Kombinierter Ideen- und Projektwettbewerb Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern - Wettbewerbsprogramm

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Kombinierter Ideen- und Projektwettbewerb Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern - Wettbewerbsprogramm
Kombinierter Ideen- und Projektwettbewerb
Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern
Wettbewerbsprogramm

15.01.2015
Kombinierter Ideen- und Projektwettbewerb Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern - Wettbewerbsprogramm
Wettbewerbsprogramm Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern   | 15.01.2015

Auftrag              Kombinierter Ideen- und Projektwettbewerb      Neubau Quartierzentrum
                     Wesemlin Luzern
Auftraggeber/in      Katholische Kirchgemeinde Luzern, Geschäftsstelle, Brünigstrasse 20,6005
                     Luzern. Telefon 041 229 99 00, Fax 041 229 99 01, info@kathluzern.ch
Auftragnehmer/in     Planteam S AG, Inseliquai 10, Postfach 3620, 6002 Luzern
                     041 469 44 44, luzern@planteam.ch
Projektleiter/in     Daniel Stalder, 041 469 44 54, daniel.stalder@planteam.ch
Mitarbeit            Vinh Ly, 041 469 44 44, vinh.ly@planteam.ch
Qualitätssicherung   SQS-Zertifikat ISO 9001 seit 11. Juli 1999
Dateiname            luz_wettbewerbsprogramm_150115.docx

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Inhaltsverzeichnis

               A.    Einleitung ................................................................................. 6
               1.    Ausgangslage und Aufgabenstellung .............................................................................. 6
               2.    Zielsetzungen ......................................................................................................................... 7
               3.    Perimeter ................................................................................................................................. 8

               B.    Verfahren ................................................................................. 9
               4.    Auftraggeberschaft und Verfahrensbegleitung............................................................. 9
               5.    Verfahren................................................................................................................................. 9
               6.    Massgebende Grundlagen ................................................................................................. 9
               7.    Teilnahmeberechtigung ...................................................................................................... 9
               8.    Freiwillige Teambildung ..................................................................................................... 10
               9.    Anmeldung und Selbstdeklaration ................................................................................. 10
               10.   Ausschreibung und Bezug der Unterlagen .................................................................. 10
               11.   Verbindlichkeitserklärung .................................................................................................. 10
               12.   Befangenheit und Ausstandsgründe .............................................................................. 11
               13.   Projektvarianten und Vollständigkeit ............................................................................. 11
               14.   Urheberrecht und Ansprüche .......................................................................................... 11
               15.   Preise ...................................................................................................................................... 11
               16.   Optionale Bereinigungsstufe ............................................................................................ 11
               17.   Weiterbearbeitung .............................................................................................................. 12
               18.   Gestaltungsplan ................................................................................................................... 12
               19.   Preisgericht und Experten ................................................................................................. 13
               20.   Beurteilungskriterien ........................................................................................................... 13
               21.   Kriterien der Nachhaltigkeit .............................................................................................. 14
               22.   Anerkennung Vorgehen und Entscheide...................................................................... 14

               C.    Termine und Ablauf .............................................................. 15
               23.   Zusammenfassung Termine ............................................................................................. 15
               24.   Abgabe der Unterlagen..................................................................................................... 15
               25.   Fragerunde ........................................................................................................................... 15
               26.   Abgabe Projekte .................................................................................................................. 15
               27.   Abgabe Modelle .................................................................................................................. 16
               28.   Vorprüfung ........................................................................................................................... 16
               29.   Beurteilung ............................................................................................................................ 16
               30.   Veröffentlichung .................................................................................................................. 16

               D.    Unterlagen und Darstellung der Abgabe .......................... 17
               31.   Abgegebene Unterlagen................................................................................................... 17
               32.   Darstellung und Umfang der Abgabe ........................................................................... 17
               33.   Verfassercouvert und digitale Daten .............................................................................. 18

               E.    Projektaufgabe ...................................................................... 19
               34.   Bauliche Dichte .................................................................................................................... 19
               35.   Nutzungen ............................................................................................................................ 19
               36.   Realisierungshorizonte ....................................................................................................... 20
               37.   Erschliessung und Parkierung .......................................................................................... 21

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38.   Behindertengerechtes Bauen ........................................................................................... 22
39.   Baumbestand und Umgebungsgestaltung .................................................................. 22
40.   Soziale Nachaltigkeit .......................................................................................................... 23
41.   Energie und Haustechnik .................................................................................................. 23

F.    Hinweise und Rahmenbedingungen .................................. 24
42.   Städtebauliche Entwicklung .............................................................................................. 24
43.   Kloster Wesemlin ................................................................................................................. 25
44.   Zonenvorschriften ............................................................................................................... 26
45.   Gestaltungsplan und Ausnützungsübertragung ......................................................... 26
46.   Erschliessung und ÖV ........................................................................................................ 27
47.   Lärm ........................................................................................................................................ 27
48.   Naturobjekte......................................................................................................................... 27
49.   Schutzobjekte ....................................................................................................................... 27
50.   Geologie und Hydrogeologie .......................................................................................... 27
51.   Baugrundklasse .................................................................................................................... 27
52.   Brandschutzanforderungen .............................................................................................. 28
53.   Energieanforderungen ....................................................................................................... 28

G.    Schlussbestimmungen .......................................................... 29

H.    Anhang und Beilagen ........................................................... 30

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A.   Einleitung

     1. Ausgangslage und Aufgabenstellung

     Abb.: Luftaufnahme mit Planungsgebiet (Quelle: google.earth)

     Auf dem Areal des heutigen Wäsmeli-Treffs und Pfadiheims soll ein neues
     Quartierzentrum als Begegnungsmöglichkeit für Jung und Alt entstehen, als
     öffentlicher Treffpunkt und in Partnerschaft mit Quartierbewohnern, Pfarrei,
     Gruppierungen, Läden und der Stadt Luzern.
     Neben dem Quartierzentrum sind ein Laden für den täglichen Bedarf, welcher
     einen Quartierladen in unmittelbarer Nähe ersetzt, und weitere
     Geschäftsnutzungen geplant. Es sollen dazu hindernisfreie kleinere Wohnungen
     entstehen.
     Das bestehende Pfadiheim hat eine hohe Akzeptanz und ist ein bedeutender,
     integrierender Bestandteil des Quartiers. Der Standort und seine Funktion sollen
     für Jahre erhalten werden.
     Angrenzend an das zu projektierende Quartierzentrum sind für eine spätere
     Etappe Wohnnutzungen und Raum für ein neues Pfadiheim vorzusehen.

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     Abb.: 1. Heutiges Quartierzentrum (geplanter Rückbau). 2./3.: Bestehendes Pfadiheim und
     Wohnhaus (Rückbau und Neubebauung zu späterem Zeitpunkt)

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Das benachbarte Kapuzinerkloster Wesemlin wird umgestaltet. Zu diesem
Zweck wird gegenwärtig ein Studienauftrag durchgeführt. Das Kloster wird
baulich ergänzt mit klosternahem, spirituellem Wohnen in 2½ bis 3½-Zimmer-
Wohnungen, einem Angebot an betreutem Wohnen, gewerblichen und
Büronutzungen und einer Einstellhalle. Geplant ist im Klostergarten eine
Parklandschaft mit besinnlichem, spirituellem Charakter, welche auch der
Öffentlichkeit für die Erholung und zum Auftanken zur Verfügung gestellt
werden wird.

2. Zielsetzungen

Abb.: Bestehendes Quartierzentrum mit Eiche, Ecke Abendweg / Landschaustrasse

Abb.: Heutiges Quartierzentrum, Liebenauweg, Pfadiheim und bestehendes Wohnhaus im
Hintergrund
Ziel ist, an dieser zentralen Lage im Quartier Wesemlin einen städtebaulich
angemessenen Lösungsansatz mit einer hohen Qualität der Bebauung und des
Freiraums zu entwickeln, welcher das Quartier in sich stärkt, die Nutzungs- und
Gestaltungsanforderungen in hohem Mass erfüllt und eine kostengünstige und
nachhaltige Lösung in der Realisierung und im Betrieb ermöglicht. Der
Wettbewerb richtet sich an Architektinnen und Architekten. Eine freiwillige
Teambildung mit einem Landschaftsarchitekturbüro oder weiteren Spezialisten
liegt im Ermessen des federführenden Architekturbüros.

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Abb.: Bestehendes Pfadiheim

3. Perimeter
Der Bearbeitungsperimeter umfasst die beiden Parzellen GB Nr. 2955 und
Nr. 1592. Die zwei unterschiedliche Perimeterbereiche – Projektteil und Ideenteil
- bilden die Etappierungsvorstellungen ab.
Dem Projektperimeter (Projektwettbewerb) zuzuweisen ist das geplante, zu
realisierende neue Quartierzentrum.
Der spätere Ersatz für das Pfadiheim und neue Wohnnutzungen (mit Rückbau
des bestehenden Wohnbaus und des Pfadiheims) bilden den
Ideenwettbewerbsteil. Die Grenze der beiden Perimeter ist entwurfsabhängig
und somit nicht parzellenscharf. Der Ideenwettbewerbsteil soll nach heutigem
Wissensstand frühestens in 10 Jahren realisiert werden.

Abb.: Wettbewerbsperimeter mit Parzellen GB Nr. 2955 und GB Nr. 1592. Orange schraffierter
Ideenwettbewerbsteil mit bestehendem Pfadiheim und Wohnhaus (rechts)

Grundstück              Eigentümerschaft                              Grundstück-Fläche

GB Luzern Nr. 2955      Kath. Kirchgemeinde, Luzern                               3‘500 m2

GB Luzern Nr. 1592      Kath. Kirchgemeinde, Luzern                               2‘089 m2

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B.   Verfahren

     4. Auftraggeberschaft und Verfahrensbegleitung
     Auftraggeberin
     Katholische Kirchgemeinde Luzern
     Geschäftsstelle
     Brünigstrasse 20, 6005 Luzern

     vertreten durch das Ressort Bau und Infrastruktur, Kirchenrat Herbert Mäder
     Telefon 041 229 99 00
     herbert.maeder@kathluzern.ch

     Organisation, Verfahrensbegleitung, Wettbewerbssekretariat
     Planteam S AG
     Inseliquai 10, Postfach 3620, 6002 Luzern
     Telefon 041 469 44 44
     vertreten durch Daniel Stalder
     daniel.stalder@planteam.ch

     5. Verfahren
     Es wird ein anonymer, kombinierter Ideen- und Projektwettbewerb im offenen
     Verfahren für einen eingeschränkten Teilnehmerkreis durchgeführt, wobei die
     Ordnung sia 142, Ausgabe 2009, für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe
     gilt.
     Die Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen ist für die
     Auftraggeberin und Grundeigentümerin, die katholische Kirchgemeinde Luzern,
     nicht anwendbar.
     Die Sprache für das ganze Verfahren ist deutsch. Für zivilrechtliche Streitigkeiten
     gilt der Gerichtsstand Stadt Luzern.

     6. Massgebende Grundlagen
     Massgebend für die Durchführung des vorliegenden Verfahrens ist die
     Ordnung sia 142 für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe (Ausgabe 2009)
     sowie das Programm und die Fragenbeantwortung.
     Die Kommission für Wettbewerbe und Studienaufträge hat das Programm
     geprüft. Es ist konform zur Ordnung sia 142.

     7. Teilnahmeberechtigung
     Teilnahmeberechtigt sind Architekturbüros, welche ihren Geschäftssitz oder eine
     Niederlassung in der Stadt Luzern haben, oder deren FirmeninhaberInnen oder
     HauptaktionärInnen in der Stadt Luzern als natürliche Personen wohnhaft und
     angemeldet sind (Stichtag 1. Januar 2015).
     Für teilnahmeberechtigte Architektinnen und Architekten ist unter deren
     Federführung die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft mit einem weiteren Büro

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mit Sitz in der Schweiz erlaubt. Eine Beteiligung in mehreren Teams ist
ausgeschlossen.

8. Freiwillige Teambildung
Die Teambildung mit weiteren Fachplanenden ist freiwillig. Stellt das Preisgericht
einen Beitrag von herausragender Qualität eines freiwillig beigezogenen
Fachplanenden fest, würdigt es dies im Bericht entsprechend. Damit werden die
Voraussetzungen geschaffen, dass die Fachplanenden des Gewinnerteams auch
bei freiwilliger Teambildung direkt beauftragt werden können. Eine Beteiligung
in mehreren Teams ist ausgeschlossen.

9. Anmeldung und Selbstdeklaration
Die Anmeldung erfolgt mit dem Formular im Anhang per E-Mail im pdf-Format
an luzern@planteam.ch. Anmeldeschluss ist der 6. Februar 2015, 16.00 Uhr.
Der Nachweis des Geschäftssitzes bzw. des Wohnorts Luzern
(Wohnsitzbestätigung) ist mit der Anmeldung einzureichen.
Mit der Anmeldung ist eine Kaution von 500 Fr. zu entrichten, welche bei einer
vollständigen und termingerechten Projektabgabe zurückerstattet wird. Die
termingerechte Überweisung der Kaution gilt als Anmeldung. Die Kaution ist auf
folgendes Konto einzuzahlen: Luzerner Kantonalbank, Konto Nr. 60-41-2,
IBAN CH57 0077 8010 0000 1150 1, z. Hd. Katholische Kirchgemeinde,
Verwaltung, Brünigstrasse 20, 6005 Luzern.

10. Ausschreibung und Bezug der Unterlagen
Die Ausschreibung erfolgt in folgenden Organen:
▪ Pfarreiblatt der Katholischen Kirche Luzern (Link zu Wettbewerbsunterlagen)
▪ Kantonsblatt Luzern
▪ tec 21
Das Wettbewerbsprogramm und die Wettbewerbsunterlagen stehen zum
Download bereit unter www.planteam.ch/Aktuelles
Das Modell wird vom 6. bis am 11. Februar 2014, von 8 – 12 Uhr und von 13.30
– 17 Uhr, bei der Planteam S AG, Inseliquai 10, 1. Etage, in 6002 Luzern, gegen
Vorweisen der Einzahlungsbestätigung abgegeben.

11. Verbindlichkeitserklärung
Mit der Wettbewerbsteilnahme erkennen die Teilnehmenden die
Programmbestimmungen, die Fragenbeantwortung und die Entscheide des
Preisgerichts in Ermessensfragen an. Sie sichern zu, die Anonymität der
Wettbewerbsbeiträge bis zum Abschluss des Wettbewerbs zu wahren.

Die Teilnehmenden erklären durch die Teilnahme verbindlich, dass sie Steuern
und Sozialabgaben bezahlen. Ebenso erklären die Teilnehmenden verbindlich,
dass weder Betreibungen noch gerichtliche Verfahren gegen sie im Gange sind,
welche mit der vorgesehenen Aufgabe unvereinbar sind.

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12. Befangenheit und Ausstandsgründe
Gemäss der Ordnung sia 142 (Ausgabe 2009) ist es das Gebot der
Teilnehmenden bei nicht zulässigen Verbindungen zum Auftraggeber, zu einem
Mitglied des Preisgerichts oder zu einem im Programm aufgeführten Experten
auf eine Teilnahme zu verzichten. Die diesbezügliche schriftliche
Unbefangenheitserklärung im Anmeldeformular gilt als zwingende
Voraussetzung für die Teilnahmeberechtigung.

Es wird auf die sia-Wegleitung 142i-202d „Befangenheit und Ausstandsgründe“
(November 2013) verwiesen.

13. Projektvarianten und Vollständigkeit
Die Teilnehmenden dürfen nur eine Lösung einreichen. Projektvarianten sind
nicht gestattet.
Ein eingereichtes Projekt gilt dann als vollständig, wenn die Abgabefristen
(Pläne und Modell) eingehalten sind und alle geforderten Unterlagen gemäss
Ziffer 32 und 33 vorliegen. Unvollständige und/oder zu spät abgegebene
Projekte werden nicht bewertet.

14. Urheberrecht und Ansprüche
Das Urheberrecht verbleibt in Übereinstimmung mit Art. 26 der Ordnung sia
142 (Ausgabe 2009) bei den Projektverfassenden. Die eingereichten Pläne mit
den Erläuterungen und die Modelle sowie die entsprechenden digitalen
Datenträger gehen in das Eigentum der Auftraggeberin über.
Die Auftraggeberin behält sich vor die Projektdokumente unter
Namensnennung,        gegenseitiges     Einverständnis vorausgesetzt,   zu
veröffentlichen und für den Eigenbedarf zu kopieren.

15. Preise
Für Preise wird im kombinierten Ideen- und Projektwettbewerb eine
Gesamtsumme von 150'000 Fr. (exkl. MwSt.) ausgesetzt, die in jedem Fall voll
ausbezahlt wird. Es werden 5 - 7 Preise vergeben. Eine feste Entschädigung
wird nicht ausgerichtet.
Bei Reduktion der Teilleistungen im Projektperimeter erhält die Gewinnerin oder
der Gewinner in Übereinstimmung mit der Ordnung sia 142 (Ausgabe 2009)
Art. 17.1 zusätzlich zum Preisgeld eine Entschädigung, welche dem gleichen
Prozentsatz der Gesamtpreissumme entspricht, um welchen die Teilleistungen
reduziert wurden.

16. Optionale Bereinigungsstufe
Das Preisgericht kann mit mindestens zwei oder mehreren Projekten aus der
engeren Wahl den Wettbewerb, falls es sich als notwendig erweist, mit einer
optionalen, anonymen Bereinigungsstufe verlängern. Diese wird separat

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entschädigt. Die Rangierung findet erst nach der optionalen Bereinigungsstufe
statt.

17. Weiterbearbeitung
Die Veranstalterin prüft nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens un-
terschiedliche Projektierungs- und Realisierungsmodelle.
Nach Wettbewerbsabschluss ist das zur Weiterbearbeitung empfohlene Projekt
durch die ProjektverfasserIn auf Weisung der Ausloberin zu präzisieren
respektive weiterzuentwickeln. Diese Bearbeitungsstufe wird separat
entschädigt.

Vorbehältlich der Erteilung der notwendigen Kreditbewilligungen beabsichtigt
die Veranstalterin die Verfasser oder Verfasserinnen des vom Preisgericht zur
Ausführung vorgeschlagenen Projekts mit weiteren Planerleistungen zu
beauftragen. Zugesichert werden in diesem Sinne grundsätzlich die
Projektierung, die Ausschreibungs- und Realisierungsplanung sowie die
gestalterische Leitung bei der Ausführung des Projektteils (Projektperimeter
neues Quartierzentrum mit Wohnungen) im Rahmen von mind. 58.5% bis
64.5% Teilleistungen gemäss Ordnung sia 102 (Ausgabe 2003).
Von der Veranstalterin vorbehalten wird eine anderweitige Vergabe einzelner
Teilleistungen der Gesamtleistung wie z.B. die Phasen Ausschreibung,
Offertvergleich und Vergabe, Werkverträge, Bauleitung und Kostenkontrolle
sowie Inbetriebnahme und Abschlussarbeiten.
Wird das Projekt durch ein Büro mit wenig Erfahrung im Bau von Projekten von
vergleichbarer Komplexität projektiert, behält sich die Veranstalterin vor,
zusammen mit dem federführenden Architekturbüro eine Fachperson mit
ausgewiesenen Referenzen in derartigen Bauaufgaben als Begleitung über die
weiteren Planungsphasen auszusuchen (im Rahmen der in Aussicht gestellten
Leistungen).
Für die Weiterbearbeitung des Projektteils (Projektperimeter neues
Quartierzentrum mit Wohnungen) gelten folgende Honorierungssätze
(Ordnung sia 102, Ausgabe 2003):
Baukategorie n = V
Schwierigkeitsgrad n = 1.1
Anpassungsfaktor r = 1.0
Verhandlungsbasis mittlerer Stundenansatz = 130 Fr/Std. exkl. MwSt.
Z-Werte für 2014

Für den Ideenteil ist in Übereinstimmung mit der Ordnung sia 142 Art. 3
(Ausgabe 2009) kein Folgeauftrag in Aussicht gestellt. Alle Ansprüche sind mit
dem Preisgeld abgegolten.

18. Gestaltungsplan
Der zur Weiterbearbeitung empfohlene Wettbewerbsentwurf wird in einem
Gestaltungsplan festgesetzt. Der Perimeter des Gestaltungsplans umfasst die
beiden Parzellen GB Nr. 2955 (Zone WA) und 1592 (Zone W).

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Für das Gestaltungsplanverfahren (und die weiteren Phasen von Projektierung
und Realisierung) ist für die Erarbeitung eines Freiraumkonzepts ein Büro für
Landschaftsarchitektur beizuziehen.
Die Vergabe des Gestaltungsplanauftrags erfolgt separat durch die
Auftraggeberin. Für die Erarbeitung des Gestaltungsplans ist insgesamt ein
Honorar von 27‘800 Franken (exkl. MwSt.) vorgesehen.

19. Preisgericht und Experten

Sachpreisgericht:
         Herbert Mäder, Kirchenrat, Bau und Infrastruktur / Architekt (Vorsitz)
         Peter Bischof, Geschäftsführer, Katholische Kirchgemeinde Luzern
         Susanna Bertschmann, Kirchenrätin, Katholische Kirchgemeinde Luzern
         Simeon Peter, Soziokultureller Animator / Sozialarbeiter (Ersatz)

Fachpreisgericht:
         Ilinca Manaila, dipl. Archtektin ETH SIA NDS, Zürich
         Rolf Mühletaler, Architekt BSA SIA, Bern
         Jürg Rehsteiner, Stadtarchitekt Luzern
         Stefan Rotzler, Landschaftsarchitekt BSLA, Gockhausen
         Peter Frei, Architekt ETH HTL SIA, Luzern (Ersatz)

Experten ohne Stimmrecht:
         Andreas Gyger, Ladenkonzept VOI, Genossenschaft Migros Luzern
         Stefan Meyer, Leiter Bau und Infrastruktur, Kath. Kirchgemeinde Luzern
         Daniel Stalder, Architekt Planteam S AG, Organisation und Begleitung
         Pius Wiprächtiger, Bauökonom, Luzern

Das Preisgericht behält sich vor, bei Bedarf weitere Experten ohne Stimmrecht
beizuziehen.

20. Beurteilungskriterien
Die Kriterien für die Beurteilung durch das Preisgericht sind die Folgenden, die
Reihenfolge der Darstellung stellt keine Wertung dar:

         Städtebau:
          Quartierverträglichkeit und Einbettung in den städtebaulichen Kontext.
          Qualität der Freiräume und Bepflanzungen. Bezugnahme zu
          bestehenden Anlagen und Bauten. Einordnung in Umgebung.
         Gestaltung:
          Konzept, Identität und Ausstrahlung des Gesamtbauwerks. Formale
          Qualität der Bauten, Anlagen und Freiräume. Umweltverträgliche
          Materialisierung und Konstruktion. Energieeffizienz.
         Nutzen:
          Funktionale Qualität des Baus (Erfüllung Raumprogramm,
          Zweckmässigkeit der Grundrisse, Gebrauchswert der Anlage, sinnvolle
          Erschliessung). Flexibilität und Umnutzungsfähigkeit. Etappierung der
          Gesamtbebauung.

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         Kosten:
          Wirtschaftlichkeit des Lösungsvorschlags (Erstellungs- und
          Lebenszykluskosten). Kompaktheit von Flächen und Bauvolumen.
          Marktfähigkeit des Wohnungsangebots.

21. Kriterien der Nachhaltigkeit
Die Schweizer Gesellschaft für nachhaltige Immobilienwirtschaft SGNI
(http://www.sgni.ch) formuliert Kriterien der Nachhaltigkeit (Kriteriengruppen
ökologische, ökonomische, soziokulturelle und technische Qualitäten). Diese
Anforderungen sind bei der Bearbeitung zu berücksichtigen. Sie sind impliziter
Teil der aufgeführten Beurteilungskriterien.

22. Anerkennung Vorgehen und Entscheide
Mit der Einreichung der Projekte anerkennen die Teilnehmenden ausdrücklich
die im Programm festgelegten Bedingungen, Abläufe, Termine und Verfahren
sowie den Entscheid des Preisgerichts in Ermessensfragen.
Es ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist die
Stadt Luzern.

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C.   Termine und Ablauf

     23. Zusammenfassung Termine
     •    Anmeldung per E-Mail                                        6. Februar 2015
     •    Bezug der Unterlagen                                       10. Februar 2015
     •    Schriftliche Fragenstellung                                27. Februar 2015
     •    Fragenbeantwortung per E-Mail                                13. März 2015
     •    Abgabe der Arbeiten                                             22. Mai 2015
     •    Abgabe Modell                                                    5. Juni 2015
     •    Beurteilung                                                    Juni/Juli 2015
     •    Verfügung und Freigabe durch Kirchenrat                              Juli 2015
     •    Ausstellung                                                Juli/August 2015

     24. Abgabe der Unterlagen
     Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmenden den Link zum Download der
     Projektgrundlagen und eine Einladung die Modellgrundlage abzuholen.
     Eine Begehung findet nicht statt, das Areal des bestehenden Quartierzentrums
     ist frei zugänglich. Das Wohnhaus auf der Parzelle GB Nr. 1592 ist bewohnt;
     das Grundstück darf mit Rücksicht auf die Bewohner und mit der nötigen
     Diskretion besichtigt werden.

     25. Fragerunde
     Die Teilnehmenden haben Gelegenheit dem Preisgericht schriftlich Fragen zu
     stellen.
     Die schriftlichen und anonymisierten Fragen müssen bis am 27. Februar 2015
     per Briefpost (Poststempel, Priority-Post) oder Kurier an die Planteam S AG,
     Inseliquai 10, Postfach 3620, Luzern geschickt werden.
     Die Fragenbeantwortung enthält eine Zusammenstellung aller schriftlichen
     Fragen und der entsprechenden Antworten. Sie gilt als verbindliche Ergänzung
     des      Wettbewerbsprogramms.         Die      Antworten    werden     unter
     http://www.planteam.ch/team-s/kunden-und-projekte/file-transfer innert 14
     Tagen hochgeladen. Das Passwort zum File-Transfer wird nach der Anmeldung
     zum Wettbewerb abgegeben.

     26. Abgabe Projekte
     Zur Wahrung der Anonymität müssen die verlangten Pläne und Dokumente
     und das Verfassercouvert mit Verfasserangaben und digitalen Daten durch eine
     dem Wettbewerbssekretariat unbekannte Person abgegeben oder per Post
     oder Kurierdienst an den Bestimmungsort gesandt werden. Die
     Wettbewerbseingabe darf keine Absenderangabe oder sonstige Hinweise auf
     die Verfasser enthalten.
     Die Projektpläne müssen bis am Freitag, 22. Mai 2015 um 16 Uhr bei der
     Planteam S AG, Inseliquai 10, Luzern, eingegangen sein.

     15
Wettbewerbsprogramm Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern   | 15.01.2015

Für eine Postaufgabe gilt als das für die Abgabe massgebende Datum 20. Mai
2015 mit der Versandform „Sperrgut Economy".
Es wird auf die sia-Wegleitung 142i-301d „Postversand von Beiträgen von
Wettbewerben und Studienaufträgen“ (November 2012) verwiesen.

27. Abgabe Modelle
Zur Wahrung der Anonymität müssen die Modelle durch eine am
Bestimmungsort unbekannte Person oder mit Kurierdienst abgegeben werden.
Die Modelle dürfen keine Absenderangabe oder sonstige Hinweise auf die
Verfasser enthalten.
Die Modelle müssen bis am Freitag, 5. Juni 2015 bis um 16 Uhr abgegeben
werden. Der Abgabeort in Luzern wird vorzeitig bekanntgegeben.

28. Vorprüfung
Alle Projekte werden durch die Planteam S AG einer formellen Vorprüfung
(Anonymität, Vollständigkeit, Wahrung der Fristen, Einhaltung der
Projektierungsbedingungen u.a.) unterzogen.
Projekte der engeren Wahl werden einer bauökonomischen Beurteilung
unterzogen.

29. Beurteilung
Das Preisgericht erstellt nach der Schlussbesprechung einen Schlussbericht,
worin die allgemeinen Gesichtspunkte des Projektwettbewerbs erörtert sind, die
Beiträge im Gesamtzusammenhang beurteilt und der generelle Ablauf der
Beurteilung festgehalten werden.

30. Veröffentlichung
Das Verfahren erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Ausgang des
Projektwettbewerbes wird den Teilnehmenden nach der Genehmigung durch
die katholische Kirchgemeinde schriftlich eröffnet. Auftraggeberschaft und
Teilnehmende verzichten bis zur Freigabe auf das Recht zur Veröffentlichung.
Nach Abschluss der Beurteilung werden alle Projekte unter Namensnennung
während 10 Tagen öffentlich ausgestellt. Ort und Öffnungszeiten der
Ausstellung werden den Teilnehmenden nach dem Entscheid des Preisgerichts
bekannt gegeben.
Der Bericht des Preisgerichts wird vor der Ausstellungseröffnung im Projektraum
bereitgestellt unter: http://www.planteam.ch/team-s/kunden-und-projekte/file-
transfer.
Die Wettbewerbsresultate werden im Pfarreiblatt und auf der Homepage der
Katholischen Kirche Luzern, in der lokalen Presse, im sia-Fachorgan tec21 und
im Kantonsblatt veröffentlicht.

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Wettbewerbsprogramm Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern     | 15.01.2015

D.   Unterlagen und Darstellung der Abgabe

     31. Abgegebene Unterlagen
     a.   Wettbewerbsprogramm mit Raumprogrammen
     b.   AV-Daten und Höhenlinien (dxf)
     c.   Planbeilage Baumbestand
     d.   Historische Karten
     e.   Dokumentation VOI-Shop- und Franchisekonzept
     f.   Grundlagenmodell in Gips, mit abnehmbarem Pfadiheim und Wohnhaus
          Parzelle GB Nr. 1592, 1:500 (86 x 60 cm, in Transportkiste)

     32. Darstellung und Umfang der Abgabe
     Die eingereichten Unterlagen müssen es ermöglichen, die Vorschläge bezüglich
     ihrer qualitativen und quantitativen Inhalte korrekt zu beurteilen. Prägnante,
     rasch erfassbare Darstellungen und Farbverwendungen erlauben, die Projekte
     mit einfachen Mitteln zu reproduzieren.
     Alle Dokumente sind mit der Bezeichnung „Neubau Quartierzentrum Wesemlin“
     und dem Kennwort zu versehen.

     Plan 1 (A0):                   Plan 2 (A0):                  Plan 3 (A0):
     Erläuterungen in               Grundrisse, Schnitte          Grundrisse, Schnitte,
     Planform.                      Fassaden/Ansichten            Fassaden/Ansichten,
     Situationsplan 1:500.          Umgebung                      Umgebung
     Städtebauliche                 1:200.                        1:200.
     Situation/Schwarzplan
     1:2000. Fassaden-
     ausschnitt 1:50.

     Erwartet werden auf 3 Plänen im Hochformat A0 (Norden oben) folgende
     Inhalte:
      Konzeptionelle Erläuterungen auf dem Plan, insbesondere bezüglich
        Städtebau, Architektur, Freiraum mit Bepflanzung, Erschliessung und
        Parkierung, Konstruktion, Materialisierung der Fassaden, Etappierung.
      Städtebauliche Situation / Schwarzplan, 1:2‘000 (Projekteil und Ideenteil).
      Situationsplan mit Dachaufsichten, Zugängen, Zufahrten und Anlieferung,
        Parkierung und Umgebung, 1:500 (Projektteil und Ideenteil).
      Alle zum Verständnis des Beitrags nötigen Grundrisse (bei
        Zugangsgeschossen mit Angaben zur Umgebung), Schnitte und Fassaden,
        mit Kotenangaben, gewachsenem Terrainverlauf sowie Beschriftung aller
        Räume und der Nutzflächen, 1:200 (Projektteil). Linienzüge der Bauvolumen
        (Grundflächen/Grundrisse, Schnitte und Ansichten), mit Angaben von
        Zugängen und gewachsenem Terrainverlauf, 1:200 (Ideenteil). Zusammen-
        hängende Plandarstellung von Projekt- und Ideenteil.
      Zum Verständnis von Materialisierung und Konstruktion nötiger
        Fassadenausschnitt, 1:50 (Projektteil).

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Wettbewerbsprogramm Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern   | 15.01.2015

    Flächen- und Volumenberechnungen nach Norm sia 416 (GV, GF) auf den
     abgegebenen Formularen (Format excel), mit erläuternden massstäblichen
     Schemata (Format pdf A4 oder A3, für Projektteil und Ideenteil).
    Parkplatzberechnung auf Formularvorlage (excel, für Projektteil).
    Wohnungsspiegel und Wohnflächenberechnungen mit massstäblichen,
     nachvollziehbaren Schemata (Format pdf A4 oder A3, für Projektteil).
    Alle Dokumente sind mit dem Vermerk „Kombinierter Projekt- und
     Ideenwettbewerb Neubau Quartierzentrum Wesemlin“ und dem Kennwort
     zu versehen.
    Alle Pläne und Erläuterungen in Papierform im Format A3 mit einer
     Auflösung von 250 dpi/cm2 (pdf).
    Alle Dokumente sind zudem digital auf CD/DVD einzureichen: Pläne A3 mit
     250 dpi /cm2 (pdf), Berichte und Erläuterungen (pdf), Berechnungen (pdf,
     excel). Die CD/DVD mit den elektronischen Unterlagen ist separat
     verschlossen und mit dem Kennwort versehen im Verfassercouvert
     einzureichen.

Für die Modellabgabe gilt Folgendes:
 Darstellt werden soll der Endausbau mit dem Projektteil und dem Ideenteil.
    Die Bauten des Ideenteils sollen hierbei abnehmbar sein.

33. Verfassercouvert und digitale Daten
Im verschlossenen und undurchsichtigen Verfassercouvert sind folgende
Angaben in Papierform bzw. auf CD/DVD digital abzuliefern. Es ist das
vorgegebene Formular (Verfasserblatt) zu verwenden, und das Verfassercouvert
ist mit dem Kennwort zu kennzeichnen:
 Kennwort (auf dem Couvert und auf allen Inhalten)
 Name, Adresse, E - Mail und Telefonnummer der Projektverfasser und der
    Ansprechperson
 Namen der am Projekt beteiligten Fachplaner, deren MitarbeiterInnen sowie
    der Spezialisten
 Postcheck- oder Bankkonto bzw. Einzahlungsschein.
 Alle Dokumente digital auf CD/DVD, gemäss Ziffer 32.

Zur Wahrung der Anonymität beim Wettbewerb müssen sämtliche digitalen
Daten unabhängig von ihrem Verwendungszweck in einem separaten und
verschlossenen Couvert, das nur mit dem Kennwort gekennzeichnet ist,
abgegeben werden. Die elektronischen Daten dienen dem Bericht des
Preisgerichts (Jurybericht). Für die Verwendung der digitalen Daten gilt die sia-
Wegleitung 142 i - 302d „Verwendung digitaler Daten“.

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Wettbewerbsprogramm Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern      | 15.01.2015

E.   Projektaufgabe

     34. Bauliche Dichte
     Für das Planungsgebiet wurde durch die Stadtbaukommission Luzern ein
     Dichtemass als städtebauliche Grundregel festgelegt. Das erlaubte Dichtemass
     weicht für die Parzelle GB Nr. 2955 (Wohn- und Arbeitszone) geringfügig von
     der Regelbauweise ab und erlaubt 4 Vollgeschosse ohne Attikageschoss. Für die
     Parzelle GB Nr. 1592 in der Wohnzone gilt die Regelbauweise. Somit gelten die
     nachfolgend aufgeführten max. überbaubaren Grundflächen respektive die
     Bruttogeschossflächen BGF bei vier Geschossen:

                                               Max.
                                            überbaubare                       * Max.
     Parzelle GB Nr.    Fäche        ÜZ     Grundfläche      Geschosse         BGF
                                 2                     2
     Nr. 2955          3‘500 m       0.40    1‘400 m            4 VG         5‘600 m2
                                                              (0 Attika)

     Nr. 1592          2‘089 m2      0.25     523 m2       3 VG + 1 Attika   1‘915 m2
                                                           (max. 67% VG)

     Total                                                                   7‘515 m2

     *Die Geschossflächen sind als „Bruttogeschossflächen BGF“ definiert. Sie
     entsprechen der max. überbaubaren Grundfläche üGF gemäss Baugesetz x der
     erlaubten Anzahl Vollgeschosse. Lufträume sind darin im Unterschied zur
     Geschossfläche GF nach sia 416 enthalten. Für Abzüge gilt § 18 Anhang PBV.
     Untergeschosse sind gemäss Definition der Baugesetzgebung nicht Bestandteil
     der BGF.

     Im Grundsatz ist als verträgliches Dichtemass von max. vier Vollgeschossen
     auszugehen. Das Preisgericht kann aber im Wettbewerb bei guter Gestaltung
     ein zusätzliches Attikageschoss über dem 4. Vollgeschoss zulassen, immer unter
     Einhaltung der max. BGF resp. den festgelegten maximalen Massgrössen
     gemäss Tabelle (auf der Grundlage von einer ÜZ 0.40 bei 4 VG berechnet).

     35. Nutzungen
     Die Nutzungsanforderungen für das Quartierzentrum, die Wohnnutzungen und
     das mögliche neue Pfadiheim sind in den Raumprogrammen zusammengefasst
     dargestellt.
     Nutzungsübertragungen zwischen den Zonen resp. zwischen den beiden
     Realisierungsetappen auf den Parzellen GB Nr. 2955 und 1592 sind möglich.

     Projektteil Quartierzentrum, Läden und Wohnnutzungen:

     Das bestehende Quartierzentrum ist mit der ersten baulichen Etappe zu
     ersetzen. Im neuen Zentrum ist ein Laden für den täglichen Lebensmittel-Bedarf
     geplant, ein lokaler Betreiber wird den Laden nach dem VOI-Konzept der

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Wettbewerbsprogramm Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern     | 15.01.2015

Migros führen. Es sind weitere Flächen für Geschäftsnutzungen, z.B. für ein
Café, für eine Drogerie oder einen Fachhändler vorzusehen. Die
Endbestimmung der Geschäftsflächen neben dem Lebensmittelladen ist hierbei
noch offen. Die räumlichen Anforderungen sind im Raumprogramm
beschrieben.
Neben diesen Nutzungen ist der neue „Wäsmeli-Treff“, das eigentliche
Quartierzentrum, mit einem Aussenbereich, zu projektieren. Ziel ist es flexible
Räumlichkeiten für eine vielfältige Nutzung anzubieten. Besondere Beachtung
bei der räumlichen Konzeption gilt der Schallproblematik zwischen den
Räumen.
Das Quartierzentrum ist zu ergänzen mit Wohnnutzungen; geplant sind
kleinere, altersgerechte Wohnungen mit 2 bis 3½ Zimmern.

  Siehe Raumprogramm Projektteil im Anhang

Ideenteil Wohnen und neues Pfadiheim:

Das bestehende Pfadiheim und eine angemessene Freifläche für die
Aussennutzung müssen über einen längeren Zeithorizont von 10 Jahren oder
mehr erhalten werden. Es ist zum heutigen Zeitpunkt keine Aussage möglich,
ob die Pfadinutzung langfristig am Ort erhalten wird.
Im Ideenwettbewerbsteil ist daher aufzuzeigen, wie zu einem späteren
Zeitpunkt Familienwohnungen mit 4 bis 5 Zimmern und kleinere Wohnungen
mit 3 Zimmern und ein neues Pfadiheim umgesetzt werden können. Es liegt im
Ermessen der Wettbewerbsteilnehmenden die Nutzungen des Pfadiheims in die
Wohnbauten zu integrieren oder separat als Bau vorzusehen. Vorstellbar ist
angesichts des langfristigen Realisierungshorizonts eine nutzungsflexible
Struktur; sollte das Pfadiheim langfristig nicht an diesem Standort bleiben, sind
stattdessen Wohnungen vorzusehen.
Das Pfadiheim muss unabhängig von den übrigen Nutzungen erschlossen
werden, und es sind bei der Projektierung die Lärmemissionen durch den
Betrieb zu beachten.
Das bestehende Pfadiheim und das bestehende Wohnhaus auf der Parzelle GB
Nr. 1592 weisen folgende überbaute Grundflächen auf:

Parzelle GB Nr.                         Bestehende Baute      Grundfläche IST

Nr. 2955                                     Pfadiheim              165 m2

Nr. 1592                                    Wohnhaus                122 m2

  Siehe langfristiges Raumprogramm Ideenteil im Anhang

36. Realisierungshorizonte
Im Wettbewerb ist die Gesamtbebauung aufzuzeigen. Im Projektteil ist das neue
Quartierzentrum mit dem „Wäsmeli-Treff“, den Geschäftsnutzungen und den
altersgerechten Kleinwohnungen auf Projektstufe auszuarbeiten. Das

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Wettbewerbsprogramm Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern     | 15.01.2015

bestehende Pfadiheim bleibt hierbei erhalten. Für den Projektteil ist eine baldige
Realisierung geplant.
Für die Erbauung des Ideenteils ist von einem Realisierungshorizont von
mindestens 10 Jahren auszugehen: es sind Raum für das neue Pfadiheim und
weitere Wohnnutzungen aufzuzeigen.

37. Erschliessung und Parkierung
Projektteil Quartierzentrum, Läden und Wohnnutzungen:

Die Erschliessung des Quartierzentrums ist vom Abendweg oder von der
Landschausstrasse her erlaubt.
Eine Einstellhallenzufahrt ist nach Möglichkeit zweispurig auszubilden,
ansonsten ist im Bereich der Einstellhallenzufahrt auf privatem Grund das
Kreuzen zweier Personenwagen zu ermöglichen. Es ist Warteraum für
einfahrende Fahrzeuge zu erstellen. Im Bereich der Ausfahrten ist das Sichtfeld
(Sichtzone) gemäss VSS-Norm SN 640 273a einzuhalten. Im Sichtfeld dürfen
keine sichtbehindernden Mauern, Pflanzungen oder Gegenstände (z.B.
Container, Briefkästen o. ä.) vorhanden sein. Das Sichtfeld muss zwischen 0,60
und 3,00 m über der Fahrbahnebene hindernisfrei sein.
Anlieferungen zum Quartierzentrum dürfen nicht rückwärtsfahrend von und in
den Abendweg ausgeführt werden. Sämtliche Transporte auf das Grundstück
müssen vorwärtsfahrend ausgeführt werden. Wendemanöver sind
ausschliesslich auf dem privaten Grundstück GB Nr. 2955 durchzuführen.
Die Erschliessung der Wohnbauten auf der Parzelle GB Nr. 1592 ist von der
Landschaustrasse zu gewährleisten, eine Erschliessung vom östlich
angrenzenden Privatweg ist nicht erlaubt.
Einstellhalle, Parkplätze und Zufahrten sind entsprechend der VSS-Norm
SN 640 291 a (Anordnung und Geometrie der Parkierungsanlangen) zu planen.
Durch die Parzelle GB Nr. 2955 führt ein Fussweg. Dieser Weg darf in der Lage
veschoben werden, muss aber als Quartierverbindung erhalten werden
(Wegrecht) und mit dem bestehenden Liebenauweg auf der Parzelle GB Nr.
2962 verbunden werden.
Die Einstellhalle, die Parkplätze und die Zufahrten sind entsprechend der VSS-
Norm SN 640 291 a (Anordnung und Geometrie der Parkierungsanlangen)
auszuführen.
Neigungsänderungen von mehr als 6 % in den Rampen sind mit einem
Vertikalradius von mindestens 20 m auszurunden. Das Rampengefälle im Freien
darf 15% nicht übersteigen. Bei Wänden und Stützen ist bei den Parkplätzen ein
zusätzlicher Abstand von 0.30 m einzureichen. Die minimale lichte Höhe von
2.30 m ist einzuhalten. Die Höhenbegrenzung bei der Einfahrt soll 0.05 bis 0.10
m tiefer sein. Dieser Wert darf nicht durch Installationen, Signalisation usw.
eingeschränkt werden.
Für die Bestimmung der zulässigen Anzahl Parkplätze ist das
Parkplatzreglement der Stadt Luzern vom 17. April 1986 (PPR) massgebend.
Das Bauvorhaben liegt in der Parkplatzzone IV. Es sind mind. 40 und bis zu 50
Parkplätze in einem Parkinggeschoss vorzusehen. Auf ein zweites Geschoss für
Parkplätze ist aus Kostengründen zu verzichten.

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Wettbewerbsprogramm Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern          | 15.01.2015

Ideenteil Wohnen und neues Pfadiheim:

Die Erschliessung des bestehenden Pfadiheims und der zukünftigen
Wohnnutzungen muss von der Landschaustrasse her erfolgen. Eine
Erschliessung vom östlichen, oberen Privatweg (Landschaustrasse 12 bis 22) ist
ausgeschlossen.

38. Behindertengerechtes Bauen
Die Bauten und Anlagen sind nach der Norm sia 500 Hindernisfreie Bauten
hindernisfrei zu erstellen. Für die behindertengängigen Wege, Gänge und
Zirkulationsflächen ist generell die Norm sia 500, Ausgabe 2009 oder deren
Aktualisierungen, anzuwenden. Die primären Erschliessungswege sind
behindertengerecht zu erstellen. Von den Einstellhallen ist eine
behindertengängige Erschliessung der Wohngeschosse zu gewährleisten.
Das behindertengerechte Bauen richtet sich nach dem Behinderten-
Gleichstellungsgesetz des Bundes BehiG und dessen Ausführungsvorschriften,
sowie nach den Bestimmungen des kantonalen Rechts.

39. Baumbestand und Umgebungsgestaltung

                    A
                                                  B B
                                               C
                                             C                D
                                             C

                                              E       E EE

Abb.: Luftaufnahme mit erhaltens- oder schützenwertem Baumbestand (Quelle: google.earth)

Westlich des Planungsgebiets liegt in der Ortsbildschutzzone die Klosteranlage
Wesemlin mit ihrem Baumbestand. Die besondere Lage ist bei der Gestaltung
der Bauten und Freiräume in die Überlegungen mit einzubeziehen.

Das Wesemlin-Quartier ist geprägt durch eine starke Durchgrünung mit
markanten Bäumen (Koniferen, Laubbäume). Es stehen diverse Bäume auf dem
Areal, welche dem Baumschutz gemäss Art. 46 BZR entsprechen und deren
Erhaltung wünschenswert ist:
    A. Eiche, 1978 zur 800-Jahr Feier gepflanzt. Diese Eiche wird durch den
         Baumsachverständigen der Stadt Luzern als wertvoll eingestuft und
         liegt leicht erhöht gegenüber dem Strassenniveau.
    B. Baumgruppe auf der Parzelle GB Nr. 1592 entlang der Landschau-
         strasse, insbesondere die Zeder und die Tanne sind möglichst zu
         erhalten. Die Zypressen stehen zur Disposition.
    C. Baumgruppe mit Zypressen und einer Eibe entlang der
         Grundstücksgrenze zwischen GB Nr. 2955 und 1592

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Wettbewerbsprogramm Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern   | 15.01.2015

     D.    Fichte südlich der Südostecke des bestehenden Wohnhauses auf der
           Parzelle GB Nr. 1592
     E.    Vier Zypressen entlang der südlichen Parzellengrenze

Für den Wettbewerb soll der Erhalt der beschriebenen Bäume von den
Projektverfassenden geprüft werden. Insbesondere die Zeder und die Tanne an
der Landschaustrasse sind als besonders wertvoll eingestuft. Werden
erhaltenswerte Bäume entfernt sind äquivalente Ersatzpflanzungen vorzusehen.

  Siehe Planbeilage mit erhaltenswerten Bäumen

40. Soziale Nachaltigkeit
Soziokulturelle Ansprüche oder sozial nachhaltige Aspekte wie eine
alltagsgerechte Nutzung, Behaglichkeit und Sicherheit im Innen- und im
Aussenraum, Sichtbezüge, akustischer Komfort, Rückzugsmöglichkeiten und
Privacy, flexible Grundriss- bzw. Nutzungsformen, gute Orientierung generell,
auffindbare      Wegverbindungen,     gute   Zugänglichkeit    der   Anlage,
Behindertengängigkeit und die Förderung von Langsamverkehr sind zu erfüllen.

41. Energie und Haustechnik
Für den Wettbewerb gelten die Anforderungen des kantonalen
Energiegesetzes. Für den VOI-Lebensmittelladen ist ein Gaskühlgerät
vorzusehen. Für die Haustechnik sind die Flächen gemäss Raumprogramm
auszuweisen.

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Wettbewerbsprogramm Neubau Quartierzentrum Wesemlin Luzern   | 15.01.2015

F.   Hinweise und Rahmenbedingungen

     42. Städtebauliche Entwicklung
     Das Kapuzinerkloster Wesemlin wurde aufgrund einer Muttergotteserscheinung
     im Jahre 1584 am heutigen Standort erbaut.
     Im Jahre 1674/75 wurde das Klostergebäude im Osten und Süden erweitert und
     umgestaltet. Als dann im Jahre 1730 auch das Bibliotheksgebäude gebaut war,
     mit dem Büchersaal im ersten Stock und einer Schule im unteren Raum, hatte
     das Kloster den Grundriss, wie er uns bis zum Umbau 1954 bekannt war. Bis
     1888 behielt das Kloster seine äussere Gestalt. In diesem Jahr wurde dann das
     Dach des Ostflügels erhöht und darin das Noviziat untergebracht. 1914 wurde
     wegen Platzmangel im Noviziat auch der Südflügel aufgestockt. In den Jahren
     1953 bis 1957 wurde das Kloster umfangreich umgebaut und der heutige
     Südflügel angebaut. Das äussere Erscheinungsbild, von Süden her betrachtet,
     veränderte sich durch diesen Eingriff stark und blieb bis heute unverändert.
     Im 19. Jahrhundert (gemäss Siegfriedkarte 1880) sind neben einzelnen
     Gehöften aufgereihte Einzelbauten entlang der Wege und Strassen im
     Vorderen Wesemlin erbaut worden, z.B. am Kapuzinerweg, welcher das Kloster
     von Süden her erschliesst.
     Die Haupterschliessung des Klosters erfolgte über den Abendweg von Süden
     und über den Denkmalweg und den Wesemlinrain/Wesemlinstrasse von
     Westen her.

     Abb.: Siegfriedkarte 1930

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Zu Beginn des 20. Jahrhunderts (gemäss Siegfriedkarte 1930, s. Abb.) werden
im Bereich nördlich des Klosters entlang der Ruflisbergstrasse, der
Landschauterrasse, der Mettenwylstrasse /Morgenweg und der Wesemlinstrasse
Einzelbauten mit grosszügigen Gärten erstellt, welche das Quartier noch heute
prägen (Gartenstadt).
Das Gebiet zwischen Dreilindenstrasse und Landschaustrasse bleibt in dieser
Epoche grossteils unverbaut.
Die weitere bauliche Entwicklung beschränkt sich auf die Dreilindenstrasse und
die Achse in Richtung Zürich (Löwenstrasse, Zürichstrasse).
Nach 1930 bis 1970 entstehen im südlichen Teil des Quartiers neue Bauten. Die
baulichen Typologien werden heterogener: neben einzelnen neuen
Punktbauten entstehen dichtere Zeilenbauten, während das Areal des heutigen
Quartierzentrums noch unbebaut bleibt. Einzig das Wohnhaus auf dem oberen
Grundstück GB Nr. 1522 ist im Plan von 1970 erkennbar.
Entlang des Abendwegs enstehen neue zeilenartige Mehrfamilienhäuser,
oberhalb der Felsbergstrasse entsteht das gleichnahmige Schulhaus, welches
heute unter Denkmalschutz steht. Der westliche Hang gegen die Zürichstrasse
hin wird bebaut.
In den vergangenen 40 Jahren ist das Quartier weiter bebaut worden. Die
typischen Punktbauten aus dem 19. und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts
wurden ergänzt mit grösseren Bauvolumen mit unterschiedlichen baulichen
Typologien: Zeilenbauten, grösseren freistehenden Blöcken.
In den vergangenen Jahren sind vermehrt bauliche Nachverdichtungen erfolgt.

  Siehe weitere historische Karten in den Planungsgrundlagen.

43. Kloster Wesemlin
Die bestehende Klosteranlage der Kapuziner grenzt westlich am Abendweg an
den Wettbewerbsperimeter; die Anlage wird zurzeit renoviert und für neue
klosternahe Nutzungen umgebaut und erweitert.
Das Kloster wird nach dem Umbau im Sommer 2015 Räume für die
Klostergemeinschaft, Begegnungsräume, ein Ärztezentrum und 10
fremdvermietete Wohnstudios aufweisen.
Die Erweiterung sieht neue Geschossflächen von insgesamt 3‘500 m2 GF vor.
(inkl. Untergschosse, ohne Parkierung) mit begleiteten Wohnformen,
Angeboten für Behinderte, evtl. einer Kindertagesstätte, klosternahem Wohnen
in 2½ bis 3½-Zimmer-Wohnungen und rund 35 Parkplätzen.
Die Klostermauer steht auf ihrer ganzen Länge unter Denkmalschutz.

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44. Zonenvorschriften
Die revidierte BZO trat im Sommer 2014 in Kraft. Sie ist damit
planungsrechtliche Vorgabe für den Projektwettbewerb.
Mit Gültigkeit 1. Januar 2014 hat der Kanton Luzern die neue Baugesetzgebung
nach IVHB in Kraft gesetzt. Für die Stadt Luzern und das vorliegende
Wettbewerbsverfahren sind die Bestimmungen gemäss Anhängen des
Planungs- und Baugesetzes PBG und der Planungs- und Bauverordnung PBV
verbindlich. Für die Überbauungsziffer im Speziellen gelten §17 ff des Anhangs
PBV, für die Berechnung der Attikageschosse insbesondere §138 Anhang PBG.
Die wichtigsten Zonenbestimmungen (Regelbauweise) sind im Folgenden
zusammengefasst aufgeführt:

                      Ordnungs
Grundstück            - Nr. BZO   Fläche     Zone      ÜZ        VG           GL

GB Luzern Nr. 2955           29   3‘500 m2   WA       0.40           3         -

GB Luzern Nr. 1592       153      2‘089 m2   WO       0.25           3       40 m

Abb.: Ausschnitt Zonenplan

Das Planungsgebiet befindet sich in einer Zone mit offener Bauweise: 40% der
nicht zur überbaubaren Grundfläche zählenden Fläche dürfen weder
unterirdisch noch oberirdisch überbaut werden (Art. 33 BZR); es sind
ökologische, sickerbare Flächen und hochstämmige Bäume vorzusehen.

45. Gestaltungsplan und Ausnützungsübertragung
Im Rahmen eines Gestaltungsplans kann gemäss § 14 und § 19 Anhang PBV
nicht beanspruchte Fläche ÜZ auf andere Grundstücke einer anderen Bauzone
übertragen werden.
Die max. überbaubare Grundfläche ist demnach für den ganzen
Wettbewerbsperimeter zu betrachten. Das bedeutet, dass nicht beanspruchte
ÜZ-Flächen auf das benachbarte Grundstück übertragen werden können,
immer unter Berücksichtigung der Bewahrung des Zonencharakters.

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Ein möglicher Energie-Bonus von ÜZ 5% gemäss PBV wird im Rahmen des
Gestaltungsplans festgelegt; für den Wettbewerb kann nicht vom ÜZ-Bonus von
5 % ausgegangen werden.

46. Erschliessung und ÖV
Die Vorgaben für die Erschliessung sind in den Projektanforderungen
beschrieben.
Die Bushaltestelle „Kloster“ in Richtung Zentrum/Bahnhof Luzern liegt
gegenüber an der Klostermauer. Die Haltestelle in Richtung Endhaltestelle /
Norden liegt vor dem Wohn- und Geschäftshaus Bissig. Eine Verschiebung der
Haltestellen ist ausgeschlossen.

47. Lärm
Für die Wohn- und Arbeitszone WA gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III, für die
Wohnzone WO gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe II.

48. Naturobjekte
Innerhalb des Planungsperimeters liegen erhaltens- und schützenwerte Bäume.
Für den Erhalt des Baumbestands gilt Art. 46 des Bau- und Zonenreglements.
Weitere Naturobjekte sind nicht vermerkt.

49. Schutzobjekte
Das Quartier Wesemlin weist verschiedene geschützte (Kloster), schützenswerte
und erhaltenswerte Bauobjekte auf.

  Siehe Inventar der Stadt Luzern in der Beilage

50. Geologie und Hydrogeologie
Im Bearbeitungsperimeter ist unter der Terrainoberfläche Fels zu erwarten
(Sandstein). Die genaue Höhenlage des Felsen ist nicht bekannt.
Auf der nordwestlich gelegenen Parzelle GB Nr. 1631 liegt die Sandsfelsschicht
(harte Meeresmolasse) auf einer Tiefe von 1.50 bis 2.80 m unter der
Terrainoberfläche. Darüber lagern verwitterte Molasse und Sumpfablagerungen.

51. Baugrundklasse
Das Planungsgebiet ist der Baugrundklasse A zugewiesen: Harter Fels (z.B.
Granit, Gneis, Quarzit, Kieselkalk, Kalk) oder weicher Fels (z.B . Sandstein,
Nagelfluh, Juramergel, Opalinuston) unter max. 5 m Locker- Gesteins-
abdeckung.

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52. Brandschutzanforderungen
Es sind die neuen Brandschutzvorschriften und -richtlinien der kantonalen
Feuerversicherungen VKF anzuwenden; diese gelten ab 01.01.2015. Beim
bestehenden Pfadiheim handelt es sich um einen Holzbau.

53. Energieanforderungen
Die Erdwärmenutzung ist mit Auflagen möglich: es sind Kluftwasservorkommen
möglich.

Gemäss § 14 der Planungs- und Bauverordnung erhöht sich die zonengemässe
Überbauungsziffer um 5%, wenn erhöhte Energieanforderungen erfüllt sind.

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