Soziale Arbeit - Kindes- und Erwachsenenschutzrecht - Weiterbildung

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Soziale Arbeit - Kindes- und Erwachsenenschutzrecht - Weiterbildung
Soziale Arbeit

CAS                 Kindes- und
                    Erwachsenenschutzrecht
Certificate of
Advanced Studies

19. August 2019
bis 30. Juni 2020
Abklären, entscheiden, beraten:
Kompetenz ist die beste Basis.
Involvierte Fachleute im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR)
beschäftigen sich in ihrem Berufsalltag mit den unterschiedlichsten
Themenbereichen. Im Kindesschutz stehen Themen wie Kindeswohl,
Kindeswohlgefährdung, elterliche Sorge, Unterhalt, Besuchsrecht,
häusliche Gewalt und Kindesschutzmassnahmen im Vordergrund.
Im Erwachsenenschutz hingegen sind es Kerninhalte wie Vorsorge-
auftrag, Patientenverfügung, Vertretungsrechte, Beistandschaften,
fürsorgerische Unterbringung und Zwangsmassnahmen.

Hohe Anforderungen setzen entsprechende Fähigkeiten voraus.
Die vom Grundsatz der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit
geleitete Umsetzung des KESR in die Praxis ist anspruchsvoll
und tangiert alle Fachpersonen, die abklären, entscheiden, beraten
oder betreuen. Der Lehrgang vermittelt die für einen wirksamen
Kindes- und Erwachsenenschutz relevanten rechtlichen Kompeten-
zen, welche auch an den Schnittstellen zu Sozialhilfebehörden,
Sozialversicherungen, Schulen, Polizei und Krankenhäusern ge-
fordert sind. Zudem wird der Umgang mit Klientinnen und Klienten
gestärkt.

Know-how zur professionellen Anwendung.
Teilnehmende erwerben im praxisnahen Unterricht alles Wesentliche
zum KESR. Wahlpflichtmodule ermöglichen eine spezifische Ver-
tiefung im Kindes- und/oder Erwachsenenschutz. Der CAS greift
aktuelle gesellschaftliche Themen auf und befähigt dank hohem
Praxis- und Anwendungsbezug zu erfolgreichem Handeln.
CAS Kindes- und
Erwachsenenschutzrecht

Zielgruppe                                                    Modul 1: Grundlagen im Kindes-
                                                                 und Erwachsenenschutz
Angesprochen sind Fachleute der Sozialen Arbeit
sowie verwandter Disziplinen wie Psychologie,
Pädagogik oder Recht mit Aufgaben im Kindes-
                                                       Wahlpflichtmodul 2:         Wahlpflichtmodul 2:
und/oder Erwachsenenschutz, die ihre Handlungs-
                                                         Kindesschutz              Erwachsenenschutz
kompetenz erweitern und vertiefen möchten.

Ziele                                                        Modul 3: Arbeiten mit Klientinnen
                                                                       und Klienten
• Die Teilnehmenden erlangen fundiertes Fachwis-
  sen und professionelle Handlungskompetenz im
  Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR).
• Sie kennen das System, die Verfahrensweisen
  und die Handlungsprinzipien im KESR.
                                                      Methodik
• Sie reflektieren ihr bestehendes Wissen und sind    • Grundlagenreferate/Wissensinput
  in der Lage, das erworbene Wissen in ihrer          • Juristische Übungen
  Berufspraxis wirkungsvoll umzusetzen.               • Vertiefende Diskussionen und Erfahrungs-
• Sie sensibilisieren sich im interdisziplinären        austausch unter den Teilnehmenden
  Denken und kennen die Abläufe benachbarter          • Intervisionssequenzen
  Fach- und Arbeitsbereiche.                          • Fallbearbeitung aus der Berufspraxis
• Sie stärken durch das erworbene Wissen ihre           in Gruppen- und Einzelarbeit
  berufliche Identität sowie ihre Motivation und
  festigen dadurch ihre Kompetenz im Arbeitsalltag.
                                                      E-Learning
Struktur                                              E-Learning unterstützt das Kontakt- und das
                                                      Selbststudium. Abgestimmt auf die Lernziele und
Der CAS umfasst drei Module mit insgesamt 24          die Lernbedürfnisse der Teilnehmenden wird die
Unterrichtstagen (192 Kontaktstunden/Lektionen).      Online-Plattform Moodle benutzt, um den Lern-
Nach dem Modul 1 «Grundlagen im Kindes- und           prozess zu fördern und den kollegialen Austausch
Erwachsenenschutz» von 10 Tagen absolvieren die       anzuregen.
Teilnehmenden ein 8-tägiges Wahlpflichtmodul 2
im Kindes- oder Erwachsenenschutz. Das Modul 3
«Arbeiten mit Klientinnen und Klienten» von 6 Tagen
                                                      Abschluss / ECTS
bildet mit der Qualifikation den Abschluss des        Das Zertifikat (Certificate of Advanced Studies CAS)
Lehrgangs.                                            wird erteilt, wenn die vorgeschriebenen Kontakt-
                                                      stunden absolviert sind und die Abschlussarbeit
                                                      angenommen ist. Erfolgreiche Absolventinnen und
                                                      Absolventen erhalten 15 Punkte im europaweiten
                                                      ECTS-Punktesystem.
Studienleiterin                                     Yolanda Mutter, Dr. iur., Kindergärtnerin,
                                                    Heilpädagogin und Juristin, Leiterin des
Sabina Berger
                                                    Rechtsdienstes des Amts für Jugend und
Lic. iur., Mediatorin, Dozentin ZHAW Soziale
                                                    Berufsberatung der Region Süd, Zürich
Arbeit, Institut für Kindheit, Jugend und Familie
                                                    Suzanne Otz, dipl. Sozialarbeiterin HFS,

Weitere Dozierende                                  Behördenmitglied, KESB Stadt Zürich

                                                    Beat Reichlin, lic. iur., Rechtsanwalt, Dozent
Verena Anliker, lic. iur., Schulung und Beratung
                                                    an der Hochschule Luzern, stv. Generalsekretär
im Kindes- und Erwachsenenschutz
                                                    KOKES
Kathrin Baumann, lic. phil. Psychologin und
                                                    Annigna Sablonier, dipl. Sozialarbeiterin/
eidg. anerkannte Psychotherapeutin, Leiterin
                                                    Sozialpädagogin FH, Berufsbeiständin,
contact Jugendberatung und Jugendförderung
                                                    Bereichsleiterin Erwachsenenschutz Soziale
Bezirk Affoltern und Erziehungsberaterin kjz
                                                    Dienste, Stadt Luzern
Affoltern
                                                    Tanja Sax, Sozialarbeiterin FH, Primarlehrerin,
Yvo Biderbost, Dr. iur., Leiter Rechtsdienst
                                                    Leiterin Soziale Arbeit und Mandate kjz Affoltern
KESB Zürich
                                                    Corinne Scheiber Fleury, Pflegefachfrau HF,
Rolf Bieri, lic. iur., Rechtsanwalt, Mediator
                                                    Psychologin MSc, Mitarbeiterin Gerontologische
SVM/SDM-FSM, juristischer Sekretär mbA,
                                                    Beratungsstelle SiL
Gemeindeamt des Kantons Zürich
                                                    Katharina Tobler, Dr. med., leitende Ärztin
Patrick Brozzo, Dr. iur., Präsident KESB Kreis
                                                    Pflegezentrum Entlisberg, stellvertretende
Bülach Süd
                                                    Chefärztin Geriatrischer Dienst Zürich
Linus Cantieni, Dr. iur., Rechtsanwalt,
                                                    Aldo Venzi, Sozialarbeiter FH, Supervisor und
kompassus ag und Rudin Cantieni Rechts-
                                                    Coach bso, Mediator FH, Dozent ZHAW Soziale
anwälte AG
                                                    Arbeit, Institut für Sozialmanagement
Marco Fey, lic. iur., Abteilungsleiter beim
                                                    Otmar Wäger, Dr. med., Facharzt FMH für
Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich
                                                    Psychiatrie und Psychotherapie
Franziska Greber, Psychotherapeutin ASP,
Supervisorin und Coach bso

Petra Kropf Giger, lic. iur., Rechtsanwältin,
Adjunktin, KESB Stadt Zürich
                                                      MAS-Perspektive
                                                      Wer einen grösseren Karriereschritt plant,
Barbara Los-Schneider, lic. phil. I, Psycholo-
                                                      kann an der ZHAW einen Weiterbildungs-
gin und Psychotherapeutin FSP, Dozentin ZHAW
                                                      master (Master of Advanced Studies MAS)
Soziale Arbeit, Institut für Kindheit, Jugend und
                                                      absolvieren. Jeder MAS besteht aus zwei
Familie
                                                      thematisch vorgegebenen CAS, einem CAS
Klaus Mayer, Diplom-Psychologe, Dozent                nach freier Wahl sowie dem Mastermodul.
ZHAW Soziale Arbeit, Institut für Delinquenz und      Der CAS Kindes- und Erwachsenenschutz-
Kriminalprävention                                    recht ist Wahlpflicht-CAS des MAS
                                                      Kinder- und Jugendhilfe (mit absolviertem
Annegret Meyer-Gebs, dipl. Sozialarbeiterin
                                                      Wahlpflichtmodul Kindesschutz) und wird
FH, systemische Paar- und Familientherapeutin,
                                                      als Wahl-CAS an alle weiteren MAS des
Vizepräsidentin KESB Kreis Bülach Süd
                                                      Departements Soziale Arbeit angerechnet
                                                      (ausser an den MAS Supervision,
                                                      Coaching und Mediation).
Inhalte und Daten                                      Begriffe und Normen werden praxisnah vermittelt
                                                       und diskutiert. Dabei geht es insbesondere um die
Unterrichtszeiten: 8.45 bis 16.45 Uhr
                                                       Entstehung des Kindesverhältnisses, den persön-
KS = Kontaktstunden
                                                       lichen Verkehr, den Unterhalt, die elterliche Sorge,
                                                       die Kindeswohlgefährdung sowie um einen Über-
                                                       blick über das System und die Instrumente des
                                                       Kindesschutzes.
Modul 1           5 ECTS
                                                         	Dozentin: Sabina Berger

Grundlagen im Kindes-                                  Grundlagen des Erwachsenenschutzrechts
und Erwachsenenschutz                                    Mo / Di, 30. September / 1. Oktober 2019 (16 KS)

                                                       Die Teilnehmenden setzen sich mit zentralen Begrif-
CAS-Start / Grundrechte und staatliches                fen wie Urteils- und Handlungsfähigkeit auseinander.
Handeln                                                Im Überblick werden die Rechtsinstitute des Er-
  Mo, 19. August 2019 (8 KS)                           wachsenenschutzrechts, die verschiedenen Arten
                                                       der Beistandschaften und die fürsorgerische Unter-
Die Teilnehmenden erhalten Informationen zum CAS
                                                       bringung erläutert. Wie wird die Förderung der
und zum Leistungsnachweis. Massnahmen des
                                                       Selbstbestimmung im Gesetz konkret umgesetzt?
Kindes- und Erwachsenenschutzrechts greifen in die
                                                       Wann und wie wird die Handlungsfähigkeit einer
Gemeinschaft Eltern/Kind oder in die Rechtsstellung
                                                       Person eingeschränkt? Anhand von konkreten Bei-
des Einzelnen ein. Grundrechtseingriffe durch staat-
                                                       spielen werden Möglichkeiten und Grenzen der
liches Handeln sind dabei an Voraussetzungen ge-
                                                       verschiedenen Massnahmen diskutiert.
bunden. Die Teilnehmenden setzen sich mit dem
                                                         	Dozentin: Verena Anliker
Spannungsfeld zwischen staatlicher Intervention und
höchst persönlicher Sphäre des Menschen im
                                                       Behördenorganisation im KESR und externe
Kindes- und Erwachsenenschutzrecht auseinander.
                                                       Stellen
  	Dozentin: Sabina Berger
                                                         Mo, 28. Oktober 2019 (4 KS vormittags)

Datenschutz in der Sozialen Arbeit                     Das Bundesrecht schreibt vor, dass es sich bei den
  Di, 20. August 2019 (8 KS)                           Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB)
                                                       um interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehör-
Fachleute der Sozialen Arbeit sind auf den Aus-
                                                       den handeln muss. Neben der Organisation und den
tausch von Informationen angewiesen oder sollen
                                                       Aufgaben der KESB wird die Zusammenarbeit mit
im Rahmen von Akteneinsichtsgesuchen Personen-
                                                       externen Stellen beleuchtet (Kinder- und Jugendhilfe-
daten bekanntgeben. Im Fokus stehen Gegensätze
                                                       zentren, Sozialdienste, Fachstellen, Ärzte, Vorsorge-
wie Melde- oder Anzeigepflichten versus Pflicht zur
                                                       beauftragte etc.). Im Übrigen werden die gerichtlichen
Verschwiegenheit sowie die Interessenabwägung
                                                       Beschwerdeinstanzen und die Aufsicht erläutert.
bei der Bekanntgabe von Personendaten. Die
                                                        	Dozent: Rolf Bieri
wesentlichen rechtlichen Grundlagen für den Um-
gang mit sensiblen Daten im Sozialbereich werden
                                                       Amt des Beistands und Verantwortlichkeit
anhand von Praxisbeispielen aus dem Arbeitsalltag
                                                        Mo, 28. Oktober 2019 (4 KS nachmittags)
veranschaulicht und diskutiert.
  	Dozent: Marco Fey                                  Inhalte sind Bestellung, Aufgaben, Kompetenzen
                                                       und Pflichten des Beistands, die Mitwirkung und
Grundlagen des Kindesschutzrechts                      das Einschreiten der KESB sowie die Rollenteilung
  Mo / Di, 2. / 3. September 2019 (16 KS)              KESB/Beistände. Ausserdem werden die Grund-
                                                       züge der Verantwortlichkeit dargestellt.
Der Kindesschutz umfasst erzieherische Normen
                                                         	Dozent: Rolf Bieri
und rechtliche Regeln zum Schutz des Kindes im
Hinblick auf seine psychische, soziale und physi-
sche Entwicklung. Die im Kindesrecht relevanten
Verfahren                                            Die Teilnehmenden wählen eines der zwei
  Di, 29. Oktober 2019 (8 KS)                        folgenden Wahlpflichtmodule.

Neben dem materiellen Recht ist auch das Verfah-
rensrecht von grosser Bedeutung. Vermittelt wer-
den Themen wie Zuständigkeit, Grundsätze des
Verfahrens bei der Anordnung von Massnahmen,         Modul 2                                   5 ECTS
Anrufung der KESB gegen Handlungen oder Unter-
lassungen des Beistands sowie das Rechtsmittel-
                                                     Kindesschutz
verfahren gegen Entscheide der KESB.
  	Dozenten: Rolf Bieri, Linus Cantieni             Massnahmen im zivilrechtlichen Kindesschutz
                                                      Mo / Di, 6. / 7. Januar 2020 (16 KS)
Erfahrungsbericht einer KESB
                                                     Die Teilnehmenden setzen sich anhand ausgewähl-
  Mo, 18. November 2019 (8 KS)
                                                     ter und eigener Praxisbeispiele vertieft mit den
Ein praxisnaher Erfahrungsbericht gibt Einblick in   Instrumenten des Kindesschutzes auseinander.
den Aufbau sowie in die Prozesse der interdiszi-     Insbesondere werden Möglichkeiten und Grenzen
plinären Zusammenarbeit und der Entscheidungs-       im Zusammenhang mit der Mandatsführung
findung einer KESB.                                  diskutiert und kindesschutzrechtliche Fragen wie
  	Dozierende: Annegret Meyer-Gebs,                 z.B. im Rahmen der Aufhebung des Aufenthalts-
    Patrick Brozzo                                   bestimmungsrechts erörtert.
                                                       	Dozentinnen: Yolanda Mutter, Tanja Sax
Kinderrechte im Kontext der Menschenrechte
  Di, 19. November 2019 (4 KS vormittags)            Kindesvertretung insbesondere im
                                                     Verfahren vor der KESB
Welche Rechte haben Kinder und Jugendliche und
                                                       Mo / Di, 3. / 4. Februar 2020 (16 KS)
wie können sie verwirklicht werden? Die UNO-Kin-
derrechtskonvention ist ein auf den Lebensbereich    Kinder sollen in den sie betreffenden Verfahren als
des Kindes zugeschnittenes Menschenrechtsinst-       Rechtssubjekte wahrgenommen werden. Die Stel-
rument und garantiert Kindern und Jugendlichen       lung des Kindes im gerichtlichen Verfahren und in
Schutz, Förderung und Mitwirkung. Die Schweiz ist    jenem vor der KESB steht im Vordergrund. Grund-
verpflichtet, diese Garantien umzusetzen. Was        legende Verfahrensgarantien im Rahmen des zivil-
bedeutet das für die Arbeit mit Kindern und ihren    rechtlichen Kindesschutzes werden praxisnah
Familien? Die rechtlichen Grundlagen werden          bearbeitet und es wird der Frage nachgegangen,
dargestellt und Beispiele einer kinderrechtsorien-   wann eine Kindesvertretung zwingend angeordnet
tierten Praxis diskutiert.                           werden muss. Zudem werden das Spannungsfeld
  	Dozentin: Yolanda Mutter                         zwischen Kindeswille und Kindeswohl sowie die
                                                     Rolle der Kindesvertretung und der Behörden ver-
Intervisionen zur Zertifikatsarbeit                  mittelt und diskutiert.
  Di, 19. November 2019 (4 KS nachmittags)             	Dozentinnen: Yolanda Mutter, Sabina Berger

Die Teilnehmenden tauschen sich in Gruppen über
                                                     Entwicklungspsychologische Aspekte
die zu bearbeitenden Themen im Rahmen ihrer
                                                     im Kontext des Kindesschutzes
Zertifikatsarbeit aus. Grundlage dafür liefert die
                                                       Mo, 9. März 2020 (8 KS)
Disposition zum ausgewählten Thema. Die Grup-
penmitglieder stellen sich gegenseitig ihre Erfah-   Die Teilnehmenden setzen sich praxisnah mit ent-
rungen und Perspektiven zur Verfügung. Dabei         wicklungspsychologischen Aspekten rund um das
reflektieren sie Fragestellungen zum gewählten       Kindeswohl auseinander. Im Vordergrund stehen
Thema, generieren gemeinsam Ideen und geben          dabei die Methodik und das Vorgehen bei der
Impulse, die den Teilnehmenden zur Auswahl und       Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie die
Weiterbearbeitung überlassen werden.                 altersgerechte Gesprächsführung.
  	Dozierende: Sabina Berger, Beat Reichlin          	Dozentin: Kathrin Baumann
Gefährdungsmeldung versus Strafanzeige                   tungsberechtigten Personen, zu Voraussetzung
 Di, 10. März 2020 (8 KS)                                und Umfang der Vertretungsbefugnis sowie zur
                                                         Rolle der KESB wird vermittelt.
Kinder, die Opfer werden, sind in zivilrechtliche
                                                           	Dozentin: Petra Kropf Giger
Kindesschutzverfahren und/oder strafrechtliche
Verfahren involviert. Die unterschiedliche Bedeu-
                                                         Beistandschaften im Erwachsenenschutz
tung der Verfahren für Kinder und deren Schutz
                                                           Fr / Sa, 17. / 18. Januar 2020 (16 KS)
wird aufgezeigt. Zudem werden ihre Stellung im
Strafverfahren und ihre Ansprüche als Opfer              Die Teilnehmenden setzen sich mit dem Prozess
beleuchtet.                                              der Errichtung einer Beistandschaft und den
 	Dozentin: Sabina Berger                               verschiedenen Arten und Kombinationen von
                                                         Beistandschaften auseinander. Aufträge der
Kindesschutz und häusliche Gewalt                        Behörde, Kompetenzen der Mandatsführenden
  Mo / Di, 6. / 7. April 2020 (16 KS)                    und die Anforderungen an Berichte und Anträge
                                                         werden praxisnah behandelt. Spezialfragen in
Studien zeigen, dass Kinder und Jugendliche häu-
                                                         Zusammenhang mit dem Beginn und dem Ende
fig direkt oder indirekt Opfer häuslicher Gewalt sind.
                                                         der Mandatsführung werden diskutiert.
Wie sind Kinder und Jugendliche von häuslicher
                                                          	Dozierende: Yvo Biderbost, Annigna Sablonier
Gewalt betroffen? Wie können Kinder geschützt
werden? Wie kann Kindern und Jugendlichen
                                                         Vermögensverwaltung und Zusammen-
geholfen und wie können sie gestärkt werden?
                                                         arbeit Behörde – Mandatsperson
  	Dozentinnen: Franziska Greber, Suzanne Otz
                                                           Fr, 28. Februar 2020 (4 KS vormittags)

                                                         Die Einkommens- und Vermögensverwaltung von
                                                         Personen, für die eine Erwachsenenschutzmass-

Modul 2                                     5 ECTS      nahme errichtet wurde, ist eine sehr anspruchs-
                                                         volle Aufgabe. In der Verordnung über die Vermö-
Erwachsenenschutz                                        gensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft
                                                         oder Vormundschaft (VBVV) wurden gesamt-
                                                         schweizerische Sorgfaltsmassstäbe definiert.
Eigene Vorsorge: Vorsorgeauftrag und
                                                         Diese werden beleuchtet und die Aufgaben der
Patientenverfügung
                                                         verschiedenen Akteure (KESB, Mandatsträgerin
  Fr, 6. Dezember 2019 (8 KS)
                                                         und Mandatsträger wie auch Banken) vermittelt.
Der Selbstbestimmung der schutzbedürftigen               Ausserdem wird die Abgrenzungsproblematik
Person kommt im Erwachsenenschutzrecht eine              zwischen Bewilligungen nach VBVV und Rechts-
grosse Bedeutung zu. Errichtung, Wirkungen und           geschäften, für welche eine Zustimmung im Sinne
Widerruf des Vorsorgeauftrags und der Patienten-         von Art. 416 ZGB notwendig ist, thematisiert.
verfügung werden diskutiert und ihre Bedeutung            	Dozent: Beat Reichlin
wird anhand ausgewählter Fallbeispiele erläutert.
 	Dozentin: Petra Kropf Giger                           Fürsorgerische Unterbringung
                                                           Fr, 28. Februar 2020 (4 KS nachmittags) /
Gesetzliche Vertretungsrechte                              Sa, 29. Februar 2020 (8 KS)
 Sa, 7. Dezember 2019 (8 KS)
                                                         Eine fürsorgerische Unterbringung ist eine staatli-
Als weitere Vorstufe zu den behördlichen Mass-           che Zwangsmassnahme, welche ärztlich oder be-
nahmen regelt das Erwachsenenschutzrecht für             hördlich angeordnet werden kann. Der Unterricht
urteilsunfähige Personen gesetzliche Vertretungs-        fokussiert auf die Voraussetzungen einer fürsor-
rechte. Dabei geht es um die Vertretung durch den        gerischen Unterbringung, aber auch auf Massnah-
Ehegatten oder eingetragene Partnerinnen oder            men, die mit der Unterbringung in einer psychia-
Partner im rechtsgeschäftlichen Bereich sowie bei        trischen Klinik in Zusammenhang stehen. Weiter
medizinischen Massnahmen. Wissen zu vertre-              wird auf die Verfahrensregeln eingegangen, die nur
in den Grundsätzen durch das Bundesrecht ge-         Faktoren sowie über Handlungs- und Interven-
regelt werden. Zudem werden die ambulanten           tionsmethoden für ihren Arbeitsalltag.
Massnahmen beleuchtet, die ausschliesslich dem         	Dozent: Otmar Wäger
kantonalen Recht vorbehalten sind.
  	Dozent: Beat Reichlin                            Kinder psychisch kranker Eltern
                                                       Di, 5. Mai 2020 (8 KS)
Erwachsenenschutz und Menschen
                                                     Eine bedeutende Anzahl von Kindern wächst mit
mit Demenz
                                                     einem psychisch kranken Elternteil auf. Dies stellt
  Fr, 27. März 2020 (8 KS)
                                                     eine erhebliche Belastung und ein Entwicklungs-
Mit der längeren Lebenserwartung wächst in den       risiko dar, was in der Fachwelt lange nicht wahr-
westlichen Industrienationen das Risiko, an einer    genommen wurde. Welche Auswirkungen können
Demenz zu erkranken. Für die Begleitung von          psychische Erkrankungen auf die Erziehungs-
demenzkranken Menschen im Rahmen einer               fähigkeit des kranken Elternteils und auf die be-
Erwachsenenschutzmassnahme erhalten die              troffenen Kinder haben? Das Thema wird im
Teilnehmenden einen Einblick in das Krankheits-      Rahmen einer Podiumsdiskussion mit Expertin-
bild, den Krankheitsverlauf sowie die vielfältigen   nen und Experten aus der Praxis abgerundet.
Auswirkungen auf das Individuum, das soziale           	Dozentin: Barbara Los-Schneider
Umfeld und die Mandatsführung.
 	Dozentinnen: Corinne Scheiber Fleury,             Arbeit im Zwangskontext
   Katharina Tobler, Annigna Sablonier                 Mo, 25. Mai 2020 (8 KS)

                                                     Viele Beratungs- und Betreuungsleistungen fin-
Praxistag
                                                     den im Zwangskontext statt. Dies stellt beson-
  Sa, 28. März 2020 (8 KS)
                                                     dere Anforderungen an die Gesprächsführung
Die Teilnehmenden setzen sich in Gruppen mit         und die Gestaltung der Arbeitsbeziehung. Es
selbst eingebrachten und ausgewählten Praxis-        gilt, mit Widerstand umzugehen, Ambivalenzen
fällen im Erwachsenenschutz auseinander. Die         zu klären und konstruktive Kooperationspro-
Veranstaltung dient der Repetition und Festigung     zesse zu fördern. Einige dieser grundlegenden
der Grundsätze des Erwachsenenschutzes.              Strategien werden erläutert und geübt.
  	Dozent: Beat Reichlin                             	Dozent: Klaus Mayer

                                                     Konfliktgespräche/Konfliktbewältigung
                                                       Di, 26. Mai 2020 (8 KS)

Modul 3             5 ECTS
                                                     Im Umgang mit Klientinnen und Klienten kann es

Arbeiten mit Klientinnen                             vorkommen, dass konstruktive Gespräche nicht
                                                     mehr möglich sind oder die Situation zu eskalie-
und Klienten                                         ren droht. Hauptinhalte sind: eigenes Konflikt-
                                                     verhalten, Konflikteinschätzung, methodische
                                                     Ansätze für das Führen von Konfliktgesprächen,
Umgang mit psychisch kranken Klienten
                                                     spezifische Kernkompetenzen und -techniken
 Mo, 4. Mai 2020 (8 KS)
                                                     der Konfliktbearbeitung und -bewältigung.
Fachleute, die in Beratung, Abklärung und Betreu-      	Dozent: Aldo Venzi
ung im Kindes- oder Erwachsenenschutz arbei-
ten, sind immer wieder mit Menschen mit psychi-      Abschluss und Qualifikation
schen Erkrankungen konfrontiert. Die psychische        Mo / Di, 29. / 30. Juni 2020 (16 KS)
Erkrankung wirkt sich auf den Arbeitsprozess mit
                                                     Präsentation und Diskussion der Abschluss-
dem Klienten aus. Die Teilnehmenden erhalten
                                                     arbeiten, anschliessend Zertifikatsfeier.
einen Überblick über die wichtigsten psychischen
                                                      	Dozierende: Sabina Berger, Beat Reichlin
Erkrankungen, deren Ursachen und auslösende
Organisatorisches

Zulassung                                              Beratung
Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes Studium
in Sozialer Arbeit oder einer verwandten Disziplin                          «Juristische Zusammen-
an einer Hochschule (bzw. deren Vorgängerinsti-                             hänge in der Sozialen
t­ution). Zudem ist eine zweijährige Berufserfahrung                        Arbeit faszinieren mich –
nach Abschluss der Ausbildung erforderlich.                                 diese Begeisterung
Wer die formalen Voraussetzungen nicht erfüllt,                             möchte ich an die Teil-
kann im Rahmen eines Äquivalenzverfahrens                                   nehmenden weitergeben.»
aufgenommen werden. Nähere Angaben unter
   www.zhaw.ch/sozialearbeit/wb-zulassung.             Sabina Berger
                                                       Telefon +41 58 934 89 14
Anmeldung                                              sabina.berger@zhaw.ch
Bitte melden Sie sich bis zum 7. Juni 2019
an unter www.zhaw.ch/sozialearbeit. Die                Informationsveranstaltungen
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres            Mittwoch, 23. Januar 2019
Eingangs geprüft. Sie erhalten in der Regel            Mittwoch, 10. April 2019
innerhalb von zwei bis drei Wochen Bescheid,           jeweils 18.00 – 20.00 Uhr
ob Sie zugelassen werden.
                                                       Wir bitten Sie, sich anzumelden unter
Anzahl Teilnehmende                                      www.zhaw.ch/sozialearbeit/infoabend.
Maximal 27 Personen                                    Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist
                                                       kostenlos.
Kosten
CHF 7200.– (inkl. Lehrgangsunterlagen,
E-Learning und Zertifizierung, exkl. Literatur).       Änderungen bleiben vorbehalten.

Das alternative Wahlpflichtmodul 2 kann bei
Interesse zu einem ermässigten Preis von
CHF 2125.– (regulärer Preis CHF 2500.–) auf              Dienstleistung und Beratung
freiwilliger Basis besucht werden, sofern es
                                                         Wir beraten und begleiten Fach- und
nicht ausgebucht ist.
                                                         Führungskräfte sowie Teams und
                                                         Organisationen, die sich zukunftsorientiert
Ort
                                                         weiterentwickeln wollen.
Hochschulcampus Toni-Areal
                                                         • Fachberatung, Evaluation, Gutachten
Pfingstweidstrasse 96
                                                         • Supervision, Coaching, Mediation
8005 Zürich-West
                                                         • Organisationsentwicklung, Prozess-
                                                           gestaltung
Administration und Auskunft
                                                         • Massgeschneiderte Weiterbildung
Administration Weiterbildung
                                                         • Vorträge, Moderationen
Telefon +41 58 934 86 36
                                                           www.zhaw.ch/sozialearbeit
weiterbildung.sozialearbeit@zhaw.ch
Zürcher Hochschule
für Angewandte Wissenschaften

Departement Soziale Arbeit
Institut für Kindheit, Jugend und Familie

Pfingstweidstrasse 96
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Telefon +41 58 934 86 36

www.zhaw.ch/sozialearbeit/weiterbildung
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                                                     September 2018
                                                     klimaneutrale Drucksache: myclimate.org No. 01-18-692325

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