Zürich stimmt ab - Stadt Zürich
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Zürich stimmt ab. Vorlage 1 Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich» Vorlage 2 Privater Gestaltungsplan 27. «Areal Hardturm – Stadion» Vorlage 3 Neuregelung Finanzkompetenzen September für den Erwerb von Liegenschaften Vorlage 4 Instandsetzung und Optimierung 2020 ewz-Areal Herdern Vorlage 5 Bau einer direkten Wasserleitung zwischen Limmat-, Glatt- und Hangzone Vorlage 6 Pro Senectute Kanton Zürich, Beiträge ab 2021
Kurzer Überblick? Lesen Sie auf den ersten Seiten das Wichtigste zu jeder Vorlage. Alle Vorlagen im Überblick4 Vorlage 1 Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich» Die Vorlage 17 Standpunkt des Initiativkomitees 22 Minderheitsstandpunkte24 Vertiefung erwünscht? Antrag und Abstimmungsfrage 28 Vorlage 2 Privater Gestaltungsplan «Areal Hardturm – Stadion» Die Vorlage 31 Ab Seite 16 finden Sie Standpunkt des R eferendumskomitees Antrag und Abstimmungsfrage 38 40 umfassende Informationen Vorlage 3 Neuregelung Finanzkompetenzen zu jeder Vorlage. für den Erwerb von Liegenschaften Die Vorlage Minderheitsstandpunkt50 43 Antrag und Abstimmungsfrage 52 Vorlage 4 Instandsetzung und Optimierung ewz-Areal Herdern Die Vorlage 55 Antrag und Abstimmungsfrage 60 Vorlage 5 Bau einer direkten Wasserleitung zwischen Limmat-, Glatt- und Hangzone Die Vorlage 63 Antrag und Abstimmungsfrage 68 Alle Vorlagen online lesen: Vorlage 6 Pro Senectute Kanton Zürich, Beiträge ab 2021 Die Vorlage 71 Antrag und Abstimmungsfrage 76 stadt-zuerich.ch/abstimmungen Weitere Informationen78
Vorlage 1 im Überblick Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich» Die Vorlage Die von einem parteiübergreifenden Initiativkomitee eingereichte Volksinitiative Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich» verlangt, dass das Velo- routennetz in der Stadt durch sogenannte Veloschnellrouten ergänzt «Sichere Velorouten wird. Diese sollen auf ausgewählten Quartierstrassen umgesetzt werden, grundsätzlich frei von motorisiertem Individualverkehr sowie in für Zürich» der Regel gegenüber anderen Strassen vortrittsberechtigt sein. Innert der nächsten zehn Jahre soll ein Veloschnellroutennetz von mindestens 50 Kilometern entstehen. Stadtrat und Gemeinderat erachten das Anliegen der Initiative als sinn- voll und zielführend. Das geforderte Veloschnellroutennetz korrespon- diert mit den velopolitischen Zielen des Stadtrats, der die Velorouten in den letzten Jahren laufend aufgewertet hat. Eine Herausforderung bei der Umsetzung besteht darin, die Veloschnellrouten quartierverträglich zu gestalten. Nach dem Willen der Initiantinnen und Initianten sollen die Routen nicht zulasten des Fussverkehrs oder des Grünraums einge- richtet werden. Bei der Gestaltung sind deshalb die Bedürfnisse der Quartierbevölkerung sowie der Fussgängerinnen und Fussgänger mög- lichst ausgewogen zu berücksichtigen. Diese Quartierverträglichkeit soll mit einer breiten Palette von Massnahmen bestmöglich gewährleis- tet werden, zum Beispiel durch teilweise Fahrverbote, die Aufhebung des Rechtsvortritts, die bessere Signalisation der Veloführung und die Aufhebung oder V ersetzung von Parkplätzen. Standpunkt des Initiativkomitees Gemäss Initiativkomitee ist das Veloschnellroutennetz eine geeignete Massnahme zur Erhöhung der Sicherheit der Velofahrenden, die schnell umgesetzt werden kann und für alle Verkehrsteilnehmenden zufrieden- stellend ist. Minderheitsstandpunkte Die FDP- und die SVP-Fraktion lehnen die Initiative ab. Sie sehen darin eine einseitige Lösung, die auf Kosten der weiteren Verkehrsteil nehmenden umgesetzt wird und die Sicherheit nicht zwingend erhöht. Empfehlung Stadtrat und Gemeinderat Vorlage 1 im Detail Ja Die Vorlage 17 Standpunkt des Initiativkomitees 22 Der Gemeinderat stimmte mit 84:33 Stimmen zu. Minderheitsstandpunkte24 84 Ja Antrag und Abstimmungsfrage 28 33 Nein 4 5
Vorlage 2 im Überblick Privater Gestaltungsplan «Areal Hardturm – Stadion» Ausgangslage Am 25. November 2018 sagten die Stimmberechtigten Ja zu den Bau- Privater Gestaltungsplan rechtsverträgen zum Projekt «Ensemble», das neben dem Bau eines Fussballstadions für 18 000 Zuschauerinnen und Zuschauer auch eine «Areal Hardturm – Stadion» gemeinnützige Wohnüberbauung mit 174 Wohnungen sowie zwei Wohn- und Geschäftshochhäuser mit 570 Wohnungen und vielfältigen Gewerbeflächen auf dem Areal Hardturm vorsieht. Das Bauprojekt wird von privaten Investorinnen gebaut und finanziert. Voraussetzung für die Realisierung ist ein privater Gestaltungsplan mit detaillierten Bau- und Nutzungsbestimmungen sowie einer Umweltverträglichkeits- prüfung, der in die Kompetenz des Gemeinderats fällt. Der Gemeinderat stimmte dem Gestaltungsplan zu. Die IG Freiräume Zürich West ergriff jedoch das Referendum gegen den Entscheid, wes- wegen nun auch die Stimmberechtigten darüber abstimmen. Die Vorlage Mit dem privaten Gestaltungsplan «Areal Hardturm – Stadion» werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit das Bauprojekt «Ensemble» realisiert werden kann. Der Gestaltungsplan wurde in einem sorgfältigen, mehrstufigen Prozess erarbeitet. Er wurde öffentlich aufgelegt, wie auch dem Kanton Zürich zur Vorprüfung unter- breitet. Der Gestaltungsplan stellt sicher, dass das Projekt den hohen städtebaulichen Anforderungen gerecht wird und Freiräume geschaffen werden, die auch dem Quartier dienen. Zudem sorgt er dafür, dass der Betrieb auf die Umgebung Rücksicht nehmen muss. Mit seinen viel- fältigen Nutzungen, grosszügigen Freiflächen und neuen Treffpunkten soll das Vorhaben zu einem attraktiven, gemischt genutzten Quartier beitragen. Standpunkt des Referendumskomitees Das Referendumskomitee erachtet den G estaltungsplan als unver einbar mit den Zielen einer grünen, klimafreundlichen sowie sozialen Stadtentwicklung und kritisiert, dass die Gestaltung des Areals einer Renditelogik unterworfen werde. Empfehlung Stadtrat und Gemeinderat Ja Vorlage 2 im Detail Die Vorlage 31 Der Gemeinderat stimmte mit 63:12 Stimmen zu. Standpunkt des R eferendumskomitees 38 63 Ja Antrag und Abstimmungsfrage 40 12 Nein 6 7
Vorlage 3 im Überblick Neuregelung Finanzkompetenzen für den Erwerb von Liegenschaften Ausgangslage Der Stadtrat hat einen engen Spielraum beim Kauf von Liegenschaften Neuregelung auf dem Immobilienmarkt. Kostet eine Liegenschaft mehr als zwei Millionen Franken, ist nicht der Stadtrat, sondern der Gemeinderat Finanzkompetenzen zuständig für den Kauf. Dies gilt sowohl für Finanzliegenschaften, die vorerst als finanzielle Anlagen gekauft und später einer öffentlichen für den Erwerb Aufgabe zugewiesen werden, als auch für Verwaltungsliegenschaften, die die Stadt unmittelbar für die Erfüllung einer bestimmten öffent lichen Aufgabe erwirbt. Für den Kauf von Finanzliegenschaften sieht von Liegenschaften die Gemeindeordnung aber mit der sogenannten Dringlichkeitsklausel eine Ausnahme vor: Wenn ein Kauf keinen Aufschub duldet – zum Beispiel weil die Eigentümerschaft mit Blick auf Angebote weiterer Kaufinteressentinnen und -interessenten eine rasche Entscheidung verlangt –, kann der Stadtrat ausnahmsweise auch Immobilien im Wert von über zwei Millionen Franken kaufen. Nun hat jedoch ein Gerichts urteil die Anforderungen an die Anwendung dieser Dringlichkeits klausel erhöht. Dadurch ist der Stadtrat noch stärker eingeschränkt und auch die Rechtslage ist unklar geworden. Die Vorlage Um der Stadt auf dem Immobilienmarkt einen angemessenen Handlungs- spielraum zu ermöglichen, soll der Stadtrat alle Finanzliegenschaften selbstständig erwerben können – auch wenn sie teurer als zwei Millionen Franken sind. Dadurch können geeignete Liegenschaften unkomp lizierter und schneller erworben werden, die später zum Beispiel für Schulen, Alterszentren, Sportstätten, den kommunalen Wohnungsbau oder Grünflächen genutzt werden und darum gerade auch im Hinblick auf die wachsende Bevölkerung notwendig sind. Dies entspricht auch der Regelung des Kantons Zürich. Da dafür die Gemeindeordnung – die Verfassung der Stadt Zürich – anzupassen ist, muss die neue Regelung den Stimmberechtigten vorgelegt werden. Minderheitsstandpunkt Die FDP-, die SVP- und die GLP-Fraktion lehnen die Vorlage ab. Sie erach- ten die aktuellen Bestimmungen als genügend und als angemessen, um die Mitsprache von Stimmberechtigten und Gemeinderat sicherzustellen. Empfehlung Stadtrat und Gemeinderat Ja Vorlage 3 im Detail Die Vorlage 43 Der Gemeinderat stimmte mit 68:44 Stimmen zu. Minderheitsstandpunkt50 68 Ja Antrag und Abstimmungsfrage 52 44 Nein 8 9
Vorlage 4 im Überblick Instandsetzung und Optimierung ewz-Areal Herdern Ausgangslage Die Arbeitsplätze und Lagerflächen des Elektrizitätswerks der Stadt Instandsetzung und Zürich (ewz) sind derzeit auf mehrere Standorte verteilt: auf den Hauptstandort in Oerlikon, den Werkhof auf dem Areal Herdern an der Optimierung Pfingstweidstrasse in Zürich-West sowie verschiedene zugemietete Räumlichkeiten. Das ewz will sich künftig auf die zwei Standorte in ewz-Areal Herdern Oerlikon und Zürich-West konzentrieren. Mit den bestehenden Bauten auf dem Areal Herdern und dessen heutiger Ausgestaltung lässt sich dieses Ziel aber nicht erreichen. Das 46 Jahre alte Hauptgebäude ist Objektkredit von 167,44 Millionen Franken sowohl sicherheitstechnisch als auch energetisch sanierungsbedürftig und bietet für die künftigen Nutzungen zu wenig Raum. Zudem erfüllen die Lagerhalle sowie die Lagerflächen im Freien die Anforderungen an einen effizienten Verkehrs- und Warenfluss nicht mehr. Die Vorlage Das Projekt sieht die Instandsetzung und Aufstockung des Haupt gebäudes um zwei Geschosse vor, den Ersatz der Lagerhalle durch einen Neubau sowie die Optimierung des Areals im Aussenbereich. Dadurch werden die Voraussetzungen geschaffen, dass das ewz seinen Geschäftsbereich «Netze» an einem aus logistischer Sicht idealen Standort zusammenfassen kann. Neu stehen dort rund 600 anstelle der bisher 350 Arbeitsplätze zur Verfügung. Auch in Bezug auf die Energieversorgung ist das Projekt zukunftsweisend: Die wichtigste Energiequelle für die Wärme- und Kälteversorgung ist das Grundwasser, das mit einer neuen Methode genutzt werden soll. Zudem ist eine grossflächige Photovoltaik-Anlage vorgesehen. Ferner wird das Areal durch die Verlängerung des Mühlewegs neu auch für die Öffentlichkeit durchlässig. Es ist eine Cafeteria vorge sehen, die nach einer Zonenänderung auch als öffentliches Café zum Pfingstweidpark hin betrieben werden kann. Empfehlung Stadtrat und Gemeinderat Ja Vorlage 4 im Detail Der Gemeinderat stimmte mit 115:0 Stimmen zu. Die Vorlage 55 115 Ja Antrag und Abstimmungsfrage 60 0 Nein 10 11
Vorlage 5 im Überblick Bau einer direkten Wasserleitung zwischen Limmat-, Glatt- und Hangzone Ausgangslage Das Leitungsnetz der Wasserversorgung Zürich (WVZ) ist aufgrund Bau einer direkten der Höhenunterschiede in der Stadt in mehrere Druckzonen eingeteilt. Die am tiefsten gelegene und grösste Zone ist die Limmatzone. Die Wasserleitung zwischen zweitgrösste ist die Glattzone, die primär Zürich-Nord und wichtige Vertragspartner im Glattal mit Wasser versorgt. Im heutigen Netz sind Limmat-, Glatt- und diese b eiden grössten Zonen allerdings nicht direkt miteinander ver- bunden. Trinkwasser, das aus der Limmat- in die Glattzone gelangen soll, muss zunächst in die noch höher gelegene Hangzone gepumpt Hangzone werden, bevor es hinunter in die Glattzone geleitet werden kann. Die Glattzone soll nun mit einer neuen Direktverbindung optimal an das übrige Netz angeschlossen werden. Objektkredit von 25,245 Millionen Franken Die Vorlage Die neue Verbindung umfasst zwei unterirdische Rohrleitungen von je rund 1350 Metern Länge, ein Pumpwerk an der Nordstrasse beim Schindlerpark mit einer Förderleistung von 50 000 Kubikmetern pro Tag sowie ein kleineres Pumpwerk beim bestehenden Reservoir Strickhof. Dieses wird mit einer zusätzlichen Leitung mit dem nördlichen Tunnel- portal des Milchbucks verbunden. Die beiden längeren Leitungen werden im Milchbucktunnel unterhalb der Fahrbahn verlegt, wo sich bereits verschiedene Ver- und Entsorgungsleitungen befinden. Die neue Verbindung erhöht die Betriebssicherheit und stellt die Versorgung mit Wasser auch bei künftigen Instandhaltungsarbeiten an Wasserwerken und Hauptleitungen sicher. Ferner kann dank dem Neubau des Pumpwerks beim Schindlerpark dem Anliegen des Quartiers Rechnung getragen werden, dort eine öffentliche ZüriWC- Anlage zu erstellen. Empfehlung Stadtrat und Gemeinderat Ja Vorlage 5 im Detail Der Gemeinderat stimmte mit 112:0 Stimmen zu. Die Vorlage 63 112 Ja Antrag und Abstimmungsfrage 68 0 Nein 12 13
Vorlage 6 im Überblick Pro Senectute Kanton Zürich, Beiträge ab 2021 Ausgangslage Die Stiftung Pro Senectute Kanton Zürich (PSZH) setzt sich mit einer Pro Senectute Kanton Zürich, Vielzahl von Angeboten dafür ein, dass ältere Personen im Kanton ihr Leben möglichst selbstständig weiterführen können. Mit den beiden Beiträge ab 2021 Angeboten Treuhanddienst und Rentenverwaltung unterstützt sie ältere Personen bei der Bewältigung von administrativen und finanziellen Pflichten, die sie alleine nicht mehr wahrnehmen können. Die Stadt Jährliche Beiträge von 2,041465 Millionen Franken Zürich finanziert diese beiden Angebote seit über 20 Jahren für Bezügerinnen und Bezüger von AHV-Zusatzleistungen mit Wohnsitz in der Stadt mit. Der jährliche Beitrag von knapp einer Million Franken reicht allerdings nicht mehr aus, da der Bedarf unter anderem aufgrund der steigenden Lebenserwartung und einer Zunahme an Bezügerinnen und Bezügern von Zusatzleistungen gestiegen ist. Zudem reduziert der Bund seine finanzielle Beteiligung an die PSZH ab 2021. Die Vorlage Der jährliche Beitrag an die PSZH von bisher 0,998 Millionen soll ab 2021 auf 2,041465 Millionen Franken erhöht werden. Dabei handelt es sich um einen leistungsabhängigen Maximalbeitrag, das heisst es werden damit alle tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen bezahlt, aber höchstens bis der Beitrag ausgeschöpft ist. Durch die Erhöhung soll der steigende Bedarf nach dem Treuhanddienst und der Rentenverwaltung gedeckt und zudem ein weiteres Angebot mit finanziert werden: die Sozialberatung, mit der die PSZH kostenlose Beratungen für Personen ab 60 Jahren und ihre Angehörigen rund um das Thema Alter anbietet. Auch hier steigt die Nachfrage und gleich zeitig schränkt der Bund seine Kostenbeteiligung ein. Der bisherige Beitrag wurde vom Parlament genehmigt. Da der Beitrag nun um mehr als eine Million Franken pro Jahr erhöht wird, müssen die Stimmberechtigten dieser Erhöhung zustimmen. Empfehlung Stadtrat und Gemeinderat Ja Vorlage 6 im Detail Der Gemeinderat stimmte mit 104:0 Stimmen zu. Die Vorlage 71 104 Ja Antrag und Abstimmungsfrage 76 0 Nein 14 15
Vorlage 1 im Detail Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich» Die Vorlage Volksinitiative Ausgangslage «Sichere Velorouten Der Veloverkehr in der Stadt Zürich hat in den letzten Jahren stark für Zürich» zugenommen. Bereits 2011 wurde die Veloförderung mit der Annahme der Volksinitiative «Zur Förderung des öV, Fuss- und Veloverkehrs in der Stadt Zürich» in der Gemeindeordnung verankert (Artikel 2quinquies). Ein Jahr später verabschiedete der Stadtrat den «Masterplan Velo» als umfassendes Programm zur Veloförderung in der Stadt. Und 2015 sprachen sich die Stimmberechtigten für einen Rahmenkredit von 120 Millionen Franken zur Förderung des Veloverkehrs aus. Die Velorouten wurden in den letzten Jahren laufend aufgewertet. Dabei lag der Fokus auf dem Ausbau des Veloroutennetzes entlang von Hauptverkehrsstrassen, besonders im Rahmen von grösseren Bauprojekten. Mit der Zunahme der Anzahl Velofahrenden – 2018 waren etwa 50 Prozent mehr Velofahrende unterwegs als noch 2012 – nahmen jedoch auch die Velounfälle zu. Im Jahr 2018 waren über 40 Prozent der Schwerver- letzten bei Verkehrsunfällen Velofahrende. Der Stadtrat verabschiedete deshalb im November 2018 «Sicher Velofahren» als einen seiner sechs Strategie-Schwerpunkte. Er setzt auf Massnahmen, die die Verkehrssicherheit für Velofahrende erhöhen und gleichzeitig die Veloinfrastruktur verbessern. Weitere Informationen zur Vorlage: stadt-zuerich.ch/vorlage-sicherevelorouten 16 17
Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich» Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich» Art. 126 Entwicklung Velounfälle und Veloverkehr 2012–2018 Zur Umsetzung von Art. 2 quinquies Abs. 2 Sätze 2 und 3 GO realisiert die Stadt Zürich bis spätestens 10 Jahre nach Inkrafttreten dieser Velounfälle E-Bikes Bestimmungen ein Netz aus sternförmigen sowie tangentialen Velo Velounfälle herkömmliche Velos Entwicklung Veloverkehr (Referenzjahr 2012 entspricht 100 %) schnellrouten mit einer Länge von insgesamt mindestens 50 Kilo metern. Die Stadt Zürich veröffentlicht bis zur Erreichung dieses Ziels 800 einen jährlichen Zwischenbericht. 699 700 621 2. Der Stadtrat setzt diese Ergänzung der Gemeindeordnung in Kraft. 587 600 540 150 % Begründung 500 425 Zürich braucht endlich eine zeitgemässe Veloinfrastruktur! Diese 400 360 363 Initiative nimmt sich funktionierende Modelle aus Vorzeige-Velostädten 100 % zum Vorbild und fordert, dass ausgewählte Quartierstrassen als 300 Velorouten signalisiert werden. Diese Velorouten sollen frei von motori 200 siertem Durchgangsverkehr sein. Zudem sollen sie gegenüber dem einbiegenden Verkehr vortrittsberechtigt sein, damit ein zügiges Voran- 100 kommen ohne ständiges Abbremsen möglich ist. Die 50 Kilometer an Velorouten, welche durch die Initiative entstehen, sollen nicht zulasten 0 von Grünräumen und Grüninfrastrukturen oder Flächen für Fussgänge- 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 rinnen oder Fussgänger gehen. Von solchen Velorouten profitieren 2018 waren in der Stadt Zürich etwa 50 Prozent mehr Velofahrende unterwegs als noch 2012. alle – auch jene, die zu Fuss oder mit dem Auto unterwegs sind. Denn Mit der Zunahme der Velofahrenden nahmen die Velounfälle überproportional zu. wo Fuss- und Velo- und Autoverkehr getrennt sind, entstehen deutlich weniger Unfälle.» Position Stadtrat und Gemeinderat Der Stadtrat prüfte zunächst die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags, Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich» kam dann aber zum Schluss, sich für die Initiative auszusprechen. Aufseiten des Parlaments arbeitete eine Minderheit des Gemeinderats Am 19. Dezember 2017 reichte ein parteiübergreifendes Initiativkomitee einen Gegenvorschlag aus, der im Gegensatz zur Initiative keine aus Vertreterinnen und Vertretern der SP, der Grünen, der GLP und minimale Länge des Veloschnellroutennetzes festlegte und eine der AL zusammen mit den Organisationen umverkehR und Pro Velo die Kompensationspflicht für wegfallende Parkplätze vorsah. Die Mehrheit Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich» mit folgendem Wortlaut des Gemeinderats lehnte diesen Gegenvorschlag jedoch ab und ein: stimmte der Initiative zu. Deshalb wird den Stimmberechtigten nun ausschliesslich die Initiative unterbreitet. «1. Die Gemeindeordnung wird wie folgt geändert: Ergänzung von Art. 2 quinquies Abs. 2 Umsetzung der Initiative Zu diesem Veloroutennetz gehören auch Veloschnellrouten, welche ge- genüber Querungen in der Regel vortrittsberechtigt sind. Zudem sind Veloschnellrouten als Ergänzung diese Veloschnellrouten grundsätzlich frei vom motorisierten Individual- Da der Schwerpunkt der bisherigen Aufwertung der Velorouten vor allem verkehr, wobei der Stadtrat die Ausnahmen regelt, so namentlich für auf Hauptverkehrsstrassen lag, begrüsst der Stadtrat die Stossrichtung die Anwohnenden, das Gewerbe, die Blaulichtorganisationen sowie für der Initiative – ein Netz aus sternförmigen und tangentialen Veloschnell- mobilitätsbehinderte Personen. routen auf kommunalen Quartierstrassen umzusetzen – als sinnvolle 18 19
Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich» Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich» Ergänzung zu den aktuellen Bestrebungen. Veloschnellrouten gelten Änderung der Gemeindeordnung als geeignete Massnahme zum Ausbau von attraktiven und sicheren Veloverbindungen, auch in die Agglomeration. So sind bereits heute Veloschnellrouten vom Bahnhof Altstetten in Richtung Schlieren und Mit der Annahme der Volksinitiative vom September 2011 wurde der vom Bahnhof Oerlikon in Richtung Wallisellen geplant. Darüber hinaus Artikel 2quinquies erlassen. Falls die Stimmberechtigten die vorliegende werden zurzeit vier weitere Veloschnellrouten konkret geprüft, wie Initiative annehmen, wird Artikel 2quinquies um die nachstehend fett dies eine Motion des Gemeinderats aus dem Jahr 2017 verlangt. Das gedruckten Änderungen ergänzt und der neue Artikel 126 erlassen. von der Initiative geforderte Veloschnellroutennetz korrespondiert somit mit den velopolitischen Plänen der Stadt. Art. 2quinquies Umsetzung von weiteren Massnahmen 1 Die Stadt Zürich trifft Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor den negativen Aus Die Initiative fordert, dass die Veloschnellrouten in der Regel vortritts wirkungen des Verkehrs. berechtigt und – abgesehen von einigen Ausnahmen – frei vom 2 Die Stadt Zürich setzt konsequent auf den öV, Fuss- und Veloverkehr und fördert insbe motorisierten Individualverkehr sind. Darüber hinaus sind weitere sondere die Tangentialverbindungen des öV und ein durchgehendes Veloroutennetz entlang Massnahmen geplant, beispielsweise eine bessere Signalisation oder parallel der Hauptachsen. Zu diesem Veloroutennetz gehören auch Veloschnell- der Veloführung, Tempo 30 oder Einbahnregimes, die Versetzung routen, welche gegenüber Querungen in der Regel vortrittsberechtigt sind. Zudem oder Aufhebung von Parkplätzen oder eine Optimierung an Knoten. sind diese Veloschnellrouten grundsätzlich frei vom motorisierten Individualverkehr, Die Ausgestaltung der Veloschnellrouten wird an die örtlichen wobei der Stadtrat die Ausnahmen regelt, so namentlich für die Anwohnenden, das Gegebenheiten angepasst. Gewerbe, die Blaulichtorganisationen sowie für mobilitätsbehinderte Personen. 3 Der Neu- oder Ausbau von Hochleistungs- und Hauptverkehrsstrassen ist nur unter der Sorgfältige Interessenabwägung Bedingung zulässig, dass sich die Kapazität des gesamten Strassennetzes für den motori- Nach dem Willen der Initiantinnen und Initianten sollen die Veloschnell- sierten Individualverkehr nicht erhöht. Die Stadt handelt nach diesem Grundsatz im Rahmen routen nicht zulasten von Flächen für die Fussgängerinnen und Fuss- ihrer gesetzlichen Möglichkeiten und vertritt ihn gegenüber übergeordneten Stellen. gänger oder des Grünraums realisiert werden. Darum gilt es, bei der Planung der Veloschnellrouten die Bedürfnisse der Quartierbevölkerung Art. 126 und des Fussverkehrs, aber auch die Sicherheit der weiteren Verkehrs Zur Umsetzung von Art. 2 quinquies Abs. 2 Sätze 2 und 3 GO realisiert die Stadt Zürich teilnehmenden zu berücksichtigen. Mit einer sorgfältigen Interessen bis spätestens 10 Jahre nach Inkrafttreten dieser Bestimmungen ein Netz aus stern- abwägung soll der in den Quartieren geltende Grundsatz der Koexistenz förmigen sowie tangentialen Veloschnellrouten mit einer Länge von insgesamt mindestens 50 Kilometern. Die Stadt Zürich veröffentlicht bis zur Erreichung dieses der Verkehrsteilnehmenden bestmöglich gewahrt werden. Der Initiativ- Ziels einen jährlichen Zwischenbericht. text lässt diesbezüglich Spielraum offen, indem er auch Ausnahmen beim Vortrittsrecht des Veloverkehrs zulässt. 20 21
Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich» Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich» Standpunkt Eine echte Win-Win-Lösung des Initiativkomitees Von der Initiative profitiert nicht nur der Veloverkehr. Gerade für Fuss- gängerinnen und Fussgänger ist es wichtig, dass die Velos eigene Routen erhalten und nicht mehr auf Trottoirs und Mischverkehrsflächen unterwegs sind. Doch auch der öffentliche Verkehr sowie auch die Endlich sichere Velorouten – auch für Zürich! Autofahrerinnen und Autofahrer haben jedes Interesse daran, dass die Spuren für Velos, Autos und öV klar getrennt sind. Die Initiative schafft Velofahren macht Spass, ist gesund und schont das Klima. Kein Wunder, deshalb eine echte Win-Win-Lösung, bei der es keine Verliererinnen ist das Velo in Zürich beliebt: Allein seit dem Jahr 2013 hat der Velo und Verlierer gibt. verkehr in unserer Stadt um 50 Prozent zugenommen. Es ist deshalb höchste Zeit, dass Zürich endlich ein sicheres Veloroutennetz erhält! Breite Unterstützung für eine pragmatische Initiative Die Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich» wurde von der SP Kaum Fortschritte bei der Infrastruktur gemeinsam mit Grünen, GLP, AL und mehreren Verbänden wie Pro Velo Leider gibt es beim Bau von sicheren Velorouten kaum Fortschritte. lanciert. Inzwischen ist der Rückhalt nochmals deutlich grösser ge Zwar existiert mit dem Masterplan Velo ein gutes Konzept, doch bei worden: So unterstützt auch der Stadtrat die Initiative, und im Gemeinde- der Umsetzung hapert es: Machen die Behörden weiter wie bisher, rat haben sich ausser SVP und FDP sämtliche Parteien für ein Ja gäbe es erst im Jahr 2095 ein funktionierendes Veloroutennetz – also ausgesprochen. Das zeigt, dass die Initiative eine moderate, vernünftige erst in 75 Jahren! So lange können wir Zürcherinnen und Zürcher und pragmatische Lösung vorschlägt. Wir laden auch Sie dazu ein, unmöglich auf sichere Velorouten warten. einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit in unserer Stadt zu leisten – vielen Dank für Ihr Ja zu sicheren Velorouten! Sicherheit als zunehmendes Problem Die Anzahl der verletzten Velofahrerinnen und Velofahrer hat sich innert Verfasst vom Initiativkomitee. kurzer Zeit verdoppelt: Im Jahr 2011 gab es 337 Velounfälle, sieben Jahre später waren es bereits 699. Gleichzeitig haben auch die schweren Unfälle mit gravierenden Verletzungen stark zugenommen, und viel zu oft sind die Folgen sogar tödlich. Deshalb braucht es endlich konkrete Lösungen – und zwar heute, nicht irgendwann in ferner Zukunft. Was andere Städte können, kann Zürich auch Es ist wichtig, dass alle Menschen sicher Velo fahren können – nicht nur geübte Personen mittleren Alters, sondern auch Kinder sowie Seniorinnen und Senioren. Deshalb haben Städte wie Amsterdam oder Kopenhagen schon vor langer Zeit ein durchgehendes Veloroutennetz geschaffen. Doch auch Schweizer Städte wie etwa Bern haben die Infrastruktur stark verbessert. Was in Amsterdam, Kopenhagen oder Bern längst selbstverständlich ist, muss auch in Zürich möglich sein. 22 23
Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich» Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich» Minderheitsstandpunkt Eine Mehrheit des Gemeinderats wollte allerdings keine Rücksicht der FDP-Fraktion nehmen auf die Fussgängerinnen und Fussgänger – die schwächsten Verkehrsteilnehmenden –, den öffentlichen Verkehr sowie auf Quartier- und Gewerbeparkplätze und lehnte den Gegenvorschlag ab. Daher können Sie heute nicht darüber abstimmen. Ihr NEIN zur vorliegenden NEIN zu einseitiger Ideologie – Veloinitiative macht Platz für bessere, gesamtheitliche Lösungen für Platz für sinnvolle Lösungen alle Verkehrsteilnehmenden. Leistungsfähige und sichere Verkehrsinfrastrukturen haben für die FDP hohe Priorität. Velorouten sollen möglichst durchgehend und sicher sein. Aber statt bestehende und bereits geplante Routen entsprechend zu gestalten, verlangt die Initiative zusätzlich zu Velohaupt-, Veloneben- und Velokomfortrouten auch noch die Einführung von 50 Kilometern sogenannter «Veloschnellrouten» quer durch die Stadt. Die übertriebene Initiative verlangt, zusätzlich zu den Velostreifen auf den übrigen Strassen, die neu 1,8 Meter breit sein sollen, die grund- sätzliche Sperrung von 50 Kilometern Strasse für den motorisierten Individualverkehr. Auf diesen Strassen sollen die Velos dann in der Regel Vortritt haben. Die Pilotversuche des Bundesamts für Strassen (ASTRA) zu solchen Veloschnellrouten konnten keinen eindeutigen Nutzen für die Veloförderung, den Velokomfort oder die Velosicherheit nachweisen. Zudem drohen erhöhte Gefahren für Fussgängerinnen und Fussgänger, insbesondere für ältere Menschen und Kinder (zum Beispiel auf Schulwegen zu Kindergärten und Schulen) beim Queren durch schnell fahrende Velos und E-Bikes. Der Platz in der Stadt Zürich ist beschränkt, die Bevölkerung wächst. Der bestehende Strassenraum muss deshalb mit Bedacht aufgeteilt werden. Der Gegenvorschlag der FDP im Zürcher Gemeinderat hätte ein «bedarfsgerechtes Netz aus Veloschnellrouten» statt die fixe Strecken- vorgabe von 50 Kilometern vorgesehen. Zudem hätten die Bedürfnisse der Fussgängerinnen und Fussgänger ausdrücklich berücksichtigt und Quartier- und Gewerbeparkplätze bei der Veloroutenplanung in an- gemessener Distanz ersetzt werden sollen. Und schliesslich hätte der Gegenvorschlag eine Konzentration der Velorouten auf «Sammelrouten» samt den Zubringern vorgesehen. Damit wäre mehr Platz für separate Bus- und Tramspuren entstanden, damit der öffentliche Verkehr schnell vorankommt. 24 25
Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich» Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich» Minderheitsstandpunkt der Bedarf an der teuren Veloinfrastruktur gerade an kalten und nassen der SVP-Fraktion Tagen nicht ausgewiesen ist. Der Verkehrsraum in Zürich ist begrenzt. Er muss unter allen Verkehrsteilnehmenden geteilt werden. Mit der Zuwanderung wird Zürich weiterwachsen und der Bedarf an Mobilität weiter steigen. Nun sollen über 50 Kilometer für rasende Velofahrende Jetzt ist genug: Keine Veloraser-Routen in Zürich zur Verfügung stehen. Dies ist keine kluge Aufteilung des begrenzten Strassenraums. Vielmehr bedeutet dies ein massives Privileg einer Die Initiative verlangt mindestens 50 Kilometer an autobahnähnlichen kleinen Gruppe von Verkehrsteilnehmenden. Um effiziente Verkehrs Veloschnellrouten für Velofahrende. Dies auf Kosten von Fussgänge wege für alle anbieten zu können, muss das Verkehrsnetz gesamtheit- rinnen und Fussgängern, öV, Taxi und anderen Verkehrsteilnehmenden. lich betrachtet werden. Das Durchsetzen der Verkehrsregeln gehört dazu. Verstösse müssen konsequent geahndet werden, auch bei Velo- Veloraserei und Unfälle nehmen zu fahrenden. Der Veloverkehr beträgt nur zwei Prozent am Gesamtvolumen der ge fahrenen Kilometer (UVEK Juli 2018). Trotzdem verursachen die Velo- Die Initiative blendet die Warenlogistik aus. Immer mehr Menschen auf fahrenden am meisten Unfälle in der Stadt Zürich. Fast jede zweite gleicher Fläche benötigen immer mehr Warentransporte. Dafür ist schwer verletzte Person war mit dem Velo unterwegs. Die Initiantinnen das Velo kaum konkurrenzfähig. Diese Initiative bringt Luxuswege für und Initianten fordern «sichere Velorouten» und begründen diese mit eine Minderheit von Verkehrsteilnehmenden, während alle anderen Sicherheit. Das Gegenteil ist der Fall. Routen, welche den Velofahrenden den kleiner werdenden Verkehrsraum teilen müssen. den Vortritt gewähren, führen zu mehr Veloraserei und die Unfälle nehmen zu. Die Unfallstatistik der Stadt Zürich belegt, dass rund zwei Wer Mobilität für alle und Sicherheit will, stimmt Nein zu dieser Initiative. Drittel aller Velounfälle selbst- oder zu einem wesentlichen Teil selbst verschuldet sind. Es ist ein Irrglaube, dass separate Schnellrouten das Problem der steigenden Unfälle lösen können. Einerseits wird auf diesen Schnellrouten mit höherer Geschwindigkeit gefahren und andererseits wird es weiterhin Stellen geben, an denen diese Routen andere Wege kreuzen, zum Beispiel andere Veloschnellrouten oder Trottoirs. Die SVP befürchtet, dass die Sicherheit für die schwächsten Verkehrs teilnehmenden, wie Fussgängerinnen und Fussgänger, Kinder, Seniorinnen und Senioren oder beeinträchtigte Personen, massiv verschlechtert würde. Die SVP setzt sich für eine konsequente Entflechtung von Velo- und Fussverkehr ein. Diese Initiative bringt hier jedoch keine Verbesserung. Veloraser-Routen sind unnötig und schaden der Umwelt Die SVP setzt sich für eine funktionierende Mobilität für alle und die freie Wahl des Verkehrsmittels ein. Eine Zwängerei und einseitige Förderung eines Verkehrsmittels auf Kosten aller anderen Verkehrsteil- nehmenden lehnt die SVP ab. Die Initiantinnen und Initianten erwähnen den Aspekt der Umweltfreundlichkeit des Velos. Mit diesen Veloraser- Routen wird der gewerbliche und private motorisierte Verkehr zusätz- lich behindert. Aufgrund der weiten Umwege nehmen CO2 und andere Emissionen zu. Künstlich erzeugte Staus sind das Resultat, während 26 27
Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich» Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich» Antrag Abstimmungsfrage Folgendes Begehren wird den Stimmberechtigten Auf Ihrem Stimmzettel werden Sie gefragt: zum Entscheid u nterbreitet: Wollen Sie die folgende Vorlage annehmen? Volksinitiative Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich» 1. Die Gemeindeordnung wird wie folgt geändert: Ergänzung von Art. 2quinquies Abs. 2 «Sichere Velorouten Zu diesem Veloroutennetz gehören auch Veloschnellrouten, welche gegenüber Querungen in der Regel vortrittsberechtigt sind. Zudem für Zürich» sind diese Veloschnellrouten grundsätzlich frei vom motorisierten Individualverkehr, wobei der Stadtrat die Ausnahmen regelt, so na- mentlich für die Anwohnenden, das Gewerbe, die Blaulichtorganisa- tionen sowie für mobilitätsbehinderte Personen. Art. 126 Zur Umsetzung von Art. 2quinquies Abs. 2 Sätze 2 und 3 GO realisiert die Stadt Zürich bis spätestens 10 Jahre nach Inkrafttreten dieser Bestimmungen ein Netz aus sternförmigen sowie tangentialen Velo- schnellrouten mit einer Länge von insgesamt mindestens 50 Kilo metern. Die Stadt Zürich veröffentlicht bis zur Erreichung dieses Ziels einen jährlichen Zwischenbericht. 2. Der Stadtrat setzt diese Ergänzung der Gemeindeordnung in Kraft. Empfehlung Stadtrat und Gemeinderat Ja Der Gemeinderat stimmte mit 84:33 Stimmen zu. 28 29
Vorlage 2 im Detail Privater Gestaltungsplan «Areal Hardturm – Stadion» Die Vorlage Privater Gestaltungsplan Ausgangslage «Areal Hardturm – Stadion» Projekt «Ensemble» Am 25. November 2018 stimmten die Stimmberechtigten den Baurechts verträgen für das Projekt «Ensemble» mit 53,8 Prozent zu. Das Projekt umfasst den Bau eines Fussballstadions für 18 000 Zuschauerinnen und Zuschauer, eine gemeinnützige Wohnüberbauung mit 174 Wohnungen sowie zwei Wohn- und Geschäftshochhäuser mit 570 Wohnungen und vielfältigen Gewerbeflächen auf dem Areal Hardturm in Zürich-West. Das Vorhaben wird von einem Team bestehend aus den privaten Investorinnen HRS Investment AG und Immobilienanlagegefässe der Credit Suisse sowie der Allgemeinen Baugenossenschaft Zürich (ABZ) gebaut und finanziert. Die gesamten Investitionen belaufen sich auf rund 570 Millionen Franken. Es handelt sich dabei um ein Gesamtpaket, bei dem die beiden Wohn- und Geschäftshochhäuser der Querfinan zierung des Stadions dienen und dadurch zwingender Bestandteil des Projekts sind. Im Gegenzug muss sich die Stadt weder am Bau noch am Betrieb finanziell beteiligen. Beim Areal handelt es sich um städtisches Eigentum. Deshalb gewährt die Stadt den Investorinnen Baurechte, wodurch jährlich rund 1,2 Millionen Franken in die Stadt kasse fliessen. Da die Baurechte zu einem teilweise reduzierten Bau- rechtszins gewährt wurden, geht damit ein Einnahmeverzicht von jährlich rund 1,7 Millionen Franken einher. Diese Baurechtsverträge und der Einnahmeverzicht wurden von den Stimmberechtigten im Rahmen der Volksabstimmung vom 2 5. November 2018 genehmigt. Referendum gegen privaten Gestaltungsplan Aufgrund der komplexen Anforderungen eines Fussballstadions an die Erschliessung und den Nachweis der Umweltverträglichkeit sowie aufgrund der Höhe der Hochhäuser musste für die Umsetzung des Bauprojekts ein privater Gestaltungsplan mit Umweltverträglichkeits- prüfung erarbeitet werden, der in der Zuständigkeit des Gemeinderats liegt. Dieser stimmte dem Gestaltungsplan am 23. Oktober 2019 mit Weitere Informationen 63 zu 12 Stimmen bei 43 Enthaltungen zu. Die IG Freiräume Zürich West zur Vorlage: reichte jedoch am 20. Dezember 2019 das Referendum dagegen ein, weswegen nun auch die Stimmberechtigten darüber abstimmen. stadt-zuerich.ch/vorlage-arealhardturm 30 31
Privater Gestaltungsplan «Areal Hardturm – Stadion» Privater Gestaltungsplan «Areal Hardturm – Stadion» Planungsrechtliche Grundlagen Das Areal Hardturm liegt gemäss kantonalem Richtplan im Zentrums- gebiet Zürich-Hard/Altstetten, das als «Entwicklungsgebiet» bezeichnet wird. Das Entwicklungsziel dieses Gebiets ist die Weiterentwicklung und Verdichtung mit Ausrichtung auf die S-Bahn-Stationen. Das Projekt «Ensemble» entspricht diesem Ziel und führt somit zu einer Stärkung und sinnvollen Ergänzung des Gebiets Zürich-West. Das Fussballstadion ist im kantonalen Richtplan unter den öffentlichen Bauten und Anlagen eingetragen. Demnach ist das öffentliche Interesse daran auf kantonaler Stufe verankert. Obwohl die aktuelle Bau- und Zonenordnung eine dichte Bebauung des Areals zulässt, ist das gesamte Projekt im Rahmen der bestehenden Rechtsgrundlagen dennoch nicht realisierbar. Aus den erwähnten Gründen (Höhe der Hochhäuser, An forderungen an Erschliessung und Nachweis der Umweltverträglichkeit) Für alle drei Teilgebiete trifft der Gestaltungsplan genaue Regelungen zu folgenden Themen- ist eine Sondernutzungsplanung in der Form eines privaten Gestal- bereichen: Bau- und Nutzungsvorschriften, Freiraum, Gestaltung, Erschliessung und Parkie- rung sowie Umwelt. Teilgebiet A dient primär der Wohnnutzung, Teilgebiet B ist für die Sport- tungsplans erforderlich. nutzung vorgesehen und Teilgebiet C für die Wohn- und Dienstleistungsnutzung bestimmt. (Plan: HRS Real Estate AG / Planpartner AG) Gestaltungsplan 20 Meter. Im Teilgebiet C werden mit dem Gestaltungsplan zwei Hoch- Neben den verbindlichen Vorschriften (Plan und schriftliche Vorschriften) häuser zugelassen, die maximal 140 Meter hoch sein dürfen. umfasst der Gestaltungsplan einen ausführlichen Planungsbericht, einen Umweltverträglichkeitsbericht und einen Bericht zu den Einwen- Umfassende Umgebungsplanung dungen aus der Bevölkerung. Im Gestaltungsplan werden auch die Vorgaben für die Gestaltung der Freiräume auf dem Areal festgelegt. Der Gestaltungsplan sieht drei Nutzung und Bauvorschriften klar geregelt öffentlich nutzbare Plätze vor. Zudem wird vorgeschrieben, dass in den Der Gestaltungsplan trifft für die einzelnen Teilgebiete genaue Regelun- einzelnen Teilgebieten jeweils ein gewisser Anteil nicht bebaut werden gen zu folgenden Themenbereichen: Bau- und Nutzungsvorschriften, darf und somit als Freiraum bestehen bleiben muss. Bezüglich Erreich- Freiraum, Gestaltung, Erschliessung und Parkierung sowie Umwelt. barkeit wird sichergestellt, dass die Fussgängerinnen und Fussgänger Das Teilgebiet A dient primär der Wohnnutzung, Teilgebiet B ist für die sowie die Velofahrenden das Areal via Haltestellen des öffentlichen Sportnutzung vorgesehen und Teilgebiet C für die Wohn- und Dienst- Verkehrs und angrenzenden Fuss- und Radwegen gut erreichen können. leistungsnutzung bestimmt. In allen Teilgebieten sind darüber hinaus für die Umgebung verträgliche gewerbliche Nutzungen wie beispiels- Die Anzahl Autoparkplätze wird begrenzt. Es darf nur die minimal ge- weise gastronomische Angebote zulässig. Im Fussballstadion sind mäss der Parkplatzverordnung erforderliche Anzahl Autoabstellplätze Grossanlässe wie Konzertveranstaltungen, Party-/Clubveranstaltungen erstellt werden. Mit wenigen Ausnahmen sind die Autoparkplätze oder Ähnliches ausgeschlossen. Auf dem gesamten Areal dürfen zu- unterirdisch zu erstellen. Für den Veranstaltungsbetrieb, das heisst bei dem keine Verkaufsnutzungen mit viel Kundschaft und entsprechendem einem Fussballspiel, sind weitere temporäre Autoparkplätze erforderlich. Verkehrsaufkommen wie beispielsweise Fachmärkte oder Einkaufs In den Teilgebieten B und C sind im Veranstaltungsbetrieb zusätzlich zentren realisiert werden. Der Wohnanteil auf dem gesamten Areal mindestens 250 und maximal 500 temporäre Velo-Abstellplätze vor muss nach der Errichtung aller Bauten mindestens 60 Prozent und darf gesehen. Die genaue Zahl aller Parkplätze im Veranstaltungsbetrieb höchstens 80 Prozent betragen. Geregelt ist auch die maximale Höhe wird im Baubewilligungsverfahren festgelegt und vom Publikums der Gebäude. Im Teilgebiet A beträgt sie 25 Meter und im Teilgebiet B aufkommen bei den Fussballspielen abhängig gemacht. 32 33
Privater Gestaltungsplan «Areal Hardturm – Stadion» Privater Gestaltungsplan «Areal Hardturm – Stadion» Bisherige Projekte zum Bau Volksabstimmung. Die Stimm Verschiedene Massnahmen im Umweltbereich eines Fussballstadions auf dem berechtigten lehnten die städ Der Gestaltungsplan schreibt detaillierte bauliche Lärmschutzmass- Areal Hardturm tische Finanzierung des Stadions nahmen vor und schützt damit die geplante Wohnnutzung beziehungs- Seit dem Bau des ersten Stadions knapp ab (50,8 Prozent). Der weise die Umgebung vor dem Strassenverkehrs- und dem Stadionlärm. 1929 wurde auf dem Areal Hard- damit verbundene gemeinnützige Daneben legt er energetische Anforderungen an die Gebäude fest. turm Fussball gespielt. Das Hard- Wohnungsbau, der deutlich an Diese müssen mindestens den Minergie-P-Standard erfüllen und an turmstadion war bis zu seinem genommen wurde (67,4 Prozent), die städtische Fernwärmeversorgung angeschlossen werden. Abriss das Heimstadion des konnte aufgrund der Verknüpfung Grasshopper Club Zürich (GCZ). der beiden Projekte nicht um Seither tragen sowohl der GCZ gesetzt werden. Der Stadtrat ent- Umweltverträglichkeitsprüfung wie auch der andere Stadtzürcher schied sich infolgedessen, das Traditionsclub, der FC Zürich Vorhaben privaten Investorinnen Die Umweltverträglichkeitsprüfung kommt zum Schluss, dass das mit (FCZ), ihre Spiele im Stadion Letzi- zu übergeben. Daraus ist das dem privaten Gestaltungsplan zulässige Vorhaben unter Bedingungen grund aus. Dieses wurde jedoch Projekt «Ensemble» entstanden, die umweltrechtlichen Anforderungen einhält. Zu den Bedingungen als multifunktionales Leichtathle- dem die Stimmberechtigten 2018 zählt vor allem, dass das Stadion die maximal mögliche Höhe gemäss tik- und Eventstadion konzipiert mit 53,8 Prozent zustimmten. Gestaltungsplan (20 Meter) ausschöpfen muss, damit der Stadionlärm und sollte nur vorübergehend als minimiert werden kann. Fussballstadion genutzt werden. Die frühere Besitzerin des Areals, die Credit Suisse AG, verkaufte Stadionlärm umweltverträglich Deshalb planten die Stadt Zürich ihren Teil des Gebiets 2010 für Der Stadionlärm wird die massgeblichen Richtwerte teilweise über- und die Stadion Zürich AG (eine 50 Millionen Franken an die Stadt schreiten. Da die Richtwerte keine absoluten Grenzwerte sind und von der Credit Suisse gegründete Zürich zum Zweck eines Sport die Überschreitungen auf ein ganzes Jahr betrachtet nur sehr selten AG) ab der Jahrtausendwende stadionbaus. Falls das Areal bis auftreten, können sie als nicht erheblich störend für die Umgebung und den Bau eines neuen Stadions auf 2035 nicht für den Bau eines daher als umweltverträglich eingestuft werden. Basierend auf den dem Areal. Die Stimmberechtigten Sportstadions genutzt wird, steht Anstosszeiten der Saison 2019/20 würden 95 Prozent der Fussballspiele stimmten 2003 dem Gestaltungs- der Verkäuferin ein Rückkaufs- vor 22 Uhr beendet sein und liegen damit ausserhalb der Nachtruhe. plan mit 63,3 Prozent und einer recht zum gleichen Preis zu. Beteiligung der Stadt in der Höhe von fast 50 Millionen Franken Öffentliche Auflage und Vorprüfung Kanton an der Stadion Zürich AG mit 59,2 Prozent zu. Das Projekt wurde Der Entwurf des privaten Gestaltungsplans lag vom 16. September jedoch von verschiedenen Seiten bis 20. November 2017 öffentlich auf. Es gingen in dieser Zeit 60 Ein- mit rechtlichen Mitteln bekämpft wendungen aus der Bevölkerung mit unterschiedlichen Anträgen ein. und letztlich von der Credit Suisse Die meisten Einwände verlangten den Verzicht auf die Hochhäuser, nicht mehr weiterverfolgt. 2013 die Reduktion der Höhe der Hochhäuser oder den Erhalt des heute war dann der Bau eines Stadions bestehenden Freiraums und damit grundlegende Änderungen am durch die Stadt Gegenstand einer Projekt. Da das Vorhaben aber als Gesamtpaket konzipiert ist, hätten solche Änderungen auch Auswirkungen auf das Finanzierungsmodell und würden ein grundsätzlich anderes Gesamtkonzept erfordern. Deshalb wurden diese Einwände nicht berücksichtigt. Einzelne Anträge betreffend die Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr sowie dem ökologischen Ausgleich hingegen wurden umgesetzt. 34 35
Privater Gestaltungsplan «Areal Hardturm – Stadion» Privater Gestaltungsplan «Areal Hardturm – Stadion» Der Kanton Zürich prüfte den Entwurf des privaten Gestaltungsplans und würdigte diesen als umfassendes und weitsichtiges Regelwerk. Verschiedene Hinweise des Kantons zum Lärmschutz, zur Parkierung sowie zur Durchgrünung wurden in den Entwurf eingearbeitet. Termine Im Stadion sollen in der Saison 2023/24 die ersten Spiele stattfinden. Die Hochhäuser und die gemeinnützige Wohnüberbauung werden ab 2024 etappiert fertiggestellt. 36 37
Privater Gestaltungsplan «Areal Hardturm – Stadion» Privater Gestaltungsplan «Areal Hardturm – Stadion» Standpunkt des Keinen Park mit hoher Biodiversität zerstören Referendumskomitees Seit zehn Jahren ist auf dem Hardturm-Areal ein Park mit ausserge- wöhnlicher Vielfalt an Tieren und Pflanzen gewachsen. Ähnlich einem Naturdenkmal erinnert er im Wechsel der Jahreszeiten an die Atmo- sphäre des Schwemmlandes der Limmat, bevor sie durch Industria Nein zum Hardturm-Bauwahn lisierung und Bauboom verloren ging. Der Park sorgt für natürliche Der private Gestaltungsplan «Areal Hardturm – Stadion» ist unvereinbar Kühlung und bietet Spiel- und Sportmöglichkeiten für alle. Der private mit den Zielen einer grünen, klimafreundlichen und sozialen Stadtent- Gestaltungsplan zerstört ihn und bietet dafür keinen Ausgleich. wicklung. CS, HRS, diverse Immobilienfonds und die Stadion Zürich AG unterwerfen das Hardturm-Areal ausschliesslich ihrer Renditelogik. Für Nein zum Diktat der Credit Suisse Arena vierzigmal zwei Stunden Fussballbetrieb im Jahr und den dafür nötigen Die finanziellen Interessen hinter dem Profi-Fussball wollen seit den Sicherheitsvorkehrungen wird ein Grossteil der 55 000 Quadratmeter 1990er-Jahren mehr als attraktive Spiele für die Fans. Ein Stadion wie zubetoniert und werden zwei riesige Türme hochgezogen. Das Projekt das geplante auf dem Hardturm ist ein Grossprojekt, das profitable widerspricht komplett den Anforderungen einer stark wachsenden Nebengeschäfte von globalen Investorinnen begünstigen muss. Stadt in Zeiten des Klimawandels. Die Höhe der Wohn- und Geschäftstürme ist die Konsequenz dieses Stadiondiktats, das die Stadt Zürich mit dem Bauland von der Credit Nein zur Ressourcenverschwendung Suisse 2010 gekauft hat. Der neue Fussballtempel soll denn auch Die Klimaerwärmung hat auch für die Stadt Zürich Konsequenzen. Credit Suisse Arena heissen. Dieses Diktat für ein zweites Stadion in Eine CO 2 -neutrale und klimaangepasste Stadtentwicklung muss den der Stadt Zürich lehnen wir ab. Bauwahn zügeln und die Boden- und Energieressourcen schonen. Diesen Ansprüchen genügt der private Gestaltungsplan nicht. Gebäude Verfasst vom Referendumskomitee. und Tiefgarage versiegeln 90 Prozent des Bodens. Die Freiflächen sind asphaltierte Plätze, die auf randalierende Fussballfans und Polizei- einsätze bei Hochrisikospielen ausgerichtet sind. Über den grossen Energieverbrauch der Hochhäuser täuscht keine Photovoltaik-Anlage hinweg. Nein zu zwei 137 Meter hohen Renditebauten Rund 1500 Menschen sollen auf dem Hardturm-Areal neu wohnen können. Doch die angestrebte Verdichtung verschärft den heute schon bestehenden Mangel an öffentlichen Grün- und Freiräumen und erschwert das Zusammenleben. Die rund 570 Wohnungen in den zwei Türmen sind weder gemeinnützig noch familienfreundlich. Sie schaffen dem Mangel an preisgünstigen Wohnungen keine Abhilfe. Die Türme stapeln reiche Menschen für die Rendite und schaffen um die Fassaden urbane Leere statt Begegnungsräume. 38 39
Privater Gestaltungsplan «Areal Hardturm – Stadion» Privater Gestaltungsplan «Areal Hardturm – Stadion» Antrag Abstimmungsfrage Folgender Antrag wird den Stimmberechtigten Auf Ihrem Stimmzettel werden Sie gefragt: zum Entscheid unterbreitet: Wollen Sie die folgende Vorlage annehmen? Privater Gestaltungsplan 1. Dem privaten Gestaltungsplan «Areal Hardturm – Stadion» mit Umweltverträglichkeitsprüfung, bestehend aus Gestaltungsplan vorschriften und Plan Mst. 1:1000, wird zugestimmt. 2. Der Stadtrat wird ermächtigt, Änderungen am privaten Gestaltungs- «Areal Hardturm – Stadion», plan «Areal Hardturm – Stadion» mit Umweltverträglichkeitsprüfung in eigener Zuständigkeit vorzunehmen, sofern sich diese als Folge Zürich-Escher Wyss, Kreis 5 von Rechtsmittelentscheiden oder im Genehmigungsverfahren als notwendig erweisen. Solche Beschlüsse sind im Städtischen Amtsblatt und im Amtsblatt des Kantons Zürich sowie in der A mtlichen Sammlung zu veröffentlichen. 3. Vom Bericht zu den Einwendungen wird zustimmend Kenntnis genommen. 4. Von der Umweltverträglichkeitsprüfung, Beurteilung und Antrag, von Umwelt- und Gesundheitsschutz Stadt Zürich, Geschäftsbereich Umwelt, wird Kenntnis genommen. Empfehlung Stadtrat und Gemeinderat Hinweis Den privaten Gestaltungsplan, den Bericht zu den Einwendungen Ja und die Umweltverträglichkeitsprüfung finden Sie unter stadt-zuerich.ch/vorlage-arealhardturm Der Gemeinderat stimmte mit 63:12 Stimmen zu. 40 41
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