Kombinierter Ideen- und Projektwettbewerb Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern - Wettbewerbsprogramm
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Kombinierter Ideen- und Projektwettbewerb Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern Wettbewerbsprogramm 15.01.2015
Wettbewerbsprogramm Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern | 15.01.2015 Auftrag Kombinierter Ideen- und Projektwettbewerb Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern Auftraggeber/in Katholische Kirchgemeinde Luzern, Geschäftsstelle, Brünigstrasse 20,6005 Luzern. Telefon 041 229 99 00, Fax 041 229 99 01, info@kathluzern.ch Auftragnehmer/in Planteam S AG, Inseliquai 10, Postfach 3620, 6002 Luzern 041 469 44 44, luzern@planteam.ch Projektleiter/in Daniel Stalder, 041 469 44 54, daniel.stalder@planteam.ch Mitarbeit Vinh Ly, 041 469 44 44, vinh.ly@planteam.ch Qualitätssicherung SQS-Zertifikat ISO 9001 seit 11. Juli 1999 Dateiname luz_wettbewerbsprogramm_150115.docx 2
Wettbewerbsprogramm Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern | 15.01.2015 Inhaltsverzeichnis A. Einleitung ................................................................................. 6 1. Ausgangslage und Aufgabenstellung .............................................................................. 6 2. Zielsetzungen ......................................................................................................................... 7 3. Perimeter ................................................................................................................................. 8 B. Verfahren ................................................................................. 9 4. Auftraggeberschaft und Verfahrensbegleitung............................................................. 9 5. Verfahren................................................................................................................................. 9 6. Massgebende Grundlagen ................................................................................................. 9 7. Teilnahmeberechtigung ...................................................................................................... 9 8. Freiwillige Teambildung ..................................................................................................... 10 9. Anmeldung und Selbstdeklaration ................................................................................. 10 10. Ausschreibung und Bezug der Unterlagen .................................................................. 10 11. Verbindlichkeitserklärung .................................................................................................. 10 12. Befangenheit und Ausstandsgründe .............................................................................. 11 13. Projektvarianten und Vollständigkeit ............................................................................. 11 14. Urheberrecht und Ansprüche .......................................................................................... 11 15. Preise ...................................................................................................................................... 11 16. Optionale Bereinigungsstufe ............................................................................................ 11 17. Weiterbearbeitung .............................................................................................................. 12 18. Gestaltungsplan ................................................................................................................... 12 19. Preisgericht und Experten ................................................................................................. 13 20. Beurteilungskriterien ........................................................................................................... 13 21. Kriterien der Nachhaltigkeit .............................................................................................. 14 22. Anerkennung Vorgehen und Entscheide...................................................................... 14 C. Termine und Ablauf .............................................................. 15 23. Zusammenfassung Termine ............................................................................................. 15 24. Abgabe der Unterlagen..................................................................................................... 15 25. Fragerunde ........................................................................................................................... 15 26. Abgabe Projekte .................................................................................................................. 15 27. Abgabe Modelle .................................................................................................................. 16 28. Vorprüfung ........................................................................................................................... 16 29. Beurteilung ............................................................................................................................ 16 30. Veröffentlichung .................................................................................................................. 16 D. Unterlagen und Darstellung der Abgabe .......................... 17 31. Abgegebene Unterlagen................................................................................................... 17 32. Darstellung und Umfang der Abgabe ........................................................................... 17 33. Verfassercouvert und digitale Daten .............................................................................. 18 E. Projektaufgabe ...................................................................... 19 34. Bauliche Dichte .................................................................................................................... 19 35. Nutzungen ............................................................................................................................ 19 36. Realisierungshorizonte ....................................................................................................... 20 37. Erschliessung und Parkierung .......................................................................................... 21 4
Wettbewerbsprogramm Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern | 15.01.2015 38. Behindertengerechtes Bauen ........................................................................................... 22 39. Baumbestand und Umgebungsgestaltung .................................................................. 22 40. Soziale Nachaltigkeit .......................................................................................................... 23 41. Energie und Haustechnik .................................................................................................. 23 F. Hinweise und Rahmenbedingungen .................................. 24 42. Städtebauliche Entwicklung .............................................................................................. 24 43. Kloster Wesemlin ................................................................................................................. 25 44. Zonenvorschriften ............................................................................................................... 26 45. Gestaltungsplan und Ausnützungsübertragung ......................................................... 26 46. Erschliessung und ÖV ........................................................................................................ 27 47. Lärm ........................................................................................................................................ 27 48. Naturobjekte......................................................................................................................... 27 49. Schutzobjekte ....................................................................................................................... 27 50. Geologie und Hydrogeologie .......................................................................................... 27 51. Baugrundklasse .................................................................................................................... 27 52. Brandschutzanforderungen .............................................................................................. 28 53. Energieanforderungen ....................................................................................................... 28 G. Schlussbestimmungen .......................................................... 29 H. Anhang und Beilagen ........................................................... 30 5
Wettbewerbsprogramm Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern | 15.01.2015 A. Einleitung 1. Ausgangslage und Aufgabenstellung Abb.: Luftaufnahme mit Planungsgebiet (Quelle: google.earth) Auf dem Areal des heutigen Wäsmeli-Treffs und Pfadiheims soll ein neues Quartierzentrum als Begegnungsmöglichkeit für Jung und Alt entstehen, als öffentlicher Treffpunkt und in Partnerschaft mit Quartierbewohnern, Pfarrei, Gruppierungen, Läden und der Stadt Luzern. Neben dem Quartierzentrum sind ein Laden für den täglichen Bedarf, welcher einen Quartierladen in unmittelbarer Nähe ersetzt, und weitere Geschäftsnutzungen geplant. Es sollen dazu hindernisfreie kleinere Wohnungen entstehen. Das bestehende Pfadiheim hat eine hohe Akzeptanz und ist ein bedeutender, integrierender Bestandteil des Quartiers. Der Standort und seine Funktion sollen für Jahre erhalten werden. Angrenzend an das zu projektierende Quartierzentrum sind für eine spätere Etappe Wohnnutzungen und Raum für ein neues Pfadiheim vorzusehen. 1 2 3 Abb.: 1. Heutiges Quartierzentrum (geplanter Rückbau). 2./3.: Bestehendes Pfadiheim und Wohnhaus (Rückbau und Neubebauung zu späterem Zeitpunkt) 6
Wettbewerbsprogramm Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern | 15.01.2015 Das benachbarte Kapuzinerkloster Wesemlin wird umgestaltet. Zu diesem Zweck wird gegenwärtig ein Studienauftrag durchgeführt. Das Kloster wird baulich ergänzt mit klosternahem, spirituellem Wohnen in 2½ bis 3½-Zimmer- Wohnungen, einem Angebot an betreutem Wohnen, gewerblichen und Büronutzungen und einer Einstellhalle. Geplant ist im Klostergarten eine Parklandschaft mit besinnlichem, spirituellem Charakter, welche auch der Öffentlichkeit für die Erholung und zum Auftanken zur Verfügung gestellt werden wird. 2. Zielsetzungen Abb.: Bestehendes Quartierzentrum mit Eiche, Ecke Abendweg / Landschaustrasse Abb.: Heutiges Quartierzentrum, Liebenauweg, Pfadiheim und bestehendes Wohnhaus im Hintergrund Ziel ist, an dieser zentralen Lage im Quartier Wesemlin einen städtebaulich angemessenen Lösungsansatz mit einer hohen Qualität der Bebauung und des Freiraums zu entwickeln, welcher das Quartier in sich stärkt, die Nutzungs- und Gestaltungsanforderungen in hohem Mass erfüllt und eine kostengünstige und nachhaltige Lösung in der Realisierung und im Betrieb ermöglicht. Der Wettbewerb richtet sich an Architektinnen und Architekten. Eine freiwillige Teambildung mit einem Landschaftsarchitekturbüro oder weiteren Spezialisten liegt im Ermessen des federführenden Architekturbüros. 7
Wettbewerbsprogramm Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern | 15.01.2015 Abb.: Bestehendes Pfadiheim 3. Perimeter Der Bearbeitungsperimeter umfasst die beiden Parzellen GB Nr. 2955 und Nr. 1592. Die zwei unterschiedliche Perimeterbereiche – Projektteil und Ideenteil - bilden die Etappierungsvorstellungen ab. Dem Projektperimeter (Projektwettbewerb) zuzuweisen ist das geplante, zu realisierende neue Quartierzentrum. Der spätere Ersatz für das Pfadiheim und neue Wohnnutzungen (mit Rückbau des bestehenden Wohnbaus und des Pfadiheims) bilden den Ideenwettbewerbsteil. Die Grenze der beiden Perimeter ist entwurfsabhängig und somit nicht parzellenscharf. Der Ideenwettbewerbsteil soll nach heutigem Wissensstand frühestens in 10 Jahren realisiert werden. Abb.: Wettbewerbsperimeter mit Parzellen GB Nr. 2955 und GB Nr. 1592. Orange schraffierter Ideenwettbewerbsteil mit bestehendem Pfadiheim und Wohnhaus (rechts) Grundstück Eigentümerschaft Grundstück-Fläche GB Luzern Nr. 2955 Kath. Kirchgemeinde, Luzern 3‘500 m2 GB Luzern Nr. 1592 Kath. Kirchgemeinde, Luzern 2‘089 m2 8
Wettbewerbsprogramm Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern | 15.01.2015 B. Verfahren 4. Auftraggeberschaft und Verfahrensbegleitung Auftraggeberin Katholische Kirchgemeinde Luzern Geschäftsstelle Brünigstrasse 20, 6005 Luzern vertreten durch das Ressort Bau und Infrastruktur, Kirchenrat Herbert Mäder Telefon 041 229 99 00 herbert.maeder@kathluzern.ch Organisation, Verfahrensbegleitung, Wettbewerbssekretariat Planteam S AG Inseliquai 10, Postfach 3620, 6002 Luzern Telefon 041 469 44 44 vertreten durch Daniel Stalder daniel.stalder@planteam.ch 5. Verfahren Es wird ein anonymer, kombinierter Ideen- und Projektwettbewerb im offenen Verfahren für einen eingeschränkten Teilnehmerkreis durchgeführt, wobei die Ordnung sia 142, Ausgabe 2009, für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe gilt. Die Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen ist für die Auftraggeberin und Grundeigentümerin, die katholische Kirchgemeinde Luzern, nicht anwendbar. Die Sprache für das ganze Verfahren ist deutsch. Für zivilrechtliche Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand Stadt Luzern. 6. Massgebende Grundlagen Massgebend für die Durchführung des vorliegenden Verfahrens ist die Ordnung sia 142 für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe (Ausgabe 2009) sowie das Programm und die Fragenbeantwortung. Die Kommission für Wettbewerbe und Studienaufträge hat das Programm geprüft. Es ist konform zur Ordnung sia 142. 7. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind Architekturbüros, welche ihren Geschäftssitz oder eine Niederlassung in der Stadt Luzern haben, oder deren FirmeninhaberInnen oder HauptaktionärInnen in der Stadt Luzern als natürliche Personen wohnhaft und angemeldet sind (Stichtag 1. Januar 2015). Für teilnahmeberechtigte Architektinnen und Architekten ist unter deren Federführung die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft mit einem weiteren Büro 9
Wettbewerbsprogramm Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern | 15.01.2015 mit Sitz in der Schweiz erlaubt. Eine Beteiligung in mehreren Teams ist ausgeschlossen. 8. Freiwillige Teambildung Die Teambildung mit weiteren Fachplanenden ist freiwillig. Stellt das Preisgericht einen Beitrag von herausragender Qualität eines freiwillig beigezogenen Fachplanenden fest, würdigt es dies im Bericht entsprechend. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, dass die Fachplanenden des Gewinnerteams auch bei freiwilliger Teambildung direkt beauftragt werden können. Eine Beteiligung in mehreren Teams ist ausgeschlossen. 9. Anmeldung und Selbstdeklaration Die Anmeldung erfolgt mit dem Formular im Anhang per E-Mail im pdf-Format an luzern@planteam.ch. Anmeldeschluss ist der 6. Februar 2015, 16.00 Uhr. Der Nachweis des Geschäftssitzes bzw. des Wohnorts Luzern (Wohnsitzbestätigung) ist mit der Anmeldung einzureichen. Mit der Anmeldung ist eine Kaution von 500 Fr. zu entrichten, welche bei einer vollständigen und termingerechten Projektabgabe zurückerstattet wird. Die termingerechte Überweisung der Kaution gilt als Anmeldung. Die Kaution ist auf folgendes Konto einzuzahlen: Luzerner Kantonalbank, Konto Nr. 60-41-2, IBAN CH57 0077 8010 0000 1150 1, z. Hd. Katholische Kirchgemeinde, Verwaltung, Brünigstrasse 20, 6005 Luzern. 10. Ausschreibung und Bezug der Unterlagen Die Ausschreibung erfolgt in folgenden Organen: ▪ Pfarreiblatt der Katholischen Kirche Luzern (Link zu Wettbewerbsunterlagen) ▪ Kantonsblatt Luzern ▪ tec 21 Das Wettbewerbsprogramm und die Wettbewerbsunterlagen stehen zum Download bereit unter www.planteam.ch/Aktuelles Das Modell wird vom 6. bis am 11. Februar 2014, von 8 – 12 Uhr und von 13.30 – 17 Uhr, bei der Planteam S AG, Inseliquai 10, 1. Etage, in 6002 Luzern, gegen Vorweisen der Einzahlungsbestätigung abgegeben. 11. Verbindlichkeitserklärung Mit der Wettbewerbsteilnahme erkennen die Teilnehmenden die Programmbestimmungen, die Fragenbeantwortung und die Entscheide des Preisgerichts in Ermessensfragen an. Sie sichern zu, die Anonymität der Wettbewerbsbeiträge bis zum Abschluss des Wettbewerbs zu wahren. Die Teilnehmenden erklären durch die Teilnahme verbindlich, dass sie Steuern und Sozialabgaben bezahlen. Ebenso erklären die Teilnehmenden verbindlich, dass weder Betreibungen noch gerichtliche Verfahren gegen sie im Gange sind, welche mit der vorgesehenen Aufgabe unvereinbar sind. 10
Wettbewerbsprogramm Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern | 15.01.2015 12. Befangenheit und Ausstandsgründe Gemäss der Ordnung sia 142 (Ausgabe 2009) ist es das Gebot der Teilnehmenden bei nicht zulässigen Verbindungen zum Auftraggeber, zu einem Mitglied des Preisgerichts oder zu einem im Programm aufgeführten Experten auf eine Teilnahme zu verzichten. Die diesbezügliche schriftliche Unbefangenheitserklärung im Anmeldeformular gilt als zwingende Voraussetzung für die Teilnahmeberechtigung. Es wird auf die sia-Wegleitung 142i-202d „Befangenheit und Ausstandsgründe“ (November 2013) verwiesen. 13. Projektvarianten und Vollständigkeit Die Teilnehmenden dürfen nur eine Lösung einreichen. Projektvarianten sind nicht gestattet. Ein eingereichtes Projekt gilt dann als vollständig, wenn die Abgabefristen (Pläne und Modell) eingehalten sind und alle geforderten Unterlagen gemäss Ziffer 32 und 33 vorliegen. Unvollständige und/oder zu spät abgegebene Projekte werden nicht bewertet. 14. Urheberrecht und Ansprüche Das Urheberrecht verbleibt in Übereinstimmung mit Art. 26 der Ordnung sia 142 (Ausgabe 2009) bei den Projektverfassenden. Die eingereichten Pläne mit den Erläuterungen und die Modelle sowie die entsprechenden digitalen Datenträger gehen in das Eigentum der Auftraggeberin über. Die Auftraggeberin behält sich vor die Projektdokumente unter Namensnennung, gegenseitiges Einverständnis vorausgesetzt, zu veröffentlichen und für den Eigenbedarf zu kopieren. 15. Preise Für Preise wird im kombinierten Ideen- und Projektwettbewerb eine Gesamtsumme von 150'000 Fr. (exkl. MwSt.) ausgesetzt, die in jedem Fall voll ausbezahlt wird. Es werden 5 - 7 Preise vergeben. Eine feste Entschädigung wird nicht ausgerichtet. Bei Reduktion der Teilleistungen im Projektperimeter erhält die Gewinnerin oder der Gewinner in Übereinstimmung mit der Ordnung sia 142 (Ausgabe 2009) Art. 17.1 zusätzlich zum Preisgeld eine Entschädigung, welche dem gleichen Prozentsatz der Gesamtpreissumme entspricht, um welchen die Teilleistungen reduziert wurden. 16. Optionale Bereinigungsstufe Das Preisgericht kann mit mindestens zwei oder mehreren Projekten aus der engeren Wahl den Wettbewerb, falls es sich als notwendig erweist, mit einer optionalen, anonymen Bereinigungsstufe verlängern. Diese wird separat 11
Wettbewerbsprogramm Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern | 15.01.2015 entschädigt. Die Rangierung findet erst nach der optionalen Bereinigungsstufe statt. 17. Weiterbearbeitung Die Veranstalterin prüft nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens un- terschiedliche Projektierungs- und Realisierungsmodelle. Nach Wettbewerbsabschluss ist das zur Weiterbearbeitung empfohlene Projekt durch die ProjektverfasserIn auf Weisung der Ausloberin zu präzisieren respektive weiterzuentwickeln. Diese Bearbeitungsstufe wird separat entschädigt. Vorbehältlich der Erteilung der notwendigen Kreditbewilligungen beabsichtigt die Veranstalterin die Verfasser oder Verfasserinnen des vom Preisgericht zur Ausführung vorgeschlagenen Projekts mit weiteren Planerleistungen zu beauftragen. Zugesichert werden in diesem Sinne grundsätzlich die Projektierung, die Ausschreibungs- und Realisierungsplanung sowie die gestalterische Leitung bei der Ausführung des Projektteils (Projektperimeter neues Quartierzentrum mit Wohnungen) im Rahmen von mind. 58.5% bis 64.5% Teilleistungen gemäss Ordnung sia 102 (Ausgabe 2003). Von der Veranstalterin vorbehalten wird eine anderweitige Vergabe einzelner Teilleistungen der Gesamtleistung wie z.B. die Phasen Ausschreibung, Offertvergleich und Vergabe, Werkverträge, Bauleitung und Kostenkontrolle sowie Inbetriebnahme und Abschlussarbeiten. Wird das Projekt durch ein Büro mit wenig Erfahrung im Bau von Projekten von vergleichbarer Komplexität projektiert, behält sich die Veranstalterin vor, zusammen mit dem federführenden Architekturbüro eine Fachperson mit ausgewiesenen Referenzen in derartigen Bauaufgaben als Begleitung über die weiteren Planungsphasen auszusuchen (im Rahmen der in Aussicht gestellten Leistungen). Für die Weiterbearbeitung des Projektteils (Projektperimeter neues Quartierzentrum mit Wohnungen) gelten folgende Honorierungssätze (Ordnung sia 102, Ausgabe 2003): Baukategorie n = V Schwierigkeitsgrad n = 1.1 Anpassungsfaktor r = 1.0 Verhandlungsbasis mittlerer Stundenansatz = 130 Fr/Std. exkl. MwSt. Z-Werte für 2014 Für den Ideenteil ist in Übereinstimmung mit der Ordnung sia 142 Art. 3 (Ausgabe 2009) kein Folgeauftrag in Aussicht gestellt. Alle Ansprüche sind mit dem Preisgeld abgegolten. 18. Gestaltungsplan Der zur Weiterbearbeitung empfohlene Wettbewerbsentwurf wird in einem Gestaltungsplan festgesetzt. Der Perimeter des Gestaltungsplans umfasst die beiden Parzellen GB Nr. 2955 (Zone WA) und 1592 (Zone W). 12
Wettbewerbsprogramm Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern | 15.01.2015 Für das Gestaltungsplanverfahren (und die weiteren Phasen von Projektierung und Realisierung) ist für die Erarbeitung eines Freiraumkonzepts ein Büro für Landschaftsarchitektur beizuziehen. Die Vergabe des Gestaltungsplanauftrags erfolgt separat durch die Auftraggeberin. Für die Erarbeitung des Gestaltungsplans ist insgesamt ein Honorar von 27‘800 Franken (exkl. MwSt.) vorgesehen. 19. Preisgericht und Experten Sachpreisgericht: Herbert Mäder, Kirchenrat, Bau und Infrastruktur / Architekt (Vorsitz) Peter Bischof, Geschäftsführer, Katholische Kirchgemeinde Luzern Susanna Bertschmann, Kirchenrätin, Katholische Kirchgemeinde Luzern Simeon Peter, Soziokultureller Animator / Sozialarbeiter (Ersatz) Fachpreisgericht: Ilinca Manaila, dipl. Archtektin ETH SIA NDS, Zürich Rolf Mühletaler, Architekt BSA SIA, Bern Jürg Rehsteiner, Stadtarchitekt Luzern Stefan Rotzler, Landschaftsarchitekt BSLA, Gockhausen Peter Frei, Architekt ETH HTL SIA, Luzern (Ersatz) Experten ohne Stimmrecht: Andreas Gyger, Ladenkonzept VOI, Genossenschaft Migros Luzern Stefan Meyer, Leiter Bau und Infrastruktur, Kath. Kirchgemeinde Luzern Daniel Stalder, Architekt Planteam S AG, Organisation und Begleitung Pius Wiprächtiger, Bauökonom, Luzern Das Preisgericht behält sich vor, bei Bedarf weitere Experten ohne Stimmrecht beizuziehen. 20. Beurteilungskriterien Die Kriterien für die Beurteilung durch das Preisgericht sind die Folgenden, die Reihenfolge der Darstellung stellt keine Wertung dar: Städtebau: Quartierverträglichkeit und Einbettung in den städtebaulichen Kontext. Qualität der Freiräume und Bepflanzungen. Bezugnahme zu bestehenden Anlagen und Bauten. Einordnung in Umgebung. Gestaltung: Konzept, Identität und Ausstrahlung des Gesamtbauwerks. Formale Qualität der Bauten, Anlagen und Freiräume. Umweltverträgliche Materialisierung und Konstruktion. Energieeffizienz. Nutzen: Funktionale Qualität des Baus (Erfüllung Raumprogramm, Zweckmässigkeit der Grundrisse, Gebrauchswert der Anlage, sinnvolle Erschliessung). Flexibilität und Umnutzungsfähigkeit. Etappierung der Gesamtbebauung. 13
Wettbewerbsprogramm Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern | 15.01.2015 Kosten: Wirtschaftlichkeit des Lösungsvorschlags (Erstellungs- und Lebenszykluskosten). Kompaktheit von Flächen und Bauvolumen. Marktfähigkeit des Wohnungsangebots. 21. Kriterien der Nachhaltigkeit Die Schweizer Gesellschaft für nachhaltige Immobilienwirtschaft SGNI (http://www.sgni.ch) formuliert Kriterien der Nachhaltigkeit (Kriteriengruppen ökologische, ökonomische, soziokulturelle und technische Qualitäten). Diese Anforderungen sind bei der Bearbeitung zu berücksichtigen. Sie sind impliziter Teil der aufgeführten Beurteilungskriterien. 22. Anerkennung Vorgehen und Entscheide Mit der Einreichung der Projekte anerkennen die Teilnehmenden ausdrücklich die im Programm festgelegten Bedingungen, Abläufe, Termine und Verfahren sowie den Entscheid des Preisgerichts in Ermessensfragen. Es ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist die Stadt Luzern. 14
Wettbewerbsprogramm Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern | 15.01.2015 C. Termine und Ablauf 23. Zusammenfassung Termine • Anmeldung per E-Mail 6. Februar 2015 • Bezug der Unterlagen 10. Februar 2015 • Schriftliche Fragenstellung 27. Februar 2015 • Fragenbeantwortung per E-Mail 13. März 2015 • Abgabe der Arbeiten 22. Mai 2015 • Abgabe Modell 5. Juni 2015 • Beurteilung Juni/Juli 2015 • Verfügung und Freigabe durch Kirchenrat Juli 2015 • Ausstellung Juli/August 2015 24. Abgabe der Unterlagen Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmenden den Link zum Download der Projektgrundlagen und eine Einladung die Modellgrundlage abzuholen. Eine Begehung findet nicht statt, das Areal des bestehenden Quartierzentrums ist frei zugänglich. Das Wohnhaus auf der Parzelle GB Nr. 1592 ist bewohnt; das Grundstück darf mit Rücksicht auf die Bewohner und mit der nötigen Diskretion besichtigt werden. 25. Fragerunde Die Teilnehmenden haben Gelegenheit dem Preisgericht schriftlich Fragen zu stellen. Die schriftlichen und anonymisierten Fragen müssen bis am 27. Februar 2015 per Briefpost (Poststempel, Priority-Post) oder Kurier an die Planteam S AG, Inseliquai 10, Postfach 3620, Luzern geschickt werden. Die Fragenbeantwortung enthält eine Zusammenstellung aller schriftlichen Fragen und der entsprechenden Antworten. Sie gilt als verbindliche Ergänzung des Wettbewerbsprogramms. Die Antworten werden unter http://www.planteam.ch/team-s/kunden-und-projekte/file-transfer innert 14 Tagen hochgeladen. Das Passwort zum File-Transfer wird nach der Anmeldung zum Wettbewerb abgegeben. 26. Abgabe Projekte Zur Wahrung der Anonymität müssen die verlangten Pläne und Dokumente und das Verfassercouvert mit Verfasserangaben und digitalen Daten durch eine dem Wettbewerbssekretariat unbekannte Person abgegeben oder per Post oder Kurierdienst an den Bestimmungsort gesandt werden. Die Wettbewerbseingabe darf keine Absenderangabe oder sonstige Hinweise auf die Verfasser enthalten. Die Projektpläne müssen bis am Freitag, 22. Mai 2015 um 16 Uhr bei der Planteam S AG, Inseliquai 10, Luzern, eingegangen sein. 15
Wettbewerbsprogramm Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern | 15.01.2015 Für eine Postaufgabe gilt als das für die Abgabe massgebende Datum 20. Mai 2015 mit der Versandform „Sperrgut Economy". Es wird auf die sia-Wegleitung 142i-301d „Postversand von Beiträgen von Wettbewerben und Studienaufträgen“ (November 2012) verwiesen. 27. Abgabe Modelle Zur Wahrung der Anonymität müssen die Modelle durch eine am Bestimmungsort unbekannte Person oder mit Kurierdienst abgegeben werden. Die Modelle dürfen keine Absenderangabe oder sonstige Hinweise auf die Verfasser enthalten. Die Modelle müssen bis am Freitag, 5. Juni 2015 bis um 16 Uhr abgegeben werden. Der Abgabeort in Luzern wird vorzeitig bekanntgegeben. 28. Vorprüfung Alle Projekte werden durch die Planteam S AG einer formellen Vorprüfung (Anonymität, Vollständigkeit, Wahrung der Fristen, Einhaltung der Projektierungsbedingungen u.a.) unterzogen. Projekte der engeren Wahl werden einer bauökonomischen Beurteilung unterzogen. 29. Beurteilung Das Preisgericht erstellt nach der Schlussbesprechung einen Schlussbericht, worin die allgemeinen Gesichtspunkte des Projektwettbewerbs erörtert sind, die Beiträge im Gesamtzusammenhang beurteilt und der generelle Ablauf der Beurteilung festgehalten werden. 30. Veröffentlichung Das Verfahren erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Ausgang des Projektwettbewerbes wird den Teilnehmenden nach der Genehmigung durch die katholische Kirchgemeinde schriftlich eröffnet. Auftraggeberschaft und Teilnehmende verzichten bis zur Freigabe auf das Recht zur Veröffentlichung. Nach Abschluss der Beurteilung werden alle Projekte unter Namensnennung während 10 Tagen öffentlich ausgestellt. Ort und Öffnungszeiten der Ausstellung werden den Teilnehmenden nach dem Entscheid des Preisgerichts bekannt gegeben. Der Bericht des Preisgerichts wird vor der Ausstellungseröffnung im Projektraum bereitgestellt unter: http://www.planteam.ch/team-s/kunden-und-projekte/file- transfer. Die Wettbewerbsresultate werden im Pfarreiblatt und auf der Homepage der Katholischen Kirche Luzern, in der lokalen Presse, im sia-Fachorgan tec21 und im Kantonsblatt veröffentlicht. 16
Wettbewerbsprogramm Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern | 15.01.2015 D. Unterlagen und Darstellung der Abgabe 31. Abgegebene Unterlagen a. Wettbewerbsprogramm mit Raumprogrammen b. AV-Daten und Höhenlinien (dxf) c. Planbeilage Baumbestand d. Historische Karten e. Dokumentation VOI-Shop- und Franchisekonzept f. Grundlagenmodell in Gips, mit abnehmbarem Pfadiheim und Wohnhaus Parzelle GB Nr. 1592, 1:500 (86 x 60 cm, in Transportkiste) 32. Darstellung und Umfang der Abgabe Die eingereichten Unterlagen müssen es ermöglichen, die Vorschläge bezüglich ihrer qualitativen und quantitativen Inhalte korrekt zu beurteilen. Prägnante, rasch erfassbare Darstellungen und Farbverwendungen erlauben, die Projekte mit einfachen Mitteln zu reproduzieren. Alle Dokumente sind mit der Bezeichnung „Neubau Quartierzentrum Wesemlin“ und dem Kennwort zu versehen. Plan 1 (A0): Plan 2 (A0): Plan 3 (A0): Erläuterungen in Grundrisse, Schnitte Grundrisse, Schnitte, Planform. Fassaden/Ansichten Fassaden/Ansichten, Situationsplan 1:500. Umgebung Umgebung Städtebauliche 1:200. 1:200. Situation/Schwarzplan 1:2000. Fassaden- ausschnitt 1:50. Erwartet werden auf 3 Plänen im Hochformat A0 (Norden oben) folgende Inhalte: Konzeptionelle Erläuterungen auf dem Plan, insbesondere bezüglich Städtebau, Architektur, Freiraum mit Bepflanzung, Erschliessung und Parkierung, Konstruktion, Materialisierung der Fassaden, Etappierung. Städtebauliche Situation / Schwarzplan, 1:2‘000 (Projekteil und Ideenteil). Situationsplan mit Dachaufsichten, Zugängen, Zufahrten und Anlieferung, Parkierung und Umgebung, 1:500 (Projektteil und Ideenteil). Alle zum Verständnis des Beitrags nötigen Grundrisse (bei Zugangsgeschossen mit Angaben zur Umgebung), Schnitte und Fassaden, mit Kotenangaben, gewachsenem Terrainverlauf sowie Beschriftung aller Räume und der Nutzflächen, 1:200 (Projektteil). Linienzüge der Bauvolumen (Grundflächen/Grundrisse, Schnitte und Ansichten), mit Angaben von Zugängen und gewachsenem Terrainverlauf, 1:200 (Ideenteil). Zusammen- hängende Plandarstellung von Projekt- und Ideenteil. Zum Verständnis von Materialisierung und Konstruktion nötiger Fassadenausschnitt, 1:50 (Projektteil). 17
Wettbewerbsprogramm Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern | 15.01.2015 Flächen- und Volumenberechnungen nach Norm sia 416 (GV, GF) auf den abgegebenen Formularen (Format excel), mit erläuternden massstäblichen Schemata (Format pdf A4 oder A3, für Projektteil und Ideenteil). Parkplatzberechnung auf Formularvorlage (excel, für Projektteil). Wohnungsspiegel und Wohnflächenberechnungen mit massstäblichen, nachvollziehbaren Schemata (Format pdf A4 oder A3, für Projektteil). Alle Dokumente sind mit dem Vermerk „Kombinierter Projekt- und Ideenwettbewerb Neubau Quartierzentrum Wesemlin“ und dem Kennwort zu versehen. Alle Pläne und Erläuterungen in Papierform im Format A3 mit einer Auflösung von 250 dpi/cm2 (pdf). Alle Dokumente sind zudem digital auf CD/DVD einzureichen: Pläne A3 mit 250 dpi /cm2 (pdf), Berichte und Erläuterungen (pdf), Berechnungen (pdf, excel). Die CD/DVD mit den elektronischen Unterlagen ist separat verschlossen und mit dem Kennwort versehen im Verfassercouvert einzureichen. Für die Modellabgabe gilt Folgendes: Darstellt werden soll der Endausbau mit dem Projektteil und dem Ideenteil. Die Bauten des Ideenteils sollen hierbei abnehmbar sein. 33. Verfassercouvert und digitale Daten Im verschlossenen und undurchsichtigen Verfassercouvert sind folgende Angaben in Papierform bzw. auf CD/DVD digital abzuliefern. Es ist das vorgegebene Formular (Verfasserblatt) zu verwenden, und das Verfassercouvert ist mit dem Kennwort zu kennzeichnen: Kennwort (auf dem Couvert und auf allen Inhalten) Name, Adresse, E - Mail und Telefonnummer der Projektverfasser und der Ansprechperson Namen der am Projekt beteiligten Fachplaner, deren MitarbeiterInnen sowie der Spezialisten Postcheck- oder Bankkonto bzw. Einzahlungsschein. Alle Dokumente digital auf CD/DVD, gemäss Ziffer 32. Zur Wahrung der Anonymität beim Wettbewerb müssen sämtliche digitalen Daten unabhängig von ihrem Verwendungszweck in einem separaten und verschlossenen Couvert, das nur mit dem Kennwort gekennzeichnet ist, abgegeben werden. Die elektronischen Daten dienen dem Bericht des Preisgerichts (Jurybericht). Für die Verwendung der digitalen Daten gilt die sia- Wegleitung 142 i - 302d „Verwendung digitaler Daten“. 18
Wettbewerbsprogramm Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern | 15.01.2015 E. Projektaufgabe 34. Bauliche Dichte Für das Planungsgebiet wurde durch die Stadtbaukommission Luzern ein Dichtemass als städtebauliche Grundregel festgelegt. Das erlaubte Dichtemass weicht für die Parzelle GB Nr. 2955 (Wohn- und Arbeitszone) geringfügig von der Regelbauweise ab und erlaubt 4 Vollgeschosse ohne Attikageschoss. Für die Parzelle GB Nr. 1592 in der Wohnzone gilt die Regelbauweise. Somit gelten die nachfolgend aufgeführten max. überbaubaren Grundflächen respektive die Bruttogeschossflächen BGF bei vier Geschossen: Max. überbaubare * Max. Parzelle GB Nr. Fäche ÜZ Grundfläche Geschosse BGF 2 2 Nr. 2955 3‘500 m 0.40 1‘400 m 4 VG 5‘600 m2 (0 Attika) Nr. 1592 2‘089 m2 0.25 523 m2 3 VG + 1 Attika 1‘915 m2 (max. 67% VG) Total 7‘515 m2 *Die Geschossflächen sind als „Bruttogeschossflächen BGF“ definiert. Sie entsprechen der max. überbaubaren Grundfläche üGF gemäss Baugesetz x der erlaubten Anzahl Vollgeschosse. Lufträume sind darin im Unterschied zur Geschossfläche GF nach sia 416 enthalten. Für Abzüge gilt § 18 Anhang PBV. Untergeschosse sind gemäss Definition der Baugesetzgebung nicht Bestandteil der BGF. Im Grundsatz ist als verträgliches Dichtemass von max. vier Vollgeschossen auszugehen. Das Preisgericht kann aber im Wettbewerb bei guter Gestaltung ein zusätzliches Attikageschoss über dem 4. Vollgeschoss zulassen, immer unter Einhaltung der max. BGF resp. den festgelegten maximalen Massgrössen gemäss Tabelle (auf der Grundlage von einer ÜZ 0.40 bei 4 VG berechnet). 35. Nutzungen Die Nutzungsanforderungen für das Quartierzentrum, die Wohnnutzungen und das mögliche neue Pfadiheim sind in den Raumprogrammen zusammengefasst dargestellt. Nutzungsübertragungen zwischen den Zonen resp. zwischen den beiden Realisierungsetappen auf den Parzellen GB Nr. 2955 und 1592 sind möglich. Projektteil Quartierzentrum, Läden und Wohnnutzungen: Das bestehende Quartierzentrum ist mit der ersten baulichen Etappe zu ersetzen. Im neuen Zentrum ist ein Laden für den täglichen Lebensmittel-Bedarf geplant, ein lokaler Betreiber wird den Laden nach dem VOI-Konzept der 19
Wettbewerbsprogramm Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern | 15.01.2015 Migros führen. Es sind weitere Flächen für Geschäftsnutzungen, z.B. für ein Café, für eine Drogerie oder einen Fachhändler vorzusehen. Die Endbestimmung der Geschäftsflächen neben dem Lebensmittelladen ist hierbei noch offen. Die räumlichen Anforderungen sind im Raumprogramm beschrieben. Neben diesen Nutzungen ist der neue „Wäsmeli-Treff“, das eigentliche Quartierzentrum, mit einem Aussenbereich, zu projektieren. Ziel ist es flexible Räumlichkeiten für eine vielfältige Nutzung anzubieten. Besondere Beachtung bei der räumlichen Konzeption gilt der Schallproblematik zwischen den Räumen. Das Quartierzentrum ist zu ergänzen mit Wohnnutzungen; geplant sind kleinere, altersgerechte Wohnungen mit 2 bis 3½ Zimmern. Siehe Raumprogramm Projektteil im Anhang Ideenteil Wohnen und neues Pfadiheim: Das bestehende Pfadiheim und eine angemessene Freifläche für die Aussennutzung müssen über einen längeren Zeithorizont von 10 Jahren oder mehr erhalten werden. Es ist zum heutigen Zeitpunkt keine Aussage möglich, ob die Pfadinutzung langfristig am Ort erhalten wird. Im Ideenwettbewerbsteil ist daher aufzuzeigen, wie zu einem späteren Zeitpunkt Familienwohnungen mit 4 bis 5 Zimmern und kleinere Wohnungen mit 3 Zimmern und ein neues Pfadiheim umgesetzt werden können. Es liegt im Ermessen der Wettbewerbsteilnehmenden die Nutzungen des Pfadiheims in die Wohnbauten zu integrieren oder separat als Bau vorzusehen. Vorstellbar ist angesichts des langfristigen Realisierungshorizonts eine nutzungsflexible Struktur; sollte das Pfadiheim langfristig nicht an diesem Standort bleiben, sind stattdessen Wohnungen vorzusehen. Das Pfadiheim muss unabhängig von den übrigen Nutzungen erschlossen werden, und es sind bei der Projektierung die Lärmemissionen durch den Betrieb zu beachten. Das bestehende Pfadiheim und das bestehende Wohnhaus auf der Parzelle GB Nr. 1592 weisen folgende überbaute Grundflächen auf: Parzelle GB Nr. Bestehende Baute Grundfläche IST Nr. 2955 Pfadiheim 165 m2 Nr. 1592 Wohnhaus 122 m2 Siehe langfristiges Raumprogramm Ideenteil im Anhang 36. Realisierungshorizonte Im Wettbewerb ist die Gesamtbebauung aufzuzeigen. Im Projektteil ist das neue Quartierzentrum mit dem „Wäsmeli-Treff“, den Geschäftsnutzungen und den altersgerechten Kleinwohnungen auf Projektstufe auszuarbeiten. Das 20
Wettbewerbsprogramm Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern | 15.01.2015 bestehende Pfadiheim bleibt hierbei erhalten. Für den Projektteil ist eine baldige Realisierung geplant. Für die Erbauung des Ideenteils ist von einem Realisierungshorizont von mindestens 10 Jahren auszugehen: es sind Raum für das neue Pfadiheim und weitere Wohnnutzungen aufzuzeigen. 37. Erschliessung und Parkierung Projektteil Quartierzentrum, Läden und Wohnnutzungen: Die Erschliessung des Quartierzentrums ist vom Abendweg oder von der Landschausstrasse her erlaubt. Eine Einstellhallenzufahrt ist nach Möglichkeit zweispurig auszubilden, ansonsten ist im Bereich der Einstellhallenzufahrt auf privatem Grund das Kreuzen zweier Personenwagen zu ermöglichen. Es ist Warteraum für einfahrende Fahrzeuge zu erstellen. Im Bereich der Ausfahrten ist das Sichtfeld (Sichtzone) gemäss VSS-Norm SN 640 273a einzuhalten. Im Sichtfeld dürfen keine sichtbehindernden Mauern, Pflanzungen oder Gegenstände (z.B. Container, Briefkästen o. ä.) vorhanden sein. Das Sichtfeld muss zwischen 0,60 und 3,00 m über der Fahrbahnebene hindernisfrei sein. Anlieferungen zum Quartierzentrum dürfen nicht rückwärtsfahrend von und in den Abendweg ausgeführt werden. Sämtliche Transporte auf das Grundstück müssen vorwärtsfahrend ausgeführt werden. Wendemanöver sind ausschliesslich auf dem privaten Grundstück GB Nr. 2955 durchzuführen. Die Erschliessung der Wohnbauten auf der Parzelle GB Nr. 1592 ist von der Landschaustrasse zu gewährleisten, eine Erschliessung vom östlich angrenzenden Privatweg ist nicht erlaubt. Einstellhalle, Parkplätze und Zufahrten sind entsprechend der VSS-Norm SN 640 291 a (Anordnung und Geometrie der Parkierungsanlangen) zu planen. Durch die Parzelle GB Nr. 2955 führt ein Fussweg. Dieser Weg darf in der Lage veschoben werden, muss aber als Quartierverbindung erhalten werden (Wegrecht) und mit dem bestehenden Liebenauweg auf der Parzelle GB Nr. 2962 verbunden werden. Die Einstellhalle, die Parkplätze und die Zufahrten sind entsprechend der VSS- Norm SN 640 291 a (Anordnung und Geometrie der Parkierungsanlangen) auszuführen. Neigungsänderungen von mehr als 6 % in den Rampen sind mit einem Vertikalradius von mindestens 20 m auszurunden. Das Rampengefälle im Freien darf 15% nicht übersteigen. Bei Wänden und Stützen ist bei den Parkplätzen ein zusätzlicher Abstand von 0.30 m einzureichen. Die minimale lichte Höhe von 2.30 m ist einzuhalten. Die Höhenbegrenzung bei der Einfahrt soll 0.05 bis 0.10 m tiefer sein. Dieser Wert darf nicht durch Installationen, Signalisation usw. eingeschränkt werden. Für die Bestimmung der zulässigen Anzahl Parkplätze ist das Parkplatzreglement der Stadt Luzern vom 17. April 1986 (PPR) massgebend. Das Bauvorhaben liegt in der Parkplatzzone IV. Es sind mind. 40 und bis zu 50 Parkplätze in einem Parkinggeschoss vorzusehen. Auf ein zweites Geschoss für Parkplätze ist aus Kostengründen zu verzichten. 21
Wettbewerbsprogramm Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern | 15.01.2015 Ideenteil Wohnen und neues Pfadiheim: Die Erschliessung des bestehenden Pfadiheims und der zukünftigen Wohnnutzungen muss von der Landschaustrasse her erfolgen. Eine Erschliessung vom östlichen, oberen Privatweg (Landschaustrasse 12 bis 22) ist ausgeschlossen. 38. Behindertengerechtes Bauen Die Bauten und Anlagen sind nach der Norm sia 500 Hindernisfreie Bauten hindernisfrei zu erstellen. Für die behindertengängigen Wege, Gänge und Zirkulationsflächen ist generell die Norm sia 500, Ausgabe 2009 oder deren Aktualisierungen, anzuwenden. Die primären Erschliessungswege sind behindertengerecht zu erstellen. Von den Einstellhallen ist eine behindertengängige Erschliessung der Wohngeschosse zu gewährleisten. Das behindertengerechte Bauen richtet sich nach dem Behinderten- Gleichstellungsgesetz des Bundes BehiG und dessen Ausführungsvorschriften, sowie nach den Bestimmungen des kantonalen Rechts. 39. Baumbestand und Umgebungsgestaltung A B B C C D C E E EE Abb.: Luftaufnahme mit erhaltens- oder schützenwertem Baumbestand (Quelle: google.earth) Westlich des Planungsgebiets liegt in der Ortsbildschutzzone die Klosteranlage Wesemlin mit ihrem Baumbestand. Die besondere Lage ist bei der Gestaltung der Bauten und Freiräume in die Überlegungen mit einzubeziehen. Das Wesemlin-Quartier ist geprägt durch eine starke Durchgrünung mit markanten Bäumen (Koniferen, Laubbäume). Es stehen diverse Bäume auf dem Areal, welche dem Baumschutz gemäss Art. 46 BZR entsprechen und deren Erhaltung wünschenswert ist: A. Eiche, 1978 zur 800-Jahr Feier gepflanzt. Diese Eiche wird durch den Baumsachverständigen der Stadt Luzern als wertvoll eingestuft und liegt leicht erhöht gegenüber dem Strassenniveau. B. Baumgruppe auf der Parzelle GB Nr. 1592 entlang der Landschau- strasse, insbesondere die Zeder und die Tanne sind möglichst zu erhalten. Die Zypressen stehen zur Disposition. C. Baumgruppe mit Zypressen und einer Eibe entlang der Grundstücksgrenze zwischen GB Nr. 2955 und 1592 22
Wettbewerbsprogramm Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern | 15.01.2015 D. Fichte südlich der Südostecke des bestehenden Wohnhauses auf der Parzelle GB Nr. 1592 E. Vier Zypressen entlang der südlichen Parzellengrenze Für den Wettbewerb soll der Erhalt der beschriebenen Bäume von den Projektverfassenden geprüft werden. Insbesondere die Zeder und die Tanne an der Landschaustrasse sind als besonders wertvoll eingestuft. Werden erhaltenswerte Bäume entfernt sind äquivalente Ersatzpflanzungen vorzusehen. Siehe Planbeilage mit erhaltenswerten Bäumen 40. Soziale Nachaltigkeit Soziokulturelle Ansprüche oder sozial nachhaltige Aspekte wie eine alltagsgerechte Nutzung, Behaglichkeit und Sicherheit im Innen- und im Aussenraum, Sichtbezüge, akustischer Komfort, Rückzugsmöglichkeiten und Privacy, flexible Grundriss- bzw. Nutzungsformen, gute Orientierung generell, auffindbare Wegverbindungen, gute Zugänglichkeit der Anlage, Behindertengängigkeit und die Förderung von Langsamverkehr sind zu erfüllen. 41. Energie und Haustechnik Für den Wettbewerb gelten die Anforderungen des kantonalen Energiegesetzes. Für den VOI-Lebensmittelladen ist ein Gaskühlgerät vorzusehen. Für die Haustechnik sind die Flächen gemäss Raumprogramm auszuweisen. 23
Wettbewerbsprogramm Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern | 15.01.2015 F. Hinweise und Rahmenbedingungen 42. Städtebauliche Entwicklung Das Kapuzinerkloster Wesemlin wurde aufgrund einer Muttergotteserscheinung im Jahre 1584 am heutigen Standort erbaut. Im Jahre 1674/75 wurde das Klostergebäude im Osten und Süden erweitert und umgestaltet. Als dann im Jahre 1730 auch das Bibliotheksgebäude gebaut war, mit dem Büchersaal im ersten Stock und einer Schule im unteren Raum, hatte das Kloster den Grundriss, wie er uns bis zum Umbau 1954 bekannt war. Bis 1888 behielt das Kloster seine äussere Gestalt. In diesem Jahr wurde dann das Dach des Ostflügels erhöht und darin das Noviziat untergebracht. 1914 wurde wegen Platzmangel im Noviziat auch der Südflügel aufgestockt. In den Jahren 1953 bis 1957 wurde das Kloster umfangreich umgebaut und der heutige Südflügel angebaut. Das äussere Erscheinungsbild, von Süden her betrachtet, veränderte sich durch diesen Eingriff stark und blieb bis heute unverändert. Im 19. Jahrhundert (gemäss Siegfriedkarte 1880) sind neben einzelnen Gehöften aufgereihte Einzelbauten entlang der Wege und Strassen im Vorderen Wesemlin erbaut worden, z.B. am Kapuzinerweg, welcher das Kloster von Süden her erschliesst. Die Haupterschliessung des Klosters erfolgte über den Abendweg von Süden und über den Denkmalweg und den Wesemlinrain/Wesemlinstrasse von Westen her. Abb.: Siegfriedkarte 1930 24
Wettbewerbsprogramm Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern | 15.01.2015 Zu Beginn des 20. Jahrhunderts (gemäss Siegfriedkarte 1930, s. Abb.) werden im Bereich nördlich des Klosters entlang der Ruflisbergstrasse, der Landschauterrasse, der Mettenwylstrasse /Morgenweg und der Wesemlinstrasse Einzelbauten mit grosszügigen Gärten erstellt, welche das Quartier noch heute prägen (Gartenstadt). Das Gebiet zwischen Dreilindenstrasse und Landschaustrasse bleibt in dieser Epoche grossteils unverbaut. Die weitere bauliche Entwicklung beschränkt sich auf die Dreilindenstrasse und die Achse in Richtung Zürich (Löwenstrasse, Zürichstrasse). Nach 1930 bis 1970 entstehen im südlichen Teil des Quartiers neue Bauten. Die baulichen Typologien werden heterogener: neben einzelnen neuen Punktbauten entstehen dichtere Zeilenbauten, während das Areal des heutigen Quartierzentrums noch unbebaut bleibt. Einzig das Wohnhaus auf dem oberen Grundstück GB Nr. 1522 ist im Plan von 1970 erkennbar. Entlang des Abendwegs enstehen neue zeilenartige Mehrfamilienhäuser, oberhalb der Felsbergstrasse entsteht das gleichnahmige Schulhaus, welches heute unter Denkmalschutz steht. Der westliche Hang gegen die Zürichstrasse hin wird bebaut. In den vergangenen 40 Jahren ist das Quartier weiter bebaut worden. Die typischen Punktbauten aus dem 19. und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden ergänzt mit grösseren Bauvolumen mit unterschiedlichen baulichen Typologien: Zeilenbauten, grösseren freistehenden Blöcken. In den vergangenen Jahren sind vermehrt bauliche Nachverdichtungen erfolgt. Siehe weitere historische Karten in den Planungsgrundlagen. 43. Kloster Wesemlin Die bestehende Klosteranlage der Kapuziner grenzt westlich am Abendweg an den Wettbewerbsperimeter; die Anlage wird zurzeit renoviert und für neue klosternahe Nutzungen umgebaut und erweitert. Das Kloster wird nach dem Umbau im Sommer 2015 Räume für die Klostergemeinschaft, Begegnungsräume, ein Ärztezentrum und 10 fremdvermietete Wohnstudios aufweisen. Die Erweiterung sieht neue Geschossflächen von insgesamt 3‘500 m2 GF vor. (inkl. Untergschosse, ohne Parkierung) mit begleiteten Wohnformen, Angeboten für Behinderte, evtl. einer Kindertagesstätte, klosternahem Wohnen in 2½ bis 3½-Zimmer-Wohnungen und rund 35 Parkplätzen. Die Klostermauer steht auf ihrer ganzen Länge unter Denkmalschutz. 25
Wettbewerbsprogramm Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern | 15.01.2015 44. Zonenvorschriften Die revidierte BZO trat im Sommer 2014 in Kraft. Sie ist damit planungsrechtliche Vorgabe für den Projektwettbewerb. Mit Gültigkeit 1. Januar 2014 hat der Kanton Luzern die neue Baugesetzgebung nach IVHB in Kraft gesetzt. Für die Stadt Luzern und das vorliegende Wettbewerbsverfahren sind die Bestimmungen gemäss Anhängen des Planungs- und Baugesetzes PBG und der Planungs- und Bauverordnung PBV verbindlich. Für die Überbauungsziffer im Speziellen gelten §17 ff des Anhangs PBV, für die Berechnung der Attikageschosse insbesondere §138 Anhang PBG. Die wichtigsten Zonenbestimmungen (Regelbauweise) sind im Folgenden zusammengefasst aufgeführt: Ordnungs Grundstück - Nr. BZO Fläche Zone ÜZ VG GL GB Luzern Nr. 2955 29 3‘500 m2 WA 0.40 3 - GB Luzern Nr. 1592 153 2‘089 m2 WO 0.25 3 40 m Abb.: Ausschnitt Zonenplan Das Planungsgebiet befindet sich in einer Zone mit offener Bauweise: 40% der nicht zur überbaubaren Grundfläche zählenden Fläche dürfen weder unterirdisch noch oberirdisch überbaut werden (Art. 33 BZR); es sind ökologische, sickerbare Flächen und hochstämmige Bäume vorzusehen. 45. Gestaltungsplan und Ausnützungsübertragung Im Rahmen eines Gestaltungsplans kann gemäss § 14 und § 19 Anhang PBV nicht beanspruchte Fläche ÜZ auf andere Grundstücke einer anderen Bauzone übertragen werden. Die max. überbaubare Grundfläche ist demnach für den ganzen Wettbewerbsperimeter zu betrachten. Das bedeutet, dass nicht beanspruchte ÜZ-Flächen auf das benachbarte Grundstück übertragen werden können, immer unter Berücksichtigung der Bewahrung des Zonencharakters. 26
Wettbewerbsprogramm Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern | 15.01.2015 Ein möglicher Energie-Bonus von ÜZ 5% gemäss PBV wird im Rahmen des Gestaltungsplans festgelegt; für den Wettbewerb kann nicht vom ÜZ-Bonus von 5 % ausgegangen werden. 46. Erschliessung und ÖV Die Vorgaben für die Erschliessung sind in den Projektanforderungen beschrieben. Die Bushaltestelle „Kloster“ in Richtung Zentrum/Bahnhof Luzern liegt gegenüber an der Klostermauer. Die Haltestelle in Richtung Endhaltestelle / Norden liegt vor dem Wohn- und Geschäftshaus Bissig. Eine Verschiebung der Haltestellen ist ausgeschlossen. 47. Lärm Für die Wohn- und Arbeitszone WA gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III, für die Wohnzone WO gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe II. 48. Naturobjekte Innerhalb des Planungsperimeters liegen erhaltens- und schützenwerte Bäume. Für den Erhalt des Baumbestands gilt Art. 46 des Bau- und Zonenreglements. Weitere Naturobjekte sind nicht vermerkt. 49. Schutzobjekte Das Quartier Wesemlin weist verschiedene geschützte (Kloster), schützenswerte und erhaltenswerte Bauobjekte auf. Siehe Inventar der Stadt Luzern in der Beilage 50. Geologie und Hydrogeologie Im Bearbeitungsperimeter ist unter der Terrainoberfläche Fels zu erwarten (Sandstein). Die genaue Höhenlage des Felsen ist nicht bekannt. Auf der nordwestlich gelegenen Parzelle GB Nr. 1631 liegt die Sandsfelsschicht (harte Meeresmolasse) auf einer Tiefe von 1.50 bis 2.80 m unter der Terrainoberfläche. Darüber lagern verwitterte Molasse und Sumpfablagerungen. 51. Baugrundklasse Das Planungsgebiet ist der Baugrundklasse A zugewiesen: Harter Fels (z.B. Granit, Gneis, Quarzit, Kieselkalk, Kalk) oder weicher Fels (z.B . Sandstein, Nagelfluh, Juramergel, Opalinuston) unter max. 5 m Locker- Gesteins- abdeckung. 27
Wettbewerbsprogramm Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern | 15.01.2015 52. Brandschutzanforderungen Es sind die neuen Brandschutzvorschriften und -richtlinien der kantonalen Feuerversicherungen VKF anzuwenden; diese gelten ab 01.01.2015. Beim bestehenden Pfadiheim handelt es sich um einen Holzbau. 53. Energieanforderungen Die Erdwärmenutzung ist mit Auflagen möglich: es sind Kluftwasservorkommen möglich. Gemäss § 14 der Planungs- und Bauverordnung erhöht sich die zonengemässe Überbauungsziffer um 5%, wenn erhöhte Energieanforderungen erfüllt sind. 28
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