Zusammenschluss zum Eigenverbrauch - Der neue gesetzliche Rahmen 8.11.2018 | EnergieMessForum, Oberriet David Stickelberger, Geschäftsleiter Swissolar

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Zusammenschluss zum Eigenverbrauch - Der neue gesetzliche Rahmen 8.11.2018 | EnergieMessForum, Oberriet David Stickelberger, Geschäftsleiter Swissolar
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
Der neue gesetzliche Rahmen
8.11.2018 | EnergieMessForum, Oberriet
David Stickelberger, Geschäftsleiter Swissolar

 © Fambau / space communication
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch - Der neue gesetzliche Rahmen 8.11.2018 | EnergieMessForum, Oberriet David Stickelberger, Geschäftsleiter Swissolar
Swissolar, Schweizerischer Fachverband für Sonnenenergie

 Erfahrung : aktiv seit 1978
 Information und Mitglieder: ca. 700 Firmen:
 Öffentlichkeits- - Hersteller
 arbeit - Händler
 Interessenver- Swissolar, Qualität - Installateure
 tretung der das Kompetenz- und - Planer
 Solarbranche zentrum für Sicherheit - Energieversorger
 Sonnenenergie Sitz: Zürich, Filialen in
 Yverdon-les-Bains und Avegno
Fachpublikationen Label Finanzierung:
 und Solarprofis Mitgliederbeiträge,
 Veranstaltungen EnergieSchweiz
 Bildung und
 Swissolar
 Forschung
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Das Label «Die Solarprofis»

 – Ca. 550 Firmen, Bereiche
 Herstellung/Vertrieb, Ausführung,
 Planung
 – Aufnahme nach Prüfung von
 Referenzprojekten,
 Offertunterlagen und Ausbildung
 – Selbstdeklaration alle 3 Jahre,
 Stichprobenkontrollen
 – Breit anerkannter Wegweiser für
 Bauherrschaften

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Energiestrategie 2050, 1. Massnahmenpaket

- Keine neuen AKW, aber kein fixes Abschaltdatum für bestehende AKW
- Erhöhung der Umlage auf Strom
 für Wasserkraft, Effizienz,
 neue Erneuerbare
- PV-Förderung nur noch mit Einmal-
 vergütung (ca. 25% der Investitions-
 kosten)  Eigenverbrauch wichtig
- Neue Regeln für Eigenverbrauch
- Ziel 2035: 11,4 TWh Strom
 aus erneuerbaren Energien
 (ohne Wasserkraft)
- Volksabstimmung am 21.5.2017, Inkrafttreten am 1.1.2018

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Eigenverbrauch ist heute der wichtigster Treiber für den
 PV-Markt in der Schweiz
 – Eigenverbrauch im kleinen
 Rahmen seit Beginn des
 Netzverbundes von PV-Anlagen
 Solarstrom (1987), meist mit “net metering”
 (gleicher Preis für bezogenen und
 rückgespiesenen Strom).
 Eigen-
 – Erstmals gesetzlich geregelt ab
 verbrauch
 2014
 – Seit 1.1.2018 neue Regelungen in
Öffentliches
 Verbrauch Energiegesetz und
Netz
 Energieverordnung

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Eigenverbrauch mit und ohne ZEV

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Praxismodell VNB

 Im Praxismodell VNB bleibt der
 Verbraucher Kunde des lokalen
 Energieversorgers.

 Dies können Einfamilienhäuser,
 Reihenhäuser oder
 Mehrfamilienhäuser sein.

 Zur Erinnerung:
 In der Schweiz gibt es keinen freien
 Strommarkt für Kunden mit einem
 Verbrauch unter 100 MWh.

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Modell ZEV

 ZEV: Abkürzung für
 “Zusammenschluss zum
 Eigenverbrauch”

 Möglich für:
 – Ein oder mehrere Gebäude
 – Ein oder mehrere Haus- bzw.
 Wohnungsbesitzer
 – Mietwohnungen oder vom
 Besitzer bewohnte
 Wohnungen

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Voraussetzungen zur Bildung eines ZEV

Art. 16 ff. EnG und Art. 14 ff. EnV: «Zusammenschluss zum
Eigenverbrauch» (ZEV)
– ZEV ist ein einziger Netzverbraucher mit 1 Netzanschluss
– Über mehrere aneinander grenzende Grundstücke möglich:
 – Alle Teilnehmer müssen auf mindestens einem der teilnehmenden
 Grundstücke Endverbraucher sein
 – Netz des Netzbetreibers darf nicht in Anspruch genommen werden
– Produktionsleistung der Anlage mind. 10% der Anschlussleistung
 des Zusammenschlusses
– ZEV mit Jahresverbrauch >100 MWh  freier Strommarkt

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Zusammenschluss zum Eigenverbrauch - Der neue gesetzliche Rahmen 8.11.2018 | EnergieMessForum, Oberriet David Stickelberger, Geschäftsleiter Swissolar
Leitfaden Eigenverbrauch: www.swissolar.ch/zev

– Auftrag: EnergieSchweiz
– Inhalt: Organisatorische und mietrechtliche Fragen, in Ergänzung
 zum Handbuch HER des VSE (technische Fragen)
– Ziel: Hilfe bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen.
 Massgeblich sind in jedem Fall die Gesetze und Verordnungen.
– Beteiligte Organisationen:
 – Swissolar
 – Schweizerischer Hauseigentümerverband (HEV Schweiz)
 – Schweizerischer Mieterinnen- und Mieterverband (SMV)
 – Unter Einbezug des Verbands Schweizerischer
 Elektrizitätsunternehmen (VSE)

Swissolar EnergieMessForum 8.11.2018 10
Zusammenschluss in Miet- oder Pachtverhältnissen

 – Empfehlung: Zusatz zum
 Mietvertrag
 – Bei bestehenden
 Mietverhältnissen:
 Formularanzeige, anfechtbar
 innerhalb von 30 Tagen.
 Mieter darf ZEV fernbleiben.
 – Späterer Ausstieg nur, wenn
 Eigentümer seinen Pflichten
 nicht nachkommt.
 – Neuvermietung: Mietvertrag
 scheidet Stromkosten als
 Nebenkosten aus, ZEV als
 Vertragsbestandteil
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Ausgestaltung der Vertragslösung im Mietverhältnis

 – Grundeigentümer resp.
 Verwaltung als Vertreter des ZEV
 – Abrechnung mind. jährlich,
 transparent, verbrauchsbezogen
 – Verteilschlüssel
 Eigenstrom/externer Strom:
 gemäss Messung oder nach
 Verteilschlüssel (z.B.
 Gesamtverbrauch)
 – Externes Stromprodukt: mittlere
 Preislage empfohlen, Verfahren
 zur Änderung festlegen.

Swissolar EnergieMessForum 8.11.2018 13
Anforderungen an die Verrechnung innerhalb des ZEV
(Mieterschutz)
Vorgaben:
– Zins auf das investierte Kapital richtet sich nach Mietrecht
 (VMWG), aktuell Referenzzinssatz 1.5 % + 0.5 % Risikozuschlag
– Bei Contracting (z.B. Baurecht, Dachnutzungsvertrag): Tatsächlich
 anfallende Zinsen können angerechnet werden
– Max. zulässiger Strompreis für die interne Elektrizität nicht höher
 als der von extern bezogene Strom, Preis pro kWh inkl.
 Netzentgelt, Messkosten und Abgaben
– Wohnbaugenossenschaften: Mieterschutz gilt, aber
 Genossenschafter können zur Mitgliedschaft in ZEV verpflichtet
 werden
Swissolar EnergieMessForum 8.11.2018 14
Berechnungsweise interne Elektrizität
– Stromkosten müssen verbrauchsabhängig in Rechnung gestellt werden
– Einsatz von geeichten Messgeräten
– Der Preis für die selber vor Ort produzierte und verbrauchte Elektrizität
 berechnet sich wie folgt:
 
 + − 
 =
 
– Die Betriebskosten können basierend auf allgemein anerkannten
 Pauschalen oder nach Aufwand verrechnet werden.
– Der Aufwand für die Administration, Messung und Verrechnung muss nicht
 in den Strompreis eingerechnet werden. Er kann als Nebenkosten
 zusammen mit anderen Nebenkosten nach Aufwand verrechnet werden.
 Nicht massgeblich für max. zulässigen Strompreis.

Swissolar EnergieMessForum 8.11.2018 15
Beispiel Preisberechnung interne Elektrizität

 Gestehungskosten Photovoltaikanlage

 effektive Kosten Kosten pro Jahr

 Investitionskosten
 Anlagekosten, brutto, Nennleistung 37 kW 76'550.00 Fr
 Einmalvergütung - 17'350.00 Fr
 Total Investitionskosten und Annuität 59'200.00 Fr 3'032.25 Fr/Jahr 3)

 Betriebskosten
 Wartung, Unterhalt effektive jährliche Kosten Fr
 Ersatzteile effektive jährliche Kosten Fr
 4)
 Wartung, Unterhalt, Ersatz Pauschal (3.0 Rp/kWh erzeugter Strom) 1'050.45 Fr
 Total Betriebskosten 1'050.45 Fr/Jahr

 Erlös
 Erlös aus Rückspeisung ins Netz 14'006 kWh à 7 Rp -980.42 Fr/Jahr

 Total jährliche Kapital- und Betriebskosten 3'102.28 Fr/Jahr
 Gestehungskosten pro kWh im Eigenverbrauch 21'009 kWh à 15 Rp/kWh

 Quelle: Schweiz. Hauseigentümerverband (HEV), Download unter www.swissolar.ch/zev
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Abrechnungsbeispiel zuhanden der ZEV-Teilnehmer

Quelle: NeoVac
 Swissolar EnergieMessForum 8.11.2018 17
Zusammenschluss unter Immobilieneigentümern

– Rechtsform (Empfehlung): Dienstbarkeitsvertrag, Reglement,
 Eintrag im Grundbuch
  Sicherung Weiterbestand, Schutz der Investition des Inhabers
 der Anlage
  Privat- oder gesellschaftsrechtliche Regelung möglich, aber
 nicht zu empfehlen.
– Solarstrompreis, Abrechnung: Teilnehmer sind in Preisgestaltung
 frei. Vermietet ein Teilnehmer seine Liegenschaft, so sind die
 mietrechtlichen Vorgaben einzuhalten

Swissolar EnergieMessForum 8.11.2018 18
Netzanschluss, technische Vorgaben

– Beziehung ZEV-VNB:
 Grundeigentümer meldet Vertreter des ZEV, teilnehmende Mieter
 sowie wesentliche Nutzungsänderungen
 – Gründung mind. 3 Monate im Voraus melden
 – Rechte und Pflichten des VNB aus StromVG etc. gelten
 gegenüber ZEV
 – VNB kann Messdienstleistungen anbieten
– Installationen des VNB können gegen Entschädigung dem ZEV
 überlassen werden. Meist sind technische Anpassungen nötig.
– Produktionsmessung: Bis 30 kW: Messung der Nettoproduktion
 nicht zwingend, Überschussmessung genügt. >30 kW: Messung
 Nettoproduktion erforderlich, Messkosten werden sozialisiert.
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Nicht mehr genutzte öffentliche Netzabschnitte: Entschädigung

Stromversorgungsverordnung (StromVV), Art. 3

 Muss ein Netzbetreiber Anschlüsse aufgrund von Eigenverbrauch
2bis

oder eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch wechseln, so
werden die ihm verbleibenden Kapitalkosten der nicht mehr oder nur
noch teilweise genutzten Anlagen von den Eigenverbrauchern
beziehungsweise von den Grundeigentümern des
Zusammenschlusses anteilsmässig abgegolten.

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Beispiel 1: Eigenverbrauch Mehrfamilienhaus, alle dem ZEV
 angeschlossen

Produktionsanlage
Beispiel 2: Eigenverbrauch MFH und vom VNB versorgte
 Endverbraucher

Produktionsanlage
>30 kVA:
Messung der
Nettoproduktion

 Swissolar EnergieMessForum 8.11.2018 22
Rechenbeispiel 1: Tiefer Eigenverbrauch
MFH, 30 Wohnungen, niedriger Verbrauch mit 3000 kWh pro Wohnung und
Jahr, niedriger Eigenverbrauchsanteil.
 Bruttokosten CHF 93‘200

 Einmalvergütung CHF 18‘800

 Nettokosten CHF 74‘400

 Nettokosten/kW CHF/kW 1‘550

 Nennleistung STC kW 48

 Preis für den Solarstrom Rp./kWh 18.4
 Preis für bezogene Rp./kWh 20
 Energie
 Stromverbrauch lokal kWh/Jahr 90‘000
 Eigenverbrauch, % 40
 Jahresmittel
Swissolar EnergieMessForum 8.11.2018 23
Rechenbeispiel 2: Hoher Eigenverbrauch
MFH, 100 Wohnungen, mittlerer Verbrauch mit 4000 kWh pro Wohnung und
Jahr, tiefe Kosten für die PV-Anlage, freier Markt
 Bruttokosten CHF 340‘400
 Einmalvergütung CHF 67‘400
 Nettokosten CHF 273‘000
 Nettokosten/kW CHF/kW 1‘300
 Nennleistung STC kW 210
 Preis für bezogene Rp./kWh 20
 Energie ohne ZEV
 Preis für den Rp./kWh 12,3
 Solarstrom
 Preis für bezogene Rp./kWh 16
 Energie mit ZEV
 Stromverbrauch kWh/J. 400‘000
 lokal
 Eigenverbrauch % 60
Swissolar EnergieMessForum 8.11.2018 24
Die Zukunft der «Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch»

– Interesse schon jetzt gross, weiter steigend nach Klärung der offenen
 Fragen. Hoher Eigenverbrauch zwingend für Rentabilität.
– Revisionsbedarf Energieverordnung (geplant per 1.4.2019) aus Sicht
 Swissolar:
 – Mieterschutz: Verzicht auf Vorgabe für max. Kapitalrendite, wenn
 Strompreis mind. 10% unter CH-Medianpreis für Haushaltskunden
 – Möglichkeit der Nutzung des VNB-Netzes gegen Entschädigung statt
 Bau von Privatleitungen
 – Angrenzend über einen Verkehrsweg (z. B. Bahntrassee, Strasse) oder
 einen Bach zulassen

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Beispiel 1: Versorgung mit Abzweigeverbindungen in der
Strasse

 − ZEV über 4 Grundstücke
 geplant4.
 − PV-Anlage auf Dach
 Haus Nr. 4.
 − Kabel unter der Strasse
 gehört zum öffentlichen
 1 2 3 4
 Netz, kann nicht für ZEV
 genutzt werden.
 − Wie vorgehen?
 Grafik: BKW

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Beispiel 1: Theoretische Lösung

 − Neues Verteilkabel wäre
 nötig.
 − Bestehende
 Hausanschlussleitungen
 müssten entfernt werden.
 − Kosten zu hoch, Projekt
 1 2 3 4
 gestoppt.

 Grafik: BKW

Swissolar EnergieMessForum 8.11.2018 27
Beispiel 2: Verteilkabel auf Privatgrund

 − Ausgangslage: 3
 Hausanschlüsse des
 Verteilkabel auf VNB zu den 3 Gebäuden.
 Privatgrund
 − Für ZEV: nur ein
 1
 Anschluss erlaubt.
 2 3 − Wie vorgehen?

 Grafik: BKW
Swissolar EnergieMessForum 8.11.2018 28
Beispiel 2: Ein neuer Hausanschluss

 − Unter Umständen und
 technischen
 Umwandlung Anpassungen kann ein
 in Haus- Verteilkabel in eine
 installation
 1
 Hausinstallation
 2 3 umgewandelt werden.
 − Investitionen in neue
 Installation von ZEV zu
 bezahlen.

 Grafik: BKW
Swissolar EnergieMessForum 8.11.2018 29
Examples

Visualisierung Siedlung Papillon in Siedlung Sentmatt, Obfelden. Erlenmatt Ost, Basel. © ADEV
Niederwangen BE. © Genossenschaft Fambau © Halter Immobilien AG 200 Whg., 580 kW PV
60 Whg., 157 kW PV, 70% Eigenverbrauchsquote 119 Whg., Hybridkollektoren, 30% Autonomie

 4 MFH in Möriken AG.
 © Setz Architektur
 36 Whg., 160 kW PV

Swissolar EnergieMessForum 8.11.2018 30
Besten Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!

 © Huggenbergerfries Architekten

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