Workshop KLE und SUA - Workshop KLE und SUA, E. Roncaglioni und A. Böhm Forum Swissdec 2018 16.05.
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Ziele Offener Standard für die ganze Schweiz Digitalisierung des gesamten m2m Prozesses von Anspruch bis Erbringung mittels bidirektionaler Kommunikation und automatisierter Verarbeitung Direkte Nutzung der Daten aus dem ERP-System Reduktion der Kosten für alle Prozess-Beteiligten Marktvorteile für alle Prozess-Beteiligten Eine einzige Schnittstelle bei Versicherer und Unternehmen Einfacher Einstieg in die digitale Zukunft für die Versicherer und Unternehmen Forum Swissdec 2018 – 16.05. 3
Prozessübersicht Unternehmen Versicherer 1. Ereignis anmelden ERP 2. Ereignis synchronisieren "Backend" Damit eine Anmeldung schnell und einfach erfolgen kann, sind neben den bereits vorhandenen Stammdaten nur wenige manuelle Ereignisdaten notwendig. Der Versicherer meldet automatisiert seine InsuranceCaseID (alt Schadennummer) zurück. Der Versicherer kann beim Synchronisieren gezielt weitere Daten anfordern und steuert den Prozess bis zum Abschluss des Ereignisses. Abhängig von der KLE-Integration kann der Versicherer viele Prozessschritte automatisieren (z.B. Taggeldprozess). Forum Swissdec 2018 – 16.05. 4
Kommunikationselemente Unternehmen Versicherer Web Application1 h2m (Human to Machine) Distributor Integration Transmitter ERP Web Services Endreceiver "Backend" m2m (Machine to Machine) Anmeldung mit Registrierung Stories: • Part (lässt sich auch vom Versicherer anfordern; mehrmals senden entspricht einer Mutation) • Dialog (dynamische Nachrichten, die von Unternehmen und Versicherer genutzt wird) • Leistungs-/Taggeldabrechnung an das Unternehmen übermitteln • Datei (Pdf, Image, ...) an den Versicherer übermitteln • Cross Channel Link zu weiteren Diensten wie Prävention, Statistik, … (z.B. Browser App1) Prozessüberwachung: • Übernahmestatus und Prozessstatus („Navi-Pfad“) an das Unternehmen übermitteln • Prozesssteuerung z.B. Parts vom Unternehmen anfordern, Kontakte ändern • Unterstützte Digitalisierungsbereiche an das Unternehmen übermitteln Forum Swissdec 2018 – 16.05. 5
Das ERP-System als ideale Datenquelle ERP = Enterprise-Resource-Planning Das Unternehmen benötigt ein ERP-System für eine stetig optimierte Steuerung der unternehmerischen und betrieblichen Abläufe. Die Daten werden möglichst nur einmal erfasst und können für mehrere Zwecke genutzt werden. Das Rollen- und Berechtigungskonzept und ihre Prozesse ist unternehmensweit und segmentgerecht gelöst. Die Lohnberechnung und -Überweisungen sowie die Verbuchung in die Finanzbuchhaltung und Betriebsbuchhaltung sind bereits integrierte Prozesse. Das ERP ist das zentrale System bei den m2m Prozessen. Forum Swissdec 2018 – 16.05. 7
Für KLE werden die meisten Daten direkt aus dem ERP-System generiert ERP Personalien Stammdaten Lohndaten/versicherter Verdienst Unternehmen Arbeitsvertrag Forum Swissdec 2018 – 16.05. 8
Prozesssteuerung durch Versicherer Prozess Übernahme Der Versicherer steuert den Prozess während der ganzen Dauer des Ereignisses. Das Unternehmen kennt jederzeit für alle laufenden Ereignisse den Status und den Übernahmezustand. Damit wird die Kommunikation vereinfacht und Rückfragen reduziert. Der Versicherer kann gezielt Datenpakete (Parts) vom Unternehmen verlangen. So werden auf beiden Seiten nur die wesentlichen Daten bearbeitet. Forum Swissdec 2018 – 16.05. 10
Steuerung durch Verlangen von Stories mit "Part" Eigenschaft Transmitter Montana Muster AG Versicherung Interne Prozesse Interne Prozesse R + P P oder InsuranceCaseID + P P Forum Swissdec 2018 – 16.05. 11
Dynamische AUF-Meldung Forum Swissdec 2018 – 16.05. 12
Dynamische AUF-Meldung Mit dem Leistungsstandard haben der Versicherer wie auch das Unternehmen per Datum der letzten Synchronisierung dieselbe Sicht. Dabei wird vom ERP-System die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit vom Anfang bis zum aktuellen Zeitpunkt geliefert. Forum Swissdec 2018 – 16.05. 13
Digitale Leistungsabrechnung Forum Swissdec 2018 – 16.05. 14
Leistungs- abrechnung Der Versicherer liefert die Leistungsabrechnung pro Ereignis mit der Synchronisierung an das Unternehmen. Die strukturierten Daten ermöglichen dem Unternehmen eine automatische Übernahme der Taggelder in die Lohnverarbeitung. Forum Swissdec 2018 – 16.05. 15
Visualisierung der Leistungsabrechnung Diese Informationen dienen dem Unternehmen einerseits zur Überprüfung, ob die geforderten Leistungsansprüche vom Versicherer beglichen worden sind und andererseits sind sie für die Erstellung einer korrekten Lohnabrechnung massgebend. Forum Swissdec 2018 – 16.05. 16
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Sichere bidirektionale Kommunikation Forum Swissdec 2018 – 16.05. 18
Dialog: Vom Austausch einfacher Mitteilungen bis zu komplexeren Rückfragen an das Unternehmen Neben den vordefinierten Strukturen (z.B. AUF und dem verlangen von Parts) können Daten über flexiblere Dialog-Strukturen sicher ausgetauscht werden (Ersatz des E-Mails) Diese Dialog-Strukturen können von einer Person oder automatisiert von einem System genutzt werden, d.h. der Dialog ist von der Art (h=Human oder m=Machine) der Teilnehmer unabhängig. Damit lassen sich auch zukünftige Automatisierungen sehr einfach im Markt einführen und das „Big Bang“-Risiko wird eliminiert. Forum Swissdec 2018 – 16.05. 19
„Msg- “ = Autonomie Forum Swissdec 2018 – 16.05. 20
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Einfache Beteiligung für Unternehmen Forum Swissdec 2018 – 16.05. 22
Nutzen für die Unternehmen Das Unternehmen arbeitet in seiner gewohnten ERP-Systemumgebung. Die ERP-Hersteller stellen neue und innovative Lösungen zur Verfügung, die Abläufe segmentgerecht unterstützen. Dadurch entsteht eine nahtlose Integration: - Rollensystem nicht separat führen, kein Fremdsystem (Installation, Benutzbarkeit und Wartung) in einem sensiblen Bereich - Stammdaten/Vertragsdaten/Personendaten nicht mehrfach führen - Lohndaten nicht separat manuell aufbereiten - Keine Medien- und Prozessbrüche, keine Insellösungen Forum Swissdec 2018 – 16.05. 23
Einfacher Einstieg für Versicherer Forum Swissdec 2018 – 16.05. 24
Einfacher Einstieg für Versicherer Digitalisierungsbereiche legen fest, welche Komponenten des Standards von den Versicherer unterstützt werden. Sie erlauben einen raschen Einstieg und ein Hineinwachsen in eine zukunftsorientierte Lösung. Mit einer bescheidenen Investition ist man Markteilnehmer. Damit sendet man den ERP-Herstellern und den Unternehmen ein positives Signal zum gemeinsamen Thema der Digitalisierung. Das Risiko den Digitalisierungszug zu verpassen wird reduziert. Der Aufwand und das Risiko für die Umsetzung wird auf Versicherer und ERP-Hersteller verteilt. Mittelfristig gibt es nur noch eine einzige Schnittstelle zwischen Versicherer und Unternehmen. Forum Swissdec 2018 – 16.05. 25
Digitalisierungsbereich "Basis" ERP-System muss gesamten Standard unterstützen Versicherer muss nur den Digitalisierungsbereich "Basis" unterstützen, d.h. Umfang Schadenformular Sunet. Problemlösung: - Der Empfangs-Adapter muss bei einer Registrierung mit einer Logik alle notwendigen Parts anfordern und die Daten für die Weitergabe ins Versicherungssystem sammeln. - Sofortige Rückmeldung einer InsuranceCaseID (alte Schadennummer) - Prozesssteuerung (Status, Übernahme) Forum Swissdec 2018 – 16.05. 26
Swissdec Unternehmens- Authentifizierung (SUA) Workshop Nachmittag Forum Swissdec 2018 – 16.05. 27
Prozesse und Informationsinfrastruktur -UID Unternehmen ERP -ERP Prozess LEISTUNGSSTANDARD Zertifizierung oder Abnahme KLE Distributor PROFILSTANDARD … LOHNSTANDARD ELM 2x SUA Swissdec Unternehmens Versicherer & Behörden Authentifizierung Forum Swissdec 2018 – 16.05. 28
Security Grundlagen: Wesentliche Anforderungen Vertraulichkeit (confidentiality) - Schutz der Daten vor dem (lesenden) Zugriff unbefugter Dritter - Bsp. Alice sendet Bob eine Nachricht und nur Bob und Alice verstehen den Inhalt der Nachricht (Daten-)Integrität oder Konsistenz (data integrity) - Verlangt modifikationsfreies Eintreffen der versandten Daten - Bsp. Alice sendet Bob eine e-Mail. Karl verändert die e-Mail auf dem Weg zu Bob. Data integrity erlaubt es Bob festzustellen, dass die Nachricht verändert wurde. Authentizität, Glaubwürdigkeit des Ursprungs (authentication) - Garantiert, dass eine Nachricht von einem bestimmten Sender kommt - Bsp. Alice erhält von Bob eine Nachricht. Diese Anforderung stellt sicher, dass die Nachricht wirklich von Bob und nicht von Karl kommt Verbindlichkeit oder Unleugbarkeit (non-repudiation) - Weder der Sender noch der Empfänger können die Übermittlung abstreiten - Bsp. Alice sendet Bob einen unterschriebenen Vertrag. Diese Anforderung stellt sicher, dass Alice nicht behaupten kann, die Unterschrift und Vertrag sei nicht von ihr. Zugriffskontrolle (access control) - Nur autorisierte Benutzer können einen gewünschten Dienst verwenden - Bsp. Alice möchte ein Dokument drucken. Durch die Zugriffskontrolle muss sichergestellt werden, dass Alice sowohl auf das Dokument als auch auf den Drucker Zugriff hat. Forum Swissdec 2018 – 16.05. 29
Übersicht Swissdec und Nichtabstreitbarkeit Tabelle Rolle und Teilnehmer: Bereits voll durch Swissdec bzw. WSS Standard und PL Frameworks abgedeckt Teilnehmer Unternehmen Versicherer & Behörden Transmitter Endreceiver Kom.-Rolle (Client) (Server) Absenden Request signed Response signed ( = ) Erhalt Fachquittung Response with (or additional Request with ( = ) Signature Confirmation / WSDL) Signature Confirmation • Absenden ( = ) Nichtabstreitbarkeit der Herkunft: Es soll einem Absender einer Nachricht unmöglich sein, das Absenden einer bestimmten Nachricht nachträglich zu bestreiten. • Erhalt ( = ) Nichtabstreitbarkeit des Erhalts: Es soll einem Empfänger einer Nachricht unmöglich sein, den Erhalt einer gesendeten Nachricht nachträglich zu bestreiten. Forum Swissdec 2018 – 16.05. 30
2 3 Password 1 2 3 4 5 Forum Swissdec 2018 – 16.05. 31
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2 3 1 2 3 Forum Swissdec 2018 – 16.05. 33
3 4 5 1 2 3 4 5 Forum Swissdec 2018 – 16.05. 34
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SUA wesentliche Konsequenzen Transmitter (ERP-Hersteller): SUA Prozess für ein UID-Zertifikat pro Unternehmen (incl. Verwaltung) Immer 2 mal signieren (ERP und UID) «Signature Confirmation» im Response prüfen Endreceiver (Versicherer & Behörden) UID prüfen zur Prozesssicherheit «Signature Confirmation» im Response implementieren Einfacher «UID2Address» Service nur für den Distributor, damit die Postadresse des Briefs mit dem Passwort aktuell und korrekt versendet wird. Forum Swissdec 2018 – 16.05. 36
SUA (Swissdec Unternehmens-Authentifizierung) Grundlage ist eine bestehende Beziehung zwischen Unternehmen und Versicherer/Behörden. Einfacher Onboarding-Prozess mit maximaler Sicherheit. Die erfolgreiche bestehende Signatur-Lösung und ihr Know- how kann wiederverwendet werden (Investitionsschutz). Damit wird auch die Interoperabilität gesichert. Sämtliche Nachrichten sind signiert (Authentizität) und liefern damit eine sichere Verbindlichkeit und Nachvollziehbarkeit. Sämtliche Nachrichten sind auf zwei Ebenen verschlüsselt. Dies ermöglicht eine sichere Kommunikation mit unterschiedlichen Teilnehmern und ihren unterschiedlichen Security-Updates. Forum Swissdec 2018 – 16.05. 37
BinarySecurityToken (BST) Signature X.509 Zertifikat des Senders n Referenz(en) auf signierte Elemente Kanonisierungsalgorithmus Verwendeter Algo. zur Verschlüsselung der Signatur Durchgeführte Transformationen vor Digest-Berechnung Verwendete Hashfunktion zur Erzeugung des Digest-Wertes Digest bzw. Elektronische Unterschrift (Enthält ein Digest des SignedInfo-Elements, das mit dem privaten Schlüssel des Signaturgebers verschlüsselt wurde.) Payload Forum Swissdec 2018 – 16.05. 38
wss-v1.1 Das Unternehmen bzw. der ERP-Transmitter erhält im Response eine Bestätigung über den Erhalt seines Requests. Lösung mittels WSS Standard und Framework. ERFÜLLT: Nichtabstreitbarkeit des Erhalts: Es soll einem Empfänger einer Nachricht unmöglich sein, den Erhalt einer gesendeten Nachricht nachträglich zu bestreiten. Forum Swissdec 2018 – 16.05. 39
Thema: 2 Signatures and Encryption Forum Swissdec 2018 – 16.05. 40
2 Signatures Forum Swissdec 2018 – 16.05. 41
signature confirmation Forum Swissdec 2018 – 16.05. 42
Workshop Steuern Alexandra Adam & Karin Dobmeier, Fachgruppe Steuern Forum Swissdec 2018 – 16.05.
Inhalt Überblick Lohnstandard-CH (ELM) 5.0 Revision der Quellenbesteuerung Anbindung Drittparteien Informationen aus dem Betrieb Fragen Forum Swissdec 2018 – 16.05. 2
Überblick Vorhaben Lohnstandard-CH (ELM) 5.0 Vorhaben zur Weiterentwicklung Anbindung Drittparteien Gesamtprozess Lohnausweis Harmonisierung der Berechnung Optimierung ELM-Steuern Anpassungen aufgrund Änderungen in gesetzlichen Grundlagen Revision der Quellensteuer Grenzgänger-Abkommen mit Italien Wegleitung bzgl. Lohnausweis Forum Swissdec 2018 – 16.05. 3
Inhalt Überblick Lohnstandard-CH (ELM) 5.0 Revision der Quellensteuer Anbindung Drittparteien Informationen aus dem Betrieb Fragen Forum Swissdec 2018 – 16.05. 4
Revision Quellensteuer – Überblick Das Bundesgesetz über die Revision der Quellensteuer des Erwerbseinkommens wurde am 16. Dezember 2016 von den Eidgenössischen Räten verabschiedet (BBl 2016 8925). Die totalrevidierte Quellensteuerverordnung des Bundes wurde am 11. April 2018 vom Eidgenössischen Finanzdepartement verabschiedet. Der Bundesrat hat am 11. April 2018 das revidierte Bundesgesetz (revDBG) und die totalrevidierte Quellensteuerverordnung (revQStV) auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Forum Swissdec 2018 – 16.05. 5
Wichtigste Änderungen im 1/3 Bundesgesetz Die Kantone FR, GE, TI, VD und VS kennen das sog. Jahresmodell. In den übrigen Kantonen wird das Monatsmodell angewendet. Beide Modelle müssen in sich harmonisiert werden (Art. 85 Abs. 4 revDBG). Die Kantone mit Jahresmodell haben sich auf eine einheitliche Berechnung der Quellensteuer verständigt. Diese Lösung wird – wie auch das Monatsmodell – in einem Kreisschreiben der ESTV präzisiert und bildet inskünftig die verbindliche Grundlage zur Berechnung der Quellensteuer durch die Schuldner der steuerbaren Leistung. Forum Swissdec 2018 – 16.05. 6
Wichtigste Änderungen im 2/3 Bundesgesetz Die Schuldner der steuerbaren Leistung (SSL; Arbeitgeber, Versicherungen etc.) müssen immer mit dem für die Erhebung der Quellensteuer zuständigen Kanton abrechnen (Art. 107 revDBG). In ELM-QST bereits heute so umgesetzt Die Bezugsprovision für die Schuldner der steuerbaren Leistung (SSL) wird für die Abrechnung von Löhnen auf 1 – 2 Prozent gesenkt (Art. 88 Abs. 4 und Art. 100 Abs. 3 revDBG). Es liegt in der Kompetenz der Kantone, für elektronisch eingereichte resp. mittels Formular eingereichten Quellensteuerabrechnungen eine Unterscheidung vorzunehmen. Forum Swissdec 2018 – 16.05. 7
Wichtigste Änderungen im 3/3 Bundesgesetz Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Schweiz haben die Möglichkeit eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) zu beantragen, sofern sie nicht dazu verpflichtet sind (Jahreslohn > 120’000; Art. 89 revDBG). Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland können eine NOV beantragen, wenn sie die Voraussetzungen der Quasi-Ansässigkeit erfüllen (Art. 99a revDBG). Bei einer NOV (auf Antrag) wird konsequent das Stichtagsprinzip angewendet, d.h. massgebend sind die Verhältnisse am 31. Dezember (analog ordentliche Veranlagung; Art. 107 Abs. 4 revDBG). Forum Swissdec 2018 – 16.05. 8
Wichtigste Änderungen in 1/3 Quellensteuerverordnung Die Anwendung des Tarifs D für Nebenerwerb fällt weg. Bei mehreren Einkommen sind die Löhne vom Arbeitgeber für den Steuersatz auf 100 % umzurechnen (sog. Satzbestimmung) Beispiel: Lohn bei Arbeitgeber A: CHF 3’000 für 60 %-Pensum Lohn bei Arbeitgeber B: CHF 2’500 für 40 %-Pensum Arbeitgeber A rechnet das Einkommen für den Steuersatz auf 100 % um CHF 5’000 Arbeitgeber B rechnet ebenfalls um CHF 6’250 Forum Swissdec 2018 – 16.05. 9
Wichtigste Änderungen in 2/3 Quellensteuerverordnung Für Ersatzeinkünfte (bspw. Unfall- oder Krankentag- gelder), welche nicht über den Arbeitgeber ausgerichtet werden, wird ein neuer, progressiver Tarif G angewendet (Art. 1 Abs. 1 Bst. g revQStV). Arbeitnehmer müssen dem Arbeitgeber Änderungen von Sachverhalten melden, die für die Erhebung der Quellensteuer massgebend sind. Der Arbeitgeber meldet die Änderungen (…) der zuständigen Steuerbehörde (Art. 5 Abs. 3 revQStV). Forum Swissdec 2018 – 16.05. 10
Wichtigste Änderungen in 3/3 Quellensteuerverordnung Bei einem Wechsel von der Quellensteuer in die ordentliche Veranlagung (bspw. Erhalt Ausweis C) wird die Quellensteuer ab dem Folgemonat nicht mehr abgezogen die steuerpflichtige Person wird für das ganze Jahr ordentlich veranlagt (Art. 12 revQStV). Bei einem Wechsel von der ordentlichen Veranlagung in die Quellensteuer (bspw. Scheidung von einem Schweizer Bürger) muss ab dem Folgemonat wieder die Quellensteuer abgezogen werden die steuerpflichtige Person verbleibt bis zum Ende der Quellensteuerpflicht in der NOV (Art. 13 revQStV). Forum Swissdec 2018 – 16.05. 11
Kreisschreiben der ESTV 1/2 Sowohl das Gesetz als auch die Verordnung sind in ihrer Ausgestaltung (sehr) detailliert. Dennoch sind für viele «technische» Details Präzisierungen notwendig das Kreisschreiben wird von der ESTV in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet und vor der Veröffentlichung in die Anhörung gegeben. Wichtiger Inhalt ist insb. die Berechnung der Quellensteuer (inkl. Berechnungsbeispielen) die Berechnung der Quellensteuer wird ab Lohnstandard 5.0 Teil der Zertifizierung der Lohnsoftware sein! Forum Swissdec 2018 – 16.05. 12
Kreisschreiben der ESTV 2/2 Damit die nachgelagerten Prozesse (insb. Erarbeitung des Lohnstandards 5.0) zeitlich nicht in Verzug geraten, muss das Kreisschreiben im Winter 2018/2019 definitiv verabschiedet werden der derzeitige Stand der Arbeiten ist im Terminplan Forum Swissdec 2018 – 16.05. 13
Inhalt Überblick Lohnstandard-CH (ELM) 5.0 Revision der Quellenbesteuerung Anbindung Drittparteien Informationen aus dem Betrieb Fragen Forum Swissdec 2018 – 16.05. 14
Anbindung Drittparteien 1/2 Ziel Abwicklung des Quellensteuer-Verfahrens für Ersatzeinkünfte zwischen Drittparteien und kantonalen Steuerverwaltungen via ELM Übermittlung von QST-Abrechnungen Übermittlung von Antworten auf die QST-Abrechnung (QST-Abrechnungsresultate) Rahmenbedingungen / Abgrenzungen Umsetzung in ELM-QST – Nur minimale Anpassungen im Vergleich zu Lohnstandard-CH (ELM) 4.0 Einführung mit Lohnstandard-CH (ELM) 5.0 Keine Umsetzung der elektronischen Tarifanfrage (Vereinfachung Tarife2018für Forum Swissdec Ersatzeinkünfte) – 16.05. 15
Anbindung Drittparteien 2/2 Drittparteien Ersatzeinkünfte Arbeitslosenkassen Arbeitslosentaggeld Insolvenzentschädigung Ausgleichskassen IV-Teilrenten IV-Taggelder Mutterschaftsentschädigung Geburts-, Kinder-, Ausbildung- und Familienzulagen Suva und Private Unfalltaggeld Unfallversicherer IV-Teilrente und IV-Rentenauskauf Übergangstaggeld und –entschädigung Abfindung Private Krankentaggeld Krankenversicherer Einrichtungen der IV-Taggeld beruflichen Vorsorge IV-Rente IV-Kapitalleistungen Forum Swissdec 2018 – 16.05. 16
Inhalt Überblick Lohnstandard-CH (ELM) 5.0 Revision der Quellenbesteuerung Anbindung Drittparteien Informationen aus dem Betrieb Fragen Forum Swissdec 2018 – 16.05. 17
QST- Abrechnung 1/3 Überprüfung Partnerdaten In der Quellensteuer sind die Lebensumstände des Steuerpflichtigen relevant Für quellensteuerpflichtige Personen, die verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben, muss die QST- Abrechnung Angaben zum Partner bzw. zur Partnerin enthalten Hinweis: Detaillierte Angaben zu den geforderten Personen- und Partnerdaten sind im SSK Merkblatt zur Datenverarbeitung dokumentiert Forum Swissdec 2018 – 16.05. 18
QST- Abrechnung 2/3 Überprüfung Partnerdaten Regeln zur Überprüfung der Vollständigkeit der Partnerdaten Vollständigkeit der Partnerdaten wird bei Übermittlung geprüft - Regeln wurden im Juni 2015 eingeführt Übergangsregelung (zeitlich befristet): Unternehmen werden bei fehlenden Partnerdaten nur gewarnt und QST- Abrechnungen können trotzdem übermittelt werden (Ausnahme Eintritte und Mutationen) Forum Swissdec 2018 – 16.05. 19
QST- Abrechnung 3/3 Überprüfung Partnerdaten Übergangsregelung lauft per 31.12.2018 aus Aus Rücksicht auf die Unternehmen hat der Schweizerische Steuerkonferenz im November 2017 die Übergangsfrist um ein Jahr bis 31.12.2018 verlängert Ab 01.01.2019 werden keine ELM-Meldungen mehr übermittelt, welche QST-Abrechnungen mit fehlenden Partnerdaten enthalten (Ablehnung der Übermittlung) Massnahme ERP-Hersteller Massnahme Unternehmen Gute Visualisierung Nacherfassung von von Warnungen fehlenden Partnerdaten Forum Swissdec 2018 – 16.05. 20
QST-Abrechnungsresultat 1/4 Zwei Ausprägungen Automatische Quittung, falls fachliche Rückmeldung per Post erfolgt Inhaltliche Rückmeldung pro Person (Bestätigung, Information, Warnung, Tarifmitteilung, Korrektur) Forum Swissdec 2018 – 16.05. 21
QST-Abrechnungsresultat 2/4 Inhaltliche Rückmeldungen - Unterschiedliche Typen Bestätigung – QST-Abrechnung ist korrekt Warnung und Tarifmitteilung – Die kantonale Steuerverwaltung macht den SSL auf Fehler aufmerksam. Der SSL korrigiert den Fehler im Folgemonat Korrektur – Die kantonale Steuerverwaltung korrigiert einen Fehler und informiert den SSL über Korrekturen Hinweis: Korrekturen sind noch nicht detailliert definiert Umsetzung langfristig geplant (nach Revision der Quellensteuer) Forum Swissdec 2018 – 16.05. 22
QST-Abrechnungsresultat 3/4 Inhaltliche Rückmeldungen Aktueller Stand Seit September 2016 im Kanton VD im Einsatz Im Jahr 2017 wurden ca. 99’000 QST- Abrechnungsresultate bereitgestellt Ca. 85 % der Meldungen sind korrekt Bei ca. 10 % der Personen ist die QST- Abrechnung fehlerhaft Hinweis Ca. 20 % der QST-Abrechnungsresultate werden nicht abgeholt Falsche Einstellung im ERP-System! Forum Swissdec 2018 – 16.05. 23
QST-Abrechnungsresultat 4/4 Inhaltliche Rückmeldungen Nächste Schritte Einführung im Kanton GE per Ende Jahr 2018 geplant Nutzung des QST-Abrechnungsresultates durch Kanton GE gemäss Anhang 1 der Swissdec-Richtlinien Anpassung und Ergänzung der Standard- Rückmeldungen wird geprüft - Aktualisierung von Anhang Forum Swissdec 2018 – 16.05. 24
Forum Swissdec 2018 – 16.05. 25
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Forum Swissdec 2018 – 16.05. 26
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