Angebote und Leistungen 2018 - touring publicitas.ch/zeitschriften

 
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Angebote und Leistungen 2018
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Titelpositionierung                                                        Allgemeine Angaben                                         2

                           Mit einer attraktiven Bildwelt und leser-       Auflage             Gesamtauflage                1 190 995 Ex.
                           nahen Geschichten deckt der neue                                   Deutsche Ausgabe              735 588 Ex.
                           TOURING alle Facetten der Mobilität                                Französische Ausgabe          383 869 Ex.
                           ab. Das auflagenstärkste Special-Inte-                             Italienische Ausgabe           71 538 Ex.
                           rest-Magazin der Schweiz beleuchtet die                            (WEMF/SW – beglaubigt 17–18)
                           Welt des Automobils, der Pendler, der
                           Radfahrenden, der Verkehrssicherheit,           Erscheinungsweise Monatlich am Donnerstag
                           der Ökologie aber auch des öffentlichen
                           Verkehrs und der Aviatik. Attraktive            Sprache            Deutsch, Französisch, Italienisch
                           Reisereportagen runden das attraktive
                           Inhaltsspektrum ab.                             Herausgeber        Touring Club Schweiz
                                                                                              Postfach 820, 1214 Vernier

Regelmässig werden neue Automodelle, Motorräder aber auch                  Verlag und         Maulbeerstrasse 10, 3001 Bern
Bikes und neue Mobilitätsformen vorgestellt und getestet. Der              Redaktion          Telefon +41 58 827 35 00
neue TOURING legt auch grossen Wert auf neutrale Konsumen-                                    Fax +41 58 827 50 25
teninformationen. So präsentieren TCS-Experten regelmässig die                                touring@tcs.ch
Ergebnisse ihrer Kindersitz- und Reifentests und bewerten auch                                Chefredaktor: Felix Maurhofer
andere Produkte aus dem Alltag der Mitglieder. Der TOURING                                    Verlagsleiter: Reto Kammermann
versteht sich als Referenzpunkt für Mobilitätsthemen und ist der
Ratgeber für TCS-Mitglieder. Der Club und seine Mitglieder                 Druckerei          Swissprinters AG
stehen im Zentrum. So bietet der TOURING den Mitgliedern                                      Brühlstrasse 5
Zugang zu Erlebnissen, Reisen, Vergünstigungen und zu TCS                                     Rampe 1 – 3
Produkten (Schutzbrief, Versicherungen, Assistance). Neu sind                                 4800 Zofingen
auch Spiele für Kinder und People-Seiten zu TCS Events und
Medienpartnerschaften. Als auflagenstärkster Special-Interest-             Anzeigenmarketing Publicitas AG
Titel der Schweiz wird der TOURING auch aktuelle verkehrs- und                               Sales Director: Cumi Karaguelle
umweltpolitische Fragen beleuchten. Infoboxen, Infografiken,                                  Sulgenrain 12
Zitate und attraktive Bilder erleichtern den Einstieg in die vielfältige                     3007 Bern
Themenwelt.                                                                                  T +41 58 680 95 26
                                                                                             F +41 58 680 95 31
                                                                                             zeitschriften@publicitas.com
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Auflagen / Mediadaten                                                                                                                                                             3

                                    Deutsche Ausgabe                       Französische Ausgabe                  Italienische Ausgabe                 Gesamt-Ausgabe
Total verbreitete Auflage               735 588                                  383 869                                  71 538                          1 190 995
Projektion                              872 000                                   461 000                                 84 000                          1 417 000
Reichweite                               18.3 %                                    29.1 %                                 27.9 %                             21.3 %
Anteil Männer                              55 %                                    54.5 %                                   55 %                               55 %
Anteil Frauen                              45 %                                    45.5 %                                   45 %                               45 %

                              Projektion   Struktur   Reichweite   Projektion   Struktur   Reichweite   Projektion   Struktur   Reichweite   Projektion   Struktur   Reichweite
                              in 1000      in %       in %         in 1000      in %       in %         in 1000      in %       in %         in 1000      in %       in %
Altersstruktur
20 bis 34 Jahre                  67         7.6          6.0          49        10.6         13.1            9       10.4         14.7         124         8.8          8.0
35 bis 54 Jahre                 309        35.4         18.4         170        37.0         30.5           30       35.4         27.4         509        35.9         21.7
55 bis 64 Jahre                 189        21.7         28.8          88        19.2         41.5           17       19.6         38.8         294        20.8         32.2
65 bis 99 Jahre                 299        34.2         31.3         147        31.9         48.2           27       31.8         38.3         472        33.3         35.6
Schulbildung
Obligatorisch                   131         15.1        15.2         113        24.6          27.8          18       21.8         24.7         263        18.6         19.6
Mittel                          498         57.1        20.2         207        45.0          31.4          44       52.3         30.9         749        52.9         23.0
Hoch                            242         27.8        16.8         140        30.4          27.2          22       25.9         25.7         404        28.5         19.8
Brutto Haushalt-Einkommen
bis CHF 3 999.–                 134         15.4         19.3         78        16.9          25.7          21       24.9         25.5         233        16.5         21.5
CHF 4 000.– bis CHF 7 999.–     370         42.4         19.5        206        44.7          30.3          41       49.1         30.0         617        43.6         22.7
über CHF 8 000.–                367         42.4         17.0        177        38.4          29.5          22       25.9         26.8         566        40.0         19.9

Quelle: WEMF/SW Beglaubigung 17–18. MACH Basic / Consumer 2017-2.
Für ergänzende Informationen aus Mach Basic/Consumer sind wir gerne für Sie da.
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Rubriken Touring-Magazin                           4

Dossier                    Mobilität   Technik

Freizeit                   Club        Tourolino
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Preise und Formate Kommerzielle Anzeigen                                                                                                            5

                                   Format                                       Ausgabe D          Ausgabe F        Ausgabe I      Gesamtausgabe
                  1 Seite           hoch            Ssp 189 x 261 mm            CHF 25 764.–       CHF 14 259.–     CHF 7 570.–     CHF 47 593.–
                                                     ra 210 x 282 mm

                  1/2-Seite        hoch              Ssp 93 x 261 mm            CHF 14 929.–       CHF 8 403.–       CHF 4 474.–    CHF 27 806.–
                                                     ra 104 x 282 mm
                                   quer             Ssp 189 x 129 mm
                                                     ra 210 x 140 mm

                  1/3-Seite        hoch              Ssp 61 x 261 mm            CHF 12 729.–       CHF 7 258.–       CHF 3 869.–    CHF 23 856.–
                                                      ra 71 x 282 mm
                                   quer              Ssp 189 x 85 mm
                                                      ra 210 x 96 mm

                  1/4-Seite        Ecke              Ssp 93 x 129 mm             CHF 8 820.–        CHF 5 015.–      CHF 2 725.–    CHF 16 560.–
                                                     ra 104 x 140 mm
                                   hoch              Ssp 45 x 261 mm
                                                      ra 56 x 282 mm
                                   quer              Ssp 189 x 63 mm
                                                       ra 210 x 74 mm
                  1/8-Seite        hoch                   43 x 127 mm            CHF 6 623.–        CHF 3 870.–      CHF 2 120.–     CHF 12 613.–
                                   quer              Ssp 189 x 28 mm
                                                      ra 210 x 39 mm
                                   Ecke                   91 x 61 mm

                  1/16-Seite       hoch                   43 x 61 mm             CHF 1 098.–         CHF 572.–        CHF 302.–       CHF 1 972.–

                  1/32-Seite       hoch                   43 x 28 mm              CHF 550.–          CHF 286.–        CHF 152.–        CHF 988.–

Alle Preise verstehen sich exkl. 7.7% Mehrwertsteuer. Auslandpreise auf Anfrage. Es gelten die allgemeinen Bedingungen VSW (www.vsw-assp.ch)
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Preise und Formate Textanschluss                                                                                                                    6

                                   Format                                       Ausgabe D          Ausgabe F        Ausgabe I      Gesamtausgabe
                  Textanschluss I (verbindliche Reservation erforderlich)
                  1/2-Seite         quer            Ssp 189 x 129 mm            CHF 17 439.–       CHF 9 723.–       CHF 5 154.–    CHF 32 316.–
                                                      ra 210 x 140 mm

                  Textanschluss I (verbindliche Reservation erforderlich)
                  1/3-Seite         quer             Ssp 189 x 85 mm            CHF 13 674.–       CHF 7 758.–       CHF 4 121.–    CHF 25 553.–
                                                       ra 210 x 96 mm

                  Textanschluss I (verbindliche Reservation erforderlich)
                  1/4-Seite         quer, am Fuss     Ssp 189 x 63 mm           CHF 10 075.–        CHF 5 675.–     CHF 3 065.–      CHF 18 815.–
                                                        ra 210 x 74 mm
                  Textanschluss II
                  1/4-Ecke          (nur unten mögl.) Ssp 93 x 129mm             CHF 9 700.–        CHF 5 516.–      CHF 2 997.–     CHF 18 213.–
                                                       ra 104 x 140mm
                  Textanschluss I (verbindliche Reservation erforderlich)
                  1/8-Seite         quer am Fuss      Ssp 189 x 28 mm            CHF 7 250.–       CHF 4 200.–      CHF 2 290.–      CHF 13 740.–
                                                        ra 210 x 39 mm
                  Textanschluss II
                  1/8-Ecke          (nur unten mögl.) Ssp 91 x 61mm              CHF 7 285.–        CHF 4 257.–     CHF 2 332.–      CHF 13 874.–
                  1/8-Seite         hoch (nur unten mögl.) 43 x 127 mm           CHF 7 285.–        CHF 4 257.–     CHF 2 332.–      CHF 13 874.–

Alle Preise verstehen sich exkl. 7.7% Mehrwertsteuer. Auslandpreise auf Anfrage. Es gelten die allgemeinen Bedingungen VSW (www.vsw-assp.ch)
Angebote und Leistungen 2018 - touring publicitas.ch/zeitschriften
Preise und Formate Panoramaanzeigen                                                                                                                7

                            Format                                              Ausgabe D         Ausgabe F         Ausgabe I      Gesamtausgabe
                  2/1 Seite Panorama                Ssp 398 x 261 mm            CHF 51 528.–      CHF 28 518.–     CHF 15 140.–     CHF 95 186.–
                  		                                 ra 420 x 282 mm

                  1/2-Seite          Panorama Ssp 398 x 129 mm CHF 34 878.– CHF 19 446.– CHF 10 308.–                               CHF 64 632.–
                  mit Textanschluss		          ra 420 x 140 mm

                  2. Umschlagseite hoch             Ssp 189 x 261 mm            CHF 27 052.–      CHF 14 972.–      CHF 7 948.–     CHF 49 972.–
                  		                                 ra 210 x 282 mm

                  3. Umschlagseite hoch             Ssp 189 x 261 mm            CHF 25 764.–       CHF 14 259.–      CHF 7 570.–    CHF 47 593.–
                  		                                 ra 210 x 282 mm

                  4. Umschlagseite hoch             Ssp 189 x 261 mm            CHF 27 052.–      CHF 14 972.–      CHF 7 948.–     CHF 49 972.–
                  		                                 ra 210 x 282 mm

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                                                              Format              Ausgabe D          Ausgabe F      Ausgabe I      Gesamtausgabe
                              Gatefolder                 197/207/210 x 282 mm     CHF 70 600.–       CHF 39 076.–   CHF 20 744.–    CHF 130 420.–
                              Aussen

                              Altarfalz             204/207/207/204 x 282 mm      CHF 72 365.–       CHF 40 050.–   CHF 21 200.–     CHF 133 615.–
                              Mitte

                              Umhefter verkürzt            120 / 210 x 282 mm     CHF 72 365.–       CHF 40 052.–   CHF 21 262.–     CHF 133 679.–

                              Umhefter ganzseitig          210 / 210 x 282 mm     CHF 73 182.–       CHF 40 853.–   CHF 21 687.–    CHF 135 722.–
                              4 Seiten

Fliesssatz (Nettopreis; keine Rabatte, JUP, BK)
Nur 1-spaltig, 44 mm breit, ca. 35 Anschläge pro Zeile
                                                                                   Ausgabe D         Ausgabe F      Ausgabe I      Gesamtausgabe
Bis 3 Zeilen (Minimaltarif)                                                            77.–             52.–           35.–             164.–
Pro Zusatzzeile                                                                      24.30             15.90           9.80              50.–

Zuschlag für gestaltete Inserate im Fliessatz 20 %. Chiffre-Gebühr CHF 50.00, benötigt zusätzlich ca. 60 Zeichen
Preise und Formate Beilagen                                                                                                              9

(Werbewert pro 1000 Ex.)
                                                                Ausgabe D             Ausgabe F         Ausgabe I       Gesamtausgabe
Total verbreitete Auflage                                         735 588               383 869            71 538          1 190 995
Lose Beilagen *                                                 CHF 65.00             CHF 65.00         CHF 65.00         CHF 65.00
Huckepack *                                                     CHF 65.00             CHF 65.00         CHF 65.00         CHF 65.00
Beihefter (mehrseitig) *                                        CHF 65.00             CHF 65.00         CHF 65.00         CHF 65.00
Beikleber (Booklet) *                                           CHF 65.00             CHF 65.00         CHF 65.00         CHF 65.00
Warenmuster **                                                  CHF 65.00             CHF 65.00         CHF 65.00         CHF 65.00
Aufgelegtes Produktemuster **                                   CHF 65.00             CHF 65.00         CHF 65.00         CHF 65.00

* Technische Kosten pro 1 000 Ex. brutto CHF 20.–. ** Technische Kosten pro 1 000 Ex. brutto CHF 35.–

Formate                     Breite                                                                                   Höhe
Beikleber		       min. 60 mm		     max. 175 mm                                                             min. 80 mm		 max. 210 mm
Warenmuster		     min. 65 mm		     max. 110 mm                                                             min. 84 mm		   max. 170 mm
Beihefter		 min. 105/115 mm		max. Heftformat                                                              min. 148 mm		max. Heftformat
Lose Beilage		  min. 105 mm		 max. 195 mm                                                                 min. 148 mm		 max. 262 mm
Huckepack		     min. 148 mm		max. Heftformat                                                              min. 210 mm		max. Heftformat

Offerte
Die Auflagenzahlen sind Annäherungswerte und dienen als Basis zur Offertstellung.
Es besteht die Möglichkeit die Auflage nach PLZ zu splitten.
Gerne erstellen wir Ihnen eine detaillierte Offerte inklusive Portokosten.

Spezifikationen
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Rabatte                                                                                                                                10

Wiederholungsrabatte                                                     Berater-Kommission
3 x 3%, 6 x 5%, 10 x 10%                                                 BK II 15 % (für VSW-anerkannte Berater)
Für feste Aufträge ohne Grössen- und Textwechsel;
bzw. Voll-Druckmaterial gleicher Grösse.                                 Jahres-Umsatz-Prämie
                                                                         JUP II 15% (für Jahres-Umsatz-Prämie pro Kunde,
Frankenabschlüsse                                                        innert 12 Monaten.)
(Tarife Annoncen, Reklamen, Textanschluss, Werbewert Beilagen)
Rabatt                 Ausgabe D          Ausgabe F         Ausgabe I    Auf kommerziellen Inseraten der Tarife, Annoncen, Reklamen,
  4%           ab         17 580.–           9 160.–           4 840.–   Textanschluss, Zuschläge sowie Werbewert Beilagen.
  7%           ab        75 000.–           38 000.–          20 000.–
 10%           ab       135 000.–           70 000.–          37 000.–   Deutsche Ausgabe           ab 61 200.–
 13%           ab       200 000.–          110 000.–          55 000.–
 16%           ab       265 000.–          145 000.–          73 500.–   Französische Ausgabe           37 750.–
 19%           ab       330 000.–          180 000.–          91 000.–
 22%           ab       395 000.–          215 000.–        108 000.–    Italienische Ausgabe           17 200.-
 25%           ab       460 000.–          250 000.–        126 000.–
                                                                         BK II und JUP II sind nicht kumulierbar.
Wiederholungsrabatte können nicht mit Frankenabschlüssen kombiniert
werden.

Platzierungszuschlag 20 %
ZEWO-Rabatt          50 %

Geschäftsbedingungen
Alle Preise in CHF zuzüglich 7.7 % MwSt.
Es gelten die allgemeinen Bedingungen VSW (www.vsw-assp.ch)
Technische Daten                                                                                                                 11

Heftformat                210 x 282 mm                           Datenträger
                                                                 CD-ROM, DVD oder Print online. Mitzuliefern sind: verbindliche
Druckverfahren            Offset                                 Papierkopien, Proofs sowie Titel und Erscheinungsdaten. Bei
                                                                 Anlieferung von nicht konformen Druckunterlagen werden die
Raster                    60er                                   anfallenden zusätzlichen Kosten zu CHF 180.– pro Stunde ver-
                                                                 rechnet. Um eine optimale Wieder-gabe der Anzeige zu gewähr-
Gestaltete, fertige Inserate                                     leisten, brauchen wir termingerecht ein farbverbindliches
• Aus umbruchtechnischen Gründen werden Anzeigen                 Qualiproof nach ISO-Coated-Standard mit Messkeil, ausgegeben
  unter 1/4 Seite umrahmt                                        auf das entsprechend simulierte Papier. Bei fehlendem Quali-
• Für Randanschnitt gilt +5 mm Beschnitt auf allen vier Seiten   proof können keine Forderungen geltend gemacht werden.
• Texte und Teile, die nicht angeschnitten werden dürfen,
  müssen 8 mm vom Netto-Formatrand entfernt sein                 Lieferadresse Druckmaterial
• Alle Farben (auch Buntfarben) werden 4-farbig aufgelöst        Publicitas AG
  (Euroskala: Cyan, Magenta, Yellow, Schwarz)                    zeitschriften@publicitas.com
                                                                 publicitas.ch/zeitschriften
PDF-Format Xready 1.3
• Name der übermittelten Datei (Ordner)                          Umschlagseite, Panorama, Reklamen, Textanschluss, Inseraten-
• Objekt                                                         strassen, Spezialplatzierungen, Beilagen
• Erscheinungsdatum                                              Berücksichtigung im Rahmen der technischen Möglichkeiten
• Sujet Betreff                                                  in der Reihenfolge des Eingangs von festen Aufträgen.
• Absender / Ansprechpartner
                                                                 Inserate und Beilagen, die nicht angenommen werden können
                                                                 Politische Inserate, die gegen die Interessen des TCS verstossen;
                                                                 Produkte und Geräte, die gesetzlich verboten oder deren
                                                                 Wirkung nicht nachgewiesen werden kann; Schlankheitsmittel,
                                                                 Inserate mit unwahrscheinlichen Gewinn- und Verdienstaus-
                                                                 sichten, Angebote welche das Kerngeschäft des TCS direkt
                                                                 konkurrenzieren; Angebote und Dienstleistungen für Sex und
                                                                 Erotik; Religiöse Inserate. Im Zweifelsfall geben wir Ihnen gerne
                                                                 Auskunft. Richten Sie sich daher immer an Publicitas AG, Bern.
Terminplan 2018                                                                               12

Nr.    Erscheinungstag
           Anzeigenschluss Anzeigenschluss Druckmaterialschluss Schwerpunktthema
            Textanschluss    Annoncen
2 25.01.18     20.12.17       03.01.18          03.01.18        Clubdossier:
						                                                          Neues Mitgliedschaftsmodell
3 01.03.18    30.01.18        07.02.18          07.02.18        Autosalon Genf

4 29.03.18 27.02.18 07.03.18 07.03.18 Sommerreifen-Test / Zweirad

5 26.04.18 23.03.18 04.04.18 04.04.18 Camping

  6 31.05.18 26.04.18 07.05.18 07.05.18 Kindersitztest / Eiskalt im Sommer

7/8 05.07.18 05.06.18 13.06.18 13.06.18 DV TCS / Parkieren

 9        16.08.18         16.07.18         24.07.18        24.07.18    Schulanfang

10 27.09.18 28.08.18 05.09.18 05.09.18 Winterreifentests / Wald

11 25.10.18 25.09.18 03.10.18 03.10.18 ÖV / Pendeln

12/1      06.12.18         06.11.18         14.11.18        14.11.18    ************
zurückzutreten. In diesem Fall hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss                                         15.1. Rekla
                                                                                                Rabattskala der effektiv abgenommenen Menge entspricht.                                                              Kalendertag
                                                                                                4. Zusätzliche Kosten                                                                                                15.2. Wird
                                                                                                4.1. Ausserordentliche Aufwendungen der Verlage oder der Werbegesellschaften,                                        Termininser
                                                                                                welche nicht in deren Insertions- oder Dienstleistungstarifen enthalten sind, können                                 Form von In
Geschäftsbedingungen VSW
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VSW
                                                                                                zusätzlich in Rechnung gestellt werden, zuzüglich MWSt. Als solche gelten auf Seiten
                                                                                                der Verlage beispielsweise aufwändige Bearbeitungen von Voll-Druckmaterial.
                                                                                                                                                                                                                    13
                                                                                                                                                                                                                     Aufträgen, b
                                                                                                                                                                                                                     zum Verlag,
                                                                                                5. Grösse der Inserate                                                                                               Datenversch
                                                                                                5.1. Für die Rechnungsstellung massgeblich ist die in der betreffenden Zeitung                                       ungeeignete
Allgemeine Geschäftsbedingungen betreffend die vertraglichen Beziehungen zwischen
Allgemeine Geschäftsbedingungen betreffend die vertraglichen Beziehungen                                         zwischen           Inserenten          und     Mitgliedern
                                                                                                gemessene Grösse von Trennlinie zu Trennlinie. Bei Vollvorlagen und Rahmeninseraten                                  Farbe oder v
des Verbandes Schweizerischer Werbegesellschaften VSW
Inserenten und Mitgliedern des Verbandes Schweizerischer Werbegesellschaften VSW                können,     abhängig     von   der   Tarifgestaltung     des  einzelnen   Titels,  zur  Abdruckhöhe       2 mm       genannten A
                                                                                                dazugerechnet werden.                                                                                                15.3. Sämtl
                                                                                                5.2. Mehrmals erscheinende Inserate mit gleicher Vorlage oder gleichem Text werden                                   Erscheinens
                                                                                                alle mit der Grösse des ersterschienenen Inserates in Rechnung gestellt.                                             D. HAFTUN
A. ANWENDBARKEIT                                                                                6. Vollvorlagen
                                                                                        11.2. Für   Mengenabschlüsse,wird kein Mengenrabatte
                                                                                                                                  Probeabzug geliefert.                                                              16. Haftun
1. Geschäftsbeziehungen zu Inserenten                                                           6.1. Für den Bezug von bestimmten Insertionsvolumen in mm oder Franken
                                                                                        12. Druckmaterial                                                                                                            16.1. Der In
1.1. Die Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen                      12.1. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Verlag bzw. die Werbegesellschaft für herkömmlich gesetzlichen
                                                                                                (nachfolgend      Volumen)       während     eines  bestimmten      Zeitraums    (Mengenabschluss)
(Insertionsvertrag) zwischen einer Werbegesellschaft und einem Inserenten.                      können
                                                                                        oder digital       die Insertionstarife
                                                                                                      geliefertes                     Mengenrabatte(Reinzeichnungen,
                                                                                                                     Druck- und Datenmaterial             vorsehen.             Filme, Fotos usw.) weder             dem Verlag
Gegenüber den Werbegesellschaften handeln Werbe-, Media- oder PR-Agenturen im                   6.2. Wirdnoch
                                                                                        aufbewahrungs-        das vereinbarte       Volumen in diesem Zeitraum übertroffen und dadurch eine
                                                                                                                    rückgabepflichtig.                                                                               Organe und
Namen und auf Rechnung des Inserenten.                                                          höhere Rabattstufe erreicht, wird nach Ablauf des Abschlusses rückwirkend der höhere
                                                                                        13. Zahlungskonditionen                                                                                                      im Zusamm
1.2. Der Insertionsvertrag beinhaltet die Publikation (Einzelaufträge,                          Rabatt
                                                                                        13.1. Für         vergütet. von Gelegenheitsinseraten gilt Barzahlung oder eine Zahlungsfrist von
                                                                                                   die Publikation                                                                                                   oder ausser
Wiederholungsaufträge und Mengenabschlüsse) von Inseraten, Werbebeilagen und                    6.3. Wird das vereinbarte Volumen in diesem Zeitraum nicht erreicht, wird der zu viel
                                                                                        10 Kalendertagen.                                                                                                            17. Gegend
Beiheftern (Inserate) durch eine Werbegesellschaft, inkl. oder exkl. Beratung, Kreation         bezogene
                                                                                        13.2. Für             Rabatt nachbelastet.
                                                                                                   die Publikation                         Dem Inserenten
                                                                                                                        aller übrigen Inserate        gilt eine wird  dabei eine
                                                                                                                                                                 Zahlungsfrist   vonToleranz   von 3% auf ohne 17.1. Bei ei
                                                                                                                                                                                       30 Kalendertagen
von Inseraten im DTP-Verfahren, Erstellung von Mediaplänen oder administrativen                 dem vereinbarten Volumen gewährt. Die nicht bezogenen Volumen können nicht auf
                                                                                        Skontoabzug.                                                                                                                 Verlag bzw.
Dienstleistungen. Gegenüber den Verlagen übernehmen die Werbegesellschaften die                 dasInserent
                                                                                        13.3. Der     folgendefällt
                                                                                                                  Abschlussjahr
                                                                                                                      nach Ablaufübertragen          werden. gemäss 13.1 bzw. 13.2 umgehend in
                                                                                                                                       der Zahlungsfristen                                                           mit ihm das
Publikation der Inserate als ihre eigene Verpflichtung.                                 Verzug.7.In Wiederholungsaufträge,               Wiederholungsrabatte
                                                                                                     der Folge erhebt die Werbegesellschaft               einen Verzugszins von 10%. Zudem kann die                  Vorgehen be
2. Geschäftsbedingungen der Inserenten                                                          7.1. Für Inserate,
                                                                                        Werbegesellschaft      für alle die   an zum voraus
                                                                                                                         zukünftigen      Aufträgefestgesetzten
                                                                                                                                                      Vorauszahlung Daten   unverändert
                                                                                                                                                                         verlangen          erscheinen
                                                                                                                                                                                      bis alle  gebuchten            E. WEITER
2.1. Die Geschäftsbedingungen werden mit Vertragsschluss Bestandteil des                Inserate(Wiederholungsaufträge),
                                                                                                  bezahlt worden sind.              können die Insertionstarife Wiederholungsrabatte vorsehen.                       18. Verwen
Insertionsvertrages. Gleichzeitig verzichtet der Inserent auf die Anwendung seiner              7.2.der
                                                                                        13.4. Fällt    DieInserent
                                                                                                            Inseratenachmüssen13.3grundsätzlich
                                                                                                                                     in Verzug, sounverändert
                                                                                                                                                       werden ihm erscheinen;
                                                                                                                                                                      für das zweite einzig
                                                                                                                                                                                         und bei
                                                                                                                                                                                              letzte                 18.1. Der In
eigenen Geschäftsbedingungen.                                                                   Vollvorlagen können
                                                                                        Erinnerungsschreiben                in der Regel die CHF
                                                                                                                   der Werbegesellschaft          Sujets   gewechselt
                                                                                                                                                        50.00            werden.
                                                                                                                                                                in Rechnung     gestellt.                            oder fremde
B. VERTRAGSABWICKLUNG                                                                           7.3.
                                                                                        13.5. Bei      Rückwirkend
                                                                                                   Betreibung,           wird ein höherer
                                                                                                                    Nachlassstundung            Rabatt
                                                                                                                                             oder        gewährt,
                                                                                                                                                    Konkurs          sofern
                                                                                                                                                               entfallen  Rabatte    und allfällige Beratungs- Inserent kan
                                                                                                                                                                              der Wiederholungsauftrag
3. Preise                                                                                       vor Erscheinen des letzten Inserates unter den gleichen Voraussetzungen erweitert
                                                                                        und Vermittlungsprovisionen.                                                                                                 Personendat
3.1. Bezüglich Publikation gelten die jeweils gültigen Insertionstarife und Rabatte der         undInserent
                                                                                        13.6. Der     damit eine     höhereauf
                                                                                                                verzichtet      Stufe
                                                                                                                                    daserreicht   wird.
                                                                                                                                         Verrechnungsrecht        gemäss Art. 126 Obligationenrecht.                 Datenschutz
Verlage, zuzüglich MWSt.                                                                        8. Modalitäten
                                                                                        14. Vorzeitige                Mengenabschlüsse bzw. Wiederholungsaufträge
                                                                                                            Vertragsauflösung                                                                                        Verfügbarke
3.2. Bezüglich Beratungs-, Kreations-, Planungs- oder administrativen                           8.1. ein
                                                                                        14.1. Stellt   FürInsertionsorgan
                                                                                                            jedes Insertionsorgan während mussder ein  separater Mengenabschluss
                                                                                                                                                   Vertragsdauer     sein Erscheinen ein, bzw.kann die               18.2. Die ni
Dienstleistungen der Werbegesellschaften gelten deren jeweils gültigen                          Wiederholungsauftrag
                                                                                        Werbegesellschaft                      vereinbart werden.
                                                                                                               ohne Ersatzverpflichtung          vom Vertrag zurücktreten.                                           Verwertung
Dienstleistungstarife, zuzüglich MWSt. Diese sind auf den betreffenden Websites                 8.2.entbindet
                                                                                        14.2. Dies     Der Mengenabschluss
                                                                                                                  den Inserenten     bzw.   Wiederholungsauftrag
                                                                                                                                        nicht  von der Bezahlung der    kann   grundsätzlich
                                                                                                                                                                             erschienenen        nur von
                                                                                                                                                                                             Inserate.               Dritte ist un
verfügbar.                                                                              14.3. Eseinem
                                                                                                  werden einzelnen,     rechtlich selbständigenaber
                                                                                                             keine Rabattnachbelastungen,              Inserenten    getätigt
                                                                                                                                                             Vergütungen        werden. Konzernen
                                                                                                                                                                              vorgenommen,        sofernundzum       insbesonder
3.3. Änderungen der Insertionstarife, Rabatte, Dienstleistungstarife und der MWSt               Holdinggesellschaften
                                                                                        Zeitpunkt  der Vertragsauflösung      kann    jedoch
                                                                                                                                   eine  höheredieRabattstufe
                                                                                                                                                    Treuhandgesellschaft       BDO Zürich unter
                                                                                                                                                                  erreicht wurde.                                    vorzugehen.
treten auch bei laufenden Publikationen sofort in Kraft. Der Inserent hat aber das              gewissen
                                                                                        C. HAFTUNG       DER Voraussetzungen
                                                                                                                WERBEGESELLSCHAFT     die Berechtigung zusprechen, Konzernabschlüsse zu                              19. Geistig
Recht, innerhalb von zwei Wochen seit Bekanntgabe des neuen Preises vom Vertrag                 tätigen.
                                                                                        15. Fehlerhaftes       Erscheinen, Nichterscheinen                                                                           19.1. Der In
zurückzutreten. In diesem Fall hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss                    8.3. Die Laufdauer
                                                                                        15.1. Reklamationen        wegen  des   Mengenabschlusses
                                                                                                                             fehlerhaften     Erscheinens  bzw.  Wiederholungsauftrages
                                                                                                                                                              oder  Nichterscheinens sind beträgt
                                                                                                                                                                                                innerhalb  12von 10 Werbegesell
Rabattskala der effektiv abgenommenen Menge entspricht.                                         Monate.nach
                                                                                        Kalendertagen       Beginnt    er bis und
                                                                                                                 Publikation     bei mit
                                                                                                                                      der dem    15. eines Monats,
                                                                                                                                           Werbegesellschaft            so dauert er bis Ende Vormonat
                                                                                                                                                                   anzubringen.                                      DTP-Verfahr
4. Zusätzliche Kosten                                                                           des der
                                                                                        15.2. Wird    folgenden
                                                                                                           Sinn oderJahres;    beginnt des
                                                                                                                         die Wirkung      er zwischen
                                                                                                                                               Inserates  dem   16. und beeinträchtigt
                                                                                                                                                            wesentlich    dem Ende eines   oderMonats,
                                                                                                                                                                                                   ist einso         Werbegesell
4.1. Ausserordentliche Aufwendungen der Verlage oder der Werbegesellschaften,                   läuft ernicht
                                                                                        Termininserat      bis Ende    des laufenden
                                                                                                                erschienen,      werdenMonats        des folgenden
                                                                                                                                            die Einschaltkosten        Jahres.
                                                                                                                                                                     ganz   oder teilweise erlassen oder in          ursprünglich
welche nicht in deren Insertions- oder Dienstleistungstarifen enthalten sind, können    Form von8.4.   Grundsätzlichingilt
                                                                                                   Inseratenraum            derfür  die ganze Laufdauer
                                                                                                                                 betreffenden     Publikation  der  gleiche Rabattsatz.
                                                                                                                                                                 kompensiert.      Bei telefonisch erteilten         F. ANWEND
zusätzlich in Rechnung gestellt werden, zuzüglich MWSt. Als solche gelten auf Seiten            9. Verlegerrecht
                                                                                        Aufträgen,   bei fehlerhaften digitalen Übermittlungen von Inseraten zur Werbegesellschaft oder                              20. Auf den
der Verlage beispielsweise aufwändige Bearbeitungen von Voll-Druckmaterial.                     9.1. Die
                                                                                        zum Verlag,         Verlage infolge
                                                                                                       bei Fehlern     behalten  vonsich  vor, Änderungen
                                                                                                                                       Übersetzungen            der Inseratinhalte
                                                                                                                                                           fremdsprachiger             zu verlangen
                                                                                                                                                                                Vorlagen,   bei          oder        Das Wiene
5. Grösse der Inserate                                                                          Inserate ohne (Ziff.
                                                                                        Datenverschiebungen         Angabe     vonbei
                                                                                                                           9.2),     Gründen     abzulehnen. Platzierungsvorschriften, bei
                                                                                                                                        nicht eingehaltenen                                                          21. Aussch
5.1. Für die Rechnungsstellung massgeblich ist die in der betreffenden Zeitung                  9.2. Die
                                                                                        ungeeigneten        Verlage bei
                                                                                                         Vorlagen,     können
                                                                                                                           nichtaus     technischen
                                                                                                                                   signifikanten        Gründen für bestimmte
                                                                                                                                                     Passerdifferenzen               Daten
                                                                                                                                                                           und bei Abweichungen          in der      Geschäftss
gemessene Grösse von Trennlinie zu Trennlinie. Bei Vollvorlagen und Rahmeninseraten             vorgeschriebene,
                                                                                        Farbe oder   von typografischen aber dem      Inhalt nach
                                                                                                                                Vorschriften     sowienicht
                                                                                                                                                         bei unbedingt
                                                                                                                                                             fehlenden termingebundene
                                                                                                                                                                          Codebezeichnungen      Inserate
                                                                                                                                                                                                     entfallen die   sofern das
können, abhängig von der Tarifgestaltung des einzelnen Titels, zur Abdruckhöhe 2 mm             ohne
                                                                                        genannten       vorherige Benachrichtigung um eine Ausgabe vor- oder zurückverschieben.
                                                                                                     Ansprüche.                                                                                                      Die vorliege
dazugerechnet werden.                                                                           9.3. Die Verlage
                                                                                        15.3. Sämtliche                können Inserate
                                                                                                            weitergehenden         Ansprüche  mitals
                                                                                                                                                   derdie
                                                                                                                                                        Bezeichnung
                                                                                                                                                           in Ziff. 15.2«Inserat»
                                                                                                                                                                          genannten  versehen,      um sie
                                                                                                                                                                                        wegen fehlerhaften           Fassungen.
5.2. Mehrmals erscheinende Inserate mit gleicher Vorlage oder gleichem Text werden              vom redaktionellen
                                                                                        Erscheinens,    Nichterscheinens   Teiloder
                                                                                                                                 abzugrenzen.
                                                                                                                                       aus anderen Gründen sind ausgeschlossen.                                      Sprachversi
alle mit der Grösse des ersterschienenen Inserates in Rechnung gestellt.                        9.4. Die
                                                                                        D. HAFTUNG       DESVerlage    können grundsätzlich über die Platzierung der Inserate bestimmen.
                                                                                                                INSERENTEN                                                                                           jeweils aktu
6. Mengenabschlüsse, Mengenrabatte                                                              Platzierungswünsche
                                                                                        16. Haftung      bezüglich Inhalt    desderAuftraggebers
                                                                                                                                        Inserate können nur unverbindlich entgegengenommen
6.1. Für den Bezug von bestimmten Insertionsvolumen in mm oder Franken                          werden.
                                                                                        16.1. Der   InserentFürist
                                                                                                                 eingehaltene
                                                                                                                    für den Inhalt  Platzierungsvorschriften       wird derErfestgelegte
                                                                                                                                        der Inserate verantwortlich.           erklärt, diePreis     erhoben.
                                                                                                                                                                                             einschlägigen
(nachfolgend Volumen) während eines bestimmten Zeitraums (Mengenabschluss)                      9.5. Aufträge
                                                                                        gesetzlichen   Bestimmungenfür Werbebeilagen        und Beihefter
                                                                                                                            und Branchenregeln                 sind für
                                                                                                                                                        einzuhalten   unddiedafür
                                                                                                                                                                              Verlage
                                                                                                                                                                                    dererst  nach
                                                                                                                                                                                         Werbegesellschaft      und
können die Insertionstarife Mengenrabatte vorsehen.                                             Genehmigung
                                                                                        dem Verlag    verantwortlicheineszu Musters
                                                                                                                              sein. Erbindend.
                                                                                                                                         stellt die Werbegesellschaft und den Verleger sowie deren
6.2. Wird das vereinbarte Volumen in diesem Zeitraum übertroffen und dadurch eine       Organe 10.
                                                                                                und Chiffreinserate
                                                                                                       Hilfspersonen von Ansprüchen Dritter frei. Er ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche
höhere Rabattstufe erreicht, wird nach Ablauf des Abschlusses rückwirkend der höhere            10.1. Die Werbegesellschaft
                                                                                        im Zusammenhang         mit Ansprüchen Dritter  verpflichtet
                                                                                                                                                oder insich  zur Wahrung
                                                                                                                                                          sonstigen           des Chiffregeheimnisses.
                                                                                                                                                                      Verfahren     anfallende, gerichtlichen
Rabatt vergütet.                                                                                Vorbehalten bleiben
                                                                                        oder aussergerichtlichen            namentlich
                                                                                                                       Kosten              folgende Fälle: Die Werbegesellschaft kann in
                                                                                                                                  zu übernehmen.
6.3. Wird das vereinbarte Volumen in diesem Zeitraum nicht erreicht, wird der zu viel           begründeten
                                                                                        17. GegendarstellungsrechtFällen
5. Grösse der
      Platzierungswünsche         des Inserate
                                        Auftraggebers können nur unverbindlich entgegengenommen                                           Datenverschiebungen (Ziff. 9.2), bei nicht eingehaltenen Platzierungsvorschriften, bei
      werden. Für5.1. eingehaltene       Platzierungsvorschriften
                         Für die Rechnungsstellung             massgeblich  wirdistder
                                                                                     diefestgelegte     Preis erhoben.
                                                                                          in der betreffenden        Zeitung              ungeeigneten Vorlagen, bei nicht signifikanten Passerdifferenzen und bei Abweichungen in der
      9.5. Aufträge     für Werbebeilagen
                 gemessene        Grösse von und         Beihefter
                                                   Trennlinie          sind für dieBei
                                                                  zu Trennlinie.       Verlage     erst nach
                                                                                           Vollvorlagen      und Rahmeninseraten          Farbe oder von typografischen Vorschriften sowie bei fehlenden Codebezeichnungen entfallen die
      Genehmigungkönnen, eines   Mustersvon
                              abhängig       bindend.
                                                  der Tarifgestaltung des einzelnen Titels, zur Abdruckhöhe 2 mm                          genannten Ansprüche.
      10. Chiffreinserate
                 dazugerechnet werden.                                                                                                    15.3. Sämtliche weitergehenden Ansprüche als die in Ziff. 15.2 genannten wegen fehlerhaften
      10.1. Die5.2.      Mehrmals erscheinende
                  Werbegesellschaft          verpflichtet  Inserate
                                                              sich zur mit   gleicherdes
                                                                          Wahrung        Vorlage    oder gleichem Text werden
                                                                                             Chiffregeheimnisses.                         Erscheinens, Nichterscheinens oder aus anderen Gründen sind ausgeschlossen.
      Vorbehaltenallebleiben
                       mit dernamentlich
                                  Grösse desfolgende
                                                   ersterschienenen
                                                              Fälle: Die Inserates        in Rechnung
                                                                             Werbegesellschaft        kann  gestellt.
                                                                                                              in                          D. HAFTUNG DES INSERENTEN
      begründeten6. Mengenabschlüsse,
                       Fällen                        Mengenrabatte                                                                        16. Haftung bezüglich Inhalt der Inserate
                 6.1. Verwaltungsbehörden
      • Justiz- oder     Für den Bezug von bestimmten Insertionsvolumen in mm oder Franken                                                16.1. Der Inserent ist für den Inhalt der Inserate verantwortlich. Er erklärt, die einschlägigen
      • Personen,(nachfolgend       Volumen) während
                     die einem Chiffreinserenten             ihreeines   bestimmtenmitgeteilt
                                                                    Personendaten         Zeitraumshaben (Mengenabschluss)
                                                                                                                und im                    gesetzlichen Bestimmungen und Branchenregeln einzuhalten und dafür der Werbegesellschaft und
      Nachhinein können
                     wegendie     Insertionstarife
                              nicht   zurückgesandter   Mengenrabatte
                                                               Unterlagen vorsehen.
                                                                               ihr Auskunftsrecht wahrnehmen                              dem Verlag verantwortlich zu sein. Er stellt die Werbegesellschaft und den Verleger sowie deren
      wollen, die6.2.    Wird das
                    Identität    desvereinbarte        Volumen
                                       Chiffreinserenten            in diesem
                                                                bekannt      geben.Zeitraum übertroffen und dadurch eine                  Organe und Hilfspersonen von Ansprüchen Dritter frei. Er ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche
      10.2. Diehöhere       Rabattstufe braucht
                  Werbegesellschaft           erreicht,insbesondere
                                                           wird nach Ablauf        des Abschlusses
                                                                             Werbesendungen,              rückwirkend der höhere
                                                                                                      Vermittlungs-                       im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter oder in sonstigen Verfahren anfallende, gerichtlichen
      und anonymeRabatt     vergütet.
                        Angebote      nicht an den Chiffreinserenten weiterzuleiten. Zu diesem                                            oder aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen.
      Zweck kann 6.3. sieWird
                           eingehende       Angebote
                                das vereinbarte           öffnen und
                                                       Volumen            überprüfen.
                                                                    in diesem      Zeitraum nicht erreicht, wird der zu viel              17. Gegendarstellungsrecht
      10.3. Fürbezogene         Rabattwird
                  Chiffreinserate          nachbelastet.
                                               pro AuftragDem   eineInserenten
                                                                       Gebühr erhoben.wird dabei    eine Toleranz von 3% auf
                                                                                                Ausserordentliche                         17.1. Bei einem Gegendarstellungsbegehren (Art. 28 ff. ZGB) gegenüber Inseraten informiert der
                 dem vereinbarten
      Aufwendungen        werden zusätzlich Volumen      gewährt. gestellt.
                                                    in Rechnung       Die nicht bezogenen Volumen können nicht auf                        Verlag bzw. die Werbegesellschaft den Inserenten über den Eingang des Begehrens und bespricht
fend die vertraglichen Beziehungen zwischen
      10.4. DiedasVerantwortung          für die Rücksendung
                       folgende Abschlussjahr            übertragen   von    Dokumenten obliegt dem
                                                                         werden.                                                          mit ihm das Eintreten auf das Begehren bzw. seine Abweisung oder Gutheissung sowie das
                 7. Wiederholungsaufträge, Wiederholungsrabatte
 s Schweizerischer Werbegesellschaften VSW
      Chiffreinserenten.
                 7.1. Für Inserate, die an zum voraus festgesetzten Daten unverändert erscheinen
      11. Probeabzüge
                                                                                                                                          Vorgehen bei einer allfälligen Publikation und die damit zusammenhängenden Modalitäten.
                                                                                                                                          E. WEITERVERWENDUNG VON INSERATEN
      11.1. Auf(Wiederholungsaufträge),
                   Anfrage können Probeabzüge          können     die Insertionstarife
                                                             für kommerzielle        Inserate Wiederholungsrabatte
                                                                                                  geliefert werden, vorsehen.             18. Verwendung von Inseraten für elektronische Datenbanken
      sofern die7.2.
                   Druckunterlagen
                         Die Inserate müssenmindestens      3 Kalendertage
                                                      grundsätzlich                vor Annahmeschluss
                                                                          unverändert        erscheinen; einzig eintreffen.
                                                                                                                     bei                  18.1. Der Inserent erklärt sein Einverständnis, dass die Werbegesellschaft die Inserate in eigene
      11.2. Für Vollvorlagen
                  Vollvorlagen können
                                    wird kein  in Probeabzug
                                                   der Regel die      Sujets gewechselt werden.
                                                                    geliefert.                                                            oder fremde elektronische Datenbanken einspeisen und zu diesem Zweck bearbeiten kann. Der
                 7.3.
      12. Druckmaterial  Rückwirkend        wird   ein  höherer    Rabatt     gewährt,     sofern   der   Wiederholungsauftrag            Inserent kann sein Einverständnis jederzeit zurückziehen. Er nimmt zur Kenntnis, dass
      12.1. Ohne vorausdrückliche
                       Erscheinen des        letzten Inserates
                                          Vereinbarung       ist derunter
                                                                       Verlag den   gleichen
                                                                                 bzw.            Voraussetzungenfür
                                                                                        die Werbegesellschaft           erweitert
                                                                                                                          herkömmlich     Personendaten auch in Staaten abrufbar sind, die keine mit der Schweiz vergleichbaren
                 und
      oder digital      damit eine
                     geliefertes       höhere
                                    Druck-     und Stufe   erreicht wird.
                                                     Datenmaterial        (Reinzeichnungen, Filme, Fotos usw.) weder                      Datenschutzbestimmungen kennen, und somit die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und
                 8.   Modalitäten         Mengenabschlüsse
      aufbewahrungs- noch rückgabepflichtig.                            bzw.    Wiederholungsaufträge                                     Verfügbarkeit seiner Personendaten nicht garantiert ist.
                 8.1. Für jedes Insertionsorgan muss ein separater Mengenabschluss bzw.
      13. Zahlungskonditionen                                                                                                             18.2. Die nicht autorisierte und ohne gewichtige Eigenleistung erfolgende Bearbeitung und
      13.1. Für Wiederholungsauftrag              vereinbart werden. gilt Barzahlung oder eine Zahlungsfrist von
                  die Publikation von Gelegenheitsinseraten                                                                               Verwertung von abgedruckten oder in elektronische Datenbanken eingespiesenen Inseraten durch
                 8.2.
      10 Kalendertagen.  Der Mengenabschluss bzw. Wiederholungsauftrag kann grundsätzlich nur von                                         Dritte ist unzulässig und wird vom Inserenten untersagt. Dieser überträgt der Werbegesellschaft
 on   13.2. Für einem      einzelnen,
                  die Publikation          rechtlich
                                        aller  übrigen selbständigen
                                                           Inserate gilt Inserenten         getätigtvon
                                                                             eine Zahlungsfrist        werden.     Konzernen und
                                                                                                            30 Kalendertagen       ohne   insbesondere das Recht, nach Rücksprache mit dem Verlag mit geeigneten Mitteln dagegen
                 Holdinggesellschaften kann jedoch die Treuhandgesellschaft BDO Zürich unter
      Skontoabzug.                                                                                                                        vorzugehen.
e                gewissen      Voraussetzungen           die  Berechtigung       zusprechen,
      13.3. Der Inserent fällt nach Ablauf der Zahlungsfristen gemäss 13.1 bzw. 13.2 umgehend in   Konzernabschlüsse        zu            19. Geistiges Eigentum an Inseraten
      Verzug. Intätigen.
                    der Folge erhebt die Werbegesellschaft einen Verzugszins von 10%. Zudem kann die                                      19.1. Der Inserent anerkennt das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht, der
                 8.3. Die Laufdauer
      Werbegesellschaft                      des Mengenabschlusses
                              für alle zukünftigen                              bzw. Wiederholungsauftrages
                                                           Aufträge Vorauszahlung                                       beträgt 12
                                                                                             verlangen bis alle gebuchten                 Werbegesellschaft an allen von ihr selber kreierten Inseraten mit individuellem Charakter (z.B.
                 Monate.
      Inserate bezahlt worden Beginnt     er bis und mit dem 15. eines Monats, so dauert er bis Ende Vormonat
                                       sind.                                                                                              DTP-Verfahren). Soweit der Inserent seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der
      13.4. Fälltdesderfolgenden
                         Inserent nachJahres; 13.3beginnt    er zwischen
                                                     in Verzug,     so werden  demihm 16.für
                                                                                           und dasdem  Endeund
                                                                                                    zweite     eines  Monats, so
                                                                                                                   letzte                 Werbegesellschaft nachkommt, ist ihm die Nutzung des geistigen Eigentums im Rahmen des
                 läuft er bis Ende
      Erinnerungsschreiben                des laufenden Monats
                                   der Werbegesellschaft           CHF des50.00folgenden
                                                                                   in RechnungJahres.
                                                                                                    gestellt.                             ursprünglichen Verwendungszweckes auf unbeschränkte Zeit erlaubt.
      13.5. Bei 8.4.     Grundsätzlich
                  Betreibung,                gilt für die ganze
                                   Nachlassstundung                  Laufdauer
                                                              oder Konkurs          der gleiche
                                                                                  entfallen         Rabattsatz.
                                                                                               Rabatte    und allfällige Beratungs-       F. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
                 9. Verlegerrecht
      und Vermittlungsprovisionen.                                                                                                        20. Auf den Insertionsvertrag findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung.
er    13.6. Der9.1.      Die Verlage
                   Inserent    verzichtet behalten
                                              auf das  sich  vor, Änderungen gemäss
                                                          Verrechnungsrecht           der Inseratinhalte       zu verlangen oder
                                                                                                 Art. 126 Obligationenrecht.              Das Wiener Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen.
                 Inserate
      14. Vorzeitige          ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
                           Vertragsauflösung                                                                                              21. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Ort der
                 9.2.
      14.1. Stellt   einDie   Verlage können
                          Insertionsorgan            aus technischen
                                                 während                     Gründen sein
                                                              der Vertragsdauer          für bestimmte
                                                                                               ErscheinenDaten ein, kann die              Geschäftsstelle der Werbegesellschaft, die den Insertionsvertrag geschlossen hat,
                 vorgeschriebene,
      Werbegesellschaft                    aber dem Inhalt vom
                              ohne Ersatzverpflichtung            nach Vertrag
                                                                          nicht unbedingt        termingebundene Inserate
                                                                                     zurücktreten.                                        sofern das Gesetz keinen zwingenden Gerichtsstand vorsieht.
      14.2. Diesohne      vorherige
                    entbindet     den Benachrichtigung
                                        Inserenten nicht von     um der
                                                                      eineBezahlung
                                                                              Ausgabe vor-       oder zurückverschieben.
                                                                                            der erschienenen       Inserate.              Die vorliegenden Geschäftsbedingungen treten am 1.4.2014 in Kraft und ersetzen alle früheren
                 9.3. Diekeine
      14.3. Es werden         Verlage     können Inserate mit der
                                    Rabattnachbelastungen,              aberBezeichnung
                                                                               Vergütungen     «Inserat»     versehen,
                                                                                                  vorgenommen,            um zum
                                                                                                                      sofern   sie        Fassungen. Die deutsche Version dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geht anderen
      Zeitpunkt vom      redaktionellen Teileine
                  der Vertragsauflösung             abzugrenzen.
                                                         höhere Rabattstufe erreicht wurde.                                               Sprachversionen vor. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit veränderbar. Die
                 9.4.    Die  Verlage
      C. HAFTUNG DER WERBEGESELLSCHAFT    können     grundsätzlich       über   die  Platzierung     der   Inserate   bestimmen.          jeweils aktuelle Fassung findet sich auf http://www.vsw-assp.ch.
                 Platzierungswünsche
      15. Fehlerhaftes        Erscheinen,des          Auftraggebers können nur unverbindlich entgegengenommen
                                                  Nichterscheinen
                 werden. Für wegen
      15.1. Reklamationen          eingehaltene       Platzierungsvorschriften
                                             fehlerhaften                                wird der festgelegte
                                                               Erscheinens oder Nichterscheinens               sind Preis  erhoben.
                                                                                                                     innerhalb   von 10
                 9.5.    Aufträge    für   Werbebeilagen
      Kalendertagen nach Publikation bei der Werbegesellschaft  und Beihefter sind         für die Verlage erst nach
                                                                                      anzubringen.
      15.2. Wird Genehmigung
                    der Sinn odereines        Musters des
                                         die Wirkung       bindend.
                                                                Inserates wesentlich beeinträchtigt oder ist ein
                 10. Chiffreinserate
      Termininserat     nicht erschienen, werden die Einschaltkosten ganz oder teilweise erlassen oder in
      Form von 10.1.       Die Werbegesellschaft
                  Inseratenraum         in der betreffendenverpflichtet     sich zur
                                                                    Publikation        Wahrung des
                                                                                    kompensiert.       BeiChiffregeheimnisses.
                                                                                                            telefonisch erteilten
n     Aufträgen,Vorbehalten        bleiben
                    bei fehlerhaften           namentlich
                                           digitalen           folgende Fälle:
                                                        Übermittlungen               Die Werbegesellschaft
                                                                               von Inseraten                       kann in oder
                                                                                                   zur Werbegesellschaft
      zum Verlag,begründeten
                      bei FehlernFällen
                                      infolge von Übersetzungen fremdsprachiger Vorlagen, bei
                 •  Justiz-   oder   Verwaltungsbehörden
      Datenverschiebungen (Ziff. 9.2), bei nicht eingehaltenen Platzierungsvorschriften, bei
                 • Personen,
      ungeeigneten      Vorlagen,  diebei
                                        einem
                                            nichtChiffreinserenten         ihre Personendaten
                                                   signifikanten Passerdifferenzen                    mitgeteilt
                                                                                                und bei             haben und
                                                                                                           Abweichungen          im
                                                                                                                             in der
ten   Farbe oderNachhinein       wegen nicht
                    von typografischen              zurückgesandter
                                                Vorschriften      sowie bei  Unterlagen
                                                                                fehlendenihr     Auskunftsrecht wahrnehmen
                                                                                              Codebezeichnungen          entfallen die
mm               wollen,
      genannten Ansprüche.   die Identität     des   Chiffreinserenten        bekannt     geben.
                 10.2. Die
      15.3. Sämtliche           Werbegesellschaft
                           weitergehenden                  braucht
                                                   Ansprüche       alsinsbesondere
                                                                        die in Ziff. 15.2 Werbesendungen,
                                                                                              genannten wegen      Vermittlungs-
                                                                                                                      fehlerhaften
en               undNichterscheinens
      Erscheinens,      anonyme Angebote       oder nicht
                                                      aus an    den Chiffreinserenten
                                                            anderen                            weiterzuleiten. Zu diesem
                                                                         Gründen sind ausgeschlossen.
                 Zweck      kann
      D. HAFTUNG DES INSERENTEN    sie   eingehende       Angebote      öffnen    und  überprüfen.
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