www.rheinischer-spiegel.de - Aktuelle Nachrichten für den Kreis Viersen und den Niederrhein - Rheinischer Spiegel

 
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             Aktuelle Nachrichten für den Kreis Viersen und den Niederrhein
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             bietet der Rheinische Spiegel innerhalb der Iris Kater Verlag & Medien GmbH eine effektive
             Newsverteilung Ihrer Angebote. Durch das ausgewogene Verhältnis Werbung zu redaktionel-
             lem Inhalt wird Ihre Anzeige dort platziert, wo sie gesehen wird.

             Der Rheinische Spiegel bietet täglich aktuelle Informationen und Berichte, durch seinen
             kostenlosen Zugang gehört er zu den größten Online-Medien der Region. Weiterhin eröffnet
             der Rheinische Spiegel neben der Verbreitung auf dem online Nachrichtenportal die Möglichkeit
             einer der leserstärksten Nachrichtenplattformen innerhalb des sozialen Facebook-Netzwerks für
             die Region Niederrhein - schafft hierdurch eine Verbindung mit Breitenwirkung.

             ONLINE TAGESZEITUNG rheinischer-spiegel.de - Spannende Hintergrundberichte,
             aktuelle Neuigkeiten, fesselnde Fotoserien und exklusive Gewinnspiele.

             Ergänzt wird der Rheinische Spiegel mehrfach im Jahr mit der digitalen Ausgabe des
             Printmagazins Kultur-macht/Viersen inside.

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             Iris Kater Verlag & Medien GmbH      Tel: 02162 1026806
             Nelsenstraße 15                      www.rheinischer-spiegel.de
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             Wir helfen Ihnen als Agentur Ihre Zielsetzungen auf Facebook mit ansprechenden Inhalten und effekti-
             vem Direktmarketing zu erreichen. Für Ihre Kampagne stehen Ihnen unsere Grafiker, Systementwickler
             und Mediaeinkäufer als Ihre Vertriebsabteilung zur Seite.

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             • Einrichtung Ihrer Facebook-Fanpage
             • Betreuung und Optimierung während des Kampagnenzeitraums
             • Werbeanzeigen, Stellenanzeigen, Gewinnspiele usw.

             Innerhalb unseres sozialen Netzwerkes bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Schaltung Ihrer Kampag-
             ne. Bei Bedarf können Sie Ihre Kampagne zusätzlich über unser Portal mit einer gesponserten Anzeige
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             •   Der Rheinische Spiegel präsentiert täglich aktuelle Nachrichten für die Region Niederrhein.
             •   Durch die hohe Qualität der Berichte, Verlosungen, Interviews, Kritiken und Rezensionen
                  erreichen wir einen hohen Wiedererkennungswert.
             •   Alle Berichte können kostenlos abgerufen werden, es gibt keine Limit- oder
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             •   Durch das ausgewogene Verhältnis Werbung zu redaktionellem Inhalt wird Ihre
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             •   Täglich steigende Leserzahlen auf der Webseitenpräsenz direkt sowie in den
                  sozialen Netzwerken.
             •   In den Jahren 2018/2019 nutzten laut Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e. V.
                 44,1 Millionen Unique User über 16 Jahren (63,6 Prozent) das Online-Angebot der deut-
                 schen Tageszeitungen – Tendenz steigend. Hierzu kommen mehr als 9,6 Millionen mobile
                 Nutzer via Smartphone oder Tablet-App. 88,5 Prozent der Deutschen ab 14 Jahren nutzen
                 regelmäßig die gedruckten und digitalen Angebote der Zeitungen. 79 Prozent der 14- bis
                 29-Jährigen nutzten die Online-Angebote der Zeitungen, wobei die ältere Generation immer
                 mehr nachzieht.
             •   Die Statistik des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger e. V. zeigt auf, dass Zeitungs-
                 werbung als besonders glaubwürdig bei den Lesern gilt. 82 Prozent der Zeitungsleser halten
                 Geschäfte, die in einer Zeitung werben, für besonders seriös.
             •   Ergänzt wird der Rheinische Spiegel mehrfach im Jahr mit der digitalen Ausgabe des Print-
                 magazins Kultur-macht/Viersen inside.

             Iris Kater Verlag & Medien GmbH       Anzeigenleitung:              Steuernummer: 102/5823/0962
             Nelsenstraße 15                       Salopp Werbeagentur           Amtsgericht Viersen
             41748 Viersen                         Salopp Werbeagentur           Umsatzsteuer-Identifikations-
                                                   info@salopp-werbung.de        nummer gemäß §27 a Umsatz-
             Tel: 02162 1026806                    Tel: 02162 1026806            steuer-gesetz: DE254812790
             E-Mail: info@kater-medien.de          www.salopp-werbung.de         HRB Mönchengladbach 12128
             Web: www.kater-medien.de

             Kontakt zur Redaktion:
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           gemeinen Geschäftsbedingungen) der Vertrag über die Veröf-               spätestens 30 Tage nach Anzeigenabdruck oder Rechnungs-
           fentlichung einer/mehrere Anzeigen mit der Iris Kater Verlag &           datum zu erheben. Können Mängel an den Druckunterlagen
           Medien GmbH (IKV) in den von ihr publizierten Medien. Aus-               nicht sofort erkannt werden, sondern stellen sie sich erst beim
           drücklich ausgeschlossen ist die Gültigkeit etwaiger AGB des             Druck heraus, so hat der AG bei ungenügendem Abdruck kei-
           Auftraggebers (AG), die die IKV vor oder nach dem Vertragsab-            ne Ansprüche. Im Übrigen hat der AG, bei ganz oder teilwei-
           schluss zur Verfügung gestellt wurden und denen die IKV nicht            se unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck
           ausdrücklich zugestimmt hat. Die IKV schließt einen Vertrag              der Anzeige Anspruch auf angemessenen Ersatz in Form von
           mit dem AG nur auf Grundlage der folgenden AGB ab. Im Sinne              unberechnetem zusätzlichem Anzeigenraum in dem Ausmaße,
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           (Print- oder Onlineanzeigen). Für die Schaltung von Werbemit-            gehende Haftungen für die IKV sind ausgeschlossen. Fehlende
           teln kommen grundsätzlich nur die Formate in Frage, die in der           oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen An-
           jeweiligen gültigen Preisliste, die der Auftragserteilung zugrun-        spruch für den AG. Aufgrund der Papierqualität können leichte
AGB
           de liegt, ausgewiesen sind, Sonderformate und Sonderwerbe-               Farbabweichungen entstehen, die aber keinen Grund für eine
           formen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die IKV.             Reklamation darstellen.
      2.   Der Auftraggeber ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die   4.   Die IKV behält sich nach freiem Ermessen vor, Anzeigen oder
           für die Schaltung der Werbemittel gesetzlichen Bestimmungen,             Beilagenaufträge anzunehmen oder abzulehnen. Bei Anzeigen-
           insbesondere die Werbebestimmungen des § 9 Mediendiens-                  abschlüssen behält sich die IKV die Annahme oder Ablehnung
           testaatsvertrags, des Telekommunikationsgesetzes, sowie die              einzelner Anzeigentexte vor. Sie kann die Annahme oder Ableh-
           spezialgesetzlichen Einschränkungen für bestimmte Berufe                 nung auf die Anwendung einheitlicher Grundsätze wegen des
           (Steuerberater etc.) und Produktgruppen (Heilmittel etc.) bei            Inhalts, gesetzlicher Richtlinien, der Herkunft oder der techni-
           der Gestaltung der Werbemittel eingehalten werden. Weiter-               schen Form der Anzeige stützen. Auch bei Anzeigenaufträgen,
           hin ist der Werbekunde verpflichtet, das Verbot der unlauteren           die von Verlagsvertretern oder von sonstigen Annahmestellen
           und irreführenden Werbung (§ 1, 3 UWG) sowie sonstige für                vorgenommen werden, steht der IKV das Recht der Ablehnung
           die Werbung relevanten Gesetze einzuhalten. Im Falle, dass der           zu. Die Ablehnung wird dem AG unverzüglich mitgeteilt. Die IKV
           AG nachträglich Kenntnis darüber erlangt, dass das Werbemit-             ist berechtigt, Werbemittel abzubrechen, falls Anhaltspunkte
           tel gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter verletzt,         für rechtswidrige Inhalte der Werbemittel oder der Zielseiten,
           hat er die IKV unverzüglich darüber zu informieren. Für recht-           auf die das jeweilige Werbemittel verweist, vorliegen.
           zeitige Lieferung des Anzeigentextes nach den vorgegebenen          5.   Der AG stellt die IKV von Ansprüchen Dritter frei, die aus der
           Formaten hat der AG Sorge zu tragen. Erfolgt bei Printwerbung            Rechtswidrigkeit der vom Werbekunden zur Verfügung gestell-
           die Zurverfügungstellung erst nach Druckschluss, so erfolgt ein          ten Werbemittel oder den Zielseiten resultieren. Die Freistel-
           Abdruck in der nächsterreichbaren Ausgabe. Ist dies aufgrund             lungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, die IKV von
           des Inhalts der Anzeige nicht möglich, so kann der AG entwe-             den Rechtsverteidigungskosten vollständig freizustellen.
           der eine Ersatzvorlage liefern oder vom Vertrag zurücktreten.       6.   Der AG sichert zu, dass er über alle zur Schaltung des Werbemit-
           Im Falle des Rücktritts vom Vertrag vereinbaren die Parteien             tels erforderlichen Rechte verfügt. Der AG räumt der IKV sämt-
           die Zahlung eines pauschalisierten Schadensersatzes in Höhe              liche Nutzungsrechte für die auftragsgemäße Durchführung der
           von 50% des Wertes des Anzeigenauftrages. Beiden Parteien                Werbemittel ein, insbesondere räumt der AG der IKV alle Rech-
           bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen höheren bzw. gerin-           te ein, die zur onlinemäßigen Zurverfügungstellung des Wer-
           geren Schaden nachzuweisen. Soweit der AG die Druckunter-                bemittels erforderlich sind, sowie ein Bearbeitungsrecht zum
           lagen nicht zur Verfügung stellt, übernimmt er die Kosten für            Zwecke der Schaltung des Werbemittels. Die IKV ist berechtigt,
           die Beschaffung. Alle Druckunterlagen werden längstens bis               die diesbezüglichen Rechte an Dritte zu übertragen, sofern sich
           zu 3 Monaten nach Auftragserfüllung aufbewahrt. Probeab-                 die IKV zur Vertragserfüllung Dritter bedient.
           züge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen Kos-            7.   Die Einschaltung der Anzeigen erfolgt fortlaufend von den
           tenpauschale von € 15 pro Abzug geliefert. Der Auftraggeber              nächsterreichbaren Zeitungen/Zeitschriften ab, falls nichts an-
           trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten          deres vereinbart ist. Verschiebungen der Erscheinungsdaten
           Probeabzüge. Sendet der AG den ihm rechtzeitig übermittelten             aus technischen oder anderen Ursachen behält sich die IKV vor.
           Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung              Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen oder in
           zum Abdruck als erteilt. Der AG trägt die Verantwortung für die          bestimmten Nummern wird keine Gewähr übernommen. Ent-
           Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Für Fehler aus              halten Anzeigenaufträge trotzdem Platzvorschriften, so gilt der
           telefonischen oder fernschriftlichen Übermittlungen jeder Art            Anzeigenauftrag an sich unter allen Umständen als verbindlich
           übernimmt die IKV keine Haftung.                                         erteilt, auch wenn den Vorschriften nicht entsprochen wer-
      3.   Die IKV gewährleistet die drucktechnisch zeitbedingt bestmög-            den kann. Für angenommene Platzvorschriften bzw. -wünsche
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können höhere Kosten entstehen, die gesondert vereinbart                  gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags-
            werden. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich.                zwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke erforderlich ist.
            Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach              Mit der Speicherung erklärt der AG sein Einverständnis. Der
            Vertragsabschluss durchzuführen. Die Veröffentlichung der                 AG wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und
            Anzeige erfolgt im Zweifel gleichmäßig auf die Annahmezeit                Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie sonstiger datenschutz-
            verteilt. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe            rechtlicher Bestimmungen davon unterrichtet, dass die im Rah-
            werden nur für die innerhalb eines Jahres in einer Druckschrift           men der Inanspruchnahme der Leistungen der IKV, insbeson-
            erscheinenden Anzeigen eines AG gewährt. Die Frist beginnt                dere die der Auftragserteilung und Bearbeitung angegebenen
            mit dem Erscheinen der ersten Anzeige, wenn nicht bei Ver-                personenbezogenen Daten ausschließlich zu diesem Zwecke
            tragsabschluss schriftlich ein anderer Beginn vereinbart worden           maschinenlesbar gespeichert, verarbeitet und genutzt werden,
            ist. Bei einer Onlineanzeige wird sich die IKV um den jeweils             zu dem der AG dies angegeben hat sowie zum Zwecke der Ab-
            üblichen technischen Standard der Wiedergabe des Werbemit-                rechnung und Vergütung. Der AG kann jederzeit die zu seiner
            tels bemühen. Fehler in der Wiedergabe des Werbemittels sind              Person gespeicherten persönlichen Daten, unentgeltlich bei der
AGB
            der IKV nicht zuzurechnen, wenn der Fehler in der Wiedergabe              IKV durch eine schriftliche Anfrage einsehen.
            des Werbemittels hervorgerufen wird durch fehlerhafte Zwi-          11.   Die IKV haftet ausschließlich für Schäden, die von ihr oder ih-
            schenspeicherungen auf Übermittlungsservern Dritter, durch                ren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbei-
            Verwendung einer zur Darstellung des Werbemittels nicht ge-               geführt wurden und für Schäden, die durch ihn oder seine Er-
            eigneten Software oder Hardware auf den Internetseiten des                füllungsgehilfen durch fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung
            AG oder Dritter oder aber bei Störung der von Dritten zur Verfü-          des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herbeigeführt
            gung gestellten Kommunikationsnetze.                                      wurden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Scha-
      8.    Durch höhere Gewalt begründete zeitweilige Unterbrechung                  densersatzpflicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Ge-
            der Anzeigenveröffentlichung entbindet nicht vom Vertrag. In              sundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
            solchen Fällen verlängert sich die vereinbarte Abnahmezeit                bleibt durch die vorstehende Regelung in jedem Fall unberührt.
            entsprechend. Die Forderung von Schadenersatz bleibt ausge-               Alle gegen die IKV gerichteten Ansprüche aus vertraglicher
            schlossen. Wird der Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die              Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen
            die IKV nicht zu vertreten hat, hat der AG, unbeschadet etwa-             Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten
            iger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem               beruhen.
            gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechen-            12.   Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Der Vertrag unterliegt
            den Nachlass der IKV zurückzuvergüten. Die Zahlungspflicht aus            deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auf-
            dem Auftrag besteht auch bei nicht ertragsmäßiger Abnahme                 träge ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Betrages das Amtsge-
            der Anzeigen. Erteilung einer Restrechnung, gegebenenfalls                richt am Sitz des Verlages.
            auch für einen Teilbetrag, bleibt vorbehalten.                      13.   Die IKV ist berechtigt die AGB zu ändern oder anzupassen. Über
      9.    Für die Schaltung der Werbemittel durch die IKV gilt die im Zeit-         eine Änderung der AGB wird der AG unverzüglich benachrich-
            punkt der Auftragserteilung durch den AG gültige Preisliste. Ra-          tigt. Ab diesem Zeitpunkt gelten für sämtliche begründeten Ver-
            batte bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.              tragsverhältnisse die geänderten AGB.
            Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwert-     14.   Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur
            steuer. Die Vergütung für das jeweilige Werbemittel ist mit Be-           dann, wenn sie in Textform vereinbart wurden. Dies gilt auch
            ginn der Schaltung des Werbemittels fällig. Die Abtretung der             für eine Änderung dieser Klausel. Kündigungen bedürfen der
            Ansprüche aus dem Anzeigenvertrag durch den AG ist nicht zu-              Schriftform. Alle übrigen Erklärungen durch die IKV können
            lässig. Die IKV liefert auf Wunsch nach Erscheinen der Anzeige            auf elektronischem Weg an den AG gerichtet werden. Sollte
            kostenlos einen digitalen Beleg. Kann ein Beleg nicht mehr be-            eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder wer-
            schafft werden, so tritt an seine Stelle eine Aufnahmebescheini-          den oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke
            gung der IKV. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet,         enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Be-
            wird die Rechnung spätestens zum Monatsende erteilt. Das                  stimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung
            Zahlungsziel ist auf der Rechnung ersichtlich. Bei Zahlungsver-           oder der Lücke tritt eine dem vom wirtschaftlichen Zweck der
            zug werden Zinsen in Höhe von 8 % des Nettoanzeigenpreises                Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien
            sowie die Einziehungskosten berechnet. Bei weiteren Mahnun-               vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit oder das
            gen wird eine Gebühr erhoben. Der Verleger kann die weitere               Fehlen einer Bestimmung gekannt hätten.
            Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen, auch
            Vorauskasse verlangen.
      10.   Der AG erklärt sich damit einverstanden, dass persönliche Da-
            ten von der IKV während der Dauer des Vertragsverhältnisses
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