WECHSEL DES GASANBIETERS - Verbraucherzentrale
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Von welchen Anbietern können Verbraucher Gas beziehen? Sind Sie noch Kunde des örtlichen Grundversorgers (i. d. R. die Stadtwerke oder ein großes Verbundunternehmen wie etwa RWE oder E.ON) und haben Sie keinen besonderen Tarif vereinbart oder behandelt Sie Ihr Anbieter nicht von sich aus als Sonderkunde, werden Sie als Haushaltskunde in der Grundversorgung zu Allgemeinen Preisen beliefert. Für Ihr Vertragsverhältnis gilt automatisch die Gasgrund- versorgungsverordnung (GasGVV). Vorteil: Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Belieferung und können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Nachteil: Sie zahlen meist hohe Preise. Haben Sie mit Ihrem Grundversorger einen besonderen Tarif vereinbart oder einen Vertrag mit einem anderen Gas- anbieter als dem Grundversorger abgeschlossen, sind Sie rechtlich gesehen Sonderkunde. Es gelten dann nur die vom Versorger festgelegten Bedingungen (wobei auch Be- Jeder Verbraucher, der einen eigenen Gas- stimmungen der GasGVV in den Vertrag einbezogen werden zähler hat, kann seinen Gaslieferanten können). Vorteil: Sie zahlen meist einen günstigeren Preis. frei wählen. Mieter haben allerdings oft Nachteil: Der Anbieter kann mit Ihnen eine längere Grund- keinen eigenen Gasliefervertrag; sie sind laufzeit von z.B. einem Jahr vereinbaren. Sie sind dann so dann auf ihren Vermieter angewiesen. lange an den Vertrag gebunden. Der Anbieterwechsel ist nicht nur beim Wenn Sie als Kunde des örtlichen Grund- Einzug in eine neue Wohnung möglich, sondern auch bei einem bestehenden ! versorgers noch nie gewechselt haben, sollten Sie zumindest mit dem Grundversorger einen Son- Gasliefervertrag; dann muss man die ver- dervertrag (Heizgaslieferungsvertrag) abschließen traglichen Kündigungsfristen beachten. oder gleich zu einem anderen Anbieter wechseln, falls dieser günstiger liefert. Der Wechsel ist in der Regel einfach: Sie brauchen sich nur einen neuen Gas- anbieter zu suchen und mit diesem einen Vertrag abzuschlieSSen. Alles Weitere erledigt der neue Ver- sorger für Sie. 2 3
so funktioniert der Wechsel Wollen Sie Ihren jetzigen Anbieter wechseln oder mit diesem einen neuen Tarif vereinbaren, sollten Sie zunächst prüfen, zu welchem Zeitpunkt Ihr laufender Vertrag gekündigt wer- den kann. Ein Grundversorgungsverhältnis kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. In der Regel beauftragen Sie den neuen Lieferanten mit der Kün- l AnschlieSSend gehen Sie wie folgt vor: digung. Ist jedoch eine kurzfristige Kündigung erforderlich 1. Sie ermitteln aufgrund der letzten Jahresabrechnung (z. B. weil die Kündigungsfrist bald abläuft und eine Ver- Ihren jährlichen Gasverbrauch, der auch für die Berech- tragsverlängerung von einem weiteren Jahr bevorsteht), nung der künftigen Abschlagszahlungen maßgeblich ist, sollten Sie vorsorglich schon selbst kündigen (und dies auf und vergleichen die Preise und Vertragsangebote ver- dem Vertragsformular des neuen Lieferanten angeben). schiedener Gasversorger. (Näheres in Kapitel „Angebote und Preise vergleichen“) 2. Sie fordern vom ausgewählten neuen Versorger oder über einen Tarifrechner im Internet Vertragsunterlagen an (siehe Kapitel „Ermittlung von Gasverbrauch und -leis- tung“); diese sollten Sie aber mit den Angaben des An- bieters im Internet oder per Mail abgleichen, da Tarifrech- ner in der Regel keine Gewähr für die Richtigkeit ihrer Datenangaben übernehmen. 3. Nach Prüfung der Unterlagen schicken Sie den ausgefüll- ten und unterzeichneten Liefervertrag an den neuen Ver- sorger zurück oder Sie schließen den Vertrag gleich über das Internet ab. Zugleich erteilen Sie dem neuen Versor- ger eine Vollmacht zur Kündigung des Liefervertrags mit dem bisherigen Versorger. 4. Der neue Gasversorger regelt mit dem alten Versorger den notwendigen Datenaustausch, ggf. auch mit dem Netzbetreiber die Zählerablesung, und meldet Sie dort als seinen Kunden an. 5. Sie erhalten vom neuen Gasversorger eine Bestätigung (schriftlich oder per E-Mail) über den Vertragsabschluss und den Lieferbeginn. Zur Sicherheit sollten Sie sich den Zählerstand am Wechseltag notieren und ihn Ihrem ört- lichen Netzbetreiber mitteilen. 6. Der bisherige Versorger muss Ihnen innerhalb von sechs Wochen eine Schlussrechnung über den bis zum Wech- selzeitpunkt angefallenen Gasverbrauch zusenden. 4 5
Vorsicht bei Angeboten mit Vorkasse. Wird das Unter- ! nehmen insolvent, wie zum Beispiel Teldafax oder Flexstrom, besteht die Gefahr, dass Sie nichts oder nur we- ANGEBOTE UND PREISE VERGLEICHEN nig zurück erhalten! Wenn Tarifrechner solche Angebote vor- eingestellt haben, sollten sie dies entsprechend deaktivie- l Der gaspreis setzt sich im Wesentlichen ren. Angebote mit Preisgarantie können sinnvoll sein, wenn man auf das Kleingedruckte achtet. aus zwei Komponenten zusammen: • Der verbrauchsunabhängige Grundpreis wird als fester Vorsicht bei besonders niedrigen Preisen, mit denen Billig- Betrag pro Monat oder Jahr berechnet. Manche Gasanbie- anbieter – oder deren Markentöchter – Kunden anlocken. ter spalten den Grundpreis noch in einen Leistungs- und Viele Verbraucher haben schlechte Erfahrungen mit solchen Verrechnungspreis auf. Anbietern gemacht, die falsche Rechnungen stellen, nach • Der Verbrauchs- oder Arbeitspreis wird nach dem tat- Vertragsabschluss die Preise drastisch erhöhen, einen zuge- sächlichen Gasverbrauch in Cent pro Kilowattstunde be- sagten Bonus nicht zahlen oder nicht verbrauchte Guthaben rechnet. einbehalten. Manchmal ist der Service schlecht oder die Un- Inzwischen gibt es auch Gasanbieter, die nur noch einen Ar- ternehmen sind bei Problemen kaum erreichbar. Informatio- beitspreis haben (sog. linearer Tarif 1 ). Dieser enthält dann nen zu Billiganbietern finden Sie auf den Internetseiten der sämtliche Preisbestandteile. Ein linearer Tarif ist für Ver- Verbraucherzentralen. braucher vorteilhaft, weil sich jede gesparte Kilowattstunde Tarifrechner vergleichen die Preise meist mit dem Allgemei- in vollem Umfang preismindernd auswirkt. nen Preis der örtlichen Grundversorgung; danach ist die Eine praktisch unverzichtbare Informationsquelle für den Ersparnis relativ hoch. Wenn Sie jedoch schon einen Anbieterwechsel sind Tarifrechner im Internet, mit deren Sondervertrag haben, ist die ersparte Summe in der Regel Hilfe man nach Eingabe des persönlichen Jahresverbrauchs geringer. Achten Sie daher darauf, dass Sie die Angebote und der Postleitzahl eine Vergleichsübersicht über die aktu- mit den Preisen Ihres derzeitigen Vertrags vergleichen. ellen Preise verschiedener Versorger erhält. Meist vergleichen Tarifrechner die Allgemeinen Preise der Vergleichen Sie immer die Endpreise miteinander. In den Grundversorgung mit den Sondertarifen des Grundversor- Tarifrechnern werden üblicherweise die Endpreise inklusiv gers und Tarifen anderer Anbieter. Dabei werden in der Re- aktueller Mehrwertsteuer, sonstigen Abgaben und Netznut- gel Voreinstellungen zu möglichen Preisgarantien, Vertrags- zungsentgelten ausgewiesen. Verlassen Sie sich nicht auf laufzeit oder etwa Bonuszahlungen als Filter angewendet. pauschale Werbeaussagen oder Rechenbeispiele von An- Oft finden Sie diese Filter erst auf den zweiten Blick unter bietern. Lassen Sie sich ein konkretes Angebot zusenden. der Rubrik „erweiterte Einstellungen“. Dort lassen sich in Auch Kundenservice - wie gute Erreichbarkeit und prompte der Regel die Suchergebnisse durch das Entfernen und Set- Erledigung von Reklamationen - können bei der Auswahl zen von Häkchen sinnvoll beeinflussen. eines neuen Gasanbieters eine Rolle spielen. Beim Wech- Verbraucher können Tarifrechner in der Regel kostenlos nut- sel zu einem überregionalen Anbieter fehlt häufig der per- zen, da diese sich anderweitig (z.B. durch von den Anbie- sönliche Ansprechpartner vor Ort. Fragen können dann nur tern gezahlte Provisionen oder durch Werbung) finanzieren. per E-Mail, telefonisch oder per Post geklärt werden. Tarifrechner übernehmen allerdings keine Gewähr für die Informieren Sie sich in Internetforen über Zahl und Art der Richtigkeit und die Aktualität der Angaben. Vergleichen Sie Kundenbeschwerden. Auch Gastarifrechner bewerten zum daher vorsorglich die Angaben mit denen auf der Homepage Teil die konkreten Vertragskonditionen einzelner Angebote des Anbieters. und die Kundenfreundlichkeit einzelner Anbieter. 1) Dieser Tarif setzt aber einen bestimmten (i. d. R. sehr kleinen) Mindestverbrauch voraus. 6 7
Exemplarisch seien die Adressen einiger Tarifrechner genannt: Ermittlung von Gas- l www.verivox.de verbrauch und -leistung l www.energieverbraucherportal.de l www.check24.de Im Gegensatz zum Strombereich erscheint in Tarifrechnern im l www.mut-zum-wechseln.de Internet beim Gaspreisvergleich auch die Aufforderung, eine l www.toptarif.de Heizleistung (in kW) einzugeben. Der Grund hierfür liegt dar- Tests von Tarifportalen finden sich immer wieder in den Ver- in, dass einzelne Gaslieferanten ihre Preise nicht nur nach der öffentlichungen der Stiftung Warentest. Zu fairen Preisen jährlichen Heizgasmenge kalkulieren, sondern auch nach der wird etwa in der „test“-Ausgabe 02/2014 berichtet. Auch maximalen Abnahmemenge pro Stunde. die Verbraucherzentralen helfen oft bei einem Gaspreisver- Die Leistung des Heizkessels kann evtl. aus der Jahresrech- gleich weiter. nung entnommen oder beim bisherigen Energielieferanten erfragt werden. Sofern sich durch Reduzierung der Kessel oder/ und Brennerleistung eine neue Abnahmeleistung er- l Der Preis ist jedoch nicht alles. Sie gibt, kann es vorteilhaft sein, diese dem Energielieferanten sollten auch folgende Punkte beachten: mitzuteilen, um die Bezugskosten zu reduzieren. • Preisgarantien werden oft im Kleingedruckten einge- Eine schnelle und grobe Ermittlung des Jahresverbrauchs und schränkt; Anbieter behalten sich Preiserhöhungen z.B. der Heizleistung kann auch mit nachfolgenden Schätzgrößen aufgrund gestiegener Steuern und Abgaben vor. vorgenommen werden (wenn z.B. für eine neue Wohnung bei- • Ein Bonus oder Freikilowattstunden werden oft nur für des nicht bekannt ist). ein Jahr gewährt und in der ersten Jahresabrechnung Wohnungsgröße in m² 40 70 100 130 160 verrechnet. Versprochene Bonuszahlungen erfolgen bei einzelnen Anbietern jedoch nicht, wenn der Vertrag in- Mittlerer Verbrauch 6.000 10.000 14.000 17.500 21.500 in kWh/Jahr nerhalb des ersten Jahres gekündigt wird. • Paketpreise (d. h. fester Preis für eine bestimmte Ab- Jahresheizenergieverbrauch nahmemenge) sind scheinbar günstig, aber nur sinnvoll, (inklusive Warmwasserbereitung = Warmwasser wird über wenn Sie Ihren Gasbedarf genau kennen. Bei Minderver- die Heizung erwärmt). brauch zahlen Sie den vollen Paketpreis, bei Mehrver- Aber Achtung: Der Heizenergieverbrauch kann je nach brauch wird jede mehr verbrauchte Kilowattstunde teuer. dämmtechnischem Standard des Hauses, individuellem • Öko-/Bio-/Klimagas: Eine zunehmende Anzahl von Gas- Nutzerverhalten und auch witterungsbedingt deutlich nach anbietern bietet auch Tarife, die einen Vorteil für Um- oben oder unten abweichen. welt und Klima versprechen. Nicht selten beruhen diese l Heizleistung Umweltvorteile auf Maßnahmen, die nicht in direkten • Kessel ohne Trinkwassererwärmung = Jahresbrennstoff- Zusammenhang mit der Gaserzeugung bzw. der Gas- verbrauch in kWh dividiert durch 1.500 Stunden (h); z.B. nutzung stehen. Es gibt zwar zahlreiche Siegel; diese 15.000 kWh pro Jahr: 1.500 h = 10 kW Heizleistung garantieren jedoch nach Meinung der Verbraucherzen- • Kessel mit Trinkwassererwärmung und einem ausrei- trale weder ein hochwertiges Produkt noch einen opti- chend großen Speicher = Jahresbrennstoffverbrauch in malen Einsatz von Ökogas. Die Verbraucherzentrale rät kWh dividiert durch 1.650 Stunden (h); z.B. 20.000 kWh daher nicht zum Wechsel auf Ökogas, soweit dieses im pro Jahr : 1.650 h = 12 kW Heizleistung Heizkessel verfeuert wird (statt es für die kombinierte • Erfolgt die Trinkwassererwärmung ohne Speicher (ins- Wärme- und Stromerzeugung zu nutzen). besondere Durchlaufkombiheizung /Kombiheizung bei Etagenheizungen), ist vielfach eine Kesselmindestgröße von etwa 15 kW erforderlich, damit stets genügend Warm- wasser erzeugt werden kann. 8 9
neuer vertrag l Folgende Punkte sollten Sie vor Abschluss eines GASliefervertrags prüfen: • Hat der Vertrag eine feste Grundlaufzeit? In der Regel ist es empfehlenswert, sich nicht länger als ein Jahr vertraglich zu binden. Dann können Sie auf aktuelle Preisentwicklungen reagieren und nach Ablauf der Bindungsfrist ggf. zu einem anderen Anbieter wech- seln. • Übernimmt der neue Lieferant die Kündigung des alten Vertrags? • Wie lang ist die Kündigungsfrist? In der Regel erteilen Sie Ihrem neuen Lieferanten eine Die Kündigungsfrist sollte nicht mehr als einen Monat be- Vollmacht zur Kündigung. Unabhängig davon sollten Sie tragen. Längere Fristen als drei Monate sind auf jeden Fall selbst kündigen, wenn Ihr laufender Vertrag kurzfristig unzulässig. gekündigt werden muss. • Ist das Datum des Lieferbeginns genannt? • Wie funktioniert das Ablesen des Zählers? In der Regel wird im Vertrag kein genaues Datum für den Meist verwendet der Gaslieferant die Ablesedaten des Lieferbeginn genannt. Der neue Lieferant muss Ihnen je- Netzbetreibers. Er kann aber auch mit Ihnen vertraglich doch unverzüglich bestätigen, ab welchem Zeitpunkt er vereinbaren, dass Sie die Ablesung selbst vornehmen. Sie beliefern kann. Nachdem er Sie beim Netzbetreiber als seinen Kunden angemeldet hat, darf der Wechsel • Gibt es verschiedene Zahlungsmöglichkeiten? nicht länger als drei Wochen dauern. Andernfalls können Das Gesetz schreibt vor, dass der Gaslieferant Ihnen min- Sie vom Lieferanten oder vom Netzbetreiber Schadenser- destens zwei Zahlungsweisen anbieten muss. Eine Ein- satz verlangen (siehe Seite 13.) zugsermächtigung kann er also nicht zwingend verlan- gen. Zusätzliche Kosten für eine andere Zahlungsweise • Sind alle Preisbestandteile genau aufgeführt? (z.B. Überweisung) sind zulässig, sofern diese im Vertrag Wann und wie wird ein etwaiger Bonus oder Rabatt ver- ausgewiesen sind. rechnet? • Handelt es sich um einen Tarif mit Preisgarantie für eine bestimmte Zeit? Was geschieht bei Insolvenz Dennoch kann der Vertrag eine Klausel enthalten, die dem Anbieter eine Preisänderung erlaubt. Viele Preisan- des GASanbieters? passungsklauseln sind unwirksam. Kommt es zu einer Wenn ein Gasversorger beim Amtsgericht einen Insolvenz- Preiserhöhung, sollten Sie dieser widersprechen und die antrag stellt, entscheidet der Insolvenzverwalter, ob und Klausel rechtlich prüfen lassen. unter welchen Bedingungen die Geschäfte weitergeführt • Sieht der Vertrag vor, dass Sie erhebliche Beträge (etwa werden. Sobald Sie erfahren, dass das insolvente Unterneh- einen Jahresbetrag oder eine Kaution) im Voraus zahlen men die Versorgung einstellt, sollten Sie eine etwaige Ein- müssen? zugsermächtigung widerrufen, um doppelte Zahlungen zu Bedenken Sie, dass das Geld bei Insolvenz des Anbieters vermeiden. Das Gas fließt nämlich weiter, denn der örtliche meist verloren ist. Grundversorger übernimmt in diesem Falle bis zu drei Mona- te die Belieferung der betroffenen Kunden in der Ersatzver- sorgung und anschließend in der Grundversorgung. Aus der Ersatz- bzw. Grundversorgung können Sie aber schnell und problemlos zu anderen Angeboten bzw. Anbietern wechseln. 10 11
Was ist bei einem Umzug • Haben Sie derzeit einen Sondervertrag mit einem An- bieter, der auch an die neue Verbrauchsstelle liefern zu tun? kann, müssen Sie ggf. die im Vertrag angegebenen Kündigungsfristen beachten. Als Hauseigentümer können Sie einen Vertrag mit einem be- 4. Notieren Sie sich am Umzugstermin den Zählerstand liebigen Gaslieferanten abschließen. Geschieht dies nicht, und Zählernummer in Ihrer alten Wohnung und teilen kommt nach dem Einzug mit dem Verbrauch der ersten Kilo- Sie beide Daten dem bisherigen Gaslieferanten und dem wattstunde zunächst ein Grundversorgungsvertrag mit dem Netzbetreiber mit. Notieren Sie sich ebenso beim Über- örtlichen Grundversorger zu hohen Allgemeinen Preisen gabetermin in der neuen Wohnung Zählerstand und Zäh- zustande. Wenn Sie einen Umzug planen, denken Sie also lernummer und teilen Sie beides dem Netzbetreiber (und rechtzeitig – mindestens zwei Monate vor dem Umzugster- zusätzlich dem neuen Gaslieferanten) mit. min – an den Abschluss eines neuen Gasliefervertrages für 5. Als Hauseigentümer müssen Sie nicht nur die Punkte eins das neue Objekt. (Vorgehen wie auf Seite 4) Als Mieter oder bis vier, beachten, sondern zusätzlich den bestehenden Wohnungseigentümer haben Sie häufig keine eigene Gas Netzanschlussvertrag mit dem derzeitigen Netzbetreiber (-Etagen)-Heizung und daher nicht die Möglichkeit, einen ei- kündigen und am neuen Wohnort einen neuen Netzan- genen Gasliefervertrag abzuschließen. Vielmehr erhalten Sie schlussvertrag mit dem dortigen Netzbetreiber abschlie- vom Vermieter bzw. Verwalter eine Nebenkostenabrechnung. ßen. l Folgendes sollten Sie beachten: 1. Liefert Ihr bisheriger Versorger auch in die neue Wohnung Wenn der Anbieterwechsel und wollen Sie bei ihm Kunde bleiben, teilen Sie ihm nicht reibungslos funktio- das Umzugsdatum, Ihre neue Adresse und die neue Zäh- lernummer mit. niert 2. Möchten Sie den Anbieter wechseln, schließen Sie recht- Obwohl der Anbieterwechsel nach den Vorstellungen des zeitig einen neuen Gasliefervertrag mit einem Lieferanten Gesetzgebers innerhalb von drei Wochen erfolgen soll, kann ab, der Sie in Ihrer neuen Wohnung beliefern kann. Oder es praktisch etwas länger dauern. Das sollte Sie aber nicht Sie melden sich zunächst beim Grundversorger an Ihrer von einem etwaigen Wechsel abhalten. neuen Adresse als Kunde an. Dann wählen Sie aber kei- nen Sondervertrag, sondern bleiben kurz in der Grund- Nach Abschluss des Vertrags muss Ihnen der neue Lieferant versorgung. Nach dem Umzug können Sie dann in Ruhe unverzüglich bestätigen, ab welchem Zeitpunkt er Sie belie- Angebote vergleichen und sich für einen neuen Anbieter fern kann. Erfolgt die Lieferung nicht drei Wochen nach Ihrer entscheiden. Anmeldung beim Netzbetreiber und trifft den Lieferanten oder den Netzbetreiber ein Verschulden an der Verzögerung, 3. Der alte Gasliefervertrag muss dann gekündigt werden. können Sie theoretisch Schadensersatz verlangen. Als Scha- Das übernimmt in der Regel der neue Gaslieferant, dem den kommt zum Beispiel die Differenz zwischen dem verein- Sie eine entsprechende Vollmacht erteilen, für Sie. barten günstigen Preis und dem höheren Preis in Betracht, • Sind Sie bislang Kunde eines Grundversorgers zu den Sie übergangsweise tatsächlich bezahlen müssen. Allgemeinen Preisen, kann der Vertrag jederzeit mit zweiwöchiger Frist gekündigt werden. Wirbt der Anbieter im Internet mit einer Preisgarantie, einem • Auch ein bestehender Sondervertrag mit einem An- Bonus oder Rabatt, und schließen Sie einen Vertrag, soll- bieter, der Ihnen in der neuen Wohnung kein Gas lie- ten Sie die entsprechenden Internetseiten ausdrucken oder fern kann, kann kurzfristig gekündigt werden. auf Ihrem PC speichern. Dann können Sie diese Aussagen später nachweisen, wenn der Anbieter bestreitet, dass sie Vertragsinhalt geworden seien. 12 13
Widerruf eines Vertrags umweltfreundlich - auch durch die nachhaltige Verringerung des Heizenergieverbrauches, z.B. durch Wärmedämmung Bei Gaslieferverträgen, die Sie als Verbraucher im Fernab- und den Einsatz erneuerbarer Energien. Hinweise auf Bera- satz (z.B. per Brief, Email oder im Internet) oder außerhalb tungsangebote und Links finden Sie auf der Rückseite die- geschlossener Geschäftsräume (z. B. Vertreterbesuch in ses Flyers. Ihrer Wohnung oder Werbestand in der Fußgängerzone) ab- schließen, haben Sie ein Widerrufsrecht. Machen Sie hier- von Gebrauch, sind Sie nicht mehr an Ihre Vertragserklärung Checkliste für den gebunden und der Vertrag ist nicht wirksam. Anbieterwechsel Die Frist zur Erklärung des Widerrufs beträgt 14 Tage und beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss, vorausgesetzt, 1. Gasverbrauch aus der letzten Jahresabrechnung ermitteln der Anbieter hat Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufs- 2. Preise anhand eines Gastarifrechners im Internet verglei- recht informiert. Hierzu kann er Ihnen beispielsweise das chen gesetzliche Muster der Widerrufsbelehrung in Textform, d.h. 3. Dabei ggf. Tarife mit Vorkasse oder Kaution rausnehmen schriftlich oder per Fax oder E-Mail übermitteln. Werden Sie (d. h. die Häkchen wegklicken). hingegen nicht ordnungsgemäß belehrt, erlischt Ihr Wider- 4. Neuen Anbieter nach folgenden Prüfkriterien auswählen: rufsrecht nach maximal einem Jahr und 14 Tagen. • höchstens ein Jahr Grundlaufzeit bei anschließender Die Erklärung des Widerrufs ist theoretisch sogar telefonisch einmonatiger Vertragsverlängerung möglich. Aus Beweisgründen sollten Sie aber den Widerruf • höchstens ein Monat Kündigungsfrist stets nachweisbar erklären, zum Beispiel per E-Mail (Bestä- • Preisgarantie? Auf Einschränkungen im Klein- tigung innerhalb der Widerrufsfrist wichtig!) oder per Ein- gedruckten achten! schreiben. Sie können dazu das gesetzliche Muster-Wider- • (einmaliger) Neukundenbonus? Vorsicht bei sehr rufsformular verwenden. hohem Bonus. Auf Einschränkungen im Kleinge- druckten achten! l Rechtsfolgen des Widerrufs: 5. Kündigungsfrist im alten Vertrag prüfen: Widerrufen Sie vor Lieferbeginn, hat sich der Vertrag da- • Bei angekündigter Preiserhöhung oder drohender durch für Sie vollständig erledigt. Haben Sie den Widerruf Vertragsverlängerung selbst kündigen, des Vertrags allerdings erst erklärt, nachdem Sie bereits • unabhängig davon dem neuen Anbieter Vollmacht Gas erhalten haben, müssen Sie hierfür Wertersatz leisten. zur Kündigung erteilen. Hierzu sind Sie aber nur verpflichtet, wenn Sie vom Lieferan- 6. Zählerstand an alter und neuer Verbrauchsstelle am Wech- ten ausdrücklich verlangt haben, dass er mit der Lieferung seltag ablesen und dem Netzbetreiber (sicherheitshalber schon innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnen soll auch dem alten und neuen Gaslieferanten) mitteilen. und Sie auch über Ihr Widerrufsrecht und diese Rechtsfol- 7. Einen im Fernabsatz (z. B. Per Brief, E-Mail oder im gen informiert wurden. Sie müssen dann also für die bis zur Internet) oder außerhalb geschlossener Geschäftsräu- Beendigung des Liefervertrages bezogene Energie den ver- me abgeschlossenen Vertrag können Sie innerhalb von einbarten Preis zahlen. 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen. Was kann man als Die beste Chance, sich dauerhaft von steigen Verbraucher noch tun? ! den Energiepreisen unabhängig zu machen, ist eine energetische Sanierung des eigenen Heims. So Nicht nur durch die Auswahl eines günstigen Gaslieferanten schaffen Sie Ihre persönliche Energiewende. können Sie ihre Heizkosten senken, sondern – besonders 14 15
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