WECHSEL DES GASANBIETERS - Verbraucherzentrale

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WECHSEL DES GASANBIETERS - Verbraucherzentrale
WECHSEL DES
GASANBIETERS
WECHSEL DES GASANBIETERS - Verbraucherzentrale
Von welchen Anbietern
                                                 können Verbraucher Gas
                                                 beziehen?
                                                Sind Sie noch Kunde des örtlichen Grundversorgers (i. d. R.
                                                die Stadtwerke oder ein großes Verbundunternehmen wie
                                                etwa RWE oder E.ON) und haben Sie keinen besonderen
                                                Tarif vereinbart oder behandelt Sie Ihr Anbieter nicht von
                                                sich aus als Sonderkunde, werden Sie als Haushaltskunde
                                                in der Grundversorgung zu Allgemeinen Preisen beliefert.
                                                Für Ihr Vertragsverhältnis gilt automatisch die Gasgrund-
                                                versorgungsverordnung (GasGVV). Vorteil: Sie haben einen
                                                gesetzlichen Anspruch auf Belieferung und können den
                                                Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
                                                Nachteil: Sie zahlen meist hohe Preise.
                                                Haben Sie mit Ihrem Grundversorger einen besonderen
                                                Tarif vereinbart oder einen Vertrag mit einem anderen Gas-
                                                anbieter als dem Grundversorger abgeschlossen, sind Sie
                                                rechtlich gesehen Sonderkunde. Es gelten dann nur die
                                                vom Versorger festgelegten Bedingungen (wobei auch Be-
    Jeder Verbraucher, der einen eigenen Gas-
                                                stimmungen der GasGVV in den Vertrag einbezogen werden
    zähler hat, kann seinen Gaslieferanten      können). Vorteil: Sie zahlen meist einen günstigeren Preis.
    frei wählen. Mieter haben allerdings oft    Nachteil: Der Anbieter kann mit Ihnen eine längere Grund-
    keinen eigenen Gasliefervertrag; sie sind   laufzeit von z.B. einem Jahr vereinbaren. Sie sind dann so
    dann auf ihren Vermieter angewiesen.        lange an den Vertrag gebunden.

    Der Anbieterwechsel ist nicht nur beim
                                                         Wenn Sie als Kunde des örtlichen Grund-
    Einzug in eine neue Wohnung möglich,
    sondern auch bei einem bestehenden            !      versorgers noch nie gewechselt haben, sollten
                                                  Sie zumindest mit dem Grundversorger einen Son-
    Gasliefervertrag; dann muss man die ver-
                                                  dervertrag (Heizgaslieferungsvertrag) abschließen
    traglichen Kündigungsfristen beachten.        oder gleich zu einem anderen Anbieter wechseln, falls
                                                  dieser günstiger liefert.
    Der Wechsel ist in der Regel einfach:
    Sie brauchen sich nur einen neuen Gas-
    anbieter zu suchen und mit diesem einen
    Vertrag abzuschlieSSen. Alles
    Weitere erledigt der neue Ver-
    sorger für Sie.

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WECHSEL DES GASANBIETERS - Verbraucherzentrale
so funktioniert der
Wechsel
Wollen Sie Ihren jetzigen Anbieter wechseln oder mit diesem
einen neuen Tarif vereinbaren, sollten Sie zunächst prüfen,
zu welchem Zeitpunkt Ihr laufender Vertrag gekündigt wer-
den kann. Ein Grundversorgungsverhältnis kann jederzeit
mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. In der
Regel beauftragen Sie den neuen Lieferanten mit der Kün-      l AnschlieSSend gehen Sie wie folgt vor:
digung. Ist jedoch eine kurzfristige Kündigung erforderlich   1. Sie ermitteln aufgrund der letzten Jahresabrechnung
(z. B. weil die Kündigungsfrist bald abläuft und eine Ver-      Ihren jährlichen Gasverbrauch, der auch für die Berech-
tragsverlängerung von einem weiteren Jahr bevorsteht),          nung der künftigen Abschlagszahlungen maßgeblich ist,
sollten Sie vorsorglich schon selbst kündigen (und dies auf     und vergleichen die Preise und Vertragsangebote ver-
dem Vertragsformular des neuen Lieferanten angeben).            schiedener Gasversorger. (Näheres in Kapitel „Angebote
                                                                und Preise vergleichen“)
                                                              2. Sie fordern vom ausgewählten neuen Versorger oder
                                                                über einen Tarifrechner im Internet Vertragsunterlagen an
                                                                (siehe Kapitel „Ermittlung von Gasverbrauch und -leis-
                                                                tung“); diese sollten Sie aber mit den Angaben des An-
                                                                bieters im Internet oder per Mail abgleichen, da Tarifrech-
                                                                ner in der Regel keine Gewähr für die Richtigkeit ihrer
                                                                Datenangaben übernehmen.
                                                              3. Nach Prüfung der Unterlagen schicken Sie den ausgefüll-
                                                                ten und unterzeichneten Liefervertrag an den neuen Ver-
                                                                sorger zurück oder Sie schließen den Vertrag gleich über
                                                                das Internet ab. Zugleich erteilen Sie dem neuen Versor-
                                                                ger eine Vollmacht zur Kündigung des Liefervertrags mit
                                                                dem bisherigen Versorger.
                                                              4. Der neue Gasversorger regelt mit dem alten Versorger
                                                                den notwendigen Datenaustausch, ggf. auch mit dem
                                                                Netzbetreiber die Zählerablesung, und meldet Sie dort
                                                                als seinen Kunden an.
                                                              5. Sie erhalten vom neuen Gasversorger eine Bestätigung
                                                                (schriftlich oder per E-Mail) über den Vertragsabschluss
                                                                und den Lieferbeginn. Zur Sicherheit sollten Sie sich den
                                                                Zählerstand am Wechseltag notieren und ihn Ihrem ört-
                                                                lichen Netzbetreiber mitteilen.
                                                              6. Der bisherige Versorger muss Ihnen innerhalb von sechs
                                                                Wochen eine Schlussrechnung über den bis zum Wech-
                                                                selzeitpunkt angefallenen Gasverbrauch zusenden.

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WECHSEL DES GASANBIETERS - Verbraucherzentrale
Vorsicht bei Angeboten mit Vorkasse. Wird das Unter-
!       nehmen insolvent, wie zum Beispiel Teldafax oder
Flexstrom, besteht die Gefahr, dass Sie nichts oder nur we-
                                                               ANGEBOTE UND PREISE
                                                               VERGLEICHEN
nig zurück erhalten! Wenn Tarifrechner solche Angebote vor-
eingestellt haben, sollten sie dies entsprechend deaktivie-
                                                               l Der gaspreis setzt sich im Wesentlichen
ren. Angebote mit Preisgarantie können sinnvoll sein, wenn
man auf das Kleingedruckte achtet.
                                                               	aus zwei Komponenten zusammen:
                                                               • Der verbrauchsunabhängige Grundpreis wird als fester
Vorsicht bei besonders niedrigen Preisen, mit denen Billig-      Betrag pro Monat oder Jahr berechnet. Manche Gasanbie-
anbieter – oder deren Markentöchter – Kunden anlocken.           ter spalten den Grundpreis noch in einen Leistungs- und
Viele Verbraucher haben schlechte Erfahrungen mit solchen        Verrechnungspreis auf.
Anbietern gemacht, die falsche Rechnungen stellen, nach        • Der Verbrauchs- oder Arbeitspreis wird nach dem tat-
Vertragsabschluss die Preise drastisch erhöhen, einen zuge-      sächlichen Gasverbrauch in Cent pro Kilowattstunde be-
sagten Bonus nicht zahlen oder nicht verbrauchte Guthaben        rechnet.
einbehalten. Manchmal ist der Service schlecht oder die Un-
                                                               Inzwischen gibt es auch Gasanbieter, die nur noch einen Ar-
ternehmen sind bei Problemen kaum erreichbar. Informatio-
                                                               beitspreis haben (sog. linearer Tarif 1 ). Dieser enthält dann
nen zu Billiganbietern finden Sie auf den Internetseiten der
                                                               sämtliche Preisbestandteile. Ein linearer Tarif ist für Ver-
Verbraucherzentralen.
                                                               braucher vorteilhaft, weil sich jede gesparte Kilowattstunde
Tarifrechner vergleichen die Preise meist mit dem Allgemei-    in vollem Umfang preismindernd auswirkt.
nen Preis der örtlichen Grundversorgung; danach ist die        Eine praktisch unverzichtbare Informationsquelle für den
Ersparnis relativ hoch. Wenn Sie jedoch schon einen            Anbieterwechsel sind Tarifrechner im Internet, mit deren
Sondervertrag haben, ist die ersparte Summe in der Regel       Hilfe man nach Eingabe des persönlichen Jahresverbrauchs
geringer. Achten Sie daher darauf, dass Sie die Angebote       und der Postleitzahl eine Vergleichsübersicht über die aktu-
mit den Preisen Ihres derzeitigen Vertrags vergleichen.        ellen Preise verschiedener Versorger erhält.
                                                               Meist vergleichen Tarifrechner die Allgemeinen Preise der
Vergleichen Sie immer die Endpreise miteinander. In den
                                                               Grundversorgung mit den Sondertarifen des Grundversor-
Tarifrechnern werden üblicherweise die Endpreise inklusiv
                                                               gers und Tarifen anderer Anbieter. Dabei werden in der Re-
aktueller Mehrwertsteuer, sonstigen Abgaben und Netznut-
                                                               gel Voreinstellungen zu möglichen Preisgarantien, Vertrags-
zungsentgelten ausgewiesen. Verlassen Sie sich nicht auf
                                                               laufzeit oder etwa Bonuszahlungen als Filter angewendet.
pauschale Werbeaussagen oder Rechenbeispiele von An-
                                                               Oft finden Sie diese Filter erst auf den zweiten Blick unter
bietern. Lassen Sie sich ein konkretes Angebot zusenden.
                                                               der Rubrik „erweiterte Einstellungen“. Dort lassen sich in
Auch Kundenservice - wie gute Erreichbarkeit und prompte       der Regel die Suchergebnisse durch das Entfernen und Set-
Erledigung von Reklamationen - können bei der Auswahl          zen von Häkchen sinnvoll beeinflussen.
eines neuen Gasanbieters eine Rolle spielen. Beim Wech-        Verbraucher können Tarifrechner in der Regel kostenlos nut-
sel zu einem überregionalen Anbieter fehlt häufig der per-     zen, da diese sich anderweitig (z.B. durch von den Anbie-
sönliche Ansprechpartner vor Ort. Fragen können dann nur       tern gezahlte Provisionen oder durch Werbung) finanzieren.
per E-Mail, telefonisch oder per Post geklärt werden.          Tarifrechner übernehmen allerdings keine Gewähr für die
Informieren Sie sich in Internetforen über Zahl und Art der    Richtigkeit und die Aktualität der Angaben. Vergleichen Sie
Kundenbeschwerden. Auch Gastarifrechner bewerten zum           daher vorsorglich die Angaben mit denen auf der Homepage
Teil die konkreten Vertragskonditionen einzelner Angebote      des Anbieters.
und die Kundenfreundlichkeit einzelner Anbieter.

                                                               1) Dieser Tarif setzt aber einen bestimmten (i. d. R. sehr kleinen) Mindestverbrauch voraus.

6                                                                                                                                                             7
Exemplarisch seien die Adressen einiger Tarifrechner
genannt:                                                       Ermittlung von Gas-
l www.verivox.de                                               verbrauch und -leistung
l www.energieverbraucherportal.de
l www.check24.de                                               Im Gegensatz zum Strombereich erscheint in Tarifrechnern im
l www.mut-zum-wechseln.de                                      Internet beim Gaspreisvergleich auch die Aufforderung, eine
l www.toptarif.de                                              Heizleistung (in kW) einzugeben. Der Grund hierfür liegt dar-
Tests von Tarifportalen finden sich immer wieder in den Ver-   in, dass einzelne Gaslieferanten ihre Preise nicht nur nach der
öffentlichungen der Stiftung Warentest. Zu fairen Preisen      jährlichen Heizgasmenge kalkulieren, sondern auch nach der
wird etwa in der „test“-Ausgabe 02/2014 berichtet. Auch        maximalen Abnahmemenge pro Stunde.
die Verbraucherzentralen helfen oft bei einem Gaspreisver-     Die Leistung des Heizkessels kann evtl. aus der Jahresrech-
gleich weiter.                                                 nung entnommen oder beim bisherigen Energielieferanten
                                                               erfragt werden. Sofern sich durch Reduzierung der Kessel
                                                               oder/ und Brennerleistung eine neue Abnahmeleistung er-
l Der Preis ist jedoch nicht alles. Sie
                                                               gibt, kann es vorteilhaft sein, diese dem Energielieferanten
	sollten auch folgende Punkte beachten:
                                                               mitzuteilen, um die Bezugskosten zu reduzieren.
• Preisgarantien werden oft im Kleingedruckten einge-          Eine schnelle und grobe Ermittlung des Jahresverbrauchs und
  schränkt; Anbieter behalten sich Preiserhöhungen z.B.        der Heizleistung kann auch mit nachfolgenden Schätzgrößen
  aufgrund gestiegener Steuern und Abgaben vor.                vorgenommen werden (wenn z.B. für eine neue Wohnung bei-
• Ein Bonus oder Freikilowattstunden werden oft nur für        des nicht bekannt ist).
  ein Jahr gewährt und in der ersten Jahresabrechnung
                                                                Wohnungsgröße in m²      40     70     100     130    160
  verrechnet. Versprochene Bonuszahlungen erfolgen bei
  einzelnen Anbietern jedoch nicht, wenn der Vertrag in-        Mittlerer Verbrauch
                                                                                       6.000 10.000 14.000 17.500 21.500
                                                                in kWh/Jahr
  nerhalb des ersten Jahres gekündigt wird.
• Paketpreise (d. h. fester Preis für eine bestimmte Ab-       Jahresheizenergieverbrauch
  nahmemenge) sind scheinbar günstig, aber nur sinnvoll,       (inklusive Warmwasserbereitung = Warmwasser wird über
  wenn Sie Ihren Gasbedarf genau kennen. Bei Minderver-        die Heizung erwärmt).
  brauch zahlen Sie den vollen Paketpreis, bei Mehrver-        Aber Achtung: Der Heizenergieverbrauch kann je nach
  brauch wird jede mehr verbrauchte Kilowattstunde teuer.      dämmtechnischem Standard des Hauses, individuellem
• Öko-/Bio-/Klimagas: Eine zunehmende Anzahl von Gas-          Nutzerverhalten und auch witterungsbedingt deutlich nach
  anbietern bietet auch Tarife, die einen Vorteil für Um-      oben oder unten abweichen.
  welt und Klima versprechen. Nicht selten beruhen diese
                                                               l Heizleistung
  Umweltvorteile auf Maßnahmen, die nicht in direkten
                                                               • Kessel ohne Trinkwassererwärmung = Jahresbrennstoff-
  Zusammenhang mit der Gaserzeugung bzw. der Gas-
                                                                 verbrauch in kWh dividiert durch 1.500 Stunden (h); z.B.
  nutzung stehen. Es gibt zwar zahlreiche Siegel; diese
                                                                 15.000 kWh pro Jahr: 1.500 h = 10 kW Heizleistung
  garantieren jedoch nach Meinung der Verbraucherzen-
                                                               • Kessel mit Trinkwassererwärmung und einem ausrei-
  trale weder ein hochwertiges Produkt noch einen opti-
                                                                 chend großen Speicher = Jahresbrennstoffverbrauch in
  malen Einsatz von Ökogas. Die Verbraucherzentrale rät
                                                                 kWh dividiert durch 1.650 Stunden (h); z.B. 20.000 kWh
  daher nicht zum Wechsel auf Ökogas, soweit dieses im
                                                                 pro Jahr : 1.650 h = 12 kW Heizleistung
  Heizkessel verfeuert wird (statt es für die kombinierte
                                                               • Erfolgt die Trinkwassererwärmung ohne Speicher (ins-
  Wärme- und Stromerzeugung zu nutzen).
                                                                 besondere Durchlaufkombiheizung /Kombiheizung bei
                                                                 Etagenheizungen), ist vielfach eine Kesselmindestgröße
                                                                 von etwa 15 kW erforderlich, damit stets genügend Warm-
                                                                 wasser erzeugt werden kann.

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neuer vertrag
l Folgende Punkte sollten Sie vor Abschluss
	eines GASliefervertrags prüfen:
• Hat der Vertrag eine feste Grundlaufzeit?
  In der Regel ist es empfehlenswert, sich nicht länger
  als ein Jahr vertraglich zu binden. Dann können Sie auf
  aktuelle Preisentwicklungen reagieren und nach Ablauf
  der Bindungsfrist ggf. zu einem anderen Anbieter wech-
  seln.                                                         • Übernimmt der neue Lieferant die Kündigung des alten
                                                                  Vertrags?
• Wie lang ist die Kündigungsfrist?
                                                                  In der Regel erteilen Sie Ihrem neuen Lieferanten eine
  Die Kündigungsfrist sollte nicht mehr als einen Monat be-
                                                                  Vollmacht zur Kündigung. Unabhängig davon sollten Sie
  tragen. Längere Fristen als drei Monate sind auf jeden Fall
                                                                  selbst kündigen, wenn Ihr laufender Vertrag kurzfristig
  unzulässig.
                                                                  gekündigt werden muss.
• Ist das Datum des Lieferbeginns genannt?
                                                                • Wie funktioniert das Ablesen des Zählers?
  In der Regel wird im Vertrag kein genaues Datum für den
                                                                  Meist verwendet der Gaslieferant die Ablesedaten des
  Lieferbeginn genannt. Der neue Lieferant muss Ihnen je-
                                                                  Netzbetreibers. Er kann aber auch mit Ihnen vertraglich
  doch unverzüglich bestätigen, ab welchem Zeitpunkt er
                                                                  vereinbaren, dass Sie die Ablesung selbst vornehmen.
  Sie beliefern kann. Nachdem er Sie beim Netzbetreiber
  als seinen Kunden angemeldet hat, darf der Wechsel            • Gibt es verschiedene Zahlungsmöglichkeiten?
  nicht länger als drei Wochen dauern. Andernfalls können         Das Gesetz schreibt vor, dass der Gaslieferant Ihnen min-
  Sie vom Lieferanten oder vom Netzbetreiber Schadenser-          destens zwei Zahlungsweisen anbieten muss. Eine Ein-
  satz verlangen (siehe Seite 13.)                                zugsermächtigung kann er also nicht zwingend verlan-
                                                                  gen. Zusätzliche Kosten für eine andere Zahlungsweise
• Sind alle Preisbestandteile genau aufgeführt?
                                                                  (z.B. Überweisung) sind zulässig, sofern diese im Vertrag
  Wann und wie wird ein etwaiger Bonus oder Rabatt ver-
                                                                  ausgewiesen sind.
  rechnet?
• Handelt es sich um einen Tarif mit Preisgarantie für eine
  bestimmte Zeit?                                               Was geschieht bei Insolvenz
  Dennoch kann der Vertrag eine Klausel enthalten, die
  dem Anbieter eine Preisänderung erlaubt. Viele Preisan-
                                                                des GASanbieters?
  passungsklauseln sind unwirksam. Kommt es zu einer            Wenn ein Gasversorger beim Amtsgericht einen Insolvenz-
  Preiserhöhung, sollten Sie dieser widersprechen und die       antrag stellt, entscheidet der Insolvenzverwalter, ob und
  Klausel rechtlich prüfen lassen.                              unter welchen Bedingungen die Geschäfte weitergeführt
• Sieht der Vertrag vor, dass Sie erhebliche Beträge (etwa      werden. Sobald Sie erfahren, dass das insolvente Unterneh-
  einen Jahresbetrag oder eine Kaution) im Voraus zahlen        men die Versorgung einstellt, sollten Sie eine etwaige Ein-
  müssen?                                                       zugsermächtigung widerrufen, um doppelte Zahlungen zu
  Bedenken Sie, dass das Geld bei Insolvenz des Anbieters       vermeiden. Das Gas fließt nämlich weiter, denn der örtliche
  meist verloren ist.                                           Grundversorger übernimmt in diesem Falle bis zu drei Mona-
                                                                te die Belieferung der betroffenen Kunden in der Ersatzver-
                                                                sorgung und anschließend in der Grundversorgung. Aus der
                                                                Ersatz- bzw. Grundversorgung können Sie aber schnell und
                                                                problemlos zu anderen Angeboten bzw. Anbietern wechseln.

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Was ist bei einem Umzug                                              • Haben Sie derzeit einen Sondervertrag mit einem An-
                                                                       bieter, der auch an die neue Verbrauchsstelle liefern
zu tun?                                                                kann, müssen Sie ggf. die im Vertrag angegebenen
                                                                       Kündigungsfristen beachten.
Als Hauseigentümer können Sie einen Vertrag mit einem be-        4. Notieren Sie sich am Umzugstermin den Zählerstand
liebigen Gaslieferanten abschließen. Geschieht dies nicht,         und Zählernummer in Ihrer alten Wohnung und teilen
kommt nach dem Einzug mit dem Verbrauch der ersten Kilo-           Sie beide Daten dem bisherigen Gaslieferanten und dem
wattstunde zunächst ein Grundversorgungsvertrag mit dem            Netzbetreiber mit. Notieren Sie sich ebenso beim Über-
örtlichen Grundversorger zu hohen Allgemeinen Preisen              gabetermin in der neuen Wohnung Zählerstand und Zäh-
zustande. Wenn Sie einen Umzug planen, denken Sie also             lernummer und teilen Sie beides dem Netzbetreiber (und
rechtzeitig – mindestens zwei Monate vor dem Umzugster-            zusätzlich dem neuen Gaslieferanten) mit.
min – an den Abschluss eines neuen Gasliefervertrages für
                                                                 5. Als Hauseigentümer müssen Sie nicht nur die Punkte eins
das neue Objekt. (Vorgehen wie auf Seite 4) Als Mieter oder
                                                                   bis vier, beachten, sondern zusätzlich den bestehenden
Wohnungseigentümer haben Sie häufig keine eigene Gas
                                                                   Netzanschlussvertrag mit dem derzeitigen Netzbetreiber
(-Etagen)-Heizung und daher nicht die Möglichkeit, einen ei-
                                                                   kündigen und am neuen Wohnort einen neuen Netzan-
genen Gasliefervertrag abzuschließen. Vielmehr erhalten Sie
                                                                   schlussvertrag mit dem dortigen Netzbetreiber abschlie-
vom Vermieter bzw. Verwalter eine Nebenkostenabrechnung.
                                                                   ßen.
l Folgendes sollten Sie beachten:
1. Liefert Ihr bisheriger Versorger auch in die neue Wohnung     Wenn der Anbieterwechsel
     und wollen Sie bei ihm Kunde bleiben, teilen Sie ihm        nicht reibungslos funktio-
     das Umzugsdatum, Ihre neue Adresse und die neue Zäh-
     lernummer mit.                                              niert
2. Möchten Sie den Anbieter wechseln, schließen Sie recht-
                                                                 Obwohl der Anbieterwechsel nach den Vorstellungen des
     zeitig einen neuen Gasliefervertrag mit einem Lieferanten
                                                                 Gesetzgebers innerhalb von drei Wochen erfolgen soll, kann
     ab, der Sie in Ihrer neuen Wohnung beliefern kann. Oder
                                                                 es praktisch etwas länger dauern. Das sollte Sie aber nicht
     Sie melden sich zunächst beim Grundversorger an Ihrer
                                                                 von einem etwaigen Wechsel abhalten.
     neuen Adresse als Kunde an. Dann wählen Sie aber kei-
     nen Sondervertrag, sondern bleiben kurz in der Grund-       Nach Abschluss des Vertrags muss Ihnen der neue Lieferant
     versorgung. Nach dem Umzug können Sie dann in Ruhe          unverzüglich bestätigen, ab welchem Zeitpunkt er Sie belie-
     Angebote vergleichen und sich für einen neuen Anbieter      fern kann. Erfolgt die Lieferung nicht drei Wochen nach Ihrer
     entscheiden.                                                Anmeldung beim Netzbetreiber und trifft den Lieferanten
                                                                 oder den Netzbetreiber ein Verschulden an der Verzögerung,
3. Der alte Gasliefervertrag muss dann gekündigt werden.
                                                                 können Sie theoretisch Schadensersatz verlangen. Als Scha-
     Das übernimmt in der Regel der neue Gaslieferant, dem
                                                                 den kommt zum Beispiel die Differenz zwischen dem verein-
     Sie eine entsprechende Vollmacht erteilen, für Sie.
                                                                 barten günstigen Preis und dem höheren Preis in Betracht,
      • Sind Sie bislang Kunde eines Grundversorgers zu
                                                                 den Sie übergangsweise tatsächlich bezahlen müssen.
         Allgemeinen Preisen, kann der Vertrag jederzeit mit
         zweiwöchiger Frist gekündigt werden.                    Wirbt der Anbieter im Internet mit einer Preisgarantie, einem
      • Auch ein bestehender Sondervertrag mit einem An-         Bonus oder Rabatt, und schließen Sie einen Vertrag, soll-
         bieter, der Ihnen in der neuen Wohnung kein Gas lie-    ten Sie die entsprechenden Internetseiten ausdrucken oder
         fern kann, kann kurzfristig gekündigt werden.           auf Ihrem PC speichern. Dann können Sie diese Aussagen
                                                                 später nachweisen, wenn der Anbieter bestreitet, dass sie
                                                                 Vertragsinhalt geworden seien.

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Widerruf eines Vertrags                                         umweltfreundlich - auch durch die nachhaltige Verringerung
                                                                des Heizenergieverbrauches, z.B. durch Wärmedämmung
Bei Gaslieferverträgen, die Sie als Verbraucher im Fernab-      und den Einsatz erneuerbarer Energien. Hinweise auf Bera-
satz (z.B. per Brief, Email oder im Internet) oder außerhalb    tungsangebote und Links finden Sie auf der Rückseite die-
geschlossener Geschäftsräume (z. B. Vertreterbesuch in          ses Flyers.
Ihrer Wohnung oder Werbestand in der Fußgängerzone) ab-
schließen, haben Sie ein Widerrufsrecht. Machen Sie hier-
von Gebrauch, sind Sie nicht mehr an Ihre Vertragserklärung
                                                                Checkliste für den
gebunden und der Vertrag ist nicht wirksam.                     Anbieterwechsel
Die Frist zur Erklärung des Widerrufs beträgt 14 Tage und
beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss, vorausgesetzt,       1. Gasverbrauch aus der letzten Jahresabrechnung ermitteln
der Anbieter hat Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufs-          2. Preise anhand eines Gastarifrechners im Internet verglei-
recht informiert. Hierzu kann er Ihnen beispielsweise das         chen
gesetzliche Muster der Widerrufsbelehrung in Textform, d.h.     3. Dabei ggf. Tarife mit Vorkasse oder Kaution rausnehmen
schriftlich oder per Fax oder E-Mail übermitteln. Werden Sie      (d. h. die Häkchen wegklicken).
hingegen nicht ordnungsgemäß belehrt, erlischt Ihr Wider-       4. Neuen Anbieter nach folgenden Prüfkriterien auswählen:
rufsrecht nach maximal einem Jahr und 14 Tagen.                      • höchstens ein Jahr Grundlaufzeit bei anschließender
Die Erklärung des Widerrufs ist theoretisch sogar telefonisch           einmonatiger Vertragsverlängerung
möglich. Aus Beweisgründen sollten Sie aber den Widerruf             • höchstens ein Monat Kündigungsfrist
stets nachweisbar erklären, zum Beispiel per E-Mail (Bestä-          • Preisgarantie? Auf Einschränkungen im Klein-
tigung innerhalb der Widerrufsfrist wichtig!) oder per Ein-             gedruckten achten!
schreiben. Sie können dazu das gesetzliche Muster-Wider-             • (einmaliger) Neukundenbonus? Vorsicht bei sehr
rufsformular verwenden.                                                 hohem Bonus. Auf Einschränkungen im Kleinge-
                                                                        druckten achten!
l Rechtsfolgen des Widerrufs:
                                                                5. Kündigungsfrist im alten Vertrag prüfen:
Widerrufen Sie vor Lieferbeginn, hat sich der Vertrag da-            • Bei angekündigter Preiserhöhung oder drohender
durch für Sie vollständig erledigt. Haben Sie den Widerruf              Vertragsverlängerung selbst kündigen,
des Vertrags allerdings erst erklärt, nachdem Sie bereits            • unabhängig davon dem neuen Anbieter Vollmacht
Gas erhalten haben, müssen Sie hierfür Wertersatz leisten.              zur Kündigung erteilen.
Hierzu sind Sie aber nur verpflichtet, wenn Sie vom Lieferan-   6. Zählerstand an alter und neuer Verbrauchsstelle am Wech-
ten ausdrücklich verlangt haben, dass er mit der Lieferung         seltag ablesen und dem Netzbetreiber (sicherheitshalber
schon innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnen soll        auch dem alten und neuen Gaslieferanten) mitteilen.
und Sie auch über Ihr Widerrufsrecht und diese Rechtsfol-
                                                                7. Einen im Fernabsatz (z. B. Per Brief, E-Mail oder im
gen informiert wurden. Sie müssen dann also für die bis zur
                                                                   Internet) oder außerhalb geschlossener Geschäftsräu-
Beendigung des Liefervertrages bezogene Energie den ver-
                                                                   me abgeschlossenen Vertrag können Sie innerhalb von
einbarten Preis zahlen.
                                                                   14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen.

Was kann man als                                                         Die beste Chance, sich dauerhaft von steigen
Verbraucher noch tun?                                             !      den Energiepreisen unabhängig zu machen, ist
                                                                  eine energetische Sanierung des eigenen Heims. So
Nicht nur durch die Auswahl eines günstigen Gaslieferanten        schaffen Sie Ihre persönliche Energiewende.
können Sie ihre Heizkosten senken, sondern – besonders

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