ZHAW Campus Technikumstrasse, Winterthur (Campus T), 1. Etappe Projektwettbewerb im selektiven Verfahren Programm Präqualifikation - Kanton Zürich ...
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Kanton Zürich Baudirektion Hochbauamt ZHAW Campus Technikumstrasse, Winterthur (Campus T), 1. Etappe Projektwettbewerb im selektiven Verfahren Programm Präqualifikation 30. November 2017
Hochbauamt 2/26 Impressum Veranstaltende: Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) Bildungsdirektion Kanton Zürich Baudirektion Kanton Zürich Ausschreibende Stelle: Hochbauamt Kanton Zürich Stampfenbachstrasse 110 8090 Zürich Projekt-Nummer Hochbauamt 27539 Projektwettbewerb ZHAW Campus Technikumstrasse, Winterthur (Campus T), 1. Etappe 30. November 2017
Hochbauamt 3/26 ZHAW Campus Technikumstrasse, Winterthur «Campus T», 1. Etappe Einstufiger Projektwettbewerb im selektiven Verfahren für Generalplanerleistungen Programm Präqualifikation Inhalt Einleitung 4 1. Projektinhalt und Zielsetzung 5 1.1. Planungsgeschichte und Vorgehen 5 1.2. Lage und Perimeter 6 1.3. Projektumfang 7 2. Wettbewerbsverfahren 13 2.1 Allgemeine Bestimmungen 13 2.2. Teilnahmeberechtigung 13 2.3. Preise und Entschädigungen 14 2.4. Teambildung Generalplaner 14 2.5. Auftragserteilung Generalplaner 15 2.6. Honorarbedingungen 17 2.7. Preisgericht 18 2.8. Befangenheit und Ausstandsgründe 19 2.9. Vorprüfung 19 2.10. Publikation und Ausstellung 19 2.11. Urheberrecht 19 2.12. Termine 20 3. Phase Präqualifikation 21 3.1 Allgemeine Bestimmungen 21 3.2 Vorbehalt 21 3.3. Eignungskriterien 21 3.4. Einzureichende Unterlagen 23 3.5. Eingabe der Bewerbung 24 3.6. Zulassungskriterien 24 3.7. Unterlagen für die Teilnehmenden 25 4. Genehmigung 26
Hochbauamt 4/26 Einleitung Gegenstand Die Baudirektion Kanton Zürich, vertreten durch das Hochbauamt (HBA), veranstaltet im des Verfahrens Auftrag der Bildungsdirektion des Kantons Zürich und der Zürcher Hochschule für Ange- wandte Wissenschaften (ZHAW) einen einstufigen Projektwettbewerb im selektiven Ver- fahren für die Vergabe der Generalplanerleistungen (Projektierung, Ausschreibung und Realisierung) für den Neubau zweier Laborbauten sowie für die Freiraumgestaltung des Aussenbereichs für die erste Etappe eines Gesamtbauvorhabens zur baulichen Entwick- lung des Areals Technikumstrasse (Campus T), ZHAW Winterthur. Luftaufnahme Campus T, ZHAW Winterthur ZHAW Die ZHAW ist eine der führenden Schweizer Hochschulen. Sie arbeitet anwendungsorien- tiert und wissenschaftlich in Lehre, Forschung & Entwicklung, Weiterbildung und Dienst- leistung. Fachdepartemente der ZHAW sind: Architektur, Gestaltung und Bauingenieurwe- sen, Gesundheit, Angewandte Linguistik, Life Sciences und Facility Management, Ange- wandte Psychologie, Soziale Arbeit, School of Engineering sowie School of Management and Law. In den 28 Bachelor- und 13 konsekutiven Masterstudiengängen sind aktuell über 12‘800 Studierende eingeschrieben. Die ZHAW wurde im Jahr 2007 aus vier Fachhochschulen neu zusammengefasst. Der Hauptstandort der Hochschule liegt in Winterthur, wo sie auf drei Campus verteilt ist: Technikumstrasse, St. Georgen und Stadt-Mitte.
Hochbauamt 5/26 Standortstrategie Gemäss der Standortstrategie der ZHAW soll auf dem Areal Technikumstrasse die School of Engineering (SoE) konzentriert werden. Ergänzend sind Teile der Campus Life Einrich- tungen, die sich hauptsächlich der Verpflegung widmen, und arealbezogene Facility Ma- nagement Bereiche unterzubringen. Dies erfordert eine Erhöhung des bestehenden Rau- mangebots von aktuell rund 26'500m2 Hauptnutzfläche (HNF) auf 35'000m2 HNF. School of Engineering Die SoE führt zurzeit 13 spezialisierte Institute und Zentren, welche interdisziplinär zu- (SoE) sammenarbeiten und eine hochwertige Aus- und Weiterbildung, Forschung und Entwick- lung vornehmlich in den Bereichen Energie, Mobilität, Information und Gesundheit gewähr- leisten. Durch die Konsolidierung und Erweiterung der Ressourcen auf dem Campus T Areal soll in einer ersten Bauetappe ein Laborcluster mit verschiedenen Instituten und Zentren entstehen, der die Position der SoE in der Schweizerischen Hochschullandschaft und in ihrer überregionalen Strahlkraft verstärkt. 1. Projektinhalt und Zielsetzung 1.1. Planungsgeschichte und Vorgehen Von der Testplanung Im Jahr 2011 wurde ein Testplanungsverfahren durchgeführt, welches den Nachweis für zum Masterplan eine weitergehende Entwicklungsstrategie für das Areal erbracht hat. Die vorgelegten Konzepte zeigten deutlich auf, dass die bauliche Zukunft des Campus T gezielt und weit- gehend aus der bestehenden Anordnung heraus entwickelt werden kann, dass aber neben einem kurz- und mittelfristigen Sanierungsbedarf von bestehenden Bauten auch grundle- gend neue Bebauungsstrukturen auf dem Kernareal an der Technikumstrasse benötigt werden und realisierbar sind. Da die Hochschulplanung auch in Zukunft stetigen Verände- rungen unterworfen sein wird, ist bei diesem Gesamtbauvorhaben eine gleichzeitig auf Kontinuität und Flexibilität ausgerichtete Etappierung von zentraler Bedeutung. Die gewonnenen Erkenntnisse der Testplanung wurden vertieft und durch Dürig Architek- ten AG und Schweingruber Zulauf Landschaftsarchitekten verifiziert. So konnte die für die weiteren Objektplanungen verbindliche Grundlage in Form eines konsolidierten Master- plans (Unterlage B) geschaffen werden. Die neuen Gebäude auf dem Campus T sollen eine architektonische Vielfalt aufweisen und werden in mehreren Schritten realisiert. Der Masterplan definiert die Grösse und Position der Volumen. Daneben wird ein gemeinsa- mes architektonisches Thema formuliert, das dem Campus eine Identität verleiht und es den Gebäuden erlaubt, auf die hohe Dichte zu reagieren. So sollen die Neubauten auf dem Campus T die Grenzen zwischen Aussen- und Innenraum verwischen und damit die räumliche Trennung aufweichen. Nebst städtebaulichen und architektonischen Parametern macht der Masterplan im Sinne eines Regelwerks Aussagen zu Themen der Freiraumge- staltung, Erschliessung, Statik, Nachhaltigkeit und Denkmalpflege. Der Masterplan sieht vier Bauetappen für die vollständige Umsetzung der Standortstrate- gie vor. Als Vorbereitung für den Wettbewerb wurde der Masterplan präzisiert und ergänzt. Vorliegender Wettbewerb beinhaltet die 1. Bauetappe gemäss den «Ergänzungen Master- plan».
Hochbauamt 6/26 Campus T - Etappierung Quelle: ZHAW Winterthur, Campus T, Ergänzungen Masterplan, S. 9 Hinweis: Begrifflichkeiten aus den Dokumenten «Masterplan» und «Ergänzungen Master- plan» korrelieren nicht vollumfänglich mit dem Präqualifikationsprogramm. Die im Präquali- fikationsprogramm bzw. Wettbewerbsprogramm enthaltenen Begrifflichkeiten sind für das Verfahren verbindlich. 1.2. Lage und Perimeter Das Areal Technikumstrasse ist das historische Kernareal des ehemaligen Technikums Winterthur mit dem 1869 erstellten Hauptgebäude TH im Zentrum. Areal Campus Lage der Laborneubauten Campus T mit Lage der zukünftigen Laborneubauten Quelle: GIS Kanton Zürich Das Planungsgebiet bezeichnet die Schnittstelle von Altstadt und Promenadenring und wird nördlich durch die Technikumstrasse, östlich durch die Wildbachstrasse und südlich durch die Eulach begrenzt. Das Areal liegt in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs Winterthur und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Grossraum Zürich/Ostschweiz hervorragend erreichbar. Der Perimeter umfasst den ganzen Campus T und wird unterteilt in den Bear- beitungs- und den Betrachtungsperimeter.
Hochbauamt 7/26 Bearbeitungsperimeter Der Bearbeitungsperimeter umfasst das Realisierungsgebiet der 1. Bauetappe einschliess- lich der zwei Laborneubauten, des Parks und des gegenüberliegenden Eulachufers. Die Gestaltung des Parks zusammen mit dem Gewässerraum ist als ein ganzheitliches Kon- zept im Rahmen des Wettbewerbs zu entwickeln. Für die Projektierung und Umsetzung des Konzepts im Bereich der Gewässerparzelle ist ein «Wasserbauprojekt» erforderlich, das zusammen mit der AWEL im Rahmen der Weiterbearbeitung des Projekts mit dem auftragnehmenden Generalplanerteam präzisiert wird. Bestand Bearbeitungsperimeter 1.Etappe 1 Mantellinie Laborneubauten Betrachtungsperimeter 1.Etappe Abbruch 1.Etappe Areal Campus T mit Bearbeitungsperimeter und Betrachtungsperimeter Etappe 1 Quelle: Dürig AG Betrachtungsperimeter Der Betrachtungsperimeter umfasst den nördlichen Campus-Bereich und schliesst den Stadtplatz an der Technikumstrasse mit ein. Dieser nördliche Bereich wird erst in späteren Bauetappen realisiert. Für den Betrachtungsperimeter sind konzeptionelle Lösungsvor- schläge zur langfristigen Entwicklung des Campus-Areals gewünscht. 1.3. Projektumfang In der ersten von insgesamt vier Bauetappen sollen im südöstlichen Teil des Areals zwei Laborneubauten (Ersatzneubau TL_N und Neubau TL2_N) für die SoE als Laborcluster realisiert.Der Projektumfang beinhaltet zusätzlich die Abbrüche der Gebäude TB, TL, TM und TV. Der Rückbau ist aufgrund der Etappierung und notwendigen Provisoren ein integ- raler Bestandteil des Projekts. Zudem sind der reibungslose Ablauf der Bauarbeiten und die Einhaltung der Kosten- und Terminvorgaben unter laufendem Betrieb zu gewährleis- ten. Zusammen mit den beiden Neubauten soll ebenfalls ein Park mit Zugang zum Wasser (Eulach) geschafft werden, welcher als räumliches Bindeglied des Areals dient.
Hochbauamt 8/26 Zielsetzungen Die Ziele des Projekts sind wie folgt: - Erneuerung und Verdichtung des heutigen Baubestandes (Gebäude TM, TV, TL, TB) von heute 12'700m2 HNF auf neu 14'800m2 HNF. Einhaltung der Flächen- und Höhen- vorgaben gemäss den Dokumenten «Masterplan» und «Ergänzungen Masterplan». - Umsetzung der im Masterplan formulierten baulichen Entwicklungsstrategie für die ers- te Etappe unter Einhaltung der dort und im Dokument «Ergänzungen Masterplan» be- schriebenen städtebaulichen und architektonischen Leitlinien sowie des spezifischen Regelwerks für diese Etappe. - Identitätsstiftende Wirkung der Bauten unter Berücksichtigung der zu erzielenden Ge- samtwirkung des Campus T mit dem zu erhaltenden Bestand. - Bedürfnisgerechte räumliche Strukturen mit der nötigen Nutzungsflexibilität um den wechselnden Anforderungen eines Hochschulbetriebs auch mittel- bis langfristig ge- recht zu werden. - Leisten eines Beitrags zur Verbesserung von Gesundheit, Sicherheit und Wohlbefinden der Studierenden und der Mitarbeitenden. - Einhaltung der kantonalen Vorgaben für Neubauten betreffend Nachhaltigkeit. - Die Vorgaben nach Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» sind einzuhalten - Architektur, Energiekonzept und Gebäudetechnik sollen den innovativen Charakter der SoE im Bereich Energie und Umweltforschung widerspiegeln. - Die Umsetzung des vorgegebenen Etappierungskonzepts gemäss Dokument «Ergän- zungen Masterplan» inklusive den notwendigen, provisorischen Massnahmen für die Erschliessung und Anlieferung des Areals, für die Parkierung, sowie der Gebäudetech- nik. - Bauen unter Betrieb: Ein grosser Teil der SoE verbleibt während der Realisierung auf dem Campus. Der Betrieb auf dem Areal ist auch während der Realisierung zu gewähr- leisten. - Der Kostenrahmen von CHF 180 - 220 Mio. (BKP 1 bis 6 inkl. MWST und Honorare) für die Umsetzung der ersten Etappe Campus T wird eingehalten. Nutzungskonzept Im neuen Laborcluster, der sich aus den zwei Neubauten zusammensetzt, entstehen Flä- chen für die integrierte Nutzung durch Lehre und Forschung & Entwicklung (F&E). In bei- den Gebäuden des neuen Laborclusters werden im eingeschränkten Rahmen spezifische Pool-Studierendenarbeitsplätze zur Verfügung gestellt, welche eine entsprechende techni- sche Infrastruktur benötigen. Zudem werden Lehrlabore für den Unterricht in Gruppen für praktische Lehrexperimente (Praktika) oder zu Demonstrationszwecken für die Studieren- den gebaut. Das Laborcluster umfasst keine konventionellen Unterrichtsräume, Klassen- zimmer oder Hörsäle. Raumprogramm Die SoE benötigt wesentlich mehr Nutzflächen als heute auf dem Areal des Campus T zur Verfügung stehen. Zudem sind für den zeitgemässen Hochschulbetrieb teilweise andere Raumptypen als jetzt vorhanden sind, erforderlich. Die für das Laborcluster vorgesehenen Institute und Zentren entwickeln sich kontinuierlich weiter. Auf Basis der im Masterplan formulierten Flächenziele pro Raumkategorie und den Erkenntnissen aus der Testplanung
Hochbauamt 9/26 wurde im Vorfeld des vorliegenden Projektwettbewerbs für die Erste Etappe ein generi- sches Raumtypenprogramm entwickelt. Modulare Raumeinheiten unterstützen die Forde- rung nach möglichst vielfältigen und abwechslungsreichen Lehr‐ und Forschungsland- schaften. Das Raumprogramm für die Erste Etappe umfasst zum Zeitpunkt der Auslösung der Präqualifikation ca. 14'800 m2 Hauptnutzfläche (HNF). Das für den Projektwettbewerb verbindliche Bestellvolumen wird den zugelassenen Teilnehmenden bei der Auslösung der Wettbewerbsphase zusammen mit dem detaillierten Raumprogramm und sämtlichen wei- teren Wettbewerbsunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Hauptnutzflächen setzen sich aus den Raumgruppen der SoE (Büros, Labore und Studienarbeitsplätze), der Cam- pus Life (Mensa/Verpflegung) und des Facility Managements (Lager) zusammen. HNF Raumprogramm Flächenanteil in Prozent 10 15 Campus Life (Verpflegung) Raumgruppen SoE SoE / Facility Management 75 Betriebliche Für die SoE ist es wichtig, dass die Rauminfrastruktur soweit möglichst instituts- und zent- Anforderungen rumsneutral gebaut wird. Einzelne Flächen werden nicht ausschliesslich massgeschnei- dert auf die heutigen Bedürfnisse der jeweiligen Institute und Zentren ausgerichtet, son- dern ermöglichen auch eine angemessene Anpassung der infrastrukturellen Anforderun- gen in der Zukunft. Mit den Neubauten sollen zukunftsfähige Gebäude mit einer nachhaltigen, effizienten Raumkonzeption entstehen, die räumliche und inhaltliche Synergien ermöglichen. Umbau- ten sollen einfach und kostengünstig umsetzbar sein (Trennwände in Leichtbaukonstrukti- on ohne Installationen). Ein Vorbildcharakter im Energiebereich wird angestrebt. Der Campus T muss unter laufendem Betrieb verdichtet und erneuert werden mit entspre- chend hohen Anforderungen in Bezug auf Immissionen, Organisation des Hochschulbe- triebes und Baustellen-Logistik. Die aufwändig installierten Laborbereiche sollen nur ein- mal umziehen und nicht in Provisorien untergebracht werden müssen. Insgesamt ist eine angemessene statische Flexibilität bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Wirtschaftlich- keit zu gewährleisten. Der Betrieb von Lehre und Forschung & Entwicklung muss jederzeit sichergestellt sein.
Hochbauamt 10/26 Gebäudetechnische Bei den beiden Neubauten handelt es sich um Laborgebäude mit u.a. technischen Labo- Anforderungen ren, Maschinenlaboren und -hallen, Labore für die Materialwissenschaften und Werkstät- ten. Für die Authentizität des Campus Technikumstrasse ist es unabdingbar, dass sich zentrale Themen der Institute und Zentren, insbesondere die Themen Nachhaltigkeit, er- neuerbare Energien und Ökologie am und im Gebäude widerspiegeln. Als Anforderung an den Generalplaner wird die Planung der Gebäudetechnik als integrativer Bestandteil des Gesamtkonzeptes vorausgesetzt. Die Planung der Gebäudetechnik umfasst sämtliche Haustechnikgewerke. Es sind Freihei- ten künftiger Nutzungsanpassungen und die Berücksichtigung neuer Technologien, insbe- sondere durch eine flexible Erschliessung zu beachten. Das Energiekonzept soll im bauli- chen Bereich Vorzeigecharakter besitzen und im Betrieb als Demonstrationsobjekt für Studierende des Studiengangs Energie- und Umwelttechnik genutzt werden können. Das Projekt soll die Gesamtkosten der Nutzung über den gesamten Lebenszyklus betrachtet reduzieren und einen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung mit alternativen Ener- gien leisten. Die Erzeugung erneuerbarer Energie am Gebäude und die Verwendung von Abfall- bzw. Abwärmeprozessen aus dem Betrieb bieten zudem die Möglichkeit, einen Teil des Energiebedarfs, der für den Betrieb notwendig ist, zu kompensieren. Parallel zum Wettbewerb wird eine separate Konzeptstudie für eine arealübergreifende Energieversorgung erstellt. Detaillierte Angaben zu den gebäudetechnischen Anforderun- gen werden allen zum Wettbewerb zugelassenen Teilnehmern rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Auf Basis der Vorgaben des übergeordneten Energiekonzeptes müssen die Ge- bäudetechnikkonzepte für die Neubauten, unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs der weiterhin genutzten Gebäude und unter Einbezug der übergeordneten Etappierung gemäss Masterplan geplant werden. Die einschlägigen Normen, Richtlinien und Empfehlungen der Verbände sind zu erfüllen. Die Planungshilfsmittel und Richtlinien und die technischen Richtlinien des Hochbauamtes des Kantons Zürich (https://hochbauamt.zh.ch/internet/baudirektion/hba/de/projektplanung/gebaeudetechnik.ht ml) sowie die technischen Richtlinien der ZHAW zur Gebäudetechnik sind einzuhalten. Weiter sind die im Dokument «Standard Nachhaltigkeit Hochbau» enthaltenen kantonalen Richtlinien (www.hochbauamt.zh.ch/nachhaltigkeit) zu erfüllen. Anforderungen Das Planungsgebiet ist Teil des Grüngürtels um die Altstadt Winterthurs. Seine spezifi- an den Freiraum schen Qualitäten bezieht das Areal aus seiner Lage an der Schnittstelle von Altstadt und Promenadenring. Während zur Technikum- und Wildbachstrasse harte, von Repräsentati- on und Funktionalität geprägte Platzräume entstehen sollen, entwickelt sich im Innern ein Park, der sich der Eulach zuwendet; «aussen hart und innen weich». Für die Freiraumgestaltung des Campus-Areals gelten folgende Ziele: - Entwicklung von Aussenräumen mit hoher Aufenthaltsqualität. - Vernetzung und Verzahnung der Gebäudeumfelder, der Freiflächen und Plätze. - Hochwertige, attraktive und funktionale Gestaltung der Freiräume unter Berücksichti- gung der hohen Frequentierung. - Renaturierung der Eulach zu einem ökologischen und attraktiven Erholungsraum für Studierende und Mitarbeitende.
Hochbauamt 11/26 - Guter Zugang und öffentliche Durchwegung mit Anschluss und Beziehung zur Altstadt und den angrenzenden Quartieren. - Technische und gestalterische Integration der Verkehrs- und Hochwasserschutzanfor- derungen. Für die Zonierung der Freiflächen werden drei Bereiche mit unterschiedlichen Eigenschaf- ten im Masterplan definiert: Membran Übergang und Schnittstelle von Neubauten zu Freifläche mit Nutzungsprogramm Werkhof Dienende Fläche mit Nutzungsprogramm Park Freizeitnutzung Campus T – Freiraumbereiche Grafik: Dürig AG Die Membran moderiert die Schnittstelle zwischen Gebäude und Freiraum, in der eine räumliche Verzahnung von EG-Nutzungen und Freiraum stattfinden soll. Auch die ver- kehrstechnische Infrastruktur ist in der Membran unterzubringen. Die Membran muss flexi- bel auf Nutzungsanforderungen und Neubauten reagieren können. Der Werkhof ist der Eingang zum Campus von der Wildbachstrasse her und dient gleichzeitig als Fläche für Anlieferung und Parkierung. Ziel ist eine Zone mit städtischem Charakter als gestalteter Vorplatz für Studierende und Mitarbeitende, in welcher die ver- kehrstechnischen Anforderungen geschickt integriert sind. Im inneren Bereich des Campus-Areals soll ein Park mit Zugang zur Eulach entstehen. Wegen der hohen Frequentierung spielt der Park als Erholungsraum innerhalb des ganzen Campus-Areals eine zentrale Rolle. In diesem Zusammenhang bildet der Park eine grosse Chance für die Stadt Winterthur als wichtiger Baustein im Freiraumgefüge der öffentlichen Räume des Promenadenrings. Der Park ist privat mit öffentlichem Zugang. Der Park soll in erster Linie als Naherholungsraum für die Studierenden und Mitarbeitenden der ZHAW dienen, daher sind Flächen für schulische Nutzungen erwünscht. Alle Gebäude müssen einen direkten Bezug zum Park haben, um eine optimale Zugänglichkeit des Parks sicher- zustellen. Die Materialwahl ist entwurfsabhängig, soll aber die geforderten geringen Unter- haltskosten und den Hochwasserschutz berücksichtigen. Zentrales Anliegen der Landschaftsplanung ist die Verbesserung der Zugänglichkeit der Eulach durch die Renaturierung des Flusslaufes. Die Eulach bildet eine grosse Chance als Erholungsraum für das ganze Campus-Areal. Die Aufenthaltsqualität am Wasser ist zent-
Hochbauamt 12/26 rales Thema der Gestaltung des Gewässerraums. Bei einer Veränderung des Gewässer- raums sind immer die drei Aspekte Erholung, Naturschutz und Hochwasser zu beachten. Hochwasserschutz Für den Campus T wurde eine detaillierte Gefahrenabklärung durchgeführt. Dabei wurde vor allem die Lage der neuen Gebäude gemäss Masterplan berücksichtigt. Die Hochwas- sergefährdung des Campus T Areals wurde aufgrund des aktuellen Naturgefahren Dispo- sitivs unter Einbezug der verfügbaren Grundlagen simuliert und ausgewertet. Die Wirkung des Hochwasserrückhalteraums Hegmatten wurde dabei berücksichtigt. Die revidierte Gefahrenkarte der Stadt Winterthur zeigt, dass Schwachstellen der Eulach ab einem HQ300 zu einer Gefährdung des ZHAW-Areals führen. Aufgrund der gewonne- nen Erkenntnisse wurden Vorgaben zum Schutz des Areals formuliert. Zum Schutz des Campus T wird eine Kombination von Strategien aus Abschirmung, erhöht bauen und das Leiten des Wassers durch das Gelände in die Eulach zurück vorgesehen. Das Schutzkon- zept sieht eine Flutmulde zwischen den Laborneubauten und dem Gebäude TE_Hof vor. Eine attraktive Gestaltung dieser Mulde unter Berücksichtigung der Rettungs- und Mobili- tätsanforderungen ist entscheidend für die räumliche Qualität des Gebäudeumfeldes in diesem Bereich. Das Hochwasserschutzkonzept bildet einen integralen Bestandteil der Aussenraumgestaltung und muss auch in die ökologische Renaturierung der Eulach inte- griert werden. Der Campus T ist aufgrund der hohen Personenbelegung ein Sonderrisikoobjekt. Grund- sätzlich ist daher ein permanenter Schutz bis zu einem HQ300-Ereignis sicherzustellen. Aufgrund des deutlich erhöhten Risikos des Campus T (sehr grosse Sachwerte und erhöh- tes Personenrisiko) sollen sich die Schutzmassnahmen am höheren Schutzziel, dem so- genannten Extremhochwasser EHQ, orientieren. Das Hochwasserschutzkonzept wird al- len zum Wettbewerb zugelassenen Teilnehmern rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Mobilitätskonzept Die ZHAW verfügt heute über insgesamt 167 unterirdische Autoabstellplätze. Ein Ziel des Mobilitätskonzepts ist die Bereitstellung von mindestens 125 PKW Abstellplätzen in der Tiefgarage. 5 – 10 Kurzzeitabstellplätze sollen in der Membran zur Verfügung gestellt wer- den. Die zentrale Anlieferung und Parkierung des Areals erfolgt über die Wildbachstrasse. In Abhängigkeit der Nutzfahrzeugkategorie erfolgt die Anlieferung ober- oder unterirdisch. Alle Gebäude sind unterirdisch verbunden und somit an die zentrale Anlieferung und Par- kierung angeschlossen. Die Ein- und Ausfahrtsbereiche der Tiefgarage müssen im Ge- bäude integriert sein. Die zentrale Tiefgarage wird in der 1. Bauetappe realisiert. Die Anlie- ferung und Parkierung muss in dieser 1. Bauphase mit Provisorien gelöst werden. Veloab- stellplätze, welche oberirdisch im Aussenraum geplant sind, befinden sich innerhalb der Membran um die Gebäude. Für den Fussverkehr ist das Areal allseitig zugänglich und ist optimal durchwegt. Ebenso ist die Anbindung des gegenüberliegenden Eulachufers wichtig für die Zugänglichkeit des Campus-Parks. Weitere Angaben zum Mobilität werden allen Wettbewerbsteilnehmern rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Hochbauamt 13/26 2. Wettbewerbsverfahren 2.1 Allgemeine Bestimmungen Submissionsrechtliche Das Wettbewerbsverfahren untersteht dem WTO-Übereinkommen über das öffentliche Be- Bestimmungen schaffungswesen und dem Binnenmarktgesetz. Es wird als Planungswettbewerb im selek- tiven Verfahren gemäss Art. 12 Abs.1b der interkantonalen Vereinbarung über das öffentli- che Beschaffungswesen (IVöB) durchgeführt. Subsidiär gilt die SIA-Ordnung 142 für Archi- tektur- und Ingenieurwettbewerbe, Ausgabe 2009. Das Verfahren wird in deutscher Spra- che geführt. Texte und Erläuterungen der Eingabepläne müssen in deutscher Sprache abgefasst und eingereicht werden. Die Ermittlung der Namen der Verfasserinnen und Ver- fasser, die Veröffentlichung des Berichts sowie die Ausstellung sämtlicher Wettbewerbsar- beiten erfolgt nach der Beurteilung durch das Preisgericht. Präqualifikationsverfahren In dem unter Kapitel 3 detailliert beschriebenen, nicht anonymen Präqualifikationsverfah- ren wählt das Preisgericht mindestens 10 bis maximal 15 Generalplanerteams aus, welche anschliessend durch Verfügung des Hochbauamts zur Teilnahme am Projektwettbewerb zugelassen werden. Alle Bewerbenden werden über ihre Wahl oder Nichtwahl zur Teil- nahme schriftlich benachrichtigt. Die Präqualifikation wird nicht entschädigt. Projektwettbewerb Der an die Präqualifikation anschliessende Projektwettbewerb wird gemäss SIA Ordnung 142 Art. 1.4 anonym durchgeführt. Den zur Teilnahme am Projektwettbewerb ausge- wählten Generalplanerteams werden nach der Präqualifikation ein detailliertes Programm sowie alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Die Beurteilung der Projektein- gaben erfolgt durch dasselbe Preisgericht wie bei der Präqualifikation. Die Ermittlung der Namen der Verfasserinnen und Verfasser, die Veröffentlichung des Berichts sowie die Ausstellung sämtlicher Wettbewerbsarbeiten erfolgt nach der Beurteilung durch das Preis- gericht. Bereinigungsstufe Eine anonyme, separat entschädigte Bereinigung mehrerer Projekte in Konkurrenz im An- schluss an das Wettbewerbsverfahren gemäss Ordnung SIA 142, Art. 5.4, bleibt vorbehal- ten. Die Ermittlung der Namen der Verfassenden, die Veröffentlichung des Berichts sowie die Ausstellung sämtlicher Wettbewerbsarbeiten erfolgt nach vollständig abgeschlossener Beurteilung, einschliesslich einer allfälligen optionalen Bereinigungsstufe durch das Preis- gericht. 2.2. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigung Für die Teilnahme am Wettbewerb können sich Anbietende von Generalplanerleistungen in den Bereichen Generalplanung, Architektur, Baumanagement, Landschaftsarchitektur, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik (HLKKSE inkl. Fachkoordination) und Laborplanung mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz oder in einem Vertragsstaat des WTO- Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen, soweit dieser Staat Gegen- recht gewährt, bewerben. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Fachleute, die mit ei- nem Mitglied des Preisgerichts, einem Experten oder einem bei der Vorprüfung Mitwirken- den in einem beruflichen Abhängigkeits- bzw. Zusammengehörigkeitsverhältnis stehen oder mit einem solchen nahe verwandt sind. Des Weiteren sind die Regelungen zu Aus- stands- und Befangenheitsgründen in Kapitel 2.8 zu berücksichtigen.
Hochbauamt 14/26 Kompetenzen im Bereich technischen Laborbau und Werkhallen sind zwingend. Beigezo- gene Fachplaner sind vom Generalplaner explizit im Formular «Angaben zum Generalpla- ner» (Unterlage D) aufzuführen. In der Wettbewerbsphase erfolgt die Festlegung sämtli- cher Fachplaner im Generalplanerteam in Abstimmung mit dem Hochbauamt. 2.3. Preise und Entschädigungen Preise, Ankäufe und Zur Prämierung von mindestens fünf bis maximal acht Entwürfen (Preise und Ankäufe) Eigentumsregelung und für die Ausrichtung einer fixen Entschädigung, stehen dem Preisgericht bestehend aus sechs Fachpreis- und fünf Sachpreisrichter unter Vorsitz des Kantonsbaumeisters Dr. Matthias Haag insgesamt CHF 380'000 (exkl. MWST) zur Verfügung. Die eingereich- ten Unterlagen der prämierten und angekauften Wettbewerbsarbeiten gehen ins Eigentum der Auftraggebenden über. 2.4. Teambildung Generalplaner Generalplanerteam Für die Bewerbung im Rahmen der Präqualifikation sowie für die Bearbeitung des Pro- jektwettbewerbs wird eine Teambildung mit Fachleuten aus verschiedenen Fachbereichen verlangt. Der Generalplaner ist im Rahmen der Präqualifikation ausdrücklich zu bezeich- nen. Alle Teammitglieder des Kernteams sind zwingend zu benennen und gemäss den unter Ziffer 3.4 genannten Vorgaben entsprechend zu dokumentieren. Weitere Spezialisten können team- und/oder projektspezifisch beigezogen und auch schon im Rahmen der Präqualifikation benannt werden. Die Verfassenden des vom Preisgericht zur Ausführung empfohlenen Projektes werden nach dem Wettbewerb mit den notwendigen zusätzlichen Fachplanern und Spezialisten zu einem vollständigen Planerteam ergänzt. Für bereits im Wettbewerb in Ergänzung zum geforderten Kernteam beigezogene Fachexperten besteht im Rahmen der geltenden Submissionsbestimmungen die Aussicht, aber kein Anspruch auf einen Planungsauftrag. Kernteam Das Kernteam setzt sich aus nachfolgenden Fachdisziplinen zusammen: - Generalplanung - Architektur - Baumanagement (Kostenplanung, Bauleitung) - Landschaftsarchitektur - Bauingenieurwesen - HLKKSE-Ingenieurwesen inkl. Fachkoordination - Technische Laborplanung
Hochbauamt 15/26 Nennung weiterer Im Rahmen des Wettbewerbs wird eine Verstärkung des Kernteams durch Experten aus Teammitglieder den folgenden Bereichen empfohlen: - Brandschutz - Bauphysik - MSRL-Ingenieur - Nachhaltigkeit/Ökologie - Wasserbauingenieur Die Einbindung von Mitgliedern des erweiterten Teams in der Bearbeitung des Wettbe- werbs ist projektspezifisch und steht im Ermessen des Generalplanerteams. Weitere Teammitglieder, zum Beispiel aus dem Bereich Fassadenplanung, können fakul- tativ beigezogen und im Formular «Angaben zum Generalplaner» (Unterlage D) entspre- chend benannt werden. Spezialisten, die eine entscheidende, innovative und erkennbar zum Projekterfolg beitragende Arbeit geleistet haben, können auf Antrag des Preisgerichts für eine weitere Beauftragung berücksichtigt werden. Bestimmung zu Mehrfachbewerbungen in den Disziplinen Generalplanung, Baumanagement und Architek- Mehrfachbewerbungen tur sind nicht zulässig. In den übrigen zu benennenden Disziplinen sind Mehrfachbewer- bungen erlaubt, sofern die beteiligten Generalplaner damit einverstanden sind. Die Ge- währleistung der Anonymität im Falle der Mehrfachteilnahme am Projektwettbewerb ob- liegt dabei den Teams. Rechtsschutz und Der Rechtsschutz richtet sich nach den Bestimmungen von Art. 15 IVöB sowie § 2 des Urheberrecht Beitrittsgesetzes zur IVöB. Das Urheberrecht an den Wettbewerbsarbeiten verbleibt bei den Verfassenden. Nach Abschluss des Planervertrags mit dem Wettbewerbsgewinner kommt die dort vorgesehene Urheberrechtsregelung zum Tragen. 2.5. Auftragserteilung Generalplaner Planungsauftrag Dieses Wettbewerbsverfahren dient der Vergabe der Generalplanerleistungen (Pro- jektierung, Ausschreibung und Realisierung) für das in diesem Dokument beschriebene Bauvorhaben. Zum Auftragsumfang gehören auch sämtliche notwendige Rückbauarbeiten innerhalb des Bearbeitungsperimeters. Weiterbearbeitung Die Veranstaltenden beabsichtigen, die mit dem Bau der 1. Etappe des Gesamtvorhabens «Campus T» verbundenen Planerleistungen für Generalplanung, Architektur, Bauma- nagement, Landschaftsarchitektur, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik (HLKKSE- Ingenieurwesen inkl. Fachkoordination) und Laborplanung im unten genannten Umfang den Verfassenden der erstrangierten Eingabe (1. Preis oder 1. Ankauf) zu übertragen. Die Bauherrschaft beabsichtigt in den weiteren Bearbeitungsphasen Elemente des Buil- ding Information Modelling (BIM) aufzunehmen. Ankäufe Angekaufte Beiträge können durch das Preisgericht rangiert und derjenige im ersten Rang auch zur Weiterbearbeitung empfohlen werden (gemäss SIA 142, Art. 22.3).
Hochbauamt 16/26 Auftragsumfang Der beabsichtigte Leistungsanteil der zu beauftragenden Planerleistungen beträgt 100% (gemäss SIA LHO 102, 103, 105, 108). Die Auftraggebenden behalten sich vor, das Bau- vorhaben mit Einzelleistungsträgern oder in Zusammenarbeit mit einem Generalunter- nehmer auszuführen; der Generalplaner bleibt aber direkter Vertragspartner der Auftrag- gebenden. Entsprechend würde sich der Leistungsanteil reduzieren (minimaler Leistungs- anteil 58.5% gemäss SIA LHO 102). Die Planungsphasen werden einzeln freigegeben. Die Beauftragung eines Totalunternehmers ist nicht vorgesehen. Unterbrüche Aus finanziellen, technischen, rechtlichen oder politischen Gründen können nach jeder Projektphase Unterbrüche oder Verzögerungen auftreten. Dies berechtigt die Anbieter nicht zu finanziellen Nachforderungen. Generalplanerteam Es ist beabsichtigt, den Generalplaner mit dem präqualifizierten Planerteam gemäss Ziffer 2.4 zu beauftragen. Die Zusammensetzung des ganzen Planerteams sowie der Zeitpunkt des Beizugs von Fachplanern liegen grundsätzlich in der Verantwortung des Generalpla- ners. Die definitive Zusammensetzung der Planerteams ist vor Vertragsschluss durch die Auftraggebenden genehmigen zu lassen. Das Hochbauamt behält sich vor, aus ihrer Sicht zu wenig geeignete Subplaner abzulehnen oder Auftragnehmenden ohne genügende Er- fahrung auf deren Kosten in den von ihnen zu erbringenden Teilleistungen versierte Fach- leute beizustellen. Im Rahmen des Projektwettbewerbs fakultativ beigezogene Teammitglieder können vom Preisgericht zur Weiterbearbeitung und Ergänzung des Generalplanerteams empfohlen und durch die Auftraggebenden berücksichtigt werden; es besteht jedoch kein inhärenter Anspruch auf einen Auftrag oder auf eine zusätzliche Entschädigung ihrer Leistungen im Rahmen des Wettbewerbes. Fachplaner Der mit der Projektierung und Realisierung beauftragte Generalplaner verpflichtet sich, die im Rahmen der Präqualifikation benannten Subplaner aus den Bereichen Baumanage- ment, Bauingenieur, Gebäudetechnik (HLKKSE) und Landschaftsarchitektur als Subplaner zu beauftragen. Nach dem Zuschlag kann das Generalplanerteam in Absprache mit dem Hochbauamt durch weitere Mitglieder des erweiterten Teams ergänzt werden. Folgeaufträge Die Vergabestelle kann mögliche Folgeaufträge, welche sich direkt auf den Grundauftrag beziehen, unter Anwendung §10 lit. g der Submissionsverordnung freihändig an die Wett- bewerbsgewinner vergeben. Es besteht jedoch kein Anspruch auf allfällige Folgeaufträge. Die Auftraggebenden behalten sich vor, bei einer erneuten Beauftragung die Honorarpa- rameter neu zu verhandeln.
Hochbauamt 17/26 2.6. Honorarbedingungen Mit den Verfassenden des vom Preisgericht zur Ausführung empfohlenen Projekts wird ein Generalplanervertrag auf der Basis der «Vertragsurkunde für Generalplanerleistungen» (vgl. Unterlage E «Generalplanervertrag») der Auftraggebenden abgeschlossen. Von den Auftraggebenden werden unter anderem für die Architekten, Landschaftsarchitekten, Bau- ingenieure und Gebäudetechnikingenieure die folgenden Honorarparameter für die Ver- tragsverhandlungen vorgegeben: Z-Werte Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Werte gemäss SIA Schwierigkeitsgrad n LHO 102 Architekt n = 1.2 (Baukategorie VI LHO 103 Bauingenieur n = 1.0 LHO 105 Landschaftsarchitekt n = 1.1 LHO 108 Gebäudetechnik n = 1.2 Anpassungsfaktor r LHO 102 Architekt r = 1.05 (Etappierung) LHO 103 Bauingenieur r = 1.05 (Etappierung) LHO 105 Landschaftsarchitekt r = 1.05 (Etappierung) LHO 108 Gebäudetechnik r = 1.05 (Etappierung) Sonstige Faktoren Weitere Faktoren sind team- und projektspezifisch und werden im Rahmen der Ausarbei- tung des Generalplanervertrages festgelegt. - Teamfaktor: maximal 1.0 Stundensatz h Es gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Ansatz des Hochbauamtes für Planeraufträge (zur Zeit maximal CHF 130.00 exkl. MWST.) Stundensatz nach Zusatzaufwendungen werden mit CHF 145.00 exkl. MWST. (als Verhandlungsbasis) ver- effektivem Zeitaufwand gütet. Generalplanerzuschlag Der Generalplanerzuschlag beträgt 5% des Honorars des Gesamtauftrags. Die Honorierung der Grundleistungen erfolgt nach den aufwandbestimmenden Baukosten für das Gesamtprojekt; die Leistungsteilphasen werden einzeln freigegeben. Die Grund- leistungen definieren sich nach der Ordnung SIA 102/2003, 103/2003, 105/2003, 108/2003 und den «Präzisierungen zu den Grundleistungen» (gemäss Vertragsurkunde). Von der Bauherrschaft bewilligte Zusatzleistungen werden nach dem effektiven Zeitaufwand vergü- tet. Das Honorar kann gegebenenfalls nach Genehmigung des Objektkredites pauschali- siert werden.
Hochbauamt 18/26 2.7. Preisgericht Sachpreisgericht Sachpreisrichter Prof. Dr. Jean-Marc Piveteau, Rektor ZHAW Prof. Dr. Martina Hirayama, Direktorin School of Engineering ZHAW Reto Schnellmann, Verwaltungsdirektor, ZHAW Wolfgang Annighöfer, Leiter Finanzen/Controlling, Bildungsdirektion Markus Brönnimann, Amtschef, Immobilienamt, Baudirektion Ersatz Martina Mc Veigh, Fachperson Immobilienprojekte, Generalsekretariat Bildungsdirektion Sachpreisrichter Daniel Schärer, Portfoliomanager, Immobilienamt, Baudirektion Fachpreisgericht Fachpreisrichter Dr. Matthias Haag, Kantonsbaumeister, Hochbauamt, Baudirektion Kanton Zürich (Vorsitz) Dr. Martin Deuring, Dr. Deuring + Oehninger AG, Bauingenieure, Winterthur Jean-Pierre Dürig, Dürig AG Architekten, Zürich David Leuthold, pool Architekten, Zürich Lukas Schweingruber, Landschaftsarchitekt Studio Vulkan, Zürich Oliver Strässle, Leiter Beratung, Amt für Städtebau Winterthur Ersatz Dan Hiltbrunner, Büro B Architekten, Bern Fachpreisrichter Werner Arnold, Abteilungtsleiter Baubereich 2, HBA ExpertInnen/Experten: Michaela Aeschlimann, Leiterin Immobilienmanagement, ZHAW Nils Arnold, Projektleiter Baubereich 2, Hochbauamt Zürich (Projektleitung 1. Etappe) Philippe Béguelin, Projektverantwortlicher, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Dominik Bueckers, Landschaftsarchitekt, Studio Vulkan, Zürich Prof. Dr. Jürg Meier, Abteilungsleiter Maschinenbau, Energietechnik und Aviatik (MEA) SoE, ZHAW Johannes Mörsch, Leiter Feuerpolizei, Winterthur (Brandschutz) Daniela Nussle, Projektleiterin Holinger AG, Winterthur (Hochwasserschutz) Katrin Pfäffli, Architektin ETH SIA, Büro Preisig Pfäffli, Zürich (Nachhaltigkeit/Ökologie) Prof. Dr. Frank Tillenkamp, Institutsleiter Institut für Energiesysteme und Fluid- Engineering, (IEFE), SoE, ZHAW Gerd Voith, Savida AG, Basel (Gebäudetechnik/Laborbau) Andrea Walt Mohr, Ressortleiterin Baubereich 2, HBA (Gesamtleitung) Reto Wild, Suter von Känel Wild, Zürich (Verkehrsplanung/Mobilität) Verfahrensbegleitung: Fanny Pietzner, Christoph Haller, PLANAR AG, Zürich Andrew Whiteside, Projektleiter Fachstelle Planerwahl/Wettbewerb, Hochbauamt Die Beurteilung der Eingaben erfolgt durch dasselbe Preisgericht wie bei der Präqualifika- tion. Bei allfälligen Abwesenheiten werden die Mitglieder des Preisgerichts durch Stellver- tretende aus ihrer Institution ersetzt. Bei Bedarf können zusätzliche Experten zur Beurtei- lung beigezogen werden.
Hochbauamt 19/26 2.8. Befangenheit und Ausstandsgründe Die Mitglieder des Preisgerichts sowie die beigezogenen Sachverständigen müssen von den Wettbewerbsteilnehmenden unabhängig sein. Von der Teilnahme am Verfahren aus- geschlossen sind alle Personen und Firmen, die eine nicht zulässige Verbindung zu einem Mitglied des Preisgerichtes haben (siehe Ordnung SIA 142; Art. 12). Nicht zugelassen sind insbesondere Teilnehmende, die bei den Auftraggebenden oder einem Mitglied des Preis- gerichts (inkl. Experten) angestellt sind, die mit einem Mitglied des Preisgerichts nahe verwandt oder in einem engen beruflichen Zusammengehörigkeitsverhältnis stehen. Die Abklärung von allfälligen Befangenheitsgründen zwischen Teilnehmenden und Preis- gerichtsmitgliedern ist bis zum Abschluss des Wettbewerbsverfahrens Sache der teilneh- menden Teams. Mit der Abgabe eines Wettbewerbsbeitrags bestätigen die jeweiligen Ver- fassenden, dass kein Mitglied ihres Teams eine gemäss SIA-Ordnung 142, Art. 12 nicht zulässige Verbindung resp. Abhängigkeit zu einem Mitglied des Preisgerichts hat. 2.9. Vorprüfung Die Vorprüfung der Wettbewerbsprojekte erfolgt unter der Leitung des Hochbauamtes durch das Büro PLANAR AG für Raumentwicklung, Zürich. Bei den Projekten der engeren Wahl erfolgt eine vertiefte Vorprüfung durch Mitglieder des Expertengremiums; dies gilt insbesondere für die Bereiche Nutzer, Betreiber, Bauökonomie, Nachhaltigkeit/Ökologie, Brandschutz, Verkehrsplanung/Mobilität und Hochwasserschutz. Bei Bedarf werden weitere Experten für die Vorprüfung beigezogen. 2.10. Publikation und Ausstellung Die Publikation des Wettbewerbsergebnisses erfolgt nach Abschluss der Jurierung im kan- tonalen Amtsblatt und auf SIMAP. Über das Wettbewerbsverfahren wird ein Bericht er- stellt, der allen Teilnehmenden zugestellt und den einschlägigen Fachzeitschriften zur Publikation zur Verfügung gestellt wird. Die Wettbewerbsentwürfe werden nach dem Ent- scheid des Preisgerichtes unter Namensnennung der Verfassenden während mindestens zehn Tagen öffentlich ausgestellt. 2.11. Urheberrecht Das Urheberrecht an den Beiträgen des Wettbewerbs verbleibt bei den Projektverfassen- den. Sämtliche eingereichte Unterlagen gehen in das Eigentum der Auftraggebenden über. Auftraggebende und Teilnehmende besitzen das Recht auf Veröffentlichung der Bei- träge unter Namensnennung der Auftraggebenden und der Projektverfassenden. Ausge- nommen davon bleibt das Recht zur Erstveröffentlichung, welches bei den Auftraggeben- den liegt.
Hochbauamt 20/26 2.12. Termine Präqualifikation Publikation Präqualifikation SIMAP 15. Dezember 2017 Eingabe Präqualifikation 26. Januar 2018, 16:00 Uhr Hochbauamt Kanton Zürich, Projektdienste, Stampfenbachstrasse 110 (Kanzlei, Erdgeschoss) 8090 Zürich Beurteilung Präqualifikation KW 9/10, 2018 Anschliessend Benachrichtigung der Bewerbenden Projektwettbewerb Starttermin Projektwettbewerb Mittwoch, 28.03.2018 Geführte Begehung Wettbewerbsareal KW 14, 2018 Bezug der Modelle beim Modellbauer KW 14, 2018 Eingang der Fragen der Teilnehmenden KW 16, 2018 Fragebeantwortung KW 19, 2018 Abgabe Wettbewerb 13. Juli 2018, 16:00 Uhr Abgabe Modell 27. Juli 2018 Jurierung KW 34/35 + 39, 2018 Bericht Preisgericht/öffentliche Ausstellung KW 44, 2018 Termine Projektierung Für die Projektierung und Realisierung der gesamten Anlage sind folgende Grobtermine vorgesehen:
Hochbauamt 21/26 3. Phase Präqualifikation 3.1 Allgemeine Bestimmungen Phasenbeschrieb Es wird ein Generalplanerteam mit hoher architektonischer, bautechnischer sowie organi- satorischer Kompetenz und ausgewiesener Erfahrung in der gesamtheitlichen Abwicklung von technisch anspruchsvollen Bauten und Freiräumen gesucht. Essentiell sind Erfahrung und Kompetenz im Bereich der Konzeption nachhaltiger stadträumlichen Qualitäten, vor- zugsweise in einem Campuskontext sowie die Aktivierung von räumlichen und funktiona- len Synergien zwischen Gebäuden und Freiraum, der Integration zukunftsweisender Ener- giekonzepte und eine vorausschauende Planung bezüglich betrieblicher Flexibilität. Im Rahmen der nicht anonymen Präqualifikation werden mindestens 10 bis maximal 15 Generalplanerteams für die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe ausgewählt, welche anschliessend durch Verfügung des Hochbauamtes zur Teilnahme am Projektwettbewerb zugelassen werden. Alle Bewerbenden werden über ihre Wahl oder Nichtwahl zur Teil- nahme schriftlich benachrichtigt. Diese Verfügung wird sämtlichen, am Präqualifikations- verfahren Teilnehmenden, zugestellt. Die Auswahl der Anbietenden erfolgt aufgrund der untenstehenden Eignungskriterien. Das Einreichen einer Bewerbung für die Präqualifikati- on wird nicht entschädigt. 3.2 Vorbehalt Das detaillierte Wettbewerbsprogramm mit sämtlichen zur Bearbeitung relevanten Unter- lagen wird den selektionierten Teilnehmenden mit der Auslösung der Wettbewerbsphase abgegeben. Vorbehalt zum Die Auftraggebenden behalten sich vor, den Start des Wettbewerbs nach der Präqualifika- Verfahrensablauf tionsphase zu verschieben oder das Verfahren abzubrechen. Gründe dafür können Rekur- se oder neue Erkenntnisse aus laufenden Verfahren für Planungsrecht (Richtplan, Gestal- tungsplan etc.), ergänzenden Studien und Bewilligungsverfahren sein. 3.3. Eignungskriterien Die sich bewerbenden Generalplanerteams haben ihre Eignung zur Teilnahme am Wett- bewerb und zur Ausführung des Bauvorhabens gemäss den Angaben in den Bewer- bungsunterlagen (Unterlage D «Angaben zum Generalplaner» - siehe Ziffer 3.7) nachzu- weisen. Der Nachweis der Eignung ist auf die nachstehend aufgeführten Eignungskriterien abzustimmen. Die eingereichten Dokumente dienen ausschliesslich der Information des Preisgerichts.
Hochbauamt 22/26 Eignungskriterien Die Auswahl der für den Wettbewerb geeigneten Generalplanerteams erfolgt auf der Grundlage der folgenden Eignungskriterien: 1 Erfahrung des Generalplanerteams in der Projektierung und Realisie- rung von Bauten mit ähnlicher Charakteristik, Komplexität und Um- fang Von sämtlichen Mitgliedern des Generalplanerteams (in ihrer jeweiligen Disziplinen) sind Kompetenzen insbesondere in den Bereichen Architektur; Nachhaltigkeit (Ökolo- gie, Wirtschaftlichkeit, Gesellschaft); Innovationskraft und technisches Know-how zu belegen. Bei der Auswahl der zu dokumentierenden aktuellen Referenzobjekte ist der Bezug zum Bauvorhaben (Hochschulbauten mit analogem Nutzungsmix mit techni- schen Laborräumlichkeiten, Lehr- und Lernlandschaften mit hoher Nutzungsflexibilität, Verpflegungsbereiche, komplexe arealübergreifende Gebäudetechnik etc.) zu berück- sichtigen und darzulegen. Nachweis: Formular «Angaben zum Generalplaner», Selbstdeklaration sowie Doku- mentation der ausgewählten Referenzobjekte (A3). 2 Erfahrung des Teams in der Projektierung und Realisierung von inner- städtischen Arealen und Freiraumgestaltungen mit vergleichbaren An- forderungen Das Team hat seine Erfahrung und Kompetenz bei der Planung und Realisierung von Arealen / Freiräumen im städtischen Kontext unter Berücksichtigung vergleichbar kom- plexer baulicher, landschaftlicher und funktionaler Anforderungen darzulegen. Diesbe- züglich aktuelle Referenzen in den Bereichen Baumanagement/Freiraum-gestaltung sollen den Bezug zum Bauvorhaben (hochfrequentierte, funktionale Freiräume, identi- tätsstiftender Charakter, niedrigen Unterhaltskosten etc.) nachvollziehbar ausweisen. Nachweis: Formular «Angaben zum Generalplaner», Selbstdeklaration sowie Doku- mentation der ausgewählten Referenzobjekte (A3). 3 Organisation und Leistungsfähigkeit des Generalplaners Der Generalplaner hat eine in Bezug auf das anspruchsvolle Bauvorhaben angemes- sene Organisationsstruktur und Kapazität auszuweisen. Dabei soll der Einsatz von fachlichen Kompetenzen und ein professionelles Baumanagement (Termin, Kosten, Qualitätskontrolle) belegt werden. Nachweis: Formular «Angaben zum Generalplaner», Selbstdeklaration und A3 For- mat Dokumentation inkl. Organigramm und Kurztext zum Zugang zur Aufgabe.
Hochbauamt 23/26 3.4. Einzureichende Unterlagen Einzureichende Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind grundsätzlich in Papierform (1-fach) und in elektro- Unterlagen nischer Form (CD/DVD/USB-Stick mit pdf und Originaldatei) einzureichen. Formular «Angaben zum Generalplaner» (Unterlage D als Word-Datei) Eine Bewerbung hat vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterzeichnete Eingabe- formulare und Selbstdeklarationen zu enthalten. Referenzen Dokumentation der Referenzobjekte Ausschliesslich die Mitglieder des Kernteams haben nebst der Selbstdeklaration eine Aus- wahl der im Formular «Angaben zum Generalplaner» aufgeführten Referenzobjekte zu dokumentieren. Referenzprojekte sollen möglichst aktuell sein oder sich im Bau befinden und sind so darzustellen, dass deren Beurteilung hinsichtlich der aufgeführten Eignungs- kriterien möglich ist. Unausgeführte Projekte sind als Referenz unzulässig. Die Referenz- dokumentationen sind mit einem Kurztitel und dem Namen der Bewerbenden zu bezeich- nen. Texte (in A3 Blatt integriert) haben sich auf den Nachweis der Erfüllung der Eig- nungskriterien zu beziehen und sind kurz zu halten. Die Blätter sind den einzelnen Sub- planern zugeordnet. Wenn ein Büro zwei oder mehr Funktionen anbietet (z.B. Architektur und Baumanagement) so müssen diese trotzdem getrennt dokumentiert werden. Es kann jedoch jeweils die gleiche Referenz mit unterschiedlichem Fokus dokumentiert werden. Darstellung Darstellung frei, Blattformat: A3 Querformat, einseitig bedruckt, ungefaltet. 01 Generalplanung und Team Max. zwei A3-Blätter mit Erläuterungen zum Auftragsverständnis (Zugang zur Aufgabe), Erläuterungen zum Team, ein Organigramm zur Teamorganisation und eine Dokumentati- on eines Referenzobjekts entsprechend Formular «Angaben zum Generalplaner» (Unter- lage D) mit Bezug zum anstehenden Bauvorhaben. 02 Architektur Max. zwei A3-Blätter mit Dokumentation von je einem relevanten Referenzobjekt ent- sprechend Formular «Angaben zum Generalplaner» pro Blatt. 03 Baumanagement 04 Landschaftsarchitektur 05 Bauingenieurwesen 06 HLKKSE Ingenieurwesen inkl. Fachkoordination 07 Technische Laborplanung Je ein A3-Blatt mit der Dokumentation von je einer Referenz entsprechend Formular «An- gaben zum Generalplaner» mit Bezug zum anstehenden Bauvorhaben. Es können maximal neun A3 Blätter für das Kernteam zur Präqualifikation eingereicht werden. Eine Dokumentation von Referenzobjekten weiterer Teammitglieder ist jedoch nicht erforderlich und wird entsprechend auch nicht zur Beurteilung zugelassen.
Hochbauamt 24/26 3.5. Eingabe der Bewerbung Formelle Anforderungen Die oben genannten Unterlagen sind dem Hochbauamt vollständig und mit allen ge- wünschten Angaben auf einseitig bedrucktem weissem Papier einzureichen. Sie sind auf Einzelblättern, ungefaltet, nicht gebunden und nicht geheftet in einem verschlossenen und mit dem Vermerk «ZHAW Campus Technikumstrasse, Winterthur (Campus T), 1. Etappe» versehenen Briefumschlag bis am 26. Januar 2018, 16:00 Uhr beim Hochbauamt Kanton Zürich, Projektdienste Stampfenbachstrasse 110 (Kanzlei, Erdgeschoss) 8090 Zürich abzugeben. Eine persönliche Abgabe am Empfangsschalter des Hochbauamtes ist mög- lich. Per Fax oder Email eingesandte Bewerbungen werden vom Präqualifikationsverfah- ren ausgeschlossen. Per Post eingereichte Bewerbungen müssen bis zu diesem Zeitpunkt an der oben genannten Adresse eintreffen. Das Datum des Poststempels ist nicht mass- gebend. Die Verantwortung für die termingerechte Einreichung der Unterlagen liegt bei den Bewerbenden. Rücksendung der Die eingereichten Unterlagen werden den Anbietenden nicht zurückgesandt. Bewerbungsunterlagen 3.6. Zulassungskriterien Die Nichterfüllung der unten aufgelisteten Zulassungskriterien führt zum Ausschluss von der Beurteilung: - Termingerechte Abgabe der verlangten Unterlagen - Vollständigkeit der verlangten Unterlagen - Wohn- und Geschäftssitz in der Schweiz oder in einem Vertragssstaat des GATT/WTO- Übereinkommens
Hochbauamt 25/26 3.7. Unterlagen für die Teilnehmenden Bezug der Unterlagen Die Ausschreibungsunterlagen für die Präqualifikation stehen auf SIMAP und auf der Website http://www.hochbauamt.zh.ch, Rubrik «Ausschreibungen Planungsaufträge», als Download ab KW 50, zur Verfügung. Die Publikationen erfolgt ausserdem im Amtsblatt und im TEC21. Unterlagen für die Wettbewerbsphase werden den zur Teilnahme ausge- wählten Generalplanern rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Ein Versand der Unterlagen in Papierform ist nicht vorgesehen. Für die Präqualifikation stehen folgenden Unterlagen zur Verfügung: A Programm Präqualifikation (pdf-Datei) B Masterplan (pdf-Datei) C Ergänzungen Masterplan (pdf-Datei) D Formular «Angaben zum Generalplaner» für das Präqualifikationsverfahren mit Angabe der Schlüsselperson(-en) und Referenzen, Selbstdeklaration (Word-Datei) Kernteam D1 Generalplanung D2 Architektur D3 Baumanagement D4 Landschaftsarchitektur D5 Bauingenieurwesen D6 HLKKSE-Ingenieurwesen inkl. Fachkoordination D7 Technische Laborplanung Fakultative D8 Weitere Spezialisten (fakultativ) Teammitglieder Arealbegehung Im Rahmen der Präqualifikation (1. Phase) findet keine geführte Besichtigung statt. Das Areal ist jederzeit frei zugänglich. Die Gebäude sind nur teilweise öffentlich zugänglich. Insbesondere die Labor dürfen nicht betreten werden.
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