Win-Win-Winterthur MAS-Programm in Raumplanung 2017/19 Studienprojekt 1: Winterthur 2050 Schlussbericht - ETH Zürich
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Win-Win-Winterthur MAS-Programm in Raumplanung 2017/19 Studienprojekt 1: Winterthur 2050 Schlussbericht Autoren: Alexander Gnos, Geograf Sarah Grossenbacher, Soziologin Samuel Kissling, Jurist Sibèlle Urben, Architektin Bettina Wyss, Psychologin David Zumstein, Architekt Betreuer: Frank Argast, Leiter Raumentwicklung + Planung, Amt für Städtebau Zürich Netzwerk Stadt und Landschaft NSL
Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis ______________________________________________________________ iii Tabellenverzeichnis ________________________________________________________________ iii 1 Einleitung __________________________________________________________________ 1 2 Ausgangslage ______________________________________________________________ 1 2.1 Historische Entwicklung _______________________________________________________ 1 2.2 Regionale Einbettung _________________________________________________________ 2 2.3 Statistische Beobachtungen ____________________________________________________ 3 3 Lagebeurteilung ____________________________________________________________ 3 3.1 Entwicklungsszenario 2050 _____________________________________________________ 3 3.2 Herausforderungen und Potenziale ______________________________________________ 6 4 Strategie ___________________________________________________________________ 7 5 Konzentrationsentscheid _____________________________________________________ 8 5.1 Rieter und Grüzefeld im Überblick ______________________________________________ 10 5.2 Quantitatives Potenzial _______________________________________________________ 12 5.3 Qualitatives Potenzial ________________________________________________________ 13 6 Programm ________________________________________________________________ 15 6.1 Vorgehen __________________________________________________________________ 15 6.1.1 Zeitplan der Massnahmen _____________________________________________________ 17 6.1.2 Massnahmenkatalog _________________________________________________________ 17 6.2 Übergeordnete Massnahmen __________________________________________________ 18 6.2.1 Mehrwertausgleich __________________________________________________________ 18 6.2.2 Neue Steuerungsinstrumente der Bodennutzung ___________________________________ 18 6.3 Nicht weiterverfolgte Massnahmen ______________________________________________ 18 7 Antrag und Umsetzung ______________________________________________________ 18 Anhang ________________________________________________________________________ 19 Anhang 1: Analyse _______________________________________________________________ 19 Anhang 2: Massnahmenblätter ______________________________________________________ 22 Anhang 3: Anspruchsgruppen _______________________________________________________ 24 Literatur________________________________________________________________________ 25 Glossar ________________________________________________________________________ 26 ii
Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Siegfriedkarte zum Zeitpunkt der Eingemeindungen 1922, inkl. heutige S-Bahn- Haltestellen (rot), (Quelle: Swisstopo und eigene Darstellung). ______________________________ 2 Abbildung 2: Regionale Einbettung Winterthurs: die Grösse der Städte und ihre Vernetzung (Quelle: Hochschule für Technik Rapperswil). __________________________________________________ 2 Abbildung 3: Winterthur als Tor zur Ostschweiz (Quelle: Stadt Zürich und eigene Darstellung)._____ 2 Abbildung 4: Einwohner- und Beschäftigtenszenarien 2050 (Berechnungen basierend auf Statistisches Amt Kanton Zürich, 2017). ________________________________________________ 4 Abbildung 5: Beschäftigtenentwicklung & Arbeitsflächenreserven (Quelle: Eigenen Darstellung). ___ 6 Abbildung 6: Bevölkerungsentwicklung & Wohnflächenreserven (Quelle: Eigene Darstellung). _____ 6 Abbildung 7: Übersicht über die sechs Arbeitsgebiete, (Quelle: Stadt Winterthur, eigene Darstellung). 8 Abbildung 8: Räumlicher Konzentrationsentscheid: Rieter und Grüzefeld, (Quelle: Stadt Winterthur, eigene Darstellung). _______________________________________________________________ 9 Abbildung 9: Perimeter Rieter, (Quelle: Google Maps, eigene Darstellung). ___________________ 10 Abbildung 10: Ausgangslage Rieter, (Quelle: Stadt Winterthur, eigene Darstellung). ____________ 10 Abbildung 12: Perimeter Grüze,(Google Maps, eigene Darstellung). _________________________ 11 Abbildung 11: Ausgangslage Grüzefeld, (Quelle: Stadt Winterthur, eigene Darstellung). _________ 11 Abbildung 13: Referenzbild Sulzerareal (Quelle: Eigene Darstellung) ________________________ 13 Abbildung 14: Visueller Entwurf Tössufer (Quelle: Eigene Darstellung) _______________________ 13 Abbildung 15: Ideenskizze, (Quelle: Eigene Darstellung). _________________________________ 13 Abbildung 16: Visueller Entwurf Grüzefeld (Quelle: Eigene Darstellung) ______________________ 14 Abbildung 17: Referenzbild Milano Lambrate (Quelle: Eigene Darstellung) ____________________ 14 Abbildung 18: Ideenskizze Grüzefeld, (Quelle: Eigene Darstellung). _________________________ 14 Abbildung 19: Etappierung der Gebietsentwicklung Grüzefeld, 1. Etappe schwarz, 2. Etappe rot, (Quelle: Stadt Winterthur, eigene Darstellung). _________________________________________ 16 Abbildung 20: 10: Zeitplan Massnahmen «Win-Win-Winterthur», (Quelle: eigene Darstellung). ____ 17 Abbildung 21: Aktuelle Nutzung, (Quelle: Eigene Darstellung). _____________________________ 19 Abbildung 22: Durchschnittliche Parzellenfläche, (Quelle: Eigene Darstellung). ________________ 20 Abbildung 23: Verkehrslärm, (Quelle: Eigene Darstellung). ________________________________ 20 Abbildung 24: ÖV-Güteklassen, (Quelle: Eigene Darstellung).______________________________ 21 Abbildung 25: Lage, (Quelle: Eigene Darstellung). _______________________________________ 21 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Bevölkerungsszenarien 2050, (Eigene Berechnungen basierend auf Statistisches Amt Kanton Zürich, 2017). ______________________________________________________________ 4 Tabelle 2: Beschäftigtenszenarien 2050, (Eigene Berechnungen basierend auf Statistisches Amt Kanton Zürich, 2017). ______________________________________________________________ 4 Tabelle 3: Geschossflächenbedarf je Bevölkerungsszenario, (eigene Berechnungen basierend auf Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich, 2017). _____________________________________ 5 Tabelle 4: Geschossflächenreserve je Bauzone in Bruttogeschossflächen, (eigene Berechnungen basierend auf Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich, 2017). _________________________ 5 Tabelle 5: Massnahmenkatalog, (Quelle: eigene Darstellung). _____________________________ 17 Tabelle 6: Anspruchsgruppen, (Quelle: eigene Darstellung). _______________________________ 24 iii
1 Einleitung Der Projekttitel «Win-Win-Winterthur» ist für die VerfasserInnen viel mehr als ein einfacher, markt- schreierischer Slogan. Er versteht sich als eine Strategie, welche in Bezug auf die gestellte Problema- tik zum wesentlichen Denk- und Arbeitsprinzip erklärt wurde, mit dem Ziel, bei der Lösungserarbei- tung einen maximalen langfristigen Nutzen für möglichst viele zu erzielen. Diesem Ansatz liegt die Überzeugung zugrunde, dass Raumplanungs- und Bodenfragen nicht nur von höchster gesellschaftli- cher Relevanz sind, sondern ebenso, dass das Kräfteverhältnis zwischen den massgebenden Stake- holdern wie der öffentlichen Hand, welche die Entscheidungshoheit über Nutzen und Wert des Rau- mes innehat und der privaten Ebene der GrundeigentümerInnen mindestens ausgeglichen sein soll. Die Strategie zielt nicht nur darauf ab, scheinbar divergierende Interessen zu alignieren, sondern für Leistungen so gleichwertige Gegenleistungen wie möglich einzufordern (vgl. Anhang 3). 2 Ausgangslage 2.1 Historische Entwicklung Im Schatten von Zürich Die Geschichte der Stadt Winterthur ist durch fremde Herrschaften geprägt. Im 12. Jahrhundert wa- ren es die Kyburger, nach deren Untergang ging Winterthur in den Besitz der Habsburger über und erhielt 1264 von ihnen das Stadtrecht. Von 1467 bis 1798 wurde Winterthur an Zürich verpfändet. Als Untertanenstadt von Zürich wurde Winterthur in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung stark einge- schränkt. Zünfte waren verboten und es wurde klar geregelt, welche handwerklichen Tätigkeiten aus- geübt werden durften. Zürich wollte jegliche Konkurrenz im Keim ersticken. Erst als in Folge der französischen Revolution die Untertanenverhältnisse in der Schweiz abgeschafft wurden, konnte sich Winterthur wirtschaftlich entwickeln (Stiftung Edition Winterthur, 2012, S. 5). Industriestadt Im 19. Jahrhundert profitierte Winterthur von der Industrialisierung. Die stadtprägenden Betriebe wa- ren Rieter im Töss-Quartier, Sulzer an der Zürcherstrasse und in Oberwinterthur sowie die Schweize- rische Lokomotiv- und Eisenbahnfabrik (Mathieu et. al., 2016, S. 151). Gefördert wurde diese Entwick- lung durch den Bau der Bahninfrastruktur, welche Winterthur als Tor zur Ostschweiz positionierte. Die grosse Investitionsfreude in die Bahninfrastruktur bedeutete jedoch auch die erste grosse Krise Mitte des 19. Jahrhunderts nach den wirtschaftlich erfolgreichen Jahren. Der Befreiungsschlag von Zürich mit dessen Umfahrung durch die Volksbahn gelang nicht und hatte einen Schuldenberg für Winterthur zur Folge, der erst in der Mitte des 20. Jahrhundert abgebaut war. Dem enormen Bevölke- rungswachstum während der Industrialisierung wurde mit Familienhausquartieren mit maximal vier- geschossigen Häusern – umgeben von Gärten – begegnet (Mathieu et. al., 2016, S. 151). 1
Eingemeindungen 1922 wurden die umliegenden Gemeinden Töss, Veltheim, Wülflingen, Oberwinterhur und Seen durch die Stadt Win- terthur eingemeindet. Ausschlaggebend war unter ande- rem die schwierige finanzielle Situation, in der sich diese Vorortsgemeinden befanden. Insbesondere die ehemali- gen Bauerndörfer Töss, Wülflingen und Veltheim dienten als günstige Wohnorte für die Arbeitsnehmenden aus Winterthur. Mit dieser Eingemeindung wuchs die Stadt Winterthur flächenmässig um das Fünffache (Bächin- ger/Widmer, 2018). Die ehemaligen Dörfer bildeten im 20. Jahrhundert auch den Ausgangspunkt für die Stadtent- wicklung Winterthurs und trugen dazu bei, dass Win- terthur heute über eine grosse Anzahl an S-Bahn-Statio- nen verfügt (vgl. Abbildung 1). Abbildung 1: Siegfriedkarte zum Zeitpunkt der Eingemeindungen 2.2 Regionale Einbettung 1922, inkl. heutige S-Bahn-Haltestellen (rot), (Quelle: Swisstopo und eigene Darstellung). Winterthur ist bedeutend. Sie ist die sechstgrösste Stadt der Schweiz. Nordöstlich von Zürich gelegen ist die Stadt topographisch zwischen mehreren Hügelzügen eingebettet. Gemäss dem Raum- konzept Schweiz ist Winterthur ein grossstädtisches Zent- rum und Teil der Metropolitanregion Zürich (Schweizeri- scher Bundesrat et al., 2012, S. 102). Winterthur ist gut gelegen. Der Flughafen Zürich ist in 13 Minuten per Bahn erreich- bar, der Zürcher Hauptbahnhof in 19 Minuten. Gleichzeitig ist die Stadt durch ihre Lage an der europäischen sowie der Schweizer Verkehrsachse Ost – West bzw. St. Gallen – Genf ein wichtiges Tor zur Ostschweiz. Winterthur ist äusserst attraktiv. Abbildung 2: Regionale Einbettung Winterthurs: die Grösse der Im kantonalen Raumordnungskonzept wird Winterthur als Städte und ihre Vernetzung (Quelle: Hochschule für Technik Rap- eine von vier Stadtlandschaften neben Zürich, Limmattal perswil). und Glattal bezeichnet, die sich durch eine überdurch- schnittliche Nutzungsdichte und hohe Entwicklungsdynamik auszeichnen (Kantonsrat Zürich, 2015, Kap. 1.3.1). Im Städteranking 2017 von der Bilanz rangiert Winterthur auf dem dritten Platz nach Zürich und Zug und vor Städten wie Bern, Luzern, Basel oder Genf (Bilanz, 2017). In der Studie Standortqualitätsindikator (SQI) der Credit Suisse ist Winterthur mit Rang 10 von 109 analysierten Regionen und Städten als Wirtschaftsstandort ebenfalls gut positio- niert (Credit Suisse, 2016, S.2). Winterthur verfügt über scharfe Stadtgrenzen. Sie umgibt sich nicht – wie andere Städte – mit kleineren Agglomerationsgemeinden, sondern weist scharfe Gren- zen zum Umland auf. Dies ist historisch gewachsen. Mit der Eingemeindung 1922 wurden die umliegenden Ge- meinden zur Stadt Winterthur, was sich auch in der gros- sen Fläche des Stadtgebiets äussert (68,12 km2, dies ent- Abbildung 3: Winterthur als Tor zur Ostschweiz (Quelle: Stadt spricht rund 70 Prozent der Fläche der Stadt Zürich) (Sta- Zürich und eigene Darstellung). 2
tistisches Amt Kanton Zürich, 2016). Die umgebenden Hügelzüge wirken gleichzeitig als natürliche Grenzen, weshalb das Stadtgebiet relativ kompakt blieb. 2.3 Statistische Beobachtungen Hohes Bevölkerungswachstum und tiefe Siedlungsdichte Winterthur wuchs zwischen 1850 und 1950 von 14'000 auf 67'000 und bis 1970 auf 91'000 EinwohnerIn- nen (Mathieu et al., 2016, S. 20). Im Jahr 2016 zählte Winterthur 112'121 EinwohnerInnen. Ein Ver- gleich der sechs Schweizer Grossstädte ergibt, dass Winterthur neben St. Gallen am wenigsten dicht besiedelt ist. 2015 sind es lediglich 4'730 EinwohnerInnen pro km2, während es in Genf 12'701, in Ba- sel 8'210 und in Zürich 7'290 EinwohnerInnen pro km2 sind. Dies obwohl Winterthur in den letzten Jahren mit 1'500 zusätzlichen EinwohnerInnen pro Jahr bzw. mit 15,7 Prozent zwischen 2005 und 2015 prozentual das grösste Wachstum im Vergleich zu den Schweizer Städten aufweist (Schweizerischer Städteverbund und Bundesamt für Statistik, 2017, S. 16). Bezüglich Haushaltsstruktur zeigt sich im Vergleich, dass Winterthur mit 38 Prozent am wenigsten Einpersonenhaushalte und mit 29 Prozent am meisten Haushalte mit über drei Personen zählt (Basel-Stadt et al., 2017, S. 5). Anhaltender Strukturwandel und Steigerung der Beschäftigten Winterthur ist im Städtevergleich diejenige Stadt mit der geringsten Beschäftigtendichte: 0,65 Be- schäftigte kommen auf eineN EinwohnerIn. Dieses Verhältnis entspricht jedoch dem Anteil an Perso- nen im erwerbsfähigen Alter in Winterthur mit rund 65 Prozent. In der Folge pendeln in Winterthur mit 31'900 zu 29'000 in etwa gleich viele Personen zu wie weg. In allen anderen Vergleichsstädten sind es deutlich mehr Zu- als Wegpendler. Von 69'700 Beschäftigen waren 2014 nur noch 7'800 Personen in der (Spitzen-)Industrie tätig (Stadt Winterthur, 2014). Die Wirtschaftsstruktur von Winterthur ist heute stark auf Dienstleistung und hohe Wertschöpfung ausgerichtet. Hoher Anteil Einfamilienhäuser Der Wohnungsbestand beträgt im Jahr 2016 54'210 Wohneinheiten. Seit 2005 sind jährlich zwischen 400 und 800 neue Wohnungen hinzugekommen. Die Wohnungsbelegung beträgt im Schnitt 2 Perso- nen, die Wohnfläche pro Person 41,8 m2. Im Städtevergleich liegt Winterthur damit über den 37 bzw. 39 m2 von Genf, Lausanne und Zürich. Der Anteil Einfamilienhäuser am gesamten Wohnungsbestand liegt bei 15,3 Prozent (Statistisches Amt Kanton Zürich, 2016). Damit liegt der Anteil höher als bei den Vergleichsstädten (Bundesamt für Statistik, 2017). Die Wohneigentumsquote ist mit 23,9 Prozent deutlich unter dem Schweizer Durchschnitt von 39,2 Prozent. Im Vergleich zu den anderen Gemeinden des Kantons Zürich ist das Preisniveau der Mietwohnungen ebenfalls unterdurchschnittlich (Credit Suisse, 2017). Tiefer Anteil ÖV-Abonnemente 2015 zählt die Stadt Winterthur 44'300 immatrikulierte Personenfahrzeuge. Die EinwohnerInnen Win- terthurs legen im Vergleich mit den sechs Grossstädten am meisten Kilometer mit dem Auto zurück, nämlich 19 km pro Tag. 37 Prozent der Haushalte verfügen über kein Auto, während es in den anderen Vergleichsstädten über 50 Prozent sind. Lediglich 35 Prozent der Winterthurer besitzen ein ÖV -Abon- nement. In allen anderen Städten liegt der Anteil höher. Zürich zählt mit 57 Prozent am meisten ÖV- Abonnement-Besitzer. Der ÖV-Anteil ist in Winterthur bei den WegpendlerInnen, die sich primär Rich- tung Zürich orientieren, deutlich höher als bei den ZupendlerInnen (Basel-Stadt et al., 2015, S. 6). 3 Lagebeurteilung 3.1 Entwicklungsszenario 2050 Es ist davon auszugehen, dass die Bevölkerung im Kanton Zürich in den nächsten Jahren weiter zu- nehmen wird. Eine Schlüsselrolle übernehmen dabei die Stadtlandschaften, auf die künftig mindes- tens 80 Prozent des Bevölkerungswachstums entfallen sollen (Kantonsrat Zürich, 2015, Kap. 1.3). Wie 3
wird Winterthur mit diesem Wachstum umgehen? 1 Um diese Frage zu beantworten und eine Strategie für die nächsten rund 30 Jahre festzulegen, benötigt die Stadt Winterthur ein Entwicklungsszenario 2050. Bevölkerungs- und Beschäftigtenszenario 2050 Der Kanton Zürich hat 2017 Bevölkerungsszenarien mit dem Zeithorizont 2040 herausgegeben. Dabei stützt sich der Kanton Zürich auf das Referenzszenario des Bundes von Mai 2016. 2016 zählt Win- terthur 112'121 EinwohnerInnen. Die Bevölkerungsprognose für die Stadt Winterthur liegt bei 138’200 EinwohnerInnen, was einer Zunahme von 28'800 EinwohnerInnen bis 2040 entspricht (Statistisches Amt Kanton Zürich, 2017). Davon ausgehend lassen sich folgende Bevölkerungsszenarien für 2050 extrapolieren: Tabelle 1: Bevölkerungsszenarien 2050, (Eigene Berechnungen basierend auf Statistisches Amt Kanton Zürich, 2017). Tiefes Szenario Referenzszenario Hohes Szenario Bevölkerungsszenarien 2050 +26'500 E +41'250 E +56'000 E 134'600 E 150'000 E 164'000 E Schwieriger und mit grösseren Unsicherheiten verbunden sind Szenarien zur Beschäftigtenentwick- lung, da deren Entwicklung sehr stark von globalen Mechanismen getrieben ist. Für die Region Win- terthur rechnet der Kanton mit 100‘000 Arbeitsplätzen bis 2030, was einer Zunahme von rund 20‘000 Arbeitsplätzen entspricht (Kantonsrat Zürich, 2015, Kap. 1.3). 2016 finden sich in Winterthur 69'700 Beschäftige. Die Anzahl der Arbeitsplätze entspricht damit weitestgehend der Anzahl Personen im er- werbsfähigen Alter und somit einem 1:1 Verhältnis. Dies bedeutet, dass theoretisch die gesamte ar- beitende Wohnbevölkerung in der Stadt bleiben könnte bzw. dass die Zu- und Wegpendler im Gleich- gewicht stehen. Mit einer höheren Anzahl an Arbeitsplätzen würde sich Winterthur verstärkt zur Zu- pendlerstadt und mit einer geringeren Anzahl Arbeitsplätzen in Richtung Schlafstadt entwickeln. Im Sinne von «Win-Win» kann damit theoretisch ein wirtschaftliches Wachstum ermöglicht werden, ohne dass dies zu zusätzlichem Verkehr führt. Aus diesen Gründen wird für das Entwicklungsszenario bis 2050 das Verhältnis von einem Arbeitsplatz pro Person im erwerbsfähigen Alter beibehalten: Tabelle 2: Beschäftigtenszenarien 2050, (Eigene Berechnungen basierend auf Statistisches Amt Kanton Zürich, 2017). Tiefes Szenario Referenzszenario Hohes Szenario Beschäftigtenszenarien 2050 +17'225 B +26'813 B +36'400 B 86'925 B 96'513 B 106'100 B Wird jeweils vom Referenzszenario ausgegangen so wächst Winterthur bis 2050 um rund 42'000 Ein- wohnerInnen, was beinahe 40 Prozent entspricht, und rund 27’000 Beschäftigte (vgl. Abbildung 4) Abbildung 4: Einwohner- und Beschäftigtenszenarien 2050 (Berechnungen basierend auf Statistisches Amt Kanton Zürich, 2017). 1 Die Stadt Winterthur ist aktuell an der Erarbeitung einer «Räumlichen Entwicklungsperspektive Winterthur 2040». 4
Geschossflächenbedarf vs. Geschossflächenreserven 2050 Ausgehend von den Entwicklungsszenarien zur Bevölkerung (Ew) und zu den Beschäftigen (B) ergibt sich unter Annahme eines durchschnittlichen Wohnflächenverbrauchs von 50 m2 pro EinwohnerIn 2 und einer Arbeitsfläche von 40 m2 pro Arbeitsplatz 3 folgender (Brutto-) Geschossflächenbedarf bis 2050: Tabelle 3: Geschossflächenbedarf je Bevölkerungsszenario, (eigene Berechnungen basierend auf Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich, 2017). Tiefes Szenario Referenzszenario Hohes Szenario Geschossflächenbedarf bei 50 m2/Ew +1'325'000 m2 +2'062'500 m2 +2'800'000 m2 Geschossflächenbedarf bei 40 m2/B +689’000 m2 +1'072’500 m2 +1'456’000 m2 Total Geschossflächenbedarf +2’014'000 m2 +3'135’000 m2 +4'256’000 m2 Im Folgenden wird der Geschossflächenbedarf in ein Verhältnis zu den vorhandenen Geschossflä- chenreserven gestellt. Das Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich weist 2015 für Winterthur folgende Geschossflächenreserven aus (Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich, 2017). Da sich die Kapazitäten in den überbauten Bauzonen nicht sofort, sondern meist erst innerhalb mehrerer Nutzungsplanperioden mobilisieren lassen, werden diese um einen bestimmten Faktor (variable Ab- sorption) bereinigt. 4 Tabelle 4: Geschossflächenreserve je Bauzone in Bruttogeschossflächen, (eigene Berechnungen basierend auf Amt für Raum- entwicklung des Kantons Zürich, 2017). Unbebaute Bebaute Variable Bebaute Bauzone Geschossflächen- Bauzone Bauzone Absorption bereinigt reserve Wohnzonen 363'000 m² 646'000 m² 0.5 323'000 m² 686'000 m² Mischzonen 372'000 m² 329'000 m² 0.67 220'430 m² 592'430 m² Arbeitszonen 1'021'000 m² 1'714'000 m² 0.5 857'000 m² 1'878'000 m² Total Geschossflächenreserve 3'156'430 m² Prognosen vs. Potenzial auf der Zeitachse Wie oben ausgeführt, kennen wir einerseits drei Szenarien zur Bevölkerungs- und Beschäftigtenent- wicklung (Tiefes, Referenz- und Hohes Szenario) und andererseits zwei Variablen (Flächenverbrauch und Absorption). Die Abbildung 6 zeigt eindrücklich, dass ungeachtet des gewählten Szenarios und der zugrunde liegenden Variable die Stadt Winterthur das Bevölkerungswachstum bis 2050 mit den beste- henden Geschossflächenreserven, die für das Wohnen vorgesehen sind, nicht auffangen kann. Kri- tisch wird es um 2030 (gelber Gestaltungszeitraum). 2 Gemittelter Wert des Wohnflächenbedarfs Schweizer Städte. 3 Gemittelter Wert des Arbeitsflächenverbrauchs pro Person basierend auf Werten der Stadt Chur. 4 Die Variablen für die Absorption zur Bereinigung der bebauten Bauzonen richten sich nach den Richtlinien des Bundes: UVEK, Techni- sche Richtlinien Bauzonen (UVEK, 2014, S. 7.). Da sich der Betrachtungshorizont mit 30 Jahren über 2 Nutzungsplanungsperioden er- streckt wird grundsätzlich von der doppelten Absorption einer Planungsperiode ausgegangen (0.67). Bei Wohnzonen wird wegen der kleinteiligen Eigentumsstruktur, bei Arbeitszonen wegen der geringeren Nachfrage von einer geringeren Mobilisierung der inneren Reserven ausgegangen (0.5). 5
Abbildung 6: Bevölkerungsentwicklung & Wohnflächenreserven (Quelle: Eigene Darstellung). Dem gegenüber zeigt die Abbildung 5, dass die Geschossflächenreserven für das Arbeiten bis 2050 (gelber Gestaltungszeitraum) – mit Ausnahme des maximalen Szenarios – nicht ausgeschöpft wer- den. Abbildung 5: Beschäftigtenentwicklung & Arbeitsflächenreserven (Quelle: Eigenen Darstellung). Fazit Aus den Ausführungen wird deutlich, dass die Stadt Winterthur spätestens 2030 vor dem Problem steht, das sie über keine Wohnflächenreserven mehr verfügt. Den fehlenden Geschossflächenreser- ven fürs Wohnen steht ein entsprechender Überschuss an Flächen fürs Arbeiten gegenüber. Durch einen Abtausch bzw. einer Transformation dieser Flächen kann die Nachfrage gemäss dem mittleren Bevölkerungs- und Beschäftigtenszenario bis 2050 in den bestehenden Bauzonen aufgefangen wer- den. 3.2 Herausforderungen und Potenziale Trifft das Referenzszenario ein, so ist die Stadt Winterthur in den nächsten rund zehn Jahren mit dem Problem konfrontiert, dass sie das prognostizierte Bevölkerungswachstum nicht mehr in den beste- henden Wohn- und Mischzonen auffangen kann. Gleichzeitig ist dieses Wachstum mit Folgekosten verbunden, die bereits heute zu berücksichtigen sind. Winterthur steht vor der Herausforderung, die- ses Wachstum zu bewältigen, ohne seine Qualitäten zu schmälern. Die Nähe zu Zürich ist sowohl Fluch als auch Segen. Vom Flughafen kann Winterthur genauso pro- fitieren wie Zürich. Die gute Bahnanbindung an Zürich bringt mit sich, dass Winterthur zur günstigen 6
Alternative zum Wohnen für Arbeitnehmende aus Zürich wird. Bereits heute orientieren sich die Weg- pendler nach Zürich. Die Steuereinnahmen pro Kopf sind im Kantonsvergleich tief. Die eigenständige Positionierung im Metropolitanraum Zürich sowie als Tor zur Ostschweiz stellt eine Herausforderung, aber auch Chance für Winterthur dar. Winterthur ist eine grüne Stadt. Die Kulturlandschaft beginnt in Winterthur direkt an der Stadtgrenze und die bewaldeten Hügel sind beliebte Naherholungsgebiete. Zur grünen Stadt tragen aber vor allem die Quartiere mit Gartenstadt-Charakter sowie die vielen öffentlichen und privaten Grünflächen inner- halb des Stadtgebiets bei. Mit dem Bevölkerungswachstum stehen nicht zuletzt auch diese Grünräume unter Druck. Winterthur steht vor der Herausforderung, die Siedlungsentwicklung nach innen zu för- dern, ohne seine Freiraumqualitäten und die hohe Qualität der Siedlungsstrukturen zu verlieren. In den 1980er Jahren begann der wirtschaftliche Niedergang der Industriestadt und Winterthur ver- lor mehrere Tausend Arbeitsplätze. Erst nach der Jahrtausendwende begann sich Winterthur wieder neu zu positionieren. Zahlreiche Bildungseinrichtungen und innovative Technologieunternehmen prä- gen heute die Stadt. Trotzdem bleibt die Frage, zu was sich die ehemalige Industriestadt transformieren wird und wie mit den grossen Arbeitszonen, die für die Industrie notwendig waren, umgegangen werden soll. Wie kann einerseits die industrielle Vergangenheit mit den Industrieanlagen und Gartenstadtquar- tieren in der zukünftigen Stadtplanung berücksichtigt und andererseits auf die Veränderungen in der Arbeitswelt reagiert werden? Wie kann das im Vergleich mit anderen Schweizer Städten noch einmalige Potenzial an Industriegebieten bestmöglich genutzt werden? Dabei stellen die Verdrängung ertrags- schwächerer Nutzungen wie produzierendes Gewerbe durch Dienstleistungsbetriebe, die Veränderun- gen in der Arbeitswelt durch digitale Technologie und flexible Arbeitsplatzmodelle besondere Heraus- forderungen dar. Bereits das Halten des heutigen Verhältnisses von Beschäftigen zu den Einwohnenden erfordert grossen Effort der Stadt Winterthur. 5 Die ehemaligen Gemeindegrenzen sind im Stadtgefüge noch heute sicht- und spürbar. Durch die Ein- gemeindungen verfügt Winterthur über vergleichsweise viele S-Bahn-Stationen innerhalb des Stadtgebiets. Deren Umfeld eignet sich zwar für die weitere Entwicklung der Stadt, jedoch fehlt auf- grund der geringen baulichen und sozialen Dichte der ehemaligen Bauerndörfer die Nachfrage für den ÖV. Ein funktionierendes innerstädtisches S-Bahn-Netz besteht zurzeit nicht. Das Strassennetz ist zu Spitzenzeiten meist überlastet, was auch zu Verspätungen im öffentlichen Busverkehr führt. Die Verknüpfung zwischen Bahn- und Busnetz ist vielerorts ungenügend und verbesserungswürdig. 4 Strategie Die vorgenommene Lagebeurteilung bestimmt die unsere räumliche Strategie «Win-Win-Winterthur». Diese besteht aus übergeordneten Stossrichtungen und Planungsgrundsätzen. Über dem Ganzen steht die Prämisse, dass Winterthur eine nachhaltige Stadtentwicklung anstrebt, in der Siedlung, Mo- bilität und Freiraum aufeinander abgestimmt sind. Die bauliche Entwicklung soll im bestehenden Siedlungsgebiet und somit ohne Neueinzonungen erfolgen und das Gleichgewicht zwischen erwerbs- tätiger Wohnbevölkerung und den Arbeitsplätzen soll erhalten bleiben. Stossrichtungen Winterthur fängt sein Bevölkerungs- und Beschäftigtenwachstum bis 2050 1. über Öffnung seiner Arbeitsgebiete für das Wohnen auf. 2. durch Verdichtung rund um die S-Bahn-Stationen auf. 3. ohne Druck auf die grünen Gartenstadtquartiere auf. Mit diesen drei Stossrichtungen können die grossen Arbeitszonenreserven und die zahlreichen S- Bahn-Stationen als Chancen genutzt und gleichzeitig die hohe Qualität, welche die Gartenstadtquar- tiere für Winterthur haben, gewahrt bleiben. 5 Trotz starken Bemühungen der Standortförderung vermochte es Winterthur bis anhin nicht, die Arbeitsplätze massgeblich zu erhöhen, weshalb die Arbeitsplatzdichte über die Jahre in etwa gleich geblieben ist. 7
Planungsgrundsätze Für die Strategie von «Win-Win-Winterthur» stehen fünf Planungsgrundsätze im Vordergrund, welche mit Planungshinweisen ergänzt sind: a. Die Stadt Winterthur setzt sich für eine hohe bauliche und soziale Dichte ein. Die Reduktion des Flächenverbrauchs pro Person beim Wohnen und Arbeiten wird gefördert. Ein kleiner Fussabdruck und eine hohe Geschosszahl werden forciert. Die Erschliessungsflächen wer- den geringgehalten. b. Die Stadt fördert die Durchmischung von Arbeits- und Wohnflächen. Wohnen und Arbeiten werden im Sinne einer Stadt der kurzen Wege integral betrachtet. c. Die Stadt Winterthur strebt eine aktive Bodenpolitik an. Die Stadt Winterthur schöpft Planungsmehrwerte höchstmöglich ab. Sie kauft aktiv Boden und gibt diesen im Baurecht gezielt ab. d. Die Stadt Winterthur ermöglicht Dynamik und Flexibilität. Mit einer hohen Gewichtung der Etappierbarkeit und Nutzungsflexibilität wird eine organische Ent- wicklung sichergestellt. 5 Konzentrationsentscheid Bis 2050 kann Winterthur im Sinne einer «Win-Win»-Situation sein Bevölkerungs- und Beschäftigten- wachstum über die Öffnung seiner Arbeitsgebiete für das Wohnen auffangen. Die Fokussierung auf die Arbeitsgebiete beziehungsweise auf die erste Stossrichtung bestimmen die folgenden Arbeits- schritte. Die zweite Stossrichtung ist integraler Bestandteil der ersten. Mit der Öffnung der Arbeitsgebiete sol- len gleichzeitig die S-Bahn-Stationen besser genutzt werden. Gemäss der dritten Stossrichtung soll Winterthur die Qualitäten und Charaktermerkmale der Gartenstadt erhalten. Dazu hat die Stadt be- reits kurzfristige Massnahmen ergriffen. Über eine Änderung der Bau- und Zonenordnung werden neue Anforderungen zur Gestaltung und Ausnützung in Quartiererhaltungszonen definiert. Daneben sind mittel- und langfristige Massnahmen geplant (Amt für Städtebau Winterthur, 2016). Wir sehen hier deshalb keinen zusätzlichen Handlungsbedarf. Davon ausgehend wurde ein räumlicher Konzentrationsentscheid gefällt. Zentral war die Frage, wel- che Arbeitsgebiete ein bedeutendes Stadtentwicklungspotenzial aufweisen. Dazu wurden in einem ersten Schritt reine Arbeitsgebiete identifiziert, die eine bestimmte Grösse (mindestens 10 ha) haben und in der Nähe von S-Bahn-Stationen liegen. Sechs Gebiete fallen in die engere Auswahl: 1) Rieter (Töss) 4) Grüze-Nord 2) Niederfeld (Wülflingen) 5) Grüze-Mitte 3) Schlossacker (Oberwinterthur) 6) Grüzefeld 3 2 4 5 6 1 Abbildung 7: Übersicht über die sechs Arbeitsgebiete, (Quelle: Stadt Winterthur, eigene Darstellung). 8
Die sechs Gebiete wurden anhand von fünf Kriterien – aktuelle Nutzungen, Parzellenstruktur, Ver- kehrslärm, ÖV-Güteklasse, Lage – analysiert (vgl. Anhang 1). Die Analyse ergab, dass sich die Arbeits- gebiete Niederfeld, Schlossacker und Grüze-Mitte für eine Umzonung in eine Mischzone nur bedingt eignen. Ihre Lage, Parzellenstruktur und ÖV-Erschliessung sind ungünstig. Die Arbeitsgebiete Grüze- feld, Grüze-Nord und Rieter eignen sich hingegen alle für eine Umnutzung. Bezüglich Parzellenstruk- tur, ÖV-Erschliessung, der Einbettung in die bestehende Quartierstruktur und der strategischen Be- deutung für Winterthur fällt der räumliche Konzentrationsentscheid einerseits auf das Rieter-Areal im Quartier Töss. Andererseits soll anhand von Grüzefeld exemplarisch ein Vorgehen entwickelt werden, welches einen Umgang mit einer Vielzahl von GrundeigentümerInnen und einer komplexen Parzellen- struktur findet. Zeigt sich, dass mit der Umzonung dieser beiden Gebiete das Wachstum Winterthurs noch nicht gänzlich aufgefangen werden kann, kann in einem späteren Schritt Grüze-Nord für eine Öffnung in Betracht gezogen werden. Den Bearbeitungsperimeter für die folgenden Arbeitsschritte bilden somit die Gebiete Grüzefeld und Rieter. Damit wird auch die Etappierbarkeit der Strategie sichergestellt. Die übrigen Arbeitszonen in Winterthur bleiben weiterhin Teil des Betrachtungsperimeters und dienen als strategische Reserven für die Umsiedlung von Betrieben. Abbildung 8: Räumlicher Konzentrationsentscheid: Rieter und Grüzefeld, (Quelle: Stadt Winterthur, eigene Darstellung). 9
5.1 Rieter und Grüzefeld im Überblick Rieter Abbildung 9: Perimeter Rieter, (Quelle: Google Maps, eigene Darstellung). Abbildung 10: Ausgangslage Rieter, (Quelle: Stadt Winterthur, eigene Darstellung). Rieter Umnutzung einer Industriebrache Aktuelle Nutzung: Global tätiges Unternehmen Rieter (Maschinenfabrik), Schulhaus Rosenau sowie diverse kleinge- werbliche Nutzungen (in Rieter Nord). Aktuell rund 3'000 Beschäftigte gemäss STATENT. Potenziale: Ein grosser Grundeigentümer (Rieter) und zwei kleinere (Stadt mit Schulhaus und privater Grundei- gentümer mit u.a. Kletterhalle). Teilweise wertvoller Gebäudebestand. Grosses städtebauliches Potenzial, hohe Ausnützung, grosse Gebäudestrukturen. Herausforderungen: Umnutzung der bestehenden Bauten und Strukturen. Öffnung für Wohnen ohne Arbeiten gänzlich zu verdrängen. Lärm von Autobahn und Kantonsstrasse. Eingangspforte von Autobahn über Kantonsstrasse in die Stadt. Gegenwärtig keine optimale Anbindung an ÖV. Entwicklungsstand: Rieter möchte in einem Neubau 700 Arbeitsplätze zusammenlegen. Dafür findet ein Wettbewerb statt, bis Mitte 2021 ist der Bezug vorgesehen. In einem zweiten Schritt möchte Rieter auf der durch die Konzentration der Arbeitsplätze im westlichen Teil ein neues Quartier entwickeln (Graf, 2017). Entwicklungs- Zugänglichkeit und hohe Durchgängigkeit des Areals für den Fuss- und Veloverkehr sicherstellen. vorstellungen: Mobilitätskonzept definieren für die Transformation in ein autoarmes Wohn- und Arbeitsgebiet. Flankierende Massnahmen für Lärmquelle Autobahn und Kantonsstrasse definieren. Räumliche Struktur «Rieter» erhalten. Maximaler Erhalt der wertvollen Gebäude (Industriehallen, Kloster, Sperrwerk, Kantine). Aufwertung des Flussraums «Töss». 10
Zugang der «Töss» als Naherholungsraum verbessern. Rieter als Inkubator für weitere Arbeitsplätze nutzen. Über Etappierung sicherstellen, dass Gebietsentwicklung sowohl mit als auch ohne zusätzliche S- Bahnstation «Forsthaus» funktionsfähig ist. Alternativstandort für das Schulhaus «Rosenau» prüfen. Grüzefeld Abbildung 12: Perimeter Grüze,(Google Maps, eigene Darstellung). Abbildung 11: Ausgangslage Grüzefeld, (Quelle: Stadt Winterthur, eigene Darstellung). Grüzefeld Entwicklung im Bestand Aktuelle Nutzung: Handel/Verkauf (Coop, Aldi, athleticum, Emil Frey AG, Otto’s, Fressnapf Winterthur, Sanitas Troesch AG), Gewerbe/Industrie (Briner AG, Wistrag, Gerüstbau, PAWI Verpackungsfirma), öffentliche Infra- struktur (Stadtbus, Stadtwerk). Aktuell rund 7'800 Beschäftigte gemäss STATENT. Rund 900 Parkplätze. Potenziale: Vorwiegend wenig wertvoller Gebäudebestand. Tiefe Dichte, tiefe Gebäudehöhe, Brachen, Bahnhofsnähe. Hohe Anzahl oberirdischer Parkplätze, welche mit neuer Nutzung nicht mehr in diesem Ausmass benötigt werden. Fahrtenzahl wird mit Wohnnutzung eher abnehmen. Herausforderungen: Fragmentierte Eigentümerstruktur. Flächen- und lärmintensive Nutzungen, viel Verkehr, wenig räumliche Qualitäten. Umgang mit bestehenden Betrieben (Gewebe, Logistik, Retail). Öffnung für Wohnen ohne urbane Produktion gänzlich zu verdrängen. Hohe Attraktivität der MIV-Erschliessung (Ausbau A1 und geplanter Zubringer Oberwinterthur). Kehrrichtverbrennungsanlage. Entwicklungsstand: Im engeren Umfeld der Bahnstationen Grüze und Hegi wird eine ausgewogene Mischnutzung von Wohnen und Arbeitsplätzen angestrebt (Stadt Winterthur, 2013, S.8). Eine neue Brücke sowie eine Bus-Drehscheibe sind in Planung, welche das ÖV-Angebot verbessern. 11
Entwicklungs- Etappierung zur Sicherung einer organischen Entwicklung. vorstellungen: Mobilitätskonzept definieren für die Transformation in ein autoarmes Wohn- und Arbeitsgebiet. Modulare Bauformen für hohe Nutzungsflexibilität prüfen. Gestapeltes Bauen über den bestehenden Gebäuden (bspw. Busdepot). Anbindung an das Quartier und Naherholungsgebiet «Gern». Auslagerung bestehender lärm-/verkehrsintensiver Betriebe in unternutze Arbeitsgebiete Win- terthurs. Urbane Produktion sichern. Nutzung der Abwärme der Kehrichtverbrennungsanlage. 5.2 Quantitatives Potenzial Beispiele von erfolgreichen Transformationen ehemaliger reiner Arbeitszonen zu Wohn- oder Mischnutzungen gibt es in der Schweiz einige. Der obenstehende Vergleich mit ausgewählten, ähnlich grossen Entwicklungsgebieten erlaubt eine Annäherung, welches quantitative Potenzial die beiden Gebiete Rieter und Grüzefeld für Winterthur bieten. Das Nutzungspotenzial von Rieter mit 13.76 ha liegt zwischen 5'000 und 14'000 und dasjenige von Grüzefeld mit 48 ha zwischen 20'000 und 50'000 EinwohnerInnen und Beschäftigten. Eine Dichte wie diejenige von Greencity in Zürich würde 64'000 zusätzliche EinwohnerInnen und Arbeitsplätze ermög- lichen, was ungefähr dem erwarteten Bevölkerungs- und Beschäftigtenwachstum bis 2050 entspricht (vgl. Kap. 3.1). Zwicky-Areal, Dübendorf Dreispitz-Areal, BS/BL Greencity, Zürich Arealfläche (in ha) 12.26 50.0 8 Nutzungsdichte 383 850 999 (Ew+B/ha) Ausnützung 1.4 2.3 2.5 (Approx.) Nutzungspotenzial (Ew+B) Rieter 5’270 11’696 13’746 Grüzefeld 19’139 42’475 49’920 Total ≈ 25’000 ≈ 54’000 ≈ 64’000 12
5.3 Qualitatives Potenzial Die beiden Fokusgebiete verfügen durch ihre Gegensätzlichkeit über unterschiedliche Qualitätsmerk- male, die das Transformationspotential im Hinblick auf eine Öffnung für das Wohnen entscheidend prägen und in Bezug auf die zukünftige Entwicklung von grosser Bedeutung sind. Rieter-Areal Abbildung 14: Visueller Entwurf Tössufer (Quelle: Eigene Dar- Abbildung 13: Referenzbild Sulzerareal stellung) (Quelle: Eigene Darstellung) Das Rieter-Areal birgt für Winterthur die Chance zur Realisierung eines weiteren Leuchtturmprojekts einer Arealentwicklung im Bestand. Hohes qualitatives Potenzial wird der wertvollen Bausubstanz der Industriegebäude, den bestehenden Freiräumen zwischen den Bauten, der Umgebung rund um das vormals geschlossene Industriegebiet (dem Flussraum bei der Töss oder dem umliegenden Wohn- quartier), wie auch dem Schulhausareal Rosenau beigemessen. Durch das Sulzerareal verfügt Win- terthur über ein naheliegendes Referenzprojekt in Bezug auf die baulichen Potenziale, wie auch über eine breite Expertise, wie sich ein solches Vorhaben erfolgreich durchführen lässt. Abbildung 15: Ideenskizze, (Quelle: Eigene Darstellung). 13
Grüzefeld Abbildung 16: Visueller Entwurf Grüzefeld (Quelle: Eigene Dar- Abbildung 17: Referenzbild Milano stellung) Lambrate (Quelle: Eigene Darstel- lung) Im Gegenzug dazu stellt sich die Situation im Grüzefeld diametral anders dar, zumal wir es mit einem Gebiet zu tun haben, das baulich äusserst heterogen ist und sich durch vorwiegend funktionale Zweckbauten und die starke Verkehrsbelastung auszeichnet und vom Bild einer latenten Hässlichkeit geprägt ist. Eine Transformation bietet im Grüzefeld die Chance für eine substanzielle Aufwertung dieses typischen Produkts des Zeitalters der Funktionstrennung und – angesichts mangelnder Refe- renzen – das Potenzial zur Realisierung eines Neubauquartiers mit Pioniercharakter. In Anbetracht des längeren Zeitrahmens der Entwicklung und der fragmentierten Eigentümerstruktur, öffnet sich hier ein Spielraum für Zwischennutzungen, Leichtbauten oder modulare Bausysteme zur Verstärkung eines dichten, qualitativ hochwertigen neuen Zentrums der «Bipolaren Stadt Winterthur». Abbildung 18: Ideenskizze Grüzefeld, (Quelle: Eigene Darstellung). 14
6 Programm Die schrittweise Transformation der beiden Gebiete Rieter und Grüzefeld stellt eine grosse Heraus- forderung dar. Über ein koordiniertes Vorgehen mittels einzeln aufeinander abgestimmter Instru- mente ist diese Herausforderung jedoch zu meistern (vgl. Kap. 6.1 und Anhang 2 ). Zudem werden un- terstützende Massnahmen empfohlen, die sich im gesamten Stadtgebiet umsetzen lassen (vgl. Kap. 6.2). 6.1 Vorgehen Richtpläne Die Planung der Stadt Winterthur muss auf die kantonalen und regionalen Planungen abgestimmt sein. Aus diesem Grund müssen vorab die übergeordneten Planungsinstrumente angepasst werden. Damit wird der Grundstein für eine künftige Wohnnutzung in diesen Arbeitsgebieten gelegt. Der kan- tonale Richtplan äussert sich nicht im Detail zu den beiden Gebieten. Einzig das Grüzefeld ist Teil ei- nes Zentrumsgebiets, wofür der Kanton folgende Entwicklungsziele vorgibt: «Entwicklung und Ver- dichtung der bestehenden Strukturen vorwiegend für Industrie und Gewerbe» sowie «Umstrukturie- rung des Nahbereichs der drei Bahnhöfe Hegi, Oberwinterthur und Grüze zu durchmischten städti- schen Quartieren» (Kantonsrat Zürich, 2015, Kap. 2.3.2). Da die Entwicklungsvorstellungen für das Grüzefeld bereits den Vorgaben für Zentrumsgebiete entsprechen, sollen lediglich deren Entwick- lungsziele präzisiert werden. Dies kann im Rahmen einer nächsten Richtplananpassung erfolgen. Der regionale Richtplan sieht beide Gebiete als Arbeitsgebiete von regionaler Bedeutung. In diesen Gebieten sollen die Gemeinden Industrie- und Gewerbezonen nach §§ 56–59 PBG ausscheiden und gute Rahmenbedingungen für Gewerbebetriebe festlegen. In Misch- und Kernzonen kann dies auch über die Festlegung eines Gewerbeanteils erfolgen (Kantonsrat Zürich, 2015, Kap. 2.4.2. Nr. 34). Zu- sätzlich ist das Grüzefeld als Gebiet für stark verkehrserzeugende Nutzungen vorgesehen (Kantonsrat Zürich, 2015, Kap. 2.4). Diese Entwicklungsziele müssen angepasst werden. Der regionale Richtplan muss deshalb umgehend überarbeitet werden. Der aktuelle kommunale Richtplan der Stadt Winterthur stammt aus dem Jahr 1998. Er muss über- arbeitet und an die übergeordneten Planungen und an die kommunale Nutzungsplanung angepasst werden. Die Entwicklungsvorstellungen der beiden Fokusgebiete und die Etappierung des Grüzefelds sollen darin behördenverbindlich festgelegt werden. Dabei ist auch eine Neuumschreibung der beiden Fokusgebiete von «Baugebieten fürs Arbeiten» zu gemischten «Baugebieten für Wohnen und Arbei- ten» vorzunehmen. Rieter Die Transformation im Rieter-Areal ist bereits im Gange. Rieter zieht sich aus einem Grossteil des Areals zurück. Von einem Tag auf den anderen entsteht dadurch eine grosse Industriebrache. Darauf soll eine qualitätsvolle Mischnutzung etabliert werden, die sich optimal in die bestehende Quar- tierstruktur einbettet. Dazu wird auf den frei werdenden Flächen, dem Schulhausareal Rosenau sowie dem Gebiet nördlich des Rieterareals eine Ideenstudie (bspw. Testplanung) durchgeführt. Diese Stu- die soll in einem kooperativen Verfahren gemeinsam mit dem Grundeigentümer Rieter erfolgen. Dies erfordert zu Beginn der Planung einen Rahmenvertrag mit Rieter. Die Bevölkerung soll miteinbezo- gen werden. Leitlinien für die Ideenstudie bilden die in Kap. 5.1 skizzierten Entwicklungsvorstellun- gen. Sie soll insbesondere Vorschläge für die bauliche Dichte, den Nutzungsmix, die Erschliessung und Freiraumstruktur geben und die zu erhaltenden Bauten definieren. Aus den Ergebnissen dieser Ideenstudie wird ein Richtprojekt entwickelt, das als Grundlage für einen «Gestaltungsplan Rieter» dient. Dieser legt Aspekte der Erschliessung, des Freiraums, der Gestaltung, Nutzungskombinatio- nen, Dichte fest und definiert die erhaltenswerten Gebäude. Die erforderliche Anpassung der Grund- nutzung sowie der Gestaltungsplan werden vom Grossen Gemeinderat festgesetzt, unterliegen dem fakultativem Referendum und werden von der Baudirektion des Kantons Zürich genehmigt. 15
Grüzefeld Die Ausgangslage im Grüzefeld mit einer Vielzahl von GrundeigentümerInnen, einer komplexen Par- zellenstruktur, lärmintensiven Nutzungen, viel Verkehr und aktiven Gewerbe- und Industriebetrieben ist demgegenüber ungleich komplizierter. Um dieser Komplexität und auch der Grösse des Perime- ters gerecht zu werden, soll in einem ersten Schritt eine Ideenstudie federführend durch die Stadt unter Einbezug der GrundeigentümerInnen sowie der Bevölkerung erarbeitet werden, welche das Re- gelwerk für das Grüzefeld vorzeichnet. Die Studie bezweckt vorab die Klärung der Themen Nutzungs- durchmischung Wohnen/Arbeiten ohne die urbane Produktion gänzlich zu verdrängen, Lärm, Städte- bau und öffentlicher Freiraum, Verkehr und Erschliessung, Landeinteilung, Etappierung sowie Wirt- schaftlichkeit. Die Entwicklungsvorstellungen aus Kap. 5.1 dienen dabei als Richtschnur. Die nutzungsplanerische Umwandlung des Grüzefeld zu einem Stadtquartier soll in zwei Etappen vor- genommen werden. Der vordere Bereich, der aktuell in einer Industriezone I liegt und einer Lärm- empfindlichkeitsstufe III zugeordnet ist, soll in einem ersten Schritt für eine Wohnnutzung geöffnet werden (vgl. Abbildung 19). Dazu werden massgeschneiderte Sonderbauvorschriften mit Ergän- zungsplan erlassen, zeitgleich zur Umzonung Rieter. Sonderbauvorschriften erlauben – im Sinne der Planungsgrundsätze – eine organische Entwicklung des Gebiets und garantieren eine höchstmögliche Flexibilität. Sie bewirken im Unterschied zu Gestaltungsplänen keinen Zwang, nach ihnen zu bauen. In den Sonderbauvorschriften soll eine minimale Ausnützung für Wohnen und Arbeiten festgelegt wer- den. Ausnützungsübertragungen sollen explizit vorgesehen sein. Um den hinteren Bereich des Grüzefelds (vgl. Abbildung 19) für die geplante Transformation vorzube- reiten, braucht es eine vorgängige Anpassung der Grundordnung. Dieser Bereich ist einer Industrie- zone II zugewiesen. Sie erlaubt gemäss kommunaler Bau- und Zonenordnung stark störende Betriebe und ist der Lärmempfindlichkeitsstufe IV zugeordnet. Eine Wohnnutzung ist damit nicht vereinbar. Im Bereich des Busdepots ist eine Zone für öffentliche Bauten ausgeschieden. Auch diese erlaubt keine private Wohnnutzung. Beide Gebiete müssen demnach umgezont werden. Diese Umzonung soll in ei- ner zweiten Etappe stattfinden (vgl. Abbildung 20). Der Zonenzweck bzw. die zulässige Nutzungsart bestimmt sich aufgrund der vorgängig durchgeführten Ideenstudie. Diese Planungsmassnahme un- terliegt – wie die Umzonung im Rieter-Areal – dem fakultativen Referendum. Für gewisse in der Ideenstudie definierte Schlüsselgebiete, ist mit den Sonderbauvorschriften oder der Umzonung gleichzeitig eine Gestaltungsplanpflicht zu statuieren. Damit hat es die Stadt in der Hand, für diese Gebiete einheitliche Gestaltungsgrundsätze zu definieren und damit die Transforma- tion eingehender zu steuern. Zudem ist denkbar, dass für die zweite Etappe eine Planungszone erlas- sen wird, um die geplante Umzonung abzusichern und unerwünschten Entwicklungen entgegenzuwir- ken. Abbildung 19: Etappierung der Gebietsentwicklung Grüzefeld, 1. Etappe schwarz, 2. Etappe rot, (Quelle: Stadt Winterthur, ei- gene Darstellung). 16
6.1.1 Zeitplan der Massnahmen Abbildung 20: 10: Zeitplan Massnahmen «Win-Win-Winterthur», (Quelle: eigene Darstellung). 6.1.2 Massnahmenkatalog Tabelle 5: Massnahmenkatalog, (Quelle: eigene Darstellung). Massnahmen Planungsinstrument Feder- Finanz- Zeit- führung bedarf raum 0 Zusätzliche 150 Stellenprozente fürs Stellenplan – 300'000 (pro kurzfristig Stadtplanungsamt Finanzplanung Jahr) 1 Entwicklungsvorstellung für das Rieter- Ideenstudie Amt für Städte- 500’000 kurzfristig Areal bau 2 Entwicklungsvorstellung für das Grüze- Ideenstudie Amt für Städte- 500’000 kurzfristig feld-Areal bau 3 Arbeitsgebiete Rieter und Grüzefeld für Regionaler Richtplan RWU Eigenleistun- kurzfristig Mischnutzungen öffnen gen 4 Arbeitsgebiete Rieter und Grüzefeld für Kommunaler Richtplan Amt für Städte- Eigenleistun- kurzfristig Mischnutzungen öffnen bau gen 5 Eventuelle Anpassung Eintrag Zent- Kantonaler Richtplan Baudirektion des Eigenleistun- kurzfristig rumsgebiet (Oberwinterthur und Grüze) Kantons ZH gen 6 Erlass Gestaltungsplan Rieter Gestaltungsplan Amt für Städte- Verrechnung mittelfristig bau an Private 7 Umzonung Rieter Bau- und Zonenordnung Amt für Städte- Eigenleistun- mittelfristig bau gen 8 Erlass Sonderbauvorschriften Grüzefeld Bau- und Zonenordnung Amt für Städte- Eigenleistun- mittelfristig (evtl. mit GP-Pflicht) bau gen 9 (bei Bedarf) Erlass Planungszone Planungszone Amt für Städte- Eigenleistun- mittel-/lang- Grüzefeld bau gen fristig 10 Umzonung Grüzefeld Bau- und Zonenordnung Amt für Städte- Eigenleistun- mittel-/lang- bau gen fristig 11 Gestaltungspläne Grüzefeld für Schlüs- Gestaltungsplan Private Verrechnung mittel-/lang- selgebiete an Private fristig 17
6.2 Übergeordnete Massnahmen 6.2.1 Mehrwertausgleich Innenentwicklung beziehungsweise die hier konkret erforderlichen Planungsmassnahmen für die bei- den Gebietsentwicklungen kosten Geld. Gleichzeitig werden mit der Öffnung der Arbeitszonen für das Wohnen erhebliche Mehrwerte generiert. Die Stadt Winterthur muss deshalb daran interessiert sein, einen möglichst hohen Mehrwertausgleich einfordern zu können. 6 Aus diesem Grund ist es von zent- raler Bedeutung, dass sich der Stadtrat Winterthur für eine Autonomie der Gemeinden bei der Festle- gung des Prozentsatzes beim Kanton einsetzt. Sobald die Einführung des Mehrwertausgleichs auf Kantonsebene erfolgt ist, soll ein Leitfaden für de- ren Umsetzung erarbeitet werden. Im Sinne einer aktiven Bodenpolitik empfiehlt sich vor allem der Ausgleich via Sachwerte. Die Stadt kann sich dadurch Grundstücke oder allenfalls Bruttogeschossflä- che in den Fokusgebieten sichern. 6.2.2 Neue Steuerungsinstrumente der Bodennutzung Begleitend zu unserer Strategie schlagen wir vor, die Einführung neuer Steuerungsinstrumente der Bodennutzung zu prüfen. Eine Möglichkeit liegt in der Einführung eines Flächennutzungszertifikats- handels (sanu durabilitas, 2016, ff.17). Die Flächennutzungszertifikate bemessen sich an der Brutto- geschossfläche. Dabei soll zwischen Zertifikaten für das Wohnen und Arbeiten unterschieden werden. Die GrundeigentümerInnen können die Zertifikate selber nutzen oder an andere verkaufen. Beispiels- weise könnten für alle reinen Arbeitszonen Zertifikate für das Wohnen vergeben werden, die jedoch nur im Grüzefeld eingelöst werden können und zwingend an die Realisierung von Arbeitsflächen in den Arbeitszonen gekoppelt sind. 6.3 Nicht weiterverfolgte Massnahmen Nicht weiterverfolgt wurden folgende Massnahmen: Gebietssanierung: Das Instrument eignet sich für unsere beiden Fokusgebiete nicht, da die Gebiets- sanierung bei baulichen und wohnhygienischen Missständen angeordnet wird. Zudem ist das Verfah- ren äusserst kompliziert und wurde bis heute im Kanton Zürich noch nie angewendet (Fritsche et al., 2011, S. 196). Unmittelbare Umzonung Grüzefeld: Um die Entwicklung des Grüzefelds etappiert anzugehen, wird auf eine direkte Umzonung in einer ersten Etappe verzichtet. 7 Antrag und Umsetzung Ausgehend vom Programm empfehlen wir folgendes Vorgehen: In einem ersten Schritt sollen der re- gionale und der kommunale Richtplan angepasst werden, um die Strategie «Win-Win-Winterthur» zu verankern. Anschliessend wird die Ideenstudie für das Rieter-Areal basierend auf einem Rahmenver- trag mit den Grundeigentümern initiiert. Im Gebiet Grüzefeld wird zeitgleich eine Ideenstudie Grüze- feld erstellt. Damit die Stadtplanung Winterthur diese dringenden Massnahmen aktiv angehen kann, werden zusätzliche 150 Stellenprozente beantragt. Der Stadtrat beantragt den Gemeinderat 1. die Strategie «Win-Win-Winterthur» zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. 2. die Anpassungen des regionalen Richtplans zu veranlassen. 3. einen Kredit von CHF 1 Mio. für die Ideenstudien Rieter und Grüzefeld zu sprechen. 4. einen Kredit von CHF 3 Mio. für zusätzliche personelle Ressourcen (CHF 300'000 * 10 Jahre) zu- sprechen. 6 Die aktuellen Gesetzgebungsarbeiten zum Zürcher Mehrwertausgleichsgesetz gehen in eine andere Richtung. Winterthur muss sich hier aktiv für einen grossen Spielraum der Gemeinden stark machen. 18
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