Infoveranstaltung Zuverlässigkeitsüberprüfung 12.10.2021 - für Reglementierte Beauftragte bekannte Versender Reglementierte Lieferanten von ...

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Infoveranstaltung
Zuverlässigkeitsüberprüfung 12.10.2021
für
 Reglementierte Beauftragte
 bekannte Versender
 Reglementierte Lieferanten von Bordvorräten
 Bekannte Lieferanten von Bordvorräten und Flughafenlieferungen
 Transporteure
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Zuverlässigkeitsüberprüfungen

Rechtsgrundlagen:

 EU Durchführungsverordnungen Kapitel 11:

   Durchführungsverordnung (EU) 2019/103 zur Änderung der
    Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 geändert durch
    Durchführungsverordnung (EU) 2020/910

 Nationale Umsetzung:

   § 134a und § 134b Luftfahrtgesetz

   § 2 Abs 7 LSG

   Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über
    den Pauschalbetrag als Ersatz für die Überprüfung der Zuverlässigkeit

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Zuverlässigkeitsüberprüfungen

 Ab dem 03.12.2021 müssen alle Zuverlässigkeitsüberprüfungen beim
  Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innnovation und
  Technologie (BMK) eingereicht werden (auch jene die vormals
  beschäftigungsbezogene Zuverlässigkeitsüberprüfung hießen)

 Eingereicht werden alle Zuverlässigkeitsüberprüfungen über die im
  Unternehmensserviceportal (USP) verfügbaren Anwendung
  „ZÜP – Zuverlässigkeitsüberprüfung / Aviation Security“

 Das Ergebnis der Überprüfung ist in der Anwendung ersichtlich.

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                 Zuverlässigkeitsüberprüfung

         Erweiterte                        Normale
Zuverlässigkeitsüberprüfung      Zuverlässigkeitsüberprüfung
         (jährlich)                      (alle 3 Jahre)

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Was umfasst eine Zuverlässigkeitsüberprüfung?

 Die neuen Regelungen gelten ab 31. Dezember 2021

 ist alle 12 Monate bzw alle 3 Jahre zu wiederholen

 gilt als nicht bestanden, wenn nicht alle Elemente erfolgreich abgeschlossen
  wurden

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Was umfasst eine erweiterte und eine normale
Zuverlässigkeitsüberprüfung?

Eine normale Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß 11.1.4 der Verordnung (EU)
2015/1998 umfasst zumindest:

 die Feststellung der Identität der betreffenden Person anhand der zum Nachweis
  vorgelegten Papiere und

 die Prüfung der Strafregistereinträge in allen Staaten des Wohnsitzes mindestens
  während der letzten 5 Jahre und

 die Erfassung aller Beschäftigungsverhältnisse, Aus- und Weiterbildungen und
  jeglicher Lücken mindestens während der letzten 5 Jahre.

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Was umfasst eine erweiterte und eine normale
Zuverlässigkeitsüberprüfung?

Eine erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß 11.1.3 der Verordnung (EU)
2015/1998 umfasst zusätzlich zumindest:

 Erkenntnisse und sonstige einschlägige Informationen, die den zuständigen
  Behörden zur Verfügung stehen und nach deren Einschätzung für die Eignung einer
  Person zur Ausübung einer Funktion, die eine erweiterte
  Zuverlässigkeitsüberprüfung erfordert, von Belang sein könnten.

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Wer muss eine normale Zuverlässigkeitsüberprüfung
erfolgreich durchlaufen?

• Personen, die eingestellt werden, um Kontrollen und Zugangskontrollen oder
  andere Sicherheitskontrollen in anderen Bereichen als Sicherheitsbereichen
  durchzuführen oder die Verantwortung für die Durchführung dieser Kontrollen
  übernehmen sollen,

• Personen, die für die Durchführung des vorgelegten Sicherheitsprogramms eines
  reglementierten Beauftragten verantwortlich sind

• Personen, die für die Durchführung der Sicherheitskontrollen und die
  Überwachung ihrer Einhaltung eines bekannten Versenders verantwortlich ist

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Wer muss eine normale Zuverlässigkeitsüberprüfung
erfolgreich durchlaufen?

• Das Personal des Transporteurs, das bei der Wahrnehmung einer der in Nummer
  6.6.1.3 genannten Funktionen oder bei der Durchführung einer der in diesem
  Kapitel vorgesehenen Sicherheitskontrollen unbeaufsichtigten Zugang zu Fracht
  und Post hat gemäß 6.6.1.4 der Verordnung (EU) 2015/1998

• Personen, die unbegleiteten Zugang zu Luftfracht und Luftpost, Post und Material
  von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen haben, die
  den erforderlichen Sicherheitskontrollen unterzogen wurden;

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Wer muss eine normale Zuverlässigkeitsüberprüfung
erfolgreich durchlaufen?

• Personen, die gemäß dem nationalen Programm für die Sicherheit der Zivilluftfahrt
  Administrator-Rechte oder unbeaufsichtigten und unbeschränkten Zugang zu den
  unter Nummer 1.7.1 VO (EU) 2019/1583 genannten, für Zivilluftfahrtzwecke
  genutzten kritischen informations- und kommunikationstechnischen Systemen
  und Daten haben oder die in der Risikobewertung gemäß Nummer 1.7.3
  anderweitig ermittelt wurden (Cybersecurity).

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Wer muss eine erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung
erfolgreich durchlaufen?

• Inhaber eines Flughafenausweises mit Zugang zum Sicherheitsbereich

• Inhaber eines Flugbesatzungsausweises für ein von einem Luftfahrtunternehmen
  der Union beschäftigtes Besatzungsmitglied

• Personen, die eingestellt werden, um Kontrollen in Sicherheitsbereichen
  durchzuführen

• Personen, die eingestellt werden, um Zugangskontrollen in Sicherheitsbereichen
  durchzuführen

• Personen, die eingestellt werden, um andere Sicherheitskontrollen in
  Sicherheitsbereichen durchzuführen

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Wer muss eine erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung
erfolgreich durchlaufen?

• Personen, die eingestellt werden, die die Verantwortung für die Durchführung
  dieser Kontrollen übernehmen sollen

• Ausbilder gem Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998

• EU-Validierungsprüfer für die Luftsicherheit

Die Sicherheitsüberprüfungen gemäß § 55 SPG ff bleiben davon unberührt.

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Wie ist der Ablauf einer Zuverlässigkeitsüberprüfung

1. Antragsberechtigt sind Zivilflugplatzhalter, Luftfahrtunternehmen und Stellen
   (Reglementierte Beauftragte, bekannte Versender, Transportunternehmen,
   reglementierte und bekannte Lieferanten von Bordvorräten und bekannte
   Lieferanten von Flughafenlieferungen)

2. Anmeldung im Unternehmensserviceportal - USP

3. Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung über die Anwendung „ZÜP –
   Zuverlässigkeitsüberprüfung/Aviation Security“ 4 Wochen vor beabsichtigter
   Aufnahme der Tätigkeit

4. Nach Ablauf einer Frist von 4 Wochen ist das Ergebnis der Überprüfung in der
   Anwendung „ZÜP – Zuverlässigkeitsüberprüfung/Aviation Security“ über den
   sogenannten ZÜP-Status ersichtlich

5. Der Pauschalbetrag als Ersatz für die Überprüfung der Zuverlässigkeit einer Person
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   beträgt 7 Euro.
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Welche Daten werden benötigt?

 Vor- und Familiennamen, gegebenenfalls den Geburtsnamen,

 Geschlecht,

 Geburtsdatum, Geburtsort (einschließlich des Geburtslandes),

 Staatsangehörigkeiten,

 Vornamen der Eltern,

 Staatsangehörigkeiten

 Kontakt-Telefon, Kontakt-Mail

 Angabe der Art der beabsichtigten Tätigkeit

 Zustimmung zur Überprüfung der Zuverlässigkeit
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Welche Daten werden benötigt?

 Wohnsitz, mit Land, Ort, Postleitzahl, Straße, Hausnummer, von/bis Datum

 Beschäftigungsverhältnisse, Aus- und Weiterbildungen und jegliche Lücken
  während der letzten fünf Jahre,

 Kopie eines Reisepasses, Personalausweises, Identitätsausweises, Fremdenpasses
  oder Konventionsreisepasses zur Feststellung der Identität der zu überprüfenden
  Person (als JPG oder PDF)

 ausländische Strafregisterbescheinigungen oder vergleichbare Nachweise der
  Wohnsitzstaaten in dem die Person 6 Monate oder länger ununterbrochen
  wohnhaft war der letzten fünf Jahre in beglaubigter Übersetzung in deutscher oder
  englischer Sprache, welche bei erstmaliger Vorlage nicht älter als 6 Monate sein
  dürfen, (als JPG oder PDF)

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Fristen

 Ab 03. November 2021:
  Anmeldung an der Anwendung „ZÜP – Zuverlässigkeitsüberprüfung/Aviation
  Security“ über das Unternehmensserviceportal (USP) zur Erfassung der
  Unternehmens- und der Personendaten.

 Ab 03. Dezember 2021:
  Anmeldung an der Anwendung „ZÜP – Zuverlässigkeitsüberprüfung/Aviation
  Security“ über das Unternehmensserviceportal (USP) zur Erfassung der
  Unternehmens- und der Personendaten sowie zum Stellen von Anträgen auf
  Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung.

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Fristen

 Ab 31. Dezember 2021:
  Die neuen Regelungen betreffend die normale und erweiterte
  Zuverlässigkeitsüberprüfung gelten ab 31. Dezember 2021, wobei die Anträge auf
  Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung 4 Wochen vorher gestellt werden.

 Bis spätestens 30. Juni 2024:
  Zuverlässigkeitsüberprüfungen, die vor dem 31. Dezember 2021 erfolgreich
  absolviert werden, bleiben bis zum Ablauf oder spätestens bis zum 30. Juni 2024
  gültig.

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Datenbank neu Zuverlässigkeitsüberprüfungen

 Helpdesk ab 03. November 2021
        Telefon: +43 1 2530188 7953
        Email: serviceentry.zuep@acp.at

 https://www.bmk.gv.at/themen/verkehr/luftfahrt/sicherheit/pruefung/zuep.html

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