Leitfaden Nachhaltige Mobilität in der Praxis - Klima ...
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Leitfaden Nachhaltige Mobilität in der Praxis Jahresprogramm 2021 Ein Programm des Klima- und Energiefonds im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) als Beitrag für klimafreundliche Mobilität in Österreich sowie zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2040 Wien, Juni 2021
Inhalt Vorwort 2 1.0 Das Wichtigste in Kürze 3 2.0 Strategie und Ziele des Programms 4 2.1 Ausgangssituation 4 2.2 Programmziele 4 2.3 Programmspezifische Definition „nachhaltige Mobilitätsformen“ 5 3.0 Themenschwerpunke und -felder der Ausschreibung 6 3.1 Themenschwerpunkt „E-Mobilität in der Praxis“ 6 3.2 Themenschwerpunkt „Transformationsprozesse für nachhaltige Mobilitätslösungen in der Praxis“ 6 3.3 Themenfelder der aktuellen Ausschreibung 7 3.4 Allgemeine Aspekte zur Ausschreibung 8 4.0 Wegweiser zur Ausschreibung 8 4.1 Teilnahmeberechtigte bzw. Zielgruppen 8 4.2 Budget 8 4.3 Grundsätze der Ausschreibung 9 4.4 Unterstützte Maßnahmen 9 4.5 Einreichunterlagen 9 4.6 Anerkennbare Kosten 9 4.7 Verwertungsrechte 10 4.8 Beurteilungskriterien 10 4.9 Rechtsgrundlagen und EU-Konformität 10 5.0 Ablauf 11 6.0 Einreichung und Kontakte 11 Impressum 12 Leitfaden Nachhaltige Mobilität in der Praxis 1
Vorwort Die Gesundheitskrise der letzten Monate hat die Welt auf den Kopf gestellt und auch in Österreich tiefe Spuren hinterlassen. Auch das Mobilitätsverhalten der Österreicher*innen hat sich schlagartig und radikal geändert. Die massiven Einschränkungen im täglichen Leben, in der Arbeitswelt und in der Freizeitgestaltung sind natürlich negativ für Wirtschaft und Gesellschaft, sind aber auch eine Chance die Zukunft nachhaltiger und resilienter zu gestalten. Transformationsprozesse, die ansonsten Jahre, wenn nicht Jahrzehnte benötigen wurden durch die Gesundheitskri- se binnen weniger Monate Realität. Vor allem Teleworking war in dem Ausmaß vor einigen Monaten noch undenkbar, bestimmt nun aber den Arbeitsalltag vieler Österreicher*innen mit dem positiven Nebeneffekt von weniger Treibhausgasemissionen durch den verringerten Pendlerverkehr. Die Bundesregierung setzt weitere wichtige Impulse und unterstützt zum Beispiel massiv den Ankauf von E-Fahr- zeugen. Die ausgelösten Effekte geben Grund zur Hoffnung (seit März 2021 sind erstmals mehr als 50.000 E-PKW in Österreich unterwegs!). Doch weitere Anstrengungen und Transformationsprozesse in anderen Sektoren sind notwendig, um die Klima-Ziele zu erreichen und die Mobilität in Österreich nachhaltiger zu gestalten. Der Klima- und Energiefonds unterstützt dabei mit seinen Programmen und Initiativen dieses Vorhaben. Einerseits durch Programme der Forschung & Innovation, andererseits durch die Unterstützung bei Markteinführung und -durchdringung nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen im Mobilitätsbereich. Das Programm „Nachhaltige Mobilität in der Praxis“ nimmt hier eine „Brückenfunktion“ ein. Durch die unterstützten Projekte wird es gelingen innovative und nachhaltige Mobilitätslösungen schnell und breit in den Markt, in die Anwendung zu bringen. Gelingen soll dies vorrangig durch den Abbau von betriebswirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Barrieren und Hürden. Parallel dazu müssen Bewusstsein und Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung gesteigert werden. Das Ziel ist klar: Saubere und nachhaltige Mobilitätslösungen für Österreich! Ingmar Höbarth Theresia Vogel Leitfaden Nachhaltige Mobilität in der Praxis 2
1.0 Das Wichtigste in Kürze Allgemeines zur Ausschreibung Verfügbares Programmbudget und zulässige Zulässig im Sinne der Ausschreibung sind Projekt Projektvolumina einreichungen im Bereich Personen- und Güterverkehr. Ein Gesamtbudget von 1,0 Mio. Euro steht zur Verfü- Grundsätzlich sind Projekteinreichungen zu allen gung. Eingereicht werden können „kleine“ Projekte Verkehrsmitteln zulässig, solange damit nachweislich (max. 30.000 Euro inkl. USt.) und „große“ Projekte ein positiver Beitrag für eine nachhaltige Mobilitäts (max. 75.000 Euro inkl. USt.), wobei jeweils die aner- wende geleistet wird. kennbaren Kosten als Referenzwert heranzuziehen sind. Generell soll möglichst auf Erfahrungen bereits abge- Beauftragung schlossener, vom Klima- und Energiefonds unterstützter Von der Fachjury vorgeschlagene Projekte und vom Projekte, im Sinne „von der Forschung in den Markt“, Präsidium des Klima- und Energiefonds genehmigte aufgebaut werden. Weiterführende Informationen zu Projekte werden mittels Direktvergaben im Rahmen Projekten und Inhalten finden Sie auf der Website des Bundesvergabegesetzes beauftragt. Die Umset- klimafonds.gv.at unter der Rubrik „Mobilitätswende“1. zung der Beauftragung muss innerhalb eines Jahres nach Übermittlung der Beauftragung erfolgen. Themenschwerpunkte • „E-Mobilität in der Praxis“ Anerkennbare Kosten • Transformationsprozesse für nachhaltige Bei Direktbeauftragungen müssen die anerkennbaren Mobilitätslösungen in der Praxis Kosten in direktem Zusammenhang mit der Leistungs erbringung stehen und werden durch die Fachjury In der aktuellen Ausschreibung können zu folgenden begutachtet. Der Klima- und Energiefonds übernimmt Themenfeldern Projekte innerhalb der Themenschwer- die Kosten dieses Leistungspakets in der Höhe der punkte eingereicht werden oben angeführten Maximalbeträge. Themenfelder Einreichung • Abbau von Hürden und Beschleunigung der Die Einreichung ist über einen Online-Antrag Markteinführung bzw. -durchdringung nachhaltiger auf der Homepage der Abwicklungsstelle Mobilitätslösungen (www.umweltfoerderung.at) innerhalb der • Steigerung von Bewusstsein und Akzeptanz vorgesehenen Fristen hochzuladen. Zur Verfügung in Bezug auf nachhaltige Mobilitätslösungen gestellte Formulare sind darüber hinaus verpflichtend • Unterstützung von Transformationsprozessen als zu verwenden und vollständig auszufüllen. „Game Changer“ für eine beschleunigte Umsetzung nachhaltiger Mobilitätslösungen Einreichung: Donnerstag, 08. Juni 2021 bis Donnerstag, 05. Oktober 2021, 12:00 Uhr Zugelassene Projektwerber*innen Alle Organisationen und Unternehmen, die im Rahmen Einreichung bei: www.klimafonds.gv.at/call/nachhalti- der Ausschreibung zur weiteren Entwicklung nachhalti- ge-mobilitaet-in-der-praxis ger Mobilitätsformen in Österreich beitragen können. 1 www.klimafonds.gv.at/mobilitaetswende/startseite Leitfaden Nachhaltige Mobilität in der Praxis 3
2.0 Strategie und Ziele des Programms 2.1 Ausgangssituation 2.2 Programmziele Der globale Klimawandel ist die aktuell größte Heraus- Die langfristige Vision für den Verkehr der Zukunft ist forderung der Menschheit. Das Klimaabkommen von die „saubere Mobilität“, insbesondere die E-Mobilität in Paris gibt den Weg vor. 195 Staaten haben sich im Kombination mit dem öffentlichen Verkehr und weiteren Dezember 2015 geeinigt, ambitionierte Schritte zur alternativen Mobilitätsformen (Rad- und Fußverkehr). Treibhausgasreduktion zu setzen. Der Sektor Verkehr Dabei spielen intelligente integrierte Mobilitätskonzepte ist weltweit und auch in Österreich von besonderer und eine effiziente Bereitstellung von Energie aus Bedeutung bei der Reduktion der Treibhausgasemissio- erneuerbaren Energieträgern eine wesentliche Rolle. nen. In Österreich zeichnete im Jahr 2018 der Verkehr mit 30 % für einen wesentlichen Anteil am Verbrauch Die Mobilitätswende wird nicht nur einen wesentlichen fossiler Treibstoffe und damit an den CO₂-Emissionen Teil zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen, verantwortlich. Von 1990 bis 2018 wurde ein Anstieg der sondern auch langfristig Arbeitsplätze schaffen bzw. Treibhausgasemissionen um mehr als 74 % verzeichnet. sichern und eine internationale Vorreiterfunktion von Der wirtschaftliche Abschwung 2020/21, ausgelöst Technologie aus Österreich ermöglichen. durch die Gesundheitskrise wird voraussichtlich nur eine kurzfristige positive Auswirkung auf die Treibhaus Das Programm „Nachhaltige Mobilität in der Praxis“ gasbilanz des Verkehrssektors haben. soll ein Treiber und Wegbereiter für eine Verbreitung der Elektromobilität und weiterer nachhaltiger Mobilitätsfor- Die Österreichische Bundesregierung hat daher im men in Österreich sein. Wobei die Mobilitätsformen nicht Regierungsprogramm Maßnahmen definiert, um das Ziel isoliert, sondern im Verbund betrachtet werden sollen, der Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen. Das bedeutet um ein möglichst attraktives Angebot für den Umstieg auch, den Verkehrssektor bis 2040 schrittweise zu von fossil betriebenen Mobilitätsformen zu ermöglichen. dekarbonisieren und damit zukünftig gänzlich ohne fossile Kraftstoffe auszukommen. Im Bereich der Übergeordnetes Ziel des Programms ist, möglichst Antriebstechnologien ist dazu ein Umstieg auf emissi- viele Fahrten von fossil betriebenen Fahrzeugen durch onsfreie Antriebe, insb. Elektrofahrzeuge bzw. Wasser- Fahrten mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen und/ stoff-/Brennstoffzellenfahrzeuge erforderlich. oder anderen nachhaltigen Mobilitätsformen (ÖV, Fuß- und Radverkehr) zu ersetzen, sowie zur Reduktion des Um die im Verkehrssektor notwendige Trendwende Fahrzeugbesitzes beispielsweise durch Sharing Projekte bei den CO₂-Emissionen zu schaffen, bedarf es klarer beizutragen. Die Energie für alle Mobilitätsformen soll Rahmenbedingungen und engagierter Umsetzungs dabei aus erneuerbaren Energieträgern zur Verfügung programme um Verkehr zu vermeiden, Verkehr zu gestellt werden. verlagern und Verkehr zu verbessern und den Anteil des Umweltverbunds (Fuß- und Radverkehr, öffentliche Verkehrsmittel und Shared Mobility) deutlich zu steigern.2 2 Aktuelles Regierungsprogramm Kapitel „Verkehr & Infrastruktur“ Leitfaden Nachhaltige Mobilität in der Praxis 4
Fokus der Ausschreibung Im Programm „Nachhaltige Mobilität in der Praxis“ Für stark forschungsintensive Vorhaben im Mobilitäts- liegt der Programmfokus generell auf dem Abbau von bereich sei auf die Programme „Mobilität der Zukunft“3 Hürden, die den breiten Einsatz von nachhaltigen Mobili- des BMK, sowie auf die Programme „Zero Emission tätslösungen derzeit behindern. Mit der Ausschreibung Mobility“ bzw. „Zero Emission Mobility Implementation“ 2021 sollen verstärkt möglichst überregional bestehende des Klima- und Energiefonds verwiesen. Hürden und Lösungsmöglichkeiten im Bereich nach haltiger Mobilität adressiert werden. Neben dem Themen schwerpunkt „E-Mobilität“ können im Themenschwer- 2.3 Programmspezifische Definition punkt „Game Changer“ auch andere nachhaltige „nachhaltige Mobilitätsformen“ Mobilitätsformen, unterstützt werden, sofern diese Projekte Nachhaltige Mobilitätslösungen zeichnen sich dadurch • aufzeigen, wie im Rahmen der praktischen Projektum- aus, im Betrieb emissionsfrei zu sein („Zero Emission“). setzung bestehende Hürden bewältigt werden können Dies umfasst bei E-Mobilitätlösungen die Verwendung • damit über Pilot- bzw. Pioniercharakter verfügen und von 100 % Strom aus erneuerbaren Energieträgern. • Potential für eine hohe Replizierbarkeit der Projekt Ebenso verhält es sich bei wasserstoffbetriebenen umsetzung in Österreich haben Fahrzeugen, deren Kraftstoff mittels regenerativer Energiequellen erzeugt werden muss. Projektideen, Abgrenzung zu anderen Programmen des BMK die auf fossil betriebene Fahrzeuge fokussieren sind generell von der Ausschreibung ausgeschlossen. Bei Beratungen von Gemeinden und Betrieben im Bei allen Mobilitätslösungen sind die Belange der Rahmen von klimaaktiv mobil identifizierte systemische ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltig- Fragestellungen, Herausforderungen etc. können im keit möglichst über die gesamte Produktlebensdauer Programm „Nachhaltige Mobilität in der Praxis“ einer (Produktion, Nutzung, Wiederverwendung/Recycling/ Lösung zu geführt werden. Dadurch wird es möglich, Entsorgung) in Betracht zu ziehen. Die Mobilitätslösun- replizierbare Lösungen, möglichst für die gesamte gen der Zukunft sollen möglichst emissionsarm, res- Zielgruppe überregional, bereit stellen zu können. sourcenschonend, inklusiv und sozialverträglich der Aus diesem Grund sind vertiefende Koordinierung und österreichischen Bevölkerung zur Verfügung stehen. Wissenstransfer zwischen den Programmen wün- schenswert. Die E-Mobilitätsoffensive 2021 des BMK, in Zusammen- arbeit mit den Automobilimporteuren, Zweiradimporteu- ren sowie dem Sportfachhandel fördert die Beschleuni- gung der Markteinführung der Elektromobilität mit erneuerbaren Energien in Österreich durch zahlreiche Förderangebote. Eventuelle Investitionen für E-Fahrzeuge sowie E-Ladeinfrastruktur sollen primär im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive 2021 unterstützt werden. Diese Förderungen sind direkt über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) zu beantragen. 3 www.mobilitaetderzukunft.at/de Leitfaden Nachhaltige Mobilität in der Praxis 5
3.0 Themenschwerpunke und -felder der Ausschreibung Die Ausschreibung 2021 fokussiert auf die nachfolgenden Subthema: „E-Mobilität & Nutzer*innen“: Themenschwerpunkte und -felder. Zusammenfassend • Projekte zur Erschließung klar definierter sollen eingereichte Projekte in den Themenschwer Zielgruppen (z. B. Pendler*innen) mit möglichst punkten E-Mobilität in der Praxis und Transformations- ähnlichen Nutzerprofilen prozesse für nachhaltige Mobilitätslösungen in der • Projekte die den Markthochlauf in Fahrzeugsegmenten Praxis den Abbau von Hürden initiieren, nachhaltige über den Pkw hinaus unterstützen, also z.B E-Lkw Transformationsprozesse (Game Changer) anstoßen (auch im kombinierten Verkehr) oder E-Nutzfahrzeuge oder Bewusstsein und Akzeptanz innerhalb der (inkl. E-Traktoren) etc. Themenschwerpunkte steigern. • Projekte zur Attraktivierung von touristischen Angeboten Die gegenständliche Ausschreibung setzt dazu die • Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der folgenden beiden Themenschwerpunkte: Nutzer*innenfreundlichkeit und Interoperabilität der Ladeinfrastruktur • Ladestellenlösungen für den städtischen Raum, 3.1 Themenschwerpunkt insbesondere in Wohnsiedlungen – „wo laden Fahr- „E-Mobilität in der Praxis“ zeugbesitzer*innen ohne zugewiesenen Parkraum?“ • Plattformen zur Unterstützung und Motivation von Gesucht werden E-Mobilitätsprojekte, die im Zusammen (auch potentiellen) Nutzer*innen, z.B. nach Vorbild hang mit E-Mobilität dazu beitragen, den Markthochlauf Norwegen mit Elbil4 zu beschleunigen und bestehende Barrieren bei der • Projekte die sich mit sicherheitsrelevanten Aspekten Markteinführung abzubauen. Adressiert werden Projek- der E-Mobilität beschäftigen te, die durch den Technologiewechsel zu einer Effizienz- verbesserung und damit zum Ziel „bestehenden Verkehr verbessern“ beitragen. Die Projekte zur E-Mobilität 3.2 Themenschwerpunkt „Transformations- haben einen klaren Fokus auf nachhaltige E-Mobilitäts- prozesse für nachhaltige Mobilitäts lösungen und erfüllen die allgemeinen Programmziele lösungen in der Praxis“ im Bereich E-Mobilität (v. a. Reduktion von Emissionen durch den Einsatz von Strom aus regenerativen Quellen). Im Fokus des neuen Themenschwerpunkts „Transforma- tionsprozesse für nachhaltige Mobilitätslösungen in der Subthemen im Schwerpunkt 1 „E-Mobilität in der Praxis“ steht die Erprobung von nachhaltigen Mobilitäts- Praxis“ (mögliche Umsetzungsthemen) lösungen in der Praxis, die – vorausgesetzt, die erfolg- reiche Projektumsetzung gelingt – Potential für ein Subthema: „E-Mobilität & Energie“: hohes Maß an Replizierbarkeit in Österreich haben. • Projekte zur Demonstration der Potentiale durch Oft bestehen für klimafreundliche Mobilitätslösungen bidirektionales Laden: Strom aus erneuerbaren Barrieren, die durch einen Transformationsprozess Energiequellen wird im Elektrofahrzeug gespeichert unter Einbindung von Beteiligten bzw. Stakeholdern und kann bei Bedarf wieder abgeben werden um aufgelöst werden können und damit die Umsetzung damit beispielsweise den Strombedarf eines Hauses ermöglichen. Ziel ist es daher solche Prozesse anzu abzudecken. stoßen, auf Basis derer, Lösungen für bestehende • Einbindung von E-Mobilitätslösungen in das Konzept Hürden entwickelt und in der Praxis erprobt werden der „Energiegemeinschaften“ (Erneuerbare-Ener- können. Die Projekte erproben dazu Lösungen zum gie-Gemeinschaft und die Bürgerenergie-Gemein- Abbau technischer, rechtlicher, regulatorischer oder schaft) gem. Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wirtschaftlicher Hürden, die derzeit einen breiten Einsatz • Feldtests, die die Integration der E-Mobilität im einer nachhaltigeren Mobilitätslösung gegenwärtig Zusammenspiel mit erneuerbaren Energien und der verhindern oder behindern und haben damit Pilot- bzw. Strominfrastruktur erproben Pioniercharakter. 4 https://elbil.no/english/ Leitfaden Nachhaltige Mobilität in der Praxis 6
Erprobt werden sollen Projekte, die eine Verlagerung 3.3 Themenfelder der aktuellen auf eine nachhaltigere Mobilitätsform, wie öffentlichen Ausschreibung Verkehr, Fahrrad- oder Fußverkehr, Sharingdienstleis- tungen etc. unterstützen ODER helfen, nicht unbedingt • THEMENFELD - Unterstützt werden in der aktuellen erforderlichen Verkehr durch verkehrssparende Maß- Ausschreibung Projekte, die Maßnahmen, die zum nahmen (z. B. Home-Office, Teleworking) zu vermeiden. Abbau von Hürden und zur Beschleunigung der Markteinführung bzw. -durchdringung nachhaltiger Generell ist darauf zu achten, dass Transformationspro- Mobilitätslösungen führen. Dabei handelt es sich in zesse im Mobilitätsbereich möglichst einen nachhaltigen der Regel um technische, organisatorische, regulatori- sozialen, betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftli- sche, rechtliche und/oder betriebswirtschaftliche chen Nutzen stiften. Auch das Beschäftigungspotenzial Hürden, die überwunden werden müssen, um nach- soll in diesem Zusammenhang möglichst gehoben haltigen Mobilitätsformen den Weg zu bereiten. werden und die Mobilitätswende dadurch zum Wirt- schafts- und Jobmotor werden. • THEMENFELD - Die Verzögerung bzw. Behinderung der Einführung nachhaltiger Mobilitätslösungen muss Mögliche Umsetzungsthemen im Schwerpunkt nicht notwendigerweise direkt dem Mobilitätsbereich „Transformationsprozesse für nachhaltige Mobilitäts- zuzuordnen sein. Fast alle Lebensbereiche generieren lösungen in der Praxis“ Verkehr (z. B. Bildung, Arbeit, Gesundheit, Tourismus, • Erprobung von flexiblen nachfrageorientierten Mobili- Sport). Nachhaltige Transformationsprozesse als tätsangeboten wie Mikro-ÖV, Sharing-Lösungen und „Game Changer“ in diesen Bereichen, die z. B. Flexibili- Radverkehr-Attraktivierungen zur Stärkung der sierung der Arbeitszeit durch Home-Office und „ersten/letzten Meile“ Teleworking bzw. die Einführung neuer (digitaler) • Lösungen zu organisatorischen und rechtlichen Kommunikationstechnologien können dazu führen, Rahmenbedingungen für Sharing-Angebote dass Wege und damit Verkehr vermieden werden. • Lösungen für Integrierte Sharing Mobility Services mit Unterstützt werden generell nachhaltige Lösungsan- dem Ziel der Steuerung, Bündelung und Koordination sätze, um durch beschleunigte Transformations von organisatorischen und vertrieblichen Innovationen prozesse in unterschiedlichen Lebensbereichen im öffentlichen Verkehr. nachhaltige Mobilitätlösungen zu fördern oder • Projekte zur Harmonisierung verschiedener neuer Verkehr zu vermeiden. Mobilitätsdienstleistungen (Bedarfsverkehre, Sharing, Aktive Mobilität etc.) und deren Schnittstellen, um sie • THEMENFELD - Steigerung von Bewusstsein und in künftigen integrierten Mobilitätsdiensten nutzer- Akzeptanz zum beschleunigten Einsatz und Markt- freundlich anbieten zu können durchdringung nachhaltiger Mobilitätsformen. Projekte • Förderung von verkehrsarmen- bzw. verkehrsvermei- im Bereich Bewusstseinsbildung, Aus- und Weiterbil- denden Verhalten im Bereich des täglichen Lebens dung, welche die Vorteile und den Nutzen nachhaltiger bzw. im betrieblichen Bereich. Zielgruppen/Nutzer Mobilitätslösungen hervorheben, erfahrbar machen innenspezifische Transformationsprozesse, die den und verbreiten, sind wesentliche Treiber der Mobilitäts Umstieg auf nachhaltige Mobilitätslösungen fördern wende. Auf Basis der Erkenntnisse aus den bisher oder helfen Verkehr bzw. Wege einzusparen. umgesetzten Maßnahmen werden weitere Projekte • Lösungen zur Forcierung regionaler Wirtschafts gesucht, die Bewusstsein und Akzeptanz für betriebli- kreisläufe che und/oder private Nutzung nachhaltiger Mobilitäts- lösungen stärken und eine Basis für einen hohen Eingereichte Projekte müssen zumindest einem der Multiplikatoreffekt darstellen können. folgenden Themenfelder zuzuordnen sein: Leitfaden Nachhaltige Mobilität in der Praxis 7
3.4 Allgemeine Aspekte zur Ausschreibung Eine positive Beurteilung der eingereichten Projekte (bspw. Schüler*Innen, Tourismusbranche; Pendler*in- durch die Fach-Jury ist in jedem Fall Grundvorausset- nen). Die Verbreitung der Ergebnisse des Projekts ist zung für eine Beauftragung. Eine Umschichtung den deutlich und nachvollziehbar darzustellen. Das Ziel des Themenschwerpunkten ist grundsätzlich möglich. Programmes ist ein hohes Maß an Replizierbarkeit der Projektergebnisse für das gesamte Bundesgebiet. Die jeweiligen Projekte werden mittels Direktvergaben Eine möglichst hohe Anzahl von Nutzer*innen bzw. im Rahmen des Bundesvergabegesetzes beauftragt. Nutzer*innengruppen sollen von den Projektergebnissen Die Umsetzung der Beauftragung muss innerhalb profitieren. eines Jahres nach Übermittlung der Beauftragung erfolgen. Kleinregionale Entitäten (z.B. Gemeindeverbände, Klima- und Energiemodellregionen, LEADER-Regionen) Fahrzeuge, Ladestellen oder Anlagen zur Erzeugung bzw. einzelne Gemeinden werden dazu angehalten, erneuerbarer Energie werden im Rahmen des Pro- möglichst bundesländerübergreifend zu kooperieren gramms nicht gefördert. (mind. 2 Gemeinden/Kleinregionen in 2 verschiedenen Bundesländern), um eine überregionale Disseminierung Unter www.klimafonds.gv.at/mobilitaetswende/startseite und Transferierbarkeit der Ergebnisse klar zu dokumen- finden Sie bereits durchgeführte Projekte. Ein Auseinan- tieren. dersetzen mit den dort angeführten Projekten wird von den Auftraggeber*innen erwartet. Alle zur Genehmigung vorgeschlagenen Projekte müssen sich an der programmspezifischen Definition Alle zur Genehmigung vorgeschlagenen Projekte „nachhaltiger Mobilitätsformen“ orientieren. Die Belange müssen über eine rein lokale oder regionale Maßstabs Dekarbonisierung, Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung ebene hinausgehen und in weiterer Folge möglichst in und Inklusion sind in jedem Fall zu berücksichtigen. Gesamtösterreich ausrollbar sein. Dies ist nicht nur geographisch zu verstehen, sondern kann auch spezi- fisch auf einzelne oder mehrere Zielgruppen erfolgen 4.0 Wegweiser zur Ausschreibung 4.1 Teilnahmeberechtigte bzw. Zielgruppen 4.2 Budget Alle Organisationen oder Unternehmen, die im Rahmen Im Rahmen des Programms stehen 1,0 Mio. Euro der Ausschreibung zur weiteren Entwicklung der zur Verfügung. Elektromobilität in Österreich beitragen können, sind aufgefordert, Projektanträge einzureichen. Teilnahmebe- Aufgrund des limitierten Budgets werden nur jene rechtigte Organisationen oder Unternehmen können bei Projekte, die von der Fachjury am besten bewertet maximal einem Projekt (unabhängig von Themenschwer werden, beauftragt. Die budgetäre Projektkosten-Ober- punkt oder Projektgröße) die Projektleitung übernehmen grenze ist durch die Vorgaben des Bundesvergabe und dürfen insgesamt an maximal zwei Projekten gesetzes und diesen Leitfaden limitiert (siehe oben). teilnehmen (als Projektleitung oder Projektpartner*in). Sollten diese Maximalanzahlen überschritten werden, Eine Projektkosten-Untergrenze wird nicht vorgegeben. werden jene Projekte mit den höchsten Gesamtprojekt- kosten gestrichen. Leitfaden Nachhaltige Mobilität in der Praxis 8
4.3 Grundsätze der Ausschreibung 4.5 Einreichunterlagen Generelle Grundsätze der Themenschwerpunkte Folgende Inhalte des Antrags für Einreichungen sind • Stärkung von nachhaltigen Mobilitätsformen, jedenfalls erforderlich: auch in Kombination mit dem öffentlichen Verkehr • Projektbeschreibung, die jedenfalls auch die nachhal- (Koexistenz und Synergie) tige Betreibung des Projekts ausreichend behandelt. • Entwicklung innovativer Ansätze und Verbreitung Dazu gehören unabdingbar: der Ergebnisse in der Öffentlichkeit – qualitative Beschreibung des Projekts • Öffentlich zugängliche Ergebnisse und fundierte – Darstellung der Antragssteller*innen und etwaiger Projektberichte sind dafür Grundvoraussetzung. Partner*innen – Beschreibung des Marktes bzw. Verbreitungs Spezielle Grundsätze für den Themenschwerpunkt potenzials „E-Mobilität in der Praxis“ • Chancen und Risiken des Projekts • Der Schwerpunkt im Rahmen der Ausschreibung • Leistungsverzeichnis mit detaillierter Darstellung widmet sich elektrisch betriebenen Fahrzeugen, wobei und Aufteilung der Kosten ein möglichst hoher Umweltnutzen anzustreben ist. Im • Zeitplan Fokus stehen batteriebetriebene 2-spurige Fahrzeuge. • Einsatz erneuerbarer Energien: 4.6 Anerkennbare Kosten Spezielle Grundsätze für den Themenschwerpunkt „Transformationsprozesse für nachhaltige Mobilitätslö- Bei Direktbeauftragungen müssen die anerkennbaren sungen in der Praxis“ Kosten in direktem Zusammenhang mit der Leistungs- • Unterstützte Transformationsprozesse müssen dem erbringung stehen und werden durch die Fachjury Inklusionsprinzip folgen. V. a. vulnerable Bevölkerungs- begutachtet. Das beauftragte Projekt kann auch Teil gruppen dürfen nicht von diesen Prozessen bzw. den eines großen, umfassenden Projekts sein. In diesem Fall positiven Folgen daraus ausgeschlossen werden muss jedoch das Leistungspaket für den Klima- und (Diskriminierungsverbot). Energiefonds eindeutig abgrenzbar sein. Der Klima- • Die angestoßenen Transformationsprozesse dürfen und Energiefonds übernimmt die Kosten dieses Leis- in ihrer Gesamtheit nicht zu einer Verschlechterung tungspakets in der Höhe der oben angeführten Maximal- des Zustandes der Umwelt führen (Verschlechterungs- beträge. Im Rahmen der Projektbeschreibung sind auch verbot). die Leistungspakete eines allfälligen umfassenden Projekts (ohne Kostenangaben) inhaltlich zu beschrei- ben. Im Leistungsverzeichnis sind ausschließlich diejeni- 4.4 Unterstützte Maßnahmen gen Kosten einzutragen, die vom Klima- und Energie- fonds abgedeckt werden sollen. Darüber hinausgehende Die Einreichung muss den jeweiligen Grundsätzen des in Kosten, die nicht durch den Klima- und Energiefonds Kapitel 3 definierten Themenfeldes und -schwerpunktes abgedeckt sind, müssen durch andere Quellen oder entsprechen. Die Einreichunterlagen sind Basis für die Eigenleistungen der Einreicher*innen finanziert werden. Beurteilung (siehe Punkt 4.8) Die anerkennbaren Kosten – und der damit in Zusam- menhang stehende Leistungsinhalt – werden einer Medienkooperation und werbliche Schaltungen aus Einzelprüfung unterzogen. Mitteln des Klima- und Energiefonds sind ausgeschlos- sen. Die Konzeption von Medienkooperationen ist im Sollten die Leistungspakete, die Gegenstand der Aus- Rahmen des Programms jedoch möglich. schreibung sind, inhaltlich von Leistungspaketen abhängig sein, die nicht Gegenstand der Ausschreibung sind, dann sind diese für das Verständnis der Jury entsprechend zu beschreiben und in Zusammenhang zu bringen. Leitfaden Nachhaltige Mobilität in der Praxis 9
4.7 Verwertungsrechte Die Verwertungsrechte an den Projektergebnissen Die Budgetmittel werden durch die Bewertung der Jury, liegen bei den Antragssteller*innen und etwaigen unabhängig der Zuordnung zu einem Themenschwer- Partner*innen, wenn vertraglich mit dem Klima- und punkt, gereiht und zur Genehmigung vorgeschlagen. Energiefonds nicht anders vereinbart. Das Urheberrecht ist davon unbetroffen. Der Klima- und Energiefonds hat Erfolgreichen Einreicher*innen wird verstärkte Manage- das Recht, die durchgeführten Maßnahmen zu publizie- mentunterstützung durch den Klima- und Energiefonds ren. Damit wird sichergestellt, dass der Multiplikatoref- (z. B. Beratung zu ergänzenden Förderprogrammen des fekt, der von den Modellregionen ausgehen soll, größt- Klima- und Energiefonds, Disseminierungstätigkeiten zu möglich ist. den Ergebnissen) zuteil. 4.8 Beurteilungskriterien 4.9 Rechtsgrundlagen und EU-Konformität Eingereichte Projekte werden insbesondere auf Basis Direktvergaben werden nach dem Bundesvergabegesetz der folgenden Kriterien beurteilt: durchgeführt. • Qualität des Vorhabens – Qualität der Einreichung Soweit die aus dem Programm „Nachhaltige Mobilität – Umsetzung des Vorhabens orientiert sich am in der Praxis“ beauftragten Maßnahmen als Endenergie- Stand der Technik (bei technischen Lösungen) verbrauchseinsparungen im Sinne des EEffG anrechen- – Struktur, Nachvollziehbarkeit und Angemessenheit bar sind, werden diese zur Gänze dem Klima- und des Arbeits-, Zeit- und Ressourcenplanes Energiefonds als strategische Maßnahme gemäß • Relevanz des Vorhabens § 5 Abs. 1 Z 17 EEffG zugerechnet. Eine teilweise oder – Beitrag des Vorhabens zur Erreichung der gänzliche Geltendmachung der anrechenbaren Maß Programmziele und Ausschreibungsinhalte nahmen durch Dritte, insbesondere durch Übertragung – Einbeziehung relevanter Stakeholder und Zugang zur durch die Antragsteller*innen zum Zwecke der Anrech- Zielgruppe (Dokumentation möglichst über nachvoll- nung auf Individualverpflichtungen gemäß § 10 EEffG, ziehbare Formate, wie z.B. „Letter-of-intent“) ist nicht möglich. • Eignung der Projektbeteiligten – Potenzial und Erfahrung des Einreichers oder des Konsortiums in Hinblick auf die Programmziele • Ökonomisches Potenzial und Verwertung der Projekt ergebnisse – Kund*innenorientierung, Erhöhung des Kund*innen- nutzens (Berücksichtigung aller Ziel- und Anspruchs- gruppen) – Verbreitungspotenzial – Kostenplausibilität und Nachvollziehbarkeit der Kostendarstellung – Darstellung der möglichst überregionalen Dissemi- nation der Projektergebnisse – Potential zur Replizierbarkeit in ganz Österreich Leitfaden Nachhaltige Mobilität in der Praxis 10
5.0 Ablauf Evaluiert werden grundsätzlich alle Einreichungen, die Bei Anträgen, welche die Formalkriterien erfüllen, vollständig innerhalb der Einreichfrist bei der Kommu- erfolgt eine fachlich-inhaltliche Evaluierung durch nalkredit Public Consulting GmbH (KPC) einlangen. eine Jury mit nationalen und eventuell internationalen Expert*innen. Im ersten Schritt werden die Einreichungen von der KPC als Abwicklungsstelle des Klima- und Energiefonds auf Das Präsidium des Klima- und Energiefonds entscheidet ihre formale Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. letztlich als oberstes Organ über die Vergabe der Mittel. 6.0 Einreichung und Kontakte Die Einreichung ist über einen Online-Antrag Informationen auf der Homepage der Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH (www.umweltfoerderung.at) innerhalb der Türkenstraße 9, 1090 Wien vorgesehenen Fristen hochzuladen. Zur Verfügung gestellte Formulare sind darüber hinaus verpflichtend Kontaktpersonen zu verwenden und vollständig auszufüllen. DI Wolfgang Löffler, MSc Telefon: 01/316 31-220 Eine Registrierung auf der Website des Klima- und E-Mail: w.loeffler@kommunalkredit.at Energiefonds ist notwendig, um das Deckblatt für die Einreichung zu erhalten (www.klimafonds.gv.at/call/ nachhaltige-mobilitaet-in-der-praxis). EINREICH-WEBINAR Am 22. Juni 2021 wird von 13.00 bis ca. 14.30 Uhr ein Einreich-Webinar zur Information von Antragsteller*innen angeboten. Vorgestellt werden an dieser Stelle die inhaltlichen Schwerpunkte und administrative Hilfe stellungen für den Einreichprozess. Weiterführende Informationen und Anmeldung über die Homepage https://www.klimafonds.gv.at/event/ ODER via Email heinz.buschmann@klimafonds.gv.at Leitfaden Nachhaltige Mobilität in der Praxis 11
Impressum Eigentümer, Herausgeber und Medieninhaber: Leopold-Ungar-Platz 2/ Stiege 1/ Top 142 1190 Wien Programm-Management: Mag. Heinz Buschmann, MSc Grafische Bearbeitung: angieneering.net Fotos: Andrew Roberts / Unsplash.com Aleksandra Suzi / Shutterstock.com Herstellungsort: Wien, Mai 2021 www.klimafonds.gv.at
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