Tätigkeitsbericht 2012 - Frauenhaus Neunkirchen

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Tätigkeitsbericht 2012 - Frauenhaus Neunkirchen
Tätigkeitsbericht 2012
       Frauenhaus Neunkirchen
Tätigkeitsbericht 2012 - Frauenhaus Neunkirchen
… Frauen, die nichts fordern, werden beim Wort genommen.
sie bekommen nichts …

(Simone de Beauvoir)
Tätigkeitsbericht 2012 - Frauenhaus Neunkirchen
Tätigkeitsbericht 2012

Inhalt

Zielgruppe – für wen wir da sind                                      4

Grundlagen - nach denen wir arbeiten                                  5

Angebote - an die Frauen                                              7

Frauenhäuser als Schutzeinrichtungen für Kinder                      10

Formen der Gewalt an Kinder                                          11

Die Folgen der Gewalt                                                12

Die Arbeit mit den Kindern                                           13

Rahmen und Aufgaben …                                                14

Die Ebenen der Betreuungsarbeit                                      15

Statistik 2012                                                       16

Der Vorstand                                                         24

Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen                                  24

Die Mitarbeiterinnen                                                 25

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Tätigkeitsbericht 2012

Zielgruppe – für wen wir da sind

»       Frauen, die durch den Ehemann / Lebensgefährten / Beziehungspartner / anderen Personen von

    -     körperlicher Gewalt und/oder

    -     psychischer Gewalt und/oder

    -     sexueller Gewalt und/oder

    -     ökonomischer Gewalt

betroffen und/oder bedroht sind.

»       und deren minderjährige Kinder. Buben sofern sie nicht älter als 14 Jahre sind.
»       die Frau muss in körperlicher und psychischer Lage sein sich selbst und ihre Kinder zu versorgen.

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Grundlagen - nach denen wir arbeiten

Tag und Nacht erreichbar / unbürokratische Soforthilfe

Das Frauenhaus Neunkirchen ist rund um die Uhr erreichbar und aufnahmebereit. Frauen mit ihren Kindern kön-
nen somit jederzeit Schutz und Unterkunft in Notsituationen erhalten.

Sich in einer akuten Krise in Sicherheit zu befinden, ermöglicht es den Frauen ihre Lebenssituation ohne Druck
und Bedrohung zu überdenken.

Anonymität / Freiwilligkeit

Anonymität und Vertraulichkeit haben gerade in einer derart schwierigen Lebenslage eine wesentliche Schutz-
funktion. Die Frauen entscheiden im Laufe ihres Aufenthaltes selbst, wann und wie viel Anonymität sie aufzuge-
ben bereit sind. (ausgenommen ist die gesetzliche Meldepflicht)

Die Frauen entscheiden ausschließlich selbst ob sie die Angebote des Frauenhauses in Anspruch nehmen wollen.

Frauen unterstützen Frauen

Die Tatsache, dass im Frauenhaus ausschließlich Frauen bera-
tend tätig sind, erleichtert es den von Gewalt betroffenen
Frauen über ihre Erlebnisse zu sprechen.

Wir Mitarbeiterinnen sehen unsere Aufgabe darin, die be-
troffenen Frauen professionell zu beraten und zu begleiten.

Innerhalb des Frauenhauses werden Strukturen geschaffen,
die es den Bewohnerinnen ermöglichen, sich gemeinschaftlich
mit ihrer Situation auseinander zu setzen und sich gegenseitig
zu unterstützen.

                                                                                                                 5
Tätigkeitsbericht 2012 - Frauenhaus Neunkirchen
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Parteilichkeit

Gewalt gegen Frauen basiert auf einem Machtungleichgewicht zwischen Männern und Frauen.

Parteilichkeit ist vergleichbar mit einer Interessensvertretung, die auf Seiten der misshandelten / bedrohten Frau-
en und ihren Kindern steht, deren Position nach außen hin vertritt und sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche
und Rechte unterstützt.

Parteilichkeit meint Parteinahme für Frauen gegenüber gewalttätigen Männern, Parteinahme für Kinder gegen-
über gewalttätigen Vätern und Müttern.

Autonomie

Während des Aufenthaltes im Frauenhaus soll die Selbstbestimmung und Eigenständigkeit der Frauen gefördert
werden.

Um dies für die Bewohnerinnen erlebbar zu machen, wird der Aspekt der Autonomie im größtmöglichen Ausmaß
in die alltägliche Arbeit sowie in inhaltliche Entscheidungen einbezogen.

Öffentlichkeitsarbeit / politischer Anspruch

Durch laufend stattfindende Öffentlichkeitsarbeit versuchen die Mitarbeiterinnen einerseits die Bevölkerung dem
Thema Gewalt gegenüber aufmerksamer und kritischer zu machen und andererseits auch die „Bekanntheit der
Schutzeinrichtung Frauenhaus“ zu erweitern.

Viele betroffene Frauen wissen nach wie vor nicht, dass es einen Ort gibt, wo sie Schutz finden und Unterstüt-
zung erhalten.

Das Frauenhaus versucht auch auf die strukturelle Gewalt aufmerksam zu machen, die noch immer in vielen
Bereichen der Gesellschaft zu finden ist.

Diese Gewalt wird durch Machtungleichheit, Diskriminierung, Benachteiligung und Ausbeutung von Frauen und
Kindern verursacht.

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Angebote - an die Frauen

Telefonische / ambulante Beratung

Manche Frauen haben nicht, oder zumindest noch nicht, die Absicht ihre momentane Lebenssituation durch den
Einzug ins Frauenhaus zu verändern. Sie wenden sich telefonisch und/oder persönlich an die Mitarbeiterinnen um,
oft das erste Mal, über ihre Probleme, ihre oftmals verspürte Hilflosigkeit und Verzweiflung zu sprechen.

Andere Frauen wieder wenden sich mit konkreten Fragen betreffend Trennung / Scheidung / Obsorge / ... an die
Mitarbeiterinnen. Mitunter geht es in diesen Gesprächen auch um eine mögliche Aufnahme im Frauenhaus.

Telefonische und/oder ambulante Beratungstermine werden von den Frauen oft als erster Schritt zur Kontaktauf-
nahme mit dem Frauenhaus gesetzt, ohne gleich eine endgültige Entscheidung betreffend eines Einzugs treffen
zu müssen.

Telefonische und ambulante Beratungen sind kostenlos und können selbstverständlich auch anonym in Anspruch
genommen werden.

Der Notruf des Frauenhauses Neunkirchen ist von 0 bis 24 Uhr besetzt.

Aufnahme, Erstgespräch, Krisenintervention

»   Aufnahme / Erstgespräch – dabei wird die aktuelle Bedrohungssituation sowie die psychische wie auch physi-
    sche Situation von Frau und Kind(er) erfasst. Falls notwendig werden sofort erste Schritte gesetzt. (z. B. me-
    dizinische Versorgung, Anzeige - in Absprache mit der Frau, ...)
»   Krisenintervention / Notversorgung / Einführung im Haus
»   Es wird versucht für jede Frau in einer Akutsituation Aufnahme zu gewährleisten - sollte kein Zimmer frei
    sein, kann die Frau notdürftig untergebracht und so bald als möglich in ein anderes Frauenhaus weiterver-
    mittelt werden.

laufende Beratung und Betreuung

Wenn Frauen in ein Frauenhaus flüchten haben sie entschieden ihre Lebenssituation zu verändern. Es geht in
erster Linie um eine Beendigung der bestehenden Gewaltbeziehung. Bei diesem Vorhaben werden sie von den
Mitarbeiterinnen unterstützt. Die Richtung und die Art der Veränderung entscheidet die Frau selbst.

                                                                                                                 7
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Das Frauenhaus unterstützt wie folgt –

»   Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen im und um das Haus, ständige Anwesenheit bzw. Erreichbarkeit einer
    Mitarbeiterin, Abschirmung der Frau und Kinder (wenn gewünscht), Zusammenarbeit mit Polizei, ...
»   psychische und soziale Stabilisierung
»   Durchsetzung von Rechten der Frau und der Kinder
»   bearbeiten / aufarbeiten von Gewalterfahrungen
»   Gruppenarbeit und Konfliktlösung in der Gruppe
»   Informationsabende zu wichtigen, relevanten Themen
»   Unterstützung zum Thema Kindererziehung / - betreuung
»   Vorbereitung auf die Lebensumstände nach dem Aufenthalt im Frauenhaus

kontinuierliche, intensive Einzelbetreuung

»   Nach längstens einer Woche Aufenthalt im Haus wird jeder Frau eine Mitarbeiterin als Bezugsfrau zugeteilt.
    Diese wird sie während des Aufenthaltes in allen Absichten, Vorhaben, Zielen, ... unterstützen.
»   Psychische Situation / Krisenintervention; - erfahrungsgemäß kommt es auch im Laufe des Aufenthaltes
    immer wieder zu Krisen.
»   Absicherung der Existenz; - Abklärung der aktuellen finanziellen Situation und notwendiger Veränderungen,
»   Durchsetzung von Ansprüchen, ...
»   Praktische Unterstützung;- Vorbereitung und, wenn gewünscht, Begleitung zu Ämtern / Gerichten,
    Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitssuche
    Hilfestellung bei der Organisation der Kinderbetreuung, ...
»   Beratungsgespräche; - Ziel ist die psychosoziale Stabilisierung, Unterstützung in allen rechtlichen und / oder
    sozialen Belangen.

Nachbetreuung

Der Umzug in die eigene Wohnung ist, nach dieser Zeit der Gemeinschaft
und intensiven Betreuung, wieder eine große Herausforderung an die Frau-
en. Nun gilt es das „neu Gelernte“ anzuwenden - zu erproben. Um in dieser
kritischen Zeit bereits erreichte Ziele nicht zu gefährden wird die Frau,
wenn sie es wünscht, von ihrer Bezugsfrau für eine gewisse Zeitspanne
weiter betreut.

Nach Absprache mit der Frau, besucht „ihre“ Bezugsfrau sie in ihrem neuen
Heim - oder die Frau kommt zu ambulanten Gesprächsterminen ins Frau-
enhaus. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen deutlich, dass Nachbe-
treuung ein wichtiges Instrumentarium für die Zeit dieses Überganges ist.
Meist kommt es für eine kurze Zeit nach dem Auszug aus dem Frauenhaus
zu häufigen Kontakten. Nach einer Weile werden die Beratungstermine
seltener bis anlassbezogen.

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"Wir wollen lieber fliegen als kriechen."

Louise Otto-Peters (1819-1895), Frauenrechtlerin

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Frauenhäuser als Schutzeinrichtungen für Kinder

Im Laufe der Jahre ist die Wichtigkeit der Kinder zunehmend in den Vordergrund gerückt. Wenn Frauen mit ihren
Kindern in ein Frauenhaus flüchten sind Kinder in jedem Fall auch von Gewalt betroffen.

Entweder weil sie der Gewalt direkt selbst ausgesetzt waren, oder weil sie die Misshandlungen an ihrer Mutter
mitansehen / miterleben mussten.

Sie leben in einer „kleinen brutalen, unsicheren, gefährlichen und überaus beängstigenden Welt.“

                                                            Die Kinder erleben den Wechsel in ein Frauenhaus
                                                            wohl auf unterschiedliche Weise. So gut wie immer
                                                            ist sichtbar, dass sie die gewaltfreie und sichere
                                                            Umgebung als sehr entlastend annehmen können.
                                                            Die meisten genießen das Zusammensein mit ande-
                                                            ren Kindern und leben sich schnell ein.

                                                            Dennoch zeigen sich auch die Folgen der erlebten
                                                            oder miterlebten Gewalt so gut wie immer.

                                                            Aus diesem Grund ist eine spezielle, auf die Bedürf-
                                                            nisse der Kinder angepasste, Betreuung wichtig und
                                                            notwendig.

Im Jahr 2012 wohnten 44 Kinder im Frauenhaus Neunkirchen. Der im letzten Jahr eingerichtete Kinderspielbe-
reich im Freien sowie der im Haus neu installierte und eingerichtet Kinderbetreuungs- und therapieraum wurde
laufend genützt.

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Tätigkeitsbericht 2012

Formen der Gewalt an Kinder

Die Seele und die Psyche der Kinder sind verletzlich und sensibel. So sehr sie sich Liebe, Geborgenheit, Sicher-
heit, Zärtlichkeit, ... wünschen und brauchen, so sehr beeinflussen und beeinträchtigen Gewalterfahrungen das
Leben und die Entwicklung der betroffenen Kinder.

Seelische oder psychische Gewalt

Als seelische oder psychische Gewalt werden Äußerungen, Handlungen und Verhaltensweisen von Erwachsenen
bezeichnet, durch die Kinder oder Jugendliche Ablehnung, Demütigung oder Entwertung erfahren und durch die
sie bedroht oder geängstigt werden. Psychische Gewalt ist Teil jeder Misshandlung und damit die häufigste Form
von Gewalt.

Körperliche oder physische Gewalt

Jede vorsätzliche Handlung, die Schmerzen verursacht und zu Verletzungen führen kann, ist physische oder kör-
perliche Gewalt.

Klapse, Schläge mit der Hand oder mit Gegenständen, Schütteln, Ausreißen von Haaren, Fesseln, Beißen, Ver-
brennen, usw.

Vernachlässigung

Wenn Kinder von ihren Betreuungspersonen nicht oder nicht
ausreichend gepflegt, ernährt, beaufsichtigt, geschützt und ge-
fördert werden spricht man von Vernachlässigung oder Verwahr-
losung.

Auch dadurch werden Kinder in ihrer Entwicklung behindert.

Sexueller Missbrauch

Sexueller Missbrauch ist auch ein Missbrauch des Vertrauens des
Kindes. Sexueller Missbrauch bedeutet körperliche wie auch psychische Gewalt. Es bedeutet ein gewaltsames
Eindringen in die Psyche und den Körper eines Kindes, durch Blicke, Bemerkungen, Gegenstände oder Körpertei-
le. Sexueller Missbrauch dient der Befriedigung sowie als Mittel zur Macht.

                                                                                                                   11
Tätigkeitsbericht 2012

Die Folgen der Gewalt

Abhängig von Faktoren wie Alter / Entwicklungsstand des Kindes / Ausmaß und Dauer der mit/erlebten Gewalt
sind die Auswirkungen unterschiedlichst.

Die Kinder können selbst nichts entscheiden und fühlen sich oftmals verantwortlich für das Geschehen. Sie fühlen
sich hilflos, verängstigt und alleine.

Folgen und sichtbare Zeichen von Gewalterlebnissen sind z.B. ...

     -   (kleine) Verletzungen, blaue Flecken, Kratzspuren, Brandwunden

     -   verkrampfte Körperhaltung

     -   Sprachstörungen

     -   Essstörungen

     -   Selbstverletzungen (Haare ausreißen, Ritzen und Schneiden
         am Körper, ...)

     -   Schlafstörungen

     -   geringe Frustrationstoleranz

     -   auffällige Schreckhaftigkeit

     -   Entwicklungsrückstände

     -   Einnässen, Einkoten

     -   Schwierigkeiten in der Schule

     -   geringe/mangelnde Konzentrationsfähigkeit

     -   aggressives Verhalten anderen Kindern gegenüber

     -   auffällige Introvertiertheit

     -   ...

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Tätigkeitsbericht 2012

Die Arbeit mit den Kindern

Im Jahr 2012 wohnten insgesamt 38 Frauen und 44 Kinder im Frauenhaus Neunkirchen.

  bis 2 Jahre                                            5 8
                                                                                   13

                                                 6
   2-5 Jahre                                               8                                          Mädchen
                                                                                        14
                                       4
  6-10 Jahre                                         7
                                                                        11                            Buben

                         1
 11-15 Jahre             1
                              2                                                                       gesamt

      über 15                2
                              2
       jahre                           4
                   0                        5                    10                       15

Davon ausgehend, dass Kinder in Gewaltbeziehungen immer, entweder direkt selbst oder durch das Miterleben,
von Gewalt betroffen sind, ist die Betreuung der Kinder, sowie weiterführende Überlegungen zum Kinderschutz
unumgänglich.

In den meisten Fällen sind die Kinder selbst von Gewalt betroffen – im Mindestmass jedoch durch Vernachlässi-
gung auf mehreren Ebenen und dem Aussetzen von Stresssituationen.

Im Umkehrfall zeigte es sich dass, wenn Kindesmisshandlung durch den Vater stattfindet, auch die hohe Wahr-
scheinlichkeit besteht, dass auch die Mutter Gewalt erleidet.

Gewalt gegen die Mutter wiederum schadet den Kindern immer, unabhängig davon, ob sie selbst unmittelbar
Gewalt erleiden.

Wenn Frauen nicht unterstützt und geschützt werden, bleiben Kinder mit dieser schädigenden Situation alleine.
Kreisläufe drehen sich weiter und weiter.

Häusliche Gewalt muss somit als Thema in alle Überlegungen betreffend Kinderschutz miteinbezogen werden.

Die Atmosphäre des Frauenhauses bietet den Kindern so gut wie immer die Möglichkeit sich auf sich selbst zu
konzentrieren. Sie zeigen selten Angst, bewegen sich frei im Haus, sind interessiert und neugierig.

Andererseits fordert der Umzug ins Frauenhaus auch gleichzeitig viel Flexibilität sich an die neuen Lebensverhält-
nisse anzupassen. Der „übliche“ Alltag der Kinder ist vollständig verändert, neue Anforderungen sind zu bewälti-

                                                                                                                13
Tätigkeitsbericht 2012

gen, Bisheriges kann oftmals nicht „so wie immer“ weitergelebt werden. Sie verlieren auch Freunde und Orte die
ihnen vertraut waren.

Aus diesem Grund brauchen Kinder im Haus ebenso spezielle Betreuung und „Kinderräume“.

Unterstützung der Mutter durch die Mitarbeiterinnen während ihres Aufenthaltes im Frauenhauses bedeutet Un-
terstützungen für die Kinder.

Die Kinder werden dadurch von der großen Verantwortung und Überforderung entlastet, die sie in Gewaltbezie-
hungen sehr oft tragen mussten.

Die Hilfestellungen für die Frau führt in direkter Linie zu einer Entlastung der Kinder – die Hilfestellungen für die
Kinder wiederum zu einer Entlastung der Frauen.

Rahmen und Aufgaben …

     -   ein gewaltfreies Klima anbieten

     -   Vertrauen schaffen und aufrecht erhalten

     -   Ansprechpartnerin für das Kind sein

     -   das Kind als eigenständige Person Anerkennen

     -   Parteilichkeit für Mädchen und Buben

     -   Wertschätzung und Gleichberechtigung der Kinder in der
         „Hausgemeinschaft“

     -   Bearbeitung von Gewalterlebnissen

     -   kindliche Ressourcen stärken

     -   Förderung sozialer Fähigkeiten

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Tätigkeitsbericht 2012

Die Ebenen der Betreuungsarbeit

... mit den Kindern

»   Krisenintervention
»   Einzelarbeit
»   Bei Bedarf Begleitung zu diversen Einrichtungen ( Gericht, Kinderschutzzentrum, ÄrztInnen, ...)
»   Regelmäßige Gruppenarbeit im Haus
»   Nachbetreuung der Kinder
»   ...

... mit anderen Einrichtungen

»   Schulen, Horten, Kindergärten, Tagesmüttern
»   Jugendämter, Gerichten, …
»   Kinderschutzzentren
»   Einrichtungen für Fremd- und Krisenunterbringung
»   Zusammenarbeit mit allen mit dem Thema beschäf-
    tigten Stellen

... mit den Müttern

»   Beratung in Erziehungsfragen und bei Auffälligkeiten der Kinder
»   Sensibilisierung für die Bedürfnisse der Kinder
»   Informationen und Beratung bezüglich Obsorge, Besuchsrecht, Unterhalt, ...
»   Hilfestellung bei der Organisation von Schul-, Hort- und Kindergartenplätzen und Tagesmüttern, …
»   …

Die Betreuung und die Arbeit mit den Kindern im Frauenhaus bedeutet auch Präventionsarbeit.

                                                                                                              15
Tätigkeitsbericht 2012

Statistik 2012

Wie viele Frauen und Kinder lebten im Frauenhaus

Im Jahr 2012 wohnten 38 Frauen und 44 Kinder im Frauenhaus Neunkirchen.

Frauen                                                  38

 Kinder                                                      44

gesamt                                                                                                  82

            0       10        20         30       40            50    60        70           80              90
                     gesamt                            Kinder                         Frauen
     2012              82                                44                             38

Von den 38 Frauen die im Jahr 2012 im Frauenhaus wohnten, hatten 13 Frauen keine / noch keine Kinder oder
die Kinder sind bereits erwachsen.

  25

  20                                                                                 Frauen ohne Kinder

  15                                                                                 Kinder erwachsen

                                                                                     Kinder bei Vater
  10
                                                                                     Frauen mit Kinder
                         10
     5

     0
                                     2        1

16
Tätigkeitsbericht 2012

Wie lange blieben die Frauen

13 Frauen blieben bis zu 14 Tagen im Frauenhaus

10 Frauen blieben bis zu 3 Monate im Haus

7 Frauen blieben bis zu 1 Jahr

1 Frau wohnte über ein Jahr im Frauenhaus

Zu Jahreswechsel waren 7 Frauen im Haus

                                                                                     bis 14 Tage
                                  10
                       13
       14
       12                                    7                  7                    bis 3 Monate

       10
                                                                                     bis zu 1 Jahr
        8
        6
                                                       1                             über 1 Jahr
        4
        2
                                                                                     im Haus
        0

Familienstand der Frauen

17 Frauen waren zum Zeitpunkt der Aufnahme im Frauenhaus verheiratet.

14 Frauen waren in Beziehung/Lebensgemeinschaft, 1 Frau lebte alleine, 3 Frauen waren zumindest
einmal geschieden, 1 Frau war verwitwet, von 2 Frauen gibt es keine Daten.

            8%
                     2%          5%
     3%                                                                 45%       verheiratet

                                                                                  ledig

                                                                                  alleine lebend

                                                                                  geschieden

                                                                                  verwitwet

                                                                                  keine Daten

        37%

                                                                                                     17
Tätigkeitsbericht 2012

Das Alter der Frauen

11% der 2012 im Frauenhaus lebenden Frauen sind unter 20 Jahre alt,

76% sind zwischen 20 und 40 Jahre alt

11% sind zwischen 41 und 50 Jahre.

2% der Frauen sind zwischen 51 und 60 Jahre.

            80%

            60%

            40%

            20%

            0%
                      51-60 Jahre         41-50 Jahre       20-40 Jahre           unter 20 Jahre

Wohin gingen die Frauen nach dem Frauenhaus

1 Frau kehrte in die eigene Wohnung zurück, nachdem der Misshandler die Wohnung verlassen hat.
11 Frauen zogen mit ihren Kindern in eine neue eigene Wohnung.

8 Frauen kamen bei FreundInnen/Verwandten oder anderen Einrichtungen unter. 10 Frauen kehrten
nach ihrem Aufenthalt im Frauenhaus in ihre Ursprungsfamilie zurück.

7 Frauen wohnten zum Jahreswechsel im Haus. Von 1 Frau wissen wir nicht wohin sie ging.

       eigene Wohnung                    alte Wohng. ohne Missh.        Verwandte/Institution
       noch im Haus                      zurück zu Missh.               keine Daten

                          11        1     8           7            10              1

     2012
                      7         2         15                7                10          3

     2011

            0     5            10   15         20     25     30         35         40     45

18
Tätigkeitsbericht 2012

Staatsbürgerschaft der Frauen

71% Frauen sind österreichische Staatsbürgerinnen. 3% der Frauen besitzen die türkische Staatsbürger-
schaft. 5% kommen aus Südosteuropa, 13% kommen aus EU Ländern, 5% kommen aus Asien, 3% aus
Afrika.

                                        13%                     71%
                  3% 5% 5% 3%

        2012

                 4% 4% 5% 7%              25%                          52%                             3%

        2011

             0%                 20%             40%            60%             80%                 100%

        Afrika     Asien         Südosteuropa         Türkei   EU Länder        Österreich         keine Daten

Die Ausbildung der Frauen

5 Frauen hatten außer einem Pflichtschulabschluss keine Ausbildung. 15 Frauen haben eine Lehre abge-
schlossen oder zumindest begonnen.

4 besuchten eine berufsbildende mittlere Schule, 2 hatten Maturaabschluss und/oder absolvierten eine wei-
terführende Ausbildung. (Colleg, Studium)

8 Frauen hatten keinen Schulabschluss.

Von einem Teil der Frauen gibt es betreffend der Ausbildung keine Daten. (4)

5                          15                            4      2          8                       4

    0               5              10            15            20          25                30               35

                                                                                                                     19
Tätigkeitsbericht 2012

Über welche finanzielle Mittel verfügen die Frauen

Zum Zeitpunkt der Aufnahme verfügten 22% der Frauen über kein eigenes Einkommen.

18% der Frauen bezogen Kinderbetreuungsgeld. 37% der Frauen hatten Anspruch auf Arbeitslosengeld
/ Notstand, 2% bezogen bei Einzug Mindestsicherung.

5% der Frauen erhielten Pension. von 8% der Frauen haben wir keine Daten.

8% verfügten zum Zeitpunkt der Aufnahme über eigenes Erwerbseinkommen.

         40%
         35%
         30%
         25%
         20%
         15%
         10%
          5%
          0%
                Einkommen   k.Daten    Pension    BMS       ALG/NS       KG             kein
                                                                                    Einkommen

Staatsbürgerschaft des Misshandlers

76% der misshandelnden Männer sind österreichische Staatsbürger. 16 % sind Migranten.

Bei 8% der betroffenen Frauen ist die Staatsbürgerschaft des Misshandlers nicht bekannt.

                                      8%

                                                                     Österreicher
            76%
                                                                     Migrant

                                                      16%            keine Daten

20
Tätigkeitsbericht 2012

Einkommenssituation des Misshandlers / der misshandelnden Person

37% der Misshandler sind unselbständig erwerbstätig.

3% der Misshandler sind selbstständig tätig. 8% beziehen Pension.

26% beziehen eine Leistung des AMS. 5% beziehen Mindestsicherung.

Von 21% der Männer sind keine Daten bekannt.

                                                                                          37%
    unselb.erwer.
                                  3%
    selbstständig
                                               8%
    Pension
                                                                         26%
    AMS
                                          5%
    BMS
                                                                 21%
    keine Daten

                         0%               10%           20%              30%              40%

Ambulante / telefonische Beratung

Im Jahr 2012 wurden insgesamt 25 ambulante Beratungen durchgeführt. die von den Mitarbeiterinnen dafür
aufgewendete Zeit betrug rund 29 Stunden.

Weiters wurden 143 telefonische Beratungen im Gesamtausmaß von rund 36 Stunden getätigt.

    Anzahl                                     143                                   25

   Stunden          36               29

                              Stunden                                    Anzahl
 telefonisch                     36                                       143
 ambulant                       29                                         25

                                                                                                      21
Tätigkeitsbericht 2012

Nachbetreuung

Viele tägliche Anforderungen und geänderte Lebensumstände wie neuer Wohnort, neuer Arbeitsplatz, Schulwech-
sel der Kinder, usw. sowie die Tatsache, dass die Frauen nun ganz auf sich gestellt sind, alles alleine organisieren
und verantworten müssen - und dies alles mit sehr beschränkten Finanzmittel, bedingt häufig ein Gefühl der
Überforderung.

Das Angebot der Nachbetreuung verhindert die Gefährdung bereits erreichter Ziele - der Übergang „ins Neue“ mit
einer Art „Sicherheitsnetz“.

2012 nahmen die Frauen 180mal das Angebot der ambulanten Nachbetreuung in Anspruch - gesamter Zeit-
aufwand rund 116 Stunden. 72 mal wurden telefonische Nachbetreuungskontakte mit einem Zeitausmaß
von rund 20 Stunden verzeichnet.

          200
                                                                                              Anzahl
          150

          100

           50                                                                                 Stunden

            0
                           ambulant                        telefonisch

Keine Aufnahmemöglichkeit

Die Aufnahme von insgesamt 23 Frauen musste ablehnend beantwortet werden. 19 Frauen mussten aufgrund
von Platzmangel abgewiesen werden. In Notsituationen wird zwar auf alle Fälle eine Aufnahme ermöglicht, in
Folge wird allerdings versucht die Frau (und ihre Kinder) in ein anderes Frauenhaus weiterzuvermitteln.

Bei 2 Frauen war Obdachlosigkeit der Grund, 2 Frauen konnten aus anderen Gründen nicht aufgenommen wer-
den. (z. B. weil sie aus einem anderen Bundesland kommt, …)

                               2
     andere Gründe

                               2
     Obdachlosigkeit

        Platzmangel                             19

                       0            5                10               15               20

22
Tätigkeitsbericht 2012

"Wer wagt selbst zu denken, der wird auch selber handeln."

Bettina von Arnim

                                                                           23
Tätigkeitsbericht 2012

Der Vorstand

Nach wie vor sind es 5 Frauen die durch ihre Vorstandstätigkeit seit vielen Jahren „die rechtliche Basis“ des Frau-
enhaus Neunkirchen garantieren.

Sie vertrauen den Mitarbeiterinnen und unterstützen mit Engagement in der Praxis, wenn es notwendig ist.

Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen

Unsere ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen unterstützen beim reibungslosen Ablauf des Betriebes. Der Großteil der
Nachtdienste wird von diesem Team engagierter Frauen abgedeckt.

Außerdem sehen wir sie als wichtiges „Bindeglied“ nach außen - zum gesellschaftlichen Umfeld des Frauenhau-
ses.

Durch ihre meist bereits jahrelange Tätigkeit im Haus, dem großen Interesse an Weiterbildung und Wissen sind
sie inzwischen zu Fachfrauen im Bereich „gegen Gewalt an Frauen handeln“ geworden.

24
Tätigkeitsbericht 2012

Die Mitarbeiterinnen

Seit Mai 2010 wird das Team von Frau Steininger Lisa in seiner Arbeit unterstützt. Frau Steininger ist Pädagogin
und klinische Sozialarbeiterin und im Kinderbetreuungsbereich tätig.

Bild (von links hinten): Andrea Schweiger, Sandra Kerschbaumer-Picker, Lisa Steininger
(von links vorne): Barbara Prettner, Sabine Zehetner

                                                                                                               25
Tätigkeitsbericht 2012

Impressum:

Medieninhaberin, Herausgeberin:
„Verein gegen Gewalt in der Familie – Autonomes Frauenhaus Neunkirchen“
Postfach 22, 2620 Neunkirchen
Für Inhalt und Gestaltung verantwortlich: barb
Layout: Maga Susanne Aberer
© 2012 Verein Autonomes Frauenhaus Neunkirchen

Der Verein wird gefördert von:

Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
Bundeskanzleramt Österreich – Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst

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