Workshop KLE und SUA - Workshop KLE und SUA, E. Roncaglioni und A. Böhm Forum Swissdec 2018 16.05.

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Workshop KLE und SUA - Workshop KLE und SUA, E. Roncaglioni und A. Böhm Forum Swissdec 2018 16.05.
Workshop KLE und SUA

                 Workshop KLE und SUA, E. Roncaglioni und A. Böhm
                                      Forum Swissdec 2018 – 16.05.
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Leistungsstandard-CH (KLE)

Workshop Nachmittag

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Ziele
   Offener Standard für die ganze Schweiz
   Digitalisierung des gesamten m2m Prozesses von
    Anspruch bis Erbringung mittels bidirektionaler
    Kommunikation und automatisierter Verarbeitung
   Direkte Nutzung der Daten aus dem ERP-System
   Reduktion der Kosten für alle Prozess-Beteiligten
   Marktvorteile für alle Prozess-Beteiligten
   Eine einzige Schnittstelle bei Versicherer und
    Unternehmen
   Einfacher Einstieg in die digitale Zukunft für die
    Versicherer und Unternehmen

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Prozessübersicht
  Unternehmen                                                Versicherer

                  1. Ereignis anmelden

  ERP
                  2. Ereignis synchronisieren
                                                             
                                                             "Backend"

     Damit eine Anmeldung schnell und einfach erfolgen kann,
      sind neben den bereits vorhandenen Stammdaten nur
      wenige manuelle Ereignisdaten notwendig.
     Der Versicherer meldet automatisiert seine InsuranceCaseID
      (alt Schadennummer) zurück.

     Der Versicherer kann beim Synchronisieren gezielt weitere
      Daten anfordern und steuert den Prozess bis zum Abschluss
      des Ereignisses.
     Abhängig von der KLE-Integration kann der Versicherer viele
      Prozessschritte automatisieren (z.B. Taggeldprozess).

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Kommunikationselemente
    Unternehmen                                                    Versicherer
                            Web Application1
                            h2m (Human to Machine)

                                       Distributor
                                                                     Integration
           Transmitter                                                             
    ERP                     Web Services                     Endreceiver
                                                                                   "Backend"
                            m2m (Machine to Machine)

    Anmeldung mit Registrierung

    Stories:
    • Part (lässt sich auch vom Versicherer anfordern; mehrmals senden entspricht einer Mutation)
    • Dialog (dynamische Nachrichten, die von Unternehmen und Versicherer genutzt wird)
    • Leistungs-/Taggeldabrechnung an das Unternehmen übermitteln
    • Datei (Pdf, Image, ...) an den Versicherer übermitteln
    • Cross Channel Link zu weiteren Diensten wie Prävention, Statistik, … (z.B. Browser App1)

   Prozessüberwachung:
    • Übernahmestatus und Prozessstatus („Navi-Pfad“) an das Unternehmen übermitteln
    • Prozesssteuerung z.B. Parts vom Unternehmen anfordern, Kontakte ändern
    • Unterstützte Digitalisierungsbereiche an das Unternehmen übermitteln

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Datenqualität

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Das ERP-System als ideale Datenquelle
ERP = Enterprise-Resource-Planning

   Das Unternehmen benötigt ein ERP-System für eine stetig
    optimierte Steuerung der unternehmerischen und
    betrieblichen Abläufe.
   Die Daten werden möglichst nur einmal erfasst und können
    für mehrere Zwecke genutzt werden.
   Das Rollen- und Berechtigungskonzept und ihre
    Prozesse ist unternehmensweit und segmentgerecht gelöst.
   Die Lohnberechnung und -Überweisungen sowie die
    Verbuchung in die Finanzbuchhaltung und
    Betriebsbuchhaltung sind bereits integrierte Prozesse.
   Das ERP ist das zentrale System bei den m2m Prozessen.

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Für KLE werden die meisten Daten direkt aus dem
    ERP-System generiert
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                  Personalien                                    Stammdaten

                                                          Lohndaten/versicherter Verdienst
Unternehmen
                                                          



                  Arbeitsvertrag
                  

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Prozesssteuerung durch Versicherer

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Prozesssteuerung durch Versicherer
                  Prozess

Übernahme
    Der Versicherer steuert den Prozess während der
     ganzen Dauer des Ereignisses.
    Das Unternehmen kennt jederzeit für alle laufenden
     Ereignisse den Status und den Übernahmezustand.
     Damit wird die Kommunikation vereinfacht und
     Rückfragen reduziert.
    Der Versicherer kann gezielt Datenpakete (Parts)
     vom Unternehmen verlangen. So werden auf beiden
     Seiten nur die wesentlichen Daten bearbeitet.
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Steuerung durch Verlangen von Stories
mit "Part" Eigenschaft

           Transmitter
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                                                                  Montana
    Muster AG
                                                                Versicherung
    Interne Prozesse                                             Interne Prozesse
                         R   +   P     P
                                                                       oder
                                  InsuranceCaseID +         P

                         P

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Dynamische AUF-Meldung

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Dynamische
AUF-Meldung
   Mit dem Leistungsstandard
    haben der Versicherer wie
    auch das Unternehmen per
    Datum der letzten
    Synchronisierung dieselbe
    Sicht.
   Dabei wird vom ERP-System
    die gesamte Dauer der
    Arbeitsunfähigkeit vom Anfang
    bis zum aktuellen Zeitpunkt
    geliefert.

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Digitale Leistungsabrechnung

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Leistungs-
abrechnung
   Der Versicherer liefert die
    Leistungsabrechnung pro
    Ereignis mit der
    Synchronisierung an das
    Unternehmen.
   Die strukturierten Daten
    ermöglichen dem
    Unternehmen eine
    automatische Übernahme
    der Taggelder in die
    Lohnverarbeitung.

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Visualisierung der Leistungsabrechnung

   Diese Informationen dienen dem Unternehmen einerseits zur
    Überprüfung, ob die geforderten Leistungsansprüche vom
    Versicherer beglichen worden sind und andererseits sind sie für die
    Erstellung einer korrekten Lohnabrechnung massgebend.

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Sichere bidirektionale Kommunikation

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Dialog: Vom Austausch einfacher Mitteilungen bis
zu komplexeren Rückfragen an das Unternehmen
   Neben den vordefinierten Strukturen (z.B. AUF und dem verlangen von Parts)
    können Daten über flexiblere Dialog-Strukturen sicher ausgetauscht werden
    (Ersatz des E-Mails)
   Diese Dialog-Strukturen können von einer Person oder automatisiert von
    einem System genutzt werden, d.h. der Dialog ist von der Art (h=Human oder
    m=Machine) der Teilnehmer unabhängig.
   Damit lassen sich auch zukünftige Automatisierungen sehr einfach im Markt
    einführen und das „Big Bang“-Risiko wird eliminiert.

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„Msg-         “
= Autonomie

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Einfache Beteiligung für Unternehmen

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Nutzen für die
Unternehmen
   Das Unternehmen arbeitet
    in seiner gewohnten
    ERP-Systemumgebung.
   Die ERP-Hersteller stellen neue und innovative Lösungen
    zur Verfügung, die Abläufe segmentgerecht
    unterstützen.
   Dadurch entsteht eine nahtlose Integration:
    -   Rollensystem nicht separat führen, kein Fremdsystem (Installation,
        Benutzbarkeit und Wartung) in einem sensiblen Bereich
    -   Stammdaten/Vertragsdaten/Personendaten nicht mehrfach führen
    -   Lohndaten nicht separat manuell aufbereiten
    -   Keine Medien- und Prozessbrüche, keine Insellösungen

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Einfacher Einstieg für Versicherer

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Einfacher Einstieg für Versicherer
   Digitalisierungsbereiche legen fest, welche Komponenten
    des Standards von den Versicherer unterstützt werden.
    Sie erlauben einen raschen Einstieg und ein
    Hineinwachsen in eine zukunftsorientierte Lösung.
   Mit einer bescheidenen Investition ist man
    Markteilnehmer.
   Damit sendet man den ERP-Herstellern und den
    Unternehmen ein positives Signal zum gemeinsamen
    Thema der Digitalisierung.
   Das Risiko den Digitalisierungszug zu verpassen wird
    reduziert.
   Der Aufwand und das Risiko für die Umsetzung wird auf
    Versicherer und ERP-Hersteller verteilt.
   Mittelfristig gibt es nur noch eine einzige Schnittstelle
    zwischen Versicherer und Unternehmen.
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Digitalisierungsbereich "Basis"

   ERP-System muss gesamten Standard unterstützen
   Versicherer muss nur den Digitalisierungsbereich
    "Basis" unterstützen, d.h. Umfang Schadenformular
    Sunet.
   Problemlösung:
    - Der Empfangs-Adapter muss bei einer Registrierung mit einer
      Logik alle notwendigen Parts anfordern und die Daten für die
      Weitergabe ins Versicherungssystem sammeln.
    - Sofortige Rückmeldung einer InsuranceCaseID (alte
      Schadennummer)
    - Prozesssteuerung (Status, Übernahme)

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Swissdec Unternehmens-
Authentifizierung (SUA)

Workshop Nachmittag

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Prozesse und
Informationsinfrastruktur
            -UID
                                    Unternehmen ERP

                                   -ERP
                        Prozess                        LEISTUNGSSTANDARD
                        Zertifizierung
                        oder Abnahme
                                                              KLE

 Distributor                     PROFILSTANDARD
                                            …

                                                           LOHNSTANDARD
                                                               ELM
            2x

          SUA
    Swissdec
    Unternehmens               Versicherer & Behörden
    Authentifizierung

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Security Grundlagen: Wesentliche
Anforderungen
   Vertraulichkeit (confidentiality)
    -   Schutz der Daten vor dem (lesenden) Zugriff unbefugter Dritter
        -   Bsp. Alice sendet Bob eine Nachricht und nur Bob und Alice verstehen den Inhalt der
            Nachricht
   (Daten-)Integrität oder Konsistenz (data integrity)
    -   Verlangt modifikationsfreies Eintreffen der versandten Daten
        -   Bsp. Alice sendet Bob eine e-Mail. Karl verändert die e-Mail auf dem Weg zu Bob. Data
            integrity erlaubt es Bob festzustellen, dass die Nachricht verändert wurde.
   Authentizität, Glaubwürdigkeit des Ursprungs (authentication)
    -   Garantiert, dass eine Nachricht von einem bestimmten Sender kommt
        -   Bsp. Alice erhält von Bob eine Nachricht. Diese Anforderung stellt sicher, dass die Nachricht
            wirklich von Bob und nicht von Karl kommt
   Verbindlichkeit oder Unleugbarkeit (non-repudiation)
    -   Weder der Sender noch der Empfänger können die Übermittlung abstreiten
        -   Bsp. Alice sendet Bob einen unterschriebenen Vertrag. Diese Anforderung stellt sicher, dass
            Alice nicht behaupten kann, die Unterschrift und Vertrag sei nicht von ihr.
   Zugriffskontrolle (access control)
    -   Nur autorisierte Benutzer können einen gewünschten Dienst verwenden
        -   Bsp. Alice möchte ein Dokument drucken. Durch die Zugriffskontrolle muss sichergestellt
            werden, dass Alice sowohl auf das Dokument als auch auf den Drucker Zugriff hat.

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Übersicht Swissdec und Nichtabstreitbarkeit
Tabelle Rolle und Teilnehmer:
Bereits voll durch Swissdec bzw. WSS Standard und PL Frameworks abgedeckt 
     Teilnehmer             Unternehmen                        Versicherer & Behörden
                             Transmitter                             Endreceiver
Kom.-Rolle                       (Client)                             (Server)
Absenden
                         Request signed                        Response signed 
( = )
Erhalt                     Fachquittung                        Response with
                           (or additional Request with
( = )                Signature Confirmation / WSDL)     Signature Confirmation 

•   Absenden ( = )
    Nichtabstreitbarkeit der Herkunft: Es soll einem Absender einer Nachricht unmöglich
    sein, das Absenden einer bestimmten Nachricht nachträglich zu bestreiten.

•   Erhalt ( = )
    Nichtabstreitbarkeit des Erhalts: Es soll einem Empfänger einer Nachricht unmöglich
    sein, den Erhalt einer gesendeten Nachricht nachträglich zu bestreiten.

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2
                                   3
                               Password

1        2                         3      4   5

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2

                                       3
1   2               3

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3                            4

                                           5

1   2               3              4   5

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Forum Swissdec 2018 – 16.05.   35
SUA               wesentliche Konsequenzen

Transmitter (ERP-Hersteller):
 SUA Prozess für ein UID-Zertifikat pro Unternehmen

  (incl. Verwaltung)
 Immer 2 mal signieren (ERP und UID)

 «Signature Confirmation» im Response prüfen

Endreceiver (Versicherer & Behörden)
 UID prüfen zur Prozesssicherheit

 «Signature Confirmation» im Response implementieren

 Einfacher «UID2Address» Service nur für den Distributor,

  damit die Postadresse des Briefs mit dem Passwort
  aktuell und korrekt versendet wird.
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SUA (Swissdec Unternehmens-Authentifizierung)

   Grundlage ist eine bestehende Beziehung zwischen
    Unternehmen und Versicherer/Behörden.
   Einfacher Onboarding-Prozess mit maximaler Sicherheit.
   Die erfolgreiche bestehende Signatur-Lösung und ihr Know-
    how kann wiederverwendet werden (Investitionsschutz). Damit
    wird auch die Interoperabilität gesichert.
   Sämtliche Nachrichten sind signiert (Authentizität) und liefern
    damit eine sichere Verbindlichkeit und Nachvollziehbarkeit.
   Sämtliche Nachrichten sind auf zwei Ebenen verschlüsselt.
    Dies ermöglicht eine sichere Kommunikation mit
    unterschiedlichen Teilnehmern und ihren unterschiedlichen
    Security-Updates.

                          Forum Swissdec 2018 – 16.05.            37
BinarySecurityToken (BST)
                                                                                           Signature
                                                            X.509 Zertifikat des Senders
n Referenz(en) auf signierte Elemente

                                                                       Kanonisierungsalgorithmus
                                                                       Verwendeter Algo. zur Verschlüsselung
                                                                            der Signatur
                                                                          Durchgeführte Transformationen vor
                                                                              Digest-Berechnung
                                                                          Verwendete Hashfunktion zur Erzeugung
                                                                               des Digest-Wertes
                                                                          Digest

                                                bzw. Elektronische Unterschrift
                                               (Enthält ein Digest des SignedInfo-Elements, das mit dem
                                               privaten Schlüssel des Signaturgebers verschlüsselt wurde.)

                                                                                Payload
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wss-v1.1

Das Unternehmen bzw.
der ERP-Transmitter
erhält im Response
eine Bestätigung über
den Erhalt seines
Requests.

Lösung mittels WSS
Standard und Framework.

 ERFÜLLT:
Nichtabstreitbarkeit des Erhalts:
Es soll einem Empfänger einer
Nachricht unmöglich sein, den
Erhalt einer gesendeten
Nachricht nachträglich zu
bestreiten.

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Thema: 2 Signatures and Encryption

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2 Signatures

Forum Swissdec 2018 – 16.05.              41
signature confirmation

Forum Swissdec 2018 – 16.05.     42
Workshop Steuern

                   Alexandra Adam & Karin Dobmeier, Fachgruppe Steuern
                                            Forum Swissdec 2018 – 16.05.
Inhalt

   Überblick Lohnstandard-CH (ELM) 5.0
   Revision der Quellenbesteuerung
   Anbindung Drittparteien
   Informationen aus dem Betrieb
   Fragen

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Überblick Vorhaben
Lohnstandard-CH (ELM) 5.0
            Vorhaben zur Weiterentwicklung
             Anbindung Drittparteien

             Gesamtprozess Lohnausweis

             Harmonisierung der Berechnung

             Optimierung ELM-Steuern

            Anpassungen aufgrund Änderungen
            in gesetzlichen Grundlagen
             Revision der Quellensteuer

             Grenzgänger-Abkommen mit Italien

             Wegleitung bzgl. Lohnausweis

              Forum Swissdec 2018 – 16.05.    3
Inhalt

   Überblick Lohnstandard-CH (ELM) 5.0
   Revision der Quellensteuer
   Anbindung Drittparteien
   Informationen aus dem Betrieb
   Fragen

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Revision Quellensteuer – Überblick

   Das Bundesgesetz über die Revision der
    Quellensteuer des Erwerbseinkommens wurde am
    16. Dezember 2016 von den Eidgenössischen Räten
    verabschiedet (BBl 2016 8925).
   Die totalrevidierte Quellensteuerverordnung des
    Bundes wurde am 11. April 2018 vom Eidgenössischen
    Finanzdepartement verabschiedet.
   Der Bundesrat hat am 11. April 2018 das revidierte
    Bundesgesetz (revDBG) und die totalrevidierte
    Quellensteuerverordnung (revQStV) auf den
    1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.

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Wichtigste Änderungen im                                1/3
Bundesgesetz
   Die Kantone FR, GE, TI, VD und VS kennen das sog.
    Jahresmodell. In den übrigen Kantonen wird das
    Monatsmodell angewendet. Beide Modelle müssen in
    sich harmonisiert werden (Art. 85 Abs. 4 revDBG).
   Die Kantone mit Jahresmodell haben sich auf eine
    einheitliche Berechnung der Quellensteuer verständigt.
    Diese Lösung wird – wie auch das Monatsmodell – in
    einem Kreisschreiben der ESTV präzisiert und bildet
    inskünftig die verbindliche Grundlage zur Berechnung der
    Quellensteuer durch die Schuldner der steuerbaren
    Leistung.

                        Forum Swissdec 2018 – 16.05.           6
Wichtigste Änderungen im                                 2/3
Bundesgesetz
   Die Schuldner der steuerbaren Leistung (SSL;
    Arbeitgeber, Versicherungen etc.) müssen immer mit dem
    für die Erhebung der Quellensteuer zuständigen Kanton
    abrechnen (Art. 107 revDBG).  In ELM-QST bereits
    heute so umgesetzt
   Die Bezugsprovision für die Schuldner der steuerbaren
    Leistung (SSL) wird für die Abrechnung von Löhnen auf
    1 – 2 Prozent gesenkt (Art. 88 Abs. 4 und Art. 100 Abs. 3
    revDBG). Es liegt in der Kompetenz der Kantone, für
    elektronisch eingereichte resp. mittels Formular
    eingereichten Quellensteuerabrechnungen eine
    Unterscheidung vorzunehmen.

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Wichtigste Änderungen im                               3/3
Bundesgesetz
   Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Schweiz haben die
    Möglichkeit eine nachträgliche ordentliche Veranlagung
    (NOV) zu beantragen, sofern sie nicht dazu verpflichtet
    sind (Jahreslohn > 120’000; Art. 89 revDBG).
   Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland können eine
    NOV beantragen, wenn sie die Voraussetzungen der
    Quasi-Ansässigkeit erfüllen (Art. 99a revDBG).
   Bei einer NOV (auf Antrag) wird konsequent das
    Stichtagsprinzip angewendet, d.h. massgebend sind die
    Verhältnisse am 31. Dezember (analog ordentliche
    Veranlagung; Art. 107 Abs. 4 revDBG).

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Wichtigste Änderungen in                                1/3
Quellensteuerverordnung
   Die Anwendung des Tarifs D für Nebenerwerb fällt weg.
    Bei mehreren Einkommen sind die Löhne vom Arbeitgeber
    für den Steuersatz auf 100 % umzurechnen (sog.
    Satzbestimmung)

    Beispiel:
    Lohn bei Arbeitgeber A: CHF 3’000 für 60 %-Pensum
    Lohn bei Arbeitgeber B: CHF 2’500 für 40 %-Pensum

    Arbeitgeber A rechnet das Einkommen für den Steuersatz
    auf 100 % um  CHF 5’000
    Arbeitgeber B rechnet ebenfalls um  CHF 6’250

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Wichtigste Änderungen in                              2/3
Quellensteuerverordnung
   Für Ersatzeinkünfte (bspw. Unfall- oder Krankentag-
    gelder), welche nicht über den Arbeitgeber ausgerichtet
    werden, wird ein neuer, progressiver Tarif G angewendet
    (Art. 1 Abs. 1 Bst. g revQStV).
   Arbeitnehmer müssen dem Arbeitgeber Änderungen von
    Sachverhalten melden, die für die Erhebung der
    Quellensteuer massgebend sind. Der Arbeitgeber meldet
    die Änderungen (…) der zuständigen Steuerbehörde (Art.
    5 Abs. 3 revQStV).

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Wichtigste Änderungen in                                 3/3
Quellensteuerverordnung
   Bei einem Wechsel von der Quellensteuer in die
    ordentliche Veranlagung (bspw. Erhalt Ausweis C) wird
    die Quellensteuer ab dem Folgemonat nicht mehr
    abgezogen  die steuerpflichtige Person wird für das
    ganze Jahr ordentlich veranlagt (Art. 12 revQStV).
   Bei einem Wechsel von der ordentlichen Veranlagung
    in die Quellensteuer (bspw. Scheidung von einem
    Schweizer Bürger) muss ab dem Folgemonat wieder die
    Quellensteuer abgezogen werden  die steuerpflichtige
    Person verbleibt bis zum Ende der Quellensteuerpflicht in
    der NOV (Art. 13 revQStV).

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Kreisschreiben der ESTV                                 1/2

   Sowohl das Gesetz als auch die Verordnung sind in ihrer
    Ausgestaltung (sehr) detailliert. Dennoch sind für viele
    «technische» Details Präzisierungen notwendig  das
    Kreisschreiben wird von der ESTV in enger
    Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet und vor der
    Veröffentlichung in die Anhörung gegeben.
   Wichtiger Inhalt ist insb. die Berechnung der
    Quellensteuer (inkl. Berechnungsbeispielen)  die
    Berechnung der Quellensteuer wird ab Lohnstandard 5.0
    Teil der Zertifizierung der Lohnsoftware sein!

                        Forum Swissdec 2018 – 16.05.        12
Kreisschreiben der ESTV                                 2/2

   Damit die nachgelagerten Prozesse (insb. Erarbeitung des
    Lohnstandards 5.0) zeitlich nicht in Verzug geraten, muss
    das Kreisschreiben im Winter 2018/2019 definitiv
    verabschiedet werden  der derzeitige Stand der
    Arbeiten ist im Terminplan

                        Forum Swissdec 2018 – 16.05.       13
Inhalt

   Überblick Lohnstandard-CH (ELM) 5.0
   Revision der Quellenbesteuerung
   Anbindung Drittparteien
   Informationen aus dem Betrieb
   Fragen

                       Forum Swissdec 2018 – 16.05.   14
Anbindung Drittparteien                                  1/2

      Ziel
      Abwicklung des Quellensteuer-Verfahrens für
      Ersatzeinkünfte zwischen Drittparteien und kantonalen
      Steuerverwaltungen via ELM
       Übermittlung von QST-Abrechnungen

       Übermittlung von Antworten auf die QST-Abrechnung
         (QST-Abrechnungsresultate)
      Rahmenbedingungen / Abgrenzungen
       Umsetzung in ELM-QST – Nur minimale

        Anpassungen im Vergleich zu Lohnstandard-CH
        (ELM) 4.0
         Einführung mit Lohnstandard-CH (ELM) 5.0
         Keine Umsetzung der elektronischen Tarifanfrage
          (Vereinfachung    Tarife2018für
                     Forum Swissdec         Ersatzeinkünfte)
                                        – 16.05.               15
Anbindung Drittparteien                                                 2/2

Drittparteien          Ersatzeinkünfte
Arbeitslosenkassen        Arbeitslosentaggeld
                          Insolvenzentschädigung
Ausgleichskassen          IV-Teilrenten
                          IV-Taggelder
                          Mutterschaftsentschädigung
                          Geburts-, Kinder-, Ausbildung- und Familienzulagen
Suva und Private          Unfalltaggeld
Unfallversicherer         IV-Teilrente und IV-Rentenauskauf
                          Übergangstaggeld und –entschädigung
                          Abfindung
Private                   Krankentaggeld
Krankenversicherer
Einrichtungen der         IV-Taggeld
beruflichen Vorsorge      IV-Rente
                          IV-Kapitalleistungen

                              Forum Swissdec 2018 – 16.05.                  16
Inhalt

   Überblick Lohnstandard-CH (ELM) 5.0
   Revision der Quellenbesteuerung
   Anbindung Drittparteien
   Informationen aus dem Betrieb
   Fragen

                       Forum Swissdec 2018 – 16.05.   17
QST- Abrechnung                                                1/3
Überprüfung Partnerdaten
                 In der Quellensteuer sind die
                  Lebensumstände des Steuerpflichtigen
                  relevant
                 Für quellensteuerpflichtige Personen, die
                  verheiratet sind oder in eingetragener
                  Partnerschaft leben, muss die QST-
                  Abrechnung Angaben zum Partner bzw. zur
                  Partnerin enthalten

Hinweis: Detaillierte Angaben zu den geforderten Personen- und
Partnerdaten sind im SSK Merkblatt zur Datenverarbeitung dokumentiert

                          Forum Swissdec 2018 – 16.05.             18
QST- Abrechnung                                     2/3
Überprüfung Partnerdaten

Regeln zur Überprüfung der Vollständigkeit der
Partnerdaten
 Vollständigkeit der Partnerdaten wird bei Übermittlung

  geprüft - Regeln wurden im Juni 2015 eingeführt
 Übergangsregelung (zeitlich befristet): Unternehmen

  werden bei fehlenden Partnerdaten nur gewarnt und QST-
  Abrechnungen können trotzdem übermittelt werden
  (Ausnahme Eintritte und Mutationen)
                     Forum Swissdec 2018 – 16.05.      19
QST- Abrechnung                                                 3/3
Überprüfung Partnerdaten
Übergangsregelung lauft per 31.12.2018 aus
 Aus Rücksicht auf die Unternehmen hat der

  Schweizerische Steuerkonferenz im November 2017 die
  Übergangsfrist um ein Jahr bis 31.12.2018 verlängert
 Ab 01.01.2019 werden keine ELM-Meldungen mehr

  übermittelt, welche QST-Abrechnungen mit fehlenden
  Partnerdaten enthalten (Ablehnung der Übermittlung)

Massnahme ERP-Hersteller              Massnahme Unternehmen
      Gute Visualisierung                          Nacherfassung von
      von Warnungen                                fehlenden
                                                   Partnerdaten
                    Forum Swissdec 2018 – 16.05.                       20
QST-Abrechnungsresultat                              1/4

Zwei Ausprägungen
 Automatische Quittung,

  falls fachliche Rückmeldung
  per Post erfolgt
 Inhaltliche Rückmeldung
  pro Person (Bestätigung,
  Information, Warnung,
  Tarifmitteilung, Korrektur)

                      Forum Swissdec 2018 – 16.05.     21
QST-Abrechnungsresultat                                             2/4

Inhaltliche Rückmeldungen - Unterschiedliche Typen
 Bestätigung – QST-Abrechnung ist korrekt

 Warnung und Tarifmitteilung – Die kantonale

  Steuerverwaltung macht den SSL auf Fehler aufmerksam.
  Der SSL korrigiert den Fehler im Folgemonat
 Korrektur – Die kantonale Steuerverwaltung korrigiert
  einen Fehler und informiert den SSL über Korrekturen

Hinweis: Korrekturen sind noch nicht detailliert definiert
 Umsetzung langfristig geplant (nach Revision der Quellensteuer)

                           Forum Swissdec 2018 – 16.05.               22
QST-Abrechnungsresultat                         3/4
Inhaltliche Rückmeldungen
       Aktueller Stand
        Seit September 2016 im Kanton VD im

         Einsatz
        Im Jahr 2017 wurden ca. 99’000 QST-

         Abrechnungsresultate bereitgestellt
        Ca. 85 % der Meldungen sind korrekt

        Bei ca. 10 % der Personen ist die QST-

         Abrechnung fehlerhaft
       Hinweis
        Ca. 20 % der QST-Abrechnungsresultate
         werden nicht abgeholt  Falsche Einstellung
         im ERP-System!
                 Forum Swissdec 2018 – 16.05.      23
QST-Abrechnungsresultat                         4/4
Inhaltliche Rückmeldungen
       Nächste Schritte
        Einführung im Kanton GE per Ende Jahr

         2018 geplant
        Nutzung des QST-Abrechnungsresultates

         durch Kanton GE gemäss Anhang 1 der
         Swissdec-Richtlinien
        Anpassung und Ergänzung der Standard-
         Rückmeldungen wird geprüft - Aktualisierung
         von Anhang

                 Forum Swissdec 2018 – 16.05.      24
Forum Swissdec 2018 – 16.05.   25
Besten Dank für Ihre
 Aufmerksamkeit!

      Forum Swissdec 2018 – 16.05.   26
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