PREISLISTE 2020 - Hasenöhrl GmbH
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INHALT Produktkennzeichnung, Road Pricing, Landschaftsabgabe 02 LKW 03 Baugeräte 04 Sieb- u. Brecheranlagen, Personalstundensätze 05 Containerverleih, Sondergeräte Holz & Landschaftspflege 06 Annahmegrundsätze u. -gebühren, Recyclinganlage 07 Entsorgung 08 Recyclingprodukte 09 Mischgutprodukte, Asphaltfertiger, Asphaltwalzen 10 Kies, Splitt, Sand, Schottermaterial 11 Big-Bags, Sandgrube Treffling, Granitbruch 12 Transportbeton St. Pantaleon - Sierning - Linz - Freistadt 14 - 20 Allgemeine Verkaufs- u. Lieferbedingungen für Transportbeton 22 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hasenöhrl GmbH 23 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hasenöhrl Bau GmbH 24 Diese Preisliste gilt ab 01. Jänner 2020, sämtliche bisherigen Preislisten verlieren ihre Gültigkeit. Preisanpassungen behalten wir uns bei nicht vorhersehbaren Entwicklungen vor (z.B. eklatant steigende Kosten von Treibstoffen, Schmier- u. Zusatzmitteln, Reifen etc.) Für längerfristige Einsätze und größere Mengen können Sonderkonditionen vereinbart werden! 01 4303 St. Pantaleon, Wagram 1 | Tel.: +43 7435 / 76 76 - 0 | E-Mail: info@hasenoehrl.at | Web: www.hasenoehrl.at
ACHTUNG IN DEN LKW-STUNDENSÄTZEN IST DAS ROAD PRICING NICHT ENTHALTEN! Fallen Road Pricing-Gebühren an, werden sie nach folgenden Sätzen verrechnet: 2-Achser € 0,39/km 3-Achser € 0,45/km 4- u. 5-Achser € 0,55/km Autobahn- und Schnellstraßenmauten werden nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich verrechnet. Gesetzliche Landschaftsabgabe: Kies für Land OÖ € 0,16/to Kies für Land NÖ € 0,22/to Beton € 0,32/m³ GEKENNZEICHNETE PRODUKTE WERK ST. PANTALEON EG-Konformitätszertifikat 1661-CPR-0040 Gesteinskörnungen für Beton EN 12620 Gesteinskörnungen für Asphalt. Oberflächenbehandlungen für Straßen, Flugplätze und andere Verkehrsflächen EN 13043 Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulisch gebundene Gemische für Ingenieur- und Straßenbau EN 13242 WERK SIERNING EG-Konformitätszertifikat 1661-CPR-0298 Gesteinskörnungen für Beton EN 12620 Gesteinskörnungen für Asphalt. Oberflächenbehandlungen für Straßen, Flugplätze und andere Verkehrsflächen EN 13043 Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulisch gebundene Gemische für Ingenieur- und Straßenbau EN 13242 WERK EIZENDORF EG-Konformitätszertifikat 1661-CPR-0039 Gesteinskörnungen für Beton EN 12620 Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulisch gebundene Gemische für Ingenieur- und Straßenbau EN 13242 WERK KRONAU EG-Konformitätszertifikat 1661-CPR-0318 Gesteinskörnungen für Beton EN 12620 MOBILE BRECHANLAGE EG-Konformitätszertifikat 1661-CPR-0042 Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulisch gebundene Gemische für Ingenieur- und Straßenbau EN 13242 02 Entsprechende Leistungserklärungen stehen auf unserer Homepage www.hasenoehrl.at zum Download bereit.
LKW KIPPER- u. KRANFAHRZEUGE CONTAINERWAGEN 3-Achser 26 to Gesamtgewicht € 75,10 /Std 2-Achser für Absetzcontainer € 68,50 /Std 3-Achser mit Kran PK 27.000 € 89,20 /Std 2-Achser für Absetzcontainer + Anh € 79,60 /Std 3-Achser mit Kran PK 29.000 inkl. Seilwinde € 89,20 /Std 3-Achser für Abrollcontainer € 74,30 /Std 3 Achser mit Kran PK 34.000 € 91,60 /Std 3-Achser für Abrollcontainer + Anh € 84,00 /Std 4-Achser 36 to Gesamtgewicht € 76,80 /Std 3-Achser für Abrollcontainer mit Kran € 88,70 /Std 4-Achser Steinmulde 32 to Gesamtgewicht € 85,50 /Std 3-Achser für Abrollcontainer mit Kran + Anh € 98,10 /Std 4-Achser Kipper Thermo € 74,10 /Std 4-Achser für Abrollcontainer € 81,90 /Std 4-Achser Asphaltmulde Thermo € 74,80 /Std 4-Achser für Abrollcontainer + Anh € 90,10 /Std 5-Achser Sattel-, Hängerzug 40 to Gesamtgewicht € 79,30 /Std 5-Achser Steinmulde 40 to Gesamtgewicht € 86,50 /Std MÜLLFAHRZEUGE 5-Achser Asphaltmulde Thermo € 82,50 /Std 3-Achs Müllpresswagen (Papier, Bio) € 77,40 /Std SILO- u. PALETTENHÄNGERZÜGE FAHRMISCHER Sattelsilo bis 35 m Nutzvolumen 3 € 88,30 /Std 3-Achser 5 m3 Trommel € 69,80 /Std Sattelsilo bis 60 m Nutzvolumen 3 € 94,40 /Std 4-Achser 7 m Trommel 3 € 79,80 /Std Großraumsattelkipper/Hängerzug € 92,90 /Std 5-Achser 9 m³ Trommel € 86,10 /Std 5-Achs-Schubbodensattel 75 m³ € 92,00 /Std Aufzahlung Förderband € 20,00 /m3 5-Achs-Schubbodensattel 90 m³ € 95,30 /Std 5-Achs-Saugsilo bis 60 m³ Nutzvolumen auf Anfrage BETONPUMPEN Pumpenmischwagen 28 m Mast € 185,00 /Std TIEFLADER Betonpumpe 3-Achser 30 m Mast € 185,00 /Std 3-Achs LKW + 3-A-Tiefladeranh. NL 24 to € 92,40 /Std Betonpumpe 3-Achser 31 m Mast € 185,00 /Std 3-Achs LKW + 4-A-Tiefladeranh. NL 30 to € 101,30 /Std Betonpumpe 3-Achser 35 m Mast € 185,00 /Std Satteltieflader NL 34 to (3-A ZF + 3-A/4-A Aufl.) € 119,80 /Std Betonpumpe 4-Achser 36 m Mast € 185,00 /Std Satteltieflader NL 56 to (3-A ZF + 5-A Aufl.) € 193,40 /Std Betonpumpe 4-Achser 38 m Mast € 250,00 /Std Satteltieflader NL 36 to (4-A ZF + 3-A Aufl.) € 130,80 /Std Betonpumpe 4-Achser 45 m Mast € 250,00 /Std Satteltieflader NL 61 to (4-A ZF + 5-A Aufl.) € 202,20 /Std Satteltieflader NL 90 to (4-A ZF + 8-A Aufl.) € 226,10 /Std WASSERWAGEN Begleitfahrzeug € 64,40 /Std Traktor mit 10.000 l Fass € 56,90 /Std 2-Achs Plateautransporter € 55,90 /Std 2-Achs LKW mit 10.000 l Tank und Waschdüsen € 89,80 /Std 3-Achs Plateautransporter € 71,90 /Std 3-Achs LKW + Kran + Tandemanhänger € 97,20 /Std KEHRMASCHINE Kehrwagen Brock SL 280 8 m³ GERÄTETRANSPORTE - ÜBERSTELLUNGEN mit 1.600 l Wassertank € 101,80 /Std An- und Abtransport der Geräte im Umkreis bis 30 km unseres Standortes: Kehrwagen Brock SL 280-2 8 m³ Geräte bis 15 to € 245,00 PAU mit 5.000 l Wassertank € 120,30 /Std Geräte bis 25 to inkl. Begleitung € 320,00 PAU Hochdruckreinigung auf Anfrage Geräte bis 35 to inkl. Begleitung € 400,00 PAU SONDERFAHRZEUGE 2-Achs Dieseltankwagen 12.000 l € 61,20 /Std 4-Achs Dieseltankwagen 24.000 l € 76,10 /Std Merlo Roto 25,6 / P 27,6 Teleskopstapler 6 m € 77,00 /Std Alle Preise verstehen sich exkl. 20 % MWSt. Merlo Roto 40,24 Teleskopstapler 24 m € 105,90 /Std und sind auf Normalstunden bezogen. 03 4303 St. Pantaleon, Wagram 1 | Tel.: +43 7435 / 76 76 - 0 | E-Mail: info@hasenoehrl.at | Web: www.hasenoehrl.at
BAUGERÄTE MINI- u. KETTENBAGGER AUFZAHLUNG FÜR ZUSATZGERÄTE Takeuchi TB 108/TB 210 EG 0,8 to Gummikette € 68,40 /Std Hydraulikhammer f. TB 16/TB 108/TB 210/TB 219 € 22,10 /Std Takeuchi TB 16/TB 216/TB 219 EG 2,0 to Gummikette € 69,00 /Std Hydraulikhammer f. Bagger bis EG 10 to € 40,70 /Std Takeuchi TB 228/TB 230 EG 2,8 to Gummikette € 74,10 /Std Hydraulikhammer f. Bagger bis EG 23 to € 59,00 /Std Takeuchi TB 250 EG 5,0 to Gummikette € 75,30 /Std Hydraulikhammer f. Bagger bis EG 30 to € 66,40 /Std Takeuchi TB 290 EG 7,0 to Gummikette € 78,50 /Std Hydraulikhammer f. Bagger bis EG 45 to € 77,00 /Std Takeuchi TB 1140/TB 2150 EG 16,5 to Gummikette € 95,30 /Std Hydraulikhammer Terminator DX 700 € 49,10 /Std CAT 323 ELRR / CAT 323 NG EG 23 to € 104,50 /Std Gitterlöffel 1,4 m³ € 7,60 /Std CAT 323 ELRR EG 23 to (Kurzheck) € 106,80 /Std Gitterlöffel 2,0 m³ € 8,10 /Std CAT 326 FLN EG 27 to € 124,90 /Std Gitterlöffel 2,5 m³ € 8,70 /Std CAT 329 DL EG 30 to € 135,00 /Std Aushub- /Sortiergreifer f. Bagger bis EG 10 to € 19,10 /Std CAT 330 D/FLN / CAT 330 NG EG 30 to € 144,40 /Std Aushub- /Sortiergreifer f. Bagger bis EG 35 to € 41,80 /Std CAT 336 EL/LNH/FLXE EG 38 to € 170,50 /Std Reißzahn f. Bagger bis EG 10 to € 7,60 /Std CAT 336 EL Hybrid EG 47 to mit Nassbaggerausleger € 174,00 /Std Reißzahn f. Bagger bis EG 14 to € 11,90 /Std CAT 330 DLR EG 47 to mit Abbruchausleger € 208,10 /Std Reißzahn f. Bagger bis EG 40 to € 15,00 /Std 3D Steuerung für CAT 323 NG, CAT 330 NG, CAT D6 TLGP € 15,00 /Std Betonzange € 66,30 /Std Stahlzange € 78,80 /Std RADLADER Betonpulverisierer € 68,00 /Std CAT 906 Kramer 1,2 m³ Schaufel € 67,40 /Std Wurzelstockfräse € 43,10 /Std CAT 907 H/Kramer 5068T 1,0 m³ Schaufel u. Palettengabel € 70,30 /Std Betonfräse 3 to € 63,30 /Std CAT 950 G2/H 3,8 m³ Schaufel € 105,40 /Std Betonfräse 7-14 to € 74,80 /Std CAT 966 H/K/MXE 4,5 m³ Schaufel € 115,10 /Std Betonfräse 20-25 to € 86,00 /Std CAT 972 H/K/MXE 4,8 m³ Schaufel € 120,80 /Std Kompressor mit Bedienung € 66,80 /Std CAT 980 K 5,4 m³ Schaufel € 143,40 /Std Palettengabel € 3,80 /Std BOBCAT Gehl SL1640E € 72,00 /Std Alu Sieblöffel 1,8 m³ Schaufel mit Zwangssieb € 64,10 /Std BOBCAT Gehl SL3935 / 135R € 75,50 /Std Allrad Dumper NL 1 to € 66,20 /Std Allrad Dumper NL 2,3 to € 66,70 /Std LADE- u. SCHUBRAUPEN Allrad Dumper NL 3,5 to € 67,30 /Std CAT 953 B Laderaupe 2,0 m³ Schaufel € 106,50 /Std Allrad Dumper NL 4,5 to € 67,30 /Std CAT 963 D Laderaupe 2,5 m³ Schaufel € 124,40 /Std Allrad Dumper NL 5 to € 68,00 /Std CAT D6 NLGP Moorraupe EG 18 to Allrad Dumper NL 6 to € 68,80 /Std inkl. Heckaufreißer € 126,80 /Std CAT D6 TXTL/CAT D6 R EG 22 to WALZENZÜGE u. VERDICHTUNGSGERÄTE inkl. Mann inkl. Heckaufreißer € 134,60 /Std BW 65 H Stangenwalze EG 0,8 to € 68,20 /Std CAT D6 TLGP Schubraupe EG 28 to Bomag BW 85 T Grabenwalze EG 1,3 to € 71,30 /Std inkl. Heckaufreißer € 143,60 /Std CAT / Bomag Walzenzüge EG 2,5 to € 70,40 /Std MULDENKIPPER u. GRADER Bomag BW 177 D4/DH4 Walzenzug EG 7,5 to € 78,40 /Std CAT 730 NL 28 to € 137,20 /Std Hamm Walze 3307 EG 7,5 to oszillierend € 78,00 /Std Grader F 106.6A EG 12 to € 95,30 /Std Bomag BW 213 DH 2/3 Walzenzug EG 12 to € 89,10 /Std Grader HBM180 BG180 TA-6 (6x6) EG 19 to € 114,50 /Std Bomag BW 213 DH 2/3 Walzenzug EG 12 to* € 109,70 /Std Grader HBM180 BG180 TA-6 (6x6) EG 19 to Bomag BW 213 DH-4i BVC Walzenzug EG 13 to* € 109,70 /Std mit 3D Steuerung € 124,30 /Std Bomag BW 226 EG 30 to € 117,10 /Std Bomag BW 27 RH Gummiradwalze EG 22 to € 93,90 /Std RADMOBILE BAGGER Wackerstampfer, Rüttelplatten € 62,30 /Std Takeuchi TB 295 W EG 9 to € 90,60 /Std Hamm Erdbauwalze H5i € 79,40 /Std CAT M313 C/D EG 15 to € 102,90 /Std Hamm Erdbauwalze H7i € 81,30 /Std CAT M322 DMH/CAT M3026 EG 26 to € 122,60 /Std ICB 4CX EG 7,5 to € 84,60 /Std Alle Preise verstehen sich exkl. 20 % MWSt. *inkl. Verdichtungskontrolle und sind auf Normalstunden bezogen. 04
SIEB- & BRECHERANLAGEN MOBILE SIEBANLAGE für Bauschutt, Schotter, Erde, usw. Powerscreen Chieftrain 1200 € 85,30 /Std McCloskey R155 Screener € 125,60 /Std Trommelsieb Doppstadt SM 620 € 128,10 /Std Powerscreen Chieftrain 1200 + Radlader CAT 966 H € 200,40 /Std An- und Abtransport der Geräte auf Anfrage MOBILE BRECHERANLAGE für Beton, Asphalt, Bauschutt, Schotter und Fels Nordberg Lokotrak 106 Backenbrecher für einstufiges Brechen € 197,60 /Std Nordberg Lokotrak HP 200 S Kegelbrecher Doppeldecksiebmaschine (für 2-stufiges Brechen in Verb. mit 106) € 275,20 /Std Nordberg Lokotrak 106 + Bagger CAT 326 FLN + Radlader CAT 972 H für den einstufigen Brechereinsatz € 443,30 /Std Nordberg Lokotrak 106 + HP 200 S + Bagger CAT 326 FLN + Lader CAT 972 H (für den 2-stufigen Brechereinsatz) € 718,50 /Std Kleemann Backenbrecher MC 100 € 177,30 /Std Kleemann Backenbrecher MC 100 + CAT 323 Bagger + Radlader CAT 950 G2 € 387,20 /Std Rubble Master RM 100 GO mit Siebanlage € 192,30 /Std Rubble Master RM 100 GO + CAT 323 + Radlader CAT 950 G2 € 402,20 /Std An- und Abtransport der Geräte auf Anfrage PERSONALSTUNDENSÄTZE NORMALSTUNDENSÄTZE Werktags von 06:00 bis 18:00 Uhr Bauleiter € 114,00 /Std Techniker € 87,20 /Std Polier € 68,50 /Std Vermesser € 72,70 /Std Facharbeiter € 59,60 /Std Lehrling € 34,10 /Std Hilfsarbeiter € 46,80 /Std Mechaniker € 82,40 /Std Kraftfahrer / Maschinist € 51,00 /Std ÜBERSTUNDENZUSCHLÄGE Montag bis Freitag von 18:00 bis 20:00 Uhr € 18,40 /Std Montag bis Freitag von 20:00 bis 05:00 Uhr € 35,40 /Std Samstag von 05:00 bis 15:00 Uhr € 18,40 /Std Samstag von 15:00 bis Montag 06:00 Uhr u. Feiertage € 35,40 /Std Alle Preise verstehen sich exkl. 20 % MWSt. und sind auf Normalstunden bezogen. 05 4303 St. Pantaleon, Wagram 1 | Tel.: +43 7435 / 76 76 - 0 | E-Mail: info@hasenoehrl.at | Web: www.hasenoehrl.at
CONTAINERVERLEIH Beistellen eines Containers in offener oder geschlossener Ausführung CONTAINER ZONE 1 ZONE 2 ZONE 3 0-10 km 11-20 km 21-50 km € / Stk € / Stk € / Stk Stellgebühr pro Container 55,00 65,00 75,00 Entleerung 5 - 10 m³ Absetzcontainer 95,00 110,00 125,00 Entleerung 10 - 40 m³ Abrollcontainer 140,00 160,00 180,00 Preise außerhalb der Zonen auf Anfrage bzw. auf Regie! Regiestundensatz für 2-A-Containerwagen (Absetzcontainer) € 68,50 /Std Regiestundensatz für 3-A-Containerwagen (Abrollcontainer) € 74,30 /Std Stehzeit bis 15 min. kostenlos, jede angefangene Viertelstunde € 18,00 für die ersten 10 Tage kostenlos! CONTAINERMIETE ab dem 11. Tag pro Container (Absetzer) € 2,00 /Tag ab dem 11. Tag pro Container (Abroller) € 3,00 /Tag für die ersten 10 Tage € 195,00 /Pau SCHUTTRUTSCHE ab dem 11. Tag € 10,00 /Tag BEGLEITSCHEINGEBÜHR € 22,00 /Stk EDM-GEBÜHR € 1,00 /Verwiegung WIEGEGEBÜHR € 10,00 /Verwiegung ZWISCHENLAGER PER MONAT € 18,00 /to KOSTEN FÜR FEHLENDE ABFALLINFORMATION € 40,00 /Stk KOSTEN FÜR FEHLENDE GRUNDLEGENDE CHARAKTERISIERUNG € 1.150,00 /Pau* *Bemessungsgrundlage SONDERGERÄTE HOLZ & LANDSCHAFTSPFLEGE Harvester - John Deere 127 OE 8-Rad € 170,00 /Std Zwickprozessor - Neusson 9002 € 126,30 /Std Harvester - Neusson 183 HVT € 150,00 /Std Traktor + Holzrückewagen € 102,20 /Std Traktor + Abschiebewagen € 106,40 /Std Traktor + Seilwinde 12 to € 88,60 /Std Traktor + Böschungsmulcher € 92,70 /Std Traktor + Forstmulcher € 129,00 /Std Forwarder John Deere 1110D € 120,00 /Std Forwarder John Deere 1110G € 130,00 /Std Mähroboter Agria 9600 € 70,10 /Std TB 2150 Woodcracker C 350 € 100,40 /Std TB 2150 Forstmulcher FAE Uml. 125 € 98,00 /Std Sägespaltautomat Binderberger SSP 520 € 120,50 /Std Mobile Holzschredderanlage Crambo 6000 € 360,10 /Std Alle Preise verstehen sich exkl. MWSt. und sind auf Normalstunden bezogen. 06
ANNAHMEGRUNDSÄTZE RECYCLINGANLAGE Werk St. Pantaleon BAUSCHUTT SN 31409 Enthalten sind: Ziegel, Mauerbrocken kleiner 80 cm, gipsfreie Mörtelreste, Estrichabbrüche, Betonbrocken kleiner 80 cm, natürliches Gestein, Dachziegel, … Nicht enthalten sind: Gips, Gipsputze, Keramik, Fliesen, Bitumen, Teer, Schlacke, Holz, Dämmungen, Faserzementplatten und sämtliche andere Schad- und Störstoffe, ... Sortenreiner mineralischer Bauschutt gem. den Richtlinien der Recycling Baustoffverordnung aus verwertungsorientiertem Rückbau lt. ÖNORM B3151 nach Vorlage der entsprechenden Nachweise € / to 32,00 Bauschutt, welcher nicht den Anforderungen der Recycling Baustoffverordung entspricht oder aus Bauvorhaben unter 750 to stammt. bis max. 10% verunreinigt € / to 47,00 Bauschutt, welcher nicht den Anforderungen der Recycling Baustoffverordnung entspricht oder aus Bauvorhaben unter 750 to stammt. bis max. 30% verunreinigt € / to 99,00 Bauschutt, welcher nicht den Anforderungen der Recycling Baustoffverordnung entspricht oder aus Bauvorhaben unter 750 to stammt. bis max. 80% verunreinigt € / to 200,00 BETONABBRUCH SN 31427 SORTENREINER BETON Kantenlänge kleiner 80 cm und schwach bewehrt gem. den Richtlinien der Recycling Baustoffverordnung aus verwertungsorientiertem Rückbau lt. ÖNORM B3151 nach Vorlage der entsprechenden Nachweise € / to 12,00 SORTENREINER BETON Kantenlänge größer 80 cm oder stark bewehrt gem. den Richtlinien der Recycling Baustoffverordnung aus verwertungsorientiertem Rückbau lt. ÖNORM B3151 nach Vorlage der entsprechenden Nachweise € / to 19,00 SORTENREINER BETON, welcher nicht den Anforderungen der Recycling Baustoffverordnung entspricht oder aus Bauvorhaben unter 750 to stammt € / to 48,00 ASPHALTAUFBRUCH SN 54912 SORTENREINER ASPHALTAUFBRUCH QUALITÄTSKLASSE U-A lt. Recycling Baustoffverordnung € / to 16,00 ASPHALTAUFBRUCH BRM-QUALITÄT € / to 62,00 ASPHALTAUFBRUCH RESTSTOFF-QUALITÄT € / to 88,00 Rechnungsabstriche auf Grund von Fehldeklarationen werden nicht mehr anerkannt! Das angelieferte Material bleibt bis zur Bezahlung im Eigentum des Lieferanten! Wir behalten uns das Recht vor, falsch angegebene Stoffe abzuweisen bzw. sie auf Kosten des Anlieferers richtig zu entsorgen. Alle Preise verstehen sich exkl. 10 % MWSt. verladen und verwogen. 07 4303 St. Pantaleon, Wagram 1 | Tel.: +43 7435 / 76 76 - 0 | E-Mail: info@hasenoehrl.at | Web: www.hasenoehrl.at
ENTSORGUNGSKOSTEN BODENAUSHUBDEPONIE Die Anlieferung von Abfällen ist nur mit gültiger Abfallinformation bzw. grundlegender Charakterisierung möglich. Bodenaushubdeponie SN 31411 / spez. 29-32 gem. den Grenzwerten für Bodenaushubdeponie ohne Verunreinigung € 6,00 /to Erdbohrschlamm € 48,00 /to Reinigungspauschale für Bohrschlammcontainer € 40,00 BAURESTMASSENDEPONIE Die Anlieferung von Abfällen ist nur mit gültiger Abfallinformation bzw. grundlegender Charakterisierung möglich. Sonst. verunreinigte Böden nicht gefährlich SN 31424/37 € 50,00 /to Bodenaushub BRM-Qualität SN 31411/33 € 50,00 /to Baurestmassen gem. Deponieverordnung inkl. ALSAG Gemisch aus Beton, Ytong, Ziegel, Porzellan, Aushub, Mörtel, Verputz, Asphalt, Glas, Bitumen, Gipssteine, Kaminsteine aus priv. Haushalten, ... mit max. 10Vol% Verunreinigung wie Holz, Papier, Kunststoff, ... € 62,00 /to Glas rein SN 31408 inkl. ALSAG € 74,00 /to Eternit rein SN 31412 inkl. ALSAG € 88,00 /to Baumix Rigips / Heraklith SN 31409 / Gips SN 31438 inkl. ALSAG € 79,00 /to Asbestabfälle, Asbeststäube, Mineralfasern, (reißfest verpackt) SN 31437 inkl. ALSAG € 966,00 /to Sandwichpaneele (Mineralwolle) SN 31437 inkl. ALSAG € 966,00 /to Ziegel mit Dämmung (Mineralwolle) SN 31416 inkl. ALSAG € 125,00 /to RESTSTOFFDEPONIE Die Anlieferung von Abfällen ist nur mit gültiger grundlegender Charakterisierung möglich. gem. Deponieverordnung inkl. ALSAG € 88,00 /to MASSENABFALLDEPONIE Die Anlieferung von Abfällen ist nur mit gültiger grundlegender Charakterisierung möglich. gem. Deponieverordnung inkl. ALSAG € 95,00 /to SONSTIGE ABFÄLLE Baustellenabfall SN 91206 / Gewerbeabfall SN 91101 € 258,00 /to Schrott gemischt SN 35103 kostenlos Altreifen (PKW und LKW) SN 57502 € 160,00 /to Kartonagen SN 91201 / Altpapier SN 18718 nicht lizenziert kostenlos Straßenkehricht SN 91501 € 134,00 /to Polystyrol, Polystyrolschaum gefährlich (XPS) SN 57108/77 € 3.550,00 /to HOLZABFÄLLE Bau- und Abbruchholz stoffliche Verwertung SN 17202 (lt. Recyclingholzverordnung) € 90,00 /to Bau- und Abbruchholz thermische Verwertung SN 17202 (lt. Recyclingholzverordnung) € 90,00 /to Wurzelstöcke, Baum- u. Strauchschnitt SN 92105/67 € 90,00 /to Bahnschwellen SN 17207 € 200,00 /to Holzmasten teerölimprägniert SN 17209 € 200,00 /to Die Entsorgungskosten können nur unverbindlich angegeben werden, da sich staatliche Abgaben kurzfristig ändern können. Alle Preise verstehen sich exkl. 10 % MWSt. verladen und verwogen. 08
RECYCLINGPRODUKTE Werk St. Pantaleon RM - MISCHGRANULAT AUS BETON, ASPHALT UND NATÜRLICHEM GESTEIN RM I 0/32 U5, U-A SN 31490 * € 13,70 /to RM II 0/63 U8, U-A SN 31490 * € 11,10 /to RA - ASPHALTGRANULAT RA I 0/16 U-A SN 31490 * € 13,30 /to RA I 0/32 U-A SN 31490 * € 12,20 /to RMH - ZIEGEL-BETONRECYCLING RMH III 0/63 U10, U-A SN 31490 * € 6,50 /to RMH III 0/63 U10, U-B SN 31491 € 6,50 /to RMH IV 0/63 U11, U-A SN 31490 * € 6,50 /to *Material aus mineralischen Baurestmassen, unter Einhaltung eines Qualitätssicherheitssystems hergestellt. Es kann bei Baumaßnahmen im unbedingt erforderlichen Ausmaß für eine Tätigkeit gemäß § 3 Abs. 1 Z lit c Altlasten- sanierungsgesetz idgF verwendet werden. Bei einer anderen Verwendung ist vom Veranlasser dieser beitragspflichtigen Tätigkeit ein Altlastensanierungsbeitrag in der Höhe von € 9,20 per t. abzuführen (Stand: 01.01.2012) *Material aus mineralischen Baurestmassen, unter Einhaltung eines Qualitätssicherheitssystems hergestellt. Es kann bei Baumaßnahmen im unbedingt erforderlichen Ausmaß für eine Tätigkeit gemäß § 3 Abs. 1 Z lit c Altlasten- sanierungsgesetz idgF verwendet werden. Recyclingbaustoff gemäß § 13 Recycling-BaustoffVO ungebunden nur außerhalb von Oberflächengewässern, Wasserschutzgebieten und ausgewiesenen Kernzonen von Schongebieten sowie oberhalb der Kote des höchsten Grundwasserstandes (HGW) einsetzbar. Bei einer anderen Verwendung ist vom Veranlasser dieser beitragspflichtigen Tätigkeit ein Altlastensanierungsbeitrag in der Höhe von € 9,20 per t. abzuführen (Stand: 01.01.2012) SONDERPRODUKTE Super + (Substrat für Rasengittersteine) GMS-Substrat Deckenmaterial Sportplatzmischungen Preise auf Anfrage Feuchtigkeitsspeicherschichten Substratmischungen RZ RS 2/12 Dachbegrünung Alle Preise verstehen sich exkl. 20 % MWSt. verladen und verwogen ab Werk. 09 4303 St. Pantaleon, Wagram 1 | Tel.: +43 7435 / 76 76 - 0 | E-Mail: info@hasenoehrl.at | Web: www.hasenoehrl.at
MISCHGUTPRODUKTE Werk St. Pantaleon NEU ALT Art. Nr. TRAGSCHICHT AC 16 trag, 70/100, T1, G4 BT 16 - LK S AC1614BL1 € 91,55 /to AC 16 trag, 70/100, T2, G5, RA20 BT 16 - LK III AC1625BL1R20 € 82,30 /to AC 22 trag, 70/100, T1, G4 BT 22 - LK S AC2214BL1 € 88,79 /to AC 22 trag, 70/100, T2, G5, RA20 BT 22 - LK III AC2225BL1R20 € 79,72 /to AC 32 trag, 70/100, T1, G4 BT 32 - LK S AC3214BL1 € 88,88 /to AC 32 trag, 70/100, T2, G5 BT 32 - LK III AC3225BL1 € 87,92 /to AC 32 trag, 70/100, T2, G5, RA20 BT 32 - LK III AC3225BL1R20 € 78,51 /to TRAGDECKSCHICHT AC 16 deck, 70/100, A5, G8 BTD 16 AC1658BL1 € 93,97 /to AC 16 deck, 70/100, A5, G8, RA10 BTD 16 AC1658BL1R10 € 88,66 /to AC 16 deck, 70/100, A5, G9 BTD 16 AC1659BL1 € 91,97 /to DECKSCHICHT AC 4 deck, 70/100, A1, G3 AB 4 LK V AC0413BL1 € 115,48 /to AC 8 deck, 70/100, A1, G2 AB 8 LK III AC0812BL1 € 105,15 /to AC 11 deck, 70/100, A1, G2 AB 11 LK III AC1112BL1 € 102,81 /to AC 16 deck, 70/100, A1, G2 AB 16 LK III AC1612BL1 € 96,54 /to Weitere Mischgutsorten auf Anfrage ASPHALTFERTIGER ASPHALTWALZEN Vögele Super SF 800 Gehsteigfertiger € 97,30 /Std Hamm HD 12 VT Kombiwalze € 70,10 /Std Vögele SF 1303 Radfertiger € 103,80 /Std Hamm HD 13 VO Glattwalze € 74,40 /Std Vögele SF 1603 Radfertiger € 117,10 /Std Hamm HD 14 VT Kombiwalze € 78,50 /Std Vögele SF 1900-3i Kettenfertiger € 138,10 /Std Hamm DV 70i Tandemwalze € 94,30 /Std Hamm HD 80i OT Kombiwalze € 94,30 /Std Hamm HD 80i VO-9 Glattwalze mit Ozilation € 99,00 /Std Hamm HD 140 Glattwalze € 112,70 /Std Unsere Asphaltmischanlage und die verwendeten Rohstoffe sind zertifiziert. Das Mischgut entspricht den Vorschriften der ÖNORM EN 13108-1, -2, -5 und -7. Wir verwenden grundsätzlich Bitumen nach ÖNORM EN 12591 bzw. ÖNORM B 3613. Das Mischgut ist CE-konform hergestellt, gekennzeichnet, geprüft und überwacht (ÖN EN 358ff, RVS 08.97.05, RVS 08.97.06, RVS 08.16.01, RVS 08.16.06, RVS 11.03.21) Bei Abnahme von mehr als 100 to täglich pro Baustelle, bzw. bei Abholbedarf außerhalb unserer Geschäftszeiten ersuchen wir um telefonische Rücksprache bei: Leitung und Verkauf: Hr. Hans Peter Mitter, Tel: 0676/83767261 Techn. Betriebsleitung/Labor: Hr. Andreas Berkovec, Tel: 0676/83767265 Mischmeister AMW1: Hr. Marc Lang, Tel: 0676/83767266 oder Hr. Christoph Allerstorfer, Tel: 0676/83767267 Alle Preise verstehen sich exkl. 20 % MWSt. verladen und verwogen ab Mischanlage. Die angegebenen Preise sind gemäß ÖNORM veränderliche Preise. 10
KIESPREISE Werke Saxen / Kronau / St. Pantaleon Freistadt Sierning Eizendorf Enns RUNDMATERIAL NATUR Kabelsand 0/4 €/ to 13,80 - - 8,10 - Betonschotter 0/16 €/ to 18,50 27,80 18,50 19,40 - Betonschotter 0/32 €/ to 17,50 25,50 17,50 17,50 - Rollschotter 32/50 €/ to 12,90 - 12,90 12,80 12,90 Wandschotter 0/X €/ to 12,30 - - 11,00 12,30 Humus €/ to 11,70 - - - - Humus gesiebt €/ to 28,00 - - - - Kies 64/200 €/ to - - 10,50 - - Konglomerat €/ to - - 17,20 - - BRECHERPRODUKTE NATUR Bruchsand 0/2 €/ to - - 18,30 - - Bruchschotter 0/22 €/ to - - 12,40 - - Bruchschotter 0/32 €/ to 16,20 - - 14,60 - Bruchschotter 0/63 €/ to 14,60 - 11,70 13,40 - RUNDMATERIAL GEWASCHEN Feinsand 0/1 €/ to 24,00 - 20,10 21,50 - Feinsand 0/4 €/ to 26,40 32,70 21,30 22,90 26,40 Riesel 4/8 €/ to 14,50 20,30 11,00 12,00 14,50 Riesel 8/16 €/ to 14,50 20,30 12,90 13,10 14,50 Riesel 16/32 €/ to 17,30 23,20 13,20 16,80 17,30 Riesel 32/70 €/ to - - 12,50 - - Betonschotter 0/16 €/ to - - 15,80 - - Betonschotter 0/32 €/ to - - 15,60 - - BRECHERPRODUKTE GEWASCHEN Splitt 2/5 (Freilager) €/ to 23,70 - 18,20 - - Splitt 2/5 (Trockenlager) €/ to 25,80 - 20,30 - - Splitt 4/8 (Freilager) €/ to 18,70 - 17,90 - - Splitt 4/8 (Trockenlager) €/ to 20,80 - 20,00 - - Splitt 8/11 €/ to 15,90 - 15,00 - - Splitt 12/30 €/ to 16,10 - - - - Splitt 12/X €/ to - - 13,50 - - Bruchschotter 30/X €/ to 16,10 - 16,10 - - Alle Preise verstehen sich exkl. 20 % MWSt. verladen und verwogen ab Werk. 11 4303 St. Pantaleon, Wagram 1 | Tel.: +43 7435 / 76 76 - 0 | E-Mail: info@hasenoehrl.at | Web: www.hasenoehrl.at
BIG-BAGS ab WERK ST. PANTALEON NATURPRODUKTE Feinsand 0/1 € 52,80 /Bag Feinsand 0/4 € 49,50 /Bag Betonschotter 0/16 € 45,50 /Bag Riesel 4/8 € 45,00 /Bag Riesel 16/32 € 45,50 /Bag Splitt 2/5 € 50,00 /Bag Splitt 4/8 € 47,80 /Bag Brechsand 0/4 € 47,30 /Bag RECYCLINGPRODUKTE Tennismehl 0/2 € 129,30 /Bag RS III 0/4 U-A SN 31490 € 36,00 /Bag EINSATZ Einsatz für Big-Bag € 41,50 /Bag Ebenso können alle anderen Produkte aus unserem Angebot in Big-Bags abgefüllt werden. Auf Wunsch kann die Zustellung übernommen werden. (1 Bag = ca. 0,75 m³ bzw. 1.250 kg je nach Material) SANDGRUBE TREFFLING Quarzsand gesiebt z.B. als Putz- u. Mauersand, für Kindersandkästen, Reitplätze, u. v. m. € 14,70 /to Rohsand gesiebt z.B. als Kabelsand verwendbar € 8,70 /to Rohsand ungesiebt € 7,80 /to Schüttmaterial natürliches Gestein / Abräummaterial etc. € 2,20 /to GRANITBRUCH Preise für diverse Materialien aus unseren Steinbrüchen auf Anfrage! Alle Preise verstehen sich exkl. 20 % MWSt. verladen und verwogen ab Werk. 12
NOTIZEN 13 4303 St. Pantaleon, Wagram 1 | Tel.: +43 7435 / 76 76 - 0 | E-Mail: info@hasenoehrl.at | Web: www.hasenoehrl.at
TRANSPORTBETON ST. PANTALEON – SIERNING – LINZ ÖNORM B 4710 / 1 STANDARDBETONE in Konsistenz F45 und Körnung GK32, Festigkeitsentwicklung EM Erfolgt bei Bestellungen von Transportbeton keine Angabe der Konsistenz, so gilt die Konsistenzklasse F45. Festigkeits- C 8/10 C 12/15 C 16/20 C 16/20 C 20/25 C 25/30 C 30/37 C 35/45 C 40/50 C 45/55 C 50/60 klassen X0 X0 XC1 XC1/ PB XC2 XC2 XC2 XC2 XC3 XC3 XC3 Euro 99,50 101,80 105,30 107,30 109,60 113,20 120,90 128,10 134,80 139,40 145,60 Alle Preise verstehen sich exkl. 20 % MWSt./m³ frei Baustelle bis zu 8 km Luftlinie im Umkreis unserer Werke, zugestellt in unseren Fahrmischern, für 1 m³ verdichteten Beton mit Größtkorn 32 mm. Für Lieferungen außerhalb dieses Bereiches wird ein Zuschlag berechnet. Aufzahlungen Expositionsklassen: ( auf Basis C 25/30 F45 GK32 ) B1 XC3/XW1 € 4,00 B 7 XC4/XD3/XF4/XA1L/XW2 € 21,00 B2 XC4/XD2/XF1/XA1L/XW1 € 7,00 B 8 XC3/UB1 (F59) € 15,00 B3 XC4/XD2/XF3/XA1L/XW1 € 10,00 B 9 XC3/UB2 (F59) € 17,00 B4 XC4/XD2/XF1/XA1L/XW2 € 12,00 B 10 XC3/XD2/XF1/XA1L/UB1 (F59) € 19,00 B5 XC4/XD2/XF2/XA1L/XW2 € 17,50 B 11 XC3/XD2/XF1/XA1L/UB2 (F59) € 22,00 B6 XC4/XD2/XF3/XA2L/XA2T/XW2/C³A frei € 33,00 Aufpreis Sichtbeton ab B2 SB lt. ÖNORM 4710/1 + € 3,00 Aufzahlungen Expositionsklassen: ( ab Basis C 30/37 F45 GK32 ) B1 XC3/XW1 auf Anfrage B 7 XC4/XD3/XF4/XA1L/XW2 € 21,00 B2 XC4/XD2/XF1/XA1L/XW1 € 5,50 B 8 XC3/UB1 (F59) € 14,00 B3 XC4/XD2/XF3/XA1L/XW1 € 8,50 B 9 XC3/UB2 (F59) € 16,00 B4 XC4/XD2/XF1/XA1L/XW2 € 10,50 B 10 XC3/XD2/XF1/XA1L/UB1 (F59) auf Anfrage B5 XC4/XD2/XF2/XA1L/XW2 € 16,00 B 11 XC3/XD2/XF1/XA1L/UB2 (F59) auf Anfrage B6 XC4/XD2/XF3/XA2L/XA2T/XW2/C³A frei € 30,00 Aufpreis Sichtbeton ab B2 SB lt. ÖNORM 4710/1 + € 2,00 DER SICHERE UMGANG MIT FRISCHEM BETON AM BAU Beachten Sie bitte folgende Hinweise bei der BETON ENTHÄLT PZ-KLINKER Verarbeitung von Frischbeton. < 15% GEWICHTSANTEILE Schuhe GEFAHRENHINWEISE Reizend Das geeignetste Schuhwerk, das Sie beim • R36/38 Reizt die Augen und die Haut Betonieren tragen können, sind Gummistiefel. • R41 Gefahr ernster Augenschäden Am besten ist, wenn diese bis unter die Knie reichen. • R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich Arbeitshandschuhe SICHERHEITSRATSCHLÄGE Beginnen Sie mit der Arbeit nicht ohne wasser- • S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen dichte Arbeitshandschuhe. Für die Sicherheit • S24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden Ihrer Hände sind sie absolut notwendig. • S26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren Lange Hose • S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe Ziehen Sie stets eine lange Hose an. Auch wenn und Schutzkleidung tragen eine kurze oft bequemer wäre, denken Sie an Ihre Beine! Die lange Hose ist eine notwendige ENTSORGUNGSHINWEISE Sicherheitsmaßnahme. Restbeton dem Recycling zuführen bzw. erhärteten Beton in Bauschuttaufbereitungsanlagen geben oder geordnet deponieren. 14
TRANSPORTBETON ST. PANTALEON – SIERNING – LINZ ÖNORM B 4710 / 1 Nachlass: bei Selbstabholung: - € 6,60 (kein Nachlass für Konsistenz C1, C2, F38) Konsistenz Chem. Zusatzmittel: F 52 € 4,00 Verzög. Anfangserhärtung (VA) bis 4 Std. € 4,00 F 59 € 8,00 Verzög. Anfangserhärtung (VA) bis 6 Std. € 5,50 F 66 Fließbeton auf Anfrage Verzög. Anfangserhärtung (VA) bis 8 Std. € 8,50 Körnung Verflüssiger € 4,40 GK 4 mm € 20,00 Fließmittel € 8,80 GK 8 mm € 16,00 Quellmittel € 22,00 GK 16 mm € 7,00 Frostschutz € 4,00 GK 22 mm € 5,00 Eisenoxydfarbe auf Anfrage Oleoplast auf Anfrage Zement CEMII 42,5 R € 6,80 CEMII 42,5 N HS C³A frei € 15,50 CEMII 42,5 R HS C³A frei auf Anfrage Entladezeit: Die kostenlose Entladezeit beträgt 30 Minuten/Lieferung, € 18,50 darüber je begonnene Viertelstunde Mindermenge: Für Mindermengen unter 6 m³ Beton wird die Leerfracht angerechnet € 20,00 Winterzuschlag: vom 20.11. bis 10.03. (wobei an normbedingten Heiztagen vorher und nachher keine € 7,50 Verrechnung erfolgt) Überstundenzuschlag: Mo - Do 16:30- 20:00 Uhr, Fr 13:00 - 20:00 Uhr € 18,00 Mo - Fr 20:00-07:00 Uhr, Samstag, Sonn- u. Feiertage, Nachtstunden € 25,00 Überstundenregelung: gilt zu o. a. Zeiten auch für die Betonanlage per Std. € 208,00 Laborleistungen: Probekörperherstellung pro Serie im Werk € 120,00 auf der Baustelle € 220,00 Frischbetonprüfung im Werk € 330,00 auf der Baustelle € 450,00 W/B-Bestimmung im Werk € 110,00 auf der Baustelle € 200,00 LP-Prüfung im Werk € 82,00 auf der Baustelle € 170,00 Platten für Wasserundurchlässigkeitsprüfung im Werk € 330,00 auf der Baustelle € 550,00 Sonstige Laborleistung per Stunde (innerhalb der Normalarbeitszeit) € 95,00 Prüfatteste der Bodenprüfstelle der OÖ Landesregierung (BPS) gehen auf Kosten des Auftraggebers! 15 4303 St. Pantaleon, Wagram 1 | Tel.: +43 7435 / 76 76 - 0 | E-Mail: info@hasenoehrl.at | Web: www.hasenoehrl.at
TRANSPORTBETON ST. PANTALEON – SIERNING – LINZ ÖNORM B 4710 / 1 Betonpumpe bis 36 m Mastlänge: Betonpumpe bis 45 m Mastlänge: Mindestförderm. 15 m³/Std. Std. € 185,00 Mindestförderm. 15 m³/Std. Std. € 250,00 bis 20 m³ PA € 390,00 bis 20 m³ PA € 490,00 ab 21 m³ m³ € 10,50 ab 21 m³ m³ € 12,20 Rohr- oder Schlauchleitung Verlängerung 5-35 m lfm € 10,80 Rohr- oder Schlauchleitung ab 20 lfm Konsistenzänderung m³ € 8,00 Anpumphilfe (Schmiermische) zum Anpumpen bei Rohrleitungen m³ € 150,00 Verschleißzuschlag für Pumpen von Stahlfasern m³ € 3,50 Betonpumpe je Umstellung auf der Baustelle PA € 80,00 Überstundenzuschlag Betonpumpe ab 16:30 Uhr Std. € 30,00 Wenn auf der Baustelle keine Auswaschmöglichkeit für die Betonpumpe vorhanden ist, verrechnen wir einen Reinigungserschwerniszuschlag pro Einsatz € 135,00 Restbetonentsorgung - für nicht auf der Baustelle entleerten Beton verrechnen wir für die Entsorgung: PA € 50,00 Förderband mit max. 11 m Ausladung bis 3,5 m³ PA € 70,00 Förderband mit max. 16 m Ausladung bis 3.5 m³ PA € 85,00 Förderband mit max. 11 m Ausladung ab 4,0 m³ m³ € 19,00 Förderband mit max. 16 m Ausladung ab 4,0 m³ m³ € 25,00 Für Folgeschäden, die durch ein Gebrechen (oder Ausfall) der Betonpumpe oder des Förderbandes entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Lieferschein: Wir weisen darauf hin, dass vor der Entladung der Lieferschein vom Verwender zu kontrollieren ist. Damit wird sichergestellt, dass die übernommene Lieferung der Bestellung entspricht. Es gelten die Allgemeinen Verkaufs- u. Lieferbedingungen für Transportbeton und Betonpumpenleistungen und subsidiär die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hasenöhrl GmbH. Standorte unserer Betonwerke: BW I St. Pantaleon 4303, Wagram 1 Tel. 07435 / 7676 612 BW II Sierning 4522, Sieninghofenstraße 125 Tel. 07259 / 3139 BW III Freistadt 4240, Kaplanstraße 3 Tel. 07942 / 72970 BW IV Linz 4030, Lunzerstraße 125 Tel. 0732 / 656696 16 4303 St. Pantaleon, Wagram 1 | Tel.: +43 7435 / 76 76 - 0 | E-Mail: info@hasenoehrl.at | Web: www.hasenoehrl.at
NOTIZEN 17 4303 St. Pantaleon, Wagram 1 | Tel.: +43 7435 / 76 76 - 0 | E-Mail: info@hasenoehrl.at | Web: www.hasenoehrl.at
TRANSPORTBETON FREISTADT ÖNORM B 4710 / 1 STANDARDBETONE in Konsistenz F45 und Körnung GK32, Festigkeitsentwicklung EM Erfolgt bei Bestellungen von Transportbeton keine Angabe der Konsistenz, so gilt die Konsistenzklasse F45. Festigkeits- C 8/10 C 12/15 C 16/20 C 16/20 C 20/25 C 25/30 C 30/37 C 35/45 C 40/50 C 45/55 C 50/60 klassen X0 X0 XC1 XC1/ PB XC2 XC2 XC2 XC2 XC3 XC3 XC3 Euro 107,70 109,60 113,60 115,50 117,80 121,40 129,10 136,30 143,40 147,70 153,90 Alle Preise verstehen sich exkl. 20 % MWSt./m³ frei Baustelle bis zu 8 km Luftlinie im Umkreis unserer Werke, zugestellt in unseren Fahrmischern, für 1 m³ verdichteten Beton mit Größtkorn 32 mm. Für Lieferungen außerhalb dieses Bereiches wird ein Zuschlag berechnet. Aufzahlungen Expositionsklassen: ( auf Basis C 25/30 F45 GK32 ) B1 XC3/XW1 € 4,00 B 7 XC4/XD3/XF4/XA1L/XW2 € 21,00 B2 XC4/XD2/XF1/XA1L/XW1 € 7,00 B 8 XC3/UB1 (F59) € 15,00 B3 XC4/XD2/XF3/XA1L/XW1 € 10,00 B 9 XC3/UB2 (F59) € 17,00 B4 XC4/XD2/XF1/XA1L/XW2 € 12,00 B 10 XC3/XD2/XF1/XA1L/UB1 (F59) € 19,00 B5 XC4/XD2/XF2/XA1L/XW2 € 17,50 B 11 XC3/XD2/XF1/XA1L/UB2 (F59) € 22,00 B6 XC4/XD2/XF3/XA2L/XA2T/XW2/C³A frei € 33,00 Aufpreis Sichtbeton ab B2 SB lt. ÖNORM 4710/1 + € 3,00 Aufzahlungen Expositionsklassen: ( ab Basis C 30/37 F45 GK32 ) B1 XC3/XW1 auf Anfrage B 7 XC4/XD3/XF4/XA1L/XW2 € 21,00 B2 XC4/XD2/XF1/XA1L/XW1 € 5,50 B 8 XC3/UB1 (F59) € 14,00 B3 XC4/XD2/XF3/XA1L/XW1 € 8,50 B 9 XC3/UB2 (F59) € 16,00 B4 XC4/XD2/XF1/XA1L/XW2 € 10,50 B 10 XC3/XD2/XF1/XA1L/UB1 (F59) auf Anfrage B5 XC4/XD2/XF2/XA1L/XW2 € 16,00 B 11 XC3/XD2/XF1/XA1L/UB2 (F59) auf Anfrage B6 XC4/XD2/XF3/XA2L/XA2T/XW2/C³A frei € 30,00 Aufpreis Sichtbeton ab B2 SB lt. ÖNORM 4710/1 + € 2,00 DER SICHERE UMGANG MIT FRISCHEM BETON AM BAU Beachten Sie bitte folgende Hinweise bei der BETON ENTHÄLT PZ-KLINKER Verarbeitung von Frischbeton. < 15% GEWICHTSANTEILE Schuhe GEFAHRENHINWEISE Reizend Das geeignetste Schuhwerk, das Sie beim • R36/38 Reizt die Augen und die Haut Betonieren tragen können, sind Gummistiefel. • R41 Gefahr ernster Augenschäden Am besten ist, wenn diese bis unter die Knie • R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich reichen. SICHERHEITSRATSCHLÄGE Arbeitshandschuhe • S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen Beginnen Sie mit der Arbeit nicht ohne wasserdichte • S24/25 Berührung mit den Augen und der Haut Arbeitshandschuhe. Für die Sicherheit Ihrer Hände vermeiden sind sie absolut notwendig. • S26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren Lange Hose • S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe Ziehen Sie stets eine lange Hose an. Auch wenn und Schutzkleidung tragen eine kurze oft bequemer wäre, denken Sie an Ihre Beine! Die lange Hose ist eine notwendige ENTSORGUNGSHINWEISE Sicherheitsmaßnahme. Restbeton dem Recycling zuführen bzw. erhärteten Beton in Bauschuttaufbereitungsanlagen geben oder geordnet deponieren. 18 4303 St. Pantaleon, Wagram 1 | Tel.: +43 7435 / 76 76 - 0 | E-Mail: info@hasenoehrl.at | Web: www.hasenoehrl.at
TRANSPORTBETON FREISTADT ÖNORM B 4710 / 1 Nachlass: bei Selbstabholung: - € 6,60 (kein Nachlass für Konsistenz C1, C2, F38) Konsistenz Chem. Zusatzmittel: F 52 € 4,00 Verzög. Anfangserhärtung (VA) bis 4 Std. € 4,00 F 59 € 8,00 Verzög. Anfangserhärtung (VA) bis 6 Std. € 5,50 F 66 Fließbeton auf Anfrage Verzög. Anfangserhärtung (VA) bis 8 Std. € 8,50 Körnung Verflüssiger € 4,40 GK 4 mm € 20,00 Fließmittel € 8,80 GK 8 mm € 16,00 Quellmittel € 22,00 GK 16 mm € 7,00 Frostschutz € 4,00 GK 22 mm € 5,00 Eisenoxydfarbe auf Anfrage Oleoplast auf Anfrage Zement CEMII 42,5 R € 6,80 CEMII 42,5 N HS C³A frei € 15,50 CEMII 42,5 R HS C³A frei auf Anfrage Entladezeit: Die kostenlose Entladezeit beträgt 30 Minuten/Lieferung, € 18,50 darüber je begonnene Viertelstunde Mindermenge: Für Mindermengen unter 6 m³ Beton wird die Leerfracht angerechnet € 20,00 Winterzuschlag: vom 20.11. bis 10.03. (wobei an normbedingten Heiztagen vorher und € 7,50 nachher keine Verrechnung erfolgt) Überstundenzuschlag: Mo - Do 16:30-20:00 Uhr, Fr 13:00-20:00 Uhr € 18,00 Mo - Fr 20:00-07:00 Uhr, Samstag, Sonn- u. Feiertage, Nachtstunden € 25,00 Überstundenregelung: gilt zu o. a. Zeiten auch für die Betonanlage per Std. € 208,00 Laborleistungen: Probekörperherstellung pro Serie im Werk € 120,00 auf der Baustelle € 220,00 Frischbetonprüfung im Werk € 330,00 auf der Baustelle € 450,00 W/B-Bestimmung im Werk € 110,00 auf der Baustelle € 200,00 LP-Prüfung im Werk € 82,00 auf der Baustelle € 170,00 Platten für Wasserundurchlässigkeitsprüfung im Werk € 330,00 auf der Baustelle € 550,00 Sonstige Laborleistung per Stunde (innerhalb der Normalarbeitszeit) € 95,00 Prüfatteste der Bodenprüfstelle der OÖ Landesregierung (BPS) gehen auf Kosten des Auftraggebers! 19
TRANSPORTBETON FREISTADT ÖNORM B 4710 / 1 Betonpumpe bis 36 m Mastlänge: Betonpumpe bis 45 m Mastlänge: Mindestförderm. 15 m³/Std. Std. € 185,00 Mindestförderm. 15 m³/Std. Std. € 250,00 bis 20 m³ PA € 390,00 bis 20 m³ PA € 490,00 ab 21 m³ m³ € 10,50 ab 21 m³ m³ € 12,20 Rohr- oder Schlauchleitung Verlängerung 5-35 m lfm € 10,80 Rohr- oder Schlauchleitung ab 20 lfm Konsistenzänderung m³ € 8,00 Anpumphilfe (Schmiermische) zum Anpumpen bei Rohrleitungen m³ € 150,00 Verschleißzuschlag für Pumpen von Stahlfasern m³ € 3,50 Betonpumpe je Umstellung auf der Baustelle PA € 80,00 Überstundenzuschlag Betonpumpe ab 16:30 Uhr Std. € 30,00 Wenn auf der Baustelle keine Auswaschmöglichkeit für die Betonpumpe vorhanden ist, verrechnen wir einen Reinigungserschwerniszuschlag pro Einsatz € 135,00 Restbetonentsorgung - für nicht auf der Baustelle entleerten Beton verrechnen wir für die Entsorgung: PA € 50,00 Förderband mit max. 11 m Ausladung bis 3,5 m³ PA € 70,00 Förderband mit max. 16 m Ausladung bis 3.5 m³ PA € 85,00 Förderband mit max. 11 m Ausladung ab 4,0 m³ m³ € 19,00 Förderband mit max. 16 m Ausladung ab 4,0 m³ m³ € 25,00 Für Folgeschäden, die durch ein Gebrechen (oder Ausfall) der Betonpumpe oder des Förderbandes entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Lieferschein: Wir weisen darauf hin, dass vor der Entladung der Lieferschein vom Verwender zu kontrollieren ist. Damit wird sichergestellt, dass die übernommene Lieferung der Bestellung entspricht. Es gelten die Allgemeinen Verkaufs- u. Lieferbedingungen für Transportbeton und Betonpumpenleistungen und subsidiär die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hasenöhrl GmbH. Standorte unserer Betonwerke: BW I St. Pantaleon 4303, Wagram 1 Tel. 07435 / 7676 612 BW II Sierning 4522, Sieninghofenstraße 125 Tel. 07259 / 3139 BW III Freistadt 4240, Kaplanstraße 3 Tel. 07942 / 72970 BW IV Linz 4030, Lunzerstraße 125 Tel. 0732 / 656696 20 4303 St. Pantaleon, Wagram 1 | Tel.: +43 7435 / 76 76 - 0 | E-Mail: info@hasenoehrl.at | Web: www.hasenoehrl.at
NOTIZEN 21 4303 St. Pantaleon, Wagram 1 | Tel.: +43 7435 / 76 76 - 0 | E-Mail: info@hasenoehrl.at | Web: www.hasenoehrl.at
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Transportbeton und Betonpumpleistungen § 1 – Auftragsgrundlage und Anwendung der Verkaufs- 4.2. Werden in der Sphäre des AG Betonprüfungen durchgeführt oder erlangt dieser Kenntnis von und Lieferbedingungen Prüfungsergebnissen und werden dabei negative Ergebnisse festgestellt, sind diese unver- züglich schriftlich dem AN mitzuteilen. 1.1 Diese „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen“ (AGB) gelten zwischen Auftrag- geber (AG) und Lieferanten – Auftragnehmer (AN) bei allfälligen Widersprüchen in der angeführten Reihenfolge: § 5 – Gewährleistung und Schadenersatz - das Auftragsschreiben samt Lieferverzeichnis (Beschreibung des Leistungsgegen- 5.1 Der AN leistet Gewähr nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 922 ff Allgemeines standes); Bürgerliches Gesetzbuch und den Konkretisierungen in den folgenden Punkten. - diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen für Transportbeton und Beton- 5.2 Als Übergabe gilt der Zeitpunkt, in welchem der Beton die Sphäre des AN verlässt. pumpleistungen; 5.3 Die Gewährleistungspflicht des AN erstreckt sich insbesondere nicht auf Mängel, die dem AG - die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hasenöhrl GmbH zuzurechnen sind. Der AN leistet daher keine Gewähr für Mängel, die durch vom AG veranlasste - die für Beton (die „Ware“) einschlägige technische ÖNORM B 4710, Teil 1 und Teil 2 (sofern Veränderungen am Produkt (z.B. Wasserzugabe, Faserzugabe, usw.) verursacht werden. nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, steht es dem AN frei, bis 14.03.2021 auch Der AN leistet darüber hinaus vorbehaltlich einer gesonderten Zusage keine Gewähr für jenen nach ÖNORM B 4710-1 in der Fassung vom 01.10.2007 zu liefern) sowie die einschlägigen Betonierabschnitt, in welchem der AG den gelieferten Beton mit Beton anderer Hersteller Richtlinien und Merkblätter der Österreichischen Bautechnik Vereinigung. zusammen einbringt. Eine Warnpflicht des AN ist jedenfalls gegenüber einem unternehmer- 1.2 Abweichungen von diesen AGB sowie Geschäftsbedingungen des AG sind wirkungslos und ischen AG ausgeschlossen. werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, dass sie vom AN ganz oder teilweise schriftlich 5.4 Bei Herstellung nach Rezepten des AG haftet der AN lediglich für die bestellte Zusammen- anerkannt werden. setzung, nicht aber für eine bestimmte Betongüte oder -eigenschaft. Der AG ist verpflichtet, 1.3 Gegenüber Konsumenten gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutz- solche Rezepte unter fachkundiger Anleitung zu erstellen. Eine Warnpflicht des AN ist jedenfalls gesetzes. „Unternehmerische AG“ sind Auftraggeber, die keine Konsumenten im Sinne des gegenüber einem unternehmerischen AG ausgeschlossen. Konsumentenschutzgesetzes sind. 5.5 Werden dem Beton vor der Übergabe im Sinne des Punktes 5.2 auf Wunsch des AG von ihm beigestellte Stoffe (Fasern, Zusatzmittel, etc.) beigemengt, so beschränkt sich die Gewährleist- § 2 – Lieferung und Leistung, Haftung ung des AN im Rahmen der sonstigen Bedingungen auf Mängel, die erwiesenermaßen unabhängig von den beigemengten Stoffen entstanden sind. Eine Warnpflicht des AN ist 2.1 Die Zufahrt zur Entladestelle muss für das Befahren mit Fahrzeugen bis 40 t Gesamtgewicht jedenfalls gegenüber einem unternehmerischen AG ausgeschlossen. geeignet sein. Der AG hat hierfür Sorge zu tragen auf seine Kosten die behördliche Geneh- 5.6 Ist der AG ein Unternehmer, so hat er den gelieferten Beton unverzüglich bei Übergabe zu migung rechtzeitig zu beschaffen und nachzuweisen, Schutzmaßnahmen durchzuführen und untersuchen und allfällige Mängel sofort geltend zu machen. Unterlässt der AG diese Mängel- für die Reinigung der Straße und der Gehsteige zu sorgen. Seitens des AN wird daher für rüge, so gilt die Ware als genehmigt. Mündliche oder telefonische Bemängelungen sind unver- folgende mögliche Schäden bei der Zufahrt und im Baustellenbereich nicht gehaftet: züglich schriftlich zu bestätigen. Die unterlassene, verspätete oder nicht formgerechte Bemän- - Beschädigungen durch zu hohe Gewichtsbelastung z.B. durch Abstützen des Fahrzeu- gelung hat den Verlust der Gewährleistungs- und allfälliger Schadenersatzansprüche zur Folge. ges (Asphalt, Pflastersteine, Bordsteine, Waschbetonplatten, Gehsteigkanten, Bankette, 5.7 Für die eventuell erforderliche Entnahme und Prüfung von Bohrkernen ist nur eine akkreditierte unsichtbare Kanäle, Kanaldeckel usw.); Prüf- und Inspektionsstelle heranzuziehen. Die damit verbundenen Kosten trägt im Falle - Beschädigungen beim Zufahren bzw. beim Entladen durch Auspuffgase (Thujen, Sträucher, vertragskonformer Lieferung der AG. Bäume etc.); 5.8 Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern 6 Monate. Die Mangelhaftigkeit - Beschädigungen oder Verunreinigungen beim Entladen (Garten-/Drahtzäune, Garten- zum Zeitpunkt der Übergabe hat der unternehmerische AG zu beweisen. mauern, Fassaden, Dachziegel, Mülltonnen usw.); 5.9 Für Produkthaftungsansprüche wird nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes gehaftet. - Beschädigungen oder Verschmutzungen von geparkten Fahrzeugen (PKW, Mopeds, Davon abgesehen setzt eine Schadenersatzpflicht des AN grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz Motorräder, Fahrräder etc.) und Sachgegenständen bei Nichteinhaltung eines entspre- voraus und ist auf den Ersatz des unmittelbaren positiven Mangelschadens beschränkt. chenden Sicherheitsabstandes. Dies gilt insbesondere im Zuge der Reinigung unserer Der Ersatz eines entgangenen Gewinns, von Folgeschäden, mittelbaren Schäden oder Fahrzeuge, weshalb ein geeigneter Platz für die Reinigung bei der Entladestelle/Baustelle Drittschäden ist jedenfalls gegenüber einem unternehmerischen AG ausgeschlossen. vorhanden sein muss. 5.10 Ist der AG ein Unternehmer, so trägt er die Beweislast für ein Verschulden des AN. 2.2 Als Ankunftszeit des Mischwagens gilt das Eintreffen auf der Baustelle. Seine Ersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, 2.3 Die Leistungspflicht des AN ruht, wenn der Lieferung nicht beeinflussbare Behinderungen unabhängig davon jedenfalls in 3 Jahren nach Erbringung der Lieferung oder Leistung. entgegenstehen. Dazu gehört insbesondere der Fall, dass die Außentemperatur unter +3 C°, Ist der AG ein Konsument, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen. gemessen im Lieferwerk, liegt. Wird durch die Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird der AN von der Lieferungs- bzw. Leistungsverpflichtung befreit. 2.4 Sollte die abgerufene Liefermenge nicht fristgerecht an die Baustelle geliefert werden, so treffen § 6 – Preise, Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen den AN die Rechtsfolgen des Schuldnerverzuges erst nach Ablauf einer Respirofrist von 6.1 Angebotene Preise und Kostenvoranschläge sind freibleibend. Änderungen der Kalkulations- eineinhalb Stunden, die mit der Einmahnung der Leistung durch den AG zu laufen beginnt. bestandteile berechtigen den AN zu entsprechenden Preiskorrekturen. Kostenänderungen 2.5 Wenn Aufträge nur zum Teil vom AG abgerufen werden, hat der AN das Recht, für die ab Vertragsabschluss werden gemäß dem vom Fachverband der Stein- und keramischen tatsächlich durchgeführten Lieferungen Listenpreise nachzuverrechnen. Für bestellte und nicht Industrie herausgegebenen Index für Transportbeton oder eine an seine Stelle tretende abgenommene Mengen steht dem AN das Recht zu, diese sowie deren Entsorgungs- und Preisgleitregelung berücksichtigt. Deponiekosten zu verrechnen. 6.2 Die Abrechnung der vom AN erbrachten Lieferungen bzw. Leistungen erfolgt auf Grund der vom 2.6 Wird das Betonieren oder der Pumpeneinsatz durch den AG verschoben, so hat er den AN AG bestätigten Lieferscheine. hievon mindestens zwölf Betriebsstunden vor der abgesprochenen Lieferzeit schriftlich zu 6.3 Sofern keine besonderen Zahlungskonditionen vereinbart wurden, sind Rechnungen des AN verständigen. Die durch die Verschiebung verursachten Mehraufwendungen hat der AG zu sofort und ohne Abzug fällig. Die Annahme von Wechseln und Schecks bleibt vorbehalten und ersetzen. Die Fahrer des AN sind nicht berechtigt, für diesen Erklärungen abzugeben oder erfolgen jedenfalls immer nur zahlungshalber. Diskont-, Einziehungsspesen und alle sonstigen entgegenzunehmen. Kosten gehen zu Lasten des AG. 2.7 Der AG sorgt für eine reibungslose Übernahme des Transportbetons. Die den Lieferschein 6.4 Ist der AG ein Unternehmer, so werden sämtliche Forderungen des AN sofort fällig, wenn unterzeichnenden Leute des AG sind zur Übernahme bevollmächtigt. der AG mit der Erfüllung auch nur einer Verbindlichkeit in Verzug gerät. Das gleiche gilt, wenn er seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröff- § 3 – Pumpleistungen net oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Vermögens abgelehnt wird, oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen. 3.1 Der AG hat eine geeignete Fläche für die Aufstellung der Betonpumpe bzw. des Fahrmischers 6.5 Bestehen Forderungen aus verschiedenen Lieferungen bzw. Leistungen, entscheidet über die zur Verfügung zu stellen. Verrechnung von Geldeingängen der AN. Ein Zurückbehaltungsrecht des unternehmerischen 3.2. Pumpenmaschinisten und Fahrmischerfahrer sind nur zum Betreiben der Betonpumpe bzw. der AG ist ausgeschlossen. Eine Aufrechnung mit etwaigen Gegenforderungen ist ihm nur dann Fahrmischer berechtigt. Für das bautechnisch fachgerechte Einbringen des Betons ist möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. ausschließlich der AG verantwortlich. 6.6 Im Falle des schuldhaften Zahlungsverzuges schuldet der AG dem AN unbeschadet weiterer 3.3 Wird über Wunsch des AG der Frischbeton nach Verlassen des Schlauchendes der Beton- Ansprüche die Listenpreise. Darüber hinaus hat der AN unbeschadet der gesetzlichen pumpe, des Übergabetrichters, des Förderbandes, des Rutschenendes des Mischfahrzeuges Rechtsfolgen das Recht, weitere Lieferungen bzw. Leistungen von Vorauszahlungen oder durch eine darüber hinausgehende Rohr- und Schlauchleitung gepumpt oder anderweitig Sicherheitsleistungen abhängig zu machen. Entgegengenommene Wechsel können vor Verfall befördert, kann eine Veränderung der Betongüte eintreten, die eine geänderte Rezeptur zurückgeben und sofortige Barzahlung gefordert werden. verlangt. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der AG. 3.4 Der AN stellt Rohr- und Schlauchleitung zur Verfügung. Für den Zusammen- und Abbau sowie deren Reinigung ist der AG verantwortlich. Er haftet auch für den Verlust. § 7 – Gefahrenübergang 3.5. Für die Ausschlämmung der Rohrleitungen ist der AG auf seine Kosten verantwortlich. Der AG 7.1 Die Gefahr geht bei Selbstabholung in dem Zeitpunkt auf den AG über, in welchem der Beton hat auf seine Kosten für die Möglichkeit zum Auswaschen der Mischfahrzeuge und der (die Ware) den Misch- oder Dosierturm verlässt. Im Falle der Lieferung geht die Gefahr in jenem Betonpumpen im Bereich der Baustelle zu sorgen und das beim Reinigen der Rohrleitungen Zeitpunkt auf den AG über, in welchem der Beton (die Ware) die Sphäre des AN verlässt. bzw. der Fahrmischerrutschen auf der Baustelle anfallende Schmutzwasser zu entsorgen. § 8 – Erfüllungsort und Gerichtsstand § 4 – Prüfung am Frischbeton 8.1 Der Erfüllungsort ist der Sitz des AN. 4.1 Grundsätzlich sind für die Betonprüfung die facheinschlägigen Normen und Regelwerke 8.2 Ist der AG ein Unternehmer, so ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das für den Sitz des anzuwenden. Prüfungen am Frischbeton sind von einem befugten Fachmann durchzuführen. AN örtlich und sachlich zuständige ordentliche Gericht maßgebend. Ein Fachmann gilt als befugt, wenn er Kenntnisse im Sinne des Punktes 9.6.1 der 8.3 Es gilt österreichisches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. ÖNORM B 4710, Teil 1, nachweist. (Stand 11/2019, FEG) 22
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