Zusammenschluss zum Eigenverbrauch - Der neue gesetzliche Rahmen 8.11.2018 | EnergieMessForum, Oberriet David Stickelberger, Geschäftsleiter Swissolar
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Zusammenschluss zum Eigenverbrauch Der neue gesetzliche Rahmen 8.11.2018 | EnergieMessForum, Oberriet David Stickelberger, Geschäftsleiter Swissolar © Fambau / space communication
Swissolar, Schweizerischer Fachverband für Sonnenenergie Erfahrung : aktiv seit 1978 Information und Mitglieder: ca. 700 Firmen: Öffentlichkeits- - Hersteller arbeit - Händler Interessenver- Swissolar, Qualität - Installateure tretung der das Kompetenz- und - Planer Solarbranche zentrum für Sicherheit - Energieversorger Sonnenenergie Sitz: Zürich, Filialen in Yverdon-les-Bains und Avegno Fachpublikationen Label Finanzierung: und Solarprofis Mitgliederbeiträge, Veranstaltungen EnergieSchweiz Bildung und Swissolar Forschung
Das Label «Die Solarprofis» – Ca. 550 Firmen, Bereiche Herstellung/Vertrieb, Ausführung, Planung – Aufnahme nach Prüfung von Referenzprojekten, Offertunterlagen und Ausbildung – Selbstdeklaration alle 3 Jahre, Stichprobenkontrollen – Breit anerkannter Wegweiser für Bauherrschaften Swissolar EnergieMessForum 8.11.2018 3
Energiestrategie 2050, 1. Massnahmenpaket - Keine neuen AKW, aber kein fixes Abschaltdatum für bestehende AKW - Erhöhung der Umlage auf Strom für Wasserkraft, Effizienz, neue Erneuerbare - PV-Förderung nur noch mit Einmal- vergütung (ca. 25% der Investitions- kosten) Eigenverbrauch wichtig - Neue Regeln für Eigenverbrauch - Ziel 2035: 11,4 TWh Strom aus erneuerbaren Energien (ohne Wasserkraft) - Volksabstimmung am 21.5.2017, Inkrafttreten am 1.1.2018 Swissolar EnergieMessForum 8.11.2018 | 4
Eigenverbrauch ist heute der wichtigster Treiber für den PV-Markt in der Schweiz – Eigenverbrauch im kleinen Rahmen seit Beginn des Netzverbundes von PV-Anlagen Solarstrom (1987), meist mit “net metering” (gleicher Preis für bezogenen und rückgespiesenen Strom). Eigen- – Erstmals gesetzlich geregelt ab verbrauch 2014 – Seit 1.1.2018 neue Regelungen in Öffentliches Verbrauch Energiegesetz und Netz Energieverordnung Swissolar EnergieMessForum 8.11.2018 5
Praxismodell VNB Im Praxismodell VNB bleibt der Verbraucher Kunde des lokalen Energieversorgers. Dies können Einfamilienhäuser, Reihenhäuser oder Mehrfamilienhäuser sein. Zur Erinnerung: In der Schweiz gibt es keinen freien Strommarkt für Kunden mit einem Verbrauch unter 100 MWh. Swissolar EnergieMessForum 8.11.2018 7
Modell ZEV ZEV: Abkürzung für “Zusammenschluss zum Eigenverbrauch” Möglich für: – Ein oder mehrere Gebäude – Ein oder mehrere Haus- bzw. Wohnungsbesitzer – Mietwohnungen oder vom Besitzer bewohnte Wohnungen Swissolar EnergieMessForum 8.11.2018 8
Voraussetzungen zur Bildung eines ZEV Art. 16 ff. EnG und Art. 14 ff. EnV: «Zusammenschluss zum Eigenverbrauch» (ZEV) – ZEV ist ein einziger Netzverbraucher mit 1 Netzanschluss – Über mehrere aneinander grenzende Grundstücke möglich: – Alle Teilnehmer müssen auf mindestens einem der teilnehmenden Grundstücke Endverbraucher sein – Netz des Netzbetreibers darf nicht in Anspruch genommen werden – Produktionsleistung der Anlage mind. 10% der Anschlussleistung des Zusammenschlusses – ZEV mit Jahresverbrauch >100 MWh freier Strommarkt Swissolar EnergieMessForum 8.11.2018 9
Leitfaden Eigenverbrauch: www.swissolar.ch/zev – Auftrag: EnergieSchweiz – Inhalt: Organisatorische und mietrechtliche Fragen, in Ergänzung zum Handbuch HER des VSE (technische Fragen) – Ziel: Hilfe bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen. Massgeblich sind in jedem Fall die Gesetze und Verordnungen. – Beteiligte Organisationen: – Swissolar – Schweizerischer Hauseigentümerverband (HEV Schweiz) – Schweizerischer Mieterinnen- und Mieterverband (SMV) – Unter Einbezug des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) Swissolar EnergieMessForum 8.11.2018 10
Zusammenschluss in Miet- oder Pachtverhältnissen – Empfehlung: Zusatz zum Mietvertrag – Bei bestehenden Mietverhältnissen: Formularanzeige, anfechtbar innerhalb von 30 Tagen. Mieter darf ZEV fernbleiben. – Späterer Ausstieg nur, wenn Eigentümer seinen Pflichten nicht nachkommt. – Neuvermietung: Mietvertrag scheidet Stromkosten als Nebenkosten aus, ZEV als Vertragsbestandteil Swissolar EnergieMessForum 8.11.2018 12
Ausgestaltung der Vertragslösung im Mietverhältnis – Grundeigentümer resp. Verwaltung als Vertreter des ZEV – Abrechnung mind. jährlich, transparent, verbrauchsbezogen – Verteilschlüssel Eigenstrom/externer Strom: gemäss Messung oder nach Verteilschlüssel (z.B. Gesamtverbrauch) – Externes Stromprodukt: mittlere Preislage empfohlen, Verfahren zur Änderung festlegen. Swissolar EnergieMessForum 8.11.2018 13
Anforderungen an die Verrechnung innerhalb des ZEV (Mieterschutz) Vorgaben: – Zins auf das investierte Kapital richtet sich nach Mietrecht (VMWG), aktuell Referenzzinssatz 1.5 % + 0.5 % Risikozuschlag – Bei Contracting (z.B. Baurecht, Dachnutzungsvertrag): Tatsächlich anfallende Zinsen können angerechnet werden – Max. zulässiger Strompreis für die interne Elektrizität nicht höher als der von extern bezogene Strom, Preis pro kWh inkl. Netzentgelt, Messkosten und Abgaben – Wohnbaugenossenschaften: Mieterschutz gilt, aber Genossenschafter können zur Mitgliedschaft in ZEV verpflichtet werden Swissolar EnergieMessForum 8.11.2018 14
Berechnungsweise interne Elektrizität – Stromkosten müssen verbrauchsabhängig in Rechnung gestellt werden – Einsatz von geeichten Messgeräten – Der Preis für die selber vor Ort produzierte und verbrauchte Elektrizität berechnet sich wie folgt: + − = – Die Betriebskosten können basierend auf allgemein anerkannten Pauschalen oder nach Aufwand verrechnet werden. – Der Aufwand für die Administration, Messung und Verrechnung muss nicht in den Strompreis eingerechnet werden. Er kann als Nebenkosten zusammen mit anderen Nebenkosten nach Aufwand verrechnet werden. Nicht massgeblich für max. zulässigen Strompreis. Swissolar EnergieMessForum 8.11.2018 15
Beispiel Preisberechnung interne Elektrizität Gestehungskosten Photovoltaikanlage effektive Kosten Kosten pro Jahr Investitionskosten Anlagekosten, brutto, Nennleistung 37 kW 76'550.00 Fr Einmalvergütung - 17'350.00 Fr Total Investitionskosten und Annuität 59'200.00 Fr 3'032.25 Fr/Jahr 3) Betriebskosten Wartung, Unterhalt effektive jährliche Kosten Fr Ersatzteile effektive jährliche Kosten Fr 4) Wartung, Unterhalt, Ersatz Pauschal (3.0 Rp/kWh erzeugter Strom) 1'050.45 Fr Total Betriebskosten 1'050.45 Fr/Jahr Erlös Erlös aus Rückspeisung ins Netz 14'006 kWh à 7 Rp -980.42 Fr/Jahr Total jährliche Kapital- und Betriebskosten 3'102.28 Fr/Jahr Gestehungskosten pro kWh im Eigenverbrauch 21'009 kWh à 15 Rp/kWh Quelle: Schweiz. Hauseigentümerverband (HEV), Download unter www.swissolar.ch/zev Swissolar EnergieMessForum 8.11.2018 16
Abrechnungsbeispiel zuhanden der ZEV-Teilnehmer Quelle: NeoVac Swissolar EnergieMessForum 8.11.2018 17
Zusammenschluss unter Immobilieneigentümern – Rechtsform (Empfehlung): Dienstbarkeitsvertrag, Reglement, Eintrag im Grundbuch Sicherung Weiterbestand, Schutz der Investition des Inhabers der Anlage Privat- oder gesellschaftsrechtliche Regelung möglich, aber nicht zu empfehlen. – Solarstrompreis, Abrechnung: Teilnehmer sind in Preisgestaltung frei. Vermietet ein Teilnehmer seine Liegenschaft, so sind die mietrechtlichen Vorgaben einzuhalten Swissolar EnergieMessForum 8.11.2018 18
Netzanschluss, technische Vorgaben – Beziehung ZEV-VNB: Grundeigentümer meldet Vertreter des ZEV, teilnehmende Mieter sowie wesentliche Nutzungsänderungen – Gründung mind. 3 Monate im Voraus melden – Rechte und Pflichten des VNB aus StromVG etc. gelten gegenüber ZEV – VNB kann Messdienstleistungen anbieten – Installationen des VNB können gegen Entschädigung dem ZEV überlassen werden. Meist sind technische Anpassungen nötig. – Produktionsmessung: Bis 30 kW: Messung der Nettoproduktion nicht zwingend, Überschussmessung genügt. >30 kW: Messung Nettoproduktion erforderlich, Messkosten werden sozialisiert. Swissolar EnergieMessForum 8.11.2018 19
Nicht mehr genutzte öffentliche Netzabschnitte: Entschädigung Stromversorgungsverordnung (StromVV), Art. 3 Muss ein Netzbetreiber Anschlüsse aufgrund von Eigenverbrauch 2bis oder eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch wechseln, so werden die ihm verbleibenden Kapitalkosten der nicht mehr oder nur noch teilweise genutzten Anlagen von den Eigenverbrauchern beziehungsweise von den Grundeigentümern des Zusammenschlusses anteilsmässig abgegolten. Swissolar EnergieMessForum 8.11.2018 20
Beispiel 1: Eigenverbrauch Mehrfamilienhaus, alle dem ZEV angeschlossen Produktionsanlage
Beispiel 2: Eigenverbrauch MFH und vom VNB versorgte Endverbraucher Produktionsanlage >30 kVA: Messung der Nettoproduktion Swissolar EnergieMessForum 8.11.2018 22
Rechenbeispiel 1: Tiefer Eigenverbrauch MFH, 30 Wohnungen, niedriger Verbrauch mit 3000 kWh pro Wohnung und Jahr, niedriger Eigenverbrauchsanteil. Bruttokosten CHF 93‘200 Einmalvergütung CHF 18‘800 Nettokosten CHF 74‘400 Nettokosten/kW CHF/kW 1‘550 Nennleistung STC kW 48 Preis für den Solarstrom Rp./kWh 18.4 Preis für bezogene Rp./kWh 20 Energie Stromverbrauch lokal kWh/Jahr 90‘000 Eigenverbrauch, % 40 Jahresmittel Swissolar EnergieMessForum 8.11.2018 23
Rechenbeispiel 2: Hoher Eigenverbrauch MFH, 100 Wohnungen, mittlerer Verbrauch mit 4000 kWh pro Wohnung und Jahr, tiefe Kosten für die PV-Anlage, freier Markt Bruttokosten CHF 340‘400 Einmalvergütung CHF 67‘400 Nettokosten CHF 273‘000 Nettokosten/kW CHF/kW 1‘300 Nennleistung STC kW 210 Preis für bezogene Rp./kWh 20 Energie ohne ZEV Preis für den Rp./kWh 12,3 Solarstrom Preis für bezogene Rp./kWh 16 Energie mit ZEV Stromverbrauch kWh/J. 400‘000 lokal Eigenverbrauch % 60 Swissolar EnergieMessForum 8.11.2018 24
Die Zukunft der «Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch» – Interesse schon jetzt gross, weiter steigend nach Klärung der offenen Fragen. Hoher Eigenverbrauch zwingend für Rentabilität. – Revisionsbedarf Energieverordnung (geplant per 1.4.2019) aus Sicht Swissolar: – Mieterschutz: Verzicht auf Vorgabe für max. Kapitalrendite, wenn Strompreis mind. 10% unter CH-Medianpreis für Haushaltskunden – Möglichkeit der Nutzung des VNB-Netzes gegen Entschädigung statt Bau von Privatleitungen – Angrenzend über einen Verkehrsweg (z. B. Bahntrassee, Strasse) oder einen Bach zulassen Swissolar EnergieMessForum 8.11.2018 25
Beispiel 1: Versorgung mit Abzweigeverbindungen in der Strasse − ZEV über 4 Grundstücke geplant4. − PV-Anlage auf Dach Haus Nr. 4. − Kabel unter der Strasse gehört zum öffentlichen 1 2 3 4 Netz, kann nicht für ZEV genutzt werden. − Wie vorgehen? Grafik: BKW Swissolar EnergieMessForum 8.11.2018 26
Beispiel 1: Theoretische Lösung − Neues Verteilkabel wäre nötig. − Bestehende Hausanschlussleitungen müssten entfernt werden. − Kosten zu hoch, Projekt 1 2 3 4 gestoppt. Grafik: BKW Swissolar EnergieMessForum 8.11.2018 27
Beispiel 2: Verteilkabel auf Privatgrund − Ausgangslage: 3 Hausanschlüsse des Verteilkabel auf VNB zu den 3 Gebäuden. Privatgrund − Für ZEV: nur ein 1 Anschluss erlaubt. 2 3 − Wie vorgehen? Grafik: BKW Swissolar EnergieMessForum 8.11.2018 28
Beispiel 2: Ein neuer Hausanschluss − Unter Umständen und technischen Umwandlung Anpassungen kann ein in Haus- Verteilkabel in eine installation 1 Hausinstallation 2 3 umgewandelt werden. − Investitionen in neue Installation von ZEV zu bezahlen. Grafik: BKW Swissolar EnergieMessForum 8.11.2018 29
Examples Visualisierung Siedlung Papillon in Siedlung Sentmatt, Obfelden. Erlenmatt Ost, Basel. © ADEV Niederwangen BE. © Genossenschaft Fambau © Halter Immobilien AG 200 Whg., 580 kW PV 60 Whg., 157 kW PV, 70% Eigenverbrauchsquote 119 Whg., Hybridkollektoren, 30% Autonomie 4 MFH in Möriken AG. © Setz Architektur 36 Whg., 160 kW PV Swissolar EnergieMessForum 8.11.2018 30
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! © Huggenbergerfries Architekten Swissolar EnergieMessForum 8.11.2018 31
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