Zwischenstand Handlungsfeld kuriale und synodale Beratungs- und Entscheidungsprozesse

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Zwischenstand Handlungsfeld kuriale
     und synodale Beratungs- und
        Entscheidungsprozesse
Einleitung
Dieser Text stellt den bisherigen Arbeitsstand des Kernteams im Handlungsfeld
ksBEP mit Stand Juli 2021 dar. Rückmeldungen zu den hier dargestellten Ansätzen
sind ausdrücklich erwünscht (Bitte per email an a.schmitz@bistumlimburg.de bis
spätestens 15.09.2021). Gemäß Arbeitsauftrag sind hier die
bisher zusammengetragenen Kriterien "guter" Beratung und Entscheidung
zusammengestellt, die als Grundlage für die zukünftige Gremienlandschaft dienen.
"Gut" heißt in diesem Zusammenhang im Sinne der Grundhaltungen der
Kirchenentwicklung, der Ergebnisse des MHG-Folgeprojekts als auch dem
Arbeitsauftrag an das Handlungsfeld entsprechend.

Als Zielsetzung der Arbeit steht im Mittelpunkt, dass synodale Beteiligung nicht
beschnitten, sondern anders und breiter aufgestellt werden soll. Themengebiete,
Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Rollen der Gremien und
Verantwortungsträger*innen im synodalen und kurialen Bereich, sind klar
beschrieben und abgegrenzt. In der zukünftigen Gremienlandschaft soll einerseits
diversere Beratung gewährleistet sein, und andererseits schlanke Strukturen und
effizientere Beratungs- und Entscheidungsprozesse abgebildet sein. Dieses
Spannungsfeld gilt es zu gestalten.

Eingeflossen sind die folgenden Rückmeldungen/Beratungen und Quellen:

   •    Kernteam
   •    Kernteam Plus
   •    Diözesansynodalrat
   •    Resonanztreffen am 30.06.2021
   •    Ergebnisse des Forums Macht und Gewaltenteilung im Synodalen Weg
   •    gemeinsame Sitzungen mit dem Kernteam im Handlungsfeld Organisation und
        Prozesse
   •    Rückmeldung der Qualitätsprüfer*innen für die Implementierung der für das
        Handlungsfeld relevanten Ergebnisse des MHG-Folgeprojekts im Bistum
        Limburg
   •    die Analyseinterviews aus der Vorphase der Arbeit im Handlungsfeld.

Diese Inhalte wurden ergänzt durch Anregungen aus der Forschung. All die hier
dargestellten Kriterien sind bewusst nebeneinandergestellt und absichtlich NICHT
vereinheitlicht. Dies ist der Arbeitsstand, mit dem das Kernteam nun weiterarbeitet.

Aufbauend auf dem hier dargestellten Arbeitsstand arbeitet das Kernteam derzeit an
der weiteren Ausgestaltung in konkreten Themenbereichen des Arbeitsauftrags:
Gremienlandschaft, Diversität und Selbstverpflichtung des Bischofs.

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Entscheidungsprozesse mit Stand Juli 2021
Weitere Details und Termine finden Sie auf der Homepage des
Transformationsprogramms.

Kriterien „guter Beratung“
Wer berät?

   •    Es wird auf breiter Basis zielgerichtet beraten. "Breite Basis" bedeutet,
           o Menschen unterschiedlichster Milieus und Kulturen, incl. Kath. anderer
               Muttersprache
           o die Dimensionen von Diversität/Vielfalt werden durch Personen
               abgebildet
           o Von der Entscheidung Betroffene
           o Fachexpert*innen und Fachkritiker*innen; Minderheiten
           o relevante gesellschaftliche Gruppierungen
           o gewählte Vertreter*innen//Mandatierte, inkl. Priester und Laien
           o Netzwerker*innen
           o Menschen mit Prozess- und/oder Projektmanagementerfahrung
   •    Die kurialen und synodalen Strukturen müssen so gestaltet sein, dass 50%
        der stimmberechtigten Mitglieder in Gremien Frauen sind.
   •    Die Hoheit über die Entscheidung, wer beratende/entscheidende
        Gremienmitglieder sind ist transparent beschrieben. Es ist darauf zu achten,
        dass gewählte Vertreter*innen adäquat berücksichtigt werden // nicht in der
        Minderheit sind. Es ist klar, wie das Ende der Gliedschaft im regelhaften und
        nicht regelhaften Fall aussieht.
   •    Neue, experimentelle Formen der Beteiligung sind gefunden, die vielfältigere
        Beratung und diversere Formate ermöglichen. Auch Kurzzeit-Engagement ist
        gewünscht.

Was wird auf diözesaner Ebene breit beraten?

   •    Es werden nach Beratung strategische Fragestellungen für das Bistums
        Limburg entschieden, z.B. Bewahrung der Schöpfung, Option für die Armen,
        Nächstenliebe - Dies ist Aufgabe der Kirchen, nicht nur der
        Caritas. Nachhaltige Entwicklung (Schöpfungsverantwortung) als zentrales
        strategisches Ziel, (hierzu gehören auch neue Strukturen des Miteinanders
        (Partizipation, Beteiligung von Frauen, Option für die Armen...)
   •    Aspekte, die längerfristig verbindlich geregelt und festgelegt werden
        müssen, insb. Strukturelle Entscheidungen, inklusive Personal, Finanzen und
        Immobilien
   •    Positionierungen des Bistums zu gesellschaftlichen
        Themen z.B. Generationenkonflikt, Klimakrise, Sterbehilfe --> Stimme in der
        Gesellschaft sein und exemplarische Umsetzung im Bistum selbst.
   •    Aufgreifen von weltkirchlichen Themen (bspw. Laudato si; Amoris laetitia
        etc.).
   •    Themen, welche eine Mehrheit der Katholik*innen betreffen.
   •    Infrastrukturentscheidungen (z.B. Digitalisierung).
   •    Die Formulierung eines Themas beeinflusst die Wahrscheinlichkeit, dass es
        auf der Agenda landet und behandelt wird, ebenso die anderen Themen auf
        der Agenda (Dutton und Ashford 1993).

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Entscheidungsprozesse mit Stand Juli 2021
•    Die Formulierung der Entscheidungsfrage steht in engem Zusammenhang mit
        dem wahrgenommenen Betroffenenkreis und Möglichkeit zur Aktivierung der
        Beteiligten (auch im Beratungsprozess) (Voigt 2006).
   •    Eine Entscheidung ist nur so gut wie die Frage, über die entschieden werden
        soll (Vogt et al. 2003).

Wie wird beraten?

Diskussions- & Sitzungskultur

   •    Die guten Argumente Beratender werden ernsthaft geprüft und bedacht.
   •    Es gibt Toleranz und Wohlwollen gegenüber anderen Meinungen. Sie
        erweitern und bereichern die Beratung. Daher herrscht ein respektvoller und
        wertschätzender Umgang miteinander.
   •    Es gibt ein geklärtes Verfahren zur Benennung der Beratungsthemen
        (Agenda). Und es ist klar formuliert, was mit Themen passiert, die es nicht auf
        die Tagesordnung schaffen.
   •    Es werden auch Arbeitsformen angewandt, in der andere Talente als "das
        Wort" gefordert sind.
   •    Beratungssetting: nicht nur der Raum ist zu überdenken, auch ein
        innovatives Setting, welches Diskurs fördert, wird gebraucht. Blickkontakte,
        gleichberechtigte Sitzordnung...

   •    Tagesordnungspunkte werden mit folgenden Informationen versehen
            o ist das Anliegen wichtig und/oder dringlich? (Eisenhower)
            o Handelt es sich um Information, Beratung oder Entscheidung?
            o Was ist das Ziel des TOPS?
            o Dauer des TOPs
            o Verantwortliche*r für das Thema und Ergebnis
   •    Es gibt qualifizierte Vorlagen für TOPs die frühzeitig zur Verfügung gestellt
        werden (spätestens 4 Tage vor Sitzungsbeginn)
   •    Vorlagen werden für die Zielgruppe geschrieben, d.h. Sprache, Inhalt,
        Detailtiefe etc wird so gewählt, dass die Zielgruppe bestmöglich mitberaten
        kann.
   •    Alle Berater*innen erhalten die gleichen Informationen (nicht zwangsläufig
        dieselben Vorlagen).
   •    Es gibt eine langfristige Terminplanung.
   •    Zeitpläne werden vorab erstellt und eingehalten bzw. nur nach Absprache mit
        allen Beteiligten geändert.
   •    Die Beratungsergebnisse sollten smart erstellt oder überprüft
        werden. „Spezifisch (was genau soll denn von wem gemacht werden?)
        Messbar (woran markieren wir den Erfolg?) Akzeptiert (Haben wir diejenigen,
        die betroffen sind genug beteiligt und wollen sie das auch?) Realistisch (Habe
        ich die nötigen Kompetenzen und Ressourcen?) und Terminiert (Bis wann soll
        die Umsetzung erfolgen?).
   •    In komplexen Beratungszusammenhängen können SMARTE Ziele nicht
        eindeutig formuliert werden, daher braucht es ein iteratives Vorgehen, das
        sich nach Entscheidungsprämissen richtet, wie zum Beispiel
            o Entscheidungsregeln: Regeln, die für mehrere Entscheidungen gelten,
                nach dem Motto: "um zu " oder "wenn dann", zum Beispiel "um die

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Grundhaltungen der Kirchenentwicklung im Bistum zur Wirkung zu
                 bringen, ..."
             o   Personal: Wirkung ausgehend von einzelnen Personen,
                 Mitarbeitergruppen, im Bistum zum Beispiel der Bischof, MAV, DeKo
             o   Kommunikationswege: Sie legen fest, wer eingebunden werden soll,
                 wer gefragt werden muss etc.
             o   Kultur: als Bewertungsmaßstab mit der Frage "Passt das zu und
                 (jetzt)?" - nicht direkt zu beeinflussen

   •    Protokolle werden nach Möglichkeit für alle während des Meetings
        sichtbar erstellt und zeitnah (innerhalb von 3 Tagen) zur Verfügung
        gestellt. Die Zielsetzung und der Adressat*innenkreis sind für das jeweilige
        Gremium zu vereinbaren. Ebenso ist zu vereinbaren, welche Aspekte in
        welche Öffentlichkeit gegeben werden. Zielsetzung ist auch eine breitere
        Transparenz und Nutzer*innen-Orientierung.

Transparenz über Beratung

   •    Es gibt eine Plattform (Homepage, Intranet o.ä.) wo sich jede*r Informationen
        problemlos holen kann, die er*sie benötigt um informiert zu sein, was derzeit
        beraten wird und um die Chance zu geben sich einzubringen.
        Verfahrensabläufe auf Diözesanebene sind beschrieben und transparent
   •    Die Möglichkeiten, die die (digitalen) Medien bieten, werden sinnvoll genutzt.
   •    Beratungswege und Beratungsmöglichkeiten sind geklärt; es besteht
        Transparenz in Bezug auf Beratungswege, Entscheidungsträger und
        Verwaltungsabläufe.
   •    Es ist transparent, wer über "welches Ticket" in die Beratung kommt.

Strukturen

   •    in den neuen Strukturen findet eine effektivere und auf die konkrete kirchliche
        Situation abgestimmte Beratung statt.
   •    Macht und Gewaltenteilung bilden sich in der neuen Beratungs- und
        Entscheidungslandschaft sinnvoll und nachvollziehbar ab.
   •    Gremienlandschaft (kurial & synodal) ist reorganisiert: Die
        Gremienlandschaft sieht nach dem Transformationsprogramm anders aus als
        heute. Beratungsabläufe sind vereinfachen (durch Wegfall und
        Zusammenlegung von Gremien). Es gibt weniger kuriale Gremien, dafür ggf.
        mehr Ausschüsse (statt Kammern).
   •    Der Priesterrat ist in den DSR (Arbeitstitel) integriert, d.h. dass alle Themen
        gemeinsam diskutiert/beraten werden und nur bei Entscheidungen, die nur der
        Priesterrat treffen kann, entscheidet er allein.
   •    Die Gremien bedenken Kooperations- und Vernetzungsmöglichkeiten und
        nutzen diese zielführend.
   •    Alle zukünftigen Gremien haben einen klaren Auftrag, der im Kongress 2 in
        der Beratungs- und Entscheidungsphase des
        Transformationsprozesses (erstes Quartal 2022) für die Gremien bestimmt
        wird. Vom Auftrag her wird abgeleitet, welche Personen beratend und
        entscheidend Teil des Gremiums sind.

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Entscheidungsprozesse mit Stand Juli 2021
•    Es muss klar sein, welche grundsätzlichen Entscheidungskompetenzen ein
        Gremium hat, und was es nicht mehr entscheiden darf bzw. wozu es "nur"
        beraten darf. Die Partizipationsstufe ist für jedes Gremium definiert.

Was ist außerdem zu beachten?

   •    Beratung ist ein Qualitätsmerkmal
   •    Beratung als geistlicher Prozess und Ausdruck von einer Haltung der
        Unterscheidung und des Ernstnehmens von Charismen.
   •    Hilfreiche Qualität: Es ist geklärt, welche Themen keine Beratung (auf oberster
        Ebene) benötigen.
   •    Es gibt ein Initiativrecht und dessen Anwendung ist transparent.
   •    Synodale Gremien können Themen setzen, die dann (gemeinsam) beraten
        und entschieden werden.
   •    Kurie: Die Möglichkeit zur Delegation von Verantwortung ist beschrieben. Es
        ist geklärt, wer in welchem Umfang eigenverantwortlich entscheiden kann.
   •    Allen Aktivitäten in Beratungs- und Entscheidungsprozessen liegt Macht
        zugrunde (Bauer-Jelinek 2009). Wenn Partizipation als Anforderungen an den
        Beratungs- und Entscheidungsprozess gestellt wird, sollten die Quellen der
        Macht wie zum Beispiel Ressourcenzugang, sprachliche Fähigkeiten oder
        Unsicherheit des anderen in Bezug auf Verhalten oder Motive, im Blick sein
        und der Prozess entsprechend gestaltet werden.
   •    Die Kunst verschiedene Meinungen zu hören und wertzuschätzen – „richtig zu
        streiten“ – erhöht die Qualität der Entscheidung (Sprenger 2020).

Wo wird beraten?

   •    Die Gremien beraten, welche Räumlichkeiten auch im Hinblick auf ihre
        Themen und Aufträge zielführend sind. Schnelle Erreichbarkeit darf nicht das
        einzige Kriterium sein. Orte prägen das Denken, Sprechen, Handeln. Ein
        Aspekt von Vielfalt ist auch die Wahl des Tagungsortes.
           o Der Einfluss des physischen (oder auch online) Raumes auf den Gang
                der Beratung und Entscheidung sollte berücksichtigt werden. Wessen
                Raum ist das? Wer ist Dame oder Herr des Hauses?
           o Welches Layout des Raums und wie ist das zueinander der Mitglieder?
                Hierarchie? Alles auf einer Ebene…?
           o Neue Settings sollen erprobt und reflektiert werden; agile Alternativen
                zum üblichen Konferenzsetting. Das verändert die
                Beratungserfahrung. Neue Resonanzräume additiv zu bestehenden
                synodalen Strukturen schaffen.
   •    Digitale Konferenzen/Beratung ausdrücklich vorsehen; sie ermöglichen
        kurzfristige und kurze Formate auch bistumsweit.

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Kriterien „guter Entscheidung“
Entscheidungen werden getroffen aus einer Haltung der gemeinsamen
Verantwortung sowie der Verpflichtung, die beste Entscheidung für das Bistum
Limburg zu treffen.

Wer entscheidet?

   •    Im einem möglichen zentralen synodalen Entscheidungsgremium entscheiden
        Personen, die in der Mehrheit gewählt und ehrenamtlich tätig sind. Weitere
        Personen können hinzugewählt/berufen werden.
   •    Demokratische Legitimation von Entscheidungsgremien mit flexibleren
        Ergänzungsmöglichkeiten.
   •    Bestmögliche Realisierung des Prinzips der Gewaltenunterscheidung.
   •    Entscheidungen mit strategischer und bistumsweiter Bedeutung werden nicht
        von einer Person allein getroffen.
   •    Es gibt (auch) gewählte Menschen, die Entscheidungen mit strategischer und
        bistumsweiter Bedeutung treffen.
   •    grundlegende Strategische Entscheidungen mit Auswirkungen auf das
        gesamte Bistum sollten von Menschen (Gruppen) mit Rundumblick getroffen
        werden, die das große Ganze im Blick haben.
   •    Expert*innen sollen nach ausführlicher Beratung entscheiden - sie tragen
        damit auch die Verantwortung für diese Entscheidung.
   •    Subsidiaritätsprinzip - diejenigen, die es am meisten betrifft; nicht jede
        Entscheidung muss auf gleichem Weg getroffen werden, sondern sollte dort
        verortet sein, wo sie inhaltlich-funktional am besten getroffen werden kann und
        wo die Menschen aufeinandertreffen, die Energie für die Sache haben.
   •    Entscheider*innen brauchen Durchsetzungsmacht/-kraft. Ernst gemeintes
        Subsidiaritätsprinzip benötigt auch entsprechende Ressourcen- und
        Entscheidungsvollmacht.
   •    Gremien sollen diverser aufgestellt werden (dadurch wird es attraktiver) und
        Betroffene müssen/sollen abgebildet werden.

I-MHG-Kriterien

   •    Bestmögliche Realisierung des Prinzips der Gewaltenunterscheidung (MHG)
   •    Zur Vorbeugung von Klerikalismus, klerikalem Machtbissbrauch und
        männerbündischen Strukturen sollen Beispruchsrechte im Bistum Limburg
        künftig grundsätzlich von Gremien wahrgenommen werden, die aus Laien und
        Priestern, Männern und Frauen zusammengesetzt sind. (MHG)
   •    Die Mehrheit der Mitglieder im DSR wird von den Mitgliedern der
        Diözesanversammlung, also der gewählten Vertretung der Katholik*innen der
        Diözese, gewählt. Das Gremium soll möglichst divers besetzt sein.
   •    Ein Diözesansynodalrat, in den der Priesterrat integriert ist, muss so
        zusammengesetzt sein, dass die von der Gesamtheit der Katholik*innen
        mandatierten Vertreter*innen weiterhin die Mehrheit der Mitglieder bilden. Die
        Integration der Priesterratsmitglieder in den DSR darf nicht zu einer
        Majorisierung des Diözesansynodalrats durch Kleriker führen (MHG)
   •    Die Umschreibung der Aufgaben des Priesterrats erfolgt so, dass nur die
        ausdrücklich vom CIC für die Beratung im Priesterrat vorgesehenen Themen
        vom Priesterrat als eigenständiges Gremium wahrgenommen werden. (MHG)

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•    Die vom Kirchenrecht nicht konkretisierte Aufgabe der Unterstützung des
        Bischofs bei der Leitung der Diözese kann der Priesterrat grundsätzlich im
        Verbund mit den übrigen Mitgliedern des DSR wahrnehmen. Bei Themen, bei
        denen dem Priesterrat ein ausdrückliches Beispruchsrecht zukommt, nimmt er
        dies in der Regel dadurch wahr, dass er neben der gemeinsamen Erörterung
        und Abstimmung der Frage im Diözesansynodalrat ein eigenständiges Votum
        abgibt, das im Protokoll entsprechend vermerkt wird. Eine vom
        Diözesansynodalrat getrennte Tagung des Priesterrats erfolgt nur dann, wenn
        es um Themen geht, die ausschließlich die Priester betreffen.
   •    Der Aufgabenkatalog des Priesterrates ist auf die nicht aufgebbaren Aufgaben
        zu reduzieren.
   •    Der Aufgabenkatalog des DSR ist auf evtl. notwendige Ergänzung zu
        überprüfen.

Was wird entschieden?

   •    Es werden nach Beratung strategische Fragestellungen für das Bistums
        Limburg entschieden, z.B. Bewahrung der Schöpfung, Option für die Armen,
        Nächstenliebe - Dies ist Aufgabe der Kirchen, nicht nur der
        Caritas. Nachhaltige Entwicklung (Schöpfungsverantwortung) als zentrales
        strategisches Ziel, (hierzu gehören auch neue Strukturen des Miteinanders
        (Partizipation, Beteiligung von Frauen, Option für die Armen...)
   •    Aspekte, die längerfristig verbindlich geregelt und festgelegt werden
        müssen, insb. Strukturelle Entscheidungen, inklusive Personal, Finanzen und
        Immobilien
   •    Positionierungen des Bistums zu gesellschaftlichen
        Themen z.B. Generationenkonflikt, Klimakrise, Sterbehilfe --> Stimme in der
        Gesellschaft sein und exemplarische Umsetzung im Bistum selbst.
   •    Aufgreifen von weltkirchlichen Themen
        (bspw. Laudato si; Amoris laetitia etc.).
   •    Themen, welche eine Mehrheit der Katholik*innen betreffen.
   •    Infrastrukturentscheidungen (z.B. Digitalisierung).
   •    Die Formulierung eines Themas beeinflusst die Wahrscheinlichkeit, dass es
        auf der Agenda landet und behandelt wird, ebenso die anderen Themen auf
        der Agenda (Dutton und Ashford 1993).
   •    Die Formulierung der Entscheidungsfrage steht in engem Zusammenhang mit
        dem wahrgenommenen Betroffenenkreis und Möglichkeit zur Aktivierung der
        Beteiligten (auch im Beratungsprozess) (Voigt 2006).
   •    Eine Entscheidung ist nur so gut wie die Frage, über die entschieden werden
        soll (Vogt et al. 2003).
   •    Sachverhalte, die das Gremium zur Entscheidung selbst bestimmt

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Entscheidungsprozesse mit Stand Juli 2021
Wie wird entschieden?

Grundlagen für die Entscheidung

   •    Chancen und Risiken werden benannt.
   •    Entscheidungen werden nachhaltig angelegt, Möglichkeit zur Nachjustierung
   •    In einem schnelllebigen, unsicheren, komplexen Umfeld („VUCA“) sind
        Entscheidungen nicht von Dauer. Dies ist allerdings kein Zeichen schlechter
        Qualität, sofern neue Informationen vorliegen, die eine erneute (und ggf mit
        anderem Ausgang) Entscheidung begründen. In diesem Umfeld sind
        „Lernschleifen“ und iteratives Vorgehen angemessen (Snowden und Boone
        2007).
   •    Als Grundannahme gilt das „going concern“-Prinzip, also der Wunsch als
        Organisation langfristig zu überleben. Alle Entscheidungen sollten dazu
        beitragen (Hasenzagl 2020). In der Betriebswirtschaft steht die
        Nutzenmaximierung an oberster Stelle; drei Dimensionen des Nutzens werden
        (idealerweise…) betrachtet: ökonomisch, sozial und ökologisch („triple bottom
        line“) (Elkington 2002).
   •    „Nutzenmaximierung“ sollte nich unreflektiert automatisch an erster Stelle
        stehen. Die Reihenfolge ist nicht ökonomisch – sozial – ökologisch“. Das
        können wir besser, siehe Laudato si „sozial-ökologische Transformation“ mit
        Wachstum an Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung.
   •    Abgleich möglicher Entscheidungen mit Bistumsstrategien und/oder
        Pastoralen Grundsätzen
   •    Partizipationsstufe ist für jedes Gremium definiert: (Teilweise) Übertragung
        von Entscheidungskompetenz ist geregelt: Was darf/soll das Gremium
        entscheiden.
   •    Entscheidung folgt auf Beratung und nach verbindlicher Vorbereitung

Entscheidungen treffen

   •    Keine Kampfabstimmungen, sondern möglichst breit getragene
        Entscheidung treffen
   •    Systemisches Konsensieren erproben: Eine demokratische Alternative zur
        Mehrheitsentscheidung, wenn unter mehreren Alternativen entschieden
        werden muss. Ermittelt die Lösung, für die es den geringsten Widerstand gibt;
        vermeidet Polarisierung bei knappen Entscheidungen; bietet Möglichkeit der
        Optimierung von Optionen, damit sie möglichst zustimmungsfähig werden.
   •    KonsenT als alternative Lösungsfindung ausprobieren.
   •    Die Methode zur Entscheidungsfindung sollte bewusst gewählt werden.
   •    Wahrgenommener Zeitdruck, ob bewusst der unbewusst eingesetzt, wirkt als
        Machtmittel (Simon 2018).

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Was ist außerdem zu beachten?

   •    Struktur, Gremienzusammensetzung und Gremienkompetenzen sowie die
        Arbeitsweise des Bischöflichen Ordinariats und die Kompetenzen der
        leitenden Mitarbeiter*innen werden in einem einzigen Statut in transparenter
        Weise geregelt. (MHG)
   •    Transparenz der Kriterien und Wege der Entscheidung sind essenziell.
   •    Rechenschaftspflicht der Berater*innen und der Entscheider*innen
        einhergehend mit belastbarer Transparenz; eventuell auch Offenlegung von
        Alternativen und Begründung für Entscheidungen; "Durchlässigkeit von
        Entscheidungen" sicherstellen: Diskurse und Entscheidungskreise müssen
        ebenen- und erfahrungsdurchlässig werden.
   •    Schlanke Entscheidungswege (kurze Wege, keine Verantwortungsdiffusion)
   •    Es gibt eine Konfliktregelungsverfahren für nicht vorgelegte Beratungs- und
        Entscheidungsthemen (Petitionsausschuss)
   •    Es besteht Rechtssicherheit und Rechtsschutz für alle Glieder der Kirche (vgl.
        hierzu TP 8 S. 388 – 390) (MHG).
   •    Transparenz in Bezug auf die Rechtsgrundlagen aller relevanten Organe
        sowie auf Beratungswege, Entscheidungsträger und Verwaltungsabläufe.
        (konkrete Vorschläge hierzu in TP 5 S. 289f, TP 8 S. 388)(MHG)
   •    Grundsätzlich soll Qualität vor Schnelligkeit stehen.
   •    Weihe ist KEIN Kriterium - ideal, aber nicht umsetzbar, wäre ein "Schleier des
        Nicht-Wissens" (Rawls).

   •    Die legislative Macht innerhalb der hierarchischen Struktur der Kirche muss
        durch verbindliche Beispruchs- und ggf. Zustimmungsrechte von
        kurienunabhängigen Gremien eingehegt werden. Die praktische
        Ausgestaltung dieser Rechte muss so erfolgen, dass sie für den Amtsträger
        als Gewinn erlebt wird und die Mandatsträger*innen in die Lage versetzt
        werden, ihre Aufgabe fundiert wahrzunehmen. (MHG)

Übergang/Zueinander von Beratung und
Entscheidung
Beratung und Entscheidung sind ein geistlicher Prozess und Ausdruck einer Haltung
von Unterscheidung und dem Ernstnehmen von Charismen. Entscheidungen geht
eine vielfältig aufgestellte Beratung voraus. Entscheidungen zu treffen ist eine
gemeinsame Verantwortung von Bischof und dem Volk Gottes. Synodale
Entscheidungsprozesse sind verbindlich und bilden die gemeinsame Verantwortung
aller durch Taufe und Firmung Berufenen ab. Beratung und Entscheidung erfolgen in
wertschätzendem Umgang und in Toleranz und Wohlwollen gegenüber anderen
Meinungen.

   •    Wenn Beratende nicht identisch mit den Entscheidenden sind, muss
        sichergestellt sein, dass die Beratungsergebnisse ernsthaft als
        Entscheidungsgrundlage angenommen werden.
   •    In der Beratung findet Fachexpertise und Vielfalt Berücksichtigung, während
        hingegen die Verantwortung für das gesamte Bistum und dessen Zukunft bei
        der Entscheidung ausschlaggebend sein sollte.

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•    Für gute Beratung und Entscheidung ist Rollenklarheit und -trennung
        zuträglich. Wichtige Rollen sind nach Habermann und Schmidt 2021:
           o Eigentümer*in: will die Entscheidung; startet und beendet
               Entscheidungsprozess; plant und organisiert Entscheidungsprozess
           o Vorbereiter*in (vergleichbar mit Referent*innen-Position): sammelt
               Informationen, die wichtig sind für Entscheidung; bereitet Grundlage für
               Entscheidung vor;
           o Auskenner*in (3 Rollen): Sach- und Fachkenntnis wird zur
               Entscheidung benötigt; soll das spätere Ergebnis der Entscheidung
               umsetzen; soll das spätere Ergebnis der Entscheidung nutzen;
           o Entscheider*in: trifft die Entscheidung / Entschluss; ggf: wählt zwischen
               Alternativen aus; verantwortet die Entscheidung
   •    Bei neuartigen Entscheidungen ist langsames Denken angemessen
        (Kahneman 2012; Habermann und Schmidt 2021); bei standardisierten
        Entscheidungen kann das Verfahren weniger (zeit-)aufwändig gestaltet
        werden.
   •    Der Zeitpunkt der Beratung und Entscheidung innerhalb des Tagesablaufs
        beeinflusst die Qualität derselben (Pink 2019).

I-MHG Kriterien

   •    Bestmögliche Vermeidung von Klerikalismus
           • durch eine in der jeweiligen Rechtsgrundlage verankerte
               Zusammensetzung von Beratungs- und Entscheidungsgremien, die
               eine breite Partizipation von Laien ermöglicht.
           • durch Beteiligung von Laien an Leitungsverantwortung auf allen
               Ebenen
           • durch die Grundsatzregel, dass die Voraussetzungen für die
               Übernahme einer Leitungsfunktion im Bischöflichen Ordinariat oder an
               anderer Stelle ausschließlich anhand von inhaltlichen Kriterien
               beschrieben werden. Vakante Stellen werden in offenen und
               transparenten Ausschreibungsverfahren neu besetzt. (TP5 S. 289f,
               TP8 S.388)
   •    Bestmögliche Vermeidung von männerbündischen Strukturen durch eine in
        der jeweiligen Rechtsgrundlage verankerte geschlechtergemischte
        Zusammensetzung von Beratungs- und Entscheidungsgremien auf allen
        Ebenen des Bistums.
           • bei Leitungsämtern durch Ermöglichung von entsprechend besetzten
               Doppelspitzen
           • in gewählten Gremien durch paritätische Kandidat*innen-Listen
           • In berufenen Gremien durch paritätische Berufung (inkl. Domkapitel,
               gegebenenfalls durch Selbstverpflichtung auf einvernehmliche
               Entscheidung mit ständigen Gästen)
           • Im Priesterrat durch Zusammenlegung mit dem gewählten DSR
           • Im Bischofsrat durch Abschaffung und Übertragung der Aufgaben in die
               Dezernentenkonferenz
           • in Leitungskonferenzen durch Einhaltung der Vorgaben der
               Gleichstellungsordnung (Frauenquote von mindestens 30%)
           • Sollte eine paritätische Zusammensetzung nicht erreicht werden, soll
               bei geschlechtersensiblen Entscheidungen auf die Maßnahme der
               „doppelten Mehrheit“ zurückgegriffen werden (vgl. Synodaler Weg).

Arbeitsstand des Kernteams im Handlungsfeld kuriale und synodale Beratungs- und   10
Entscheidungsprozesse mit Stand Juli 2021
(TP5 S.289f, TP6 S.331f und TP8 S.386f, s.a. Gleichstellungsordnung
                 mit den entsprechenden Anhängen)

Literaturverzeichnis
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        Sie Ihre Ziele durchsetzen, ohne Ihre Werte zu verraten. 11., komplett
        überarb. Neuaufl. Salzburg: Ecowin.
   •    Dutton, Jane E.; Ashford, Susan J. (1993): Selling issues to top management.
        In: AMR 18 (3), S. 397–428. DOI: 10.5465/amr.1993.9309035145.
   •    Elkington, John (2002): Cannibals with forks. The triple bottom line of 21st
        century business. Reprint. Oxford: Capstone.
   •    Groth, Torsten (2017): 66 Gebote systemischen Denkens und Handelns in
        Management und Beratung. Mit Illustrationen von Christoph Rauscher. Unter
        Mitarbeit von Christoph Rauscher. Zweite, überarbeitete Auflage. Heidelberg,
        Neckar: Carl-Auer Verlag GmbH (Management | Organisationsberatung).
        Online verfügbar unter http://www.carl-auer.de/fileadmin/carl-
        auer/materialien/leseprobe/978-3-8497-0104-8.pdf.
   •    Habermann, Frank; Schmidt, Karen (2021): Hey, nicht so schnell! Wie du
        durch langsames Denken in komplexen Zeiten zu guten Entscheidungen
        gelangst. Offenbach: GABAL.
   •    Hasenzagl, Rupert (2020): Management als Profession. Denkanstöße für die
        Unternehmensführung. 1. Auflage (Systemisches Management).
   •    Kahneman, Daniel (2012): Thinking, fast and slow. London: Penguin Books.
   •    Luhmann, Niklas (2011): Organisation und Entscheidung. 3. Auflage.
        Wiesbaden: VS Verlag.
   •    Nagel, Reinhart; Wimmer, Rudolf (2003): Muster der strategischen
        Entscheidungsfindung. Unter Mitarbeit von osb-i. In: Hubert Lobnig, Joachim
        Schwendenwein und Liselotte Zvacek (Hg.): Beratung in der Veränderung.
        Grundlagen, Konzepte, Beispiele. Wiesbaden: Gabler Verlag, S. 141–152.
   •    Oestereich, Bernd; Schröder, Claudia (2017): Das kollegial geführte
        Unternehmen. Ideen und Praktiken für die agile Organisation von morgen. 1st
        ed. München: Vahlen. Online verfügbar unter
        https://ebookcentral.proquest.com/lib/gbv/detail.action?docID=4791871.
   •    Pink, Daniel H. (2019): When. The scientific secrets of perfect timing. First
        Riverhead trade paperback edition. New York NY: Riverhead Books.
   •    Rüther, Christian (2019): Werkzeugkiste (59).
        Gruppenentscheidungsverfahren für Teams. In: zoe - Zeitschrift für
        Organisationsentwicklung (2), S. 92–99.
   •    Snowden, David J.; Boone, Mary E. (2007):
        A_leaders_framework_for_decision_making. In: Harvard Business Review
        (November).
   •    Sprenger, Reinhard K. (2020): Magie des Konflikts. Warum ihn jeder braucht
        und wie er uns weiterbringt. 1. Auflage. München: Deutsche Verlags-Anstalt.
   •    Vogt, Eric E.; Brown, Juanita; Isaacs, David (2003): The art of powerful
        questions. Catalyzing, insight, innovation, and action. Mill Valley, Calif.,
        Waltham, Mass.: Whole Systems Associates; Pegasus Communications
        [distributor].
   •    Voigt, Thorsten (2006): The force of mobilization. What strategic management
        can learn from social movements. Zugl.: Witten/Herdecke, Univ., Diss., 2005
        u. d. T.: Voigt, Thorsten: Strategic management as a mobilization process:

Arbeitsstand des Kernteams im Handlungsfeld kuriale und synodale Beratungs- und   11
Entscheidungsprozesse mit Stand Juli 2021
what strategic management can learn from social movements. Berlin: Logos-
        Verl. (Cognitive strategy concepts, 5). Online verfügbar unter
        http://deposit.dnb.de/cgi-
        bin/dokserv?id=2780242&prov=M&dok_var=1&dok_ext=htm.

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Entscheidungsprozesse mit Stand Juli 2021
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