ZHAW Campus Technikumstrasse, Winterthur (Campus T), 1. Etappe Projektwettbewerb im selektiven Verfahren Programm Präqualifikation - Kanton Zürich ...

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ZHAW Campus Technikumstrasse, Winterthur (Campus T), 1. Etappe Projektwettbewerb im selektiven Verfahren Programm Präqualifikation - Kanton Zürich ...
Kanton Zürich
Baudirektion
Hochbauamt

ZHAW Campus Technikumstrasse,
Winterthur (Campus T), 1. Etappe
Projektwettbewerb im selektiven
Verfahren
Programm Präqualifikation
30. November 2017
ZHAW Campus Technikumstrasse, Winterthur (Campus T), 1. Etappe Projektwettbewerb im selektiven Verfahren Programm Präqualifikation - Kanton Zürich ...
Hochbauamt
                                                                                   2/26

Impressum
Veranstaltende:
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW)
Bildungsdirektion Kanton Zürich
Baudirektion Kanton Zürich

Ausschreibende Stelle:
Hochbauamt Kanton Zürich
Stampfenbachstrasse 110
8090 Zürich

Projekt-Nummer Hochbauamt 27539
Projektwettbewerb ZHAW Campus Technikumstrasse, Winterthur (Campus T), 1. Etappe
30. November 2017
ZHAW Campus Technikumstrasse, Winterthur (Campus T), 1. Etappe Projektwettbewerb im selektiven Verfahren Programm Präqualifikation - Kanton Zürich ...
Hochbauamt
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ZHAW Campus Technikumstrasse, Winterthur
«Campus T», 1. Etappe
Einstufiger Projektwettbewerb im selektiven Verfahren
für Generalplanerleistungen
Programm Präqualifikation

Inhalt

Einleitung                                               4

1.       Projektinhalt und Zielsetzung                   5
1.1.     Planungsgeschichte und Vorgehen                 5
1.2.     Lage und Perimeter                              6
1.3.     Projektumfang                                   7

2.       Wettbewerbsverfahren                            13
2.1      Allgemeine Bestimmungen                         13
2.2.     Teilnahmeberechtigung                           13
2.3.     Preise und Entschädigungen                      14
2.4.     Teambildung Generalplaner                       14
2.5.     Auftragserteilung Generalplaner                 15
2.6.     Honorarbedingungen                              17
2.7.     Preisgericht                                    18
2.8.     Befangenheit und Ausstandsgründe                19
2.9.     Vorprüfung                                      19
2.10.    Publikation und Ausstellung                     19
2.11.    Urheberrecht                                    19
2.12.    Termine                                         20

3.       Phase Präqualifikation                          21
3.1      Allgemeine Bestimmungen                         21
3.2      Vorbehalt                                       21
3.3.     Eignungskriterien                               21
3.4.     Einzureichende Unterlagen                       23
3.5.     Eingabe der Bewerbung                           24
3.6.     Zulassungskriterien                             24
3.7.     Unterlagen für die Teilnehmenden                25

4.       Genehmigung                                     26
ZHAW Campus Technikumstrasse, Winterthur (Campus T), 1. Etappe Projektwettbewerb im selektiven Verfahren Programm Präqualifikation - Kanton Zürich ...
Hochbauamt
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                 Einleitung
  Gegenstand     Die Baudirektion Kanton Zürich, vertreten durch das Hochbauamt (HBA), veranstaltet im
des Verfahrens   Auftrag der Bildungsdirektion des Kantons Zürich und der Zürcher Hochschule für Ange-
                 wandte Wissenschaften (ZHAW) einen einstufigen Projektwettbewerb im selektiven Ver-
                 fahren für die Vergabe der Generalplanerleistungen (Projektierung, Ausschreibung und
                 Realisierung) für den Neubau zweier Laborbauten sowie für die Freiraumgestaltung des
                 Aussenbereichs für die erste Etappe eines Gesamtbauvorhabens zur baulichen Entwick-
                 lung des Areals Technikumstrasse (Campus T), ZHAW Winterthur.

                 Luftaufnahme Campus T, ZHAW Winterthur

       ZHAW      Die ZHAW ist eine der führenden Schweizer Hochschulen. Sie arbeitet anwendungsorien-
                 tiert und wissenschaftlich in Lehre, Forschung & Entwicklung, Weiterbildung und Dienst-
                 leistung. Fachdepartemente der ZHAW sind: Architektur, Gestaltung und Bauingenieurwe-
                 sen, Gesundheit, Angewandte Linguistik, Life Sciences und Facility Management, Ange-
                 wandte Psychologie, Soziale Arbeit, School of Engineering sowie School of Management
                 and Law. In den 28 Bachelor- und 13 konsekutiven Masterstudiengängen sind aktuell über
                 12‘800 Studierende eingeschrieben.

                 Die ZHAW wurde im Jahr 2007 aus vier Fachhochschulen neu zusammengefasst. Der
                 Hauptstandort der Hochschule liegt in Winterthur, wo sie auf drei Campus verteilt ist:
                 Technikumstrasse, St. Georgen und Stadt-Mitte.
Hochbauamt
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    Standortstrategie   Gemäss der Standortstrategie der ZHAW soll auf dem Areal Technikumstrasse die School
                        of Engineering (SoE) konzentriert werden. Ergänzend sind Teile der Campus Life Einrich-
                        tungen, die sich hauptsächlich der Verpflegung widmen, und arealbezogene Facility Ma-
                        nagement Bereiche unterzubringen. Dies erfordert eine Erhöhung des bestehenden Rau-
                        mangebots von aktuell rund 26'500m2 Hauptnutzfläche (HNF) auf 35'000m2 HNF.

School of Engineering   Die SoE führt zurzeit 13 spezialisierte Institute und Zentren, welche interdisziplinär zu-
               (SoE)    sammenarbeiten und eine hochwertige Aus- und Weiterbildung, Forschung und Entwick-
                        lung vornehmlich in den Bereichen Energie, Mobilität, Information und Gesundheit gewähr-
                        leisten. Durch die Konsolidierung und Erweiterung der Ressourcen auf dem Campus T
                        Areal soll in einer ersten Bauetappe ein Laborcluster mit verschiedenen Instituten und
                        Zentren entstehen, der die Position der SoE in der Schweizerischen Hochschullandschaft
                        und in ihrer überregionalen Strahlkraft verstärkt.

                        1.       Projektinhalt und Zielsetzung
                        1.1. Planungsgeschichte und Vorgehen
 Von der Testplanung    Im Jahr 2011 wurde ein Testplanungsverfahren durchgeführt, welches den Nachweis für
     zum Masterplan     eine weitergehende Entwicklungsstrategie für das Areal erbracht hat. Die vorgelegten
                        Konzepte zeigten deutlich auf, dass die bauliche Zukunft des Campus T gezielt und weit-
                        gehend aus der bestehenden Anordnung heraus entwickelt werden kann, dass aber neben
                        einem kurz- und mittelfristigen Sanierungsbedarf von bestehenden Bauten auch grundle-
                        gend neue Bebauungsstrukturen auf dem Kernareal an der Technikumstrasse benötigt
                        werden und realisierbar sind. Da die Hochschulplanung auch in Zukunft stetigen Verände-
                        rungen unterworfen sein wird, ist bei diesem Gesamtbauvorhaben eine gleichzeitig auf
                        Kontinuität und Flexibilität ausgerichtete Etappierung von zentraler Bedeutung.

                        Die gewonnenen Erkenntnisse der Testplanung wurden vertieft und durch Dürig Architek-
                        ten AG und Schweingruber Zulauf Landschaftsarchitekten verifiziert. So konnte die für die
                        weiteren Objektplanungen verbindliche Grundlage in Form eines konsolidierten Master-
                        plans (Unterlage B) geschaffen werden. Die neuen Gebäude auf dem Campus T sollen
                        eine architektonische Vielfalt aufweisen und werden in mehreren Schritten realisiert. Der
                        Masterplan definiert die Grösse und Position der Volumen. Daneben wird ein gemeinsa-
                        mes architektonisches Thema formuliert, das dem Campus eine Identität verleiht und es
                        den Gebäuden erlaubt, auf die hohe Dichte zu reagieren. So sollen die Neubauten auf
                        dem Campus T die Grenzen zwischen Aussen- und Innenraum verwischen und damit die
                        räumliche Trennung aufweichen. Nebst städtebaulichen und architektonischen Parametern
                        macht der Masterplan im Sinne eines Regelwerks Aussagen zu Themen der Freiraumge-
                        staltung, Erschliessung, Statik, Nachhaltigkeit und Denkmalpflege.

                        Der Masterplan sieht vier Bauetappen für die vollständige Umsetzung der Standortstrate-
                        gie vor. Als Vorbereitung für den Wettbewerb wurde der Masterplan präzisiert und ergänzt.
                        Vorliegender Wettbewerb beinhaltet die 1. Bauetappe gemäss den «Ergänzungen Master-
                        plan».
Hochbauamt
                                                                  6/26

Campus T - Etappierung
Quelle: ZHAW Winterthur, Campus T, Ergänzungen Masterplan, S. 9

Hinweis: Begrifflichkeiten aus den Dokumenten «Masterplan» und «Ergänzungen Master-
plan» korrelieren nicht vollumfänglich mit dem Präqualifikationsprogramm. Die im Präquali-
fikationsprogramm bzw. Wettbewerbsprogramm enthaltenen Begrifflichkeiten sind für das
Verfahren verbindlich.

1.2. Lage und Perimeter
Das Areal Technikumstrasse ist das historische Kernareal des ehemaligen Technikums
Winterthur mit dem 1869 erstellten Hauptgebäude TH im Zentrum.

                                                                      Areal Campus

                                                                      Lage der
                                                                      Laborneubauten

Campus T mit Lage der zukünftigen Laborneubauten
Quelle: GIS Kanton Zürich

Das Planungsgebiet bezeichnet die Schnittstelle von Altstadt und Promenadenring und
wird nördlich durch die Technikumstrasse, östlich durch die Wildbachstrasse und südlich
durch die Eulach begrenzt. Das Areal liegt in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs Winterthur
und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Grossraum Zürich/Ostschweiz hervorragend
erreichbar. Der Perimeter umfasst den ganzen Campus T und wird unterteilt in den Bear-
beitungs- und den Betrachtungsperimeter.
Hochbauamt
                                                                                                  7/26

Bearbeitungsperimeter   Der Bearbeitungsperimeter umfasst das Realisierungsgebiet der 1. Bauetappe einschliess-
                        lich der zwei Laborneubauten, des Parks und des gegenüberliegenden Eulachufers. Die
                        Gestaltung des Parks zusammen mit dem Gewässerraum ist als ein ganzheitliches Kon-
                        zept im Rahmen des Wettbewerbs zu entwickeln. Für die Projektierung und Umsetzung
                        des Konzepts im Bereich der Gewässerparzelle ist ein «Wasserbauprojekt» erforderlich,
                        das zusammen mit der AWEL im Rahmen der Weiterbearbeitung des Projekts mit dem
                        auftragnehmenden Generalplanerteam präzisiert wird.

                                                                                                         Bestand

                                                                                                         Bearbeitungsperimeter
                                                                                                         1.Etappe
                                                                                                             1
                                                                                                         Mantellinie
                                                                                                         Laborneubauten
                                                                                                         Betrachtungsperimeter
                                                                                                         1.Etappe

                                                                                                         Abbruch
                                                                                                         1.Etappe

                        Areal Campus T mit Bearbeitungsperimeter und Betrachtungsperimeter Etappe 1
                        Quelle: Dürig AG

Betrachtungsperimeter   Der Betrachtungsperimeter umfasst den nördlichen Campus-Bereich und schliesst den
                        Stadtplatz an der Technikumstrasse mit ein. Dieser nördliche Bereich wird erst in späteren
                        Bauetappen realisiert. Für den Betrachtungsperimeter sind konzeptionelle Lösungsvor-
                        schläge zur langfristigen Entwicklung des Campus-Areals gewünscht.

                        1.3. Projektumfang
                        In der ersten von insgesamt vier Bauetappen sollen im südöstlichen Teil des Areals zwei
                        Laborneubauten (Ersatzneubau TL_N und Neubau TL2_N) für die SoE als Laborcluster
                        realisiert.Der Projektumfang beinhaltet zusätzlich die Abbrüche der Gebäude TB, TL, TM
                        und TV. Der Rückbau ist aufgrund der Etappierung und notwendigen Provisoren ein integ-
                        raler Bestandteil des Projekts. Zudem sind der reibungslose Ablauf der Bauarbeiten und
                        die Einhaltung der Kosten- und Terminvorgaben unter laufendem Betrieb zu gewährleis-
                        ten.

                        Zusammen mit den beiden Neubauten soll ebenfalls ein Park mit Zugang zum Wasser
                        (Eulach) geschafft werden, welcher als räumliches Bindeglied des Areals dient.
Hochbauamt
                                                                              8/26

  Zielsetzungen   Die Ziele des Projekts sind wie folgt:

                  -   Erneuerung und Verdichtung des heutigen Baubestandes (Gebäude TM, TV, TL, TB)
                      von heute 12'700m2 HNF auf neu 14'800m2 HNF. Einhaltung der Flächen- und Höhen-
                      vorgaben gemäss den Dokumenten «Masterplan» und «Ergänzungen Masterplan».
                  -   Umsetzung der im Masterplan formulierten baulichen Entwicklungsstrategie für die ers-
                      te Etappe unter Einhaltung der dort und im Dokument «Ergänzungen Masterplan» be-
                      schriebenen städtebaulichen und architektonischen Leitlinien sowie des spezifischen
                      Regelwerks für diese Etappe.
                  -   Identitätsstiftende Wirkung der Bauten unter Berücksichtigung der zu erzielenden Ge-
                      samtwirkung des Campus T mit dem zu erhaltenden Bestand.
                  -   Bedürfnisgerechte räumliche Strukturen mit der nötigen Nutzungsflexibilität um den
                      wechselnden Anforderungen eines Hochschulbetriebs auch mittel- bis langfristig ge-
                      recht zu werden.
                  -   Leisten eines Beitrags zur Verbesserung von Gesundheit, Sicherheit und Wohlbefinden
                      der Studierenden und der Mitarbeitenden.
                  -   Einhaltung der kantonalen Vorgaben für Neubauten betreffend Nachhaltigkeit.
                  -   Die Vorgaben nach Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» sind einzuhalten
                  -   Architektur, Energiekonzept und Gebäudetechnik sollen den innovativen Charakter der
                      SoE im Bereich Energie und Umweltforschung widerspiegeln.
                  -   Die Umsetzung des vorgegebenen Etappierungskonzepts gemäss Dokument «Ergän-
                      zungen Masterplan» inklusive den notwendigen, provisorischen Massnahmen für die
                      Erschliessung und Anlieferung des Areals, für die Parkierung, sowie der Gebäudetech-
                      nik.
                  -   Bauen unter Betrieb: Ein grosser Teil der SoE verbleibt während der Realisierung auf
                      dem Campus. Der Betrieb auf dem Areal ist auch während der Realisierung zu gewähr-
                      leisten.
                  -   Der Kostenrahmen von CHF 180 - 220 Mio. (BKP 1 bis 6 inkl. MWST und Honorare)
                      für die Umsetzung der ersten Etappe Campus T wird eingehalten.

Nutzungskonzept   Im neuen Laborcluster, der sich aus den zwei Neubauten zusammensetzt, entstehen Flä-
                  chen für die integrierte Nutzung durch Lehre und Forschung & Entwicklung (F&E). In bei-
                  den Gebäuden des neuen Laborclusters werden im eingeschränkten Rahmen spezifische
                  Pool-Studierendenarbeitsplätze zur Verfügung gestellt, welche eine entsprechende techni-
                  sche Infrastruktur benötigen. Zudem werden Lehrlabore für den Unterricht in Gruppen für
                  praktische Lehrexperimente (Praktika) oder zu Demonstrationszwecken für die Studieren-
                  den gebaut. Das Laborcluster umfasst keine konventionellen Unterrichtsräume, Klassen-
                  zimmer oder Hörsäle.

Raumprogramm      Die SoE benötigt wesentlich mehr Nutzflächen als heute auf dem Areal des Campus T zur
                  Verfügung stehen. Zudem sind für den zeitgemässen Hochschulbetrieb teilweise andere
                  Raumptypen als jetzt vorhanden sind, erforderlich. Die für das Laborcluster vorgesehenen
                  Institute und Zentren entwickeln sich kontinuierlich weiter. Auf Basis der im Masterplan
                  formulierten Flächenziele pro Raumkategorie und den Erkenntnissen aus der Testplanung
Hochbauamt
                                                                               9/26

                 wurde im Vorfeld des vorliegenden Projektwettbewerbs für die Erste Etappe ein generi-
                 sches Raumtypenprogramm entwickelt. Modulare Raumeinheiten unterstützen die Forde-
                 rung nach möglichst vielfältigen und abwechslungsreichen Lehr‐ und Forschungsland-
                 schaften.

                 Das Raumprogramm für die Erste Etappe umfasst zum Zeitpunkt der Auslösung der
                 Präqualifikation ca. 14'800 m2 Hauptnutzfläche (HNF). Das für den Projektwettbewerb
                 verbindliche Bestellvolumen wird den zugelassenen Teilnehmenden bei der Auslösung der
                 Wettbewerbsphase zusammen mit dem detaillierten Raumprogramm und sämtlichen wei-
                 teren Wettbewerbsunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Hauptnutzflächen setzen sich
                 aus den Raumgruppen der SoE (Büros, Labore und Studienarbeitsplätze), der Cam-
                 pus Life (Mensa/Verpflegung) und des Facility Managements (Lager) zusammen.

                        HNF Raumprogramm
                        Flächenanteil in Prozent

                                10      15
                                                            Campus Life
                                                            (Verpflegung)
                                                            Raumgruppen
                                                            SoE
                                                            SoE / Facility
                                                            Management
                                  75

  Betriebliche   Für die SoE ist es wichtig, dass die Rauminfrastruktur soweit möglichst instituts- und zent-
Anforderungen    rumsneutral gebaut wird. Einzelne Flächen werden nicht ausschliesslich massgeschnei-
                 dert auf die heutigen Bedürfnisse der jeweiligen Institute und Zentren ausgerichtet, son-
                 dern ermöglichen auch eine angemessene Anpassung der infrastrukturellen Anforderun-
                 gen in der Zukunft.

                 Mit den Neubauten sollen zukunftsfähige Gebäude mit einer nachhaltigen, effizienten
                 Raumkonzeption entstehen, die räumliche und inhaltliche Synergien ermöglichen. Umbau-
                 ten sollen einfach und kostengünstig umsetzbar sein (Trennwände in Leichtbaukonstrukti-
                 on ohne Installationen). Ein Vorbildcharakter im Energiebereich wird angestrebt.

                 Der Campus T muss unter laufendem Betrieb verdichtet und erneuert werden mit entspre-
                 chend hohen Anforderungen in Bezug auf Immissionen, Organisation des Hochschulbe-
                 triebes und Baustellen-Logistik. Die aufwändig installierten Laborbereiche sollen nur ein-
                 mal umziehen und nicht in Provisorien untergebracht werden müssen. Insgesamt ist eine
                 angemessene statische Flexibilität bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Wirtschaftlich-
                 keit zu gewährleisten. Der Betrieb von Lehre und Forschung & Entwicklung muss jederzeit
                 sichergestellt sein.
Hochbauamt
                                                                                 10/26

Gebäudetechnische   Bei den beiden Neubauten handelt es sich um Laborgebäude mit u.a. technischen Labo-
    Anforderungen   ren, Maschinenlaboren und -hallen, Labore für die Materialwissenschaften und Werkstät-
                    ten. Für die Authentizität des Campus Technikumstrasse ist es unabdingbar, dass sich
                    zentrale Themen der Institute und Zentren, insbesondere die Themen Nachhaltigkeit, er-
                    neuerbare Energien und Ökologie am und im Gebäude widerspiegeln. Als Anforderung an
                    den Generalplaner wird die Planung der Gebäudetechnik als integrativer Bestandteil des
                    Gesamtkonzeptes vorausgesetzt.

                    Die Planung der Gebäudetechnik umfasst sämtliche Haustechnikgewerke. Es sind Freihei-
                    ten künftiger Nutzungsanpassungen und die Berücksichtigung neuer Technologien, insbe-
                    sondere durch eine flexible Erschliessung zu beachten. Das Energiekonzept soll im bauli-
                    chen Bereich Vorzeigecharakter besitzen und im Betrieb als Demonstrationsobjekt für
                    Studierende des Studiengangs Energie- und Umwelttechnik genutzt werden können. Das
                    Projekt soll die Gesamtkosten der Nutzung über den gesamten Lebenszyklus betrachtet
                    reduzieren und einen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung mit alternativen Ener-
                    gien leisten. Die Erzeugung erneuerbarer Energie am Gebäude und die Verwendung von
                    Abfall- bzw. Abwärmeprozessen aus dem Betrieb bieten zudem die Möglichkeit, einen Teil
                    des Energiebedarfs, der für den Betrieb notwendig ist, zu kompensieren.

                    Parallel zum Wettbewerb wird eine separate Konzeptstudie für eine arealübergreifende
                    Energieversorgung erstellt. Detaillierte Angaben zu den gebäudetechnischen Anforderun-
                    gen werden allen zum Wettbewerb zugelassenen Teilnehmern rechtzeitig zur Verfügung
                    gestellt. Auf Basis der Vorgaben des übergeordneten Energiekonzeptes müssen die Ge-
                    bäudetechnikkonzepte für die Neubauten, unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs
                    der weiterhin genutzten Gebäude und unter Einbezug der übergeordneten Etappierung
                    gemäss Masterplan geplant werden.

                    Die einschlägigen Normen, Richtlinien und Empfehlungen der Verbände sind zu erfüllen.
                    Die Planungshilfsmittel und Richtlinien und die technischen Richtlinien des Hochbauamtes
                    des Kantons Zürich
                    (https://hochbauamt.zh.ch/internet/baudirektion/hba/de/projektplanung/gebaeudetechnik.ht
                    ml) sowie die technischen Richtlinien der ZHAW zur Gebäudetechnik sind einzuhalten.
                    Weiter sind die im Dokument «Standard Nachhaltigkeit Hochbau» enthaltenen kantonalen
                    Richtlinien (www.hochbauamt.zh.ch/nachhaltigkeit) zu erfüllen.

    Anforderungen   Das Planungsgebiet ist Teil des Grüngürtels um die Altstadt Winterthurs. Seine spezifi-
  an den Freiraum   schen Qualitäten bezieht das Areal aus seiner Lage an der Schnittstelle von Altstadt und
                    Promenadenring. Während zur Technikum- und Wildbachstrasse harte, von Repräsentati-
                    on und Funktionalität geprägte Platzräume entstehen sollen, entwickelt sich im Innern ein
                    Park, der sich der Eulach zuwendet; «aussen hart und innen weich».

                    Für die Freiraumgestaltung des Campus-Areals gelten folgende Ziele:
                    -   Entwicklung von Aussenräumen mit hoher Aufenthaltsqualität.
                    -   Vernetzung und Verzahnung der Gebäudeumfelder, der Freiflächen und Plätze.
                    -   Hochwertige, attraktive und funktionale Gestaltung der Freiräume unter Berücksichti-
                        gung der hohen Frequentierung.
                    -   Renaturierung der Eulach zu einem ökologischen und attraktiven Erholungsraum für
                        Studierende und Mitarbeitende.
Hochbauamt
                                                              11/26

-   Guter Zugang und öffentliche Durchwegung mit Anschluss und Beziehung zur Altstadt
    und den angrenzenden Quartieren.
-   Technische und gestalterische Integration der Verkehrs- und Hochwasserschutzanfor-
    derungen.

Für die Zonierung der Freiflächen werden drei Bereiche mit unterschiedlichen Eigenschaf-
ten im Masterplan definiert:

                                                              Membran
                                                              Übergang und Schnittstelle
                                                              von Neubauten zu Freifläche
                                                              mit Nutzungsprogramm
                                                              Werkhof
                                                              Dienende Fläche
                                                              mit Nutzungsprogramm
                                                              Park
                                                              Freizeitnutzung
Campus T – Freiraumbereiche
Grafik: Dürig AG

Die Membran moderiert die Schnittstelle zwischen Gebäude und Freiraum, in der eine
räumliche Verzahnung von EG-Nutzungen und Freiraum stattfinden soll. Auch die ver-
kehrstechnische Infrastruktur ist in der Membran unterzubringen. Die Membran muss flexi-
bel auf Nutzungsanforderungen und Neubauten reagieren können.

Der Werkhof ist der Eingang zum Campus von der Wildbachstrasse her und dient
gleichzeitig als Fläche für Anlieferung und Parkierung. Ziel ist eine Zone mit städtischem
Charakter als gestalteter Vorplatz für Studierende und Mitarbeitende, in welcher die ver-
kehrstechnischen Anforderungen geschickt integriert sind.

Im inneren Bereich des Campus-Areals soll ein Park mit Zugang zur Eulach entstehen.
Wegen der hohen Frequentierung spielt der Park als Erholungsraum innerhalb des ganzen
Campus-Areals eine zentrale Rolle. In diesem Zusammenhang bildet der Park eine grosse
Chance für die Stadt Winterthur als wichtiger Baustein im Freiraumgefüge der öffentlichen
Räume des Promenadenrings. Der Park ist privat mit öffentlichem Zugang. Der Park soll in
erster Linie als Naherholungsraum für die Studierenden und Mitarbeitenden der ZHAW
dienen, daher sind Flächen für schulische Nutzungen erwünscht. Alle Gebäude müssen
einen direkten Bezug zum Park haben, um eine optimale Zugänglichkeit des Parks sicher-
zustellen. Die Materialwahl ist entwurfsabhängig, soll aber die geforderten geringen Unter-
haltskosten und den Hochwasserschutz berücksichtigen.

Zentrales Anliegen der Landschaftsplanung ist die Verbesserung der Zugänglichkeit der
Eulach durch die Renaturierung des Flusslaufes. Die Eulach bildet eine grosse Chance als
Erholungsraum für das ganze Campus-Areal. Die Aufenthaltsqualität am Wasser ist zent-
Hochbauamt
                                                                                    12/26

                     rales Thema der Gestaltung des Gewässerraums. Bei einer Veränderung des Gewässer-
                     raums sind immer die drei Aspekte Erholung, Naturschutz und Hochwasser zu beachten.

Hochwasserschutz     Für den Campus T wurde eine detaillierte Gefahrenabklärung durchgeführt. Dabei wurde
                     vor allem die Lage der neuen Gebäude gemäss Masterplan berücksichtigt. Die Hochwas-
                     sergefährdung des Campus T Areals wurde aufgrund des aktuellen Naturgefahren Dispo-
                     sitivs unter Einbezug der verfügbaren Grundlagen simuliert und ausgewertet. Die Wirkung
                     des Hochwasserrückhalteraums Hegmatten wurde dabei berücksichtigt.

                     Die revidierte Gefahrenkarte der Stadt Winterthur zeigt, dass Schwachstellen der Eulach
                     ab einem HQ300 zu einer Gefährdung des ZHAW-Areals führen. Aufgrund der gewonne-
                     nen Erkenntnisse wurden Vorgaben zum Schutz des Areals formuliert. Zum Schutz des
                     Campus T wird eine Kombination von Strategien aus Abschirmung, erhöht bauen und das
                     Leiten des Wassers durch das Gelände in die Eulach zurück vorgesehen. Das Schutzkon-
                     zept sieht eine Flutmulde zwischen den Laborneubauten und dem Gebäude TE_Hof vor.
                     Eine attraktive Gestaltung dieser Mulde unter Berücksichtigung der Rettungs- und Mobili-
                     tätsanforderungen ist entscheidend für die räumliche Qualität des Gebäudeumfeldes in
                     diesem Bereich. Das Hochwasserschutzkonzept bildet einen integralen Bestandteil der
                     Aussenraumgestaltung und muss auch in die ökologische Renaturierung der Eulach inte-
                     griert werden.

                     Der Campus T ist aufgrund der hohen Personenbelegung ein Sonderrisikoobjekt. Grund-
                     sätzlich ist daher ein permanenter Schutz bis zu einem HQ300-Ereignis sicherzustellen.
                     Aufgrund des deutlich erhöhten Risikos des Campus T (sehr grosse Sachwerte und erhöh-
                     tes Personenrisiko) sollen sich die Schutzmassnahmen am höheren Schutzziel, dem so-
                     genannten Extremhochwasser EHQ, orientieren. Das Hochwasserschutzkonzept wird al-
                     len zum Wettbewerb zugelassenen Teilnehmern rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

 Mobilitätskonzept   Die ZHAW verfügt heute über insgesamt 167 unterirdische Autoabstellplätze. Ein Ziel des
                     Mobilitätskonzepts ist die Bereitstellung von mindestens 125 PKW Abstellplätzen in der
                     Tiefgarage. 5 – 10 Kurzzeitabstellplätze sollen in der Membran zur Verfügung gestellt wer-
                     den.

                     Die zentrale Anlieferung und Parkierung des Areals erfolgt über die Wildbachstrasse. In
                     Abhängigkeit der Nutzfahrzeugkategorie erfolgt die Anlieferung ober- oder unterirdisch.
                     Alle Gebäude sind unterirdisch verbunden und somit an die zentrale Anlieferung und Par-
                     kierung angeschlossen. Die Ein- und Ausfahrtsbereiche der Tiefgarage müssen im Ge-
                     bäude integriert sein. Die zentrale Tiefgarage wird in der 1. Bauetappe realisiert. Die Anlie-
                     ferung und Parkierung muss in dieser 1. Bauphase mit Provisorien gelöst werden. Veloab-
                     stellplätze, welche oberirdisch im Aussenraum geplant sind, befinden sich innerhalb der
                     Membran um die Gebäude.

                     Für den Fussverkehr ist das Areal allseitig zugänglich und ist optimal durchwegt. Ebenso
                     ist die Anbindung des gegenüberliegenden Eulachufers wichtig für die Zugänglichkeit des
                     Campus-Parks. Weitere Angaben zum Mobilität werden allen Wettbewerbsteilnehmern
                     rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Hochbauamt
                                                                                           13/26

                             2.       Wettbewerbsverfahren
                             2.1 Allgemeine Bestimmungen
   Submissionsrechtliche     Das Wettbewerbsverfahren untersteht dem WTO-Übereinkommen über das öffentliche Be-
           Bestimmungen      schaffungswesen und dem Binnenmarktgesetz. Es wird als Planungswettbewerb im selek-
                             tiven Verfahren gemäss Art. 12 Abs.1b der interkantonalen Vereinbarung über das öffentli-
                             che Beschaffungswesen (IVöB) durchgeführt. Subsidiär gilt die SIA-Ordnung 142 für Archi-
                             tektur- und Ingenieurwettbewerbe, Ausgabe 2009. Das Verfahren wird in deutscher Spra-
                             che geführt. Texte und Erläuterungen der Eingabepläne müssen in deutscher Sprache
                             abgefasst und eingereicht werden. Die Ermittlung der Namen der Verfasserinnen und Ver-
                             fasser, die Veröffentlichung des Berichts sowie die Ausstellung sämtlicher Wettbewerbsar-
                             beiten erfolgt nach der Beurteilung durch das Preisgericht.

Präqualifikationsverfahren   In dem unter Kapitel 3 detailliert beschriebenen, nicht anonymen Präqualifikationsverfah-
                             ren wählt das Preisgericht mindestens 10 bis maximal 15 Generalplanerteams aus, welche
                             anschliessend durch Verfügung des Hochbauamts zur Teilnahme am Projektwettbewerb
                             zugelassen werden. Alle Bewerbenden werden über ihre Wahl oder Nichtwahl zur Teil-
                             nahme schriftlich benachrichtigt. Die Präqualifikation wird nicht entschädigt.

       Projektwettbewerb     Der an die Präqualifikation anschliessende Projektwettbewerb wird gemäss SIA Ordnung
                             142 Art. 1.4 anonym durchgeführt. Den zur Teilnahme am Projektwettbewerb ausge-
                             wählten Generalplanerteams werden nach der Präqualifikation ein detailliertes Programm
                             sowie alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Die Beurteilung der Projektein-
                             gaben erfolgt durch dasselbe Preisgericht wie bei der Präqualifikation. Die Ermittlung der
                             Namen der Verfasserinnen und Verfasser, die Veröffentlichung des Berichts sowie die
                             Ausstellung sämtlicher Wettbewerbsarbeiten erfolgt nach der Beurteilung durch das Preis-
                             gericht.

        Bereinigungsstufe    Eine anonyme, separat entschädigte Bereinigung mehrerer Projekte in Konkurrenz im An-
                             schluss an das Wettbewerbsverfahren gemäss Ordnung SIA 142, Art. 5.4, bleibt vorbehal-
                             ten. Die Ermittlung der Namen der Verfassenden, die Veröffentlichung des Berichts sowie
                             die Ausstellung sämtlicher Wettbewerbsarbeiten erfolgt nach vollständig abgeschlossener
                             Beurteilung, einschliesslich einer allfälligen optionalen Bereinigungsstufe durch das Preis-
                             gericht.

                             2.2. Teilnahmeberechtigung
  Teilnahmeberechtigung      Für die Teilnahme am Wettbewerb können sich Anbietende von Generalplanerleistungen
                             in den Bereichen Generalplanung, Architektur, Baumanagement, Landschaftsarchitektur,
                             Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik (HLKKSE inkl. Fachkoordination) und Laborplanung
                             mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz oder in einem Vertragsstaat des WTO-
                             Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen, soweit dieser Staat Gegen-
                             recht gewährt, bewerben. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Fachleute, die mit ei-
                             nem Mitglied des Preisgerichts, einem Experten oder einem bei der Vorprüfung Mitwirken-
                             den in einem beruflichen Abhängigkeits- bzw. Zusammengehörigkeitsverhältnis stehen
                             oder mit einem solchen nahe verwandt sind. Des Weiteren sind die Regelungen zu Aus-
                             stands- und Befangenheitsgründen in Kapitel 2.8 zu berücksichtigen.
Hochbauamt
                                                                                14/26

                      Kompetenzen im Bereich technischen Laborbau und Werkhallen sind zwingend. Beigezo-
                      gene Fachplaner sind vom Generalplaner explizit im Formular «Angaben zum Generalpla-
                      ner» (Unterlage D) aufzuführen. In der Wettbewerbsphase erfolgt die Festlegung sämtli-
                      cher Fachplaner im Generalplanerteam in Abstimmung mit dem Hochbauamt.

                      2.3. Preise und Entschädigungen
Preise, Ankäufe und   Zur Prämierung von mindestens fünf bis maximal acht Entwürfen (Preise und Ankäufe)
Eigentumsregelung     und für die Ausrichtung einer fixen Entschädigung, stehen dem Preisgericht bestehend
                      aus sechs Fachpreis- und fünf Sachpreisrichter unter Vorsitz des Kantonsbaumeisters
                      Dr. Matthias Haag insgesamt CHF 380'000 (exkl. MWST) zur Verfügung. Die eingereich-
                      ten Unterlagen der prämierten und angekauften Wettbewerbsarbeiten gehen ins Eigentum
                      der Auftraggebenden über.

                      2.4. Teambildung Generalplaner
Generalplanerteam     Für die Bewerbung im Rahmen der Präqualifikation sowie für die Bearbeitung des Pro-
                      jektwettbewerbs wird eine Teambildung mit Fachleuten aus verschiedenen Fachbereichen
                      verlangt. Der Generalplaner ist im Rahmen der Präqualifikation ausdrücklich zu bezeich-
                      nen.

                      Alle Teammitglieder des Kernteams sind zwingend zu benennen und gemäss den unter
                      Ziffer 3.4 genannten Vorgaben entsprechend zu dokumentieren. Weitere Spezialisten
                      können team- und/oder projektspezifisch beigezogen und auch schon im Rahmen der
                      Präqualifikation benannt werden.

                      Die Verfassenden des vom Preisgericht zur Ausführung empfohlenen Projektes werden
                      nach dem Wettbewerb mit den notwendigen zusätzlichen Fachplanern und Spezialisten zu
                      einem vollständigen Planerteam ergänzt. Für bereits im Wettbewerb in Ergänzung zum
                      geforderten Kernteam beigezogene Fachexperten besteht im Rahmen der geltenden
                      Submissionsbestimmungen die Aussicht, aber kein Anspruch auf einen Planungsauftrag.

         Kernteam     Das Kernteam setzt sich aus nachfolgenden Fachdisziplinen zusammen:

                      -   Generalplanung
                      -   Architektur
                      -   Baumanagement (Kostenplanung, Bauleitung)
                      -   Landschaftsarchitektur
                      -   Bauingenieurwesen
                      -   HLKKSE-Ingenieurwesen inkl. Fachkoordination
                      -   Technische Laborplanung
Hochbauamt
                                                                                   15/26

    Nennung weiterer   Im Rahmen des Wettbewerbs wird eine Verstärkung des Kernteams durch Experten aus
      Teammitglieder   den folgenden Bereichen empfohlen:
                       -   Brandschutz
                       -   Bauphysik
                       -   MSRL-Ingenieur
                       -   Nachhaltigkeit/Ökologie
                       -   Wasserbauingenieur

                       Die Einbindung von Mitgliedern des erweiterten Teams in der Bearbeitung des Wettbe-
                       werbs ist projektspezifisch und steht im Ermessen des Generalplanerteams.

                       Weitere Teammitglieder, zum Beispiel aus dem Bereich Fassadenplanung, können fakul-
                       tativ beigezogen und im Formular «Angaben zum Generalplaner» (Unterlage D) entspre-
                       chend benannt werden. Spezialisten, die eine entscheidende, innovative und erkennbar
                       zum Projekterfolg beitragende Arbeit geleistet haben, können auf Antrag des Preisgerichts
                       für eine weitere Beauftragung berücksichtigt werden.

      Bestimmung zu    Mehrfachbewerbungen in den Disziplinen Generalplanung, Baumanagement und Architek-
Mehrfachbewerbungen    tur sind nicht zulässig. In den übrigen zu benennenden Disziplinen sind Mehrfachbewer-
                       bungen erlaubt, sofern die beteiligten Generalplaner damit einverstanden sind. Die Ge-
                       währleistung der Anonymität im Falle der Mehrfachteilnahme am Projektwettbewerb ob-
                       liegt dabei den Teams.

    Rechtsschutz und   Der Rechtsschutz richtet sich nach den Bestimmungen von Art. 15 IVöB sowie § 2 des
        Urheberrecht   Beitrittsgesetzes zur IVöB. Das Urheberrecht an den Wettbewerbsarbeiten verbleibt bei
                       den Verfassenden. Nach Abschluss des Planervertrags mit dem Wettbewerbsgewinner
                       kommt die dort vorgesehene Urheberrechtsregelung zum Tragen.

                       2.5. Auftragserteilung Generalplaner
     Planungsauftrag   Dieses Wettbewerbsverfahren dient der Vergabe der Generalplanerleistungen (Pro-
                       jektierung, Ausschreibung und Realisierung) für das in diesem Dokument beschriebene
                       Bauvorhaben. Zum Auftragsumfang gehören auch sämtliche notwendige Rückbauarbeiten
                       innerhalb des Bearbeitungsperimeters.

   Weiterbearbeitung   Die Veranstaltenden beabsichtigen, die mit dem Bau der 1. Etappe des Gesamtvorhabens
                       «Campus T» verbundenen Planerleistungen für Generalplanung, Architektur, Bauma-
                       nagement, Landschaftsarchitektur, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik (HLKKSE-
                       Ingenieurwesen inkl. Fachkoordination) und Laborplanung im unten genannten Umfang
                       den Verfassenden der erstrangierten Eingabe (1. Preis oder 1. Ankauf) zu übertragen.
                       Die Bauherrschaft beabsichtigt in den weiteren Bearbeitungsphasen Elemente des Buil-
                       ding Information Modelling (BIM) aufzunehmen.

            Ankäufe    Angekaufte Beiträge können durch das Preisgericht rangiert und derjenige im ersten Rang
                       auch zur Weiterbearbeitung empfohlen werden (gemäss SIA 142, Art. 22.3).
Hochbauamt
                                                                                 16/26

  Auftragsumfang    Der beabsichtigte Leistungsanteil der zu beauftragenden Planerleistungen beträgt 100%
                    (gemäss SIA LHO 102, 103, 105, 108). Die Auftraggebenden behalten sich vor, das Bau-
                    vorhaben mit Einzelleistungsträgern oder in Zusammenarbeit mit einem Generalunter-
                    nehmer auszuführen; der Generalplaner bleibt aber direkter Vertragspartner der Auftrag-
                    gebenden. Entsprechend würde sich der Leistungsanteil reduzieren (minimaler Leistungs-
                    anteil 58.5% gemäss SIA LHO 102). Die Planungsphasen werden einzeln freigegeben.

                    Die Beauftragung eines Totalunternehmers ist nicht vorgesehen.

      Unterbrüche   Aus finanziellen, technischen, rechtlichen oder politischen Gründen können nach jeder
                    Projektphase Unterbrüche oder Verzögerungen auftreten. Dies berechtigt die Anbieter
                    nicht zu finanziellen Nachforderungen.

Generalplanerteam   Es ist beabsichtigt, den Generalplaner mit dem präqualifizierten Planerteam gemäss Ziffer
                    2.4 zu beauftragen. Die Zusammensetzung des ganzen Planerteams sowie der Zeitpunkt
                    des Beizugs von Fachplanern liegen grundsätzlich in der Verantwortung des Generalpla-
                    ners. Die definitive Zusammensetzung der Planerteams ist vor Vertragsschluss durch die
                    Auftraggebenden genehmigen zu lassen. Das Hochbauamt behält sich vor, aus ihrer Sicht
                    zu wenig geeignete Subplaner abzulehnen oder Auftragnehmenden ohne genügende Er-
                    fahrung auf deren Kosten in den von ihnen zu erbringenden Teilleistungen versierte Fach-
                    leute beizustellen.

                    Im Rahmen des Projektwettbewerbs fakultativ beigezogene Teammitglieder können vom
                    Preisgericht zur Weiterbearbeitung und Ergänzung des Generalplanerteams empfohlen
                    und durch die Auftraggebenden berücksichtigt werden; es besteht jedoch kein inhärenter
                    Anspruch auf einen Auftrag oder auf eine zusätzliche Entschädigung ihrer Leistungen im
                    Rahmen des Wettbewerbes.

       Fachplaner   Der mit der Projektierung und Realisierung beauftragte Generalplaner verpflichtet sich, die
                    im Rahmen der Präqualifikation benannten Subplaner aus den Bereichen Baumanage-
                    ment, Bauingenieur, Gebäudetechnik (HLKKSE) und Landschaftsarchitektur als Subplaner
                    zu beauftragen. Nach dem Zuschlag kann das Generalplanerteam in Absprache mit dem
                    Hochbauamt durch weitere Mitglieder des erweiterten Teams ergänzt werden.

    Folgeaufträge   Die Vergabestelle kann mögliche Folgeaufträge, welche sich direkt auf den Grundauftrag
                    beziehen, unter Anwendung §10 lit. g der Submissionsverordnung freihändig an die Wett-
                    bewerbsgewinner vergeben. Es besteht jedoch kein Anspruch auf allfällige Folgeaufträge.
                    Die Auftraggebenden behalten sich vor, bei einer erneuten Beauftragung die Honorarpa-
                    rameter neu zu verhandeln.
Hochbauamt
                                                                                      17/26

                         2.6. Honorarbedingungen
                         Mit den Verfassenden des vom Preisgericht zur Ausführung empfohlenen Projekts wird ein
                         Generalplanervertrag auf der Basis der «Vertragsurkunde für Generalplanerleistungen»
                         (vgl. Unterlage E «Generalplanervertrag») der Auftraggebenden abgeschlossen. Von den
                         Auftraggebenden werden unter anderem für die Architekten, Landschaftsarchitekten, Bau-
                         ingenieure und Gebäudetechnikingenieure die folgenden Honorarparameter für die Ver-
                         tragsverhandlungen vorgegeben:

              Z-Werte    Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Werte gemäss SIA

  Schwierigkeitsgrad n   LHO 102 Architekt                   n = 1.2 (Baukategorie VI
                         LHO 103 Bauingenieur                n = 1.0
                         LHO 105 Landschaftsarchitekt        n = 1.1
                         LHO 108 Gebäudetechnik              n = 1.2

   Anpassungsfaktor r    LHO 102 Architekt                   r = 1.05 (Etappierung)
                         LHO 103 Bauingenieur                r = 1.05 (Etappierung)
                         LHO 105 Landschaftsarchitekt        r = 1.05 (Etappierung)
                         LHO 108 Gebäudetechnik              r = 1.05 (Etappierung)

    Sonstige Faktoren    Weitere Faktoren sind team- und projektspezifisch und werden im Rahmen der Ausarbei-
                         tung des Generalplanervertrages festgelegt.
                         - Teamfaktor: maximal 1.0

        Stundensatz h    Es gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Ansatz des Hochbauamtes für
                         Planeraufträge (zur Zeit maximal CHF 130.00 exkl. MWST.)

    Stundensatz nach     Zusatzaufwendungen werden mit CHF 145.00 exkl. MWST. (als Verhandlungsbasis) ver-
effektivem Zeitaufwand   gütet.

Generalplanerzuschlag    Der Generalplanerzuschlag beträgt 5% des Honorars des Gesamtauftrags.

                         Die Honorierung der Grundleistungen erfolgt nach den aufwandbestimmenden Baukosten
                         für das Gesamtprojekt; die Leistungsteilphasen werden einzeln freigegeben. Die Grund-
                         leistungen definieren sich nach der Ordnung SIA 102/2003, 103/2003, 105/2003, 108/2003
                         und den «Präzisierungen zu den Grundleistungen» (gemäss Vertragsurkunde). Von der
                         Bauherrschaft bewilligte Zusatzleistungen werden nach dem effektiven Zeitaufwand vergü-
                         tet. Das Honorar kann gegebenenfalls nach Genehmigung des Objektkredites pauschali-
                         siert werden.
Hochbauamt
                                                                                  18/26

                   2.7. Preisgericht
                   Sachpreisgericht
Sachpreisrichter   Prof. Dr. Jean-Marc Piveteau, Rektor ZHAW
                   Prof. Dr. Martina Hirayama, Direktorin School of Engineering ZHAW
                   Reto Schnellmann, Verwaltungsdirektor, ZHAW
                   Wolfgang Annighöfer, Leiter Finanzen/Controlling, Bildungsdirektion
                   Markus Brönnimann, Amtschef, Immobilienamt, Baudirektion

         Ersatz    Martina Mc Veigh, Fachperson Immobilienprojekte, Generalsekretariat Bildungsdirektion
Sachpreisrichter   Daniel Schärer, Portfoliomanager, Immobilienamt, Baudirektion

                   Fachpreisgericht
Fachpreisrichter   Dr. Matthias Haag, Kantonsbaumeister, Hochbauamt, Baudirektion Kanton Zürich (Vorsitz)
                   Dr. Martin Deuring, Dr. Deuring + Oehninger AG, Bauingenieure, Winterthur
                   Jean-Pierre Dürig, Dürig AG Architekten, Zürich
                   David Leuthold, pool Architekten, Zürich
                   Lukas Schweingruber, Landschaftsarchitekt Studio Vulkan, Zürich
                   Oliver Strässle, Leiter Beratung, Amt für Städtebau Winterthur

         Ersatz    Dan Hiltbrunner, Büro B Architekten, Bern
Fachpreisrichter   Werner Arnold, Abteilungtsleiter Baubereich 2, HBA

                   ExpertInnen/Experten:
                   Michaela Aeschlimann, Leiterin Immobilienmanagement, ZHAW
                   Nils Arnold, Projektleiter Baubereich 2, Hochbauamt Zürich (Projektleitung 1. Etappe)
                   Philippe Béguelin, Projektverantwortlicher, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und
                   Innovation SBFI
                   Dominik Bueckers, Landschaftsarchitekt, Studio Vulkan, Zürich
                   Prof. Dr. Jürg Meier, Abteilungsleiter Maschinenbau, Energietechnik und Aviatik (MEA)
                   SoE, ZHAW
                   Johannes Mörsch, Leiter Feuerpolizei, Winterthur (Brandschutz)
                   Daniela Nussle, Projektleiterin Holinger AG, Winterthur (Hochwasserschutz)
                   Katrin Pfäffli, Architektin ETH SIA, Büro Preisig Pfäffli, Zürich (Nachhaltigkeit/Ökologie)
                   Prof. Dr. Frank Tillenkamp, Institutsleiter Institut für Energiesysteme und Fluid-
                   Engineering, (IEFE), SoE, ZHAW
                   Gerd Voith, Savida AG, Basel (Gebäudetechnik/Laborbau)
                   Andrea Walt Mohr, Ressortleiterin Baubereich 2, HBA (Gesamtleitung)
                   Reto Wild, Suter von Känel Wild, Zürich (Verkehrsplanung/Mobilität)

                   Verfahrensbegleitung:
                   Fanny Pietzner, Christoph Haller, PLANAR AG, Zürich
                   Andrew Whiteside, Projektleiter Fachstelle Planerwahl/Wettbewerb, Hochbauamt

                   Die Beurteilung der Eingaben erfolgt durch dasselbe Preisgericht wie bei der Präqualifika-
                   tion. Bei allfälligen Abwesenheiten werden die Mitglieder des Preisgerichts durch Stellver-
                   tretende aus ihrer Institution ersetzt. Bei Bedarf können zusätzliche Experten zur Beurtei-
                   lung beigezogen werden.
Hochbauamt
                                                            19/26

2.8. Befangenheit und Ausstandsgründe
Die Mitglieder des Preisgerichts sowie die beigezogenen Sachverständigen müssen von
den Wettbewerbsteilnehmenden unabhängig sein. Von der Teilnahme am Verfahren aus-
geschlossen sind alle Personen und Firmen, die eine nicht zulässige Verbindung zu einem
Mitglied des Preisgerichtes haben (siehe Ordnung SIA 142; Art. 12). Nicht zugelassen sind
insbesondere Teilnehmende, die bei den Auftraggebenden oder einem Mitglied des Preis-
gerichts (inkl. Experten) angestellt sind, die mit einem Mitglied des Preisgerichts nahe
verwandt oder in einem engen beruflichen Zusammengehörigkeitsverhältnis stehen.

Die Abklärung von allfälligen Befangenheitsgründen zwischen Teilnehmenden und Preis-
gerichtsmitgliedern ist bis zum Abschluss des Wettbewerbsverfahrens Sache der teilneh-
menden Teams. Mit der Abgabe eines Wettbewerbsbeitrags bestätigen die jeweiligen Ver-
fassenden, dass kein Mitglied ihres Teams eine gemäss SIA-Ordnung 142, Art. 12 nicht
zulässige Verbindung resp. Abhängigkeit zu einem Mitglied des Preisgerichts hat.

2.9. Vorprüfung
Die Vorprüfung der Wettbewerbsprojekte erfolgt unter der Leitung des Hochbauamtes
durch das Büro PLANAR AG für Raumentwicklung, Zürich. Bei den Projekten der engeren
Wahl erfolgt eine vertiefte Vorprüfung durch Mitglieder des Expertengremiums; dies gilt
insbesondere für die Bereiche Nutzer, Betreiber, Bauökonomie, Nachhaltigkeit/Ökologie,
Brandschutz, Verkehrsplanung/Mobilität und Hochwasserschutz.

Bei Bedarf werden weitere Experten für die Vorprüfung beigezogen.

2.10. Publikation und Ausstellung
Die Publikation des Wettbewerbsergebnisses erfolgt nach Abschluss der Jurierung im kan-
tonalen Amtsblatt und auf SIMAP. Über das Wettbewerbsverfahren wird ein Bericht er-
stellt, der allen Teilnehmenden zugestellt und den einschlägigen Fachzeitschriften zur
Publikation zur Verfügung gestellt wird. Die Wettbewerbsentwürfe werden nach dem Ent-
scheid des Preisgerichtes unter Namensnennung der Verfassenden während mindestens
zehn Tagen öffentlich ausgestellt.

2.11. Urheberrecht
Das Urheberrecht an den Beiträgen des Wettbewerbs verbleibt bei den Projektverfassen-
den. Sämtliche eingereichte Unterlagen gehen in das Eigentum der Auftraggebenden
über. Auftraggebende und Teilnehmende besitzen das Recht auf Veröffentlichung der Bei-
träge unter Namensnennung der Auftraggebenden und der Projektverfassenden. Ausge-
nommen davon bleibt das Recht zur Erstveröffentlichung, welches bei den Auftraggeben-
den liegt.
Hochbauamt
                                                                                        20/26

                         2.12. Termine
      Präqualifikation   Publikation Präqualifikation SIMAP             15. Dezember 2017

                         Eingabe Präqualifikation                       26. Januar 2018, 16:00 Uhr
                                                                        Hochbauamt Kanton Zürich,
                                                                        Projektdienste,
                                                                        Stampfenbachstrasse 110
                                                                        (Kanzlei, Erdgeschoss) 8090 Zürich

                         Beurteilung Präqualifikation                   KW 9/10, 2018
                         Anschliessend Benachrichtigung
                         der Bewerbenden

   Projektwettbewerb     Starttermin Projektwettbewerb                  Mittwoch, 28.03.2018
                         Geführte Begehung Wettbewerbsareal             KW 14, 2018
                         Bezug der Modelle beim Modellbauer             KW 14, 2018
                         Eingang der Fragen der Teilnehmenden           KW 16, 2018
                         Fragebeantwortung                              KW 19, 2018
                         Abgabe Wettbewerb                              13. Juli 2018, 16:00 Uhr
                         Abgabe Modell                                  27. Juli 2018
                         Jurierung                                      KW 34/35 + 39, 2018
                         Bericht Preisgericht/öffentliche Ausstellung   KW 44, 2018

Termine Projektierung    Für die Projektierung und Realisierung der gesamten Anlage sind folgende Grobtermine
                         vorgesehen:
Hochbauamt
                                                                               21/26

                   3.      Phase Präqualifikation
                   3.1 Allgemeine Bestimmungen
Phasenbeschrieb    Es wird ein Generalplanerteam mit hoher architektonischer, bautechnischer sowie organi-
                   satorischer Kompetenz und ausgewiesener Erfahrung in der gesamtheitlichen Abwicklung
                   von technisch anspruchsvollen Bauten und Freiräumen gesucht. Essentiell sind Erfahrung
                   und Kompetenz im Bereich der Konzeption nachhaltiger stadträumlichen Qualitäten, vor-
                   zugsweise in einem Campuskontext sowie die Aktivierung von räumlichen und funktiona-
                   len Synergien zwischen Gebäuden und Freiraum, der Integration zukunftsweisender Ener-
                   giekonzepte und eine vorausschauende Planung bezüglich betrieblicher Flexibilität.

                   Im Rahmen der nicht anonymen Präqualifikation werden mindestens 10 bis maximal 15
                   Generalplanerteams für die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe ausgewählt, welche
                   anschliessend durch Verfügung des Hochbauamtes zur Teilnahme am Projektwettbewerb
                   zugelassen werden. Alle Bewerbenden werden über ihre Wahl oder Nichtwahl zur Teil-
                   nahme schriftlich benachrichtigt. Diese Verfügung wird sämtlichen, am Präqualifikations-
                   verfahren Teilnehmenden, zugestellt. Die Auswahl der Anbietenden erfolgt aufgrund der
                   untenstehenden Eignungskriterien. Das Einreichen einer Bewerbung für die Präqualifikati-
                   on wird nicht entschädigt.

                   3.2 Vorbehalt
                   Das detaillierte Wettbewerbsprogramm mit sämtlichen zur Bearbeitung relevanten Unter-
                   lagen wird den selektionierten Teilnehmenden mit der Auslösung der Wettbewerbsphase
                   abgegeben.

  Vorbehalt zum    Die Auftraggebenden behalten sich vor, den Start des Wettbewerbs nach der Präqualifika-
Verfahrensablauf   tionsphase zu verschieben oder das Verfahren abzubrechen. Gründe dafür können Rekur-
                   se oder neue Erkenntnisse aus laufenden Verfahren für Planungsrecht (Richtplan, Gestal-
                   tungsplan etc.), ergänzenden Studien und Bewilligungsverfahren sein.

                   3.3. Eignungskriterien
                   Die sich bewerbenden Generalplanerteams haben ihre Eignung zur Teilnahme am Wett-
                   bewerb und zur Ausführung des Bauvorhabens gemäss den Angaben in den Bewer-
                   bungsunterlagen (Unterlage D «Angaben zum Generalplaner» - siehe Ziffer 3.7) nachzu-
                   weisen. Der Nachweis der Eignung ist auf die nachstehend aufgeführten Eignungskriterien
                   abzustimmen. Die eingereichten Dokumente dienen ausschliesslich der Information des
                   Preisgerichts.
Hochbauamt
                                                                               22/26

Eignungskriterien   Die Auswahl der für den Wettbewerb geeigneten Generalplanerteams erfolgt auf der
                    Grundlage der folgenden Eignungskriterien:

                    1 Erfahrung des Generalplanerteams in der Projektierung und Realisie-
                      rung von Bauten mit ähnlicher Charakteristik, Komplexität und Um-
                      fang

                      Von sämtlichen Mitgliedern des Generalplanerteams (in ihrer jeweiligen Disziplinen)
                      sind Kompetenzen insbesondere in den Bereichen Architektur; Nachhaltigkeit (Ökolo-
                      gie, Wirtschaftlichkeit, Gesellschaft); Innovationskraft und technisches Know-how zu
                      belegen. Bei der Auswahl der zu dokumentierenden aktuellen Referenzobjekte ist der
                      Bezug zum Bauvorhaben (Hochschulbauten mit analogem Nutzungsmix mit techni-
                      schen Laborräumlichkeiten, Lehr- und Lernlandschaften mit hoher Nutzungsflexibilität,
                      Verpflegungsbereiche, komplexe arealübergreifende Gebäudetechnik etc.) zu berück-
                      sichtigen und darzulegen.

                      Nachweis: Formular «Angaben zum Generalplaner», Selbstdeklaration sowie Doku-
                      mentation der ausgewählten Referenzobjekte (A3).

                    2 Erfahrung des Teams in der Projektierung und Realisierung von inner-
                      städtischen Arealen und Freiraumgestaltungen mit vergleichbaren An-
                      forderungen

                      Das Team hat seine Erfahrung und Kompetenz bei der Planung und Realisierung von
                      Arealen / Freiräumen im städtischen Kontext unter Berücksichtigung vergleichbar kom-
                      plexer baulicher, landschaftlicher und funktionaler Anforderungen darzulegen. Diesbe-
                      züglich aktuelle Referenzen in den Bereichen Baumanagement/Freiraum-gestaltung
                      sollen den Bezug zum Bauvorhaben (hochfrequentierte, funktionale Freiräume, identi-
                      tätsstiftender Charakter, niedrigen Unterhaltskosten etc.) nachvollziehbar ausweisen.

                      Nachweis: Formular «Angaben zum Generalplaner», Selbstdeklaration sowie Doku-
                      mentation der ausgewählten Referenzobjekte (A3).

                    3 Organisation und Leistungsfähigkeit des Generalplaners

                      Der Generalplaner hat eine in Bezug auf das anspruchsvolle Bauvorhaben angemes-
                      sene Organisationsstruktur und Kapazität auszuweisen. Dabei soll der Einsatz von
                      fachlichen Kompetenzen und ein professionelles Baumanagement (Termin, Kosten,
                      Qualitätskontrolle) belegt werden.

                      Nachweis: Formular «Angaben zum Generalplaner», Selbstdeklaration und A3 For-
                      mat Dokumentation inkl. Organigramm und Kurztext zum Zugang zur Aufgabe.
Hochbauamt
                                                                                23/26

                 3.4. Einzureichende Unterlagen
Einzureichende   Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind grundsätzlich in Papierform (1-fach) und in elektro-
    Unterlagen   nischer Form (CD/DVD/USB-Stick mit pdf und Originaldatei) einzureichen.

                 Formular «Angaben zum Generalplaner» (Unterlage D als Word-Datei)
                 Eine Bewerbung hat vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterzeichnete Eingabe-
                 formulare und Selbstdeklarationen zu enthalten.

   Referenzen    Dokumentation der Referenzobjekte
                 Ausschliesslich die Mitglieder des Kernteams haben nebst der Selbstdeklaration eine Aus-
                 wahl der im Formular «Angaben zum Generalplaner» aufgeführten Referenzobjekte zu
                 dokumentieren. Referenzprojekte sollen möglichst aktuell sein oder sich im Bau befinden
                 und sind so darzustellen, dass deren Beurteilung hinsichtlich der aufgeführten Eignungs-
                 kriterien möglich ist. Unausgeführte Projekte sind als Referenz unzulässig. Die Referenz-
                 dokumentationen sind mit einem Kurztitel und dem Namen der Bewerbenden zu bezeich-
                 nen. Texte (in A3 Blatt integriert) haben sich auf den Nachweis der Erfüllung der Eig-
                 nungskriterien zu beziehen und sind kurz zu halten. Die Blätter sind den einzelnen Sub-
                 planern zugeordnet. Wenn ein Büro zwei oder mehr Funktionen anbietet (z.B. Architektur
                 und Baumanagement) so müssen diese trotzdem getrennt dokumentiert werden. Es kann
                 jedoch jeweils die gleiche Referenz mit unterschiedlichem Fokus dokumentiert werden.

   Darstellung   Darstellung frei, Blattformat: A3 Querformat, einseitig bedruckt, ungefaltet.

                 01 Generalplanung und Team
                 Max. zwei A3-Blätter mit Erläuterungen zum Auftragsverständnis (Zugang zur Aufgabe),
                 Erläuterungen zum Team, ein Organigramm zur Teamorganisation und eine Dokumentati-
                 on eines Referenzobjekts entsprechend Formular «Angaben zum Generalplaner» (Unter-
                 lage D) mit Bezug zum anstehenden Bauvorhaben.

                 02 Architektur
                 Max. zwei A3-Blätter mit Dokumentation von je einem relevanten Referenzobjekt ent-
                 sprechend Formular «Angaben zum Generalplaner» pro Blatt.

                 03 Baumanagement
                 04 Landschaftsarchitektur
                 05 Bauingenieurwesen
                 06 HLKKSE Ingenieurwesen inkl. Fachkoordination
                 07 Technische Laborplanung
                 Je ein A3-Blatt mit der Dokumentation von je einer Referenz entsprechend Formular «An-
                 gaben zum Generalplaner» mit Bezug zum anstehenden Bauvorhaben.

                 Es können maximal neun A3 Blätter für das Kernteam zur Präqualifikation
                 eingereicht werden. Eine Dokumentation von Referenzobjekten weiterer Teammitglieder
                 ist jedoch nicht erforderlich und wird entsprechend auch nicht zur Beurteilung zugelassen.
Hochbauamt
                                                                                     24/26

                         3.5. Eingabe der Bewerbung
Formelle Anforderungen   Die oben genannten Unterlagen sind dem Hochbauamt vollständig und mit allen ge-
                         wünschten Angaben auf einseitig bedrucktem weissem Papier einzureichen. Sie sind auf
                         Einzelblättern, ungefaltet, nicht gebunden und nicht geheftet in einem verschlossenen und
                         mit dem Vermerk «ZHAW Campus Technikumstrasse, Winterthur (Campus T), 1. Etappe»
                         versehenen Briefumschlag

                         bis am 26. Januar 2018, 16:00 Uhr
                         beim Hochbauamt Kanton Zürich, Projektdienste
                         Stampfenbachstrasse 110 (Kanzlei, Erdgeschoss) 8090 Zürich

                         abzugeben. Eine persönliche Abgabe am Empfangsschalter des Hochbauamtes ist mög-
                         lich. Per Fax oder Email eingesandte Bewerbungen werden vom Präqualifikationsverfah-
                         ren ausgeschlossen. Per Post eingereichte Bewerbungen müssen bis zu diesem Zeitpunkt
                         an der oben genannten Adresse eintreffen. Das Datum des Poststempels ist nicht mass-
                         gebend. Die Verantwortung für die termingerechte Einreichung der Unterlagen liegt bei
                         den Bewerbenden.

      Rücksendung der    Die eingereichten Unterlagen werden den Anbietenden nicht zurückgesandt.
 Bewerbungsunterlagen

                         3.6. Zulassungskriterien
                         Die Nichterfüllung der unten aufgelisteten Zulassungskriterien führt zum Ausschluss von
                         der Beurteilung:

                         -   Termingerechte Abgabe der verlangten Unterlagen
                         -   Vollständigkeit der verlangten Unterlagen
                         -   Wohn- und Geschäftssitz in der Schweiz oder in einem Vertragssstaat des GATT/WTO-
                             Übereinkommens
Hochbauamt
                                                                                       25/26

                        3.7. Unterlagen für die Teilnehmenden
Bezug der Unterlagen    Die Ausschreibungsunterlagen für die Präqualifikation stehen auf SIMAP und auf der
                        Website http://www.hochbauamt.zh.ch, Rubrik «Ausschreibungen Planungsaufträge», als
                        Download ab KW 50, zur Verfügung. Die Publikationen erfolgt ausserdem im Amtsblatt
                        und im TEC21. Unterlagen für die Wettbewerbsphase werden den zur Teilnahme ausge-
                        wählten Generalplanern rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Ein Versand der Unterlagen in
                        Papierform ist nicht vorgesehen.

                        Für die Präqualifikation stehen folgenden Unterlagen zur Verfügung:

                        A    Programm Präqualifikation (pdf-Datei)

                        B    Masterplan (pdf-Datei)

                        C    Ergänzungen Masterplan (pdf-Datei)

                        D    Formular «Angaben zum Generalplaner» für das Präqualifikationsverfahren mit
                             Angabe der Schlüsselperson(-en) und Referenzen, Selbstdeklaration (Word-Datei)

           Kernteam     D1   Generalplanung
                        D2   Architektur
                        D3   Baumanagement
                        D4   Landschaftsarchitektur
                        D5   Bauingenieurwesen
                        D6   HLKKSE-Ingenieurwesen inkl. Fachkoordination
                        D7   Technische Laborplanung

          Fakultative   D8 Weitere Spezialisten (fakultativ)
     Teammitglieder

     Arealbegehung      Im Rahmen der Präqualifikation (1. Phase) findet keine geführte Besichtigung statt. Das
                        Areal ist jederzeit frei zugänglich. Die Gebäude sind nur teilweise öffentlich zugänglich.
                        Insbesondere die Labor dürfen nicht betreten werden.
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