www.rheinischer-spiegel.de - Aktuelle Nachrichten für den Kreis Viersen und den Niederrhein - Rheinischer Spiegel
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Stand 2019 | Mediadaten Mediadaten www.rheinischer-spiegel.de Aktuelle Nachrichten für den Kreis Viersen und den Niederrhein
Mediadaten Abgestimmt auf die Leser vor Ort und mit einer hervorragenden Zielgruppenfrequentierung bietet der Rheinische Spiegel innerhalb der Iris Kater Verlag & Medien GmbH eine effektive Newsverteilung Ihrer Angebote. Durch das ausgewogene Verhältnis Werbung zu redaktionel- lem Inhalt wird Ihre Anzeige dort platziert, wo sie gesehen wird. Der Rheinische Spiegel bietet täglich aktuelle Informationen und Berichte, durch seinen kostenlosen Zugang gehört er zu den größten Online-Medien der Region. Weiterhin eröffnet der Rheinische Spiegel neben der Verbreitung auf dem online Nachrichtenportal die Möglichkeit einer der leserstärksten Nachrichtenplattformen innerhalb des sozialen Facebook-Netzwerks für die Region Niederrhein - schafft hierdurch eine Verbindung mit Breitenwirkung. ONLINE TAGESZEITUNG rheinischer-spiegel.de - Spannende Hintergrundberichte, aktuelle Neuigkeiten, fesselnde Fotoserien und exklusive Gewinnspiele. Ergänzt wird der Rheinische Spiegel mehrfach im Jahr mit der digitalen Ausgabe des Printmagazins Kultur-macht/Viersen inside. Kontakt Anzeigenberatung: Salopp Werbeagentur info@salopp-werbung.de Iris Kater Verlag & Medien GmbH Tel: 02162 1026806 Nelsenstraße 15 www.rheinischer-spiegel.de 41748 Viersen www.salopp-werbung.de
Online - zielgerichtet werben 1. Headeranzeige Mediadaten (neben Logo) max. 330 Pixel breit x 165 Pixel hoch (jpg, png, gif) 2. Redaktionelle Werbung 200 Pixel breit x 200 Pixel hoch Mit Text (300 Zeichen inkl. Leerzei- chen) und Link zur Kundenseite. (jpg, png, gif) 3. Rectangle 250 Pixel breit x 250 Pixel hoch (jpg, png, gif, swf, flv) 4. Fullbanner 468 Pixel breit x 60 Pixel hoch (jpg, png, gif, swf, flv) 5. Superbanner 728 Pixel breit x 90 Pixel hoch (jpg, png, gif, swf, flv) 6. Halfbanner 234 Pixel breit x 60 Pixel hoch (jpg, png, gif, swf, flv) Advertorial Ihr Firmen- bzw. Produktport- rät: 450,- Euro inkl. Teaser auf der Startseite (sieben Tage)
1. Headeranzeige Rabatte (neben Logo) max. 330 Pixel breit x 165 Pixel hoch ab 3 Schaltungen* 3% Preis: 100,- Euro/Woche ab 5 Schaltungen* 6% ab 10 Schaltungen* 12 % 2. Redaktionelle Werbung (*in Folge) 200 Pixel breit x 200 Pixel hoch Mit Text (300 Zeichen inkl. Leerzeichen) und Link Alle Preise verstehen sich zur Kundenseite. jeweils zzgl. der gesetzlichen Preis: 110,- Euro/Woche Mediadaten Mehrwertsteuer. 3. Rectangle Zahlung innerhalb von 7 250 Pixel breit x 250 Pixel hoch Tagen nach Rechnungserhalt. Preis: 50,- Euro/Woche Bei Zahlungsverzug oder Stundung 4 % Zinsen. 4. Fullbanner 468 Pixel breit x 60 Pixel hoch Datenübermittlung per E-Mail. Preis: 70,- Euro/Woche 5. Superbanner 728 Pixel breit x 90 Pixel hoch Preis: 90,- Euro/Woche 6. Halfbanner 234 Pixel breit x 60 Pixel hoch Wir geben Ihnen 20 % Preis: 50,- Euro/Woche Rabatt auf Ihre e rste Anzeigenschaltu ng! Auf Wunsch gestalten wir Ihnen Ihre Anzeige! Auf Wunsch gestalten wir Ihnen Ihre Anzeige zu einem Pauschalpreis von 70 € zzgl. MwSt plus eventueller Kosten für Bildrechte (bei Korrekturen berechnen wir 65 € pro Stunde).
Facebook-Werbekampagnen - einfach und effektiv Mediadaten Mit mehr als 27 Millionen deutschen und rund 1,65 Milliarden weltwei- ten Nutzern ist Facebook das größte soziale Netzwerk weltweit; und einer der wichtigsten Kommunikationskanäle zwischen Firmen und Verbrauchern. Wir helfen Ihnen als Agentur Ihre Zielsetzungen auf Facebook mit ansprechenden Inhalten und effekti- vem Direktmarketing zu erreichen. Für Ihre Kampagne stehen Ihnen unsere Grafiker, Systementwickler und Mediaeinkäufer als Ihre Vertriebsabteilung zur Seite. Mit uns treten Sie in einen direkten Dialog mit Ihren Zielgruppen, gewinnen neue Interessenten und Kunden. Hierbei bietet Facebook einzigartige Möglichkeiten für Werbung ohne Streuverluste. Stärken Sie mit professionellen Facebook-Werbeanzeigen den Bekanntheitsgrad Ihrer Marke! Unsere Leistungen • Konzeption und Einrichtung der Kampagnen • Einrichtung Ihrer Facebook-Fanpage • Betreuung und Optimierung während des Kampagnenzeitraums • Werbeanzeigen, Stellenanzeigen, Gewinnspiele usw. Innerhalb unseres sozialen Netzwerkes bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Schaltung Ihrer Kampag- ne. Bei Bedarf können Sie Ihre Kampagne zusätzlich über unser Portal mit einer gesponserten Anzeige unterstützen. Wir bieten alleine auf unseren Seiten 20.000 „Gefällt-mir“-Angaben mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Beitragsweite von 50.000 - 80.000. Das Budget Ihrer Anzeige bestimmen Sie. Entscheiden Sie über Höhe des Budgets, Laufzeit, Zielgruppe (Alter, Geschlecht), Zielbereich (Ort).
Warum eine Anzeige schalten? • Der Rheinische Spiegel präsentiert täglich aktuelle Nachrichten für die Region Niederrhein. • Durch die hohe Qualität der Berichte, Verlosungen, Interviews, Kritiken und Rezensionen erreichen wir einen hohen Wiedererkennungswert. • Alle Berichte können kostenlos abgerufen werden, es gibt keine Limit- oder Mediadaten Abonnementgrenzen. • Durch das ausgewogene Verhältnis Werbung zu redaktionellem Inhalt wird Ihre Anzeige dort platziert, wo sie auch gesehen wird. • Täglich steigende Leserzahlen auf der Webseitenpräsenz direkt sowie in den sozialen Netzwerken. • In den Jahren 2018/2019 nutzten laut Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e. V. 44,1 Millionen Unique User über 16 Jahren (63,6 Prozent) das Online-Angebot der deut- schen Tageszeitungen – Tendenz steigend. Hierzu kommen mehr als 9,6 Millionen mobile Nutzer via Smartphone oder Tablet-App. 88,5 Prozent der Deutschen ab 14 Jahren nutzen regelmäßig die gedruckten und digitalen Angebote der Zeitungen. 79 Prozent der 14- bis 29-Jährigen nutzten die Online-Angebote der Zeitungen, wobei die ältere Generation immer mehr nachzieht. • Die Statistik des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger e. V. zeigt auf, dass Zeitungs- werbung als besonders glaubwürdig bei den Lesern gilt. 82 Prozent der Zeitungsleser halten Geschäfte, die in einer Zeitung werben, für besonders seriös. • Ergänzt wird der Rheinische Spiegel mehrfach im Jahr mit der digitalen Ausgabe des Print- magazins Kultur-macht/Viersen inside. Iris Kater Verlag & Medien GmbH Anzeigenleitung: Steuernummer: 102/5823/0962 Nelsenstraße 15 Salopp Werbeagentur Amtsgericht Viersen 41748 Viersen Salopp Werbeagentur Umsatzsteuer-Identifikations- info@salopp-werbung.de nummer gemäß §27 a Umsatz- Tel: 02162 1026806 Tel: 02162 1026806 steuer-gesetz: DE254812790 E-Mail: info@kater-medien.de www.salopp-werbung.de HRB Mönchengladbach 12128 Web: www.kater-medien.de Kontakt zur Redaktion: redaktion@rheinischer-spiegel.de
1. Als Anzeigenauftrag gilt im Sinn der nachfolgenden AGB (All- liche Wiedergabe der Anzeige. Reklamationen aller Art sind gemeinen Geschäftsbedingungen) der Vertrag über die Veröf- spätestens 30 Tage nach Anzeigenabdruck oder Rechnungs- fentlichung einer/mehrere Anzeigen mit der Iris Kater Verlag & datum zu erheben. Können Mängel an den Druckunterlagen Medien GmbH (IKV) in den von ihr publizierten Medien. Aus- nicht sofort erkannt werden, sondern stellen sie sich erst beim drücklich ausgeschlossen ist die Gültigkeit etwaiger AGB des Druck heraus, so hat der AG bei ungenügendem Abdruck kei- Auftraggebers (AG), die die IKV vor oder nach dem Vertragsab- ne Ansprüche. Im Übrigen hat der AG, bei ganz oder teilwei- schluss zur Verfügung gestellt wurden und denen die IKV nicht se unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck ausdrücklich zugestimmt hat. Die IKV schließt einen Vertrag der Anzeige Anspruch auf angemessenen Ersatz in Form von mit dem AG nur auf Grundlage der folgenden AGB ab. Im Sinne unberechnetem zusätzlichem Anzeigenraum in dem Ausmaße, dieser AGB wird ein Auftrag über ein Werbemittel geschlossen in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weiter- (Print- oder Onlineanzeigen). Für die Schaltung von Werbemit- gehende Haftungen für die IKV sind ausgeschlossen. Fehlende teln kommen grundsätzlich nur die Formate in Frage, die in der oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen An- jeweiligen gültigen Preisliste, die der Auftragserteilung zugrun- spruch für den AG. Aufgrund der Papierqualität können leichte AGB de liegt, ausgewiesen sind, Sonderformate und Sonderwerbe- Farbabweichungen entstehen, die aber keinen Grund für eine formen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die IKV. Reklamation darstellen. 2. Der Auftraggeber ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die 4. Die IKV behält sich nach freiem Ermessen vor, Anzeigen oder für die Schaltung der Werbemittel gesetzlichen Bestimmungen, Beilagenaufträge anzunehmen oder abzulehnen. Bei Anzeigen- insbesondere die Werbebestimmungen des § 9 Mediendiens- abschlüssen behält sich die IKV die Annahme oder Ablehnung testaatsvertrags, des Telekommunikationsgesetzes, sowie die einzelner Anzeigentexte vor. Sie kann die Annahme oder Ableh- spezialgesetzlichen Einschränkungen für bestimmte Berufe nung auf die Anwendung einheitlicher Grundsätze wegen des (Steuerberater etc.) und Produktgruppen (Heilmittel etc.) bei Inhalts, gesetzlicher Richtlinien, der Herkunft oder der techni- der Gestaltung der Werbemittel eingehalten werden. Weiter- schen Form der Anzeige stützen. Auch bei Anzeigenaufträgen, hin ist der Werbekunde verpflichtet, das Verbot der unlauteren die von Verlagsvertretern oder von sonstigen Annahmestellen und irreführenden Werbung (§ 1, 3 UWG) sowie sonstige für vorgenommen werden, steht der IKV das Recht der Ablehnung die Werbung relevanten Gesetze einzuhalten. Im Falle, dass der zu. Die Ablehnung wird dem AG unverzüglich mitgeteilt. Die IKV AG nachträglich Kenntnis darüber erlangt, dass das Werbemit- ist berechtigt, Werbemittel abzubrechen, falls Anhaltspunkte tel gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter verletzt, für rechtswidrige Inhalte der Werbemittel oder der Zielseiten, hat er die IKV unverzüglich darüber zu informieren. Für recht- auf die das jeweilige Werbemittel verweist, vorliegen. zeitige Lieferung des Anzeigentextes nach den vorgegebenen 5. Der AG stellt die IKV von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Formaten hat der AG Sorge zu tragen. Erfolgt bei Printwerbung Rechtswidrigkeit der vom Werbekunden zur Verfügung gestell- die Zurverfügungstellung erst nach Druckschluss, so erfolgt ein ten Werbemittel oder den Zielseiten resultieren. Die Freistel- Abdruck in der nächsterreichbaren Ausgabe. Ist dies aufgrund lungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, die IKV von des Inhalts der Anzeige nicht möglich, so kann der AG entwe- den Rechtsverteidigungskosten vollständig freizustellen. der eine Ersatzvorlage liefern oder vom Vertrag zurücktreten. 6. Der AG sichert zu, dass er über alle zur Schaltung des Werbemit- Im Falle des Rücktritts vom Vertrag vereinbaren die Parteien tels erforderlichen Rechte verfügt. Der AG räumt der IKV sämt- die Zahlung eines pauschalisierten Schadensersatzes in Höhe liche Nutzungsrechte für die auftragsgemäße Durchführung der von 50% des Wertes des Anzeigenauftrages. Beiden Parteien Werbemittel ein, insbesondere räumt der AG der IKV alle Rech- bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen höheren bzw. gerin- te ein, die zur onlinemäßigen Zurverfügungstellung des Wer- geren Schaden nachzuweisen. Soweit der AG die Druckunter- bemittels erforderlich sind, sowie ein Bearbeitungsrecht zum lagen nicht zur Verfügung stellt, übernimmt er die Kosten für Zwecke der Schaltung des Werbemittels. Die IKV ist berechtigt, die Beschaffung. Alle Druckunterlagen werden längstens bis die diesbezüglichen Rechte an Dritte zu übertragen, sofern sich zu 3 Monaten nach Auftragserfüllung aufbewahrt. Probeab- die IKV zur Vertragserfüllung Dritter bedient. züge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen Kos- 7. Die Einschaltung der Anzeigen erfolgt fortlaufend von den tenpauschale von € 15 pro Abzug geliefert. Der Auftraggeber nächsterreichbaren Zeitungen/Zeitschriften ab, falls nichts an- trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten deres vereinbart ist. Verschiebungen der Erscheinungsdaten Probeabzüge. Sendet der AG den ihm rechtzeitig übermittelten aus technischen oder anderen Ursachen behält sich die IKV vor. Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen oder in zum Abdruck als erteilt. Der AG trägt die Verantwortung für die bestimmten Nummern wird keine Gewähr übernommen. Ent- Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Für Fehler aus halten Anzeigenaufträge trotzdem Platzvorschriften, so gilt der telefonischen oder fernschriftlichen Übermittlungen jeder Art Anzeigenauftrag an sich unter allen Umständen als verbindlich übernimmt die IKV keine Haftung. erteilt, auch wenn den Vorschriften nicht entsprochen wer- 3. Die IKV gewährleistet die drucktechnisch zeitbedingt bestmög- den kann. Für angenommene Platzvorschriften bzw. -wünsche
können höhere Kosten entstehen, die gesondert vereinbart gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags- werden. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich. zwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke erforderlich ist. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Mit der Speicherung erklärt der AG sein Einverständnis. Der Vertragsabschluss durchzuführen. Die Veröffentlichung der AG wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Anzeige erfolgt im Zweifel gleichmäßig auf die Annahmezeit Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie sonstiger datenschutz- verteilt. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe rechtlicher Bestimmungen davon unterrichtet, dass die im Rah- werden nur für die innerhalb eines Jahres in einer Druckschrift men der Inanspruchnahme der Leistungen der IKV, insbeson- erscheinenden Anzeigen eines AG gewährt. Die Frist beginnt dere die der Auftragserteilung und Bearbeitung angegebenen mit dem Erscheinen der ersten Anzeige, wenn nicht bei Ver- personenbezogenen Daten ausschließlich zu diesem Zwecke tragsabschluss schriftlich ein anderer Beginn vereinbart worden maschinenlesbar gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, ist. Bei einer Onlineanzeige wird sich die IKV um den jeweils zu dem der AG dies angegeben hat sowie zum Zwecke der Ab- üblichen technischen Standard der Wiedergabe des Werbemit- rechnung und Vergütung. Der AG kann jederzeit die zu seiner tels bemühen. Fehler in der Wiedergabe des Werbemittels sind Person gespeicherten persönlichen Daten, unentgeltlich bei der AGB der IKV nicht zuzurechnen, wenn der Fehler in der Wiedergabe IKV durch eine schriftliche Anfrage einsehen. des Werbemittels hervorgerufen wird durch fehlerhafte Zwi- 11. Die IKV haftet ausschließlich für Schäden, die von ihr oder ih- schenspeicherungen auf Übermittlungsservern Dritter, durch ren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbei- Verwendung einer zur Darstellung des Werbemittels nicht ge- geführt wurden und für Schäden, die durch ihn oder seine Er- eigneten Software oder Hardware auf den Internetseiten des füllungsgehilfen durch fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung AG oder Dritter oder aber bei Störung der von Dritten zur Verfü- des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herbeigeführt gung gestellten Kommunikationsnetze. wurden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Scha- 8. Durch höhere Gewalt begründete zeitweilige Unterbrechung densersatzpflicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Ge- der Anzeigenveröffentlichung entbindet nicht vom Vertrag. In sundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz solchen Fällen verlängert sich die vereinbarte Abnahmezeit bleibt durch die vorstehende Regelung in jedem Fall unberührt. entsprechend. Die Forderung von Schadenersatz bleibt ausge- Alle gegen die IKV gerichteten Ansprüche aus vertraglicher schlossen. Wird der Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen die IKV nicht zu vertreten hat, hat der AG, unbeschadet etwa- Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten iger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem beruhen. gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechen- 12. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Der Vertrag unterliegt den Nachlass der IKV zurückzuvergüten. Die Zahlungspflicht aus deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auf- dem Auftrag besteht auch bei nicht ertragsmäßiger Abnahme träge ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Betrages das Amtsge- der Anzeigen. Erteilung einer Restrechnung, gegebenenfalls richt am Sitz des Verlages. auch für einen Teilbetrag, bleibt vorbehalten. 13. Die IKV ist berechtigt die AGB zu ändern oder anzupassen. Über 9. Für die Schaltung der Werbemittel durch die IKV gilt die im Zeit- eine Änderung der AGB wird der AG unverzüglich benachrich- punkt der Auftragserteilung durch den AG gültige Preisliste. Ra- tigt. Ab diesem Zeitpunkt gelten für sämtliche begründeten Ver- batte bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. tragsverhältnisse die geänderten AGB. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwert- 14. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur steuer. Die Vergütung für das jeweilige Werbemittel ist mit Be- dann, wenn sie in Textform vereinbart wurden. Dies gilt auch ginn der Schaltung des Werbemittels fällig. Die Abtretung der für eine Änderung dieser Klausel. Kündigungen bedürfen der Ansprüche aus dem Anzeigenvertrag durch den AG ist nicht zu- Schriftform. Alle übrigen Erklärungen durch die IKV können lässig. Die IKV liefert auf Wunsch nach Erscheinen der Anzeige auf elektronischem Weg an den AG gerichtet werden. Sollte kostenlos einen digitalen Beleg. Kann ein Beleg nicht mehr be- eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder wer- schafft werden, so tritt an seine Stelle eine Aufnahmebescheini- den oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke gung der IKV. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Be- wird die Rechnung spätestens zum Monatsende erteilt. Das stimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung Zahlungsziel ist auf der Rechnung ersichtlich. Bei Zahlungsver- oder der Lücke tritt eine dem vom wirtschaftlichen Zweck der zug werden Zinsen in Höhe von 8 % des Nettoanzeigenpreises Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien sowie die Einziehungskosten berechnet. Bei weiteren Mahnun- vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit oder das gen wird eine Gebühr erhoben. Der Verleger kann die weitere Fehlen einer Bestimmung gekannt hätten. Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen, auch Vorauskasse verlangen. 10. Der AG erklärt sich damit einverstanden, dass persönliche Da- ten von der IKV während der Dauer des Vertragsverhältnisses
Sie können auch lesen