Wider eine Impfpflicht in Deutschland - eine Streitschrift - Der Rabendoktor

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Wider eine Impfpflicht in Deutschland - eine Streitschrift - Der Rabendoktor
DER BESONDERE ARTIKEL / SPECIAL ARTICLE                                                                                                                                       215

Wider eine Impfpflicht in Deutschland –
eine Streitschrift
Against a Compulsory Vaccination in Germany – a Polemic
Steffen Rabe

  Zusammenfassung: Die Forderung nach einer Impf-                                         Summary: The claim for compulsory vaccinations seems
  pflicht scheint die regelmäßige Antwort auf jeden nicht                                 an answer regularly given at every outbreak of vaccine-
  nur in Deutschland stattfindenden Ausbruch impfprävent-                                 preventable diseases not only in Germany. This paper dis-
  abler Erkrankungen zu sein. Diese Arbeit diskutiert, inwie-                             cusses whether or not the positive effects of compulsory
  weit die unterstellten positiven Effekte von Zwangsimp-                                 vaccinations are overestimated, juridical and epidemi-
  fungen unter Umständen überschätzt werden, ob die                                       ological framework requirements for the introduction of
  rechtlichen und epidemiologischen Rahmenbedingungen                                     mandatory vaccinations in Germany exist at all and
  für die Einführung einer Impfpflicht in Deutschland der-                                whether the fear, compulsory vaccinations could in the
  zeit überhaupt vorliegen und ob Befürchtungen, eine                                     end diminish the acceptance of vaccinations in the popu-
  Impfpflicht könne die Impfbereitschaft letztendlich ver-                                lation, is justified.
  mindern, begründet sind.
                                                                                          Keywords: vaccination; compulsory vaccination; STIKO;
  Schlüsselwörter: Impfen; Impfpflicht; STIKO; Masernimpfung                              measles vaccination

Eine fast schon regelmäßige Antwort                       Impfpflicht – Wirksamkeit                                  nicht vorhanden (Abb. 1). Bei MCV1
auf jeden Ausbruch impfpräventabler                                                                                  liegt die Durchimpfungsrate in Deutsch-
Erkrankungen – nicht nur in Deutsch-                      Impfpflicht und Durchimpfungsrate                          land seit 2010 teilweise deutlich über
land – scheint die Forderung nach ei-                                                                                dem Mittel der Länder, in denen die Ma-
ner Impfpflicht zu sein – erhoben z.B.                    Vergleicht man exemplarisch die                            sernimpfung verpflichtend vorgeschrie-
von Gesundheitspolitikern [1], einem                      Durchimpfungsraten zweier Standard-                        ben ist – zuletzt 2 % höher (Abb. 2).
langjährigen Mitglied der Ständigen                       impfungen, nämlich der dritten Teta-                            Dieser Umstand ist in der Diskussion
Impfkommission (STIKO) [2], von                           nus/Diphtherie/Keuchhusten-Impfung                         von überragender Bedeutung, denn er
ärztlichen Berufsverbänden [3] und in                     (DTP3 – in Deutschland i.d.R. als 5-                       widerlegt ein zentrales Argument der
Parteitagsbeschlüssen etablierter Par-                    oder 6-fach-Impfung) und der ersten                        Verfechter einer Impfpflicht – dass Impf-
teien [4, 5].                                             (MCV1) und zweiten (MCV2) Dosis der                        skepsis oder Impfmüdigkeit zu nied-
                                                          Masernimpfung in Deutschland mit                           rigen Impfraten führten, die dann z.B.
Die vorliegende Streitschrift widmet                      dem Mittelwert derjenigen acht EU-                         eine Ausrottung der Masern verhinder-
sich den kritischen Fragen, ob                            Staaten, in denen für beide Impfungen                      ten: 97 % der Eltern in Deutschland ent-
• die unterstellten positiven Effekte von                 schon länger eine Impfpflicht gilt (Bul-                   scheiden sich seit Jahren ganz freiwillig
  Zwangsimpfungen u.U. überschätzt                        garien, Kroatien, Lettland, Polen, Slo-                    für eine Masernimpfung [9].
  werden,                                                 wakei, Slowenien, Tschechien und Un-                            Die Betrachtung der MCV2 ist we-
• die rechtlichen und epidemiologi-                       garn*), ergibt sich das folgende Bild                      sentlich komplexer, als die bloßen Zah-
  schen Rahmenbedingungen für die                         (Abb. 1–3, Tab. 1) [6–8]:                                  len suggerieren:
  Einführung einer Impfpflicht in                             Bei DPT3 beträgt der Unterschied                            Unbestritten sind nach einer MCV1
  Deutschland derzeit überhaupt vorlie-                   zwischen den Ländern mit einer Impf-                       im zweiten Lebensjahr etwa 95 % der
  gen und                                                 licht und Deutschland zugunsten Erste-                     Geimpften jahrelang (wohl sogar jahr-
• Befürchtungen, eine Impfpflicht kön-                    rer seit Jahren weniger als 1 % – in den                   zehntelang) vor einer Masernerkran-
  ne die Impfbereitschaft letztendlich                    letzten 10 Jahren betrug er nie mehr als                   kung geschützt [10]. Auf diesen Um-
  vermindern, begründet sind.                             2 % und war teilweise (2014) de facto                      stand verlassen sich fast alle europäi-

Arzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin, München
Peer-reviewed article eingereicht: 23.02.2019, akzeptiert: 16.04.2019
DOI 10.3238/zfa.2019.0215–0221
* nicht: Frankreich und Italien – hier ist die umfassende Impfpflicht zu neu, um epidemiologische Effekte zu erwarten.

                                                                                                                  © Deutscher Ärzteverlag | ZFA | Z Allg Med | 2019; 95 (5)   ■
Wider eine Impfpflicht in Deutschland - eine Streitschrift - Der Rabendoktor
Rabe:
          Wider eine Impfpflicht in Deutschland – eine Streitschrift
216       Against a Compulsory Vaccination in Germany – a Polemic

          Abbildung 1 Durchimpfungsrate DTP3 [6, 7]

          Abbildung 2 Durchimpfungsrate MCV1/2 [6, 7]

          schen Nachbarländer und empfehlen                           punkt der MCV1-Empfehlung (für Kin-                             lichungen etwa bei 80 % statt bei 95 %
          die MCV2 (teilweise deutlich) später als                    der, die eine Gemeinschaftseinrichtung                          [10, 12]),
          die deutsche Ständige Impfkommis-                           besuchen, ab dem 9. Lebensmonat [11]),                       2. ist dieser entstehende Schutz nach Aus-
          sion (STIKO) [7], denn die MCV2 dient                       um einen möglichst frühen Schutz zu er-                         sage einer Studie, die Eingang in das po-
          nicht der Verbesserung des durch die                        reichen, möglicherweise mehrere Nach-                           sition paperr der WHO zu Masern-Impf-
          erste Impfung bereits entstandenen                          teile in Kauf:                                                  stoffen findet, qualitativ schlechter: Die
          Schutzes, sondern dem nochmaligen                                                                                           für die Effektivität der Impfung ent-
          Erfassen der „primären Impfversager“.                       1. entsteht der ausreichende Schutz                             scheidende Avidität der entstehenden
              Die STIKO nimmt mit dem im EU-                             durch die MCV1 bei wesentlich weni-                          Antikörper ist bei einer Impfung im ers-
          Vergleich ungewöhnlich frühen Zeit-                            ger Geimpften (laut zweier Veröffent-                        ten Lebensjahr geringer [13]**,

          ** „The development of a high avidity antibody response is critical for the development of protective immunity to measles virus. Antibody avidity to measles virus is generally
          lower in children vaccinated at 6 or 9 months of age compared with the avidity obtained in children vaccinated at age 12 months.““ [13]

      ■   © Deutscher Ärzteverlag | ZFA | Z Allg Med | 2019; 95 (5)
Wider eine Impfpflicht in Deutschland - eine Streitschrift - Der Rabendoktor
Rabe:
Wider eine Impfpflicht in Deutschland – eine Streitschrift
Against a Compulsory Vaccination in Germany – a Polemic                                                                                                                           217

Abbildung 3 Masernfälle pro 1.000.000 Einwohner und Jahr [6, 7]

3. scheint dieser Schutz (so eine auf der                 Total pandemics (ASSET) kommen zu den                      gar nicht auftreten (MCV1), oder margi-
   deutschen KIGGS-Erhebung basieren-                     gleichen Ergebnissen bei der Unter-                        nal und teilweise inkonsistent sind
   de Studie) dann lebenslang qualitativ                  suchung des (fehlenden) Zusammen-                          (DTP3, MCV2, Maserninzidenz).
   schlechter zu bleiben, ohne dass spä-                  hangs zwischen Impfpflicht und Durch-
   tere MCV2 dies ändern könnten [14]+.                   impfungsraten: „This comparison cannot
                                                          confirm any relationship between mandato-                  Impfpflicht – Rechtliches
Die augenscheinlich niedrigen MCV2-                       ry vaccination and rates of childhood immu-
Durchimpfungsraten in Deutschland                         nization in the EU/EEA countries.” [15]                    Jede Impfung ist faktisch und auch juris-
dürfen daher nicht darüber hinwegtäu-                                                                                tisch eine Körperverletzung, die Imp-
schen, dass erstens zum Zeitpunkt ihrer                   Impfpflicht und                                            fung eines Kindes darüber hinaus auch
Erfassung (in Deutschland: Einschu-                       Erkrankungshäufigkeiten                                    noch vorgenommen an jemandem, für
lung) die allermeisten Kinder, die eine                                                                              den Andere – in der Regel die Eltern – das
MCV1 erhielten, schon sicher vor Ma-                      Auch hier zeigt der Vergleich der Maser-                   Sorge- und Bestimmungsrecht inneha-
sern geschützt sind und zweitens die                      ninzidenzen der letzten zehn Jahre (be-                    ben. Dies setzt dem Staat enge Grenzen,
MCV2 in vielen europäischen Nachbar-                      zogen auf jeweils eine Million Einwoh-                     verpflichtende Impfungen gegen den
ländern zu diesem Zeitpunkt noch gar                      ner und Jahr), dass es in der EU große                     Willen des Einzelnen oder der Eltern
nicht empfohlen gewesen wäre. Dies gilt                   Masernausbrüche gerade auch in Län-                        vorzuschreiben, denn das deutsche
ausdrücklich auch für einige der Länder                   dern mit einer Impfpflicht gab (Bulga-                     Grundgesetz schützt die körperliche Un-
mit einer Masernimpfpflicht: So ist die                   rien 2009/2010: Inzidenz bis knapp                         versehrtheit jedes Menschen prominent
MCV2 in Bulgarien mit 12 Jahren, Un-                      3000; Tschechien 2015: Inzidenz über                       schon im Artikel 2 und nur wenig später,
garn mit 11 Jahren, in Polen und der Slo-                 50, Slowakei 2018: Inzidenz über 100),                     im Artikel 6, das Recht der Eltern auf
wakei mit jeweils 10 Jahren terminiert.                   wogegen Deutschland selbst im Jahr mit                     Pflege und Erziehung ihrer Kinder.
Zum Zeitpunkt der Einschulung haben                       der höchsten Inzidenz der letzten 10                           Die juristischen Rahmenbedingun-
die pflichtgemäß geimpften Kinder all                     Jahre, 2015 (Berliner „Epidemie“), einen                   gen, unter denen ein Eingriff in diese
dieser Länder noch keine MCV2 erhal-                      Wert von 30 aufwies [8]. 2018 lag die                      Grundrechte in Deutschland überhaupt
ten [7].                                                  Maserninzidenz in Deutschland deut-                        vorstellbar sein kann, wurden im Jahr
    Trotz dieser (hausgemachten) Be-                      lich unter dem Mittel der Länder, in de-                   2016 vom „Wissenschaftlichen Dienst des
sonderheiten beträgt auch bei der                         nen die Masernimpfung gesetzlich vor-                      Bundestages“ (WD) untersucht [16, 17].
MCV2 der Unterschied zwischen den                         geschrieben ist (Abb. 3).
Ländern mit Masernimpfpflicht und                             Zusammenfassend zeigt sich also                        Impfpflicht im Seuchenfall
Deutschland zuletzt weniger als 1 %                       bei genauer Analyse der offiziellen Impf-
(Abb. 3).                                                 und Erkrankungszahlen am Beispiel der                      Folgt man den Juristen des WD, enthält
    Selbst von der EU finanzierte Studi-                  Standardimpfungen sowie der Maser-                         das Infektionsschutzgesetz IfSG defini-
enprojekte wie der Action plan on Science                 ninzidenz, dass die behaupteten positi-                    tiv keine Ermächtigung für eine generel-
in Society related issues in Epidemics and                ven Effekte einer Impfpflicht entweder                     le Impfpflicht – lediglich die streng be-

+ „These results indicate that mispriming ofthe immune system after early vaccination cannot be cured by a late second dose ofMCV.”” [14]

                                                                                                                  © Deutscher Ärzteverlag | ZFA | Z Allg Med | 2019; 95 (5)   ■
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           Maserninzidenz               2008         2009         2010         2011        2012       2013        2014      2015       2016       2017      2018
           (pro 1 Mio.
           Einwohner/Jahr)

           Bulgarien                    0,13         301,19       2964,9       21,3        0,14       1,92        0         0          0,14       23,23     1,83
           Kroatien                                                            2,56        0,47       0,23        3,77      51,83      0,95       1,69      5,54
           Tschechien                   0,19         0,48         0            1,62        2,09       1,43        21,12     0,85       0,66       13,8      19,09
           Ungarn                       0            0,1          0            0,5         0,2        0,1         0         0          0          3,67      1,43
           Lettland                     1,37         0            0            0,48        1,47       0           17,99     0          0          0         12,82
           Polen                        2,62         3,02         0,34         1           1,84       2,21        2,89      1,26       3,5        1,66      8,95
           Slowakei                     0            0            0,98         10,73       0,97       0,49        25,23     8,73       0,48       3,87      4,36
           Slowenien                    0            0            0            0,37        0,19       0           0         0          0          1,1       105,24
           Masern mit                   0,62         43,54        423,75       4,82        0,92       0,80        8,88      7,83       0,72       6,13      19,91
           Impfpflicht (ø)
           Masern in                    11,13        6,99         9,54         20,03       2,07       22,01       5,48      30,37      3,97       11,26     6,57
           Deutschland

          Tabelle 1 Maserninzidenz [1–3]

          grenzte Möglichkeit einer Verpflich-                            Ausdrücklich erwähnt und nicht in-                  Er fasst zusammen: „Im Ergebnis der
          tung, für „bedrohte Teile der Bevölkerung                   frage gestellt wird vom WD die juristi-             Abwägung dieser verschiedenen Interessen
          an Schutzimpfungen […] teilzunehmen                         sche Grundvoraussetzung für einen sol-              dürfte eine gesetzliche Impfpflicht für Kin-
          […], wenn eine übertragbare Krankheit mit                   chen Grundrechtseingriff, dass nämlich              der wohl nur in Bezug auf solche Krankhei-
          klinisch schweren Verlaufsformen auftritt                   eine Impfpflicht im faktischen wie im               ten verfassungsrechtlich zulässig sein, die
          und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu                   juristischen Sinne „geeignet“ sei, die Zie-         für das Leben oder die Gesundheit des Kin-
          rechnen ist“ (IfSG § 20, VI). Nota bene:                    le der „bevölkerungsmäßigen Prävention“             des fatale Folgen haben können, und die –
          Der Gesetzgeber fordert hier nicht nur                      zu erreichen und zu fördern, darunter               bei fehlender individueller und flächen-
          die grundsätzliche Möglichkeit einer epi-                   auch die „Ausrottung eines Keimes auf Be-           deckender Impfung – eine nicht untergeord-
          demischen Verbreitung, sondern, dass                        völkerungsebene“ – und dies auch über               nete Ansteckungswahrscheinlichkeit auf-
          mit dieser „zu rechnen“ sein müsse.                         die entstehende sogenannte „Herden-                 weisen (wie dies nach den Darstellungen der
                                                                      immunität“.                                         Ständigen Impfkommission des Robert
          Generelle Impfpflicht                                                                                           Koch-Instituts z.B. bei Tetanus, Diphtherie,
                                                                      Impfpflicht bei Kindern                             Kinderlähmung, HiB der Fall sein könnte).
          Die Frage nach der Verfassungsmäßig-                                                                            Bei sonstigen Schutzimpfungen wird sich
          keit einer generellen Impfpflicht, so der                   Grundsätzlich fielen Schutzimpfungen                voraussichtlich gerade das Elternrecht ge-
          WD, „[…] lässt sich pauschal nicht beant-                   bei Kindern, so der WD, unter „den Schutz-          genüber dem staatlichen Wächteramt
          worten. Die Abwägung müsste stets unter                     bereich des elterlichen Erziehungsrechts“ [17].     durchsetzen.“
          Berücksichtigung der verschiedenen Erkran-                       Daher müsse sich der Staat auf ein
          kungsarten erfolgen. Ergibt die Abwägung                    „Interventionsminimum“ [Fettdruck                   Kritische Betrachtung
          im Ergebnis nur ein geringes Risiko, dürfte                 im Original] beschränken. „[Der Staat]
          eine generelle Impfpflicht ein Eingriff in das              kann gerade nicht von sich aus die opti-            Die Juristen des WD stützen sich bei ih-
          Recht auf Leben und körperliche Unver-                      malste Gesundheitsversorgung [Fett-                 rer Expertise medizinisch ausschließlich
          sehrtheit aus Art 2 Abs. 2 GG darstellen, der               druck und Grammatikfehler im Original]              auf die Veröffentlichungen der Bundes-
          verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen                 für die Kinder verpflichtend anordnen, da           behörde Robert Koch-Institut (RKI), oh-
          wäre.“                                                      den Eltern insoweit ein vorrangiges Ent-            ne hier eigenständig umfassender oder
               Gerade für die Masern aber, gegen                      scheidungsrecht zukommt. […] Es soll der            kritisch zu recherchieren [16, 17]. Dass
          die eine Impfpflicht regelmäßig gefor-                      Elternverantwortung zugewiesen sein, zu             die Perspektive und die Schlussfolgerun-
          dert wird, sieht der WD dieses „geringe                     bestimmen, welches Maß an Belastung und             gen des RKI nicht die einzig mögliche
          Risiko“: „Angesicht einer Sterblichkeitsrate                risikobehaftetem Eingriff sie ihrem Kind un-        Interpretation des aktuellen Kenntnis-
          von 30 Prozent im Falle einer Pockeninfekti-                ter Abwägung seiner Lebenschancen noch              standes zum Thema der Schutzimpfun-
          on wurde beispielsweise die Impfpflicht ge-                 zumuten wollen. In Bezug auf Impfungen              gen sind, zeigt schon die Tatsache, dass
          gen Pocken vom BVerwG im Jahr 1959 als                      wird der Staat daher im Grundsatz auch das          es in der EU im Jahr 2018 nicht zwei ei-
          verfassungsgemäß eingestuft. […] Im Falle                   Recht der Eltern zu berücksichtigen haben,          nander gleichende Impfempfehlungen
          einer Maserninfektion beträgt die Sterblich-                die Vorteile der Impfung mit ihren mögli-           staatlicher Impfkommissionen gab – an-
          keit in Deutschland laut RKI dagegen nur                    chen Nachteilen (Nebenwirkungen, „Impf-             dere Fachgremien kommen zu teilweise
          0,1 Prozent.“ [16]                                          schäden“) für ihre Kinder abzuwägen.“               deutlich anderen Empfehlungen [7].

      ■   © Deutscher Ärzteverlag | ZFA | Z Allg Med | 2019; 95 (5)
Rabe:
Wider eine Impfpflicht in Deutschland – eine Streitschrift
Against a Compulsory Vaccination in Germany – a Polemic                                                                                                 219

Medizinischer Dissens besteht vor allem         azelluläre Impfung nach aktuellem              in Deutschland nicht gegen Tetanus,
bei vier gedanklichen Prämissen:                Kenntnisstand (amerikanische CDC               Diphtherie und Polio geimpft. Bei einer
1. bei der Schlussfolgerung, eine auf in-       [22], FDA [23] und WHO [24]) nicht re-         Stärke der Geburtenjahrgänge von etwa
   dividueller Ebene wirksame, präventi-        levant vor der Übertragung auf andere          750.000 sind dies in jedem Jahrgang et-
   ve Maßnahme, müsse erstens auch im           [25, 26].                                      wa 35.000 nicht gegen diese Erkrankun-
   Bevölkerungsmaßstab wirken und             • Haemophilus influenzae B (HiB): Diese          gen Geimpfte: Dies ergibt stark vereinfa-
   dieser Effekt müsse zweitens durch ei-       Impfung vermittelt eine Herden-                chend jeweils etwa 500.000–700.000
   ne Verpflichtung zu dieser Maßnah-           immunität [27], deren klinische Rele-          Kinder und Jugendliche in Deutschland,
   me nennenswert zu steigern sein;             vanz angesichts der epidemiologi-              die nicht durch eine Impfung vor diesen
2. bei der pauschal unterstellten Her-          schen Situation der letzten Jahre (HiB         vier Erkrankungen geschützt sind.
   denimmunität durch Impfungen;                verursacht in Deutschland zuneh-                   Erfasst wurden bei Kindern unter 15
3. bei den im Gutachten zur Impfpflicht         mend Erkrankungen bei älteren Er-              Jahren in den letzten 10 Jahren ins-
   für Kinder aufgeführten Beispielen für       wachsenen [21]) jedoch fraglich ist.           gesamt: fünf Tetanus-, vier Diphtherie-,
   Erkrankungen, die – neben einem po-        • Poliomyelitis: Die in Deutschland              keine Polio- und 54 HiB-Erkrankungen
   tenziell „fatalen Verlauf“ – eben auch       empfohlene inaktivierte Polio-Vakzine          [21, 35].
   eine „nicht untergeordnete Ansteckungs-      (IPV) erzeugt keine sichere Herden-                Obwohl es bei allen vier beispielhaft
   wahrscheinlichkeit aufweisen“;               immunität [28].                                untersuchten Erkrankungen die Gefahr
4. bei der Annahme, Schutzimpfungen           • Hepatitis B: Es entsteht ein Schutz vor        „fataler Verläufe“ auch im Kindesalter
   könnten die in Deutschland aktuell           Übertragung auf andere, dieser ist im          gibt, ist zumindest bei Tetanus, Diph-
   relevanten Krankheitserreger „auf Be-        Kindesalter angesichts der vom RKI be-         therie und Polio eine Ansteckungswahr-
   völkerungsebene“ ausrotten.                  nannten Hauptübertragungswege (Se-             scheinlichkeit mehr als „untergeordnet“,
                                                xualität,     intravenöser      Drogen-        ohne dass wir dies mit einer relevanten
1. Herleitung der „Eignung“ einer               gebrauch [29]) und der verschwindend           Herdenimmunität erklären könnten.
   Impfpflicht aus der individuel-              geringen Fallzahlen von Hepatitis B            Diese spielt allein bei der Reduzierung
   len Wirksamkeit einer Impfung                bei Kindern [21] aber im Kindesalter           des HiB-Risikos eine Rolle.
                                                nicht relevant.
Dass die Verpflichtung zu einer Imp-          • Pneumokokken: Die entstehende Her-             4. „Ausrottung eines Keimes auf
fung, die auf individualmedizinischer           denimmunität ist nur serotypenspezi-              Bevölkerungsebene“
Ebene hochwirksam ist (wie die Masern-          fisch und verliert – wie der Impfeffekt
impfung), keineswegs zwangsläufig zu            auch – durch Replacement-Phänomene             Die bislang einzig erfolgreiche Ausrot-
den erhofften Effekten im Bevölke-              in den letzten Jahren zunehmend an             tung eines Krankheitserregers – die des
rungsmaßstab führt, zeigt die obige Ana-        Bedeutung [30].                                Pockenvirus – war, laut den beteiligten
lyse zu Durchimpfungsraten und Maser-         • Masern: Hier entsteht zweifelsfrei eine        Protagonisten, möglich durch eine Rei-
ninzidenz.                                      Herdenimmunität mit klinischer Rele-           he an Besonderheiten von Erreger und
                                                vanz [10].                                     Erkrankung [36] – namentlich vor allem
2. Herdenimmunität                            • Mumps: Da die Impfung schon unzu-              durch das Fehlen atypischer oder subkli-
                                                verlässig vor der Erkrankung schützt           nischer Verläufe. Hier liegt ein wesentli-
Trotz eines entstehenden, mehr oder             [31], kann die entstehende Herden-             cher Unterschied zu z.B. Poliomyelitis
weniger belastbaren Individualschutzes          immunität nicht besser sein, als der           (bei der subklinische Infektionen die Re-
des Geimpften selber schützen bei wei-          (schlechte) Schutz des Geimpften selbst.       gel sind) oder den Masern (bei denen
tem nicht alle Impfungen vor der Über-        • Röteln: Hier entsteht zweifelsfrei eine        diese zumindest bei Geimpften zuneh-
tragung der entsprechenden Erkran-              Herdenimmunität von klinischer Rele-           mend beobachtet werden [37]). Ob diese
kung auf andere:                                vanz, wenn auch von kürzerer Dauer,            Erkrankungen überhaupt eradizierbar
• Tetanus: Naturgemäß entsteht bei die-         als der Schutz der Geimpften selber [32].      sind, ist zum jetzigen Zeitpunkt daher
  ser Erkrankung keine Herdenimmuni-          • Windpocken: Hier entsteht wohl eine            spekulativ.
  tät – Tetanus wird nicht von Mensch           Herdenimmunität [33], allerdings vor
  zu Mensch übertragen.                         einer gerade im Kindesalter in aller Re-       Zusammenfassend fordert der Wissen-
• Diphtherie: Es entsteht wahrscheinlich        gel harmlos verlaufenden Erkrankung,           schaftliche Dienst des Bundestages völlig
  eine Herdenimmunität auf Bevölke-             sodass deren klinische Relevanz zwei-          zu Recht, dass eine „Abwägung … für jede
  rungsebene [18], der einzelne Geimpfte        felhaft bleibt.                                Krankheit und Impfung unter Einbeziehung
  kann die Erkrankung aber unverändert        • Meningokokken C: Hier geht das RKI             aller Krankheits-, Ansteckungs- und Impfrisi-
  weitergeben [19]. Trotz der für eine Her-     nicht vom Entstehen einer relevanten           ken gesondert durchzuführen [ist]. Dabei ist
  denimmunität zu niedrigen Durch-              Herdenimmunität aus [34].                      stets zu berücksichtigen, dass gerade die ver-
  impfungsraten im Erwachsenenalter                                                            schiedenen wissenschaftlichen und medizini-
  [20] spielt die Diphtherie in Deutsch-      3. Risiko fataler Verläufe und                   schen Aspekte, die in die Abwägung einzustel-
  land epidemiologisch seit Jahrzehnten          nicht untergeordnete                          len sind, auf – nach aktuellen Forschungs-
  keine nennenswerte Rolle [21].                 Ansteckungswahrscheinlichkeit                 stand – gesicherten Erkenntnissen beruhen
• Keuchhusten: Anders als von der STI-                                                         müssen.“ [17] Er scheitert zwangsläufig als
  KO gehofft und in den Impfempfeh-           Laut RKI sind größenordnungsmäßig et-            juristisches Gremium an diesem selbst for-
  lungen propagiert [11], schützt die         wa 5 % eines jeden Geburtenjahrgangs             mulierten Anspruch.

                                                                                            © Deutscher Ärzteverlag | ZFA | Z Allg Med | 2019; 95 (5)   ■
Rabe:
          Wider eine Impfpflicht in Deutschland – eine Streitschrift
220       Against a Compulsory Vaccination in Germany – a Polemic

               Auch den Verfechtern einer Impf-                            Dr. med. Steffen Rabe …
          pflicht ist jedoch bewusst, dass diese frü-
                                                                                               … ist seit über 20 Jahren als Kinder- und Jugendarzt in Mün-
          her oder später von den Richtern des
                                                                                               chen niedergelassen. Er ist Mitbegründer des Vereins „Ärzte
          Bundesverfassungs- und/oder Bundes-
                                                                                               für individuelle Impfentscheidung e.V.“ und seit Jahren
          verwaltungsgerichts überprüft würde
                                                                                               (wegen ihrer differenzierten Haltung zum Impfen) Mitglied
          und dass spätestens dann, im Rahmen
                                                                                               der DEGAM. Die individuelle Impfberatung ist einer der
          verschiedener Gutachten, dieser „aktuel-
                                                                                               Schwerpunkte seiner Praxis.
          le Forschungsstand“ nicht nur aus der
          Perspektive des RKI dargelegt und abge-
          wogen würde.
               Zu diesem Zeitpunkt kämen auch
          Bedenken namhafter Verfassungsrecht-                        nomen [RWTH Aachen]): „Compulsory                  epidemischen Ausbreitung mit sich
          ler zur Sprache, die – angesichts unserer                   vaccination increased the level of anger           brächte, gibt und gab es in Deutschland
          Wissenslücken z.B. zu Impf-Nebenwir-                        among individuals with a rather negative           in den letzten Jahrzehnten nicht.
          kungen – dem Staat nicht nur das Recht                      vaccination attitude, whereas voluntary vac-            Die erhoffte und behauptete Erhö-
          absprechen, eine Impfpflicht zu verhän-                     cination did not. This led to a decrease in vac-   hung von Durchimpfungsraten und/
          gen, sondern die sogar schon eine staat-                    cination uptake by 39 % in the second volun-       oder Verminderung von Erkrankungs-
          liche Empfehlung (wie die der STIKO                         tary vaccination (reactance).“ [39]                häufigkeiten durch eine Impfpflicht
          [11]) als verfassungsrechtlich unhaltbar                        Gerade auch dieses Argument – die              lässt sich in Europa nicht oder zumin-
          herleiten [38].                                             im Falle einer staatlichen, strafbewehr-           dest nicht in nennenswertem Maße
                                                                      ten Impfpflicht zu befürchtende Ver-               nachweisen.
                                                                      schlechterung der Akzeptanz von                         Diesen inkonsistenten Effekten
          Impfpflicht –                                               Schutzimpfungen in der Bevölkerung –               steht die Gefahr einer Verschlechterung
          kontraproduktiv?                                            hat, in Verbindung mit den in Deutsch-             der Akzeptanz von Schutzimpfungen
                                                                      land bislang auch ohne drakonische                 gegenüber, sollten diese sanktions-
          Staatliche Zwangsmaßnahmen laufen                           Maßnahmen erreichten guten Durch-                  bewehrt verpflichtend vorgeschrieben
          immer Gefahr, Widerstand zu provozie-                       impfungsraten, seit Jahren die Fachleute           werden.
          ren, der nicht in der Sache gründet, son-                   und Verantwortlichen zum Thema Imp-                     Die Einführung einer Impfpflicht in
          dern um des Widerstandes selbst wegen                       fen (z.B. die Vorsitzenden der STIKO               Deutschland wäre damit medizinisch
          entsteht. Unterstellt man im Falle einer                    und den Präsidenten des RKI) immer                 ineffektiv, juristisch nur fragwürdig zu
          Impfpflicht ein den juristischen Grund-                     wieder Position gegen eine Impfpflicht             rechtfertigen und soziologisch mit gro-
          satz der Verhältnismäßigkeit wahrendes                      beziehen lassen [9, 40– 43].                       ßer Wahrscheinlichkeit kontraproduk-
          Sanktionsinstrumentarium (Bußgelder,                                                                           tiv: ein Fazit, das einen so tiefen Eingriff
          Ausschluss von öffentlicher Kinder-                                                                            in fundamentale Grundrechte letztend-
          betreuung, ...), müsste mit Eltern gerech-                  Schlussfolgerungen                                 lich ad absurdum führt.
          net werden, die diese Sanktionen bewusst
          in Kauf nähmen. Damit kämen zu den                          Juristische Veröffentlichungen über-               Interessenkonflikte: keine angege-
          Kindern, die bislang aus sachlichen                         schätzen (wie gezeigt werden konnte)               ben.
          Gründen nicht oder nicht vollständig                        die positiven Effekte einer Impfpflicht.
          geimpft werden, diejenigen hinzu, deren                     Trotzdem werden in denselben Publika-                    Korrespondenzadresse
          Eltern Impfungen verweigern, weil sie                       tionen die verfassungsrechtlichen Hür-                  Dr. med. Steffen Rabe
          dem Staat das Recht absprechen, so tief in                  den für ihre Einführung als sehr hoch                   Arzt für Kinderheilkunde und
          verbriefte Grundrechte einzugreifen und                     angesehen, da eine Impfpflicht mit fun-                 Jugendmedizin
          die damit dann schlicht gegen diese staat-                  damentalen Grundrechten kollidiere.                     Kinderarztpraxis Der Rabendoktor
          liche Repression protestieren. Dass dies                    Eine impfpräventable Erkrankung, die                    Gottfried-Keller-Straße 12
          eine durchaus substantiierte Befürchtung                    (wie von Juristen für eine Impfpflicht                  81245 München
          ist, zeigt eine Studie aus Deutschland                      gefordert) bei relevantem Ansteckungs-                  Tel.: 089 89217911
          (2015 verfasst von einer Psychologin                        risiko das Risiko fataler Verläufe und                  dr.rabe@der-rabendoktor.de
          [Universität Erfurt] und einem Öko-                         eventuell sogar noch die Gefahr einer

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