Wie können Webseiten so gestaltet werden, dass sie von allen Nutzern unabhängig von ihren Barrieren und Behinderungen uneingeschränkt ...

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Wie können Webseiten so gestaltet werden, dass sie von allen
Nutzern unabhängig von ihren Barrieren und Behinderungen
uneingeschränkt (barrierefrei) genutzt werden können?

Ein Überblick zum Stand der Dinge in Thüringen

Tagung „Bitte mehr bith – Barrierefreiheit im Digitalen Zeitalter“
am 21. September 2020
Die gesetzliche Grundlage zur Barrierefreiheit ist das Thüringer Gesetz über den barrierefreien
Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) vom 30.
Juli 2019.

Das Gesetz wurde zur Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem
Behindertengleichstellungsgesetz (ThBITV, 28. April 2020) weiter konkretisiert.

Umgangssprachlich wird Barrierefreiheit häufig mit “behindertengerecht” gleichgesetzt, was jedoch
dem weiteren Sinne von Barrierefreiheit nicht gerecht wird.

Es geht nicht nur darum, bestimmten Personengruppen gerecht zu werden, sondern mit einem
“Design für alle” den Bedürfnissen sämtlicher Menschen gerecht zu werden.
Status Thüringen

                                                             30. Juli 2019
                                                          Thüringer Gesetz
          Thüringer Gesetz                                     über den
          zur Inklusion und                             barrierefreien Zugang
           Gleichstellung                               zu den Websites und
           von Menschen                                        mobilen                                          Einrichtung der
                  mit                                       Anwendungen                                       Überwachungsstelle
           Behinderungen                                 öffentlicher Stellen                                     im Thüringer
             (ThürGIG)                                     (ThürBarrWeb)                                       Finanzministerium

                               Thüringer Gesetz zur                                    28. April 2020                                 Einrichtung der
                                  Förderung der                                 Verordnung zur Schaffung                            Durchsetzungsstelle
                                  elektronischen                                       barrierefreier                              beim Beauftragten für
                                    Verwaltung                                   Informationstechnik nach                             Menschen mit
                                   (Thüringer E-                                            dem                                        Behinderung
                               Government-Gesetz -                              Behindertengleichstellungs-
                                   ThürEGovG)                                              gesetz
                                                                                         (ThBITV)

O. Winkelmann
21.10.2020 · 3 von 10 Seiten                          „Bitte mehr bith – Barrierefreiheit im Digitalen Zeitalter“
Verordnungsermächtigung (ThürBarrWebG)

        Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
        2016/2102 Bestimmungen zu erlassen über

        1. die technischen Standards, die öffentliche Stellen bei der barrierefreien Gestaltung der Websites
           und mobilen Anwendungen anzuwenden haben,
        2. das Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung und Aktualisierung der Standards der
           Informationstechnik,
        3. die konkreten Anforderungen an die Erklärung zur Barrierefreiheit nach § 3 und das Verfahren zur
           regelmäßigen Aktualisierung,
        4. die Anforderungen und das Verfahren zum Feedback-Mechanismus nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 und 3
           sowie Abs. 3,
        5. das Verfahren der Überwachung und zur Berichterstattung nach § 4,
        6. das Verfahren vor der Durchsetzungsstelle nach § 5, 7. die Durchführung von
           Schulungsprogrammen für öffentliche Stellen im Sinne des Artikels 7 Abs. 4 der Richtlinie (EU)
           2016/2102.
O. Winkelmann
21.10.2020 · 4 von 10 Seiten       „Bitte mehr bith – Barrierefreiheit im Digitalen Zeitalter“
Erklärung zur Barrierefreiheit

§ 3 Erklärung zur Barrierefreiheit, Feedback-Mechanismus

            • Auf jeder Website und mobilen Anwendung
            • Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU)
              2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates
            • Jährliche Aktualisierung
            • Zusätzlich elektronische Kontaktmöglichkeit (Feedback-
              Mechanismus)
            • Fristsetzung für die Beantwortung der Anfragen

O. Winkelmann
21.10.2020 · 5 von 10 Seiten   „Bitte mehr bith – Barrierefreiheit im Digitalen Zeitalter“
Standards

§ 2 Anzuwendende Standards

            Die Angebote der Informationstechnik sind entsprechend des § 3
            der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vom
            21. Mai 2019 (BGBl. I S. 738) in der jeweils geltenden Fassung
            zu gestalten.

O. Winkelmann
21.10.2020 · 6 von 10 Seiten   „Bitte mehr bith – Barrierefreiheit im Digitalen Zeitalter“
Barrierefreiheit im Internet
   Standards des World Wide Web Consortium (W3C)                                                           Deutscher Standard

                  Web Accessibility Initiative (WAI)                                                      Verordnung zur Schaffung
                                                                                                       barrierefreier Informationstechnik
                                                                                                         nach dem Behindertengleich-
                                                                                                                stellungsgesetz
                                                                                                                      (BITV)
        Web Content                   Authoring Tool                           User Agent
        Accessibility                  Accessibility                           Accessibility
     Guidelines (WCAG)               Guidelines (ATAG)                      Guidelines (UAAG)
     Richtlinien für barrierefreie   Programme zum Erstellen                 Browser und assistive
             Webinhalte                    von Websites                         Erweiterungen
                                                                                                               DIN EN 301549
                                                                                                       Barrierefreiheitsanforderungen,
        Web Accessibility                                                                                geeignet für die öffentliche
      Initiative - Accessible                                                                          Beschaffung von IKT-Produkten
            Rich Internet
                                                                                                          und -Diensten in Europa
     Applications (WAI-ARIA)

                   AJAX

O. Winkelmann
21.10.2020 · 7 von 10 Seiten             „Bitte mehr bith – Barrierefreiheit im Digitalen Zeitalter“
Umsetzung in der Praxis

           Leitgedanken                              Design Prinzipien                              Barrierefreies HTML

           Selbstbestimmungsprinzip                  Wahrnehmbarkeit                                Allgemein
            wenig fix vorgeben                       Textalternativen                              Dokumentensprache
                                                      Untertitel
                                                                                                    Layout
           Universelles Design
                                                                                                     Trennung von Inhalt und
            eine Lösung für alle                    Bedienbarkeit                                    Design
                                                      Mit der Tastatur bedienbar
           Zwei-Sinne-Prinzip                         Navigationshilfen                            Navigation
            Wahrnehmung über zwei                                                                   Echte Überschriften
             Sinne                                   Verständlichkeit                                Funktioniert ohne Javascript
                                                      Einfache und verständliche
                                                       Texte                                        Grafiken
                                                                                                     Im alt-Attribut beschreiben
                                                     Robustheit
                                                                                                    Tabellen
                                                      Kompatibilität mit Browsern
                                                                                                     Header definieren
                                                       und Hilfsmitteln
                                                                                                    Formulare
                                                                                                     Beschreibung mit einem
O. Winkelmann
                                      „Bitte mehr bith – Barrierefreiheit im Digitalen Zeitalter“
                                                                                                      Label-Element
21.10.2020 · 8 von 10 Seiten
Umsetzung in der Praxis

                               Barrierefreie Applikationen                                          Barrierefreie Dokumente

                               AJAX                                                                  Adobe PDF
                                Regionen beschreiben                                                MS Word
                                Aktualisierbare Inhalte markieren
                                 Tastaturnavigation mit tabindex-
                                 Attribut beschreiben

                               Adobe Flash
                                Beschriftung grafischer Elemente
                                Definition einer Tab-Reihenfolge
                                Audiodeskription

                               MS Silverlight
                                Tastaturkürzel, Alt-Texte setzen
                                Auf veränderte Farbschema-
                                 Einstellungen reagieren

O. Winkelmann
21.10.2020 · 9 von 10 Seiten                       „Bitte mehr bith – Barrierefreiheit im Digitalen Zeitalter“
Überprüfen und zertifizieren
                           Zu Beginn des Projektes
                           1. Anforderungen an die Barrierefreiheit festlegen
                              Richtlinien, Standards
                              Quantitative, qualitative Kriterien (messbar)
                           2. Testen von Prototypen, Strukturen, Navigation
                              Prüfung entsprechend der Richtlinien

                           Bei jeder größeren Änderung
                           1. Wichtige Punkte durch Schnelltests prüfen
                              Tastaturbedienbarkeit
                              Textgröße
                              HTML-Validator
                              WCAG-Checker (WAVE, TotalValidator)

                           Gegen Ende des Projektes
                           1. Komplette Webseite auf Barrierefreiheit prüfen
                              BITV Konformitätstest
                           2. Zertifizierung
O. Winkelmann
21.10.2020 · 10 von 10 Seiten              „Bitte mehr bith – Barrierefreiheit im Digitalen Zeitalter“
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