Soziale Arbeit - Kindes- und Erwachsenenschutzrecht - Weiterbildung
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Soziale Arbeit CAS Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Certificate of Advanced Studies 19. August 2019 bis 30. Juni 2020
Abklären, entscheiden, beraten: Kompetenz ist die beste Basis. Involvierte Fachleute im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) beschäftigen sich in ihrem Berufsalltag mit den unterschiedlichsten Themenbereichen. Im Kindesschutz stehen Themen wie Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung, elterliche Sorge, Unterhalt, Besuchsrecht, häusliche Gewalt und Kindesschutzmassnahmen im Vordergrund. Im Erwachsenenschutz hingegen sind es Kerninhalte wie Vorsorge- auftrag, Patientenverfügung, Vertretungsrechte, Beistandschaften, fürsorgerische Unterbringung und Zwangsmassnahmen. Hohe Anforderungen setzen entsprechende Fähigkeiten voraus. Die vom Grundsatz der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit geleitete Umsetzung des KESR in die Praxis ist anspruchsvoll und tangiert alle Fachpersonen, die abklären, entscheiden, beraten oder betreuen. Der Lehrgang vermittelt die für einen wirksamen Kindes- und Erwachsenenschutz relevanten rechtlichen Kompeten- zen, welche auch an den Schnittstellen zu Sozialhilfebehörden, Sozialversicherungen, Schulen, Polizei und Krankenhäusern ge- fordert sind. Zudem wird der Umgang mit Klientinnen und Klienten gestärkt. Know-how zur professionellen Anwendung. Teilnehmende erwerben im praxisnahen Unterricht alles Wesentliche zum KESR. Wahlpflichtmodule ermöglichen eine spezifische Ver- tiefung im Kindes- und/oder Erwachsenenschutz. Der CAS greift aktuelle gesellschaftliche Themen auf und befähigt dank hohem Praxis- und Anwendungsbezug zu erfolgreichem Handeln.
CAS Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Zielgruppe Modul 1: Grundlagen im Kindes- und Erwachsenenschutz Angesprochen sind Fachleute der Sozialen Arbeit sowie verwandter Disziplinen wie Psychologie, Pädagogik oder Recht mit Aufgaben im Kindes- Wahlpflichtmodul 2: Wahlpflichtmodul 2: und/oder Erwachsenenschutz, die ihre Handlungs- Kindesschutz Erwachsenenschutz kompetenz erweitern und vertiefen möchten. Ziele Modul 3: Arbeiten mit Klientinnen und Klienten • Die Teilnehmenden erlangen fundiertes Fachwis- sen und professionelle Handlungskompetenz im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR). • Sie kennen das System, die Verfahrensweisen und die Handlungsprinzipien im KESR. Methodik • Sie reflektieren ihr bestehendes Wissen und sind • Grundlagenreferate/Wissensinput in der Lage, das erworbene Wissen in ihrer • Juristische Übungen Berufspraxis wirkungsvoll umzusetzen. • Vertiefende Diskussionen und Erfahrungs- • Sie sensibilisieren sich im interdisziplinären austausch unter den Teilnehmenden Denken und kennen die Abläufe benachbarter • Intervisionssequenzen Fach- und Arbeitsbereiche. • Fallbearbeitung aus der Berufspraxis • Sie stärken durch das erworbene Wissen ihre in Gruppen- und Einzelarbeit berufliche Identität sowie ihre Motivation und festigen dadurch ihre Kompetenz im Arbeitsalltag. E-Learning Struktur E-Learning unterstützt das Kontakt- und das Selbststudium. Abgestimmt auf die Lernziele und Der CAS umfasst drei Module mit insgesamt 24 die Lernbedürfnisse der Teilnehmenden wird die Unterrichtstagen (192 Kontaktstunden/Lektionen). Online-Plattform Moodle benutzt, um den Lern- Nach dem Modul 1 «Grundlagen im Kindes- und prozess zu fördern und den kollegialen Austausch Erwachsenenschutz» von 10 Tagen absolvieren die anzuregen. Teilnehmenden ein 8-tägiges Wahlpflichtmodul 2 im Kindes- oder Erwachsenenschutz. Das Modul 3 «Arbeiten mit Klientinnen und Klienten» von 6 Tagen Abschluss / ECTS bildet mit der Qualifikation den Abschluss des Das Zertifikat (Certificate of Advanced Studies CAS) Lehrgangs. wird erteilt, wenn die vorgeschriebenen Kontakt- stunden absolviert sind und die Abschlussarbeit angenommen ist. Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen erhalten 15 Punkte im europaweiten ECTS-Punktesystem.
Studienleiterin Yolanda Mutter, Dr. iur., Kindergärtnerin, Heilpädagogin und Juristin, Leiterin des Sabina Berger Rechtsdienstes des Amts für Jugend und Lic. iur., Mediatorin, Dozentin ZHAW Soziale Berufsberatung der Region Süd, Zürich Arbeit, Institut für Kindheit, Jugend und Familie Suzanne Otz, dipl. Sozialarbeiterin HFS, Weitere Dozierende Behördenmitglied, KESB Stadt Zürich Beat Reichlin, lic. iur., Rechtsanwalt, Dozent Verena Anliker, lic. iur., Schulung und Beratung an der Hochschule Luzern, stv. Generalsekretär im Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES Kathrin Baumann, lic. phil. Psychologin und Annigna Sablonier, dipl. Sozialarbeiterin/ eidg. anerkannte Psychotherapeutin, Leiterin Sozialpädagogin FH, Berufsbeiständin, contact Jugendberatung und Jugendförderung Bereichsleiterin Erwachsenenschutz Soziale Bezirk Affoltern und Erziehungsberaterin kjz Dienste, Stadt Luzern Affoltern Tanja Sax, Sozialarbeiterin FH, Primarlehrerin, Yvo Biderbost, Dr. iur., Leiter Rechtsdienst Leiterin Soziale Arbeit und Mandate kjz Affoltern KESB Zürich Corinne Scheiber Fleury, Pflegefachfrau HF, Rolf Bieri, lic. iur., Rechtsanwalt, Mediator Psychologin MSc, Mitarbeiterin Gerontologische SVM/SDM-FSM, juristischer Sekretär mbA, Beratungsstelle SiL Gemeindeamt des Kantons Zürich Katharina Tobler, Dr. med., leitende Ärztin Patrick Brozzo, Dr. iur., Präsident KESB Kreis Pflegezentrum Entlisberg, stellvertretende Bülach Süd Chefärztin Geriatrischer Dienst Zürich Linus Cantieni, Dr. iur., Rechtsanwalt, Aldo Venzi, Sozialarbeiter FH, Supervisor und kompassus ag und Rudin Cantieni Rechts- Coach bso, Mediator FH, Dozent ZHAW Soziale anwälte AG Arbeit, Institut für Sozialmanagement Marco Fey, lic. iur., Abteilungsleiter beim Otmar Wäger, Dr. med., Facharzt FMH für Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich Psychiatrie und Psychotherapie Franziska Greber, Psychotherapeutin ASP, Supervisorin und Coach bso Petra Kropf Giger, lic. iur., Rechtsanwältin, Adjunktin, KESB Stadt Zürich MAS-Perspektive Wer einen grösseren Karriereschritt plant, Barbara Los-Schneider, lic. phil. I, Psycholo- kann an der ZHAW einen Weiterbildungs- gin und Psychotherapeutin FSP, Dozentin ZHAW master (Master of Advanced Studies MAS) Soziale Arbeit, Institut für Kindheit, Jugend und absolvieren. Jeder MAS besteht aus zwei Familie thematisch vorgegebenen CAS, einem CAS Klaus Mayer, Diplom-Psychologe, Dozent nach freier Wahl sowie dem Mastermodul. ZHAW Soziale Arbeit, Institut für Delinquenz und Der CAS Kindes- und Erwachsenenschutz- Kriminalprävention recht ist Wahlpflicht-CAS des MAS Kinder- und Jugendhilfe (mit absolviertem Annegret Meyer-Gebs, dipl. Sozialarbeiterin Wahlpflichtmodul Kindesschutz) und wird FH, systemische Paar- und Familientherapeutin, als Wahl-CAS an alle weiteren MAS des Vizepräsidentin KESB Kreis Bülach Süd Departements Soziale Arbeit angerechnet (ausser an den MAS Supervision, Coaching und Mediation).
Inhalte und Daten Begriffe und Normen werden praxisnah vermittelt und diskutiert. Dabei geht es insbesondere um die Unterrichtszeiten: 8.45 bis 16.45 Uhr Entstehung des Kindesverhältnisses, den persön- KS = Kontaktstunden lichen Verkehr, den Unterhalt, die elterliche Sorge, die Kindeswohlgefährdung sowie um einen Über- blick über das System und die Instrumente des Kindesschutzes. Modul 1 5 ECTS Dozentin: Sabina Berger Grundlagen im Kindes- Grundlagen des Erwachsenenschutzrechts und Erwachsenenschutz Mo / Di, 30. September / 1. Oktober 2019 (16 KS) Die Teilnehmenden setzen sich mit zentralen Begrif- CAS-Start / Grundrechte und staatliches fen wie Urteils- und Handlungsfähigkeit auseinander. Handeln Im Überblick werden die Rechtsinstitute des Er- Mo, 19. August 2019 (8 KS) wachsenenschutzrechts, die verschiedenen Arten der Beistandschaften und die fürsorgerische Unter- Die Teilnehmenden erhalten Informationen zum CAS bringung erläutert. Wie wird die Förderung der und zum Leistungsnachweis. Massnahmen des Selbstbestimmung im Gesetz konkret umgesetzt? Kindes- und Erwachsenenschutzrechts greifen in die Wann und wie wird die Handlungsfähigkeit einer Gemeinschaft Eltern/Kind oder in die Rechtsstellung Person eingeschränkt? Anhand von konkreten Bei- des Einzelnen ein. Grundrechtseingriffe durch staat- spielen werden Möglichkeiten und Grenzen der liches Handeln sind dabei an Voraussetzungen ge- verschiedenen Massnahmen diskutiert. bunden. Die Teilnehmenden setzen sich mit dem Dozentin: Verena Anliker Spannungsfeld zwischen staatlicher Intervention und höchst persönlicher Sphäre des Menschen im Behördenorganisation im KESR und externe Kindes- und Erwachsenenschutzrecht auseinander. Stellen Dozentin: Sabina Berger Mo, 28. Oktober 2019 (4 KS vormittags) Datenschutz in der Sozialen Arbeit Das Bundesrecht schreibt vor, dass es sich bei den Di, 20. August 2019 (8 KS) Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) um interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehör- Fachleute der Sozialen Arbeit sind auf den Aus- den handeln muss. Neben der Organisation und den tausch von Informationen angewiesen oder sollen Aufgaben der KESB wird die Zusammenarbeit mit im Rahmen von Akteneinsichtsgesuchen Personen- externen Stellen beleuchtet (Kinder- und Jugendhilfe- daten bekanntgeben. Im Fokus stehen Gegensätze zentren, Sozialdienste, Fachstellen, Ärzte, Vorsorge- wie Melde- oder Anzeigepflichten versus Pflicht zur beauftragte etc.). Im Übrigen werden die gerichtlichen Verschwiegenheit sowie die Interessenabwägung Beschwerdeinstanzen und die Aufsicht erläutert. bei der Bekanntgabe von Personendaten. Die Dozent: Rolf Bieri wesentlichen rechtlichen Grundlagen für den Um- gang mit sensiblen Daten im Sozialbereich werden Amt des Beistands und Verantwortlichkeit anhand von Praxisbeispielen aus dem Arbeitsalltag Mo, 28. Oktober 2019 (4 KS nachmittags) veranschaulicht und diskutiert. Dozent: Marco Fey Inhalte sind Bestellung, Aufgaben, Kompetenzen und Pflichten des Beistands, die Mitwirkung und Grundlagen des Kindesschutzrechts das Einschreiten der KESB sowie die Rollenteilung Mo / Di, 2. / 3. September 2019 (16 KS) KESB/Beistände. Ausserdem werden die Grund- züge der Verantwortlichkeit dargestellt. Der Kindesschutz umfasst erzieherische Normen Dozent: Rolf Bieri und rechtliche Regeln zum Schutz des Kindes im Hinblick auf seine psychische, soziale und physi- sche Entwicklung. Die im Kindesrecht relevanten
Verfahren Die Teilnehmenden wählen eines der zwei Di, 29. Oktober 2019 (8 KS) folgenden Wahlpflichtmodule. Neben dem materiellen Recht ist auch das Verfah- rensrecht von grosser Bedeutung. Vermittelt wer- den Themen wie Zuständigkeit, Grundsätze des Verfahrens bei der Anordnung von Massnahmen, Modul 2 5 ECTS Anrufung der KESB gegen Handlungen oder Unter- lassungen des Beistands sowie das Rechtsmittel- Kindesschutz verfahren gegen Entscheide der KESB. Dozenten: Rolf Bieri, Linus Cantieni Massnahmen im zivilrechtlichen Kindesschutz Mo / Di, 6. / 7. Januar 2020 (16 KS) Erfahrungsbericht einer KESB Die Teilnehmenden setzen sich anhand ausgewähl- Mo, 18. November 2019 (8 KS) ter und eigener Praxisbeispiele vertieft mit den Ein praxisnaher Erfahrungsbericht gibt Einblick in Instrumenten des Kindesschutzes auseinander. den Aufbau sowie in die Prozesse der interdiszi- Insbesondere werden Möglichkeiten und Grenzen plinären Zusammenarbeit und der Entscheidungs- im Zusammenhang mit der Mandatsführung findung einer KESB. diskutiert und kindesschutzrechtliche Fragen wie Dozierende: Annegret Meyer-Gebs, z.B. im Rahmen der Aufhebung des Aufenthalts- Patrick Brozzo bestimmungsrechts erörtert. Dozentinnen: Yolanda Mutter, Tanja Sax Kinderrechte im Kontext der Menschenrechte Di, 19. November 2019 (4 KS vormittags) Kindesvertretung insbesondere im Verfahren vor der KESB Welche Rechte haben Kinder und Jugendliche und Mo / Di, 3. / 4. Februar 2020 (16 KS) wie können sie verwirklicht werden? Die UNO-Kin- derrechtskonvention ist ein auf den Lebensbereich Kinder sollen in den sie betreffenden Verfahren als des Kindes zugeschnittenes Menschenrechtsinst- Rechtssubjekte wahrgenommen werden. Die Stel- rument und garantiert Kindern und Jugendlichen lung des Kindes im gerichtlichen Verfahren und in Schutz, Förderung und Mitwirkung. Die Schweiz ist jenem vor der KESB steht im Vordergrund. Grund- verpflichtet, diese Garantien umzusetzen. Was legende Verfahrensgarantien im Rahmen des zivil- bedeutet das für die Arbeit mit Kindern und ihren rechtlichen Kindesschutzes werden praxisnah Familien? Die rechtlichen Grundlagen werden bearbeitet und es wird der Frage nachgegangen, dargestellt und Beispiele einer kinderrechtsorien- wann eine Kindesvertretung zwingend angeordnet tierten Praxis diskutiert. werden muss. Zudem werden das Spannungsfeld Dozentin: Yolanda Mutter zwischen Kindeswille und Kindeswohl sowie die Rolle der Kindesvertretung und der Behörden ver- Intervisionen zur Zertifikatsarbeit mittelt und diskutiert. Di, 19. November 2019 (4 KS nachmittags) Dozentinnen: Yolanda Mutter, Sabina Berger Die Teilnehmenden tauschen sich in Gruppen über Entwicklungspsychologische Aspekte die zu bearbeitenden Themen im Rahmen ihrer im Kontext des Kindesschutzes Zertifikatsarbeit aus. Grundlage dafür liefert die Mo, 9. März 2020 (8 KS) Disposition zum ausgewählten Thema. Die Grup- penmitglieder stellen sich gegenseitig ihre Erfah- Die Teilnehmenden setzen sich praxisnah mit ent- rungen und Perspektiven zur Verfügung. Dabei wicklungspsychologischen Aspekten rund um das reflektieren sie Fragestellungen zum gewählten Kindeswohl auseinander. Im Vordergrund stehen Thema, generieren gemeinsam Ideen und geben dabei die Methodik und das Vorgehen bei der Impulse, die den Teilnehmenden zur Auswahl und Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie die Weiterbearbeitung überlassen werden. altersgerechte Gesprächsführung. Dozierende: Sabina Berger, Beat Reichlin Dozentin: Kathrin Baumann
Gefährdungsmeldung versus Strafanzeige tungsberechtigten Personen, zu Voraussetzung Di, 10. März 2020 (8 KS) und Umfang der Vertretungsbefugnis sowie zur Rolle der KESB wird vermittelt. Kinder, die Opfer werden, sind in zivilrechtliche Dozentin: Petra Kropf Giger Kindesschutzverfahren und/oder strafrechtliche Verfahren involviert. Die unterschiedliche Bedeu- Beistandschaften im Erwachsenenschutz tung der Verfahren für Kinder und deren Schutz Fr / Sa, 17. / 18. Januar 2020 (16 KS) wird aufgezeigt. Zudem werden ihre Stellung im Strafverfahren und ihre Ansprüche als Opfer Die Teilnehmenden setzen sich mit dem Prozess beleuchtet. der Errichtung einer Beistandschaft und den Dozentin: Sabina Berger verschiedenen Arten und Kombinationen von Beistandschaften auseinander. Aufträge der Kindesschutz und häusliche Gewalt Behörde, Kompetenzen der Mandatsführenden Mo / Di, 6. / 7. April 2020 (16 KS) und die Anforderungen an Berichte und Anträge werden praxisnah behandelt. Spezialfragen in Studien zeigen, dass Kinder und Jugendliche häu- Zusammenhang mit dem Beginn und dem Ende fig direkt oder indirekt Opfer häuslicher Gewalt sind. der Mandatsführung werden diskutiert. Wie sind Kinder und Jugendliche von häuslicher Dozierende: Yvo Biderbost, Annigna Sablonier Gewalt betroffen? Wie können Kinder geschützt werden? Wie kann Kindern und Jugendlichen Vermögensverwaltung und Zusammen- geholfen und wie können sie gestärkt werden? arbeit Behörde – Mandatsperson Dozentinnen: Franziska Greber, Suzanne Otz Fr, 28. Februar 2020 (4 KS vormittags) Die Einkommens- und Vermögensverwaltung von Personen, für die eine Erwachsenenschutzmass- Modul 2 5 ECTS nahme errichtet wurde, ist eine sehr anspruchs- volle Aufgabe. In der Verordnung über die Vermö- Erwachsenenschutz gensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV) wurden gesamt- schweizerische Sorgfaltsmassstäbe definiert. Eigene Vorsorge: Vorsorgeauftrag und Diese werden beleuchtet und die Aufgaben der Patientenverfügung verschiedenen Akteure (KESB, Mandatsträgerin Fr, 6. Dezember 2019 (8 KS) und Mandatsträger wie auch Banken) vermittelt. Der Selbstbestimmung der schutzbedürftigen Ausserdem wird die Abgrenzungsproblematik Person kommt im Erwachsenenschutzrecht eine zwischen Bewilligungen nach VBVV und Rechts- grosse Bedeutung zu. Errichtung, Wirkungen und geschäften, für welche eine Zustimmung im Sinne Widerruf des Vorsorgeauftrags und der Patienten- von Art. 416 ZGB notwendig ist, thematisiert. verfügung werden diskutiert und ihre Bedeutung Dozent: Beat Reichlin wird anhand ausgewählter Fallbeispiele erläutert. Dozentin: Petra Kropf Giger Fürsorgerische Unterbringung Fr, 28. Februar 2020 (4 KS nachmittags) / Gesetzliche Vertretungsrechte Sa, 29. Februar 2020 (8 KS) Sa, 7. Dezember 2019 (8 KS) Eine fürsorgerische Unterbringung ist eine staatli- Als weitere Vorstufe zu den behördlichen Mass- che Zwangsmassnahme, welche ärztlich oder be- nahmen regelt das Erwachsenenschutzrecht für hördlich angeordnet werden kann. Der Unterricht urteilsunfähige Personen gesetzliche Vertretungs- fokussiert auf die Voraussetzungen einer fürsor- rechte. Dabei geht es um die Vertretung durch den gerischen Unterbringung, aber auch auf Massnah- Ehegatten oder eingetragene Partnerinnen oder men, die mit der Unterbringung in einer psychia- Partner im rechtsgeschäftlichen Bereich sowie bei trischen Klinik in Zusammenhang stehen. Weiter medizinischen Massnahmen. Wissen zu vertre- wird auf die Verfahrensregeln eingegangen, die nur
in den Grundsätzen durch das Bundesrecht ge- Faktoren sowie über Handlungs- und Interven- regelt werden. Zudem werden die ambulanten tionsmethoden für ihren Arbeitsalltag. Massnahmen beleuchtet, die ausschliesslich dem Dozent: Otmar Wäger kantonalen Recht vorbehalten sind. Dozent: Beat Reichlin Kinder psychisch kranker Eltern Di, 5. Mai 2020 (8 KS) Erwachsenenschutz und Menschen Eine bedeutende Anzahl von Kindern wächst mit mit Demenz einem psychisch kranken Elternteil auf. Dies stellt Fr, 27. März 2020 (8 KS) eine erhebliche Belastung und ein Entwicklungs- Mit der längeren Lebenserwartung wächst in den risiko dar, was in der Fachwelt lange nicht wahr- westlichen Industrienationen das Risiko, an einer genommen wurde. Welche Auswirkungen können Demenz zu erkranken. Für die Begleitung von psychische Erkrankungen auf die Erziehungs- demenzkranken Menschen im Rahmen einer fähigkeit des kranken Elternteils und auf die be- Erwachsenenschutzmassnahme erhalten die troffenen Kinder haben? Das Thema wird im Teilnehmenden einen Einblick in das Krankheits- Rahmen einer Podiumsdiskussion mit Expertin- bild, den Krankheitsverlauf sowie die vielfältigen nen und Experten aus der Praxis abgerundet. Auswirkungen auf das Individuum, das soziale Dozentin: Barbara Los-Schneider Umfeld und die Mandatsführung. Dozentinnen: Corinne Scheiber Fleury, Arbeit im Zwangskontext Katharina Tobler, Annigna Sablonier Mo, 25. Mai 2020 (8 KS) Viele Beratungs- und Betreuungsleistungen fin- Praxistag den im Zwangskontext statt. Dies stellt beson- Sa, 28. März 2020 (8 KS) dere Anforderungen an die Gesprächsführung Die Teilnehmenden setzen sich in Gruppen mit und die Gestaltung der Arbeitsbeziehung. Es selbst eingebrachten und ausgewählten Praxis- gilt, mit Widerstand umzugehen, Ambivalenzen fällen im Erwachsenenschutz auseinander. Die zu klären und konstruktive Kooperationspro- Veranstaltung dient der Repetition und Festigung zesse zu fördern. Einige dieser grundlegenden der Grundsätze des Erwachsenenschutzes. Strategien werden erläutert und geübt. Dozent: Beat Reichlin Dozent: Klaus Mayer Konfliktgespräche/Konfliktbewältigung Di, 26. Mai 2020 (8 KS) Modul 3 5 ECTS Im Umgang mit Klientinnen und Klienten kann es Arbeiten mit Klientinnen vorkommen, dass konstruktive Gespräche nicht mehr möglich sind oder die Situation zu eskalie- und Klienten ren droht. Hauptinhalte sind: eigenes Konflikt- verhalten, Konflikteinschätzung, methodische Ansätze für das Führen von Konfliktgesprächen, Umgang mit psychisch kranken Klienten spezifische Kernkompetenzen und -techniken Mo, 4. Mai 2020 (8 KS) der Konfliktbearbeitung und -bewältigung. Fachleute, die in Beratung, Abklärung und Betreu- Dozent: Aldo Venzi ung im Kindes- oder Erwachsenenschutz arbei- ten, sind immer wieder mit Menschen mit psychi- Abschluss und Qualifikation schen Erkrankungen konfrontiert. Die psychische Mo / Di, 29. / 30. Juni 2020 (16 KS) Erkrankung wirkt sich auf den Arbeitsprozess mit Präsentation und Diskussion der Abschluss- dem Klienten aus. Die Teilnehmenden erhalten arbeiten, anschliessend Zertifikatsfeier. einen Überblick über die wichtigsten psychischen Dozierende: Sabina Berger, Beat Reichlin Erkrankungen, deren Ursachen und auslösende
Organisatorisches Zulassung Beratung Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes Studium in Sozialer Arbeit oder einer verwandten Disziplin «Juristische Zusammen- an einer Hochschule (bzw. deren Vorgängerinsti- hänge in der Sozialen tution). Zudem ist eine zweijährige Berufserfahrung Arbeit faszinieren mich – nach Abschluss der Ausbildung erforderlich. diese Begeisterung Wer die formalen Voraussetzungen nicht erfüllt, möchte ich an die Teil- kann im Rahmen eines Äquivalenzverfahrens nehmenden weitergeben.» aufgenommen werden. Nähere Angaben unter www.zhaw.ch/sozialearbeit/wb-zulassung. Sabina Berger Telefon +41 58 934 89 14 Anmeldung sabina.berger@zhaw.ch Bitte melden Sie sich bis zum 7. Juni 2019 an unter www.zhaw.ch/sozialearbeit. Die Informationsveranstaltungen Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Mittwoch, 23. Januar 2019 Eingangs geprüft. Sie erhalten in der Regel Mittwoch, 10. April 2019 innerhalb von zwei bis drei Wochen Bescheid, jeweils 18.00 – 20.00 Uhr ob Sie zugelassen werden. Wir bitten Sie, sich anzumelden unter Anzahl Teilnehmende www.zhaw.ch/sozialearbeit/infoabend. Maximal 27 Personen Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenlos. Kosten CHF 7200.– (inkl. Lehrgangsunterlagen, E-Learning und Zertifizierung, exkl. Literatur). Änderungen bleiben vorbehalten. Das alternative Wahlpflichtmodul 2 kann bei Interesse zu einem ermässigten Preis von CHF 2125.– (regulärer Preis CHF 2500.–) auf Dienstleistung und Beratung freiwilliger Basis besucht werden, sofern es Wir beraten und begleiten Fach- und nicht ausgebucht ist. Führungskräfte sowie Teams und Organisationen, die sich zukunftsorientiert Ort weiterentwickeln wollen. Hochschulcampus Toni-Areal • Fachberatung, Evaluation, Gutachten Pfingstweidstrasse 96 • Supervision, Coaching, Mediation 8005 Zürich-West • Organisationsentwicklung, Prozess- gestaltung Administration und Auskunft • Massgeschneiderte Weiterbildung Administration Weiterbildung • Vorträge, Moderationen Telefon +41 58 934 86 36 www.zhaw.ch/sozialearbeit weiterbildung.sozialearbeit@zhaw.ch
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Departement Soziale Arbeit Institut für Kindheit, Jugend und Familie Pfingstweidstrasse 96 Postfach CH-8037 Zürich Telefon +41 58 934 86 36 www.zhaw.ch/sozialearbeit/weiterbildung weiterbildung.sozialearbeit@zhaw.ch www.facebook.com/sozialearbeit.zhaw September 2018 klimaneutrale Drucksache: myclimate.org No. 01-18-692325 Immer gut informiert. Möchten Sie über aktuelle Veranstaltungen, neueste Forschungsergebnisse, praxisrelevante Themen und Ihre Weiterbildungs möglichkeiten informiert sein? Dann abonnieren Sie den E-Newsletter der ZHAW Soziale Arbeit. www.zhaw.ch/sozialearbeit/newsletter
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