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Wie können Webseiten so gestaltet werden, dass sie von allen Nutzern unabhängig von ihren Barrieren und Behinderungen uneingeschränkt (barrierefrei) genutzt werden können? Ein Überblick zum Stand der Dinge in Thüringen Tagung „Bitte mehr bith – Barrierefreiheit im Digitalen Zeitalter“ am 21. September 2020
Die gesetzliche Grundlage zur Barrierefreiheit ist das Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) vom 30. Juli 2019. Das Gesetz wurde zur Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (ThBITV, 28. April 2020) weiter konkretisiert. Umgangssprachlich wird Barrierefreiheit häufig mit “behindertengerecht” gleichgesetzt, was jedoch dem weiteren Sinne von Barrierefreiheit nicht gerecht wird. Es geht nicht nur darum, bestimmten Personengruppen gerecht zu werden, sondern mit einem “Design für alle” den Bedürfnissen sämtlicher Menschen gerecht zu werden.
Status Thüringen 30. Juli 2019 Thüringer Gesetz Thüringer Gesetz über den zur Inklusion und barrierefreien Zugang Gleichstellung zu den Websites und von Menschen mobilen Einrichtung der mit Anwendungen Überwachungsstelle Behinderungen öffentlicher Stellen im Thüringer (ThürGIG) (ThürBarrWeb) Finanzministerium Thüringer Gesetz zur 28. April 2020 Einrichtung der Förderung der Verordnung zur Schaffung Durchsetzungsstelle elektronischen barrierefreier beim Beauftragten für Verwaltung Informationstechnik nach Menschen mit (Thüringer E- dem Behinderung Government-Gesetz - Behindertengleichstellungs- ThürEGovG) gesetz (ThBITV) O. Winkelmann 21.10.2020 · 3 von 10 Seiten „Bitte mehr bith – Barrierefreiheit im Digitalen Zeitalter“
Verordnungsermächtigung (ThürBarrWebG) Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 Bestimmungen zu erlassen über 1. die technischen Standards, die öffentliche Stellen bei der barrierefreien Gestaltung der Websites und mobilen Anwendungen anzuwenden haben, 2. das Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung und Aktualisierung der Standards der Informationstechnik, 3. die konkreten Anforderungen an die Erklärung zur Barrierefreiheit nach § 3 und das Verfahren zur regelmäßigen Aktualisierung, 4. die Anforderungen und das Verfahren zum Feedback-Mechanismus nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 und 3 sowie Abs. 3, 5. das Verfahren der Überwachung und zur Berichterstattung nach § 4, 6. das Verfahren vor der Durchsetzungsstelle nach § 5, 7. die Durchführung von Schulungsprogrammen für öffentliche Stellen im Sinne des Artikels 7 Abs. 4 der Richtlinie (EU) 2016/2102. O. Winkelmann 21.10.2020 · 4 von 10 Seiten „Bitte mehr bith – Barrierefreiheit im Digitalen Zeitalter“
Erklärung zur Barrierefreiheit § 3 Erklärung zur Barrierefreiheit, Feedback-Mechanismus • Auf jeder Website und mobilen Anwendung • Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates • Jährliche Aktualisierung • Zusätzlich elektronische Kontaktmöglichkeit (Feedback- Mechanismus) • Fristsetzung für die Beantwortung der Anfragen O. Winkelmann 21.10.2020 · 5 von 10 Seiten „Bitte mehr bith – Barrierefreiheit im Digitalen Zeitalter“
Standards § 2 Anzuwendende Standards Die Angebote der Informationstechnik sind entsprechend des § 3 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vom 21. Mai 2019 (BGBl. I S. 738) in der jeweils geltenden Fassung zu gestalten. O. Winkelmann 21.10.2020 · 6 von 10 Seiten „Bitte mehr bith – Barrierefreiheit im Digitalen Zeitalter“
Barrierefreiheit im Internet Standards des World Wide Web Consortium (W3C) Deutscher Standard Web Accessibility Initiative (WAI) Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleich- stellungsgesetz (BITV) Web Content Authoring Tool User Agent Accessibility Accessibility Accessibility Guidelines (WCAG) Guidelines (ATAG) Guidelines (UAAG) Richtlinien für barrierefreie Programme zum Erstellen Browser und assistive Webinhalte von Websites Erweiterungen DIN EN 301549 Barrierefreiheitsanforderungen, Web Accessibility geeignet für die öffentliche Initiative - Accessible Beschaffung von IKT-Produkten Rich Internet und -Diensten in Europa Applications (WAI-ARIA) AJAX O. Winkelmann 21.10.2020 · 7 von 10 Seiten „Bitte mehr bith – Barrierefreiheit im Digitalen Zeitalter“
Umsetzung in der Praxis Leitgedanken Design Prinzipien Barrierefreies HTML Selbstbestimmungsprinzip Wahrnehmbarkeit Allgemein wenig fix vorgeben Textalternativen Dokumentensprache Untertitel Layout Universelles Design Trennung von Inhalt und eine Lösung für alle Bedienbarkeit Design Mit der Tastatur bedienbar Zwei-Sinne-Prinzip Navigationshilfen Navigation Wahrnehmung über zwei Echte Überschriften Sinne Verständlichkeit Funktioniert ohne Javascript Einfache und verständliche Texte Grafiken Im alt-Attribut beschreiben Robustheit Tabellen Kompatibilität mit Browsern Header definieren und Hilfsmitteln Formulare Beschreibung mit einem O. Winkelmann „Bitte mehr bith – Barrierefreiheit im Digitalen Zeitalter“ Label-Element 21.10.2020 · 8 von 10 Seiten
Umsetzung in der Praxis Barrierefreie Applikationen Barrierefreie Dokumente AJAX Adobe PDF Regionen beschreiben MS Word Aktualisierbare Inhalte markieren Tastaturnavigation mit tabindex- Attribut beschreiben Adobe Flash Beschriftung grafischer Elemente Definition einer Tab-Reihenfolge Audiodeskription MS Silverlight Tastaturkürzel, Alt-Texte setzen Auf veränderte Farbschema- Einstellungen reagieren O. Winkelmann 21.10.2020 · 9 von 10 Seiten „Bitte mehr bith – Barrierefreiheit im Digitalen Zeitalter“
Überprüfen und zertifizieren Zu Beginn des Projektes 1. Anforderungen an die Barrierefreiheit festlegen Richtlinien, Standards Quantitative, qualitative Kriterien (messbar) 2. Testen von Prototypen, Strukturen, Navigation Prüfung entsprechend der Richtlinien Bei jeder größeren Änderung 1. Wichtige Punkte durch Schnelltests prüfen Tastaturbedienbarkeit Textgröße HTML-Validator WCAG-Checker (WAVE, TotalValidator) Gegen Ende des Projektes 1. Komplette Webseite auf Barrierefreiheit prüfen BITV Konformitätstest 2. Zertifizierung O. Winkelmann 21.10.2020 · 10 von 10 Seiten „Bitte mehr bith – Barrierefreiheit im Digitalen Zeitalter“
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