Wegweiser Schulgesetz - Das ändert sich an den Schulen
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Liebe Leserin, lieber Leser, alle Kinder und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern sollen die bestmögliche individuelle Förderung erhalten. Das ist unser Ziel. Inklusion verstehen wir als gezielte Förderung aller: vom spezifischen Förderbedarf bis zur Hochbegabung. Die Rege- lungen, mit denen wir diesem Anspruch gerecht werden wollen, sind ein inhaltlicher Schwerpunkt des neuen Schulgesetzes. Wir geben den Schulen ausreichend Zeit und Freiraum, um ihren Schulalltag behutsam anzupassen und sich schrittweise so aufzu- stellen, dass jede Schülerin und jeder Schüler die Schule erfolgreich durchlaufen kann. Das neue Schulgesetz ist aber kein reines Inklusionsgesetz, sondern ein Gesetz, das unseren Schulen die Möglichkeit eröffnet, sich weiterzuentwickeln. Wir haben bei- spielsweise die Gleichwertigkeit von Studium und Berufsausbildung in den Regelun- gen verankert und die berufliche Orientierung als integralen Bestandteil aller Fächer festgeschrieben. Die Schulen haben nun außerdem mehr Freiheiten. Sie können zum Beispiel selber bestimmen, welche Schulbücher und Unterrichtsmedien sie verwen- den und sie können Schulgirokonten einrichten, um Klassenfahrten oder Wandertage einfacher zu organisieren. Gute Schule braucht einen rechtlichen Rahmen. Den haben wir jetzt gesetzt. Bettina Martin Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur 3
Neues Schulgesetz Nach 14 Jahren war es Zeit für ein neues und zeitgemäßes Schulgesetz. Mit der Novelle aus dem November 2019 hat Mecklenburg-Vorpommern nun ein Regelwerk, das nicht nur den aktuellen gesellschaftlichen und pädagogischen Anforderungen gerecht wird, sondern das auch den rechtlichen Rahmen dafür schafft, Schule weiterzuentwickeln. Ein inhaltlicher Schwerpunkt dieses Gesetzes liegt darauf, dass Inklusion an allen Schulen im Land gelebte Realität werden kann. Die Umsetzung soll schritt- weise und mit Augenmaß erfolgen. Ziel dieser Novelle ist es, die Arbeit an den Schulen zu vereinfachen und sie darin zu unterstützen, den gegenwärtigen und künftigen Herausforderungen erfolg- reich zu begegnen. Die Regelungen setzen im Schulalltag an und reichen von der Schuleingangs- und flexiblen Schul- ausgangsphase über neue Lernformen wie das Familienklassenzimmer bis hin zum besseren Schutz vor sexualisierter Gewalt und Mobbing. 4
Inhalt Schulstart 06 Inklusion 08 Lerngruppen 10 Förderschulen 14 Schulen mit spezifischer Kompetenz 15 Weiterführende Schulen 16 Schulabschluss 18 Schutz vor sexualisierter Gewalt 19 Schulgirokonto 19 Lehrmaterialien 20 Berufsorientierung 20 Impressum 22 5
Schulpflicht Wann geht es los? Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die spätestens am 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, mit dem 1. August desselben Jahres. Kinder, die spätes- tens am 30. Juni des darauffolgenden Jahres sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind. Mit der Einschulung beginnt die Schulpflicht. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann im Einvernehmen mit der Schul leiterin beziehungsweise mit dem Schul leiter der örtlich zuständigen Grund schule die Einschulung um ein Jahr Schuleingangsphase zurückgestellt werden. Individuelle Lernzeit möglich Die Jahrgangsstufen 1 und 2 bilden Grundschule die Schuleingangsphase. Die Schulein- Ein guter Start gangsphase kann von Schülerinnen und Schülern in einem Zeitraum von einem Lesen, Schreiben, Rechnen lernen steht Schuljahr bis zu drei Schuljahren besucht in den ersten vier Schuljahren auf dem werden. In der Schuleingangsphase Stundenplan. Die Grundschule vermittelt werden keine Ziffernnoten erteilt. Die Grundlagen und schafft das Fundament, Erziehungsberechtigten erhalten statt- damit Mädchen und Jungen während dessen eine differenzierte schriftliche ihrer Schullaufbahn Erfolg haben. Die Einschätzung über den Leistungsstand ersten Schuljahre sind durch das gemein- der Kinder. Die ersten Ziffernnoten same Lernen von Kindern mit unter- werden in der Regel in der Jahrgangs- schiedlichen individuellen Lernvoraus- stufe 3 erteilt. setzungen und Lernerfahrungen geprägt. Die Schülerinnen und Schüler bringen unterschiedliche Fähigkeiten, Einstellun- gen und Erwartungen in die Schule mit. Unabhängig von der individuellen Ent- wicklung sollen die Kinder am Ende der Grundschulzeit über vergleichbare Grund- kenntnisse und Fertigkeiten verfügen. 7
Inklusion Entschleunigung im Schulgesetz Individuelle Förderung für alle In Mecklenburg-Vorpommern werden alle 2020 / 2021 Kinder und Jugendlichen in der Schule entsprechend ihren individuellen Bedürf- 2019 / 2020 Grundschule* nissen gefördert. Inklusion schließt alle Schülerinnen und Schüler ein – jene mit Einrichtung sonderpädagogischem Förderbedarf, aber Grundschule* LG Sprache auch besonders begabte Mädchen und Einrichtung Einrichtung Jungen. An immer mehr Schulen lernen Lerngruppe (LG) LG Verhalten diese Kinder gemeinsam. Das Land setzt Verhalten (esE) – (esE) – die Inklusion Schritt für Schritt und mit Familien Kleine Schulwerk Augenmaß um. Die Praxis zeigt, dass statt an Grund klassenzimmer Inklusion dabei nicht nur für Kinder mit schulen Förderbedarf eine Bereicherung und eine Weiterführende Veränderung zum Besseren ist. Gezielte Schule* Förderschule individuelle Förderung macht auch die Einrichtung LG Aufhebung Förder- besser, die bereits gut in der Schule sind. Verhalten (esE) – schule Sprache Wissenschaftliche Studien haben bewiesen, Schulwerkstatt zum 31.07.2020 dass Inklusion in der Schule funktionieren kann. Der Rügener Schulversuch hat ge- zeigt: Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf lernen mehr und Kinder ohne Förderbedarf lernen nicht weniger. Modul 1 8
2027 / 2028 Einführung eines Grundschule* inklusiven Schulsystems in Einrichtung Mecklenburg-Vorpommern 2026 / 2027 LG Lernen ab Jahrgangsstufe 3 bis 2028 2025 / 2026 Weiterführende Schule* 2024 / 2025 Einrichtung 2023 / 2024 LG Lernen ab Jahrgangsstufe 5 2022 / 2023 Integration des 2021 / 2022 freiwilligen Grundschule 10. Schuljahres in Einführung FLEX Regionale Schulen und zum 01.08.2024 Gesamtschulen (auf freiwilliger Basis) Förderschule Einrichtung Aufhebung Förder- Diagnoseförder schule Lernen lerngruppe* zum 31.07.2027 (DFLG: Schülerinnen und Schüler mit besonders starken Entwicklungsver- Weiterführende zögerungen) Schule* Einführung Zeit für Verzicht auf Modul 3 Einrichtung von Berufsreife dual an Schul- LRS-Klassen der Regionalen Schulen versuche Jahrgangsstufe 2 und an Inklusion Gesamtschulen Modul 2 Das Rügener Inklusionsmodell (RIM): * an ausgewählten Standorten www.rim.uni-rostock.de 9
Inklusive Lerngruppen Lerngruppe Sprache Sonderpädagogische an ausgewählten Grundschulen Förderung In der Lerngruppe Sprache werden Schü- lerinnen und Schüler mit besonders stark ausgeprägtem sonderpädagogischen För- Lerngruppen derbedarf im Förderschwerpunkt Sprache an ausgewählten Grundschulen beschult. Schule hat die spannende Aufgabe, Wissen Für die Aufnahme ist eine Diagnostik durch zu vermitteln, aber auch Fähigkeiten und den Zentralen Fachbereich für Diagnostik Kenntnisse zu entwickeln und dies nach und Schulpsychologie erforderlich. Diese vorgegebenen Rahmenplänen. Alle Kinder kann bereits vor dem Schuleintritt erfolgen. sind kleine und große Persönlichkeiten mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen. Lerngruppe Verhalten Für Schülerinnen und Schüler mit sonder- Familienklassenzimmer pädagogischem Förderbedarf soll es künftig viele Unterstützungssysteme geben. In der Lerngruppe Verhalten (hier: Familien- klassenzimmer) lernen Kinder im Grund- Schülerinnen und Schüler, die in einer schulalter mit und ohne Förderbedarf im inklusiven Lerngruppe gefördert werden, Bereich der emotionalen und sozialen Ent- gehören zu einer Grundschulklasse oder wicklung (Verhalten) an einem Tag in der einer Klasse der weiterführenden allgemein Woche gemeinsam mit ihren Erziehungs- bildenden Schule. Die inklusiven Lerngrup- berechtigten. Das Familienklassenzimmer pen werden im ganzen Land für Schülerin- kann die Schule selbstständig einrichten. nen und Schüler mit starken Auffälligkeiten in den Bereichen Sprache, Verhalten oder Woher stammt die Idee? Lernen gebildet. Die gezielte Förderung in den Lerngruppen wird von Sonderpädago Die Klinikschule Stralsund hat das erste ginnen und Sonderpädagogen über Familienklassenzimmer in Mecklenburg- nommen. Vorpommern eingerichtet. Das Konzept basiert auf dem Ansatz von Eia Asen. Der Zwischen den Regelklassen und den inklu- gebürtige Berliner arbeitet seit 40 Jahren siven Lerngruppen besteht eine Durchläs- als Arzt, Psychiater und Psychotherapeut in sigkeit. Das heißt, Kinder und Jugendliche London. Mit seiner Idee, Eltern und Kinder wechseln auf Grundlage der individuellen gemeinsam zur Schule zu schicken, erzielt Förderplanung aus ihrer Schulklasse in die er hohe Erfolgsquoten. Eltern lernen, wie jeweilige inklusive Lerngruppe. Regelschul- ihre Kinder am besten lernen und welche lehrkräfte sowie Sonderpädagoginnen und Unterstützungsmöglichkeiten wirksam Sonderpädagogen tauschen sich regelmä- sind. Kinder lernen gemeinsam mit ihren ßig aus und unterstützen sich gegenseitig. Eltern zu lernen und zu reflektieren. 10
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Lerngruppe Verhalten Lerngruppe Lernen Kleine Schulwerkstatt an Grundschulen ab Jahrgangsstufe 5 In der Lerngruppe Verhalten (hier: Auch im weiterführenden Bereich Kleine Schulwerkstatt an Grundschulen) werden Schülerinnen und Schüler mit werden Schülerinnen und Schüler mit besonders stark ausgeprägtem son- sonderpädagogischem Förderbedarf derpädagogischen Förderbedarf im im Förderschwerpunkt emotionale und Förderschwerpunkt Lernen individuell soziale Entwicklung an ausgewählten in der Lerngruppe Lernen gefördert. Ab Grundschulen beschult. Für die Aufnahme Jahrgangsstufe 5 wird diese Förderung ist eine Diagnostik durch den Zentralen an ausgewählten Regionalen Schulen Fachbereich für Diagnostik und Schulpsy- und Gesamtschulen angeboten. Die chologie erforderlich. Diese kann bereits Jugendlichen können die Lerngruppe vor dem Schuleintritt erfolgen. bis zur Jahrgangsstufe 9 besuchen. Die Eine spätere Aufnahme in die Lerngruppe Teilnahme ist auch hier nur nach e iner Verhalten ist selbstverständlich möglich. Diagnostik durch den Zentralen Fachbe Die Umschulung an die Schule mit dem reich für Diagnostik und Schul Förderschwerpunkt emotionale und so- psychologie möglich. ziale Entwicklung erfolgt, wenn weiterhin eine intensive Förderung notwendig ist. Diagnoseförderlerngruppe bei Entwicklungsverzögerungen Lerngruppe Lernen In der Diagnoseförderlerngruppe (DFLG) ab Jahrgangsstufe 3 werden Schülerinnen und Schüler mit besonders starken Entwicklungsverzöge- In der Lerngruppe Lernen werden Schü- rungen beschult. Für die Aufnahme ist es lerinnen und Schüler mit besonders stark notwendig, den Zentralen Fachbereich ausgeprägtem sonderpädagogischen für Diagnostik und Schulpsychologie Förderbedarf im Förderschwerpunkt einzubeziehen. Diese kann bereits vor Lernen an ausgewählten Grundschulen Schuleintritt erfolgen. Eine Umschulung ab der Jahrgangsstufe 3 beschult. Für die an die Schule mit dem Förderschwer- Aufnahme ist eine Diagnostik durch den punkt geistige Entwicklung erfolgt, Zentralen Fachbereich für Diagnostik wenn weiterhin eine sehr intensive und Schulpsychologie erforderlich. Förderung der Schülerinnen und Schüler notwendig sein sollte. 13
Förderschulen Sonderpädagogische Förderung Förderschulen in Mecklenburg-Vorpommern Parallel zu den neu eingerichteten Lerngruppen bleibt in Mecklenburg- Vorpommern ein Netz an Förder schulen bestehen. Weiterhin geben wird es die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten: Schule mit dem Förder- • Sehen schwerpunkt Lernen • Hören Die Förderschulen mit dem Förder- schwerpunkt Lernen laufen schrittweise • emotionale und soziale zum 31. Juli 2027 aus. Schülerinnen und Entwicklung Schüler mit Förderbedarf in diesem Bereich sollen künftig ab der Jahrgangs- • körperliche und motorische stufe 3 (nach der Schuleingangsphase) Entwicklung in Lerngruppen oder im gemeinsamen Unterricht beschult werden. Für die • geistige Entwicklung Aufnahme ist eine Diagnostik durch den Zentralen Fachbereich für Diagnostik • Unterricht kranker und Schulpsychologie erforderlich. Schülerinnen und Schüler 14
Schulen mit dem Förderschwerpunkt... Schulen mit dem Förderschwerpunkt... Abschluss Mittlere Reife / Berufsreife Förderbeschulung ohne anerkannten Abschluss Aufbau des inklusiven Schulsystems Mecklenburg-Vorpommern Schulen mit spezifischer Kompetenz Schülerinnen und Schüler mit sonder- Bodenleitsysteme sollen den Schüle- pädagogischem Förderbedarf sollen die rinnen und Schülern mit dem Förder- Möglichkeit erhalten, in der Nähe ihres schwerpunkt Sehen den Schulalltag Wohnortes zur Schule zu gehen. erleichtern. Fahrstühle werden dort angebaut, wo sie bis jetzt noch fehlen. Allgemein bildende Schulen werden in den kommenden Jahren an ausgewähl- Die bereits bestehenden überregionalen ten Standorten als Schulen mit spezi- Förderzentren in Neukloster, Güstrow, fischer Kompetenz so umgestaltet, dass Neubrandenburg, Rostock und Schwerin Schülerinnen und Schüler mit Förder- für die einzelnen Förderschwerpunkte bedarf in diesem Bereich ebenfalls dort Hören oder Sehen oder körperliche und ohne Beeinträchtigung die Schule besu- motorische Entwicklung bleiben erhalten chen können. So werden beispielsweise und stehen den Schulen mit spezifischer Akustikdecken eingezogen, um einen Kompetenz zur Seite. besseren Schallschutz zu installieren. 15
Weiterführende Schulen Schullaufbahnempfehlung Kompass für den weiteren Bildungsweg Kinder unterscheiden sich in ihrem Neben den Lernergebnissen werden Leistungsvermögen, ihrer Motivation, auch die Lernentwicklung, fachübergrei- ihren Stärken und Schwächen und fende Fähigkeiten sowie das Arbeits- und damit auch in ihren schulischen und Sozialverhalten der Schülerin oder des beruflichen Erfolgsaussichten. Erzie- Schülers in der Schullaufbahnempfeh- hungsberechtigte müssen nach der lung berücksichtigt. Orientierungsstufe entscheiden, welche weiterführende Schule ihr Kind besuchen soll. Die Entscheidung wird durch eine Schullaufbahnempfehlung unterstützt. Probeschuljahr am Gymnasium Zeit, sich zu bewähren Am Ende des ersten Halbjahres der Jahrgangsstufe 6 erhalten die Erzie- Für Schülerinnen und Schüler, deren hungsberechtigten eine schriftliche Erziehungsberechtigte sich trotz einer Schullaufbahnempfehlung, auf deren anderslautenden Schullaufbahnempfeh- Grundlage und nach einer ausführlichen lung für den gymnasialen Bildungsgang ab Beratung durch die Schule sie die Wahl Jahrgangsstufe 7 entschieden haben, wird eines weiterführenden Bildungsganges es weiterhin einen Erprobungszeitraum treffen können. Bei einer Empfehlung geben. Die 7. Klasse ist das Erprobungs- für den gymnasialen Bildungsgang muss schuljahr, in dem die Leistungs- und Lern die Leistungs- und Lernentwicklung entwicklungen der Schülerinnen und erwarten lassen, dass die Schülerin oder Schüler geprüft werden, so dass eine Ein- der Schüler den Anforderungen des schätzung vorgenommen werden kann, ob Gymnasiums entsprechen kann. Deshalb sie den Anforderungen des Gymnasiums ist ein verbindlicher Notendurchschnitt tatsächlich entsprechen. Das Erprobungs- von 2,5 für die drei Kernfächer Deutsch, schuljahr ermöglicht den Schülerinnen Mathematik und erste Fremdsprache und Schülern sich gut in den gymnasialen Voraussetzung. Bildungsgang einzugewöhnen. 16
Mittlere Reife am Gymnasium Direkt in die Ausbildung Schülerinnen und Schüler, die in der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums einen Notendurchschnitt über alle Fächer von 3,9 und besser erreichen, erhalten mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums einen der Mittleren Reife gleichwertigen Abschluss. Eine zusätz- liche Prüfung ist nicht mehr erforderlich. Darüber hinaus können Schülerinnen Um ein Studium an einer Fachhochschule und Schüler, die das Gymnasium vor dem aufnehmen zu können, bedarf es zusätz- Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife lich eines fachpraktischen Teils, der z. B. verlassen und die Mittlere Reife anstre- durch eine Berufsausbildung, ein einjäh- ben, auch weiterhin eine entsprechende riges gelenktes Praktikum, ein freiwillig zentrale Prüfung ablegen. abgeleistetes soziales oder ökologisches Jahr, den Wehr- oder Zivildienst sowie den Der schulische Teil der Fachhochschulrei- Bundesfreiwilligendienst nachgewiesen fe kann an weiterführenden Schulen mit werden kann. gymnasialer Oberstufe, Fach- und Abend- gymnasien erworben werden. Näheres dazu regeln die Paragrafen 48 – 50 der ils ulischen Te Oberstufen- und Abiturprüfungsver An erke n nung des sch Die s ordnung M-V. t frühesten ho ch schulreife is 1 gangsstufe 1 der Fach am Ende der Ja hr ch. iums mögli des Gymnas 17
Schulabschluss Wege zum Schulabschluss Flexible Schulausgangsphase Freiwilliges 10. Schuljahr Mehr Zeit zum Lernen In Mecklenburg-Vorpommern soll kein Jugendlicher die Schule ohne Schul- Das freiwillige 10. Schuljahr ist ein einjäh- abschluss verlassen müssen. Durch die riges Bildungsangebot, das zur Berufs- Angebote der flexiblen Schulausgangs- reife führt. Es richtet sich an Schülerinnen phase werden den Schülerinnen und und Schüler die die Jahrgangsstufe 9 Schülern klare Wege aufgezeigt, wie sie besuchen, aber nicht erfolgreich ab- die Berufsreife erlangen können, wenn geschlossen haben und mehr Zeit zum es über den herkömmlichen Weg in der Lernen benötigen. Regelschule nicht gelingt. Fester Bestand- teil dieser Angebote sind Praktika in Aus- Berufsreife dual bildungsbetrieben. Frühzeitige Einblicke Hoher Praxisanteil in das praktische Berufsleben neben dem Schulalltag sollen motivieren und dabei Die Berufsreife dual ist ein zwei- bis drei- helfen, den Übergang von der Schule in jähriges Bildungsangebot. Sie führt zur den Beruf erfolgreich zu meistern. Berufsreife und richtet sich an Schülerin- nen und Schüler, die die Jahrgangsstufe 7 besucht haben und deren Schulabschluss gefährdet ist. Die Berufsreife dual, die ab dem Schuljahr 2021/2022 eingeführt werden soll, zeichnet sich durch einen hohen Praxisanteil aus. Sie wird an bis zu 50 Standorten im Land eingerichtet und löst schrittweise die bisherigen Angebote 9+ und Produktives Lernen ab. 18
Prävention Schutz vor sexualisierter Gewalt Schulgirokonto Früh wachsam sein Bundesweit erleiden jedes Jahr tausen- Service für Eltern de Schülerinnen und Schüler sexuali- sierte Gewalt – zumeist in der eigenen Familie, im sozialen Umfeld, aber auch in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen und zunehmend über digitale Medien. Einfacher Zahlungsverkehr Die betroffenen Mädchen und Jungen brauchen kompetente und sensible An- Schulen können im Namen des Landes sprechpartnerinnen und Ansprechpart- Schulgirokonten einrichten, damit Zah- ner, die die Signale erkennen und wissen, lungen für Klassenfahrten oder Wander- was im Verdachtsfall zu tun ist. tage, Schulfeste und andere Veranstal- Mecklenburg-Vorpommern hebt im tungen für alle Beteiligten einfacher novellierten Schulgesetz den Schutz organisiert werden können. Die Bank gegen sexualisierte Gewalt und Mobbing kann von den Schulen selbst gewählt hervor. Maßnahmen, mit denen die Schu- werden. Die neue gesetzliche Regelung len Kinder und Jugendliche aufklären, im Schulgesetz wird durch eine begleiten und im Fall der Fälle auffangen, Richtlinie näher ausgeführt. sollen verbindlich ins Schulprogramm aufgenommen werden. 19
Lehrmaterialien Berufsorientierung Schulbücher und Medien Übergang Schule-Beruf Freie Auswahl für Lehr materialien: Mehr Freiraum bei Entscheidungen Berufliche Orientierung Die Grenzen von Schulbüchern, die frü- Was will ich mal werden? her genehmigungspflichtig waren, und genehmigungsfreien Unterrichtsmedien Die Berufsorientierung wird integraler verschwimmt immer mehr. Dies liegt Bestandteil aller Fächer und Jahrgangs- auch an der zunehmenden Digitalisie- stufen. Schülerinnen und Schüler sollen rung. Schulen können deswegen ihre am Ende ihrer Schulzeit eine individuell Schulbücher und Unterrichtsmedien angemessene Berufsperspektive entwi- frei wählen. Mecklenburg-Vorpommern ckelt haben und sich für einen Berufs- folgt mit der Neuregelung dem Beispiel weg entscheiden können. Neben dem anderer Bundesländer, die schon seit Leitfach Arbeit-Wirtschaft-Technik (AWT) vielen Jahren auf eine Zulassung der wird in der neuen Generation von Fach- Unterrichtsmedien verzichten. Dazu zäh- Rahmenplänen die Berufliche Orientie- len Schleswig-Holstein und Hamburg, rung von Anfang an mitgedacht. das Saarland und Berlin. Die Auswahl der Schulbücher und Unterrichtsmedien erfolgt nun durch die Fachschaften Berufliche Bildung gestärkt einer Schule unter der Dienstaufsicht Ausbildung gleichwertig der Schulleitung. Dort lag auch bisher schon die Entscheidung für die Aus- Eine neue Formulierung im Schulgesetz wahl von Schulbüchern aus den vorher hebt die Gleichwertigkeit von akademi- geprüften Listen der Schulbuchkataloge. scher und beruflicher Bildung besonders Ausnahmen bilden die Schulbücher für hervor. Damit verfolgt das Land das Ziel, den evangelischen und katholischen eine oftmals einseitige gesellschaftliche Religionsunterricht, die weiterhin einer Ausrichtung auf das Studium zugunsten Zulassung unterliegen. einer Berufsbildung zu verändern. Des- halb findet auch am Gymnasium nicht nur Studienorientierung, sondern auch Berufsorientierung statt. Außerdem wird „Berufliche Orientierung“ künftig in der gymnasialen Oberstufe in der Jahrgangs- stufe 11 als Grundkurs vermittelt und ist damit Schulfach. 20
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Impressum Herausgeber Verantwortlich Ministerium für Bildung, Henning Lipski (V.i.S.d.P.) Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Gestaltung Werderstr. 124 primavia agentur für print, web & identity, 19055 Schwerin www.primavia.de E-Mail: presse@bm.mv-regierung.de Bildnachweis Tel.: 0385 588-7003 Ute Grabowsky/www.photohek.de, Fax: 0385 588-7082 foldyart1980, jenteva, stock.adobe.com Internet Illustrationen www.bm.regierung-mv.de Florian Biermeier, www.florianbiermeier.de www.bildung-mv.de www.Lehrer-in-MV.de Korrektorat/Lektorat WISPRA I Wissen trifft Sprache, www.wispra.eu Druck Druckerei Weidner GmbH, www.druckerei-weidner.de Stand März 2020 22
klimaneutral natureOffice.com | DE-324-JPGZXBV gedruckt Diese Broschüre wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von de- ren Kandidaten oder Helfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet wer- den. Dies gilt für alle Wahlen. Missbräuchlich ist besonders die Verteilung auf Wahlkampfveranstaltun- gen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist auch die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bestehenden Wahl darf die vorliegende Druckschrift nicht so verwendet werden, dass dies als eine Parteinahme des Herausgebers zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Diese Beschränkungen gelten unabhängig vom Vertriebsweg, also unabhängig davon, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Informationsschrift dem Empfänger zugegangen ist. 23
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