Zum Rückliefertarif für Strom aus Photovoltaikanlagen - VESE

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Zum Rückliefertarif für Strom aus Photovoltaikanlagen - VESE
VESE - Verband unabhängiger Energieerzeuger, eine Fachgruppe der SSES
Aarbergergasse 21, 3011 Bern, www.vese.ch, Tel. 031 371 80 00, E-Mail info@vese.ch

Informationsbroschüre

Zum Rückliefertarif für
Strom aus Photovoltaikan-
lagen

Bild: Schweizer Solarpreis 2020
Kurzbeschrieb                                     Inhalt
Besitzer*innen von Photovoltaikanlagen er-        Abkürzungsverzeichnis.................................... 1
halten für den Strom, welchen sie ins Netz        Rechtliche Aspekte ..................................... 2
einspeisen, einen gewissen Tarif pro Kilowatt-
stunde vergütet. Dieser Tarif ist je nach Ener-   Energierelevante Gesetze und
gieversorgungsunternehmen (EVU) sehr un-          Verordnungen .................................................. 2
terschiedlich und reichte 2020 beispielsweise     Eigentums- formen der
von weniger als 4 bis zu 23 Rappen pro Kilo-      Energieversorgungsunternehmen ................. 3
wattstunde (siehe www.pvtarif.ch). Die gros-
                                                  Strom: Netz, Preise und Märkte ................ 4
sen Unterschiede lassen vermuten, dass es
auch ein politischer Entscheid ist, wie hoch      Das Stromnetz .................................................. 4
die Vergütung ausfällt. Politische Entscheide     Der Strompreis ................................................. 4
können durch aktive Bürger*innen beein-
                                                  Strommärkte ..................................................... 5
flusst werden. Doch das Energiewesen ist
kompliziert: Wie werden die Rückliefertarife      Herkunftsnachweise ........................................ 5
festgelegt? Welche Gesetze gelten auf wel-        Vergütung der Energie aus PV-Anlagen .... 6
cher Ebene? Welche Faktoren beeinflussen
die Höhe des Vergütungspreises? Warum             Komponente 1: Die physische Energie ......... 6
setzt sich die SSES-Fachgruppe VESE für einen     Komponente 2: Der Herkunftsnachweis ...... 6
höheren Rückliefertarif ein? Diese Informati-
                                                  Mögliche Gründe für die
onsbroschüre gibt eine Einführung und einen
                                                  unterschiedlichen Höhen der
Überblick zu diesen wichtigen Fragen.
                                                  Rückliefertarife ........................................... 7

Das Dokument soll Personen, welche sich           Physischer Teil: Bezugs- oder Marktpreis? .. 7
neu in das Themengebiet einarbeiten, eine         Herkunftsnachweis .......................................... 7
erste Übersicht bieten. Dabei können je nach
                                                  Keine Unterscheidung zwischen physischem
Wissensstand und Interesse auch nur ein-
                                                  Strom und Herkunftsnachweis ...................... 8
zelne Kapitel gelesen werden.
                                                  Freiwillige höhere Vergütung überhaupt
                                                  möglich?............................................................. 8
                                                  Zusammenhang zwischen
                                                  Investitionsentscheidung und der Höhe
                                                  des Rückliefertarifs .................................... 9
                                                  Unsicherheiten für Solaranlagenbesitzer*-
                                                  innen .................................................................. 9
                                                  Schwankende Preise und
                                                  Investitionsentscheidungen............................ 9
                                                  Was kann ich tun? .................................... 10
                                                  Handlungsfelder ............................................. 10

                                                  Abkürzungsverzeichnis
                                                  EVU           Energieversorgungsunternehmen
                                                  HKN         Herkunftsnachweis

                                                                                                                          1
Rechtliche Aspekte
                                                  Auf Kantonsebene sieht die Lage anders aus:
              Energierelevante                    Mit 26 Kantonen gibt es natürlich auch 26
                                                  verschiedene Lösungen. Der grösste Kompe-
              Gesetze und                         tenzbereich der Kantone in Energiefragen
              Verordnungen                        liegt im Bereich der Gebäude. Die Höhe der
Das föderalistische System der Schweiz be-        Rückliefertarife wird in der kantonalen Ge-
steht aus dem Bund, 26 Kantonen und unzäh-        setzgebung meist nicht weiter ausgeführt
ligen Gemeinden. Der Bund mit den entspre-        (ausser im Kanton Basel-Stadt). Dennoch sind
chenden Gesetzen ist das übergeordnete Or-        die Energieversorgungsunternehmen nicht
gan. Darunter folgen die Kantone und              unabhängig von den Kantonen, da diese den
schlussendlich die Gemeinden. Es gilt das so-     Netzbetreibern Konzessionen (Bewilligun-
genannte Subsidiaritätsprinzip: Die Kantone       gen) zum Betrieb des Stromnetzes erteilen.
regeln jene Bereiche, welche der Bund nicht       Vielfach sind die Kantone die Besitzer der
abschliessend regelt, respektive führen die       EVU. So besteht in gewissen Fällen ein kanto-
Bestimmungen des Bundes aus. Das gleiche          nales Gesetz, in welchem die Beziehung zum
gilt für die Gemeinden in Bezug auf die Kan-      EVU geregelt wird (zum Beispiel das EKZ-Ge-
tone.                                             setz im Kanton Zürich).

Auf Bundesebene bildet die Energiestrate-         Auf der Gemeindeebene gibt es im Energie-
gie einen zentralen Pfeiler. Die Energiestrate-   bereich oft keine eigenen Gesetze. Allerdings
gie 2050 wurde vom Bundesrat als Reaktion         gibt es an manchen Orten spezifische Regle-
auf die Atomreaktorkatastrophe Fukushima          mente (verbindliche Vorgaben) und Verord-
und dem damit verbundenen Entschluss, aus         nungen zur Förderung von erneuerbaren
der Atomenergie auszusteigen, erarbeitet.         Energien. In einigen Gemeinden sind die
Auf Grundlage dieser Strategie wurde 2015         Bestimmungen auch im Baureglement aus-
das nationale Energiegesetz angepasst, wel-       geführt.
ches 2018 in Kraft trat. Darin sind beispiels-
weise Ziele und Richtwerte enthalten, wie viel    Die Gesetze und Verordnungen sind öffent-
Energie bis 2035 aus erneuerbaren Quellen         lich einsehbar. Man findet diese meistens re-
stammen soll. Ebenfalls geregelt ist, dass        lativ schnell mittels einer Stichwortsuche auf
Netzbetreiber den Strom aus erneuerbaren          einer Suchmaschine.
Energien abnehmen müssen und nach wel-
chen Grundsätzen sich die Vergütung richten                     • Energiestrategie
soll. Ausserdem sind darin Bestimmungen zu                      • Energiegesetz und -verordnung
                                                                • Stromversorgungsgesetz und
den Förderinstrumenten (Einmalvergütung                          -verordnung
                                                      Bund
und kostenorientierte Einspeisevergütung),                      • Energieförderverordnung
sowie zum Recht auf Eigenverbrauch und
zum Zusammenschluss zum Eigenverbrauch                          • Energiegesetz und -verordnung
(ZEV) enthalten.                                                • Ev. Energiestrategie
                                                                • Ev. Gesetze für kantonale
Die nationale Energieverordnung konkreti-            Kanton
                                                                 Energieversorgungsunternehmen
siert die Bestimmungen des Energiegesetzes
und kann vom Bundesrat geändert werden,
                                                            • Baureglement
während das Energiegesetz und die Energie-                  • Ev. Energiestrategie oder -planung
strategie dem fakultativen Referendum un-
                                                   Gemeinde • Ev. Reglement zur Förderung
terliegen. Damit muss das Gesetz, sofern das                 erneuerbarer Energien
Referendum zustande kommt, durch das
Volk bestätigt oder abgelehnt werden. Wei-
                                                  Übersicht über die Strategien, Gesetze und Verordnungen auf
tere wichtige Bestimmungen sind die Ener-         den verschiedenen Ebenen. Achtung: Situation unterscheidet
gieförderverordnung, das Stromversor-             sich je nach Kanton und Gemeinde erheblich!

gungsgesetz und die dazugehörige Verord-
nung.

                                                                                                           2
Eigentums-                          Öffentlich-Rechtliche Körperschaften
              formen der Ener-                    Viele EVU sind der Gemeinde oder der Stadt
                                                  direkt angegliedert. Das heisst, dass eine Ab-
              gieversorgungs-                     teilung der Gemeinde für die Energieversor-
              unternehmen                         gung zuständig ist. Hier befindet der Gemein-
In der Schweiz gibt es rund 600 Energiever-       derat über die Preise. Allerdings werden die
sorgungsunternehmen. Diese unterscheiden          Preise oft von der Administration kalkuliert
sich nicht nur erheblich in der Grösse der Ver-   und in den dafür verantwortlichen techni-
sorgungsgebiete und der Strompreise, son-         schen Kommissionen vorberaten. Auch diese
dern auch in der Eigentumsform. Je nach Be-       sogenannten Gemeinde- oder Stadtwerke
sitzverhältnis gibt es andere Möglichkeiten,      können im Besitz mehrerer Gemeinden sein.
wie politisch auf die Höhe der Rückliefertarife
Einfluss genommen werden kann.                    Genossenschaften
                                                  Eine dritte Eigentumsform bildet die Genos-
Aktiengesellschaften                              senschaften. Diese sind meist von der Ge-
Etwa jedes fünfte Energieversorgungsunter-        meinde unabhängig. Mitbestimmen kann,
nehmen ist eine Aktiengesellschaft. Diese         wer Mitglied der Genossenschaft ist. Wer Mit-
sind meistens im Besitz einer oder mehrerer       glied werden kann, ist in den Statuten gere-
Gemeinden oder Kantonen. Einige ganz gros-        gelt. So braucht es beispielsweise mancher-
sen sind an der Börse kotiert (zum Beispiel       orts Grundstückbesitz in der entsprechenden
die BKW oder Romande Energie) und haben           Gemeinde. Die Preise werden je nach Genos-
somit einen Anteil an privaten Aktionär*in-       senschaft vom Vorstand oder der Versamm-
nen. Die Gemeinden und/oder Kantone kön-
                                                  lung festgelegt.
nen über die sogenannte Eignerstrategie
oder gar über das für das EVU aufgestellte                         Preis-              Gewinn
Gesetz Einfluss auf die Geschäfte nehmen.                          festlegung
Zudem haben Vertreter*innen der Gemeinde
                                                   Aktienge-       Verwaltungs-        Pflicht, wenn
und/oder Kantone oft Einsitz in den Verwal-
                                                   sellschaf-      rat                 nichts anderes
tungsrat, welcher die Energiepreise und
                                                   ten                                 geregelt
Rückliefertarife festlegt. Je mehr verschie-
dene Eigentümer*innen ein EVU hat, desto           Öffent-         Gemeinde-           Erwartung (teil-
schwieriger wird es natürlich, dass die einzel-    lich-           oder Stadtrat,      weise geregelt)
nen Gemeinden einen Einfluss auf die Preise        rechtliche      vorberatende        für Gemeinde-
ausüben können. Die Aktienmehrheit liegt al-       Körper-         Kommissio-          kasse und Inves-
lerdings oftmals bei den Kantonen oder Ge-         schaften        nen                 titionen
meinden, damit stellen sie allerdings nicht
                                                   Genos-          Vorstand oder       Erwartung, ein
automatisch die Mehrheit im Verwaltungsrat.
                                                   senschaf-       Versammlung         Anteil wird meist
Aktiengesellschaften sind im Prinzip zur "Ge-
                                                   ten                                 an Genossen-
winnstrebigkeit" verpflichtet. Das heisst,
                                                                                       schafter*innen
dass sie auf einen möglichen Gewinn nicht
                                                                                       zurückverteilt
verzichten dürfen, ausser wenn alle Aktio-
när*innen damit einverstanden sind oder           Übersicht über die Eigentumsformen von EVU.

falls es so in den Statuten vorgesehen ist. Sie
können aber die Gewinnverwendung festle-
gen, so könnte beispielsweise ein Teil des
Gewinns für die Sicherung eines minimalen
Rückliefertarifs eingesetzt werden.

                                                                                                           3
Strom: Netz, Preise und Märkte
                    Das Stromnetz
                 Das Stromnetz in der Schweiz besteht aus sieben Ebenen. Vier verschiedene Ebe-
                 nen leiten den Strom mit jeweils einer anderen Spannung weiter. Dazwischen gibt
                 es drei verschiedene Ebenen, welche den Strom in eine andere Spannung umwan-
deln. Die Ebenen sind vergleichbar mit dem Strassenverkehrsnetz: Je tiefer die Ebene, desto breiter
die Fahrspur. Netzebene eins hat die höchste Spannung und verbindet das Schweizer Stromnetz
mit dem Ausland, analog zu den Autobahnen. Die Atomkraftwerke und die grossen Wasserkraft-
werke speisen den Strom auf dieser Ebene ein. Dieses sogenannte Übertragungsnetz wird vom
nationalen Übertragungsnetzbetreiber Swissgrid betrieben. Der Strom aus PV-Anlagen wird meis-
tens auf Netzebene sieben, also jene mit der tiefsten Spannung und vergleichbar mit einer Quar-
tierstrasse, eingespeist. Sie ist regional verankert und meist im Besitz des lokalen Netzbetreibers.
Bei grösseren PV-Anlagen wird der Strom auf Netzebene fünf eingespeist. Idealerweise wird der
Strom aus der PV-Anlage in der Nähe der Produzierenden, das heisst auf Netzebene 7, direkt wie-
der verbraucht. Die Energie muss daher oft nicht auf eine andere Netzebene transformiert und
durch die Umwandlung kein Energieverlust in Kauf genommen werden. Auch fallen dadurch weni-
ger Netzkosten an, weil die tieferen Ebenen nicht genutzt werden.

Übersicht über die verschiedenen Netzebenen.                             Quelle: Swissgrid (Stand: 15.06.2021).

Der Strompreis                                       kleinsten Teil die Abgaben an die Gemeinde,
                                                     den Bund und an die Systemdienstleistungen
Den Strompreis, welchen die Konsument*in-            von Swissgrid. Bei den Abgaben an die Ge-
nen zahlen, setzt sich aus den drei Kompo-           meinde handelt es sich meistens um Konzes-
nenten Netznutzung, Energie und Abgaben              sionsabgaben - also eine Art Miete für die auf
zusammen.                                            Grund der Gemeinde befindlichen Infrastruk-
Vergleicht man die Strompreise eines typi-           tur (z.B. Leitungen) - welche in die Gemeinde-
schen Haushalts miteinander, macht die               finanzen fliessen und manchmal für die Un-
Netznutzung im Schnitt die Hälfte der Ener-          terstützung der erneuerbaren Energien ein-
giekosten aus. Mit diesem Beitrag wird die           gesetzt werden. Die Abgabe an den Bund be-
Netzinfrastruktur finanziert. Da es sich bei         trägt 2.3 Rappen pro Kilowattstunde. Damit
den Netzen um ein natürliches Monopol han-           werden die verschiedenen Förderpro-
delt, also zwei parallele Leitungen von ver-         gramme für die erneuerbaren Energien, wie
schiedenen Anbietern keinen Sinn machen,             zum Beispiel die Einmalvergütung für PV-An-
ist der Bereich stark reguliert. Der Bund be-        lagen, finanziert. Mit den Systemdienstleis-
stimmt, wie gross die Gewinnmarge (der so-           tungen (SDL) erfolgt eine Entschädigung an
genannte WACC) sein darf.                            Swissgrid, welche dafür verantwortlich ist,
Den zweitgrössten Teil des Strompreises              dass sich Energieproduktion und -verbrauch
macht die eigentliche Energie aus, den               in einem ständigen Gleichgewicht befinden.

                                                                                                             4
auch das Wetter eine Rolle, weil je nach Wet-
                                                              terlage mehr oder weniger Strom produziert
    3%       12%                        Netznutzung           wird. Die lokalen EVU können den Strom frei
                                                              auf dem Markt einkaufen oder mit einem
                                        Energie
                          49%                                 grösseren EVU einen Bezugsvertrag ab-
                                        Abgabe an die         schliessen.
       36%                              Gemeinde              Vereinfacht gesagt gibt es zwei Kategorien
                                        Abgabe an den
                                        Bund                  von Strommärkten: In ersterem wird die phy-
                                                              sische Energie, also die blosse Energie gehan-
                                                              delt. In zweiterem werden die Herkunfts-
Zusammensetzung des Energiepreises in der Schweiz.            nachweise (siehe nächstes Kapitel) vermark-
Datenbasis: ElCom Rohdaten, Mittelwert Verbrauchsprofil H4,   tet. Es handelt sich dabei im Vergleich zum
Standardprodukt (Stand: 01.04.2021)
                                                              physischen Strommarkt um einen künstlich
                                                              geschaffenen Markt analog zum Europäi-
Die obenstehende Grafik zeigt den durch-
                                                              schen Emissionshandelssystem.
schnittlichen Anteil der verschiedenen Kom-
ponenten am gesamten Strompreis für eine
5-Zimmerwohnung mit Elektroherd und                           Herkunftsnachweise
Tumbler (sogenanntes Verbrauchprofil H4).                     Strom bleibt Strom – egal aus welcher Quelle
                                                              er erzeugt wurde. Physikalisch ist die er-
Schweizweit unterscheiden sich die Strom-                     zeugte Energie aus Photovoltaikanlagen so-
preise erheblich. Sie reichen von 8.5 Rp/kWh                  mit von jener aus Atomkraftwerken nicht zu
bis 27 Rp/kWh (inkl. Energie- und Netznut-                    unterscheiden. Um dennoch die Herkunft
zungskosten, sowie Abgaben) für das Ver-                      des an die Endverbraucher*innen gelieferten
brauchsprofil H4. Tendenziell sind die Preise                 Stroms deklarieren zu können, hat der Bund
in den Kantonen Bern und Jura höher, in vie-                  das System der Herkunftsnachweise (HKN)
len Kantonen der West- und Ostschweiz tie-                    eingeführt. Diese werden automatisch pro
fer. Übersichtliche Vergleiche der Strom-                     erzeugter Kilowattstunde Strom ausgestellt.
preise gibt es unter                                          Herkunftsnachweise werden an einer eige-
www.strompreis.elcom.admin.ch oder                            nen Börse gehandelt, entsprechen aber im-
www.vese.ch/pvtarif.                                          mer derselben Menge produzierten Stroms.
                                                              Ziel und Zweck der HKN ist es, den ökologi-
                     Strommärkte                              schen Mehrwert von Strom fassbar zu ma-
                                                              chen und damit eine Möglichkeit zu bieten,
                 Allgemein kann man sich den
                                                              diese Energie auf dem freien Markt und mit
                 Strommarkt ähnlich wie den
                                                              dem entsprechenden Mehrwert zu handeln.
                 Getreide- oder Rohstoffhan-
                                                              Die Preise für die HKN sind im Moment sehr
del vorstellen. Es gilt dabei das Prinzip des
                                                              tief und liegen in einer Spannweite von 0.1
Angebots und der Nachfrage. Wird also viel
                                                              Rp/kWh für norwegischen Wasserstrom bis
Strom auf dem Markt angeboten, aber gleich-
                                                              zu ca. 2 Rp/kWh für lokalen Solarstrom.
zeitig nicht mehr nachgefragt, sinken die
Preise tendenziell. So spielt beispielsweise

                                                                                                          5
Vergütung der Energie aus PV-Anlagen
                   Komponente 1:                           bis 2022 die Regelung, dass die EVU die Ge-
                                                           stehungskosten der Elektrizität aus erneuer-
                   Die physische                           baren Energien sowohl aus eigenen Anlagen
                   Energie                                 als auch aus denen von Dritten vollumfäng-
                So wie es zwei Märkte für die              lich in die Grundversorgung mit einrechnen
verschiedenen Komponenten des Stromprei-                   dürfen. Dies erlaubt den EVU somit, Vergü-
ses gibt, gibt es logischerweise auch zwei                 tungskosten von bis zu 10.96 Rp/kWh2 für PV-
Komponenten, mit welchen der Strom aus                     Anlagen unter 100 kWp vollständig an die ge-
PV-Anlagen vergütet wird.                                  bundenen Kunden (d.h. Kunden mit einem
                                                           Jahresverbrauch von weniger als 100 MWh)
Das lokale Energieversorgungunternehmen                    weiter zu verrechnen. Diese Maximalkosten
ist verpflichtet, den physischen Strom aus PV-             beinhalten auch den HKN. Das heisst, dass
Anlagen bis zu einer Leistung von 3 MW ab-                 die EVU bis zu dieser Grenze weder auf einen
zunehmen und zu vergüten. Massgebend für                   möglichen Gewinn verzichten, noch teurere
die Höhe der Vergütung ist der Artikel 15 des              Spezialprodukte mit Sonnenstrom separat
Energiegesetzes auf Bundesebene. Demnach                   vermarkten müssen. Für PV-Anlagen über
richtet sich die Vergütung – sofern sich die               100 kWp dürfen nur maximal 7.2 Rp/kWh an
Parteien nicht anders einigen können – nach                die gebundenen Kunden weiterverrechnet
den "vermiedenen Kosten des Energieversor-                 werden. Es wird zurzeit davon ausgegangen,
gers für die Beschaffung gleichwertiger Elekt-             dass diese Bestimmung über 2022 hinaus be-
rizität". Die dazugehörige Energieverordnung               stehen bleibt.
(Artikel 12) konkretisiert, was mit dieser For-
mulierung gemeint ist. Demnach sind für die                Komponente 2: Der
Festlegung des Tarifs die Beschaffungskosten               Herkunftsnachweis
bei Dritten und die Gestehungskosten1 der ei-
genen Produktionsanlagen entscheidend.                     Anders als bei der physischen Energie sind
Mit der Beschaffungskosten Dritter ist die                 die lokalen EVU nicht verpflichtet, den HKN
Höhe gemeint, mit welcher der restliche                    der PV-Stromproduzent*innen abzunehmen
Strom auf dem Markt eingekauft wird. Die                   und zu vergüten. Allerdings haben sich in den
Gestehungskosten der eigenen Anlagen bein-                 letzten Jahren immer mehr EVU entschieden,
halten, dass die Kosten dieser Energie einge-              den HKN zu vergüten. Eine Übersicht, wo die
rechnet werden müssen.                                     HKN grundsätzlich durch das lokale Werk ab-
Gemäss dem Stromversorgungsgesetz und                      genommen werden, findet sich auf
-verordnung (Artikel 6 Absatz 5bis) gilt zudem             www.pvtarif.ch.

1                                                          2
  Mit den Gestehungskosten können die verschiedenen          Vgl. Stromversorgungsverordnung Art. 4 Abs. 3 lit. a
Energieerzeugungstechnologien miteinander verglichen       und Art. 4a Abs. 1 lit. a ziff. 3.
werden. Für die Berechnung sind die Kapital-, Betriebs-,
Wartungs- und Entsorgungskosten massgebend. Eben-
falls wichtig sind Fördervergütungen, Lebenszeit der
Technologie und der Abzinsungssatz.

                                                                                                               6
Mögliche Gründe für die unterschiedlichen
Höhen der Rückliefertarife
Die rechtlichen Grundlagen im Energiegesetz       Andere ziehen den sogenannten Referenz-
und der dazugehörigen Verordnung legen die        marktpreis des Bundesamts für Energie (BFE)
Leitplanken der Vergütung fest. Leider ist die    zu. Dieser widerspiegelt den durchschnittli-
Formulierungen nicht sehr klar. Ein Diskussi-     chen Preis, mit welchem Solarstrom kurzfris-
onspunkt besteht darin, was unter gleichwer-      tig an der Börse (Spotmarktpreis) gehandelt
tiger Elektrizität zu verstehen ist, und ob der   wird und somit nicht den Preis, zu welchen
Energieversorger, der seine Energie meist im      die EVU ihren Strom tatsächlich produzieren
Voraus einkauft oder selbst herstellt, über-      oder einkaufen. Die Gestaltung der Vergütun-
haupt Kosten vermeidet.                           gen nach diesem Schema ist aus Sicht von
                                                  VESE und der SSES weder förderlich noch fair.
In der Praxis zeigt sich, dass sich die Preise    Wiederum eine andere Gruppe von EVU be-
von EVU zu EVU stark unterscheiden. Wie be-       zahlt für den physischen Teil des Tarifs jenen
reits eingangs erwähnt, reichte die Vergütung     Preis, mit welchem sie die Energie selbst ein-
2020 für eine 20 kWp-Anlage von weniger als       kaufen.
4 bis zu 23 Rappen pro Kilowattstunde. Für
grössere Anlagen, insbesondere über 100           Die Eidgenössischen Elektrizitätskommission
kWp, sind die Vergütungen meistens tiefer.        ElCom, die unabhängige staatliche Regulie-
Zudem sind diese Vergütungen oftmals              rungsbehörde, hat durch eine Verfügung im
schwer nachzuvollziehen, weil sie zwischen        Mai 2021 für einen Teil Rechtssicherheit ge-
dem Energieversorgungsunternehmen und             schaffen. Demnach müssen bei der Berech-
dem Solarstromproduzenten ausgehandelt            nung der Rückliefertarife die Gestehungskos-
und nicht veröffentlicht werden. Es ist durch-    ten eingerechnet werden und es dürfen nicht
aus möglich, dass sich die Vergütungen für im     nur die Einkaufskosten für Graustrom vergü-
gleichen Versorgungsgebiet unterscheiden.         tet werden.

Das Energiegesetz legt nur die minimale Ver-      Herkunftsnachweis
gütung fest, wenn sich die Vertragsparteien
nicht einig werden. Nach welchen Grundsät-        Wie bereits erwähnt, muss der HKN vom EVU
zen die Preise in den jeweiligen EVU schluss-     nicht abgenommen werden. Jene, welche es
endlich tatsächlich festgelegt werden, ist im     dennoch tun, verwenden wiederum unter-
Einzelfall oft schwer festzustellen. Dennoch      schiedliche Berechnungsgrundlagen.
gibt es verschiedene Modelle. Eine Auswahl        Einige EVU nutzen die HKN, um ein Solars-
davon wird nachfolgend vorgestellt.               tromprodukt zu speisen. Der HKN wird also
                                                  durch Stromkund*innen finanziert, welche
                                                  ein Sonnenstromprodukt beziehen. Die Ver-
Physischer Teil: Bezugs-                          gütung richtet sich in diesem Fall danach, wie
oder Marktpreis?                                  sich das Produkt verkauft. Je mehr Sonnen-
Für den physischen Teil sieht das Energiege-      stromkund*innen es gibt, desto höher kann
setz und die Verordnung vor, dass die Tarife      auch die Vergütung ausfallen (Prinzip des An-
mindestens nach den Bezugskosten bei Drit-        gebots und der Nachfrage). Oft reichen die
ten und den Gestehungskosten der eigenen          Einnahmen aus den Solarstromprodukten al-
Anlagen festgelegt werden. Was unter diesen       lerdings nicht aus, um einen höheren Her-
Bezugskosten verstanden wird, wird je nach        kunftsnachweis zu finanzieren.
EVU anders interpretiert. Einige vergüten bei-    Problematisch ist, dass die Vergütung in vie-
spielsweise jenen Preis, den die Produ-           len Fällen nach wie vor zu niedrig ausfällt und
zent*innen für den Stromeinkauf zahlen (1:1       nicht selten gleichzeitig die Vergütung des
Preis).                                           physischen Stroms gesenkt wird. Das führt
                                                  dazu, dass viele Stromproduzierende am

                                                                                               7
Schluss noch weniger Geld für ihren Strom        Freiwillige höhere Vergü-
erhalten. So hat beispielsweise die EKZ bis
Ende 2020 ohne HKN 7,3 Rappen vergütet,
                                                 tung überhaupt möglich?
2021 zwar gleich viel, aber inklusive Her-       Ein anderes Thema ist die Frage, ob die Netz-
kunftsnachweis. Dies entspricht eigentlich ei-   betreiber*innen überhaupt "freiwillig" eine
ner Senkung. Zwar kann der HKN auch an ei-       höhere Vergütung als das im Energiegesetz
ner Börse selbst verkauft werden, allerdings     beschriebene Minimum bezahlen dürfen.
ist dies aufwändig und die Preise sind im Mo-    Dies ist in der Vergangenheit teilweise von
ment sehr tief.                                  der Elcom bestritten worden, denn die Ener-
                                                 gieversorger sind gemäss Stromversorgungs-
Andere EVU brauchen für ihre Ökostrompro-        gesetz dazu verpflichtet, "kostenoptimiert" zu
dukte nicht lokale, sondern europäische Her-     agieren. In der Praxis zeigt es sich aber, dass
kunftsnachweise. Dies ist möglich, weil die      einzelne EVUs schon seit vielen Jahren hohe
Schweiz am europäischen Markt angehängt          Vergütungen ausrichten, ohne dass dies
ist. Die Nachweise für Ökostrom, zum Bei-        rechtlich angefochten worden wäre. Dank
spiel aus Wasserkraft, sind aus Europa meist     den neuen Artikeln 4 und 4a in der Stromver-
äusserst günstig zu kaufen. Statt die lokale     sorgungsverordnung können Vergütungen
Unterstützung von        Sonnenstromprodu-       nun auch bis zu 10.96 Rp sogar direkt auf die
zent*innen werden so grosse Projekte sowie       gebundenen Kunden überwälzt werden.
Wertschöpfung im Ausland finanziert.             Auch spielt es in manchen Fällen eine wich-
                                                 tige Rolle, dass die EVU Gewinn machen soll-
Keine Unterscheidung                             ten. Bei Aktiengesellschaften ist dies, wie be-
                                                 reits erwähnt, eine Pflicht. Auch bei den an-
zwischen physischem                              deren Eigentumsformen besteht oft die Er-
Strom und Herkunfts-                             wartung, dass Gewinn gemacht wird. Die Aus-
nachweis                                         zahlung einer Gewinnbeteiligung oder Divi-
                                                 dende sind für einige Gemeinden und Kanto-
Manche EVU machen keinen Unterschied             nen eine wichtige Einnahmequelle. Da ein hö-
zwischen dem HKN und dem physischen              herer Rückliefertarif aber in einigen Fällen auf
Strom. Sie teilen den Photovoltaikanlagenbe-     den Gewinn drücken könnte, sehen viele EVU
sitzer*innen lediglich mit, dass die Vergütung   davon ab.
inklusive HKN ist.

                                                                                               8
Zusammenhang zwischen Investitionsent-
scheidung und der Höhe des Rückliefertarifs
Unsicherheiten für                                       erfolglosen Recherche beschäftigen sich
                                                         deshalb nicht weiter mit den schwierigen
Solaranlagenbesitzer*-                                   Fragen zum ZEV. Dennoch sind sie ent-
innen                                                    täuscht, dass sich ihre Investition nicht so
                                                         schnell rechnet, wie gedacht. Auch haben sie
Für die Solaranlagenbesitzer*innen gibt es in            Angst, dass sich ihre Investition nie amorti-
Bezug auf den Rückliefertarif erhebliche Un-             sieren wird.
sicherheiten, wie das nachfolgende Beispiel              Am nächsten Familienfest spricht Mutter
zeigt:                                                   Anna mit ihrem Cousin Daniel. Dieser über-
                                                         legt sich ebenfalls, eine Solaranlage zu
                                                         bauen. Obwohl Anna grundsätzlich von der
   Familie Müller ist frustriert. Ihr Ärger ist un-      Solarenergie überzeugt ist, rät sie Daniel
   schwer nachzuvollziehen: Vor rund fünf Jah-           dennoch zur Vorsicht: Die Situation mit den
   ren hat sie auf ihrem Dach eine PV-Anlage             Rückliefertarifen sei zu unsicher.
   installiert. Gemäss den Berechnungen der
   Energieberaterin hätte die Anlage innerhalb
   von 17 Jahren amortisiert sein sollen.             Diese Änderung der Preise bekommen viele
   Seit der Installation der Anlage senkte das        Personen mit, welche vor einigen Jahren in
   für sie zuständige Energieversorgungsunter-        eine eigene PV-Anlage investiert haben. Die
   nehmen jedoch kontinuierlich den Vergü-
                                                      Vergütung einer 10 kWp PV-Anlage betrug im
   tungstarif. Erhielt die Familie am Anfang
                                                      Jahr 2015 rund 10.9 Rp/kWh. Die Spannweite
   noch 11 Rappen pro Kilowattstunde, sind es
   heute nur noch 7 Rappen. Damit dauert es           lag damals allerdings zwischen weniger als 5
   nun fünf Jahre länger, bis die Anlage amorti-      Rappen bis zu mehr als 20 Rappen. Heute
   siert ist.                                         liegt der Tarif im Mittelwert bei 9.1 Rp/kWh,
   Dass die Vergütung so schnell gesunken ist,        der Preis bewegt sich in einem Bereich zwi-
   kann Familie Müller nicht nachvollziehen.          schen 7-13 Rappen.
   Sie informiert sich deshalb beim lokalen
   Energieversorgungsunternehmen über die
   Gründe. Ihnen wird erklärt, dass die Energie-      Schwankende Preise und
   einkaufspreise in den letzten Jahren stark         Investitionsentscheidun-
   gesunken seien. Entsprechend hätte auch
   der Preis für die Vergütung der PV-Energie
                                                      gen
   nach unten angepasst werden müssen. Das            Nicht nur für Personen, welche bereits eine
   EVU rät der Familie zur Eigenverbrauchsop-         Solaranlage besitzen, spielt die Höhe des
   timierung und zu einem Zusammenschluss             Rückliefertarifs eine wichtige Rolle: Auch für
   zum Eigenverbrauch (ZEV), damit die Anlage         Personen, welche neu eine PV-Anlage bauen
   dennoch rasch amortisiert werden kann.             möchten, spielt die Vergütung eine Rolle im
   Familie Müller nimmt die Ratschläge dan-           Entscheidungsprozess. Wie hoch die Vergü-
   kend entgegen und überprüft, wie sie den Ei-       tung ausfällt, entscheidet darüber, wie
   genverbrauch optimieren kann. Schnell              schnell die Anlage amortisiert ist und letzt-
   stellt sich allerdings heraus, dass sie bereits    endlich, ob in eine Anlage investiert wird oder
   vieles machen, was den eigenen Verbrauch           nicht. Da aber nicht vorausgesagt werden
   zur richtigen Tageszeit erhöht. Nun schwirrt       kann, wie sich die Preise in der Zukunft ent-
   das Wort ZEV als einzige Möglichkeit in ihren      wickeln werden, ist dies ein unbekannter
   Gedanken. Doch wie sollten sie mit der Pla-        Punkt in der Kosten-Nutzen-Rechnung.
   nung zu einem ZEV beginnen? Wer würde              Damit sind die PV-Stromproduzent*innen
   sich ihrer Verbrauchsgemeinschaft an-              dem schwankenden Marktpreis ausgeliefert,
   schliessen? Was würde das Unterfangen              ohne diesen selbst beeinflussen zu können.
   kosten? Beide Elternteile haben viel um die        Das Risiko liegt dadurch also bei den Perso-
   Ohren. Neben ihren beiden Arbeitsstellen           nengruppen, welche den grössten Beitrag an
   sollen auch die Kinder nicht zu kurz kom-          die Energiewende leisten könnten, nämlich
   men. Nach einer ersten kurzen und                  bei den Bürger*innen.

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Was kann ich tun?
Auch wenn sich die Berechnungsgrundlagen              -    einem Brief an die Entscheidungs-
in den verschiedenen EVU unterscheiden: Ei-                träger*innen
nen tiefen und schwankenden Rückliefertarif            - durch eine Initiative
müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Die                Vorlagen finden Sie auf der Website
Preise werden nämlich in den meisten Fällen            www.pvpolitik.ch und in diesem Werk-
von einem mehr oder weniger demokrati-                 zeugkasten. Wir unterstützen Sie gerne,
schen Gremium beschlossen: Bei der Aktien-             wenn Sie Fragen haben.
gesellschaft vom Verwaltungsrat, bei Ge-          •   Gehen Sie auf die lokale Exekutive und
meindewerken vom Gemeinderat und bei                  am besten direkt auf die von der Ge-
Genossenschaften vom Vorstand oder der                meinde verantwortliche Person zu und
Versammlung. In den Gemeinden werden die              stellen Sie Ihre Idee vor.
Preise oft von den entsprechenden Kommis-         •   Kontaktieren Sie lokale Parlamentarie-
sionen vorberaten. Ihr Engagement kann viel-          rinnen und Parlamentarier oder werden
fältig sein. Untenstehend finden Sie eine Liste       Sie selber mit einem Antrag an der Ge-
mit möglichen Handlungsoptionen.                      meindeversammlung aktiv. Nutzen Sie
                                                      dazu unsere Mustervorstösse, die dem
Handlungsfelder                                       Werkzeugkasten angehängt sind.
                                                  •   Treten Sie der Schweizerischen Vereini-
•   Vernetzen Sie sich mit Solaranlagenbesi-          gung für Sonnenenergie (SSES) und/oder
    ter*innen in Ihrer Gemeinde: Sie werden           der SSES-Fachgruppe VESE bei: Wir set-
    mit ziemlicher Sicherheit dasselbe Anlie-         zen uns an vorderster Front dafür ein,
    gen haben wie Sie. Mehr Personen ver-             dass die Rückliefertarife kantonal und
    leihen Ihrem Anliegen mehr Gewicht.               gesamtschweizerisch erhöht werden.
    Vergessen Sie nicht: In der Wirtschaft
    wird auch mit Renditen gerechnet, das
    Anliegen der höheren und stabilen Rück-       Haben Sie Fragen? Wir stehen Ihnen gerne
    liefertarife ist daher absolut legitim!       beratend zur Seite: Per Telefon unter
•   Fragen Sie beim Energieversorgungsun-         031 371 80 00 oder per E-Mail unter
    ternehmen nach, wie der Tarif zustande        office@sses.ch oder info@vese.ch.
    kommt.
•   Fordern Sie das Energieversorgungsun-
    ternehmen auf, die Tarife zu erhöhen
    und machen sie konkrete Lösungsvor-
    schläge, wie der höhere Tarif finanziert
    werden kann, beispielsweise mit

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Energie mit Zukunft: machen Sie mit!
Ziel der Schweizerischen Vereinigung für Son-
nenenergie (SSES) und der SSES-Fachgruppe
                                                  Was bringt Ihnen eine Mit-
Verband unabhängiger Energieerzeuger              gliedschaft?
(VESE) ist es, die Solarenergie im umfassen-      •   6 x jährlich die Zeitschrift «Erneuerbare
den Sinne zu fördern und damit die Energie-           Energien» mit aktuellen Informationen
wende voranzutreiben. Während die SSES die        •   Einladungen zu Anlässen durch die Regi-
allgemeine gesellschaftliche Öffentlichkeits-         onalgruppe Ihrer Region
arbeit und Sensibilisierung sowie allgemeine      •   Anspruch auf Beratung und Antworten
Dienstleistungen rund um das Thema Solar-             auf Fragen zur Sonnenenergie
energie wahrnimmt, vertritt VESE die Solars-      •   Mitgliederrabatt oder Anspruch auf div.
tromproduzierenden auf politischer Ebene              Dienstleistungen wie den Solaranlagen-
mit entsprechenden Instrumenten und Akti-             check oder Vermarktung von Herkunfts-
vitäten. Dieser Werkzeugkasten im Rahmen              nachweisen
des Projektes «12-Räppeler» von VESE ent-         •   Sie werden Teil einer Plattform, um sich
standen.                                              mit anderen Energieinteressierten auszu-
                                                      tauschen
SSES und VESE engagieren sich aus der Über-       •   Wir vertreten Ihre Interessen zu Gunsten
zeugung heraus, dass eine 100% erneuer-               passender Rahmenbedingungen für die
bare Energieversorgung für die Schweiz tech-          Solarenergie
nisch machbar und wirtschaftlich sinnvoll ist.    •   Sie profitieren als Firmenmitglied von div.
Mit ihrem aktuellen Internetauftritt, der Zeit-       Vergünstigungen (bspw. Inserate und Po-
schrift «Erneuerbare Energien», Vorträgen             tentialberatungen), werden bei den Akti-
sowie Engagements im politischen und öf-              vitäten und Dienstleistungen der SSES be-
fentlichen Bereich setzt sich die SSES gezielt        sonders berücksichtigt und können Ihr
auch für die Informationsvermittlung ein.             Firmenlogo auf der Webseite der SSES
                                                      platzieren

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 VESE Verband unabhängiger Energieerzeu-          Schweizerische Vereinigung für Sonnenener-
      ger, eine Fachgruppe der SSES,                                  gie,
       Aarbergergasse 21, 3011 Bern                     Aarbergergasse 21, 3011 Bern
     Tel.: 031 371 80 00 info@vese.ch                 Tel.: 031 371 80 00 office@sses.ch
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