohnbezirk schnell über die B14 erreichbar14. Ein rechnerischer Kaufkraftabfluss von ca. 8,8 Mio. € zeigt im Umkehrschluss, dass der zusätzliche Umsatz durch die Erweiterung von Aldi vollständig aus der Bindung des Kaufkraftpotenzials der Standortkommune Leutenbach erwirtschaften werden könnte und rechnerisch keine Zuflüsse von außerhalb erforderlich wären. 2.2 Versorgungsstrukturen im Umland Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu Winnenden sind insbesondere die Anbieter im Winnender Stadtgebiet als Wettbewerber relevant. Ergänzend sind noch die Wettbewerber in Schwaikheim anzuführen. Auch auf die Großflächenstandorte von Kaufland in Backnang (Süd / Industriestraße) und real in Waiblingen / Rems-Park ist hinzuweisen. Diese sind zügig und einfach über die B 14 zu erreichen. Beispielsweise ist das Kaufland im Backnanger Süden aus dem Wohnbezirk Nellmers- bach i. d. R. innerhalb von 10 Minuten erreichbar. Aus dem Kernort Leutenbach beträgt die Fahrt- zeit zum Rems-Park lediglich 12 Minuten. Folgende strukturprägende Lebensmittelanbieter beeinflussen die Kundenorientierung im Un- tersuchungsraum: Tabelle 2: Strukturprägende Wettbewerber in den Nachbarkommunen Kommune / Betriebs- VK Lage im Lage / Leistungsfähigkeit Betreiber typ* in m² Zvb** Winnenden 1.400 Waiblinger Straße; Gewerbegebietslage; ak- Lidl DISC (nach Er- tuell im (Neu)Bau befindlich; sehr leistungs- --- weiterung) fähiger Anbieter Innenstadtlage im EG eines Wohn- und Ge- Norma DISC 500 schäftshauses; in die Jahre gekommener An- x bieter; beengte Verhältnisse Schorndorfer Straße, Ortsrandlage; moder- Aldi DISC 1.000 --- ner Anbieter; wurde 2019 eröffnet Marbacher Straße; Standortkombination mit Edeka SM 1.500 --- Deichmann; Lage hinter dem Bahnhof Wiesenstraße; moderner Anbieter; proble- Edeka SM 1.000 --- matische Parkplatzsituation Waiblinger Straße, Gewerbegebietslage mit Rewe gr. SM 2.500 --- separat zugänglichem Getränkemarkt Adlerplatz, zentrale Innenstadtlage im EG ei- Rewe SM 1.100 nes Wohn- und Geschäftshauses, moderner x Anbieter 14 Bezogen auf den Einzelhandel insgesamt (Quelle: MB Research2018) wird für Leutenbach ein Wert von 52 – 53 % ausgewiesen. Dieser Wert liegt im Vergleich zu anderen Kommunen auf einem unterdurch- schnittlichen Niveau. Dies ist wie auch im Lebensmittelsegment auf die Stärke von Winnenden zurückzu- führen. 15
Auswirkungsanalyse Erweiterung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Leutenbach Kommune / Betriebs- VK Lage im Lage / Leistungsfähigkeit Betreiber typ* in m² Zvb** Spezialanbieter, randliche Innenstadtlage, denn’s Bio-SM 400 nordwestlich der Ringstraße im EG eines Wohn- und Geschäftshauses Nahversorgungszentrum Schelmenholz, Bonus SM 500 Wohngebietsversorger, etwas in die Jahre x gekommener Anbieter Schwaikheim zentrale Ortsmitte, in die Jahre gekomme- Netto DISC 300 x ner Anbieter mit zu geringer Verkaufsfläche Randliche Ortsmitte, etwas in die Jahre ge- Edeka SM 600 kommener Anbieter mit problematischer x Andienung; Weiterbetrieb fraglich Edeka 1.300 SM zentrale Ortsmitte; aktuell im Bau befindlich x 2. Standort (geplant) * DISC = Discounter, SM = Supermarkt, gr. SM = großer Supermarkt ** zentraler Versorgungsbereich (Winnenden: gemäß EHK 2016; Schwaikheim: Ortsmitte) GMA-Erhebung Februar 2020 Neben den größeren Lebensmittelanbietern ist insbesondere in Winnenden eine Vielzahl von Be- trieben des Lebensmittelhandwerks (Bäckereien, Metzgereien) sowie Spezialanbietern wie Ge- tränkemärkte, Confiserie, Obst- und Gemüsehändler, Rösterei, ethnische Supermärkte etc. vor- handen. 3. Konzentrationsgebot – landesplanerische Vorgaben Zunächst ist in einem ersten Schritt zu bewerten, ob der Standort Leutenbach unter landes- und regionalplanerischen Gesichtspunkten zur Ansiedlung bzw. Erweiterung großflächiger Einzelhan- delsbetriebe geeignet ist. Hierfür ist die sog. „raumordnerische Kernregelung / Konzentrations- gebot“ zu prüfen. Maßgeblich hierfür ist das Ziel 3.3.7 des Landesentwicklungsplans 2002 Baden-Württemberg: 3.3.7 (Z) Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflä- chige Handelsbetriebe für Endverbraucher (Einzelhandelsgroßprojekte) sollen sich in das zentralörtliche Versorgungssystem einfügen; sie dürfen in der Regel nur in Ober-, Mittel- und Unterzentren ausgewiesen, errichtet o- der erweitert werden. Hiervon abweichend kommen auch Standorte in Kleinzentren und Gemein- den ohne zentralörtliche Funktion in Betracht, wenn dies nach den raumstrukturellen Gegebenheiten zur Sicherung der Grundversorgung geboten ist oder diese in Verdichtungsräumen liegen und mit Siedlungsbereichen be- nachbarter Ober-, Mittel- oder Unterzentren zusammengewachsen sind. 16
Auswirkungsanalyse Erweiterung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Leutenbach Karte 2: Wettbewerbssituation zentraler Versorgungsbereich „Innenstadt“ P zentraler Versorgungsbereich „Nahversorgungszentrum Schelmenholz“ Kartengrundlage EHK Winnenden 2016, Quelle: openstreetmap-Mitwirkende; Bearbeitung: GMA 2020 GMA-Bearbeitung 2020 17
Auswirkungsanalyse Erweiterung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Leutenbach Auch im Regionalplan für die Region Stuttgart15 und im Einzelhandelserlass Baden-Württem- berg16 wird die o. g. Regelung aufgegriffen. Im Falle von Leutenbach greift zum einen der Tatbestand der „raumstrukturellen Gegebenheiten zur Sicherung der Grundversorgung“ durch das Zusammenwachsen Leutenbachs mit dem Sied- lungsbereich des Unterzentrums Winnenden im Verdichtungsraum Stuttgart. Zum anderen ist das Thema der Grundversorgung anzuführen. Der Aldi-Markt ist als Grund- und Nahversorger für Leutenbach zu klassifizieren. Folgende Aspekte unterstreichen diese Bewertung: Sortiment: Ausschließlich der Grundversorgung dienen gemäß Regionalplan Stuttgart solche Betriebe, deren Kernsortiment Nahrungs- und Genussmittel einschließlich Ge- tränke und Drogeriewaren umfasst. Dies ist auch beim Anbieter Aldi der Fall. Der Anteil der Nebensortimente darf 10 % der Verkaufsfläche des Lebensmittelmarktes nicht überschreiten. Fußläufiges Einzugsgebiet: Innerhalb eines 10 Minuten-Fußwegs (800 m) ist der Markt aus dem Großteil des Wohnbezirkes Leutenbach (Kernort) zu erreichen. Vor diesem Hintergrund sind in Leutenbach „besondere raumstrukturelle Gegebenheiten“ fest- zuhalten, um von der Ausnahmeregelung des Konzentrationsgebotes Gebrauch zu machen. Das Konzentrationsgebot wird erfüllt. 15 Quelle: Regionalplan Region Stuttgart, Plansatz 2.4.3.2.2 (Z). 16 Quelle: Einzelhandelserlass Baden-Württemberg 2001, S. 103, Kapitel 3.2 raumordnerische Kernregelung, S. 10 ff. 18
Auswirkungsanalyse Erweiterung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Leutenbach III. Integrationsgebot Zur Prüfung des Integrationsgebotes ist der Untersuchungsstandort unter Berücksichtigung rele- vanter Kriterien wie Lage zum zentralen Versorgungsbereich, Lage zu den Wohngebieten (= Nah- versorgungfunktion) sowie verkehrliche Erreichbarkeit einzuordnen und hinsichtlich seiner städ- tebaulichen Integrationsfähigkeit und seiner Nahversorgungsfunktion zu beurteilen. 1. Mikrostandort „Winnender Straße“ Der zur Erweiterung bzw. zum Neubau vorgesehene Aldi-Lebensmitteldiscounter befindet sich im südlichen Gemeindegebiet / Wohnbezirk Leutenbach, unweit der Gemarkungsgrenze zur Stadt Winnenden. Das Standortumfeld ist durch eine Gemengelage unterschiedlicher Nutzungen geprägt. Handels- bezogen ist auf den unmittelbar östlich der Winnender Straße befindlichen Netto-Lebensmittel- markt und auf das „Brot & Kaffeehaus Mildenberger“ nördlich der Südrandstraße (K 1898) hinzu- weisen. Im Bereich des Tonwegs im Umfeld des Marktes befinden sich mehrgeschossige Wohn- gebäude. Der Schwerpunkt der verdichteten Wohnbebauung befindet sich nördlich sowie nord- westlich der Südrandstraße auf dem Gemarkungsgebiet der Gemeinde Leutenbach (Holunder-/ Wacholderstraße, Winnender Straße, Brückenstraße). Südlich des Marktes sind vereinzelt Ge- werbebetriebe an der Ziegeleistraße ansässig, wobei sich Teilbereiche bereits auf Winnender Ge- markung befinden. Westlich des Marktes steigt das Gelände an. Hier befinden sich neben verein- zelten Grünstreifen Gebäude der Gemeinschaftsunterkunft. Verkehrlich ist der Standort über die Südrandstraße sowie die Winnender Straße aus Richtung Leutenbach bzw. Winnenden sehr gut zu erreichen. An den ÖPNV ist der Standort durch die Hal- testelle „Winnender Straße“, welche sich unmittelbar am Aldi-Markt befindet, angeschlossen. Durch die exponierte Lage am südlichen Ortseingang (Kreisverkehr) ist der Standort zudem von den Hauptverkehrsträgern sehr gut einsehbar. Foto 1: Aldi-Markt mit vorgelagertem Foto 2: Östlich angrenzendes Wohn- Parkplatz; Wohngebäude am gebäude am Tonweg und Tonweg Winnender Straße (Blickrich- tung Winnenden) 19
Auswirkungsanalyse Erweiterung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Leutenbach Foto 3: Brot & Kaffeehaus Mildenber- Foto 4: Südlich angrenzende Gewer- ger (inkl. Parkplatz); Blickrich- beflächen der Fa. Kärcher tung Norden / Südrandstraße; Wohngebiet Holunderstraße GMA-Aufnahmen 2020 Die nächstgelegenen Wohngebiete befinden sich nördlich der Südrandstraße im Bereich Holun- der-/Wacholderstraße (ca. 150 m) bzw. entlang der Winnender Straße nach Nordwesten (ca. 50 – 100 m). Die fußläufige Erreichbarkeit ist somit vollständig gegeben. Querungsmöglichkeiten befinden sich im Bereich des Verkehrskreisels sowie in Form einer Bedarfsampel an der Winnen- der Straße im Bereich der Bushaltestellen. Der Standort übernimmt trotz seiner exponierten Lage in hohem Maße Nahversorgungsfunktion, da ein fußläufiges Einzugsgebiet durch die unmittelbare Nähe zu den Wohngebieten sowie eine direkte Anbindung durch Fuß- und Radwege vorhanden ist. Die Standortlage ist demnach sowohl auf Laufkundschaft als auch auf Autokunden orientiert. Abbildung 2: Fußläufiges Einzugsgebiet (ca. 800 m-Laufdistanz) des Aldi-Marktes in Leu- tenbach Kartengrundlage GfK GeoMarketing, GMA-Bearbeitung 2020 20
Auswirkungsanalyse Erweiterung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Leutenbach Karte 3: Mikrostandort „Winnender Straße 36“ und Standortumfeld Legende P Standort Aldi Ortsmitte Leutenbach Gemarkungsgrenze Leutenbach - Winnenden überwiegend Wohnnutzung überwiegend Gewerbe P Grünflächen etc. Bäckerei Mildenberger Netto P Tunnel B 14 Winnenden Quelle: openstreetmap-Mitwirkende; GMA-Bearbeitung 2020 21
Auswirkungsanalyse Erweiterung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Leutenbach 2. Integrationsgebot – landes- und regionalplanerische Vorgaben Das Integrationsgebot gemäß Einzelhandelserlass Baden-Württemberg ist auf das Ziel 3.3.7.1 im Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg zurückzuführen: „[...] Einzelhandelsgroßprojekte sollen vorrangig an städtebaulich integrierten Stand- orten ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden. Für nicht zentrenrelevante Wa- rensortimente kommen auch städtebauliche Randlagen in Frage.“ Der Einzelhandelserlass Baden-Württemberg führt unter 3.2.2.3 weiter aus, dass ein Einzelhan- delsgroßprojekt im zentralörtlichen Versorgungskern (Stadt- und Ortskern) errichtet oder erwei- tert oder diesem in unmittelbarer Nähe zugeordnet werden soll, so dass in der Regel keine Be- einträchtigung der Funktionsfähigkeit dieses Versorgungskerns der Standortgemeinde gegeben ist. „[...] Solche Standorte haben deshalb Vorrang vor städtebaulichen Randlagen [...].“ Diesen Vorgaben wird auch seitens des Regionalplanes Stuttgart, Plansatz 2.4.3.2.1 (G) Rech- nung getragen: (1) Die wohnungsnahe Grundversorgung (Nahversorgung) soll möglichst in allen Städ- ten und Gemeinden gewährleistet und gesichert werden. Einzelhandelsbetriebe sollen verbrauchernah und städtebaulich integriert in günstiger Zuordnung zu den Stadt- und Ortszentren oder zusammenhängenden Wohngebieten angesiedelt werden. (2) Bei der Standortwahl und der Verkehrserschließung von Einzelhandelsbetrieben soll Belangen der nicht oder nicht ständig über ein motorisiertes Individualver- kehrsmittel verfügenden Bevölkerung und mobilitätseingeschränkter Personen be- sondere Rechnung geschenkt werden. Die Standorte sollen für den Fußgänger- und Fahrradverkehr gut erschlossen und mit dem öffentlichen Personennahverkehr er- reichbar sein. 3. Bewertung des Integrationsgebotes Zur Bewertung des Integrationsgebotes sind folgende Aspekte hervorzuheben: Die nächstgelegene verdichtete Wohnbebauung ist zum einen im Bereich Holunder-/ Wacholderstraße in ca. 150 m Entfernung und zum anderen entlang der Winnender Straße (Richtung Leutenbach) in ca. 50 – 100 m Entfernung vorhanden. Der Standort ist gut zu Fuß bzw. mit Fahrrad aus großen Teilen des Wohnbezirkes Leu- tenbach zu erreichen. Ergänzend ist auf die Winnender Wohnbevölkerung an der Ge- markungsgrenze hinzuweisen, die den Markt ebenfalls gut über Fuß- und Radwege entlang der Leutenbacher/ Winnender Straße erreichen kann (ca. 500 m). 22
Auswirkungsanalyse Erweiterung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Leutenbach Auch besteht Anschluss an den ÖPNV durch eine Haltestelle unmittelbar am Standort. Die Ortsmitte von Leutenbach am Löwenplatz liegt in kurzer Distanz (rd. 400 m ent- fernt). Dem Integrationsgebot wird sowohl mit Blick auf die Vorgaben der Landesplanung als auch des Regionalplans Stuttgart Rechnung getragen. Der Standort des Aldi-Marktes ist als siedlungs- strukturell integriert zu bewerten. 23
Auswirkungsanalyse Erweiterung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Leutenbach IV. Kongruenzgebot Für die Prüfung des Kongruenzgebotes sind zunächst eine Abgrenzung und Zonierung des er- schließbaren Einzugsgebietes und die Ermittlung des in diesem Gebiet vorhandenen Bevölke- rungs- und Kaufkraftpotenzials vorzunehmen. Basierend darauf erfolgt eine Umsatzprognose, die in der Folge eine Abschätzung der Herkunft des Umsatzes und damit eine Bewertung des Kon- gruenzgebotes ermöglicht. 1. Abgrenzung des Einzugsgebietes und Bevölkerungspotenzial Die Abgrenzung des betrieblichen Einzugsgebiets stellt die wesentliche Grundlage für die Ermitt- lung des Bevölkerungspotenzials und die damit zur Verfügung stehende Kaufkraft für den Lebens- mittelmarkt dar. Als Einzugsgebiet wird in dieser Untersuchung derjenige Bereich definiert, inner- halb dessen die Verbraucher den Standort voraussichtlich regelmäßig aufsuchen. Bei der Abgrenzung des Einzugsgebietes des Aldi-Discounters mit künftig ca. 1.371 m² VK wurden in erster Linie folgende Punkte berücksichtigt: Projektkonzeption (Sortimentsstruktur, Verkaufsflächendimensionierung, Leistungsfä- higkeit, Bekanntheit des Betreibers usw.) und daraus zu erwartende Wirkungen auf die Einkaufsorientierung der Bevölkerung Erreichbarkeit des Standorts für potenzielle Kunden, unter Berücksichtigung verkehr- licher, topografischer und siedlungsstruktureller Bedingungen projektrelevante Wettbewerbssituation im Untersuchungsraum (v. a. Lage und Er- reichbarkeit anderer leistungsstarker Lebensmittelmärkte) Filialnetz des Betreibers mit einem weiteren Filialstandort im Osten von Winnenden Zeit- / Distanzwerte des Verbraucherverhaltens (= empirische Erfahrungswerte). Ergebnisse aus anderen GMA-Untersuchungen in der Region (u. a. Leutenbach, Win- nenden, Schwaikheim, Burgstetten). 17 Unter Berücksichtigung der o. g. Aspekte und insbesondere des bestehenden Filialstandortes der Fa. Aldi im Osten von Winnenden (nur ca. 2,4 km Entfernung), welcher erst 2019 eröffnet wurde, kann festgehalten werden, dass sich das regelmäßige Einzugsgebiet im Wesentlichen auf die Ge- meinde Leutenbach insgesamt mit ca. 11.600 Einwohnern (Zonen Ia und Ib) und auf angrenzende Bereiche von Winnenden mit ca. 11.400 Einwohnern (Zone II) beschränken wird. 17 Die GMA hat in Deutschland bereits viele hundert Verbraucherbefragungen durchgeführt, so dass zum Verbraucherverhalten aussagefähige Erkenntnisse vorliegen. 24
Auswirkungsanalyse Erweiterung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Leutenbach Karte 4: Betriebliches Einzugsgebiet des Aldi-Marktes in Leutenbach Erreichbarkeiten der Aldi-Standorte in Leutenbach und Winnenden P P Darstellung: GMA-Bearbeitung 2020 Kartengrundlage: GfK GeoMarketing 2018 Bessere Erreichbarkeit des Aldi-Standortes weiterer Aldi-Standort im in… Winnender Osten Leutenbach P Winnenden Standort Aldi Zone Ia (WB Leutenabch) Zone Ib (WB Weiler zum Stein, Nellmersbach) Zone II Quelle: openstreetmap-Mitwirkende; GMA-Bearbeitung 2020 25
Auswirkungsanalyse Erweiterung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Leutenbach Dieser Wert resultiert aus einer GIS-basierten Analyse zur Erreichbarkeit der Aldi-Standorte in Leutenbach und Winnenden und umfasst jene Einwohner der Stadt Winnenden, die den Leuten- bacher Standort schneller und günstiger erreichen können als den Aldi-Markt im Winnender Os- ten (vgl. Karte 4). Perspektivisch ist auf den Einwohnerzuwachs im Winnender Baugebiet „Adelsbach“ auf dem Hungerberg mit ca. 650 Einwohnern hinzuweisen. Dieser Stadtbereich ist räumlich teilweise auf den Aldi-Standort in Leutenbach ausgerichtet. Darüber hinaus ist aufgrund der Distanzen zu den alternativen Aldi-Standorten in Backnang, Weissach und Remseck-Hochberg auch von gewissen Streuumsätzen z. B. aus Schwaikheim aus- zugehen. 2. Vorhabenrelevantes Kaufkraftpotenzial Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes sowie eigenen Berechnungen beträgt die la- deneinzelhandelsrelevante Kaufkraft einschließlich der Ausgaben im Lebensmittelhandwerk in Deutschland pro Kopf der Wohnbevölkerung ca. 6.035 €.18 Bezogen auf den Aldi-Markt, dessen Schwerpunkt im Nahrungs- und Genussmittelbereich (ohne Nearfood), betragen die Pro-Kopf-Ausgaben ca. 2.210 €.19 Bei der Kaufkraftberechnung für das Einzugsgebiet ist darüber hinaus das lokale Kaufkraftni- veau20 zu beachten. Gemäß aktueller Kennziffer von MB Research liegt das Kaufkraftniveau in Leutenbach bei 110,2 (Bundesdurchschnitt = 100,0) und ist damit überdurchschnittlich. In den Nachbarkommunen liegt ebenfalls ein überdurchschnittliches Kaufkraftniveau vor (Schwaikheim 106,8 und Winnenden 107,3). Im Einzugsgebiet beläuft sich das Kaufkraftpotenzial für Lebensmittel somit auf ca. 55,2 Mio. €. Davon entfallen auf Zone Ia (WB Leutenbach) ca. 12,2 Mio. € Zone Ib (WB Weiler zum Stein, Nellmersbach) ca. 16,1 Mio. € Zone II (Teilbereiche von Winnenden) ca. 27,0 Mio. €. Die bei der Abgrenzung des Einzugsgebiets aufgeführten Verflechtungen mit den Nachbarkom- munen wie z. B. Schwaikheim und werden bei der Umsatzprognose in Form von Streuumsätzen angemessen berücksichtigt. 18 Ohne Kaufkraftanteil verschreibungspflichtiger Medikamente bei Apotheken. 19 Ohne Randsortimente (Nonfood I = Nearfood wie z. B. Drogeriewaren und Nonfood II). 20 Quelle: MB Research, 2018. Das Kaufkraftniveau wird auf Basis der amtlichen Steuerstatistik berechnet. 26
Auswirkungsanalyse Erweiterung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Leutenbach Zusätzlich werden bei Lebensmittelmärkten Anteile des Umsatzes mit Randsortimenten aus dem Nichtlebensmittelbereich generiert. Diese liegen im Fall des Aldi-Marktes bei ca. 20 %. Dabei han- delt es sich ganz überwiegend um andere nahversorgungsrelevante Sortimente (i. W. Drogerie- waren, Tiernahrung). 3. Umsatzprognose des Gesamtvorhabens Die potenzielle Umsatzleistung des zur Erweiterung vorgesehenen Aldi-Lebensmitteldiscounters wird anhand des Marktanteilkonzepts berechnet. Dieses stellt dem relevanten Angebot im Un- tersuchungsraum das für das Einzugsgebiet errechnete Nachfragevolumen (Kaufkraft) gegen- über. Allerdings lässt das Marktanteilkonzept keine direkten Rückschlüsse auf die durch das Vor- haben ausgelösten Umsatzumlenkungen zu. Mit der Frage, wo die durch das Vorhaben generier- ten Umsätze bisher gebunden sind und welche Folgen die Erweiterung für die vorhandenen Wettbewerber hat, setzt sich dann die Betrachtung der Umsatzumverteilungen auseinander. Im Anschluss daran werden die möglichen städtebaulichen und versorgungsbezogenen Wirkungen analysiert. In Leutenbach sind im Discountsegment neben Aldi noch zwei Netto-Märkte vorhanden; zum ei- nen im direkten Standortumfeld und zum anderen als Versorgungsstandort im Wohnbezirk Wei- ler zum Stein. In Winnenden spielen die Discounter Aldi, Lidl und Norma eine entscheidende Rolle. Folgende Umsatzprognose lässt sich für den erweiterten Aldi-Markt mit 1.371 m² VK anhand des Marktanteilkonzeptes ermitteln:21 Tabelle 3: Umsatzerwartung anhand des Marktanteilkonzeptes (Aldi mit 1.371 m² VK) Kaufkraft Marktanteil Umsatz Umsatz Non- Umsatz Umsatzan- Kom- Food Food Food food* gesamt teil mune in Mio. € in % in Mio. € in Mio. € in Mio. € in % Zone Ia 12,2 30 3,7 0,9 4,6 43 Zone Ib 16,1 15 2,4 0,6 3,0 28 Zone II 27,0 7–8 2,0 0,5 2,5 23 Weitere unregelmäßige Kundenver- 0,5 0,1 0,6 6 flechtungen Insgesamt 8,6 2,1 10,7 100 * Der Umsatzanteil im Nonfoodbereich (Nonfood I und II) beträgt beim Anbieter Aldi ca. 20 %. Hinsichtlich der Kundenherkunft wurde von mit dem Lebensmittelbereich vergleichbaren Werten ausgegangen. GMA-Berechnungen 2020 Für das gesamte Vorhaben ergibt sich eine Umsatzerwartung von 10,7 Mio. €. Davon entfallen ca. 8,6 Mio. € auf Nahrungs- und Genussmittel und ca. 2,1 Mio. € auf Nonfood-Randsortimente. 21 Rechenvorgang: Kaufkraft der Wohnbevölkerung x Marktanteil = Umsatz des Vorhabens. 27
Auswirkungsanalyse Erweiterung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Leutenbach 4. Kongruenzgebot – landesplanerische Vorgaben Das Kongruenzgebot bedeutet zunächst, dass Einzelhandelsgroßprojekte sich in das zentralörtli- che System einfügen müssen. Dabei ist die raumordnerische Kernregelung zu beachten. Darüber hinaus soll die Verkaufsfläche des Einzelhandelsgroßprojektes so bemessen sein, dass deren Ein- zugsgebiet den zentralörtlichen Verflechtungsbereich nicht wesentlich überschreitet (vgl. Lan- desentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg, Plansätze 3.3.7 (Z) und 3.3.7.1 (Z)). Der Regionalplan Stuttgart greift die Zielsetzungen der Landesplanung im Plansatz 2.4.3.2.2 (Z) auf. Darin heißt es u. a.: (2) Verkaufsflächenumfang und Einzugsbereich entsprechender Einrichtungen sind insbesondere auf die Einwohnerzahl des Zentralen Ortes und dessen Verflechtungsbe- reich abzustimmen. […] Konkretisiert wurden diese Vorgaben durch die Regelung im Einzelhandelserlass Baden-Würt- temberg. Punkt 3.2.1.4 führt dazu aus: „Eine Verletzung des Kongruenzgebots liegt vor, wenn der betriebswirtschaftlich an- gestrebte Einzugsbereich des Vorhabens den zentralörtlichen Verflechtungsbereich der Standortgemeinde wesentlich überschreitet. Eine wesentliche Überschreitung ist i.d.R. gegeben, wenn mehr als 30 % des Umsatzes aus Räumen außerhalb des Verflech- tungsbereiches erzielt werden soll.“ 5. Bewertung des Kongruenzgebotes Durch Abgleich der Umsatzprognose bzw. der Umsatzherkunft mit den landes- und regionalpla- nerischen Vorgaben lässt sich das Kongruenzgebot gemäß Einzelhandelserlass Baden-Württem- berg wie folgt bewerten: Das Einzugsgebiet des modernisierten Aldi-Marktes beschränkt sich im Kern auf die Gemeinde Leutenbach mit rd. 11.600 Einwohnern. Durch die Lage in unmittelbarer Nähe zur Gemarkung Winnenden ist von Umsatzanteilen aus dem westlichen Stadtge- biet von Winnenden (ca. 11.400 Einwohner) zu rechnen. Durch die Eröffnung des Aldi- Marktes im Jahr 2019 im Osten der Stadt werden aktuell weite Teile des Winnender Stadtgebietes jedoch über den neuen Standort versorgt. Eine vollständige Einbezie- hung des Winnender Stadtgebietes kann somit nicht erfolgen. Aufgrund der Entfer- nung zu weiteren Aldi-Standorten ist noch mit gewissen Streuumsatzanteilen aus z. B. Schwaikheim zu rechnen. Entscheidend bei der Bewertung ist, dass der Umsatzzuwachs von Aldi i. H. v. 2,4 Mio. € (nur Food) vollständig durch die Kaufkraft der Wohnbevölkerung der Standort- kommune Leutenbach generiert werden könnte. Hier ist aktuell ein Kaufkraftabfluss von überschlägig ca. 8,8 Mio. € im Lebensmittelsegment festzuhalten. Rechnerisch wä- ren somit keine Zuflüsse von außen erforderlich. 28
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