Zum Rückliefertarif für Strom aus Photovoltaikanlagen - VESE
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VESE - Verband unabhängiger Energieerzeuger, eine Fachgruppe der SSES Aarbergergasse 21, 3011 Bern, www.vese.ch, Tel. 031 371 80 00, E-Mail info@vese.ch Informationsbroschüre Zum Rückliefertarif für Strom aus Photovoltaikan- lagen Bild: Schweizer Solarpreis 2020
Kurzbeschrieb Inhalt Besitzer*innen von Photovoltaikanlagen er- Abkürzungsverzeichnis.................................... 1 halten für den Strom, welchen sie ins Netz Rechtliche Aspekte ..................................... 2 einspeisen, einen gewissen Tarif pro Kilowatt- stunde vergütet. Dieser Tarif ist je nach Ener- Energierelevante Gesetze und gieversorgungsunternehmen (EVU) sehr un- Verordnungen .................................................. 2 terschiedlich und reichte 2020 beispielsweise Eigentums- formen der von weniger als 4 bis zu 23 Rappen pro Kilo- Energieversorgungsunternehmen ................. 3 wattstunde (siehe www.pvtarif.ch). Die gros- Strom: Netz, Preise und Märkte ................ 4 sen Unterschiede lassen vermuten, dass es auch ein politischer Entscheid ist, wie hoch Das Stromnetz .................................................. 4 die Vergütung ausfällt. Politische Entscheide Der Strompreis ................................................. 4 können durch aktive Bürger*innen beein- Strommärkte ..................................................... 5 flusst werden. Doch das Energiewesen ist kompliziert: Wie werden die Rückliefertarife Herkunftsnachweise ........................................ 5 festgelegt? Welche Gesetze gelten auf wel- Vergütung der Energie aus PV-Anlagen .... 6 cher Ebene? Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Vergütungspreises? Warum Komponente 1: Die physische Energie ......... 6 setzt sich die SSES-Fachgruppe VESE für einen Komponente 2: Der Herkunftsnachweis ...... 6 höheren Rückliefertarif ein? Diese Informati- Mögliche Gründe für die onsbroschüre gibt eine Einführung und einen unterschiedlichen Höhen der Überblick zu diesen wichtigen Fragen. Rückliefertarife ........................................... 7 Das Dokument soll Personen, welche sich Physischer Teil: Bezugs- oder Marktpreis? .. 7 neu in das Themengebiet einarbeiten, eine Herkunftsnachweis .......................................... 7 erste Übersicht bieten. Dabei können je nach Keine Unterscheidung zwischen physischem Wissensstand und Interesse auch nur ein- Strom und Herkunftsnachweis ...................... 8 zelne Kapitel gelesen werden. Freiwillige höhere Vergütung überhaupt möglich?............................................................. 8 Zusammenhang zwischen Investitionsentscheidung und der Höhe des Rückliefertarifs .................................... 9 Unsicherheiten für Solaranlagenbesitzer*- innen .................................................................. 9 Schwankende Preise und Investitionsentscheidungen............................ 9 Was kann ich tun? .................................... 10 Handlungsfelder ............................................. 10 Abkürzungsverzeichnis EVU Energieversorgungsunternehmen HKN Herkunftsnachweis 1
Rechtliche Aspekte Auf Kantonsebene sieht die Lage anders aus: Energierelevante Mit 26 Kantonen gibt es natürlich auch 26 verschiedene Lösungen. Der grösste Kompe- Gesetze und tenzbereich der Kantone in Energiefragen Verordnungen liegt im Bereich der Gebäude. Die Höhe der Das föderalistische System der Schweiz be- Rückliefertarife wird in der kantonalen Ge- steht aus dem Bund, 26 Kantonen und unzäh- setzgebung meist nicht weiter ausgeführt ligen Gemeinden. Der Bund mit den entspre- (ausser im Kanton Basel-Stadt). Dennoch sind chenden Gesetzen ist das übergeordnete Or- die Energieversorgungsunternehmen nicht gan. Darunter folgen die Kantone und unabhängig von den Kantonen, da diese den schlussendlich die Gemeinden. Es gilt das so- Netzbetreibern Konzessionen (Bewilligun- genannte Subsidiaritätsprinzip: Die Kantone gen) zum Betrieb des Stromnetzes erteilen. regeln jene Bereiche, welche der Bund nicht Vielfach sind die Kantone die Besitzer der abschliessend regelt, respektive führen die EVU. So besteht in gewissen Fällen ein kanto- Bestimmungen des Bundes aus. Das gleiche nales Gesetz, in welchem die Beziehung zum gilt für die Gemeinden in Bezug auf die Kan- EVU geregelt wird (zum Beispiel das EKZ-Ge- tone. setz im Kanton Zürich). Auf Bundesebene bildet die Energiestrate- Auf der Gemeindeebene gibt es im Energie- gie einen zentralen Pfeiler. Die Energiestrate- bereich oft keine eigenen Gesetze. Allerdings gie 2050 wurde vom Bundesrat als Reaktion gibt es an manchen Orten spezifische Regle- auf die Atomreaktorkatastrophe Fukushima mente (verbindliche Vorgaben) und Verord- und dem damit verbundenen Entschluss, aus nungen zur Förderung von erneuerbaren der Atomenergie auszusteigen, erarbeitet. Energien. In einigen Gemeinden sind die Auf Grundlage dieser Strategie wurde 2015 Bestimmungen auch im Baureglement aus- das nationale Energiegesetz angepasst, wel- geführt. ches 2018 in Kraft trat. Darin sind beispiels- weise Ziele und Richtwerte enthalten, wie viel Die Gesetze und Verordnungen sind öffent- Energie bis 2035 aus erneuerbaren Quellen lich einsehbar. Man findet diese meistens re- stammen soll. Ebenfalls geregelt ist, dass lativ schnell mittels einer Stichwortsuche auf Netzbetreiber den Strom aus erneuerbaren einer Suchmaschine. Energien abnehmen müssen und nach wel- chen Grundsätzen sich die Vergütung richten • Energiestrategie soll. Ausserdem sind darin Bestimmungen zu • Energiegesetz und -verordnung • Stromversorgungsgesetz und den Förderinstrumenten (Einmalvergütung -verordnung Bund und kostenorientierte Einspeisevergütung), • Energieförderverordnung sowie zum Recht auf Eigenverbrauch und zum Zusammenschluss zum Eigenverbrauch • Energiegesetz und -verordnung (ZEV) enthalten. • Ev. Energiestrategie • Ev. Gesetze für kantonale Die nationale Energieverordnung konkreti- Kanton Energieversorgungsunternehmen siert die Bestimmungen des Energiegesetzes und kann vom Bundesrat geändert werden, • Baureglement während das Energiegesetz und die Energie- • Ev. Energiestrategie oder -planung strategie dem fakultativen Referendum un- Gemeinde • Ev. Reglement zur Förderung terliegen. Damit muss das Gesetz, sofern das erneuerbarer Energien Referendum zustande kommt, durch das Volk bestätigt oder abgelehnt werden. Wei- Übersicht über die Strategien, Gesetze und Verordnungen auf tere wichtige Bestimmungen sind die Ener- den verschiedenen Ebenen. Achtung: Situation unterscheidet gieförderverordnung, das Stromversor- sich je nach Kanton und Gemeinde erheblich! gungsgesetz und die dazugehörige Verord- nung. 2
Eigentums- Öffentlich-Rechtliche Körperschaften formen der Ener- Viele EVU sind der Gemeinde oder der Stadt direkt angegliedert. Das heisst, dass eine Ab- gieversorgungs- teilung der Gemeinde für die Energieversor- unternehmen gung zuständig ist. Hier befindet der Gemein- In der Schweiz gibt es rund 600 Energiever- derat über die Preise. Allerdings werden die sorgungsunternehmen. Diese unterscheiden Preise oft von der Administration kalkuliert sich nicht nur erheblich in der Grösse der Ver- und in den dafür verantwortlichen techni- sorgungsgebiete und der Strompreise, son- schen Kommissionen vorberaten. Auch diese dern auch in der Eigentumsform. Je nach Be- sogenannten Gemeinde- oder Stadtwerke sitzverhältnis gibt es andere Möglichkeiten, können im Besitz mehrerer Gemeinden sein. wie politisch auf die Höhe der Rückliefertarife Einfluss genommen werden kann. Genossenschaften Eine dritte Eigentumsform bildet die Genos- Aktiengesellschaften senschaften. Diese sind meist von der Ge- Etwa jedes fünfte Energieversorgungsunter- meinde unabhängig. Mitbestimmen kann, nehmen ist eine Aktiengesellschaft. Diese wer Mitglied der Genossenschaft ist. Wer Mit- sind meistens im Besitz einer oder mehrerer glied werden kann, ist in den Statuten gere- Gemeinden oder Kantonen. Einige ganz gros- gelt. So braucht es beispielsweise mancher- sen sind an der Börse kotiert (zum Beispiel orts Grundstückbesitz in der entsprechenden die BKW oder Romande Energie) und haben Gemeinde. Die Preise werden je nach Genos- somit einen Anteil an privaten Aktionär*in- senschaft vom Vorstand oder der Versamm- nen. Die Gemeinden und/oder Kantone kön- lung festgelegt. nen über die sogenannte Eignerstrategie oder gar über das für das EVU aufgestellte Preis- Gewinn Gesetz Einfluss auf die Geschäfte nehmen. festlegung Zudem haben Vertreter*innen der Gemeinde Aktienge- Verwaltungs- Pflicht, wenn und/oder Kantone oft Einsitz in den Verwal- sellschaf- rat nichts anderes tungsrat, welcher die Energiepreise und ten geregelt Rückliefertarife festlegt. Je mehr verschie- dene Eigentümer*innen ein EVU hat, desto Öffent- Gemeinde- Erwartung (teil- schwieriger wird es natürlich, dass die einzel- lich- oder Stadtrat, weise geregelt) nen Gemeinden einen Einfluss auf die Preise rechtliche vorberatende für Gemeinde- ausüben können. Die Aktienmehrheit liegt al- Körper- Kommissio- kasse und Inves- lerdings oftmals bei den Kantonen oder Ge- schaften nen titionen meinden, damit stellen sie allerdings nicht Genos- Vorstand oder Erwartung, ein automatisch die Mehrheit im Verwaltungsrat. senschaf- Versammlung Anteil wird meist Aktiengesellschaften sind im Prinzip zur "Ge- ten an Genossen- winnstrebigkeit" verpflichtet. Das heisst, schafter*innen dass sie auf einen möglichen Gewinn nicht zurückverteilt verzichten dürfen, ausser wenn alle Aktio- när*innen damit einverstanden sind oder Übersicht über die Eigentumsformen von EVU. falls es so in den Statuten vorgesehen ist. Sie können aber die Gewinnverwendung festle- gen, so könnte beispielsweise ein Teil des Gewinns für die Sicherung eines minimalen Rückliefertarifs eingesetzt werden. 3
Strom: Netz, Preise und Märkte Das Stromnetz Das Stromnetz in der Schweiz besteht aus sieben Ebenen. Vier verschiedene Ebe- nen leiten den Strom mit jeweils einer anderen Spannung weiter. Dazwischen gibt es drei verschiedene Ebenen, welche den Strom in eine andere Spannung umwan- deln. Die Ebenen sind vergleichbar mit dem Strassenverkehrsnetz: Je tiefer die Ebene, desto breiter die Fahrspur. Netzebene eins hat die höchste Spannung und verbindet das Schweizer Stromnetz mit dem Ausland, analog zu den Autobahnen. Die Atomkraftwerke und die grossen Wasserkraft- werke speisen den Strom auf dieser Ebene ein. Dieses sogenannte Übertragungsnetz wird vom nationalen Übertragungsnetzbetreiber Swissgrid betrieben. Der Strom aus PV-Anlagen wird meis- tens auf Netzebene sieben, also jene mit der tiefsten Spannung und vergleichbar mit einer Quar- tierstrasse, eingespeist. Sie ist regional verankert und meist im Besitz des lokalen Netzbetreibers. Bei grösseren PV-Anlagen wird der Strom auf Netzebene fünf eingespeist. Idealerweise wird der Strom aus der PV-Anlage in der Nähe der Produzierenden, das heisst auf Netzebene 7, direkt wie- der verbraucht. Die Energie muss daher oft nicht auf eine andere Netzebene transformiert und durch die Umwandlung kein Energieverlust in Kauf genommen werden. Auch fallen dadurch weni- ger Netzkosten an, weil die tieferen Ebenen nicht genutzt werden. Übersicht über die verschiedenen Netzebenen. Quelle: Swissgrid (Stand: 15.06.2021). Der Strompreis kleinsten Teil die Abgaben an die Gemeinde, den Bund und an die Systemdienstleistungen Den Strompreis, welchen die Konsument*in- von Swissgrid. Bei den Abgaben an die Ge- nen zahlen, setzt sich aus den drei Kompo- meinde handelt es sich meistens um Konzes- nenten Netznutzung, Energie und Abgaben sionsabgaben - also eine Art Miete für die auf zusammen. Grund der Gemeinde befindlichen Infrastruk- Vergleicht man die Strompreise eines typi- tur (z.B. Leitungen) - welche in die Gemeinde- schen Haushalts miteinander, macht die finanzen fliessen und manchmal für die Un- Netznutzung im Schnitt die Hälfte der Ener- terstützung der erneuerbaren Energien ein- giekosten aus. Mit diesem Beitrag wird die gesetzt werden. Die Abgabe an den Bund be- Netzinfrastruktur finanziert. Da es sich bei trägt 2.3 Rappen pro Kilowattstunde. Damit den Netzen um ein natürliches Monopol han- werden die verschiedenen Förderpro- delt, also zwei parallele Leitungen von ver- gramme für die erneuerbaren Energien, wie schiedenen Anbietern keinen Sinn machen, zum Beispiel die Einmalvergütung für PV-An- ist der Bereich stark reguliert. Der Bund be- lagen, finanziert. Mit den Systemdienstleis- stimmt, wie gross die Gewinnmarge (der so- tungen (SDL) erfolgt eine Entschädigung an genannte WACC) sein darf. Swissgrid, welche dafür verantwortlich ist, Den zweitgrössten Teil des Strompreises dass sich Energieproduktion und -verbrauch macht die eigentliche Energie aus, den in einem ständigen Gleichgewicht befinden. 4
auch das Wetter eine Rolle, weil je nach Wet- terlage mehr oder weniger Strom produziert 3% 12% Netznutzung wird. Die lokalen EVU können den Strom frei auf dem Markt einkaufen oder mit einem Energie 49% grösseren EVU einen Bezugsvertrag ab- Abgabe an die schliessen. 36% Gemeinde Vereinfacht gesagt gibt es zwei Kategorien Abgabe an den Bund von Strommärkten: In ersterem wird die phy- sische Energie, also die blosse Energie gehan- delt. In zweiterem werden die Herkunfts- Zusammensetzung des Energiepreises in der Schweiz. nachweise (siehe nächstes Kapitel) vermark- Datenbasis: ElCom Rohdaten, Mittelwert Verbrauchsprofil H4, tet. Es handelt sich dabei im Vergleich zum Standardprodukt (Stand: 01.04.2021) physischen Strommarkt um einen künstlich geschaffenen Markt analog zum Europäi- Die obenstehende Grafik zeigt den durch- schen Emissionshandelssystem. schnittlichen Anteil der verschiedenen Kom- ponenten am gesamten Strompreis für eine 5-Zimmerwohnung mit Elektroherd und Herkunftsnachweise Tumbler (sogenanntes Verbrauchprofil H4). Strom bleibt Strom – egal aus welcher Quelle er erzeugt wurde. Physikalisch ist die er- Schweizweit unterscheiden sich die Strom- zeugte Energie aus Photovoltaikanlagen so- preise erheblich. Sie reichen von 8.5 Rp/kWh mit von jener aus Atomkraftwerken nicht zu bis 27 Rp/kWh (inkl. Energie- und Netznut- unterscheiden. Um dennoch die Herkunft zungskosten, sowie Abgaben) für das Ver- des an die Endverbraucher*innen gelieferten brauchsprofil H4. Tendenziell sind die Preise Stroms deklarieren zu können, hat der Bund in den Kantonen Bern und Jura höher, in vie- das System der Herkunftsnachweise (HKN) len Kantonen der West- und Ostschweiz tie- eingeführt. Diese werden automatisch pro fer. Übersichtliche Vergleiche der Strom- erzeugter Kilowattstunde Strom ausgestellt. preise gibt es unter Herkunftsnachweise werden an einer eige- www.strompreis.elcom.admin.ch oder nen Börse gehandelt, entsprechen aber im- www.vese.ch/pvtarif. mer derselben Menge produzierten Stroms. Ziel und Zweck der HKN ist es, den ökologi- Strommärkte schen Mehrwert von Strom fassbar zu ma- chen und damit eine Möglichkeit zu bieten, Allgemein kann man sich den diese Energie auf dem freien Markt und mit Strommarkt ähnlich wie den dem entsprechenden Mehrwert zu handeln. Getreide- oder Rohstoffhan- Die Preise für die HKN sind im Moment sehr del vorstellen. Es gilt dabei das Prinzip des tief und liegen in einer Spannweite von 0.1 Angebots und der Nachfrage. Wird also viel Rp/kWh für norwegischen Wasserstrom bis Strom auf dem Markt angeboten, aber gleich- zu ca. 2 Rp/kWh für lokalen Solarstrom. zeitig nicht mehr nachgefragt, sinken die Preise tendenziell. So spielt beispielsweise 5
Vergütung der Energie aus PV-Anlagen Komponente 1: bis 2022 die Regelung, dass die EVU die Ge- stehungskosten der Elektrizität aus erneuer- Die physische baren Energien sowohl aus eigenen Anlagen Energie als auch aus denen von Dritten vollumfäng- So wie es zwei Märkte für die lich in die Grundversorgung mit einrechnen verschiedenen Komponenten des Stromprei- dürfen. Dies erlaubt den EVU somit, Vergü- ses gibt, gibt es logischerweise auch zwei tungskosten von bis zu 10.96 Rp/kWh2 für PV- Komponenten, mit welchen der Strom aus Anlagen unter 100 kWp vollständig an die ge- PV-Anlagen vergütet wird. bundenen Kunden (d.h. Kunden mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100 MWh) Das lokale Energieversorgungunternehmen weiter zu verrechnen. Diese Maximalkosten ist verpflichtet, den physischen Strom aus PV- beinhalten auch den HKN. Das heisst, dass Anlagen bis zu einer Leistung von 3 MW ab- die EVU bis zu dieser Grenze weder auf einen zunehmen und zu vergüten. Massgebend für möglichen Gewinn verzichten, noch teurere die Höhe der Vergütung ist der Artikel 15 des Spezialprodukte mit Sonnenstrom separat Energiegesetzes auf Bundesebene. Demnach vermarkten müssen. Für PV-Anlagen über richtet sich die Vergütung – sofern sich die 100 kWp dürfen nur maximal 7.2 Rp/kWh an Parteien nicht anders einigen können – nach die gebundenen Kunden weiterverrechnet den "vermiedenen Kosten des Energieversor- werden. Es wird zurzeit davon ausgegangen, gers für die Beschaffung gleichwertiger Elekt- dass diese Bestimmung über 2022 hinaus be- rizität". Die dazugehörige Energieverordnung stehen bleibt. (Artikel 12) konkretisiert, was mit dieser For- mulierung gemeint ist. Demnach sind für die Komponente 2: Der Festlegung des Tarifs die Beschaffungskosten Herkunftsnachweis bei Dritten und die Gestehungskosten1 der ei- genen Produktionsanlagen entscheidend. Anders als bei der physischen Energie sind Mit der Beschaffungskosten Dritter ist die die lokalen EVU nicht verpflichtet, den HKN Höhe gemeint, mit welcher der restliche der PV-Stromproduzent*innen abzunehmen Strom auf dem Markt eingekauft wird. Die und zu vergüten. Allerdings haben sich in den Gestehungskosten der eigenen Anlagen bein- letzten Jahren immer mehr EVU entschieden, halten, dass die Kosten dieser Energie einge- den HKN zu vergüten. Eine Übersicht, wo die rechnet werden müssen. HKN grundsätzlich durch das lokale Werk ab- Gemäss dem Stromversorgungsgesetz und genommen werden, findet sich auf -verordnung (Artikel 6 Absatz 5bis) gilt zudem www.pvtarif.ch. 1 2 Mit den Gestehungskosten können die verschiedenen Vgl. Stromversorgungsverordnung Art. 4 Abs. 3 lit. a Energieerzeugungstechnologien miteinander verglichen und Art. 4a Abs. 1 lit. a ziff. 3. werden. Für die Berechnung sind die Kapital-, Betriebs-, Wartungs- und Entsorgungskosten massgebend. Eben- falls wichtig sind Fördervergütungen, Lebenszeit der Technologie und der Abzinsungssatz. 6
Mögliche Gründe für die unterschiedlichen Höhen der Rückliefertarife Die rechtlichen Grundlagen im Energiegesetz Andere ziehen den sogenannten Referenz- und der dazugehörigen Verordnung legen die marktpreis des Bundesamts für Energie (BFE) Leitplanken der Vergütung fest. Leider ist die zu. Dieser widerspiegelt den durchschnittli- Formulierungen nicht sehr klar. Ein Diskussi- chen Preis, mit welchem Solarstrom kurzfris- onspunkt besteht darin, was unter gleichwer- tig an der Börse (Spotmarktpreis) gehandelt tiger Elektrizität zu verstehen ist, und ob der wird und somit nicht den Preis, zu welchen Energieversorger, der seine Energie meist im die EVU ihren Strom tatsächlich produzieren Voraus einkauft oder selbst herstellt, über- oder einkaufen. Die Gestaltung der Vergütun- haupt Kosten vermeidet. gen nach diesem Schema ist aus Sicht von VESE und der SSES weder förderlich noch fair. In der Praxis zeigt sich, dass sich die Preise Wiederum eine andere Gruppe von EVU be- von EVU zu EVU stark unterscheiden. Wie be- zahlt für den physischen Teil des Tarifs jenen reits eingangs erwähnt, reichte die Vergütung Preis, mit welchem sie die Energie selbst ein- 2020 für eine 20 kWp-Anlage von weniger als kaufen. 4 bis zu 23 Rappen pro Kilowattstunde. Für grössere Anlagen, insbesondere über 100 Die Eidgenössischen Elektrizitätskommission kWp, sind die Vergütungen meistens tiefer. ElCom, die unabhängige staatliche Regulie- Zudem sind diese Vergütungen oftmals rungsbehörde, hat durch eine Verfügung im schwer nachzuvollziehen, weil sie zwischen Mai 2021 für einen Teil Rechtssicherheit ge- dem Energieversorgungsunternehmen und schaffen. Demnach müssen bei der Berech- dem Solarstromproduzenten ausgehandelt nung der Rückliefertarife die Gestehungskos- und nicht veröffentlicht werden. Es ist durch- ten eingerechnet werden und es dürfen nicht aus möglich, dass sich die Vergütungen für im nur die Einkaufskosten für Graustrom vergü- gleichen Versorgungsgebiet unterscheiden. tet werden. Das Energiegesetz legt nur die minimale Ver- Herkunftsnachweis gütung fest, wenn sich die Vertragsparteien nicht einig werden. Nach welchen Grundsät- Wie bereits erwähnt, muss der HKN vom EVU zen die Preise in den jeweiligen EVU schluss- nicht abgenommen werden. Jene, welche es endlich tatsächlich festgelegt werden, ist im dennoch tun, verwenden wiederum unter- Einzelfall oft schwer festzustellen. Dennoch schiedliche Berechnungsgrundlagen. gibt es verschiedene Modelle. Eine Auswahl Einige EVU nutzen die HKN, um ein Solars- davon wird nachfolgend vorgestellt. tromprodukt zu speisen. Der HKN wird also durch Stromkund*innen finanziert, welche ein Sonnenstromprodukt beziehen. Die Ver- Physischer Teil: Bezugs- gütung richtet sich in diesem Fall danach, wie oder Marktpreis? sich das Produkt verkauft. Je mehr Sonnen- Für den physischen Teil sieht das Energiege- stromkund*innen es gibt, desto höher kann setz und die Verordnung vor, dass die Tarife auch die Vergütung ausfallen (Prinzip des An- mindestens nach den Bezugskosten bei Drit- gebots und der Nachfrage). Oft reichen die ten und den Gestehungskosten der eigenen Einnahmen aus den Solarstromprodukten al- Anlagen festgelegt werden. Was unter diesen lerdings nicht aus, um einen höheren Her- Bezugskosten verstanden wird, wird je nach kunftsnachweis zu finanzieren. EVU anders interpretiert. Einige vergüten bei- Problematisch ist, dass die Vergütung in vie- spielsweise jenen Preis, den die Produ- len Fällen nach wie vor zu niedrig ausfällt und zent*innen für den Stromeinkauf zahlen (1:1 nicht selten gleichzeitig die Vergütung des Preis). physischen Stroms gesenkt wird. Das führt dazu, dass viele Stromproduzierende am 7
Schluss noch weniger Geld für ihren Strom Freiwillige höhere Vergü- erhalten. So hat beispielsweise die EKZ bis Ende 2020 ohne HKN 7,3 Rappen vergütet, tung überhaupt möglich? 2021 zwar gleich viel, aber inklusive Her- Ein anderes Thema ist die Frage, ob die Netz- kunftsnachweis. Dies entspricht eigentlich ei- betreiber*innen überhaupt "freiwillig" eine ner Senkung. Zwar kann der HKN auch an ei- höhere Vergütung als das im Energiegesetz ner Börse selbst verkauft werden, allerdings beschriebene Minimum bezahlen dürfen. ist dies aufwändig und die Preise sind im Mo- Dies ist in der Vergangenheit teilweise von ment sehr tief. der Elcom bestritten worden, denn die Ener- gieversorger sind gemäss Stromversorgungs- Andere EVU brauchen für ihre Ökostrompro- gesetz dazu verpflichtet, "kostenoptimiert" zu dukte nicht lokale, sondern europäische Her- agieren. In der Praxis zeigt es sich aber, dass kunftsnachweise. Dies ist möglich, weil die einzelne EVUs schon seit vielen Jahren hohe Schweiz am europäischen Markt angehängt Vergütungen ausrichten, ohne dass dies ist. Die Nachweise für Ökostrom, zum Bei- rechtlich angefochten worden wäre. Dank spiel aus Wasserkraft, sind aus Europa meist den neuen Artikeln 4 und 4a in der Stromver- äusserst günstig zu kaufen. Statt die lokale sorgungsverordnung können Vergütungen Unterstützung von Sonnenstromprodu- nun auch bis zu 10.96 Rp sogar direkt auf die zent*innen werden so grosse Projekte sowie gebundenen Kunden überwälzt werden. Wertschöpfung im Ausland finanziert. Auch spielt es in manchen Fällen eine wich- tige Rolle, dass die EVU Gewinn machen soll- Keine Unterscheidung ten. Bei Aktiengesellschaften ist dies, wie be- reits erwähnt, eine Pflicht. Auch bei den an- zwischen physischem deren Eigentumsformen besteht oft die Er- Strom und Herkunfts- wartung, dass Gewinn gemacht wird. Die Aus- nachweis zahlung einer Gewinnbeteiligung oder Divi- dende sind für einige Gemeinden und Kanto- Manche EVU machen keinen Unterschied nen eine wichtige Einnahmequelle. Da ein hö- zwischen dem HKN und dem physischen herer Rückliefertarif aber in einigen Fällen auf Strom. Sie teilen den Photovoltaikanlagenbe- den Gewinn drücken könnte, sehen viele EVU sitzer*innen lediglich mit, dass die Vergütung davon ab. inklusive HKN ist. 8
Zusammenhang zwischen Investitionsent- scheidung und der Höhe des Rückliefertarifs Unsicherheiten für erfolglosen Recherche beschäftigen sich deshalb nicht weiter mit den schwierigen Solaranlagenbesitzer*- Fragen zum ZEV. Dennoch sind sie ent- innen täuscht, dass sich ihre Investition nicht so schnell rechnet, wie gedacht. Auch haben sie Für die Solaranlagenbesitzer*innen gibt es in Angst, dass sich ihre Investition nie amorti- Bezug auf den Rückliefertarif erhebliche Un- sieren wird. sicherheiten, wie das nachfolgende Beispiel Am nächsten Familienfest spricht Mutter zeigt: Anna mit ihrem Cousin Daniel. Dieser über- legt sich ebenfalls, eine Solaranlage zu bauen. Obwohl Anna grundsätzlich von der Familie Müller ist frustriert. Ihr Ärger ist un- Solarenergie überzeugt ist, rät sie Daniel schwer nachzuvollziehen: Vor rund fünf Jah- dennoch zur Vorsicht: Die Situation mit den ren hat sie auf ihrem Dach eine PV-Anlage Rückliefertarifen sei zu unsicher. installiert. Gemäss den Berechnungen der Energieberaterin hätte die Anlage innerhalb von 17 Jahren amortisiert sein sollen. Diese Änderung der Preise bekommen viele Seit der Installation der Anlage senkte das Personen mit, welche vor einigen Jahren in für sie zuständige Energieversorgungsunter- eine eigene PV-Anlage investiert haben. Die nehmen jedoch kontinuierlich den Vergü- Vergütung einer 10 kWp PV-Anlage betrug im tungstarif. Erhielt die Familie am Anfang Jahr 2015 rund 10.9 Rp/kWh. Die Spannweite noch 11 Rappen pro Kilowattstunde, sind es heute nur noch 7 Rappen. Damit dauert es lag damals allerdings zwischen weniger als 5 nun fünf Jahre länger, bis die Anlage amorti- Rappen bis zu mehr als 20 Rappen. Heute siert ist. liegt der Tarif im Mittelwert bei 9.1 Rp/kWh, Dass die Vergütung so schnell gesunken ist, der Preis bewegt sich in einem Bereich zwi- kann Familie Müller nicht nachvollziehen. schen 7-13 Rappen. Sie informiert sich deshalb beim lokalen Energieversorgungsunternehmen über die Gründe. Ihnen wird erklärt, dass die Energie- Schwankende Preise und einkaufspreise in den letzten Jahren stark Investitionsentscheidun- gesunken seien. Entsprechend hätte auch der Preis für die Vergütung der PV-Energie gen nach unten angepasst werden müssen. Das Nicht nur für Personen, welche bereits eine EVU rät der Familie zur Eigenverbrauchsop- Solaranlage besitzen, spielt die Höhe des timierung und zu einem Zusammenschluss Rückliefertarifs eine wichtige Rolle: Auch für zum Eigenverbrauch (ZEV), damit die Anlage Personen, welche neu eine PV-Anlage bauen dennoch rasch amortisiert werden kann. möchten, spielt die Vergütung eine Rolle im Familie Müller nimmt die Ratschläge dan- Entscheidungsprozess. Wie hoch die Vergü- kend entgegen und überprüft, wie sie den Ei- tung ausfällt, entscheidet darüber, wie genverbrauch optimieren kann. Schnell schnell die Anlage amortisiert ist und letzt- stellt sich allerdings heraus, dass sie bereits endlich, ob in eine Anlage investiert wird oder vieles machen, was den eigenen Verbrauch nicht. Da aber nicht vorausgesagt werden zur richtigen Tageszeit erhöht. Nun schwirrt kann, wie sich die Preise in der Zukunft ent- das Wort ZEV als einzige Möglichkeit in ihren wickeln werden, ist dies ein unbekannter Gedanken. Doch wie sollten sie mit der Pla- Punkt in der Kosten-Nutzen-Rechnung. nung zu einem ZEV beginnen? Wer würde Damit sind die PV-Stromproduzent*innen sich ihrer Verbrauchsgemeinschaft an- dem schwankenden Marktpreis ausgeliefert, schliessen? Was würde das Unterfangen ohne diesen selbst beeinflussen zu können. kosten? Beide Elternteile haben viel um die Das Risiko liegt dadurch also bei den Perso- Ohren. Neben ihren beiden Arbeitsstellen nengruppen, welche den grössten Beitrag an sollen auch die Kinder nicht zu kurz kom- die Energiewende leisten könnten, nämlich men. Nach einer ersten kurzen und bei den Bürger*innen. 9
Was kann ich tun? Auch wenn sich die Berechnungsgrundlagen - einem Brief an die Entscheidungs- in den verschiedenen EVU unterscheiden: Ei- träger*innen nen tiefen und schwankenden Rückliefertarif - durch eine Initiative müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Die Vorlagen finden Sie auf der Website Preise werden nämlich in den meisten Fällen www.pvpolitik.ch und in diesem Werk- von einem mehr oder weniger demokrati- zeugkasten. Wir unterstützen Sie gerne, schen Gremium beschlossen: Bei der Aktien- wenn Sie Fragen haben. gesellschaft vom Verwaltungsrat, bei Ge- • Gehen Sie auf die lokale Exekutive und meindewerken vom Gemeinderat und bei am besten direkt auf die von der Ge- Genossenschaften vom Vorstand oder der meinde verantwortliche Person zu und Versammlung. In den Gemeinden werden die stellen Sie Ihre Idee vor. Preise oft von den entsprechenden Kommis- • Kontaktieren Sie lokale Parlamentarie- sionen vorberaten. Ihr Engagement kann viel- rinnen und Parlamentarier oder werden fältig sein. Untenstehend finden Sie eine Liste Sie selber mit einem Antrag an der Ge- mit möglichen Handlungsoptionen. meindeversammlung aktiv. Nutzen Sie dazu unsere Mustervorstösse, die dem Handlungsfelder Werkzeugkasten angehängt sind. • Treten Sie der Schweizerischen Vereini- • Vernetzen Sie sich mit Solaranlagenbesi- gung für Sonnenenergie (SSES) und/oder ter*innen in Ihrer Gemeinde: Sie werden der SSES-Fachgruppe VESE bei: Wir set- mit ziemlicher Sicherheit dasselbe Anlie- zen uns an vorderster Front dafür ein, gen haben wie Sie. Mehr Personen ver- dass die Rückliefertarife kantonal und leihen Ihrem Anliegen mehr Gewicht. gesamtschweizerisch erhöht werden. Vergessen Sie nicht: In der Wirtschaft wird auch mit Renditen gerechnet, das Anliegen der höheren und stabilen Rück- Haben Sie Fragen? Wir stehen Ihnen gerne liefertarife ist daher absolut legitim! beratend zur Seite: Per Telefon unter • Fragen Sie beim Energieversorgungsun- 031 371 80 00 oder per E-Mail unter ternehmen nach, wie der Tarif zustande office@sses.ch oder info@vese.ch. kommt. • Fordern Sie das Energieversorgungsun- ternehmen auf, die Tarife zu erhöhen und machen sie konkrete Lösungsvor- schläge, wie der höhere Tarif finanziert werden kann, beispielsweise mit 10
Energie mit Zukunft: machen Sie mit! Ziel der Schweizerischen Vereinigung für Son- nenenergie (SSES) und der SSES-Fachgruppe Was bringt Ihnen eine Mit- Verband unabhängiger Energieerzeuger gliedschaft? (VESE) ist es, die Solarenergie im umfassen- • 6 x jährlich die Zeitschrift «Erneuerbare den Sinne zu fördern und damit die Energie- Energien» mit aktuellen Informationen wende voranzutreiben. Während die SSES die • Einladungen zu Anlässen durch die Regi- allgemeine gesellschaftliche Öffentlichkeits- onalgruppe Ihrer Region arbeit und Sensibilisierung sowie allgemeine • Anspruch auf Beratung und Antworten Dienstleistungen rund um das Thema Solar- auf Fragen zur Sonnenenergie energie wahrnimmt, vertritt VESE die Solars- • Mitgliederrabatt oder Anspruch auf div. tromproduzierenden auf politischer Ebene Dienstleistungen wie den Solaranlagen- mit entsprechenden Instrumenten und Akti- check oder Vermarktung von Herkunfts- vitäten. Dieser Werkzeugkasten im Rahmen nachweisen des Projektes «12-Räppeler» von VESE ent- • Sie werden Teil einer Plattform, um sich standen. mit anderen Energieinteressierten auszu- tauschen SSES und VESE engagieren sich aus der Über- • Wir vertreten Ihre Interessen zu Gunsten zeugung heraus, dass eine 100% erneuer- passender Rahmenbedingungen für die bare Energieversorgung für die Schweiz tech- Solarenergie nisch machbar und wirtschaftlich sinnvoll ist. • Sie profitieren als Firmenmitglied von div. Mit ihrem aktuellen Internetauftritt, der Zeit- Vergünstigungen (bspw. Inserate und Po- schrift «Erneuerbare Energien», Vorträgen tentialberatungen), werden bei den Akti- sowie Engagements im politischen und öf- vitäten und Dienstleistungen der SSES be- fentlichen Bereich setzt sich die SSES gezielt sonders berücksichtigt und können Ihr auch für die Informationsvermittlung ein. Firmenlogo auf der Webseite der SSES platzieren Jetzt Mitglied bei VESE werden! Jetzt Mitglied bei der SSES werden! www.vese.ch/mitglied-werden www.sses.ch/mitglied-werden VESE Verband unabhängiger Energieerzeu- Schweizerische Vereinigung für Sonnenener- ger, eine Fachgruppe der SSES, gie, Aarbergergasse 21, 3011 Bern Aarbergergasse 21, 3011 Bern Tel.: 031 371 80 00 info@vese.ch Tel.: 031 371 80 00 office@sses.ch www.vese.ch www.sses.ch 11
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