Zwischenstand Handlungsfeld kuriale und synodale Beratungs- und Entscheidungsprozesse
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Zwischenstand Handlungsfeld kuriale und synodale Beratungs- und Entscheidungsprozesse Einleitung Dieser Text stellt den bisherigen Arbeitsstand des Kernteams im Handlungsfeld ksBEP mit Stand Juli 2021 dar. Rückmeldungen zu den hier dargestellten Ansätzen sind ausdrücklich erwünscht (Bitte per email an a.schmitz@bistumlimburg.de bis spätestens 15.09.2021). Gemäß Arbeitsauftrag sind hier die bisher zusammengetragenen Kriterien "guter" Beratung und Entscheidung zusammengestellt, die als Grundlage für die zukünftige Gremienlandschaft dienen. "Gut" heißt in diesem Zusammenhang im Sinne der Grundhaltungen der Kirchenentwicklung, der Ergebnisse des MHG-Folgeprojekts als auch dem Arbeitsauftrag an das Handlungsfeld entsprechend. Als Zielsetzung der Arbeit steht im Mittelpunkt, dass synodale Beteiligung nicht beschnitten, sondern anders und breiter aufgestellt werden soll. Themengebiete, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Rollen der Gremien und Verantwortungsträger*innen im synodalen und kurialen Bereich, sind klar beschrieben und abgegrenzt. In der zukünftigen Gremienlandschaft soll einerseits diversere Beratung gewährleistet sein, und andererseits schlanke Strukturen und effizientere Beratungs- und Entscheidungsprozesse abgebildet sein. Dieses Spannungsfeld gilt es zu gestalten. Eingeflossen sind die folgenden Rückmeldungen/Beratungen und Quellen: • Kernteam • Kernteam Plus • Diözesansynodalrat • Resonanztreffen am 30.06.2021 • Ergebnisse des Forums Macht und Gewaltenteilung im Synodalen Weg • gemeinsame Sitzungen mit dem Kernteam im Handlungsfeld Organisation und Prozesse • Rückmeldung der Qualitätsprüfer*innen für die Implementierung der für das Handlungsfeld relevanten Ergebnisse des MHG-Folgeprojekts im Bistum Limburg • die Analyseinterviews aus der Vorphase der Arbeit im Handlungsfeld. Diese Inhalte wurden ergänzt durch Anregungen aus der Forschung. All die hier dargestellten Kriterien sind bewusst nebeneinandergestellt und absichtlich NICHT vereinheitlicht. Dies ist der Arbeitsstand, mit dem das Kernteam nun weiterarbeitet. Aufbauend auf dem hier dargestellten Arbeitsstand arbeitet das Kernteam derzeit an der weiteren Ausgestaltung in konkreten Themenbereichen des Arbeitsauftrags: Gremienlandschaft, Diversität und Selbstverpflichtung des Bischofs. Arbeitsstand des Kernteams im Handlungsfeld kuriale und synodale Beratungs- und 1 Entscheidungsprozesse mit Stand Juli 2021
Weitere Details und Termine finden Sie auf der Homepage des Transformationsprogramms. Kriterien „guter Beratung“ Wer berät? • Es wird auf breiter Basis zielgerichtet beraten. "Breite Basis" bedeutet, o Menschen unterschiedlichster Milieus und Kulturen, incl. Kath. anderer Muttersprache o die Dimensionen von Diversität/Vielfalt werden durch Personen abgebildet o Von der Entscheidung Betroffene o Fachexpert*innen und Fachkritiker*innen; Minderheiten o relevante gesellschaftliche Gruppierungen o gewählte Vertreter*innen//Mandatierte, inkl. Priester und Laien o Netzwerker*innen o Menschen mit Prozess- und/oder Projektmanagementerfahrung • Die kurialen und synodalen Strukturen müssen so gestaltet sein, dass 50% der stimmberechtigten Mitglieder in Gremien Frauen sind. • Die Hoheit über die Entscheidung, wer beratende/entscheidende Gremienmitglieder sind ist transparent beschrieben. Es ist darauf zu achten, dass gewählte Vertreter*innen adäquat berücksichtigt werden // nicht in der Minderheit sind. Es ist klar, wie das Ende der Gliedschaft im regelhaften und nicht regelhaften Fall aussieht. • Neue, experimentelle Formen der Beteiligung sind gefunden, die vielfältigere Beratung und diversere Formate ermöglichen. Auch Kurzzeit-Engagement ist gewünscht. Was wird auf diözesaner Ebene breit beraten? • Es werden nach Beratung strategische Fragestellungen für das Bistums Limburg entschieden, z.B. Bewahrung der Schöpfung, Option für die Armen, Nächstenliebe - Dies ist Aufgabe der Kirchen, nicht nur der Caritas. Nachhaltige Entwicklung (Schöpfungsverantwortung) als zentrales strategisches Ziel, (hierzu gehören auch neue Strukturen des Miteinanders (Partizipation, Beteiligung von Frauen, Option für die Armen...) • Aspekte, die längerfristig verbindlich geregelt und festgelegt werden müssen, insb. Strukturelle Entscheidungen, inklusive Personal, Finanzen und Immobilien • Positionierungen des Bistums zu gesellschaftlichen Themen z.B. Generationenkonflikt, Klimakrise, Sterbehilfe --> Stimme in der Gesellschaft sein und exemplarische Umsetzung im Bistum selbst. • Aufgreifen von weltkirchlichen Themen (bspw. Laudato si; Amoris laetitia etc.). • Themen, welche eine Mehrheit der Katholik*innen betreffen. • Infrastrukturentscheidungen (z.B. Digitalisierung). • Die Formulierung eines Themas beeinflusst die Wahrscheinlichkeit, dass es auf der Agenda landet und behandelt wird, ebenso die anderen Themen auf der Agenda (Dutton und Ashford 1993). Arbeitsstand des Kernteams im Handlungsfeld kuriale und synodale Beratungs- und 2 Entscheidungsprozesse mit Stand Juli 2021
• Die Formulierung der Entscheidungsfrage steht in engem Zusammenhang mit dem wahrgenommenen Betroffenenkreis und Möglichkeit zur Aktivierung der Beteiligten (auch im Beratungsprozess) (Voigt 2006). • Eine Entscheidung ist nur so gut wie die Frage, über die entschieden werden soll (Vogt et al. 2003). Wie wird beraten? Diskussions- & Sitzungskultur • Die guten Argumente Beratender werden ernsthaft geprüft und bedacht. • Es gibt Toleranz und Wohlwollen gegenüber anderen Meinungen. Sie erweitern und bereichern die Beratung. Daher herrscht ein respektvoller und wertschätzender Umgang miteinander. • Es gibt ein geklärtes Verfahren zur Benennung der Beratungsthemen (Agenda). Und es ist klar formuliert, was mit Themen passiert, die es nicht auf die Tagesordnung schaffen. • Es werden auch Arbeitsformen angewandt, in der andere Talente als "das Wort" gefordert sind. • Beratungssetting: nicht nur der Raum ist zu überdenken, auch ein innovatives Setting, welches Diskurs fördert, wird gebraucht. Blickkontakte, gleichberechtigte Sitzordnung... • Tagesordnungspunkte werden mit folgenden Informationen versehen o ist das Anliegen wichtig und/oder dringlich? (Eisenhower) o Handelt es sich um Information, Beratung oder Entscheidung? o Was ist das Ziel des TOPS? o Dauer des TOPs o Verantwortliche*r für das Thema und Ergebnis • Es gibt qualifizierte Vorlagen für TOPs die frühzeitig zur Verfügung gestellt werden (spätestens 4 Tage vor Sitzungsbeginn) • Vorlagen werden für die Zielgruppe geschrieben, d.h. Sprache, Inhalt, Detailtiefe etc wird so gewählt, dass die Zielgruppe bestmöglich mitberaten kann. • Alle Berater*innen erhalten die gleichen Informationen (nicht zwangsläufig dieselben Vorlagen). • Es gibt eine langfristige Terminplanung. • Zeitpläne werden vorab erstellt und eingehalten bzw. nur nach Absprache mit allen Beteiligten geändert. • Die Beratungsergebnisse sollten smart erstellt oder überprüft werden. „Spezifisch (was genau soll denn von wem gemacht werden?) Messbar (woran markieren wir den Erfolg?) Akzeptiert (Haben wir diejenigen, die betroffen sind genug beteiligt und wollen sie das auch?) Realistisch (Habe ich die nötigen Kompetenzen und Ressourcen?) und Terminiert (Bis wann soll die Umsetzung erfolgen?). • In komplexen Beratungszusammenhängen können SMARTE Ziele nicht eindeutig formuliert werden, daher braucht es ein iteratives Vorgehen, das sich nach Entscheidungsprämissen richtet, wie zum Beispiel o Entscheidungsregeln: Regeln, die für mehrere Entscheidungen gelten, nach dem Motto: "um zu " oder "wenn dann", zum Beispiel "um die Arbeitsstand des Kernteams im Handlungsfeld kuriale und synodale Beratungs- und 3 Entscheidungsprozesse mit Stand Juli 2021
Grundhaltungen der Kirchenentwicklung im Bistum zur Wirkung zu bringen, ..." o Personal: Wirkung ausgehend von einzelnen Personen, Mitarbeitergruppen, im Bistum zum Beispiel der Bischof, MAV, DeKo o Kommunikationswege: Sie legen fest, wer eingebunden werden soll, wer gefragt werden muss etc. o Kultur: als Bewertungsmaßstab mit der Frage "Passt das zu und (jetzt)?" - nicht direkt zu beeinflussen • Protokolle werden nach Möglichkeit für alle während des Meetings sichtbar erstellt und zeitnah (innerhalb von 3 Tagen) zur Verfügung gestellt. Die Zielsetzung und der Adressat*innenkreis sind für das jeweilige Gremium zu vereinbaren. Ebenso ist zu vereinbaren, welche Aspekte in welche Öffentlichkeit gegeben werden. Zielsetzung ist auch eine breitere Transparenz und Nutzer*innen-Orientierung. Transparenz über Beratung • Es gibt eine Plattform (Homepage, Intranet o.ä.) wo sich jede*r Informationen problemlos holen kann, die er*sie benötigt um informiert zu sein, was derzeit beraten wird und um die Chance zu geben sich einzubringen. Verfahrensabläufe auf Diözesanebene sind beschrieben und transparent • Die Möglichkeiten, die die (digitalen) Medien bieten, werden sinnvoll genutzt. • Beratungswege und Beratungsmöglichkeiten sind geklärt; es besteht Transparenz in Bezug auf Beratungswege, Entscheidungsträger und Verwaltungsabläufe. • Es ist transparent, wer über "welches Ticket" in die Beratung kommt. Strukturen • in den neuen Strukturen findet eine effektivere und auf die konkrete kirchliche Situation abgestimmte Beratung statt. • Macht und Gewaltenteilung bilden sich in der neuen Beratungs- und Entscheidungslandschaft sinnvoll und nachvollziehbar ab. • Gremienlandschaft (kurial & synodal) ist reorganisiert: Die Gremienlandschaft sieht nach dem Transformationsprogramm anders aus als heute. Beratungsabläufe sind vereinfachen (durch Wegfall und Zusammenlegung von Gremien). Es gibt weniger kuriale Gremien, dafür ggf. mehr Ausschüsse (statt Kammern). • Der Priesterrat ist in den DSR (Arbeitstitel) integriert, d.h. dass alle Themen gemeinsam diskutiert/beraten werden und nur bei Entscheidungen, die nur der Priesterrat treffen kann, entscheidet er allein. • Die Gremien bedenken Kooperations- und Vernetzungsmöglichkeiten und nutzen diese zielführend. • Alle zukünftigen Gremien haben einen klaren Auftrag, der im Kongress 2 in der Beratungs- und Entscheidungsphase des Transformationsprozesses (erstes Quartal 2022) für die Gremien bestimmt wird. Vom Auftrag her wird abgeleitet, welche Personen beratend und entscheidend Teil des Gremiums sind. Arbeitsstand des Kernteams im Handlungsfeld kuriale und synodale Beratungs- und 4 Entscheidungsprozesse mit Stand Juli 2021
• Es muss klar sein, welche grundsätzlichen Entscheidungskompetenzen ein Gremium hat, und was es nicht mehr entscheiden darf bzw. wozu es "nur" beraten darf. Die Partizipationsstufe ist für jedes Gremium definiert. Was ist außerdem zu beachten? • Beratung ist ein Qualitätsmerkmal • Beratung als geistlicher Prozess und Ausdruck von einer Haltung der Unterscheidung und des Ernstnehmens von Charismen. • Hilfreiche Qualität: Es ist geklärt, welche Themen keine Beratung (auf oberster Ebene) benötigen. • Es gibt ein Initiativrecht und dessen Anwendung ist transparent. • Synodale Gremien können Themen setzen, die dann (gemeinsam) beraten und entschieden werden. • Kurie: Die Möglichkeit zur Delegation von Verantwortung ist beschrieben. Es ist geklärt, wer in welchem Umfang eigenverantwortlich entscheiden kann. • Allen Aktivitäten in Beratungs- und Entscheidungsprozessen liegt Macht zugrunde (Bauer-Jelinek 2009). Wenn Partizipation als Anforderungen an den Beratungs- und Entscheidungsprozess gestellt wird, sollten die Quellen der Macht wie zum Beispiel Ressourcenzugang, sprachliche Fähigkeiten oder Unsicherheit des anderen in Bezug auf Verhalten oder Motive, im Blick sein und der Prozess entsprechend gestaltet werden. • Die Kunst verschiedene Meinungen zu hören und wertzuschätzen – „richtig zu streiten“ – erhöht die Qualität der Entscheidung (Sprenger 2020). Wo wird beraten? • Die Gremien beraten, welche Räumlichkeiten auch im Hinblick auf ihre Themen und Aufträge zielführend sind. Schnelle Erreichbarkeit darf nicht das einzige Kriterium sein. Orte prägen das Denken, Sprechen, Handeln. Ein Aspekt von Vielfalt ist auch die Wahl des Tagungsortes. o Der Einfluss des physischen (oder auch online) Raumes auf den Gang der Beratung und Entscheidung sollte berücksichtigt werden. Wessen Raum ist das? Wer ist Dame oder Herr des Hauses? o Welches Layout des Raums und wie ist das zueinander der Mitglieder? Hierarchie? Alles auf einer Ebene…? o Neue Settings sollen erprobt und reflektiert werden; agile Alternativen zum üblichen Konferenzsetting. Das verändert die Beratungserfahrung. Neue Resonanzräume additiv zu bestehenden synodalen Strukturen schaffen. • Digitale Konferenzen/Beratung ausdrücklich vorsehen; sie ermöglichen kurzfristige und kurze Formate auch bistumsweit. Arbeitsstand des Kernteams im Handlungsfeld kuriale und synodale Beratungs- und 5 Entscheidungsprozesse mit Stand Juli 2021
Kriterien „guter Entscheidung“ Entscheidungen werden getroffen aus einer Haltung der gemeinsamen Verantwortung sowie der Verpflichtung, die beste Entscheidung für das Bistum Limburg zu treffen. Wer entscheidet? • Im einem möglichen zentralen synodalen Entscheidungsgremium entscheiden Personen, die in der Mehrheit gewählt und ehrenamtlich tätig sind. Weitere Personen können hinzugewählt/berufen werden. • Demokratische Legitimation von Entscheidungsgremien mit flexibleren Ergänzungsmöglichkeiten. • Bestmögliche Realisierung des Prinzips der Gewaltenunterscheidung. • Entscheidungen mit strategischer und bistumsweiter Bedeutung werden nicht von einer Person allein getroffen. • Es gibt (auch) gewählte Menschen, die Entscheidungen mit strategischer und bistumsweiter Bedeutung treffen. • grundlegende Strategische Entscheidungen mit Auswirkungen auf das gesamte Bistum sollten von Menschen (Gruppen) mit Rundumblick getroffen werden, die das große Ganze im Blick haben. • Expert*innen sollen nach ausführlicher Beratung entscheiden - sie tragen damit auch die Verantwortung für diese Entscheidung. • Subsidiaritätsprinzip - diejenigen, die es am meisten betrifft; nicht jede Entscheidung muss auf gleichem Weg getroffen werden, sondern sollte dort verortet sein, wo sie inhaltlich-funktional am besten getroffen werden kann und wo die Menschen aufeinandertreffen, die Energie für die Sache haben. • Entscheider*innen brauchen Durchsetzungsmacht/-kraft. Ernst gemeintes Subsidiaritätsprinzip benötigt auch entsprechende Ressourcen- und Entscheidungsvollmacht. • Gremien sollen diverser aufgestellt werden (dadurch wird es attraktiver) und Betroffene müssen/sollen abgebildet werden. I-MHG-Kriterien • Bestmögliche Realisierung des Prinzips der Gewaltenunterscheidung (MHG) • Zur Vorbeugung von Klerikalismus, klerikalem Machtbissbrauch und männerbündischen Strukturen sollen Beispruchsrechte im Bistum Limburg künftig grundsätzlich von Gremien wahrgenommen werden, die aus Laien und Priestern, Männern und Frauen zusammengesetzt sind. (MHG) • Die Mehrheit der Mitglieder im DSR wird von den Mitgliedern der Diözesanversammlung, also der gewählten Vertretung der Katholik*innen der Diözese, gewählt. Das Gremium soll möglichst divers besetzt sein. • Ein Diözesansynodalrat, in den der Priesterrat integriert ist, muss so zusammengesetzt sein, dass die von der Gesamtheit der Katholik*innen mandatierten Vertreter*innen weiterhin die Mehrheit der Mitglieder bilden. Die Integration der Priesterratsmitglieder in den DSR darf nicht zu einer Majorisierung des Diözesansynodalrats durch Kleriker führen (MHG) • Die Umschreibung der Aufgaben des Priesterrats erfolgt so, dass nur die ausdrücklich vom CIC für die Beratung im Priesterrat vorgesehenen Themen vom Priesterrat als eigenständiges Gremium wahrgenommen werden. (MHG) Arbeitsstand des Kernteams im Handlungsfeld kuriale und synodale Beratungs- und 6 Entscheidungsprozesse mit Stand Juli 2021
• Die vom Kirchenrecht nicht konkretisierte Aufgabe der Unterstützung des Bischofs bei der Leitung der Diözese kann der Priesterrat grundsätzlich im Verbund mit den übrigen Mitgliedern des DSR wahrnehmen. Bei Themen, bei denen dem Priesterrat ein ausdrückliches Beispruchsrecht zukommt, nimmt er dies in der Regel dadurch wahr, dass er neben der gemeinsamen Erörterung und Abstimmung der Frage im Diözesansynodalrat ein eigenständiges Votum abgibt, das im Protokoll entsprechend vermerkt wird. Eine vom Diözesansynodalrat getrennte Tagung des Priesterrats erfolgt nur dann, wenn es um Themen geht, die ausschließlich die Priester betreffen. • Der Aufgabenkatalog des Priesterrates ist auf die nicht aufgebbaren Aufgaben zu reduzieren. • Der Aufgabenkatalog des DSR ist auf evtl. notwendige Ergänzung zu überprüfen. Was wird entschieden? • Es werden nach Beratung strategische Fragestellungen für das Bistums Limburg entschieden, z.B. Bewahrung der Schöpfung, Option für die Armen, Nächstenliebe - Dies ist Aufgabe der Kirchen, nicht nur der Caritas. Nachhaltige Entwicklung (Schöpfungsverantwortung) als zentrales strategisches Ziel, (hierzu gehören auch neue Strukturen des Miteinanders (Partizipation, Beteiligung von Frauen, Option für die Armen...) • Aspekte, die längerfristig verbindlich geregelt und festgelegt werden müssen, insb. Strukturelle Entscheidungen, inklusive Personal, Finanzen und Immobilien • Positionierungen des Bistums zu gesellschaftlichen Themen z.B. Generationenkonflikt, Klimakrise, Sterbehilfe --> Stimme in der Gesellschaft sein und exemplarische Umsetzung im Bistum selbst. • Aufgreifen von weltkirchlichen Themen (bspw. Laudato si; Amoris laetitia etc.). • Themen, welche eine Mehrheit der Katholik*innen betreffen. • Infrastrukturentscheidungen (z.B. Digitalisierung). • Die Formulierung eines Themas beeinflusst die Wahrscheinlichkeit, dass es auf der Agenda landet und behandelt wird, ebenso die anderen Themen auf der Agenda (Dutton und Ashford 1993). • Die Formulierung der Entscheidungsfrage steht in engem Zusammenhang mit dem wahrgenommenen Betroffenenkreis und Möglichkeit zur Aktivierung der Beteiligten (auch im Beratungsprozess) (Voigt 2006). • Eine Entscheidung ist nur so gut wie die Frage, über die entschieden werden soll (Vogt et al. 2003). • Sachverhalte, die das Gremium zur Entscheidung selbst bestimmt Arbeitsstand des Kernteams im Handlungsfeld kuriale und synodale Beratungs- und 7 Entscheidungsprozesse mit Stand Juli 2021
Wie wird entschieden? Grundlagen für die Entscheidung • Chancen und Risiken werden benannt. • Entscheidungen werden nachhaltig angelegt, Möglichkeit zur Nachjustierung • In einem schnelllebigen, unsicheren, komplexen Umfeld („VUCA“) sind Entscheidungen nicht von Dauer. Dies ist allerdings kein Zeichen schlechter Qualität, sofern neue Informationen vorliegen, die eine erneute (und ggf mit anderem Ausgang) Entscheidung begründen. In diesem Umfeld sind „Lernschleifen“ und iteratives Vorgehen angemessen (Snowden und Boone 2007). • Als Grundannahme gilt das „going concern“-Prinzip, also der Wunsch als Organisation langfristig zu überleben. Alle Entscheidungen sollten dazu beitragen (Hasenzagl 2020). In der Betriebswirtschaft steht die Nutzenmaximierung an oberster Stelle; drei Dimensionen des Nutzens werden (idealerweise…) betrachtet: ökonomisch, sozial und ökologisch („triple bottom line“) (Elkington 2002). • „Nutzenmaximierung“ sollte nich unreflektiert automatisch an erster Stelle stehen. Die Reihenfolge ist nicht ökonomisch – sozial – ökologisch“. Das können wir besser, siehe Laudato si „sozial-ökologische Transformation“ mit Wachstum an Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung. • Abgleich möglicher Entscheidungen mit Bistumsstrategien und/oder Pastoralen Grundsätzen • Partizipationsstufe ist für jedes Gremium definiert: (Teilweise) Übertragung von Entscheidungskompetenz ist geregelt: Was darf/soll das Gremium entscheiden. • Entscheidung folgt auf Beratung und nach verbindlicher Vorbereitung Entscheidungen treffen • Keine Kampfabstimmungen, sondern möglichst breit getragene Entscheidung treffen • Systemisches Konsensieren erproben: Eine demokratische Alternative zur Mehrheitsentscheidung, wenn unter mehreren Alternativen entschieden werden muss. Ermittelt die Lösung, für die es den geringsten Widerstand gibt; vermeidet Polarisierung bei knappen Entscheidungen; bietet Möglichkeit der Optimierung von Optionen, damit sie möglichst zustimmungsfähig werden. • KonsenT als alternative Lösungsfindung ausprobieren. • Die Methode zur Entscheidungsfindung sollte bewusst gewählt werden. • Wahrgenommener Zeitdruck, ob bewusst der unbewusst eingesetzt, wirkt als Machtmittel (Simon 2018). Arbeitsstand des Kernteams im Handlungsfeld kuriale und synodale Beratungs- und 8 Entscheidungsprozesse mit Stand Juli 2021
Was ist außerdem zu beachten? • Struktur, Gremienzusammensetzung und Gremienkompetenzen sowie die Arbeitsweise des Bischöflichen Ordinariats und die Kompetenzen der leitenden Mitarbeiter*innen werden in einem einzigen Statut in transparenter Weise geregelt. (MHG) • Transparenz der Kriterien und Wege der Entscheidung sind essenziell. • Rechenschaftspflicht der Berater*innen und der Entscheider*innen einhergehend mit belastbarer Transparenz; eventuell auch Offenlegung von Alternativen und Begründung für Entscheidungen; "Durchlässigkeit von Entscheidungen" sicherstellen: Diskurse und Entscheidungskreise müssen ebenen- und erfahrungsdurchlässig werden. • Schlanke Entscheidungswege (kurze Wege, keine Verantwortungsdiffusion) • Es gibt eine Konfliktregelungsverfahren für nicht vorgelegte Beratungs- und Entscheidungsthemen (Petitionsausschuss) • Es besteht Rechtssicherheit und Rechtsschutz für alle Glieder der Kirche (vgl. hierzu TP 8 S. 388 – 390) (MHG). • Transparenz in Bezug auf die Rechtsgrundlagen aller relevanten Organe sowie auf Beratungswege, Entscheidungsträger und Verwaltungsabläufe. (konkrete Vorschläge hierzu in TP 5 S. 289f, TP 8 S. 388)(MHG) • Grundsätzlich soll Qualität vor Schnelligkeit stehen. • Weihe ist KEIN Kriterium - ideal, aber nicht umsetzbar, wäre ein "Schleier des Nicht-Wissens" (Rawls). • Die legislative Macht innerhalb der hierarchischen Struktur der Kirche muss durch verbindliche Beispruchs- und ggf. Zustimmungsrechte von kurienunabhängigen Gremien eingehegt werden. Die praktische Ausgestaltung dieser Rechte muss so erfolgen, dass sie für den Amtsträger als Gewinn erlebt wird und die Mandatsträger*innen in die Lage versetzt werden, ihre Aufgabe fundiert wahrzunehmen. (MHG) Übergang/Zueinander von Beratung und Entscheidung Beratung und Entscheidung sind ein geistlicher Prozess und Ausdruck einer Haltung von Unterscheidung und dem Ernstnehmen von Charismen. Entscheidungen geht eine vielfältig aufgestellte Beratung voraus. Entscheidungen zu treffen ist eine gemeinsame Verantwortung von Bischof und dem Volk Gottes. Synodale Entscheidungsprozesse sind verbindlich und bilden die gemeinsame Verantwortung aller durch Taufe und Firmung Berufenen ab. Beratung und Entscheidung erfolgen in wertschätzendem Umgang und in Toleranz und Wohlwollen gegenüber anderen Meinungen. • Wenn Beratende nicht identisch mit den Entscheidenden sind, muss sichergestellt sein, dass die Beratungsergebnisse ernsthaft als Entscheidungsgrundlage angenommen werden. • In der Beratung findet Fachexpertise und Vielfalt Berücksichtigung, während hingegen die Verantwortung für das gesamte Bistum und dessen Zukunft bei der Entscheidung ausschlaggebend sein sollte. Arbeitsstand des Kernteams im Handlungsfeld kuriale und synodale Beratungs- und 9 Entscheidungsprozesse mit Stand Juli 2021
• Für gute Beratung und Entscheidung ist Rollenklarheit und -trennung zuträglich. Wichtige Rollen sind nach Habermann und Schmidt 2021: o Eigentümer*in: will die Entscheidung; startet und beendet Entscheidungsprozess; plant und organisiert Entscheidungsprozess o Vorbereiter*in (vergleichbar mit Referent*innen-Position): sammelt Informationen, die wichtig sind für Entscheidung; bereitet Grundlage für Entscheidung vor; o Auskenner*in (3 Rollen): Sach- und Fachkenntnis wird zur Entscheidung benötigt; soll das spätere Ergebnis der Entscheidung umsetzen; soll das spätere Ergebnis der Entscheidung nutzen; o Entscheider*in: trifft die Entscheidung / Entschluss; ggf: wählt zwischen Alternativen aus; verantwortet die Entscheidung • Bei neuartigen Entscheidungen ist langsames Denken angemessen (Kahneman 2012; Habermann und Schmidt 2021); bei standardisierten Entscheidungen kann das Verfahren weniger (zeit-)aufwändig gestaltet werden. • Der Zeitpunkt der Beratung und Entscheidung innerhalb des Tagesablaufs beeinflusst die Qualität derselben (Pink 2019). I-MHG Kriterien • Bestmögliche Vermeidung von Klerikalismus • durch eine in der jeweiligen Rechtsgrundlage verankerte Zusammensetzung von Beratungs- und Entscheidungsgremien, die eine breite Partizipation von Laien ermöglicht. • durch Beteiligung von Laien an Leitungsverantwortung auf allen Ebenen • durch die Grundsatzregel, dass die Voraussetzungen für die Übernahme einer Leitungsfunktion im Bischöflichen Ordinariat oder an anderer Stelle ausschließlich anhand von inhaltlichen Kriterien beschrieben werden. Vakante Stellen werden in offenen und transparenten Ausschreibungsverfahren neu besetzt. (TP5 S. 289f, TP8 S.388) • Bestmögliche Vermeidung von männerbündischen Strukturen durch eine in der jeweiligen Rechtsgrundlage verankerte geschlechtergemischte Zusammensetzung von Beratungs- und Entscheidungsgremien auf allen Ebenen des Bistums. • bei Leitungsämtern durch Ermöglichung von entsprechend besetzten Doppelspitzen • in gewählten Gremien durch paritätische Kandidat*innen-Listen • In berufenen Gremien durch paritätische Berufung (inkl. Domkapitel, gegebenenfalls durch Selbstverpflichtung auf einvernehmliche Entscheidung mit ständigen Gästen) • Im Priesterrat durch Zusammenlegung mit dem gewählten DSR • Im Bischofsrat durch Abschaffung und Übertragung der Aufgaben in die Dezernentenkonferenz • in Leitungskonferenzen durch Einhaltung der Vorgaben der Gleichstellungsordnung (Frauenquote von mindestens 30%) • Sollte eine paritätische Zusammensetzung nicht erreicht werden, soll bei geschlechtersensiblen Entscheidungen auf die Maßnahme der „doppelten Mehrheit“ zurückgegriffen werden (vgl. Synodaler Weg). Arbeitsstand des Kernteams im Handlungsfeld kuriale und synodale Beratungs- und 10 Entscheidungsprozesse mit Stand Juli 2021
(TP5 S.289f, TP6 S.331f und TP8 S.386f, s.a. Gleichstellungsordnung mit den entsprechenden Anhängen) Literaturverzeichnis • Bauer-Jelinek, Christine (2009): Die helle und die dunkle Seite der Macht. Wie Sie Ihre Ziele durchsetzen, ohne Ihre Werte zu verraten. 11., komplett überarb. Neuaufl. Salzburg: Ecowin. • Dutton, Jane E.; Ashford, Susan J. (1993): Selling issues to top management. In: AMR 18 (3), S. 397–428. DOI: 10.5465/amr.1993.9309035145. • Elkington, John (2002): Cannibals with forks. The triple bottom line of 21st century business. Reprint. Oxford: Capstone. • Groth, Torsten (2017): 66 Gebote systemischen Denkens und Handelns in Management und Beratung. Mit Illustrationen von Christoph Rauscher. Unter Mitarbeit von Christoph Rauscher. Zweite, überarbeitete Auflage. Heidelberg, Neckar: Carl-Auer Verlag GmbH (Management | Organisationsberatung). Online verfügbar unter http://www.carl-auer.de/fileadmin/carl- auer/materialien/leseprobe/978-3-8497-0104-8.pdf. • Habermann, Frank; Schmidt, Karen (2021): Hey, nicht so schnell! Wie du durch langsames Denken in komplexen Zeiten zu guten Entscheidungen gelangst. Offenbach: GABAL. • Hasenzagl, Rupert (2020): Management als Profession. Denkanstöße für die Unternehmensführung. 1. Auflage (Systemisches Management). • Kahneman, Daniel (2012): Thinking, fast and slow. London: Penguin Books. • Luhmann, Niklas (2011): Organisation und Entscheidung. 3. Auflage. Wiesbaden: VS Verlag. • Nagel, Reinhart; Wimmer, Rudolf (2003): Muster der strategischen Entscheidungsfindung. Unter Mitarbeit von osb-i. In: Hubert Lobnig, Joachim Schwendenwein und Liselotte Zvacek (Hg.): Beratung in der Veränderung. Grundlagen, Konzepte, Beispiele. Wiesbaden: Gabler Verlag, S. 141–152. • Oestereich, Bernd; Schröder, Claudia (2017): Das kollegial geführte Unternehmen. Ideen und Praktiken für die agile Organisation von morgen. 1st ed. München: Vahlen. Online verfügbar unter https://ebookcentral.proquest.com/lib/gbv/detail.action?docID=4791871. • Pink, Daniel H. (2019): When. The scientific secrets of perfect timing. First Riverhead trade paperback edition. New York NY: Riverhead Books. • Rüther, Christian (2019): Werkzeugkiste (59). Gruppenentscheidungsverfahren für Teams. In: zoe - Zeitschrift für Organisationsentwicklung (2), S. 92–99. • Snowden, David J.; Boone, Mary E. (2007): A_leaders_framework_for_decision_making. In: Harvard Business Review (November). • Sprenger, Reinhard K. (2020): Magie des Konflikts. Warum ihn jeder braucht und wie er uns weiterbringt. 1. Auflage. München: Deutsche Verlags-Anstalt. • Vogt, Eric E.; Brown, Juanita; Isaacs, David (2003): The art of powerful questions. Catalyzing, insight, innovation, and action. Mill Valley, Calif., Waltham, Mass.: Whole Systems Associates; Pegasus Communications [distributor]. • Voigt, Thorsten (2006): The force of mobilization. What strategic management can learn from social movements. Zugl.: Witten/Herdecke, Univ., Diss., 2005 u. d. T.: Voigt, Thorsten: Strategic management as a mobilization process: Arbeitsstand des Kernteams im Handlungsfeld kuriale und synodale Beratungs- und 11 Entscheidungsprozesse mit Stand Juli 2021
what strategic management can learn from social movements. Berlin: Logos- Verl. (Cognitive strategy concepts, 5). Online verfügbar unter http://deposit.dnb.de/cgi- bin/dokserv?id=2780242&prov=M&dok_var=1&dok_ext=htm. Arbeitsstand des Kernteams im Handlungsfeld kuriale und synodale Beratungs- und 12 Entscheidungsprozesse mit Stand Juli 2021
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