WILLKOMMEN im Stationären Behandlungszentrum des FNPG! - WIR STELLEN UNSERE PATIENTINNEN UND PATIENTEN IN DEN MITTELPUNKT
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WILLKOMMEN im Stationären Behandlungszentrum des FNPG! WIR STELLEN UNSERE PATIENTINNEN UND PATIENTEN IN DEN MITTELPUNKT PATIENTENBROSCHÜRE | vs. 29/05/2018
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird darauf verzichtet, in dieser Broschüre durchgehend gleichzeitig weibliche und männliche Sprachfor- men zu verwenden. An den entsprechenden Stellen gelten die Personenbezeichnungen gleichermassen für Angehörige beider Geschlechter.
INHALTSVERZEICHNIS Willkommen im Stationären Behandlungszentrum des FNPG! 5 Unsere Ethikcharta 7 Unser Angebot für Patienten und Angehörige 11 Unser Behandlungsangebot 11 Ihre personalisierte Betreuung Das interdisziplinäre Behandlungsteam 11 Ärzteteam Pflegeteam Sozialdienst Psychologischer Dienst Spezialtherapien Unser Angebot für Angehörige 12 Ihr Aufenthalt im Stationären Behandlungszentrum 14 Aufnahme 14 Fürsorgerische Unterbringung (FU) 14 Kliniktasche 15 Stationsleben 16 Plan des Stationären Behandlungszentrums 20 Service und Dienstleistungen 22 Wer zahlt? 23 Austritt 25 Ihre Rechte und Pflichten 26 Ihre Rechte 26 Ihre Pflichten 28 Zwangsmassnahmen 29 Was tun bei Konflikten? 29 A. Beschwerdemanagement im FNPG B. Weitere Rechtsbehelfe Nützliche Adressen 32
WILLKOMMEN IM STATIONÄREN BEHANDLUNGSZENTRUM DES FNPG! Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient Wir dürfen Sie in der Klinik des FNPG, dem Stationären Behandlungszentrum Marsens, herzlich willkommen heissen. Es ist unsere Priorität, Sie während Ihres Aufenthalts optimal zu betreuen und Ihre Bedürfnisse zu berücksichtigen. Diese Broschüre enthält wichtige Informationen über Ihren Aufenthalt und soll Ihnen helfen, sich mit unserer Institution und dem Klinikalltag vertraut zu machen. Das Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit (FNPG) ist eine selbstständige öffentlich-rechtliche Institution mit einem breiten Versorgungsangebot auf dem Gebiet der psychischen Gesundheit. Es beschäftigt etwa 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an einem Dutzend Standorten im Kanton Freiburg. In allen drei Bereichen des FNPG, den Bereichen Kinder-/Jugend-, Erwachsenen- und Alterspsychiatrie und -psychotherapie, sind unsere Patienten in den Händen unserer interdisziplinären Behandlungsteams bestens aufgehoben. Dazu kommen eine ganze Reihe weiterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Leistungen in den Bereichen Hauswirtschaft, Logistik, Hotellerie, Verwaltung, Informatik und Sicherheit erbringen. Wir sorgen dafür, optimale Bedingungen für eine individualisierte Betreuung zu gewährleisten, in deren Rahmen Ihre Autonomie und Ihre Rechte gewahrt werden. Ihre Bedürfnisse und Ressourcen und die Ihrer Angehörigen in den Mittelpunkt zu stellen gehört zu unseren Prioritäten. Wir hoffen, dass dieser Aufenthalt Ihren Erwartungen entsprechen wird, und wünschen Ihnen gute Besserung. Serge Renevey, Generaldirektor SEITE 5 PATIENTENBROSCHÜRE | 2.07.2018 FREIBURGER NETZWERK FÜR PSYCHISCHE GESUNDHEIT
UNSERE ETHIKCHARTA Unser Engagement für Sie, Ihre Angehörigen und alle unsere Partner beruht auf den Werten, die in unserer Ethikcharta verankert sind: Humanismus, Wohlwollen, Optimismus, Partner- schaft, Qualität, Verantwortung und Wissen. Diese gemeinsamen Grundwerte leiten unsere Praxis und die Entwicklung unserer Leistungen für Kinder und Jugendliche, Erwachsene und ältere Menschen und ergänzen die geltenden Richtlinien und Vorschriften. Durch die hiernach erläuterten Werte verpflichten wir uns: Humanismus • Ihre Würde als ein zentraler Wert zu betrachten und Ihre Gesundheit in den Mittelpunkt unserer Arbeit zu stellen. • für die Einhaltung der Menschenrechte zu sorgen. • Ihnen eine personalisierte Behandlung und Begleitung vorzuschlagen, die Ihrer biologischen, psychischen, kulturellen, sozialen, umweltbezogenen und spirituellen Dimension Rechnung trägt. • Ihnen das Recht auf Gleichbehandlung zu garantieren – unabhängig von Ihrem Geschlecht, Ihrem Alter, Ihrer Herkunft, Ihrem Glauben, Ihrem Gesundheitszustand, Ihrer sexuellen Orientierung, Ihrer beruflichen Situation oder Ihrem sozialen Status. Wohlwollen • Ihnen zuzuhören und uns Zeit zu nehmen, um Sie zu verstehen. • die Gastfreundschaft zu kultivieren, indem wir Ihnen bei Ihrer Aufnahme wohlwollend, herzlich und offen begegnen. • einen gemeinschaftlichen Betreuungsrahmen zu bieten, in dem Ihre Individualsphäre so weit wie möglich gewahrt wird. Optimismus • mit Ihnen an der Förderung Ihrer Gesundheit und an der Verbesserung Ihrer Lebensqualität zu arbeiten. • Ihr Leiden zu erkennen und zu lindern, Sie bei der Wiedererlangung Ihrer Gesundheit zu unterstützen, Ihre Ressourcen zu mobilisieren und zu stärken, Rückfällen vorzubeugen und neue Fähigkeiten zu entwickeln. • Sie im guten Einfluss zu unterstützen, den Sie auf Ihre Umgebung und auf Ihre eigene Existenz ausüben können, damit Sie ein neues Gleichgewicht in Ihrem Leben finden. • mit Ihnen und Ihren Angehörigen nach der respektvollsten Lösung zu suchen, SEITE 7 PATIENTENBROSCHÜRE | 2.07.2018 FREIBURGER NETZWERK FÜR PSYCHISCHE GESUNDHEIT
wenn wir mit komplexen Situationen und möglichen Dilemmas wie dem Gegensatz zwischen persönlicher Autonomie und Schutzpflicht konfrontiert sind. Partnerschaft • Bedingungen zu bieten, die der Entwicklung einer therapeutischen Beziehung förderlich sind, weil dieser Prozess für die Ausarbeitung und Verwirklichung Ihres Behandlungsprojekts unentbehrlich ist. • Kommunikation, gegenseitiges Vertrauen, Solidarität und Empathie als Triebkräfte dieser Beziehung zu fördern. • interdisziplinäre Fachkompetenzen zu bieten, die auf Ihre Situation und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. • den Kontakt und die Zusammenarbeit mit allen Personen aus Ihrem sozialen Netz zu fördern: mit Angehörigen, Therapeuten und anderen involvierten Partnern. • diese Werte der Kooperation, des Einvernehmens und der Mobilisierung, die Ihrer Recovery bzw. Erholung zuträglich sind, zu fördern. Qualität • eine fachliche Betreuung möglichst nahe an Ihrem gewohnten Lebensumfeld zu entwickeln, indem wir unsere Leistungen adäquat koordinieren und die Behandlungskontinuität sicherstellen. • Leistungen auf Deutsch und auf Französisch sowie, soweit ratsam, Übersetzungen in die anderen Sprachen zu bieten und zu entwickeln. • unsere Leistungen unter Berücksichtigung der Meinung unserer Patienten und Partner zu beurteilen – insbesondere durch Qualitäts- oder Zufriedenheitsumfragen. • Ihre Patientenrechte zu wahren: Auskunftsrecht, Zugang zur Patientenakte, freie Einwilligung nach Aufklärung, Verfassung einer Patientenverfügung oder Begleitung durch einen therapeutischen Vertreter. • Ihnen die erforderlichen Informationen über die beabsichtigte Behandlung zu erteilen, damit Sie Ihre Einwilligung geben und sich zuversichtlich in Ihrem Behandlungsprojekt einsetzen können. • alle Informationen, die im Rahmen der therapeutischen Beziehung gesammelt werden, vertraulich zu behandeln. SEITE 8 PATIENTENBROSCHÜRE | 2.07.2018 FREIBURGER NETZWERK FÜR PSYCHISCHE GESUNDHEIT
Verantwortung • zu berücksichtigen, dass wir gegenüber der Gemeinschaft und der Bevölkerung eine gewisse Verantwortung für das gute Zusammenleben und das Gemeinwohl tragen. • die psychische Gesundheit und die Prävention in der Freiburger Gesellschaft zu fördern. • ein kritisches Auge für unsere eigene Einstellung und Praxis zu bewahren. • die verfügbaren Ressourcen angemessen, wirksam, effizient und im Einklang mit der nachhaltigen Entwicklung zu nutzen. Wissen • dafür zu sorgen, dass unsere Mitarbeitenden eine mit ihrer Funktion übereinstimmende Ausbildung haben und sich in den vorbildlichen Verfahren weiterbilden können, um mit den Entwicklungen der Gesundheitsversorgung Schritt zu halten. • als kantonales psychiatrisches und psychotherapeutisches Kompetenzzentrum für Kinder und Jugendliche, Erwachsene und ältere Menschen Ausbildungsaufgaben wahrzunehmen. SEITE 9 PATIENTENBROSCHÜRE | 2.07.2018 FREIBURGER NETZWERK FÜR PSYCHISCHE GESUNDHEIT
UNSER ANGEBOT FÜR PATIENTEN UND ANGEHÖRIGE UNSER BEHANDLUNGSANGEBOT Ihre personalisierte Betreuung Ihre Betreuung wird mit Ihnen in Einzel- oder Netzgesprächen geplant und dabei werden Ihre Bedürfnisse und Ressourcen berücksichtigt. Diese Gespräche bezwecken: • Ihre Situation und Ihre Bedürfnisse zu verstehen; • die Ziele Ihres Klinikaufenthalts zu bestimmen; • gestützt auf die Symptome und die ärztliche Untersuchung eine Diagnose zu stellen; • einen interdisziplinären Therapieplan für Ihren Aufenthalt zu vereinbaren; • Ihre Rückkehr in Ihre gewohnte Umgebung vorzubereiten und zu begleiten; • Ihre Angehörigen auf das Angebot unserer Angehörigenhilfe aufmerksam zu machen (siehe Seite 12) und die Koordination mit den verschiedenen Partnern des Sozial- und Gesundheitswesens sicherzustellen. DAS INTERDISZIPLINÄRE BEHANDLUNGSTEAM Um Ihren Therapieplan zu verwirklichen, stellt das FNPG ein interdisziplinäres Team von Fach- leuten aus den Reihen der Psychiatrie, Pflege, Sozialarbeit, Psychologie und Spezialtherapie zur Verfügung. Ärzteteam Die Ärzteteams der Stationen umfassen Assistenzärzte, einen Oberarzt und einen Leiten- den Arzt, der während Ihres Aufenthalts Ihre Behandlung supervidiert. Ihre Ärzte erarbeiten Ihren Therapieplan gemeinsam mit dem interdisziplinären Team. Nachts und an Wochenen- den wird der ärztliche Bereitschaftsdienst von einem vor Ort anwesenden diensthabenden Arzt sichergestellt, der von einem Kaderarzt unterstützt wird. Pflegeteam Jede Station hat einen Stationsleiter, der ein Team aus Pflegefachpersonen, Fachpersonen Gesundheit (FaGe), Assistenten Gesundheit und Soziales (AGS), Krankenpflegern, Sozialpäda- gogen und Pflegeassistenten leitet. Das Pflegeteam garantiert eine Anwesenheit rund um die Uhr und sorgt selbstständig oder auf Anordnung für die Pflege und psychosoziale Begleitung der Patienten. In der Regel ist jedem Patienten eine Bezugspflegefachperson zugewiesen, die für die gute Koordination der verschiedenen Behandlungspartner sorgt. SEITE 11 PATIENTENBROSCHÜRE | 2.07.2018 FREIBURGER NETZWERK FÜR PSYCHISCHE GESUNDHEIT
Sozialdienst Während Ihres Aufenthalts hilft Ihnen der Sozialdienst, Ihre Rückkehr in Ihr gewohntes Lebensumfeld vorzubereiten (Rückkehr ins eigene Zuhause oder Heim, Wiederaufnahme der Arbeit oder Ausbildung usw.). Unsere Fachpersonen können Sie in folgenden Bereichen unterstützen: Arbeit oder Schule, Lebensort, familiäre und soziale Beziehungen, Organisation von Alltag und Freizeit, Sozialversicherungen, finanzielle oder administrative Belange usw. In Einzel- und Familienkonsultationen sowie in Gesprächen mit Ihrem Sozialnetz wird Ihre Situation analysiert und werden gegebenenfalls weitere Fachstellen hinzugezogen. Um den Sozialdienst zu kontaktieren, können Sie sich an das Behandlungsteam oder an die Sozialar- beiterin Ihrer Station wenden. Die Kontaktaufnahme ist auch über die allgemeine Telefon- nummer des FNPG möglich (026 305 78 00). Psychologischer Dienst Ihr Arzt kann Ihnen eine psychologische Einzelbetreuung anbieten. Möglich sind auch Paar- und Familienkonsultationen. Je nach Bedürfnissen und Therapieplan können Ihnen weitere Leistungen angeboten werden: zum einen die Teilnahme an therapeutischen Gruppen unter der Leitung von Psychologen und zum andern psychologische Untersuchungen zum bes- seren Verständnis der aktuellen Problematik und zur Ermittlung von Anhaltspunkten für die Ausrichtung des Behandlungsprozesses. Spezialtherapien Je nach Therapieplan kann Ihnen Ihr Arzt eine Therapie mit nonverbalem Medium ver- ordnen (Kunsttherapie, Musiktherapie, Psychomotorik oder Ergotherapie) oder ein Aktivie- rungsatelier, in dem Sozialpädagogen und Beschäftigungstherapeuten im Rahmen Ihres Wochenprogramms verschiedene Tätigkeiten zur Unterstützung und Strukturierung des Tagesablaufs durchführen. UNSER ANGEBOT FÜR ANGEHÖRIGE Das Team der Angehörigenhilfe des FNPG ist ein Ansprechpartner für Ihre Familie und Ihre Angehörigen: Es hört ihnen zu und orientiert, berät und begleitet sie in Fragen der Hilfs- und Behandlungsangebote. Die Angehörigenhilfe arbeitet mit weiteren Fachpersonen und ein- schlägigen Hilfsorganisationen im Kanton zusammen. Das Team der Angehörigenhilfe bietet: • eine Telefonbereitschaft mit Fachpersonen, die Angehörigen zuhören, sie begleiten und orientieren; • Kurse (Profamille+ und Connexion familiale), um Angehörige über die Krankheit und das Helfersystem zu informieren und sie in der Erarbeitung konkreter Strategien zur Bewältigung komplexer Situationen zu begleiten; • ein Online-Programm zum Emotionsregulationstraining. SEITE 12 PATIENTENBROSCHÜRE | 2.07.2018 FREIBURGER NETZWERK FÜR PSYCHISCHE GESUNDHEIT
Kontakt • E-Mail: RFSM_PlateFormeProches@rfsm.ch • Tel. 026 305 78 00 • Adresse: Angehörigenhilfe des FNPG Stationäres Behandlungszentrum — Route de L’Hôpital 140 Postfach 90 1633 Marsens SEITE 13 PATIENTENBROSCHÜRE | 2.07.2018 FREIBURGER NETZWERK FÜR PSYCHISCHE GESUNDHEIT
IHR AUFENTHALT IM STATIONÄREN BEHANDLUNGSZENTRUM AUFNAHME Damit Ihre Aufnahme optimal verläuft, beachten Sie bitte Folgendes: • Erscheinen Sie zur vorgegebenen Zeit am Empfang, um die administrativen Formalitäten zu regeln; bringen Sie dazu Ihre Krankenversicherungskarte und Ihren Ausweis mit. • Übergeben Sie uns Ihr ärztliches Zeugnis, sofern Ihnen Ihr Arzt eines ausgestellt hat. • Übergeben Sie uns Ihre Patientenverfügung, sofern Sie eine verfasst haben (siehe Seite 26). Im Stationären Behandlungszentrum gibt es keine Privat- oder Halbprivatabteilung. FÜRSORGERISCHE UNTERBRINGUNG (FU) Ihr Klinikaufenthalt kann im Rahmen einer FU angeordnet worden sein und erfolgt diesfalls gegen Ihren Willen. Die FU ist eine zivilrechtliche Massnahme, die zu Ihrem Schutz angeord- net wird und mit der bezweckt wird, Ihnen die Hilfe und Fürsorge zukommen zu lassen, der Sie bedürfen; das Ziel ist letztlich, dass Sie Ihre Autonomie wiedererlangen. Eine FU kann vom Friedensgericht und im Notfall auch von einem Arzt angeordnet werden. Unabhängig davon, wer die FU im Einzelfall anordnet, muss man Sie über die Gründe der Unterbringung und über die Rechtsmittel informieren und muss man Ihnen den Entscheid aushändigen. Eine FU wird aufgehoben, sobald die Bedingungen der Unterbringung nicht mehr gegeben sind. Wenn Sie sich gegen eine FU wehren möchten, können Sie innert 10 Tagen ab dem Folge- tag der Mitteilung des Entscheids Beschwerde dagegen einlegen. Die Beschwerde ist in Form eines Schreibens an die zuständige Behörde zu richten und muss nicht zwingend eine Begründung enthalten. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung und kann bei der zuständigen Behörde Kosten verursachen. Sie können jederzeit um Entlassung ersuchen. Zudem können Sie eine Vertrauensperson beiziehen, die Sie während der Dauer Ihrer FU unterstützt. Ferner kann der Chefarzt unter Einhaltung strenger gesetzlicher Bedingungen eine Behand- lung ohne Ihre Zustimmung und in Ausnahmefällen Massnahmen zur Einschränkung Ihrer Bewegungsfreiheit anordnen. Das Behandlungsteam steht Ihnen zur Verfügung, um Sie bei Ihren Schritten zu unterstützen und Ihnen weitere Informationen über die FU zu geben. SEITE 14 PATIENTENBROSCHÜRE | 2.07.2018 FREIBURGER NETZWERK FÜR PSYCHISCHE GESUNDHEIT
KLINIKTASCHE Bitte bringen Sie für Ihren Klinikaufenthalt zu Ihrem Komfort mit: • Pyjamas oder Nachthemden; • Pantoffeln bzw. Hausschuhe und Turnschuhe; • Unterwäsche; • Sportkleidung; • Ersatzkleider; • etwas zum Lesen und/oder ein tragbares Audiogerät mit Kopfhörern; • Ihr Necessaire; • Ihre aktuelle Medikation, ob ärztlich verordnet oder nicht; • Hilfsmittel wie Hörgerät, Zahnprothese, Sehhilfen usw. Reduzieren Sie Bargeld und Wertsachen bitte auf ein Minimum. Sämtliche Vermögenswerte bleiben während des Klinikaufenthalts unter Ihrer alleinigen Verantwortung (siehe Seite 17, Wertsachen und Effekten). SEITE 15 PATIENTENBROSCHÜRE | 2.07.2018 FREIBURGER NETZWERK FÜR PSYCHISCHE GESUNDHEIT
! STATIONSLEBEN ! Das Zusammenleben in einer medizinischen Einrichtung setzt eine allgemeine Zeitplanung und gemeinsame Regeln voraus. Das Behandlungsteam sorgt im Interesse aller und zur Gewährleistung eines geeigneten Behandlungsumfelds für deren Einhaltung. Bitte bringen Sie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Respekt und das Verständnis entgegen, die für den guten Betrieb jeder Station erforderlich sind. Wir haben Ihnen hiernach die wichtigs- ten Regeln und Informationen zusammengestellt, die die Patienten kennen sollten, wobei auf den einzelnen Stationen je nach Spezialisierung besondere Regeln gelten können. Alkohol Alkohol ist mit der psychiatrischen Behandlung unvereinbar. In der Klinik dürfen Sie keinen Alkohol trinken; Sie dürfen auch keinen solchen für andere Patienten in die Klinik bringen. Wenn Ihnen die Abstinenz Mühe bereitet, teilen Sie dies dem Behandlungsteam mit. Besucher Ihre Freunde und Angehörige sind in der Klinik willkommen. Sie können Sie täglich von 10 bis 20 Uhr besuchen, jedoch nicht während der therapeutischen Tätigkeit und der Essenszeiten. Daten- und Persönlichkeitsschutz Die Regeln über den Daten- und Persönlichkeitsschutz gelten auch während Ihres Aufent- halts: Insbesondere dürfen Sie keine Fotos sowie Bild- und Tonaufzeichnungen von Patien- ten, Besuchern und vom Personal des FNPG machen. Dies könnte rechtliche Konsequenzen haben. Drogen und illegale Substanzen Jeglicher Drogenkonsum ist verboten. Bitte wenden Sie sich bei Sucht- oder Entzugsprob- lemen an Ihre Therapeuten. Wer Drogen in die Klinik bringt oder in der Klinik mit solchen handelt, verstösst in grober Weise gegen die Regeln. Personen, die dabei beobachtet werden, werden bei den zuständigen Behörden angezeigt. Fahrzeug Aus Versicherungs- und Sicherheitsgründen dürfen Sie während Ihres Klinikaufenthalts kein Fahrzeug führen. Bitte hinterlegen Sie die Schlüssel beim Pflegeteam. In Ausnahmefällen kann der Arzt die Benutzung eines Fahrzeugs gestatten. Gewalt und Missbrauch Das FNPG verurteilt jede Form von Gewalt und Missbrauch an Patienten, Personal oder Besu- chern. Körperliche oder verbale Aggressionen und sexuelle Belästigung werden rechtlich ver- folgt. Wenn Sie mit irgendeiner Form von Gewalt oder Missbrauch konfrontiert sind, melden Sie dies dem Behandlungsteam. Haustiere Aus Sicherheits- und spitalhygienischen Gründen sind auf den Stationen keine Haustiere zugelassen. SEITE 16 PATIENTENBROSCHÜRE | 2.07.2018 FREIBURGER NETZWERK FÜR PSYCHISCHE GESUNDHEIT
! Intimkontakte Zum Schutz besonders verletzlicher Personen sind sexuelle Kontakte am Standort des Statio- nären Behandlungszentrums generell untersagt. Laptops und Handys Laptops und Handys werden in den Grenzen der gesellschaftlichen Konventionen geduldet. Es kann sein, dass aus therapeutischen Gründen eine vorübergehende Einschränkung der Benutzung verlangt wird. Solche Einschränkungen werden vorher zwischen Ihnen und dem Behandlungsteam besprochen. Medikamente Bei Ihrem Eintritt müssen Sie den Aufnahmearzt über alle Medikamente informieren, die Sie gegenwärtig nehmen, seien diese ärztlich verordnet oder nicht. Bitte geben Sie alle Medika- mente, die Sie mitgenommen haben, Ihrem Pflegeteam ab; sie werden Ihnen am Austritts- tag zurückgegeben. Während des Klinikaufenthalts ist jede Selbstmedikation grundsätzlich verboten. Musikinstrumente Auf den Stationen sind grundsätzlich keine Musikinstrumente erlaubt. Rauchen und Tabak In der Klinik gilt allgemeines Rauchverbot. Raucher werden gebeten, die eigens dazu vorge- sehenen Bereiche zu benutzen. Urlaub Das Tarifsystem TARPSY sieht keinen Urlaub ausserhalb des Therapieplans vor. Der Urlaub dient der Vorbereitung einer harmonischen Rückkehr nach Hause sowie dem Aufbau oder der Wiederaktivierung des Sozialnetzes und des Kontaktes zur Berufswelt. Urlaub wird mit dem Behandlungsteam geplant und muss ärztlich verordnet werden. Wertsachen und Effekten Bringen Sie keine grösseren Geldbeträge oder Wertsachen mit. Solche stehen während Ihres ganzen Klinikaufenthalts unter Ihrer alleinigen Verantwortung. Den Patienten steht kostenlos ein Safe zur Verfügung. Das FNPG haftet nur für Sachen, die dort hinterlegt sind. Das Pflege- team erteilt Ihnen diesbezüglich gern Auskunft. SEITE 17 PATIENTENBROSCHÜRE | 2.07.2018 FREIBURGER NETZWERK FÜR PSYCHISCHE GESUNDHEIT
! PLAN DES STATIONÄREN BEHANDLUNGSZENTRUMS CENTRE DE SOINS HOSPITALIERS A Un STATIONÄRES BEHANDLUNGSZENTRUM Es St Es B Un Service horticole/ Gärtnerei La Ph P Le Vide-poches Ré I-school Déchetterie communale Kommunale Abfallsammelstelle F D Re D I ad P Se A D d’ H Se Sa St A P Tennis C P Em Basket G Pe Ä Er Chapelle ardente Totenkapelle E Ki Ä Terrasse cafétéria Pa Cafeteria A A Réception Empfang In Chapelle Re B Kapelle Sa G C P Un F EM ribo Kiosque lle urg P Kiosk P D Bu D se Buanderie M Wäscherei Halle de sport Sa Turnhalle St Pf SG Ä Ze v. 02.05.2016 Sa La Poste Die Post SEITE 20 PATIENTENBROSCHÜRE | 2.07.2018 FREIBURGER NETZWERK FÜR PSYCHISCHE GESUNDHEIT
CENTRE DE SOINS HOSPITALIERS A D Unités de soins Hermes/ Atlas Service de sécurité IONÄRES BEHANDLUNGSZENTRUM Espace Vitalis Service social Stationen Hermes/ Atlas Aumônerie Espace Vitalis Sicherheitsdienst Sozialdienst B Seelsorge E Unités de soins rei La Chrysalide/ Vénus Pharmacie Unité de soins Callisto Station Callisto es Réception Réception F Empfang Direction générale Ressources humaines Directions médicales secteurs Centre socioculturel Vide-poches I adultes, enfants et adolescents Kulturforum Vide-poches P Secrétariat médical G Administration des patients Département des systèmes d’information - informatique Unité de soins Thalassa Service juridique Unité germanophone Salle Chagall Station Thalassa Stationen La Chrysalide/ Vénus Deutschsprachige Abteilung Apotheke P Empfang Réception Empfang H Generaldirektion Direction des soins Personalabteilung Cinéma Paradiso Ärztliche Direktionen Salles Da Vinci/ Yoki/ Rodin/ Erwachsenenbereich, Tinguely/ Salon Montaigne E Kinder- und Jugendlichenbereich Ärztesekretariat Pflegedirektion Cinéma Paradiso Patientenadministration Säle Da Vinci/ Yoki/ Rodin/ Réception Abteilung Informationssysteme - Tinguely/ Salon Montaigne Empfang Informatik I Chapelle Rechtsdienst B Kapelle Saal Chagall Centre administratif C Foyer du personnel Salle Botticelli Unités de soins Aubépine/ Jasmin Verwaltungsdienste e EMS Les Camélias Personalunterkunft ull P D B Direction médicale secteur personnes âgées Saal Botticelli SG Magasin central/ livraisons Salle Camille Claudel Stationen Aubépine/ Jasmin Services généraux Pflegeheim Les Camélias Restaurant du personnel Ärztliche Direktion Altersbereich Santa Lucia Zentralmagazin/ Lieferungen Wirtschaftsdienste v. 02.05.2016 Saal Camille Claudel Personalrestaurant Santa Lucia Poste e Post SEITE 21 PATIENTENBROSCHÜRE | 2.07.2018 FREIBURGER NETZWERK FÜR PSYCHISCHE GESUNDHEIT
SERVICE UND DIENSTLEISTUNGEN Ausgang Je nach Gesundheitszustand kann Ihnen das Pflegeteam eine Ausgangsbegleitung anbieten. Bitte bleiben Sie auf dem Klinikareal und halten Sie sich an die Ausgangszeiten. Bank und Post Gegenüber der Klinik befinden sich eine Raiffeisenbank mit einem Geldautomaten und eine Post. Postsendungen An Sie gerichtete Postsendungen werden Ihnen täglich vom Personal Ihrer Station ausgehändigt. Cafeteria «Au Soleil» Unsere Cafeteria steht Ihnen und Ihren Besuchern zur Verfügung. An verschiedenen Orten der Klinik sind ausserdem Getränkeautomaten aufgestellt. Coiffeur Die Klinik verfügt im Erdgeschoss des Gebäudes G über einen kleinen Coiffeursalon. Kultur und Ablenkung Das Kulturforum «Le Vide-poches» ist ein Ort für kulturelle Veranstaltungen, wo Kunstaus- stellungen und thematische Begegnungen im Zusammenhang mit aktuellen Ausstellungen stattfinden. Gelegentlich werden auch Konzerte und weitere Tätigkeiten angeboten. Mahlzeiten Die Mahlzeiten werden in den Speiseräumen der Stationen eingenommen. Ihr Arzt kann Ihnen in Zusammenarbeit mit einem Ernährungsberater eine spezielle Diät verschreiben. Sie können Ihre Essensvorlieben dem Pflegeteam mitteilen. Öffentliche Verkehrsmittel Marsens ist mit einer Busstation an das öffentliche Verkehrsnetz des Kantons angebunden. Fahrpläne sind auf den Stationen erhältlich. Seelsorge Auf Anfrage können Sie mit einer Seelsorgeperson oder, soweit dies möglich ist, mit einem Vertreter Ihrer Konfession sprechen. Teilen Sie entsprechende Wünsche Ihrer Bezugspflege- fachperson mit, die diese weiterleiten wird. Telefon Ihre Familie und Ihre Angehörigen können Sie über die Telefonzentrale der Klinik (026 305 78 00) oder auf Ihrem Handy erreichen. Tücher und Bettwäsche Die Tücher und die Bettwäsche werden von der Klinik zur Verfügung gestellt. Um Ihre persön- liche Wäsche kümmern sich im Prinzip Sie selbst, Ihre Familie oder Ihre Angehörigen. Alle Ihre SEITE 22 PATIENTENBROSCHÜRE | 2.07.2018 FREIBURGER NETZWERK FÜR PSYCHISCHE GESUNDHEIT
persönlichen Sachen bleiben unter Ihrer Verantwortung. Bei Bedarf kann sich die Wäsche- rei um Ihre Wäsche kümmern; diese Leistung wird Ihnen zusätzlich berechnet und setzt die Beschriftung Ihrer Wäsche voraus. Zeitungen und Kiosk Unter der Woche stehen auf jeder Station Tageszeitungen zur Verfügung. Im Klinik-Kiosk sind weitere Zeitungen und Zeitschriften erhältlich. Der Kiosk befindet sich im Erdgeschoss des Gebäudes G gegenüber der Cafeteria «Au Soleil». Ferner gibt es auf jeder Station einen Fernseher. WER ZAHLT? Jede in der Schweiz wohnhafte Person muss sich für Krankenpflege versichern oder von ihrem gesetzlichen Vertreter versichern lassen. Bei Ihrem Klinikeintritt bitten wir Sie um Ihre Krankenversicherungskarte, damit wir Ihre Hos- pitalisation mit Ihrer Versicherung abrechnen können. Die Vergütung der spitalmedizinischen Versorgung in der allgemeinen Abteilung ist in Form von TARPSY-Fallpauschalen geregelt. Die Pauschalen umfassen alle wissenschaftlich aner- kannten medizinischen Behandlungen einschliesslich der weiteren Kosten, die zu den Leis- tungen der obligatorischen Krankenversicherung gehören. Der obligatorischen Krankenver- sicherung wird auf Anfrage im Einklang mit dem KVG ein Austrittsschreiben zugestellt. Muss wegen eines nichtpsychiatrischen Leidens ein klinikexterner anerkannter Leistungs- erbringer aufgesucht werden, dann kümmert sich dieser selber darum, entsprechende Behandlungs- und Medikationskosten gemäss den für ihn geltenden Tarifen und Modalitä- ten mit Ihrer Krankenversicherung abzurechnen. Einen Teil der Behandlungskosten tragen Sie selber. Diese Kostenbeteiligung wird Ihnen von Ihrer Krankenversicherung in Rechnung gestellt und umfasst: • eine Franchise (ausgenommen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre), deren Höhe von Ihrem Versicherungsvertrag abhängt; • einen Selbstbehalt von 10 % der Kosten, die die Franchise übersteigen, aber höchstens 700 Franken pro Jahr (für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: höchstens 350 Franken); • einen Spitalbeitrag von 15 Franken pro Tag gemäss Artikel 104 KVV (davon befreit sind: Kinder, junge Erwachsene in Ausbildung bis zum 25. Altersjahr und Frauen für die Leistungen bei Mutterschaft). Weitere Kosten zu Lasten des Patienten Die Klinik kann dem Patienten oder seinem gesetzlichen Vertreter Kosten, die die obligato- SEITE 23 PATIENTENBROSCHÜRE | 2.07.2018 FREIBURGER NETZWERK FÜR PSYCHISCHE GESUNDHEIT
rische Krankenversicherung gemäss Artikel 25 bis 31 KVG nicht übernimmt, separat in Rech- nung stellen. Dazu gehören insbesondere: • persönliche Kosten für Telefonate, Porto, Reinigung der Privatwäsche sowie ausserordentliche Ausgaben ohne Zusammenhang mit der ärztlichen Behandlung; • Todesfallkosten; • eventuelle Sachbeschädigungen; • Kosten von Berichten und Konsultationen eines klinikexternen Arztes, die vom Patienten oder von Dritten verlangt werden; • Kosten für Transporte zwischen Kliniken, um die der Patient oder seine Familie aus nichtmedizinischen Gründen gebeten hat, und für den Transport zum Wohnsitz, in ein Pflegeheim oder Heim. AUSTRITT Sofern Sie nicht fürsorgerisch untergebracht wurden, können Sie Ihren Aufenthalt jederzeit beenden. Ihr Austritt wird in einem Arzt- und Pflegegespräch besprochen, beurteilt und geplant. AUSTRITTSVORBEREITUNG Sie haben Ihre ambulante Folgebehandlung geplant und Ihrem Therapeuten mitgeteilt. Ver- gessen Sie Ihre Effekten und Ihre Wertsachen nicht. Bei Ihrem Austritt erhalten Sie: • eine Klinikaufenthaltsbescheinigung; • Ihre Medikamentenkarte; • eine Notfallnummer; • Ihr Arztrezept, wenn es nicht an Ihre Apotheke oder an Ihren behandelnden Arzt gefaxt wurde. Das Austrittsschreiben wird im Prinzip an Ihren behandelnden Arzt geschickt. Nach Ihrem Austritt werden Sie möglicherweise per Post gebeten, an einer Zufriedenheits- umfrage über Ihren Aufenthalt teilzunehmen. Ihre Meinung ist für die ständige Verbesserung unserer Leistungen sehr wichtig. SEITE 25 PATIENTENBROSCHÜRE | 2.07.2018 FREIBURGER NETZWERK FÜR PSYCHISCHE GESUNDHEIT
IHRE RECHTE UND PFLICHTEN Damit sich ein gutes therapeutisches Verhältnis entwickeln kann, ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen. Diese stehen zum Grossteil im Gesundheitsgesetz des Kantons Freiburg und werden hiernach zusammengefasst. Unsere Behandlungsteams informieren Sie kontinuierlich und eingehend über Ihre therapeutische Betreuung und garantieren die Einhaltung Ihrer Rechte während Ihres Klinikaufenthalts. IHRE RECHTE Aufklärung Um einer Behandlung in Kenntnis aller relevanten Tatsachen zustimmen zu können, haben Sie das Recht, klar und angemessen über Ihren Gesundheitszustand, die möglichen Untersu- chungen und Behandlungen, deren allfälligen Folgen und Risiken, die Prognose sowie über die finanziellen Aspekte informiert zu werden. Zögern Sie nicht, Fragen zu stellen, um in voller Kenntnis aller Tatsachen entscheiden zu können. Freie Einwilligung nach umfassender Aufklärung Voraussetzung für jede Behandlung ist, dass Sie ihr nach umfassender Aufklärung frei zuge- stimmt haben. Sofern Sie urteilsfähig sind, haben Sie unabhängig davon, ob Sie erwachsen oder minderjährig sind, das Recht, eine Behandlung abzulehnen oder abzubrechen oder eine Gesundheitseinrichtung zu verlassen. Im Fall einer FU gelten besondere Bestimmungen. Wenn Sie die Klinik gegen ärztlichen Rat verlassen möchten, wird man Sie über allfällige Risi- ken informieren und Sie bitten, eine entsprechende Erklärung zu unterzeichnen. Sollten Sie urteilsunfähig sein, klärt der Arzt ab, ob es eine Patientenverfügung gibt oder ob ein therapeutischer Vertreter bezeichnet wurde. Ist dies nicht der Fall, wendet sich der Arzt an die Person, die gemäss Gesetz zu Ihrer Vertretung bei medizinischen Massnahmen berechtigt ist. Im Fall einer FU gelten besondere Bestimmungen. In dringlichen Fällen ergreift der Arzt medizinische Massnahmen nach Ihrem mutmasslichen Willen und Ihren Interessen. Patientenverfügung Eine Patientenverfügung bezweckt, dem behandelnden Arzt für den Fall des späteren Ver- lusts der Urteilsfähigkeit Handlungsanweisungen zu geben. Wir ermutigen unsere Patienten, eine Patientenverfügung zu verfassen. Patientenverfügungen können jederzeit abgeändert oder aufgehoben werden. SEITE 26 PATIENTENBROSCHÜRE | 2.07.2018 FREIBURGER NETZWERK FÜR PSYCHISCHE GESUNDHEIT
Im Fall einer FU wird eine Patientenverfügung berücksichtigt. Die Broschüre «Patientenverfügungen in der Psychiatrie im Kanton Freiburg» hilft Ihnen bei der Abfassung. Die Broschüre ist in der Klinik für die Patienten ausgelegt und steht auch auf unserer Website www.rfsm.ch zur Verfügung. Therapeutischer Vertreter Sie können in Ihrer Patientenverfügung auch einen therapeutischen Vertreter bezeichnen. Dieser hat die Aufgabe, an Ihrer Stelle über die Art der anzuwendenden medizinischen Mass- nahmen zu entscheiden, wenn Sie nicht mehr urteilsfähig sein sollten. Es sollte eine Person sein, die Sie gut kennt und welcher Sie voll und ganz vertrauen. Im Fall einer FU gelten beson- dere Bestimmungen. Einsicht in die Patientenakte Sie haben das Recht, Ihre Akte einzusehen und sich deren Inhalt erklären zu lassen. Auf schrift- liche Anfrage werden Ihnen die Unterlagen grundsätzlich kostenlos im Original oder als Kopie ausgehändigt oder an eine Gesundheitsfachperson Ihrer Wahl übermittelt. Muss die Gesundheitsfachperson befürchten, dass die Einsichtnahme schwerwiegende Fol- gen für Sie haben könnte, so kann sie verlangen, dass die Einsichtnahme nur in ihrer Gegen- wart oder in Gegenwart einer anderen, von Ihnen bezeichneten Fachperson erfolgt. Wahlfreiheit Für ambulante Behandlungen können Sie sich an die Gesundheitsfachperson Ihrer Wahl wen- den. Grundsätzlich haben Sie auch das Recht, die öffentliche Gesundheitseinrichtung frei zu wählen, in der Sie behandelt werden möchten. Die freie Wahl der Gesundheitsfachperson kann in öffentlichen oder subventionierten Institutionen sowie in Notfällen oder aus anderen zwingenden Gründen eingeschränkt sein. Bei ambulanten Behandlungen ausserhalb des Wohn- oder Arbeitsortes sowie bei stationären Behandlungen ausserhalb des Wohnsitzkantons besteht möglicherweise keine volle Kosten- deckung durch die obligatorische Krankenversicherung – wenn weder ein Notfall noch zwin- gende medizinische Gründe vorliegen. Berufsgeheimnis Sie haben Anspruch darauf, dass Ihre Daten vertraulich behandelt werden. Die Gesund- heitsfachpersonen sind verpflichtet, das Berufs- bzw. Arztgeheimnis zu wahren: Sie müssen sämtliche Informationen, zu deren Kenntnis sie in Ausübung ihres Berufes gelangen, für sich behalten. Abgesehen von den gesetzlich geregelten Ausnahmen dürfen sie ohne Ihre Ein- willigung keine Sie betreffenden Informationen an Dritte weitergeben. Das Berufsgeheimnis gilt auch zwischen Gesundheitsfachpersonen. Allerdings wird im Interesse einer optimalen Versorgung innerhalb des FNPG (stationäre, tagesklinische und ambulante Versorgung) ver- mutet, dass Sie der Kommunikation zwischen den Gesundheitsfachpersonen, die an Ihrem Therapieplan beteiligt sind, zustimmen. Datenschutz Der Gesundheitsbereich untersteht strikten Datenschutzvorschriften. Auskünfte an Versiche- SEITE 27 PATIENTENBROSCHÜRE | 2.07.2018 FREIBURGER NETZWERK FÜR PSYCHISCHE GESUNDHEIT
rer und/oder an Behörden werden nur dann erteilt, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist oder wenn Ihre Zustimmung oder die Zustimmung Ihres gesetzlichen Vertreters vorliegt. Begleitung Sie haben während des gesamten Aufenthalts in einer Gesundheitseinrichtung ein Recht auf Beistand und Beratung. Sie haben insbesondere das Recht, sich von Ihren Angehörigen unter- stützen zu lassen und den Kontakt zu Ihrem Umfeld aufrechtzuerhalten. Weitere Informationen: • «Die Patientenrechte im Überblick», eine von mehreren Kantonen (u. a. Freiburg) gemeinsam verfasste Broschüre, die auf der Website des Amtes für Gesundheit des Kantons Freiburg zugänglich ist (www.fr.ch/ssp); • Webseite des Bundesamtes für Gesundheit über die Patientenrechte (https://www. bag.admin.ch/bag/de/home/service/gesetzgebung/patientenrechte/rechte-arzt- spital.html); • «Patientenverfügungen in der Psychiatrie im Kanton Freiburg», eine Broschüre, die von freiburgischen Institutionen der psychischen Gesundheit verfasst wurde. Sie ist auf der Website des FNPG (www.rfsm.ch) zugänglich. IHRE PFLICHTEN Es ist uns ein Anliegen, in der Klinik eine möglichst angenehme Atmosphäre aufrechtzuerhal- ten, und Sie können dazu beitragen, indem Sie die folgenden Grundsätze berücksichtigen: • achten Sie die Rechte, die Würde und die Persönlichkeit der anderen Patienten, des Personals und der Besucher; • beteiligen Sie sich aktiv an der Ausarbeitung Ihres Therapieplans; • halten Sie sich an die Bestimmungen der Pflegepläne; • beachten Sie die klinikinternen Reglemente; • teilen Sie uns mit, ob wir jemandem medizinische Informationen über Sie übermitteln sollen – und welche; • verfassen Sie eine Patientenverfügung, um eventuelle künftige Klinikaufenthalte vorausschauend mitzugestalten. Sie sind dafür verantwortlich, uns Ihre Bedürfnisse mitzuteilen, damit wir sie berücksichtigen können. Zu diesem Zweck ist die Kommunikation mit dem interdisziplinären Behandlungs- team von grundlegender Bedeutung. SEITE 28 PATIENTENBROSCHÜRE | 2.07.2018 FREIBURGER NETZWERK FÜR PSYCHISCHE GESUNDHEIT
ZWANGSMASSNAHMEN Grundsätzlich ist jede Zwangsmassnahme gegenüber Patientinnen und Patienten untersagt. Ausnahmsweise und als Ultima Ratio jedoch können in der Klinik unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Bedingungen Zwangsmassnahmen angeordnet werden. Diese werden von den Kaderärzten systematisch überwacht. Unter Zwangsmassnahmen werden entweder Mass- nahmen zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit oder Medikationen ohne Einwilligung des Patienten verstanden. Unter Vorbehalt von Notfallsituationen werden Zwangsmassnahmen vorher mit der betrof- fenen Person besprochen. Zwangsmassnahmen werden befristet angeordnet und werden regelmässig auf ihre Berechtigung hin überprüft. Über jede Zwangsmassnahme wird Proto- koll geführt. Sie oder Ihre Angehörigen können sich schriftlich an die Erwachsenenschutzbehörde wen- den, um eine Zwangsmassnahme zu beanstanden oder ihre Aufhebung zu verlangen. WAS TUN BEI KONFLIKTEN? Das Wohl unserer Patienten steht bei uns im Mittelpunkt. Bei allfälligen Meinungsverschie- denheiten oder Konflikten zwischen Ihnen, Ihrem gesetzlichen Vertreter oder Ihren Angehö- rigen und anderen Patienten oder Mitarbeitenden des FNPG haben Sie das Recht, im FNPG angehört zu werden und Ihre Unzufriedenheit kundzutun. A. Beschwerdemanagement im FNPG Um bei Streitigkeiten Ihren Standpunkt geltend zu machen, empfehlen wir Ihnen, sich zuerst an Ihre Bezugsfachperson zu wenden, dann an den Koordinator für Patientenrechte und schliesslich an die Beschwerdekommission des FNPG. Lassen Sie sich hierfür unsere Broschü- re «Weisungen über die Behandlung von Differenzen zwischen den Nutzern und dem FNPG» geben. 1. Erklären Sie das Problem unseren Mitarbeitenden Wir ermutigen Sie, Ihre Reklamation direkt an einen unserer Mitarbeiter zu richten, insbesondere an Ihre Bezugspflegefachperson oder Ihren Arzt. 2. Kontaktieren Sie unsere Koordinatoren für Patientenrechte Die Koordinatoren für Patientenrechte stehen zu Ihrer Verfügung, um Sie in Ihrem Vor- gehen zu unterstützen und den Dialog mit dem Personal des FNPG zu erleichtern. Am Klinikempfang setzt man Sie gerne mit einer dieser Personen in Kontakt. SEITE 29 PATIENTENBROSCHÜRE | 2.07.2018 FREIBURGER NETZWERK FÜR PSYCHISCHE GESUNDHEIT
3. Wenden Sie sich an die Beschwerdekommission des FNPG Stellen die Antworten unserer Mitarbeitenden und des Koordinators für Patienten- rechte Sie nicht zufrieden, können Sie Ihre Reklamation schriftlich an die Beschwerde- kommission richten. B. Weitere Rechtsbehelfe Wird das Problem im internen Beschwerdeverfahren des FNPG für Sie nicht zufriedenstellend behandelt, können Sie sich jederzeit auch an die Kommission für die Aufsicht über die Beru- fe des Gesundheitswesens und die Wahrung der Patientenrechte oder an eine Organisation wenden, die die Interessen der Patienten vertritt (vgl. nützliche Adressen hiernach). Diese Möglichkeit steht Ihnen unabhängig von den intern angebotenen Lösungen zur Verfügung. Die Kommission für die Aufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens und die Wahrung der Patientenrechte ist administrativ der Direktion für Gesundheit und Soziales des Kantons Freiburg zugewiesen; sie behandelt alle Fragen rund um die Aufsicht über die Gesundheitsberufe und prüft im Einzelfall, ob die vom Freiburger Gesundheitsgesetz garan- tierten Patientenrechte verletzt wurden. Die Adresse lautet: Kommission für die Aufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens und die Wahrung der Patientenrechte p. A. Direktion für Gesundheit und Soziales Route des cliniques 17 1701 Freiburg Tel. 026 305 29 04 SEITE 31 PATIENTENBROSCHÜRE | 2.07.2018 FREIBURGER NETZWERK FÜR PSYCHISCHE GESUNDHEIT
@ Angehörigen und engagiert sich für ihre NÜTZLICHE ADRESSEN Interessen. FREIBURGER NETZWERK FÜR AFAAP PSYCHISCHE GESUNDHEIT (FNPG) Rue Hans Fries 5 Das Freiburger Netzwerk für psychische 1700 Freiburg Gesundheit ist ein medizinisch-pflegerisches Tel. 026 424 15 14 und psychosoziales Kompetenzzentrum für www.afaap.ch Psychiatrie und psychische Gesundheit. In unseren spezialisierten Behandlungsketten ASSOCIATION PROFAMILLE FRIBOURG profitiert jeder Patient von optimalen Bedin- Profamille richtet sich an Angehörige von gungen für eine Behandlung, die auf seine Personen mit Psychosen und chronischen Bedürfnisse zugschnitten ist und im Einklang psychischen Erkrankungen im Kanton mit seinen Rechten und Erwartungen steht. Freiburg. Freiburger Netzwerk für psychische Association Profamille Fribourg (APF) Gesundheit p. A. Luc Genin, Präsident c/o Stationäres Behandlungszentrum Vieux-Pont 68, 1630 Bulle L’Hôpital 140 Tel. 079 736 69 04 Postfach 90 president@profamillefribourg.ch 1633 Marsens www.profamillefribourg.ch Tel. 026 305 78 00 rfsm@rfsm.ch www.rfsm.ch PA-F VEREIN PFLEGENDE ANGEHÖRIGE FREIBURG Der Verein PA-F wurde 2015 gegründet und PSY-GESUNDHEIT.CH BETRIFFT UNS richtet sich an alle pflegenden Angehörigen ALLE – FÜR DIE FÖRDERUNG DER im Kanton Freiburg, ungeachtet der Art der PSYCHISCHEN GESUNDHEIT IN DER Situation, in der sich die begleitete Person ROMANDIE UND IM TESSIN befindet (Krankheit, Behinderung, Alter). Diese Website informiert über die psychi- Der Verein bezweckt die Anerkennung und sche Gesundheit und enthält ein Verzeichnis Förderung der Rolle der pflegenden Ange- der in der Westschweiz verfügbaren Hilfsan- hörigen im Kanton Freiburg; zu diesem gebote. Betroffene und Angehörige können Zweck unterstützt, berät und orientiert er dort schnell Hilfe finden. Angehörige und organisiert er regelmässig Förderveranstaltungen. www.santepsy.ch PA-F FREIBURGISCHE Hochzeitergasse 2, 1700 Freiburg INTERESSENGEMEINSCHAFT FÜR Tel. 076 675 78 23 (fr) SOZIALPSYCHIATRIE (AFAAP) Tel. 079 708 79 30 (de) Die AFAAP unterstützt und berät Personen info@pa-f.ch mit einer psychischen Krankheit und ihre www.pa-f.ch SEITE 32 PATIENTENBROSCHÜRE | 2.07.2018 FREIBURGER NETZWERK FÜR PSYCHISCHE GESUNDHEIT
SUIZIDPRÄVENTION Der Verein PréSuiFri (Suizidprävention Frei- STANDORTE burg) wurde 2003 gegründet. Er organisiert DES FNPG Informationsveranstaltungen und bietet Weiterbildungen für Fachleute, um ihre 1. STATIONÄRES Kompetenzen in diesem Bereich und das BEHANDLUNGSZENTRUM MARSENS professionelle Netzwerk im Kanton Freiburg L’Hôpital 140 zu stärken. Postfach 90 1633 Marsens Verein PréSuiFri Tel. +41 26 305 78 00 Suizidprävention Freiburg Postfach 1153 1701 Freiburg 2. PFLEGEHEIM LES CAMÉLIAS www.fr-preventionsuicide.ch L’Hôpital 140 Postfach 90 1633 Marsens QUADRANT Tel. +41 26 305 78 00 Im Quadrant sind die Gesundheitsligen des Kantons, Pro Infirmis Freiburg, die Spitex Saane, der Spitex Verband Freiburg, die Ver- 3. ZENTRUM FÜR PSYCHISCHE einigung Freiburgischer Alterseinrichtungen GESUNDHEIT BULLE und der Verein «Vivre avec la mort» unter Tagesklinik und Ambulatorium einem Dach vereinigt. Rue de la Condémine 60 1630 Bulle Quadrant Tel. +41 26 305 63 73 Route Saint-Nicolas-de-Flüe 2 1700 Freiburg 4. PSYCHOSOZIALES ZENTRUM www.quadrant-fr.ch Avenue du Général-Guisan 56 1700 Freiburg DIREKTION FÜR GESUNDHEIT Tel. +41 26 305 21 60 UND SOZIALES (GSD) Die Direktion für Gesundheit und Soziales 5. FREIBURGER ZENTRUM FÜR gewährleistet der Freiburger Bevölkerung ABHÄNGIGKEITSERKRANKUNGEN eine gute gesundheitliche und soziale Ver- Murtenstrasse 8 sorgung. Sie umfasst unter anderem das 1700 Freiburg Amt für Gesundheit, das Sozialvorsorgeamt, Tel. +41 26 305 90 00 das Jugendamt und das Kantonsarztamt. GSD 6. ZENTRUM FÜR KINDER- Route des Cliniques 17 UND JUGENDPSYCHIATRIE 1700 Freiburg Chemin des Mazots 2 Tel. 026 305 29 04 1700 Freiburg www.fr.ch/dsas Tel. +41 26 305 30 50 SEITE 33 PATIENTENBROSCHÜRE | 2.07.2018 FREIBURGER NETZWERK FÜR PSYCHISCHE GESUNDHEIT
7. TAGESKLINIK FREIBURG Rue du Botzet 18 1700 Freiburg Tel. +41 26 305 46 46 8. ZENTRUM FÜR FORENSISCHE PSYCHIATRIE Abteilung für psychiatrische Begutachtung Abteilung für Therapien Boulevard de Pérolles 30 1700 Freiburg Tel. +41 26 304 14 40 9. FNPG FREIBURG – TAGESKLINIK UND AMBULATORIUM Chemin du Cardinal-Journet 3 1752 Villars-sur-Glâne Tel. +41 26 305 78 78 10. REGIONALE SPRECHSTUNDE ESTAVAYER-LE-LAC c/o Hôpital intercantonal de la Broye (HIB) Rue de la Rochette 1470 Estavayer-le-Lac Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie: Tel. +41 26 305 30 50 Bereich Erwachsenenpsychiatrie: Tel. +41 26 305 21 60 Bereich Alterspsychiatrie: Tel. +41 26 305 76 30 SEITE 34 PATIENTENBROSCHÜRE | 2.07.2018 FREIBURGER NETZWERK FÜR PSYCHISCHE GESUNDHEIT
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