Infoveranstaltung Zuverlässigkeitsüberprüfung 12.10.2021 - für Reglementierte Beauftragte bekannte Versender Reglementierte Lieferanten von ...
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bmk.gv.at Infoveranstaltung Zuverlässigkeitsüberprüfung 12.10.2021 für Reglementierte Beauftragte bekannte Versender Reglementierte Lieferanten von Bordvorräten Bekannte Lieferanten von Bordvorräten und Flughafenlieferungen Transporteure
bmk.gv.at Kamera - Deaktivierung empfohlen Mikrofon - standardmäßig eingeschalten (schwarz hinterlegt). Stummgeschalten – Farbe wechselt von Schwarz auf Rot Präsentation wird zur Verfügung gestellt. 2
bmk.gv.at Zuverlässigkeitsüberprüfungen Rechtsgrundlagen: EU Durchführungsverordnungen Kapitel 11: Durchführungsverordnung (EU) 2019/103 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2020/910 Nationale Umsetzung: § 134a und § 134b Luftfahrtgesetz § 2 Abs 7 LSG Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über den Pauschalbetrag als Ersatz für die Überprüfung der Zuverlässigkeit 3
bmk.gv.at Zuverlässigkeitsüberprüfungen Ab dem 03.12.2021 müssen alle Zuverlässigkeitsüberprüfungen beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innnovation und Technologie (BMK) eingereicht werden (auch jene die vormals beschäftigungsbezogene Zuverlässigkeitsüberprüfung hießen) Eingereicht werden alle Zuverlässigkeitsüberprüfungen über die im Unternehmensserviceportal (USP) verfügbaren Anwendung „ZÜP – Zuverlässigkeitsüberprüfung / Aviation Security“ Das Ergebnis der Überprüfung ist in der Anwendung ersichtlich. 4
bmk.gv.at Zuverlässigkeitsüberprüfung Erweiterte Normale Zuverlässigkeitsüberprüfung Zuverlässigkeitsüberprüfung (jährlich) (alle 3 Jahre) 5
bmk.gv.at Was umfasst eine Zuverlässigkeitsüberprüfung? Die neuen Regelungen gelten ab 31. Dezember 2021 ist alle 12 Monate bzw alle 3 Jahre zu wiederholen gilt als nicht bestanden, wenn nicht alle Elemente erfolgreich abgeschlossen wurden 6
bmk.gv.at Was umfasst eine erweiterte und eine normale Zuverlässigkeitsüberprüfung? Eine normale Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß 11.1.4 der Verordnung (EU) 2015/1998 umfasst zumindest: die Feststellung der Identität der betreffenden Person anhand der zum Nachweis vorgelegten Papiere und die Prüfung der Strafregistereinträge in allen Staaten des Wohnsitzes mindestens während der letzten 5 Jahre und die Erfassung aller Beschäftigungsverhältnisse, Aus- und Weiterbildungen und jeglicher Lücken mindestens während der letzten 5 Jahre. 7
bmk.gv.at Was umfasst eine erweiterte und eine normale Zuverlässigkeitsüberprüfung? Eine erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß 11.1.3 der Verordnung (EU) 2015/1998 umfasst zusätzlich zumindest: Erkenntnisse und sonstige einschlägige Informationen, die den zuständigen Behörden zur Verfügung stehen und nach deren Einschätzung für die Eignung einer Person zur Ausübung einer Funktion, die eine erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung erfordert, von Belang sein könnten. 8
bmk.gv.at Wer muss eine normale Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgreich durchlaufen? • Personen, die eingestellt werden, um Kontrollen und Zugangskontrollen oder andere Sicherheitskontrollen in anderen Bereichen als Sicherheitsbereichen durchzuführen oder die Verantwortung für die Durchführung dieser Kontrollen übernehmen sollen, • Personen, die für die Durchführung des vorgelegten Sicherheitsprogramms eines reglementierten Beauftragten verantwortlich sind • Personen, die für die Durchführung der Sicherheitskontrollen und die Überwachung ihrer Einhaltung eines bekannten Versenders verantwortlich ist 9
bmk.gv.at Wer muss eine normale Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgreich durchlaufen? • Das Personal des Transporteurs, das bei der Wahrnehmung einer der in Nummer 6.6.1.3 genannten Funktionen oder bei der Durchführung einer der in diesem Kapitel vorgesehenen Sicherheitskontrollen unbeaufsichtigten Zugang zu Fracht und Post hat gemäß 6.6.1.4 der Verordnung (EU) 2015/1998 • Personen, die unbegleiteten Zugang zu Luftfracht und Luftpost, Post und Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen haben, die den erforderlichen Sicherheitskontrollen unterzogen wurden; 10
bmk.gv.at Wer muss eine normale Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgreich durchlaufen? • Personen, die gemäß dem nationalen Programm für die Sicherheit der Zivilluftfahrt Administrator-Rechte oder unbeaufsichtigten und unbeschränkten Zugang zu den unter Nummer 1.7.1 VO (EU) 2019/1583 genannten, für Zivilluftfahrtzwecke genutzten kritischen informations- und kommunikationstechnischen Systemen und Daten haben oder die in der Risikobewertung gemäß Nummer 1.7.3 anderweitig ermittelt wurden (Cybersecurity). 11
bmk.gv.at Wer muss eine erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgreich durchlaufen? • Inhaber eines Flughafenausweises mit Zugang zum Sicherheitsbereich • Inhaber eines Flugbesatzungsausweises für ein von einem Luftfahrtunternehmen der Union beschäftigtes Besatzungsmitglied • Personen, die eingestellt werden, um Kontrollen in Sicherheitsbereichen durchzuführen • Personen, die eingestellt werden, um Zugangskontrollen in Sicherheitsbereichen durchzuführen • Personen, die eingestellt werden, um andere Sicherheitskontrollen in Sicherheitsbereichen durchzuführen 12
bmk.gv.at Wer muss eine erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgreich durchlaufen? • Personen, die eingestellt werden, die die Verantwortung für die Durchführung dieser Kontrollen übernehmen sollen • Ausbilder gem Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 • EU-Validierungsprüfer für die Luftsicherheit Die Sicherheitsüberprüfungen gemäß § 55 SPG ff bleiben davon unberührt. 13
bmk.gv.at Wie ist der Ablauf einer Zuverlässigkeitsüberprüfung 1. Antragsberechtigt sind Zivilflugplatzhalter, Luftfahrtunternehmen und Stellen (Reglementierte Beauftragte, bekannte Versender, Transportunternehmen, reglementierte und bekannte Lieferanten von Bordvorräten und bekannte Lieferanten von Flughafenlieferungen) 2. Anmeldung im Unternehmensserviceportal - USP 3. Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung über die Anwendung „ZÜP – Zuverlässigkeitsüberprüfung/Aviation Security“ 4 Wochen vor beabsichtigter Aufnahme der Tätigkeit 4. Nach Ablauf einer Frist von 4 Wochen ist das Ergebnis der Überprüfung in der Anwendung „ZÜP – Zuverlässigkeitsüberprüfung/Aviation Security“ über den sogenannten ZÜP-Status ersichtlich 5. Der Pauschalbetrag als Ersatz für die Überprüfung der Zuverlässigkeit einer Person 14 beträgt 7 Euro.
bmk.gv.at Welche Daten werden benötigt? Vor- und Familiennamen, gegebenenfalls den Geburtsnamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort (einschließlich des Geburtslandes), Staatsangehörigkeiten, Vornamen der Eltern, Staatsangehörigkeiten Kontakt-Telefon, Kontakt-Mail Angabe der Art der beabsichtigten Tätigkeit Zustimmung zur Überprüfung der Zuverlässigkeit 15
bmk.gv.at Welche Daten werden benötigt? Wohnsitz, mit Land, Ort, Postleitzahl, Straße, Hausnummer, von/bis Datum Beschäftigungsverhältnisse, Aus- und Weiterbildungen und jegliche Lücken während der letzten fünf Jahre, Kopie eines Reisepasses, Personalausweises, Identitätsausweises, Fremdenpasses oder Konventionsreisepasses zur Feststellung der Identität der zu überprüfenden Person (als JPG oder PDF) ausländische Strafregisterbescheinigungen oder vergleichbare Nachweise der Wohnsitzstaaten in dem die Person 6 Monate oder länger ununterbrochen wohnhaft war der letzten fünf Jahre in beglaubigter Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache, welche bei erstmaliger Vorlage nicht älter als 6 Monate sein dürfen, (als JPG oder PDF) 16
bmk.gv.at Fristen Ab 03. November 2021: Anmeldung an der Anwendung „ZÜP – Zuverlässigkeitsüberprüfung/Aviation Security“ über das Unternehmensserviceportal (USP) zur Erfassung der Unternehmens- und der Personendaten. Ab 03. Dezember 2021: Anmeldung an der Anwendung „ZÜP – Zuverlässigkeitsüberprüfung/Aviation Security“ über das Unternehmensserviceportal (USP) zur Erfassung der Unternehmens- und der Personendaten sowie zum Stellen von Anträgen auf Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung. 17
bmk.gv.at Fristen Ab 31. Dezember 2021: Die neuen Regelungen betreffend die normale und erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung gelten ab 31. Dezember 2021, wobei die Anträge auf Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung 4 Wochen vorher gestellt werden. Bis spätestens 30. Juni 2024: Zuverlässigkeitsüberprüfungen, die vor dem 31. Dezember 2021 erfolgreich absolviert werden, bleiben bis zum Ablauf oder spätestens bis zum 30. Juni 2024 gültig. 18
bmk.gv.at Datenbank neu Zuverlässigkeitsüberprüfungen Helpdesk ab 03. November 2021 Telefon: +43 1 2530188 7953 Email: serviceentry.zuep@acp.at https://www.bmk.gv.at/themen/verkehr/luftfahrt/sicherheit/pruefung/zuep.html 19
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