Informationen zu ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT und Greening

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Informationen zu ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT und Greening
Informationen zu ackerbaulichen
Maßnahmen in FAKT und Greening
           STA ND : F E B R UA R 2 0 2 0
Informationen zu ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT und Greening
Inhalt
I. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
II. Zwischenfrüchte in FAKT oder als Ökologische Vorrangfläche (Greening)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
     IIa. FAKT-Begrünungsmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
           E 1.1: Begrünung im Acker-/Gartenbau
           E 1.2: Begrünungs­mischungen im Acker-/Gartenbau
           F 1: Winterbegrünung
     IIb. Zwischenfrüchte als Ökolo­gische Vorrangfläche (Greening) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
III. FAKT-Brachebegrünungen mit Blühmischungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  10
     IIIa. FAKT-Maßnahmen E 2.1 und E 7 (und noch bestehende E 2.2. Maßnahmen) . . . . . . . . . . . . . . . . . .  10
           E 2.1: Brachebegrünung mit Blühmischungen
           E 2.2: Brachebegrünung mit Blühmischungen als Ökologische Vorrangfläche (kann nicht mehr neu
                  beantragt werden)
           E 7: Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen (Lebensräume für Niederwild)
     IIIb. Brachflächen mit ein- oder mehrjährigen Honigpflanzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  13
IV. Weitere ackerbauliche FAKT-Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  15
           F 2: Stickstoff-Depotdüngung mit Injektion
           F 3: Precision Farming (als Paket)
           F 4: Reduzierte Bodenbearbeitung mit Strip-Till-Verfahren
           F 5: Freiwillige Hoftorbilanz

Herausgeber: Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg (LTZ), Neßlerstr. 25, 76227 Karlsruhe, Tel.: 0721/9468-0, Fax: 0721/9468-209,
E-Mail: poststelle@ltz.bwl.de, Internet: www.ltz-augustenberg.de
Autoren: Klaus Mastel, Dr. Andreas Butz, Rebecca Schaufelberger, Dr. Markus Mokry, Dr. Erich Unterseher, Dr. Jörn Breuer, Jürgen Ott, Sabine Zarnik
Überarbeitung 2020: Tobias Mann, Dr. Kurt Möller, Dr. Jürgen Ott, Dr. Julia Walter; Redaktion: Dr. Julia Walter, Titelbild: Dr. Erich Unterseher,
Layout: Jörg Jenrich

                                                                                     2
Informationen zu ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT und Greening
I.    Einleitung                                                       Weitere Hinweise sind auf den Internetseiten des Infodienstes
                                                                   der Landwirtschaftsverwaltung unter www.landwirtschaft-bw.
    Das 2015 eingeführte baden-württembergische Förderpro-         info zu finden und unter Landwirtschaft/Pflanzenproduktion/
gramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT)             Boden- und Gewässerschutz/Wasserrahmenrichtlinie abrufbar.
stellt eine Weiterentwicklung des bisherigen MEKA-Programms        Unter Agrarpolitik und Förderung/Förderung/Förderwegweiser/1.
dar und umfasst rund 40 Einzelmaßnahmen. Diese Maßnahmen           Direktzahlungen… sind auch weitere ackerbauliche FAKT-
dienen dem Erhalt und der Pflege der Kulturlandschaft, dem         Maßnahmen genauer dargestellt, nämlich die Maßnahmen A 1
Schutz des Klimas und der natürlichen Ressourcen Wasser, Bo-       (Fruchtartendiversifizierung (mind. 5-gliedrige Fruchtfolge)),
den, Luft, dem Erhalt und der Förderung der Biodiversität, sowie   D 1 (Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel),
der Förderung der artgerechten Tierhaltung. In dieser Broschüre    E 3 (Herbizidverzicht im Ackerbau) und E 4 (Ausbringung von
werden für ausgewählte ackerbauliche FAKT-Maßnahmen die            Trichogramma bei Mais).
fördertechnischen Voraussetzungen für den Gemeinsamen Antrag           Die flächenbezogenen ackerbaulichen FAKT-Maßnahmen
2020 dargestellt (Redaktionsschluss 20.01.2020) und Hinweise       können teilweise miteinander kombiniert werden, d. h. dass
zur ackerbaulichen Umsetzung gegeben. Da Begrünungen und           auf der Fläche eine gleichzeitige Förderung möglich ist. Die
Blühmischungen auch im Rahmen des Greenings als Vorausset-         Begrünungsmaßnahmen (E 1.1., E 1.2. und F 1) können auf
zung für die Direktzahlungen aus der 1. Säule von Bedeutung        derselben Fläche mit den Maßnahmen zum Erosions-und
sind, werden diese Zusammenhänge ebenfalls dargestellt.            Gewässerschutz (F 2—F 4) kombiniert werden, die Maßnahme
                                                                   „Strip-Till-Verfahren“ (F 4) kann mit den Maßnahmen „Stickstoff-
 Weitere fördertechnische Bestimmungen und Anga-                   Depotdüngung mit Injektion“ (F 2) und „Precision Farming“
 ben zur Höhe der Fördersätze bei den verschiedenen                (F 3) kombiniert werden. In Tabelle 1 sind die Kombinations-
 FAKT-Maßnahmen sind den Antragsunterlagen zu                      möglichkeiten dargestellt.
 entnehmen.                                                            Eine flächenbezogene kommunale Förderung für Blühflachen
                                                                   und eine gleichzeitige Förderung über die FAKT-Maßnahmen
   Bei den aufgeführten ackerbaulichen FAKT-Maßnahmen              E 1.2, E 2.1, E 2.2, E 7 und F 1 ist nicht zulässig. Auch sollten
werden je nach Maßnahme besondere Schwerpunkte gesetzt.            gleichzeitig zu den letztgenannten FAKT-Maßnahmen keine
• Die FAKT-Maßnahmen Brachebegrünung mit Blühmischun-              privaten Blühpatenschaften eingegangen werden.
   gen (Maßnahme E 2.1) und Blüh- Brut und Rückzugsflächen
   (E 7) werden flächendeckend auch in Wasserschutzgebieten        TA B E LL E 1 : KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN DER FLÄCHENBE­

   angeboten (Normal-, Problem- und Sanierungsgebiete). Ab                         ZOGENEN ACKERBAULICHEN FAKT-MASSNAHMEN

   2020 kann auch an der „Freiwilligen Hoftorbilanz“ (F 5)

                                                                                                                                                                                                                                Stickstoff-Depotdüngung
   landesweit teilgenommen werden. Allerdings können ge-
                                                                                                                                   Begrünungsmischungen

                                                                             Kombinationstabelle FAKT                                                                                               E 2.2 Brachebegrünung ÖVF
   mäß § 11a Absatz 2 Düngegesetz Betriebe mit über 50 GV              (Flächenbezogene Ackerbaumaßnahmen)

                                                                                                                                                                                                                                                                              Strip-Till-Verfahren
                                                                                                                                                                                                                                                          Precision Farming
                                                                                                                                                                            E 2.1 Brachebegrünung
                                                                                                                                                          Winterbegrünung
                                                                                                                 Herbstbegrünung

   oder über 30 ha LF und mehr als 2,5 GV/ha LF (gilt auch
   bei Aufnahme von Wirtschaftsdünger) keine Förderung             „x“ bedeutet, dass auf derselben
                                                                       Fläche eine gleichzeitige Förderung
   für F5 mehr erhalten (vgl. § 1 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 4           möglich ist.
   Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV)).                        „-“ bedeutet, dass sich die Kombination
• Die FAKT-Begrünungsmaßnahmen Begrünung im Acker-/                    auf derselben Fläche ausschließt.
                                                                                                                 E 1.1
                                                                                                                                   E 1.2
                                                                                                                                                          F1

                                                                                                                                                                                                                                F2
                                                                                                                                                                                                                                                          F3
                                                                                                                                                                                                                                                                              F4

   Gartenbau (Maßnahme E 1.1) und Begrünungsmischungen
                                                                   E 1.1 Herbstbegrünung im Acker-/Gartenbau                                                                                                                         x                        x                    x
   im Acker-/Gartenbau (Maßnahme E 1.2) werden flächen-
                                                                   E 1.2 Begrünungsmischungen im
   deckend außerhalb der Problem- und Sanierungsgebiete                                                               -                                                                                                              x                        x                    x
                                                                         Acker-/Gartenbau
   von Wasserschutzgebieten angeboten. Auch die Maßnah-            F1       Winterbegrünung                           -                   -                                                                                          x                        x                    x
                                                                   E 2.1 Brachebegrünung mit
   men „Winterbegrünung“ (F1), „Stickstoffdepotdüngung                   Blühmischungen
                                                                                                                      -                   -                    -
   mit Injektion“ (F 2), „Precision Farming“ (F 3) und „Strip      E 2.2 Brachebegrünung mit
                                                                                                                      -                   -                    -                   -
   Till“ (F 4) werden ab 2020 flächendeckend außerhalb der               Blühmischungen ÖVF
                                                                   F2       Stickstoff-Depotdüngung mit Injektion x                     x                     x                    -                        -                                                                      x
   Problem- und Sanierungsgebiete von Wasserschutzgebieten         F3       Precision Farming (als Paket)           x                   x                     x                    -                        -                           -                                          x
   angeboten. Die bisherige Beschränkung auf die Wasser- bzw.      F4       Reduzierte Bodenbearbeitung mit
                                                                                                            x                           x                     x                    -                        -                        x                        x
   Erosionskulisse entfällt.                                                Strip-Till-Verfahren

                                                                   3
Informationen zu ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT und Greening
ÖVF-Zwischenfruchtmischung aus Phacelia und Buchweizen                                                       Foto: Gabi Schwittek/LTZ

II. Zwischenfrüchte in FAKT oder als                                  sich gut entwickeln und über Winter so lange wie möglich auf
                                                                      der Fläche belassen werden.
Ökologische Vorrangfläche (Greening)                                      Durch die mit Zwischenfruchtanbau einhergehende Boden-
                                                                      bedeckung, durch die intensive Durchwurzelung und durch die
   Der Anbau von Zwischenfrüchten kann im Rahmen von                  Zufuhr von organischer Masse leistet Zwischenfruchtanbau einen
FAKT gefördert werden oder ist als „Ökologische Vorrangflä-           wichtigen Beitrag zur Erhöhung der biologischen Aktivität und
che“ (ÖVF) anrechenbar. Auf ÖVF-Flächen oder „Flächen im              zur Verbesserung der Aggregatstabilität des Bodens. Dadurch
Umweltinteresse“ sind die Greening- und die CC-Auflagen               wird auch die Infiltration von Niederschlagswasser erhöht. Ein
einzuhalten (Informationen im Infodienst der Landwirtschafts-         zielgerichteter Zwischenfruchtanbau kann zudem einen Beitrag
verwaltung unter www.landwirtschaft-bw.info). Für Begrü-              zur Unkraut- und Schaderregerunterdrückung leisten.
nungen als ÖVF im Rahmen des Greening sind Mischungen mit                 Die Aussaat von Artenmischungen bewirkt im Vergleich
mindestens zwei Arten oder eine Untersaat von Gras in eine            zu Reinsaaten, vor allem durch die vielseitigere Durchwur-
Hauptkultur nötig (s.u.), FAKT-Begrünungen können entweder            zelung eine intensivere Krümelung und Lebendverbauung
mit Einzelarten (E 1.1) oder mit Mischungen aus mindestens            des Bodens. Eine Beimischung von Leguminosen wirkt sich
fünf Arten (E 1.2) erfolgen. Zwischen zwei Begrünungen auf            hierbei besonders positiv aus und puffert ggf. Stickstoffman-
einer Fläche muss in jedem Fall eine Hauptkultur stehen.              gel während der Hauptwachstumszeit wirksam ab. Insgesamt
                                                                      können Zwischenfrüchte auch den Ertrag und die Qualität der
 Es ist ausgeschlossen, dass der Zwischenfruchtanbau                  Nachfrüchte erhöhen, insbesondere bei Zwischenfruchtanbau
 gleichzeitig als ÖVF anerkannt und im Rahmen von                     von Leguminosen.
 FAKT gefördert wird.                                                     Aus ökologischer Sicht nimmt die Kulturartenvielfalt vor
                                                                      allem durch die Vielzahl der Arten in einer Mischung zu und
ZIELS E T Z U N G                                                     ein Lebensraum für Wildtiere sowie Blütenbesucher wird ge-
                                                                      schaffen. Dadurch werden nicht nur die Biodiversität, sondern
    Zwischenfrüchte erfüllen eine Vielzahl von ökologischen und       auch das Landschaftsbild durch blühende Pflanzen im Herbst
agronomischen Funktionen. Nährstoffe werden über den Winter           gefördert und intensiv genutzte Ackerlandschaften ökologisch
in Biomasse konserviert und dadurch nicht in das Grundwasser          aufgewertet.
ausgewaschen, zudem verbrauchen Zwischenfrüchte Wasser
und senken damit die Sickerwasserbildung und die Nährstoff-           GR UND S Ä T Z L I C H E H I NW E I S E Z UM
verlagerung. Der Anbau von Zwischenfrüchten reduziert das             Z W I S C H E NF R UC H TA NB AU
Risiko von Wassererosion und Abschwemmung wirkungsvoll und
leistet zusammen mit der Mulchsaat der Sommerungen einen              Einordnung von Zwischenfrüchten in Fruchtfolgen
wichtigen Beitrag, um das Risiko des Eintrags von Nährstoffen
(und Pflanzenschutzmitteln) in die Oberflächengewässer zu             • Für eine erfolgreiche Etablierung von Zwischenfrüchten
reduzieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Zwischenfrüchte           sind die Wahl der Zwischenfruchtart und die Stellung

                                                                  4
Informationen zu ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT und Greening
der Zwischenfrucht zwischen zwei Hauptfruchtarten ent-         • Auch für Zwischenfrüchte ist es empfehlenswert, Anbau-
  scheidend. Am wichtigsten ist aber insbesondere in eher          pausen einzuhalten, insbesondere bei Leguminosen.
  trockenen Jahren, dass Zwischenfrüchte spätestens einen        • Bei der Sortenwahl der Zwischenfrüchte stehen u. a. das
  Tag nach der Ernte der Druschfrucht ausgesät werden, da          Vermögen der Massenbildung im Jugendstadium (schneller
  die „unproduktive Wasserverdunstung“ mit Beseitigung des         Bestandesschluss, um Ausfallgetreide und Unkräuter zu
  Bestandes sprunghaft ansteigt.                                   unterdrücken) und der Biomasseaufwuchs im Vordergrund.
• Bei der Auswahl der Zwischenfrüchte und der Zwischen-          • Beim Anbau von Zuckerrüben und anderen von Nematoden
  fruchtmischung sind insbesondere in höheren Lagen die            gefährdeten Kulturen sind nematodenresistente Sorten zu
  Temperaturansprüche, die Spätsaatverträglichkeit, die Frost-     bevorzugen, die den Schlupf von Nematoden anregen und
  härte und die Konkurrenzkraft gegenüber Ausfallgetreide,         als Fehlwirt dienen.
  Verunkrautung und Verungrasung zu beachten. Es sind aber
  ggf. negative Wechselwirkungen hinsichtlich Krankheits-        Anbautechnik
  befall ebenfalls zu beachten, wie z. B. die Übertragung der
  Eisenfleckigkeit, Kohlhernie, etc.                             • Für eine erfolgreiche Etablierung von Zwischenfrüchten
• Zwischen Ernte der Vorkultur und Aussaat der folgenden           sollten diese möglichst bald nach dem Räumen der Vorfrucht
  Hauptkultur sollten mindestens 50 Vegetationstage mit            gesät werden.
  Tagesdurchschnittstemperaturen über 9 °C liegen. Eine          • Die Aussaat mit der Sämaschine ist in der Regel insbesondere
  Übersicht dazu ist im Internetangebot des Landwirtschaft-        bei Zwischenfruchtmischungen den anderen Aussaattech-
  lichen Technologiezentrums Augustenberg (LTZ) unter              niken vorzuziehen.
  www.ltz-augustenberg.de (Kulturpflanzen >Ackerbau              • Die empfohlenen Mindestaussaatmengen sollten nicht
  >Zwischenfrüchte und Untersaaten) abrufbar.                      maßgeblich unterschritten werden. Zu lichte Bestände
  In dieser Zeit muss den Pflanzen ausreichend Wasser aus          unterdrücken den Ausfallaufwuchs der Vorfrucht und Un-
  Niederschlägen und/oder Bodenwasservorräten zur Ver-             kräuter ungenügend und haben ein geringeres Nährstoff-
  fügung stehen. Hierzu bietet sich besonders die Stellung         anreicherungsvermögen.
  der Zwischenfrucht nach Winterungen vor Sommerungen            • Bei herbizidempfindlichen Zwischenfrüchten und zur
  an (z. B. zwischen Wintergetreide und Mais/Zuckerrüben/          Bekämpfung von ausgesamten oder nicht abgestorbenen
  Kartoffeln/Sommergetreide/Soja).                                 Zwischenfrüchten in der Sommerung ist ggfs. die Herbi-
• Bei der Wahl der richtigen Pflanzenarten für die Zwischen-       zidstrategie in der Fruchtfolge anzupassen.
  früchte muss die Hauptfrucht in der Fruchtfolge berück-        • Fördertechnisch ist bei den Maßnahmen Begrünung im
  sichtigt werden, um folgende negative Fruchtfolgeeffekte         Acker-/Gartenbau (Maßnahme E 1.1) und Begrünungs-
  zu vermeiden:                                                    mischungen im Acker-/Gartenbau (Maßnahme E 1.2) ein
  - Pflanzenarten, die in der Fruchtfolge als Hauptfrucht an-      Umbruch bereits Ende November möglich. Um die mit
    gebaut werden, sollten nicht als Zwischenfrucht angebaut       dem Zwischenfruchtanbau verbundenen Ziele zum Was-
    werden.                                                        ser- und Erosionsschutz zu erreichen, ist es jedoch unter
  - In Raps- und Gemüsefruchtfolgen mit Kohl sollten Kreuz-        Berücksichtigung der jeweiligen Standortverhältnisse und
     blütler wie Senf, Ölrettich, Rübsen oder Markstammkohl        der Fruchtfolge anzustreben, die Zwischenfrüchte möglichst
     nicht als Zwischenfrüchte ausgesät werden (Wirtspflan-        lange auf der Fläche zu belassen (ggf. Maßnahme F 1).
     zen für verschiedene Kreuzblütlerkrankheiten wie z. B.
     Kohlhernie).                                                    Zur Förderung des Zwischenfruchtanbaus werden in FAKT
  - In engen Getreidefruchtfolgen sollte der Anbau von           die Maßnahmen E 1.1 (Begrünung im Acker-/Gartenbau), E 1.2
     Gräsern und Getreidearten als Zwischenfrüchte nur           (Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau) und F 1 (Win-
     eingeschränkt erfolgen (Zwischenwirte und grüne Brücke      terbegrünung) angeboten. Bei der FAKT-Maßnahme E 1.1 sind
     für Pilzkrankheiten und Schädlinge wie z. B. Getreide-      auch Untersaaten möglich.
     läuse).
  - In Kartoffelfruchtfolgen sollten weder Senf noch Phacelia
     als Zwischenfrucht angebaut werden (Übertragung des
     bodenbürtigen Rattlevirus (Eisenfleckigkeit)).

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Informationen zu ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT und Greening
IIa. FAKT-Begrünungsmaßnahmen                                         FA K T- M AS S NA H M E E 1. 2 : B E GR ÜNUNGS ­
                                                                      M I S C H UNGE N I M AC K E R - /GA RT E NB AU
FAKT- MASSN AHM E E 1. 1: B E G R Ü N U N G I M
ACKER- / G ART E N B AU                                               Was wird verlangt?

Was wird verlangt?                                                    • Eigenmischungen sind von der Förderung ausgeschlossen
                                                                        (zulässige Mischungen (s. u.) abrufbar auf der Internetsei-
• Begrünungsaussaat in Form von Unter- oder Blanksaaten                 te des LTZ unter Kulturpflanzen >Zwischenfrüchte und
  bis Mitte September mit dem Ziel einer ordnungsgemäßen                Untersaaten)
  Bestandsetablierung. Das alleinige Auflaufenlassen von              • Aussaat der Zwischenfruchtmischungen bis spätestens Ende
  Ausfallgetreide oder Ausfallraps bzw. die Selbstbegrünung             August mit dem Ziel der ordnungsgemäßen Bestandsent-
  kann nicht gefördert werden.                                          wicklung.
• Keine Verwendung landwirtschaftlicher Kulturpflanzen in             • Keine Nutzung des Aufwuchses (auch im Folgejahr); Aus-
  Reinsaat für die Begrünung.                                           nahme: Beweidung durch Wanderschäfer ist möglich.
• Keine Nutzung des Aufwuchses (auch im Folgejahr); Aus-              • Mulchen/Einarbeiten des Aufwuchses nicht vor Ende No-
  nahme: Beweidung durch Wanderschäfer ist möglich.                     vember.
• Mulchen/Einarbeiten des Aufwuchses nicht vor Ende No-               • Ein Einsatz von Herbiziden von der Aussaat der Zwischen-
  vember.                                                               frucht bis zur Einsaat der Nachfrucht ist nicht zulässig.
• Ein Einsatz von Herbiziden von der Aussaat der Zwischen-              Hiervon ausgenommen ist die Applikation nach dem völ-
  frucht bis zur Einsaat der Nachfrucht ist nicht zulässig.             ligen Absterben oder der mechanischen Zerkleinerung des
  Hiervon ausgenommen ist die Applikation nach dem völ-                 Zwischenfruchtbestandes unmittelbar zur Vorbereitung der
  ligen Absterben oder der mechanischen Zerkleinerung des               Aussaat der Nachfrucht.
  Zwischenfruchtbestandes unmittelbar zur Vorbereitung der            • Zwischen zwei Begrünungen auf derselben Fläche muss in
  Aussaat der Nachfrucht.                                               jedem Fall eine Hauptkultur stehen.
• Zwischen zwei Begrünungen auf derselben Fläche muss in              • Nach FAKT- Begrünungen kann keine FAKT-Brachebegrü-
  jedem Fall eine Hauptkultur stehen.                                   nung mit Blühmischungen gefördert werden.
• Nach FAKT-Begrünungen kann keine FAKT-Brachebegrü-                  • Die Maßnahme kann nicht gleichzeitig als ÖVF anerkannt
  nung mit Blühmischungen gefördert werden.                             werden, kann jedoch auf der Fläche mit den FAKT-Maß-
• Die Maßnahme kann nicht gleichzeitig als ÖVF anerkannt                nahmen F 2—F 4 kombiniert werden.
  werden, kann jedoch auf der Fläche mit den FAKT-Maß-
  nahmen F 2—F 4 kombiniert werden.                                   Mischungen

Empfehlungen zur Aussaat                                              • Zur Begrünung werden vorgegebene Saatgutmischungen
                                                                        mit mind. fünf Mischungskomponenten entsprechend den
• Die Aussaat sollte schnellstmöglich nach der Ernte, möglichst         zulässigen Arten gemäß ÖVF (Tabelle 2) verwendet.
  jedoch bis Ende August erfolgen. Bei Aussaat bis spätestens           - Fünf Arten mit jeweils mind. 5 %-Anteil Samen.
  Mitte September sind spätsaatverträgliche Mischungspartner            - Eine Art darf keinen höheren Anteil als 50 % an den Samen
  zu empfehlen (z.B. Senf).                                               der Mischung enthalten.
• Geringe Aussaatstärken gefährden den Erfolg der Zwi-                  - Gräser max. 60 % Anteil an den Samen der Mischung.
  schenfrucht.                                                          - Nachweis über Sackanhänger und Lieferschein.
• Bei der Wahl der Zwischenfruchtart sollten, besonders bei           • Im Landhandel sind Saatgutmischungen erhältlich, deren
  Reinsaaten, die betriebliche Fruchtfolge und Anbaupausen              Mischungsverhältnisse auf die Einhaltung der Kriterien
  beachtet werden.                                                      durch das LTZ geprüft wurden. Eine Liste der zugelassenen
                                                                        Zwischenfruchtmischungen gemäß FAKT E 1.2 und F 1 ist
                                                                        auf der Internetseite des LTZ unter Kulturpflanzen >Zwi-
                                                                        schenfrüchte und Untersaaten abrufbar.

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Informationen zu ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT und Greening
TABELLE 2: ZU LÄ SSIG E ART E N F Ü R KU L T U RP F L A N ZEN MI S C H U N G EN ZU M ZWI S C H EN FR U C H TA N B AU A LS Ö KO LO G I S C H E

                 VO RRAN G F L ÄCHE (2 KO MP O N E N T E N N Ö TI G , MI N D EST- S A MEN A N TEI LE S I EH E TEX T) U N D FÜ R D I E F A K T-

                 M ASSN AHME N E 1 .2 U N D F 1 (5 KO MPO N EN TEN N Ö TI G , MI N D EST- S A MEN A N TEI LE S I EH E TEX T )

Gräser
Bastardweidelgras                      Deutsches Weidelgras       Einjähriges u. Welsches     Knaulgras                Rauhafer
(Lolium x boucheanum)                  (Lolium perenne)           Weidelgras                  (Dactylis glomerata)     (Avena strigosa)
                                                                  (Lolium multiflorum)
Wiesenschweidel                        Mohrenhirse                Sudangras                   Sorghumhybriden
(Festulolium)                          (Sorghum bicolor)          (Sorghum sudanense)         (Sorghum bicolor x
                                                                                              Sorghum sudanense)
Andere Arten
Ackerbohne                             Alexandriner Klee          Abessinischer Senf          Blasenfrüchtiger Klee Blaue Lupine
(Vicia faba)                           (Trifolium alexandrinum)   (Brassica carinata)         (Trifolium vesiculosum) (Lupinus angustifolius)
Bockshornklee                          Borretsch                  Braunellen                  Buchweizen               Dill
(Trigonella foenum-graecum)            (Borago officinalis)       (Prunella spp.)             (Fagopyrum spp.)         (Anethum graveolens)
Dost                                   Echtes Johanniskraut       Echtes Labkraut             Einjährige Luzerne       Erdklee
(Origanum spp.)                        (Hypericum perforatum)     (Galium verum)              (Medicago scutellata)    (Trifolium subterraneum)
Esparsetten                            Färberdistel, Saflor       Fenchel                     Futtererbse           Futterkohl, Markstammkohl
(Onobrychis spp.)                      (Carthamus tinctorius)     (Foeniculum vulgare)        (Pisum sativum subsp. (Brassica oleracea var.
                                                                                              arvense)              medullosa)
Gartenkresse                           Gelbe Lupine               Gewöhnlicher Natternkopf Hopfenklee (Gelbklee)       Hornschotenklee
(Lepidium sativum)                     (Lupinus luteus)           (Echium vulgare)         (Medicago lupulina)         (Lotus corniculatus)
Ostindischer Hanf                      Inkarnatklee               Karden                      Klatschmohn              Königskerzen
(Crotalaria juncea)                    (Trifolium incarnatum)     (Dipsacus spp.)             (Papaver rhoeas)         (Verbascum spp.)
Koriander                              Kornblume                  Kornrade                    Kümmel                   Leimkräuter
(Coriandrum sativum)                   (Centaurea cyanus)         (Agrostemma githago)        (Carum carvi)            (Silene spp.)
Lein                                   Leindotter                 Linse                       Luzerne                  Malven
(Linum usitatissimum)                  (Camelina sativa)          (Lens culinaris)            (Medicago sativa)        (Malva spp.)
Mangold                                 Margerite              Mariendistel                   Michels Klee            Nachtkerzen
(Beta vulgaris subsp. cicla var. cicla) (Leucanthemum vulgare) (Silybum marianum)             (Trifolium michelianum) (Oenothera spp.)
Ölrettich, Meliorationsrettich         Pannonische Wicke          Persischer Klee             Petersilie             Phazelie
(Raphanus sativus)                     (Vicia pannonica)          (Trifolium resupinatum)     (Petroselinum crispum) (Phacelia tanacetifolia)
Pippau                                 Platterbsen außer breit-   Rainfarn                    Ramtillkraut             Raps
(Crepis spp.)                          blättrige Platterbse       (Tanacetum vulgare)         (Guizotia abyssinica)    (Brassica napus)
                                       (Lathyrus spp. ohne
                                       Lathyrus latifolius)
Rauke, Rucola                          Reseden                    Ringelblume                 Rotklee                  Rübsen, Stoppelrüben
(Eruca sativa)                         (Reseda spp.)              (Calendula officinalis)     (Trifolium pratense)     (Brassica rapa)
Saatwicke                              Sareptasenf                Schabziger Klee             Schwarzer Senf           Schwarzkümmel
(Vicia sativa)                         (Brassica juncea)          (Trigonella caerula)        (Brassica nigra)         (Nigella spp.)
Schwedenklee (Bastardklee)             Seradella                  Sojabohne                   Sonnenblume              Sparriger Klee
(Trifolium hybridum)                   (Ornithopus sativus)       (Glycine max)               (Helianthus annuus)      (Trifolium squarrosum)
Spinat                                 Spitzwegerich              Steinklee                   Tagetes                  Taubnesseln
(Spinacia spp.)                        (Plantago lanceolata)      (Melilotus spp.)            (Tagetes spp.)           (Lamium spp.)
Weiße Lupine                           Weißer Senf                Weißklee                    Wiesenknopf              Wiesensalbei
(Lupinus albus)                        (Sinapis alba)             (Trifolium repens)          (Sanguisorba spp.)       (Salvia pratensis)
Wilde Möhre                            Zottelwicke
(Daucus carota subsp. carota)          (Vicia villosa)

                                                                             7
Informationen zu ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT und Greening
• Die Einhaltung der Kriterien muss mit der Bezeichnung                  ponenten verwendet. Nachweis über Sackanhänger und
  Die Saatgutmischung entspricht hinsichtlich Arten und Mi-              Lieferschein.
  schungsanteilen den Anforderungen der FAKT-Maßnahmen              •    Aussaat der Begrünung im Antragsjahr bis spätestens 31.08.
  E 1.2 „Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau“ und F 1               mit dem Ziel der ordnungsgemäßen Bestandsentwicklung.
  „Winterbegrünung“ im Lieferschein vermerkt sein.                  •    Keine Nutzung des Aufwuchses (auch im Folgejahr); Aus-
  Die Zusammensetzung der oben genannten Zwischen-                       nahme: Beweidung durch Wanderschäfer ist möglich.
  fruchtmischungen erfüllt grundsätzlich auch die Vorgaben          •    Die Einarbeitung des Aufwuchses ist frühestens nach dem
  für Ökologische Vorrangflächen. Beispiele für mögliche                 15.01. des Folgejahres möglich. Das Walzen, Mulchen, Schle-
  Mischungen nach FAKT und als ÖVF gibt Tabelle 3.                       geln oder Häckseln der Pflanzen ist zulässig.
• Bei der Auswahl der Mischungen sollten auch die grundsätz-        •    Ein Einsatz von Herbiziden vor der Aussaat der Zwischen-
  lichen Überlegungen zu Standort und Fruchtfolge beachtet               frucht bis zur Einsaat der Folgekultur ist nicht zulässig.
  werden.                                                                Hiervon ausgenommen ist die Applikation nach dem völ-
                                                                         ligen Absterben oder der mechanischen Zerkleinerung des
Empfehlungen zu Aussaat, Fruchtfolge und                                 Zwischenfruchtbestandes unmittelbar zur Vorbereitung der
Einarbeitung                                                             Aussaat der Folgekultur.
                                                                    •    Zwischen zwei Begrünungen auf derselben Fläche muss in
• Die Aussaat sollte möglichst bald nach dem Räumen der                  jedem Fall eine Hauptkultur stehen.
  Vorfrucht mit der Sämaschine erfolgen (höchste Auflaufraten
  bei Einsaat innerhalb eines Tages nach dem Mähdrusch).                Es gelten die gleichen Aussagen zu Mischungen und die
• Eine Aussaat mit Schleuderstreuer ist wegen der Gefahr der        gleichen Empfehlungen zu Aussaat, Fruchtfolgegestaltung und
  Entmischung und dem erhöhten Risiko eines mangelhaften            Einarbeitung, wie sie zur FAKT-Maßnahme E 1.2 „Begrünungs-
  Auflaufens der Zwischenfrucht nicht empfehlenswert.               mischungen im Acker-/Gartenbau“ zusammengestellt sind.
• Die Aussaatempfehlungen der Mischungsanbieter sollten             Allgemein wird von winterharten Mischungspartnern abgeraten.
  nicht unterschritten werden.                                      Je nach Standortverhältnissen und Nachfrucht können winter-
• Zur Förderung des Bodenlebens ist ein Walzen oder Mul-            harte Arten jedoch hinsichtlich der Nährstoffkonservierung
  chen der Zwischenfruchtmischungen und mischendes Ein-             besonders bei später Einarbeitung von Vorteil sein. Jedoch ist
  arbeiten dem Einpflügen noch stehender grüner Bestände            auf die Bekämpfbarkeit der Arten vor und/oder in der Nach-
  vorzuziehen.                                                      frucht zu achten.
• Eine N-Düngung zu Zwischenfrüchten ist nach der neuen             TA B E L L E 3: B EISPIELE FÜR ZWISCHENFRUCHT­M ISCHUNGEN
  DüV nur dann erlaubt, wenn eine Ernte der Zwischenfrucht                        FÜ R Ö KO LO G I S C H E VO R R A N G FLÄ C H EN U N D
  noch im laufenden Jahr vorgesehen ist. Da dies unvereinbar                      D I E FA K T- MAS S N A H MEN E 1. 2 U N D F 1
  ist mit anderen Bestimmungen dieser Fördermaßnahme,
                                                                               Art                     Gew. %        TKG        Samen­
  ist eine N-Düngung im Rahmen dieser FAKT-Maßnahme
                                                                                                                                anteil %
  ausgeschlossen. Zur Sicherung des Wachstums sind legume                      Gelbsenf                  33            6           50
                                                                        ÖVF
  Mischungspartner (z. B. Erbsen, Ackerbohnen oder Som-                        Ölrettich                 66           12          50
                                                                               Rauhhafer                 14           23           53
  merwicken) empfehlenswert.                                            ÖFV
                                                                               Futtererbsen              86           160          47
                                                                               Gelbsenf                  20             6          30
FAKT- MASSN AHM E F 1: WI N T E R B E G R Ü N UNG                              Ölrettich                 20            12          15
                                                                        FAKT   Ramtillkraut              10            3           28
                                                                               Sonnenblumen              40            68           5
   Da die Bindung an die Wasserkulisse ab 2020 entfällt,                       Inkarnatklee              10             4          22
entspricht die Maßnahme, bis auf den längeren Verbleib des                     Alexandriner Klee          4             3          34
                                                                               Futtererbse               62           160          10
Aufwuchses auf der Fläche, der Maßnahme E 1.2.                          FAKT   Sommerwicke               24            60          10
                                                                               Rauhhafer                  7            23           8
                                                                               Phacelia                   3             3          38
Was wird verlangt?
                                                                    Der geforderte Mindestanteil einer Art bezieht sich nicht auf Ge-
                                                                    wichtsprozente (Spalte Gew. %), sondern auf die Anteile der Samen
• Zur Begrünung werden vorgegebene Saatgutmischungen                in einer Mischung (Spalte Samenanteil %), der mit Hilfe des Tausend-
  (s. Maßnahme E 1.2) mit mindestens fünf Mischungskom-             korngewichts TKG ermittelt wird .

                                                                8
Informationen zu ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT und Greening
IIb. Zwischenfrüchte als Ökolo­                                  • Bei Zwischenfruchtmischungen sind nur die Arten zulässig,
                                                                   die in Tabelle 2 aufgelistet sind. Dabei darf eine Art max.
gische Vorrangfläche (Greening)                                    einen Anteil von 60 % an den Samen der Mischung enthalten
                                                                   und der Anteil von Gräsern darf 60 % an den Samen der
Was wird verlangt?                                                 Mischung nicht überschreiten. Achtung: Der Mindestanteil
                                                                   einer Art bezieht sich nicht auf Gewichtsprozente sondern
• Aussaat von Zwischenfruchtmischungen mit mindestens zwei         auf die Anteile der Samen in einer Mischung. Beispiele
  Arten oder eine Untersaat von Gras in eine Hauptkultur.          hierzu sind aus Tabelle 3 ersichtlich.
  Eigenmischungen sind zulässig, sofern die untenstehenden       • Bei der Zusammenstellung der Arten für Mischungen sollte
  Vorgaben eingehalten werden.                                     neben den grundsätzlichen Überlegungen auch das geplante
• Aussaat bis spätestens 01.10.                                    Saatverfahren berücksichtigt werden. Insbesondere bei Saat-
• Die Einarbeitung des Aufwuchses ist frühestens nach dem          verfahren ohne Sämaschine besteht ein hohes Entmischungs-
  15. Januar des Folgejahres möglich. Das Walzen, Mulchen,         risiko bei Arten mit deutlichen Korngrößenunterschieden.
  Schlegeln oder Häckseln der Pflanzen ist zulässig.
• Der Aufwuchs darf im Antragsjahr (= Ansaatjahr) nicht          Empfehlungen zu Aussaat, Fruchtfolgestellung und
  genutzt werden; Ausnahme: Beweidung durch Schafe und           Einarbeitung
  Ziegen ist möglich. Nutzung im Folgejahr ist möglich.
• Zwischenfrüchte können nicht als Kultur zur Erfüllung der      • Die Aussaat sollte schnellstmöglich nach der Ernte, möglichst
  Anbaudiversifizierung im Folgejahr herangezogen werden.          jedoch bis Ende August erfolgen. Bei Aussaat im September
  Das heißt, dass der Kulturwechsel bis zum 01.06. des Fol-        sind spätsaatverträgliche Mischungspartner (z. B. Gelbsenf)
  gejahres erfolgt sein muss.                                      zu empfehlen.
• Kein Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutz-        • Geringe Aussaatstärken gefährden den Erfolg der Zwi-
  mitteln, mineralischen Stickstoffdüngern und Klärschlamm         schenfrucht.
  nach Ernte der Vorfrucht im Antragsjahr bis zur Vorbereitung   • Bei frühen Sommerungen als Folgefrucht, wie z. B. Sommer-
  der Folgefrucht, frühester Einsatz jedoch 16.01. Das heißt,      getreide oder Zuckerrüben, ist besonders auf schweren bis
  das Pflanzenschutzmittelverbot bezieht sich auch bereits auf     mittleren Böden die geringe bis fehlende Frostgare durch die
  vorbereitende Maßnahmen zur Aussaat der Zwischenfrucht           lange Bodenbedeckung und späte Einarbeitung zu beachten.
  und auf das Beizen des Zwischenfruchtsaatguts.                 • Bei späten Sommerungen wie z. B. Mais ist insbesondere auf
• Für Kontrollzwecke sind amtliche Saatgutetiketten und            leichten bis mittleren Böden eine Mulch- oder Direktsaat
  Rechnungen aufzubewahren. Bei selbst gemischtem Saat-            in die abgestorbene Zwischenfrucht anzustreben.
  gut sind Proben der Saatgutmischungen zu ziehen und
  aufzubewahren.

   Zwischenfrüchte sind als Ökologische Vorrangfläche mit
dem Faktor 0,3 anrechenbar.

Mischungen

• Eigenmischungen sind bei Zwischenfruchtmischungen als
  Ökologische Vorrangfläche zulässig; es ist jedoch die Zu-
  sammensetzung zu dokumentieren. Die Mischungszusam-
  mensetzung kann auch mit einer im Internet erhältlichen
  EDV-Anwendung berechnet werden. Die Anwendung wird
  auf den Internetseiten www.ltz-augustenberg.de unter „Kul-
  turpflanzen/Ackerbau/Zwischenfrüchte und Untersaaten“
  kostenlos zur Verfügung gestellt.

                                                                 9
Informationen zu ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT und Greening
Brachebegrünung mit einer einjährigen Blühmischung                                                        Foto: Dr. Erich Unterseher/LTZ

III. FAKT-Brachebegrünungen mit                                            Die Qualitätsanforderungen an das Saatgut für die FAKT
                                                                        Maßnahmen E 2.1 und E 7 wurden präzisiert und sind seit dem
Blühmischungen                                                          Ansaatjahr 2018 verbindlich einzuhalten (s.u.).
IIIA. FAKT- MASSN A H M E N E 2 . 1 U N D E 7 ( U ND
NOCH BE ST E HE N D E E 2. 2. M AS S N A H M E N )                      Zielsetzung

    Die Brachebegrünung kann mit der Aussaat von vorgege-                   Es wird ein vielfältiges und qualitativ hochwertiges Nah-
benen einjährigen Blühmischungen (FAKT-Mischung M1 und                  rungsangebot für Insekten, unter anderem für Honig- und
M2) und überjährigen Blühmischungen (FAKT-Mischung M3)                  Wildbienen, geschaffen. Es entsteht ein Lebens-, Brut- und
erfolgen. Für die Aussaat für Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen          Rückzugsraum für eine Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten;
(E 7) ist nur die überjährige Mischung M 3 zulässig; die Maß-           Wildtiere finden nicht nur Nahrung, sondern auch Schutz und
nahme muss für 5 Jahre auf derselben Fläche stattfinden. Für            Deckung, insbesondere durch die Maßnahme E 7.
die Maßnahme E 7 werden in den Jahren nach der Aussaat                      Die Vielfalt an Farben, Formen und Struktureffekten wer-
jeweils Bodenbearbeitung und Neueinsaat wechselnd auf einer             ten das Landschaftsbild besonders in ackerbaulich geprägten
Fläche von mindestens 1/3 bis maximal 2/3 der Förderfläche              Landschaften deutlich auf.
durchgeführt.                                                               Durch die durchgehende Begrünung bei Aussaat der über-
    Die Verlängerung einer zum 31. Dezember 2019 ausgelau-              jährigen Mischungen im Herbst wird die Konservierung von
fenen 5-jährigen Verpflichtung für die Maßnahme E 2.2 (FAKT             Nährstoffen vor dem Winter und eine gute Durchwurzelung
Brachebegrünung mit Blühmischungen mit Anrechnung als                   erreicht, was nicht nur die Bodenfruchtbarkeit verbessert,
ÖVF) ist nicht möglich. Es besteht inzwischen die Möglich-              sondern auch den Nährstoffaustrag in Grund- und Oberflächen-
keit, die ÖVF für das Greening durch ein- oder mehrjährige              wasser sowie die Bodenerosion vermindert. Die Maßnahme E
Honigbrachen zu erbringen.                                              7 bietet Niederwild und Insekten Verstecke und Überwinte-
    Für die Maßnahme E 2.1 werden ab 2020 max. 10 ha je                 rungsmöglichkeiten im Winterhalbjahr und Nahrungsquellen
Betrieb gefördert. Eine Beantragung von mehr als 7 ha ist aller-        im Spätsommer und Frühjahr.
dings nur bis zu einer Fläche von maximal 50 % der gesamten
betrieblichen Ackerfläche im Jahr der Antragsstellung möglich.          Was wird verlangt?
Bei streifenförmiger Ansaat für die Maßnahme E 2.1 muss der
Streifen mindestens 5 Meter breit sein.                                 • Aussaat von vorgegebenen ein- oder überjährigen Blühmischun-
    Die Maßnahme E 7 sieht eine Mindestbreite von 10 Metern               gen (Tabellen 4 und 5) auf aus der Erzeugung genommenen
bei einer Mindestgröße des förderfähigen Einzelschlags von 0.3            Ackerflächen. Nachweis über Sackanhänger und Lieferschein.
ha vor. Die in 2019 geltende Begrenzung auf 2 ha für Maßnahme           • Für E 2.1 (und E 2.2) Aussaat der überjährigen Mischung
E 7 ist ab 2020 aufgehoben.                                               M3 vor dem Jahr der Antragstellung bis spätestens 15.

                                                                   10
TABELLE 4: ZU SA MME N SE T Z U N G DE R E IN J ÄHRIG EN

                B LÜ H MISCHU N G E N M1 U N D M2 F Ü R D I E

                M ASSN AHME N E 2 .1 U N D E 2 .2

                Pflanzenarten                    M1        M2
Deutscher Name Botanischer Name               Gewichts% Gewichts%
Phacelia             Phacelia tanacetifolia      10           12
Buchweizen           Fagopyrum esculentum       22,5            0
Ramtillkraut         Guizotia abyssinica          2           7,5
Gelbsenf             Sinapsis alba                2             0        1. Jahr: Einsaat auf   2. Jahr: Neueinsaat   3. Jahr: Neueinsaat
Ringelblume          Calendula officinalis        3             6        kompletter Fläche,     auf 50% der Fläche,   und Brachefläche
                                                                         keine Pflege           50% keine Pflege      werden getauscht
Ölrettich            Raphanus sativus             2             0
Borretsch            Borago officinalis           2             3
Öllein, Saatlein     Linum usitatissimum          4           10         • Die Anwendung von N-haltigen Düngemitteln und von Pflan-
Persischer Klee      Trifolium resupinatum        5             5          zenschutzmitteln ist nicht erlaubt, d. h. auch ein Einsatz von
Sonnenblume          Helianthus annuus           12           17
                                                                           Herbiziden zur Beseitigung des Aufwuchses ist nicht zulässig.
Inkarnatklee         Trifolium incarnatum         8           10
Kornblume            Centaurea cyanus             6             6          Hiervon unberührt ist ein Einsatz von Herbiziden unmittelbar
Klatschmohn          Papaver rhoeas              0,5          0,5          zur Vorbereitung der Aussaat der Folgekultur, z. B. Winterraps
Koriander            Coriandrum sativum           3             5          oder Wintergetreide. Eine auf die Brachebegrünung folgende
Dill                 Anethum graveolens           2             2
                                                                           Brachebegrünung stellt keine Folgekultur in diesem Sinne
Sommerwicke          Vicia sativa                 6             6
Saat-Esparsette      Onobrychis viciifolia        5             5
                                                                           dar. Eine Herbizidanwendung ist daher hier nicht zulässig.
Fenchel              Foeniculum vulgare           5             5        • In Problem- und Sanierungsgebieten von Wasserschutzge-
                                                                           bieten sind die Auflagen der SchALVO einzuhalten.
M2 enthält keinen Buchweizen und keine Kreuzblütler und ist daher
für Betriebe mit einem hohen Anteil an Kreuzblütlern, Zuckerrüben        • Die Etablierung der überjährigen Brachebegrünung mit
oder Soja geeignet .                                                       Blühmischungen kann im Aussaatjahr nicht als Zwischen-
                                                                           frucht zur Anerkennung als Ökologische Vorrangfläche
       September oder der einjährigen Mischungen M1 und M2                 beantragt werden.
       im Antragsjahr bis spätestens 15. Mai.                            • Wenn im Vorjahr eine FAKT-Begrünungsmaßnahme beantragt
•      Für E 7 Aussaat der überjährigen Mischung M3 bis spätes-            oder ausgesät wurde (E 1.1, E 1.2 oder F 1) ist die Beantragung
       tens 15. Mai (10 kg/ ha). Diese Maßnahme ist 5 Jahre auf            oder Förderung von Brachebegrünungen nicht möglich.
       derselben Fläche durchzuführen.                                   • Bei E 7: Im letzten Jahr der Verpflichtung ist eine acker-
•      Ein Schröpfschnitt der Blühmischungen ist ab dem 15. Juli           bauliche Nutzung (Vorbereitung der Folgekultur) ab dem
       möglich, wenn der Anteil nicht ausgesäter Arten einen De-           1. September möglich.
       ckungsgrad von mehr als 75 % ausmacht. Für die Maßnahme           • Qualitätsanforderungen an das Saatgut:
       E 7 ist dieser Schröpfschnitt nur in den jeweils im selben          - Die Blühmischungen dürfen keinen Besatz an Rumex-
       Jahr neu angesäten Flächenanteilen möglich.                           Arten, Flughafer, Taubem Hafer, Ackerfuchsschwanz,
•      Bei E 2.1: Mulchen/Einarbeiten des Aufwuchses nicht vor               Kreuzkraut, Zackenschötchen, Riesenbärenklau, Ambrosia
       Ende November bzw. ab September bei Anbau einer Win-                  oder Seide aufweisen.
       terkultur.                                                          - Bei Ringelblume sind ausschließlich nichtgefüllte Sorten und
•      Bei noch bestehenden E 2.2 Maßnahmen: Mulchen/Einar-                  bei der Sonnenblume Trachtsorten, die Pollen und Nektar
       beiten des Aufwuchses ab September bei Anbau einer Win-               spenden, zu verwenden. Die Kornblume muss ungefüllt
       terkultur. Bei einer nachfolgenden Sommerkultur Mulchen               und blau sein. Auch darf nur der „Echte Buchweizen“ und
       des Aufwuchses nicht vor Ende November und Einarbeiten                kein „Tartarischer Buchweizen“ zugemischt werden.
       nicht vor dem 1. Januar des Folgejahres.                            - Weitere Vorgaben, auch bzgl. der Nutzung von Wild- und
•      Bei E 7: Winterruhe bis einschließlich 15. Januar. Danach             Kulturarten, finden sie auf den Internetseiten des LTZ
       Mulchen und Bodenbearbeitung für die Neueinsaat mit M 3               im Dokument „Qualitätsanforderungen an das Saatgut
       auf ca. der Hälfte der Fläche (mind. 1/3, max. 2/3). Neueinsaat       für Brachebegrünungen“.
       bis zum 15. Mai. In den Folgejahren Bodenbearbeitung und            Diese Qualitätsvorgaben sind für die Mischungen M1 und
       Neueinsaat auf der Förderfläche im Wechsel.                         M2 seit 2018 und für die überjährige Mischung M3 seit dem

                                                                         11
TABE L L E 5: ZU SA M M EN SE T Z U N G DE R Ü BE RJ ÄHRIG EN              Bodenvorbereitung
               B LÜ H M I S CHU N G M3

               Pflanzenarten                                               • Herstellung eines lockeren und feinkrümeligen Saatbetts
                                                      Gewichts%
Deutscher Name         Botanischer Name                                      (wg. Feinsämereien); optimal: nach Bearbeitung den Boden
Kornrade               Agrostemma githago                  3                 vor der Aussaat absetzen lassen (2—3 Wochen).
Kornblume                    Centaurea cyanus              1,5
Wilde Möhre                  Daucus carota                 1
                                                                           • Bei starkem Unkrautauflauf ggf. vor der Aussaat nochmals
Buchweizen                   Fagopyrum esculentum          10                bearbeiten.
Klatschmohn                  Papaver rhoeas                0,3             • Standorte mit starkem Unkrautdruck, insbesondere durch
Luzerne                      Medicago sativa               3
                                                                             Wurzelunkräuter, sind ungeeignet.
Weißer Steinklee             Melilotus alba                0,5
Schafgarbe                   Achillea millefolium          0,1
Wiesenflockenblume           Centaurea jacea               0,5             Aussaat
Gemeiner Natternkopf         Echium vulgare                0,3
Wiesen-Margerite        Leucanthemum vulgare               0,5
Großblütige Königskerze Verbascum densiflorum              0,2
                                                                           • Aussaat bei den einjährigen Mischungen und bei Ansaat der
Dost                    Origanum vulgare                   0,1               überjährigen Mischung für E 7 Anfang April bis Anfang
Phacelia                     Phacelia tanacetifolia        2                 Mai (Aussaattermin Mais); bei der überjährigen Mischung
Gelbsenf                     Sinapis alba                  15
                                                                             für die Maßnahmen E 2.1 und E 2.2 möglichst bald nach
Hornklee                     Lotus corniculatus            1
Saatwicke                    Vicia sativa                  3                 der Getreideernte, da sich bei späten Aussaatterminen das
Gelber Steinklee             Melilotus officinalis         1                 Verunkrautungsrisiko erhöht.
Futter-Esparsette            Onobrychis viciifolia         4               • Flache Aussaat mit der Drillmaschine; minimale bzw. ober-
Rotklee                      Trifolium pratense            2
Winterwicke                  Vicia villosa                 2
                                                                             flächige Einarbeitung (mit Striegel), da Mischungen auch
Wundklee                     Anthyllis vulneraria          1                 Lichtkeimer enthalten.
Winterraps                   Brassica napus                2               • Nach Aussaat anwalzen, damit Bodenkontakt hergestellt wird.
Kümmel                       Carum Carvi                   1
                                                                           • Keimlinge benötigen drei Wochen ausreichend Feuchtigkeit;
Koriander                    Coriandrum sativum            7
Fenchel                      Foeniculum vulgare            2                 Trockenphasen meiden.
Inkarnatklee                 Trifolium incarnatum          8
Sonnenblumen                 Helianthus annuus             6               Aussaatstärke
Winterrübsen                 Brassica rapa                 4
Waldstaudenroggen            Secale multicaule             12
Borretsch                    Borago officinalis            3               • Für E 2.1 und E 2.2 i. d. R. mind. 15 kg/ha; bei voraussichtlich
Kresse                       Lepidium sativum              3                 starker Unkrautkonkurrenz mit Sommerunkräutern wie
Diese Mischung ist für die Maßnahmen E 2.1, E 2.2 und E 7 zulässig.          Melde, Hirse oder Franzosenkraut Saatstärke ggf. erhöhen.
                                                                           • Für E 7 reduzierte Aussaatstärke (10 kg/ha).
   Antragsjahr 2019 verbindlich. Der Hinweis „FAKT M1“                     • Bewährt hat sich Strecken mit Sand, Sägemehl oder Schrot
   (oder entsprechend M 2 oder M3) muss auf Sackanhänger                     auf 50—100 kg/ha.
   und Lieferschein abgedruckt sein.
                                                                           Fruchtfolge
   Weitere Informationen bei www.ltz-augustenberg.de unter
Arbeitsfelder >Greening und FAKT >Informationen zu FAKT.                       Bei einem Folgeanbau von Blühmischungen auf derselben
                                                                           Fläche über mehrere Jahre kann sich ggf. der Unkrautdruck
Mischungen                                                                 erhöhen. Als nachfolgende Kulturarten sollten daher solche ge-
                                                                           wählt werden, die eine leichte Unkrautregulierung ermöglichen.
   Saatgutmischungen können über den Landhandel bezogen
werden. Grundsätzlich sind die Blühmischungen für alle acker-              Einarbeitung
baulichen Standortverhältnisse Baden-Württembergs geeignet.
Bei den einjährigen Rezepturen enthält Mischung 2 (M2) keine                  Fördertechnisch ist wie bei den Maßnahmen Herbstbe-
Kreuzblütler und keinen Buchweizen. Daher kommt Mischung                   grünung im Acker-/Gartenbau (Maßnahme E 1.1) und Begrü-
2 (M2) für Betriebe mit einem hohen Anteil an Kreuzblütlern,               nungsmischungen im Acker-/Gartenbau (Maßnahme E 1.2) die
Zuckerrüben oder Soja in der Fruchtfolge in Frage.                         Einarbeitung bei einer nachfolgenden Winterkultur bereits im

                                                                      12
Herbst möglich (für E 7 im letzten Förderjahr). Um die mit        den können, bei Eigenmischungen sind Rückstellproben
dem Anbau von Blühmischungen verbundenen Ziele beim               notwendig.
Wasser-, Boden- und Naturschutz zu erreichen, ist es jedoch     • Bei der Zusammenstellung der Arten für Mischungen sollten
unter Berücksichtigung der jeweiligen Standortverhältnisse        neben den grundsätzlichen Überlegungen auch das geplante
und der Fruchtfolge anzustreben, die Bestände über Winter auf     Saatverfahren berücksichtigt werden. Insbesondere bei Saat-
der Fläche zu belassen. Das Walzen, Mulchen, Schlegeln oder       verfahren ohne Sämaschine besteht ein hohes Entmischungs-
Häckseln des Aufwuchses kann das Einarbeiten vorbereiten. Auf     risiko bei Arten mit deutlichen Korngrößenunterschieden.
erosionsgefährdeten Standorten ist die Bestellung der Folge-    • Bei der Wahl der richtigen Pflanzenarten muss die Haupt-
kultur mit nicht-wendender Bodenbearbeitung zu bevorzugen.        frucht in der Fruchtfolge berücksichtigt werden, um folgende
                                                                  negative Fruchtfolgeeffekte zu vermeiden:
IIIB. BRACHF L Ä C H E N M I T E I N - O D E R                    - In Raps- und Gemüsefruchtfolgen mit Kohl sollten Kreuz-
MEHRJ ÄHRI G E N H O N I G P FLA N Z E N                            blütler wie Senf oder Ölrettich nicht ausgesät werden
                                                                    (Wirtspflanzen für verschiedene Kreuzblütlerkrankheiten
Was wird verlangt?                                                  wie z. B. Kohlhernie).
                                                                  - In Kartoffelfruchtfolgen sollten weder Senf noch Phacelia
• Aussaat von ein- oder mehrjährigen Blühmischungen (ma-            angebaut werden (Übertragung des bodenbürtigen Ratt-
  ximal 3 Jahre). Eigenmischungen sind zulässig (s.u.).             levirus (Eisenfleckigkeit)).
• Aussaat bis 31.05. des Antragsjahres, die Empfehlungen für
  die FAKT-Brachebegrünung E 2.1 gelten auch hier.              Pflege/Nutzung
• Eine Beweidung mit Schafen oder Ziegen ist ab dem 1.10.
  möglich                                                       • Aussaat reicht im Antragsjahr als Mindesttätigkeit aus.
• Einarbeitung des Aufwuchses der einjährigen Mischung          • Mehrjährige Mischungen in den Folgejahren: Mähen oder
  frühestens ab 1.10., wenn eine Winterkultur folgt, die erst     Mulchen und Abfahren des Schnittguts bzw. zerkleinern
  im folgenden Jahr geerntet wird, ansonsten Einarbeitung         und auf der Flächen verteilen. Im zweiten Jahr der Brache
  nicht vor 31.12.                                                mit Honigpflanzen besteht die Möglichkeit eine Ausnah-
• Einarbeitung der mehrjährigen Mischung im letzten Standjahr     megenehmigung zu beantragen, dass in diesem Jahr keine
  frühestens ab dem 1.10., wenn eine Winterkultur folgt, die      Mindesttätigkeit stattfinden muss.
  erst im folgenden Jahr geerntet wird.                         • Bei einjährigen Mischungen besteht die Möglichkeit zur
• Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist nicht zulässig.     Verwendung für Biogasnutzung, wenn nach Ablauf des
  Hiervon ausgenommen ist der Einsatz von Pflanzenschutz-         Mindeststandzeitraumes geerntet (nach 31.12.) wird und
  mitteln die unmittelbar der Vorbereitung der Folgekultur        neue Folgekultur auf der Fläche angebaut wird (nicht jedoch
  dienen, frühestens ab dem 01.08.                                wenn nach der Honigbrache eine Brache folgt).

   Honigbrachen sind als ÖVF-Flächen mit dem Faktor 1.5
anrechenbar.

Mischungen

• Einjährige Blühmischungen mit mindestens 10 Arten aus
  Gruppe A der Tabelle 6 (aus Anlage 5 der dritten Verordnung
  zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverord-
  nung), die um Arten aus Gruppe B ergänzt werden können.
• Mehrjährige Blühmischungen (maximal 3 Jahre) mit min-
  destens 5 Arten aus Gruppe A und mindestens 15 Arten
  aus Gruppe B der Tabelle 6.
• Saatgutetiketten mit Angaben der Mischungspartner und
  die Rechnung müssen für Kontrollzwecke vorgelegt wer-

                                                                13
TABE L L E 6   ZU LÄ S SI G E ART E N F Ü R HO N IG BRACHE N ( A N LAG E 5 D ER D R I TTEN V ERO R D N U N G ZU R Ä N D ER U N G D ER

               D I R EK TZAHL U N G E N -DU RCHF Ü HRU N G SV ERO R D N U N G )

Deutscher Name                      Botanischer Name                        Deutscher Name                   Botanischer Name
Gruppe A                                                                    Echtes Mädesüß                   Filipendula ulmaria
Kornrade                            Agrostemma githago                      Fenchel                          Foeniculum vulgare
Dill                                Anethum graveolens                      Echtes Johanniskraut             Hypericum perforatum
Borretsch                           Borago officinalis                      Färber-Waid                      Isatis tinctoria
Ringelblume                         Calendula officinalis                   Echtes Herzgespann               Leonurus cardiaca
Leindotter                          Camelina sativa                         Fettwiesen-Margerite             Leucanthemum ircutianum
Färberdistel, Saflor                Carthamus tinctorius                    Margerite                        Leucanthemum vulgare
Kornblume                           Centaurea cyanus                        Gewöhnliches Leinkraut           Linaria vulgaris
Koriander                           Coriandrum sativum                      Hornschotenklee                  Lotus corniculatus
Echter Buchweizen                   Fagopyrum esculentum                    Kuckucks-Lichtnelke              Lychnis flos-cuculi
Sonnenblume                         Helianthus annuus                       Gewöhnlicher Blutweiderich       Lythrum salicaria
Weiße Lupine                        Lupinus albus                           Moschus-Malve                    Malva moschata
Blaue/ Schmalblättrige Lupine       Lupinus angustifolius                   Luzerne                          Medicago sativa
Gelbe Lupine                        Lupinus luteus                          Gelber Steinklee                 Melilotus officinalis
Wilde Malve                         Malva sylvestris                        Gemeine Nachtkerze               Oenothera biennis
Hopfenklee (Gelbklee)               Medicago lupulina                       Saat-Esparsette                  Onobrychis viciifolia
Weißer Steinklee                    Melilotus albus                         Gewöhnlicher Dost,               Origanum vulgare
Acker-Vergissmeinnicht              Myosotis arvense                        Wilder Majoran
Echter Schwarzkümmel                Nigella sativa                          Gewöhnlicher Pastinak            Pastinaca sativa
Serradella                          Ornithopus sativus                      Große Bibernelle                 Pimpinella major
Klatschmohn                         Papaver rhoeas                          Kleine Bibernelle                Pimpinella saxifraga
Phazelie                            Phacelia tanacetifolia                  Spitzwegerich                    Plantago lanceolata
Futtererbse                         Pisum sativum                           Gewöhnliche Braunelle            Prunella vulgaris
Ölrettich, Meliorationsrettich      Raphanus sativus                        Gelber Wau                       Reseda lutea
Färber-Wau                          Reseda luteola                          Wiesensalbei                     Salvia pratensis
Mariendistel                        Silybum marianum                        Kleiner Wiesenknopf              Sanguisorba minor
Weißer Senf                         Sinapis alba                            Großer Wiesenknopf               Sanguisorba officinalis
Alexandriner Klee                   Trifolium alexandrinum                  Gemeines Leimkraut               Silene vulgaris
Inkarnatklee                        Trifolium incarnatum                    Durchwachsene Silphie            Silphium perfoliatum
Rotklee                             Trifolium pratense                      Gewöhnliche Goldrute             Solidago virgaurea
Persischer Klee                     Trifolium resupinatum                   Ebensträußige Wucherblume        Tanacetum corymbosum
Saatwicke                           Vicia sativa                            Rainfarn                         Tanacetum vulgare
Zottelwicke                         Vicia villosa                           Gewöhnlicher Thymian             Thymus pulegioides
Gruppe B                                                                    Schwedenklee (Bastardklee)       Trifolium hybridum
Schafgarbe                          Achillea millefolium                    Weißklee                         Trifolium repens
Kleiner Odermennig                  Agrimonia eupatoria                     Großblütige Königskerze          Verbascum densiflorium
Wald-Engelwurz                      Angelica sylvestris                     Mehlige Königskerze              Verbascum lychnitis
Färber-Hundskamille                 Anthemis tinctoria                      Schwarze Königskerze             Verbascum nigrum
Nesselblättrige Glockenblume        Campanula trachelium                    Violette Königskerze             Verbascum phoeniceum
Nickende Distel                     Carduus nutans
                                                                            Für einjährige Honigbrachen müssen mindestens 10 Arten aus der
Kümmel                              Carum carvi                             Gruppe A gewählt werden, die durch Arten der Gruppe B ergänzt
Wiesen-Flockenblume                 Centaurea jacea                         werden können. Für mehrjährige Mischungen sind mindestens 5
Skabiosen-Flockenblume              Centaurea scabiosa                      Arten aus Gruppe A und 10 Arten aus Gruppe B nötig.

Gewöhnliche Wegwarte                Cichorium intybus
Wirbeldost                          Clinopodium vulgare
Wiesen-Pippau                       Crepis biennis
Wilde Möhre                         Daucus carota subsp. carota
Wilde Karde                         Dipsacus fullonum
Gewöhnlicher Natternkopf            Echium vulgare
Schmalblättriges                    Epilobium angustifolium
Weidenröschen

                                                                       14
Ausbringung von flüssigem Stickstoff-Dünger mittels Sternradtechnik zu Winterweizen im Frühjahr (links), Ausbringung von festem, minerali-
schem Stickstoff zu Mais im 4—6 Blattstadium               Fotos: Thomas Würfel/LTZ, Jürgen Maier/Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald

IV. Weitere ackerbauliche FAKT-                                       • Bei Weizen ist eine zusätzliche N-Qualitätsdüngergabe mit
                                                                        anderer Ausbringungstechnik zulässig. In diesen Fällen ist
Maßnahmen                                                               die 1. N-Gabe entsprechend (z. B. um 20 %) zu reduzieren.
                                                                      • Zugelassen sind flüssige und feste N-Dünger, die Stickstoff
FAKT- MASSN AH M E F 2 : ST I C K STO F F-                              in möglichst hoher Konzentration als Ammonium oder
DEPOT DÜ N G U N G M I T I N JE K T I O N                               Harnstoff enthalten.
                                                                      • Eigennachweise oder Nachweise über Lohnunternehmen/
    Bei diesem Verfahren werden im Boden Nährstoffdepots                Maschinenring.
mit einer dafür vorgesehenen Injektionstechnik angelegt. Vor-         • Vorlage der N-Düngebedarfsermittlung nach Vorgaben
zugsweise sollten hierzu ammoniumhaltige Düngemittel meist              der Düngeverordnung bei realistischer Ertragserwartung
in einer Gabe – je nach Kultur 5 bis 10 cm tief – in den Boden          (Mittelwert der vergangenen drei Jahre bei vergleichbarer
in der Nähe des Wurzelsystems in flüssiger oder fester Form             Bodengüte).
eingebracht werden.                                                   • Erstellung einer Schlagbilanz.
                                                                      • Bei Depotdüngung zu Gemüse ist im Anschluss zu begrünen.
Zielsetzung
                                                                         Der N-Düngebedarf kann über eine im Internet zur Ver-
    Eine Stickstoff-Depotdüngung mit Injektion kann wesentlich        fügung gestellte Online-Anwendung berechnet werden. Die
dazu beitragen, den Nitratstickstoffaustrag ins Grundwasser           Anwendung steht unter www.duengung-bw.de zur Verfügung.
zu reduzieren. Im Boden werden hierzu Depots mit möglichst
ammoniumhaltigen Düngemitteln angelegt. Dies reduziert N-             Informationen zum System
Immobilisierungsprozesse und erhöht die N-Effizienz. Am Rande
der Depots wird der Stickstoff langsam als Ammonium freigesetzt          Nährstoff- oder N-Depots können auf unterschiedliche Weise
und verlustarm von den Pflanzenwurzeln aufgenommen. Dabei             geschaffen werden. Bei der Düngung von Wintergetreide im
wachsen die Pflanzenwurzeln dem Nährstoffangebot nach; sie            Stadium EC 27 bis 31, von Sommergetreide vor oder kurz nach
umschließen und durchwurzeln allmählich das gesamte Depot             der Saat, von Winterraps ausgangs Winter, aber auch von Mais
bis zu dessen vollständiger Entleerung.                               vor der Saat hat sich die sog. „Sternradtechnik“ bewährt (Bild
                                                                      oben). Bei diesem Verfahren werden punktförmige Depots in
Was wird verlangt?                                                    einer Tiefe bis 10 cm angelegt.
                                                                         Eine weitere Möglichkeit besteht darin, linienförmige Depots
• Beantragte Fläche liegt außerhalb von Problem- und Sa-              im Wurzelraum anzulegen. Insbesondere Kulturarten mit weiten
  nierungsgebieten.                                                   Reihenabständen, wie z. B. Mais oder Kartoffeln, können hiermit
• Ausbringung der mineralischen N-Düngemittel erfolgt mög-            gedüngt werden. Geräte zur Ausbringung fester mineralischer
  lichst (kulturartabhängig) in einer Gabe als Depotdüngung           N-Dünger, insbesondere zu Mais werden seit wenigen Jahren
  durch Injektion im Frühjahr zur jeweils ausgewählten Kultur.        angeboten (Bild oben).

                                                                     15
Nicht empfehlenswert und in FAKT nicht förderfähig ist            FA K T- M AS S NA H M E F 3 : P R E C I S I ON FA R M ING
das Aufbringen von Düngerbändern mit ammoniumhaltigen                ( A L S PA K E T )
Düngemitteln an der Bodenoberfläche mittels Schleppschlauch
oder Pflanzenschutzspritze, da hierbei größere N-Verluste in            Precision Farming steht u. a. für eine teilflächenspezifische
Form von Ammoniak entstehen können.                                  Mineraldüngung mit Hilfe von Satelliten-, Sensor- und Droh-
                                                                     nensystemen. Precision Farming berücksichtigt die Heterogenität
   Aus pflanzenbaulicher Sicht können folgende Erfahrungen           des Bodens und des Pflanzenbestandes auf demselben Schlag
und Erkenntnisse als gesichert angesehen werden:                     und kann damit zu einer weiteren Optimierung des umwelt-
• Zu Vegetationsbeginn sind oft N-Mangelerscheinungen bei            gerechten und ressourcenschonenden Pflanzenbaus beitragen.
   Getreide (helle und ggf. dünne Bestände) zu beobachten,
   die sich mit der Zeit auswachsen.                                 Zielsetzung
• Vermeidung von N-Verlusten durch Auswaschung und
   Denitrifikation (Schutz von Wasser und Luft).                         Ziel der Maßnahme ist es, schwerpunktmäßig zur Umsetzung
• Die konzentrierte Ablage von Stickstoff verringert N-Im-           der Wasserrahmenrichtlinie den möglichen Eintrag von Nitrat
   mobilisierungsvorgänge im Boden und erhöht die Wur-               ins Grundwasser und von Phosphat in die Oberflächengewässer
   zeldichte rund um das Düngedepot. Es wird ein größeres            weiter zu reduzieren.
   Wurzelsystem im Vergleich zur breitflächig ausgebrachten              Durch den Einsatz von optischen Pflanzensensoren, durch die
   Düngung ausgebildet. Dadurch verbessert sich insgesamt            Analyse der Phosphatgehalte im Boden und durch die Erfassung
   die Aufnahme von Nährstoffen und Wasser (von Vorteil              von Unterschieden in der Phosphatversorgung des Schlages wird
   bei Trockenheit).                                                 eine genauere, teilflächenspezifische Ermittlung des Düngebe-
• Vermeidung der Anreicherung von Nitrat in den Pflanzen.            darfs möglich. Damit wird sowohl ein effizienterer Einsatz der
• Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der Pflanzen gegenüber           Düngemittel als auch eine gewässerschonende Bewirtschaftung
   Stressfaktoren.                                                   gewährleistet. Teilflächen mit hohem Ertragspotenzial und ge-
• Reduzierter Unkraut- bzw. Ungrasdruck auf der nicht ge-            ringer Nährstoffversorgung werden bedarfsgerecht gedüngt und
   düngten Fläche bei langjähriger Anwendung.                        Teilflächen mit geringem Ertragspotenzial wie z. B. verdichtete
• Düngermenge kann verhalten dosiert bzw. reduziert                  Böden oder das Vorgewende werden nicht überdüngt. Darüber
   werden und ist auf 200 kg N/ha zu begrenzen. Bei diesem           hinaus werden Fehlstellen und Überlappungen vermieden.
   Verfahren sind im Vergleich zur breitflächigen Ausbringung            Damit bietet Precision Farming mit dem teilflächenspezifi-
   mit z. B. nitrathaltigen Düngemitteln keine Nachteile             schen Einsatz von Düngemitteln sowohl ökologische als auch
   hinsichtlich Ertragshöhe oder Qualität der Ernteprodukte          ökonomische Vorteile.
   zu erwarten.
                                                                     Was wird verlangt?
Welche Dünger sind geeignet?
                                                                     • Beantragte Fläche liegt außerhalb von Problem- und Sa-
• Klassische Injektionsdünger: Mineraldünger, die aus-                 nierungsgebieten.
  schließlich Ammonium als N-Form enthalten und daher                • Anwendung von Precision Farming (als Paket) mit den
  bei allen Kulturen für eine platzierte N-Düngung eingesetzt          Maßnahmen:
  werden können (z. B. Ammoniumsulfat, Diammonium-                     1. Mineralische Stickstoffdüngung mit optischem Pflanzen-
  phosphat).                                                              sensor.
• Sonstige N-Dünger: Harnstoff oder Harnstoff-Ammoni-                  2. Ermittlung des Phosphat-Düngebedarfs.
  umsulfat als Granulat oder Lösung.                                   3. Teilflächenspezifische mineralische Phosphat-Grunddüngung.
• Mehrnährstoffdünger: Mischungen mit Harnstoff oder                 • Digitale Dokumentation.
  Harnstoff-Ammoniumnitrat, auch mit Diammoniumphos-                 • Vorlage der Düngebedarfsermittlung nach Vorgaben der
  phat.                                                                Düngeverordnung mit realistischer Ertragserwartung.
• Flüssige Wirtschaftsdünger wie Gülle oder Gärreste:                • Eine Förderung von Flächen, für die eine Förderung nach
  Diese müssen jedoch mit einer geeigneten Injektionstechnik           F 2 „Stickstoff-Depotdüngung mit Injektion“ beantragt
  ausgebracht werden.                                                  wurde, ist nicht möglich.

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