Wichtige Informationen für ALLE Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde Perlesreut

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Wichtige Informationen für ALLE Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde Perlesreut

Leider entwickelt sich der Prozess um COVID-19      sehr dynamisch.
Für sie fassen wir diese aktuellen Informationen zusammen (Stand 13. März 2020, 21:00)

Wie die meisten von Ihnen heute bestimmt aus der Presse erfahren haben, hat der Freistaat Bayern heute folgende
Aussage getroffen:
„Das Coronavirus stellt die größte Bewährungsprobe seit langem dar. Der Freistaat Bayern will Schutzherr sein und
wir wollen diese Bewährung bestehen. Deswegen werden folgende Maßnahmen angeordnet: Schulen, Kindergärten
und Krippen bleiben ab Montag bis Ende der Osterferien geschlossen. Ein Notdienst wird eingerichtet. Wir
beschränken das Besuchsrecht in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Besonders die Alten und Schwachen müssen
wir jetzt schützen. Wir empfehlen, alle Veranstaltungen abzusagen, die nicht zwingend notwendig sind. Da es aktuell
keine Medikamente oder Impfungen gegen das Coronavirus gibt, sind wir darauf angewiesen, Maßnahmen zu
ergreifen, um die Ausbreitung zu verlangsamen.“

Informationen findet Sie auf den Seiten der Bayerischen Staatsministerien:

➡ Schulen: www.km.bayern.de
➡ Kindertagesbetreuung: www.stmas.bayern.de
➡ Krankenhaus und Pflege: www.stmgp.bayern.de

   Kindertageseinrichtungen sowie Grund- und Mittelschule Perlesreut

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlässt im Einvernehmen mit dem Bayerischen
Staatsministerium für Unterricht und Kultus, dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und
dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten folgende Allgemeinverfügung:
Bis einschließlich 19. April 2020 gilt:

- An allen Schulen Bayerns entfallen der Unterricht und die sonstigen Schulveranstaltungen.
- An allen schulvorbereitenden Einrichtungen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und
Heilpädagogischen Tagesstätten entfallen die regulären Betreuungsangebote.
- Schülerinnen und Schüler, Kinder und Studierende dürfen die betreffenden Einrichtungen für die oben genannte
Zwecke einschließlich der Mittagsbetreuung nicht betreten.

3. Zu Betreuungszwecken soll die Schulleitung, die jeweils zuständige Schulaufsichtsbehörde oder der Träger der
jeweiligen Einrichtung - für Schülerinnen und Schüler o der Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grundschulen oder
Jahrgangstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen, die eine schulvorbereitende Einrichtung, eine
Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte besuchen, ein
Betreuungsangebot in den genannten Schulen und Einrichtungen zur Verfügung stellen, soweit und solange - beide
Erziehungsberechtigte, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende des Kindes in Bereichen der
kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihrer
Kinder gehindert sind und - die Kinder
o keine Krankheitssymptome aufweisen,
o nicht in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder seit dem Kontakt mit einer infizierten Person 14 Tage
vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen,
o sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert KochInstitut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts
als Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist
(tagesaktuell abrufbar im Internet unter
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html),
 oder seid ihrer Rückkehr aus diesem Risikogebiet 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen.

Zu den Bereichen der Kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung, die
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen
sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Konkretisierungen erfolgen im Lauf des Tages.
Für Schülerinnen/Schüler, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogische Tagesstätten
bedeutet dies, dass die Kinder, die vom Betretungsverbot ausgenommen sind, in der Kindertageseinrichtung betreut
werden, die sie gewöhnlich besuchen.

   Grund- und Mittelschule Perlesreut

Ab Montag, 16. März 2020 bis zu den Osterferien geschlossen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die:
Grund- und Mittelschule, Telefon: 08555/317
E-Mail: gms-perlesreut@t-online.de

   Kindergarten St. Anna

Ab Montag, 16. März 2020 bis 19. April geschlossen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Kindergarten St. Anna, Telefon: 08555/1229
E-Mail: kiga-perlesreut@caritas-pa.de

   Waldkindergarten "Wichtelkinder"

Ab Montag, 16. März 2020 bis 19. April geschlossen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Waldkindergarten Mobil: 0151 / 19476020
E-Mail: wichtelkinder-perlesreut@web.de

   Ganztagesbetreuung „Buntstifte"

Ab Montag, 16. März 2020 bis 19. April geschlossen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Edith Ilg Tel: 08555-4434

   Waldkindergarten "Großtagespflege Hoppla Hopp"

Ab Montag, 16. März 2020 bis 19. April geschlossen.

   Rosenium Perlesreut

Bitte auf Besuche in Kranken-, Alten- und Pflegeeinrichtungen verzichten!
Der Verzicht auf Besuche in Kranken-, Alten- und Pflegeeinrichtungen soll das Risiko einer Infektion von besonders
gefährdeten Personengruppen wie Senioren und Menschen mit Vorerkrankungen mit dem Coronavirus minimieren,
teilt das RGU mit. Dies gilt insbesondere für Personen, die
• Symptome einer akuten Atemwegsinfektion, Erkältung, Grippe oder Fieber haben,
• die sich in den letzten 14 Tagen in einem vom Robert-Koch-Institut benannten Risikogebiet aufgehalten haben
(Aktuelle Informationen dazu gibt es hier beim RKI)
• oder die Kontakt mit positiv auf das Coronavirus getesteten Personen oder deren Angehörigen hatten.

Ihren Besuch bitten wir vorab mit dem Rosenium Perlesreut abzustimmen. Hierzu wenden Sie sich bitte an:

Rosenium VIII Perlesreut
Am Lindberg
94157 Perlesreut
Tel: 08555 406060

    Seniorenclub Perlesreut

Alle Veranstaltungen des Seniorenclub Perlesreut sind bis vorerst 18. April abgesagt.

    Hallenbelegung im Haus der Kinder

Keine Hallenbelegung bis einschließlich 19. April 2020

Um eine Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, erfolgt analog zur Schließung der Dietrich-Bonhoeffer-Schule
Schönberg bis einschließlich 19. April 2020 keine Hallenbelegung (Doppelturnhalle und Mehrzweckhalle).

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
VGem Perlesreut
Telefon: 08555 / 96 19-16
E-Mail: info@perlesreut.de

    Veranstaltungen

Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern

Es muss alles dafür getan werden, eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Auf Grund der Zuständigkeit für
bayernweit anzuordnende Maßnahmen des Infektionsschutzes nach § 54 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in
Verbindung mit § 65 Satz 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) sowie § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG wurde eine
Allgemeinverfügung des StMGP für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern erlassen die diese
landesweituntersagt. Die Anordnung tritt in Kraft mit Wirkung ab 11.03.2020, 12:00 Uhr und gilt bis einschließlich
19.04.2020. Mit heutigem Tag wurde die Teilnehmerzahl auf 100 reduziert.

„Allgemeinverfügung

1. Auf dem Gebiet des Landkreises Freyung-Grafenau ist es untersagt, öffentliche und private Veranstaltungen mit
mehr als 100 Teilnehmern durchzuführen. Dies bezieht sich sowohl auf solche unter freiem Himmel als auch in
geschlossenen Räumen.

2. Bis zum 19.04.2020 geplante öffentliche Veranstaltungen mit über 25 bis 100 Teilnehmern sind unverzüglich dem
Landratsamt Freyung-Grafenau – Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung – schriftlich oder elektronisch
anzuzeigen.

3. Mit der Anzeige gem. Ziff. 2 sind folgende Daten mitzuteilen:
• Titel der Veranstaltung
• Termin
• Ort der Veranstaltung (ggf. mit kurzer Beschreibung)
• Veranstalter
• Kontaktperson
• Anzahl der erwarteten Teilnehmer
• Art und Dauer des Zusammenkommens o locker/normal sitzend/gedrängt sitzend/gedrängt stehend o
außen/innen o parlamentarisch/vis-a-vis o Platz fest/wechselnd o Gewöhnliche Besuchsdauer (mehr oder weniger
als 1h)
• Herkunft und Status der erwarteten Teilnehmer o Lokal/regional-national/international
o Risikopersonen; insb. mit Vorerkrankungen oder Menschen über 70 Jahren
o Personen aus dem Kranken- und Pflegebereich/öffentlichen
Gesundheitsdienst/Rettungs- und Hilfsdiensten/Katastrophenschutz

4. Die Anordnung tritt in Kraft mit Wirkung ab 13.03.2020, 18:00 Uhr, und gilt bis einschließlich 19.04.2020.“
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Landratsamt Freyung-Grafenau
Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Sachgebiet 30
Tel.: +49 8551 57159 Fax: +49 8551 57244
E-Mail: franz.stoebich@landkreis-frg.de

     Starkbierfest Perlesreut
Ist abgesagt!
Die Rückerstattung erhalten Sie in der Touristinfo Perlesreut. Bitte geben Sie die Karten wenn möglich gesammelt
zurück.
Tel: 08555-9619-10
E-Mail: simone.hannen@perlesreut.de

   Trainingseinheiten

Der BFV rät seinen Vereinen dringen dazu, den Trainingsbetrieb bis auf weiteres einzustellen.

   Feuerwehr

Damit der Einsatzdienst für die Menschen in unserer Region aufrechterhalten werden kann, müssen einige
Verhaltensregeln zwingend beachtet werden.
Wir bitten euch folgendes zu beachten:
    - Gemeinschaftsübungen mit mehreren Feuerwehren und Großübungen sind terminlich von den
        Verantwortungsträgern zu verschieben
    - Die Planung des Übungsdienstes in den Feuerwehren ist auf das Notwendigste Maß zu beschränken
    - Versammlungen, soweit sie verschiebbar sind, sind zu verschieben, ansonsten ist größtmögliche Vorsicht
        geboten
    - Begonnene Standortlehrgänge der Kreisinspektion werden noch zum Abschluss gebracht
    - Vereinsversammlungen sollen soweit als möglich neu terminiert werden

    Wir bitten die verantwortlichen Führungskräfte, dass sowohl im Vorstand als auch im Kommando der einzelnen
    Feuerwehren mit der Festlegung von Terminen in den folgenden Wochen verantwortungsvoll umgegangen wird
    und verschiebbare Termine nach Möglichkeit neu terminiert werden.
    Zum eigenen Schutz dürfen wir euch bitten, eine ausreichende Selbstvorsorge zu betreiben. Hierzu dürfen wir
    nochmals an die Verhaltensregeln im Bereich Hygienemaßnahmen vom Robert Koch Institut erinnern.

   Betriebe aller Art

Das Corona-Virus beeinträchtigt unsere Wirtschaft und unser tägliches Leben. Die Staatsregierung hat gehandelt und
verschiedene Maßnahmen angekündigt. Betroffene Unternehmen müssen wissen, an wen sie sich wenden müssen,
um Unterstützung zu erhalten. Darüber möchte ich Sie heute informieren.

Informationen und Links für betroffene Unternehmen (auch Kleingewerbe und touristische Betriebe), insbesondere
auch zu den Themen Kurzarbeit und Liquiditätshilfen, hat das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung
und Energie auf folgender Seite zusammengestellt:

  https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/

   Bauhütte Perlesreut/M11

Keine Öffnung der Bücherei bis einschließlich 19. April 2020

❎ Kommunalwahlen 2020

Kommunalwahlen finden am Sonntag, 15. März 2020 statt
Die bayerischen Kommunalwahlen        am Sonntag, 15. März 2020 finden ungeachtet der Ausbreitung des
Coronavirus uneingeschränkt statt. Für die mögliche Stichwahl in zwei Wochen werden die Briefwahlunterlagen
automatisch verschickt.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
VGem Perlesreut
Telefon: 08555/9619-14
E-Mail: simone.hannen@perlesreut.de

❎ Rathaus

Das Rathaus bleibt weiterhin geöffnet. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass nur Behördengänge erledigt
werden sollen, die unbedingt erforderlich sind. Telefonisch und per E-Mail   bleiben wir weiter vollumfänglich
erreichbar.

   Bürgertelefon

Als Reaktion auf die aktuelle Situation hat der Landkreis Freyung-Grafenau sein Beratungsangebot für die Bürger zu
Corona verstärkt. Das Bürgertelefon des Landratsamtes zu allgemeinen Fragen um den neuartigen Coronavirus SARS-
CoV-2 wird bereits ab morgen auch samstags und sonntags von 08.00 bis 12.00 Uhr erreichbar sein. Montag bis
Donnerstag ist es weiterhin von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Nummer 0855157-470
erreichbar. Bei medizinischen      Fragestellungen sollen sich die Anrufer unverändert direkt an die KVB   Tel: 116
117 wenden.

   Für Ihr Verständnis dürfen wir uns bedanken! Über weitere Änderungen halten wir Sie auf dem Laufenden!

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