Wohnen in Sauerlach Leistungs- und Baubeschreibung - Stand 28.06.2018

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Wohnen in Sauerlach

Leistungs- und Baubeschreibung
Stand 28.06.2018

Neubau von 1 MFH mit
8 Wohneinheiten und Tiefgarage
Tegernseer Landstrasse 47
82054 Sauerlach

Bauherr:
Gross Bauträger GmbH
Rudolf-Diesel-Ring 13
82054 Sauerlach

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Baubeschreibung
Bauart
Das Wohngebäude umfasst 8 Wohneinheiten und besteht aus einem Kellergeschoß,
Erdgeschoß und Dachgeschoß sowie Tiefgarage. Die PKW-Stellplätze sind in der
geplanten Tiefgarage vorgesehen. Oberirdisch werden drei weitere Stellplätze errichtet.
Das Wohnhaus wird in konstruktiver Massivbauweise errichtet und erhält ein Satteldach.
Die Anforderungen nach der Energieeinsparverordnung 2016 sowie die zur Zeit
geltenden Normen (Stand August 2018) werden erfüllt.

1.   KONSTRUKTION / BAUWERK

     1.1. Gründung
          Die Tiefgarage und das Kellergeschoss, mit Streifen- bzw. Einzelfundamenten
          oder Bodenplatte aus Stahlbeton, nach statischen Erfordernissen und dem Bau-
          grundverhältnissen, entsprechend. Die Bodenplatte, im Bereich der Häuser,
          erhält eine Wärmedämmung nach EnEV-Berechnung.

     1.2 Umfassungswände
         Umfassungswände im Kellergeschoß und in der Tiefgarage aus Stahlbeton,
         nach Statik. Die Betonaussenwände, des Mehrfamilienhauses, werden, wo
         bauphysikalische erforderlich, über die komplette Höhe mit einer Perimeter-
         dämmung, nach EnEV-Berechnung, versehen.
         Umfassungswände in den Wohngeschossen aus Wärmedämmziegel,
         Wandstärke d = 36,5 cm z.B. Fabrikat Schlagmann Poroton oder glw.;
         Wärmeleitgruppe, nach Vorgabe der EnEV-Berechnung, und, wo erforderlich,
         nach Statik aus wärmegedämmten Stahlbeton.

     1.3 Tragende Innenwände im Keller und in der TG
         Aus Ziegelmauerwerk oder Stahlbeton, nach Statik.

     1.4 Tragende Innenwände EG - DG
         Aus Ziegelmauerwerk und wo erforderlich aus Stahlbeton, nach Statik.
         Wohnungstrenn- und Treppenhauswände in schalldämmender Massivbauweise,
         aus Stahlbeton.

     1.5 Nichttragende Innenwände
         Vom Untergeschoss bis Dachgeschoss aus Ziegelmauerwerk.

     1.6 Geschossdecken inkl. Treppenpodeste
         Aus Stahlbeton als Filigranelementdecken mit Aufbeton, oder als Ortbeton.
         Deckenstärke nach statischer Berechnung und schalltechnischen Erforder-
         nissen.
         Aufgrund von statischen Erfordernissen können, im DG, Stahlstützen in nicht-
         tragenden Wänden zur Lastenabtragung des Dachstuhles, zur Ausführung
         kommen. In diesem Falle werden die Wände als Gipskartonständerwände
         hergestellt.

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1.7 Geschosstreppen
    In Stahlbetonkonstruktion, nach Statik, schalltechnisch von angrenzenden
    Bauteilen getrennt.

1.8 Balkone
    Balkonfertigteilplatten thermisch getrennt vom Gebäude. Fertig vergütete
    Betonoberfläche, mit Gefälle, zum Regenwasserablauf.

1.9 Dachterrasse, wenn geplant
    Auf den Dachterrassen werden, als Bodenbelag Betonplatten 40x40 cm, in
    Splitt, auf Wärmedämmung und Abdichtung, verlegt (Wohnung 8, West-
    balkon).

1.10 Lichtschächte
     Die Lichtschächte, im Kellergeschoß, als U-förmige Stahlbetonfertigteile,
     inkl. Gitterrostabdeckung aus verzinkten Stahl mit Abhubsicherung.

1.11 Dachkonstruktion
     Holzbalkendachstuhl, nach statischen Erfordernissen, mit Dachschalung. Die
     Dachüberstände erhalten, auf den Sparren, eine gehobelte Dachschalung,
     sichtbare Sparrenköpfe werden gehobelt. Das Dach wird mit naturroten
     Betondachsteinpfannen eingedeckt bzw. nach Vorgabe des Architekten. Die
     Dachentwässerung erfolgt mittels Dachrinnen und Fallrohren. Fallrohre und
     Wandanschlußbleche werden in Titanzink oder Uginox ausgeführt.
     Zwischen den Sparren wird eine Wärmedämmung, aus Mineralwolle, eingebaut,
     Stärke der Mineralwolle nach EnEV-Berechnung. Dampfsperrende Untersparren-
     bahn, Untersicht mit Gipskartonplatten, verspachtelt und gestrichen.
     Dachflächenfenster, soweit geplant, Velux-Typ GPU, Grösse 94x140 cm.
     Wo diese Grösse, aus Platzgründen, nicht eingebaut werden kann, kann auch
     ein kleineres Velux-Fensterformat, vorgesehen werden. Wärmeleitgruppe der
     Dachflächenfenster nach Vorgabe der EnEV-Berechnung.

1.12 Wärmedämmung
     Stahlbetonteile, in den Aussenwänden, werden wärmegedämmt.
     Aussenkellerwände und Bodenplatte des Hauses erhalten eine Wärme-
     dämmung, nach Vorgabe der EnEV-Berechnung. Die Heizung- und Wasser-
     rohre werden, gemäß den Anforderungen der EnEV- bzw. der DIN1988-200,
     gedämmt. Das Wohngebäude erfüllt die Anforderungen der EnEV-
     Berechnung, Stand 2016. Der Energiepass wird, bei der Übergabe der
     Wohnung, ausgehändigt.

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1.13 Schalldämmung
          In allen Geschossen wird ein schwimmender Zementestrich, mit Trittschall-
          dämmung, ausgeführt. Die Fertigteiltreppen, im Treppenhaus, werden schallent-
          koppelt auf die vorgesehenen Podeste gelagert. Die Podeste erhalten einen
          schwimmenden Zementestrich mit Trittschalldämmung.

     1.14 Fassade
          Die Aussenfassade erhält einen weiß eingefärbten, mineralischen, zweilagigen
          Putz sowie kontrastierende Flächen, mit Holzschalung, nach Vorgabe des
          Architekten.

2.   AUSBAU

     2.1 Fenster
         Im Untergeschoss erhalten die Kellerräume PVC-Fenster, innen und außen weiß.
         Die übrigen Fenster und Fenstertüren, der Geschosse, aus PVC, im Farbton
         innen weiß, aussen, nach Vorgabe des Architekten (z.B. anthrazit), mit Isolier-
         verglasung. Ausführung, gemäß den bauphysikalischen Anforderungen.
         Aufteilung und Größe, gemäß den Architektenplänen, mit Kipp-, Drehkipp- und
         Drehfunktion, inklusive Griffoliven, aus Leichtmetall weiß beschichtet. Pro Raum
         muss mindestens ein Dreh-Kipp-Beschlag vorhanden sein.

          Aussenfensterbänke:
          Aus Leichtmetall, Farbe Alu-Natur.

          Verglasung:
          3-fach-Isolierverglasung, gem. EnEV-Berechnung.

          Treppenhauszugangstür:
          Als Aluminiumrahmen-/Glaskonstruktion, pulverbeschichtet, Farbgestaltung durch
          den Architekten, 2-fach Verglasung nach Vorgabe der EnEV-Berechnung, Profil-
          zylinder, elektrischer Türöffner, Wechselgarnitur aussen Knopf oder Stange, innen
          Drücker aus Edelstahl und Obertürschließer.

          Dachflächenfenster:
          Siehe Position Dachkonstruktion.

     2.2 Sonnenschutz
         Fenster / Fenstertüren der Wohnungen, ausgenommen Treppenhausfenster,
         Fenster im Untergeschoß, Kleinformate, Dachflächenfenster, schräge Fenster,
         erhalten Kunststoffrollläden, Farbe grau, Gurtwickler mit eingelassenen Gurt-
         kasten ins Mauerwerk. Gestalterisch bzw. wegen technischen Zwängen, können
         vorgesetzte Rollläden in Teilbereichen vorgesehen werden.

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Hinweis:
     Ein Rollladen stellt keine Verdunklungsanlage dar, sondern nur einen Sonnen-
     und Sichtschutz. Eine vollkommene Verdunkelung, der entsprechenden Räume,
     kann, insoweit, nicht erreicht werden.

2.3 Naturstein
    Innenfensterbänke:
    Aus Granit Bianco Sardo oder G603, Sichtflächen fein geschliffen und
    poliert.

     Haupttreppenhaus:
     Natursteinbodenbelag aus Granit Bianco Sardo oder G603, Sichtflächen fein
     geschliffen.
     Die Schleuse, zur TG, erhält den gleichen Bodenbelag wie das Haupttreppen-
     haus.

2.4 Innenputz
    Keller:
    Gemauerte Wände erhalten einen gefilzten Maschinenputz, Betonwände
    sowie Betondecken erhalten keinen Innenputz. Bei Fertigteilen und Filigran-
    teile werden die Fugen verspachtelt.

     Wohnungen und Treppenhaus:
     Alle Wände, in den Wohnungen, erhalten einen glatten Maschinenputz, das
     gleiche gilt für die Wände des Treppenhauses und der Schleuse,
     Oberflächenbeschaffenheit Q2. Fertigteile und Filigranteile werden glatt
     gespachtelt. In den Nassräumen erhalten die Wände einen Kalk-
     Zementputz, geeignet für die Aufnahme von Fliesenbelägen.
     Nicht geflieste Wandbereiche, in den Bädern, werden glatt gespachtelt, Ober-
     flächenbeschaffenheit Q2.

2.5 Trockenbau
    Die Dachschrägen erhalten, raumseitig, eine Verkleidung mit Gipskarton-
    platten, Oberfläche malerfertig gespachtelt. Die Vorsatzschalen in den Nass-
    zellen und die Installationsschachtverkleidungen werden als Gipskarton-
    konstruktion ausgeführt.

2.6 Türen
    Wohnungseingangstür:
    Doppelfalztür mit Holzumfassungszarge, Oberfläche weiß lackiert oder nach
    Farbkonzept des Architekten, einschließlich Türspion, Profilzylinder und Tür-
    drückergarnitur als Wechselgarnitur aus Edelstahl, außen Knopf, innen Drücker-
    garnitur, Fabrikat HOPPE, Serie Amsterdam.

     Wohnungsinnentüren:
     Gefalzte Röhrenspanntürblätter in Holzumfassungszarge, Buntbartschloss und
     Drückergarnitur aus Edelstahl, Fabrikat Hoppe, Serie Amsterdam, Türoberfläche,
     weiß lackiert.

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Sonstige Innentüren im Keller (ohne Kellerabteile):
     Als T30-Türen bzw. als Mehrzwecktüren, in Stahl, je nach Anforderungen,
     gestrichen, Einsteckschloss für Profilzylinder, Drückergarnitur aus kunst-
     stoffbeschichtetem Stahl.

2.7 Estrich
    Kellergeschoß:
    Als schwimmender Zementestrich, gemäß Wärme- und Schallschutzan-
    forderungen, wo erforderlich, mit Gefälle.

     Erdgeschoß bis Dachgeschoß:
     Als schwimmend verlegter Zementestrich, gemäß Wärme- und Schallschutzan-
     forderungen.

2.8 Fliesen
    Wandfliesen (Steingut):
    Bäder und Duschbäder werden auf ca. 1,20 m (abhängig vom
    Fliesenformat) und im Duschbereich auf max. 2,30 m (abhängig vom
    Fliesenformat) gefliest. Unterschiedlich hohe Wandfliesen sind ebenfalls
    möglich, eine Rückvergütung von nicht gefliesten Wandflächen erfolgt nicht.
    Die Verlegung wird orthogonal ausgeführt.

     Bodenfliesen:
     Bei allen Wohnungen, im Bereich Bäder, Duschbäder, WC und Küchen sind
     Bodenfliesen vorgesehen. Der Küchenbereich erhält, als Abschluss, einen
     Fliesensockel.

     Fliesengrössen:
     Für Bodenfliesen bis zu einer Grösse von 30 x 60 cm und für Wandfliesen
     bis zu einer Grösse von 30 x 60 cm sind folgende Bruttolistenpreise vorge-
     sehen:
     Material-Brutto-Listenpreis: max. 35,00 € pro m².
     Grössere Fliesenformate sowie Feinsteinzeugfliesen, für die Wandbeläge,
     können nur mit einem Mehraufwand für zusätzliche Untergrundbehandlungen
     und Verlegearbeiten angeboten werden. Die Wand- und Bodenfliesen können,
     vom Käufer, bei einem Fliesenhandel bzw. Handwerkerbetrieb, nach Vorgabe
     des Bauträgers, ausgesucht werden oder können vor Ort, durch eine geeignete
     Auswahl, durch den Bauträger, bemustert werden.

2.9 Bodenbeläge
    Parkettbodenbelag:
    Wohnzimmer, Essen, Schlafen, Kind, Gast, Kammer, Bibliothek, Diele erhalten
    einen Fertigparkettbelag, Materialstärke ca. 10 mm inkl. 3,5 mm Nutzschicht.
    Nutzschicht in Eiche, mit passenden Holzsockelleisten.
    Material Bruttolistenpreis: max. 50,00 € pro m².
    Optional können die Bodenflächen, in Absprache mit dem Bauträger, auf
    Wunsch des Käufers, gestaltet werden.

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2.10 Bodenbeläge im Untergeschoß, TG und Terrassen EG
          Bodenbeschichtung:
          Im Untergeschoss erhalten die Kellerräume, Trockenraum, Elektroraum,
          Heizraum und Kellerflur eine Bodenbeschichtung.

          Betonpflaster:
          Die Tiefgarage erhält ein Betonsteinpflaster, im Splitt verlegt. Das gleiche
          gilt für den angrenzenden Fahrradraum, mit Zugang aus der TG.

          Betonplattenbelag, grau, 40 x 40 cm:
          Die Terrassen, EG, werden mit Betonplatten, grau, 40 x 40 cm, belegt. Die
          Verlegung erfolgt im Splitt.

     2.11 Malerarbeiten
          Die Decken und Wände, aller Räume, im Keller, Tiefgarage, EG, OG und DG,
          erhalten einen weissen Dispersionsanstrich. Es werden ausschließlich umwelt-
          freundliche Imprägniermittel, Farben und Lacke verwendet.

     2.12 Treppen- und Balkongeländer
          Treppengeländer im Treppenhaus:
          Stahlkonstruktion gestrichen mit Edelstahlhandlauf, nach Vorgabe des
          Architekten.

          Balkongeländer:
          Stahlkonstruktion feuerverzinkt und gestrichen, Handlauf in Edelstahl.
          Die Gestaltung der Geländer, nach Angabe des Architekten.

3.   HAUSTECHNIK

     3.1 Heizung- und Warmwasserversorgung
         Die Heizung- und Warmwasseraufbereitung wird bis zur schlüsselfertigen
         Fertigstellung, nach den geltenden Vorschriften und Auflagen, erstellt. Die
         Wärmeerzeugung erfolgt durch Anschluss an das öffentliche Fernwärmenetz, der
         Gemeinde Sauerlach. Die Heizungsanlage wird als geschlossenes System mit
         Druckausdehnungsgefäß ausgeführt. Die Wärmeverteilung erfolgt mittels Stahl-
         oder Kupferrohren bis in die Wohnungen. Alle Wohnungen erhalten eine
         Fußbodenheizung mit sauerstoffdichten Kunststoffrohren nach DIN 4726. Die
         Ausführung der Arbeiten und die zu verwendenden Materialen entsprechen den
         Sicherheitsvorschriften für Zentralheizung und den Bestimmungen der örtlich
         zuständigen Aufsichtsbehörde.

          Regelung und Verbrauchserfassung:
          Die Heizanlage wird außentemperaturabhängig geregelt. Es besteht die
          Möglichkeit der Nachtabsenkung.

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In allen Wohnungen, vom EG bis zum DG, kommt eine Fußbodenheizung, mit
    Einzelraumregelung zur Ausführung. Ausgenommen sind Abstellräume unter 4
    m² in den Wohnungen. Abstellräume außerhalb der Wohnungen werden nicht
    beheizt. Beim Keller Nr. 9 kann, als Sonderwunsch, eine Fußbodenheizung
    vorgesehen werden.
    Der Wärmeverbrauch für die Fußbodenheizung wird für jede Wohnung
    gesondert erfasst. Zusätzlich wird die Wärme für die Warmwasserbereitung
    zentral erfasst. Die entsprechenden Wärmemengenzähler sind von der WEG
    bei einem Abrechnungsdienst zu mieten.

3.2 Sanitäre Installation
    Für alle Schmutzwassefall- und sammelleitungen werden dickwndige,
    schallgedämmten,      dickwandigen Kunststoffrohre    verwendet.     Die
    Anbindeleitungen               aus             Kunststoff-Abflussrohren.

    Trinkwasserleitungen:
    Für die Kalt-Warmwasser- und Zirkulationsleitungen werden Edelstahlrohre
    verwendet. Sämtliche Steigstränge sind absperrbar; Warmwasserleitungen
    werden zirkulierend eingerichtet. Die Erdgeschoßwohnungen erhalten je
    einen frostsicheren Gartenwasseranschluß mit Schlauchverschraubung.

    Im Erdgeschoß wird für die Gemeinschaft ein absperrbarer und frostsicherer
    Gartenwasseranschluss mit Schlauchverschraubung vorgesehen.
    Der Kalt- und Warmwasserverbrauch wird, pro Wohnung, über von der WEG
    gemietete Kalt- und Warmwasserzähler, erfasst.

    Küche:
    Kalt- und Warmwasseranschluss sowie einen Schmutzwasseraabfluss für
    Spüle, Anschlussmöglichkeit für Spül-maschine über Eckventil.

    Alle Wohneinheiten erhalten, im Badezimmer bzw. in der Küche, einen Wasch-
    maschinenanschluss und einen Anschluss für Trockner, gemäß Wohnungs-
    grundrisse, zum Kaufvertrag.
    Im Hausanschlussraum wird eine Wasserenthärtungsanlage nach dem
    Jonenaustauschprinziep vorgesehen.

3.3 Sanitäre Einrichtungen
    Die Einrichtungsgegenstände und Ausstattungen werden von der Firma
    Richter + Frenzel geführt
    Die Grundlage für die Ausstattung von Bad, Dusche und WC sind die
    Wohnungsgrundrisse zum Kaufvertrag.
    Für die Einrichtungsgegenstände, Armaturen und Ausstattungen werden
    folgende Fabrikate festgelegt:

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Badewanne:
    Körperform-Stahl-Email-Badewanne, weiß, Fabrikat KALDEWEI SANIFORM
    PLUS, Grösse 170 x 75 cm, Aufputzeinhebel- Badearmatur Ausladung 156 mm,
    Serie MyStyle 2.0.
    Optiline Shower-Brause-Set 220/100, bestehend aus Handbrause Nr. 103,
    Brausestange und Brauseschlauch 1600 mm lang.

    Duschwanne:
    Aus Stahl-Email, Fabrika KALDEWEI, SUPERPLAN-AVANGARDE, weiss,
    Grösse 90 x 90 x 2,5 cm oder 90 x 75 x 2,5 cm, gemäß Wohnungsgrundrisse.
    Unterputzeinhebelbrausearmatur, Typ MyStyle 2.0.
    Optiline Shower-Brause-Set 220/100, bestehend aus Handbrause Nr. 103,
    Brausestange und Brauseschlauch 1600 mm lang.

    Duschtrennwände:
    Im Bereich der Duschen ist eine Duschabtrennung z.B. von Richter + Frenzel,
    OPTILINE, Profil silbermatt, Glas: Sicherheitsechtglas, vorge-sehen.

    WC:
    Wandhängendes Tiefspül-WC spülrandlos mit Sitz und Deckel ohne
    Absenkautomatik weiss, Typ MyStyle 2.0, Wandeinbauspülkasten mit weisser
    Abdeckplatte und wassersparender Spül-Stopp-Taste z.B. Fabrikat GEBERIT
    Sigma 30.
    Papierrollenhalter ohne Deckel MyStyle 2.0

    Waschtisch:
    Sanitärporzellan weiß, MyStyle 2.0, 62 x 45 cm, Einhebel-Waschtischarmatur
    MyStyle 2.0, Ausladung 110 mm, Handtuchhalter MyStyle 2.0 einteilig,
    feststehend, Ausladung 420 mm, Sanitärspiegel aus Kristallglas, rechteckig,
    80 x 60 cm.

    Handwaschbecken:
    Sanitärporzellan weiß, MyStyle 2.0, 52 x 38 cm, Einhebel-Waschtischarmatur,
    MyStyle 2.0, Sanitärspiegel rechteckig 700 x 500 mm.

    Handtuchheizkörper:
    In Haupt- und Duschbändern, Modell EUROPA Standard elektrisch, weiß,
    Grösse, nach Vorgabe des Planers. Der Handtuchheizkörper wird nur in
    den Bädern vorgesehen, die eine Anbringung eines Handtuchheizkörpers
    ermöglichen.

3.4 Lüftung
    Innenliegende Bäder werden mechanisch, durch Einzellüfter, mit Nachlauf-
    relais, entlüftet.
    Auf Grundlage der DIN1946, Teil 6, wird eine Belüftung der Wohnungen
    vorgesehen, um den Feuchteschutz zu gewährleisten. Vorgesehen sind in die
    Fassade integrierte dezentrale Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung z.B.
    der Firma SEVI Ventilation, oder gleichwertig.

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Tiefgarage:
     Natürliche Entlüftung, gemäß Garagenverordnung.

3.5 Elektroinstallation
    In allen Wohnungen sowie im Treppenhaus erfolgt die Kabelverlegung
    unter Putz. Aufputzinstallation in allen Keller-Fahrrad-Trocken- und Technik-
    räumen sowie in der Tiefgarage. Schalterprogramm von Busch/Jäger,
    Standardprogramm REFLEX SI linear, alpinweiß oder BERKER, Standard-
    programm S1, polarweiß, glänzend. Jedes Wohn-, Schlafen-, Gast-, Bibliothek-
    und Kinderzimmer wird für Antennen- und Telefonanschluß verrohrt. Die
    Wohnungen erhalten eine Videosprechanlage zur Hauseingangstür mit
    elektrischem Türöffner. Am Hauseingang wird eine Briefkastenanlage, mit
    Klingel-Lichtschalter und Videoanlage, angebracht. Kellerflure, Gemeinschafts-
    und Technikräume erhalten eine ausreichende Beleuchtung. Im Treppenhaus
    werden, pro Geschoss, und nach Bedarf, Decken- oder Wandleuchten vorge-
    sehen. Der Stromverbrauch, der einzelnen Wohnungen, wird im Keller über
    einen separaten Zähler ermittelt und abgerechnet.

     Der Stromverbrauch, der gemeinschaftlichen Anlage, wird ebenfalls mit
     seperaten Zähler erfasst. Die Kellerabteile werden mit Lichtschalter und
     Steckdose sowie Deckenbrennstelle mit Leuchten und Leuchtmitteln ausge-
     stattet. Der Verbrauch wird über die Wohnungszähler abgerechnet.

     Die einzelnen Räume bzw. Bereiche erhalten folgende Ausstattung:

     Hauseingang, Zuwegung:
     Videosprechanlage mit Farbmonitor
     1 Aussenlampe am Haus mit LED-Leuchtmittel
     Pollerleuchten entlang der Zuwegung, nach Vorgabe des Elektroplaners

     Treppenhaus:
     Je Geschoß Deckenbeleuchtung mit Taster, nach Vorgabe des
     Elektroplaners mit LED-Leuchtmittel
     Je Wohnungstür ein Klingeltaster

     Allgemeine Flure im Kellergeschoss, Schleuse, Gemeinschaftsräume:
     Deckenbeleuchtung mit Tasterschaltung und LED-Leuchtmittel

     Wohnungseingangtür:
     Taster für Treppenhausbeleuchtung
     1 Klingelknopf

     Diele:
     Schalter oder Tasterschalter mit 1-3 Deckenauslässen je nach Grundrisse
     und Vorgabe des Planers
     2 Steckdosen
     1 Sprechanlage mit Videomonitor zur Haustüre

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Wohnzimmer- / Esszimmer:
1 Deckenauslass mit Serienschalter
1 Deckenauslass im Essbereich mit Ausschaltung
1 Steckdose
3 Doppelsteckdosen
1 Dreifachsteckdose
1 Telefonanschlussdose
1 Antennendose

Terrasse EG:
1 Aussenstreckdose von innen schaltbar
1 Lichtauslass von innen schaltbar

Küche:
1 Deckenauslass mit Schalter
1 Wandauslass an der Küchenzeile mit Ausschaltung

Im Küchenzeilenbereich:
2 doppelte Arbeitssteckdosen
Je 1 Anschlußdose für Kochherd, Geschirrspüler, Kühlschrank,
Gefrierschrank und Dunstumlufthaube

Bad:
1 Deckenauslass mit Ausschaltung
1 Wandauslass über dem Waschbecken mit Ausschaltung
1 Doppelsteckdose am Waschbecken
Je 1 Steckdose für Waschmaschine und Wäschetrockner
(Diese Anschlüsse können, je nach Plan, auch dem Küchenbereich
vorgesehen werden.)

Duschbad:
1 Deckenauslass mit Ausschaltung
1 Wandauslass über dem Waschbecken mit Ausschaltung
1 Doppelsteckdose am Waschbecken

WC:
1 Deckenauslass mit Ausschaltung
1 Steckdose am Waschbecken

Elternschlafzimmer (Eltern):
1 Deckenauslass mit Kreuzschaltung
1 Steckdose
1 Doppelsteckdose
1 Dreifachsteckdose
1 Telefonleerdose
1 Antennensteckdose

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Kind / Gast / Bibliothek, Kammer:
1 Deckenauslass mit Schalter
2 Steckdosen
1 Dreifachsteckdose
1 Leerdose für Telefon
1 Antennensteckdose

Ankleide:
2 Deckenauslässe mit Schalter
2 Steckdosen

Balkon / Terrasse:
1 Wandauslass von innen schaltbar
1 Steckdose

Kellerabteile:
1 Deckenbrennstelle mit Leuchten und Leuchtmittel mit Ausschaltung
1 Steckdose

Keller Nr. 9:
1 Deckenauslass mit Schalter
2 Steckdosen
1 Doppelsteckdose

Raumthemeraturregler:
Alle Räume, mit Fußbodenheizung, erhalten im Schalterprogramm Raum-
thermostate zur Regelung der Fußbodenheizung.

Rauchmelder:
In den Wohnungen werden, entsprechend den einschlägigen Richtlinien
und Gesetzen, von der WEG Rauchmelder eingebaut. Diese Rauchmelder
werden gemietet oder geleast. Die Wartung obliegt den Käufern bzw. der
WEG.

Antenne:
Breitbandkabelanschluss an das eingeschweißte Programm, vor Ort
anliegender Netzanbieter. Verkabelung vom UG bis Medienverteiler der
Wohnung und in der Wohnung als sternförmige Verkabelung mit
rückkanalfähigem Antennenkabel. Sollte kein Breitbandkabelanschluss
möglich sein, erfolgt die Versorgung von TV / Radio über eine auf dem
Grundstück installierte Sattelitenanlage.

Telefon:
Verkabelung vom UG bis Medienverteiler der Wohnung und in der Wohnung als
sternförmige Verkabelung mit KAT7. Die erste Anschlussdose, in der Wohnung,
wird als TAE-NFN-Dose ausgeführt. Alle weiteren Anschlüsse, in der Wohnung,
als Leerdose mit Abdeckung (Blindabdeckung).

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3.6 Tiefgarage
    Den Vorschriften entsprechende Beleuchtung über Fach-Feuchtraum-Leucht-
    stofflampen als LED-Varianten, Lichtschalter an den jeweiligen Zugängen.
    Funkgesteuerte Toranlage mit einem Handsender, je Tiefgaragenstellplatz.
    Die gleiche Beleuchtung wird für den Fahrradraum, in der TG, vorgesehen.
    Die TG wird natürlich be- und entlüftet. Über die Schächte kann, bei ungünstigen
    Witterungsverhältnissen, Flugschnee in die TG gelangen.

3.7 Nebenräume (Abstellräume im Kellerbereich)
    Die Wohnungen erhalten mit Metall-Lamellen abgegrenztes abschließbares und
    mit elektrischem Strom versehenes Kellerabteil, im UG.

3.8 Aufzugslage
    Aufzug vom Keller bis ins DG, ausgestattet mit Notruf, Kabinenwände und
    Aufzugstüren in Edelstahl. Kabinendecke weiß beschichtet. Handlauf an
    der Seitenwand, an der Rückwand ausgestattet mit einem Spiegel, Kabinen-
    boden mit Granitplatten belegt, wie Treppenhaus.

3.9 Briefkasten / Sprechanlage
    Klingel- und Videosprechanlage sowie Briefkastenanlage, als Gemeinschafts-
    anlage am Treppenhauszugang.

4.0 Aussenanlagen
 4.1 Allgemeines
     Die Ausführung der Aussenanlagen, inkl. Bepflanzung, erfolgt grundsätzlich,
     entsprechend der Freiflächengestaltungsplanung.

 4.2 Belagsflächen
     Der Plattenbelag für Terrassen aus Betonplatten, grau, 40 x 40 cm, in Splittbett
     verlegt. Die Flächen sind dem Teilungsplan zu entnehmen.

     Oberirdische Stellplätze erhalten ein Betonpflaster mit Rasenfugen.
     Zugänge und befestigte Flächen der Zuwegung werden mit Verbundsteinpflaster
     belegt.

 4.3 Gartenflächen
     Der geplante Oberboden wird in die vorgesehenen Gartenflächen wieder einge-
     baut und erhält eine Rasenansaat.
     Die Grundstückseinfassung erfolgt mit Maschendrahtzaun, Zaunhöhe ca. 80 cm.
     Sichtschutz, wo geplant, als Holzkonstruktion ca. 2,00 x 1,80 m, zwischen den
     Terrassen, im Erdgeschoß.
     Die Bepflanzung wird, gemäß Eingeplanung, vom Verkäufer, erstellt.

4.4 Spielplatz / Fahrräder
    Die Flächen werden, gemäß genehmigten Freiflächenplan, erstellt.

4.5 Erschließung
    Das Haus wird an das öffentliche Leitungsnetz Kanal, Wasser, Fernwärme,
    Telefon und Strom angeschlossen. Das Regenwasser wird auf dem Grundstück
    versickert.

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4.6 Schallschutz
       Das schalltechnische Planungskonzept sowie die Auswahl der Baumaterialien ist
       darauf ausgelegt, den Schallschutz nach Beiblatt 2 zur DIN 4109 erhöhter
       Schallschutz zu gewährleisten, dies beschränkt sich jedoch auf die Bauteile zu
       fremden Wohnungen.

       Folgende Dämmwerte und Pegel werden eingehalten:

       Luftschallschutz:
       Wohnungstrenndecken                                     erf. R`w = 55 dB
       Wohnungstrennwände                                      erf. R`w = 55 dB
       Treppenhauswände                                        erf. R`w = 55 dB
       Wohnungseingangstüren zu Fluren                         erf. R`w = 37 Db

       Trittschallschutz:
       Wohnungstrenndecken                                    erf. L`n,w = 46 dB
       Treppenläufe / Podeste                                 erf. L`n,w = 46 dB

       Geräusche aus haustechnischen Anlagen und den
       Wasserinstallationen, nach VDI 4100, 2007
       Schallschutzstufe 2:                       erf. LAFmax,n = 30 dB (A)

       Bei den genannten Dämmwerten und Normtrittschalpegeln handelt es sich
       um solche Grössen, die unter bauüblichen Nebenwegen nachgewiesen
       werden. Die einzelnen Bauteile werden, nach schalltechnischen Erforder-
       nissen, dimensioniert. Ein Anspruch auf den höheren Schallschutz dieser
       Bauteile kann, wegen möglicher Flankenübertragungen, nicht bestehen.

5. VERSCHIEDENES
      Risse im Bauteil < als 0,3 mm, die aufgrund der bauphysikalischen
      Eigenschaften von Baustoffen z.B. Kriechen und Schwinden entstehen,
      sind keine Mängel im Sinne des Gewährleistungsrechtes. Während der
      Gewährleistungsfrist bestehen Unterhalt- und Wartungspflicht für Anstriche,
      dauerelastische Verfugungen, Beschläge, technische Anlagen und
      Einrichtungen sowie Aussenanlagen.

       Mit Besitzübergabe gehen diese Pflichten auf den Käufer bzw. auf die Eigen-
       tümergemeinschaft über.

       Deckenleitungen im Kellergeschoß werden nicht verkleidet. In Teilbereichen
       der Wohnungen können die Anbringung von abgehängten Decken oder
       Rohrverkleidungen erforderlich werden. Die genaue Lage kann erst nach
       Fertigstellung der Werk- und HLS-Planung angegeben werden.

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Eine ausreichende gleichmässige Beheizung der Räume ist nicht nur für
das Wohlbefinden notwendig sondern auch zum Schutz der Baukonstruktion.
Raumlufttemperaturen sollten mindestens 19° erreichen, auch wenn die
Wohnung nicht bewohnt wird (z.B. im Urlaub). Die Möbel sollten so
aufgestellt werden, dass erwärmte Raumluft unter-, hinter- und oberhalb der
Möbel zirkulieren kann.

Das richtige Lüften (täglich mehrmaliges und kurzzeitiges Stoßlüften)
bewirkt, dass die beim Bewohnen entstehende Feuchtigkeit und die
Baufeuchte aus dem Haus geführt werden.

In den Plänen eingezeichnete Möbel, Waschmaschine, Kücheneinrichtung
einschl. Herd und Spüle, Elektrogeräte etc. werden nicht mit geliefert. Die
Darstellung, in den Plänen, gilt nur als Vorschlag. Geliefert wird nur nach
Auflistung, gemäß Baubeschreibung.

Änderungen aus planerischen und technischen Gründen oder aufgrund
örtlicher Auflagen bleiben vorbehalten, soweit sich diese technisch und
wirtschaftlich als zweckmässig oder notwendig erweisen, oder zur
Errichtung eines zügigeren Baufortschrittes nötig sind.

 Änderungen, die durch den Statiker festgelegt werden wie z.B.
Vergrösserung von Wandstärken, zusätzlicher Stützen, oder zusätzliche
technische     Massnahmen       wie Kamin,      Versorgungsschächte,
Vormauerungen usw., werden, im Zuge der Werkplanung, ergänzt und in
der Ausführung berücksichtigt. Die dadurch veränderte Wohnfläche
vermindert den Kaufpreis nicht.

Individuelle Sonderwünsche können, soweit technisch und im Zuge des
gesamten Bauvorhabens möglich, bei rechtzeitiger Bekanntgabe,
berücksichtigt werden. Soweit diese Sonderwünsche Mehrkosten ver-
ursachen, sind diese vom Käufer zu tragen.

Für die Gewährleistungsansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen
des Werkvertrages. Die Gewährleistungszeit für das Gebäude beträgt 5
Jahre, für bewegliche und elektronische Teile 2 Jahre und für Arbeiten am
Grundstück 1 Jahr.

Vor Übergabe an die Eigentümer wird bei jeder Wohneinheit eine Reinigung
inkl. Glasreinigung durchgeführt.

Eine Prospekthaftung wird ausgeschlossen.

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