Wegweiser Schulgesetz - Das ändert sich an den Schulen

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Wegweiser Schulgesetz - Das ändert sich an den Schulen
Wegweiser Schulgesetz

Das ändert sich an den Schulen
Wegweiser Schulgesetz - Das ändert sich an den Schulen
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Wegweiser Schulgesetz - Das ändert sich an den Schulen
Liebe Leserin,
                                         lieber Leser,
alle Kinder und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern sollen die bestmögliche
individuelle Förderung erhalten. Das ist unser Ziel. Inklusion verstehen wir als gezielte
Förderung aller: vom spezifischen Förderbedarf bis zur Hochbegabung. Die Rege-
lungen, mit denen wir diesem Anspruch gerecht werden wollen, sind ein inhaltlicher
Schwerpunkt des neuen Schulgesetzes. Wir geben den Schulen ausreichend Zeit und
Freiraum, um ihren Schulalltag behutsam anzupassen und sich schrittweise so aufzu-
stellen, dass jede Schülerin und jeder Schüler die Schule erfolgreich durchlaufen kann.

Das neue Schulgesetz ist aber kein reines Inklusionsgesetz, sondern ein Gesetz, das
unseren Schulen die Möglichkeit eröffnet, sich weiterzuentwickeln. Wir haben bei-
spielsweise die Gleichwertigkeit von Studium und Berufsausbildung in den Regelun-
gen verankert und die berufliche Orientierung als integralen Bestandteil aller Fächer
festgeschrieben. Die Schulen haben nun außerdem mehr Freiheiten. Sie können zum
Beispiel selber bestimmen, welche Schulbücher und Unterrichtsmedien sie verwen-
den und sie können Schulgirokonten einrichten, um Klassenfahrten oder Wandertage
einfacher zu organisieren.

Gute Schule braucht einen rechtlichen Rahmen. Den haben wir jetzt gesetzt.

Bettina Martin
Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

                                                                                            3
Wegweiser Schulgesetz - Das ändert sich an den Schulen
Neues Schulgesetz

Nach 14 Jahren war es Zeit für ein neues
und zeitgemäßes Schulgesetz. Mit der
Novelle aus dem November 2019 hat
Mecklenburg-Vorpommern nun ein
Regelwerk, das nicht nur den aktuellen
gesellschaftlichen und pädagogischen
Anforderungen gerecht wird, sondern
das auch den rechtlichen Rahmen dafür
schafft, Schule weiterzuentwickeln.
Ein inhaltlicher Schwerpunkt dieses
Gesetzes liegt darauf, dass Inklusion an
allen Schulen im Land gelebte Realität
werden kann. Die Umsetzung soll schritt-
weise und mit Augenmaß erfolgen. Ziel
dieser Novelle ist es, die Arbeit an den
Schulen zu vereinfachen und sie darin zu
unterstützen, den gegenwärtigen und
künftigen Herausforderungen erfolg-
reich zu begegnen. Die Regelungen
setzen im Schulalltag an und reichen von
der Schuleingangs- und flexiblen Schul-
ausgangsphase über neue Lernformen
wie das Familienklassenzimmer bis hin
zum besseren Schutz vor sexualisierter
Gewalt und Mobbing.

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Wegweiser Schulgesetz - Das ändert sich an den Schulen
Inhalt

Schulstart                           06

Inklusion                            08

Lerngruppen                          10

Förderschulen                        14

Schulen mit spezifischer Kompetenz   15

Weiterführende Schulen               16

Schulabschluss                       18

Schutz vor sexualisierter Gewalt     19

Schulgirokonto                       19

Lehrmaterialien                      20

Berufsorientierung                   20

Impressum                            22

                                          5
Wegweiser Schulgesetz - Das ändert sich an den Schulen
Schulstart
    Wann geht es los?

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Wegweiser Schulgesetz - Das ändert sich an den Schulen
Schulpflicht
Wann geht es los?

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die
spätestens am 30. Juni eines Jahres sechs
Jahre alt werden, mit dem 1. August
desselben Jahres. Kinder, die spätes-
tens am 30. Juni des darauffolgenden
Jahres sechs Jahre alt werden, können
auf Antrag der Erziehungsberechtigten
mit Beginn des Schuljahres eingeschult
werden, wenn sie für den Schulbesuch
körperlich, geistig und verhaltensmäßig
hinreichend entwickelt sind. Mit der
Einschulung beginnt die Schulpflicht.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten
kann im Einvernehmen mit der Schul­
leiterin beziehungsweise mit dem Schul­
leiter der örtlich zuständigen Grund­
schule die Einschulung um ein Jahr          Schuleingangsphase
zurückgestellt werden.                      Individuelle Lernzeit möglich

                                            Die Jahrgangsstufen 1 und 2 bilden
Grundschule                                 die Schuleingangsphase. Die Schulein-
Ein guter Start                             gangsphase kann von Schülerinnen und
                                            Schülern in einem Zeitraum von einem
Lesen, Schreiben, Rechnen lernen steht      Schuljahr bis zu drei Schuljahren besucht
in den ersten vier Schuljahren auf dem      werden. In der Schuleingangsphase
Stundenplan. Die Grundschule vermittelt     werden keine Ziffernnoten erteilt. Die
Grundlagen und schafft das Fundament,       Erziehungsberechtigten erhalten statt-
damit Mädchen und Jungen während            dessen eine differenzierte schriftliche
ihrer Schullaufbahn Erfolg haben. Die       Einschätzung über den Leistungsstand
ersten Schuljahre sind durch das gemein-    der Kinder. Die ersten Ziffernnoten
same Lernen von Kindern mit unter-          werden in der Regel in der Jahrgangs-
schiedlichen individuellen Lernvoraus-      stufe 3 erteilt.
setzungen und Lernerfahrungen geprägt.
Die Schülerinnen und Schüler bringen
unterschiedliche Fähigkeiten, Einstellun-
gen und Erwartungen in die Schule mit.
Unabhängig von der individuellen Ent-
wicklung sollen die Kinder am Ende der
Grundschulzeit über vergleichbare Grund-
kenntnisse und Fertigkeiten verfügen.

                                                                                    7
Wegweiser Schulgesetz - Das ändert sich an den Schulen
Inklusion

Entschleunigung im
   Schulgesetz

 Individuelle Förderung für alle
 In Mecklenburg-Vorpommern werden alle
                                                                    2020 / 2021
 Kinder und Jugendlichen in der Schule
 entsprechend ihren individuellen Bedürf-
                                                2019 / 2020        Grundschule*
 nissen gefördert. Inklusion schließt alle
 Schülerinnen und Schüler ein – jene mit                           Einrichtung
 sonderpädagogischem Förderbedarf, aber        Grundschule*        LG Sprache
 auch besonders begabte Mädchen und            Einrichtung         Einrichtung
 Jungen. An immer mehr Schulen lernen          Lerngruppe (LG)     LG Verhalten
 diese Kinder gemeinsam. Das Land setzt        Verhalten (esE) –   (esE) –
 die Inklusion Schritt für Schritt und mit     Familien­           Kleine Schulwerk­
 Augenmaß um. Die Praxis zeigt, dass                               statt an Grund­
                                               klassenzimmer
 Inklusion dabei nicht nur für Kinder mit                          schulen
 Förderbedarf eine Bereicherung und eine
                                               Weiterführende
 Veränderung zum Besseren ist. Gezielte        Schule*             Förderschule
 individuelle Förderung macht auch die
                                               Einrichtung LG      Aufhebung Förder-
 besser, die bereits gut in der Schule sind.
                                               Verhalten (esE) –   schule Sprache
 Wissenschaftliche Studien haben bewiesen,
                                               Schulwerkstatt      zum 31.07.2020
 dass Inklusion in der Schule funktionieren
 kann. Der Rügener Schulversuch hat ge-
 zeigt: Kinder mit sonderpädagogischem
 Förderbedarf lernen mehr und Kinder ohne
 Förderbedarf lernen nicht weniger.

                                                              Modul 1
 8
Wegweiser Schulgesetz - Das ändert sich an den Schulen
2027 / 2028
 Einführung eines
                                                                                                    Grundschule*
 inklusiven Schulsystems in                                                                         Einrichtung
 Mecklenburg-Vorpommern                                                               2026 / 2027   LG Lernen
                                                                                                    ab Jahrgangsstufe 3
 bis 2028
                                                                        2025 / 2026                 Weiterführende
                                                                                                    Schule*
                                                      2024 / 2025                                   Einrichtung
                                     2023 / 2024                                                    LG Lernen
                                                                                                    ab Jahrgangsstufe 5
                       2022 / 2023
                                                                                                    Integration des
 2021 / 2022                                                                                        freiwilligen
                                                    Grundschule                                     10. Schuljahres in
                                                    Einführung FLEX                                 Regionale Schulen und
                                                    zum 01.08.2024                                  Gesamtschulen
                                                    (auf freiwilliger
                                                    Basis)                                          Förderschule
                                                    Einrichtung                                     Aufhebung Förder-
                                                    Diagnoseförder­                                 schule Lernen
                                                    lerngruppe*                                     zum 31.07.2027
                                                    (DFLG:
                                                    Schülerinnen
                                                    und Schüler mit
                                                    besonders starken
                                                    Entwicklungsver-
Weiterführende
                                                    zögerungen)
Schule*
Einführung            Zeit für
                                                    Verzicht auf                               Modul 3
                                                    Einrichtung von
Berufsreife dual an   Schul-
                                                    LRS-Klassen der
Regionalen Schulen    versuche
                                                    Jahrgangsstufe 2
und an                Inklusion
Gesamtschulen

                                            Modul 2

                                                   Das Rügener Inklusionsmodell (RIM):
    * an ausgewählten Standorten                   www.rim.uni-rostock.de

                                                                                                              9
Wegweiser Schulgesetz - Das ändert sich an den Schulen
Inklusive Lerngruppen
                                              Lerngruppe Sprache
Sonderpädagogische                            an ausgewählten Grundschulen

		 Förderung                                  In der Lerngruppe Sprache werden Schü-
                                              lerinnen und Schüler mit besonders stark
                                              ausgeprägtem sonderpädagogischen För-
Lerngruppen                                   derbedarf im Förderschwerpunkt Sprache
                                              an ausgewählten Grundschulen beschult.
Schule hat die spannende Aufgabe, Wissen      Für die Aufnahme ist eine Diagnostik durch
zu vermitteln, aber auch Fähigkeiten und      den Zentralen Fachbereich für Diagnostik
Kenntnisse zu entwickeln und dies nach        und Schulpsychologie erforderlich. Diese
vorgegebenen Rahmenplänen. Alle Kinder        kann bereits vor dem Schuleintritt erfolgen.
sind kleine und große Persönlichkeiten mit
unterschiedlichen Lernvoraussetzungen.        Lerngruppe Verhalten
Für Schülerinnen und Schüler mit sonder-      Familienklassenzimmer
pädagogischem Förderbedarf soll es künftig
viele Unterstützungssysteme geben.            In der Lerngruppe Verhalten (hier: Familien-
                                              klassenzimmer) lernen Kinder im Grund-
Schülerinnen und Schüler, die in einer        schulalter mit und ohne Förderbedarf im
inklusiven Lerngruppe gefördert werden,       Bereich der emotionalen und sozialen Ent-
gehören zu einer Grundschulklasse oder        wicklung (Verhalten) an einem Tag in der
einer Klasse der weiterführenden allgemein    Woche gemeinsam mit ihren Erziehungs-
bildenden Schule. Die inklusiven Lerngrup-    berechtigten. Das Familienklassenzimmer
pen werden im ganzen Land für Schülerin-      kann die Schule selbstständig einrichten.
nen und Schüler mit starken Auffälligkeiten
in den Bereichen Sprache, Verhalten oder      Woher stammt die Idee?
Lernen gebildet. Die gezielte Förderung in
den Lerngruppen wird von Sonderpädago­        Die Klinikschule Stralsund hat das erste
ginnen und Sonderpädagogen über­              Familienklassenzimmer in Mecklenburg-
nommen.                                       Vorpommern eingerichtet. Das Konzept
                                              basiert auf dem Ansatz von Eia Asen. Der
Zwischen den Regelklassen und den inklu-      gebürtige Berliner arbeitet seit 40 Jahren
siven Lerngruppen besteht eine Durchläs-      als Arzt, Psychiater und Psychotherapeut in
sigkeit. Das heißt, Kinder und Jugendliche    London. Mit seiner Idee, Eltern und Kinder
wechseln auf Grundlage der individuellen      gemeinsam zur Schule zu schicken, erzielt
Förderplanung aus ihrer Schulklasse in die    er hohe Erfolgsquoten. Eltern lernen, wie
jeweilige inklusive Lerngruppe. Regelschul-   ihre Kinder am besten lernen und welche
lehrkräfte sowie Sonderpädagoginnen und       Unterstützungsmöglichkeiten wirksam
Sonderpädagogen tauschen sich regelmä-        sind. Kinder lernen gemeinsam mit ihren
ßig aus und unterstützen sich gegenseitig.    Eltern zu lernen und zu reflektieren.

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11
12
Lerngruppe Verhalten                        Lerngruppe Lernen
Kleine Schulwerkstatt an Grundschulen       ab Jahrgangsstufe 5

In der Lerngruppe Verhalten (hier:           Auch im weiterführenden Bereich
Kleine Schulwerkstatt an Grundschulen)       werden Schülerinnen und Schüler mit
werden Schülerinnen und Schüler mit          besonders stark ausgeprägtem son-
sonderpädagogischem Förderbedarf             derpädagogischen Förderbedarf im
im Förderschwerpunkt emotionale und          Förderschwerpunkt Lernen individuell
soziale Entwicklung an ausgewählten          in der Lerngruppe Lernen gefördert. Ab
Grundschulen beschult. Für die Aufnahme      Jahrgangsstufe 5 wird diese ­Förderung
ist eine Diagnostik durch den Zentralen      an ausgewählten Regionalen ­Schulen
Fachbereich für Diagnostik und Schulpsy-     und ­Gesamtschulen angeboten. Die
chologie erforderlich. Diese kann bereits   ­Jugendlichen können die ­Lerngruppe
vor dem Schuleintritt erfolgen.              bis zur Jahrgangsstufe 9 besuchen. Die
Eine spätere Aufnahme in die Lerngruppe      ­Teilnahme ist auch hier nur nach e
                                                                               ­ iner
Verhalten ist selbstverständlich möglich.     ­Diagnostik durch den Zentralen Fachbe­
Die Umschulung an die Schule mit dem           reich für Diagnostik und Schul­
Förderschwerpunkt emotionale und so-           psychologie möglich.
ziale Entwicklung erfolgt, wenn weiterhin
eine intensive Förderung notwendig ist.     Diagnoseförderlerngruppe
                                            bei Entwicklungsverzögerungen

Lerngruppe Lernen                           In der Diagnoseförderlerngruppe (DFLG)
ab Jahrgangsstufe 3                         werden Schülerinnen und Schüler mit
                                            besonders starken Entwicklungsverzöge-
In der Lerngruppe Lernen werden Schü-       rungen beschult. Für die Aufnahme ist es
lerinnen und Schüler mit besonders stark    notwendig, den Zentralen Fachbereich
ausgeprägtem sonderpädagogischen            für Diagnostik und Schulpsychologie
Förderbedarf im Förderschwerpunkt           einzubeziehen. Diese kann bereits vor
Lernen an ausgewählten Grundschulen         Schuleintritt erfolgen. Eine Umschulung
ab der Jahrgangsstufe 3 beschult. Für die   an die Schule mit dem Förderschwer-
Aufnahme ist eine Diagnostik durch den      punkt geistige Entwicklung erfolgt,
Zentralen Fachbereich für Diagnostik        wenn weiterhin eine sehr intensive
und Schulpsychologie erforderlich.          Förderung der Schülerinnen und Schüler
                                            notwendig sein sollte.

                                                                                   13
Förderschulen

Sonderpädagogische
    Förderung

 Förderschulen in
 Mecklenburg-Vorpommern
 Parallel zu den neu eingerichteten
 Lerngruppen bleibt in Mecklenburg-
 Vorpommern ein Netz an Förder­
 schulen bestehen. Weiterhin geben
 wird es die Förderschulen mit den
 Förderschwerpunkten:
                                      Schule mit dem Förder-
 •    Sehen                           schwerpunkt Lernen

 •    Hören                           Die Förderschulen mit dem Förder-
                                      schwerpunkt Lernen laufen schrittweise
 •    emotionale und soziale          zum 31. Juli 2027 aus. Schülerinnen und
      Entwicklung                     Schüler mit Förderbedarf in diesem
                                      Bereich sollen künftig ab der Jahrgangs-
 •    körperliche und motorische      stufe 3 (nach der Schuleingangsphase)
      Entwicklung                     in Lerngruppen oder im gemeinsamen
                                      Unterricht beschult werden. Für die
 •    geistige Entwicklung            Aufnahme ist eine Diagnostik durch den
                                      Zentralen Fachbereich für Diagnostik
 •    Unterricht kranker              und Schulpsychologie erforderlich.
      Schülerinnen und Schüler

 14
Schulen mit dem Förderschwerpunkt...                   Schulen mit dem Förderschwerpunkt...

           Abschluss Mittlere Reife / Berufsreife
           Förderbeschulung ohne anerkannten Abschluss

Aufbau des inklusiven Schulsystems Mecklenburg-Vorpommern

 Schulen mit spezifischer
 Kompetenz
 Schülerinnen und Schüler mit sonder-                    Bodenleitsysteme sollen den Schüle-
 pädagogischem Förderbedarf sollen die                   rinnen und Schülern mit dem Förder-
 Möglichkeit erhalten, in der Nähe ihres                 schwerpunkt Sehen den Schulalltag
 Wohnortes zur Schule zu gehen.                          erleichtern. Fahrstühle werden dort
                                                         angebaut, wo sie bis jetzt noch fehlen.
 Allgemein bildende Schulen werden in
 den kommenden Jahren an ausgewähl-                      Die bereits bestehenden überregionalen
 ten Standorten als Schulen mit spezi-                   Förderzentren in Neukloster, Güstrow,
 fischer Kompetenz so umgestaltet, dass                  Neubrandenburg, Rostock und Schwerin
 Schülerinnen und Schüler mit Förder-                    für die einzelnen Förderschwerpunkte
 bedarf in diesem Bereich ebenfalls dort                 Hören oder Sehen oder körperliche und
 ohne Beeinträchtigung die Schule besu-                  motorische Entwicklung bleiben erhalten
 chen können. So werden beispielsweise                   und stehen den Schulen mit spezifischer
 Akustikdecken eingezogen, um einen                      Kompetenz zur Seite.
 besseren Schallschutz zu installieren.

                                                                                                   15
Weiterführende
        Schulen

Schullaufbahnempfehlung
Kompass für den weiteren
Bildungsweg

Kinder unterscheiden sich in ihrem         Neben den Lernergebnissen werden
Leistungsvermögen, ihrer Motivation,       auch die Lernentwicklung, fachübergrei-
ihren Stärken und Schwächen und            fende Fähigkeiten sowie das Arbeits- und
damit auch in ihren schulischen und        Sozialverhalten der Schülerin oder des
beruflichen Erfolgsaussichten. Erzie-      Schülers in der Schullaufbahnempfeh-
hungsberechtigte müssen nach der           lung berücksichtigt.
Orientierungsstufe entscheiden, welche
weiterführende Schule ihr Kind besuchen
soll. Die Entscheidung wird durch eine
Schullaufbahnempfehlung unterstützt.       Probeschuljahr am Gymnasium
                                           Zeit, sich zu bewähren
Am Ende des ersten Halbjahres der
Jahrgangsstufe 6 erhalten die Erzie-       Für Schülerinnen und Schüler, deren
hungsberechtigten eine schriftliche        Erziehungsberechtigte sich trotz einer
Schullaufbahnempfehlung, auf deren         anderslautenden Schullaufbahnempfeh-
Grundlage und nach einer ausführlichen     lung für den gymnasialen Bildungsgang ab
Beratung durch die Schule sie die Wahl     Jahrgangsstufe 7 entschieden haben, wird
eines weiterführenden Bildungsganges       es weiterhin einen Erprobungszeitraum
treffen können. Bei einer Empfehlung       geben. Die 7. Klasse ist das Erprobungs-
für den gymnasialen Bildungsgang muss      schuljahr, in dem die Leistungs- und Lern­
die Leistungs- und Lernentwicklung         entwicklungen der Schülerinnen und
erwarten lassen, dass die Schülerin oder   Schüler geprüft werden, so dass eine Ein-
der Schüler den Anforderungen des          schätzung vorgenommen werden kann, ob
Gymnasiums entsprechen kann. Deshalb       sie den Anforderungen des Gymnasiums
ist ein verbindlicher Notendurchschnitt    tatsächlich entsprechen. Das Erprobungs-
von 2,5 für die drei Kernfächer Deutsch,   schuljahr ermöglicht den Schülerinnen
Mathematik und erste Fremdsprache          und Schülern sich gut in den gymnasialen
Voraussetzung.                             Bildungsgang einzugewöhnen.

16
Mittlere Reife am Gymnasium
Direkt in die Ausbildung

Schülerinnen und Schüler, die in der
Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums einen
Notendurchschnitt über alle Fächer von
3,9 und besser erreichen, erhalten mit der
Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 des
Gymnasiums einen der Mittleren Reife
gleichwertigen Abschluss. Eine zusätz-
liche Prüfung ist nicht mehr erforderlich.
Darüber hinaus können Schülerinnen           Um ein Studium an einer Fachhochschule
und Schüler, die das Gymnasium vor dem       aufnehmen zu können, bedarf es zusätz-
Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife        lich eines fachpraktischen Teils, der z. B.
verlassen und die Mittlere Reife anstre-     durch eine Berufsausbildung, ein einjäh-
ben, auch weiterhin eine entsprechende       riges gelenktes Praktikum, ein freiwillig
zentrale Prüfung ablegen.                    abgeleistetes soziales oder ökologisches
                                             Jahr, den Wehr- oder Zivildienst sowie den
Der schulische Teil der Fachhochschulrei-    Bundesfreiwilligendienst nachgewiesen
fe kann an weiterführenden Schulen mit       werden kann.
gymnasialer Oberstufe, Fach- und Abend-
gymnasien erworben werden. Näheres
dazu regeln die Paragrafen 48 – 50 der
                                                                                      ils
                                                                          ulischen Te
Oberstufen- und Abiturprüfungsver­
                                                 An erke n nung des sch
                                             Die                                       s
ordnung M-V.                                                              t frühesten
                                                       ho ch schulreife is
                                                                                1
                                                                    gangsstufe 1
                                             der Fach

                                             am Ende der Ja
                                                           hr
                                                                  ch.
                                                        iums mögli
                                             des Gymnas

                                                                                       17
Schulabschluss

  Wege zum Schulabschluss
Flexible Schulausgangsphase                  Freiwilliges 10. Schuljahr
                                             Mehr Zeit zum Lernen
In Mecklenburg-Vorpommern soll kein
Jugendlicher die Schule ohne Schul-          Das freiwillige 10. Schuljahr ist ein einjäh-
abschluss verlassen müssen. Durch die        riges Bildungsangebot, das zur Berufs-
Angebote der flexiblen Schulausgangs-        reife führt. Es richtet sich an Schülerinnen
phase werden den Schülerinnen und            und Schüler die die Jahrgangsstufe 9
Schülern klare Wege aufgezeigt, wie sie      besuchen, aber nicht erfolgreich ab-
die Berufsreife erlangen können, wenn        geschlossen haben und mehr Zeit zum
es über den herkömmlichen Weg in der         Lernen benötigen.
Regelschule nicht gelingt. Fester Bestand-
teil dieser Angebote sind Praktika in Aus-   Berufsreife dual
bildungsbetrieben. Frühzeitige Einblicke     Hoher Praxisanteil
in das praktische Berufsleben neben dem
Schulalltag sollen motivieren und dabei      Die Berufsreife dual ist ein zwei- bis drei-
helfen, den Übergang von der Schule in       jähriges Bildungsangebot. Sie führt zur
den Beruf erfolgreich zu meistern.           Berufsreife und richtet sich an Schülerin-
                                             nen und Schüler, die die Jahrgangsstufe 7
                                             besucht haben und deren Schulabschluss
                                             gefährdet ist. Die Berufsreife dual, die
                                             ab dem Schuljahr 2021/2022 eingeführt
                                             werden soll, zeichnet sich durch einen
                                             hohen Praxisanteil aus. Sie wird an bis zu
                                             50 Standorten im Land eingerichtet und
                                             löst schrittweise die bisherigen Angebote
                                             9+ und Produktives Lernen ab.

18
Prävention

  Schutz vor
 sexualisierter
    Gewalt

                                                 Schulgirokonto
Früh wachsam sein
Bundesweit erleiden jedes Jahr tausen-

                                              Service für Eltern
de Schülerinnen und Schüler sexuali-
sierte Gewalt – zumeist in der eigenen
Familie, im sozialen Umfeld, aber auch in
Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
und zunehmend über digitale Medien.          Einfacher Zahlungsverkehr
Die betroffenen Mädchen und Jungen
brauchen kompetente und sensible An-         Schulen können im Namen des Landes
sprechpartnerinnen und Ansprechpart-         Schulgirokonten einrichten, damit Zah-
ner, die die Signale erkennen und wissen,    lungen für Klassenfahrten oder Wander-
was im Verdachtsfall zu tun ist.             tage, Schulfeste und andere Veranstal-
Mecklenburg-Vorpommern hebt im               tungen für alle Beteiligten einfacher
novellierten Schulgesetz den Schutz          organisiert werden können. Die Bank
gegen sexualisierte Gewalt und Mobbing       kann von den Schulen selbst gewählt
hervor. Maßnahmen, mit denen die Schu-       werden. Die neue gesetzliche Regelung
len Kinder und Jugendliche aufklären,        im Schulgesetz wird durch eine
begleiten und im Fall der Fälle auffangen,   Richtlinie näher ausgeführt.
sollen verbindlich ins Schulprogramm
aufgenommen werden.

                                                                                 19
Lehrmaterialien
                                           Berufsorientierung
Schulbücher und
		      Medien                              Übergang
                                           		 Schule­-Beruf
Freie Auswahl für Lehr­
materialien:
Mehr Freiraum bei Entscheidungen
                                           Berufliche Orientierung
Die Grenzen von Schulbüchern, die frü-     Was will ich mal werden?
her genehmigungspflichtig waren, und
genehmigungsfreien Unterrichtsmedien       Die Berufsorientierung wird integraler
verschwimmt immer mehr. Dies liegt         Bestandteil aller Fächer und Jahrgangs-
auch an der zunehmenden Digitalisie-       stufen. Schülerinnen und Schüler sollen
rung. Schulen können deswegen ihre         am Ende ihrer Schulzeit eine individuell
Schulbücher und Unterrichtsmedien          angemessene Berufsperspektive entwi-
frei wählen. Mecklenburg-Vorpommern        ckelt haben und sich für einen Berufs-
folgt mit der Neuregelung dem Beispiel     weg entscheiden können. Neben dem
anderer Bundesländer, die schon seit       Leitfach Arbeit-Wirtschaft-Technik (AWT)
vielen Jahren auf eine Zulassung der       wird in der neuen Generation von Fach-
Unterrichtsmedien verzichten. Dazu zäh-    Rahmenplänen die Berufliche Orientie-
len Schleswig-Holstein und Hamburg,        rung von Anfang an mitgedacht.
das Saarland und Berlin. Die Auswahl
der Schulbücher und Unterrichtsmedien
erfolgt nun durch die Fachschaften         Berufliche Bildung gestärkt
einer Schule unter der Dienstaufsicht      Ausbildung gleichwertig
der Schulleitung. Dort lag auch bisher
schon die Entscheidung für die Aus-        Eine neue Formulierung im Schulgesetz
wahl von Schulbüchern aus den vorher       hebt die Gleichwertigkeit von akademi-
geprüften Listen der Schulbuchkataloge.    scher und beruflicher Bildung besonders
Ausnahmen bilden die Schulbücher für       hervor. Damit verfolgt das Land das Ziel,
den evangelischen und katholischen         eine oftmals einseitige gesellschaftliche
Religionsunterricht, die weiterhin einer   Ausrichtung auf das Studium zugunsten
Zulassung unterliegen.                     einer Berufsbildung zu verändern. Des-
                                           halb findet auch am Gymnasium nicht
                                           nur Studienorientierung, sondern auch
                                           Berufsorientierung statt. Außerdem wird
                                           „Berufliche Orientierung“ künftig in der
                                           gymnasialen Oberstufe in der Jahrgangs-
                                           stufe 11 als Grundkurs vermittelt und ist
                                           damit Schulfach.

20
21
Impressum

     Herausgeber                         Verantwortlich
     Ministerium für Bildung,            Henning Lipski (V.i.S.d.P.)
     Wissenschaft und Kultur
     Mecklenburg-Vorpommern              Gestaltung
     Werderstr. 124                      primavia agentur für print, web & identity,
     19055 Schwerin                      www.primavia.de

     E-Mail: presse@bm.mv-regierung.de   Bildnachweis
     Tel.: 0385 588-7003                 Ute Grabowsky/www.photohek.de,
     Fax: 0385 588-7082                  foldyart1980, jenteva, stock.adobe.com

     Internet                            Illustrationen
     www.bm.regierung-mv.de              Florian Biermeier, www.florianbiermeier.de
     www.bildung-mv.de
     www.Lehrer-in-MV.de                 Korrektorat/Lektorat
                                         WISPRA I Wissen trifft Sprache, www.wispra.eu

                                         Druck
                                         Druckerei Weidner GmbH,
                                         www.druckerei-weidner.de

                                         Stand
                                         März 2020

22
klimaneutral
                                   natureOffice.com | DE-324-JPGZXBV
                                   gedruckt

Diese Broschüre wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und
Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von de-
ren Kandidaten oder Helfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet wer-
den. Dies gilt für alle Wahlen. Missbräuchlich ist besonders die Verteilung auf Wahlkampfveranstaltun-
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