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B1 . P ro gramm ko SIA nf 9 be 2 0 0 o rm 14 2 zu r O sga Au rd , nu ng S I A 1 42 10. Juni 2020 NEUBAU MEHRZWECKANLAGE EFFRETIKON EINSTUFIGER PROJEKTWET TBEWERB IM OFFENEN VERFAHREN FÜR ARCHITEKTEN Wettbewerbsprogramm
Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren WETTBEWERBSPROGRAMM B E S C H RIF T U N G BROSCHÜRE Schwarzplan Effretikon 1:10'000 M 1:10'000 2
Stadt Illnau-Effretikon NEUBAU MEHRZWECKANLAGE EFFRETIKON Z U S A M M E N FA SS U N G Aufgabe und Zielsetzung Die Stadt Illnau-Effretikon, vertreten durch die Abteilung Hochbau, veranstaltet im Auftrag der Abteilungen Sicherheit und Tiefbau einen Projektwettbewerb für den Neubau einer Mehrzweckanlage in Effretikon. Auf dem Grundstück sollen verschiedene kommunale Nutzungen an einem Standort konzentriert werden: Für die Abteilung Sicherheit soll das neue Feuerwehrgebäude mit den Räumlichkeiten für den Zivilschutz entstehen. Für die Abteilung Tiefbau sind Gebäulich- keiten für einen neuen Werkhof für den Unterhaltsbetrieb, Forst und die Wasserversorgung geplant. Ergänzend wird die Hauptsammelstelle von Effretikon auf das Areal verlegt. Mögliche Synergien der verschiedenen Nutzer sollen ins Projekt einfliessen. Neben der städtebaulichen, architektonischen und freiraumplanerischen Qualität des Entwurfes liegt das Augenmerk auf der Funktionalität und der Einhaltung der wirtschaft- lichen Rahmenbedingungen. Verfahren Um qualitativ hochstehende Vorschläge für die neue Mehrzweckanlage zu erhalten, veranstaltet die Stadt Illnau-Effretikon einen einstufigen Projektwettbewerb im offenen Verfahren für Architekten. Der freiwillige Beizug eines Bauingenieurs und eines Land- schaftsarchitekten wird empfohlen. Zielkosten Erstellung (BKP 1–9) ca. CHF 15 Mio. Gesamtpreissumme CHF 140'000.– exkl. MwSt. Preisgericht Marco Nuzzi, Stadtrat Ressort Hochbau | Vorsitz Salome Wyss, Stadträtin Ressort Sicherheit Erik Schmausser, Stadtrat Ressort Tiefbau Patrik Künzli, Projektleiter Hochbau | Ersatz Urs Huggenberger, Architekt FH / SIA Jürg Ammann, Architekt FH / SIA Guido Rigutto, Architekt FH / SIA Nathalie Rossetti, Architektin ETH / SIA Ivana Vallarsa, Stadtplanerin, Illnau-Effretikon | Ersatz Adressen Sämtliche Unterlagen können auf der Internetplattform www.simap.ch bezogen werden. Termine Publikation und Bezug der Unterlagen ab 12.06.2020 Bezug der Modellgrundlage ab 18.06.2020 Fragestellung bis 10.07.2020 Anmeldefrist bis 31.08.2020 Abgabe Pläne bis 13.11.2020 Abgabe Modell bis 04.12.2020 Bericht des Preisgerichts / Ausstellung Februar / März 2021 3
Impressum Auftraggeberin: Stadt Illnau-Effretikon Abteilung Hochbau Märtplatz 29, 8307 Effretikon Dokumenterstellung: Aschwanden Schürer Architekten AG Fröbelstrasse 10, 8032 Zürich
I N H A LT SV E R Z E I C H N I S ZUSAMMENFASSUNG 3 1 EINLEITUNG 7 1.1 Ausgangslage 7 1.2 Aufgabe und Zielsetzung 7 2 BESTIMMUNGEN ZUM VERFAHREN 8 2.1 Auftraggeberin und Verfahrensadresse 8 2.2 Allgemeine Bestimmungen 8 2.3 Preisgericht 9 2.4 Preise und Entschädigungen 10 2.5 Optionale Bereinigungsstufe 10 2.6 Urheberrecht 10 2.7 Auftrag und Weiterbearbeitung 11 3 ABLAUF DES VERFAHRENS 12 3.1 Publikation 12 3.2 Terminübersicht 12 3.3 Anmeldung 12 3.4 Wettbewerbsunterlagen 12 3.5 Fragerunde 13 3.6 Wettbewerbseingabe 14 3.7 Einzureichende Unterlagen 14 3.8 Vorprüfung und Beurteilung 16 3.9 Bericht und Ausstellung 18 4 ANGABEN ZUR AUFGABENSTELLUNG 19 4.1 Aufgabenbeschrieb 19 4.2 Projektanforderungen 21 4.3 Zwingende Rahmenbedingungen 23 4.4 Raumprogramm 28 4.5 Betriebskonzept 29 5 RECHTSMITTELBELEHRUNG 30 6 PROGRAMMGENEHMIGUNG 31 5
Informationskopie Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren WETTBEWERBSPROGRAMM B E S C H RIF T U N G BROSCHÜRE Orthofoto, Auszug GIS, Stadt Illnau-Effretikon lständigkeit und Aktualität. ilt der zuständige Geometer: 02 77 11 ld, Sommer 2018 | 0 100 200 Massstab 1:10'000 0 10 25 50 Massstab 1:2'500 6 0 10 20 Massstab 1:2'000
Stadt Illnau-Effretikon NEUBAU MEHRZWECKANLAGE EFFRETIKON 1 EINLEITUNG 1.1 Ausgangslage Gemeinde Illnau-Effretikon ist eine politische Gemeinde im Bezirk Pfäffikon des Kantons Zürich. Geografisch besteht Illnau-Effretikon aus den Stadtteilen Illnau und Effretikon, den Aussen- wachten Ottikon, Bisikon, Kyburg und verschiedenen Weilern. Seit der Eingemeindung von Kyburg am 1. Januar 2016 ist Illnau-Effretikon flächenmässig die viertgrösste Gemeinde im Kanton, nach Zürich, Winterthur und Wädenswil. Situation Die Wettbewerbsparzelle befindet sich am östlichen Ortsrand von Effretikon neben der Schule und dem Sportzentrum Eselriet, direkt an der lllnauerstrasse. Das Grundstück hat eine Gesamtfläche von 13'724m2. Der Ort bildet den Übergang von der Landwirtschaft zu einer öffentlich genutzten Zone. Verschiedene gemeinschaftliche Nutzungen prägen diesen Stadtteil. Mit dem gegenüberliegenden Wald zusammen bildet das Projekt den räumlichen Eintritt in die städtische Bebauung. Stand heute Das bestehende Feuerwehrgebäude, der darin integrierte Werkhof (Unterhalts- und Forst- betrieb) und die an anderen Stellen gelegenen Hauptsammelstelle, Wasserversorgung und diverse Zivilschutzanlagen von Illnau-Effretikon erfüllen die heutigen Bedürfnisse nicht mehr. Einige Gebäudeteile müssen dringend saniert werden. Der Stadtrat ist überzeugt, dass die Zusammenlegung an einem Ort die beste Lösung ist. Er unterstützt deshalb den von der Kommission vorgeschlagenen Neubau einer Mehrzweckanlage am neuen Standort. Im Gebiet Eselriet, am Siedlungsrand von Effretikon, konnte innerhalb des richt- planerischen Siedlungsgebietes ein für das ganze Gemeindegebiet zentral gelegenes Grundstück gefunden werden, welches die Anforderungen erfüllt. 1.2 Aufgabe und Zielsetzung Gegenstand des Projektwettbewerbs Die Stadt Illnau-Effretikon, vertreten durch die Abteilung Hochbau, veranstaltet im Auftrag der Abteilungen Sicherheit und Tiefbau einen einstufigen, anonymen Projektwettbewerb im offenen Verfahren für die Vergabe von Architekturleistungen für den Neubau einer Mehr- zweckanlage in Effretikon. Auf dem neuen Grundstück soll die Mehrzweckanlage für die Abteilungen Sicherheit (Feuerwehr, Zivilschutz) sowie Tiefbau (Unterhalts- und Forstbetrieb, Entsorgung, Wasser- versorgung) entstehen. Der neue Standort im Eselriet bietet die Möglichkeit, den bei den Abteilungen Sicherheit und Tiefbau erhobenen Bedarf vollumfänglich umzusetzen. Die Anlage kann neu optimal geplant und alle erfassten Synergien können genutzt werden. Sie ist mit ihren betrieblichen Emissionen zonenkonform. Zielsetzung Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens ist ein Vorschlag für die Umsetzung der in den Unterlagen detailliert umschriebenen Bauaufgabe zu erarbeiten. Neben der städte- baulichen, architektonischen und freiraumplanerischen Qualität des Entwurfes liegt das Augenmerk auf der Funktionalität und der Nachhaltigkeit sowie der Erfüllung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die voraussichtlichen Kosten für das Bauvorhaben betragen rund Fr. 15 Mio. (BKP 1–9; ± 30%, inkl. MWST). 1 Einleitung 7
Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren WETTBEWERBSPROGRAMM 2 B E S T I M M U N G E N Z U M V E R FA H R E N 2.1 Auftraggeberin und Verfahrensadresse Auftraggeberin Stadt Illnau-Effretikon, vertreten durch die Abteilung Hochbau Verfahrensadresse Stadt Illnau-Effretikon Abteilung Hochbau Projektwettbewerb Neubau Mehrzweckanlage Märtplatz 29, 8307 Effretikon Telefon: 052 354 24 72 E-Mail: hochbau@ilef.ch Internetadresse: www.ilef.ch Facebook: facebook.com/stadtilef Internetadresse des Wettbewerbs: www.simap.ch 2.2 Allgemeine Bestimmungen Verfahrensart und Rechtsgrundlagen Das Wettbewerbsverfahren untersteht dem WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen und dem Binnenmarktgesetz. Es wird als Planungswettbewerb im offenen Verfahren gemäss Art. 12 Abs. 3 der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) durchgeführt. Subsidiär gilt die SIA-Ordnung 142 für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe, Ausgabe 2009. Als Gerichtsstand gilt ausschliesslich der Bezirkshauptort Pfäffikon ZH. Anwendbar ist schweizerisches Recht. Anonymität Das Verfahren wird anonym durchgeführt. Willentliche Verstösse gegen das Anonymitäts- gebot können zum Ausschluss führen. Die Ermittlung der Namen der Verfasserinnen und Verfasser, die Veröffentlichung des Berichts sowie die Ausstellung sämtlicher Wettbewerbs- arbeiten erfolgen nach der Beurteilung durch das Preisgericht. Verfahrenssprache Die Verfahrenssprache wie auch die Sprache der späteren Geschäftsabwicklung ist Deutsch. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind Architekten mit Geschäfts- oder Wohnsitz in der Schweiz oder einem anderen Vertragsstaat des GATT/WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen, soweit dieser Staat Gegenrecht gewährt. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Planer, die mit einem Mitglied des Preisgerichts, einem Experten oder bei der Vorprüfung Mitwirkenden in einem beruflichen Abhängigkeits- bzw. Zusammengehörigkeitsverhältnis stehen oder mit einem solchen nahe verwandt sind. Dazu sind die Bestimmungen der SIA-Wegleitung «Befangenheit und Ausstandsgründe» vom November 2013 massgebend. Nicht teilnahmeberechtigt sind die Verfassenden der Machbarkeitsstudie. Die Teilnahmebedingungen müssen zum Zeitpunkt der Abgabe der Wettbewerbsbeiträge erfüllt sein. 8 2 Bestimmungen zum Verfahren
Stadt Illnau-Effretikon NEUBAU MEHRZWECKANLAGE EFFRETIKON Beizug von weiteren Fachplanern und Spezialisten Den Wettbewerbsteilnehmern steht es frei, einen Bauingenieur, einen Landschafts- architekten, einen Energieberater und/oder weitere Fachplaner und Spezialisten in der Wettbewerbsbearbeitung miteinzubeziehen. Diese sind im Verfasserblatt namentlich zu benennen. Die fachlich kompetente Beurteilung von Beiträgen dieser Fachdisziplin ist durch das Preisgericht sichergestellt. Sofern die freiwillig beigezogenen Fachplaner und Spezialisten beim Siegerprojekt einen wesentlichen Beitrag geleistet haben, würdigt dies das Preisgericht in seinem Bericht. Somit besteht die Möglichkeit, die beigezogenen Fachplaner und Spezialisten unter der Bedingung, dass ein marktgerechtes Angebot eingereicht wird, freihändig zu beauftragen. Ein grundsätzlicher Anspruch auf eine weitere Beauftragung besteht jedoch nicht. Mehrfachteilnahmen und Arbeitsgemeinschaften (ARGE) Den Architekten ist es erlaubt, eine Arbeitsgemeinschaft mit dem Fachbereich Baumanagement zu bilden. Mehrfachteilnahmen sind für beide Bereiche nicht zugelassen. Verbindlichkeitserklärung Das Wettbewerbsprogramm und die Fragenbeantwortung sind für die Auftraggeberin, die Teilnehmer und das Preisgericht verbindlich. Mit der Abgabe eines Projektvorschlags anerkennen die Teilnehmer die Bedingungen dieses Wettbewerbsverfahrens und sämtliche Entscheidungen des Preisgerichts – auch in Ermessensfragen – vollumfänglich. Die Teil- nehmer verzichten ausdrücklich auf Ansprüche gegenüber der Auftraggeberin, die über die im Programm festgelegten Bestimmungen hinausgehen. 2.3 Preisgericht Sachpreisrichter mit Stimmrecht Marco Nuzzi, Stadtrat Ressort Hochbau | Vorsitz Salome Wyss, Stadträtin Ressort Sicherheit Erik Schmausser, Stadtrat Ressort Tiefbau Fachpreisrichter mit Stimmrecht Urs Huggenberger, Architekt FH / SIA Jürg Ammann, Architekt FH / SIA Guido Rigutto, Architekt FH / SIA Nathalie Rossetti, Architektin ETH / SIA Ivana Vallarsa, Stadtplanerin Illnau-Effretikon | Ersatz Experten mit beratender Stimme Dieter Fuchs, Leiter Tiefbau Roland Grichting, Leiter Sicherheit Roger Brüngger, Kommandant Feuerwehr und Zivilschutz Sascha Gonser, Leiter Unterhaltsbetrieb Peter Nardo, Remondis Schweiz AG, Entsorgung Martin Meier, einfach gut bauen. GmbH, Energie und Nachhaltigkeit Organisation / Moderation Patrik Künzli, Projektleiter Hochbau | Ersatz Sachpreisrichter Vorprüfung / Protokoll Daniel Schürer, Architekt ETH / SIA 2 Bestimmungen zum Verfahren 9
Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren WETTBEWERBSPROGRAMM Bei Bedarf behält sich das Preisgericht vor, weitere Experten beizuziehen. Für einen generellen Kostenvergleich der Projekte wird eine Kostenberechnung durch ein externes Büro erstellt. Organisation und fachliche Begleitung Die Vorbereitung und fachliche Begleitung des Verfahrens erfolgen durch: Architektengruppe 4 Planung GmbH Frauenfelderstrasse 75 8404 Winterthur In Zusammenarbeit mit: Aschwanden Schürer Architekten AG Fröbelstrasse 10 8032 Zürich 2.4 Preise und Entschädigungen Preissumme Für die Auszeichnung von mindestens 5 Projekten steht dem Preisgericht eine Gesamt- preissumme von CHF 140'000.– exkl. MWST zur Verfügung. Die Preissumme wird voll ausgerichtet. Die verschiedenen Auszahlungen sind nicht Bestandteil des späteren Honorars. Ankäufe Das Preisgericht kann gemäss Art. 22.3 der SIA-Ordnung 142 beschliessen, dass Wett- bewerbsbeiträge, welche in wesentlichen Punkten von den Programmbestimmungen abweichen, angekauft und – bei einstimmigem Beschluss – rangiert werden. Bei Einstimmigkeit hat das Preisgericht ferner die Möglichkeit, einen angekauften Wett- bewerbsbeitrag im ersten Rang zur Weiterbearbeitung bzw. zur Erteilung des Planungsauf- trags zu empfehlen. Für allfällige Ankäufe stehen maximal 40% der Gesamtpreissumme zur Verfügung. 2.5 Optionale Bereinigungsstufe Das Preisgericht kann bei Bedarf mit einer anonymen optionalen Bereinigungsstufe Ergebnisse der engeren Wahl überarbeiten lassen. Die Rangierung erfolgt dabei erst nach Abschluss der Bereinigungsstufe. Die Überarbeitung wird gemäss Art. 5.4 der SIA-Ordnung 142 separat entschädigt. 2.6 Urheberrecht Das Urheberrecht an den Wettbewerbsbeiträgen verbleibt bei den Teilnehmern. Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und Ankäufen ausgezeichneten Wettbewerbsbei- träge gehen ins Eigentum der Auftraggeberin über. Die Auftraggeberin hat unter Namens- nennung der Urheber das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung der Wettbewerbsbeiträge. 10 2 Bestimmungen zum Verfahren
Stadt Illnau-Effretikon NEUBAU MEHRZWECKANLAGE EFFRETIKON Weitere Bestimmungen Die Wettbewerbsteilnehmer sind nicht befugt, die von der Auftraggeberin bereitgestellten Daten und Unterlagen für einen anderen als den vorgenannten Zweck zu gebrauchen oder sie Dritten in irgendeiner Form zugänglich zu machen. 2.7 Auftrag und Weiterbearbeitung Absichtserklärung Die Auftraggeberin beabsichtigt, das Planerteam des durch das Preisgericht zur Weiter- bearbeitung empfohlenen Wettbewerbsbeitrages mit der Planung und Ausführung des Vorhabens auf der Basis eines SIA-Vertrags zu beauftragen. Die Vergabestelle kann mögliche Folgeaufträge, welche sich direkt auf den Grundauf- trag beziehen, unter Anwendung §10 Abs. 1 lit. g der Submissionsverordnung freihändig an die Wettbewerbsgewinner vergeben. Es besteht jedoch kein Anspruch auf allfällige Folgeaufträge. Beauftragung Grundsätzlich soll die Planung zu 100% Teilleistungen (gemäss LHO SIA 102, Ausgabe 2014) an das siegreiche Planerteam vergeben werden, wobei die Freigabe der Teil- leistungen phasenweise erfolgt. Die Auftraggeberin behält sich allerdings vor, für die Reali- sierung des Vorhabens ein externes Bauleitungs- oder Baumanagementbüro beizuziehen. Dabei verbleiben mindestens 65% Teilleistungen beim Wettbewerbssieger. Aus finanziellen, technischen, rechtlichen oder politischen Gründen können nach jeder Projektphase Unterbrüche oder Verzögerungen auftreten. Dies berechtigt die Anbietenden nicht zu finanziellen Nachforderungen. Art der Honorierung Es ist eine Honorierung nach Baukosten vorgesehen. Die aufwandbestimmenden Baukosten werden bei Vorliegen von Projekt und Kostenvoranschlag bestimmt. Stunden- ansatz, Teamfaktor und Faktor für Sonderleistungen werden mit dem Architekturbüro vereinbart. Als Basis für die späteren Vertragsverhandlungen gelten folgende Honorarparameter gemäss den SIA-Ordnungen 102, Ausgabe 2014: Leistungsanteil (in %) q 100 Schwierigkeitsgrad: Kategorie IV n 1.0 Anpassungsfaktor / Teamfaktor / Sonderleistungen r/i/s 1.0 Mittlerer Stundenansatz (exkl. MwSt.) CHF/h 130 2 Bestimmungen zum Verfahren 11
Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren WETTBEWERBSPROGRAMM 3 A B L AU F D E S V E R FA H R E N S 3.1 Publikation Die Ausschreibung des Verfahrens erfolgt im Amtsblatt des Kantons Zürich, auf www.simap.ch und in der Fachzeitschrift TEC21. Sämtliche Unterlagen können ausschliesslich auf www.simap.ch heruntergeladen werden. Für Unterlagen oder Dokumente, die aus anderen Quellen stammen, werden jegliche Verbindlichkeit und Haftung vollumfänglich abgelehnt. 3.2 Terminübersicht Wettbewerbsverfahren Publikation und Bezug der Unterlagen ab 12.06.2020 Bezug der Modellgrundlage ab 18.06.2020 Fragestellung bis 10.07.2020 Fragenbeantwortung bis 24.07.2020 Anmeldefrist bis 31.08.2020 Abgabe Pläne bis 13.11.2020 Abgabe Modell bis 04.12.2020 Vorprüfung November / Dezember 2020 Beurteilung der Beiträge Januar 2021 Bericht des Preisgerichts / Ausstellung Februar / März 2021 3.3 Anmeldung Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt mit dem Anmeldeformular (Wettbewerbsunterlage A) per E-Mail an die Abteilung Hochbau (hochbau@ilef.ch). Die Anmeldungen müssen bis Montag, 31. August 2020, 11.00 Uhr eintreffen. Dabei handelt es sich um eine Ordnungs- frist. Teilnehmer, die sich nach der Anmeldefrist einschreiben, müssen mit einer Frist von ungefähr zwei Wochen für die Herstellung des Modells rechnen. Dem Anmeldeformular ist ein Nachweis (Kopie Bank- oder Postbeleg) der Einzahlung eines Depots von Fr. 350.– an die Stadt Illnau-Effretikon beizulegen. Bankverbindung und Post- checkkonto sind auf dem Anmeldeformular ersichtlich. Eine Rückzahlung des Depots erfolgt bei fristgerechter Abgabe eines vollständigen, zur Beurteilung zugelassenen Projektes und ist erst nach Abschluss des Verfahrens möglich. 3.4 Wettbewerbsunterlagen Bezug der Wettbewerbsunterlagen Ab dem Publikationsdatum sind, mit Ausnahme des Gutscheins für die Modellgrundlage, sämtliche nachfolgend aufgeführten Unterlagen auf www.simap.ch verfügbar. 12 3 Ablauf des Verfahrens
Stadt Illnau-Effretikon NEUBAU MEHRZWECKANLAGE EFFRETIKON A Anmeldeformular zur Teilnahme am Wettbewerb PDF B Programm, Projektierungsunterlagen B1 Wettbewerbsprogramm PDF B2 Raumprogramm PDF B3 Betriebskonzept PDF B4 Informationsplan PDF C Planunterlagen C1 Situationsplan DWG / PDF C2 Katasterplan / Perimeterplan DWG / PDF C3 Höhenkurvenplan DWG / PDF C4 Werkleitungskataster DWG / PDF C5 Orthofoto PDF D Formulare D1 Verfasserblatt (Angaben zum Unternehmen) DOCX D2 Mengentabelle XLSX D3 Tabelle Raumprogramm XLSX F Gutschein für den Bezug der Modellunterlagen PDF Bezug der Modellgrundlage Das Modell (Modellmasse: 65cm x 75cm, in Kartonschachtel) wird nicht versandt. Es kann nur unter Vorweisung des Modellgutscheins und nach Voranmeldung per Mail oder Telefon mindestens einen Arbeitstag im Voraus ab Donnerstag, 18. Juni 2020 am Schalter Hoch-/ Tiefbau (3. Stock) der Stadtverwaltung Illnau-Effretikon, Märtplatz 29, 8307 Effretikon abgeholt werden. Der Versand des Modellgutscheins (Wettbewerbsunterlage F) erfolgt unmittelbar nach dem Eingang der vollständigen Anmeldung mit Zahlungsnachweis. Besichtigung des Areals Es findet keine geführte Besichtigung statt. Das Areal ist jederzeit frei zugänglich. 3.5 Fragerunde Fragestellung Über die Wettbewerbsausschreibung werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Fragen sind anonym auf dem Fragenforum auf www.simap.ch bis spätestens Freitag, 10. Juli 2020 um 11.00 Uhr einzureichen. Fragen, die nach diesem Termin eintreffen, werden nicht beantwortet. Die Fragen sind mit Kapitel und Seitennummer, auf welche sich die Frage bezieht, zu kennzeichnen. Fragenbeantwortung Die auslobende Stelle beantwortet die Fragen und stellt diese allen Teilnehmenden zur Verfügung. Die Fragenbeantwortung ist ab Freitag, 24. Juli 2020 auf www.simap.ch als Download verfügbar. Die Teilnehmer werden per E-Mail informiert. Die Angaben aus der Fragenbeantwortung sind verbindlich und ergänzen das vorliegende Wettbewerbsprogramm. 3 Ablauf des Verfahrens 13
Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren WETTBEWERBSPROGRAMM 3.6 Wettbewerbseingabe Abgabe der Wettbewerbsunterlagen Die Wettbewerbseingaben (ohne Modell) sind ohne Namensnennung in geeigneter Verpackung und mit dem Vermerk «Projektwettbewerb Neubau Mehrzweckanlage» sowie Kennwort der Projektverfasser bis Freitag, 13. November 2020, 11.00 Uhr am Schalter Hoch-/Tiefbau (3. Stock) der Stadtverwaltung Illnau-Effretikon, Märtplatz 29, 8307 Effre- tikon abzugeben. Bei Abgabe auf dem Postweg (Postadresse: Stadt Illnau-Effretikon, Abteilung Hochbau, Märtplatz 29, 8307 Effretikon) ist für die Fristwahrung der Poststempel (A-Post) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Post- stelle massgebend (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Teilnehmer müssen den Verlauf der Sendung auf www.post.ch unter «Track & Trace» verfolgen und, wenn sie das Eintreffen am Ankunftsort nach 5 Tagen noch nicht fest- stellen können, dies unverzüglich dem SIA-Generalsekretariat mitteilen. Dieses wird sich treuhänderisch und unter Wahrung der Anonymität mit entsprechender Meldung an den Auftraggeber richten. Unterlassen die Teilnehmer diese fristgerechte Rückmeldung, so können sie bei Nichteintreffen ihrer Eingabe keinerlei Rechte mehr geltend machen, auch wenn der Versand rechtzeitig erfolgt ist. In jedem Fall ist das Aufbewahren einer Kopie der Quittung (mit dem Strichcode) von äusserster Wichtigkeit. Die Pläne sind ungerollt in Mappen sowie in folgender Art und Anzahl abzugeben: · 1 Plansatz (Präsentationspläne, mind. 120g/m2) · 1 Plansatz (Vorprüfungspläne, 80g/m2) · 1 Plansatz (A3 Verkleinerung) · Sämtliche Formulare und Unterlagen 3-fach, einseitig bedruckt Abgabe des Modells Das Modell ist bis Donnerstag, 4. Dezember 2020 anonym, verpackt in der mit der Modellgrundlage mitgelieferten Verpackung und versehen mit dem Vermerk «Projektwett- bewerb Neubau Mehrzweckanlage» sowie Kennwort der Projektverfasser einzureichen; Ort und der genaue Zeitpunkt der Modellabgabe werden mit der Fragenbeantwortung bekanntgegeben. 3.7 Einzureichende Unterlagen Pläne Auf maximal 4 Blättern im Format A0 quer sind folgende Angaben zum Projekt darzustellen: Situationsplan 1:500 Darstellung des Gesamtareals auf der Basis des abgegebenen Grundlagenplanes. Gebäudevolumen als Dachaufsicht, mit Angaben über die projektierten Bauten, die Erschliessung, die Bezeichnung der Eingänge, die wichtigsten Höhenkoten (Umgebung und Gebäude) sowie die Gestaltung der Aussenanlagen. Der Situationsplan ist nach Norden auszurichten (Norden oben) und mit einem Nordpfeil zu versehen. 14 3 Ablauf des Verfahrens
Stadt Illnau-Effretikon NEUBAU MEHRZWECKANLAGE EFFRETIKON Grundrisse / Ansichten / Schnitte 1:200 Alle Grundrisse, die zum Verständnis notwendigen Schnitte und Fassaden, sämtliche zum Verständnis notwendigen Höhenkoten, Terrainveränderungen müssen sichtbar sein. Möblierungen wo sinnvoll schematisch, Raumnummern und Raumbezeichnungen gemäss Raumprogramm, mit Angabe der Nettonutzfläche gemäss Projekt. Das EG ist als Gesamt- plan mit angrenzender Umgebungsgestaltung zu versehen. Fassadenschnitt und -ansicht 1:20 (Bearbeitungstiefe 1:50) Konstruktionsschnitte durch die Fassade mit zugehörendem Ansichtsstreifen und Angabe zur Materialisierung der Gebäudehülle. Konzeptionelle Erläuterungen Erläuterungen und weitere zum Verständnis des Projektes erforderliche Angaben sind auf den Plänen darzustellen mit Aussagen zu: · Städtebauliche Setzung (in Hinblick auf den Eingang der Stadt) · Architektonisches Konzept · Funktionalität · Tragwerkstruktur · Materialisierungskonzept · Wirtschaftlichkeit Räumliche Darstellungen Raumskizzen, Modellaufnahmen oder 3D-Darstellungen sind zulässig, aber nicht zwingend. Auf aufwendige Visualisierungen soll verzichtet werden. Formulare und Nachweise Projektkennzahlen Das vollständig ausgefüllte Formular D2 «Mengentabelle» ist mit Angaben der Flächen und Volumen des Wettbewerbprojekts nach SIA 416 inklusive nachvollziehbarer Schemapläne zu den Berechnungen sowie mit Angaben der erforderlichen Kennzahlen zur Nachhaltigkeit inklusive nachvollziehbarer Schemapläne zu den Berechnungen abzugeben. Raumprogramm Das vollständig ausgefüllte Formular D3 «Tabelle Raumprogramm» ist mit Angabe der effektiven Raumnettoflächen des Wettbewerbsprojekts abzugeben. Modell Das Modell im Massstab 1:500 ist auf der abgegebenen Modellunterlage einzureichen. Es ist kubisch und weiss zu halten. Der Modelleinsatz ist zu fixieren. Elektronischer Datenträger Der komplette Plansatz ist zusätzlich für den Schlussbericht als PDF-Dateien mit ausreichender Auflösung (≥300dpi) auf einem geeigneten Datenträger (USB-Stick) abzugeben. 3 Ablauf des Verfahrens 15
Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren WETTBEWERBSPROGRAMM Die abgegebenen Pläne sind als PDF in Originalgrösse A0 und verkleinert auf A3 abzu- speichern. Zudem sind auf dem Datenträger die Schemata der Flächen- und Volumen- nachweise als PDF sowie die vollständig ausgefüllten Formulare D2 und D3 als XLS- und PDF-Dateien für die rechnerische Kontrolle bei der Vorprüfung abzuspeichern. Alle Dateien haben im Dateinamen an erster Stelle das Kennwort zu beinhalten. Auch bei den digitalen Unterlagen ist zwangsläufig auf die Wahrung der Anonymität zu achten. Die Ausloberin behält sich vor, die Daten via unabhängige Stelle anonymisieren zu lassen und für die Vorprüfung zu verwenden. Der Datenträger ist in einem separaten, neutralen und verschlossenen Briefumschlag mit Kennwortbezeichnung abzugeben. Verfassercouvert Das Formular D1 «Verfasserblatt (Angaben zum Unternehmen)» ist in einem verschlossenen, neutralen Briefumschlag, versehen mit dem Kennwort und der Bezeichnung «Angaben zum Unternehmen», abzugeben. Das Formular ist rechtsgültig zu unterzeichnen. Ein Einzahlungsschein (Teilnehmer aus dem Ausland: Angabe der Bankverbindung) für die Rückerstattung des Depots und die Überweisung eines allfälligen Preisgeldes sowie eine Selbstklebeadresse zur Zustellung des Juryberichts sind beizulegen. Art der Darstellung Sämtliche eingereichten Unterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und mit dem Vermerk «Projektwettbewerb Neubau Mehrzweckanlage» sowie mit einem Kennwort zu versehen. Für die Abgabe der Wettbewerbspläne ist das Format A0 quer verbindlich. Pro Eingabe stehen jeweils Stellwände für vier Pläne zur Verfügung. Die Pläne dürfen nicht auf Platten aufgezogen werden. Die Teilnehmenden sind gebeten, eine gut lesbare, möglichst platz- sparende Darstellung zu wählen.Die Grundrisse sind nach dem Situationsplan zu orien- tieren und zu beschriften (Norden oben). Alle Dokumente sind vorzugsweise in schwarzer Strichtechnik auf weissem Papier einzu- reichen. Die Darstellungstechnik soll reproduktionsfähig (fotokopierbar) sein. Farbige Darstellungen und Elemente sind zwar nicht ausdrücklich untersagt, es wird aber erwartet, dass die Art der Darstellung sich darauf beschränkt, in angemessener Weise die Projekt- idee zu vermitteln. Varianten Die Eingabe von mehreren Lösungsmöglichkeiten ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Wettbewerbsbeitrages. 3.8 Vorprüfung und Beurteilung Vorprüfungskriterien Die Wettbewerbsbeiträge werden wertungsfrei von der Beurteilung formell und materiell vorgeprüft. Dabei entscheiden die formellen Kriterien über die Zulassung des Projektes zur Beurteilung. Werden diese nicht eingehalten, führt dies zu einem Ausschluss vom Verfahren. Die materiellen Kriterien entscheiden über die Zulassung zur Preiserteilung. 16 3 Ablauf des Verfahrens
Stadt Illnau-Effretikon NEUBAU MEHRZWECKANLAGE EFFRETIKON Bei den Projekten in der engeren Wahl erfolgt eine genauere Prüfung (z.B. der Wirtschaft- lichkeit) durch Experten. Formelle Kriterien · Fristgerechte Einreichung der Unterlagen · Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen · Lesbarkeit, Anonymität und Sprache Materielle Kriterien · Erfüllung der Projektaufgabe · Einhaltung der Rahmenbedingungen · Erfüllen des Raumprogrammes Beurteilungskriterien Die aufgeführten Beurteilungskriterien legen aus einer Gesamtsicht heraus Qualitäten und Defizite der Projekte offen. Das Preisgericht wird aufgrund der aufgeführten Kriterien im Rahmen seines Ermessens eine Gesamtwertung vornehmen. Die Reihenfolge erhält keine Wertung. Funktionalität / Flexibilität · Umsetzung des Raumprogramms · Anordnung und Vernetzung der Räumlichkeiten · Betriebliche Abläufe · Beziehungen zwischen Innen- und Aussenräumen Städtebau · Städtebauliches Gesamtkonzept · Einbettung in die Landschaft · Erschliessung und Wegführung · Qualität der Freiräume Architektur · Gestalterisches Gesamtkonzept · Innere und äussere Gestaltung · Qualität der Innenräume Umwelt · Energie · Bauökologie Wirtschaftlichkeit · Effizienz 3 Ablauf des Verfahrens 17
Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren WETTBEWERBSPROGRAMM 3.9 Bericht und Ausstellung Bericht des Preisgerichts Das Preisgericht verfasst nach Abschluss der Beurteilung des Wettbewerbs einen Jurybericht. Dieser wird den Teilnehmern zugestellt. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Bericht des Preisgerichts auch in der Tages- und Fachpresse sowie im Internet zu veröffentlichen. Ausstellung Nach Abschluss des Projektwettbewerbs werden alle zur Beurteilung zugelassenen Projekte, unter Namensnennung der Verfasser, während mindestens 10 Tagen öffentlich ausgestellt. Ort und Öffnungszeiten der Ausstellung werden den Teilnehmern per E-Mail bekannt gegeben. Rückgabe der Unterlagen Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und Ankäufen ausgezeichneten Wettbewerbs- beiträge gehen ins Eigentum der Auftraggeberin über. Die übrigen Projekte können nach der Ausstellung von den Teilnehmern innert Monatsfrist abgeholt werden. Das Datum und der Abholungsort werden den Teilnehmern per E-Mail mitgeteilt. Nach Ablauf der Frist werden die Arbeiten entsorgt. 18 3 Ablauf des Verfahrens
Stadt Illnau-Effretikon NEUBAU MEHRZWECKANLAGE EFFRETIKON 4 A N GA B E N Z U R AU FGA B E N S T E L LU N G 4.1 Aufgabenbeschrieb Wettbewerbsaufgabe Die Stadt Illnau-Effretikon sucht ein Gesamtkonzept für den Neubau einer ortsbaulich, architektonisch und betrieblich überzeugenden Mehrzweckanlage. Unter Beachtung des vorliegenden Pflichtenhefts und dessen Beilagen ist aufzuzeigen, wie das erforderliche Raumprogramm auf dem zur Verfügung stehenden Areal organisiert werden kann. In der Anlage enthalten sind für die Abteilung Sicherheit das neue Feuerwehrgebäude mit den Räumlichkeiten für den Zivilschutz. Für die Abteilung Tiefbau sind die notwendigen Räume für einen neuen Werkhof für den Unterhaltsbetrieb, den Forstbetrieb und die Wasserversorgung geplant. Ergänzend wird die Hauptsammelstelle von Effretikon auf das Areal verlegt. Mögliche Synergien der verschiedenen Nutzungen sollen ins Projekt einfliessen. Die Werke benötigen eine moderne, nach heutigen Erkenntnissen erstellte Mehrzweck- anlage. Sie soll Ausdruck der funktionalen Aufgaben sein und als Gesamtanlage in Erscheinung treten. Gesucht ist eine gute Gestaltung, verbunden mit Nachhaltigkeit in Bezug auf Funktionalität, Flexibilität, Konstruktion und Energie. Es gilt, die Ausrückzeit der Feuerwehr und den Lärmschutz für die Anwohner und die Schule zu beachten. Für das Projekt steht die Parzelle IE1185, unter Beachtung der geltenden Rahmen- bedingungen, zur Verfügung. Das Grundstück befindet sich am östlichen Ortsrand von Effretikon neben der Schule und dem Sportzentrum Eselriet. Es liegt direkt an der lllnauer- und der Eselrietstrasse, zwischen lllnauer- und Sportplatzstrasse. Die Parzelle hat eine Gesamtfläche von 13'724m2. Der Ort bildet den Übergang von der Landwirtschaft zu einer öffentlich genutzten Zone. Verschiedene gemeinschaftliche Nutzungen prägen diesen Stadtteil. Mit dem gegenüberliegenden Wald zusammen bildet das Projekt den räumlichen Eintritt in die städtische Bebauung. Zielsetzung Die technischen Betriebsstätten sollen mit optimierten Abläufen entwickelt werden. Die Erweiterbarkeit und Flexibilität sind Anforderungen der heutigen Gesellschaft. Das archi- tektonische Konzept soll Ausdruck dieser Inhalte sein. Es wird eine gute städtebauliche Einbindung der Mehrzweckanlage in die quartier- bezogenen Gegebenheiten und das angrenzende Landwirtschaftsgebiet erwartet. Der Eingang zum Ort ist sorgfältig und bewusst zu gestalten. Der Fussabdruck des Erdgeschosses ist für einen sparsamen Umgang mit dem Boden und eine optimale Areal- ausnützung so klein wie möglich zu halten. Zur Schaffung einer angenehmen Raum- und Arbeitsatmosphäre im Innen- und Aussen- bereich sollen zeitgemässe, nachhaltige Materialien eingesetzt werden. Es ist ein möglichst hoher Anteil von Schweizer Holz als Baumaterial einzuplanen und zu realisieren. Weiter sollen Tageslichtanteil im Gebäudeinnern, Hindernisfreiheit in den öffentlich zugänglichen Bereichen sowie die Wegführung und Beleuchtung im Aussenraum angemessen behandelt werden. Auf einen haushälterischen Umgang mit den Finanzen wird Wert gelegt. Die Erstellungs- kosten sollen in einem guten Kosten-/Nutzen-Verhältnis stehen. Zudem sind geringe Unter- haltskosten und eine flexible Anpassungsfähigkeit an veränderte technische Anforderungen anzustreben. Hinsichtlich Investitionskosten soll der Zielwert von CHF 15'000'000.– eingehalten werden können sowie in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit ein effizientes Verhältnis zwischen Haupt- nutzfläche (HNF) und Geschossfläche (GF) verfolgt werden. 4 Angaben zur Aufgabenstellung 19
Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren WETTBEWERBSPROGRAMM Pfr ue nd we ids Pfruendw tra eidweg sse Grosstann Rap penh weg alde nwe g Tu Sport rn ha lle platzs Sc Es hul trasse elr e iet Illn au er st ra ss B E S C H RIF T U N G e Tell BROSCHÜRE ber gw eg AL ter t Un unf ST - k e ss tra ts rie el Es Sp or tp la tz st ra ss Fr eib e ad Ei sh all e Ei sf eld Te Fu nn ss isp ba lät llp ze lat z weg Kirch Situationsplan 1:5'000 20 4 Angaben zur Aufgabenstellung M 1:5'000
Stadt Illnau-Effretikon NEUBAU MEHRZWECKANLAGE EFFRETIKON Zur Gewährleistung eines zeitgemässen und zukunftsfähigen Betriebs gilt es, den Gebäudestandard 2019 des Vereins Energiestadt zu berücksichtigen. Der Gebäude- standard 2019 will einen Beitrag leisten zur verstärkten Umsetzung von Massnahmen in den Bereichen Energie sowie gesundes Innenraumklima, Bauökologie und Suffizienz. Die Vorgaben sind auf Standards und Label abgestützt, welche im Bauwesen akzeptiert und verbreitet sind. Weitere Informationen sind unter folgendem Link zu finden: https://www.local-energy.swiss/arbeitsbereich/energiestadt-pro/werkzeuge-und- instrumente/gebaeudestandard.html#/ 4.2 Projektanforderungen Anforderungen der Werke Feuerwehr Der wichtigste Faktor bei der Feuerwehr ist die Zeit. Die Räume sind so zu organisieren, dass das Ein- und Ausrücken der aufgebotenen Feuerwehrleute schnell und effizient ablaufen kann. Bereits ausrückende und später einrückende Feuerwehrleute dürfen einander nicht behindern. Die Zufahrt der PWs und die Ausfahrt der Einsatzfahrzeuge sind zu trennen. Zivilschutz Die Räume des Zivilschutzes müssen für den Fall eines Einsatzes jederzeit zugänglich sein. Wie bei der Feuerwehr gilt es zu beachten, dass das Ein- und Ausrücken im Ereignisfall zur gleichen Zeit möglich sein muss. Unterhalts- und Forstbetrieb Der Unterhalts- und der Forstbetrieb sollen so organisiert werden, dass effiziente Betriebs- abläufe ermöglicht werden. Zwischen den Lagern, der Fahrzeughalle und den Werkstätten ist ein hindernisfreier Warenumschlag sicherzustellen. Die Werkstätten sind für alle Werke gut zugänglich zu organisieren. Im Aussenbereich sind gedeckte Arbeits- und Lager- möglichkeit vorzusehen. Wasserversorgung Bei der Wasserversorgung sind Lager, Werkstatt und Aussenlager aufgrund der hygie- nischen Anforderungen von den anderen Werken separiert zu organisieren. Material- lieferungen durch Externe müssen auch ohne anwesende Mitarbeiter möglich sein. Die Waren müssen trocken deponiert werden können. Die Fahrzeughalle ist so zu planen, dass die Mitarbeiter der Wasserversorgung jederzeit mit ihren Fahrzeugen ausrücken können (Pikettdienst). Hauptsammelstelle In der Hauptsammelstelle soll ein optimaler Entsorgungsablauf gewährleistet werden. Es soll ein einfaches und sicheres Konzept erarbeitet werden, um die folgenden Bereiche zu organisieren: · Entsorgung kostenpflichtiges Material · Entsorgung kostenfreies Material · 24h zugängliche Entsorgung · Bereich Betrieb, nicht zugänglich für Entsorger Der Publikumsverkehr ist vom Betriebsverkehr zu trennen, so dass auch während der Öffnungszeiten Lastwagen anfahren können, um die Container zu leeren. Kreuzungen der Verkehrsströme sind zu vermeiden. 4 Angaben zur Aufgabenstellung 21
Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren WETTBEWERBSPROGRAMM Allgemein Folgende Grundsätze gelten für alle Werke sowie für die allgemeinen Räume: · Trennung von schmutzigen und sauberen Räumen · Angemessene Oberflächenmaterialisierung entsprechend der Nutzung · Aufputzinstallationen · Geschlechtergetrennte Infrastrukturen Weitere Bestimmungen können dem Betriebskonzept entnommen werden. Aussenraum Der Aussenraum muss die funktionalen Anforderungen der verschiedenen Werke erfüllen. Eine klare Signaletik ist für die Abläufe wichtig. Parallel dazu ist die Sicherheit ein wesent- licher Faktor. Öffentlich zugängliche Bereiche sollen getrennt von den Werkarealen angeordnet werden. Die Aussenlager der Betriebe und die übrigen nicht öffentlichen Bereiche müssen vor Diebstahl und Vandalismus geschützt sein und umzäunt werden. Es ist ein Freiraumkonzept zu erarbeiten und umzusetzen, welches einen guten Bezug und Übergang zur Umgebung sowie einen sparsamen Umgang mit dem Boden gewährleistet. Ökologisch wertvoll begrünte Dächer und Fassaden sind – für einen mikroklimatischen Ausgleich zu den sich aufheizenden Asphaltflächen – zu planen und umzusetzen. Für die Beschäftigten in der Mehrzweckanlage sollen Erholungsbereiche im Aussenraum zu Verfügung stehen. Sie dienen als Pausenbereiche und Teamtreffen nach den Einsätzen. Erschliessung / Parkierung Die Anordnung der Parkierung sowie die Zu- und Wegfahrten sollen bereits Klarheit schaffen über die Organisation des Areals. Zugänge und Wege sind für Fussgänger soweit wie möglich von den Motorfahrzeugen zu trennen. Die Zugangsnormalien und die Schleppkurven sind für die verschiedenen Bereiche einzu- halten. Basis bilden die Anforderungen einer Zufahrt in die Kantonsstrasse im Bereich Tempo 50km/h. Die Ausfahrt der Feuerwehr im Einsatz wird über ein Lichtsignal geregelt. Sie darf nicht durch die öffentliche Nutzung der Sammelstelle tangiert werden. Die Vermeidung von Stau- bildung auf der Kantonsstrasse durch die Besucher der Hauptsammelstelle ist mit einer guten Organisation im Areal zu gewährleisten. Der Verkehrsfluss und die Betriebsabläufe der Werke dürfen nicht behindert werden. Die Mitarbeiterparkplätze der Betriebe dürfen nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Grundlage zur Planung der Parkierung bilden die VSS-Normen für die Parkierung im öffentlichen Bereich und im Werkareal. Energieversorgung Es ist eine eigene Energieversorgung vorzusehen. Die Planung einer Wärmeverbund- lösung ist nicht Gegenstand dieses Projektes. Auf dem Areal ist lediglich eine Zentrale für den späteren Verbund Schulhaus Eselriet, Sportzentrum, Mehrzweckanlage und Militär-/ Zivilschutzunterkunft ALST einzuplanen. Für die Merzweckanlage wird eine nachhaltige Versorgung mit erneuerbarer Energie gefordert. Gebäudeintegrierte Fotovoltaikanlagen auf dem Dach und an den Fassaden zur Eigenstromversorgung sind mit möglichst hoher Wirtschaftlichkeit zu realisieren. Tageslichtnutzung Für eine hohe Arbeitsleistungsfähigkeit sind gute Tageslichtverhältnisse wichtig. Grund- sätzlich soll mit Tageslicht gearbeitet werden können. Der Einsatz von Kunstlicht ist so gering wie möglich zu halten. 22 4 Angaben zur Aufgabenstellung
Stadt Illnau-Effretikon NEUBAU MEHRZWECKANLAGE EFFRETIKON Damit die Räume im Sommer nicht übermässig erhitzen und auch ohne aktive Kühlung angenehme Temperaturen aufweisen, ist ein optimaler Fensteranteil zur Fassadenfläche anzustreben sowie ein geeigneter aussenliegender Sonnenschutz vorzusehen. Erdbebensicherheit Das Gebäude ist nach den geltenden Normen erdbebensicher zu erstellen. Der Wett- bewerbsperimeter befindet sich in der Erdbebenzone Z1. Naturgefahren Auf dem Areal besteht gemäss Naturgefahrenkarte keine Gefährdung durch Naturgefahren. Baugrund und Altlasten Es kann von einem normalen Baugrund ausgegangen werden. Altlasten sind gemäss dem Kataster der belasteten Standorte keine zu erwarten. Das Areal liegt in einer archäologischen Zone. Um Aufschlüsse über allfällige archäo- logische Schichtreste zu erhalten, müssen voraussichtlich Baugrundsondierungen durch- geführt werden. Gegebenfalls sind Rettungsgrabungen vor Baubeginn erforderlich. 4.3 Zwingende Rahmenbedingungen Grundsatz Die nachfolgenden Rahmenbedingungen sind zwingend einzuhalten. Der Verstoss gegen diese Rahmenbedingungen kann den Ausschluss von der Preiserteilung zur Folge haben. B E S C H RIF T U N G Perimeter BROSCHÜRE Der zu erarbeitende Projektvorschlag muss innerhalb des im Informationsplan rot dargestellten Wettbewerbsperimeters zu liegen kommen. Der Perimeter umfasst die Grund- stücksfläche IE1185. Zonenplan, Auszug GIS, Kanton Zürich 4 Angaben zur Aufgabenstellung 23
Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren WETTBEWERBSPROGRAMM 34 08 34 08 Tu rn 34 ha Tu 07 lle rn 34 34 ha 07 07 lle 34 07 53 6. 4 0 53 6. 40 53 Sc 34 6. 5 53 Es hu Sc 0 08 IE1198 Es hu 6. 5 elr le 0 IE1198 53 iet elr le 6. 53 iet 80 6. 8 Tur 0 nh 53 7. 53 34 all 20 7. 20 07 e m 34 m 07 34 53 340 53 Illn t 5 .60 7. 0m Illn t 5 .60 03 7. 3 7 0m 0m 70 0 0m bo h 3 au 34 .4 53 22 bo h 3 au 34 04 .0 .4 53 22 35 St 6. 13 c er 04 .0 53 0 4 8. 35 St uv erei 13 ra 3 c er st g 8. uv erei 0 s ra539 un 53 30 ra st Sc se g tb 6. er ss.00 un tz ss 5 ra Es hu na as 537 0 IE1198 tb Nu 53 en er elr le e tz bs M ss as 537 Ba 537 .90 53 9.0 Nu a te ta iet 6. e bs M 8 536 0 .00 nk nd 537 Ba 0 .90 te ta SBB rä B E S C H RIF T U N G 535 .20 6m 53 ung 536 .00 nk nd ch 7. dleit 534 .50 2 B rlan = 0 g SB rä es 535 3583 Übe .20 6m W un 534 .90 m ng ch dleit 34 53 BROSCHÜRE al 534 .50 Illn t 5 .60 03 7. lan 534 0m = .50 ei da r7 es Übe 0 0m W bo h 3 534 au 534 34 bs .90 .4 .20 22 ng 04 .0 al 35 53 St 13 ta c er .00 534 8. .50 ei da uv erei ra nd 3 st g 0 358 ss un 534 bs ra .20 tb 53 en er tz ss ta 3 as 537 9.0 .00 Nu ab nd e M 0 537 Ba .90 st IE1185 te an 536 .00 nk d BB 6m rä 535 ng S .20 6m itu ch ndle 534 2m d .50 6m rla IE1185 = an es Übe W 534 .90 st ng f al au ab 534 .50 ei da 6m ir e en 358 ss to 534 bs .20 ss 2m d ot ra 6m 69 ta 3 an ra .00 4 Tr St nd St st W ng f au ab et ru tb ir e en te ss to ew ei ss ot ra IE1185 w 69 er IE ra Er 4 Tr St bs 35 AL ter t bsp St W 6m pe ng Un unfwer ST - 43 e et rim ru 2m d ss 6m k e an tb te tra et st f ei er au ts ab w rie ir e en Er ss to el ss AL ter t ot ra Es 69 IE ra 4 Tr St Un unf ST - er 35 St e W ng ss i t k m 43 et al ru tra et tb e te nz ew er ei s re et w er IE1186 ng Er ri bs el AL ter t le pe el Es Un unf ST - rz e rim ss Pa k ra et t t al er ts rie e nz el re IE1188 Es IE1186 ng le t al el Sp e rz nz or Pa re tp IE1186 ng la letz el rz st Pa ra IE1188 ss e IE1188 Sp or tp Sp la or t zs tp la tra tz st ss ra e ss e Wettbewerbsperimeter Parzellengrenze alt Informationsplan 1:1'500 Strassenerweiterung Trottoir Strassenabstand Wettbewerbsperimeter Waldabstand Wettbewerbsperimeter Parzellengrenze alt Strommastbereich Parzellengrenze alt Strassenerweiterung Bauverbotszone TrottoirStrassenerweiterung Eingeschränkte Nutzung Trottoir Strassenabstand Höhe unterster Leiter (m ü.M.) Strassenabstand Waldabstand 0 100 200 Strommastbereich Waldabstand Massstab 1:10'000 Bauverbotszone Strommastbereich 24 4 Angaben zur Eingeschränkte Aufgabenstellung Nutzung Bauverbotszone M 1:1'500 Höhe unterster Leiter (m ü.M.) Eingeschränkte Nutzung 0 10 25 1:1'500 M 50 Massstab 1:2'500
Stadt Illnau-Effretikon NEUBAU MEHRZWECKANLAGE EFFRETIKON Baurecht Das Bauvorhaben untersteht dem ordentlichen Baubewilligungsverfahren. Die baurecht- lichen und raumplanerischen Vorgaben der Stadt Illnau-Effretikon und des Kantons Zürich sind daher zwingend einzuhalten. Die kommunale Bau- und Zonenordnung (BZO) der Stadt Illnau-Effretikon wird derzeit einer Gesamtrevision unterzogen und gleichzeitig werden die Baubegriffe harmonisiert. Mit dem Inkrafttreten der Vorlage im nächsten Jahr wird auch die neue Fassung des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG; LS 700.1) und der Allgemeinen Bauverordnung (ABV; LS 700.2) in der Fassung vom 1. März 2017 wirksam. Somit unterliegt das Bauvorhaben der Mehrzweckanlage Effretikon den neuen, nach- folgend aufgeführten kommunalen Bestimmungen, welche voraussichtlich Anfang 2021 in Kraft treten werden. Gemäss Art. 7 BZO, Zone für öffentliche Bauten gilt: Für das Grundstück der geplanten Mehrzweckanlage ist eine maximale traufseitige Fassadenhöhe von 14m zulässig, sowie höchstens ein Attikageschoss. Anmerkung zu den Silos: Freistehende Silos, die nicht Bestandteil eines Gebäudes sind, gelten nicht als Hauptgebäude. Sie unterstehen nicht der Höhenbegrenzung gemäss Art. 7 BZO. In Gebäude integrierte Silos müssen die Höhenbegrenzung hingegen einhalten. Gemäss Art. 7 BZO, Zone für öffentliche Bauten gilt: Gegenüber Grundstücken, die in einer anderen Zone liegen, ist der Grenzabstand der angrenzenden Zone einzuhalten. Gegenüber der Parzelle IE1198 und IE1186 ist kein Grenzabstand einzuhalten, da sich die Grundstücke im Besitz der Gemeinde befinden. Es darf auf die Grenze gebaut werden. Gegenüber der Grenze zur Illnauerstrasse ist ein Waldabstand einzuhalten, der gemäss Ergänzungsplan der Stadt Illnau-Effretikon entlang der Strassenbaulinie verläuft. Somit ist gegenüber der Illnauerstrasse ein Abstand von 6m einzuhalten. Gegenüber der Grenze zur Eselrietstrasse ist ein Strassenabstand von 6m einzuhalten. Gemäss Art. 9. BZO, Allgemeinde Bauvorschriften gilt: Terrainveränderungen und Terras- sierungen haben sich besonders gut in die Umgebung einzufügen. Die Länge von Abgrabungen zur Freilegung von Untergeschossen darf gesamthaft nicht mehr als die Hälfte des Gebäudeumfangs betragen. Solche Abgrabungen sind nur bis zu 1.5m unterhalb des massgebenden Terrains zulässig. Von dieser Beschränkung ausgenom- men sind Kellerzugänge, Hauseingänge sowie Einfahrten zu Garagen. In allen Zonen ist der nicht als begehbare Terrasse genutzte Bereich von Flachdächern sowie von Tiefgarageneinfahrten ökologisch wertvoll zu begrünen, auch dort, wo Solaran- lagen installiert sind. Im Rahmen der Umgebungsgestaltung ist dem Bedarf nach ökologisch hochwertigen Natur- und Grünflächen Rechnung zu tragen. Invasive gebietsfremde Pflanzen sind nicht erlaubt. Besondere Beachtung ist der Umgebungsgestaltung am Siedlungsrand zu schenken, so dass sich ein harmonischer Übergang zur Landwirtschaftszone ergibt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Planungs- und Baugesetzes (PBG; LS 700.1) in der Fassung vom 1. März 2017. 4 Angaben zur Aufgabenstellung 25
Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren WETTBEWERBSPROGRAMM Erschliessungsstrasse Die Erschliessung des Areals erfolgt über die Eselrietstrasse, welche zulasten der Parzelle IE1185 auf 6m verbreitert wird. Der Strassenabstand von 6m ist ab dem neuen Verlauf der Parzellengrenze zu messen. Innerhalb des Strassenabstands ist ein 2m breites Trottoir entlang der Strasse auf dem Grundstück einzuplanen. Die Notausfahrt der Feuerwehr bei Alarm kann direkt auf die Illnauerstrasse erfolgen, wobei die Ausfahrt mit einer Barriere abgesperrt werden muss. Im Übrigen ist das Areal entlang der Illnauerstrasse, welche als regionale Verbindungsstrasse klassiert ist, unüber- fahrbar zu gestalten. Überlandleitung SBB Die Parzelle ist aufgrund eines SBB-Strommastes, der die Versorgung der Ostschweiz sicherstellt, nicht frei nutzbar. Es ist davon auszugehen, dass um die Stromleitungen ein Bereich von ca. 22m nicht bzw. nur bedingt genutzt werden kann. massgebende unterster Höhe variabel Leiter 45° 22.0 0 3.60 5.00 13.40 Strommast- Bauverbot eingeschränkte Nutzung bereich Leitungsachse Schema Einschränkung Strommast (Querschnitt) 26 4 Angaben zur Aufgabenstellung 539.00 538.30 537.00 537.90 537.70 537.20 536.80 536.50
3.60 5.00 13.40 Stadt Illnau-Effretikon Strommast- Bauverbot eingeschränkte Nutzung NEUBAU MEHRZWECKANLAGE EFFRETIKON bereich Leitungsachse 539.00 538.30 537.00 537.90 537.70 537.20 536.20 536.80 536.50 536.40 534.90 535.50 534.00 534.20 534.50 Parzellengrenze Parzellengrenze Illnauerstrasse IE 1186 Massgebende Höhe unterster Leiter (Längsschnitt) M 1:200 Genaue Angaben über den einzuhaltenden Abstand geben die SBB nach erfolgter Messung bekannt, sobald ein Baugesuch eingereicht würde. Eine Umlegung des Strommastes oder eine Verlegung der Leitung unter die Erde steht nicht zur Diskussion. Im Informationsplan ist der nicht oder nur bedingt überbaubare Bereich mit 3.60m Mastbereich ab Leitungsachse plus 5.00m Bauverbot und zusätzlichen 13.40m mit eingeschränkter Nutzung eingezeichnet. Die Bauverbotszone resultiert aus dem Horizontalabstand von mindestens 5.00m, welchen Gebäude zum untersten Leiter einzuhalten haben. Überragt ein Gebäude den Leiter, so erhöht sich der Horizontalabstand um die Überragung. Wie im Längsschnitt ersichtlich, sind die Leiter durchhängend und die massgebende Höhe somit variabel. Unterirdische Bauten haben keinen Horizontalabstand einzuhalten. Bei allflälligen Terrainveränderungen gilt es zu beachten, dass ein Vertikalabstand von mindestens 8.80m vom Terrain zum untersten Leiter einzuhalten ist. Im Bereich mit eingeschränkter Nutzung dürfen keine sogenannten «Orte mit empfind- licher Nutzung» (OMEN) liegen, da an diesen Orten der Anlagegrenzwert zum Schutz vor schädlicher oder lästiger Strahlung einzuhalten ist. Bei dieser Leitung ist die Einhaltung des Grenzwerts ab 22m Distanz zur Leitungsachse gewährleistet. Zur Vereinfachung kann von einem Horizontalabstand statt einem Radius ausgegangen werden. Als OMEN gelten gemäss der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) unter anderem Räume in Gebäuden, in denen sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten, oder Räume mit ständigen Arbeitsplätzen. Arbeitsplätze im Freien sind davon ausgenommen. Im Raumprogramm ist vermerkt, welche Räume als OMEN zu behandeln sind. Weitere Informationen sind unter folgendem Link zu finden: https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/elektrosmog/fachinformationen/mass- nahmen-elektrosmog.html 4 Angaben zur Aufgabenstellung 27
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