WEITBLICK BEI GRUNDSTEUERREFORM - BSTBK

 
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OKTOBER 2021

                                               Prof. Dr. Hartmut Schwab
                                               Präsident der BStBK

                                               Weitblick bei
                                               Grundsteuerreform
Liebe Kolleginnen und Kollegen,                                            was erhebliche Rechenarbeit mit sich bringt. Das verstehen wir grund-
                                                                           sätzlich. Gleichwohl ist das eklatante Missverhältnis bei der Bearbei-
Sie werden die Entwicklungen zur Reform der Grundsteuer sicher             tungszeit durch Steuerpflichtige einerseits und Verwaltung andererseits
verfolgt haben. Doch ist Ihnen bewusst, mit welch knappen Fristen          nicht zu verstehen. Bis Ende 2024 kann die Grundsteuer auf Grundlage
wir es dabei zu tun haben? Die neuen Grundstückswerte müssen               der bisherigen Daten erhoben werden. Liegen die notwendigen neuen
auf den 1. Januar 2022 festgestellt werden. Die Finanzverwaltung           Daten dann nicht vor, so läuft die jetzige Grundsteuer ersatzlos aus.
sieht jetzt vor, dass zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober
2022 die Feststellungserklärungen elektronisch abgegeben werden            Wir werden uns daher vor allem dafür stark machen, die Deklarations-
müssen. Vielleicht winken manche von Ihnen hier ab. Denn die Erklä-        arbeiten für uns Kollegen und Kolleginnen möglichst zu vereinfachen.
rungen selbst sind selten das Problem, aber die notwendigen Daten          Dafür müssten wir auf bereits elektronisch erfasste Grundstücksdaten
müssen beschafft werden. Für 36 Millionen Immobilieneinheiten              zu den Grundstücken unserer Mandant­schaft online zugreifen können.
müssen neue Grundstückswerte binnen eines 4-Monats­zeitraums               So wie z. B. Notare Grundbuchdaten abrufen können. Das wäre schon
ermittelt werden. Ein wahnsinniger Kraftakt.                               einmal eine kleine Erleichterung für die Arbeit in den Kanzleien.

Eigentlich müsste man schon jetzt auf seine Mandantschaft zugehen          Neben den Corona-Hilfen wird auch die Grundsteuer ein riesiger
und mit der Ermittlung der entsprechenden Grundstückswerte                 Kraftakt für unsere Kanzleien. Unglücklich ist, dass Deklarationen,
beginnen. Denn das kann sich durchaus hinziehen. Oft muss auch             Schlussrechnung und Grundsteuer keine Rücksicht aufeinander
die Mandantschaft erst einmal die zugrunde liegenden Unterlagen            nehmen. Als Organ der Steuerrechtspflege und Freier Beruf haben
beschaffen. Meine Erfahrung ist, dass längst nicht jede Baumaß-            wir aber auch eine gesellschaftliche Verpflichtung und einen klaren
nahme sachgerecht dokumentiert ist. Wer dann noch Mandate mit              Auftrag, nämlich unsere Mandantschaft bei der Erfüllung ihrer steuer­
Grundstücken in mehreren Bundesländern betreut, wird sich außer-           lichen Pflichten zu unterstützen.
dem in kürzester Zeit in zwar zum Teil ähnliche, doch im Detail sehr
unterschiedliche gesetzliche Regelungen einarbeiten müssen.                Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie müssen sich auf das Kommende
                                                                           organisatorisch und fachlich vorbereiten. Abzuwarten und die Dinge
So sehr wir auch eine längere Frist bräuchten und diese auch weiter for-   auf sich zukommen zu lassen, wird nicht ausreichen. Parallel führen
dern, wir müssen uns darauf vorbereiten, dass uns diese wahrscheinlich     wir auf Landes- und Bundesebene intensive Gespräche mit den Ver-
nicht eingeräumt wird. Denn das Bundesverfassungsgericht hat für die       antwortlichen, mit dem Ziel, dieses ambitionierte Vorhaben überhaupt
Reform sehr enge Fristen gesetzt. Gleichzeitig ist die Grundsteuer von     zu realisieren und den Berufsstand nicht über Gebühr zu belasten.
zentraler Bedeutung für die Finanzierung der Gemeinden. Diese können
erst, nachdem die Finanzämter die Grundstückswerte festgestellt haben,     Ihr
ihre Hebesätze justieren. Die Reform soll aufkommensneutral erfolgen,      Hartmut Schwab

BStBK-Report Oktober 2021                                                                                                                           1
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STEUERRECHT                                                                                      TREFFPUNKT BERLIN

Hinweise zur steuerlichen Rechnungslegung                                                        Präsidententreffen
bei gemeinnützigen Einrichtungen                                                                 der Steuerberater-
Die Zahl der Vereine und Non-Profit-Organi-     lagen mit grundsätzlichen Ausführungen zur       kammern
sationen in Deutschland stieg in den letzten    kaufmännischen     Rechnungslegung      sowie
Jahren stetig an. Aktuell existieren mehr als   zur steuerlichen Rechnungslegung in den          Am 8. September 2021 diskutierten die
600.000 eingetragene Vereine, von denen         vier Sphären des Gemeinnützigkeitsrechts         Teilnehmer*innen in Berlin fachliche Fra-
eine Mehrzahl als gemeinnützig eingestuft       aufgezeigt, insbesondere mit praktischen         gen zu aktuellen Steuer- und Berufsrechts-
ist. Darüber hinaus bestehen weitere ge-        Hinweisen zum Kontenrahmen und -aufbau.          themen. Gesprochen wurde u. a. über die
meinnützige Organisationsformen bspw. in        Daran anschließend werden die Bereiche           Reform der Steuerberaterprüfung, Aktuelles
der Rechtsform der GmbH, der Stiftung oder      Umsatzsteuer und Spendenrecht sowie wei-         zum Geldwäschegesetz und zum Steuerfach­
der Genossenschaft. Diese gemeinnützigen        tere steuerliche Fragen zur Rechnungslegung      angestellten-Neuordnungsverfahren.
Einrichtungen unterliegen speziellen Rege-      erörtert.
lungen sowohl in steuerlicher Hinsicht als
auch bei den Vorschriften zur Rechnungs­        Im zweiten Teil werden die verschiedenen
legung. Dabei haben steuerliche Regelungen      Formen der Rechnungslegung dargestellt,
Auswirkungen auf die Rechnungslegung und        wobei sich die ausführliche Darstellung der
umgekehrt.                                      Rechnungslegung     nach      kaufmännischem
                                                Prinzip auf spezielle Fragen bei einzelnen Po-
Vor diesem Hintergrund hat die BStBK Hin-       sitionen des Jahresabschlusses konzentriert.
weise zur steuerlichen Rechnungslegung bei
gemeinnützigen Einrichtungen erarbeitet         Im dritten Teil erfolgt eine ausführliche Dar-
und diese in einem neuen Kapitel I 3.2.4        stellung der Mittelverwendungsrechnung als
im Berufsrechtlichen Handbuch veröffent-        wichtigster Nachweis für die Einhaltung des
licht. Die Hinweise geben dem Berufsstand       Gebots der Vermögensbindung und der zeit-
einen umfassenden Überblick über die ein-       nahen Verwendung der zugeflossenen Mittel.
schlägigen Regelungen und zur Lösung prak-
tischer Fragestellungen. Um das Ganze hand-     Anlagen zu den Hinweisen sollen die prak-
habbar zu halten, legten die Expert*innen       tische Arbeit unterstützen.
den Schwerpunkt auf die Rechnungslegung
nach kaufmännischem Prinzip.                                 Die Hinweise finden Sie unter
                                                             www.berufsrecht-handbuch.de
Im ersten Teil werden die allgemeinen han-
delsrechtlichen und steuerlichen Grund­

    BUNDESK AMMERVERSAMMLUNG

    Bundeskammerversammlung in Mainz
    Über 100 Delegierte der Steuerberaterkammern nahmen am 20. September 2021 an der 104. Bundeskammerversammlung in Mainz
    teil. Doris Ahnen, Finanzministerin von Rheinland-Pfalz, referierte in ihrem Grußwort über verschiedene steuer- und berufsrechtliche
    Themen. Im Anschluss diskutierten die Delegierten unter Vorsitz von BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab u. a. über die Steuer­
    beraterplattform, das Steuerfachangestellten-Neuordnungsverfahren, Tax Compliance im Rahmen der Modernisierung der Betriebs­
    prüfung und weitere Themen.

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WEITBLICK BEI GRUNDSTEUERREFORM - BSTBK
F okus S T E U E R R E C H T

BStBK kritisiert Pläne der EU-Kommission
zur Geldwäschebekämpfung
Im Juli dieses Jahres veröffentlichte die EU-Kommission ihre neuen
Vor­schläge zur Bekämpfung der Geldwäsche. Diese sehen erneut weit-
reichende Verschärfungen der geldwäscherechtlichen Pflichten vor. Die
BStBK fordert, von zusätzlichen Belastungen für den Berufsstand und nicht
gerechtfertigten Eingriffen in die berufliche Selbstverwaltung abzusehen.                                                    Dr. Holger Stein
                                                                                                                     Vizepräsident der BStBK

Einrichtung einer europäischen Geldwäschebehörde                         die Steuerberater*innen ausübt. Zudem würde die Schaffung
Das umfangreiche Gesetzespaket der EU-Kommission besteht aus             einer Fachaufsicht über die Steuerberaterkammern einen nicht
drei Verordnungen und einer Richtlinie. Die wichtigste Änderung          gerechtfertigten Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Kam-
gegenüber dem Status quo besteht in der geplanten Schaffung einer        mern darstellen.
europäischen Geldwäschebehörde, der AMLA. Diese soll zwar direkte
Aufsichtsbefugnisse nur gegenüber bestimmten Verpflichteten im           Keine zusätzlichen bürokratischen Belastungen für den Berufsstand
Finanzsektor erhalten, aber ihr sollen auch weitreichende Aufsichts-     Die bisherige EU-Geldwäscherichtlinie soll nach den Plänen der
befugnisse gegenüber den Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor          EU-Kommission in eine Verordnung und in eine neue Geldwäsche­
eingeräumt werden. Vorgesehen ist, dass die AMLA bei den Aufsichts-      richtlinie aufgespalten werden. Der Entwurf sieht dabei eine
behörden im Nichtfinanzsektor regelmäßig Peer Reviews durchführt,        erneute Verschärfung der geldwäscherechtlichen Pflichten vor. Bei
die insbesondere die Angemessenheit der Befugnisse, die perso-           Vertragspartner*innen, die eine natürliche Person sind, sollen z. B.
nellen Ressourcen, die Unabhängigkeit sowie die Konsistenz und           zusätzlich auch der Beruf und die Steueridentifikationsnummer
Wirksamkeit der Aufsichtspraxis prüfen und bewerten sollen.              erhoben werden. Bei juristischen Personen sollen neben der Steuer­
                                                                         identifikationsnummer – sofern vorhanden – auch die sog. Legal
Die Kompetenzen der AMLA sollen aber nicht nur auf eine solche           Entity Identifier (LEI) erfasst werden. Dies würde bedeuten, dass
systemische Prüfung der Aufsichtstätigkeit beschränkt sein. Viel-        bei natürlichen Personen die Vorlage des Personalausweises oder
mehr soll ihr auch die Befugnis eingeräumt werden, im Einzelfall die     Reisepasses und bei Gesellschaften ein Handelsregisterauszug zur
konkrete Aufsichtstätigkeit der Aufsichtsbehörde im Nichtfinanz-         Identifizierung nicht mehr ausreichen würden. Diese zusätzlichen
sektor zu untersuchen. Untersucht wird, ob sie im Einklang mit den       Daten und Unterlagen müssten auf andere Weise erst beschafft und
rechtlichen Vorgaben durchgeführt wurde bzw. Mängel aufweist.            Nachweise zur Verfügung gestellt werden.
Bei Feststellung etwaiger Verstöße oder Mängel kann die AMLA der
Aufsichtsbehörde unmittelbar Vorgaben zur Beseitigung machen.            Gerade für die Verpflichteten im Nichtfinanzsektor und insbesondere
Zusätzlich sollen auf nationaler Ebene die Kammern, die die Aufsicht     für kleinere Steuerberaterpraxen würden diese Verschärfungen der
über die freiberuflichen Verpflichteten führen, einer Fachaufsicht       Sorgfaltspflichten zu einem unangemessenen bürokratischen Mehr-
durch die zuständigen Ministerien unterstellt werden.                    aufwand führen. Aber auch die Wirtschaft und die Öffentlichkeit wür-
                                                                         den zusätzlich belastet. Die BStBK plädiert daher dafür, zusätzliche
Diese Pläne der EU-Kommission lehnt die BStBK entschieden ab. Es         Bürokratielasten bei der Bekämpfung der Geldwäsche zu vermeiden
ist zu befürchten, dass die AMLA faktisch doch die direkte Aufsicht      und die bislang in der EU-Geldwäscherichtlinie geregelten allgemei-
über die Verpflichteten im Nichtfinanzsektor und damit auch über         nen Sorgfaltspflichten unverändert beizubehalten.

STEUERRECHT

„Förderpreis Internationales Steuerrecht“ 2022 ausgeschrieben
Bis zum 31. Dezember 2021 können sich jun-       tionalen betriebswirtschaftlichen (Steuer-)      Die Bewerbungsunterlagen können bis Ende
ge Wissenschaftler*innen für den „Förder-        Lehre und der Volkswirtschaftslehre bei.         des Jahres bei der BStBK eingereicht werden.
preis Internationales Steuerrecht“ 2022 bei                                                       Ansprechpartnerin für Bewerbungen ist Julia
der BStBK bewerben.                              Der Förderpreis ist mit einem Preisgeld in       Spieker, Telefon: 030 240087-62, E-Mail:
                                                 Höhe von 3.000 Euro dotiert. Zusätzlich          steuerrecht@bstbk.de.
Mit dem Preis zeichnet sie jährlich eine he-     ermöglicht die BStBK die Teilnahme am Kon-
rausragende wissenschaftliche Publikation        gress der International Fiscal Association                     Die ausführlichen Teilnahme-
auf dem Gebiet des internationalen Steuer-       (IFA) 2023 in Cancún/Mexiko. Die Auszeich-                     bedingungen sind abrufbar
rechts aus. Damit trägt die BStBK zur Förde-     nung wird am 2. Mai 2022 auf dem DEUT-                         unter www.bstbk.de.
rung des Berufsnachwuchses mit Interesse am      SCHEN STEUERBERATERKONGRESS in Berlin
internationalen Steuerrecht, an der interna-     verliehen.

BStBK-Report Oktober 2021                                                                                                                       3
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SOMMERFEST DER BSTBK                                                                                                                                         TERMINE

                                                                                                                                                      BStBK-Seminare:

                                                                                                                              Live-Webinar – Von der Präsenzkultur
                                                                                                                                       zur digitalen Zusammenarbeit
                                                                                                                                                   (Halbtagesseminar)
                                                                                                                                                              03.11.2021

                                                                                                                             Workshop: Unternehmensbewertung –
                                                                                                                              Anfertigung von Ertragswertgutachten
                                                                                                                                              in Anlehnung an IDW S1
                                                                                                                                        03.+04.11.2021 (Düsseldorf)
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                                                                                                                                       Live-Webinar – Internationale
Am 8. September 2021 lud die BStBK zu ihrem traditionellen Sommerfest ein. Gäste aus                                         Verrechnungspreise Ermittlung – Doku-
Politik, Wirtschaft u
                    ­ nd Presse sowie Vertreter*innen der 21 Steuerberaterkammern nutzten                                           mentation – Steuerliche Risiken
die Gelegenheit, sich über steuer­politische und berufsrechtliche Themen auszutauschen.                                                                       04.11.2021

                                                                                                                              Live-Webinar – Jahresabschluss in der
                                                                                                                              Corona-Pandemie (Halbtagesseminar)
                                                                                                                                                              16.11.2021

                                                                                                                             Live-Webinar – Grenzüber­schreitender
                                                                                                                                    Mitarbeitereinsatz Lohnsteuer &
                                                                                                                               Sozialversicherungsrecht / Outbound
                                                                                                                                                             und Inbound
                                                                                                                                                              18.11.2021
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                                                             3                                                                  Update Zölle und Verbrauchsteuern
                                                                                                                                              Aktuelle Entwicklungen,
                                                                                                                                Rechtsänderungen, Rechtsprechung
                                                                                                                                                 19.11.2021 (Münster)

                                                                                                                               Informationen und Anmeldung unter
                                                                                                                                           https://seminare.bstbk.de

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                                                                                                                                BStBK-Report 10·2021
                                                                                                                                Redaktionsschluss: 27.09.2021
                                                                                                                                Herausgeber:
                                                                                                                                Bundessteuerberaterkammer
                                                                                                                                Postfach 02 88 55, 10131 Berlin
                                                                                                                                Telefon: 030 240087- 0, Fax: - 99
                                                                                                                                www.bstbk.de
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                                                                                                                                Verantwortlich für den Inhalt:
                                                                                                                                StB/FB f. IStR Prof. Dr. Hartmut Schwab
                                                                                                                                Redaktion: Minou Khodaverdi,
                                                                                                                                Christiane Reckert
                                                                                                                                Presse und Kommunikation, BStBK
                                                                                                                                Gestaltung: Hahn Images Berlin
                                                                                                                                www.hahn-images.de
                                                                                                                                Verlag: C.H. Beck
                                                                                                                                Postfach 40 03 40, 80703 München
                                                                                                                                Telefon: 089 38189 - 0, Fax: - 468
                                                                                                                        9       Druck: Mayr Miesbach GmbH
                                                                 8                                                              Am Windfeld 15, 83714 Miesbach

1) BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab bei seiner Begrüßungsrede; 2) Prof. Dr. Hartmut Schwab und Helmut Schleweis,        Folgen Sie uns auf unseren
Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes; 3) Dr. Rolf Möhlenbrock, Leiter der Steuerabteilung im BMF,              Social-Media-Kanälen!
und Prof. Dr. Hartmut Schwab; 4) BStBK-Vizepräsident Karl-Heinz Bonjean; 5) BStBK-Vizepräsident Dr. Holger Stein;
6) BStBK-Vizepräsident Volker Kaiser; 7) Prof. Dr. Hartmut Schwab und DStV-Präsident Thorsten Lüth; 8) Thomas Eigenthaler,
Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, und Dr. Rolf Möhlenbrock; 9) BFB-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer
und Prof. Dr. Hartmut Schwab

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