WEITBLICK BEI GRUNDSTEUERREFORM - BSTBK
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OKTOBER 2021 Prof. Dr. Hartmut Schwab Präsident der BStBK Weitblick bei Grundsteuerreform Liebe Kolleginnen und Kollegen, was erhebliche Rechenarbeit mit sich bringt. Das verstehen wir grund- sätzlich. Gleichwohl ist das eklatante Missverhältnis bei der Bearbei- Sie werden die Entwicklungen zur Reform der Grundsteuer sicher tungszeit durch Steuerpflichtige einerseits und Verwaltung andererseits verfolgt haben. Doch ist Ihnen bewusst, mit welch knappen Fristen nicht zu verstehen. Bis Ende 2024 kann die Grundsteuer auf Grundlage wir es dabei zu tun haben? Die neuen Grundstückswerte müssen der bisherigen Daten erhoben werden. Liegen die notwendigen neuen auf den 1. Januar 2022 festgestellt werden. Die Finanzverwaltung Daten dann nicht vor, so läuft die jetzige Grundsteuer ersatzlos aus. sieht jetzt vor, dass zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 die Feststellungserklärungen elektronisch abgegeben werden Wir werden uns daher vor allem dafür stark machen, die Deklarations- müssen. Vielleicht winken manche von Ihnen hier ab. Denn die Erklä- arbeiten für uns Kollegen und Kolleginnen möglichst zu vereinfachen. rungen selbst sind selten das Problem, aber die notwendigen Daten Dafür müssten wir auf bereits elektronisch erfasste Grundstücksdaten müssen beschafft werden. Für 36 Millionen Immobilieneinheiten zu den Grundstücken unserer Mandantschaft online zugreifen können. müssen neue Grundstückswerte binnen eines 4-Monatszeitraums So wie z. B. Notare Grundbuchdaten abrufen können. Das wäre schon ermittelt werden. Ein wahnsinniger Kraftakt. einmal eine kleine Erleichterung für die Arbeit in den Kanzleien. Eigentlich müsste man schon jetzt auf seine Mandantschaft zugehen Neben den Corona-Hilfen wird auch die Grundsteuer ein riesiger und mit der Ermittlung der entsprechenden Grundstückswerte Kraftakt für unsere Kanzleien. Unglücklich ist, dass Deklarationen, beginnen. Denn das kann sich durchaus hinziehen. Oft muss auch Schlussrechnung und Grundsteuer keine Rücksicht aufeinander die Mandantschaft erst einmal die zugrunde liegenden Unterlagen nehmen. Als Organ der Steuerrechtspflege und Freier Beruf haben beschaffen. Meine Erfahrung ist, dass längst nicht jede Baumaß- wir aber auch eine gesellschaftliche Verpflichtung und einen klaren nahme sachgerecht dokumentiert ist. Wer dann noch Mandate mit Auftrag, nämlich unsere Mandantschaft bei der Erfüllung ihrer steuer Grundstücken in mehreren Bundesländern betreut, wird sich außer- lichen Pflichten zu unterstützen. dem in kürzester Zeit in zwar zum Teil ähnliche, doch im Detail sehr unterschiedliche gesetzliche Regelungen einarbeiten müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie müssen sich auf das Kommende organisatorisch und fachlich vorbereiten. Abzuwarten und die Dinge So sehr wir auch eine längere Frist bräuchten und diese auch weiter for- auf sich zukommen zu lassen, wird nicht ausreichen. Parallel führen dern, wir müssen uns darauf vorbereiten, dass uns diese wahrscheinlich wir auf Landes- und Bundesebene intensive Gespräche mit den Ver- nicht eingeräumt wird. Denn das Bundesverfassungsgericht hat für die antwortlichen, mit dem Ziel, dieses ambitionierte Vorhaben überhaupt Reform sehr enge Fristen gesetzt. Gleichzeitig ist die Grundsteuer von zu realisieren und den Berufsstand nicht über Gebühr zu belasten. zentraler Bedeutung für die Finanzierung der Gemeinden. Diese können erst, nachdem die Finanzämter die Grundstückswerte festgestellt haben, Ihr ihre Hebesätze justieren. Die Reform soll aufkommensneutral erfolgen, Hartmut Schwab BStBK-Report Oktober 2021 1
STEUERRECHT TREFFPUNKT BERLIN Hinweise zur steuerlichen Rechnungslegung Präsidententreffen bei gemeinnützigen Einrichtungen der Steuerberater- Die Zahl der Vereine und Non-Profit-Organi- lagen mit grundsätzlichen Ausführungen zur kammern sationen in Deutschland stieg in den letzten kaufmännischen Rechnungslegung sowie Jahren stetig an. Aktuell existieren mehr als zur steuerlichen Rechnungslegung in den Am 8. September 2021 diskutierten die 600.000 eingetragene Vereine, von denen vier Sphären des Gemeinnützigkeitsrechts Teilnehmer*innen in Berlin fachliche Fra- eine Mehrzahl als gemeinnützig eingestuft aufgezeigt, insbesondere mit praktischen gen zu aktuellen Steuer- und Berufsrechts- ist. Darüber hinaus bestehen weitere ge- Hinweisen zum Kontenrahmen und -aufbau. themen. Gesprochen wurde u. a. über die meinnützige Organisationsformen bspw. in Daran anschließend werden die Bereiche Reform der Steuerberaterprüfung, Aktuelles der Rechtsform der GmbH, der Stiftung oder Umsatzsteuer und Spendenrecht sowie wei- zum Geldwäschegesetz und zum Steuerfach der Genossenschaft. Diese gemeinnützigen tere steuerliche Fragen zur Rechnungslegung angestellten-Neuordnungsverfahren. Einrichtungen unterliegen speziellen Rege- erörtert. lungen sowohl in steuerlicher Hinsicht als auch bei den Vorschriften zur Rechnungs Im zweiten Teil werden die verschiedenen legung. Dabei haben steuerliche Regelungen Formen der Rechnungslegung dargestellt, Auswirkungen auf die Rechnungslegung und wobei sich die ausführliche Darstellung der umgekehrt. Rechnungslegung nach kaufmännischem Prinzip auf spezielle Fragen bei einzelnen Po- Vor diesem Hintergrund hat die BStBK Hin- sitionen des Jahresabschlusses konzentriert. weise zur steuerlichen Rechnungslegung bei gemeinnützigen Einrichtungen erarbeitet Im dritten Teil erfolgt eine ausführliche Dar- und diese in einem neuen Kapitel I 3.2.4 stellung der Mittelverwendungsrechnung als im Berufsrechtlichen Handbuch veröffent- wichtigster Nachweis für die Einhaltung des licht. Die Hinweise geben dem Berufsstand Gebots der Vermögensbindung und der zeit- einen umfassenden Überblick über die ein- nahen Verwendung der zugeflossenen Mittel. schlägigen Regelungen und zur Lösung prak- tischer Fragestellungen. Um das Ganze hand- Anlagen zu den Hinweisen sollen die prak- habbar zu halten, legten die Expert*innen tische Arbeit unterstützen. den Schwerpunkt auf die Rechnungslegung nach kaufmännischem Prinzip. Die Hinweise finden Sie unter www.berufsrecht-handbuch.de Im ersten Teil werden die allgemeinen han- delsrechtlichen und steuerlichen Grund BUNDESK AMMERVERSAMMLUNG Bundeskammerversammlung in Mainz Über 100 Delegierte der Steuerberaterkammern nahmen am 20. September 2021 an der 104. Bundeskammerversammlung in Mainz teil. Doris Ahnen, Finanzministerin von Rheinland-Pfalz, referierte in ihrem Grußwort über verschiedene steuer- und berufsrechtliche Themen. Im Anschluss diskutierten die Delegierten unter Vorsitz von BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab u. a. über die Steuer beraterplattform, das Steuerfachangestellten-Neuordnungsverfahren, Tax Compliance im Rahmen der Modernisierung der Betriebs prüfung und weitere Themen. 2 BStBK-Report Oktober 2021
F okus S T E U E R R E C H T BStBK kritisiert Pläne der EU-Kommission zur Geldwäschebekämpfung Im Juli dieses Jahres veröffentlichte die EU-Kommission ihre neuen Vorschläge zur Bekämpfung der Geldwäsche. Diese sehen erneut weit- reichende Verschärfungen der geldwäscherechtlichen Pflichten vor. Die BStBK fordert, von zusätzlichen Belastungen für den Berufsstand und nicht gerechtfertigten Eingriffen in die berufliche Selbstverwaltung abzusehen. Dr. Holger Stein Vizepräsident der BStBK Einrichtung einer europäischen Geldwäschebehörde die Steuerberater*innen ausübt. Zudem würde die Schaffung Das umfangreiche Gesetzespaket der EU-Kommission besteht aus einer Fachaufsicht über die Steuerberaterkammern einen nicht drei Verordnungen und einer Richtlinie. Die wichtigste Änderung gerechtfertigten Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Kam- gegenüber dem Status quo besteht in der geplanten Schaffung einer mern darstellen. europäischen Geldwäschebehörde, der AMLA. Diese soll zwar direkte Aufsichtsbefugnisse nur gegenüber bestimmten Verpflichteten im Keine zusätzlichen bürokratischen Belastungen für den Berufsstand Finanzsektor erhalten, aber ihr sollen auch weitreichende Aufsichts- Die bisherige EU-Geldwäscherichtlinie soll nach den Plänen der befugnisse gegenüber den Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor EU-Kommission in eine Verordnung und in eine neue Geldwäsche eingeräumt werden. Vorgesehen ist, dass die AMLA bei den Aufsichts- richtlinie aufgespalten werden. Der Entwurf sieht dabei eine behörden im Nichtfinanzsektor regelmäßig Peer Reviews durchführt, erneute Verschärfung der geldwäscherechtlichen Pflichten vor. Bei die insbesondere die Angemessenheit der Befugnisse, die perso- Vertragspartner*innen, die eine natürliche Person sind, sollen z. B. nellen Ressourcen, die Unabhängigkeit sowie die Konsistenz und zusätzlich auch der Beruf und die Steueridentifikationsnummer Wirksamkeit der Aufsichtspraxis prüfen und bewerten sollen. erhoben werden. Bei juristischen Personen sollen neben der Steuer identifikationsnummer – sofern vorhanden – auch die sog. Legal Die Kompetenzen der AMLA sollen aber nicht nur auf eine solche Entity Identifier (LEI) erfasst werden. Dies würde bedeuten, dass systemische Prüfung der Aufsichtstätigkeit beschränkt sein. Viel- bei natürlichen Personen die Vorlage des Personalausweises oder mehr soll ihr auch die Befugnis eingeräumt werden, im Einzelfall die Reisepasses und bei Gesellschaften ein Handelsregisterauszug zur konkrete Aufsichtstätigkeit der Aufsichtsbehörde im Nichtfinanz- Identifizierung nicht mehr ausreichen würden. Diese zusätzlichen sektor zu untersuchen. Untersucht wird, ob sie im Einklang mit den Daten und Unterlagen müssten auf andere Weise erst beschafft und rechtlichen Vorgaben durchgeführt wurde bzw. Mängel aufweist. Nachweise zur Verfügung gestellt werden. Bei Feststellung etwaiger Verstöße oder Mängel kann die AMLA der Aufsichtsbehörde unmittelbar Vorgaben zur Beseitigung machen. Gerade für die Verpflichteten im Nichtfinanzsektor und insbesondere Zusätzlich sollen auf nationaler Ebene die Kammern, die die Aufsicht für kleinere Steuerberaterpraxen würden diese Verschärfungen der über die freiberuflichen Verpflichteten führen, einer Fachaufsicht Sorgfaltspflichten zu einem unangemessenen bürokratischen Mehr- durch die zuständigen Ministerien unterstellt werden. aufwand führen. Aber auch die Wirtschaft und die Öffentlichkeit wür- den zusätzlich belastet. Die BStBK plädiert daher dafür, zusätzliche Diese Pläne der EU-Kommission lehnt die BStBK entschieden ab. Es Bürokratielasten bei der Bekämpfung der Geldwäsche zu vermeiden ist zu befürchten, dass die AMLA faktisch doch die direkte Aufsicht und die bislang in der EU-Geldwäscherichtlinie geregelten allgemei- über die Verpflichteten im Nichtfinanzsektor und damit auch über nen Sorgfaltspflichten unverändert beizubehalten. STEUERRECHT „Förderpreis Internationales Steuerrecht“ 2022 ausgeschrieben Bis zum 31. Dezember 2021 können sich jun- tionalen betriebswirtschaftlichen (Steuer-) Die Bewerbungsunterlagen können bis Ende ge Wissenschaftler*innen für den „Förder- Lehre und der Volkswirtschaftslehre bei. des Jahres bei der BStBK eingereicht werden. preis Internationales Steuerrecht“ 2022 bei Ansprechpartnerin für Bewerbungen ist Julia der BStBK bewerben. Der Förderpreis ist mit einem Preisgeld in Spieker, Telefon: 030 240087-62, E-Mail: Höhe von 3.000 Euro dotiert. Zusätzlich steuerrecht@bstbk.de. Mit dem Preis zeichnet sie jährlich eine he- ermöglicht die BStBK die Teilnahme am Kon- rausragende wissenschaftliche Publikation gress der International Fiscal Association Die ausführlichen Teilnahme- auf dem Gebiet des internationalen Steuer- (IFA) 2023 in Cancún/Mexiko. Die Auszeich- bedingungen sind abrufbar rechts aus. Damit trägt die BStBK zur Förde- nung wird am 2. Mai 2022 auf dem DEUT- unter www.bstbk.de. rung des Berufsnachwuchses mit Interesse am SCHEN STEUERBERATERKONGRESS in Berlin internationalen Steuerrecht, an der interna- verliehen. BStBK-Report Oktober 2021 3
SOMMERFEST DER BSTBK TERMINE BStBK-Seminare: Live-Webinar – Von der Präsenzkultur zur digitalen Zusammenarbeit (Halbtagesseminar) 03.11.2021 Workshop: Unternehmensbewertung – Anfertigung von Ertragswertgutachten in Anlehnung an IDW S1 03.+04.11.2021 (Düsseldorf) 1 Live-Webinar – Internationale Am 8. September 2021 lud die BStBK zu ihrem traditionellen Sommerfest ein. Gäste aus Verrechnungspreise Ermittlung – Doku- Politik, Wirtschaft u nd Presse sowie Vertreter*innen der 21 Steuerberaterkammern nutzten mentation – Steuerliche Risiken die Gelegenheit, sich über steuerpolitische und berufsrechtliche Themen auszutauschen. 04.11.2021 Live-Webinar – Jahresabschluss in der Corona-Pandemie (Halbtagesseminar) 16.11.2021 Live-Webinar – Grenzüberschreitender Mitarbeitereinsatz Lohnsteuer & Sozialversicherungsrecht / Outbound und Inbound 18.11.2021 2 3 Update Zölle und Verbrauchsteuern Aktuelle Entwicklungen, Rechtsänderungen, Rechtsprechung 19.11.2021 (Münster) Informationen und Anmeldung unter https://seminare.bstbk.de 5 6 4 BStBK-Report 10·2021 Redaktionsschluss: 27.09.2021 Herausgeber: Bundessteuerberaterkammer Postfach 02 88 55, 10131 Berlin Telefon: 030 240087- 0, Fax: - 99 www.bstbk.de 7 Verantwortlich für den Inhalt: StB/FB f. IStR Prof. Dr. Hartmut Schwab Redaktion: Minou Khodaverdi, Christiane Reckert Presse und Kommunikation, BStBK Gestaltung: Hahn Images Berlin www.hahn-images.de Verlag: C.H. Beck Postfach 40 03 40, 80703 München Telefon: 089 38189 - 0, Fax: - 468 9 Druck: Mayr Miesbach GmbH 8 Am Windfeld 15, 83714 Miesbach 1) BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab bei seiner Begrüßungsrede; 2) Prof. Dr. Hartmut Schwab und Helmut Schleweis, Folgen Sie uns auf unseren Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes; 3) Dr. Rolf Möhlenbrock, Leiter der Steuerabteilung im BMF, Social-Media-Kanälen! und Prof. Dr. Hartmut Schwab; 4) BStBK-Vizepräsident Karl-Heinz Bonjean; 5) BStBK-Vizepräsident Dr. Holger Stein; 6) BStBK-Vizepräsident Volker Kaiser; 7) Prof. Dr. Hartmut Schwab und DStV-Präsident Thorsten Lüth; 8) Thomas Eigenthaler, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, und Dr. Rolf Möhlenbrock; 9) BFB-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer und Prof. Dr. Hartmut Schwab 4 BStBK-Report Oktober 2021
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