Leitfaden Nachhaltige Mobilität in der Praxis - Klima ...

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Leitfaden Nachhaltige Mobilität in der Praxis - Klima ...
Leitfaden
Nachhaltige Mobilität
in der Praxis
    Jahresprogramm 2021

Ein Programm des Klima- und Energiefonds im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive
des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und
Technologie (BMK) als Beitrag für klimafreundliche Mobilität in Österreich sowie zur
Erreichung der Klimaneutralität bis 2040

Wien, Juni 2021
Leitfaden Nachhaltige Mobilität in der Praxis - Klima ...
Inhalt
		Vorwort                                                                                                                  2

1.0		   Das Wichtigste in Kürze                                                                                            3

2.0		   Strategie und Ziele des Programms                                                                                  4
2.1		   Ausgangssituation                                                                                                  4
2.2		   Programmziele                                                                                                      4
2.3		   Programmspezifische Definition „nachhaltige Mobilitätsformen“                                                      5

3.0		   Themenschwerpunke und -felder der Ausschreibung                                                                    6
3.1		   Themenschwerpunkt „E-Mobilität in der Praxis“                                                                      6
3.2		   Themenschwerpunkt „Transformationsprozesse für nachhaltige Mobilitäts­lösungen in der Praxis“                      6
3.3		   Themenfelder der aktuellen Ausschreibung                                                                           7
3.4		   Allgemeine Aspekte zur Ausschreibung                                                                               8

4.0		   Wegweiser zur Ausschreibung                                                                                       8
4.1		   Teilnahmeberechtigte bzw. Zielgruppen                                                                             8
4.2		   Budget                                                                                                            8
4.3		   Grundsätze der Ausschreibung                                                                                      9
4.4		   Unterstützte Maßnahmen                                                                                            9
4.5		   Einreichunterlagen                                                                                                9
4.6		   Anerkennbare Kosten                                                                                               9
4.7		   Verwertungsrechte                                                                                                10
4.8		   Beurteilungskriterien                                                                                            10
4.9		   Rechtsgrundlagen und EU-Konformität                                                                              10

5.0		   Ablauf                                                                                                           11

6.0		   Einreichung und Kontakte                                                                                         11

		Impressum                                                                                                              12

                                                                                 Leitfaden Nachhaltige Mobilität in der Praxis   1
Vorwort
Die Gesundheitskrise der letzten Monate hat die Welt auf den Kopf gestellt und auch in Österreich tiefe Spuren
hinterlassen. Auch das Mobilitätsverhalten der Österreicher*innen hat sich schlagartig und radikal geändert. ​Die
massiven Einschränkungen im täglichen Leben, in der Arbeitswelt und in der Freizeitgestaltung sind natürlich negativ
für Wirtschaft und Gesellschaft, sind aber auch eine Chance die Zukunft nachhaltiger und resilienter zu gestalten.
Transformationsprozesse, die ansonsten Jahre, wenn nicht Jahrzehnte benötigen wurden durch die Gesundheitskri-
se binnen weniger Monate Realität. Vor allem Teleworking war in dem Ausmaß vor einigen Monaten noch undenkbar,
bestimmt nun aber den Arbeitsalltag vieler Österreicher*innen mit dem positiven Nebeneffekt von weniger
Treibhausgasemissionen durch den verringerten Pendlerverkehr.

Die Bundesregierung setzt weitere wichtige Impulse und unterstützt zum Beispiel massiv den Ankauf von E-Fahr-
zeugen. Die ausgelösten Effekte geben Grund zur Hoffnung (seit März 2021 sind erstmals mehr als 50.000 E-PKW
in Österreich unterwegs!). Doch weitere Anstrengungen und Transformationsprozesse in anderen Sektoren sind
notwendig, um die Klima-Ziele zu erreichen und die Mobilität in Österreich nachhaltiger zu gestalten.

Der Klima- und Energiefonds unterstützt dabei mit seinen Programmen und Initiativen dieses Vorhaben.
Einerseits durch Programme der Forschung & Innovation, andererseits durch die Unterstützung bei Markteinführung
und -durchdringung nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen im Mobilitätsbereich.

Das Programm „Nachhaltige Mobilität in der Praxis“ nimmt hier eine „Brückenfunktion“ ein. Durch die unterstützten
Projekte wird es gelingen innovative und nachhaltige Mobilitätslösungen schnell und breit in den Markt, in die
Anwendung zu bringen. Gelingen soll dies vorrangig durch den Abbau von betriebswirtschaftlichen, technischen und
rechtlichen Barrieren und Hürden. Parallel dazu müssen Bewusstsein und Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung
gesteigert werden.

Das Ziel ist klar: Saubere und nachhaltige Mobilitätslösungen für Österreich!

Ingmar Höbarth                                             Theresia Vogel

                                                                                 Leitfaden Nachhaltige Mobilität in der Praxis   2
1.0 Das Wichtigste in Kürze
Allgemeines zur Ausschreibung                            Verfügbares Programmbudget und zulässige
Zulässig im Sinne der Ausschreibung sind Projekt­        Projektvolumina
einreichungen im Bereich Personen- und Güterverkehr.     Ein Gesamtbudget von 1,0 Mio. Euro steht zur Verfü-
Grundsätzlich sind Projekteinreichungen zu allen         gung. Eingereicht werden können „kleine“ Projekte
Verkehrsmitteln zulässig, solange damit nachweislich     (max. 30.000 Euro inkl. USt.) und „große“ Projekte
ein positiver Beitrag für eine nachhaltige Mobilitäts­   (max. 75.000 Euro inkl. USt.), wobei jeweils die aner-
wende geleistet wird.                                    kennbaren Kosten als Referenzwert heranzuziehen sind.

Generell soll möglichst auf Erfahrungen bereits abge-    Beauftragung­
schlossener, vom Klima- und Energiefonds unterstützter   Von der Fachjury vorgeschlagene Projekte und vom
Projekte, im Sinne „von der Forschung in den Markt“,     Präsidium des Klima- und Energiefonds genehmigte
aufgebaut werden. Weiterführende Informationen zu        Projekte werden mittels Direktvergaben im Rahmen
Projekten und Inhalten finden Sie auf der Website        des Bundesvergabegesetzes beauftragt. Die Umset-
klimafonds.gv.at unter der Rubrik „Mobilitätswende“1.    zung der Beauftragung muss innerhalb eines Jahres
                                                         nach Übermittlung der Beauftragung erfolgen.
Themenschwerpunkte
• „E-Mobilität in der Praxis“                            Anerkennbare Kosten
• Transformationsprozesse für nachhaltige                Bei Direktbeauftragungen müssen die anerkennbaren
  Mobilitäts­lösungen in der Praxis                      Kosten in direktem Zusammenhang mit der Leistungs­
                                                         erbringung stehen und werden durch die Fachjury
In der aktuellen Ausschreibung können zu folgenden       begutachtet. Der Klima- und Energiefonds übernimmt
Themenfeldern Projekte innerhalb der Themenschwer-       die Kosten dieses Leistungspakets in der Höhe der
punkte eingereicht werden                                oben angeführten Maximalbeträge.

Themenfelder                                             Einreichung
• Abbau von Hürden und Beschleunigung der                Die Einreichung ist über einen Online-Antrag
  Markt­einführung bzw. -durchdringung nachhaltiger      auf der Homepage der Abwicklungsstelle
  Mobilitätslösungen                                     (www.umweltfoerderung.at) innerhalb der
• Steigerung von Bewusstsein und Akzeptanz               vorgesehenen Fristen hochzuladen. Zur Verfügung
  in Bezug auf nachhaltige Mobilitätslösungen            gestellte Formulare sind darüber hinaus verpflichtend
• Unterstützung von Transformationsprozessen als         zu verwenden und vollständig auszufüllen.
  „Game Changer“ für eine beschleunigte Umsetzung
  nachhaltiger Mobilitätslösungen                        Einreichung: Donnerstag, 08. Juni 2021 bis
                                                                      Donnerstag, 05. Oktober 2021, 12:00 Uhr
Zugelassene Projektwerber*innen
Alle Organisationen und Unternehmen, die im Rahmen       Einreichung bei: www.klimafonds.gv.at/call/nachhalti-
der Ausschreibung zur weiteren Entwicklung nachhalti-    ge-mobilitaet-in-der-praxis
ger Mobilitätsformen in Österreich beitragen können.

1
    www.klimafonds.gv.at/mobilitaetswende/startseite                           Leitfaden Nachhaltige Mobilität in der Praxis   3
2.0 Strategie und Ziele
    des Programms
2.1            Ausgangssituation                                     2.2     Programmziele

Der globale Klimawandel ist die aktuell größte Heraus-               Die langfristige Vision für den Verkehr der Zukunft ist
forderung der Menschheit. Das Klimaabkommen von                      die „saubere Mobilität“, insbesondere die E-Mobilität in
Paris gibt den Weg vor. 195 Staaten haben sich im                    Kombination mit dem öffentlichen Verkehr und weiteren
Dezember 2015 geeinigt, ambitionierte Schritte zur                   alternativen Mobilitätsformen (Rad- und Fußverkehr).
Treibhausgasreduktion zu setzen. Der Sektor Verkehr                  Dabei spielen intelligente integrierte Mobilitätskonzepte
ist weltweit und auch in Österreich von besonderer                   und eine effiziente Bereitstellung von Energie aus
Bedeutung bei der Reduktion der Treibhausgasemissio-                 erneuerbaren Energieträgern eine wesentliche Rolle.
nen. In Österreich zeichnete im Jahr 2018 der Verkehr
mit 30 % für einen wesentlichen Anteil am Verbrauch                  Die Mobilitätswende wird nicht nur einen wesentlichen
fossiler Treibstoffe und damit an den CO₂-Emissionen                 Teil zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen,
verantwortlich. Von 1990 bis 2018 wurde ein Anstieg der              sondern auch langfristig Arbeitsplätze schaffen bzw.
Treibhausgasemissionen um mehr als 74 % verzeichnet.                 sichern und eine internationale Vorreiterfunktion von
Der wirtschaftliche Abschwung 2020/21, ausgelöst                     Technologie aus Österreich ermöglichen.
durch die Gesundheitskrise wird voraussichtlich nur
eine kurzfristige positive Auswirkung auf die Treib­haus­            Das Programm „Nachhaltige Mobilität in der Praxis“
gasbilanz des Verkehrssektors haben.                                 soll ein Treiber und Wegbereiter für eine Verbreitung der
                                                                     Elektromobilität und weiterer nachhaltiger Mobilitätsfor-
Die Österreichische Bundesregierung hat daher im                     men in Österreich sein. Wobei die Mobilitätsformen nicht
Regierungsprogramm Maßnahmen definiert, um das Ziel                  isoliert, sondern im Verbund betrachtet werden sollen,
der Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen. Das bedeutet             um ein möglichst attraktives Angebot für den Umstieg
auch, den Verkehrssektor bis 2040 schrittweise zu                    von fossil betriebenen Mobilitätsformen zu ermöglichen.
dekarbonisieren und damit zukünftig gänzlich ohne
fossile Kraftstoffe auszukommen. Im Bereich der                      Übergeordnetes Ziel des Programms ist, möglichst
Antriebstechnologien ist dazu ein Umstieg auf emissi-                viele Fahrten von fossil betriebenen Fahrzeugen durch
onsfreie Antriebe, insb. Elektrofahrzeuge bzw. Wasser-               Fahrten mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen und/
stoff-/Brennstoffzellenfahrzeuge erforderlich.                       oder anderen nachhaltigen Mobilitätsformen (ÖV, Fuß-
                                                                     und Radverkehr) zu ersetzen, sowie zur Reduktion des
Um die im Verkehrssektor notwendige Trendwende                       Fahrzeugbesitzes beispielsweise durch Sharing Projekte
bei den CO₂-Emissionen zu schaffen, bedarf es klarer                 beizutragen. Die Energie für alle Mobilitätsformen soll
Rahmenbedingungen und engagierter Umsetzungs­                        dabei aus erneuerbaren Energieträgern zur Verfügung
programme um Verkehr zu vermeiden, Verkehr zu                        gestellt werden.
verlagern und Verkehr zu verbessern und den Anteil
des Umweltverbunds (Fuß- und Radverkehr, öffentliche
Verkehrsmittel und Shared Mobility) deutlich zu steigern.2

2
    Aktuelles Regierungsprogramm Kapitel „Verkehr & Infrastruktur“                         Leitfaden Nachhaltige Mobilität in der Praxis   4
Fokus der Ausschreibung

Im Programm „Nachhaltige Mobilität in der Praxis“          Für stark forschungsintensive Vorhaben im Mobilitäts-
liegt der Programmfokus generell auf dem Abbau von         bereich sei auf die Programme „Mobilität der Zukunft“3
Hürden, die den breiten Einsatz von nachhaltigen Mobili-   des BMK, sowie auf die Programme „Zero Emission
tätslösungen derzeit behindern. Mit der Ausschreibung      Mobility“ bzw. „Zero Emission Mobility Implementation“
2021 sollen verstärkt möglichst überregional bestehende    des Klima- und Energiefonds verwiesen.
Hürden und Lösungsmöglichkeiten im Bereich nach­
haltiger Mobilität adressiert werden. Neben dem Themen­
schwerpunkt „E-Mobilität“ können im Themenschwer-          2.3     Programmspezifische Definition
punkt „Game Changer“ auch andere nachhaltige                       „nachhaltige Mobilitätsformen“
Mobilitätsformen, unterstützt werden, sofern diese
Projekte                                                   Nachhaltige Mobilitätslösungen zeichnen sich dadurch
• aufzeigen, wie im Rahmen der praktischen Projektum-      aus, im Betrieb emissionsfrei zu sein („Zero Emission“).
   setzung bestehende Hürden bewältigt werden können       Dies umfasst bei E-Mobilitätlösungen die Verwendung
• damit über Pilot- bzw. Pioniercharakter verfügen und     von 100 % Strom aus erneuerbaren Energieträgern.
• Potential für eine hohe Replizierbarkeit der Projekt­    Ebenso verhält es sich bei wasserstoffbetriebenen
   umsetzung in Österreich haben                           Fahrzeugen, deren Kraftstoff mittels regenerativer
                                                           Energiequellen erzeugt werden muss. Projektideen,
Abgrenzung zu anderen Programmen des BMK                   die auf fossil betriebene Fahrzeuge fokussieren sind
                                                           generell von der Ausschreibung ausgeschlossen.
Bei Beratungen von Gemeinden und Betrieben im              Bei allen Mobilitätslösungen sind die Belange der
Rahmen von klimaaktiv mobil identifizierte systemische     ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltig-
Fragestellungen, Herausforderungen etc. können im          keit möglichst über die gesamte Produktlebensdauer
Programm „Nachhaltige Mobilität in der Praxis“ einer       (Produktion, Nutzung, Wiederverwendung/Recycling/
Lösung zu geführt werden. Dadurch wird es möglich,         Entsorgung) in Betracht zu ziehen. Die Mobilitätslösun-
replizierbare Lösungen, möglichst für die gesamte          gen der Zukunft sollen möglichst emissionsarm, res-
Zielgruppe überregional, bereit stellen zu können.         sourcenschonend, inklusiv und sozialverträglich der
Aus diesem Grund sind vertiefende Koordinierung und        österreichischen Bevölkerung zur Verfügung stehen.
Wissenstransfer zwischen den Programmen wün-
schenswert.

Die E-Mobilitätsoffensive 2021 des BMK, in Zusammen-
arbeit mit den Automobilimporteuren, Zweiradimporteu-
ren sowie dem Sportfachhandel fördert die Beschleuni-
gung der Markteinführung der Elektromobilität mit
erneuerbaren Energien in Österreich durch zahlreiche
Förderangebote. Eventuelle Investitionen für E-Fahrzeuge
sowie E-Ladeinfrastruktur sollen primär im Rahmen
der E-Mobilitätsoffensive 2021 unterstützt werden.
Diese Förderungen sind direkt über die Kommunalkredit
Public Consulting (KPC) zu beantragen.

3
    www.mobilitaetderzukunft.at/de                                               Leitfaden Nachhaltige Mobilität in der Praxis   5
3.0 Themenschwerpunke und -felder
    der Ausschreibung
Die Ausschreibung 2021 fokussiert auf die nachfolgenden    Subthema: „E-Mobilität & Nutzer*innen“:
Themenschwerpunkte und -felder. Zusammenfassend            • Projekte zur Erschließung klar definierter
sollen eingereichte Projekte in den Themenschwer­            Zielgruppen (z. B. Pendler*innen) mit möglichst
punkten E-Mobilität in der Praxis und Transformations-       ähnlichen Nutzerprofilen
prozesse für nachhaltige Mobilitäts­lösungen in der        • Projekte die den Markthochlauf in Fahrzeugsegmenten
Praxis den Abbau von Hürden initiieren, nach­haltige         über den Pkw hinaus unterstützen, also z.B E-Lkw
Transformationsprozesse (Game Changer) anstoßen              (auch im kombinierten Verkehr) oder E-Nutzfahrzeuge
oder Bewusstsein und Akzeptanz innerhalb der                 (inkl. E-Traktoren) etc.
Themenschwerpunkte steigern.                               • Projekte zur Attraktivierung von touristischen
                                                             Angeboten
Die gegenständliche Ausschreibung setzt dazu die           • Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der
folgenden beiden Themenschwerpunkte:                         Nutzer*innenfreundlichkeit und Interoperabilität
                                                             der Ladeinfrastruktur
                                                           • Ladestellenlösungen für den städtischen Raum,
3.1          Themenschwerpunkt                               insbesondere in Wohnsiedlungen – „wo laden Fahr-
             „E-Mobilität in der Praxis“                     zeugbesitzer*innen ohne zugewiesenen Parkraum?“
                                                           • Plattformen zur Unterstützung und Motivation von
Gesucht werden E-Mobilitätsprojekte, die im Zusammen­        (auch potentiellen) Nutzer*innen, z.B. nach Vorbild
hang mit E-Mobilität dazu beitragen, den Markthochlauf       Norwegen mit Elbil4
zu beschleunigen und bestehende Barrieren bei der          • Projekte die sich mit sicherheitsrelevanten Aspekten
Markteinführung abzubauen. Adressiert werden Projek-         der E-Mobilität beschäftigen
te, die durch den Technologiewechsel zu einer Effizienz-
verbesserung und damit zum Ziel „bestehenden Verkehr
verbessern“ beitragen. Die Projekte zur E-Mobilität        3.2      Themenschwerpunkt „Transformations-
haben einen klaren Fokus auf nachhaltige E-Mobilitäts-              prozesse für nachhaltige Mobilitäts­
lösungen und erfüllen die allgemeinen Programmziele                 lösungen in der Praxis“
im Bereich E-Mobilität (v. a. Reduktion von Emissionen
durch den Einsatz von Strom aus regenerativen Quellen).    Im Fokus des neuen Themenschwerpunkts „Transforma-
                                                           tionsprozesse für nachhaltige Mobilitätslösungen in der
Subthemen im Schwerpunkt 1 „E-Mobilität in der             Praxis“ steht die Erprobung von nachhaltigen Mobilitäts-
Praxis“ (mögliche Umsetzungsthemen)                        lösungen in der Praxis, die – vorausgesetzt, die erfolg-
                                                           reiche Projektumsetzung gelingt – Potential für ein
Subthema: „E-Mobilität & Energie“:                         hohes Maß an Replizierbarkeit in Österreich haben.
• Projekte zur Demonstration der Potentiale durch          Oft bestehen für klimafreundliche Mobilitätslösungen
  bidirektionales Laden: Strom aus erneuerbaren            Barrieren, die durch einen Transformationsprozess
  Energiequellen wird im Elektrofahrzeug gespeichert       unter Einbindung von Beteiligten bzw. Stakeholdern
  und kann bei Bedarf wieder abgeben werden um             aufgelöst werden können und damit die Umsetzung
  damit beispielsweise den Strombedarf eines Hauses        ermöglichen. Ziel ist es daher solche Prozesse anzu­
  abzudecken.                                              stoßen, auf Basis derer, Lösungen für bestehende
• Einbindung von E-Mobilitätslösungen in das Konzept       Hürden entwickelt und in der Praxis erprobt werden
  der „Energiegemeinschaften“ (Erneuerbare-Ener-           können. Die Projekte erproben dazu Lösungen zum
  gie-Gemeinschaft und die Bürgerenergie-Gemein-           Abbau technischer, rechtlicher, regulatorischer oder
  schaft) gem. Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)            wirtschaft­licher Hürden, die derzeit einen breiten Einsatz
• Feldtests, die die Integration der E-Mobilität im        einer nachhaltigeren Mobilitätslösung gegenwärtig
  Zusammenspiel mit erneuerbaren Energien und der          verhindern oder behindern und haben damit Pilot- bzw.
  Strominfrastruktur erproben                              Pionier­charakter.

4 https://elbil.no/english/                                                       Leitfaden Nachhaltige Mobilität in der Praxis   6
Erprobt werden sollen Projekte, die eine Verlagerung        3.3     Themenfelder der aktuellen
auf eine nachhaltigere Mobilitätsform, wie öffentlichen             Ausschreibung
Verkehr, Fahrrad- oder Fußverkehr, Sharingdienstleis-
tungen etc. unterstützen ODER helfen, nicht unbedingt       • THEMENFELD - Unterstützt werden in der aktuellen
erforderlichen Verkehr durch verkehrssparende Maß-            Ausschreibung Projekte, die Maßnahmen, die zum
nahmen (z. B. Home-Office, Teleworking) zu vermeiden.         Abbau von Hürden und zur Beschleunigung der
                                                              Markteinführung bzw. -durchdringung nachhaltiger
Generell ist darauf zu achten, dass Transformationspro-       Mobilitätslösungen führen. Dabei handelt es sich in
zesse im Mobilitätsbereich möglichst einen nachhaltigen       der Regel um technische, organisatorische, regulatori-
sozialen, betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftli-     sche, rechtliche und/oder betriebswirtschaftliche
chen Nutzen stiften. Auch das Beschäftigungspotenzial         Hürden, die überwunden werden müssen, um nach-
soll in diesem Zusammenhang möglichst gehoben                 haltigen Mobilitätsformen den Weg zu bereiten.
werden und die Mobilitätswende dadurch zum Wirt-
schafts- und Jobmotor werden.                               • THEMENFELD - Die Verzögerung bzw. Behinderung
                                                              der Einführung nachhaltiger Mobilitätslösungen muss
Mögliche Umsetzungsthemen im Schwerpunkt                      nicht notwendigerweise direkt dem Mobilitätsbereich
„Transformationsprozesse für nachhaltige Mobilitäts-          zuzuordnen sein. Fast alle Lebensbereiche generieren
lösungen in der Praxis“                                       Verkehr (z. B. Bildung, Arbeit, Gesundheit, Tourismus,
• Erprobung von flexiblen nachfrageorientierten Mobili-       Sport). Nachhaltige Transformationsprozesse als
  tätsangeboten wie Mikro-ÖV, Sharing-Lösungen und            „Game Changer“ in diesen Bereichen, die z. B. Flexibili-
  Radverkehr-Attraktivierungen zur Stärkung der               sierung der Arbeitszeit durch Home-Office und
  „ersten/letzten Meile“                                      Teleworking bzw. die Einführung neuer (digitaler)
• Lösungen zu organisatorischen und rechtlichen               Kommunikationstechnologien können dazu führen,
  Rahmenbedingungen für Sharing-Angebote                      dass Wege und damit Verkehr vermieden werden.
• Lösungen für Integrierte Sharing Mobility Services mit      Unterstützt werden generell nachhaltige Lösungsan-
  dem Ziel der Steuerung, Bündelung und Koordination          sätze, um durch beschleunigte Transformations­
  von organisatorischen und vertrieblichen Innovationen       prozesse in unterschiedlichen Lebensbereichen
  im öffentlichen Verkehr.                                    nachhaltige Mobilität­lösungen zu fördern oder
• Projekte zur Harmonisierung verschiedener neuer             Verkehr zu vermeiden.
  Mobilitätsdienstleistungen (Bedarfsverkehre, Sharing,
  Aktive Mobilität etc.) und deren Schnittstellen, um sie   • THEMENFELD - Steigerung von Bewusstsein und
  in künftigen integrierten Mobilitätsdiensten nutzer-        Akzeptanz zum beschleunigten Einsatz und Markt-
  freundlich anbieten zu können                               durchdringung nachhaltiger Mobilitätsformen. Projekte
• Förderung von verkehrsarmen- bzw. verkehrsvermei-           im Bereich Bewusstseinsbildung, Aus- und Weiterbil-
  denden Verhalten im Bereich des täglichen Lebens            dung, welche die Vorteile und den Nutzen nachhaltiger
  bzw. im betrieblichen Bereich. Zielgruppen/Nutzer­          Mobilitätslösungen hervorheben, erfahrbar machen
  innenspezifische Transformationsprozesse, die den           und verbreiten, sind wesentliche Treiber der Mobilitäts­
  Umstieg auf nachhaltige Mobilitätslösungen fördern          wende. Auf Basis der Erkenntnisse aus den bisher
  oder helfen Verkehr bzw. Wege einzusparen.                  umgesetzten Maßnahmen werden weitere Projekte
• Lösungen zur Forcierung regionaler Wirtschafts­             gesucht, die Bewusstsein und Akzeptanz für betriebli-
  kreisläufe                                                  che und/oder private Nutzung nachhaltiger Mobilitäts-
                                                              lösungen stärken und eine Basis für einen hohen
  Eingereichte Projekte müssen zumindest einem der            Multiplikatoreffekt darstellen können.
  folgenden Themenfelder zuzuordnen sein:

                                                                                  Leitfaden Nachhaltige Mobilität in der Praxis   7
3.4     Allgemeine Aspekte zur Ausschreibung

Eine positive Beurteilung der eingereichten Projekte       (bspw. Schüler*Innen, Tourismusbranche; Pendler*in-
durch die Fach-Jury ist in jedem Fall Grundvorausset-      nen). Die Verbreitung der Ergebnisse des Projekts ist
zung für eine Beauftragung. Eine Umschichtung den          deutlich und nachvollziehbar darzustellen. Das Ziel des
Themenschwerpunkten ist grundsätzlich möglich.             Programmes ist ein hohes Maß an Replizierbarkeit der
                                                           Projektergebnisse für das gesamte Bundesgebiet.
Die jeweiligen Projekte werden mittels Direktvergaben      Eine möglichst hohe Anzahl von Nutzer*innen bzw.
im Rahmen des Bundesvergabegesetzes beauftragt.            Nutzer*innengruppen sollen von den Projektergebnissen
Die Umsetzung der Beauftragung muss innerhalb              profitieren.
eines Jahres nach Übermittlung der Beauftragung
erfolgen.                                                  Kleinregionale Entitäten (z.B. Gemeindeverbände,
                                                           Klima- und Energiemodellregionen, LEADER-Regionen)
Fahrzeuge, Ladestellen oder Anlagen zur Erzeugung          bzw. einzelne Gemeinden werden dazu angehalten,
erneuerbarer Energie werden im Rahmen des Pro-             möglichst bundesländerübergreifend zu kooperieren
gramms nicht gefördert.                                    (mind. 2 Gemeinden/Kleinregionen in 2 verschiedenen
                                                           Bundesländern), um eine überregionale Disseminierung
Unter www.klimafonds.gv.at/mobilitaetswende/startseite     und Transferierbarkeit der Ergebnisse klar zu dokumen-
finden Sie bereits durchgeführte Projekte. Ein Auseinan-   tieren.
dersetzen mit den dort angeführten Projekten wird von
den Auftraggeber*innen erwartet.                           Alle zur Genehmigung vorgeschlagenen Projekte
                                                           müssen sich an der programmspezifischen Definition
Alle zur Genehmigung vorgeschlagenen Projekte              „nachhaltiger Mobilitätsformen“ orientieren. Die Belange
müssen über eine rein lokale oder regionale Maßstabs­      Dekarbonisierung, Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung
ebene hinausgehen und in weiterer Folge möglichst in       und Inklusion sind in jedem Fall zu berücksichtigen.
Gesamtösterreich ausrollbar sein. Dies ist nicht nur
geographisch zu verstehen, sondern kann auch spezi-
fisch auf einzelne oder mehrere Zielgruppen erfolgen

4.0 Wegweiser zur Ausschreibung
4.1     Teilnahmeberechtigte bzw. Zielgruppen              4.2     Budget

Alle Organisationen oder Unternehmen, die im Rahmen        Im Rahmen des Programms stehen 1,0 Mio. Euro
der Ausschreibung zur weiteren Entwicklung der             zur Verfügung.
Elektromobilität in Österreich beitragen können, sind
aufgefordert, Projektanträge einzureichen. Teilnahmebe-    Aufgrund des limitierten Budgets werden nur jene
rechtigte Organisationen oder Unternehmen können bei       Projekte, die von der Fachjury am besten bewertet
maximal einem Projekt (unabhängig von Themenschwer­        werden, beauftragt. Die budgetäre Projektkosten-Ober-
punkt oder Projektgröße) die Projektleitung übernehmen     grenze ist durch die Vorgaben des Bundesvergabe­
und dürfen insgesamt an maximal zwei Projekten             gesetzes und diesen Leitfaden limitiert (siehe oben).
teilnehmen (als Projektleitung oder Projektpartner*in).
Sollten diese Maximalanzahlen überschritten werden,        Eine Projektkosten-Untergrenze wird nicht vorgegeben.
werden jene Projekte mit den höchsten Gesamtprojekt-
kosten gestrichen.

                                                                                 Leitfaden Nachhaltige Mobilität in der Praxis   8
4.3     Grundsätze der Ausschreibung                         4.5     Einreichunterlagen

Generelle Grundsätze der Themenschwerpunkte                  Folgende Inhalte des Antrags für Einreichungen sind
• Stärkung von nachhaltigen Mobilitätsformen,                jedenfalls erforderlich:
  auch in Kombination mit dem öffentlichen Verkehr           • Projektbeschreibung, die jedenfalls auch die nachhal-
  (Koexistenz und Synergie)                                    tige Betreibung des Projekts ausreichend behandelt.
• Entwicklung innovativer Ansätze und Verbreitung              Dazu gehören unabdingbar:
  der Ergebnisse in der Öffentlichkeit                         – qualitative Beschreibung des Projekts
• Öffentlich zugängliche Ergebnisse und fundierte              – Darstellung der Antragssteller*innen und etwaiger
  Projektberichte sind dafür Grundvoraussetzung.                  Partner*innen
                                                               – Beschreibung des Marktes bzw. Verbreitungs­
Spezielle Grundsätze für den Themenschwerpunkt                    potenzials
„E-Mobilität in der Praxis“                                  • Chancen und Risiken des Projekts
• Der Schwerpunkt im Rahmen der Ausschreibung                • Leistungsverzeichnis mit detaillierter Darstellung
  widmet sich elektrisch betriebenen Fahrzeugen, wobei         und Aufteilung der Kosten
  ein möglichst hoher Umweltnutzen anzustreben ist. Im       • Zeitplan
  Fokus stehen batteriebetriebene 2-spurige Fahrzeuge.
• Einsatz erneuerbarer Energien:
                                                             4.6     Anerkennbare Kosten
Spezielle Grundsätze für den Themenschwerpunkt
„Transformationsprozesse für nachhaltige Mobilitätslö-       Bei Direktbeauftragungen müssen die anerkennbaren
sungen in der Praxis“                                        Kosten in direktem Zusammenhang mit der Leistungs-
• Unterstützte Transformationsprozesse müssen dem            erbringung stehen und werden durch die Fachjury
  Inklusionsprinzip folgen. V. a. vulnerable Bevölkerungs-   begutachtet. Das beauftragte Projekt kann auch Teil
  gruppen dürfen nicht von diesen Prozessen bzw. den         eines großen, umfassenden Projekts sein. In diesem Fall
  positiven Folgen daraus ausgeschlossen werden              muss jedoch das Leistungspaket für den Klima- und
  (Diskriminierungsverbot).                                  Energiefonds eindeutig abgrenzbar sein. Der Klima-
• Die angestoßenen Transformationsprozesse dürfen            und Energiefonds übernimmt die Kosten dieses Leis-
  in ihrer Gesamtheit nicht zu einer Verschlechterung        tungspakets in der Höhe der oben angeführten Maximal-
  des Zustandes der Umwelt führen (Verschlechterungs-        beträge. Im Rahmen der Projektbeschreibung sind auch
  verbot).                                                   die Leistungspakete eines allfälligen umfassenden
                                                             Projekts (ohne Kostenangaben) inhaltlich zu beschrei-
                                                             ben. Im Leistungsverzeichnis sind ausschließlich diejeni-
4.4     Unterstützte Maßnahmen                               gen Kosten einzutragen, die vom Klima- und Energie-
                                                             fonds abgedeckt werden sollen. Darüber hinausgehende
Die Einreichung muss den jeweiligen Grundsätzen des in       Kosten, die nicht durch den Klima- und Energiefonds
Kapitel 3 definierten Themenfeldes und -schwerpunktes        abgedeckt sind, müssen durch andere Quellen oder
entsprechen. Die Einreichunterlagen sind Basis für die       Eigenleistungen der Einreicher*innen finanziert werden.
Beurteilung (siehe Punkt 4.8)                                Die anerkennbaren Kosten – und der damit in Zusam-
                                                             menhang stehende Leistungsinhalt – werden einer
Medienkooperation und werbliche Schaltungen aus              Einzelprüfung unterzogen.
Mitteln des Klima- und Energiefonds sind ausgeschlos-
sen. Die Konzeption von Medienkooperationen ist im           Sollten die Leistungspakete, die Gegenstand der Aus-
Rahmen des Programms jedoch möglich.                         schreibung sind, inhaltlich von Leistungspaketen
                                                             abhängig sein, die nicht Gegenstand der Ausschreibung
                                                             sind, dann sind diese für das Verständnis der Jury
                                                             entsprechend zu beschreiben und in Zusammenhang
                                                             zu bringen.

                                                                                   Leitfaden Nachhaltige Mobilität in der Praxis   9
4.7     Verwertungsrechte

Die Verwertungsrechte an den Projektergebnissen             Die Budgetmittel werden durch die Bewertung der Jury,
liegen bei den Antragssteller*innen und etwaigen            unabhängig der Zuordnung zu einem Themenschwer-
Partner*innen, wenn vertraglich mit dem Klima- und          punkt, gereiht und zur Genehmigung vorgeschlagen.
Energiefonds nicht anders vereinbart. Das Urheberrecht
ist davon unbetroffen. Der Klima- und Energiefonds hat      Erfolgreichen Einreicher*innen wird verstärkte Manage-
das Recht, die durchgeführten Maßnahmen zu publizie-        mentunterstützung durch den Klima- und Energiefonds
ren. Damit wird sichergestellt, dass der Multiplikatoref-   (z. B. Beratung zu ergänzenden Förderprogrammen des
fekt, der von den Modellregionen ausgehen soll, größt-      Klima- und Energiefonds, Disseminierungstätigkeiten zu
möglich ist.                                                den Ergebnissen) zuteil.

4.8     Beurteilungskriterien                               4.9     Rechtsgrundlagen und EU-Konformität

Eingereichte Projekte werden insbesondere auf Basis         Direktvergaben werden nach dem Bundesvergabegesetz
der folgenden Kriterien beurteilt:                          durchgeführt.
• Qualität des Vorhabens
  – Qualität der Einreichung                                Soweit die aus dem Programm „Nachhaltige Mobilität
  – Umsetzung des Vorhabens orientiert sich am              in der Praxis“ beauftragten Maßnahmen als Endenergie-
    Stand der Technik (bei technischen Lösungen)            verbrauchseinsparungen im Sinne des EEffG anrechen-
  – Struktur, Nachvollziehbarkeit und Angemessenheit        bar sind, werden diese zur Gänze dem Klima- und
    des Arbeits-, Zeit- und Ressourcenplanes                Energiefonds als strategische Maßnahme gemäß
• Relevanz des Vorhabens                                    § 5 Abs. 1 Z 17 EEffG zugerechnet. Eine teilweise oder
  – Beitrag des Vorhabens zur Erreichung der                gänzliche Geltendmachung der anrechenbaren Maß­
    Programm­ziele und Ausschreibungsinhalte                nahmen durch Dritte, insbesondere durch Übertragung
  – Einbeziehung relevanter Stakeholder und Zugang zur      durch die Antragsteller*innen zum Zwecke der Anrech-
    Zielgruppe (Dokumentation möglichst über nachvoll-      nung auf Individualverpflichtungen gemäß § 10 EEffG,
    ziehbare Formate, wie z.B. „Letter-of-intent“)          ist nicht möglich.
• Eignung der Projektbeteiligten
  – Potenzial und Erfahrung des Einreichers oder des
    Konsortiums in Hinblick auf die Programmziele
• Ökonomisches Potenzial und Verwertung der Projekt­
  ergebnisse
  – Kund*innenorientierung, Erhöhung des Kund*innen-
    nutzens (Berücksichtigung aller Ziel- und Anspruchs-
    gruppen)
  – Verbreitungspotenzial
  – Kostenplausibilität und Nachvollziehbarkeit der
    Kostendarstellung
  – Darstellung der möglichst überregionalen Dissemi-
    nation der Projektergebnisse
  – Potential zur Replizierbarkeit in ganz Österreich

                                                                                 Leitfaden Nachhaltige Mobilität in der Praxis 10
5.0 Ablauf
Evaluiert werden grundsätzlich alle Einreichungen, die     Bei Anträgen, welche die Formalkriterien erfüllen,
vollständig innerhalb der Einreichfrist bei der Kommu-     erfolgt eine fachlich-inhaltliche Evaluierung durch
nalkredit Public Consulting GmbH (KPC) einlangen.          eine Jury mit nationalen und eventuell internationalen
                                                           Expert*innen.
Im ersten Schritt werden die Einreichungen von der KPC
als Abwicklungsstelle des Klima- und Energiefonds auf      Das Präsidium des Klima- und Energiefonds entscheidet
ihre formale Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.      letztlich als oberstes Organ über die Vergabe der Mittel.

6.0 Einreichung und Kontakte
Die Einreichung ist über einen Online-Antrag               Informationen
auf der Homepage der Abwicklungsstelle                     Kommunalkredit Public Consulting GmbH
(www.umweltfoerderung.at) innerhalb der                    Türkenstraße 9, 1090 Wien
vorgesehenen Fristen hochzuladen. Zur Verfügung
gestellte Formulare sind darüber hinaus verpflichtend      Kontaktpersonen
zu verwenden und vollständig auszufüllen.                  DI Wolfgang Löffler, MSc
                                                           Telefon: 01/316 31-220
Eine Registrierung auf der Website des Klima- und          E-Mail: w.loeffler@kommunalkredit.at
Energiefonds ist notwendig, um das Deckblatt für die
Einreichung zu erhalten (www.klimafonds.gv.at/call/
nachhaltige-mobilitaet-in-der-praxis).

EINREICH-WEBINAR
Am 22. Juni 2021 wird von 13.00 bis ca. 14.30 Uhr ein
Einreich-Webinar zur Information von Antragsteller*innen
angeboten. Vorgestellt werden an dieser Stelle die
inhaltlichen Schwerpunkte und administrative Hilfe­
stellungen für den Einreichprozess. Weiterführende
Informationen und Anmeldung über die Homepage
https://www.klimafonds.gv.at/event/
ODER via Email heinz.buschmann@klimafonds.gv.at

                                                                                 Leitfaden Nachhaltige Mobilität in der Praxis 11
Impressum

Eigentümer, Herausgeber und Medieninhaber:
Leopold-Ungar-Platz 2/ Stiege 1/ Top 142
1190 Wien

Programm-Management:
Mag. Heinz Buschmann, MSc

Grafische Bearbeitung:
angieneering.net

Fotos:
Andrew Roberts / Unsplash.com
Aleksandra Suzi / Shutterstock.com

Herstellungsort:
Wien, Mai 2021

www.klimafonds.gv.at
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