Informationen zu ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT und Greening
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Inhalt I. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 II. Zwischenfrüchte in FAKT oder als Ökologische Vorrangfläche (Greening) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 IIa. FAKT-Begrünungsmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 E 1.1: Begrünung im Acker-/Gartenbau E 1.2: Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau F 1: Winterbegrünung IIb. Zwischenfrüchte als Ökologische Vorrangfläche (Greening) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 III. FAKT-Brachebegrünungen mit Blühmischungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 IIIa. FAKT-Maßnahmen E 2.1 und E 7 (und noch bestehende E 2.2. Maßnahmen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 E 2.1: Brachebegrünung mit Blühmischungen E 2.2: Brachebegrünung mit Blühmischungen als Ökologische Vorrangfläche (kann nicht mehr neu beantragt werden) E 7: Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen (Lebensräume für Niederwild) IIIb. Brachflächen mit ein- oder mehrjährigen Honigpflanzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 IV. Weitere ackerbauliche FAKT-Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 F 2: Stickstoff-Depotdüngung mit Injektion F 3: Precision Farming (als Paket) F 4: Reduzierte Bodenbearbeitung mit Strip-Till-Verfahren F 5: Freiwillige Hoftorbilanz Herausgeber: Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg (LTZ), Neßlerstr. 25, 76227 Karlsruhe, Tel.: 0721/9468-0, Fax: 0721/9468-209, E-Mail: poststelle@ltz.bwl.de, Internet: www.ltz-augustenberg.de Autoren: Klaus Mastel, Dr. Andreas Butz, Rebecca Schaufelberger, Dr. Markus Mokry, Dr. Erich Unterseher, Dr. Jörn Breuer, Jürgen Ott, Sabine Zarnik Überarbeitung 2020: Tobias Mann, Dr. Kurt Möller, Dr. Jürgen Ott, Dr. Julia Walter; Redaktion: Dr. Julia Walter, Titelbild: Dr. Erich Unterseher, Layout: Jörg Jenrich 2
I. Einleitung Weitere Hinweise sind auf den Internetseiten des Infodienstes der Landwirtschaftsverwaltung unter www.landwirtschaft-bw. Das 2015 eingeführte baden-württembergische Förderpro- info zu finden und unter Landwirtschaft/Pflanzenproduktion/ gramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) Boden- und Gewässerschutz/Wasserrahmenrichtlinie abrufbar. stellt eine Weiterentwicklung des bisherigen MEKA-Programms Unter Agrarpolitik und Förderung/Förderung/Förderwegweiser/1. dar und umfasst rund 40 Einzelmaßnahmen. Diese Maßnahmen Direktzahlungen… sind auch weitere ackerbauliche FAKT- dienen dem Erhalt und der Pflege der Kulturlandschaft, dem Maßnahmen genauer dargestellt, nämlich die Maßnahmen A 1 Schutz des Klimas und der natürlichen Ressourcen Wasser, Bo- (Fruchtartendiversifizierung (mind. 5-gliedrige Fruchtfolge)), den, Luft, dem Erhalt und der Förderung der Biodiversität, sowie D 1 (Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel), der Förderung der artgerechten Tierhaltung. In dieser Broschüre E 3 (Herbizidverzicht im Ackerbau) und E 4 (Ausbringung von werden für ausgewählte ackerbauliche FAKT-Maßnahmen die Trichogramma bei Mais). fördertechnischen Voraussetzungen für den Gemeinsamen Antrag Die flächenbezogenen ackerbaulichen FAKT-Maßnahmen 2020 dargestellt (Redaktionsschluss 20.01.2020) und Hinweise können teilweise miteinander kombiniert werden, d. h. dass zur ackerbaulichen Umsetzung gegeben. Da Begrünungen und auf der Fläche eine gleichzeitige Förderung möglich ist. Die Blühmischungen auch im Rahmen des Greenings als Vorausset- Begrünungsmaßnahmen (E 1.1., E 1.2. und F 1) können auf zung für die Direktzahlungen aus der 1. Säule von Bedeutung derselben Fläche mit den Maßnahmen zum Erosions-und sind, werden diese Zusammenhänge ebenfalls dargestellt. Gewässerschutz (F 2—F 4) kombiniert werden, die Maßnahme „Strip-Till-Verfahren“ (F 4) kann mit den Maßnahmen „Stickstoff- Weitere fördertechnische Bestimmungen und Anga- Depotdüngung mit Injektion“ (F 2) und „Precision Farming“ ben zur Höhe der Fördersätze bei den verschiedenen (F 3) kombiniert werden. In Tabelle 1 sind die Kombinations- FAKT-Maßnahmen sind den Antragsunterlagen zu möglichkeiten dargestellt. entnehmen. Eine flächenbezogene kommunale Förderung für Blühflachen und eine gleichzeitige Förderung über die FAKT-Maßnahmen Bei den aufgeführten ackerbaulichen FAKT-Maßnahmen E 1.2, E 2.1, E 2.2, E 7 und F 1 ist nicht zulässig. Auch sollten werden je nach Maßnahme besondere Schwerpunkte gesetzt. gleichzeitig zu den letztgenannten FAKT-Maßnahmen keine • Die FAKT-Maßnahmen Brachebegrünung mit Blühmischun- privaten Blühpatenschaften eingegangen werden. gen (Maßnahme E 2.1) und Blüh- Brut und Rückzugsflächen (E 7) werden flächendeckend auch in Wasserschutzgebieten TA B E LL E 1 : KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN DER FLÄCHENBE angeboten (Normal-, Problem- und Sanierungsgebiete). Ab ZOGENEN ACKERBAULICHEN FAKT-MASSNAHMEN 2020 kann auch an der „Freiwilligen Hoftorbilanz“ (F 5) Stickstoff-Depotdüngung landesweit teilgenommen werden. Allerdings können ge- Begrünungsmischungen Kombinationstabelle FAKT E 2.2 Brachebegrünung ÖVF mäß § 11a Absatz 2 Düngegesetz Betriebe mit über 50 GV (Flächenbezogene Ackerbaumaßnahmen) Strip-Till-Verfahren Precision Farming E 2.1 Brachebegrünung Winterbegrünung Herbstbegrünung oder über 30 ha LF und mehr als 2,5 GV/ha LF (gilt auch bei Aufnahme von Wirtschaftsdünger) keine Förderung „x“ bedeutet, dass auf derselben Fläche eine gleichzeitige Förderung für F5 mehr erhalten (vgl. § 1 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 4 möglich ist. Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV)). „-“ bedeutet, dass sich die Kombination • Die FAKT-Begrünungsmaßnahmen Begrünung im Acker-/ auf derselben Fläche ausschließt. E 1.1 E 1.2 F1 F2 F3 F4 Gartenbau (Maßnahme E 1.1) und Begrünungsmischungen E 1.1 Herbstbegrünung im Acker-/Gartenbau x x x im Acker-/Gartenbau (Maßnahme E 1.2) werden flächen- E 1.2 Begrünungsmischungen im deckend außerhalb der Problem- und Sanierungsgebiete - x x x Acker-/Gartenbau von Wasserschutzgebieten angeboten. Auch die Maßnah- F1 Winterbegrünung - - x x x E 2.1 Brachebegrünung mit men „Winterbegrünung“ (F1), „Stickstoffdepotdüngung Blühmischungen - - - mit Injektion“ (F 2), „Precision Farming“ (F 3) und „Strip E 2.2 Brachebegrünung mit - - - - Till“ (F 4) werden ab 2020 flächendeckend außerhalb der Blühmischungen ÖVF F2 Stickstoff-Depotdüngung mit Injektion x x x - - x Problem- und Sanierungsgebiete von Wasserschutzgebieten F3 Precision Farming (als Paket) x x x - - - x angeboten. Die bisherige Beschränkung auf die Wasser- bzw. F4 Reduzierte Bodenbearbeitung mit x x x - - x x Erosionskulisse entfällt. Strip-Till-Verfahren 3
ÖVF-Zwischenfruchtmischung aus Phacelia und Buchweizen Foto: Gabi Schwittek/LTZ II. Zwischenfrüchte in FAKT oder als sich gut entwickeln und über Winter so lange wie möglich auf der Fläche belassen werden. Ökologische Vorrangfläche (Greening) Durch die mit Zwischenfruchtanbau einhergehende Boden- bedeckung, durch die intensive Durchwurzelung und durch die Der Anbau von Zwischenfrüchten kann im Rahmen von Zufuhr von organischer Masse leistet Zwischenfruchtanbau einen FAKT gefördert werden oder ist als „Ökologische Vorrangflä- wichtigen Beitrag zur Erhöhung der biologischen Aktivität und che“ (ÖVF) anrechenbar. Auf ÖVF-Flächen oder „Flächen im zur Verbesserung der Aggregatstabilität des Bodens. Dadurch Umweltinteresse“ sind die Greening- und die CC-Auflagen wird auch die Infiltration von Niederschlagswasser erhöht. Ein einzuhalten (Informationen im Infodienst der Landwirtschafts- zielgerichteter Zwischenfruchtanbau kann zudem einen Beitrag verwaltung unter www.landwirtschaft-bw.info). Für Begrü- zur Unkraut- und Schaderregerunterdrückung leisten. nungen als ÖVF im Rahmen des Greening sind Mischungen mit Die Aussaat von Artenmischungen bewirkt im Vergleich mindestens zwei Arten oder eine Untersaat von Gras in eine zu Reinsaaten, vor allem durch die vielseitigere Durchwur- Hauptkultur nötig (s.u.), FAKT-Begrünungen können entweder zelung eine intensivere Krümelung und Lebendverbauung mit Einzelarten (E 1.1) oder mit Mischungen aus mindestens des Bodens. Eine Beimischung von Leguminosen wirkt sich fünf Arten (E 1.2) erfolgen. Zwischen zwei Begrünungen auf hierbei besonders positiv aus und puffert ggf. Stickstoffman- einer Fläche muss in jedem Fall eine Hauptkultur stehen. gel während der Hauptwachstumszeit wirksam ab. Insgesamt können Zwischenfrüchte auch den Ertrag und die Qualität der Es ist ausgeschlossen, dass der Zwischenfruchtanbau Nachfrüchte erhöhen, insbesondere bei Zwischenfruchtanbau gleichzeitig als ÖVF anerkannt und im Rahmen von von Leguminosen. FAKT gefördert wird. Aus ökologischer Sicht nimmt die Kulturartenvielfalt vor allem durch die Vielzahl der Arten in einer Mischung zu und ZIELS E T Z U N G ein Lebensraum für Wildtiere sowie Blütenbesucher wird ge- schaffen. Dadurch werden nicht nur die Biodiversität, sondern Zwischenfrüchte erfüllen eine Vielzahl von ökologischen und auch das Landschaftsbild durch blühende Pflanzen im Herbst agronomischen Funktionen. Nährstoffe werden über den Winter gefördert und intensiv genutzte Ackerlandschaften ökologisch in Biomasse konserviert und dadurch nicht in das Grundwasser aufgewertet. ausgewaschen, zudem verbrauchen Zwischenfrüchte Wasser und senken damit die Sickerwasserbildung und die Nährstoff- GR UND S Ä T Z L I C H E H I NW E I S E Z UM verlagerung. Der Anbau von Zwischenfrüchten reduziert das Z W I S C H E NF R UC H TA NB AU Risiko von Wassererosion und Abschwemmung wirkungsvoll und leistet zusammen mit der Mulchsaat der Sommerungen einen Einordnung von Zwischenfrüchten in Fruchtfolgen wichtigen Beitrag, um das Risiko des Eintrags von Nährstoffen (und Pflanzenschutzmitteln) in die Oberflächengewässer zu • Für eine erfolgreiche Etablierung von Zwischenfrüchten reduzieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Zwischenfrüchte sind die Wahl der Zwischenfruchtart und die Stellung 4
der Zwischenfrucht zwischen zwei Hauptfruchtarten ent- • Auch für Zwischenfrüchte ist es empfehlenswert, Anbau- scheidend. Am wichtigsten ist aber insbesondere in eher pausen einzuhalten, insbesondere bei Leguminosen. trockenen Jahren, dass Zwischenfrüchte spätestens einen • Bei der Sortenwahl der Zwischenfrüchte stehen u. a. das Tag nach der Ernte der Druschfrucht ausgesät werden, da Vermögen der Massenbildung im Jugendstadium (schneller die „unproduktive Wasserverdunstung“ mit Beseitigung des Bestandesschluss, um Ausfallgetreide und Unkräuter zu Bestandes sprunghaft ansteigt. unterdrücken) und der Biomasseaufwuchs im Vordergrund. • Bei der Auswahl der Zwischenfrüchte und der Zwischen- • Beim Anbau von Zuckerrüben und anderen von Nematoden fruchtmischung sind insbesondere in höheren Lagen die gefährdeten Kulturen sind nematodenresistente Sorten zu Temperaturansprüche, die Spätsaatverträglichkeit, die Frost- bevorzugen, die den Schlupf von Nematoden anregen und härte und die Konkurrenzkraft gegenüber Ausfallgetreide, als Fehlwirt dienen. Verunkrautung und Verungrasung zu beachten. Es sind aber ggf. negative Wechselwirkungen hinsichtlich Krankheits- Anbautechnik befall ebenfalls zu beachten, wie z. B. die Übertragung der Eisenfleckigkeit, Kohlhernie, etc. • Für eine erfolgreiche Etablierung von Zwischenfrüchten • Zwischen Ernte der Vorkultur und Aussaat der folgenden sollten diese möglichst bald nach dem Räumen der Vorfrucht Hauptkultur sollten mindestens 50 Vegetationstage mit gesät werden. Tagesdurchschnittstemperaturen über 9 °C liegen. Eine • Die Aussaat mit der Sämaschine ist in der Regel insbesondere Übersicht dazu ist im Internetangebot des Landwirtschaft- bei Zwischenfruchtmischungen den anderen Aussaattech- lichen Technologiezentrums Augustenberg (LTZ) unter niken vorzuziehen. www.ltz-augustenberg.de (Kulturpflanzen >Ackerbau • Die empfohlenen Mindestaussaatmengen sollten nicht >Zwischenfrüchte und Untersaaten) abrufbar. maßgeblich unterschritten werden. Zu lichte Bestände In dieser Zeit muss den Pflanzen ausreichend Wasser aus unterdrücken den Ausfallaufwuchs der Vorfrucht und Un- Niederschlägen und/oder Bodenwasservorräten zur Ver- kräuter ungenügend und haben ein geringeres Nährstoff- fügung stehen. Hierzu bietet sich besonders die Stellung anreicherungsvermögen. der Zwischenfrucht nach Winterungen vor Sommerungen • Bei herbizidempfindlichen Zwischenfrüchten und zur an (z. B. zwischen Wintergetreide und Mais/Zuckerrüben/ Bekämpfung von ausgesamten oder nicht abgestorbenen Kartoffeln/Sommergetreide/Soja). Zwischenfrüchten in der Sommerung ist ggfs. die Herbi- • Bei der Wahl der richtigen Pflanzenarten für die Zwischen- zidstrategie in der Fruchtfolge anzupassen. früchte muss die Hauptfrucht in der Fruchtfolge berück- • Fördertechnisch ist bei den Maßnahmen Begrünung im sichtigt werden, um folgende negative Fruchtfolgeeffekte Acker-/Gartenbau (Maßnahme E 1.1) und Begrünungs- zu vermeiden: mischungen im Acker-/Gartenbau (Maßnahme E 1.2) ein - Pflanzenarten, die in der Fruchtfolge als Hauptfrucht an- Umbruch bereits Ende November möglich. Um die mit gebaut werden, sollten nicht als Zwischenfrucht angebaut dem Zwischenfruchtanbau verbundenen Ziele zum Was- werden. ser- und Erosionsschutz zu erreichen, ist es jedoch unter - In Raps- und Gemüsefruchtfolgen mit Kohl sollten Kreuz- Berücksichtigung der jeweiligen Standortverhältnisse und blütler wie Senf, Ölrettich, Rübsen oder Markstammkohl der Fruchtfolge anzustreben, die Zwischenfrüchte möglichst nicht als Zwischenfrüchte ausgesät werden (Wirtspflan- lange auf der Fläche zu belassen (ggf. Maßnahme F 1). zen für verschiedene Kreuzblütlerkrankheiten wie z. B. Kohlhernie). Zur Förderung des Zwischenfruchtanbaus werden in FAKT - In engen Getreidefruchtfolgen sollte der Anbau von die Maßnahmen E 1.1 (Begrünung im Acker-/Gartenbau), E 1.2 Gräsern und Getreidearten als Zwischenfrüchte nur (Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau) und F 1 (Win- eingeschränkt erfolgen (Zwischenwirte und grüne Brücke terbegrünung) angeboten. Bei der FAKT-Maßnahme E 1.1 sind für Pilzkrankheiten und Schädlinge wie z. B. Getreide- auch Untersaaten möglich. läuse). - In Kartoffelfruchtfolgen sollten weder Senf noch Phacelia als Zwischenfrucht angebaut werden (Übertragung des bodenbürtigen Rattlevirus (Eisenfleckigkeit)). 5
IIa. FAKT-Begrünungsmaßnahmen FA K T- M AS S NA H M E E 1. 2 : B E GR ÜNUNGS M I S C H UNGE N I M AC K E R - /GA RT E NB AU FAKT- MASSN AHM E E 1. 1: B E G R Ü N U N G I M ACKER- / G ART E N B AU Was wird verlangt? Was wird verlangt? • Eigenmischungen sind von der Förderung ausgeschlossen (zulässige Mischungen (s. u.) abrufbar auf der Internetsei- • Begrünungsaussaat in Form von Unter- oder Blanksaaten te des LTZ unter Kulturpflanzen >Zwischenfrüchte und bis Mitte September mit dem Ziel einer ordnungsgemäßen Untersaaten) Bestandsetablierung. Das alleinige Auflaufenlassen von • Aussaat der Zwischenfruchtmischungen bis spätestens Ende Ausfallgetreide oder Ausfallraps bzw. die Selbstbegrünung August mit dem Ziel der ordnungsgemäßen Bestandsent- kann nicht gefördert werden. wicklung. • Keine Verwendung landwirtschaftlicher Kulturpflanzen in • Keine Nutzung des Aufwuchses (auch im Folgejahr); Aus- Reinsaat für die Begrünung. nahme: Beweidung durch Wanderschäfer ist möglich. • Keine Nutzung des Aufwuchses (auch im Folgejahr); Aus- • Mulchen/Einarbeiten des Aufwuchses nicht vor Ende No- nahme: Beweidung durch Wanderschäfer ist möglich. vember. • Mulchen/Einarbeiten des Aufwuchses nicht vor Ende No- • Ein Einsatz von Herbiziden von der Aussaat der Zwischen- vember. frucht bis zur Einsaat der Nachfrucht ist nicht zulässig. • Ein Einsatz von Herbiziden von der Aussaat der Zwischen- Hiervon ausgenommen ist die Applikation nach dem völ- frucht bis zur Einsaat der Nachfrucht ist nicht zulässig. ligen Absterben oder der mechanischen Zerkleinerung des Hiervon ausgenommen ist die Applikation nach dem völ- Zwischenfruchtbestandes unmittelbar zur Vorbereitung der ligen Absterben oder der mechanischen Zerkleinerung des Aussaat der Nachfrucht. Zwischenfruchtbestandes unmittelbar zur Vorbereitung der • Zwischen zwei Begrünungen auf derselben Fläche muss in Aussaat der Nachfrucht. jedem Fall eine Hauptkultur stehen. • Zwischen zwei Begrünungen auf derselben Fläche muss in • Nach FAKT- Begrünungen kann keine FAKT-Brachebegrü- jedem Fall eine Hauptkultur stehen. nung mit Blühmischungen gefördert werden. • Nach FAKT-Begrünungen kann keine FAKT-Brachebegrü- • Die Maßnahme kann nicht gleichzeitig als ÖVF anerkannt nung mit Blühmischungen gefördert werden. werden, kann jedoch auf der Fläche mit den FAKT-Maß- • Die Maßnahme kann nicht gleichzeitig als ÖVF anerkannt nahmen F 2—F 4 kombiniert werden. werden, kann jedoch auf der Fläche mit den FAKT-Maß- nahmen F 2—F 4 kombiniert werden. Mischungen Empfehlungen zur Aussaat • Zur Begrünung werden vorgegebene Saatgutmischungen mit mind. fünf Mischungskomponenten entsprechend den • Die Aussaat sollte schnellstmöglich nach der Ernte, möglichst zulässigen Arten gemäß ÖVF (Tabelle 2) verwendet. jedoch bis Ende August erfolgen. Bei Aussaat bis spätestens - Fünf Arten mit jeweils mind. 5 %-Anteil Samen. Mitte September sind spätsaatverträgliche Mischungspartner - Eine Art darf keinen höheren Anteil als 50 % an den Samen zu empfehlen (z.B. Senf). der Mischung enthalten. • Geringe Aussaatstärken gefährden den Erfolg der Zwi- - Gräser max. 60 % Anteil an den Samen der Mischung. schenfrucht. - Nachweis über Sackanhänger und Lieferschein. • Bei der Wahl der Zwischenfruchtart sollten, besonders bei • Im Landhandel sind Saatgutmischungen erhältlich, deren Reinsaaten, die betriebliche Fruchtfolge und Anbaupausen Mischungsverhältnisse auf die Einhaltung der Kriterien beachtet werden. durch das LTZ geprüft wurden. Eine Liste der zugelassenen Zwischenfruchtmischungen gemäß FAKT E 1.2 und F 1 ist auf der Internetseite des LTZ unter Kulturpflanzen >Zwi- schenfrüchte und Untersaaten abrufbar. 6
TABELLE 2: ZU LÄ SSIG E ART E N F Ü R KU L T U RP F L A N ZEN MI S C H U N G EN ZU M ZWI S C H EN FR U C H TA N B AU A LS Ö KO LO G I S C H E VO RRAN G F L ÄCHE (2 KO MP O N E N T E N N Ö TI G , MI N D EST- S A MEN A N TEI LE S I EH E TEX T) U N D FÜ R D I E F A K T- M ASSN AHME N E 1 .2 U N D F 1 (5 KO MPO N EN TEN N Ö TI G , MI N D EST- S A MEN A N TEI LE S I EH E TEX T ) Gräser Bastardweidelgras Deutsches Weidelgras Einjähriges u. Welsches Knaulgras Rauhafer (Lolium x boucheanum) (Lolium perenne) Weidelgras (Dactylis glomerata) (Avena strigosa) (Lolium multiflorum) Wiesenschweidel Mohrenhirse Sudangras Sorghumhybriden (Festulolium) (Sorghum bicolor) (Sorghum sudanense) (Sorghum bicolor x Sorghum sudanense) Andere Arten Ackerbohne Alexandriner Klee Abessinischer Senf Blasenfrüchtiger Klee Blaue Lupine (Vicia faba) (Trifolium alexandrinum) (Brassica carinata) (Trifolium vesiculosum) (Lupinus angustifolius) Bockshornklee Borretsch Braunellen Buchweizen Dill (Trigonella foenum-graecum) (Borago officinalis) (Prunella spp.) (Fagopyrum spp.) (Anethum graveolens) Dost Echtes Johanniskraut Echtes Labkraut Einjährige Luzerne Erdklee (Origanum spp.) (Hypericum perforatum) (Galium verum) (Medicago scutellata) (Trifolium subterraneum) Esparsetten Färberdistel, Saflor Fenchel Futtererbse Futterkohl, Markstammkohl (Onobrychis spp.) (Carthamus tinctorius) (Foeniculum vulgare) (Pisum sativum subsp. (Brassica oleracea var. arvense) medullosa) Gartenkresse Gelbe Lupine Gewöhnlicher Natternkopf Hopfenklee (Gelbklee) Hornschotenklee (Lepidium sativum) (Lupinus luteus) (Echium vulgare) (Medicago lupulina) (Lotus corniculatus) Ostindischer Hanf Inkarnatklee Karden Klatschmohn Königskerzen (Crotalaria juncea) (Trifolium incarnatum) (Dipsacus spp.) (Papaver rhoeas) (Verbascum spp.) Koriander Kornblume Kornrade Kümmel Leimkräuter (Coriandrum sativum) (Centaurea cyanus) (Agrostemma githago) (Carum carvi) (Silene spp.) Lein Leindotter Linse Luzerne Malven (Linum usitatissimum) (Camelina sativa) (Lens culinaris) (Medicago sativa) (Malva spp.) Mangold Margerite Mariendistel Michels Klee Nachtkerzen (Beta vulgaris subsp. cicla var. cicla) (Leucanthemum vulgare) (Silybum marianum) (Trifolium michelianum) (Oenothera spp.) Ölrettich, Meliorationsrettich Pannonische Wicke Persischer Klee Petersilie Phazelie (Raphanus sativus) (Vicia pannonica) (Trifolium resupinatum) (Petroselinum crispum) (Phacelia tanacetifolia) Pippau Platterbsen außer breit- Rainfarn Ramtillkraut Raps (Crepis spp.) blättrige Platterbse (Tanacetum vulgare) (Guizotia abyssinica) (Brassica napus) (Lathyrus spp. ohne Lathyrus latifolius) Rauke, Rucola Reseden Ringelblume Rotklee Rübsen, Stoppelrüben (Eruca sativa) (Reseda spp.) (Calendula officinalis) (Trifolium pratense) (Brassica rapa) Saatwicke Sareptasenf Schabziger Klee Schwarzer Senf Schwarzkümmel (Vicia sativa) (Brassica juncea) (Trigonella caerula) (Brassica nigra) (Nigella spp.) Schwedenklee (Bastardklee) Seradella Sojabohne Sonnenblume Sparriger Klee (Trifolium hybridum) (Ornithopus sativus) (Glycine max) (Helianthus annuus) (Trifolium squarrosum) Spinat Spitzwegerich Steinklee Tagetes Taubnesseln (Spinacia spp.) (Plantago lanceolata) (Melilotus spp.) (Tagetes spp.) (Lamium spp.) Weiße Lupine Weißer Senf Weißklee Wiesenknopf Wiesensalbei (Lupinus albus) (Sinapis alba) (Trifolium repens) (Sanguisorba spp.) (Salvia pratensis) Wilde Möhre Zottelwicke (Daucus carota subsp. carota) (Vicia villosa) 7
• Die Einhaltung der Kriterien muss mit der Bezeichnung ponenten verwendet. Nachweis über Sackanhänger und Die Saatgutmischung entspricht hinsichtlich Arten und Mi- Lieferschein. schungsanteilen den Anforderungen der FAKT-Maßnahmen • Aussaat der Begrünung im Antragsjahr bis spätestens 31.08. E 1.2 „Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau“ und F 1 mit dem Ziel der ordnungsgemäßen Bestandsentwicklung. „Winterbegrünung“ im Lieferschein vermerkt sein. • Keine Nutzung des Aufwuchses (auch im Folgejahr); Aus- Die Zusammensetzung der oben genannten Zwischen- nahme: Beweidung durch Wanderschäfer ist möglich. fruchtmischungen erfüllt grundsätzlich auch die Vorgaben • Die Einarbeitung des Aufwuchses ist frühestens nach dem für Ökologische Vorrangflächen. Beispiele für mögliche 15.01. des Folgejahres möglich. Das Walzen, Mulchen, Schle- Mischungen nach FAKT und als ÖVF gibt Tabelle 3. geln oder Häckseln der Pflanzen ist zulässig. • Bei der Auswahl der Mischungen sollten auch die grundsätz- • Ein Einsatz von Herbiziden vor der Aussaat der Zwischen- lichen Überlegungen zu Standort und Fruchtfolge beachtet frucht bis zur Einsaat der Folgekultur ist nicht zulässig. werden. Hiervon ausgenommen ist die Applikation nach dem völ- ligen Absterben oder der mechanischen Zerkleinerung des Empfehlungen zu Aussaat, Fruchtfolge und Zwischenfruchtbestandes unmittelbar zur Vorbereitung der Einarbeitung Aussaat der Folgekultur. • Zwischen zwei Begrünungen auf derselben Fläche muss in • Die Aussaat sollte möglichst bald nach dem Räumen der jedem Fall eine Hauptkultur stehen. Vorfrucht mit der Sämaschine erfolgen (höchste Auflaufraten bei Einsaat innerhalb eines Tages nach dem Mähdrusch). Es gelten die gleichen Aussagen zu Mischungen und die • Eine Aussaat mit Schleuderstreuer ist wegen der Gefahr der gleichen Empfehlungen zu Aussaat, Fruchtfolgegestaltung und Entmischung und dem erhöhten Risiko eines mangelhaften Einarbeitung, wie sie zur FAKT-Maßnahme E 1.2 „Begrünungs- Auflaufens der Zwischenfrucht nicht empfehlenswert. mischungen im Acker-/Gartenbau“ zusammengestellt sind. • Die Aussaatempfehlungen der Mischungsanbieter sollten Allgemein wird von winterharten Mischungspartnern abgeraten. nicht unterschritten werden. Je nach Standortverhältnissen und Nachfrucht können winter- • Zur Förderung des Bodenlebens ist ein Walzen oder Mul- harte Arten jedoch hinsichtlich der Nährstoffkonservierung chen der Zwischenfruchtmischungen und mischendes Ein- besonders bei später Einarbeitung von Vorteil sein. Jedoch ist arbeiten dem Einpflügen noch stehender grüner Bestände auf die Bekämpfbarkeit der Arten vor und/oder in der Nach- vorzuziehen. frucht zu achten. • Eine N-Düngung zu Zwischenfrüchten ist nach der neuen TA B E L L E 3: B EISPIELE FÜR ZWISCHENFRUCHTM ISCHUNGEN DüV nur dann erlaubt, wenn eine Ernte der Zwischenfrucht FÜ R Ö KO LO G I S C H E VO R R A N G FLÄ C H EN U N D noch im laufenden Jahr vorgesehen ist. Da dies unvereinbar D I E FA K T- MAS S N A H MEN E 1. 2 U N D F 1 ist mit anderen Bestimmungen dieser Fördermaßnahme, Art Gew. % TKG Samen ist eine N-Düngung im Rahmen dieser FAKT-Maßnahme anteil % ausgeschlossen. Zur Sicherung des Wachstums sind legume Gelbsenf 33 6 50 ÖVF Mischungspartner (z. B. Erbsen, Ackerbohnen oder Som- Ölrettich 66 12 50 Rauhhafer 14 23 53 merwicken) empfehlenswert. ÖFV Futtererbsen 86 160 47 Gelbsenf 20 6 30 FAKT- MASSN AHM E F 1: WI N T E R B E G R Ü N UNG Ölrettich 20 12 15 FAKT Ramtillkraut 10 3 28 Sonnenblumen 40 68 5 Da die Bindung an die Wasserkulisse ab 2020 entfällt, Inkarnatklee 10 4 22 entspricht die Maßnahme, bis auf den längeren Verbleib des Alexandriner Klee 4 3 34 Futtererbse 62 160 10 Aufwuchses auf der Fläche, der Maßnahme E 1.2. FAKT Sommerwicke 24 60 10 Rauhhafer 7 23 8 Phacelia 3 3 38 Was wird verlangt? Der geforderte Mindestanteil einer Art bezieht sich nicht auf Ge- wichtsprozente (Spalte Gew. %), sondern auf die Anteile der Samen • Zur Begrünung werden vorgegebene Saatgutmischungen in einer Mischung (Spalte Samenanteil %), der mit Hilfe des Tausend- (s. Maßnahme E 1.2) mit mindestens fünf Mischungskom- korngewichts TKG ermittelt wird . 8
IIb. Zwischenfrüchte als Ökolo • Bei Zwischenfruchtmischungen sind nur die Arten zulässig, die in Tabelle 2 aufgelistet sind. Dabei darf eine Art max. gische Vorrangfläche (Greening) einen Anteil von 60 % an den Samen der Mischung enthalten und der Anteil von Gräsern darf 60 % an den Samen der Was wird verlangt? Mischung nicht überschreiten. Achtung: Der Mindestanteil einer Art bezieht sich nicht auf Gewichtsprozente sondern • Aussaat von Zwischenfruchtmischungen mit mindestens zwei auf die Anteile der Samen in einer Mischung. Beispiele Arten oder eine Untersaat von Gras in eine Hauptkultur. hierzu sind aus Tabelle 3 ersichtlich. Eigenmischungen sind zulässig, sofern die untenstehenden • Bei der Zusammenstellung der Arten für Mischungen sollte Vorgaben eingehalten werden. neben den grundsätzlichen Überlegungen auch das geplante • Aussaat bis spätestens 01.10. Saatverfahren berücksichtigt werden. Insbesondere bei Saat- • Die Einarbeitung des Aufwuchses ist frühestens nach dem verfahren ohne Sämaschine besteht ein hohes Entmischungs- 15. Januar des Folgejahres möglich. Das Walzen, Mulchen, risiko bei Arten mit deutlichen Korngrößenunterschieden. Schlegeln oder Häckseln der Pflanzen ist zulässig. • Der Aufwuchs darf im Antragsjahr (= Ansaatjahr) nicht Empfehlungen zu Aussaat, Fruchtfolgestellung und genutzt werden; Ausnahme: Beweidung durch Schafe und Einarbeitung Ziegen ist möglich. Nutzung im Folgejahr ist möglich. • Zwischenfrüchte können nicht als Kultur zur Erfüllung der • Die Aussaat sollte schnellstmöglich nach der Ernte, möglichst Anbaudiversifizierung im Folgejahr herangezogen werden. jedoch bis Ende August erfolgen. Bei Aussaat im September Das heißt, dass der Kulturwechsel bis zum 01.06. des Fol- sind spätsaatverträgliche Mischungspartner (z. B. Gelbsenf) gejahres erfolgt sein muss. zu empfehlen. • Kein Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutz- • Geringe Aussaatstärken gefährden den Erfolg der Zwi- mitteln, mineralischen Stickstoffdüngern und Klärschlamm schenfrucht. nach Ernte der Vorfrucht im Antragsjahr bis zur Vorbereitung • Bei frühen Sommerungen als Folgefrucht, wie z. B. Sommer- der Folgefrucht, frühester Einsatz jedoch 16.01. Das heißt, getreide oder Zuckerrüben, ist besonders auf schweren bis das Pflanzenschutzmittelverbot bezieht sich auch bereits auf mittleren Böden die geringe bis fehlende Frostgare durch die vorbereitende Maßnahmen zur Aussaat der Zwischenfrucht lange Bodenbedeckung und späte Einarbeitung zu beachten. und auf das Beizen des Zwischenfruchtsaatguts. • Bei späten Sommerungen wie z. B. Mais ist insbesondere auf • Für Kontrollzwecke sind amtliche Saatgutetiketten und leichten bis mittleren Böden eine Mulch- oder Direktsaat Rechnungen aufzubewahren. Bei selbst gemischtem Saat- in die abgestorbene Zwischenfrucht anzustreben. gut sind Proben der Saatgutmischungen zu ziehen und aufzubewahren. Zwischenfrüchte sind als Ökologische Vorrangfläche mit dem Faktor 0,3 anrechenbar. Mischungen • Eigenmischungen sind bei Zwischenfruchtmischungen als Ökologische Vorrangfläche zulässig; es ist jedoch die Zu- sammensetzung zu dokumentieren. Die Mischungszusam- mensetzung kann auch mit einer im Internet erhältlichen EDV-Anwendung berechnet werden. Die Anwendung wird auf den Internetseiten www.ltz-augustenberg.de unter „Kul- turpflanzen/Ackerbau/Zwischenfrüchte und Untersaaten“ kostenlos zur Verfügung gestellt. 9
Brachebegrünung mit einer einjährigen Blühmischung Foto: Dr. Erich Unterseher/LTZ III. FAKT-Brachebegrünungen mit Die Qualitätsanforderungen an das Saatgut für die FAKT Maßnahmen E 2.1 und E 7 wurden präzisiert und sind seit dem Blühmischungen Ansaatjahr 2018 verbindlich einzuhalten (s.u.). IIIA. FAKT- MASSN A H M E N E 2 . 1 U N D E 7 ( U ND NOCH BE ST E HE N D E E 2. 2. M AS S N A H M E N ) Zielsetzung Die Brachebegrünung kann mit der Aussaat von vorgege- Es wird ein vielfältiges und qualitativ hochwertiges Nah- benen einjährigen Blühmischungen (FAKT-Mischung M1 und rungsangebot für Insekten, unter anderem für Honig- und M2) und überjährigen Blühmischungen (FAKT-Mischung M3) Wildbienen, geschaffen. Es entsteht ein Lebens-, Brut- und erfolgen. Für die Aussaat für Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen Rückzugsraum für eine Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten; (E 7) ist nur die überjährige Mischung M 3 zulässig; die Maß- Wildtiere finden nicht nur Nahrung, sondern auch Schutz und nahme muss für 5 Jahre auf derselben Fläche stattfinden. Für Deckung, insbesondere durch die Maßnahme E 7. die Maßnahme E 7 werden in den Jahren nach der Aussaat Die Vielfalt an Farben, Formen und Struktureffekten wer- jeweils Bodenbearbeitung und Neueinsaat wechselnd auf einer ten das Landschaftsbild besonders in ackerbaulich geprägten Fläche von mindestens 1/3 bis maximal 2/3 der Förderfläche Landschaften deutlich auf. durchgeführt. Durch die durchgehende Begrünung bei Aussaat der über- Die Verlängerung einer zum 31. Dezember 2019 ausgelau- jährigen Mischungen im Herbst wird die Konservierung von fenen 5-jährigen Verpflichtung für die Maßnahme E 2.2 (FAKT Nährstoffen vor dem Winter und eine gute Durchwurzelung Brachebegrünung mit Blühmischungen mit Anrechnung als erreicht, was nicht nur die Bodenfruchtbarkeit verbessert, ÖVF) ist nicht möglich. Es besteht inzwischen die Möglich- sondern auch den Nährstoffaustrag in Grund- und Oberflächen- keit, die ÖVF für das Greening durch ein- oder mehrjährige wasser sowie die Bodenerosion vermindert. Die Maßnahme E Honigbrachen zu erbringen. 7 bietet Niederwild und Insekten Verstecke und Überwinte- Für die Maßnahme E 2.1 werden ab 2020 max. 10 ha je rungsmöglichkeiten im Winterhalbjahr und Nahrungsquellen Betrieb gefördert. Eine Beantragung von mehr als 7 ha ist aller- im Spätsommer und Frühjahr. dings nur bis zu einer Fläche von maximal 50 % der gesamten betrieblichen Ackerfläche im Jahr der Antragsstellung möglich. Was wird verlangt? Bei streifenförmiger Ansaat für die Maßnahme E 2.1 muss der Streifen mindestens 5 Meter breit sein. • Aussaat von vorgegebenen ein- oder überjährigen Blühmischun- Die Maßnahme E 7 sieht eine Mindestbreite von 10 Metern gen (Tabellen 4 und 5) auf aus der Erzeugung genommenen bei einer Mindestgröße des förderfähigen Einzelschlags von 0.3 Ackerflächen. Nachweis über Sackanhänger und Lieferschein. ha vor. Die in 2019 geltende Begrenzung auf 2 ha für Maßnahme • Für E 2.1 (und E 2.2) Aussaat der überjährigen Mischung E 7 ist ab 2020 aufgehoben. M3 vor dem Jahr der Antragstellung bis spätestens 15. 10
TABELLE 4: ZU SA MME N SE T Z U N G DE R E IN J ÄHRIG EN B LÜ H MISCHU N G E N M1 U N D M2 F Ü R D I E M ASSN AHME N E 2 .1 U N D E 2 .2 Pflanzenarten M1 M2 Deutscher Name Botanischer Name Gewichts% Gewichts% Phacelia Phacelia tanacetifolia 10 12 Buchweizen Fagopyrum esculentum 22,5 0 Ramtillkraut Guizotia abyssinica 2 7,5 Gelbsenf Sinapsis alba 2 0 1. Jahr: Einsaat auf 2. Jahr: Neueinsaat 3. Jahr: Neueinsaat Ringelblume Calendula officinalis 3 6 kompletter Fläche, auf 50% der Fläche, und Brachefläche keine Pflege 50% keine Pflege werden getauscht Ölrettich Raphanus sativus 2 0 Borretsch Borago officinalis 2 3 Öllein, Saatlein Linum usitatissimum 4 10 • Die Anwendung von N-haltigen Düngemitteln und von Pflan- Persischer Klee Trifolium resupinatum 5 5 zenschutzmitteln ist nicht erlaubt, d. h. auch ein Einsatz von Sonnenblume Helianthus annuus 12 17 Herbiziden zur Beseitigung des Aufwuchses ist nicht zulässig. Inkarnatklee Trifolium incarnatum 8 10 Kornblume Centaurea cyanus 6 6 Hiervon unberührt ist ein Einsatz von Herbiziden unmittelbar Klatschmohn Papaver rhoeas 0,5 0,5 zur Vorbereitung der Aussaat der Folgekultur, z. B. Winterraps Koriander Coriandrum sativum 3 5 oder Wintergetreide. Eine auf die Brachebegrünung folgende Dill Anethum graveolens 2 2 Brachebegrünung stellt keine Folgekultur in diesem Sinne Sommerwicke Vicia sativa 6 6 Saat-Esparsette Onobrychis viciifolia 5 5 dar. Eine Herbizidanwendung ist daher hier nicht zulässig. Fenchel Foeniculum vulgare 5 5 • In Problem- und Sanierungsgebieten von Wasserschutzge- bieten sind die Auflagen der SchALVO einzuhalten. M2 enthält keinen Buchweizen und keine Kreuzblütler und ist daher für Betriebe mit einem hohen Anteil an Kreuzblütlern, Zuckerrüben • Die Etablierung der überjährigen Brachebegrünung mit oder Soja geeignet . Blühmischungen kann im Aussaatjahr nicht als Zwischen- frucht zur Anerkennung als Ökologische Vorrangfläche September oder der einjährigen Mischungen M1 und M2 beantragt werden. im Antragsjahr bis spätestens 15. Mai. • Wenn im Vorjahr eine FAKT-Begrünungsmaßnahme beantragt • Für E 7 Aussaat der überjährigen Mischung M3 bis spätes- oder ausgesät wurde (E 1.1, E 1.2 oder F 1) ist die Beantragung tens 15. Mai (10 kg/ ha). Diese Maßnahme ist 5 Jahre auf oder Förderung von Brachebegrünungen nicht möglich. derselben Fläche durchzuführen. • Bei E 7: Im letzten Jahr der Verpflichtung ist eine acker- • Ein Schröpfschnitt der Blühmischungen ist ab dem 15. Juli bauliche Nutzung (Vorbereitung der Folgekultur) ab dem möglich, wenn der Anteil nicht ausgesäter Arten einen De- 1. September möglich. ckungsgrad von mehr als 75 % ausmacht. Für die Maßnahme • Qualitätsanforderungen an das Saatgut: E 7 ist dieser Schröpfschnitt nur in den jeweils im selben - Die Blühmischungen dürfen keinen Besatz an Rumex- Jahr neu angesäten Flächenanteilen möglich. Arten, Flughafer, Taubem Hafer, Ackerfuchsschwanz, • Bei E 2.1: Mulchen/Einarbeiten des Aufwuchses nicht vor Kreuzkraut, Zackenschötchen, Riesenbärenklau, Ambrosia Ende November bzw. ab September bei Anbau einer Win- oder Seide aufweisen. terkultur. - Bei Ringelblume sind ausschließlich nichtgefüllte Sorten und • Bei noch bestehenden E 2.2 Maßnahmen: Mulchen/Einar- bei der Sonnenblume Trachtsorten, die Pollen und Nektar beiten des Aufwuchses ab September bei Anbau einer Win- spenden, zu verwenden. Die Kornblume muss ungefüllt terkultur. Bei einer nachfolgenden Sommerkultur Mulchen und blau sein. Auch darf nur der „Echte Buchweizen“ und des Aufwuchses nicht vor Ende November und Einarbeiten kein „Tartarischer Buchweizen“ zugemischt werden. nicht vor dem 1. Januar des Folgejahres. - Weitere Vorgaben, auch bzgl. der Nutzung von Wild- und • Bei E 7: Winterruhe bis einschließlich 15. Januar. Danach Kulturarten, finden sie auf den Internetseiten des LTZ Mulchen und Bodenbearbeitung für die Neueinsaat mit M 3 im Dokument „Qualitätsanforderungen an das Saatgut auf ca. der Hälfte der Fläche (mind. 1/3, max. 2/3). Neueinsaat für Brachebegrünungen“. bis zum 15. Mai. In den Folgejahren Bodenbearbeitung und Diese Qualitätsvorgaben sind für die Mischungen M1 und Neueinsaat auf der Förderfläche im Wechsel. M2 seit 2018 und für die überjährige Mischung M3 seit dem 11
TABE L L E 5: ZU SA M M EN SE T Z U N G DE R Ü BE RJ ÄHRIG EN Bodenvorbereitung B LÜ H M I S CHU N G M3 Pflanzenarten • Herstellung eines lockeren und feinkrümeligen Saatbetts Gewichts% Deutscher Name Botanischer Name (wg. Feinsämereien); optimal: nach Bearbeitung den Boden Kornrade Agrostemma githago 3 vor der Aussaat absetzen lassen (2—3 Wochen). Kornblume Centaurea cyanus 1,5 Wilde Möhre Daucus carota 1 • Bei starkem Unkrautauflauf ggf. vor der Aussaat nochmals Buchweizen Fagopyrum esculentum 10 bearbeiten. Klatschmohn Papaver rhoeas 0,3 • Standorte mit starkem Unkrautdruck, insbesondere durch Luzerne Medicago sativa 3 Wurzelunkräuter, sind ungeeignet. Weißer Steinklee Melilotus alba 0,5 Schafgarbe Achillea millefolium 0,1 Wiesenflockenblume Centaurea jacea 0,5 Aussaat Gemeiner Natternkopf Echium vulgare 0,3 Wiesen-Margerite Leucanthemum vulgare 0,5 Großblütige Königskerze Verbascum densiflorum 0,2 • Aussaat bei den einjährigen Mischungen und bei Ansaat der Dost Origanum vulgare 0,1 überjährigen Mischung für E 7 Anfang April bis Anfang Phacelia Phacelia tanacetifolia 2 Mai (Aussaattermin Mais); bei der überjährigen Mischung Gelbsenf Sinapis alba 15 für die Maßnahmen E 2.1 und E 2.2 möglichst bald nach Hornklee Lotus corniculatus 1 Saatwicke Vicia sativa 3 der Getreideernte, da sich bei späten Aussaatterminen das Gelber Steinklee Melilotus officinalis 1 Verunkrautungsrisiko erhöht. Futter-Esparsette Onobrychis viciifolia 4 • Flache Aussaat mit der Drillmaschine; minimale bzw. ober- Rotklee Trifolium pratense 2 Winterwicke Vicia villosa 2 flächige Einarbeitung (mit Striegel), da Mischungen auch Wundklee Anthyllis vulneraria 1 Lichtkeimer enthalten. Winterraps Brassica napus 2 • Nach Aussaat anwalzen, damit Bodenkontakt hergestellt wird. Kümmel Carum Carvi 1 • Keimlinge benötigen drei Wochen ausreichend Feuchtigkeit; Koriander Coriandrum sativum 7 Fenchel Foeniculum vulgare 2 Trockenphasen meiden. Inkarnatklee Trifolium incarnatum 8 Sonnenblumen Helianthus annuus 6 Aussaatstärke Winterrübsen Brassica rapa 4 Waldstaudenroggen Secale multicaule 12 Borretsch Borago officinalis 3 • Für E 2.1 und E 2.2 i. d. R. mind. 15 kg/ha; bei voraussichtlich Kresse Lepidium sativum 3 starker Unkrautkonkurrenz mit Sommerunkräutern wie Diese Mischung ist für die Maßnahmen E 2.1, E 2.2 und E 7 zulässig. Melde, Hirse oder Franzosenkraut Saatstärke ggf. erhöhen. • Für E 7 reduzierte Aussaatstärke (10 kg/ha). Antragsjahr 2019 verbindlich. Der Hinweis „FAKT M1“ • Bewährt hat sich Strecken mit Sand, Sägemehl oder Schrot (oder entsprechend M 2 oder M3) muss auf Sackanhänger auf 50—100 kg/ha. und Lieferschein abgedruckt sein. Fruchtfolge Weitere Informationen bei www.ltz-augustenberg.de unter Arbeitsfelder >Greening und FAKT >Informationen zu FAKT. Bei einem Folgeanbau von Blühmischungen auf derselben Fläche über mehrere Jahre kann sich ggf. der Unkrautdruck Mischungen erhöhen. Als nachfolgende Kulturarten sollten daher solche ge- wählt werden, die eine leichte Unkrautregulierung ermöglichen. Saatgutmischungen können über den Landhandel bezogen werden. Grundsätzlich sind die Blühmischungen für alle acker- Einarbeitung baulichen Standortverhältnisse Baden-Württembergs geeignet. Bei den einjährigen Rezepturen enthält Mischung 2 (M2) keine Fördertechnisch ist wie bei den Maßnahmen Herbstbe- Kreuzblütler und keinen Buchweizen. Daher kommt Mischung grünung im Acker-/Gartenbau (Maßnahme E 1.1) und Begrü- 2 (M2) für Betriebe mit einem hohen Anteil an Kreuzblütlern, nungsmischungen im Acker-/Gartenbau (Maßnahme E 1.2) die Zuckerrüben oder Soja in der Fruchtfolge in Frage. Einarbeitung bei einer nachfolgenden Winterkultur bereits im 12
Herbst möglich (für E 7 im letzten Förderjahr). Um die mit den können, bei Eigenmischungen sind Rückstellproben dem Anbau von Blühmischungen verbundenen Ziele beim notwendig. Wasser-, Boden- und Naturschutz zu erreichen, ist es jedoch • Bei der Zusammenstellung der Arten für Mischungen sollten unter Berücksichtigung der jeweiligen Standortverhältnisse neben den grundsätzlichen Überlegungen auch das geplante und der Fruchtfolge anzustreben, die Bestände über Winter auf Saatverfahren berücksichtigt werden. Insbesondere bei Saat- der Fläche zu belassen. Das Walzen, Mulchen, Schlegeln oder verfahren ohne Sämaschine besteht ein hohes Entmischungs- Häckseln des Aufwuchses kann das Einarbeiten vorbereiten. Auf risiko bei Arten mit deutlichen Korngrößenunterschieden. erosionsgefährdeten Standorten ist die Bestellung der Folge- • Bei der Wahl der richtigen Pflanzenarten muss die Haupt- kultur mit nicht-wendender Bodenbearbeitung zu bevorzugen. frucht in der Fruchtfolge berücksichtigt werden, um folgende negative Fruchtfolgeeffekte zu vermeiden: IIIB. BRACHF L Ä C H E N M I T E I N - O D E R - In Raps- und Gemüsefruchtfolgen mit Kohl sollten Kreuz- MEHRJ ÄHRI G E N H O N I G P FLA N Z E N blütler wie Senf oder Ölrettich nicht ausgesät werden (Wirtspflanzen für verschiedene Kreuzblütlerkrankheiten Was wird verlangt? wie z. B. Kohlhernie). - In Kartoffelfruchtfolgen sollten weder Senf noch Phacelia • Aussaat von ein- oder mehrjährigen Blühmischungen (ma- angebaut werden (Übertragung des bodenbürtigen Ratt- ximal 3 Jahre). Eigenmischungen sind zulässig (s.u.). levirus (Eisenfleckigkeit)). • Aussaat bis 31.05. des Antragsjahres, die Empfehlungen für die FAKT-Brachebegrünung E 2.1 gelten auch hier. Pflege/Nutzung • Eine Beweidung mit Schafen oder Ziegen ist ab dem 1.10. möglich • Aussaat reicht im Antragsjahr als Mindesttätigkeit aus. • Einarbeitung des Aufwuchses der einjährigen Mischung • Mehrjährige Mischungen in den Folgejahren: Mähen oder frühestens ab 1.10., wenn eine Winterkultur folgt, die erst Mulchen und Abfahren des Schnittguts bzw. zerkleinern im folgenden Jahr geerntet wird, ansonsten Einarbeitung und auf der Flächen verteilen. Im zweiten Jahr der Brache nicht vor 31.12. mit Honigpflanzen besteht die Möglichkeit eine Ausnah- • Einarbeitung der mehrjährigen Mischung im letzten Standjahr megenehmigung zu beantragen, dass in diesem Jahr keine frühestens ab dem 1.10., wenn eine Winterkultur folgt, die Mindesttätigkeit stattfinden muss. erst im folgenden Jahr geerntet wird. • Bei einjährigen Mischungen besteht die Möglichkeit zur • Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist nicht zulässig. Verwendung für Biogasnutzung, wenn nach Ablauf des Hiervon ausgenommen ist der Einsatz von Pflanzenschutz- Mindeststandzeitraumes geerntet (nach 31.12.) wird und mitteln die unmittelbar der Vorbereitung der Folgekultur neue Folgekultur auf der Fläche angebaut wird (nicht jedoch dienen, frühestens ab dem 01.08. wenn nach der Honigbrache eine Brache folgt). Honigbrachen sind als ÖVF-Flächen mit dem Faktor 1.5 anrechenbar. Mischungen • Einjährige Blühmischungen mit mindestens 10 Arten aus Gruppe A der Tabelle 6 (aus Anlage 5 der dritten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverord- nung), die um Arten aus Gruppe B ergänzt werden können. • Mehrjährige Blühmischungen (maximal 3 Jahre) mit min- destens 5 Arten aus Gruppe A und mindestens 15 Arten aus Gruppe B der Tabelle 6. • Saatgutetiketten mit Angaben der Mischungspartner und die Rechnung müssen für Kontrollzwecke vorgelegt wer- 13
TABE L L E 6 ZU LÄ S SI G E ART E N F Ü R HO N IG BRACHE N ( A N LAG E 5 D ER D R I TTEN V ERO R D N U N G ZU R Ä N D ER U N G D ER D I R EK TZAHL U N G E N -DU RCHF Ü HRU N G SV ERO R D N U N G ) Deutscher Name Botanischer Name Deutscher Name Botanischer Name Gruppe A Echtes Mädesüß Filipendula ulmaria Kornrade Agrostemma githago Fenchel Foeniculum vulgare Dill Anethum graveolens Echtes Johanniskraut Hypericum perforatum Borretsch Borago officinalis Färber-Waid Isatis tinctoria Ringelblume Calendula officinalis Echtes Herzgespann Leonurus cardiaca Leindotter Camelina sativa Fettwiesen-Margerite Leucanthemum ircutianum Färberdistel, Saflor Carthamus tinctorius Margerite Leucanthemum vulgare Kornblume Centaurea cyanus Gewöhnliches Leinkraut Linaria vulgaris Koriander Coriandrum sativum Hornschotenklee Lotus corniculatus Echter Buchweizen Fagopyrum esculentum Kuckucks-Lichtnelke Lychnis flos-cuculi Sonnenblume Helianthus annuus Gewöhnlicher Blutweiderich Lythrum salicaria Weiße Lupine Lupinus albus Moschus-Malve Malva moschata Blaue/ Schmalblättrige Lupine Lupinus angustifolius Luzerne Medicago sativa Gelbe Lupine Lupinus luteus Gelber Steinklee Melilotus officinalis Wilde Malve Malva sylvestris Gemeine Nachtkerze Oenothera biennis Hopfenklee (Gelbklee) Medicago lupulina Saat-Esparsette Onobrychis viciifolia Weißer Steinklee Melilotus albus Gewöhnlicher Dost, Origanum vulgare Acker-Vergissmeinnicht Myosotis arvense Wilder Majoran Echter Schwarzkümmel Nigella sativa Gewöhnlicher Pastinak Pastinaca sativa Serradella Ornithopus sativus Große Bibernelle Pimpinella major Klatschmohn Papaver rhoeas Kleine Bibernelle Pimpinella saxifraga Phazelie Phacelia tanacetifolia Spitzwegerich Plantago lanceolata Futtererbse Pisum sativum Gewöhnliche Braunelle Prunella vulgaris Ölrettich, Meliorationsrettich Raphanus sativus Gelber Wau Reseda lutea Färber-Wau Reseda luteola Wiesensalbei Salvia pratensis Mariendistel Silybum marianum Kleiner Wiesenknopf Sanguisorba minor Weißer Senf Sinapis alba Großer Wiesenknopf Sanguisorba officinalis Alexandriner Klee Trifolium alexandrinum Gemeines Leimkraut Silene vulgaris Inkarnatklee Trifolium incarnatum Durchwachsene Silphie Silphium perfoliatum Rotklee Trifolium pratense Gewöhnliche Goldrute Solidago virgaurea Persischer Klee Trifolium resupinatum Ebensträußige Wucherblume Tanacetum corymbosum Saatwicke Vicia sativa Rainfarn Tanacetum vulgare Zottelwicke Vicia villosa Gewöhnlicher Thymian Thymus pulegioides Gruppe B Schwedenklee (Bastardklee) Trifolium hybridum Schafgarbe Achillea millefolium Weißklee Trifolium repens Kleiner Odermennig Agrimonia eupatoria Großblütige Königskerze Verbascum densiflorium Wald-Engelwurz Angelica sylvestris Mehlige Königskerze Verbascum lychnitis Färber-Hundskamille Anthemis tinctoria Schwarze Königskerze Verbascum nigrum Nesselblättrige Glockenblume Campanula trachelium Violette Königskerze Verbascum phoeniceum Nickende Distel Carduus nutans Für einjährige Honigbrachen müssen mindestens 10 Arten aus der Kümmel Carum carvi Gruppe A gewählt werden, die durch Arten der Gruppe B ergänzt Wiesen-Flockenblume Centaurea jacea werden können. Für mehrjährige Mischungen sind mindestens 5 Skabiosen-Flockenblume Centaurea scabiosa Arten aus Gruppe A und 10 Arten aus Gruppe B nötig. Gewöhnliche Wegwarte Cichorium intybus Wirbeldost Clinopodium vulgare Wiesen-Pippau Crepis biennis Wilde Möhre Daucus carota subsp. carota Wilde Karde Dipsacus fullonum Gewöhnlicher Natternkopf Echium vulgare Schmalblättriges Epilobium angustifolium Weidenröschen 14
Ausbringung von flüssigem Stickstoff-Dünger mittels Sternradtechnik zu Winterweizen im Frühjahr (links), Ausbringung von festem, minerali- schem Stickstoff zu Mais im 4—6 Blattstadium Fotos: Thomas Würfel/LTZ, Jürgen Maier/Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald IV. Weitere ackerbauliche FAKT- • Bei Weizen ist eine zusätzliche N-Qualitätsdüngergabe mit anderer Ausbringungstechnik zulässig. In diesen Fällen ist Maßnahmen die 1. N-Gabe entsprechend (z. B. um 20 %) zu reduzieren. • Zugelassen sind flüssige und feste N-Dünger, die Stickstoff FAKT- MASSN AH M E F 2 : ST I C K STO F F- in möglichst hoher Konzentration als Ammonium oder DEPOT DÜ N G U N G M I T I N JE K T I O N Harnstoff enthalten. • Eigennachweise oder Nachweise über Lohnunternehmen/ Bei diesem Verfahren werden im Boden Nährstoffdepots Maschinenring. mit einer dafür vorgesehenen Injektionstechnik angelegt. Vor- • Vorlage der N-Düngebedarfsermittlung nach Vorgaben zugsweise sollten hierzu ammoniumhaltige Düngemittel meist der Düngeverordnung bei realistischer Ertragserwartung in einer Gabe – je nach Kultur 5 bis 10 cm tief – in den Boden (Mittelwert der vergangenen drei Jahre bei vergleichbarer in der Nähe des Wurzelsystems in flüssiger oder fester Form Bodengüte). eingebracht werden. • Erstellung einer Schlagbilanz. • Bei Depotdüngung zu Gemüse ist im Anschluss zu begrünen. Zielsetzung Der N-Düngebedarf kann über eine im Internet zur Ver- Eine Stickstoff-Depotdüngung mit Injektion kann wesentlich fügung gestellte Online-Anwendung berechnet werden. Die dazu beitragen, den Nitratstickstoffaustrag ins Grundwasser Anwendung steht unter www.duengung-bw.de zur Verfügung. zu reduzieren. Im Boden werden hierzu Depots mit möglichst ammoniumhaltigen Düngemitteln angelegt. Dies reduziert N- Informationen zum System Immobilisierungsprozesse und erhöht die N-Effizienz. Am Rande der Depots wird der Stickstoff langsam als Ammonium freigesetzt Nährstoff- oder N-Depots können auf unterschiedliche Weise und verlustarm von den Pflanzenwurzeln aufgenommen. Dabei geschaffen werden. Bei der Düngung von Wintergetreide im wachsen die Pflanzenwurzeln dem Nährstoffangebot nach; sie Stadium EC 27 bis 31, von Sommergetreide vor oder kurz nach umschließen und durchwurzeln allmählich das gesamte Depot der Saat, von Winterraps ausgangs Winter, aber auch von Mais bis zu dessen vollständiger Entleerung. vor der Saat hat sich die sog. „Sternradtechnik“ bewährt (Bild oben). Bei diesem Verfahren werden punktförmige Depots in Was wird verlangt? einer Tiefe bis 10 cm angelegt. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, linienförmige Depots • Beantragte Fläche liegt außerhalb von Problem- und Sa- im Wurzelraum anzulegen. Insbesondere Kulturarten mit weiten nierungsgebieten. Reihenabständen, wie z. B. Mais oder Kartoffeln, können hiermit • Ausbringung der mineralischen N-Düngemittel erfolgt mög- gedüngt werden. Geräte zur Ausbringung fester mineralischer lichst (kulturartabhängig) in einer Gabe als Depotdüngung N-Dünger, insbesondere zu Mais werden seit wenigen Jahren durch Injektion im Frühjahr zur jeweils ausgewählten Kultur. angeboten (Bild oben). 15
Nicht empfehlenswert und in FAKT nicht förderfähig ist FA K T- M AS S NA H M E F 3 : P R E C I S I ON FA R M ING das Aufbringen von Düngerbändern mit ammoniumhaltigen ( A L S PA K E T ) Düngemitteln an der Bodenoberfläche mittels Schleppschlauch oder Pflanzenschutzspritze, da hierbei größere N-Verluste in Precision Farming steht u. a. für eine teilflächenspezifische Form von Ammoniak entstehen können. Mineraldüngung mit Hilfe von Satelliten-, Sensor- und Droh- nensystemen. Precision Farming berücksichtigt die Heterogenität Aus pflanzenbaulicher Sicht können folgende Erfahrungen des Bodens und des Pflanzenbestandes auf demselben Schlag und Erkenntnisse als gesichert angesehen werden: und kann damit zu einer weiteren Optimierung des umwelt- • Zu Vegetationsbeginn sind oft N-Mangelerscheinungen bei gerechten und ressourcenschonenden Pflanzenbaus beitragen. Getreide (helle und ggf. dünne Bestände) zu beobachten, die sich mit der Zeit auswachsen. Zielsetzung • Vermeidung von N-Verlusten durch Auswaschung und Denitrifikation (Schutz von Wasser und Luft). Ziel der Maßnahme ist es, schwerpunktmäßig zur Umsetzung • Die konzentrierte Ablage von Stickstoff verringert N-Im- der Wasserrahmenrichtlinie den möglichen Eintrag von Nitrat mobilisierungsvorgänge im Boden und erhöht die Wur- ins Grundwasser und von Phosphat in die Oberflächengewässer zeldichte rund um das Düngedepot. Es wird ein größeres weiter zu reduzieren. Wurzelsystem im Vergleich zur breitflächig ausgebrachten Durch den Einsatz von optischen Pflanzensensoren, durch die Düngung ausgebildet. Dadurch verbessert sich insgesamt Analyse der Phosphatgehalte im Boden und durch die Erfassung die Aufnahme von Nährstoffen und Wasser (von Vorteil von Unterschieden in der Phosphatversorgung des Schlages wird bei Trockenheit). eine genauere, teilflächenspezifische Ermittlung des Düngebe- • Vermeidung der Anreicherung von Nitrat in den Pflanzen. darfs möglich. Damit wird sowohl ein effizienterer Einsatz der • Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der Pflanzen gegenüber Düngemittel als auch eine gewässerschonende Bewirtschaftung Stressfaktoren. gewährleistet. Teilflächen mit hohem Ertragspotenzial und ge- • Reduzierter Unkraut- bzw. Ungrasdruck auf der nicht ge- ringer Nährstoffversorgung werden bedarfsgerecht gedüngt und düngten Fläche bei langjähriger Anwendung. Teilflächen mit geringem Ertragspotenzial wie z. B. verdichtete • Düngermenge kann verhalten dosiert bzw. reduziert Böden oder das Vorgewende werden nicht überdüngt. Darüber werden und ist auf 200 kg N/ha zu begrenzen. Bei diesem hinaus werden Fehlstellen und Überlappungen vermieden. Verfahren sind im Vergleich zur breitflächigen Ausbringung Damit bietet Precision Farming mit dem teilflächenspezifi- mit z. B. nitrathaltigen Düngemitteln keine Nachteile schen Einsatz von Düngemitteln sowohl ökologische als auch hinsichtlich Ertragshöhe oder Qualität der Ernteprodukte ökonomische Vorteile. zu erwarten. Was wird verlangt? Welche Dünger sind geeignet? • Beantragte Fläche liegt außerhalb von Problem- und Sa- • Klassische Injektionsdünger: Mineraldünger, die aus- nierungsgebieten. schließlich Ammonium als N-Form enthalten und daher • Anwendung von Precision Farming (als Paket) mit den bei allen Kulturen für eine platzierte N-Düngung eingesetzt Maßnahmen: werden können (z. B. Ammoniumsulfat, Diammonium- 1. Mineralische Stickstoffdüngung mit optischem Pflanzen- phosphat). sensor. • Sonstige N-Dünger: Harnstoff oder Harnstoff-Ammoni- 2. Ermittlung des Phosphat-Düngebedarfs. umsulfat als Granulat oder Lösung. 3. Teilflächenspezifische mineralische Phosphat-Grunddüngung. • Mehrnährstoffdünger: Mischungen mit Harnstoff oder • Digitale Dokumentation. Harnstoff-Ammoniumnitrat, auch mit Diammoniumphos- • Vorlage der Düngebedarfsermittlung nach Vorgaben der phat. Düngeverordnung mit realistischer Ertragserwartung. • Flüssige Wirtschaftsdünger wie Gülle oder Gärreste: • Eine Förderung von Flächen, für die eine Förderung nach Diese müssen jedoch mit einer geeigneten Injektionstechnik F 2 „Stickstoff-Depotdüngung mit Injektion“ beantragt ausgebracht werden. wurde, ist nicht möglich. 16
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